Quellen zur Geschichte der Juden in Hessen 1933-1945
Quellen zur Geschichte der Juden in Hessen 1933-1945

Quellen zur Geschichte der Juden in Hessen 1933-1945

Einführung

Diese in verschiedenen Praktikumsseminaren mit Studierenden der Universität Bielefeld erarbeitete Quellensammlung zur Geschichte der Juden 1933-1945 dokumentiert in annähernd 100 Ausstellungsräumen eine Auswahl wesentlicher Dokumente aus den Beständen des Staatsarchivs Marburg. Ausgewertet und online gestellt wurden Unterlagen aus den Akten verschiedener Gemeinden bzw. Städte (wichtig hier vor allem 330 Kirchhain), ausgewählter Landratsämter (insbesondere 180 Marburg sowie 180 Bad Wildungen, Biedenkopf, Frankenberg, Fritzlar, Wolfhagen), aus den Polizeiakten des Regierungspräsidenten Kassel im Bestand 165 sowie schließlich aus der Beständegruppe 274 Staatsanwaltschaften, die jeweils nach dem Provenienzprinzip gegliedert sind. Hierbei wurden die Strafverfahren vor dem Landgericht Marburg zur Marburger Synagogenbrandstiftung 1938 sowie zum Landfriedensbruch in Kirchhain 1938 annähernd vollständig digitalisiert und im Internet verfügbar gemacht.

Aus diesen Unterlagen können nunmehr die wichtigsten Etappen in der Ausgrenzung und Verfolgung der jüdischen Bevölkerung seit 1933 bis hin zu den Deportationen und zur Vernichtung ab 1941/42-1945 mit vielen Einzeldokumenten aus der nordhessischen Region in ihren wesentlichen Zusammenhängen rekonstruiert werden. Dies bezieht sich zugleich auf die justizielle Aufarbeitung der NS-Verbrechen in Hessen nach 1945, die breit dokumentiert ist.

Die vorliegende Quellensammlung war nicht zuletzt eine grundlegende Vorarbeit für die in wesentlichen Teilen darauf aufbauende Ausstellung des Staatsarchivs Marburg  „Pogromnacht - Auftakt am 7. November 1938 in Hessen“ vom 5.11.2008 - 15.5.2009, deren Internet-Version in der gleichnamigen DigAM-Ausstellung abrufbar ist. Zahlreiche Online-Dokumente aus der Pogromnacht-Ausstellung sind im Katalogteil des im Januar 2011 erschienenen Tagungsbandes „Die Verfolgung der Juden während der NS-Zeit“  [siehe Abbildung links] abgebildet.

Mein besonderer Dank gilt den Teilnehmern der Praktikumsseminare der Universität Bielefeld, namentlich Robert Bache, Jan Hendrik Höltje, Nina Koch, Anne Lammers, Katrin Rack, Marcel Reck und Christian Siekmann sowie ferner Martin Platt von der Universität Jena und Jan Klingelhöfer von der Universität Marburg, die vom SS 2006 bis zum SS 2008 unter Anleitung des Unterzeichneten mit großem Engagement, besonderer Empathie und bemerkenswerter Sachkompetenz dazu beigetragen haben, dass dieser umfassende Dokumentenfundus aus dem Staatsarchiv Marburg zur Geschichte der Juden in Hessen 1933-1945 vorgelegt werden konnte.

Reinhard Neebe, Projektleiter DigAM

180 Marburg
180 Marburg 2939: Judenangelegenheiten und Judenvermögen 1938-39
180 Marburg 2939: Judenangelegenheiten und Judenvermögen 1938-39

Judenangelegenheiten und Judenvermögen 1938 - 1939 

Die Akte "StAM 180 Marburg, Nr. 2939: Judenangelegenheiten und Judenvermögen 1938-1939" enthält zahlreiche Dokumente, die sich primär mit der Arisierung der Wirtschaft und der Erfassung und dem Verkauf jüdischer Grundstücke auseinandersetzen. Ziel dieser Verordnungen war es, den deutschen Juden, und später auch den Juden ausländischer Staatsangehörigkeit, die Lebensgrundlage in Deutschland zu entziehen und ihr Vermögen in deutsche Hände übergehen zu lassen. Die Reichspogromnacht vom 09./10 November und die anschließenden Gesetze und Verordnungen hatten deutlich gemacht, dass die jüdische Bevölkerung sich nun nicht mehr nur der Diskriminierung und Ausgrenzung ausgeliefert sah, sondern dass es nun zu einer systematischen Verfolgung und Enteignung kommen sollte.

Die Ausstellung dokumentiert allgemeine Fallbeispiele, wie der Verkauf jüdischer Grundstücke/Häuser/Geschäfte vonstatten ging und welche Formalien eingehalten werden mussten. Es wurde ein Fall aufgenommen, bei dem die Transaktion "normal" ablief und es wurde ein Fall dokumentiert, bei dem sich der jüdische Verkäufer über den Ablauf des Verkaufes beschwert (in diesem Fall über die Herabsetzung des Kaufpreises).

Der Reichswirtschaftsminister Walther Funk (1937-1945) erließ zahlreiche Verordnungen "über die Ausschaltung der Juden aus dem Wirtschaftsleben" und über die Anmeldung und den Einsatz jüdischen Vermögens. Die "Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben" (RGBl. 1938 I, S. 1580) vom 12. November 1938 hatte das Ziel, den Juden ihre Existenzgrundlage in Deutschland zu entziehen und damit ihre Auswanderung zu forcieren. Wie systematisch die NS-Regierung hier vorging, zeigt sich in an der Fülle von Verordnungen und Formalien seitens des Reichswirtschaftsministers.

Die Dokumente sind zum einen chronologisch geordnet und zum anderen thematisch.

 

Bearbeitet von Marcel Reck, Jan Klingelhöfer und Christian Siekmann

Sachverständiger Franz Schacht an den Landrat in Marburg und die Wirtschaftsgruppe Einzelhandel in Kurhessen betreffend die Übernahme des jüdischen Warenlagers von Hermann Krämer, Niederklein. Niederklein, 18. Januar 1939
Sachverständiger Franz Schacht an den Landrat in Marburg und die Wirtschaftsgruppe Einzelhandel in Kurhessen betreffend die Übernahme des jüdischen Warenlagers von Hermann Krämer, Niederklein. Niederklein, 18. Januar 1939
Der Sachverständige Franz Schacht macht die Feststellung, dass der Übernahmepreis für das Warenlager Hermann Krämers zu hoch gelegen habe. Er kürzte einen Beitrag von 476,60 auf 250 Reichsmark. Das Lager sei hiermit aufgelöst. Krämer habe sein Einverständnis zur Kaufpreissenkung gegeben und das Geld würde ihm bis zum 30. des Monats überwiesen. Durch diese Prüfung ist die Übernahme ordnungsgemäß.
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Wirtschaftsgruppe Einzelhandel, Bezirksgruppe Hessen an den Landrat in Marburg betreffend die Übernahme des jüdischen Warenlagers Hermann Krämers, aufgrund der Verordnung vom 23. November 1938. Kassel, 04. Januar 1939
Wirtschaftsgruppe Einzelhandel, Bezirksgruppe Hessen an den Landrat in Marburg betreffend die Übernahme des jüdischen Warenlagers Hermann Krämers, aufgrund der Verordnung vom 23. November 1938. Kassel, 04. Januar 1939
Wirtschaftsgruppe Einzelhandel, Bezirksgruppe Hessen an den Landrat in Marburg betreffend die Übernahme des jüdischen Warenlagers Hermann Krämers, aufgrund der Verordnung vom 23. November 1938. Kassel, 04. Januar 1939
Dr. Stöber bittet um Bestätigung, dass die Übernahme des Lagers von Krämer durch den Bürgermeister Koch ordnungsgemäß erfolgt ist. Ferner wird um eine Auskunft zur Höhe des Übernahmepreises gebeten.
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Landrat Marburg an die Wirtschaftsgruppe Einzelhandel in Kurhessen betreffend die Übernahme des jüdischen Warenlagers von Hermann Krämer in Niederklein. Marburg, 02. März 1939
Landrat Marburg an die Wirtschaftsgruppe Einzelhandel in Kurhessen betreffend die Übernahme des jüdischen Warenlagers von Hermann Krämer in Niederklein. Marburg, 02. März 1939
Durch das Einverständnis zur Übernahme und Kaufpreissenkung seitens Hermann Krämers, sowie durch die Prüfung des Sachverständigen Schachts, wird der ordnungsgemäße Ablauf der Transaktion bestätigt.
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Gerichtsprotokoll mit Kaufvertrag betreffend den Verkauf eines Grundstückes des Frankfurter Juden Ziegelstein an den Argensteiner Milchhändler Johannes Wagner, Marburg, 23. März 1938
Gerichtsprotokoll mit Kaufvertrag betreffend den Verkauf eines Grundstückes des Frankfurter Juden Ziegelstein an den Argensteiner Milchhändler Johannes Wagner, Marburg, 23. März 1938
Gerichtsprotokoll mit Kaufvertrag betreffend den Verkauf eines Grundstückes des Frankfurter Juden Ziegelstein an den Argensteiner Milchhändler Johannes Wagner, Marburg, 23. März 1938
Gerichtsprotokoll mit Kaufvertrag betreffend den Verkauf eines Grundstückes des Frankfurter Juden Ziegelstein an den Argensteiner Milchhändler Johannes Wagner, Marburg, 23. März 1938
Der Handelsmann Simon Ziegelstein und der Landwirt und Milchhändler Johannes Wagner erscheinen bei dem Marburger Justizrat August Rohde, um einen Kaufvertrag bezüglich eines Grundstückes abzuschließen. Es handelt sich um eine Wiese und einen Acker bei Argenstein. Der Kaufbetrag von 2581 Reichsmark ist bereits bezahlt worden. Das vorher bestehende Pachtverhältnis wird damit aufgehoben und Wagner soll als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden. Der Notar macht darauf aufmerksam, dass erst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung durch den Kreisausschuss vorgelegt werden müsse.
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Der Marburger Landrat an den Marburger Justizrat Rohde betreffend die Herabsetzung des Kaufpreises des von dem Juden Simon Ziegelstein an Johannes Wagner verkauften Grundstückes, Marburg, 5. Oktober 1938
Der Marburger Landrat an den Marburger Justizrat Rohde betreffend die Herabsetzung des Kaufpreises des von dem Juden Simon Ziegelstein an Johannes Wagner verkauften Grundstückes, Marburg, 5. Oktober 1938
Der Marburger Landrat an den Marburger Justizrat Rohde betreffend die Herabsetzung des Kaufpreises des von dem Juden Simon Ziegelstein an Johannes Wagner verkauften Grundstückes, Marburg, 5. Oktober 1938
Der Marburger Landrat genehmigt den Grundstücksverkauf von dem Juden Simon Ziegelstein an den Milchhändler Johannes Wagner. Allerdings müsse der Kaufpreis von 48 Pfennigen auf 25 Pfennige pro Quadratmeter herabgesetzt werden, da es sich bei dem Land um Fließsandboden handle und im Überschwemmungsgebiet liege. Der ursprüngliche Kaufpreis könne nicht als "volkswirtschaftlich gerechtfertigt werden."
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Die Kreisbauernschaft Marburg an den Marburger Landrat betreffend den Grundstückskaufvertrag zwischen dem Juden Simon Ziegelstein und dem Milchhändler Johannes Wagner, Marburg, 09. September 1938
Die Kreisbauernschaft Marburg an den Marburger Landrat betreffend den Grundstückskaufvertrag zwischen dem Juden Simon Ziegelstein und dem Milchhändler Johannes Wagner, Marburg, 09. September 1938
Die Bauernschaft Marburg teilt dem Marburger Landrat mit, dass sie einen Preis von 0,25 RM pro Quadratmeter des von Simon Ziegelstein an Johannes Wagner verkauften Grundstückes für angemessen erachte.
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Der Kreisbauernführer an den Landrat in Marburg betreffend den Grundstücksvertrag zwischen Simon Ziegelstein und dem Milchhändler und Landwirt Johannes Wagner, Marburg, 03. Mai 1938
Der Kreisbauernführer an den Landrat in Marburg betreffend den Grundstücksvertrag zwischen Simon Ziegelstein und dem Milchhändler und Landwirt Johannes Wagner, Marburg, 03. Mai 1938

Der Kreisbauernführer äußert Bedenken gegen die Genehmigung des Grundstückverkaufs von dem Juden Simon Ziegelstein an Johannes Wagner. Der Verkaufspreis sei nicht angemessen, da es sich bei dem Land um Fließsandboden handle und das Grundstück im Überschwemmungsgebiet der Lahn liege.

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Der Regierungspräsident von Kassel an den Frankfurter Juden Ziegelstein betreffend den Grundstücksverkauf, Kassel, 21. März 1939
Der Regierungspräsident von Kassel an den Frankfurter Juden Ziegelstein betreffend den Grundstücksverkauf, Kassel, 21. März 1939
Das betreffende Grundstück des Juden Ziegelstein aus Frankfurt am Main wurde schon 1938 auf Johannes Wagner aus Argenstein grundbuchamtlich umgeschrieben. Deshalb bestünde  keine Möglichkeit mehr, an der Herabsetzung des schon bezahlten  Kaufpreises etwas zu ändern.
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Der Marburger Landrat an den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend den Grundstückskaufvertrag zwischen dem Juden Simon Ziegelstein und Johannes Wagner, Marburg, 05. November 1938
Der Marburger Landrat an den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend den Grundstückskaufvertrag zwischen dem Juden Simon Ziegelstein und Johannes Wagner, Marburg, 05. November 1938
Der Marburger Landrat schreibt an den Regierungspräsidenten in Kassel, dass die Herabsetzung des Preises der von Simon Ziegelstein an Johannes Wagner verkauften Grundstücke gerechtfertigt sei. Normalerweise sei nach gesetzlicher Regelung bei Beanstandung eines vorher festgelegten Kaufpreises der Kaufvertrag ungültig. Da der Kaufvertrag allerdings unter Herabsetzung des Preises gebilligt wird, geschehe dies unter bewusster Abweichung vom Gesetz. Es bestehe ein öffentliches Interesse daran, dass der Grundbesitz aus "jüdischen Händen" an deutsche Volksgenossen übergeht, die denselben selbst bewirtschaften würden. Der Landrat bittet um Abweisung der Beschwerde von Simon Ziegelstein. 
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Der Justizrat Rohde aus Marburg an den Marburger Landrat betreffend den Grundstücksvertrag zwischen Simon Ziegelstein und Johannes Wagner, Marburg, 01. September 1938
Der Justizrat Rohde aus Marburg an den Marburger Landrat betreffend den Grundstücksvertrag zwischen Simon Ziegelstein und Johannes Wagner, Marburg, 01. September 1938
Der Marburger Justizrat Rohde teilt dem Marburger Landrat mit, dass es dem Juden Simon Ziegelstein nicht bekannt sei, dass es sich bei dem an Johannes Wagner verkauften Grundstück um Fließsandboden in einem Überschwemmungsgebiet handle. Der Verkaufspreis sei gerechtfertigt.
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Der Marburger Landrat an den Bürgermeister von Argenstein betreffend den Verkauf eines Grundstückes von dem Juden Simon Ziegelstein an den Milchhändler Johannes Wagner, Marburg, 29. März 1938
Der Marburger Landrat an den Bürgermeister von Argenstein betreffend den Verkauf eines Grundstückes von dem Juden Simon Ziegelstein an den Milchhändler Johannes Wagner, Marburg, 29. März 1938
Der Landrat von Marburg schreibt dem Bürgermeister von Argenstein, dass die Juden Ziegelstein und Maier Wolf ein Grundstück an den Milchhändler Wagner aus Argenstein verkauft haben und dass ein solcher Verkauf genehmigungspflichtig sei.  Er fordert  den Milchhänlder Wagner dazu auf, einen Kaufvertrag vorzulegen.
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Der Jude Simon Ziegelstein an den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend die Entscheidung des Landrates bezüglich der Herabsetzung des Kaufpreises der an Johannes Wagner verkauften Grundstücke, Frankfurt (Main), 22. Oktober 1938
Der Jude Simon Ziegelstein an den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend die Entscheidung des Landrates bezüglich der Herabsetzung des Kaufpreises der an Johannes Wagner verkauften Grundstücke, Frankfurt (Main), 22. Oktober 1938
Der Jude Simon Ziegelstein an den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend die Entscheidung des Landrates bezüglich der Herabsetzung des Kaufpreises der an Johannes Wagner verkauften Grundstücke, Frankfurt (Main), 22. Oktober 1938
Der Jude Simon Ziegelstein an den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend die Entscheidung des Landrates bezüglich der Herabsetzung des Kaufpreises der an Johannes Wagner verkauften Grundstücke, Frankfurt (Main), 22. Oktober 1938
Simon Ziegelstein beschwert sich beim Regierungspräsidenten in Kassel über die Herabsetzung des Kaufpreises der an Johannes Wagner verkauften Grundstücke. Das Kaufgeld sei gerechtfertigt und die Umschreibung im Grundbuch bereits erfolgt. Bei Herabsetzung desselben wolle er das Grundstück wieder zurück nehmen. Die Entscheidung des Landrates sei nicht gerechtfertigt, da eine solche  nur in Ausnahmefällen, wenn öffentliches Interesse bestände, erfolgen könne. Laut Gesetz sei ein Kauf, bei dem der Preis beanstandet wird, für nichtig zu erklären. Ein öffentliches Interesse an diser Entscheidung liege nicht vor und deshalb solle die Entscheidung des Landrates aufgehoben werden.
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Ausschnitt aus der Hessischen Rundschau Nr. 31 betr. die Genehmigung zum Erwerb von jüdischen Grundbesitz, 06. Februar 1939.
Ausschnitt aus der Hessischen Rundschau Nr. 31 betr. die Genehmigung zum Erwerb von jüdischen Grundbesitz, 06. Februar 1939.
Der Artikel beruft sich auf die Nachrichtenstelle des Oberpräsidenten der Provinz Hessen - Nassau in Kassel betreffend die Genehmigung zum Erwerb von jüdischen Grundbesitz.                                                                                      
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Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel von Monbart u.a. an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks Kassel betr. den Durchführungserlass des Reichswirtschaftsministers über den Einsatz jüdischen Vermögens vom 06.02.1939, 21. Februar 1939.
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel von Monbart u.a. an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks Kassel betr. den Durchführungserlass des Reichswirtschaftsministers über den Einsatz jüdischen Vermögens vom 06.02.1939, 21. Februar 1939.
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel von Monbart u.a. an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks Kassel betr. den Durchführungserlass des Reichswirtschaftsministers über den Einsatz jüdischen Vermögens vom 06.02.1939, 21. Februar 1939.

Das Schreiben verweist auf den Durchführungserlass des Reichswirtschaftsministeriums über den Einsatz jüdischen Vermögens vom 06.02.1939. Gesonderte Punkte werden vom Regierungspräsidenten näher erläutert. Dies betrifft u.a. die Differenz zwischen Verkaufspreis und Verkehrswert bei einem jüdischen Grundstück, die zu Gunsten des Reiches als Ausgleichszahlung anfallen sollte.

Das Schreiben geht an folgende Stellen:
die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks Kassel,
die Gauswirtschaftsberater der NSDAP in Kassel, Frankfurt/Main und Weimar
den Polizeipräsidenten in Kassel und den Polizeidirektor in Hanau,
den Oberpräsidenten (Landesklturabteilung) in Kassel
und diverse andere Stellen.

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Ausschnitt aus dem Nachrichtendienst des Deutschen Gemeindetages betreffend "jüdisches Grundvermögen", 11. Februar 1939
Ausschnitt aus dem Nachrichtendienst des Deutschen Gemeindetages betreffend "jüdisches Grundvermögen", 11. Februar 1939
Neuerungen bezüglich der Entjudung des Grundbesitzes: Allgemeines Verbot des Erwerbs von Grundstücken und Genehmigungszwang für Verfügungen über Grundstücke und grundtücksgleiche Rechte durch Juden.
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Durchführungserlass des Reichswirtschaftsministeriums betr. den Einsatz des jüdischen Vermögens, 06. Februar 1939.
Durchführungserlass des Reichswirtschaftsministeriums betr. den Einsatz des jüdischen Vermögens, 06. Februar 1939.
Durchführungserlass des Reichswirtschaftsministeriums betr. den Einsatz des jüdischen Vermögens, 06. Februar 1939.
Durchführungserlass des Reichswirtschaftsministeriums betr. den Einsatz des jüdischen Vermögens, 06. Februar 1939.
Durchführungserlass des Reichswirtschaftsministeriums betr. den Einsatz des jüdischen Vermögens, 06. Februar 1939.
Durchführungserlass des Reichswirtschaftsministeriums betr. den Einsatz des jüdischen Vermögens, 06. Februar 1939.
Durchführungserlass des Reichswirtschaftsministeriums betr. den Einsatz des jüdischen Vermögens, 06. Februar 1939.
Durchführungserlass des Reichswirtschaftsministeriums betr. den Einsatz des jüdischen Vermögens
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Reichswirtschaftsminister Funk an die Regierungspräsidenten betreffend "Durchführung der auf Grund der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden erlassenen Anordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan vom 26.04.38". Berlin, 05. Juli 1938
Reichswirtschaftsminister Funk an die Regierungspräsidenten betreffend "Durchführung der auf Grund der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden erlassenen Anordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan vom 26.04.38". Berlin, 05. Juli 1938
Reichswirtschaftsminister Funk an die Regierungspräsidenten betreffend "Durchführung der auf Grund der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden erlassenen Anordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan vom 26.04.38". Berlin, 05. Juli 1938
Reichswirtschaftsminister Funk an die Regierungspräsidenten betreffend "Durchführung der auf Grund der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden erlassenen Anordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan vom 26.04.38". Berlin, 05. Juli 1938

Erlass des Reichswirtschaftsministers Walther Funk betreffend die "Durchführung der auf Grund der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden erlassenen Anordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan vom 26.04.38"

Es soll eine genaue Übersicht über den Umfang und die Einflussmöglichkeiten des jüdischen Kapitals auf die gesamte deutsche  Wirtschaft ermittelt werden. Ferner soll die Möglichkeit ausgelotet werden, dieses Kapital im Interesse des deutschen Volkes zu lenken. Die geplante "Arisierung" des jüdischen Eigentums bedarf unter anderem der Zustimmung des zuständigen NSDAP Gauleiters. Veräußerungen eines Betriebes an Juden sind grundsätzlich nicht gestattet. Neugründungen (beinhaltet auch Umsiedlungen von bestehenden Geschäften) sowie Verpachtung an jüdische Geschäftsleute bleibt versagt.

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Regierungspräsident in Kassel an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks betreffend den Erlass des Reichswirtschaftsministers Funk vom 05. Juli 1938 bezüglich Angabe des Vermögens von Juden. Kassel, 14. Juli 1938
Regierungspräsident in Kassel an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks betreffend den Erlass des Reichswirtschaftsministers Funk vom 05. Juli 1938 bezüglich Angabe des Vermögens von Juden. Kassel, 14. Juli 1938

Bezug auf den Erlass des Reichswirtschaftsministers vom 05. Juli 1938 III Jud. 2818/38 betreffend "Durchführung der auf Grund der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden erlassenen Anordnung des Beauftragen für den Vierjahresplan vom 26. April 1938 (Reichsgesetzbl. I. S. 415)".

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Schreiben des RA Schillings an den Landrat in Marburg betr. die Meldepflicht bei Grundstücksverkäufen aus jüdischer Hand, Marburg, 13. Oktober 1938.
Schreiben des RA Schillings an den Landrat in Marburg betr. die Meldepflicht bei Grundstücksverkäufen aus jüdischer Hand, Marburg, 13. Oktober 1938.
Schreiben des RA Schillings an den Landrat in Marburg betr. die Meldepflicht bei Grundstücksverkäufen aus jüdischer Hand, Marburg, 13. Oktober 1938.

Rechtsanwalt Schilling bittet um Auskunft beim Landrat in Marburg über die Bestimmungen beim Grundstücksverkauf aus jüdischer Hand.

vgl. hierzu: Antwortschreiben des Landrates

 

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Regierungspräsident Kassel an den Rechtsanwalt/Notar Georg Pfeiffer in Kirchhain betreffend die Veräußerung des Grundstücks von dem Kaufmann Juda Rothschild an die Eheleute Kiesselbach vom 09. November 1938. Kassel, 01. Februar 1939
Regierungspräsident Kassel an den Rechtsanwalt/Notar Georg Pfeiffer in Kirchhain betreffend die Veräußerung des Grundstücks von dem Kaufmann Juda Rothschild an die Eheleute Kiesselbach vom 09. November 1938. Kassel, 01. Februar 1939
Gemäß § 8 der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 03.12.38 (RGBL. I S. 1709) wird der Verkauf des Grundstückes genehmigt, mit der Maßgabe, dass der Kaufpreis auf 9600 Reichsmark herabsgesetzt wird. Gleichfalls muss der Käufer einen Betrag von 500 Reichsmark gemäß § 15 Abs. 1 aaO an das Reich zahlen. Ferner wird eine Verwaltungsgebühr von 50 Reichsmark erhoben.
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Regierungspräsident Kassel an den Landrat in Marburg betreffend den Verkauf des Grundstücks von dem jüdischen Kaufmann Juda Rothschild an die Eheleute Wilhelm Kiesselbach in Kirchhain. Kassel, 12. November 1938. Anbei der Kaufvertrag vom 09. November 1938
Regierungspräsident Kassel an den Landrat in Marburg betreffend den Verkauf des Grundstücks von dem jüdischen Kaufmann Juda Rothschild an die Eheleute Wilhelm Kiesselbach in Kirchhain. Kassel, 12. November 1938. Anbei der Kaufvertrag vom 09. November 1938
Regierungspräsident Kassel an den Landrat in Marburg betreffend den Verkauf des Grundstücks von dem jüdischen Kaufmann Juda Rothschild an die Eheleute Wilhelm Kiesselbach in Kirchhain. Kassel, 12. November 1938. Anbei der Kaufvertrag vom 09. November 1938
Regierungspräsident Kassel an den Landrat in Marburg betreffend den Verkauf des Grundstücks von dem jüdischen Kaufmann Juda Rothschild an die Eheleute Wilhelm Kiesselbach in Kirchhain. Kassel, 12. November 1938. Anbei der Kaufvertrag vom 09. November 1938
Regierungspräsident Kassel an den Landrat in Marburg betreffend den Verkauf des Grundstücks von dem jüdischen Kaufmann Juda Rothschild an die Eheleute Wilhelm Kiesselbach in Kirchhain. Kassel, 12. November 1938. Anbei der Kaufvertrag vom 09. November 1938
Regierungspräsident Kassel an den Landrat in Marburg betreffend den Verkauf des Grundstücks von dem jüdischen Kaufmann Juda Rothschild an die Eheleute Wilhelm Kiesselbach in Kirchhain. Kassel, 12. November 1938. Anbei der Kaufvertrag vom 09. November 1938
Regierungspräsident Kassel an den Landrat in Marburg betreffend den Verkauf des Grundstücks von dem jüdischen Kaufmann Juda Rothschild an die Eheleute Wilhelm Kiesselbach in Kirchhain. Kassel, 12. November 1938. Anbei der Kaufvertrag vom 09. November 1938

Der Regierungspräsident nimmt Bezug auf das Schreiben vom 09. November 1938. Eine Nachprüfung des Kaufpreises scheint nicht möglich.

Bl. 33 - 37: Der Kaufvertrag vom 09. November beinhaltet übliche Vertragsmodalitäten. Das Grundstück wird für 10.100 Reichsmark an das Ehepaar Kiesselbach verkauft.

 

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Schreiben des Landrates in Marburg an RA Pfeiffer betr. die Preisbestimmung beim Grundstücksverkauf des Juden Sally Stiefel, 11. November 1938.
Schreiben des Landrates in Marburg an RA Pfeiffer betr. die Preisbestimmung beim Grundstücksverkauf des Juden Sally Stiefel, 11. November 1938.
Schreiben des Landrates in Marburg an RA Pfeiffer betr. die Preisbestimmung beim Grundstücksverkauf des Juden Sally Stiefel, 11. November 1938.
Mit dem Schreiben setzt der Landrat in Marburg den Rechtsanwalt und Notar Georg Pfeiffer in Kirchain davon in Kenntnis, dass der zwischen dem Juden Sally Stiefel und dem Landwirt Konrad Schmidt ausgehandelte Kaufpreis für das Grundstück Sally Stiefels von 1450 RM auf 1000 RM herabgesetzt wurde.
Die Begründung dafür erfolgt u.a. mit Hinweis auf das öffentliche Interesse in diesem Zusammenhang.
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Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft an die Regierungspräsidenten betreffend die Grundstückverkehrsbekanntmachung und Grundbesitz in jüdischer Hand. Berlin, 15. November 1938
Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft an die Regierungspräsidenten betreffend die Grundstückverkehrsbekanntmachung und Grundbesitz in jüdischer Hand. Berlin, 15. November 1938
Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft an die Regierungspräsidenten betreffend die Grundstückverkehrsbekanntmachung und Grundbesitz in jüdischer Hand. Berlin, 15. November 1938
Anweisung, dass Veräußerungen landwirtschaftlicher und forstwirtschaflticher Grundstücke in jüdischer Hand, bis zum Erlass einer weiteren Anordnung, zurückzustellen sind.
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Landrat Marburg an den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend die "Land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke im Eigentum von Juden". Bezug zur Verfügung vom 18.11.1938. Marburg, 26. November 1938
Landrat Marburg an den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend die "Land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke im Eigentum von Juden". Bezug zur Verfügung vom 18.11.1938. Marburg, 26. November 1938
Auflistung der jüdischen Grundstücke. Abzüglich der Gemeinde Neustadt befänden sich ca. 80.000 m² in jüdischem Besitz.
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Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft an die Regierungspräsidenten betreffend "Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke im Eigentum von Juden". Berlin, 15. November 1938
Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft an die Regierungspräsidenten betreffend "Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke im Eigentum von Juden". Berlin, 15. November 1938
Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft an die Regierungspräsidenten betreffend "Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke im Eigentum von Juden". Berlin, 15. November 1938

Das Schreiben des Reichsministers mit dem Vermerk "Eilt sehr!", fordert eine genaue Übersicht über die vorhandenen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Grundstücke in jüdischen Händen, in den jeweiligen Amtsbezirken.

Diesbezügliche Antworten sollen den Namen des jüdischen Eigentümers und der Gemeinde, als auch die ungefähre Größe des Grundstücks enthalten. Es soll anfänglich nur eine annähernd passende Bestandserfassung des ländlichen jüdischen Besitzes vorgenommen werden.

Auf Blatt 52 v: ein handschriftlicher Vermerk mit der Überschrift "Grundbesitz in jüdischem Eigentum". 

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Ausschnitt aus der Oberhessischen Zeitung Nr. 274 betreffend den An- und Verkauf von jüdischem Eigentum. Datum nicht bekannt (Mitte November 1938)
Ausschnitt aus der Oberhessischen Zeitung Nr. 274 betreffend den An- und Verkauf von jüdischem Eigentum. Datum nicht bekannt (Mitte November 1938)
Anordnung des Gauleiters Weinrich im Zuge der "wilden Käufe" von jüdischem Eigentum nach der Ermordung des Legationssekretär vom Rath in Paris vom 07. November 1938.
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Die Industrie- und Handelskammer Kassel/Mühlhausen, Sitz Kassel, an den Marburger Landrat betreffend die Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben, Kassel, 13. Dezember 1938
Die Industrie- und Handelskammer Kassel/Mühlhausen, Sitz Kassel, an den Marburger Landrat betreffend die Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben, Kassel, 13. Dezember 1938
Die Industrie- und Handelskammer Kassel schreibt dem Marburger Landrat, dass jüdische Unternehmen nur noch dann arisiert werden sollten, wenn diese "zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung" notwendig ist. Bei einigen Betrieben des Kreises sei dies jedoch nicht der Fall. Er fordert den Landrat auf, ihm mitzuteilen, welche jüdischen Betriebe für eine Arisierung in Frage kommen.
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Reichswirtschaftsminister Funk an die Regierungspräsidenten in Kassel betreffend die Verordnung zur Durchführung der Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben vom 23. November - RGBl. I S. 1642. Berlin, 25. November 1938.
Reichswirtschaftsminister Funk an die Regierungspräsidenten in Kassel betreffend die Verordnung zur Durchführung der Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben vom 23. November - RGBl. I S. 1642. Berlin, 25. November 1938.
Reichswirtschaftsminister Funk an die Regierungspräsidenten in Kassel betreffend die Verordnung zur Durchführung der Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben vom 23. November - RGBl. I S. 1642. Berlin, 25. November 1938.
Reichswirtschaftsminister Funk an die Regierungspräsidenten in Kassel betreffend die Verordnung zur Durchführung der Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben vom 23. November - RGBl. I S. 1642. Berlin, 25. November 1938.
Funk weist auf nachstehende Grundsätze zur Anwendung der Verordnung (RGBl. I S. 1580) und die dazu ergangene Durchführungsverordnung vom 23. November 1938 (RGBl. I S. 1642) hin. Diese Grundsätze beziehen sich auf den Einzelhandel und das Handwerk.
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Reichswirtschaftsminister an die Regierungspräsidenten betreffend die Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben vom 12. November 1938 (RGBL. I S. 1580). Berlin, 18. November 1938
Reichswirtschaftsminister an die Regierungspräsidenten betreffend die Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben vom 12. November 1938 (RGBL. I S. 1580). Berlin, 18. November 1938
Reichswirtschaftsminister an die Regierungspräsidenten betreffend die Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben vom 12. November 1938 (RGBL. I S. 1580). Berlin, 18. November 1938

"Durch die Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem Deutschen Wirtschaftsleben vom 12. November 1938 scheiden die Juden vom 1. Januar 1939 ab als Unternehmer aus dem Einzelhandel, dem Handwerk und dem Marktverkehr endgültig aus."

Aufgrund der Reichspogromnacht geschlossende jüdische Geschäfte sollen nicht wieder eröffnet werden. Ausnahmen nur, sofern der Besitz in nichtjüdische Hände übergegangen ist. Selbiger Erlass gilt für jüdische Gaststätten. Die Verordnung betrifft auch Juden ausländischer Staatsangehörigkeit.

Bei der Durchführung der "laufenden Entjudungsgeschäfte" sei "sorgfältig dauf zu achten, daß deutsche Exportinteressen, soweit irgendmöglich, berücksichtig werden."

Jüdische Großhandels- und Fabrikationsbetriebe werden in ihrer wirtschaftlichen Funktion vorläufig noch nicht vom Erlass betroffen. 

 

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Reichswirtschaftsminister an die Regierungspräsidenten betreffend die "Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem Deutschen Wirtschaftsleben vom 12. November 1938". Berlin, 21. November 1938
Reichswirtschaftsminister an die Regierungspräsidenten betreffend die "Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem Deutschen Wirtschaftsleben vom 12. November 1938". Berlin, 21. November 1938

Korrektur/Ergänzung der "Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem Deutschen Wirtschaftsleben vom 12. November 1938". Durch Versehen der Kanzlei wurde folgender Zwischensatz weggelassen: "2.) Auch jüdische Gaststätten, die nicht ausdrücklich mit der Beschränkung auf den Besuch von Juden zugelassen sind, ersuche ich in gleicher Weise geschlossen zu halten."

 

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Reichswirtschaftsminister Funk an die Regierungspräsidenten betreffend die Ausschaltung der Juden aus dem Wirtschaftsleben, Berlin 01. Dezember 1938
Reichswirtschaftsminister Funk an die Regierungspräsidenten betreffend die Ausschaltung der Juden aus dem Wirtschaftsleben, Berlin 01. Dezember 1938
Anordnung, dass Wiedereröffnungen von jüdischen Geschäften anlässlich des Weihnachtsgeschäftes, polizeilich unterbunden werden sollen (nicht betroffen sind Juden anderer Staatsangehörigkeit). Eine Weiterführung der Geschäfte über den 31. Dezember 1938 hinaus ist unerlaubt.
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Reichswirtschaftsminister an die Regierungspräsidenten betreffend die "Anwendung der Verordnung über die Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben vom 12. November 1938" auf Juden fremder Staatsangehörigkeit. Berlin, 31. Dezember 1938
Reichswirtschaftsminister an die Regierungspräsidenten betreffend die "Anwendung der Verordnung über die Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben vom 12. November 1938" auf Juden fremder Staatsangehörigkeit. Berlin, 31. Dezember 1938

Ergänzung des Schreibens vom 30.12.1938. Die Anordnungen des Funkspruchs beziehen sich auch auf Handwerksbetriebe ausländischer Juden im Deutschen Reich.

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Reichswirtschaftsminister Funk an den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend die Arisierungsmaßnahmen. Berlin, 21. November 1938
Reichswirtschaftsminister Funk an den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend die Arisierungsmaßnahmen. Berlin, 21. November 1938
Reichswirtschaftsminister Funk weist den Regierungspräsidenten Kassel explizit darauf hin, dass sich die Arisierungsmaßnahmen im bestehenden gesetzlichen Rahmen zu bewegen haben.
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Regierungspräsident in Kassel an den Landrat und Oberbürgermeister betreffend die Geldbuße zu Gunsten des Reiches im Zuge der Erwerbung jüdischer Grundstücke. Kassel, Dezember 1938
Regierungspräsident in Kassel an den Landrat und Oberbürgermeister betreffend die Geldbuße zu Gunsten des Reiches im Zuge der Erwerbung jüdischer Grundstücke. Kassel, Dezember 1938

Beim Erwerb jüdischen Vemögens ist eine "Geldbuße" zu Gunsten des Reiches zu zahlen, unter Berücksichtigung des aktuellen Einheitswertes und des tatsächlichen Verkehrswertes.

Bezug auf Reichsgesetzblatt I S. 1709 vom 03.12.1938.

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Regierungspräsident in Kassel an verschiedene Landräte betreffend die Entjudung des Grundbesitzes. Kassel, 05. Januar 1939
Regierungspräsident in Kassel an verschiedene Landräte betreffend die Entjudung des Grundbesitzes. Kassel, 05. Januar 1939
Der Regierungspräsident in Kassel weist den Bürgermeister von Witzenhausen darauf hin, dass im Zuge der geplanten "Entjudung" der jüdische Besitz nicht nur an an die öffentliche Hand verkauft werden soll.
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Regierungspräsident Kassel an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks, sowie den Polizeipräsidenten betreffend die Entjudung des Grundbesitzes. Kassel, 03. Dezember 1938
Regierungspräsident Kassel an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks, sowie den Polizeipräsidenten betreffend die Entjudung des Grundbesitzes. Kassel, 03. Dezember 1938
Regierungspräsident Kassel an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks, sowie den Polizeipräsidenten betreffend die Entjudung des Grundbesitzes. Kassel, 03. Dezember 1938

Richtlinien für die weitere Entjudung des Grundbesitzes nach Ministerpräsident Göring und anderen: Primär "jüdische Fabriken und Geschäftshäuser und dann auch alle anderen Grundstücke" sollen zügig und unter Genehmigung der Landräte und Oberbürgermeister in "arischen Besitz" übergehen.

Die Kaufpreise sollen angemessen sein, da die jüdische Bevölkerung ohnehin durch andere Abgaben belastet sei. Bei Verkäufen sind Parteigenossen und "alte Kämpfer" zu bevorzugen. Bei der Durchführung der "Arisierung" wird um "ständige[r] Fühlungnahme" mit den Kreisleitern" ersucht.

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Verfügung des Regierungspräsidenten  in Kassel u.a. an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirkes Kassels betr. das verschärfte Einzugsverfahren bei Ausgleichszahlungen im Entjudungsverfahren, 06. Juni 1939
Verfügung des Regierungspräsidenten in Kassel u.a. an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirkes Kassels betr. das verschärfte Einzugsverfahren bei Ausgleichszahlungen im Entjudungsverfahren, 06. Juni 1939
Mit der Verfügung, gerichtet an die staatl. Kreiskassen, die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirkes Kassels, wird festgelegt, dass im Falle eines Verzuges bei Ausgleichszahlungen im Entjudungsverfahren, nach Ablauf einer best. Frist die entsprechenden Beträge zwangsweise eingezogen werden sollen.
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Kreisbauernschaft Marburg an den Landrat in Marburg betreffend die Aufstellung über Grundstücke, die sich noch im Besitz von Juden befinden. Marburg,. 07. Dezember 1938
Kreisbauernschaft Marburg an den Landrat in Marburg betreffend die Aufstellung über Grundstücke, die sich noch im Besitz von Juden befinden. Marburg,. 07. Dezember 1938
Kreisbauernschaft Marburg an den Landrat in Marburg betreffend die Aufstellung über Grundstücke, die sich noch im Besitz von Juden befinden. Marburg,. 07. Dezember 1938
Kreisbauernschaft Marburg an den Landrat in Marburg betreffend die Aufstellung über Grundstücke, die sich noch im Besitz von Juden befinden. Marburg,. 07. Dezember 1938
Aufstellung über Grundstücke, die sich noch im Besitz von Juden befinden, in: Neustadt, Haddamshausen, Hachborn, Allendorf
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"Grundstückverkehrsbekanntmachung und Grundbesitz in jüdischer Hand". Runderlass des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft an die Landesregierungen in Preußen und die Regierungspräsidenten. 08. Dezember 1938
"Grundstückverkehrsbekanntmachung und Grundbesitz in jüdischer Hand". Runderlass des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft an die Landesregierungen in Preußen und die Regierungspräsidenten. 08. Dezember 1938
Runderlass des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft betreffend die Grundstückverkehrsbekanntmachung und den Grundbesitz in jüdischer Hand.
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Streng vertraulicher Schnellbrief des Beauftragten für den Vierjahresplan Göring an die Preisbildungs- und Preisüberwachungsstellen. Berlin, 13. Dezember 1938
Streng vertraulicher Schnellbrief des Beauftragten für den Vierjahresplan Göring an die Preisbildungs- und Preisüberwachungsstellen. Berlin, 13. Dezember 1938
Streng vertraulicher Schnellbrief des Beauftragten für den Vierjahresplan Göring an die Preisbildungs- und Preisüberwachungsstellen. Berlin, 13. Dezember 1938

Der Schnellbrief des Beauftragen für den Vierjahresplan Hermann Göring betrifft den Verkauf von jüdischen Grundstücken.

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Reichswirtschaftsminister an den Leiter der Fachgruppe Versteigerer in der Reichsgruppe Handel, Parteigenosse Philo Wüest, betreffend die Versteigerungen jüdischen Besitzes im Kontext des RGBl. I. S. 1709. Berlin, 16. Dezember 1938
Reichswirtschaftsminister an den Leiter der Fachgruppe Versteigerer in der Reichsgruppe Handel, Parteigenosse Philo Wüest, betreffend die Versteigerungen jüdischen Besitzes im Kontext des RGBl. I. S. 1709. Berlin, 16. Dezember 1938
Das Schriftstück bezieht sich auf das Reichsgesetzblatt I. S. 1709 und betrifft die Versteigerung jüdischen Besitzes unter bestimmten Bedingungen.
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Reichswirtschaftsminister an die Ober-, Regierungs- und Polizeipräsidenten usw. betreffend die zwangsweise Schließung der Geschäfte von Juden fremder Staatsangehörigkeit zum 31. Dezember 1938. Funkspruch vom 30. Dezember 1938.
Reichswirtschaftsminister an die Ober-, Regierungs- und Polizeipräsidenten usw. betreffend die zwangsweise Schließung der Geschäfte von Juden fremder Staatsangehörigkeit zum 31. Dezember 1938. Funkspruch vom 30. Dezember 1938.
Die Schließung jüdischer Geschäfte zum 31. Dezember 1938 betrifft nur deutsche und staatenlose Juden in Deutschland.
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Reichswirtschaftsminister an den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend die Sonderverkaufsstelle für Juden in Kassel. Berlin, 02. Januar 1939
Reichswirtschaftsminister an den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend die Sonderverkaufsstelle für Juden in Kassel. Berlin, 02. Januar 1939

Das Schriftstück weist darauf hin, dass Juden auch in Zukunft in deutschen Geschäften kaufen sollen und es dementsprechend nicht förderlich sei, sollte der Verkauf an Juden durch irgendwelche Maßnahmen behindert werden. Auf diese Art sei es möglich, alle jüdischen Gewerbebetriebe zu schließen.

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Der Reichsminister des Inneren, Berlin, an die Regierungspräsidenten betreffend die Judenfrage und Denunziantentum, Berlin, 10. Januar 1939
Der Reichsminister des Inneren, Berlin, an die Regierungspräsidenten betreffend die Judenfrage und Denunziantentum, Berlin, 10. Januar 1939
Der Reichsminister des Inneren aus Berlin weißt  die Landräte darauf hin, dass Denunziationen bezüglich Deutschen, die mit Juden in irgendeinem Verhältnis standen und denunziert worden sind, nicht erwünscht sind und für das Procedere der Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben nur hinderlich seien.
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Der Regierungspräsident von Kassel an die Landräte des Bezirks und die Oberbürgermeister von Fulda, Hanau, Kassel und Marburg betreffend die Grundstücksverkäufe von Juden, Kassel, 17. Januar 1939
Der Regierungspräsident von Kassel an die Landräte des Bezirks und die Oberbürgermeister von Fulda, Hanau, Kassel und Marburg betreffend die Grundstücksverkäufe von Juden, Kassel, 17. Januar 1939

Der Kasseler Regierungspräsdent ersucht die Landräte und Oberbürgermeister von Fulda, Hanau, Kassel und Marburg, bei der Genehmigung von Grundstücksverkäufen Juden mit ausländischer Staatsanghörigkeit "besonders anzugeben." Bei Beteiigung eines Juden gehe die Entscheidungsbefugnis auf ihn über.

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Schnellbrief des Reichswirtschaftsministers betr. das Verbot für Juden,  An- und Verkaufsgeschäfte mit Edelmetallen zu tätigen, 25. Januar 1939.
Schnellbrief des Reichswirtschaftsministers betr. das Verbot für Juden,  An- und Verkaufsgeschäfte mit Edelmetallen zu tätigen, 25. Januar 1939.
Schnellbrief des Reichswirtschaftsministers betr. das Verbot für Juden, An- und Verkaufsgeschäfte mit Edelmetallen zu tätigen, 25. Januar 1939.

Der Schnellbrief verbietet den Ankauf von Edelmetallen durch Juden. Gleichzeitig wird diesen vorgeschrieben, im Falle des beabsichtigten Verkaufes von Edelmetallen aus ihrem Besitz, dies ausschließlich über staatliche Pfandleihstellen abzuwickeln.

Über die Regierungspräsidenten werden die Verfügungen des Schnellbriefes an die Landräte und Oberbürgermeister weitergeleitet.

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Ausschnitt aus dem Nachrichtendienst des Deutschen Gemeindetages betr. Behördenbefugnis bei Verfügungen zur Zwangsaufgabe jüdischen Grundbesitzes, 01. Februar 1939.
Ausschnitt aus dem Nachrichtendienst des Deutschen Gemeindetages betr. Behördenbefugnis bei Verfügungen zur Zwangsaufgabe jüdischen Grundbesitzes, 01. Februar 1939.
Der Artikel gibt bekannt, dass Verfügungen, die einen Juden innerhalb einer bestimmten Frist dazu zwingen, sein Vermögen zu veräußern, nur von der oberen Regierungsbehörde ausgesprochen werden kann.          
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Landrat Marburg an den Bürgermeister betreffend das Verfahren beim Verkauf jüdischer Grundstücke. Marburg, 02. Februar 1939
Landrat Marburg an den Bürgermeister betreffend das Verfahren beim Verkauf jüdischer Grundstücke. Marburg, 02. Februar 1939
Landrat Marburg an den Bürgermeister betreffend das Verfahren beim Verkauf jüdischer Grundstücke. Marburg, 02. Februar 1939
Aufgrund bestehender Unklarheiten beim Verkauf jüdischer Grundstücke, tätigt der Landrat einige allgemeine Feststellungen.
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Der Landrat von Marburg an den Bürgermeister in Marburg betreffend das Verfahren beim Verkauf jüdischer Grundstücke, Marburg, 02. Februar 1939
Der Landrat von Marburg an den Bürgermeister in Marburg betreffend das Verfahren beim Verkauf jüdischer Grundstücke, Marburg, 02. Februar 1939
Der Landrat von Marburg an den Bürgermeister in Marburg betreffend das Verfahren beim Verkauf jüdischer Grundstücke, Marburg, 02. Februar 1939
Der Landrtat von Marburg teilt dem Marburger Bürgermeister mit, was beim Verkauf jüdischer Grundstücke zu beachten ist.
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Regierungspräsident Kassel an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks betreffend den Verkauf von jüdischem Grundbesitz. Kassel, 20. Februar 1939
Regierungspräsident Kassel an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks betreffend den Verkauf von jüdischem Grundbesitz. Kassel, 20. Februar 1939
Ergänzung zum Runderlass des Reichswirtschaftsministers vom 06.02.1939 - III Jd 1/2082/39 - (RMBliV. S. 265) und diesbezügliche Richtlinien.
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Schreiben des Landrates in Marburg an den Bürgermeister von Bürgeln betr. den Erwerbsstreit um das Anwesen der Jüdin Bertha Hess zwischen Anna Klee und Konrad Hamel, 20. März 1939.
Schreiben des Landrates in Marburg an den Bürgermeister von Bürgeln betr. den Erwerbsstreit um das Anwesen der Jüdin Bertha Hess zwischen Anna Klee und Konrad Hamel, 20. März 1939.
Schreiben des Landrates in Marburg an den Bürgermeister von Bürgeln betr. den Erwerbsstreit um das Anwesen der Jüdin Bertha Hess zwischen Anna Klee und Konrad Hamel, 20. März 1939.

Der Landrat in Marburg erbittet Stellungnahme des Bürgermeisters von Bürgeln, zur eingegangenen Klage Anna Klees, betreffend den Erwerb des Anwesens der Jüdin Bertha Hess durch den Ortsbauernführer Veit.

Der Bürgermeister verteidigt mit dem urschriftlichen Antwortschreiben das Vorgehen gegenüber Anna Klee, die laut seiner Aussage inzwischen auf das Erwerbsansinnen verzichtet hat.

vgl. hierzu: Dokument zum Verfahren beim Verkauf jüdischer Grundstücke

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Reichsgesetzblätter betreffend die Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben, sowie Verordnungen über die Anmeldung und den Einsatz des jüdischen Vermögens u.a

Die Dokumente enthalten u.a.:

- Verordnung über eine Sühneleistung der Juden deutscher Staatsangehörigkeit

- Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben 

- Verordnung zur Wiederherstellung des Straßenbildes bei jüdischen Gewerbebetrieben

- Verordnung zur Durchführung der Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben

- Zweite Verordnung auf Grund der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden

- Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens

 

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Reichsgesetzblatt Nr. 189, S. 1579 bis 1582, ausgegeben zu Berlin, 14. November 1938.
Reichsgesetzblatt Nr. 189, S. 1579 bis 1582, ausgegeben zu Berlin, 14. November 1938.
Reichsgesetzblatt Nr. 189, S. 1579 bis 1582, ausgegeben zu Berlin, 14. November 1938.
Reichsgesetzblatt Nr. 189, S. 1579 bis 1582, ausgegeben zu Berlin, 14. November 1938.
Reichsgesetzblatt Nr. 189, S. 1579 bis 1582, ausgegeben zu Berlin, 14. November 1938.

Das Gesetz enthält folgende Verordnungen:

- Verordnung über eine Sühneleistung der Juden deutscher Staatsangehörigkeit

- Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben 

- Verordnung zur Wiederherstellung des Straßenbildes bei jüdischen Gewerbebetrieben

- Verordnung zum Schutz gefährdeten landwirtschaftlichen Grundbesitzes in sudetendeutschen Gebieten

- Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Fleisch- und Wurstpreise

- Verordnung über die Polizeiverordnungen der Reichsminister 

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Reichsgesetzblatt Nr. 199, S. 1661 bis 1668, ausgegeben zu Berlin, 26. November 1938
Reichsgesetzblatt Nr. 199, S. 1661 bis 1668, ausgegeben zu Berlin, 26. November 1938
Reichsgesetzblatt Nr. 199, S. 1661 bis 1668, ausgegeben zu Berlin, 26. November 1938
Reichsgesetzblatt Nr. 199, S. 1661 bis 1668, ausgegeben zu Berlin, 26. November 1938
Reichsgesetzblatt Nr. 199, S. 1661 bis 1668, ausgegeben zu Berlin, 26. November 1938
Reichsgesetzblatt Nr. 199, S. 1661 bis 1668, ausgegeben zu Berlin, 26. November 1938
Reichsgesetzblatt Nr. 199, S. 1661 bis 1668, ausgegeben zu Berlin, 26. November 1938
Reichsgesetzblatt Nr. 199, S. 1661 bis 1668, ausgegeben zu Berlin, 26. November 1938
Reichsgesetzblatt Nr. 199, S. 1661 bis 1668, ausgegeben zu Berlin, 26. November 1938

Das Reichsgesetzblatt enthält:

- Verordnung zur Änderung der Verordnung des Führers und Reichskanzlers zum Wehrmachtversorgungsgesetz

- Gesetz über das Feuerlöschwesen

- Verordnung über den einheitlichen Anstrich der Fahrzeuge des Güterfernverkehrs

- Verordnung über die Schutzzeit für Rehwild und andere Wildarten

- Zweite Verordnung zur Überleitung des Reichsjagdrechts im Lande Österreich

- Fünfte Verordnung zur Durchführung der Deutschen Gemeindeverordnung

- Verordnung über ergänzende Vorschriften zur Wehrmachtfürsorge- und versorgungsgesetz für die Angehörigen der ehemaligen österreichischen Wehrmacht, die als Soldaten in die Wehrmacht übernommen oder eingesetellt worden sind, und deren Hinterbliebende 

- Ergänzung der Verordnung über die Ernennung und die Beendigung des Beamtenverhältnisses der Beamten der Reichsfinanzverwaltung und der Finanzverwaltung der Länder ohne Preußen 

- Zweite Verordnung auf Grund der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden 

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Reichsgesetzblatt Nr. 197, S. 1641 bis 1644, ausgegeben zu Berlin, 24. November 1938
Reichsgesetzblatt Nr. 197, S. 1641 bis 1644, ausgegeben zu Berlin, 24. November 1938
Reichsgesetzblatt Nr. 197, S. 1641 bis 1644, ausgegeben zu Berlin, 24. November 1938
Reichsgesetzblatt Nr. 197, S. 1641 bis 1644, ausgegeben zu Berlin, 24. November 1938
Reichsgesetzblatt Nr. 197, S. 1641 bis 1644, ausgegeben zu Berlin, 24. November 1938

Das Reichsgesetblatt enthält:

- Gesetz über die Wiedervereinigung der Sudetendeutschen Gebiete mit dem Deutschen Reich

- Verordnung zur Durchführung der Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben

- Verordnung über die Einführung des Gesetzes über Wirtschaftswerbung in den Sudetendeutschen Gebieten

- Verordnung über die Verordnung des Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des Außenhandels im Lande Österreich sowie über die Errichtung einer Außenhandelsstelle in Wien 

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Reichsgesetzblatt, Teil 1, Berlin, 5. Dezember 1938
Reichsgesetzblatt, Teil 1, Berlin, 5. Dezember 1938
Reichsgesetzblatt, Teil 1, Berlin, 5. Dezember 1938
Reichsgesetzblatt, Teil 1, Berlin, 5. Dezember 1938
Reichsgesetzblatt, Teil 1, Berlin, 5. Dezember 1938
Reichsgesetzblatt, Teil 1, Berlin, 5. Dezember 1938

Enthält:

3.12.38 Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens

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180 Marburg 3593:  Juden und Emigranten Bd. 3 1934-1943
180 Marburg 3593: Juden und Emigranten Bd. 3 1934-1943

Die Dokumente, die in diesem Ausstellungsraum zu sehen sind, stellen eine Auswahl aus der Landratsamtsakte 180 Marburg 3593 dar. In dieser Akte befindet sich Schriftwechsel des Landrats in Marburg aus den Jahren 1934-1943, der sich mit Juden und Fragen ihrer Rückkehr aus dem Ausland sowie ihrer Auswanderung bis hin zu den Deportationen befasst. Bei der Auswahl der Dokumente wurde darauf geachtet, sowohl die staatlichen Maßnahmen als auch Einzelschicksale aus dem Landkreis Marburg zu erfassen. Da nicht alle Dokumente im Rahmen dieser Einführung vorgestellt werden können, sollen einige zentrale Themen mit dazugehörigen und exemplarisch ausgewählten Dokumenten behandelt werden.

Ein erster Themenbereich ist die Rückkehr von Juden aus dem Ausland, welche ihnen zunehmend erschwert wurde. Im Jahr 1934 konnten sie, wie Ruth Spier nach ihrer Rückkehr aus Paris, vernommen werden, um festzustellen, inwieweit es sich um „Emigranten“ handelte (Dokumente 1, 1.1, 1.2, 1.3). Zwei Jahre später verfügte die Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel in einem Schreiben vom 8. April 1936, dass Juden bei ihrer Rückkehr in „Schutzhaft“ zu nehmen seien (Dokument 12).

Ein weiterer Themenbereich ist die Auswanderung von Juden. Als ein Fall aus dem Jahr 1938 kann die Auswanderung von Adolf Hess aus Wehrda genannt werden, dem die Eintragung seiner Haftstrafe in sein Führungszeugnis erlassen wurde, um in die USA einreisen zu können (Dokumente 23, 23.1, 23.2, 23.3, 23.4, 23.5) [1].

Des Weiteren wurde regelmäßig erfasst, wie viele Juden aus welchem Grund fortgegangen bzw. angekommen waren. Durch die Verfügungen des Regierungspräsidenten in Kassel vom 13. Februar 1937 und 7. September 1937 (Dokumente 22, 22.2) war der Landrat in Marburg verpflichtet, die Zahlen für seinen Landkreis zu melden. Diese Listen für die Jahre 1937-1939 wurden in diesen Ausstellungsraum aufgenommen (Dokumente 22.1, 22.3, 22.4, 22.5, 22.6, 22.7, 22.8).

Schließlich sind die Deportationen ein zentrales Thema. Vollständig aufgenommen wurden die Deportationslisten, in denen nach Gemeinden in alphabetischer Reihenfolge geordnet die aus dem Landkreis Marburg deportierten Juden erfasst sind (Dokumente 33, 33.1, 33.2, 33.3, 33.4, 33.6, 33.7, 33.8, 33.9, 33.10, 33.11, 33.12, 33.13, 33.14, 33.15). Insgesamt gab es drei Deportationen aus dem Landkreis Marburg. Am 8. Dezember 1941 erfolgte die erste Deportation in ein Ghetto in der lettischen Hauptstadt Riga, wobei die Juden aus dem Landkreis Marburg zuvor in ein Sammellager nach Kassel gebracht worden waren. Die zweite Deportation am 31. Mai 1942 führte über Lublin in die Vernichtungslager Izbica/Sobibor [2] und die dritte Deportation am 6. September 1942 in das Ghetto Theresienstadt [3].

Zum Ablauf der zweiten Deportation am 31. Mai 1942 gibt auch ein Schreiben von SS-Sturmbannführer Lüdcke von der Staatspolizeistelle in Kassel vom 22. Mai 1942 Auskunft, dem darüber hinaus eine Namensliste der deportierten Juden beigelegt ist (Dokumente 38, 38.1). Des Weiteren finden sich Angaben über die Vorbereitungen der dritten Deportation aus dem Landkreis Marburg am 6. September 1942 in dem Ausstellungsraum mit Dokumenten aus der Landratsamtsakte 180 Marburg 4830 mit dem Titel "Verhandlungen über die dritte Judenevakuierung aus Marburg 1942-1944" (Einführung in den Ausstellungsraum mit Dokumenten aus der Akte 180 Marburg 4830).

Bearbeitet von Katrin Rack

 

[1] Vgl. auch Händler-Lachmann, Barbara, Händler, Harald, Schütt, Ulrich, Purim, Purim, ihr liebe Leut, wißt ihr was Purim  bedeut? Jüdisches Leben im Landkreis Marburg im 20. Jahrhundert, Marburg 1995, S. 195.

[2] Gottwaldt, Alfred und Schulle, Diana, Die "Judendeportationen" aus dem Deutschen Reich 1941-1945, Wiesbaden 2005, S. 211-213

[3] Für die Angaben zu den drei Deportationen vgl. Händler-Lachmann, Barbara, Händler, Harald, Schütt, Ulrich, Purim, Purim, ihr liebe Leut, wißt ihr was Purim bedeut? Jüdisches Leben im Landkreis Marburg im 20. Jahrhundert, Marburg 1995, S. 227.  Siehe auch Gottwaldt/Schulle, Die "Judendeportationen", 2005 (wie Anm. 2)  

Geheimes Schreiben des stellv. Landrat in Marburg an die Staatspolizeistelle in Kassel betreffend Feststellung von "Emigranten" , 25. Oktober 1934.
Geheimes Schreiben des stellv. Landrat in Marburg an die Staatspolizeistelle in Kassel betreffend Feststellung von "Emigranten" , 25. Oktober 1934.
Bei den in Frage kommenden Personen handele es sich nicht um "Emigranten". Vernommen wurden Käthe und Ruth Spier aus Momberg, Isaak Plaut aus Rauschenberg und Franz Müller aus Lohra.
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Streng geheimer Fragebogen für die Vernehmung zurückgekehrter "Emigranten", [1934].
Streng geheimer Fragebogen für die Vernehmung zurückgekehrter "Emigranten", [1934].
Bezugnahme auf den Erlass des Geheimen Staatspolizeiamts vom 8. Juni 1934.
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Protokoll der Vernehmung von Ruth Spier betreffend Aufenthalt in Paris, [1934].
Protokoll der Vernehmung von Ruth Spier betreffend Aufenthalt in Paris, [1934].

Bezugnahme auf den Erlass des Geheimen Staatspolizeiamtes vom 8. Juni 1934.

Ruth Spier habe Frankreich verlassen, weil sie keine Arbeitserlaubnis besass.

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Personalbogen von Ruth Spier betreffend Rückkehr aus Paris, [1934].
Personalbogen von Ruth Spier betreffend Rückkehr aus Paris, [1934].
In dem Personalbogen finden sich u. a. Angaben zu den Aufenthaltsorten von Ruth Spier. Von 1931 bis 24. Mai 1934 sei sie in Paris gewesen und halte sich vermutlich bis 25. August in Momberg bei ihren Eltern auf.
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Erlass des Preußischen Ministerpräsidenten betreffend Rückkehr deutscher "Emigranten" aus dem Ausland, 15. Januar 1934.
Erlass des Preußischen Ministerpräsidenten betreffend Rückkehr deutscher "Emigranten" aus dem Ausland, 15. Januar 1934.
Erlass des Preußischen Ministerpräsidenten betreffend Rückkehr deutscher "Emigranten" aus dem Ausland, 15. Januar 1934.
Ausschnitt aus dem Ministerialblatt an den Landrat in Marburg.
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Aufstellung des Gendarmeriepostens Lohra für den Landrat in Marburg betreffend "Emigranten", 4. Februar 1934.
Aufstellung des Gendarmeriepostens Lohra für den Landrat in Marburg betreffend "Emigranten", 4. Februar 1934.
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Antwortschreiben des Bürgermeisters in Kirchhain an den Landrat in Marburg, 10. Februar 1934.
Antwortschreiben des Bürgermeisters in Kirchhain an den Landrat in Marburg, 10. Februar 1934.
Bezugnahme auf das weitergeleitete Schreiben des Landrats.
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Anordnung des Preussischen Ministerpräsidenten betreffend Angaben zu aus dem Ausland zurückkehrenden "Emigranten", 5. Februar 1934.
Anordnung des Preussischen Ministerpräsidenten betreffend Angaben zu aus dem Ausland zurückkehrenden "Emigranten", 5. Februar 1934.

Es wird angeordnet, dass über v. a. die Staatsangehörigkeit, die Abstammung und die frühere politische Betätigung in Deutschland von aus dem Ausland zurückkehrenden "Emigranten" Bericht zu erstatten sei.

Weiterleitung des Schreibens durch den Landrat in Marburg an den Bürgermeister in Kirchhain.

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Aufstellung des Landrats in Marburg für den Polizeipräsidenten der Staatspolizeistelle in Kassel betreffend "Emigranten" im Landkreis Marburg, 5. Februar 1934.
Aufstellung des Landrats in Marburg für den Polizeipräsidenten der Staatspolizeistelle in Kassel betreffend "Emigranten" im Landkreis Marburg, 5. Februar 1934.
Bezugnahme auf die Verfügung vom 23. Januar 1934.
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Aufstellung des Landrats in Marburg für den Polizeipräsidenten der Staatspolizeistelle in Kassel betreffend "Emigranten" im Landkreis Marburg, 12. Februar 1934.
Aufstellung des Landrats in Marburg für den Polizeipräsidenten der Staatspolizeistelle in Kassel betreffend "Emigranten" im Landkreis Marburg, 12. Februar 1934.
Aufstellung des Landrats in Marburg für den Polizeipräsidenten der Staatspolizeistelle in Kassel betreffend "Emigranten" im Landkreis Marburg, 12. Februar 1934.
Bezugnahme auf die Verfügungen vom 23. Januar 1934 sowie vom 8. Februar 1934.
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Schreiben des Reichsministers des Innern betreffend Richtlinien für die Behandlung von Pässen "deutscher Emigranten im Ausland", 19. März 1934.
Schreiben des Reichsministers des Innern betreffend Richtlinien für die Behandlung von Pässen "deutscher Emigranten im Ausland", 19. März 1934.
Schreiben des Reichsministers des Innern betreffend Richtlinien für die Behandlung von Pässen "deutscher Emigranten im Ausland", 19. März 1934.
Schreiben des Reichsministers des Innern betreffend Richtlinien für die Behandlung von Pässen "deutscher Emigranten im Ausland", 19. März 1934.

Schreiben an das Auswärtige Amt und Weiterleitung an die Landesregierung und Regierungspräsidenten pp.

Bezugnahme auf ein Schreiben vom 7. Februar 1934.

Unterscheidung von vier Personengruppen und Angabe der jeweiligen Behandlung der Pässe.

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Schreiben des Geheimen Staatspolizeiamts betreffend Behandlung der Anträge auf Rückkehr deutscher "Emigranten" und Erfassung der nach Deutschland zurückkehrenden jüdischen "Emigranten", 21. März 1934.
Schreiben des Geheimen Staatspolizeiamts betreffend Behandlung der Anträge auf Rückkehr deutscher "Emigranten" und Erfassung der nach Deutschland zurückkehrenden jüdischen "Emigranten", 21. März 1934.

Schreiben an alle Staatspolizeistellen und nachrichtlich an alle Ober- und Regierungspräsidenten.

Anfragen von "Emigranten", die zurückkehren wollen, seien laut Runderlass vom 15. Januar 1934 an das Geheime Staatspolizeiamt zu leiten. Einwohnermeldeämter seien verpflichtet, die Rückkehr von Juden der betreffenden Staatspolizeistelle zu melden.

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Geheime Aufstellung des komm. Landrats in Marburg für den Polizeipräsidenten der Staatspolizeistelle in Kassel betreffend "Emigranten" im Landkreis Marburg, 1. April 1935.
Geheime Aufstellung des komm. Landrats in Marburg für den Polizeipräsidenten der Staatspolizeistelle in Kassel betreffend "Emigranten" im Landkreis Marburg, 1. April 1935.
Geheime Aufstellung des komm. Landrats in Marburg für den Polizeipräsidenten der Staatspolizeistelle in Kassel betreffend "Emigranten" im Landkreis Marburg, 1. April 1935.
Bezugnahme auf die Verfügung von 26. März 1935.
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Aufstellung betreffend an jüdische Einwohner von der Stadtverwaltung Kirchhain ausgestellte Pässe, 30. Januar 1933-19. September 1935.
Aufstellung betreffend an jüdische Einwohner von der Stadtverwaltung Kirchhain ausgestellte Pässe, 30. Januar 1933-19. September 1935.
Aufstellung betreffend an jüdische Einwohner von der Stadtverwaltung Kirchhain ausgestellte Pässe, 30. Januar 1933-19. September 1935.
Aufstellung betreffend an jüdische Einwohner von der Stadtverwaltung Kirchhain ausgestellte Pässe, 30. Januar 1933-19. September 1935.
Aufstellung betreffend an jüdische Einwohner von der Stadtverwaltung Kirchhain ausgestellte Pässe, 30. Januar 1933-19. September 1935.
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Aufstellung betreffend an jüdische Einwohner ausgestellte Reisepässe in Neustadt, 29. März 1933-8. August 1935.
Aufstellung betreffend an jüdische Einwohner ausgestellte Reisepässe in Neustadt, 29. März 1933-8. August 1935.
Aufstellung betreffend an jüdische Einwohner ausgestellte Reisepässe in Neustadt, 29. März 1933-8. August 1935.
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Schreiben des Landrats in Marburg an die Staatspolizeistelle in Kassel betreffend Maßnahmen bei dem aus London zurückgekehrten jüdischen Ehepaar Plaut, 20. April 1936.
Schreiben des Landrats in Marburg an die Staatspolizeistelle in Kassel betreffend Maßnahmen bei dem aus London zurückgekehrten jüdischen Ehepaar Plaut, 20. April 1936.

Bezugnahme auf die Verfügung vom 8. April 1936.

Das Ehepaar Plaut aus Kirchhain werde nach ihrer Reise nach London in "Schutzhaft" genommen.

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Verfügung der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel betreffend Massnahmen gegen zurückkehrende jüdische "Emigranten", 8. April 1936.
Verfügung der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel betreffend Massnahmen gegen zurückkehrende jüdische "Emigranten", 8. April 1936.
Verfügung der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel betreffend Massnahmen gegen zurückkehrende jüdische "Emigranten", 8. April 1936.

Schreiben an die Landräte des Bezirks, die Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörde in Fulda und Marburg und die Staatspolizeiaussenstelle in Hanau. Weiterleitung durch den Landrat.

Alle Juden, die ins Ausland reisen, seien "Emigranten". Wenn Juden aus dem Ausland zurückkehrten, seien sie in "Schutzhaft" zu nehmen.

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Schreiben und Aktenvermerk des Landrats in Marburg an die Bürgermeister des Kreises betreffend "Ein- und Auswanderung", 22. April 1936.
Schreiben und Aktenvermerk des Landrats in Marburg an die Bürgermeister des Kreises betreffend "Ein- und Auswanderung", 22. April 1936.
Schreiben und Aktenvermerk des Landrats in Marburg an die Bürgermeister des Kreises betreffend "Ein- und Auswanderung", 22. April 1936.
Schreiben und Aktenvermerk des Landrats in Marburg an die Bürgermeister des Kreises betreffend "Ein- und Auswanderung", 22. April 1936.
Schreiben und Aktenvermerk des Landrats in Marburg an die Bürgermeister des Kreises betreffend "Ein- und Auswanderung", 22. April 1936.
In dem Schreiben an die Bürgermeister des Kreises bittet der Landrat um vierteljährliche Meldung von "Ein- und Auswanderungen", wobei Muster hinzugefügt sind.
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Aufstellung des Landrats in Marburg für den Polizeipräsidenten der Staatspolizeistelle in Kassel betreffend "Emigranten" im Landkreis Marburg, 27. April 1936.
Aufstellung des Landrats in Marburg für den Polizeipräsidenten der Staatspolizeistelle in Kassel betreffend "Emigranten" im Landkreis Marburg, 27. April 1936.
Aufstellung des Landrats in Marburg für den Polizeipräsidenten der Staatspolizeistelle in Kassel betreffend "Emigranten" im Landkreis Marburg, 27. April 1936.
Aufstellung des Landrats in Marburg für den Polizeipräsidenten der Staatspolizeistelle in Kassel betreffend "Emigranten" im Landkreis Marburg, 27. April 1936.
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Vertrauliches Schreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel betreffend Anfragen ausländischer Behörden zu "Emigranten", 15. Juni 1936.
Vertrauliches Schreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel betreffend Anfragen ausländischer Behörden zu "Emigranten", 15. Juni 1936.
Vertrauliches Schreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel betreffend Anfragen ausländischer Behörden zu "Emigranten", 15. Juni 1936.

Schreiben an die Landräte des Bezirks, die Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörden in Fulda und Marburg und die Staatspolizeiaussendienststelle in Hanau.

Weiterleitung durch den Landrat in Marburg an die Bürgermeister und die Gend.Beamten des Kreises.

Anfragen ausländischer Behörden zu "Emigranten" seien bei der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel mit ausführlichem Bericht vorzulegen, um einheitlich zu verfahren und unerwünschte Rückkehr zu verhindern.

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Ärztliches Zeugnis betreffend Gesundheitszustand von Heinz Stern, 5. Dezember 1933.
Ärztliches Zeugnis betreffend Gesundheitszustand von Heinz Stern, 5. Dezember 1933.
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Schreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel an den Landrat in Marburg betreffend Maßnahmen bei Rückkehr von Heinz Stern, 26. Juni 1936.
Schreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel an den Landrat in Marburg betreffend Maßnahmen bei Rückkehr von Heinz Stern, 26. Juni 1936.
Wenn der Jude Heinz Stern zurückkehren würde, sei dieser festzunehmen und in das Polizeigefängnis in Kassel zu bringen.
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Aufstellung des Landrats in Marburg für den Polizeipräsidenten der Staatspolizeistelle in Kassel betreffend ausgewanderte Rentenempfänger, 19. September 1936.
Aufstellung des Landrats in Marburg für den Polizeipräsidenten der Staatspolizeistelle in Kassel betreffend ausgewanderte Rentenempfänger, 19. September 1936.
Als ausgewanderter Rentenempfänger wird in der Aufstellung Leopold Bachenheimer aufgeführt.
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Antwortschreiben vom Gendarmerieposten in Roßdorf an den Landrat in Marburg betreffend vermutlich erhöhter Paketverkehr von Stern mit seiner Mutter, 1. Oktober 1936.
Antwortschreiben vom Gendarmerieposten in Roßdorf an den Landrat in Marburg betreffend vermutlich erhöhter Paketverkehr von Stern mit seiner Mutter, 1. Oktober 1936.
Ein erhöhter Paketverkehr könne nicht festgestellt werden.
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Schreiben des Landrats in Marburg an den Gendarmerieposten in Roßdorf betreffend Überwachung des Paketverkehrs von Stern, 29. September 1936.
Schreiben des Landrats in Marburg an den Gendarmerieposten in Roßdorf betreffend Überwachung des Paketverkehrs von Stern, 29. September 1936.
Da zwischen dem in Frankfurt/Main wohnenden Juden Stern und der in Rauischholzhausen wohnenden Mutter viele Pakete verschickt würden, sei der Paketverkehr zu überwachen.
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Schreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel betreffend Begriff "Emigrant", 7. Oktober 1936.
Schreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel betreffend Begriff "Emigrant", 7. Oktober 1936.
Schreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel betreffend Begriff "Emigrant", 7. Oktober 1936.
Schreiben an die Landräte des Bezirks, die Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörden in Fulda und Marburg und die Staatspolizeiaussendienststelle in Hanau.
 
Weiterleitung durch den Landrat in Marburg an die Bürgermeister und die Gend.Obermeister in Marburg und Kirchhain.
 
Als "Emigranten" seien Personen anzusehen, die sowohl vor als auch nach dem 30. Januar 1933 aus politischen Gründen Deutschland verlassen hätten. Zudem wird für jüdische "Emigranten" auf die Verfügung vom 11. Juni 1936 verwiesen, dieser zufolge der Zeitpunkt der "Emigration" für die Feststellung der "Emigration" unrelevant sei.
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Aussage des Bürgermeisters Otto aus Rauischholzhausen betreffend Verdacht des Schmuggels durch die jüdische Familie Frenkel aufgrund mehrmaliger Reisen ins Ausland, 4. November 1936.
Aussage des Bürgermeisters Otto aus Rauischholzhausen betreffend Verdacht des Schmuggels durch die jüdische Familie Frenkel aufgrund mehrmaliger Reisen ins Ausland, 4. November 1936.
Aussage des Bürgermeisters Otto aus Rauischholzhausen betreffend Verdacht des Schmuggels durch die jüdische Familie Frenkel aufgrund mehrmaliger Reisen ins Ausland, 4. November 1936.

Der Bürgermeister beantragt die in "Schutzhaftnahme" der Familie Frenkel, da diese in Verdacht stünde, bei ihren Auslandsreisen zu schmuggeln.

Darüber hinaus findet sich ein Aktenvermerk zur Gültigkeit der Reisepässe des Ehepaars Frenkel.

Des Weiteren erfolgte die Weiterleitung an den Landrat in Marburg zur Kenntnisnahme.

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Schreiben des Landrats in Marburg betreffend Wahrnehmung der steuerlichen Verpflichtungen durch den Juden Irvin Isaak Höchster vor seiner "Emigration", 13. Januar 1937.
Schreiben des Landrats in Marburg betreffend Wahrnehmung der steuerlichen Verpflichtungen durch den Juden Irvin Isaak Höchster vor seiner "Emigration", 13. Januar 1937.

Schreiben an das Marburger Finanzamt und den Gendarmerieposten in Niederwalgern.

Es wird im Auftrag der Geheimen Staatspolizeistelle in Kassel gebeten mitzuteilen, ob der jüdische Emigrant Höchster seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen sei.

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Antwortschreiben vom Gendarmerieposten in Niederwalgern betreffend "Emigration" des Juden Irvin Isaak Höchster aus Roth, 16. Januar 1937.
Antwortschreiben vom Gendarmerieposten in Niederwalgern betreffend "Emigration" des Juden Irvin Isaak Höchster aus Roth, 16. Januar 1937.
Irvin Isaak Höchster sei nach Johannesburg in Südamerika ausgewandert, wobei er u. a. vorher seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen sei.
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Aufstellung des Landrats in Marburg für den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend "Wanderungsbewegungen" der jüdischen Bevölkerung, 14. April 1938.
Aufstellung des Landrats in Marburg für den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend "Wanderungsbewegungen" der jüdischen Bevölkerung, 14. April 1938.
Aufstellung des Landrats in Marburg für den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend "Wanderungsbewegungen" der jüdischen Bevölkerung, 14. April 1938.
Aufstellung des Landrats in Marburg für den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend "Wanderungsbewegungen" der jüdischen Bevölkerung, 14. April 1938.

Die Angaben beziehen sich auf die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 1938.

Bezugnahme auf die Verfügung vom 7. September 1937.

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Aufstellung des Landrats in Marburg für den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend "Wanderungsbewegungen" der jüdischen Bevölkerung, 11. Juli 1938.
Aufstellung des Landrats in Marburg für den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend "Wanderungsbewegungen" der jüdischen Bevölkerung, 11. Juli 1938.
Aufstellung des Landrats in Marburg für den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend "Wanderungsbewegungen" der jüdischen Bevölkerung, 11. Juli 1938.
Aufstellung des Landrats in Marburg für den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend "Wanderungsbewegungen" der jüdischen Bevölkerung, 11. Juli 1938.

Bezugnahme auf die Verfügung vom 7. September 1937.

Die Angaben beziehen sich auf die Zeit vom 1. April bis 30. Juni 1938.

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Aufstellung des Landrats in Marburg für den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend "Wanderungsbewegungen" der jüdischen Bevölkerung, 13. Oktober 1938.
Aufstellung des Landrats in Marburg für den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend "Wanderungsbewegungen" der jüdischen Bevölkerung, 13. Oktober 1938.
Aufstellung des Landrats in Marburg für den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend "Wanderungsbewegungen" der jüdischen Bevölkerung, 13. Oktober 1938.
Aufstellung des Landrats in Marburg für den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend "Wanderungsbewegungen" der jüdischen Bevölkerung, 13. Oktober 1938.

Bezugnahme auf die Verfügung vom 7. September 1937.

Die Angaben beziehen sich auf die Zeit vom 1. Juli bis 30. September 1938.

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Aufstellung des Landrats in Marburg für den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend "Wanderungsbewegungen" der jüdischen Bevölkerung, 25. April 1939.
Aufstellung des Landrats in Marburg für den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend "Wanderungsbewegungen" der jüdischen Bevölkerung, 25. April 1939.
Aufstellung des Landrats in Marburg für den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend "Wanderungsbewegungen" der jüdischen Bevölkerung, 25. April 1939.
Aufstellung des Landrats in Marburg für den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend "Wanderungsbewegungen" der jüdischen Bevölkerung, 25. April 1939.

Bezugnahme auf die Verfügung vom 7. September 1937.

Die Angaben beziehen sich auf die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 1939.

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Aufstellung des Landrats in Marburg für den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend "Wanderungsbewegungen" der jüdischen Bevölkerung, 14. Januar 1939.
Aufstellung des Landrats in Marburg für den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend "Wanderungsbewegungen" der jüdischen Bevölkerung, 14. Januar 1939.
Aufstellung des Landrats in Marburg für den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend "Wanderungsbewegungen" der jüdischen Bevölkerung, 14. Januar 1939.
Aufstellung des Landrats in Marburg für den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend "Wanderungsbewegungen" der jüdischen Bevölkerung, 14. Januar 1939.

Bezugnahme auf die Verfügung vom 7. September 1937.

Die Angaben beziehen sich auf die Zeit vom 1. Okober bis 31. Dezember 1938.

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Aufstellung des Landrats in Marburg für den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend "Wanderungsbewegungen" der jüdischen Bevölkerung, 8. Oktober 1937.
Aufstellung des Landrats in Marburg für den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend "Wanderungsbewegungen" der jüdischen Bevölkerung, 8. Oktober 1937.
Aufstellung des Landrats in Marburg für den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend "Wanderungsbewegungen" der jüdischen Bevölkerung, 8. Oktober 1937.

Die Angaben beziehen sich auf die Zeit vom 1. April bis 30. September 1937.

Bezugnahme auf die Verfügung vom 7. September 1937.

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Vertrauliches Schreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel betreffend vierteljährliche Meldung der "Wanderbewegungen" der jüdischen Bevölkerung, 7. September 1937.
Vertrauliches Schreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel betreffend vierteljährliche Meldung der "Wanderbewegungen" der jüdischen Bevölkerung, 7. September 1937.
Vertrauliches Schreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel betreffend vierteljährliche Meldung der "Wanderbewegungen" der jüdischen Bevölkerung, 7. September 1937.

Schreiben an den Polizeipräsidenten in Kassel, den Polizeidirektor in Hanau, die Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörden in Fulda und Marburg, die Landräte des Bezirks und nachrichtlich an den Oberbürgermeister in Hanau.

Bezugnahme auf die Verfügung vom 13. Februar 1937.

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Aufstellung des Landrats in Marburg für den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend jüdische "Wanderungsbewegungen" im Landkreis Marburg, 11. August 1937.
Aufstellung des Landrats in Marburg für den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend jüdische "Wanderungsbewegungen" im Landkreis Marburg, 11. August 1937.
Aufstellung des Landrats in Marburg für den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend jüdische "Wanderungsbewegungen" im Landkreis Marburg, 11. August 1937.
Bezugnahme auf die Verfügung vom 13. Februar 1937.
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Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel betreffend Ersuchen um Aufstellung zu jüdischen "Wanderungsbewegungen", 13. Februar 1937.
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel betreffend Ersuchen um Aufstellung zu jüdischen "Wanderungsbewegungen", 13. Februar 1937.
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel betreffend Ersuchen um Aufstellung zu jüdischen "Wanderungsbewegungen", 13. Februar 1937.

Schreiben an den Polizeipräsidenten in Kassel, den Polizeidirektor in Hanau, die Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörden in Fulda und Marburg, die Landräte des Bezirks und nachrichtlich an die Oberbürgermeister in Kassel und Hanau.

Weiterleitung durch den Landrat in Marburg an die Bürgermeister und Gend.Beamten des Kreises.

Der Regierungspräsident sendet ein Muster, nach dem die Aufstellung anzufertigen sei. 

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Schreiben des Landrats in Marburg an den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend Abmeldung nach Baltimore durch den Juden Adolf Hess, 30. Juli 1938.
Schreiben des Landrats in Marburg an den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend Abmeldung nach Baltimore durch den Juden Adolf Hess, 30. Juli 1938.
Bezugnahme auf die Verfügung vom 5. Mai 1938.
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Verfügung des Regierungspräsidenten in Kassel an den Landrat in Marburg betreffend für die Auswanderung zu erteilendes Führungszeugnis für Adolf Hess, 5. Mai 1938.
Verfügung des Regierungspräsidenten in Kassel an den Landrat in Marburg betreffend für die Auswanderung zu erteilendes Führungszeugnis für Adolf Hess, 5. Mai 1938.
Verfügung des Regierungspräsidenten in Kassel an den Landrat in Marburg betreffend für die Auswanderung zu erteilendes Führungszeugnis für Adolf Hess, 5. Mai 1938.

Bezugnahme auf den Bericht vom 25. März 1938.

Weiterleitung durch den Landrat in Marburg an den Bürgermeister in Wehrda.

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Schreiben von Adolph Hess aus Wehrda an den Bürgermeister in Wehrda betreffend Antrag auf Auswanderung, 4. Mai 1938.
Schreiben von Adolph Hess aus Wehrda an den Bürgermeister in Wehrda betreffend Antrag auf Auswanderung, 4. Mai 1938.
Schreiben von Adolph Hess aus Wehrda an den Bürgermeister in Wehrda betreffend Antrag auf Auswanderung, 4. Mai 1938.

Weiterleitung durch den Bürgermeister von Wehrda Wagner an den Landrat in Marburg und Weiterleitung durch den Landrat in Marburg an den Regierungspräsidenten in Kassel.

Hess bittet, die zuständige Stelle an seinen Antrag zu erinnern.

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Schreiben des Landrats in Marburg an den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend Befürwortung des Antrags von Hess, 25. März 1938.
Schreiben des Landrats in Marburg an den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend Befürwortung des Antrags von Hess, 25. März 1938.
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Antwortschreiben der Staatspolizeistelle in Kassel an den Landrat in Marburg betreffend Auswanderung von Adolf Hess, 23. März 1938.
Antwortschreiben der Staatspolizeistelle in Kassel an den Landrat in Marburg betreffend Auswanderung von Adolf Hess, 23. März 1938.
Da die Auswanderung des Juden Hess erwünscht sei, bestünden für die Erteilung eines bereinigten Führungszeugnisses keine Bedenken. Allerdings liege die Entscheidung beim Regierungspräsidenten.
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Schreiben des Bürgermeisters von Wehrda Wagner an den Landrat in Marburg betreffend Antrag auf Auswanderung von Adolf Hess, 28. Februar 1938.
Schreiben des Bürgermeisters von Wehrda Wagner an den Landrat in Marburg betreffend Antrag auf Auswanderung von Adolf Hess, 28. Februar 1938.
Schreiben des Bürgermeisters von Wehrda Wagner an den Landrat in Marburg betreffend Antrag auf Auswanderung von Adolf Hess, 28. Februar 1938.

Weiterleitung durch den Landrat in Marburg an die Staatspolizeistelle in Kassel.

Hess wolle in die USA auswandern, konnte aber aufgrund seiner verbüßten Freiheitsstrafe noch keine Einwanderungsgenehmigung beantragen. Der Bürgermeister befürwortet den Antrag, da in Wehra nach der Auswanderung von Hess keine Juden mehr leben würden.

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Schreiben des Landrats in Marburg an die Staatspolizeistelle in Kassel betreffend Beantwortung des Fragenkatalogs für die "Ausbürgerung" von David Buchheim, 6. Mai 1938.
Schreiben des Landrats in Marburg an die Staatspolizeistelle in Kassel betreffend Beantwortung des Fragenkatalogs für die "Ausbürgerung" von David Buchheim, 6. Mai 1938.
Schreiben des Landrats in Marburg an die Staatspolizeistelle in Kassel betreffend Beantwortung des Fragenkatalogs für die "Ausbürgerung" von David Buchheim, 6. Mai 1938.
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Antwortschreiben vom Gendarmerie-Amtsbereich Cölbe an den Landrat in Marburg betreffend Beantwortung des Fragenkatalogs für die "Ausbürgerung" von David Buchheim, 2. Mai 1938.
Antwortschreiben vom Gendarmerie-Amtsbereich Cölbe an den Landrat in Marburg betreffend Beantwortung des Fragenkatalogs für die "Ausbürgerung" von David Buchheim, 2. Mai 1938.
Bezugnahme auf die Verfügung vom 29. April 1938.
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Verfügung der Staatspolizeistelle in Kassel an den Landrat in Marburg betreffend Fragenkatalog für die "Ausbürgerung" des Juden David Buchheim, 26. April 1938.
Verfügung der Staatspolizeistelle in Kassel an den Landrat in Marburg betreffend Fragenkatalog für die "Ausbürgerung" des Juden David Buchheim, 26. April 1938.
Verfügung der Staatspolizeistelle in Kassel an den Landrat in Marburg betreffend Fragenkatalog für die "Ausbürgerung" des Juden David Buchheim, 26. April 1938.

Da beabsichtigt werde den Juden David Buchheim und seine Familienangehörigen aus Cölbe "auszubürgern", sei ein Fragenkatalog zu beantworten.

Weiterleitung durch den Landrat in Marburg an den Gendarmerie-Amtsbereich in Cölbe mit Bitte um Bericht.

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Formular betreffend "Verzeichnis über das Vermögen von Juden", 27. April 1938.
Formular betreffend "Verzeichnis über das Vermögen von Juden", 27. April 1938.
Formular betreffend "Verzeichnis über das Vermögen von Juden", 27. April 1938.
Formular betreffend "Verzeichnis über das Vermögen von Juden", 27. April 1938.
Formular betreffend "Verzeichnis über das Vermögen von Juden", 27. April 1938.
Formular betreffend "Verzeichnis über das Vermögen von Juden", 27. April 1938.
Formular betreffend "Verzeichnis über das Vermögen von Juden", 27. April 1938.
Neben dem Formular gibt es eine Anleitung zum Ausfüllen des Formulars.
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Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel betreffend amtliche Muster für die Anmeldung des Vermögens von Juden, 10. Juni 1938.
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel betreffend amtliche Muster für die Anmeldung des Vermögens von Juden, 10. Juni 1938.
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel betreffend amtliche Muster für die Anmeldung des Vermögens von Juden, 10. Juni 1938.

Schreiben an den Polizeipräsidenten in Kassel, den Polizeidirektor in Hanau, die Landräte des Bezirks und die Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörde in Fulda und Marburg.

Weiterleitung durch den Landrat in Marburg an die Bürgermeister des Kreises.

Bezugnahme auf die Rundverfügung vom 17. Mai 1938.

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Schreiben des Landrats in Marburg an den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend Einschreiten bei zu hohem Kaufpreis, 15. Juli 1938.
Schreiben des Landrats in Marburg an den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend Einschreiten bei zu hohem Kaufpreis, 15. Juli 1938.
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Antwortschreiben des Bürgermeisters von Rauschenberg betreffend ortsunüblicher Kaufpreis, 12. Juli 1938.
Antwortschreiben des Bürgermeisters von Rauschenberg betreffend ortsunüblicher Kaufpreis, 12. Juli 1938.
Der Kaufpreis wird von dem Bürgermeister als zu hoch angesehen. Entgegen dem Kaufpreis von 7.200 Reichsmark, seien 6.000 Reichsmark ortsüblich.
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Schreiben des Landrats in Marburg an den Bürgermeister von Rauschenberg betreffend Kaufpreis für das Grundstück von Arthur Katten und Ernst Henkel in Rauschenberg, 7. Juli 1938.
Schreiben des Landrats in Marburg an den Bürgermeister von Rauschenberg betreffend Kaufpreis für das Grundstück von Arthur Katten und Ernst Henkel in Rauschenberg, 7. Juli 1938.
Der Landrat bittet um Bericht, inwieweit der Kaufpreis angemessen sei.
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Schreiben des Landrats in Marburg an den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend jüdische Straßennamen, 25. August 1938.
Schreiben des Landrats in Marburg an den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend jüdische Straßennamen, 25. August 1938.

Bezugnahme auf den Runderlass des Reichsministers des Innern vom 27. Juli 1938.

Im Landkreis Marburg gäbe es keine jüdischen Straßennamen.

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Runderlass des Reichsministers des Innern betreffend Entfernung jüdischer Straßennamen, 27. Juli 1938.
Runderlass des Reichsministers des Innern betreffend Entfernung jüdischer Straßennamen, 27. Juli 1938.
Ausschnitt aus dem Ministerialblatt an den Landrat in Marburg.
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Aufstellung des Landrats in Marburg für den Kreiswirtschaftsberater der NSDAP in Marburg betreffend jüdische Geschäfte sowie Wandergewerbeschein- und Legitimationskarteninhaber, 29. Juli 1938.
Aufstellung des Landrats in Marburg für den Kreiswirtschaftsberater der NSDAP in Marburg betreffend jüdische Geschäfte sowie Wandergewerbeschein- und Legitimationskarteninhaber, 29. Juli 1938.
Aufstellung des Landrats in Marburg für den Kreiswirtschaftsberater der NSDAP in Marburg betreffend jüdische Geschäfte sowie Wandergewerbeschein- und Legitimationskarteninhaber, 29. Juli 1938.
Aufstellung des Landrats in Marburg für den Kreiswirtschaftsberater der NSDAP in Marburg betreffend jüdische Geschäfte sowie Wandergewerbeschein- und Legitimationskarteninhaber, 29. Juli 1938.
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Schreiben des Kreiswirtschaftsberaters der NSDAP in Marburg an das Landratsamt in Marburg betreffend Überblick über jüdische Geschäfte, 5. Juli 1938.
Schreiben des Kreiswirtschaftsberaters der NSDAP in Marburg an das Landratsamt in Marburg betreffend Überblick über jüdische Geschäfte, 5. Juli 1938.
Schreiben des Kreiswirtschaftsberaters der NSDAP in Marburg an das Landratsamt in Marburg betreffend Überblick über jüdische Geschäfte, 5. Juli 1938.
Weiterleitung durch den Landrat in Marburg an die Bürgermeister und Gend.Beamten des Kreises.
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Schreiben des Bürgermeisters von Wetter an den Landrat in Marburg betreffend Erstattung einer Anzeige gegen den Juden Karl Baum, 30. August 1938.
Schreiben des Bürgermeisters von Wetter an den Landrat in Marburg betreffend Erstattung einer Anzeige gegen den Juden Karl Baum, 30. August 1938.

Der Bürgermeister von Wetter erstattet Anzeige, weil er die Anschaffung eines Radioapparats durch den Juden Karl Baum für unangemessen halte. Er vermutet, dass der kurz vor der Auswanderung nach Amerika stehende Jude Karl Baum das Radio in Amerika sofort wieder verkaufen wolle.

Weiterleitung einer Abschrift an das Marburger Finanzamt und das Marburger Hauptzollamt durch den Landrat in Marburg.

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Antwortschreiben des Landrats in Marburg an Pauline Nathan aus Roth betreffend gebührenfreie Ausstellung von Kennkarten, 4. November 1938.
Antwortschreiben des Landrats in Marburg an Pauline Nathan aus Roth betreffend gebührenfreie Ausstellung von Kennkarten, 4. November 1938.
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Antrag von Pauline Nathan aus Roth an das Landratsamt in Marburg betreffend Ermäßigung der Gebühren für Kennkarten, 26. Oktober 1938.
Antrag von Pauline Nathan aus Roth an das Landratsamt in Marburg betreffend Ermäßigung der Gebühren für Kennkarten, 26. Oktober 1938.
Pauline Nathan beantragt eine Ermäßigung der Gebühren für Kennkarten, da sie die Kosten nicht aufbringen könne.
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Schreiben des Landrats in Marburg an die Bürgermeister und Gen.Obermeister betreffend Waffen in jüdischem Besitz, 18. November 1938.
Schreiben des Landrats in Marburg an die Bürgermeister und Gen.Obermeister betreffend Waffen in jüdischem Besitz, 18. November 1938.
Der Landrat ersucht festzustellen, ob und ggf. welche Waffen und Munition in jüdischem Besitz sind.
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Schreiben des Gendarmeriepostens Lohra an den Landrat in Marburg betreffend "Auswanderung" von Sally Nathan, 13. Januar 1939.
Schreiben des Gendarmeriepostens Lohra an den Landrat in Marburg betreffend "Auswanderung" von Sally Nathan, 13. Januar 1939.
Da die für die "Auswanderung" erforderlichen Papiere noch nicht vollständig seien, werde sich die "Auswanderung" verzögern.
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Schreiben des Landrats in Marburg an den Gendarmerieposten in Lohra betreffend Zeitpunkt der Ausreise von Sally Nathan, 13. März 1939.
Schreiben des Landrats in Marburg an den Gendarmerieposten in Lohra betreffend Zeitpunkt der Ausreise von Sally Nathan, 13. März 1939.
Der Landrat bittet um Bericht, wann Sally Nathan "auswandert".

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Schreiben des Gendarmeriepostens in Lohra betreffend "Auswanderung" von Sally Nathan nach Argentinien, 15. März 1939.
Schreiben des Gendarmeriepostens in Lohra betreffend "Auswanderung" von Sally Nathan nach Argentinien, 15. März 1939.
Unter dem Schreiben des Gendarmeriepostens in Lohra befindet sich ein Aktenvermerk des Landrats in Marburg vom 26. Mai 1939 darüber, dass Sally Nathan mit seiner Familie am 20. Mai 1939 "ausgewandert" sei.
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Schreiben des Landrats in Marburg an den Gendarmerieposten in Lohra betreffend Entlassung von Sally Nathan und Kontrolle der "Auswanderung", 7. Dezember 1938.
Schreiben des Landrats in Marburg an den Gendarmerieposten in Lohra betreffend Entlassung von Sally Nathan und Kontrolle der "Auswanderung", 7. Dezember 1938.
Der Landrat in Marburg bittet bis 15. Januar 1939 um Bericht, ob Sally Nathan "ausgewandert" sei.
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Schreiben des Landrats in Marburg an den Gendarmerieposten in Lohra betreffend Entlassung von Sally Nathan aus dem Konzentrationslager für die "Auswanderung", 25. November 1938.
Schreiben des Landrats in Marburg an den Gendarmerieposten in Lohra betreffend Entlassung von Sally Nathan aus dem Konzentrationslager für die "Auswanderung", 25. November 1938.
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Schreiben des Gendarmeriepostens Lohra an den Landrat in Marburg betreffend Entlassung von Sally Nathan aus dem Konzentrationslager Buchenwald, 2. Dezember 1938.
Schreiben des Gendarmeriepostens Lohra an den Landrat in Marburg betreffend Entlassung von Sally Nathan aus dem Konzentrationslager Buchenwald, 2. Dezember 1938.
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Deportationsliste betreffend Juden aus Roth, 8. Dezember 1941-6. September 1942.
Deportationsliste betreffend Juden aus Roth, 8. Dezember 1941-6. September 1942.
Deportationsliste betreffend Juden aus Roth, 8. Dezember 1941-6. September 1942.

In der Liste sind die in Roth wohnenden Juden mit dem jeweiligen Datum ihrer Deportation, die am 8. Dezember 1941 bzw. 6. September 1942 erfolgte, erfasst. In einem Fall ist das Todesdatum, der 16. Dezember 1941, vermerkt.

Für weitere Informationen zu den Deportationen aus dem Landkreis Marburg siehe den Einführungstext dieses Ausstellungsraumes.

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Deportationsliste betreffend Juden aus Fronhausen, 8. Dezember 1941-31. Mai 1942.
Deportationsliste betreffend Juden aus Fronhausen, 8. Dezember 1941-31. Mai 1942.
Deportationsliste betreffend Juden aus Fronhausen, 8. Dezember 1941-31. Mai 1942.

In der Liste sind die in Fronhausen wohnenden Juden mit dem jeweiligen Datum ihrer Deportation, die am 8. Dezember 1941 bzw. 31. Mai 1942 erfolgte, erfasst.

Für weitere Informationen zu den Deportationen aus dem Landkreis Marburg siehe den Einführungstext dieses Ausstellungsraumes.

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Liste betreffend Juden aus Himmelsberg, 21. November 1941.
Liste betreffend Juden aus Himmelsberg, 21. November 1941.
Die Liste wurde vom Himmelsberger Bürgermeister am 21.11.1941 erstellt. Es sind darin die in Himmelsberg wohnenden "Halbjuden" erfasst. Darüber hinaus ist ein "Volljude" verzeichnet.
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Deportationsliste betreffend Juden aus Goßfelden, 8. Dezember 1941-17. Juni 1942.
Deportationsliste betreffend Juden aus Goßfelden, 8. Dezember 1941-17. Juni 1942.

In der Liste sind die in Goßfelden wohnenden Juden mit dem jeweiligen Datum ihrer Deportation, die am 8. Dezember 1941 bzw. 31. Mai 1942 erfolgte, erfasst. In einem Fall wurde der Fortzug am 17. Juni 1942 vermerkt.

Für weitere Informationen zu den Deportationen aus dem Landkreis Marburg siehe den Einführungstext dieses Ausstellungsraumes.

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Deportationsliste betreffend Juden aus Lohra, 6. September 1942.
Deportationsliste betreffend Juden aus Lohra, 6. September 1942.

In der Liste sind die in Lohra wohnenden Juden mit dem Datum der Deportation, dem 6. September 1942, erfasst.

Für weitere Informationen zu den Deportationen aus dem Landkreis Marburg siehe den Einführungstext dieses Ausstellungsraumes.

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Deportationsliste betreffend Juden aus Wohra, 8. Dezember 1941-10. Dezember 1941.
Deportationsliste betreffend Juden aus Wohra, 8. Dezember 1941-10. Dezember 1941.

In der Liste sind die in Wohra wohnenden Juden mit dem Datum ihrer Deportation, die am 8. Dezember 1941 erfolgte, erfasst.

Für weitere Informationen zu den Deportationen aus dem Landkreis Marburg siehe den Einführungstext dieses Ausstellungsraumes.

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Deportationsliste betreffend Juden aus Roßdorf, 24. November 1941-31. Mai 1942.
Deportationsliste betreffend Juden aus Roßdorf, 24. November 1941-31. Mai 1942.

Die Liste wurde am 24. November 1941 von einem Vertreter des Roßdorfer Bürgermeisters erstellt. Es sind darin die in Roßdorf wohnenden Juden mit dem Datum ihrer Deportation, die am 31. Mai 1942 erfolgte, erfasst.

Für weitere Informationen zu den Deportationen aus dem Landkreis Marburg siehe den Einführungstext dieses Ausstellungsraumes.

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Deportationsliste betreffend Juden aus Schweinsberg, 31. Mai 1942-6. September 1942.
Deportationsliste betreffend Juden aus Schweinsberg, 31. Mai 1942-6. September 1942.

In der Liste sind die in Schweinsberg wohnenden Juden mit dem jeweiligen Datum ihrer Deportation, die am 31. Mai 1942 bzw. 6. September 1942 erfolgte, erfasst. In zwei Fällen sind die Todesdaten, der 21. Januar 1942 und Mai 1942, vermerkt.

Für weitere Informationen zu den Deportationen aus dem Landkreis Marburg siehe den Einführungstext dieses Ausstellungsraumes.

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Deportationsliste betreffend Juden aus Rauischholzhausen, 2. Dezember 1941-6. September 1942.
Deportationsliste betreffend Juden aus Rauischholzhausen, 2. Dezember 1941-6. September 1942.

Die Liste wurde am 2. Dezember 1941 in der Gemeinde Rauischholzhausen erstellt. Es sind darin die in Rauischholzhausen wohnenden Juden mit dem Datum ihrer Deportation, die am 6. September 1942 erfolgte, erfasst.

Für weitere Informationen zu den Deportationen aus dem Landkreis Marburg siehe den Einführungstext dieses Ausstellungsraumes.

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Deportationsliste betreffend Juden aus Oberwalgern, 8. Dezember 1941.
Deportationsliste betreffend Juden aus Oberwalgern, 8. Dezember 1941.

In der Liste ist ein in Oberwalgern wohnender Jude mit dem Datum seiner Deportation, die am 8. Dezember 1941 erfolgte, erfasst.

Für weitere Informationen zu den Deportationen aus dem Landkreis Marburg siehe den Einführungstext dieses Ausstellungsraumes.

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Deportationsliste betreffend Juden aus Momberg, 8. Dezember 1941-6. September 1942.
Deportationsliste betreffend Juden aus Momberg, 8. Dezember 1941-6. September 1942.

In der Liste sind die in Momberg wohnenden Juden mit dem jeweiligen Datum ihrer Deportation, die am 8. Dezember 1941 bzw. 6. September 1942 erfolgte, erfasst. In einem Fall ist ein Fortzug vermerkt.

Für weitere Informationen zu den Deportationen aus dem Landkreis Marburg siehe den Einführungstext dieses Ausstellungsraumes.

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Deportationsliste betreffend Juden aus Mardorf, 8. Dezember 1941-6. September 1942.
Deportationsliste betreffend Juden aus Mardorf, 8. Dezember 1941-6. September 1942.

In der Liste sind die in Mardorf wohnenden Juden mit dem jeweiligen Datum ihrer Deportation, die am 8. Dezember 1941 bzw. 6. September 1942 erfolgte, erfasst.

Für weitere Informationen zu den Deportationen aus dem Landkreis Marburg siehe den Einführungstext dieses Ausstellungsraumes.

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Deportationsliste betreffend Juden aus Josbach, 8. Dezember 1941-12. März 1942.
Deportationsliste betreffend Juden aus Josbach, 8. Dezember 1941-12. März 1942.

In der Liste sind die in Josbach wohnenden Juden mit dem Datum ihrer Deportation, die am 8. Dezember 1941 erfolgte, erfasst. Drei Juden verzogen am 12. März 1942.

Für weitere Informationen zu den Deportationen aus dem Landkreis Marburg siehe den Einführungstext dieses Ausstellungsraumes.

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Deportationsliste betreffend Juden aus Wetter, 31. Mai 1942-6. September 1942.
Deportationsliste betreffend Juden aus Wetter, 31. Mai 1942-6. September 1942.

In der Liste sind die in Wetter wohnenden Juden mit dem jeweiligen Datum ihrer Deportation, die am 31. Mai 1942 bzw. 6. September 1942 erfolgte, erfasst.

Für weitere Informationen zu den Deportationen aus dem Landkreis Marburg siehe den Einführungstext dieses Ausstellungsraumes.

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Deportationsliste betreffend Juden aus Kirchhain, 8. Dezember 1941-6. September 1942.
Deportationsliste betreffend Juden aus Kirchhain, 8. Dezember 1941-6. September 1942.

In der Liste sind die in Kirchhain wohnenden Juden mit dem jeweiligen Datum ihrer Deportation, die am 8. Dezember 1941 bzw. 31. Mai 1942 erfolgte, erfasst. In einem Fall ist das Todesdatum, der 25. Januar 1942, vermerkt.

Für weitere Informationen zu den Deportationen aus dem Landkreis Marburg siehe den Einführungstext dieses Ausstellungsraumes.

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Deportationsliste betreffend Juden aus Amöneburg, 20. November 1941-4. Juni 1942.
Deportationsliste betreffend Juden aus Amöneburg, 20. November 1941-4. Juni 1942.

Die Liste wurde am 20. November 1941 erstellt und vom Amöneburger Bürgermeister unterschrieben. Es sind darin die in Amöneburg wohnenden Juden mit dem jeweiligen Datum ihrer Deportation, die am 8. Dezember 1941 bzw. 31. Mai 1942 erfolgte, erfasst.

Für weitere Informationen zu den Deportationen aus dem Landkreis Marburg siehe den Einführungstext dieses Ausstellungsraumes.

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Schreiben der Staatspolizeistelle in Kassel betreffend "Verfügungsbeschränkungen über das bewegliche jüdische Vermögen", 17. Dezember 1941.
Schreiben der Staatspolizeistelle in Kassel betreffend "Verfügungsbeschränkungen über das bewegliche jüdische Vermögen", 17. Dezember 1941.
Schreiben der Staatspolizeistelle in Kassel betreffend "Verfügungsbeschränkungen über das bewegliche jüdische Vermögen", 17. Dezember 1941.

Schreiben an die Landräte des Bezirks, die Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörden in Marburg und Fulda, den Polizeidirektor in Hanau, die Stapo-Aussendienststelle in Fulda und nachrichtlich an den Oberpräsidenten in Kassel, den Regierungspräsidenten in Kassel und die SD.-Hauptaussenstelle in Kassel.

In dem Schreiben wird das anliegende Rundschreiben (siehe folgendes Dokument) erläutert.

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Rundschreiben der Staatspolizeistelle betreffend "Verfügungsbeschränkungen über das bewegliche jüdische Vermögen", 15. Dezember 1941.
Rundschreiben der Staatspolizeistelle betreffend "Verfügungsbeschränkungen über das bewegliche jüdische Vermögen", 15. Dezember 1941.
Rundschreiben der Staatspolizeistelle betreffend "Verfügungsbeschränkungen über das bewegliche jüdische Vermögen", 15. Dezember 1941.
Rundschreiben der Staatspolizeistelle betreffend "Verfügungsbeschränkungen über das bewegliche jüdische Vermögen", 15. Dezember 1941.
Rundschreiben der Staatspolizeistelle betreffend "Verfügungsbeschränkungen über das bewegliche jüdische Vermögen", 15. Dezember 1941.
Rundschreiben der Staatspolizeistelle betreffend "Verfügungsbeschränkungen über das bewegliche jüdische Vermögen", 15. Dezember 1941.
Rundschreiben der Staatspolizeistelle betreffend "Verfügungsbeschränkungen über das bewegliche jüdische Vermögen", 15. Dezember 1941.

Rundschreiben an die Jüdischen Kultusvereinigungen und die Bezirksstellen der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland zur Weitergabe an betroffene Juden.

Juden wird verboten über ihr "bewegliches Vermögen" zu verfügen.

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Antwortschreiben des Landrats in Marburg an die Staatspolizeistelle in Kassel betreffend Eigentum in jüdischem Besitz, 4. Mai 1942.
Antwortschreiben des Landrats in Marburg an die Staatspolizeistelle in Kassel betreffend Eigentum in jüdischem Besitz, 4. Mai 1942.
Übersendung der Berichte der Ortspolizeibehörden
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Verfügung der Staatspolizeistelle in Kassel betreffend Eigentum in jüdischem Besitz, 10. März 1942.
Verfügung der Staatspolizeistelle in Kassel betreffend Eigentum in jüdischem Besitz, 10. März 1942.
Verfügung der Staatspolizeistelle in Kassel betreffend Eigentum in jüdischem Besitz, 10. März 1942.
Verfügung der Staatspolizeistelle in Kassel betreffend Eigentum in jüdischem Besitz, 10. März 1942.
Verfügung der Staatspolizeistelle in Kassel betreffend Eigentum in jüdischem Besitz, 10. März 1942.

Schreiben an den Landrat in Marburg und Weiterleitung durch den Landrat an die Bürgermeister.

Aufstellung betreffend Juden, deren Grundstücke in den Grundbüchern bei den Amtsgerichten Marburg, Wetter, Kirchhain, Neustadt, Gladenbach, Fronhausen und Gemünden eingetragen sind. In Bezugnahme auf die 11. Verordnung des Reichsbürgergesetzes vom 25. November 1941 sollen Angaben zu den Personen nachgeprüft werden, um ggf. die zwangsweise Übernahme durch das Deutsche Reich zu ermöglichen.

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Ärztliches Zeugnis betreffend Gesundheitszustand von Martin und Karola Wertheim, 1. Mai 1942.
Ärztliches Zeugnis betreffend Gesundheitszustand von Martin und Karola Wertheim, 1. Mai 1942.
Laut des ärztlichen Zeugnisses bedarf der 15 Jahre alte Martin Wertheim weiterer Behandlung und Beobachtung und die 10 Jahre alte Karola Wertheim sei keinen Anstrengungen gewachsen.
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Aktenvermerk des Landrats in Kirchhain betreffend gestrige Deportation der jüdischen Familie Wertheim aus Kirchhain, 2. Juni 1942.
Aktenvermerk des Landrats in Kirchhain betreffend gestrige Deportation der jüdischen Familie Wertheim aus Kirchhain, 2. Juni 1942.
Bei der Entscheidung zur Deportation hätte das vorgelegte ärztliche Zeugnis des Arztes Eisenberg aus Kirchhain nicht berücksichtigt werden können.
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Schreiben der Bezirksstelle Hessen-Nassau der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland an Betty Sara Wertheim in Kirchhain betreffend Antrag auf amtsärztliche Untersuchung, 5. Mai 1942.
Schreiben der Bezirksstelle Hessen-Nassau der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland an Betty Sara Wertheim in Kirchhain betreffend Antrag auf amtsärztliche Untersuchung, 5. Mai 1942.
Mit dem Schreiben der Bezirksstelle Hessen-Nassau der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland wird Betty Sara Wertheim ermächtigt, Anträge auf amtsärztliche Untersuchung und Reisegenehmigung zu stellen.
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Schreiben des Landrats in Marburg an die Bürgermeister des Kreises betreffend Verbot des Kaufs bei Juden, 15. Mai 1942.
Schreiben des Landrats in Marburg an die Bürgermeister des Kreises betreffend Verbot des Kaufs bei Juden, 15. Mai 1942.
Schreiben an die Bürgermeister in Kirchhain, Momberg, Amöneburg, Rossdorf, Mardorf, Rauischholzhausen, Schweinsberg, Gossfelden, Wetter, Fronhausen, Roth und Lohra. Bei Juden dürfe mit Ausnahme des öffentlichen Verkaufs durch das Finanzamt nichts mehr gekauft werden. Dies sei in der Gemeinde bei Versammlungen publik zu machen.
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Liste betreffend Deportation am 31. Mai 1942 aus dem Kreis Marburg, 15. Mai 1942-31. Mai 1942.
Liste betreffend Deportation am 31. Mai 1942 aus dem Kreis Marburg, 15. Mai 1942-31. Mai 1942.
Liste betreffend Deportation am 31. Mai 1942 aus dem Kreis Marburg, 15. Mai 1942-31. Mai 1942.
Die Namensliste beruht auf dem Stand vom 15. Mai 1942, wobei hinter jedem Namen das Datum der erfolgten Deportation, der 31. Mai 1942, angegeben ist.
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Schreiben des SS-Sturmbannführer Lüdcke der Staatspolizeistelle in Kassel an den Landrat in Marburg pp. betreffend Deportation am 31. Mai 1942, 22. Mai 1942.
Schreiben des SS-Sturmbannführer Lüdcke der Staatspolizeistelle in Kassel an den Landrat in Marburg pp. betreffend Deportation am 31. Mai 1942, 22. Mai 1942.
Schreiben des SS-Sturmbannführer Lüdcke der Staatspolizeistelle in Kassel an den Landrat in Marburg pp. betreffend Deportation am 31. Mai 1942, 22. Mai 1942.

Bezugnahme auf ein Rundschreiben vom 20. März 1942.

In dem Schreiben werden Informationen zum Ablauf der Deportation am 31. Mai 1942 gegeben. Angelegt ist dem Schreiben eine Liste der zu deportierenden Juden (siehe folgendes Dokument).

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"Einziehungsbeschluss" des Regierungspräsidenten in Kassel betreffend Vermögen des Juden Hermann Kanter, 4. Juni 1943.
"Einziehungsbeschluss" des Regierungspräsidenten in Kassel betreffend Vermögen des Juden Hermann Kanter, 4. Juni 1943.
"Einziehungsbeschluss" des Regierungspräsidenten in Kassel betreffend Vermögen des Juden Hermann Kanter, 4. Juni 1943.

Schreiben an den Landrat in Marburg und Abschrift an das Amtsgericht in Neustadt im Kreis Marburg. Weiterleitung durch den Landrat in Marburg an den Bürgermeister in Neustadt.

Bezugnahme auf das "Gesetz über die Einziehung kommunistischen Vermögens" vom 26. Mai 1933, das "Gesetz über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens" vom 14. Juli 1933, den "Erlass über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden" vom 29. Mai 1941 und den Erlass des Reichsministers des Innern vom 4. Juli 1942.

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180 Marburg 3594:  Juden und Emigranten Bd. 4 1945-1948
180 Marburg 3594: Juden und Emigranten Bd. 4 1945-1948

Die Dokumente, die in diesem Ausstellungsraum zu sehen sind, sind der Landratsamtsakte 180 Marburg 3594 entnommen. Diese umfasst Schriftwechsel des Landrats des Landkreises Marburg Eckel aus den Jahren 1945-1948, der sich mit der jüdischen Bevölkerung befasst. In diesem Ausstellungsraum ist eine Auswahl an Dokumenten zu sehen, die im Folgenden exemplarisch vorgestellt werden soll.

Zum einen wurden Dokumente berücksichtigt, die Auskunft über die im Landkreis Marburg lebenden Juden geben und auf Verlangen der Militärregierung erstellt wurden. Beispielsweise bittet der Civil administration officer Gene Tedick in einem Schreiben vom 10. Januar 1946, Landrat Eckel ihm Angaben zu u. a. Juden im Landkreis zukommen zu lassen (Dokument 1).

Darüber hinaus wurden Einzelschicksale wie das von Hans Pulvermacher aufgenommen, der sich bei der Beschaffung von Holz benachteiligt fühlte und die Gründung einer eigenen Existenz anstrebte (Dokumente 3, 3.1, 3.2).

Des Weiteren findet sich in diesem Ausstellungsraum ein Plakat des Ministers für politische Befreiung in Wiesbaden vom 15. Januar 1948, das an den Landrat in Marburg zur Weitergabe an die Gemeinden mit Bitte um Aushang weitergeleitet wurde (Dokument 9.1). Dieses richtet sich an die Bürger und ruft auf, gegen Antisemitismus einzutreten.

Insgesamt ermöglicht es diese Akte, einen Einblick in den Umgang mit der jüdischen Bevölkerung nach der Herrschaft der Nationalsozialisten zu gewinnen.

Bearbeitet von Katrin Rack 

Schreiben des Landrats in Marburg an die Militärregierung betreffend Nachtrag zu Angaben über Juden, 8. April 1946.
Schreiben des Landrats in Marburg an die Militärregierung betreffend Nachtrag zu Angaben über Juden, 8. April 1946.
Schreiben des Landrats in Marburg an die Militärregierung betreffend Nachtrag zu Angaben über Juden, 8. April 1946.
Der Landrat in Marburg gibt Informationen zu den jüdischen Familien Abt und Meyerfeld aus Kirchhain.
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Antwortschreiben des Landrats in Marburg an Tedick von der Militärregierung betreffend Angaben zu u. a. Juden, 25. Januar 1946.
Antwortschreiben des Landrats in Marburg an Tedick von der Militärregierung betreffend Angaben zu u. a. Juden, 25. Januar 1946.
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Schreiben des Civil administration officer Gene Tedick an den Landrat in Marburg Eckel betreffend Angaben zu u. a. Juden, 10. Januar 1946.
Schreiben des Civil administration officer Gene Tedick an den Landrat in Marburg Eckel betreffend Angaben zu u. a. Juden, 10. Januar 1946.
Schreiben des Civil administration officer Gene Tedick an den Landrat in Marburg Eckel betreffend Angaben zu u. a. Juden, 10. Januar 1946.
Die Militärregierung in Marburg bittet um Angaben zu u. a. Juden. Weiterleitung des Schreibens durch den Landrat.
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Antwortschreiben des Landrats in Marburg an den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend Aufstellung der im Landkreis lebenden Juden und Bildung eines jüdischen Komitees, 20. Mai 1946.
Antwortschreiben des Landrats in Marburg an den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend Aufstellung der im Landkreis lebenden Juden und Bildung eines jüdischen Komitees, 20. Mai 1946.
Antwortschreiben des Landrats in Marburg an den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend Aufstellung der im Landkreis lebenden Juden und Bildung eines jüdischen Komitees, 20. Mai 1946.
Antwortschreiben des Landrats in Marburg an den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend Aufstellung der im Landkreis lebenden Juden und Bildung eines jüdischen Komitees, 20. Mai 1946.
Bezugnahme auf die Verfügung vom 30. April 1946.
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Erlass des Staatsbeauftragen für die Betreuung der Juden in "Großhessen" Epstein betreffend Erfassung der in "Großhessen" lebenden Juden, 23. April 1946.
Erlass des Staatsbeauftragen für die Betreuung der Juden in "Großhessen" Epstein betreffend Erfassung der in "Großhessen" lebenden Juden, 23. April 1946.

Schreiben an den Regierungspräsidenten in Kassel.

Weiterleitung durch den Regierungspräsidenten in Kassel an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks mit Bitte um Bericht.

Es sollen Angaben zu den nach den "Nürnberger Gesetzen als Volljuden Behandelten" gemacht werden. Anzugeben seien Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Wohnort im Jahr 1938, jetziger Wohnort, Beruf und Religion. Darüber hinaus sei über die Bildung von jüdischen Vereinigungen, jüdischen Komitees oder Kultusgemeinden zu informieren.

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Schreiben des Arbeitsamtes Marburg an den Landrat in Marburg betreffend Arbeitsstellen von Hans Pulvermacher, 18. Juli 1946.
Schreiben des Arbeitsamtes Marburg an den Landrat in Marburg betreffend Arbeitsstellen von Hans Pulvermacher, 18. Juli 1946.
Schreiben des Arbeitsamtes Marburg an den Landrat in Marburg betreffend Arbeitsstellen von Hans Pulvermacher, 18. Juli 1946.
Hans Pulvermacher sei "Halbjude", von Beruf Gärtner und werde seit September 1945 von der Sondervermittlung für die Opfer des NS-Regimes betreut. Pulvermacher beabsichtige die Gärtnerei der Gutsverwaltung von Schenk als Pächter zu übernehmen.
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Schreiben des Gärtners Hans Pulvermacher an Minister Müller betreffend Beschaffung von Holz und Gründung einer eigenen Existenz, 9. Juni 1946.
Schreiben des Gärtners Hans Pulvermacher an Minister Müller betreffend Beschaffung von Holz und Gründung einer eigenen Existenz, 9. Juni 1946.
Schreiben des Gärtners Hans Pulvermacher an Minister Müller betreffend Beschaffung von Holz und Gründung einer eigenen Existenz, 9. Juni 1946.
Hans Pulvermacher beschwert sich, dass es Probleme bei der Beschaffung von Holz gegeben hätte, da er als "Halbjude" aufgrund noch vorhandener nationalsozialistischer Einstellungen benachteiligt würde. Darüber hinaus böte sich auf dem Gut der Baronin v. Schenk die Möglichkeit, eine eigene Existenz zu gründen.
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Schreiben des Ministers für Arbeit und Wohlfahrt im Grosshessischen Staatsministerium betreffend Beschwerde von Hans Pulvermacher, 4. Juli 1946.
Schreiben des Ministers für Arbeit und Wohlfahrt im Grosshessischen Staatsministerium betreffend Beschwerde von Hans Pulvermacher, 4. Juli 1946.
Der Minister für Arbeit und Wohlfahrt bittet den Landrat in Marburg um eine Stellungnahme zu der Beschwerde von Hans Pulvermacher. Er bittet den Landrat, Pulvermacher zu helfen. Darüber hinaus erwähnt er, dass er sich an das jüdische Hilfskomitee gewandt habe.
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Schreiben von Toby Barback vom Jewish Committee for Relief Abroad an den Landrat in Marburg Eckel betreffend Entgelt für jüdische Displaced Persons, 20. Juni 1946.
Schreiben von Toby Barback vom Jewish Committee for Relief Abroad an den Landrat in Marburg Eckel betreffend Entgelt für jüdische Displaced Persons, 20. Juni 1946.
Schreiben von Toby Barback vom Jewish Committee for Relief Abroad an den Landrat in Marburg Eckel betreffend Entgelt für jüdische Displaced Persons, 20. Juni 1946.
Barback bittet in dem Schreiben um ein Entgelt für zwei jüdische Displaced Persons, die auf einem Gut in Rauischholzhausen arbeiten. Dem auf englisch verfassten Schreiben ist eine deutsche Übersetzung beigelegt.
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Antwortschreiben des Landrats in Marburg an Barback betreffend Entgelt, 9. Juli 1946.
Antwortschreiben des Landrats in Marburg an Barback betreffend Entgelt, 9. Juli 1946.
Der Landrat übermittelt Barback, dass Epstein vom Wiederaufbauministerium in Wiesbaden Geld bereitstellen wolle.
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Schreiben des Landrats in Marburg betreffend Wohnungseinrichtung für zwei aus dem Konzentrationslager zurückgekehrte Juden, 13. August 1946.
Schreiben des Landrats in Marburg betreffend Wohnungseinrichtung für zwei aus dem Konzentrationslager zurückgekehrte Juden, 13. August 1946.

Schreiben an den Oberbürgermeister, Erfassungsstelle für das jüdische Eigentum.

Nachdem Martin und Walter Spier aus dem Konzentrationslager Auschwitz nach Rauischholzhausen zurückgekehrt seien, benötigten diese eine Einrichtung, da ihr frühere Wohnungseinrichtung fehle. Weil die Erwerber der Einrichtung nicht zu ermitteln seien, soll den beiden Brüdern die Schlafzimmereinrichtung, die Jacob Schneider aus jüdischem Besitz erworben hatte, überlassen werden. Der Landrat bittet, dies zu veranlassen.

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Antwortschreiben des Landrats in Marburg an den Oberstaatsanwalt in Marburg betreffend Akten zu Ausschreitungen in Kirchhain gegen Juden in Kirchhain, 10. Dezember 1946.
Antwortschreiben des Landrats in Marburg an den Oberstaatsanwalt in Marburg betreffend Akten zu Ausschreitungen in Kirchhain gegen Juden in Kirchhain, 10. Dezember 1946.
Der Landrat sendet dem Oberstaatsanwalt zwei Aktenbände und informiert ihn über den Verbleib weiterer Akten.
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Schreiben des Oberstaatsanwalts Heyn an den Landrat in Marburg betreffend Akten zu Ausschreitungen in Kirchhain gegen Juden im Jahr 1938, 28. November 1946.
Schreiben des Oberstaatsanwalts Heyn an den Landrat in Marburg betreffend Akten zu Ausschreitungen in Kirchhain gegen Juden im Jahr 1938, 28. November 1946.
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Aktennotiz des Landrats in Marburg betreffend telefonische Durchgabe der Anzahl der im Landkreis lebenden deutschen Juden, 27. September 1947.
Aktennotiz des Landrats in Marburg betreffend telefonische Durchgabe der Anzahl der im Landkreis lebenden deutschen Juden, 27. September 1947.
Antwort an den Staatskommissar Epstein in Wiesbaden. Es seien 15 deutsche Juden im Landkreis Marburg wohnhaft. Es ist die telefonische Durchgabe dieser Information vermerkt.
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Telegramm von Staatskommissar Epstein aus Wiesbaden an den Landrat in Marburg betreffend Anzahl der im Kreis lebenden deutschen Juden, 27. September 1947.
Telegramm von Staatskommissar Epstein aus Wiesbaden an den Landrat in Marburg betreffend Anzahl der im Kreis lebenden deutschen Juden, 27. September 1947.
Aufgrund einer Anordnung der Militärregierung benötigt der Staatskommissar sofort eine genaue Angabe der Anzahl der im Kreis lebenden deutschen Juden.
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Durch den Regierungspräsidenten in Kassel weitergeleitetes Schreiben des Hessischen Staatsmininsteriums betreffend Flugblätter mit antisemitischen Inhalt, 8. April 1948.
Durch den Regierungspräsidenten in Kassel weitergeleitetes Schreiben des Hessischen Staatsmininsteriums betreffend Flugblätter mit antisemitischen Inhalt, 8. April 1948.
Der Regierungspräsident in Kassel sendet den Oberbürgermeistern und Landräten des Bezirks eine Abschrift eines Schreibens aus dem Hessischen Staatsministerium. In dieser wird ein Vorfall aus der Ortschaft Immenheim im Kreis Ziegenheim geschildert. Dort seien Flugblätter mit antisemitischen Inhalt aus einem Lastkraftwagen verstreut worden. Das Flugblatt wird genau beschrieben, um aufmerksam bei möglichen weiteren Vorfällen sein zu können.
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Plakat des Ministers für politische Befreiung  in Wiesbaden mit dem Titel "Antisemitismus ist Dummheit und Barbarei", 15. Januar 1948.
Plakat des Ministers für politische Befreiung in Wiesbaden mit dem Titel "Antisemitismus ist Dummheit und Barbarei", 15. Januar 1948.
Aufforderung an die Bürger, antisemitischen Äußerungen entgegenzutreten. Bei Bekanntwerden antisemitischer Handlungen sei Anzeige zu erstatten.
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Schreiben des Ministers für politische Befreiung Binder betreffend Aushang des Plakats "Antisemitismus ist Dummheit und Barbarei", 21. Februar 1948.
Schreiben des Ministers für politische Befreiung Binder betreffend Aushang des Plakats "Antisemitismus ist Dummheit und Barbarei", 21. Februar 1948.
Schreiben des Ministers für politische Befreiung Binder betreffend Aushang des Plakats "Antisemitismus ist Dummheit und Barbarei", 21. Februar 1948.

Das Plakat "Antisemitismus ist Dummheit und Barbarei" soll in allen Gemeinden ausgehängt werden.

Schreiben an die Landräte des Landes Hessen durch die Hand des Regierungspräsidenten.

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Schreiben des Landrats in Marburg Eckel an die Bürgermeister des Kreises betreffend Aushang des Plakats "Antisemitismus und Barbarei", 21. Mai 1948.
Schreiben des Landrats in Marburg Eckel an die Bürgermeister des Kreises betreffend Aushang des Plakats "Antisemitismus und Barbarei", 21. Mai 1948.
Schreiben des Landrats in Marburg Eckel an die Bürgermeister des Kreises betreffend Aushang des Plakats "Antisemitismus und Barbarei", 21. Mai 1948.
Jede Gemeinde erhalte 3 Exemplare des Plakats "Antisemitismus ist Dummheit und Barbarei", die gut sichtbar aufzuhängen seien.
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180 Marburg 3872:  Verwaltung der jüdischen Gemeinden 1926-1949
180 Marburg 3872: Verwaltung der jüdischen Gemeinden 1926-1949
In dieser Dokumentensammlung soll die Verwaltung und der Wandel im Umgang mit den jüdischen Bürgern der Stadt Marburg von 1927 an dargestellt werden. Die Dokumente stammen aus der Akte 180 Marburg 3872 und befassen sich inhaltlich mit der Verwaltung der jüdischen Gemeinden. Da den jüdischen Gemeinden im Januar 1938 die Rechtskörperschaft entzogen wurde,[Dokument1] standen diese dann auch nicht mehr unter staatlicher Aufsicht. Anhand der frühen Dokumente aus den Jahren 1926 und 1927 [Dokument 2] kann man im vergleich zu den späteren Korrespondenzen die änderung in der Einstellung zum Judentum und den sich verbreitenden Antisemitismus erkennen. [Dokument 3]
 
 
Bearbeitet von Johannes Vogelgesang 
Brief des Landrats an den Bürgermeister in Ebsdorf wegen des ablebens eines jüdischen Gemeindeältesten, Antwortschreiben des Bürgermeisters, 3. Dezember 1937
Brief des Landrats an den Bürgermeister in Ebsdorf wegen des ablebens eines jüdischen Gemeindeältesten, Antwortschreiben des Bürgermeisters, 3. Dezember 1937

Der Landrat beschwert sich über eine nichterstattete Meldung zum Tod eines jüdischen Gemeindeältesten, und verlangt diese umgehend.

Der Bürgermeister macht im Antwortschreiben aus seiner Freude über das Ableben des Gemeindeältesten keinen Hehl, lehnt jedoch eine polizeiliche Anzeige des Vorgangs ab.

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Dankesschreiben des Simon Höxter an den Landrat, 5. September 1927
Dankesschreiben des Simon Höxter an den Landrat, 5. September 1927
Freundliches Antwortschreiben des Beglückwünschten Simon Höxter an den Landesherrlichen Kommisar Landrat Schwebel in Marburg.
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Glückwunschschreiben d. Landrates an den Gemeindeältesten der jüdischen Gemeinde, Simon Höxter, zum 75, 01. September 1927
Glückwunschschreiben d. Landrates an den Gemeindeältesten der jüdischen Gemeinde, Simon Höxter, zum 75, 01. September 1927
Der Landrat wünscht dem Vorsteher der Jüdischen Gemeinde einen herzlichen 75.und wünscht ihm noch viele Jahre im Amt.
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Einladung an den Landrat zur Amtseinführung des neuen Provinzialrabbiners , 29 Oktober 1936
Einladung an den Landrat zur Amtseinführung des neuen Provinzialrabbiners , 29 Oktober 1936
Der Marburger Landrat wird zu der Amtseinführung des neuen Provinzialrabbiners Curt Perlitz in die Synagoge in Marburg eingeladen.
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Auflösung des Amts des staat. Kommissars für judenschaftliche Angelegenheiten, 11 Januar 1938
Auflösung des Amts des staat. Kommissars für judenschaftliche Angelegenheiten, 11 Januar 1938
Durch den Entzug der Rechtskörperschaft der israelitischen Gemeinden unterstehen diese nicht mehr der staatl. Aufsicht.
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Brief an den Bürgermeister von Nordeck, einen Bericht über jüdische Personenstandsregister in Nordeck anzufertigen, und diese an den Landrat zu schicken.  14. Januar 1938
Brief an den Bürgermeister von Nordeck, einen Bericht über jüdische Personenstandsregister in Nordeck anzufertigen, und diese an den Landrat zu schicken. 14. Januar 1938
Der Bürgermeister wird aufgefordert, sämtliche Personenstandsregister von Juden ausfindig zu machen und hierzu Fragebögen "in Blei" auszufüllen, um sie dann an den Landrat weiterzuleiten.
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Mitteilung des Bürgermeisters von Nordeck, betreffend Personenstandsregister, 14 März 1938
Mitteilung des Bürgermeisters von Nordeck, betreffend Personenstandsregister, 14 März 1938
Der Bürgermeister von Nordeck antwortet auf den Brief des Landrats betreffend der suche nach Personenstandsregistern von Juden und teilt ihm mit das sich in Nordeck keine Personenstandsregister ermitteln ließen.
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Anfrage des Landrats an Herrn Sally Haas über den Verbleib von Personenstandsregistern der Juden, 25 Februar 1938
Anfrage des Landrats an Herrn Sally Haas über den Verbleib von Personenstandsregistern der Juden, 25 Februar 1938
Anfrage des Landrats an Herrn Sally Haas über den Verbleib von Geburts, Heirats, Sterberegistern, Einwohnerlisten etc.
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Androhung einer Ordnungsstrafe wegen nichtbearbeitung der Anfrage zu den Personenstandsregistern, 12 Februar 1938
Androhung einer Ordnungsstrafe wegen nichtbearbeitung der Anfrage zu den Personenstandsregistern, 12 Februar 1938
Dem Bürgermeister von Nordeck wird mit Ordnungsstrafen für den Fall gedroht, dass dieser nicht sofort die Anfrage zu den Personenstandsregistern der Juden erfüllt
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Anordnung des Regierungspräsidenten, betreffend die Sicherstellung der Synagogenbücher, 20 Januar 1939
Anordnung des Regierungspräsidenten, betreffend die Sicherstellung der Synagogenbücher, 20 Januar 1939
Der Regierungspräsident bittet um mehr Einsatz bei der Beschaffung der Synagogenbücher und weist erneut auf die Wichtigkeit seiner Anordnung hin, da diese "eine beschleunigte Auswanderung der Juden gewährleisten, andererseits sind sie als Vorarbeit für eine kommende gesetzliche Regelung auf sippenkundlichem Gebiet zu betrachten."
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Anordnung des Regierungspräsidenten zu Synagogenregistern, 12 Januar 1939
Anordnung des Regierungspräsidenten zu Synagogenregistern, 12 Januar 1939
Der Regierungspräsident ordnet die weitere, ordnungsgemäße Führung der nach seiner Verordnung vom 15.12.1938 eingezogenen Synagogenbücher an. Er weist speziell daraf hin, das die Urkunden für Juden auszustellen sind um "die beschleunigte Ausreise der Juden zu fördern".
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Anordnung des Regierungspräsidenten zu Synagogenregistern, 15 Dezember 1938
Anordnung des Regierungspräsidenten zu Synagogenregistern, 15 Dezember 1938
Der Regierungspräsident ordnet den Einzug aller Synagogenregister der jüdischen Kulturvereine mit eintragungen von vor 1876 an.
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180 Marburg 3935: Flucht des wegen Rassenschande verfolgten Juden Moritz Levi zu Lohra nach Amsterdam
180 Marburg 3935: Flucht des wegen Rassenschande verfolgten Juden Moritz Levi zu Lohra nach Amsterdam

Die Akte "180 Maburg 3935: Flucht des wegen Rassenschande verfolgten Juden Moritz Levi zu Lohra nach Amsterdam, 1935 - 1936" umfasst 27 Dokumente. Von diesen liegt die große Mehrheit digitalisiert vor.

Im Grunde handelt es sich um 2 Fälle: Am 13.08.1935 stellt der judische Kaufmann Isidor Levi im Auftrag seiner Mutter Ietschen Levi Anzeige wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch. Es kam zu mehreren Zerstörungen an jüdischen Häusern in Lohra. Als Täter konnten u.a. Iost Althaus und Walter Muth identifiziert werden. Im Zuge dieses Vorfalls wurde der Jude Moritz Levi von den Tätern aufgefordert, mit ihnen zu gehen. Am folgenden Tag ist er noch nicht wieder aufgetaucht. Das Urteil wird am 15.11.1935 gefällt und beinhaltet Freisprüche und Gefängnisstrafen.

In diesem Kontext steht die Hauptangelegenheit, die auch titelgebend für die Akte war: Laut den Angaben der Zeugin  Anna Leimbach, seit 1930 verheiratet mit dem Schlosser Georg Meurer aus Lohra, hatte sie im Herbst 1933 Geschlechtsverkehr mit Moritz Levi. Gleichfalls sagt Meurer aus, dass Levi auch mit anderen Frauen Sex hatte. Der Übergriff auf das Haus der Levis im September steht in engem Zusammenhang mit dem öffentlich bekannten "rassenschänderische[n] Verhalten des Juden Schneider Moritz Levi". Anna Meurer wird aufgrund der zurückliegenden geschlechtlichen Beziehung auf das Schärfste verwarnt und belehrt.

Die weiteren Schriftstücke befassen sich mit dem Tatbestand, dass sich Moritz Levi ohne gültige Ausweispapiere nach Holland abgesetzt hatte und sich somit dem Strafverfahren wegen Rassenschande entzogen habe. Der Titel der Akte spricht von Flucht. Auf der Rückseite von Dokument 23 heißt es jedoch "[...] Moritz Levi, der im vorigen Jahr nach Amsterdam ausgewandert ist." Informationen über den weiteren Verlauf der Angelegenheit sind nicht bekannt. Levi plante nach Südamerika auszuwandern. Das Dokument 25, verfasst vom Marburger Landrat, spricht nur davon, dass sich solche illegalen Grenzüberschreitungen - respektive Flucht im Fall Levi - in Zukunt nicht wiederholen sollen.

Der Fall Levi steht im Kontext zu den Nürnberger Gesetzen vom 15. September 1935, insbesondere dem Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre ("Blutschutzgesetzes", RGBl. I S. 1146). Der Tatbestand der "Rassenschande" gegen Levi liegt also ca. 2 Jahre vor der Verkündung des sog. "Blutschutzgesetzes".

 

Bearbeiten von Christian Siekmann 

Gendarmeriemeister Schäfer an die Staatsanwaltschaft in Marburg betreffend die Sachbeschädigung und den Hausfriedensbruch im Fall Levi. Lohra, 14. August 1935
Gendarmeriemeister Schäfer an die Staatsanwaltschaft in Marburg betreffend die Sachbeschädigung und den Hausfriedensbruch im Fall Levi. Lohra, 14. August 1935
Gendarmeriemeister Schäfer an die Staatsanwaltschaft in Marburg betreffend die Sachbeschädigung und den Hausfriedensbruch im Fall Levi. Lohra, 14. August 1935
Im Auftrage der Witwe Ietschen Levi erscheint der Kaufmann Isidor Levi im Gendarmerie-Amt in Lohra und erstattet Anzeige. Am 13. August 1935 wurden am und im Hause der jüdischen Familie Levi Zerstörungen vorgenommen. Als Täter wurden identifiziert: der Arbeiter Iost Althaus und der Schneidergeselle Walter Muth. Im Zuge dieses Vorfalls wurde Moritz Levi aufgefordert, mit den Tätern zu gehen. Bis zum 14. August ist er noch nicht zurückgekehrt.
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Gendarmeriemeister Schäfer an die Staatsanwaltschaft in Marburg betreffend die Sachbeschädigung und den Hausfriedensbruch im Fall Levi. Zeugenaussage von Walter Muth. Lohra, 14. August 1935
Gendarmeriemeister Schäfer an die Staatsanwaltschaft in Marburg betreffend die Sachbeschädigung und den Hausfriedensbruch im Fall Levi. Zeugenaussage von Walter Muth. Lohra, 14. August 1935
Aufnahme der Personalien des Schneidergesellen Walter Muth und Zeugenaussage. Der Zeuge gibt an, keine genauen Kenntnisse über den Tathergang zu besitzen. Er schildert wie sie sich ungefragt Eingang in das Haus des Moritz Levi verschafft haben. Als Komplizen werden namentlich genannt: Iost Althaus und Oberscharführer/Truppführer Hermann Lang. Während des Übergriffs kommt es zu Zerstörungen und der Jude Moritz Levi flüchtet.
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Gendarmerie-Amtsbereich Lohra, Gendarmeriemeister Schäfer an den Landrat in Marburg betreffend die Übergriffe mit Sachbeschädigung gegen zahlreiche Lohrarer jüdische Familien. Lohra, 14. August 1935
Gendarmerie-Amtsbereich Lohra, Gendarmeriemeister Schäfer an den Landrat in Marburg betreffend die Übergriffe mit Sachbeschädigung gegen zahlreiche Lohrarer jüdische Familien. Lohra, 14. August 1935
Gendarmerie-Amtsbereich Lohra, Gendarmeriemeister Schäfer an den Landrat in Marburg betreffend die Übergriffe mit Sachbeschädigung gegen zahlreiche Lohrarer jüdische Familien. Lohra, 14. August 1935
Gendarmerie-Amtsbereich Lohra, Gendarmeriemeister Schäfer an den Landrat in Marburg betreffend die Übergriffe mit Sachbeschädigung gegen zahlreiche Lohrarer jüdische Familien. Lohra, 14. August 1935
Gendarmeriemeister Schäfer listet die Namen der von Sachbeschädigung betroffenen jüdischen Familien auf: Hermann Nathan II, Luis Mendels, Herrmann Nathan I, Leopold Nathan, Levi Lohra, Nathan Nathan. Die Art und der Wert des Sachschadens werden genannt. Nur Herrmann Nathan I und Nathan Nathan stellen Strafantrag. Schäfer schildert das Motiv der Täter: Herrmann Nathan I solle gesagt haben, dass es in 2 Jahren wieder anders sei. Außerdem habe Moritz Levi geschlechtlich mit einer verheirateten Frau verkehrt. Fernen seien die Juden in letzter Zeit wieder frech geworden. Anbei die Aussage von Katharina Sauer vom 13. August 1935.
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Gendarmerie-Hauptwachtmeister Wetterau, Lohra an den Landrat in Marburg betreffend die Sachbeschädigung bei dem Juden Moritz Levi vom 13.08.1935. Lohra, 17. August 1935
Gendarmerie-Hauptwachtmeister Wetterau, Lohra an den Landrat in Marburg betreffend die Sachbeschädigung bei dem Juden Moritz Levi vom 13.08.1935. Lohra, 17. August 1935
Gendarmerie-Hauptwachtmeister Wetterau, Lohra an den Landrat in Marburg betreffend die Sachbeschädigung bei dem Juden Moritz Levi vom 13.08.1935. Lohra, 17. August 1935
Der Hüttenarbeiter Iost Althaus gibt an bei dem Übergriff gegen die Familie Levi anwesend gewesen zu sein, aber nicht an der Sachbeschädigung beteiligt gewesen zu sein. Er schildert, wie eine Menschenmenge vor dem Hause Levis versammelt war und wie diese rief: "Rassenschänder heraus".
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Kommissarische Landrat Marburg an die Staatsanwaltschaft betreffend die Ermittlungen gegen Moritz Levi wegen "Rassenschande" mit Anna Meurer, geb. Lembach. Marburg, 15. August 1935
Kommissarische Landrat Marburg an die Staatsanwaltschaft betreffend die Ermittlungen gegen Moritz Levi wegen "Rassenschande" mit Anna Meurer, geb. Lembach. Marburg, 15. August 1935
Als Grund für die Übergriffe gegen Familie Levi wird angefügt, dass es eine Erregung gegen die Lohrarer Juden gegeben habe, da einige in "unzulässigen Beziehungen zu arischen Frauen gestanden haben." Anne Meurer gesteht den Geschlechtsverkehr mit Moritz Levi im Jahr 1933. Es werden Ermittlungen angestellt.
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Gendarmeriemeister Schäfer, Lohra an den Landrat in Marburg betreffend das rassenschänderische Verhalten Anna Meurers mit dem Juden Moritz Levi. Lohra, 14. August 1935
Gendarmeriemeister Schäfer, Lohra an den Landrat in Marburg betreffend das rassenschänderische Verhalten Anna Meurers mit dem Juden Moritz Levi. Lohra, 14. August 1935
Die Ehefrau Anna Meurer, geb. Leinbach streitet ab, mit dem Juden Moritz Levi geschlechtlich verkehrt zu haben. Erst im Beisein des Bürgermeisters gibt sie an, dass sie 1933 Geschlechtsverkehr mit Levi gehabt habe.
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Kreisoberinspektor Lohra an den Landrat in Marburg betreffend die Aussage Anna Meurers im Kontext ihrer geschlechtlichen Beziehung mit dem Juden Moritz Levi  1933. Lohra, 16. August 1935
Kreisoberinspektor Lohra an den Landrat in Marburg betreffend die Aussage Anna Meurers im Kontext ihrer geschlechtlichen Beziehung mit dem Juden Moritz Levi  1933. Lohra, 16. August 1935
Kreisoberinspektor Lohra an den Landrat in Marburg betreffend die Aussage Anna Meurers im Kontext ihrer geschlechtlichen Beziehung mit dem Juden Moritz Levi 1933. Lohra, 16. August 1935
Angabe der familiären Daten. Anna Meurer ist verheiratet mit dem Schlosser Georg Meurer. Sie haben 3 Kinder. Meurer schildert ihre Beziehung zu und mit dem Juden Moritz Levi. Im weiteren Verlauf wird Frau Meurer "gemäß der Staatspolizeistelle in Kassel aufs Schärfste verwarnt und belehrt." Weiter schildert Meurer, welche Frauen ebenfalls mit Moritz Levi Geschlechtsverkehr gehabt haben sollen. Hier wird der Name Luise Galonski genannt.
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Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel an den Landrat in Marburg betreffend die Belehrung und Verwarnung Anne Meurers. Kassel, 24. August 1935
Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel an den Landrat in Marburg betreffend die Belehrung und Verwarnung Anne Meurers. Kassel, 24. August 1935
Die Staaspolizeistelle für den Regierungsbezirkt Kassel weist darauf hin, dass Anna Meurer bezüglich des Verkehrs mit Juden auf das Schärfste zu verwarnen und zu belehren sei. Es wird mit Inschutzhaftnahme gedroht. Die Verwarnung solle auf dem Marburger Landratsamt ausgesprochen werden.
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Moritz Levi an das Landratsamt in Marburg betreffend die Ausstellung eines (Reise-)Passes. Amsterdam, 11. September 1935 und das dazugehörige Antwortschreiben des Landrates vom 14. September 1935
Moritz Levi an das Landratsamt in Marburg betreffend die Ausstellung eines (Reise-)Passes. Amsterdam, 11. September 1935 und das dazugehörige Antwortschreiben des Landrates vom 14. September 1935
Moritz Levi an das Landratsamt in Marburg betreffend die Ausstellung eines (Reise-)Passes. Amsterdam, 11. September 1935 und das dazugehörige Antwortschreiben des Landrates vom 14. September 1935
Das Ersuchen von Moritz Levi zur Ausstellung eines Passes und der Übersendung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung bedarf noch der Klärung einiger Fragen seitens des Landratamtes (Moritz Levi befindet sich besuchsweise in Amsterdam). Der Antrag wird abgelehnt, da Levi noch 11 Reichsmark Schulden beim Finanzamt habe. Nach dem Vorfall vom 13.08.1935 ist Moritz Levi laut Aktentitel nach Amsterdam geflohen. Das Dokument 23v spricht jedoch davon, dass Levi "im vorigen Jahr [1936] nach Amsterdam ausgewandert ist".
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Polizeipräsident Kassel an den Landrat Marburg betreffend das "rasseschänderische Verhalten des Juden Schneider Moritz Levi aus Lohra" vom 16. Oktbober 1935, Kassel. Sowie das diesbezügliche Antwortschreiben vom 14. Januar 1936 des Landrates
Polizeipräsident Kassel an den Landrat Marburg betreffend das "rasseschänderische Verhalten des Juden Schneider Moritz Levi aus Lohra" vom 16. Oktbober 1935, Kassel. Sowie das diesbezügliche Antwortschreiben vom 14. Januar 1936 des Landrates
Polizeipräsident Kassel an den Landrat Marburg betreffend das "rasseschänderische Verhalten des Juden Schneider Moritz Levi aus Lohra" vom 16. Oktbober 1935, Kassel. Sowie das diesbezügliche Antwortschreiben vom 14. Januar 1936 des Landrates
Die Betreffzeile macht den Tatbestand der "Rassenschande" Moritz Levis mit Anna Meurer deutlich. Das Polizeipräsidium ersucht um Mitteilung über den Ausgang des Verfahrens. Das Antwortschreiben liegt bei.
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Landrat Marburg an den jüdischen Schneider Moritz Levi in Amsterdam betreffend Reisepass und vorangehende Grenzüberquerung von Deutschland nach Niederlande. Marburg, 09. November 1935
Landrat Marburg an den jüdischen Schneider Moritz Levi in Amsterdam betreffend Reisepass und vorangehende Grenzüberquerung von Deutschland nach Niederlande. Marburg, 09. November 1935
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses zwecks Auswanderung nach Südamerika wird abgelehnt, da Levi noch 11 Reichsmark Schulden beim Finanzamt habe. Ferner Anfrage, wie Levi die deutsch-niederländische Grenze überquert habe.
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Moritz Levi an das Landratsamt in Marburg betreffend die Ausstellung eines (Reise-)Passes. Amsterdam, 09. September 1936
Moritz Levi an das Landratsamt in Marburg betreffend die Ausstellung eines (Reise-)Passes. Amsterdam, 09. September 1936
Moritz Levi an das Landratsamt in Marburg betreffend die Ausstellung eines (Reise-)Passes. Amsterdam, 09. September 1936
Antwortschreiben von Moritz Levi auf die Anfrage vom 09.11.1935. Er bittet erneut um die Ausstellung eines Reisepasses (wird nicht gewährt, es fehle die Angabe des Geburtstages und -ortes). Er habe die Grenze ohne jegliche Ausweispapiere überquert.
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Landrat Marburg an die Preußische Geheime Staatspolizei betreffend "unerlaubter Grenzübertritt eines Juden". Marburg, 11. November 1936
Landrat Marburg an die Preußische Geheime Staatspolizei betreffend "unerlaubter Grenzübertritt eines Juden". Marburg, 11. November 1936
Im Zuge der Anfrage Levis auf die Ausstellung eines deutschen Auslandsreisepass, stellt sich heraus, dass Levi die deutsch-niederländische Grenze ohne Ausweispapiere überquert habe und sich somit einem Strafverfahren in Deutschland entzogen habe. Dieses solle als Prädidenzfall dienen, auf dass sich solche Ereignisse in Zukunft nicht wiederholen.
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180 Marburg 4174:  Ausschreitungen gegen die Juden in Kirchhain 1935 - 1945 (Novemberpogrom 1938)
180 Marburg 4174: Ausschreitungen gegen die Juden in Kirchhain 1935 - 1945 (Novemberpogrom 1938)

Die Akte 180 Marburg 4174 enthält verschiedene Dokumente zu dem Progrom vom 8. November 1938 in Kirchhain, unter anderem die Aussagen der Beschuldigten zu diesem Vorfall. [Dokument 1] Die Synagoge in Kirchhain wurde erst geplündert und zerstört, danach machte sich ein von der SS angestachelter Mob durch die Stadt auf den Weg zum Haus des jüdischen Bürgers Adolf Plaut, und verwüstete und plünderte auch dessen Anwesen. Auch ein anderer jüdischer Bürger aus Kirchhain, Moritz Wertheim, wird an diesem Tag schwer misshandelt und zusammengeschlagen. Auffallend ist bei diesen Vorgängen die Haltung der Beschuldigten, die ihre Beiteiligung mehrheitlich nicht abstreiten. Eine weitere Besonderheit, die in der Akte erfasst ist, bildet ein Briefwechsel zwischen dem SS Obersturmführer Teichmann und dem Landrat in Marburg, Hans Krawilitzki, zwischen denen ein Streit über gestreute Gerüchte zu einer Rede des Landrats entbrennt [Dokument 2] , der vor dem Parteigericht endet. [Dokument 3]

 
Bearbeitet von Johannes Vogelgesang 

Vernehmungsprotokoll der Polizei Kirchhain zu den Ausschreitungen am 8. November 1938, in dem Georg Becker angibt, den Diebstahl von Silberbestecken durch einen der SS bekannten Dieb beobachtet zu haben.   Vom 17 November 1938.
Vernehmungsprotokoll der Polizei Kirchhain zu den Ausschreitungen am 8. November 1938, in dem Georg Becker angibt, den Diebstahl von Silberbestecken durch einen der SS bekannten Dieb beobachtet zu haben.   Vom 17 November 1938.
Vernehmungsprotokoll der Polizei Kirchhain zu den Ausschreitungen am 8. November 1938, in dem Georg Becker angibt, den Diebstahl von Silberbestecken durch einen der SS bekannten Dieb beobachtet zu haben. Vom 17 November 1938.
Der Beschuldigte gibt an, sich im Hause des Juden Julius Plaut aufgehalten zu haben, und dabei den Diebstahl von Silberbestecken beobachtet zu haben. Weiterhin gibt er an, der SS Mann Fridolin Gruß hätte den Dieb gekannt und diesen angesprochen.
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Verhandlungsprotokoll aus Kirchhain zu den Ausschreitungen am 8. November 1938. Dokument enthält u.a. die Aussage des Zeugen Willi Paulus, der zugibt im Hause Plaut eine Schreibmaschine aufgebracht zu haben.  Vom 18. November 1938.
Verhandlungsprotokoll aus Kirchhain zu den Ausschreitungen am 8. November 1938. Dokument enthält u.a. die Aussage des Zeugen Willi Paulus, der zugibt im Hause Plaut eine Schreibmaschine aufgebracht zu haben.  Vom 18. November 1938.
Verhandlungsprotokoll aus Kirchhain zu den Ausschreitungen am 8. November 1938. Dokument enthält u.a. die Aussage des Zeugen Willi Paulus, der zugibt im Hause Plaut eine Schreibmaschine aufgebracht zu haben. Vom 18. November 1938.
Das Dokument enthält verschiedene Aussagen zu den Vorgängen am Abend des 8. November 1938, unter anderem gibt der Zeuge Willi Paulus zu, eine Schreibmaschine aus einem Fach genommen zu haben, die dann später von einem anderen Beschuldigten zerstört, eventuell auch geraubt worden sei.
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Vernehmungsprotokoll der Polizei Kirchhain zu den Ausschreitungen am 8. November 1938. Der Beschuldigte Alexsejeff gibt zu, bei der Zerstörung der Synagoge mittätig gewesen und von Plaut eine Zigarre entwendet zu haben. Vom 17. November 1938.
Vernehmungsprotokoll der Polizei Kirchhain zu den Ausschreitungen am 8. November 1938. Der Beschuldigte Alexsejeff gibt zu, bei der Zerstörung der Synagoge mittätig gewesen und von Plaut eine Zigarre entwendet zu haben. Vom 17. November 1938.
Vernehmungsprotokoll der Polizei Kirchhain zu den Ausschreitungen am 8. November 1938. Der Beschuldigte Alexsejeff gibt zu, bei der Zerstörung der Synagoge mittätig gewesen und von Plaut eine Zigarre entwendet zu haben. Vom 17. November 1938.
Im Vernehmungsprotokoll gibt der Beschuldigte Heinrich Alexsejeff an, "neben vielen anderen hiesigen Einwohnern war ich etwa eine Stunde mittätig um die Synagoge im Inneren zu zertören." Der Beschuldigte gibt ausserdem zu, sich aus dem Haus des Juden Plaut eine Zigarre entwendet zu haben.
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Vernehmungsprotokoll der Polizei Kirchhain zu den Ausschreitungen am 8. November 1938.  Der Beschuldigte gibt den Diebstahl einer Jacke aus dem Haus des jüdischen Bürgers Plaut zu. Aufgenommen am 9. November 1938.
Vernehmungsprotokoll der Polizei Kirchhain zu den Ausschreitungen am 8. November 1938.  Der Beschuldigte gibt den Diebstahl einer Jacke aus dem Haus des jüdischen Bürgers Plaut zu. Aufgenommen am 9. November 1938.
Vernehmungsprotokoll der Polizei Kirchhain zu den Ausschreitungen am 8. November 1938.  Der Beschuldigte gibt den Diebstahl einer Jacke aus dem Haus des jüdischen Bürgers Plaut zu. Aufgenommen am 9. November 1938.
Vernehmungsprotokoll der Polizei Kirchhain zu den Ausschreitungen am 8. November 1938. Der Beschuldigte gibt den Diebstahl einer Jacke aus dem Haus des jüdischen Bürgers Plaut zu. Aufgenommen am 9. November 1938.
Der Beschuldigte gibt an, als Ortsfremder bei seinem Onkel übernachtet zu haben, und die Zerstörung der Synagoge beobachtet zu haben. Danach ging er zum Haus des jüdischen Bürgers Plaut und stahl aus einem Schrank eine Lederjacke und Mütze.
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Vernehmungsprotokoll der Polizei Kirchhain zu den Ausschreitungen am 8. November 1938. Gärtnerlehrling Heinrich Holz gibt den Besitz von Schusswaffen und den Diebstahl einer Uhr zu. Protokoll vom 21. November 1938.
Vernehmungsprotokoll der Polizei Kirchhain zu den Ausschreitungen am 8. November 1938. Gärtnerlehrling Heinrich Holz gibt den Besitz von Schusswaffen und den Diebstahl einer Uhr zu. Protokoll vom 21. November 1938.
Vernehmungsprotokoll der Polizei Kirchhain zu den Ausschreitungen am 8. November 1938. Gärtnerlehrling Heinrich Holz gibt den Besitz von Schusswaffen und den Diebstahl einer Uhr zu. Protokoll vom 21. November 1938.
Der Gärtnerlehrling Heinrich Holz gibt zum Protokoll, bei seiner Ankunft in Kirchhain zusammen mit den ansässigen HJ Mitgliedern am 08.11. 1938 die Zerstörung der Synagoge geplant zu haben. Er gibt außerdem den Besitz von Schusswaffen und den Diebstahl einer Uhr bei einem Ortsansässigen Juden zu.
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Antwort des Landrats auf ein Schreiben des Führers der 35. SS Standarte,  betreffend das Schreiben des Ernst Teichmann vom 17. November 1938. Brief vom 15. März 1939.
Antwort des Landrats auf ein Schreiben des Führers der 35. SS Standarte,  betreffend das Schreiben des Ernst Teichmann vom 17. November 1938. Brief vom 15. März 1939.
Antwort des Landrats auf ein Schreiben des Führers der 35. SS Standarte,  betreffend das Schreiben des Ernst Teichmann vom 17. November 1938. Brief vom 15. März 1939.
Antwort des Landrats auf ein Schreiben des Führers der 35. SS Standarte, betreffend das Schreiben des Ernst Teichmann vom 17. November 1938. Brief vom 15. März 1939.
Der Landrat beschwert sich über die seiner Meinung nach nicht erfolgte Entschuldigung,die sich noch immer um die Rede am 9.11.1938 dreht. Krawielitzki weist außerdem darauf hin, dass seiner Meinung nach "asoziale" Elemente für die Plünderungen in Kirchhain verantwortlich waren, während die SS "berechtigte Aktionen" gegen die Juden durchführte. Es sei dem Landrat wichtig gewesen, einen "Trennungsstrich zwischen diesen Plünderern und den Idealisten der Bewegung zu ziehen." Am Ende des Briefes kündigt der Landrat ein Gaugerichtsverfahren gegen Teichmann an.
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Brief des Führers der 35. SS Standarte an den Landrat in Marburg, Hans Krawielitzki, vom 26. November 1938
Brief des Führers der 35. SS Standarte an den Landrat in Marburg, Hans Krawielitzki, vom 26. November 1938
Brief des Führers der 35. SS Standarte an den Landrat in Marburg, Hans Krawielitzki, vom 26. November 1938
Der Führer der SS Standarte versucht zwischen dem Landrat und dem SS Obersturmführer Teichmann zu vermitteln und stellt diesen als uneigennütziges Parteimitglied dar, nach seiner Meinung ist der ganze Vorgang ein Missverständnis. Der Standartenführer zitiert in diesem Zusammenhang einen Satz, den der Landrat in seiner Rede gesagt haben soll: "Diejenigen, die am 9. November in München marschierten, die kämpften für ein schöneres und besseres Reich, und nicht für silberne Löffel und Schreibmaschinen."
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Brief des SS Obersturmführers Ernst Teichmann an den Landrat in Marburg, Hans Krawielitzki bezüglich dessen Rede vom 9. November 1938, vom 17. November 1938
Brief des SS Obersturmführers Ernst Teichmann an den Landrat in Marburg, Hans Krawielitzki bezüglich dessen Rede vom 9. November 1938, vom 17. November 1938
Der Obersturmführer Teichmann schreibt dem Landrat, seinen Brief mit Bericht an seine vorgesetze Dienststelle weitergeleitet zu haben.
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Antrag des Landrats Hans Krawielitzki an das Gaugericht in Kassel zur Eröffnung eines Gaugerichtsverfahrens gegen den SS Obersturmführer Ernst Teichmann vom 15. März 1939
Antrag des Landrats Hans Krawielitzki an das Gaugericht in Kassel zur Eröffnung eines Gaugerichtsverfahrens gegen den SS Obersturmführer Ernst Teichmann vom 15. März 1939
Antrag des Landrats Hans Krawielitzki an das Gaugericht in Kassel zur Eröffnung eines Gaugerichtsverfahrens gegen den SS Obersturmführer Ernst Teichmann vom 15. März 1939
Der Landrat stellt den Antrag auf Eröffnung eines Gaugerichtsverfahrens gegen den SS Obersturmführer Ernst Teichmann wegen dessen Behauptungen bzgl. Einer Rede des Landrats zu den Vorfällen während der Reichsprogromnacht in Kirchhain, währenddessen die Synagone zerstört und das Haus eines Ortsansässigen Juden geplündert wurde.
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Beschwerdebrief des Landrats an den SS Obersturmführer Ernst Teichmann, betreffend dessen Aussagen zur Ansprache des Landrates am 9. November 1938. Brief vom 15. November 1938.
Beschwerdebrief des Landrats an den SS Obersturmführer Ernst Teichmann, betreffend dessen Aussagen zur Ansprache des Landrates am 9. November 1938. Brief vom 15. November 1938.
Beschwerdebrief des Landrats an den SS Obersturmführer Ernst Teichmann, betreffend dessen Aussagen zur Ansprache des Landrates am 9. November 1938. Brief vom 15. November 1938.
Der Landrat beschwert sich über die angeblich vom Bäckermeister Ernst Teichmann aufgestellte Behauptung, er habe bei einer Festtagsansprache am 9. November 1938 gesagt, die SS hätte silberne Löffel gestohlen. Weiterhin fordert er eine Entschuldigung und die Rücknahme der Behauptung.
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Beschwerdebrief des Landrats an den Bäckermeister Ernst Teichmann vom 23. November 1938.
Beschwerdebrief des Landrats an den Bäckermeister Ernst Teichmann vom 23. November 1938.
Der Landrat kündigt rechtliche Schritte gegen den Bäckermeister Ernst Teichmann an, da dieser der Aufforderung sich zu entschuldigen nicht nachgekommen ist.
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180 Marburg 4176:  Meldungen über Zu- und Abgänge von Juden 1937 - 1945
180 Marburg 4176: Meldungen über Zu- und Abgänge von Juden 1937 - 1945

"Wanderbewegung der Juden". Hinter dieser behördlichen Zustandsbezeichnung verbirgt sich das Ergebnis einer Politik, die die Entfernung der in Deutschland lebenden Juden zum Ziel hatte und seit 1934 systematisch geplant wurde [1]. Durch wirtschaftliche und soziale Repressalien sollte dabei die jüdische Bevölkerung zur Auswanderung ins Ausland genötigt werden. Diese Maßnahmen konnten dabei individuell als so hart empfunden werden, dass ein Weiterleben unter diesen Umständen aussichtslos erschien (vgl. hierzu den Selbstmord des Juden Meyer Stern).

Die Ghettoisierung setzte dabei erst relativ spät ein und zwar in direkter Folge des Novemberpogroms von 1938, zunächst angeregt durch einen geheimen Schnellbrief Görings vom 28. Dezember 1938, in dem unter anderem gefordert wurde, Juden in Judenhäusern zusammenzulegen [2]. Für die durch Wegzug in eine andere Stadt betroffenen Juden bedeutete dies i.d.R. den Abbruch des noch bestehenden sozialen Kontaktes in Form von gewachsenen Nachbarschaftsverhältnissen hin zu einer Anonymisierung im sozialen Gefüge des Zuzugsortes, die antijüdischer Propaganda Vorschub leistete.
Das dies im Einzelfall zu einer Odyssee führen konnte lassen entsprechende Dokumente (vgl. hierzu: Auswanderung und den Wegzug jüdischer Einwohner in Allendorf, sowie den Fall der Familie Woschinski) vermuten, endgültige Klarheit und Beweis dafür geben sie aber bezüglich dieser Fragestellung nicht. Sie verweisen aber auf einen anderen Sachverhalt, denn Auswanderung, Wegzug und Zuzug in andere deutsche Städte erfolgten unter strikter Kontrolle der zuständigen Behörde (vgl. hierzu: Auswanderung des Juden Manfred Nathan ll und den Fall Frieda Heching). Dahinter stand sowohl in der Planung als auch in der Überwachung und der letztendlichen Entscheidungsbefugnis der Apparat der Geheimen Staatspolizei [3] (beispeilhaft hierfür: Formalitäten zur Auswanderung des inhaftierten Juden Lielienstein).
Ziel war die Vollzugsmeldung, dass eine Ortschaft als judenfrei gelten konnte. Obwohl dies schon in einigen Fällen relativ früh gemeldet werden konnte, erreichte die Auswanderung nicht das Ausmaß, das sich die Planer wünschten [4]. Häufig lagen die Gründe für eine Nichtauswanderung an der wirtschaftlichen Verelendung der betroffenen Juden . Für diese Juden wurde der Schlusstrich im Landkreis Marburg u.a. am 09. Dezember 1941 gezogen: Sie wurden abtransportiert.


 Bearbeitet von Marcel Reck





[1]Kropat, Wolf-Arno, Reichskristallnacht. Der Judenpogrom vom 7. bis 10. November 1938 - Urheber, Täter, Hintergründe, Wiesbaden 1997, S. 12 f..
[2]ebd., S. 137.
[3]ebd., S. 21 f..
[4]ebd., S. 27.

Schreiben der GeStapo in Kassel an den Landrat in Marburg betr. die Ausreise der Judenfamilie Wolff nach Baltimore, USA, 28. März 1938
Schreiben der GeStapo in Kassel an den Landrat in Marburg betr. die Ausreise der Judenfamilie Wolff nach Baltimore, USA, 28. März 1938
Schreiben der GeStapo in Kassel an den Landrat in Marburg betr. die Ausreise der Judenfamilie Wolff nach Baltimore, USA, 28. März 1938
Die Geheime Staatspolizeistelle in Kassel bittet den Landrat in Marburg, nicht näher genannten Stellen von der Auswanderung der Judenfamilie Wolff nach Baltimore, USA, Mitteilung zu machen.
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Schreiben des Bürgermeisters von Wehrda an den Landrat in Marburg betreffend die Abmeldung des letzten Juden in Wehrda,  28. Juli 1938
Schreiben des Bürgermeisters von Wehrda an den Landrat in Marburg betreffend die Abmeldung des letzten Juden in Wehrda, 28. Juli 1938

Das Schreiben meldet die polizeiliche Abmeldung des jüdischen Viehhändlers Adolf Hess nach Baltimore, USA. Der  Vermerk "Wehrda Judenfrei" als Randnotiz auf dem Schreiben.

Vgl. hierzu auch das Schreiben des Gendarmerie-Amts Cölbe an den Landrat in Marburg betreffend die Abmeldung des letzten Juden in Wehrda, 28. Juli 1938.

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Schreiben des Gendarmerie -Amts Cölbe an den Landrat in Marburg betreffend die Abmeldung des letzten Juden in Wehrda,  28. Juli 1938
Schreiben des Gendarmerie -Amts Cölbe an den Landrat in Marburg betreffend die Abmeldung des letzten Juden in Wehrda,  28. Juli 1938
Schreiben des Gendarmerie -Amts Cölbe an den Landrat in Marburg betreffend die Abmeldung des letzten Juden in Wehrda, 28. Juli 1938

Das Schreiben meldet die polizeiliche Abmeldung des jüdischen Viehhändlers Adolf Hess nach Baltimore, USA.

Vgl. hier auch das Schreiben des Bürgermeisters von Wehrda an den Landrat in Marburg betreffend die Abmeldung des letzten Juden in Wehrda, 28. Juli 1938.

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Schreiben des Bürgermeisters von Kirchain an den Landrat in Marburg betr. den Wegzug der Jüdin Frieda Fröhlich nach Köln, 24. Dezember 1938
Schreiben des Bürgermeisters von Kirchain an den Landrat in Marburg betr. den Wegzug der Jüdin Frieda Fröhlich nach Köln, 24. Dezember 1938
Schreiben des Bürgermeisters von Kirchain an den Landrat in Marburg betr. den Wegzug der Jüdin Frieda Fröhlich nach Köln, 24. Dezember 1938
Der Bürgermeister von Kirchhain informiert den Landrat in Marburg darüber, dass die Jüdin Frieda Fröhlich nach Köln in die Gottesstr. umgezogen ist.
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Schreiben des Bürgermeisters von Amöneburg an den Landrat in Marburg betr. die Meldung von Frieda Heching als Jüdin, 02. Januar 1939
Schreiben des Bürgermeisters von Amöneburg an den Landrat in Marburg betr. die Meldung von Frieda Heching als Jüdin, 02. Januar 1939
Der Bürgermeister von Amöneburg begründet die bis dahin nicht erfolgte Meldung von Frieda Heching als Jüdin mit der Tatsache, das diese im örtlichen katholischen Schwesternhaus untergebracht war und die dort wohnenden Leute aufgrund ihres hohen Alters nicht erfasst wurden.
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Schreiben des Bürgermeisters von Kirchhain an den Landrat in Marburg betr. den Wegzug von Lino Ventura und Anna Woschinski, 02. / 04. Januar 1939
Schreiben des Bürgermeisters von Kirchhain an den Landrat in Marburg betr. den Wegzug von Lino Ventura und Anna Woschinski, 02. / 04. Januar 1939
Schreiben des Bürgermeisters von Kirchhain an den Landrat in Marburg betr. den Wegzug von Lino Ventura und Anna Woschinski, 02. / 04. Januar 1939

Der Bürgermeister von Kirchhain teilt den Wegzug des italienischen Staatsangehörigen Lino Ventura nach Italien und der staatenlosen Anna Woschinski nach Allendorf mit.

Zu Anna Woschinski s.a.:

Schreiben des Gendarmerie-Posten in Allendorf an den Landrat in Marburg betr. die Auswanderung und den Wegzug jüdischer Einwohner in Allendorf, 29. März 1939 und Schreiben des Gendarmerie-Posten in Allendorf an den Landrat in Marburg betr. den Zuzug von Juden nach Allendorf, 19. Mai 1939


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Schreiben des Gendarmerie -Posten Allendorf an den Landrat in Marburg betr. die Auswanderung und den Wegzug jüdischer Einwohner in Allendorf, 29. März 1939
Schreiben des Gendarmerie -Posten Allendorf an den Landrat in Marburg betr. die Auswanderung und den Wegzug jüdischer Einwohner in Allendorf, 29. März 1939
Schreiben des Gendarmerie -Posten Allendorf an den Landrat in Marburg betr. die Auswanderung und den Wegzug jüdischer Einwohner in Allendorf, 29. März 1939
Die Auflistung nennt die Auswanderung von Walter, Selma und Martha Ransenberg sowie von Ruth Buxbaum.
Der Wegzug wird für Anna Woschinski, Julius Woschinski und Willi Woschinski gemeldet.
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Schreiben des Gendarmerie-Posten Allendorf an den Landrat in Marburg betr. den Zuzug von Juden nach Allendorf, 19. Mai 1939
Schreiben des Gendarmerie-Posten Allendorf an den Landrat in Marburg betr. den Zuzug von Juden nach Allendorf, 19. Mai 1939
Schreiben des Gendarmerie-Posten Allendorf an den Landrat in Marburg betr. den Zuzug von Juden nach Allendorf, 19. Mai 1939
Das Schreiben gibt den Zuzug von Anna Woschinski und Julius Woschinski an.
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Antwortschreiben des Bürgermeisters von Lohra an den Landrat in Marburg betr. die fehlende Anzeige zur Auswanderung des Juden Manfred Nathan ll in die Schweiz, 07. Januar 1939
Antwortschreiben des Bürgermeisters von Lohra an den Landrat in Marburg betr. die fehlende Anzeige zur Auswanderung des Juden Manfred Nathan ll in die Schweiz, 07. Januar 1939
Antwortschreiben des Bürgermeisters von Lohra an den Landrat in Marburg betr. die fehlende Anzeige zur Auswanderung des Juden Manfred Nathan ll in die Schweiz, 07. Januar 1939
Der Bürgermeister von Lohra führt entschuldigende Gründe an, warum er die Auswanderung des Juden Manfred Nathan ll in die Schweiz nicht angezeigt hatte.
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Schreiben des Gendarmerie - Posten in Niederklein an den Landrat in Marburg betr. den Selbstmord des Juden Meyer Stern im Gerichtsgefängnis in Marburg, 23. Juli 1939
Schreiben des Gendarmerie - Posten in Niederklein an den Landrat in Marburg betr. den Selbstmord des Juden Meyer Stern im Gerichtsgefängnis in Marburg, 23. Juli 1939
Schreiben des Gendarmerie - Posten in Niederklein an den Landrat in Marburg betr. den Selbstmord des Juden Meyer Stern im Gerichtsgefängnis in Marburg, 23. Juli 1939
Das Schreiben meldet den Selbstmord durch Erhängen des jüdischen Kaufmanns Meyer Stern am 21.07.1939 im Gerichtsgefängnis Marburg. Stern wurde nach seiner Verhaftung durch die Zollfahndungsstelle in Kassel dort eingeliefert.
Ebenfalls verhaftet wurde der Jude Germann Krämer. Der Gendarmerie - Posten wurde von der Festnahme durch die Zollfahndungsstelle nicht unterrichtet.
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Urschriftliches Korrespondenzschreiben zwischen dem Landrat in Marburg und der GeStapo - Stelle in Kassel betr. die Formalitäten zur  Auswanderung des inhaftierten Juden Lielienstein, 14. - 25. August 1939
Urschriftliches Korrespondenzschreiben zwischen dem Landrat in Marburg und der GeStapo - Stelle in Kassel betr. die Formalitäten zur  Auswanderung des inhaftierten Juden Lielienstein, 14. - 25. August 1939
Urschriftliches Korrespondenzschreiben zwischen dem Landrat in Marburg und der GeStapo - Stelle in Kassel betr. die Formalitäten zur Auswanderung des inhaftierten Juden Lielienstein, 14. - 25. August 1939

Der Landrat von Marburg fragt mit dem Schreiben bei der Geheimen Staatspolizeistelle in Kassel an, ob eine vorzeitige Hafteinigung für den eine einjährige Gefängnisstrafe verbüßenden Juden Salomon Lielienstein ausgestellt werden kann. Diese ist für die beschleunigte Einleitung der Verhandlung notwendig. Lielienstein beabsichtigt auszuwandern.

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Schreiben des Landrates in Marburg an Ida Sara Li(e)lienstein betr. die Ausstellung eines Reisepasses für ihren Ehemann, 29. August 1939
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Schreiben des Bürgermeisters von Wetter an den Landrat in Marburg mit der Auflistung von ortsansässigen Juden, 18. April 1940
Schreiben des Bürgermeisters von Wetter an den Landrat in Marburg mit der Auflistung von ortsansässigen Juden, 18. April 1940
Schreiben des Bürgermeisters von Wetter an den Landrat in Marburg mit der Auflistung von ortsansässigen Juden, 18. April 1940
Schreiben des Bürgermeisters von Wetter an den Landrat in Marburg mit der Auflistung von ortsansässigen Juden, 18. April 1940
Schreiben des Bürgermeisters von Wetter an den Landrat in Marburg mit der Auflistung von ortsansässigen Juden, 18. April 1940
Schreiben des Bürgermeisters von Wetter an den Landrat in Marburg mit der Auflistung von ortsansässigen Juden, 18. April 1940
Schreiben des Bürgermeisters von Wetter an den Landrat in Marburg mit der Auflistung von ortsansässigen Juden, 18. April 1940
Schreiben des Bürgermeisters von Wetter an den Landrat in Marburg mit der Auflistung von ortsansässigen Juden, 18. April 1940
Anlass des Schreibens (Bl. 241) ist eine Aufstellung der in Wetter wohnhaften Juden zu den Stichtagen 18.04.1940 (Bl. 238) und 01.01.1939 (Bl. 242). Desweiteren meldet das Schreiben die Abmeldung der Juden Auguste Sara Strauß (Bl. 239) und David Israel Hehs (Bl. 240).
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Schreiben des Bürgermeisters von Halsdorf an den Landrat in Marburg betreffend die Auswanderung der letzten Juden in Halsdorf,  08. Februar 1941
Schreiben des Bürgermeisters von Halsdorf an den Landrat in Marburg betreffend die Auswanderung der letzten Juden in Halsdorf,  08. Februar 1941
Schreiben des Bürgermeisters von Halsdorf an den Landrat in Marburg betreffend die Auswanderung der letzten Juden in Halsdorf, 08. Februar 1941
Das Schreiben meldet mit der Auswanderung der Juden Meier Israel Katten und Johanna Sara Katten, Halsdorf als "Judenrein".
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Schreiben des Bürgermeisters von Nordeck an den Landrat in Marburg betreffend die Auswanderung der letzten Juden in Nordeck,  25. März 1941
Schreiben des Bürgermeisters von Nordeck an den Landrat in Marburg betreffend die Auswanderung der letzten Juden in Nordeck,  25. März 1941
Schreiben des Bürgermeisters von Nordeck an den Landrat in Marburg betreffend die Auswanderung der letzten Juden in Nordeck, 25. März 1941
Das Schreiben meldet mit dem Wegzug des Juden Adolf Israel Lion, seiner Ehefrau Frieda Sara Lion und des Sohnes Ludwig Israel Lion nach Marburg, Nordeck als Judenfrei.
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Schreiben des Bürgermeisteramtes Roth an den Landrat in Marburg betreffend den Zuzug diverser Juden von Neustadt nach Roth, 24. Mai 1941
Schreiben des Bürgermeisteramtes Roth an den Landrat in Marburg betreffend den Zuzug diverser Juden von Neustadt nach Roth, 24. Mai 1941
Schreiben des Bürgermeisteramtes Roth an den Landrat in Marburg betreffend den Zuzug diverser Juden von Neustadt nach Roth, 24. Mai 1941

Das Schreiben meldet den Zuzug diverser Juden von Neustadt nach Roth

Vgl. hierzu auch das Schreiben vom 22. Mai 1941.

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Schreiben des Bürgermeisters von Neustadt an den Landrat in Marburg betreffend den Wegzug diverser Juden von Neustadt nach Roth, 22. Mai 1941
Schreiben des Bürgermeisters von Neustadt an den Landrat in Marburg betreffend den Wegzug diverser Juden von Neustadt nach Roth, 22. Mai 1941

Das Schreiben meldet den Wegzug diverser Juden von Neustadt nach Roth

vgl. hierzu auch: Schreiben vom 24. Mai 1941

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Schreiben des Bürgermeisters von Rauschenberg an den Landrat in Marburg mit der Meldung, Rauschenberg sei "judenfrei", 27. August 1941
Schreiben des Bürgermeisters von Rauschenberg an den Landrat in Marburg mit der Meldung, Rauschenberg sei "judenfrei", 27. August 1941
Schreiben des Bürgermeisters von Rauschenberg an den Landrat in Marburg mit der Meldung, Rauschenberg sei "judenfrei", 27. August 1941
Das Schreiben meldet mit dem Wegzug der jüdischen Familie Isak Katz - Stiefel die Gemeinde Rauschenberg als "judenfrei".
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Schreiben des Bürgermeisters von Kirchhain an den Landrat in Marburg betreffend den Abtransport diverser Juden, 09. Dezember 1941
Schreiben des Bürgermeisters von Kirchhain an den Landrat in Marburg betreffend den Abtransport diverser Juden, 09. Dezember 1941
Schreiben des Bürgermeisters von Kirchhain an den Landrat in Marburg betreffend den Abtransport diverser Juden, 09. Dezember 1941
Das Schreiben meldet den Abtransport folgender Juden: Jakob Haas, Lina Haas, Moritz Strauß, Berta Strauß, Sally Ziegelstein, Minna Ziegelstein und Thekla Adler.
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Schreiben des Bürgermeisters von Gossfelden an den Landrat in Marburg betreffend die Abschiebung des jüdischen Ehepaares Lilienstein, 02. Juni 1942
Schreiben des Bürgermeisters von Gossfelden an den Landrat in Marburg betreffend die Abschiebung des jüdischen Ehepaares Lilienstein, 02. Juni 1942
Schreiben des Bürgermeisters von Gossfelden an den Landrat in Marburg betreffend die Abschiebung des jüdischen Ehepaares Lilienstein, 02. Juni 1942
Das Schreiben meldet die Abschiebung des jüdischen Ehepaares Lilienstein. Die Schlüssel zur Wohnung des Ehepaares wurden an das Finanzamt abgegeben.
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180 Marburg 4823:  Judenangelegenheiten 1933-1935 Bd. 1
180 Marburg 4823: Judenangelegenheiten 1933-1935 Bd. 1

Die in diesem Ausstellungsraum enthaltenen Dokumente entstammen der Landratsamtsakte 180 Marburg 4823. Sie ist die erste von drei Bänden und befasst sich mit „Judenangelegenheiten“ im Allgemeinen von 1933-1935 und deckt somit die Anfangszeit nach der nationalsozialistischen Machtsicherung ab. Anhand dieser Akte wird erkennbar, welchen Repressalien und Überwachungsmechanismen die Juden schon Jahre vor der Reichspogromnacht ausgeliefert waren. Mit Hilfe von exemplarisch ausgewählten Dokumenten soll diese kritische Situation wiedergegeben werden. So finden sich hier sowohl Dokumente mit kreisübergreifendem Charakter als auch solche mit lokalem Wert. Demnach berichtet ein Schreiben des Gestapa (Geheimes Staatspolizeiamt) vom 11. Juli 1933 von einer zentralen Überwachungseinrichtung in Berlin (Dokument 1). In dieser sollen Daten zu „staatsfeindlichen Einflüssen“ gesammelt werden. In einer vom Bürgermeister aus Schweinsberg aufgestellten Liste vom 31.07.1933 sollen sämtliche Juden der Gemeinde Schweinsberg mit Angabe von Namen, Stand und Wohnort erfasst werden (Dokument 2). Diese Dokumente sind Belege für die Überwachungspolitik des NS-Regimes. Doch auch Einzelschicksale finden sich in dieser Akte. So erstattet der Jude Simon Frenkel im März 1935 Anzeige , da er von einem SS-Mann auf offener Straße niedergeschlagen wurde (Dokument 15). Und obwohl es den Juden scheinbar in den ersten Jahren der NS-Zeit noch möglich war, sich gerichtlich gegen antijüdische Übergriffe zu wehren[1], wird die Klage Frenkels schon 1935 aus „fehlendem Interesse in der Öffentlichkeit“ abgewiesen (Dokument 15.1). Ähnlich wird mit einem Übergriff auf private Wohnhäuser in Wittelsberg verfahren. Die dort in einem Schreiben des Landrats erwähnten Hausbesitzer wurden im Jahre 1935 Opfer von Diskriminierungen, da sie Geschäftsbeziehungen zu jüdischen Bürgern pflegten. Von der Staatspolizeistelle in Kassel kommt der Beschluss, das Verfahren in diesem Fall einzustellen. Diese Vorfälle belegen die Existenz von so genannten „Einzelaktionen“ gegen Juden oder „judenfreundliche“ Deutsche.

                                                                                                                                    Bearbeitet von Anne Lammers

 

[1] Händler-Lachmann Barbara, Händler Harald, Schütt Ulrich (Hgg.), Purim, Purim, ihr liebe Leut, wisst ihr was Purim bedeut? Jüdisches Leben im Landkreis Marburg im 20. Jahrhundert, Marburg 1995, S. 147 

Streng vertrauliches Schreiben des Geheimen Staatspolizeiamtes zur Einrichtung einer Nachrichtensammelstelle in Berlin zur Datenerfassung der marxistischen und staatsfeindlichen Einflüsse auf das Judentum und Logenwesen, 11. Juli 1933
Streng vertrauliches Schreiben des Geheimen Staatspolizeiamtes zur Einrichtung einer Nachrichtensammelstelle in Berlin zur Datenerfassung der marxistischen und staatsfeindlichen Einflüsse auf das Judentum und Logenwesen, 11. Juli 1933
Streng vertrauliches Schreiben des Geheimen Staatspolizeiamtes zur Einrichtung einer Nachrichtensammelstelle in Berlin zur Datenerfassung der marxistischen und staatsfeindlichen Einflüsse auf das Judentum und Logenwesen, 11. Juli 1933

Das geheime Staatspoilizeiamt im Namen von Diels ersucht die einzelnen Polizeistellen des Landes Preußen in einem Schreiben, Daten über alle Angelegenheiten, den Einfluss marxistischer und staatsfeindlicher Elemente auf das Judentum  und Logenwesen betreffend, zu erfassen. Diese Daten sollen dann in einer in Berlin eingerichteten Nachrichtensammelstelle zusammengeführt und ausgewertet werden.

Weiterleitung von Pfeffers des Schreibens aus Kassel an die Landräte und Oberbürgermeister des Regierungsbezirkes.

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Nachweisung über die ansässigen jüdischen Familien nebst Angehörigen in der Stadt Schweinsberg, 31.07.1933.
Nachweisung über die ansässigen jüdischen Familien nebst Angehörigen in der Stadt Schweinsberg, 31.07.1933.
Nachweisung über die ansässigen jüdischen Familien nebst Angehörigen in der Stadt Schweinsberg, 31.07.1933.
Liste der in Schweinsberg ansässigen Juden mit Angabe von Name, Stand und Wohnort.
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Verzeichnis der jüdischen Familien im Landkreis Marburg, die Verwandte im Ausland haben
Verzeichnis der jüdischen Familien im Landkreis Marburg, die Verwandte im Ausland haben
Verzeichnis der jüdischen Familien im Landkreis Marburg, die Verwandte im Ausland haben
Liste der jüdischen Familien im Kreis Marburg, die Verwandte im Ausland haben. Soweit vorhanden, mit Angabe der Namen sowie Adressen der im Ausland lebenden Personen.
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Angaben über den Reichsbund jüdischer Frontkämpfer im Landkreis Marburg mit  Nennung der Gruppenleiter und Mitgliederanzahl, 01. März 1934.
Angaben über den Reichsbund jüdischer Frontkämpfer im Landkreis Marburg mit Nennung der Gruppenleiter und Mitgliederanzahl, 01. März 1934.
Der Landrat informiert den Polizeipräsidenten in Kassel über die Ortsgruppen des jüdischen Frontkämpferbundes in Kirchhain und Rauschenberg. Als Leiter der jeweiligen Gruppen werden die Namen Isidor Isaak und Isaak Plaut genannt. Als Vereinszweck wird die Pflege der Kameradschaft angegeben.
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Auflistung aller  im Landkreis Marburg wohnenden Juden für die Kreispropagandaleitung der NSDAP, 12. März 1934.
Auflistung aller  im Landkreis Marburg wohnenden Juden für die Kreispropagandaleitung der NSDAP, 12. März 1934.
Auflistung aller  im Landkreis Marburg wohnenden Juden für die Kreispropagandaleitung der NSDAP, 12. März 1934.
Auflistung aller  im Landkreis Marburg wohnenden Juden für die Kreispropagandaleitung der NSDAP, 12. März 1934.
Auflistung aller  im Landkreis Marburg wohnenden Juden für die Kreispropagandaleitung der NSDAP, 12. März 1934.
Auflistung aller  im Landkreis Marburg wohnenden Juden für die Kreispropagandaleitung der NSDAP, 12. März 1934.
Auflistung aller im Landkreis Marburg wohnenden Juden für die Kreispropagandaleitung der NSDAP, 12. März 1934.
Auflistung aller im Landkreis Marburg lebenden Juden, mit Aufstellung der einzelnen Gemeinden, der Angabe über ihre  Gesamteinwohnerzahl, Zahl der Mischehen, Zahl der Kinder aus Mischehen und der Zahl der Kinder aus rein jüdischen Ehen.
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Mitteilung Heydrichs an alle Staatspolizeistellen mit der Anordnung, mitgeschicktes Mitteilungsblatt zum Thema der Versammlungen jüdischer Vereine, an alle Vorstände jüdischer Organisationen weiterzuleiten, 26. Juni 1934
Mitteilung Heydrichs an alle Staatspolizeistellen mit der Anordnung, mitgeschicktes Mitteilungsblatt zum Thema der Versammlungen jüdischer Vereine, an alle Vorstände jüdischer Organisationen weiterzuleiten, 26. Juni 1934
Mitteilung Heydrichs an alle Staatspolizeistellen mit der Anordnung, mitgeschicktes Mitteilungsblatt zum Thema der Versammlungen jüdischer Vereine, an alle Vorstände jüdischer Organisationen weiterzuleiten, 26. Juni 1934

Anweisung Heydrichs, mitgeschicktes Mitteilungsblatt an die Vorstände der lokalen jüdischen Organisationen weiterzuleiten, welches vorher schon an in Berlin ansässige Vereine geschickt wurde. Die Namen und Adressen der jeweiligen Organisationen sind angegeben. In der Mitteilung an die Vorstände jüdischer Vereine geht es um die Umgehung der Anmeldepflicht jüdischer Versammlung und der Aufforderung, ab sofort jeden Versammlungsort rechtzeitig der zuständigen Polizeibehörde mitzuteilen.

Aus Kassel wurde angeordnet, die Mitteilung an die Landräte des Bezirks weiterzuleiten und jeden Verstoß gegen die Verordnung umgehend mitzuteilen.

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Informationsschreiben des Geheimen Staatspolizeiamtes über das "Comite contra la propaganda antisem, de Alemania", welches angeblich "Greuelpropaganda" verbreitet, 09. Juli 1934.
Informationsschreiben des Geheimen Staatspolizeiamtes über das "Comite contra la propaganda antisem, de Alemania", welches angeblich "Greuelpropaganda" verbreitet, 09. Juli 1934.
Informationsschreiben des Geheimen Staatspolizeiamtes über das "Comite contra la propaganda antisem, de Alemania", welches angeblich "Greuelpropaganda" verbreitet, 09. Juli 1934.
Das Geheime Staatspolizeiamt informiert alle Staatspolizeistellen über das "Comite contra la propaganda antisem, de Alemania", welches scheinbar argentinische Zeitungen mit "Greuelnachrichten" und antideutscher Propaganda zum Versand bringt. In Zusammenarbeit mit der Oberpostdirektion sollen diese Schreiben nach Möglichkeit beschlagnahmt weden. Aus Kassel wird dieses Schreiben an die Landräte und Oberbürgermeister weitergeleitet.
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Heydrich informiert alle Staatspolizeistellen über geplante jüdische Haussammlung für die Opfer der polnischen Überschwemmungsgebiete und über die Unrechtmäßigkeit derselben, 10.08.1934.
Heydrich informiert alle Staatspolizeistellen über geplante jüdische Haussammlung für die Opfer der polnischen Überschwemmungsgebiete und über die Unrechtmäßigkeit derselben, 10.08.1934.
Heydrich informiert alle Staatspolizeistellen über geplante jüdische Haussammlung für die Opfer der polnischen Überschwemmungsgebiete und über die Unrechtmäßigkeit derselben, 10.08.1934.
Informationsschreiben von Heydrich, in dem er die Haussammlung zum Zwecke der Hilfe für Juden in polnischen Überschwemmungsgebieten verbietet. Diese Sammlungen verstoßen laut Heydrich gegen das Sammlungsverbot der Reichsregierung und stellen eine "Verschwendung" von Geldern dar, da sie ins Ausland verschickt werden, ohne dass deutschen Stellen etwas zukäme. Das Schreiben wird aus Kassel an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks weitergeleitet.
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Bestimmung der Staatspolizeistelle Kassel, wonach der zionistische Jugendverband "Hechaluz" keine jüdischen Mitglieder mehr bei nicht-jüdischen Landwirten zwecks ihrer Ausbildung unterbringen darf, 21. September 1934.
Bestimmung der Staatspolizeistelle Kassel, wonach der zionistische Jugendverband "Hechaluz" keine jüdischen Mitglieder mehr bei nicht-jüdischen Landwirten zwecks ihrer Ausbildung unterbringen darf, 21. September 1934.
Bestimmung der Staatspolizeistelle Kassel, wonach der zionistische Jugendverband "Hechaluz" keine jüdischen Mitglieder mehr bei nicht-jüdischen Landwirten zwecks ihrer Ausbildung unterbringen darf, 21. September 1934.
Von Pfeffer weist die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks darauf hin, dass die Unterbringung jüdischer Auszubildenden bei Landwirten durch die jüdischer Organisation "Hechaluz" ab sofort verboten sei. Zufünftige Verstöße würden durch den Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in Berlin strafrechtlich verfolgt. Außerdem sollten fortan Juden nur noch bei jüdischen Landwirten oder Schulbetrieben eingestellt werden.
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Ein vom Reichssportführer, nicht zur Veröffentlichung bestimmtes Rundschreiben über Richtlinien für den Sportbetrieb von Juden und sonstigen "Nichtariern", 18.07.1934.
Ein vom Reichssportführer, nicht zur Veröffentlichung bestimmtes Rundschreiben über Richtlinien für den Sportbetrieb von Juden und sonstigen "Nichtariern", 18.07.1934.
Ein vom Reichssportführer, nicht zur Veröffentlichung bestimmtes Rundschreiben über Richtlinien für den Sportbetrieb von Juden und sonstigen "Nichtariern", 18.07.1934.
Eine Aufstellung des Reichssportführers von fünf Richtlinien, die die Behandlung von Juden und sonstigen "Nichtariern" im Sport bestimmen. Demnach darf ein jüdischer Sportverein gegründet werden, solange er nicht wegen staatsfeindlicher Betätigung polizeilich verboten wird. Die dem Reichssportführer unterstehenden Sportfachverbände können die Interessen der jüdischen Vereine in den internationalen Fachsportverbänden wahrnehmen. Für sportliche Wettkämpfe dürfen die Vereine des Reichsbundes gegen jüdischer Vereine antreten. Die jüdischen Vereine dürfen öffentlich Übungsplätze nur dann benutzen, wenn sie nicht von den Sportvereinen des Reichsbundes benötigt werden. Von Vergünstigungen sind jüdische Vereine weitestgehend ausgenommen.
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Geheimes und streng vertrauliches Schreiben der Staatspolizeistelle in Kassel zur Frage der Aufstellung von Schildern und Tafeln mit antisemitischen Aufschriften, 27. November 1934.
Geheimes und streng vertrauliches Schreiben der Staatspolizeistelle in Kassel zur Frage der Aufstellung von Schildern und Tafeln mit antisemitischen Aufschriften, 27. November 1934.
Geheimes und streng vertrauliches Schreiben der Staatspolizeistelle in Kassel zur Frage der Aufstellung von Schildern und Tafeln mit antisemitischen Aufschriften, 27. November 1934.
Von Pfeffer informiert die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks über Richtlinien bei der Aufstellung von Tafeln und Schilder mit judenfeindlichen Aufdrucken. Grundsätzlich sei jedem erlaubt, auf seinem Privatgrundstück Schilder aufzustellen, sofern sie vom Aussehen her nicht mit offiziellen Bekanntmachungen verwechselt werden können, sie nicht auf öffentlich Plätzen stehen, ihre Aufschriften von vorbeifahrenden Ausländern nicht als "Greuelpropaganda" bewertet werden können und sie durch Aufmachung und Schrift kein öffentliches Ärgernis erregen. Als Beispiel wird genannt, dass eine Aufschrift wie "bei Juden nicht zu kaufen" nicht erlaubt ist, allerdings Sätze wie "kauft nur in deutschen Geschäften" zulässig seien.
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Zusätze des Geheimen Staatspolizeiamtes aus Berlin zu den Erlässen vom 9.7. und 5.9.34 zur Überwachung des Judentums an die Staatspolzeistellen, 19. November 1934.
Zusätze des Geheimen Staatspolizeiamtes aus Berlin zu den Erlässen vom 9.7. und 5.9.34 zur Überwachung des Judentums an die Staatspolzeistellen, 19. November 1934.
Zusätze des Geheimen Staatspolizeiamtes aus Berlin zu den Erlässen vom 9.7. und 5.9.34 zur Überwachung des Judentums an die Staatspolzeistellen, 19. November 1934.
Nachtrag zu vorherigen Erlässen, in dem es um die Erfassung aller Formen des öffentlichen Lebens, in denen Juden oder "Nichatrier" zusammenarbeiten oder sich positiv mit der "Judenfrage" beschäftigen, geht. Dazu gehören sowohl reinjüdische Vereine sowie "Nichtarierorganisationen" und hauptsächlich "arische", judenfreundliche Organisationen. Nicht dazu gehören Verbände, in denen der "arische" Anteil den "nichtarischen" Anteil an Mitgliedern übertrifft. Aus Kassel wird das Schreiben an die Ländräte und Oberbürgermeister des Bezirks weitergeleitet.
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Ein Schreiben der Staatspolizeistelle Kassel an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks über die Auftritte jüdischer Künstler vor der Öffentlichkeit, in denen sie den Staat lächerlich machen, 02. März 1935.
Ein Schreiben der Staatspolizeistelle Kassel an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks über die Auftritte jüdischer Künstler vor der Öffentlichkeit, in denen sie den Staat lächerlich machen, 02. März 1935.
Ein Schreiben der Staatspolizeistelle Kassel an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks über die Auftritte jüdischer Künstler vor der Öffentlichkeit, in denen sie den Staat lächerlich machen, 02. März 1935.
Die Staatspolizeistelle weist darauf hin, dass das Auftreten jüdischer Künstler vor "arischem" Publikum grundsätzlich nicht erwünscht sei. Laut Verordnung der Reichstheaterkammer sei einzelnen Juden das Auftreten erlaubt, solange bei gemeinsamen Auftritten von "arischen" und "nichtarischen" Künstlern nicht der Verdacht einer Provokation besteht. Trete dies doch ein, solle den "nichtarischen" Künstlern das Auftreten sofort verboten werden. Es sei ferner die "nichtarischen" Künstler darauf hinzuweisen, dass ihnen jegliche Anspielung auf innerdeutsche Angelegenheiten untersagt ist. Bei Zuwiderhandlung ist "Schutzhaft" anzuordnen.
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Schreiben der Staatspolizeistelle Kassel an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks hinsichtlich der Fragestellung, inwiefern es den Jugendgruppen der Staatszionisten erlaubt wird, Uniformen zu tragen, 5. April 1935.
Schreiben der Staatspolizeistelle Kassel an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks hinsichtlich der Fragestellung, inwiefern es den Jugendgruppen der Staatszionisten erlaubt wird, Uniformen zu tragen, 5. April 1935.
Die Staatspolzeistelle bestimmt in diesem Schreiben, dass das Uniformtragen den Mitgliedern der Staatszionistischen Organisationen ausschließlich in geschlossenen Räumen erlaubt ist. In diese Verordnung eingeschlossen sind die Jugendgruppen "Nationale Jugend Herzlia" und "Brith Haschomrin". Der Grund für diese Sondergenehmigung des Uniformtragens ist der, dass diese Vereine dem Bestreben Deutschlands, Juden zum "Auswandern" zu bewegen, entgegenkämen.
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Geheimes Schreiben des k.Landrates an die Staatspolizeistelle Kassel bezüglich der Anzeige des Juden Frenkel gegen den SS Mann Wilhelm Nau aus Rossdorf mit Beschuldigung der Körperverletzung, 20. Mai 1935.
Geheimes Schreiben des k.Landrates an die Staatspolizeistelle Kassel bezüglich der Anzeige des Juden Frenkel gegen den SS Mann Wilhelm Nau aus Rossdorf mit Beschuldigung der Körperverletzung, 20. Mai 1935.
Beschluss des k.Landrates, wonach durch Verfügung des Oberstaatsanwaltes in Marburg vom 12.4.1935 das Verfahren gegen Nau eingestellt worden ist. Als Begründung wird das Fehlen von öffentlichem Interesse an einer Strafverfolgung genannt. Der Anzeigeerstatter Frenkel wird auf den Weg der Privatklage verwiesen.
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Anzeige Simon Frenkels in der es um den Angriff des SS-Mitgliedes Wilhelm Nau auf den Juden Frenkel geht, 09. März 1935
Anzeige Simon Frenkels in der es um den Angriff des SS-Mitgliedes Wilhelm Nau auf den Juden Frenkel geht, 09. März 1935

Die von Simon Frenkel aufgegebene Anzeige erläutert den Vorfall vom 06.03.1935, bei dem der der 35. SS Standarte zugehörige Wilhelm Nau den Juden Frenkel auf seinem Weg mit dem Fahrrad nach Roßdorf mit einer Fahrradpumpe überfallen und Verletzungen am Kopf zugefügt habe. Er habe ihn außerdem an ein Weiterkommen nach Roßdorf gehindert und in Richtung Schröck zurückgejagt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Strafantrag und ärztliches Attest beigefügt sind.

Der Gendamerie Postenberich Roßdorf hat diese Anzeige an den Oberstaatsanwalt in Marburg durch die Hand des Landrats in Marburg geschickt.

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Fotografie der Hochzeitsgesellschaft des Amtswalters von Holzhausen mit Bemerkung auf der Rückseite, wonach sich auf dieser Hochzeit auch Juden befunden hätten, 3. April 1935.
Fotografie der Hochzeitsgesellschaft des Amtswalters von Holzhausen mit Bemerkung auf der Rückseite, wonach sich auf dieser Hochzeit auch Juden befunden hätten, 3. April 1935.
Fotografie der Hochzeitsgesellschaft des Amtswalters von Holzhausen mit Bemerkung auf der Rückseite, wonach sich auf dieser Hochzeit auch Juden befunden hätten, 3. April 1935.
Im Landrat Marburg eingegangene Fotografie der Hochzeit des Amtswalters von Rauischholzhausen, unter dessen Gästen sich Juden befanden, die auf der Fotografie mit Kreuzen gekennzeichnet sind. Die Bemerkung auf der Rückseite handelt außerdem von der Frage, wie lange denn dieser Mann, der im Dorf keine Achtung besäße und dem Nationalsozialismus schade, noch in seinem Amt bleiben dürfe.
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Schreiben des Geheimen Staatspolizeiamtes an alle Staatspolizeistellen bezüglich der Frage, wann das Hissen der Reichsflaggen durch Juden erlaubt sei, 29. April 1935.
Schreiben des Geheimen Staatspolizeiamtes an alle Staatspolizeistellen bezüglich der Frage, wann das Hissen der Reichsflaggen durch Juden erlaubt sei, 29. April 1935.
Schreiben des Geheimen Staatspolizeiamtes an alle Staatspolizeistellen bezüglich der Frage, wann das Hissen der Reichsflaggen durch Juden erlaubt sei, 29. April 1935.
Mit Bezugnahme auf den Erlass des Geheimen Staatspolizeiamtes vom 12.2.1935 und in Ausführung des Erlasses des Reichsministers des Innern vom 27.4.1935 wrid angeordnet, das größeren Firmen, in denen hauptsächlich "Arier" beschäftigt sind, das Hissen der Flaggen erlaubt ist. Der Vorgang des Hissens selbst soll aber von Mitgliedern der "arischen" Belegschaft durchgeführt werden, nicht von dem jüdischen Betriebsführer. Für die Wohnungen jüdischer Geschäftsinhaber gilt die Verordnung vom 12.2.1935, kleinere jüdische Geschäfte mit überwiegend "nichtarischer" Belegschaft dürfen die Fahne nicht hissen.
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Der kommunale Landrat übersendet an die Staatspolizeistelle in Kassel ein Schreiben über den Übergriff unbekannter Täter in der Nacht vom 13. auf den 14. April in der Gemeinde Wittelsberg auf Wohnhäuser , 15. April 1935.
Der kommunale Landrat übersendet an die Staatspolizeistelle in Kassel ein Schreiben über den Übergriff unbekannter Täter in der Nacht vom 13. auf den 14. April in der Gemeinde Wittelsberg auf Wohnhäuser , 15. April 1935.

Mitteilung des kommunalen Landrates an Kassel, wonach in Wittelsberg einige Wohnhäuser von Einwohnern, die in letzter Zeit in Geschäftsbeziehungen mit jüdischen Händlern gestanden hatten, mit roter Farbe beschmiert worden sind. Es wird um eine Vergügung zur weiteren Behandlung des Falles gebeten.

Es sind fünf Beschwerdeprotokolle mitgeschickt worden.

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Schreiben der Staatspolizeistelle Kassel an den Landrat Marburg die Sachbeschädigung der Gemeinde Wittelsberg betreffend, 6. Mai 1935.
Schreiben der Staatspolizeistelle Kassel an den Landrat Marburg die Sachbeschädigung der Gemeinde Wittelsberg betreffend, 6. Mai 1935.
Entscheidung der Staatspolizeistelle in Kassel bezüglich der Sachbeschädigung von Wohnhäusern in Wittelsberg, wonach das Verfahren eingestellt wird.
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Eine nicht zur Veröffentlichung aufgestellte Anordnung des Stellvertreters des Führers, Rudolf Heß, bezüglich des Verbots des persönlichen Verkehrs der Parteianhänger mit Juden, 11. April 1935.
Eine nicht zur Veröffentlichung aufgestellte Anordnung des Stellvertreters des Führers, Rudolf Heß, bezüglich des Verbots des persönlichen Verkehrs der Parteianhänger mit Juden, 11. April 1935.
Eine nicht zur Veröffentlichung aufgestellte Anordnung des Stellvertreters des Führers, Rudolf Heß, bezüglich des Verbots des persönlichen Verkehrs der Parteianhänger mit Juden, 11. April 1935.
Anordnung durch den Stellvertreter Hitlers, Rudolf Heß, aus München, wonach den Parteigenossen der persönliche Umgang mit Juden verboten wird. Vor einzelnen Terroraktionen gegen Juden wird jedoch abgeraten. Man solle stattdessen für Ruhe und Ordnung sorgen, damit der Führer gegen jüdische "Greuel- und Boykottpropaganda" im Ausland vorgehen kann. Die Aufgabe der Parteigenossen besteht darin, ständig Aufklärung zu betreiben über den "Krebsschaden" der Juden im Deutschen Staat und gegen solche Genossen vorzugehen, die privaten Umgang mit Juden pflegen.
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Der Reichs- und Preußische Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung an die Regierungspräsidenten, die einheitliche Behandlung jüdischer Jugendvereine betreffend, 10. Juli 1935.
Der Reichs- und Preußische Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung an die Regierungspräsidenten, die einheitliche Behandlung jüdischer Jugendvereine betreffend, 10. Juli 1935.
Der Reichs- und Preußische Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung an die Regierungspräsidenten, die einheitliche Behandlung jüdischer Jugendvereine betreffend, 10. Juli 1935.
Schreiben aus Berlin zur Bestimmung unter welchen Umständen die Errichtung von jüdischen Jugendherbergen, Zeltlager für jüdische Jugendliche und Wanderungen jüdischer Jugendlicher erlaubt sind. Erwähnt wird unter anderem das Verbot jüdischer Jugendlicher, in Gleichtracht und geschlossener Ordnung aufzutreten. Aus Kassel wird das Schreiben an die Polzeipräsidenten des Bezirks weitergeleitet.
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180 Marburg 4824:  Judenangelegenheiten 1935-1938 Bd. 2
180 Marburg 4824: Judenangelegenheiten 1935-1938 Bd. 2

In diesem Ausstellungsraum ist eine Auswahl an Dokumenten aus der Landratsamtsakte 180 Marburg 4824 zu sehen. Diese Akte enthält vielfältige Schreiben an den Landrat in Marburg in Hinblick auf Juden aus den Jahren 1935-1938. Die Mehrzahl der ausgewählten Dokumente stellen Schreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel, die sich u. a. an die Landräte des Bezirks und somit auch an den Landrat in Marburg richteten, dar. Diese zeigen auf, wie Juden zunehmend aus dem gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen wurden. Beispielsweise wird in einem Schreiben vom 6. Januar 1935 geregelt, dass das Tragen des Reichssport- und Reichssportjugendabzeichens durch Juden verboten sei (Dokument 1). In einem weiteren Schreiben vom 20. November 1936 wird Juden die Betreuung durch das Winterhilfswerk verwehrt, sodass sie diese nur über die jüdische Zentral-Wohlfahrtsstelle erfahren (Dokument 17). Als drittes Beispiel kann die Auflösung des „Verein der Freunde Israels“ genannt werden, welche in einem Schreiben vom 29. Dezember 1937 angeordnet wird (Dokument 22).

Des Weiteren finden sich unter den ausgewählten Dokumenten geheime Anordnungen des Reichs- und Preussischen Ministers des Innern. Eine Anordnung vom 11. Oktober 1935 enthält das Verbot für Juden, Soldaten einzuquartieren (Dokument 8). Eine weitere Anordnung vom 20. August 1935 bestimmt, Ausschreitungen gegen Juden entgegenzutreten (Dokument 6).

Neben den genannten Schreiben, die nicht nur an den Landrat in Marburg gerichtet waren, sollen in diesem Ausstellungsraum auch Dokumente, die spezifische Angelegenheiten des Landkreises behandeln, berücksichtigt werden. Dazu zählt beispielsweise eine Zeugenaussage von SS-U.-Scharführer Wilhelm Rutz aus Kirchhain vom 3. August 1935, der sich als Versicherer von Fensterscheiben eines Juden darüber empört, dass der Versicherte befürchtet, dass seine Scheiben bei einem Umzug der Nationalsozialisten zerstört werden könnten (Dokument 3).

Insgesamt zeichnen die Dokumente in diesem Ausstellungsraum ein Bild von der Diskriminierung und der zunehmenden gesellschaftlichen Isolierung der Juden vor der Reichspogromnacht im November 1938.

Bearbeitet von Katrin Rack 

Schreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel betreffend Verbot des Tragens des Reichssport- und Reichssportjugendabzeichens durch Juden, 6. Januar 1935.
Schreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel betreffend Verbot des Tragens des Reichssport- und Reichssportjugendabzeichens durch Juden, 6. Januar 1935.

Schreiben an die Landräte des Bezirks, die Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörden in Fulda und Marburg und die Aussenstelle in Hanau.

Einreichen einer Strafanzeige bei Missachtung des Gesetzes zum Tragen der Abzeichen durch Juden.

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Schreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel an den Landrat in Marburg betreffend Einreise der Jüdin Jenny Blumenfeld aus England für einen Besuch bei ihren Eltern, 17. Juli 1935.
Schreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel an den Landrat in Marburg betreffend Einreise der Jüdin Jenny Blumenfeld aus England für einen Besuch bei ihren Eltern, 17. Juli 1935.
Jenny Blumenfeld aus England darf sich nach einem Antrag des Juden Salomon Blumenfeld aus Kirchhain für zehn Tage in Deutschland besuchsweise bei ihren Eltern aufhalten bevor sie nach Palästina auswandert. Sie hat sich während ihres Aufenthalts in Deutschland täglich bei der Ortspolizeibehörde zu melden.
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Zeugenaussage von SS-U.-Scharführer Wilhelm Rutz aus Kirchhain als Versicherer von Plaut betreffend Befürchtung der Zertrümmerung von Scheiben des Juden Plaut, 3. August 1935.
Zeugenaussage von SS-U.-Scharführer Wilhelm Rutz aus Kirchhain als Versicherer von Plaut betreffend Befürchtung der Zertrümmerung von Scheiben des Juden Plaut, 3. August 1935.

Rutz sagt aus, dass Plaut bei ihm als Versicherer seiner Fensterscheiben gewesen sei. Er wollte seine Versicherungsprämie für ein weiteres Jahr bezahlen und äußerte die Befürchtung, dass bei einem morgigen Nazi-Umzug in Kirchhain die Scheiben zertrümmert werden könnten. Diese Äußerung des Juden Plaut löste Empörung aus.

 

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Schreiben von Matthias Kleem aus Niederwetter an das Landratsamt Marburg betreffend Protest gegen Warnung wegen angeblichen Viehhandels mit Juden, 8. August 1935.
Schreiben von Matthias Kleem aus Niederwetter an das Landratsamt Marburg betreffend Protest gegen Warnung wegen angeblichen Viehhandels mit Juden, 8. August 1935.
Kleem wendet sich an das Landratsamt Marburg, weil er von diesem im Namen des Bürgermeisters Lölkes am 7. August wegen angeblichen Viehhandels mit einem Juden gewarnt wurde. Er legt gegen diese Warnung Protest ein und nennt die Metzgermeister, an die er sein Vieh verkauft. Er bittet darum, die Warnung zurückzunehmen.
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Vertrauliches und geheimes Schreiben des Geheimen Staatspolizeiamtes betreffend Betätigung jüdischer Sportorganisationen in Hinblick auf die Olympischen Spiele in Berlin, 9. August 1935.
Vertrauliches und geheimes Schreiben des Geheimen Staatspolizeiamtes betreffend Betätigung jüdischer Sportorganisationen in Hinblick auf die Olympischen Spiele in Berlin, 9. August 1935.
Vertrauliches und geheimes Schreiben des Geheimen Staatspolizeiamtes betreffend Betätigung jüdischer Sportorganisationen in Hinblick auf die Olympischen Spiele in Berlin, 9. August 1935.

Schreiben an alle Staatspolizeistellen und Weiterleitung durch die Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel an die Landräte des Bezirks, die Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörden in Fulda und Marburg und die Staatspolizeiaussenstelle in Hanau.

Eingeschränkte Betätigung jüdischer Sportorganisationen möglich, um die Durchführung der olympischen Spiele in Berlin nicht zu gefährden.

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Geheime Anordnung des Reichs- und Preußischen Minister des Innern betreffend Verhinderung von Ausschreitungen durch das Verbot von Einzelaktionen gegen Juden, 20. August 1935.
Geheime Anordnung des Reichs- und Preußischen Minister des Innern betreffend Verhinderung von Ausschreitungen durch das Verbot von Einzelaktionen gegen Juden, 20. August 1935.

Anordnung an die Landesregierungen und Weiterleitung durch den Regierungspräsidenten an die Landräte und Oberbürgermeister als Ortspolizeitbehörden in Fulda und Marburg.

Gegen Einzelaktionen gegen Juden ist rücksichtslos vorzugehen. Bei trotzdem auftretenden Ausschreitungen ist sofort zu berichten. 

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Schreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel betreffend Meldung von die Ausreise vorbereitenden Juden, 1. Oktober 1935.
Schreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel betreffend Meldung von die Ausreise vorbereitenden Juden, 1. Oktober 1935.

Schreiben an die Landräte des Bezirks, die Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörden in Fulda und Marburg und die Aussenstelle der Staatspolizeistelle Kassel in Hanau.

Bitte des Präsidenten des Landesfinanzamts Berlin alle Juden, v. a. Geschäftsleute, die die Ausreise vorbereiten an die Zentrale Nachrichtenstelle zu melden. Der Grund für diese Bitte ist, dass bei verspäteter Kenntnisnahme der Ausreise durch das Landesfinanzamt u. a. Steuerhinterziehung eintrete.

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Geheime Anordnung des Reichs- und Preussischen Ministers des Innern betreffend Verbot der Einquartierung von Soldaten bei Juden, 11. Oktober 1935.
Geheime Anordnung des Reichs- und Preussischen Ministers des Innern betreffend Verbot der Einquartierung von Soldaten bei Juden, 11. Oktober 1935.

Anordnung an die Innenministerien der Länder, die Preussischen Ober- und Regierungspräsidenten, den Staatskommissar der Hauptstadt Berlin, den Polizeipräsidenten in Berlin, Verwaltungsbehörden der übrigen Länder und den Reichskommissar für die Rückgliederung des Saarlandes.

Weiterleitung durch den Regierungspräsidenten an den Polizeipräsidenten in Kassel, den Polizeidirektor in Hanau und die Oberbürgermeister und Landräte des Bezirks.

Die Anordnung beruft sich auf das "Gesetz zum Schutz des Deutschen Blutes und der Deutschen Ehre" vom 15. September 1935. 

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Schreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel betreffend vermuteter Angriff der Juden durch Aufkauf von Schlachtvieh zu überhöhten Preisen, 23. Oktober 1935.
Schreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel betreffend vermuteter Angriff der Juden durch Aufkauf von Schlachtvieh zu überhöhten Preisen, 23. Oktober 1935.

Schreiben an die Landräte des Bezirks, die Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörden in Fulda und Marburg und die Aussenstelle der Stapo Kassel in Hanau.

Es wird konstatiert, dass der Viehhandel fast ausschließlich von Juden betrieben werde und diese Schlachtvieh zu überhöhten Preisen aufkaufen sollen. Daher wird vermutet, dass es sich um einen planmäßigen Angriff der Juden handelt.

Es wird gebeten Ermittlungen anzustellen. Es findet sich der Vermerk, dass die Städte Amöneburg, Neustadt, Rauschenberg, Schweinsberg, Wetter sowie die Gendarmerie Ämter Niederklein, Ebsdorf, Caldern und Lohra Fehlanzeige erstattet haben. 

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Verfügung der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel an den Landrat in Marburg betreffend Entlassung des jüdischen "Schulungshäftlings" Leo Haas aus dem Konzentrationslager Esterwegen, 12. Januar 1936.
Verfügung der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel an den Landrat in Marburg betreffend Entlassung des jüdischen "Schulungshäftlings" Leo Haas aus dem Konzentrationslager Esterwegen, 12. Januar 1936.
Entlassung des "Schulungshäftlings" Leo Haas aus dem Konzentrationslager Esterwegen unter der Auflage des Verlassens Deutschlands innerhalb von zehn Tagen.
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Schreiben des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern betreffend Bestrafung des außerehelichen Verkehrs zwischen Juden und deutschen Staatsangehörigen, 27. Januar 1936.
Schreiben des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern betreffend Bestrafung des außerehelichen Verkehrs zwischen Juden und deutschen Staatsangehörigen, 27. Januar 1936.

Schreiben an die außerpreußischen Landesregierungen, den Reichskommissar für die Rückgliederung des Saarlandes in Saarbrücken, die Regierungspräsidenten und den Polizeipräsidenten in Berlin.

Bezugnahme auf das "Gesetz über die Reichsverweisung wegen Gefährdung der Sittlichkeit durch Rasseschändung".

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Streng vertrauliches Schreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel betreffend Vermeidung von Einzelaktionen aufgrund der Ermordung des NS-Landesleiters Gustloff, 5. Februar 1936.
Streng vertrauliches Schreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel betreffend Vermeidung von Einzelaktionen aufgrund der Ermordung des NS-Landesleiters Gustloff, 5. Februar 1936.
Schreiben an die Landräte des Bezirks, die Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörden in Fulda und Marbug und die Aussenstelle in Hanau.
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Schreiben der Staatspolizeitstelle für den Regierungsbezirk Kassel betreffend Vertretung jüdischer Interessen durch deutsche Rechtsanwälte, 8. Mai 1936.
Schreiben der Staatspolizeitstelle für den Regierungsbezirk Kassel betreffend Vertretung jüdischer Interessen durch deutsche Rechtsanwälte, 8. Mai 1936.

Schreiben an die Landräte des Bezirks, die Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörden in Fulda und Marburg und die Stapo-Aussendienststelle in Hanau.

Verbot der Vertretung von Juden vor Gericht und der Erteilung von Bescheinigungen.

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Schreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel betreffend Fahndung nach einem Motorradfahrer und dessen Begleitung wegen Fotografierens judengegnerischer Tafeln, 18. August 1936.
Schreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel betreffend Fahndung nach einem Motorradfahrer und dessen Begleitung wegen Fotografierens judengegnerischer Tafeln, 18. August 1936.

Schreiben an die Landräte des Bezirks, die Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörden in Fulda und Marburg und die Stapo-Aussendienststelle in Hanau. 

Fahndung nach einem Motorradfahrer, Angabe des Kennzeichens, bei Auftauchen Festnahme und Beschlagnahmung des Fotoapparats und Filmen.

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Rundverfügung der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel betreffend Handel mit nationalen Symbolen durch jüdische Firmen, 23. Oktober 1936.
Rundverfügung der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel betreffend Handel mit nationalen Symbolen durch jüdische Firmen, 23. Oktober 1936.

Schreiben an die Landräte des Bezirks, die Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörden in Fulda und Marburg und die Stapo-Aussendienststelle in Hanau.

Einschreiten bei Handel von Juden mit nationalen Symbolen wie Hakenkreuzflaggen und Abbildungen von Hitler oder anderen führenden Nationalsozialisten. 

 

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Ergänzung der Rundverfügung zum Handel mit nationalen Symbolen betreffend Herstellung und Vertrieb nationaler Symbole durch jüdische Firmen , 24. März 1937.
Ergänzung der Rundverfügung zum Handel mit nationalen Symbolen betreffend Herstellung und Vertrieb nationaler Symbole durch jüdische Firmen , 24. März 1937.
Schreiben an die Landräte des Bezirks, die Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörden in Fulda und Marburg und die Stapo-Aussendienststelle in Hanau.
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Schreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel betreffend Unterbindung von "Tarnungsversuchen" jüdischer Geschäfte, 20. November 1936.
Schreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel betreffend Unterbindung von "Tarnungsversuchen" jüdischer Geschäfte, 20. November 1936.

Schreiben an die Landräte des Bezirks, die Oberbürgermeister als Ortsbürgermeister als Ortspolizeibehörden in Fulda und Marburg und die Stapo-Aussenstelle in Hanau.

Unterbindung von "Tarnungsversuchen", Verkauf von Waren unter dem Namen "arischer" Angestellter, Versendung jüdischer Waren von Spediteuren unter eigenem Namen

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Schreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel betreffend Richtlinien für die Betreuung der Juden durch das Winterhilfswerk und Beteiligung am Spendenaufkommen, 20. November 1936.
Schreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel betreffend Richtlinien für die Betreuung der Juden durch das Winterhilfswerk und Beteiligung am Spendenaufkommen, 20. November 1936.
Schreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel betreffend Richtlinien für die Betreuung der Juden durch das Winterhilfswerk und Beteiligung am Spendenaufkommen, 20. November 1936.

Schreiben an die Landräte des Bezirks, die Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörden in Fulda und Marburg und die Stapo-Aussendienststelle in Hanau.

Unterscheidung zwischen Juden, jüdischen "Mischlingen" und Familien aus "Mischehen", Unterstützung von Juden nur durch die Zentral-Wohlfahrtsstelle der Juden.

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Schreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel betreffend Auflösung des "Rings" (Bund jüdischer Jugend), 16. Januar 1937.
Schreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel betreffend Auflösung des "Rings" (Bund jüdischer Jugend), 16. Januar 1937.

Schreiben an die Landräte des Bezirks, die Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörden in Fulda und Marburg und die Stapo-Aussendienststelle in Hanau. 

Auflösung des Bundes im gesamten Reichsgebiet, Überwachung der Auflösung

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Schreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel betreffend Unzulässigkeit der Anwendung des Deutschen Grusses in Schreiben von "Nichtariern", 8. März 1937.
Schreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel betreffend Unzulässigkeit der Anwendung des Deutschen Grusses in Schreiben von "Nichtariern", 8. März 1937.

Schreiben an die Landräte des Bezirks, die Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörden in Fulda und Marburg und die Stapo-Aussendienststelle in Hanau.

Definition "nichtarischer Firmen", gültig für "Nichtarier" und "Mischlinge" ohne Reichsbürgerbrief

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Schreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel betreffend Ausschluß von Juden aus dem "Paulus-Bund", 1. Juni 1937.
Schreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel betreffend Ausschluß von Juden aus dem "Paulus-Bund", 1. Juni 1937.

Schreiben an die Landräte des Bezirks, die Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörden in Fulda und Marburg und die Stapo-Aussendienststelle in Hanau.

Unterscheidung zwischen Juden und "Mischlingen"

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Schreiben der Staatspolizeistelle Kassel betreffend Reisekostenzahlung für auswandernde Juden durch die Fürsorgebehörden, 17. Dezember 1937.
Schreiben der Staatspolizeistelle Kassel betreffend Reisekostenzahlung für auswandernde Juden durch die Fürsorgebehörden, 17. Dezember 1937.

Schreiben an die Landräte des Bezirks, die Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörden in Fulda und Marburg und die Stapo-Aussendienststelle in Hanau.

Entlastung der Fürsorgebehörden durch einmalige Zahlungen

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Schreiben der Staatspolizeistelle betreffend Auflösung des "Vereins der Freunde Israels", 29. Dezember 1937.
Schreiben der Staatspolizeistelle betreffend Auflösung des "Vereins der Freunde Israels", 29. Dezember 1937.

Schreiben an die Landräte des Bezirks, die Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörden in Fulda und Marburg und die Stapo-Aussendienststelle.

Sofortige Auflösung und Verbot des Vereins

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180 Marburg 4825:  Judenangelegenheiten 1938-1941 Bd. 3
180 Marburg 4825: Judenangelegenheiten 1938-1941 Bd. 3
Die Akte StAM 180 Marburg 4825 beinhaltet Dokumente aus der Korrespondenz des Landrats in Marburg von 1938 bis 1941. Thematische Schwerpunkte dieser Akte sind die Novemberpogrome von 1938, Inhaftierung von jüdischen Bürgern und echte sowie als "Auswanderung" euphemistisch umschriebene Deportation. Schon am 11. Juni 1938 versucht der Regierungspräsident in Kassel, durch einen Erlass Juden unter Zuhilfenahme der Polizei vor "Einzelaktionen" zu schützen [Dokument 2] , ein möglicher Hinweis auf Aktivitäten und Ausschreitungen vor November. Kurz nach den Pogromen beginnt eine halbherzige juristische Aufarbeitung der Ausschreitungen, in der unter anderem Diebstähle verfolgt werden [Dokument 8] . Parallel zu den offensichtlichen und gewalttätigen Repressionen werden jüdische Bürger ab 1938 mit zunehmender Radikalität aus dem öffentlichen Leben gedrängt und gedemütigt. So werden "Jüdische Veranstaltungen" zensiert [Dokument 3] , Namensänderungen durchgeführt [Dokument 6] und Rundfunkgeräte konfisziert [Dokument 11] . Interessant ist ein Dokument, da es aus der Perspektive einer jüdischen Bürgerin authentisch wiedergibt, dass das Ausmaß und die Hintergründe der Verfolgung teilweise nicht oder erst spät erkannt wurden [Dokument 12] . Frau Meta Berger beschwert sich darüber, wie sie und ihr Mann behandelt werden, obwohl dieser preussischer Beamter war, beide Söhne Soldaten sind und sie in einer Mischeehe leben würden.
 
Bearbeitet von Jan Hendrik Höltje 
Abschrift des geheimen Schreibens des Reichs- und Preussischen Ministerium des Innern an die Regierungspräsidenten. Einzelaktionen gegen Juden werden durch "Führerbefehl" verboten, 20. August 1935
Abschrift des geheimen Schreibens des Reichs- und Preussischen Ministerium des Innern an die Regierungspräsidenten. Einzelaktionen gegen Juden werden durch "Führerbefehl" verboten, 20. August 1935
Abschrift des "Führerbefehls" von 1935 zu Einzelaktionen und Ausschreitungen, welche durch Polizeigewalt verhindert werden sollen. Es ist sowohl der NSDAP als auch "angeschlossenen Verbänden" verboten, Maßnahmen gegen Juden zu ergreifen, welche als Straftat gewertet werden können. Weiterleitung durch den Regierungspräsidenten an die Landräte und Oberbürgermeister.
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Vertrauliches Schreiben des Regierungspräsidents in Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Ausschreitungen gegen Juden sind mit Polizeigewalt zu verhindern, 11. Juni 1938
Vertrauliches Schreiben des Regierungspräsidents in Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Ausschreitungen gegen Juden sind mit Polizeigewalt zu verhindern, 11. Juni 1938
Regierungspräsident erinnert Polizeipräsidenten, Bürgermeister und Landräte daran, Ausschreitungen und Einzelaktionen wenn nötig mit Polizeigewalt zu verhindern.
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Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei.  Vorabzensur der Reden bei "Jüdischen Veranstaltungen", 13. Oktober 1938
Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei.  Vorabzensur der Reden bei "Jüdischen Veranstaltungen", 13. Oktober 1938
Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Vorabzensur der Reden bei "Jüdischen Veranstaltungen", 13. Oktober 1938
Verfügung der GeStaPo an die Landräte, bei jüdischen Veranstaltungen eine Vorabzensur durchzuführen. Die Veranstalter müssen für die Erlaubnis gedruckte Manuskripte der Reden einreichen.
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Schreiben der GeStaPo an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Suche nach Wohnräumen für "Nichtinhaftierte", 12. Dezember 1938
Schreiben der GeStaPo an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Suche nach Wohnräumen für "Nichtinhaftierte", 12. Dezember 1938
Gesuch der GeStaPo an Landräte, Oberbürgermeister und Polizei: Es sollen zusätzliche "Orte" als Wohnsitz für best. Personen, welche "nicht in Haft gehalten" werden, gesucht werden. Desweiteren sollen dort für sie "Beschäftigungsmöglichkeiten" bestehen.
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Gesuch der GeStaPo Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei.  Vernichtung der konfiszierten Schriften soll überwacht werden, 19. Dezember 1938.
Gesuch der GeStaPo Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Vernichtung der konfiszierten Schriften soll überwacht werden, 19. Dezember 1938.
Gesuch der GeStaPo an Landräte, Oberbürgermeister und Polizei: Die Vernichtung der konfiszierten jüdischen Schriften soll stärker überwacht werden, "germanische Kultgegenstände" aus jüdischem Besitz sollen sichergestellt werden. Der SD wird als Institution für lokale Aktionen genannt.
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Schreiben des Reichsministers des Innern an die Regierungspräsidenten. Juden mit besonderen Familiennamen sollen zu einer Namensänderung gezwungen werden, 06. Januar 1939
Schreiben des Reichsministers des Innern an die Regierungspräsidenten. Juden mit besonderen Familiennamen sollen zu einer Namensänderung gezwungen werden, 06. Januar 1939
Schreiben des Reichsministers des Innern an die Regierungspräsidenten. Juden mit besonderen Familiennamen sollen zu einer Namensänderung gezwungen werden, 06. Januar 1939
Reichsminister an Regierungspräsidenten: jüdische Personen Familiennamen mit "deutsch" soll "in geeigneter Weise nahegelegt werden", diesen zu ändern. Weiterleitung des Regierungspräsidenten an Landräte, Oberbürgermeister und Polizei.
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Geheimer Erlaß des Regierungspräsidenten an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Informationen über die Entscheidungen des "Führers" hinsichtlich der "Judenfrage", 18. Januar 1939
Geheimer Erlaß des Regierungspräsidenten an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Informationen über die Entscheidungen des "Führers" hinsichtlich der "Judenfrage", 18. Januar 1939
Geheimer Erlaß des Regierungspräsidenten an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Informationen über die Entscheidungen des "Führers" hinsichtlich der "Judenfrage", 18. Januar 1939
Geheimer Erlaß des Regierungspräsidenten an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Informationen über die Entscheidungen des "Führers" im Rahmen des Vierjahresplans hinsichtlich der "Judenfrage", 18. Januar 1939. Die Unterbringung soll, bis zur Enteignung der Immobilie, in regulären Häusern und Mietverhältnissen stattfinden. Ein "Judenbann" soll nur für bestimmte öffentliche Einrichtungen und Hotels ausgesprochen werden, in denen verstärkt NSDAP-Parteigänger verkehren. Ehemals verbeamtete Juden haben einen Anspruch auf Pension, wenn diese auch gekürzt werden soll, desweiteren soll eine jüdische Fürsorge aufrechterhalten werden. Angaben über die Regelungen von Mischehen mit und ohne Kinder über zulässige Wohnorte und Erbregelungen.
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Schreiben des Landrats in Marburg an die GeStaPo in Kassel. Ermittlungen über den Diebstahl von Schmuck während der Ausschreitungen gegen Juden, 10. Januar 1939
Schreiben des Landrats in Marburg an die GeStaPo in Kassel. Ermittlungen über den Diebstahl von Schmuck während der Ausschreitungen gegen Juden, 10. Januar 1939
Schreiben des Landrats in Marburg an die GeStaPo in Kassel. Ermittlungen über den Diebstahl von Schmuck während der Ausschreitungen gegen Juden, 10. Januar 1939
Schreiben des Landrats in Marburg an die GeStaPo in Kassel. Ermittlungen über den Diebstahl von Schmuck während der Ausschreitungen gegen Juden, 10. Januar 1939. Der Landrat informiert die GeStaPo mit einem Protokoll der Ermittlungen zu einem Diebstahl in Kirchhain. Während einer "Judenaktion" wurde ein Perlenkollier entwendet. Die Frau eines SS-Obertruppführers wird entlastet.
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Geheimes Schreiben des Reichsministers für kirchliche Angelegenheiten an die Regierungspräsidenten. Handlungsanweisungen zum Umgang mit Ruinen von Synagogen, 24. März 1939
Geheimes Schreiben des Reichsministers für kirchliche Angelegenheiten an die Regierungspräsidenten. Handlungsanweisungen zum Umgang mit Ruinen von Synagogen, 24. März 1939
Geheimes Schreiben des Reichsministers für kirchliche Angelegenheiten an die Regierungspräsidenten. Handlungsanweisungen zum Umgang mit Ruinen von Synagogen, 24. März 1939
Reichsministerium an Regierungspräsidenten: Nach der Zerstörung wird überlegt, wie man weiter mit den Ruinen der Synagogen verfahren kann. Die jüdischen Gemeinden sollen dazu gezwungen werden, ihre Grundstücke zu verkaufen. Eine offizielle Enteignung ist nicht vorgesehen. Der Regierungspräsident leitet das Schreiben an Landräte, Oberbürgermeister und Polizei weiter.
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Vertrauliches Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Maßnahmen gegen Juden sind zu unterlassen, 7. September 1939
Vertrauliches Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Maßnahmen gegen Juden sind zu unterlassen, 7. September 1939
Vertrauliches Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Maßnahmen gegen Juden sind zu unterlassen, 7. September 1939
Der Regierungspräsident an Landräte, Oberbürgermeister und Polizei: etwaige Maßnahmen gegen Juden sind einzustellen bzw. zu verhindern. Andeutungen über "umfangreiche Verhandlungen bei den beteiligten Stellen".
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Eilendes Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Rundfunkgeräte jüdischer Bürger werden konfisziert, 21. September 1939
Eilendes Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Rundfunkgeräte jüdischer Bürger werden konfisziert, 21. September 1939
Eilendes Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Rundfunkgeräte jüdischer Bürger werden konfisziert, 21. September 1939
Anordnung der GeStaPo an Landräte, Oberbürgermeister und Polizei: Rundfunkgeräte aus jüdischen Haushalten sollen am 23. eingezogen werden.
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Beschwerde von Frau Meta Berger an den Landrat in Marburg. Beschwerde über die Konfiszierung ihres Radios und allgemeine Behandlung, 24. September 1939
Beschwerde von Frau Meta Berger an den Landrat in Marburg. Beschwerde über die Konfiszierung ihres Radios und allgemeine Behandlung, 24. September 1939
Beschwerde von Frau Meta Berger an den Landrat in Marburg. Beschwerde über die Konfiszierung ihres Radios und allgemeine Behandlung, 24. September 1939
Beschwerde der jüdischen Bürgerin Meta Berger über die Behandlung und die Konfiszierung ihres Rundfunkgeräts. Frau Berger beruft sich durch die Vergangenheit ihres Mannes als preußischer Beamter und das freiwillige Einrücken ihres Sohnes in die Armee sowie auf ihren Status als "Mischeehe".
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Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Unbekannte jüdische Vereine sollen gemeldet werden, 5. März 1940
Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Unbekannte jüdische Vereine sollen gemeldet werden, 5. März 1940
Schreiben des GeStaPo kassel an die Landräte, Oberbürgermeister und die Polizei: Die Rundverfügung vom 27.8.1935 wird ausser Kraft gesetzt, da sämtliche "jüdische Vereinigungen" aufgelöst sind. Bisher Unbekannte Vereine oder Stiftungen sollen gemeldet werden.
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Schreiben der GeStaPo Kassel an den Landrat in Marburg. Katten wurde aus dem KZ entlassen, 17. Feburar 1940
Schreiben der GeStaPo Kassel an den Landrat in Marburg. Katten wurde aus dem KZ entlassen, 17. Feburar 1940
Schreiben der GeStaPo Kassel an den Landrat in Marburg. Katten wurde aus dem KZ entlassen, 17. Feburar 1940
Bericht der GeStaPo an den Landrat in Marburg, Weiterleitung an die Gendarmerie und Bürgermeister in Halsdorf: Katten wurde aus dem KZ entlassen und muss sich täglich bei der Polizei melden.
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Antwort des Gendarmeriepostens in Halsdorf an den Landrat in Marburg. Angaben zur Person von Salomon Katten, 17. Oktober 1940
Antwort des Gendarmeriepostens in Halsdorf an den Landrat in Marburg. Angaben zur Person von Salomon Katten, 17. Oktober 1940
Antwort des Gendarmeriepostens in Halsdorf an den Landrat in Marburg. Angaben zur Person von Salomon Katten, 17. Oktober 1940
Antwort der Polizei auf die weiter geleitete Anfrage des Landrats. Im wesentlichen Abarbeitung von standartisierten Fragen zur Person von Salomon Katten.
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Antwort des Bürgermeisters in Halsdorf auf die Anfrage des Landrats. Katten ist nicht "ausgewandert", da er eine Vorladung von Konsulat erwarte, 6. Mai 1940
Antwort des Bürgermeisters in Halsdorf auf die Anfrage des Landrats. Katten ist nicht "ausgewandert", da er eine Vorladung von Konsulat erwarte, 6. Mai 1940
Antwort des Bürgermeisters in Halsdorf auf die Anfrage des Landrats. Katten sei noch nicht "ausgewandert", da er eine Vorladung von Konsulat erwarte, 6. Mai 1940. Der Bürgermeister berichtet dem Landrat in Marburg, dass Salomon Katten noch nicht ausgewandert sei, da er auf eine  Vorladung vom Konsulat in Stuttgart warte.
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Schreiben der GeStaPo Kassel an den Landrat in Marburg. Anfrage zur "Ausbürgerung" von Katten, 8. Oktober 1940
Schreiben der GeStaPo Kassel an den Landrat in Marburg. Anfrage zur "Ausbürgerung" von Katten, 8. Oktober 1940
Schreiben der GeStaPo Kassel an den Landrat in Marburg. Anfrage zur "Ausbürgerung" von Katten, 8. Oktober 1940
Schreiben der GeStaPo Kassel an den Landrat in Marburg. Anfrage zur "Ausbürgerung" von Katten, 8. Oktober 1940. Anfrage der GeStaPo an den Landrat über Personalien und vita von Salomon Katte. Standartisiertes Schrieben für die spätere Verwendung mit dem Reichs- und Preussischen Minsterium des Innern.
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Schreiben der GeStaPo Kassel an den Landrat in Marburg. Anfrage über Kattens geplante "Auswanderung", 8. Mai 1940
Schreiben der GeStaPo Kassel an den Landrat in Marburg. Anfrage über Kattens geplante "Auswanderung", 8. Mai 1940
Schreiben der GeStaPo Kassel an den Landrat in Marburg. Anfrage über Kattens geplante "Auswanderung", 8. Mai 1940. Die GeStaPo bittet um Auskunft über eine mögliche Auswanderung des Salomon Katten. Falls diese nicht geschehen ist, soll er "mit dem nächsten Sammeltransport" nach Breitenau überstellt werden.
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Bericht des Landrats in Marburg an die GeStaPo in Kassel. Katten wurde festgenommen, 17. Mai 1940
Bericht des Landrats in Marburg an die GeStaPo in Kassel. Katten wurde festgenommen, 17. Mai 1940
Bericht des Landrats in Marburg an die GeStaPo in Kassel. Katten wurde festgenommen, 17. Mai 1940
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Schreiben des Landrats in Marburg an den Bürgermeister in Halsdorf. Anfrage über Kattens geplante "Auswanderung", 27. April 1940
Schreiben des Landrats in Marburg an den Bürgermeister in Halsdorf. Anfrage über Kattens geplante "Auswanderung", 27. April 1940
Schreiben des Landrats in Marburg an den Bürgermeister in Halsdorf. Anfrage über Kattens geplante "Auswanderung", 27. April 1940.
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Anfrage der GeStaPo Kassel an den Landrat des Kreises Marburg über Bankkonten und mögliche Erben  von Ludwig Steinhauer vom 19. Dezember 1940
Anfrage der GeStaPo Kassel an den Landrat des Kreises Marburg über Bankkonten und mögliche Erben  von Ludwig Steinhauer vom 19. Dezember 1940
Anfrage der GeStaPo Kassel an den Landrat des Kreises Marburg über Bankkonten und mögliche Erben von Ludwig Steinhauer vom 19. Dezember 1940
Anfrage der GeStaPo Kassel an den Landrat des Kreises Marburg über Bankkonten und mögliche Erben von Ludwig Steinhauer vom 19. Dezember 1940.
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Schreiben der GeStaPO Kassel an Landräte und Bürgermeister des Bezirks. "Auswanderung" von Juden soll gemeldet werden, 19. Januar 1941
Schreiben der GeStaPO Kassel an Landräte und Bürgermeister des Bezirks. "Auswanderung" von Juden soll gemeldet werden, 19. Januar 1941
Schreiben der GeStaPO Kassel an Landräte und Bürgermeister des Bezirks. "Auswanderung" von Juden soll gemeldet werden, 19. Januar 1941
Zusatzinformation zur Rundverfügung vom 3.12.1936 durch die GeStaPo an die Landräte: Auswandernde Juden sollen überwacht und erfasst werden.
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180 Marburg 4826:  Judenangelegenheiten 1941 - 1947
180 Marburg 4826: Judenangelegenheiten 1941 - 1947

Titelbild: Auszug aus Blatt 65v  

Die Akte "180 Marburg, Nr. 4826: Judenangelegenheiten 1941 - 1947" umfasst ca. 115 Dokumente, von denen ein guter Teil in diesem Ausstellungsraum in digitalisierter Form vorliegt (besonders ausführlich: der Fall Wetterau).

Die Akte dokumentiert primär den Schriftverkehr zwischen der Geheimen Staatspolizei, den Landräten und Bürgermeistern. Ein großer Teil der Dokumente befasst sich mit Anträgen zur Ausbürgerung , bzw. Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft von jüdischen Bürgern: Die Geheime Staatspolizei, Staatspolizeistelle Kassel, fordert persönliche Daten vom Landrat an, um zu prüfen, ob betreffende jüdische Person dem Reichs- und Preußischen Minister des Innern zur Ausbürgerung "vorgeschlagen" werden kann, bzw. zur Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft. Die Daten werden vom Landrat erhoben und an die Gestapo gesandt. Hier wurden beispielhafte Anträge erfasst, die einen Eindruck über den Wortlaut und Inhalt der Untersuchungen geben sollen. Das Frageraster enthält folgende Punkte:
Staatsangehörigkeit, Konfession, Lebenslauf, Politische Betätigung (vor und nach dem 30.01.1933), Angabe der Vermögenswerte, politische Einstellungen, Vorstrafen, Familie, sowie das mögliche Abonnement marxistischer Presse o.ä. Das Erkenntnisinteresse der Gestapo geht soweit, dass auch Daten über Familienangehörige explizit nachgefragt werden.

Weitere Dokumente beleuchten verschiedene Facetten von "Judenangelegenheiten". Ein Bericht der Gestapo ordnet die Festnahme der Juden Moses Schirling, Louis Israel Höxster, sowie Jeanette Sara Stern an. Diese stünden in zu enger Verbindung "mit den deutschen Volksgenossen". Sie sollen daher der Landesarbeitsanstalt Breitenau zugeführt werden.

Ein anderes Dokument bezieht sich auf die staatspolizeiliche Sicherstellung jüdischen Vermögens. In diesem Zusammenhang steht auch die Abgabe jüdischer Kleidungsstücke, Altkleider, Spinnstoffe und Pelze von 1942. Die Durchführung und Organisation obliegt dem Bevollmächtigten der Juden in Kassel, Hans Isreal Oppenheim.
Ein Schriftstück zeigt das Schreiben des Reichswirtschaftsministers Walther Funk betreffend die "Entjudung des nicht land- oder forstwirtschaftliche genutzen Grundbesitzes."

Ferner dokumentiert diese Akte auch die Ausgrenzung der Juden aus der Gesellschaft. In diesem Fall betrifft dies das Verbot an Juden, sich von deutschen Friseuren bedienen zu lassen.    

Zur genauen Erfassung deutsch-jüdischer Mischehen wendet sich die Gestapo an die Landräte. In diesem Zusammenhang steht der "Fall Wetterau". Der Gendarmeriebeamte Hans Wetterau heiratete die "Vollblutjüdin" Ida Sara(h) Wetterau, geb. Kaiser. Dieser Fall schildert exemplarisch die Bandbreite der Judenverfolung: Die Jüdin Sara Wetterau stünde in zu engem Kontakt mit der deutschen Bevölkerung. Ihr Verhalten und Auftreten in der Öffentlichkeit sei zu dreist. Zahlreiche Deutsche würden sich mitschuldig machen. Sie habe negativen Einfluss auf ihren Ehemann, der ehemals ein aktives Mitglied der NSDAP gewesen sei, bereits schon vor der Machtergreifung. Auf Grund dieser Vergehen müsse sie in ein Konzentrationslager eingewiesen werden (Dieser Antrag wird abgelehnt). Ein Ausspruch aus einem Schreiben der NSDAP Ortsgruppe Lohen war titelgebend  für das Buch "mit Rumpf und Stumpf ausrotten .. Zur Geschichte der Juden in Marburg und Umgebung nach 1933" von Günther Rehme und Konstantin Haase 1.

 

1. Günther Rehme/Konstantin Haase: mit Rumpf und Stumpf ausrotten ... Zur Geschichte der Juden in Marburg und Umgebung nach 1933, Marburger Stadtschriften zur Geschichte und Kultur 6., Marburg 1982.

 

Bearbeitet von Christian Siekmann

Staatspolizeistelle Kassel an den Landrat in Fritzlar-Homberg. Persönliche Datenerfassung des jüdischen Emigranten Simon Frenkels betreffend Ausbürgerung, Kassel, 10. März 1941
Staatspolizeistelle Kassel an den Landrat in Fritzlar-Homberg. Persönliche Datenerfassung des jüdischen Emigranten Simon Frenkels betreffend Ausbürgerung, Kassel, 10. März 1941
Staatspolizeistelle Kassel an den Landrat in Fritzlar-Homberg. Persönliche Datenerfassung des jüdischen Emigranten Simon Frenkels betreffend Ausbürgerung, Kassel, 10. März 1941
Staatspolizeistelle Kassel an den Landrat in Fritzlar-Homberg. Persönliche Datenerfassung des jüdischen Emigranten Simon Frenkels betreffend Ausbürgerung, Kassel, 10. März 1941
Mit einer obligatorischen Erfassung der persönlichen Daten jüdischer Emigranten, hier am Beispiel Simon Frenkels, Falkenberg/Holzhausen soll geprüft werden, inwieweit die betreffene Person zur Ausbürgerung vorgeschlagen werden kann. Das Raster enthält: Staatsangehörigkeit, Konfession, Lebenslauf, Politische Betätigung (vor und nach dem 30.01.1933), Angabe der Vermögenswerte, politische Einsellungen, sowie das mögliche Abonnement marxistischer Presse o.ä. Diese Daten werden vom Landrat festgestellt und an die geheime Staatspolizei weitergeleitet (vgl. Bl. 8).
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Staatspolizeistelle Kassel an den Landrat in Marburg. Persönliche Datenerfassung des jüdischen Viehhändlers Israel Meier Katten betreffend Ausbürgerungsverfahren. Kassel, 13. März 1941
Staatspolizeistelle Kassel an den Landrat in Marburg. Persönliche Datenerfassung des jüdischen Viehhändlers Israel Meier Katten betreffend Ausbürgerungsverfahren. Kassel, 13. März 1941
Staatspolizeistelle Kassel an den Landrat in Marburg. Persönliche Datenerfassung des jüdischen Viehhändlers Israel Meier Katten betreffend Ausbürgerungsverfahren. Kassel, 13. März 1941
Staatspolizeistelle Kassel an den Landrat in Marburg. Persönliche Datenerfassung des jüdischen Viehhändlers Israel Meier Katten betreffend Ausbürgerungsverfahren. Kassel, 13. März 1941
Staatspolizeistelle Kassel an den Landrat in Marburg. Persönliche Datenerfassung des jüdischen Viehhändlers Israel Meier Katten betreffend Ausbürgerungsverfahren. Kassel, 13. März 1941
Staatspolizeistelle Kassel an den Landrat in Marburg. Persönliche Datenerfassung des jüdischen Viehhändlers Israel Meier Katten betreffend Ausbürgerungsverfahren. Kassel, 13. März 1941
Mit einer obligatorischen Erfassung der persönlichen Daten des jüdischen Viehhändlers Israel Meier Katten, Halsdorf, soll geprüft werden, inwieweit die betreffende Person zur Ausbürgerung vorgeschlagen werden kann. Das Raster enthält: Staatsangehörigkeit, Konfession, Lebenslauf, Politische Betätigung (vor und nach dem 30.01.1933), Angabe der Vermögenswerte, politische Einstellungen, sowie das mögliche Abonnement marxistischer Presse o.ä. Diese Daten werden vom Landrat festgestellt und an die geheime Staatspolizei weitergeleitet. Auf Nachfrage der Geheihem Staatspolizei sollen ferner auch pesönliche Daten des Sohnes festgestellt werden (vgl. Dokumente p 14 + 15).
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Staatspolizeistelle Kassel an den Landrat in Marburg. Persönliche Datenerfassung des jüdischen Emigranten David Strauss´ betreffend Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit. Kassel, 19. März 1941
Staatspolizeistelle Kassel an den Landrat in Marburg. Persönliche Datenerfassung des jüdischen Emigranten David Strauss´ betreffend Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit. Kassel, 19. März 1941
Staatspolizeistelle Kassel an den Landrat in Marburg. Persönliche Datenerfassung des jüdischen Emigranten David Strauss´ betreffend Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit. Kassel, 19. März 1941
Staatspolizeistelle Kassel an den Landrat in Marburg. Persönliche Datenerfassung des jüdischen Emigranten David Strauss´ betreffend Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit. Kassel, 19. März 1941
Mit einer obligatorischen Erfassung der persönlichen Daten des jüdischen Emigranten David Strauss´ soll geprüft und ggf. veranlasst werden, selbigem die deutsche Staatsbürgerschaft abzuerkennen. Das Raster enthält: Personalien, Konfession, Lebenslauf, politische Zugehörigkeit, Unterstützung marxistischer Parteien o.ä., Schulden, Politische Einstellung vor der Machtübernahme der NSDAP, Vorstrafen, Familie, Vermögenswerte. Die Erfassung der und Übermittlung der Daten erfolgte im April und ist unter den Dokumenten 2 + 3 nachzuverfolgen. Vgl. hierzu auch: 180 Marburg 4826, Bl. 32 ff. (http://www.digam.net/dokument.php?ID=7878)
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Staatspolizeistelle Kassel an den Landrat in Marburg betreffend Festnahme und Zuführung dreier Juden in die Landesarbeitsanstalt Breitenau. Kassel, 26. April 1941
Staatspolizeistelle Kassel an den Landrat in Marburg betreffend Festnahme und Zuführung dreier Juden in die Landesarbeitsanstalt Breitenau. Kassel, 26. April 1941
Staatspolizeistelle Kassel an den Landrat in Marburg betreffend Festnahme und Zuführung dreier Juden in die Landesarbeitsanstalt Breitenau. Kassel, 26. April 1941
Anweisung zur Festnahme der Juden Moses Schirling, Louis Israel Höxster, sowie Jeanette Sara Stern (vgl. http://www.digam.net/dokument.php?ID=7880). Diese stünden in zu enger Verbindung "mit den deutschen Volksgenossen". Sie sollen daher der Landesarbeitsanstalt Breitenau zugeführt werden.
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Staatspolizeistelle Kassel an den Landrat in Marburg. Persönliche Datenerfassung der Jüdin Jeanette Sara Stern, Breitenbach/Amöneburg. Schreiben betreffend Vorschlag zur Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft. Kassel, 05. Juni 1941
Staatspolizeistelle Kassel an den Landrat in Marburg. Persönliche Datenerfassung der Jüdin Jeanette Sara Stern, Breitenbach/Amöneburg. Schreiben betreffend Vorschlag zur Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft. Kassel, 05. Juni 1941
Staatspolizeistelle Kassel an den Landrat in Marburg. Persönliche Datenerfassung der Jüdin Jeanette Sara Stern, Breitenbach/Amöneburg. Schreiben betreffend Vorschlag zur Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft. Kassel, 05. Juni 1941
Staatspolizeistelle Kassel an den Landrat in Marburg. Persönliche Datenerfassung der Jüdin Jeanette Sara Stern, Breitenbach/Amöneburg. Schreiben betreffend Vorschlag zur Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft. Kassel, 05. Juni 1941
Mit einer obligatorischen Erfassung der persönlichen Daten der Jüdin Jeanette Sara Stern, soll geprüft und ggf. veranlasst werden, selbiger die deutsche Staatsbürgerschaft abzuerkennen. Das Raster enthält: Personalien, Konfession, Lebenslauf, politische Zugehörigkeit, Unterstützung marxistischer Parteien o.ä., Schulden, Politische Einstellung vor der Machtübernahme der NSDAP, Vorstrafen, Familie, Vermögenswerte.
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Geheime Staatspolizei, Staatspolizeistelle Kassel an Landrat Marburg betreffend die Verwarnung Ida Sara Wetteraus. Kassel, 10. Januar 1942
Geheime Staatspolizei, Staatspolizeistelle Kassel an Landrat Marburg betreffend die Verwarnung Ida Sara Wetteraus. Kassel, 10. Januar 1942
Geheime Staatspolizei, Staatspolizeistelle Kassel an Landrat Marburg betreffend die Verwarnung Ida Sara Wetteraus. Kassel, 10. Januar 1942
Geheime Staatspolizei, Staatspolizeistelle Kassel an Landrat Marburg betreffend die Verwarnung Ida Sara Wetteraus. Kassel, 10. Januar 1942

Kontext: Gendarmeriebeamter Hans Wetterau heiratete die "Vollblutjüdin" Ida Sara(h) Wetterau, geb. Kaiser. Aus dieser Ehe gingen 3 Kinder hervor.

Vgl.

http://www.digam.net/dokument.php?ID=7904

http://www.digam.net/dokument.php?ID=7907

Wegen "abträglichen Verhaltens gegenüber der deutschblütigen Bevölkerung in Lohra" soll die Jüdin Ida Sara Wetterau verwarnt werden. Dieses geschieht im Anschluss. Bei erneutem Fehlverhalten müsse jedoch eine Festnahme vollzogen werden.

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Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, Ortsgruppe Lohen an den Kreisleiter der NSDAP betreffend deutsch-jüdische Mischehe Hans Wetteraus mit der "Vollblutjüdin" Ida Sara(h) Wetterau, geb. Kaiser. Lohra, 15. August 1941
Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, Ortsgruppe Lohen an den Kreisleiter der NSDAP betreffend deutsch-jüdische Mischehe Hans Wetteraus mit der "Vollblutjüdin" Ida Sara(h) Wetterau, geb. Kaiser. Lohra, 15. August 1941
Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, Ortsgruppe Lohen an den Kreisleiter der NSDAP betreffend deutsch-jüdische Mischehe Hans Wetteraus mit der "Vollblutjüdin" Ida Sara(h) Wetterau, geb. Kaiser. Lohra, 15. August 1941
Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, Ortsgruppe Lohen an den Kreisleiter der NSDAP betreffend deutsch-jüdische Mischehe Hans Wetteraus mit der "Vollblutjüdin" Ida Sara(h) Wetterau, geb. Kaiser. Lohra, 15. August 1941
Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, Ortsgruppe Lohen an den Kreisleiter der NSDAP betreffend deutsch-jüdische Mischehe Hans Wetteraus mit der "Vollblutjüdin" Ida Sara(h) Wetterau, geb. Kaiser. Lohra, 15. August 1941

Kontext: Gendarmeriebeamter Hans Wetterau heiratete die "Vollblutjüdin" Ida Sara(h) Wetterau, geb. Kaiser. Aus dieser Ehe gingen 3 Kinder hervor.

Schreiben der NSDAP Ortsgruppe Lohra an den Kreisleiter der NSDAP, Lohra, 15. August 1941. Der Autor bemängelt unterlassene Aktionen seitens des Staates bezüglich Straffreiheit beim Umgang der deutschen Bevölkerung mit den jüdischen Deutschen. Deutlich gemacht wird dieses am Beispiel der Mischehe Hans Wetteraus mit der Jüdin Ida Sara(h) Kaiser. In diesem Fall müsse unterschieden werden "zwischen einem Wetterau in den letzten Kampfjahren und nach der Machtergreifung und dem selben Wetterau nach dem Jahre 1939." Der Autor verweist auf die Verdienste Wetteraus in der Vergangenheit. Auch habe er anfänglich einer oktroyierten Scheidung zugestimmt, diese dann aber doch nicht unternommen. Im Gegenteil, er versuchte zu beweisen, dass seine Frau Halbjüdin wäre. Auch habe Wetterau versucht, seinen Sohn Hugo, "der der schmierigste jüdische Charakter ist, den je Lohra erlebte [...]" in die Wehrmacht aufzunehmen. Nach einigen Monaten wurde er aber entlassen, genau wie später Hans Wetterau, aufgrund der jüdischen Mutter/Ehefrau. Der Autor bemängelt, dass der Kontakt Ida Wetteraus mit den Bewohnern Lohras parteisschädigend sei und dem Erziehungsauftrag der HJ widerspräche und konterkariere. Auch NSDAP Mitglieder würden Umgang mit ihr haben (diese müssten aus der Partei ausgeschlossen werden). "Um aber das Ansehen der Partei nicht noch weiter schädigen zu lassen, um weiter die Möglichkeit rassischer Erziehung und Beeinflussung unserer Volksgenossen und der Jugend zu haben und um der Jüdin ihr herausforderndes Wesen gegenüber dem Ortsgruppenleiter der NSDAP auszutreiben, muss ich darum bitten, dass sowohl von der Partei, wie von den Staatsdienststellen dieser Judenklüngel und seine Förderer mit Rumpf und Stumpf ausgerotten werden."

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Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, Ortsgruppe Lohen an das Landratsamt Marburg betreffend die Mischehe Wetteraus, Lohra 27. Oktober 1941
Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, Ortsgruppe Lohen an das Landratsamt Marburg betreffend die Mischehe Wetteraus, Lohra 27. Oktober 1941
Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, Ortsgruppe Lohen an das Landratsamt Marburg betreffend die Mischehe Wetteraus, Lohra 27. Oktober 1941

Kontext: Gendarmeriebeamter Hans Wetterau heiratete die "Vollblutjüdin" Ida Sara(h) Wetterau, geb. Kaiser. Aus dieser Ehe gingen 3 Kinder hervor.

Am 27. Oktober schreibt der Ortsgruppenleiter der NSDAP in Lohra an den Landrat in Marburg. Der Autor fordert, dass man Ida Wetterau "für immer" in ein Konzentrationslager bringen müsse. Die Verdienste, die Hans Wetterau in der Vergangenheit geleistet hat (aktives Mitgleid der NSDAP, auch bereits vor der Machtergreifung Hitlers) werden erwähnt, aber gleichzeitig mahnt der Autor dazu, Neutralität zu wahren, "um unsere übrigen Volksgenossen nicht noch weiter von dieser Pest ankränkeln zu lassen [...] Es ist eine Schande, dass ein Mensch, der ein durchaus brauchbares Glied in unserer Volksgemeinschaft gewesen wäre, sich von dieser schmierigen Jüdin in eine solche Gegnerschaft gegen den Staat heineinmanövrieren lässt." Alle Verwarnungen gegen Hans Wetterau wären fruchtlos geblieben. Ida Wetterau benähme sich in der Öffentlichkeit zu dreist und stünde in engem Kontakt zu der Bevölkerung. Daher fordert der Autor: "Ich habe in meinem Schreiben nicht nur den Antrag gestellt, den Judenklüngel auszurotten, sondern auch seine Förderer [...]"

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Landrat des Kreises Marburg an die Geheime Staatspolizei in Kassel betreffend die Mischehe Hans Wetteraus mit Ida Sara Wetterau. Marburg, 17. November 1941
Landrat des Kreises Marburg an die Geheime Staatspolizei in Kassel betreffend die Mischehe Hans Wetteraus mit Ida Sara Wetterau. Marburg, 17. November 1941
Landrat des Kreises Marburg an die Geheime Staatspolizei in Kassel betreffend die Mischehe Hans Wetteraus mit Ida Sara Wetterau. Marburg, 17. November 1941
Landrat des Kreises Marburg an die Geheime Staatspolizei in Kassel betreffend die Mischehe Hans Wetteraus mit Ida Sara Wetterau. Marburg, 17. November 1941
Landrat des Kreises Marburg an die Geheime Staatspolizei in Kassel betreffend die Mischehe Hans Wetteraus mit Ida Sara Wetterau. Marburg, 17. November 1941

Kontext: Gendarmeriebeamter Hans Wetterau heiratete die "Vollblutjüdin" Ida Sara(h) Wetterau, geb. Kaiser. Aus dieser Ehe gingen 3 Kinder hervor.

Vgl.:


http://www.digam.net/dokument.php?ID=7904

http://www.digam.net/dokument.php?ID=7907  


Im weiteren Verlauf, wird der Antrag, Ida Wetterau in ein Konzentrationslager zu bringen, abgelehnt (vgl. B. 68 - 70). Das "dreiste Auftreten" Ida Wetteraus in der Öffentlichkeit wird scharf veruteilt. Die vorhergesehe Festnahme und Überweisung Ida Wetteraus wird jedoch verworfen: Es wäre unklar, ob Ida Wetteraus Vater wirklich Jude wäre. Auch werden die Verdienste Hans Wetteraus hervorgehoben. Da zusätzlich eine Heirat der gemeinsamen Tochter Irma mit dem "deutschblütigen" Wilhelm Hartmanns vom Reichsminster des Inneren erlaubt wurde (Bl. 67), ergäbe sich eine neue Sachlage. Dieser wird dadurch Rechnung getragen, dass Ida Wetterau lediglich streng verwarnt werden solle (siehe Bl. 73 und 73 v, sowie Bl. 74).

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Geheime Staatspolizei, Staatspolizeistelle Kassel an den Landrat in Marburg betreffend "staatspolizeiliche Sicherstellung" des Vermögens der Jüdin Hedwig Sara Katz-Stiefel, Sterzhausen. Kassel, 31. Oktober 1941
Geheime Staatspolizei, Staatspolizeistelle Kassel an den Landrat in Marburg betreffend "staatspolizeiliche Sicherstellung" des Vermögens der Jüdin Hedwig Sara Katz-Stiefel, Sterzhausen. Kassel, 31. Oktober 1941
Geheime Staatspolizei, Staatspolizeistelle Kassel an den Landrat in Marburg betreffend "staatspolizeiliche Sicherstellung" des Vermögens der Jüdin Hedwig Sara Katz-Stiefel, Sterzhausen. Kassel, 31. Oktober 1941
Geheime Staatspolizei, Staatspolizeistelle Kassel an den Landrat in Marburg betreffend "staatspolizeiliche Sicherstellung" des Vermögens der Jüdin Hedwig Sara Katz-Stiefel, Sterzhausen. Kassel, 31. Oktober 1941
Das Hausgrundstück in Rauschenberg, sowie 4 landwirtschaftliche Grundstücke sollen staatspolizeilich sichergestellt werden. Betroffene ist die Jüdin Hedwig Sara Katz-Stiefel, Sterzhausen. Vor ihrer Abreise nach Spanien wurden jedoch bereits alle Vermögenswerte verkauft, um anteilig Schulden zu tilgen.
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Geheime Staatspolizei, Staatspolizeistelle Kassel an die Landräte des Bezirks, sowie Oberbürgermeister, StaPo u.a. betreffend deutsch-jüdischen Mischehen, Kassel, 25. Februar 1942
Geheime Staatspolizei, Staatspolizeistelle Kassel an die Landräte des Bezirks, sowie Oberbürgermeister, StaPo u.a. betreffend deutsch-jüdischen Mischehen, Kassel, 25. Februar 1942
Geheime Staatspolizei, Staatspolizeistelle Kassel an die Landräte des Bezirks, sowie Oberbürgermeister, StaPo u.a. betreffend deutsch-jüdischen Mischehen, Kassel, 25. Februar 1942
Geheime Staatspolizei, Staatspolizeistelle Kassel an die Landräte des Bezirks, sowie Oberbürgermeister, StaPo u.a. betreffend deutsch-jüdischen Mischehen, Kassel, 25. Februar 1942
Geheime Staatspolizei, Staatspolizeistelle Kassel an die Landräte des Bezirks, sowie Oberbürgermeister, StaPo u.a. betreffend deutsch-jüdischen Mischehen, Kassel, 25. Februar 1942

Die Geheime Staatspolizei fordert die genaue Erfassung der noch im Regierungsbezirk Kassel verbliebenen Juden an. Es soll ein Überblick über die in Kassel "vorhandenen" Juden verschafft werden. Bl. 79 zeigt den Sammelbogen bezüglich deutsch-jüdischer Mischehen in Kassel an. Vermerkt sind 3 Mischehen in Kirchhain und Lohra. 

Bl. 84 zeigt die genaue Erfassung der deutsch-jüdischen Mischehen im Landkreis Marburg.

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Schreiben des Reichswirtschaftsministers Walther Funk an die Regierungspräsidenten betreffend die "Entjudung des nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundbesitzes". Berlin, 08. Mai 1942
Schreiben des Reichswirtschaftsministers Walther Funk an die Regierungspräsidenten betreffend die "Entjudung des nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundbesitzes". Berlin, 08. Mai 1942
Schreiben des Reichswirtschaftsministers Walther Funk an die Regierungspräsidenten betreffend die "Entjudung des nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundbesitzes". Berlin, 08. Mai 1942
Das Schreiben beeinhaltet, dass das Vermögen von Juden, die die deutsche Staatsbürgerschaft verloren haben, an das Reich fällt, gemäß der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 20. November 1941, Reichgesetzblatt I. S. 722. Kaufverträge über nicht land- oder forstwirtschaftliche genutzte Grundstücke brauchen die Genehmigung der zuständigen Staatspolizei(leit)stelle.
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Geheime Staatspolizei, Staatspolizeistelle Kassel an die Landräte, Oberbürgermeister u.a. betreffend "Bedienung von Juden durch Friseure", Kassel, 08. Juni 1942
Geheime Staatspolizei, Staatspolizeistelle Kassel an die Landräte, Oberbürgermeister u.a. betreffend "Bedienung von Juden durch Friseure", Kassel, 08. Juni 1942
Geheime Staatspolizei, Staatspolizeistelle Kassel an die Landräte, Oberbürgermeister u.a. betreffend "Bedienung von Juden durch Friseure", Kassel, 08. Juni 1942
Der SS Hauptsturmführer Altekrieger teilt mit, dass es den "gekennzeichneten" Juden in Zukunft unter Androhung staatspolizeilicher Maßnahmen verboten ist, die Dienste von Friseuren in Anspruch zu nehmen. Ausgenommen hiervon ist die Bedienung durch jüdische Friseure. Bei Verstößen droht den Juden Schutzhaft. Auch gegen entsprechende "deutschblütige" Friseure würde staatspolizeilich vorgegangen werden.
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Behördliche Anordnung zwecks Konfiskation von (Alt-)Kleidung der jüdischen Bevölkerung. Rundschreiben an den Bevollmächtigten der Juden in Kassel, 13. Juni 1942
Behördliche Anordnung zwecks Konfiskation von (Alt-)Kleidung der jüdischen Bevölkerung. Rundschreiben an den Bevollmächtigten der Juden in Kassel, 13. Juni 1942
Behördliche Anordnung zwecks Konfiskation von (Alt-)Kleidung der jüdischen Bevölkerung. Rundschreiben an den Bevollmächtigten der Juden in Kassel, 13. Juni 1942
Behördliche Anordnung zwecks Konfiskation von (Alt-)Kleidung der jüdischen Bevölkerung. Rundschreiben an den Bevollmächtigten der Juden in Kassel, 13. Juni 1942
Behördliche Anordnung zwecks Konfiskation von (Alt-)Kleidung der jüdischen Bevölkerung. Rundschreiben an den Bevollmächtigten der Juden in Kassel, 13. Juni 1942
Behördliche Anordnung zwecks Konfiskation von (Alt-)Kleidung der jüdischen Bevölkerung. Rundschreiben an den Bevollmächtigten der Juden in Kassel, 13. Juni 1942
Der Bevollmächtigte der Juden in Kassel wird von behördlicher Seite dazu aufgefordert, die Organisation der Abgabe neuwertiger und alter Kleidungsstücke der im gleichen Ort wohnenden Juden zu übernehmen und zu gewährleisten. Betroffen sind hiervon u.a. Hausgemeinschaften, Krankenanstalten und Kinderheime. Die Kleidungsstücke und Spinnstoffwaren sollen sauber und und ohne jegliche Kennzeichnung sein. Die Abgabe solle anonym vorgenommen werden. Auf der Rückseite von Bl. 96 befindet sich ein Muster zur korrekten Angabe der Daten etc. Bei Verstößen werden strengste staatspolizeiliche Maßnahmen in Aussicht gestellt (u.a. Überführung in ein Konzentrationslager). Von der Anordnung ausgenommen sind Juden ausländischer Staatsangehörigkeit in unbesetzen Gebieten. Die Abgabe der Gegenstände erfolgt entschädigungslos. Die Durchführung obliegt dem Bevollmächtigten der Juden in Kassel, Hans Isreal Oppenheim.
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Bürgermeister von Schweinsberg an den Landrat in Marburg betreffend Spinnstoffsammlung der in Schweinsberg wohnenden Juden. Schweinsberg, 19. Juni 1942
Bürgermeister von Schweinsberg an den Landrat in Marburg betreffend Spinnstoffsammlung der in Schweinsberg wohnenden Juden. Schweinsberg, 19. Juni 1942
Das Schreiben enthält eine genaue Auflistung der von den Schweinsberger Juden abgegeben, bzw. abzugebenden Altkleider und Spinnstoffe. Diese wurden der örtlichen Spinnstoffsammlung hinzugeführt.
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180 Marburg 4827:  Inschutzhaftnahme von Juden 1938-1939
180 Marburg 4827: Inschutzhaftnahme von Juden 1938-1939
Die Akte 180 Marburg 4827 beinhaltet Dokumente aus der Korrespondenz des Landrats in Marburg von 1938-1939. Thematischer Schwerpunkt der Akte ist die sogenannte "Inschutzhaftnahme von Juden", eine euphemistische Begrifflichkeit für die repressive Praxis nach den Novemberpogromen gegenüber männlichen jüdischen Bürgern. Desweiteren beinhaltet die Akte Dokumente zu den Novemberpogromen von 1938, welche eine Chronologie der Ereignisse und die Reaktion der gleichgeschalteten Behörden offenlegen.
Die Chronologie der "Ausschreitungen" ist nicht unumstritten. Wolf-Arno Kropat vertritt die These, das die im nordhessischen Raum und speziell in Kassel bereits am Abend des 7. November stattfanden Ereignisse als Vorläufer  weiterer Pogrome zu bewerten sind [1]. Ein Bezug zu dem Attenttat in Paris ist laut Kropat in dem einzigen schriftlichen Beleg zu dem Ereignis, einem Bericht aus der privatdienstlichen Korresponenz des Chefs der Reichskanzlei Lammers, nicht zu finden. Desweiteren wurden in drei kurhessischen Städten, darunter Marburg, die Vorbereitungen für die Pogrome am 9. und 10. November nachweislich so früh begonnen, dass sie den offiziellen, nach der Goebbelsrede aus München übermittelten Befehlen zuvorkamen [2].
Der erste Hinweis auf mögliche Ausschreitungen in dieser Akte ist die Notiz zu einem Gespräch des Landrats mit der Polizei vom 8. November 1938 [Dokument 2], aufgrund des Attentats in Paris solle in Marburg auf Ausschreitungen geachtet werden. Weitere Telegramme und Funksprüche vom Regierungspräsidenten und der Staatspolizei beschreiben die sich zuspitzende Lage und das Verhalten von "Partei" und Polizei [Dokument 3] [Dokument 4.3]. Die Polizei bekam Anweisungen, sich im Hintergrund zu halten und lediglich einzugreifen, falls "deutsches Leben und Eigentum" gefährdet sind [Dokument 4.2] , ansonsten seien alle Maßnahmen der Partei zu unterstützen. Mit "Partei" sind in diesem Fall zumeist SA-Truppen gemeint, welche bei der Durchführung des Pogroms, also bei Zerstörung von Gebäuden und Gewalttätigkeiten gegenüber Personen, tonangebend waren.
Die "Schutzhaft" der nach der Ausschreitungen festgenommenen Personen wurde durch bestimmte Richtlinien definiert, welche auch Kriterien zur Freilassung festgelegten [Dokument 8] . Dieser Katalog sah eine Freilassung für Alte, sehr Junge, mit "Frontkämpfereigenschaft" Versehene, Kranke oder Auswanderungswillige vor, viele Eingaben aus der Bevölkerung berufen sich auf eines dieser Entlassungskriterien [Dokument 11.0] [Dokument 19.0] .
Nach den "Ausschreitungen" folgt eine bürokratische Bestandsaufnahme aller Schäden und Vorgänge. Die darauf folgenden "Handlungsanweisungen" von Gestapo und Regierungspräsident sind programmatisch für den Umgang mit den Zerstörungen aber auch für das steigende Interesse an sogenannten "jüdischen Sachwerten" [Dokument 13]

 
Bearbeitet von Jan Hendrik Höltje
 
[1] Kropat, Wolf-Arno, Reichskristallnacht, Wiesbaden 1997, S. 56
[2] ebd., S. 74
Schreiben der GeStaPo Kassel an den Bürgermeister in Mardorf.  Kaiser wurde inhaftiert und soll entlassen werden, 21. September 1938
Schreiben der GeStaPo Kassel an den Bürgermeister in Mardorf. Kaiser wurde inhaftiert und soll entlassen werden, 21. September 1938
Schreiben der GeStaPo Kassel an den Bürgermeister in Mardorf, Abschrift und Weiterleitung durch den Landrat in Marburg: Kaiser wurde am 18.06.1938 im Rahmen einer "Sonderaktion gegen Asoziale" inhaftiert und soll jetzt  zur Auswanderung entlassen werden.
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Notiz des Landrats in Marburg zu einem Gespräch mit Krim. A.. Herrmann. Anfrage zu möglichen Ausschreitungen in Marburg, 8. November 1938
Notiz des Landrats in Marburg zu einem Gespräch mit Krim. A.. Herrmann. Anfrage zu möglichen Ausschreitungen in Marburg, 8. November 1938
Notiz zu einem Gespräch mit Krim. A. Herrmann. Aufgrund des Attentats in Paris soll überprüft werden, ob es in Marburg Ausschreitungen gegen Juden gibt.
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Telegramm des Regierungspräsidenten in Kassel an den Landrat in Marburg. Ausschreitungen gegen Juden sollen mit Hilfe der Polizei verhindert werden, 9. November 1938
Telegramm des Regierungspräsidenten in Kassel an den Landrat in Marburg. Ausschreitungen gegen Juden sollen mit Hilfe der Polizei verhindert werden, 9. November 1938
Telegramm des Regierungspräsidenten in Kassel an den Landrat in Marburg. Ausschreitungen gegen Juden sollen mit Hilfe der Polizei verhindert werden, 9. November 1938
Der Regierungspräsident in Kassel schickt ein Telegramm an den Landrat in Marburg: Ausschreitungen gegen Juden sollen mit Hilfe der Polizei verhindert werden.
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Telegramm des Regierungspräsidents in Kassel an den Landrat in Marburg. Massnahmen der Partei sind durch die Polizei zu unterstützen,  weitere Akionen untersagt, 10. November 1938
Telegramm des Regierungspräsidents in Kassel an den Landrat in Marburg. Massnahmen der Partei sind durch die Polizei zu unterstützen, weitere Akionen untersagt, 10. November 1938
Telegramm des Regierungspräsidents in Kassel an den Landrat in Marburg: die Massnahmen der Partei sind durch die Polizei zu unterstützen.
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Funkspruch des Regierungspräsidenten an den OB der Stadt Marburg sowie die Landräte in Frankenberg und Ziegenhain. Information des Regierungspräsidentenüber Ausschreitungen, 10. November 1938
Funkspruch des Regierungspräsidenten an den OB der Stadt Marburg sowie die Landräte in Frankenberg und Ziegenhain. Information des Regierungspräsidentenüber Ausschreitungen, 10. November 1938
Funkspruch des Regierungspräsidenten an den OB der Stadt Marburg sowie die Landräte in Frankenberg und Ziegenhain: über alle Vorfälle soll berichtet werden. Information des Regierungspräsidenten, dass die Partei die Aktion "als erledigt" ansehe.
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Telegramm des Regierungspräsidenten in Kassel an den Landrat in Marburg. In  "Aktionen" soll nur eingeschritten werden, wenn "deutsches Leben und Eigentum" gefährdet sind, 10. November 1938
Telegramm des Regierungspräsidenten in Kassel an den Landrat in Marburg. In "Aktionen" soll nur eingeschritten werden, wenn "deutsches Leben und Eigentum" gefährdet sind, 10. November 1938
Telegramm des Regierungspräsidenten in Kassel an den Landrat in Marburg: in die Aktionen soll nur eingeschritten werden, wenn deutsches Leben und Eigentum gefährdet sind, Mißhandlungen sind zu vermeiden.
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Nachricht des Bürgermeisters der Stadt Neustadt an den Landrat in Marburg. Inschutzhaftnahme männlicher Juden aufgrund erwarteter Ausschreitungen, 10. November 1938
Nachricht des Bürgermeisters der Stadt Neustadt an den Landrat in Marburg. Inschutzhaftnahme männlicher Juden aufgrund erwarteter Ausschreitungen, 10. November 1938
Nachricht des Bürgermeisters der Stadt Neustadt an den Landrat in Marburg: aufgrund der für den Abend zu "erwarten[den]" Ausschreitungen gegen Juden hat der Bürgermeister sämtliche männliche Juden in Schutzhaft genommen und den anderen empfohlen, ihre Wohnungen nicht zu verlassen.
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Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Oberbürgermeister und Polizei. Maßnahmen und Verhaltensrichtlinien nach den Ausschreitungen gegen Juden, 14. November 1938
Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Oberbürgermeister und Polizei. Maßnahmen und Verhaltensrichtlinien nach den Ausschreitungen gegen Juden, 14. November 1938
Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Oberbürgermeister und Polizei: Maßnahmen und Verhaltensrichtlinien nach den Auschreitungen gegen Juden.
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Funkspruch der GeStaPo Kassel an den Landrat in Marburg. Die während der Ausschreitungen festgenommenen Personen sollen nach Kassel überstellt werden, 10. November 1938 gegen 21:00h
Funkspruch der GeStaPo Kassel an den Landrat in Marburg. Die während der Ausschreitungen festgenommenen Personen sollen nach Kassel überstellt werden, 10. November 1938 gegen 21:00h
Funkspruch der GeStaPo Kassel an den Landrat in Marburg: die während der Ausschreitungen festgenommenen Personen sollen nach Kassel überstellt werden.
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Abschrift eines Funkspruchs der GeStaPo Berlin, weitergeleitet an den Landrat in Marburg. Richtlinien zu Umgang mit den Juden während und nach den Ausschreitungen, 10. November 1938
Abschrift eines Funkspruchs der GeStaPo Berlin, weitergeleitet an den Landrat in Marburg. Richtlinien zu Umgang mit den Juden während und nach den Ausschreitungen, 10. November 1938
Abschrift eines Funkspruchs der GeStaPo Berlin an die Dienststelle Kassel, den Regierungspräsidenten und den Landrat in Marburg: Richtlinien zum Umgang mit den Ausschreitungen mit den Juden. Die Polizei soll im Hintergrund agieren und lediglich Plünderungen verhindern. Die Landräte sollen sich mit den "Parteidienststellen" in Verbindung setzen, um Brandstiftung zu verhindern.
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Funkspruch der GeStaPo Kassel an alle Landräte des Bezirks. Ausschreitungen sind nur dann zu verhindern, wenn "deutsches Leben und Eigentum" gefährdet sind, 10. November 1938 um 05:03h
Funkspruch der GeStaPo Kassel an alle Landräte des Bezirks. Ausschreitungen sind nur dann zu verhindern, wenn "deutsches Leben und Eigentum" gefährdet sind, 10. November 1938 um 05:03h
Funkspruch der GeStaPo Kassel an alle Landräte des Bezirks: Ausschreitungen sind nur dann zu verhindern, wenn "deutsches Leben und Eigentum" gefährdet sind. Die Behörden sollen eventuelle Synagogenbrände und Festnahmen von Juden melden.
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Militärische Karriere im Ersten Weltkrieg des Juden Josef Bergenstein
Militärische Karriere im Ersten Weltkrieg des Juden Josef Bergenstein
Militärische Karriere im Ersten Weltkrieg des Juden Josef Bergenstein

Kurzer Abriss der militärischen Karriere Josef Bergensteins im Ersten Weltkrieg

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Meldung der arbeits- und transportfähigen Juden aus Niederwalgern, Gendarmeriehauptwachtmeister Kessler, Niederwalgern. 11. November 1938
Meldung der arbeits- und transportfähigen Juden aus Niederwalgern, Gendarmeriehauptwachtmeister Kessler, Niederwalgern. 11. November 1938
Meldunge der arbeits- und lagerfähigen Juden aus Niederwalgern, namentlich: Josef Bergenstein, Heinz Bergenstein, Hermann Höxter
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Bericht des Landrats in Marburg. Goldstein soll  aus der Lagerhaft entlassen werden, 12. November 1938
Bericht des Landrats in Marburg. Goldstein soll aus der Lagerhaft entlassen werden, 12. November 1938
Bericht des Landrats in Marburg. Der Erdarbeiter Goldstein soll aufgrund seiner besonderen Position als Katholik, welcher "der Rasse nach Jude ist", und seiner gesundheitlichen Probleme aus der Lagerhaft entlassen werden
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Brief von Käthe Grégrine geb. Spier an den Bürgermeister in Homberg. Bitte um Entlassung der Eltern zur Ausreise nach Frankreich, 13. November 1938
Brief von Käthe Grégrine geb. Spier an den Bürgermeister in Homberg. Bitte um Entlassung der Eltern zur Ausreise nach Frankreich, 13. November 1938
Brief von Käthe Grégrine geb. Spier an den Bürgermeister in Homberg. Bitte um Entlassung der Eltern zur Ausreise nach Frankreich, 13. November 1938
Brief von Käthe Grégrine geb. Spier an den Bürgermeister in Homberg. Bitte um Entlassung der Eltern zur Ausreise nach Frankreich, 13. November 1938
Brief von Käthe Grégrine geb. Spier an den Bürgermeister in Homberg vom 13. November 1938: Frau Grégrine bittet darum, ihre Eltern aus der Haft zu entlassen, damit diese zu ihr nach Frankreich auswandern können.
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Landrat Marburg an den Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörde und den Herrn Gendarmeriebeamten des Kreises betreffend Informationen über arbeits- und lagerfähige Juden in Gewahrsam, sowie in Haft zu nehmende Juden. Marburg, 15. November 1938
Landrat Marburg an den Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörde und den Herrn Gendarmeriebeamten des Kreises betreffend Informationen über arbeits- und lagerfähige Juden in Gewahrsam, sowie in Haft zu nehmende Juden. Marburg, 15. November 1938
Order zur Übermittlung der genauen Anzahl der lager- und arbeitsfähigen Juden in Gewahrsam. Sofern in den einzelnen Gemeinden noch in Haft zu nehmende Juden ermittelt werden, sollen die in das Sammellager Kirchhain transportiert werden.
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Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Oberbürgermeister und Polizei. Kriterienkatalog für eine Entlassung von Juden aus der "Schutzhaft", 17. November 1938
Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Oberbürgermeister und Polizei. Kriterienkatalog für eine Entlassung von Juden aus der "Schutzhaft", 17. November 1938
Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Oberbürgermeister und Polizei: Kriterienkatalog für eine Entlassung von Juden aus der Schutzhaft.
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Protokoll eines Gesprächs zwischem dem Landrat in Marburg und der Ehefrau Irma Nathan. Entlassung ihres Mannes Sally Nathans aus der Haft aufgrund geplanter  Auswanderung, 18. November 1938
Protokoll eines Gesprächs zwischem dem Landrat in Marburg und der Ehefrau Irma Nathan. Entlassung ihres Mannes Sally Nathans aus der Haft aufgrund geplanter Auswanderung, 18. November 1938
Protokoll eines Gesprächs zwischem dem Landrat in Marburg und der Ehefrau Irma Nathan. Inhalt des Gespächs war die Entlassung ihres Mannes Sally Nathans aus der Haft aufgrund ihrer geplanten Auswanderung.
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Bericht der Gendarmerie an den Landrat in Marburg. Informationen über die Ausschreitungen, Sachschäden und Festnahmen, 21. November 1938
Bericht der Gendarmerie an den Landrat in Marburg. Informationen über die Ausschreitungen, Sachschäden und Festnahmen, 21. November 1938
Bericht der Gendarmerie an den Landrat in Marburg: Informationen über die Ausschreitungen, Sachschäden und Festnahmen
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Schreiben des Landrats in Marburg an die GeStaPo in Kassel. Hermann Fain aus Josbach soll aus Buchenwald entlassen werden, 21. November 1938
Schreiben des Landrats in Marburg an die GeStaPo in Kassel. Hermann Fain aus Josbach soll aus Buchenwald entlassen werden, 21. November 1938
Schreiben des Landrats in Marburg an die GeStaPo in Kassel: Hermann Fain aus Josbach soll aus Buchenwald entlassen werden steht vor der Auswanderung. Er soll kontrolliert werden, ob diese auch wirklich stattfindet.
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Antwort des Landrats auf das Schreiben von Frau Worschinsky. Entlassung ist erst dann möglich, wenn Auswanderung vom argentinischen Konsulat bestätigt wird, 28. November 1938
Antwort des Landrats auf das Schreiben von Frau Worschinsky. Entlassung ist erst dann möglich, wenn Auswanderung vom argentinischen Konsulat bestätigt wird, 28. November 1938
Antwort des Landrats auf das Schreiben von Frau Worschinsky am 28. November 1938: Eine Entlassung ist erst dann möglich, wenn die Auswanderung vom argentinischen Konsulat bestätigt wird.
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Schreiben des Hilfsvereins an Frau Worschinsky. Verfahren für Einreiseerlaubnis soll beschleunigt werden, 22. November 1938
Schreiben des Hilfsvereins an Frau Worschinsky. Verfahren für Einreiseerlaubnis soll beschleunigt werden, 22. November 1938
Schreiben des Hilfsvereins an Frau Worschinsky, Original zur Bearbeitung eines Vorgangs beim Landrat in Marburg vom 22. November 1938: Frau Worschinsky solle Geld zahlen, um in einem beschleunigten Verfahren die Einreiseerlaubnis nach Argentinien bekommen
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Antrag von Frau Worschinsky an den Landrat in Marburg. Herr Josef Worschinsky soll aufgrund der geplanten Auswanderung nach Argentinien aus Haft entlassen werden, 25. November 1938
Antrag von Frau Worschinsky an den Landrat in Marburg. Herr Josef Worschinsky soll aufgrund der geplanten Auswanderung nach Argentinien aus Haft entlassen werden, 25. November 1938
Antrag von Frau Worschinsky an den Landrat in Marburg: Herr Josef Worschinsky soll aufgrund geplanter Auswanderung nach Argentinien aus der Haft entlassen werden.
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Nachricht des Landrats in Marburg an den Regierungspräsidenten in Kassel. "Greuelpropaganda", 26. November 1938
Nachricht des Landrats in Marburg an den Regierungspräsidenten in Kassel. "Greuelpropaganda", 26. November 1938
Nachricht des Landrats in Marburg an den Regierungspräsidenten in Kassel. "Greuelpropaganda", 26. November 1938
Nachricht des Landrats in Marburg an den Regierungspräsidenten in Kassel. "Greuelpropaganda", 26. November 1938
Nachricht des Landrats in Marburg an den Regierungspräsidenten in Kassel: ein in Holland aufgegebener Brief an den Landrat enthält "Greuelpropaganda".
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Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Oberbürgermeister und Polizei. "Jüdische Sachwerte", welche im Rahmen der Ausschreitungen gegen Juden sichergestellt wurden, 30. November 1938
Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Oberbürgermeister und Polizei. "Jüdische Sachwerte", welche im Rahmen der Ausschreitungen gegen Juden sichergestellt wurden, 30. November 1938
Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Oberbürgermeister und Polizei. "Jüdische Sachwerte", welche im Rahmen der Ausschreitungen gegen Juden sichergestellt wurden, 30. November 1938
Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Oberbürgermeister und Polizei: Handlungsanweisungen in Bezug auf jüdische Sachwerte, welche im Rahmen der Ausschreitungen gegen Juden sichergestellt wurden.
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Schreiben der GeStaPo Kassel an den Bürgermeister in Neustadt. Die Angehörigen des in Buchenwald inhaftierten Max Lilienfeld werden gebeten, "Rückreisefahrgeld" zu zahlen, 5. Dezember 1938
Schreiben der GeStaPo Kassel an den Bürgermeister in Neustadt. Die Angehörigen des in Buchenwald inhaftierten Max Lilienfeld werden gebeten, "Rückreisefahrgeld" zu zahlen, 5. Dezember 1938
Schreiben der GeStaPo Kassel an den Bürgermeister in Neustadt, Weiterleitung und Abschrift durch den Landrat in Marburg: Die Angehörigen des in Buchenwald inhaftierten Max Lilienfeld werden gebeten,  ein "Rückreisefahrgeld" zu zahlen, damit Lilienfeld entlassen werden kann.
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Schreiben des Landrats in Marburg an die GeStaPo Kassel. Liste der inhaftierten Personen angefertigt, welche als Frontkämpfer zu entlassen sind, 7. Dezember 1938
Schreiben des Landrats in Marburg an die GeStaPo Kassel. Liste der inhaftierten Personen angefertigt, welche als Frontkämpfer zu entlassen sind, 7. Dezember 1938
Schreiben des Landrats in Marburg an die GeStaPo Kassel: Der Landrat hat eine Liste der inhaftierten und in das KZ abtransportierten Juden angefertigt, welche aufgrund ihrer Vergangenheit als Frontkämpfer zu entlassen sind.
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Protokoll des Gesuchs von der Ehefrau des Hermann Ehrlich durch den Landrat in Marburg. Ehrlich soll als Frontkämpfer aus der Haft entlassen werden, 7. Dezember 1938
Protokoll des Gesuchs von der Ehefrau des Hermann Ehrlich durch den Landrat in Marburg. Ehrlich soll als Frontkämpfer aus der Haft entlassen werden, 7. Dezember 1938
Protokoll des Gesuchs von der Ehefrau des Hermann Ehrlich. Dieser soll aus der Haft entlassen werden,da er Frontkämpfer war.
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Antwort der GeStaPo Kassel auf den Antrag des Landrats in Marburg, an den Landrat in Marburg. Goldschmidt wird nicht entlassen, 14. Dezember 1938:
Antwort der GeStaPo Kassel auf den Antrag des Landrats in Marburg, an den Landrat in Marburg. Goldschmidt wird nicht entlassen, 14. Dezember 1938:
Antwort der GeStaPo Kassel auf den Antrag des Landrats in Marburg, an den Landrat in Marburg: es gibt keinen "Entlassungsgrund nach den gegebenen Richtlinien." für Goldschmidt. Die GeStaPo beruft sich darauf,  dass die Anordnungen des Reichsführers SS keine Ausnahmen zulassen würden.
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Anfrage von Frau Goldschmidt aus Fronhausen an den Landrat in Marburg. Entlassung ihres Mannes aus der "Schutzhaft", 8. Dezember 1938.
Anfrage von Frau Goldschmidt aus Fronhausen an den Landrat in Marburg. Entlassung ihres Mannes aus der "Schutzhaft", 8. Dezember 1938.
Anfrage von Frau Goldschmidt aus Fronhausen an den Landrat in Marburg über eine mögliche Entlassung ihres Mannes aus der Schutzhaft vom 8. Dezember 1938.
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Schreiben des Innenministeriums, Reichsführer SS Himmler an die Regierungspräsidenten. Erfassung von Beschädigungen durch die Ausschreitungen, 12. Dezember 1938
Schreiben des Innenministeriums, Reichsführer SS Himmler an die Regierungspräsidenten. Erfassung von Beschädigungen durch die Ausschreitungen, 12. Dezember 1938
Schreiben des Innenministeriums, Reichsführer SS Himmler an die Regierungspräsidenten. Erfassung von Beschädigungen durch die Ausschreitungen, 12. Dezember 1938
Schreiben des Innenministeriums bzw. Reichsführer SS an die Regierungspräsidenten, Weiterleitung an Landrat in Marburg. Handlungsanweisungen und Bitte um Berichterstattung über mögliche Sachbeschädigungen bei den Ausschreitungen gegen Juden vom 10.11.1938. Der Bericht soll "nichtjüdisches und ausländisches" Eigentum beinhalten.
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Schreiben von Frau L. Yorsch an den Landrat in Marburg. Anfrage über den Aufenthaltsort ihres Bruders, Schuhmann, 4. Januar 1939
Schreiben von Frau L. Yorsch an den Landrat in Marburg. Anfrage über den Aufenthaltsort ihres Bruders, Schuhmann, 4. Januar 1939
Schreiben der Frau L. Yorsch an den Landrat in Marburg. Sie möchte den Aufenthaltsort ihres Bruders erfahren. Diese Auskunft ist delikat, da sich Frau Yorsch in Kanada aufhält.
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Anfrage des Bürgermeisters in Neustadt an den Landrat in Marburg, Bezug auf Eingabe von Frau Yorsch vom 4. Januar 1939. Verbleib von Goldmann im KZ Dachau, 25. Januar 1939
Anfrage des Bürgermeisters in Neustadt an den Landrat in Marburg, Bezug auf Eingabe von Frau Yorsch vom 4. Januar 1939. Verbleib von Goldmann im KZ Dachau, 25. Januar 1939
Anfrage des Bürgermeisters in Neustadt an den Landrat in Marburg vom 23. Januar 1939 und Antwort des Landrats in Marburg vom 25. Januar 1939: Informationen über den Verbleib des Herrn Goldmann im KZ Dachau. Unklare Kompetenzen hinsichtlich der Freigabe von delikaten Informationen, da Frau Yorsch aus Kanada schreibt. Die GeStaPo Kassel soll benachrichtigt werden, um Handlungsanweisungen zu empfangen.
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Schreiben der Staatlichen Kriminalpolizei Kassel an den Landrat in Marburg. Verbleib des inhaftierten Juden David Kaiser,  6. März 1939
Schreiben der Staatlichen Kriminalpolizei Kassel an den Landrat in Marburg. Verbleib des inhaftierten Juden David Kaiser, 6. März 1939
Schreiben der Staatlichen Kriminalpolizei Kassel an den Landrat in Marburg. Inhalt ist der ungeklärte Verbleib des inhaftierten Juden David Kaiser, es wird spekuliert er habe "die Reichsgrenze illegal überschritten".
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Schreiben des Landrats in Marburg an den Regierungspräsidenten in Kassel. Hausverkauf des Juda Israel Rothschild an Wilhelm Kiesselbach, 26. Januar 1939
Schreiben des Landrats in Marburg an den Regierungspräsidenten in Kassel. Hausverkauf des Juda Israel Rothschild an Wilhelm Kiesselbach, 26. Januar 1939
Schreiben des Landrats in Marburg an den Regierungspräsidenten in Kassel. Inhalt ist der Hausverkauf des Juda Israel Rothschild an Wilhelm Kiesselbach. Der Verkauf soll beschleunigt werden, um gewährleisten zu können dass die Auswanderung finanziert werden kann.
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180 Marburg 4830:  Verhandlungen über die dritte Judenevakuierung aus Marburg 1942-1944
180 Marburg 4830: Verhandlungen über die dritte Judenevakuierung aus Marburg 1942-1944

In diesem Ausstellungsraum sind Dokumente aus der Landratsamts- akte 180 Marburg 4830 zu sehen, welche fast vollständig auf- genommen wurde und Schrift- wechsel des Landrats in Marburg umfasst. Dieser gibt insbesondere über die Vorbereitungen der am 6. September 1942 erfolgten Deportation aus dem Landkreis Marburg Auskunft. Dabei handelt es sich um die dritte und letzte Deportation aus dem Landkreis Marburg, die über Kassel nach Theresienstadt führte [1].

Die Vorbereitungen zu dieser Deportation lassen sich anhand der Dokumente auf verschiedenen Ebenen nachvollziehen. Zum einen gibt es für den Regierungsbezirk Kassel zwei Rundverfügungen von Lüdcke von der Staatspolizeistelle Kassel vom 25. August und 28. August 1942, in denen u. a. Angaben zum Umfang des Gepäcks und zum Fahrplan sowie eine Namensliste der zu deportierenden Juden enthalten sind (Dokumente 3, 3.1, 5). Des Weiteren richtet der Landrat in Marburg zwei Verfügungen vom 28. August und 30. August 1942 an die Bürgermeister, in welchen er die Informationen aus den oben genannten Rundverfügungen weitergibt (Dokumente 4, 6). Schließlich wird die kommunale Ebene dadurch erfasst, dass die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden dem Landrat in Marburg Bericht erstatten, inwieweit die Vorgaben umgesetzt worden seien (Dokumente 6.1, 6.2, 6.3, 6.4, 6.5, 6.6, 6.7, 6.8, 6.9).

Des Weiteren geben die Dokumente nicht nur Auskunft über die Vorbereitungen zur dritten Deportation, sondern der Landrat in Marburg bestätigt auch der Staatspolizeistelle Kassel in einem Schreiben vom 7. September 1942, dass die Deportation reibungslos verlaufen sei (Dokument 7).

Darüber hinaus ist zu erwähnen, dass vier Dokumente in diesem Ausstellungsraum die zwangsweise Umsiedlung von jüdischen Familien aus Schweinsberg und Mardorf nach Rauischholzhausen im August 1942, kurz vor der letzten Deportation, thematisieren (Dokumente 1.0, 1.1, 2.0, 2.1). Infolge dieser Ghettoisierung lebten im Landkreis Marburg Juden nur noch in Rauischholzhausen und Roth.

Insgesamt ermöglichen die Dokumente v. a. einen Einblick in die Planungen zu der Deportation am 6. September 1942 aus dem Landkreis Marburg. Weitere Dokumente zu allen drei Deportationen finden sich in dem Ausstellungsraum mit Dokumenten aus der Landratsamtsakte 180 Marburg 3593 mit dem Titel "Juden und Emigranten Bd. 3 1934-1943" (Einführung in den Ausstellungsraum mit Dokumenten aus der Akte 180 Marburg 3593).

 Bearbeitet von Katrin Rack

 

[1] Für Angaben zu den drei Deportationen vgl. Händler-Lachmann, Barbara, Händler, Harald, Schütt, Ulrich, Purim, Purim, ihr liebe Leut, wißt ihr was Purim bedeut? Jüdisches Leben im Landkreis Marburg im 20. Jahrhundert, Marburg 1995, S. 227.

Schreiben des Landrats des Landkreises Marburg an die Staatspolizeistelle Kassel betreffend zwangsweise Umsiedlung jüdischer Familien aus Schweinsberg und Mardorf, 3. August 1942.
Schreiben des Landrats des Landkreises Marburg an die Staatspolizeistelle Kassel betreffend zwangsweise Umsiedlung jüdischer Familien aus Schweinsberg und Mardorf, 3. August 1942.
Schreiben des Landrats des Landkreises Marburg an die Staatspolizeistelle Kassel betreffend zwangsweise Umsiedlung jüdischer Familien aus Schweinsberg und Mardorf, 3. August 1942.

Der Landrat des Landkreises Marburg meldet die zwangsweise Übersiedlung jüdischer Familien aus Schweinsberg und Mardorf nach Rauischholzhausen. Infolge der Ghettoisierung würden im Landkreis Marburg Juden nur noch in den Gemeinden Rauischholzhausen und Roth leben. Der Landrat begründet dieses Verfahren mit einer "besseren Kontrolle" und "vereinfachtem Schriftverkehr".

Des Weiteren werden in dem Schreiben die beiden aus Mardorf zwangsweise umgesiedelten Juden namentlich genannt. Die betroffenden Schweinsberger Juden werden in einem Schreiben des Schweinsberger Bürgermeisters an den Landrat des Landkreises Marburg vom 30. Juli 1942 genannt, das dem Schreiben an die Staatspolizeistelle Kassel als Abschrift vorangestellt ist (siehe vorangehendes Dokument).

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Schreiben des Schweinsberger Bürgermeisters an den Landrat des Landkreises Marburg betreffend zwangsweise Umsiedlung der Schweinsberger Juden nach Rauischholzhausen, 30. Juli 1942.
Schreiben des Schweinsberger Bürgermeisters an den Landrat des Landkreises Marburg betreffend zwangsweise Umsiedlung der Schweinsberger Juden nach Rauischholzhausen, 30. Juli 1942.
Das Schreiben enthält eine Auflistung der zwangsweise umgesiedelten Juden.
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Aktennotiz des Landrats in Marburg betreffend Deportation der jüdischen Familie Lehrberger, 2. September 1942.
Aktennotiz des Landrats in Marburg betreffend Deportation der jüdischen Familie Lehrberger, 2. September 1942.
Der Landrat vermerkt die bevorstehende Deporatation der jüdischen Familie Lehrberger am 6. September 1942. Die zwangsweise Umsiedlung sei daher nicht mehr notwendig.
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Schreiben des Landrats des Kreises Marburg an den Bürgermeister in Wetter betreffend zwangsweise Umsiedlung der jüdischen Familie Lehrberger aus Wetter nach Roth, 17. August 1942.
Schreiben des Landrats des Kreises Marburg an den Bürgermeister in Wetter betreffend zwangsweise Umsiedlung der jüdischen Familie Lehrberger aus Wetter nach Roth, 17. August 1942.
Der Landrat des Kreises Marburg bestimmt in dem Schreiben die zwangsweise Umsiedlung der Familie Lehrberger von Wetter nach Roth in das Haus von Höchster. Infolgedessen würden in Wetter keine Juden mehr leben.
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Rundverfügung der Gestapo, Staatspolizeistelle Kassel,  betreffend Vorbereitung und Durchführung der letzten Deportation nach Theresienstadt  vom 5.-7. 9.1942, 25. August 1942
Rundverfügung der Gestapo, Staatspolizeistelle Kassel,  betreffend Vorbereitung und Durchführung der letzten Deportation nach Theresienstadt  vom 5.-7. 9.1942, 25. August 1942
Rundverfügung der Gestapo, Staatspolizeistelle Kassel,  betreffend Vorbereitung und Durchführung der letzten Deportation nach Theresienstadt  vom 5.-7. 9.1942, 25. August 1942
Rundverfügung der Gestapo, Staatspolizeistelle Kassel, betreffend Vorbereitung und Durchführung der letzten Deportation nach Theresienstadt vom 5.-7. 9.1942, 25. August 1942

Schreiben an die Landräte in Eschwege, Frankenberg, Fritzlar-Homberg, Fulda, Gelnhausen, Hanau, Hersfeld, Hünfeld, Marburg, Melsungen, Rotenburg a. d. Fulda, Schlüchtern, Schmalkalden, Witzenhausen und Ziegenhain sowie die Staatspolizei-Aussendienststelle, den Polizeidirektor in Hanau, den Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörde in Marburg und nachrichtlich an den Oberpräsidenten in Kassel, den Regierungspräsidenten in Kassel und die SD.-Hauptaussenstelle in Kassel.

Die Verfügung enthält v. a. Informationen zum Ablauf der Deportation und zum Umgang mit Vermögen sowie Vorgaben zum Umfang des Gepäcks. Dem Schreiben ist eine Namensliste der betroffenen Juden aus dem Kreis Marburg-Land beigelegt (siehe folgendes Dokument).

Die Deportation nach Theresienstadt vom 7.9. 1942 (ab Kassel) schließt die am 8.12.1941 begonnenen "Evakuierungen"  ab.  Mit der Deportation vom 7.9. 1942 werden die letzten verbliebenen jüdischen Bürger aus dem Bereich des Regierungspräsidiums Kassel in die Vernichtungslager geschickt.

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Von der Staatspolizeistelle Kassel erstellte Namensliste der von der bevorstehenden Deportation betroffenen Juden aus dem Kreis Marburg-Land, 25. August 1942.
Von der Staatspolizeistelle Kassel erstellte Namensliste der von der bevorstehenden Deportation betroffenen Juden aus dem Kreis Marburg-Land, 25. August 1942.
Die Liste wurde der Rundverfügung der Staatspolizeistelle Kassel vom 25. August 1942 beigelegt.
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Verfügung des Landrats des Kreises Marburg an die Bürgermeister betreffend Vorbereitung der bevorstehenden Deportation, 28. August 1942.
Verfügung des Landrats des Kreises Marburg an die Bürgermeister betreffend Vorbereitung der bevorstehenden Deportation, 28. August 1942.
Verfügung des Landrats des Kreises Marburg an die Bürgermeister betreffend Vorbereitung der bevorstehenden Deportation, 28. August 1942.

Der Landrat gibt die Anweisungen aus der Rundverfügung der Staatspolizeistelle Kassel vom 25. August 1942 an die Bürgermeister weiter.

Weiterleitung des Schreibens an den Vorsteher des Finanzamtes Marburg. Des Weiteren ergehen Anweisungen an den Bezirksleutnant Klawitter.

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Rundverfügung von Lüdcke von der Staatspolizeistelle Kassel betreffend Vorbereitung der bevorstehenden Deportation von Juden aus dem Regierungsbezirk Kassel über Kassel nach Theresienstadt, 28. August 1942.
Rundverfügung von Lüdcke von der Staatspolizeistelle Kassel betreffend Vorbereitung der bevorstehenden Deportation von Juden aus dem Regierungsbezirk Kassel über Kassel nach Theresienstadt, 28. August 1942.
Rundverfügung von Lüdcke von der Staatspolizeistelle Kassel betreffend Vorbereitung der bevorstehenden Deportation von Juden aus dem Regierungsbezirk Kassel über Kassel nach Theresienstadt, 28. August 1942.
Rundverfügung von Lüdcke von der Staatspolizeistelle Kassel betreffend Vorbereitung der bevorstehenden Deportation von Juden aus dem Regierungsbezirk Kassel über Kassel nach Theresienstadt, 28. August 1942.

Schreiben an die Landräte in Eschwege, Frankenberg, Fritzlar-Homberg, Fulda, Gelnhausen, Hanau, Hersfeld, Hünfeld, Marburg, Melsungen, Rotenburg a. d. Fulda, Schlüchtern, Schmalkalden, Witzenhausen und Ziegenhain sowie die Staatspolizei-Aussendienststelle in Fulda, den Polizeidirektor in Hanau und den Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörde in Marburg/Lahn. Nachrichtlich an den Oberpräsidenten in Kassel, den Regierungspräsidenten in Kassel und der SD.-Hauptaussenstelle in Kassel.

Bezugnahme auf seine Rundverfügung vom 25. August 1942.

Das Schreiben enthält einen Fahrplan sowie Anweisungen u. a. zu der Beförderung  von "zusätzlichen Ausrüstungsgegenstände der Juden".

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Antwortschreiben des Bürgermeisters von Momberg an den Landrat in Marburg betreffend "Abmeldung von Juden", 5. September 1942.
Antwortschreiben des Bürgermeisters von Momberg an den Landrat in Marburg betreffend "Abmeldung von Juden", 5. September 1942.
Bezugnahme auf die Verfügung vom 30. August 1942.
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Antwortschreiben des Bürgermeisters in Roth an den Landrat in Marburg betreffend erfolgte Deportation, 6. September 1942.
Antwortschreiben des Bürgermeisters in Roth an den Landrat in Marburg betreffend erfolgte Deportation, 6. September 1942.
Bezugnahme auf die Verfügung vom 30. August 1942.
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Antwortschreiben des Bürgermeisters von Kirchhain an den Landrat in Marburg betreffend "Abmeldung" von Ludwig Abt, 5. September 1942.
Antwortschreiben des Bürgermeisters von Kirchhain an den Landrat in Marburg betreffend "Abmeldung" von Ludwig Abt, 5. September 1942.
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Antwortschreiben des Bürgermeisters von Wetter an den Landrat in Marburg betreffend erforderliche Maßnahmen für die Deportation, 5. September 1942.
Antwortschreiben des Bürgermeisters von Wetter an den Landrat in Marburg betreffend erforderliche Maßnahmen für die Deportation, 5. September 1942.

Bezugnahme auf die Verfügungen vom 28. August und 30. August 1942.

Der Bürgermeister teilt mit, dass die notwendigen Vorbereitungen getroffen worden seien.

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Antwortschreiben des Bürgermeisters von Lohra an den Landrat in Marburg betreffend "Abmeldung" von Berta Nathan, 6. September 1942.
Antwortschreiben des Bürgermeisters von Lohra an den Landrat in Marburg betreffend "Abmeldung" von Berta Nathan, 6. September 1942.
Bezugnahme auf die Verfügung vom 30. August 1942.
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Antwortschreiben des Bürgermeisters von Rauischholzhausen an den Landrat in Marburg betreffend erforderliche Maßnahmen für die Deportation, 1. September 1942.
Antwortschreiben des Bürgermeisters von Rauischholzhausen an den Landrat in Marburg betreffend erforderliche Maßnahmen für die Deportation, 1. September 1942.

Bezugnahme auf die Verfügung vom 30. August 1942.

Der Bürgermeister teilt mit, dass das Erforderliche veranlasst sei.

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Antwortschreiben des Bürgermeisters von Momberg an den Landrat in Marburg betreffend erforderliche Maßnahmen für die Deportation, 1. September 1942.
Antwortschreiben des Bürgermeisters von Momberg an den Landrat in Marburg betreffend erforderliche Maßnahmen für die Deportation, 1. September 1942.
Der Bürgermeister teilt mit, dass das Erforderliche veranlasst sei.
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Antwortschreiben des Bürgermeisters von Lohra an den Landrat in Marburg betreffend Deportation von Bertha Nathan, 2. September 1942.
Antwortschreiben des Bürgermeisters von Lohra an den Landrat in Marburg betreffend Deportation von Bertha Nathan, 2. September 1942.

Bezugnahme auf die Verfügung vom 30. August 1942.

Der Bürgermeister teilt mit, dass die notwendigen Vorbereitungen getroffen worden seien.

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Antwortschreiben des Bürgermeisters von Kirchhain an den Landrat in Marburg betreffend Deportation von Ludwig Abt, 1. September 1942.
Antwortschreiben des Bürgermeisters von Kirchhain an den Landrat in Marburg betreffend Deportation von Ludwig Abt, 1. September 1942.

Bezugnahme auf die Verfügung vom 30. August 1942.

Der Bürgermeister teilt mit, welche Vorbereitungen für die Deportation von Ludwig Abt getroffen worden seien.

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Verfügung des Landrats des Kreises Marburg an die Bürgermeister in Kirchhain, Roth, Lohra, Wetter, Momberg und Rauischholzhausen betreffend Ergänzungen zur Verfügung vom 28. August 1942, 30. August 1942.
Verfügung des Landrats des Kreises Marburg an die Bürgermeister in Kirchhain, Roth, Lohra, Wetter, Momberg und Rauischholzhausen betreffend Ergänzungen zur Verfügung vom 28. August 1942, 30. August 1942.
Der Landrat gibt die Anweisungen aus der Rundverfügung der Staatspolizeistelle Kassel vom 28. August 1942 an die Bürgermeister weiter.
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Antwortschreiben des Landrats in Marburg an die Staatspolizeistelle in Kassel betreffend erfolgte Deportation, 7. September 1942.
Antwortschreiben des Landrats in Marburg an die Staatspolizeistelle in Kassel betreffend erfolgte Deportation, 7. September 1942.

Bezugnahme auf die Verfügungen vom 25. August und 28. August 1942.

Der Landrat teilt mit, dass die Deportation reibungslos verlaufen sei.

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Schreiben des Landrats in Marburg an die Staatspolizeistelle Kassel betreffend Erfassung von Gegenständen aus jüdischem Besitz, 2. November 1942.
Schreiben des Landrats in Marburg an die Staatspolizeistelle Kassel betreffend Erfassung von Gegenständen aus jüdischem Besitz, 2. November 1942.

Bezugnahme auf eine Verfügung vom 9. Oktober 1942.

Das Schreiben enthält eine Liste der "sichergestellten" Fahrräder und Schreibmaschinen im Landkreis Marburg.

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Antwortschreiben des Kirchhainer Bürgermeisters an den Landrat in Marburg betreffend Beantwortung der Fragen zu Minna Hanauer, 5. Dezember 1944.
Antwortschreiben des Kirchhainer Bürgermeisters an den Landrat in Marburg betreffend Beantwortung der Fragen zu Minna Hanauer, 5. Dezember 1944.
Antwortschreiben des Kirchhainer Bürgermeisters an den Landrat in Marburg betreffend Beantwortung der Fragen zu Minna Hanauer, 5. Dezember 1944.
Neben den Antworten findet sich ein Aktenvermerk des Landrats in Marburg darüber, dass die Geheime Staatspolizei zu verständigen sei.
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Schreiben der Staatspolizeistelle Kassel an den Landrat in Marburg betreffend Prüfung der Staatsangehörigkeit von Minna Hanauer, 11. November 1944.
Schreiben der Staatspolizeistelle Kassel an den Landrat in Marburg betreffend Prüfung der Staatsangehörigkeit von Minna Hanauer, 11. November 1944.
Schreiben der Staatspolizeistelle Kassel an den Landrat in Marburg betreffend Prüfung der Staatsangehörigkeit von Minna Hanauer, 11. November 1944.

Da festgestellt werden soll, ob Minna Hanauer die deutsche Staatsangehörigkeit "verloren" hat, wird um Beantwortung mehrerer Fragen zu ihrer Person gebeten.

Weiterleitung des Schreibens durch den Landrat in Marburg an den Bürgermeister in Kirchhain mit Bitte um Beantwortung der Fragen.

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180 Marburg 4831:  Israelische Totenhöfe im Landkreis Marburg 1940 - 1942
180 Marburg 4831: Israelische Totenhöfe im Landkreis Marburg 1940 - 1942

Mit der Verordnung des Regierungspräsidenten in Kassel vom 15. Juni 1940  (http://www.digam.net/?dok=7868), wurde ein administrativer Prozess in die Wege geleitet, der die bereits erfolgte Ghettoisierung der lebenden Juden auch auf die Toten ausdehnte. Dafür wurden im Landkreis Marburg die vorhandenen jüdischen Friedhöfe erfasst (http://www.digam.net/?dok=7906 Bl. 5) und bis auf einen Sammelfriedhof in Marburg (http://www.digam.net/?dok=7887) ausnahmslos polizeilich geschlossen (http://www.digam.net/?dok=7922).
Dieser behördliche Vorgang, angefangen beim Regierungspräsidenten in Kassel über den Landrat in Marburg bis hin zu den einzelnen Bürgermeistern und Gendarmeriestellen der jeweiligen Gemeinden (http://www.digam.net/?dok=7906 Bl. 4) ist gekennzeichnet durch seinen pragmatischen Wortlaut. Entweder bietet sich die Schließung eines jüdischen Friedhofes u.a. aufgrund der geringen Zahl jüdischer Familien an (http://www.digam.net/?dok=7899 Bl. 12) oder es bestehen vermeintliche Gründe für eine Verwendung für landwirtschaftliche Zwecke .
In diesem Zusammenhang werden zwei neue Begriffe eingeführt, die zur "Versachlichung" des Vorganges entscheidend beitragen: "Totenhöfe" (http://www.digam.net/?dok=7906 Bl. 5) und "Säkularisation" (http://www.digam.net/?dok=7919 Bl. 34). Der erstgenannte Begriff nimmt nicht nur eine Abgrenzung zur entsprechenden Wortbedeutung in der christlichen Bestattungskultur vor, sondern bietet auch den Vorteil mit den Toten aus ganz pragmatischen Gründen umgehen zu können (http://www.digam.net/?dok=7928 Bl. 50), ohne deren "Frieden" zu stören.
Mit dem Begriff "Säkularisation" wird dieser Vorgang in eine Reihe historisch - politischer Entscheidungen gestellt, die das Ende einer über Jahrhunderte gewachsenen kirchlichen Tradition und den Beginn einer neuen Zeit bedeuteten.
Für die jüdischen Friedhöfe im Landkreis Marburg bedeutete es größtenteils den Übergang in das Gemeindeeigentum und die Nutzung für landwirtschaftliche Zwecke.
Besiegelt wird das Ende von dieser Form jüdischer Kultur im Landkreis Marburg durch die "Sicherstellung" geeigneter Grabsteine für wissenschaftliche und geschichtliche Zwecke ( http://www.digam.net/?dok=7932).

 

 

Bearbeitet von Marcel Reck 

Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel u.a. an die Landräte und diverse Oberbürgermeister des Bezirks Kassels betreffend die Schließung und Säkularisation jüdischer Totenhöfe, 15. Juni 1940
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel u.a. an die Landräte und diverse Oberbürgermeister des Bezirks Kassels betreffend die Schließung und Säkularisation jüdischer Totenhöfe, 15. Juni 1940
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel u.a. an die Landräte und diverse Oberbürgermeister des Bezirks Kassels betreffend die Schließung und Säkularisation jüdischer Totenhöfe, 15. Juni 1940

Das Schreiben ist an den Polizeipräsidenten in Kassel, den Polizeidirektor in Hanau, die Landräte des Bezirks Kassel sowie die Oberbürgermeister der Städte Kassel, Hanau, Fulda und Marburg gerichtet.

Der Regierungspräsident sieht aufgrund der starken Abwanderung der Juden einen jüdischen Totenhof für den Landkreis Kassel als ausreichend an. Die überflüssigen Totenhöfe sollen sobald als möglich einer Säkularisation / Verweltlichung zugeführt und wirtschaftlich wieder nutzbar gemacht werden.

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Der Landrat des Kreises Marburg an die Bürgermeister der Städte und die Gendarmeriebeamten des Kreises Marburg betr. die Erfassung und Verwendung jüdischer Totenhöfe, 21. Juni 1940
Der Landrat des Kreises Marburg an die Bürgermeister der Städte und die Gendarmeriebeamten des Kreises Marburg betr. die Erfassung und Verwendung jüdischer Totenhöfe, 21. Juni 1940
Der Landrat des Kreises Marburg an die Bürgermeister der Städte und die Gendarmeriebeamten des Kreises Marburg betr. die Erfassung und Verwendung jüdischer Totenhöfe, 21. Juni 1940
Der Landrat des Kreises Marburg an die Bürgermeister der Städte und die Gendarmeriebeamten des Kreises Marburg betr. die Erfassung und Verwendung jüdischer Totenhöfe, 21. Juni 1940
Dem Landrat ist über die Existenz jüdischer Totenhöfe in den Ortschaften, deren Größe, Frequentierung in den vorangegangenen 30 Jahren und aktueller Verwendung Bericht zu erstatten. Weiterhin lässt der Landrat beim Oberbürgermeister in Marburg anfragen, ob der jüdische Totenhof in Marburg als Sammelfriedhof zur Verfügung gestellt werden kann (s. Bl. 5v). Anbei ein Verteilerverzeichnis über die angeschriebenen Bürgermeister und Gendarmerieposten (s. Bl. 4)
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Antwortschreiben des Bürgermeisters der Stadt Neustadt an den Landrat des LK Marburg betr. die Existenz und Verwendung des jüdischen Totenhofes in Neustadt, 28. Juni 1940
Antwortschreiben des Bürgermeisters der Stadt Neustadt an den Landrat des LK Marburg betr. die Existenz und Verwendung des jüdischen Totenhofes in Neustadt, 28. Juni 1940
Das Antwortschreiben betreffend die Erfassung und Verwendung jüdischer Totenhöfe vom 21. Juni 1940. Blatt 5 gibt Auskunft über Größe, Frequentierung in den vorangegangenen 30 Jahren und aktueller Verwendung des jüdischen Totenhofes in Neustadt. Ausdruck des bestehenden Interesses, den Totenhof wirtschaftlichen Zwecken zuzuführen.
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Antwortschreiben des Oberbürgermeister der Stadt Marburg an den Landrat des Kreises Marburg zur Einrichtung des jüdischen Totenhofes in Marburg als Sammelfriedhof, 11. Juli 1940
Antwortschreiben des Oberbürgermeister der Stadt Marburg an den Landrat des Kreises Marburg zur Einrichtung des jüdischen Totenhofes in Marburg als Sammelfriedhof, 11. Juli 1940
Der Oberbürgermeisters von Marburg teilt mit, dass der jüdische Totenhof in Marburg als Sammelfriedhof für die im Landkreis Marburg verstorbenen Juden zur Verfügung steht.
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Antwortschreiben des Bürgermeister der Stadt Kirchain an den Landrat des LK Marburg betr. die Existenz und Verwendung des jüdischen Totenhofes in Kirchhain, 29. Juni 1940
Antwortschreiben des Bürgermeister der Stadt Kirchain an den Landrat des LK Marburg betr. die Existenz und Verwendung des jüdischen Totenhofes in Kirchhain, 29. Juni 1940
Antwortschreiben des Bürgermeister der Stadt Kirchain an den Landrat des LK Marburg betr. die Existenz und Verwendung des jüdischen Totenhofes in Kirchhain, 29. Juni 1940
Antwortschreiben des Bürgermeister der Stadt Kirchain an den Landrat des LK Marburg betr. die Existenz und Verwendung des jüdischen Totenhofes in Kirchhain, 29. Juni 1940
Das Antwortschreiben betreffend die Erfassung und Verwendung jüdischer Totenhöfe vom 21. Juni 1940. Blatt 5 geben Auskunft über Größe, Eigentumsverhältnis sowie aktueller und beabsichtigter Verwendung des jüdischen Totenhofes in Kirchhain.
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Antwortschreiben des Bürgermeisters der Stadt Rauschenberg an den Landrat des LK Marburg betr. die Existenz und Verwendung des jüdischen Totenhofes in Rauschenberg, 02. Juli 1940
Antwortschreiben des Bürgermeisters der Stadt Rauschenberg an den Landrat des LK Marburg betr. die Existenz und Verwendung des jüdischen Totenhofes in Rauschenberg, 02. Juli 1940

Das Antwortschreiben betreffend die Erfassung und Verwendung jüdischer Totenhöfe vom 21. Juni 1940. Blatt 5 gibt Auskunft über Größe, Frequentierung in den vorangegangenen 30 Jahren und aktueller Verwendung des jüdischen Totenhofes in Neustadt. Ausdruck des selbstverständlichen Interesses, den Totenhof wirtschaftlichen Zwecken zuzuführen.

 

 

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Antwortschreiben des Gendarmerie - Einzelposten Allendorf l an den Landrat des LK Marburg betr. die Existenz und Verwendung des jüdischen Totenhofes in Allendorf l, 08. Juli 1940
Antwortschreiben des Gendarmerie - Einzelposten Allendorf l an den Landrat des LK Marburg betr. die Existenz und Verwendung des jüdischen Totenhofes in Allendorf l, 08. Juli 1940
Das Antwortschreiben betreffend die Erfassung und Verwendung jüdischer Totenhöfe vom 21. Juni 1940. Blatt 5 macht die geforderten Angaben über Größe, Frequentierung in den vorangegangenen 30 Jahren und aktueller Verwendung des jüdischen Totenhofes in Allendorf l.
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Antwortschreiben des Gendarmerie - Einzelposten Fronhausen an den Landrat des LK Marburg betr. die Existenz und Verwendung des jüdischen Totenhofes in Fronhausen, 28. Juni 1940
Antwortschreiben des Gendarmerie - Einzelposten Fronhausen an den Landrat des LK Marburg betr. die Existenz und Verwendung des jüdischen Totenhofes in Fronhausen, 28. Juni 1940
Das Antwortschreiben betreffend die Erfassung und Verwendung jüdischer Totenhöfe vom 21. Juni 1940. Blatt 5 macht die geforderten Angaben über Größe, Frequentierung in den vorangegangenen 30 Jahren und aktueller Verwendung des jüdischen Totenhofes in Fronhausen.
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Antwortschreiben des Gendarmerie - Posten in Lohra an den Landrat des LK Marburg betr. die Existenz und Verwendung der jüdischen Totenhöfe in Lohra, 27. Juni 1940
Antwortschreiben des Gendarmerie - Posten in Lohra an den Landrat des LK Marburg betr. die Existenz und Verwendung der jüdischen Totenhöfe in Lohra, 27. Juni 1940
Das Antwortschreiben betreffend die Erfassung und Verwendung jüdischer Totenhöfe vom 21. Juni 1940. Blatt 5 macht die geforderten Angaben über Größe, Frequentierung in den vorangegangenen 30 Jahren und aktueller Verwendung des neuen und alten jüdischen Totenhofes in Lohra.
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Antwortschreiben des Gendarmerie - Posten in Dreihausen an den Landrat des LK Marburg betr. die Existenz und Verwendung des jüdischen Friedhofes in Nordeck, 27. Juni 1940
Antwortschreiben des Gendarmerie - Posten in Dreihausen an den Landrat des LK Marburg betr. die Existenz und Verwendung des jüdischen Friedhofes in Nordeck, 27. Juni 1940
Das Antwortschreiben betreffend die Erfassung und Verwendung jüdischer Totenhöfe vom 21. Juni 1940. Blatt 5 macht die geforderten Angaben über Größe, Frequentierung in den vorangegangenen 30 Jahren und aktueller Verwendung des jüdischen Friedhofes in Nordeck.
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Antwortschreiben des Gendarmerie - Einzelposten in Roßdorf an den Landrat des LK Marburg betr. die Existenz und Verwendung des jüdischen Totenhofes in Rauischholzhausen, 02. Juli 1940
Antwortschreiben des Gendarmerie - Einzelposten in Roßdorf an den Landrat des LK Marburg betr. die Existenz und Verwendung des jüdischen Totenhofes in Rauischholzhausen, 02. Juli 1940
Das Antwortschreiben betreffend die Erfassung und Verwendung jüdischer Totenhöfe vom 21. Juni 1940. Blatt 5 macht die geforderten Angaben über Größe, Frequentierung in den vorangegangenen 30 Jahren und aktueller Verwendung des jüdischen Friedhofes in Rauischholzhausen.
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Antwortschreiben des Gendarmerie - Einzelposten in Niederwalgern an den Landrat des LK Marburg betr. die Existenz und Verwendung des jüdischen Totenhofes in Roth, 28. Juni 1940
Antwortschreiben des Gendarmerie - Einzelposten in Niederwalgern an den Landrat des LK Marburg betr. die Existenz und Verwendung des jüdischen Totenhofes in Roth, 28. Juni 1940
Das Antwortschreiben betreffend die Erfassung und Verwendung jüdischer Totenhöfe vom 21. Juni 1940.  Blatt 5 macht die geforderten Angaben über Größe, Frequentierung in den vorangegangenen 30 Jahren und aktueller Verwendung des jüdischen Friedhofes in Rauischholzhausen. Ausdruck des Interesses, den Totenhof wieder wirtschaftlichen Zwecken zuzuführen.
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Antwortschreiben des Gendarmerie - Einzelposten Allendorf ll an den Landrat des LK Marburg betr. die Existenz und Verwendung des jüdischen Totenhofes in Allendorf ll, 15. Juli 1940
Antwortschreiben des Gendarmerie - Einzelposten Allendorf ll an den Landrat des LK Marburg betr. die Existenz und Verwendung des jüdischen Totenhofes in Allendorf ll, 15. Juli 1940

Das Antwortschreiben betreffend die Erfassung und Verwendung jüdischer Totenhöfe vom 21. Juni 1940. Blatt 5 macht die geforderten Angaben über Größe, Frequentierung in den vorangegangenen 30 Jahren und aktueller Verwendung des jüdischen Totenhofes in Allendorf ll. Ausführliche Beschreibung warum die Zuführung des Totenhofes für wirtschaftlichen Zwecke gegeben ist. Betonung der Notwendigkeit des Entfernens der Grabsteine wegen der von diesen ausgehenden "Sicherheitsgefährdung" für die Öffentlichkeit. Es wird der Vorschlag gemacht, die Grabsteine des Totenhofes zu Schleifsteinen umzuarbeiten.

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Antwortschreiben des Bürgermeister der Stadt Schweinsberg an den Landrat des LK Marburg betr. die Existenz und Verwendung des jüdischen Totenhofes in Schweinsberg, 14. Juli 1940
Antwortschreiben des Bürgermeister der Stadt Schweinsberg an den Landrat des LK Marburg betr. die Existenz und Verwendung des jüdischen Totenhofes in Schweinsberg, 14. Juli 1940
Das Antwortschreiben betreffend die Erfassung und Verwendung jüdischer Totenhöfe vom 21. Juni 1940. Blatt 5 macht die geforderten Angaben über Größe, Frequentierung in den vorangegangenen 30 Jahren und aktueller Verwendung des jüdischen Totenhofes in Schweinsberg. Ausdruck des bestehenden Interesses, den Totenhof wirtschaftlichen Zwecken zuzuführen.
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Antwortschreiben des Bürgermeister der Stadt Wetter an den Landrat des LK Marburg betr. die Existenz und Verwendung des jüdischen Totenhofes in Wetter, 28. Juni 1940
Antwortschreiben des Bürgermeister der Stadt Wetter an den Landrat des LK Marburg betr. die Existenz und Verwendung des jüdischen Totenhofes in Wetter, 28. Juni 1940
Antwortschreiben des Bürgermeister der Stadt Wetter an den Landrat des LK Marburg betr. die Existenz und Verwendung des jüdischen Totenhofes in Wetter, 28. Juni 1940
Das Antwortschreiben betreffend betr. die Erfassung und Verwendung jüdischer Totenhöfe vom 21. Juni 1940. Blatt 5 weist auf die Stadt Wetter als Eigentümer des jüdischen Totenhofes hin. Von den geforderten Angaben wird nur die Größe des Totenhofes angegeben. Ausführliche Beschreibung warum die Zuführung des Totenhofes für wirtschaftliche Zwecke gegeben ist.
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Antwortschreiben der Gendarmeriestelle in Cölbe an den Landrat des LK Marburg betr. die  Nichtexistenz jüdischer Totenhöfe in den Bezirken Cölbe, Bernsdorf, Bürgeln und Ginseldorf, 27. Juni 1940
Antwortschreiben der Gendarmeriestelle in Cölbe an den Landrat des LK Marburg betr. die Nichtexistenz jüdischer Totenhöfe in den Bezirken Cölbe, Bernsdorf, Bürgeln und Ginseldorf, 27. Juni 1940
Das Antwortschreiben betreffend die Erfassung und Verwendung jüdischer Totenhöfe vom 21. Juni 1940. Blatt 5 stellt die Nichtexistenz jüdischer Totenhöfe in den genannten Bezirken fest.
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Schreiben des Landrates des Kreises Marburg an die Bürgermeister des LK betr. die Beantragung der Schließung und Säkularisation der jeweiligen jüdischen Totenhöfe beim Reg. - Präs., 10. September 1940
Schreiben des Landrates des Kreises Marburg an die Bürgermeister des LK betr. die Beantragung der Schließung und Säkularisation der jeweiligen jüdischen Totenhöfe beim Reg. - Präs., 10. September 1940
Schreiben des Landrates des Kreises Marburg an die Bürgermeister des LK betr. die Beantragung der Schließung und Säkularisation der jeweiligen jüdischen Totenhöfe beim Reg. - Präs., 10. September 1940
Schreiben des Landrates des Kreises Marburg an die Bürgermeister des LK betr. die Beantragung der Schließung und Säkularisation der jeweiligen jüdischen Totenhöfe beim Reg. - Präs., 10. September 1940

Der Landrat nimmt Bezug auf die Verfügung des Regierungspräsidenten vom 15.06.1940 und das Schreiben des Oberbürgermeisters von Marburg vom 08.07. 1940.

Die Bürgermeister der Gemeinden Kirchhain, Neutstadt, Rauschenberg,Schweinsberg, Wetter, Allendorf, Fronhausen, Halsdorf, Lohra, Nordeck, Rauisch - Holzhausen und Roth werden vom Landrat gebeten, bei ihm entsprechende Anträge, hinsichtlich der polizeilichen Schließung und Säkularisation der jüdischen Totenhöfe, für den Regierungspräsidenten vorzulegen.

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Schreiben des Landrates des Kreises Marburg an den Regierungspräsidenten in Kassel mit der Bitte um Genehmigung der Schließung des jüdischen Totenhofes in Kirchhain, 10. Oktober 1940
Schreiben des Landrates des Kreises Marburg an den Regierungspräsidenten in Kassel mit der Bitte um Genehmigung der Schließung des jüdischen Totenhofes in Kirchhain, 10. Oktober 1940
Mit Hinweis auf die Einrichtung des jüdischen Totenhofes in Marburg als Sammeltotenhof für den Landkreis Marburg beantragt der Landrat beim Regierungspräsidenten die Schließung des Totenhofes in der Stadtgemeinde Kirchhain.
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Schreiben des Landrates des Kreises Marburg an den Regierungspräsidenten in Kassel mit der Bitte um Genehmigung der Schließung des jüdischen Totenhofes in Kirchhain, 10. Oktober 1940
Schreiben des Landrates des Kreises Marburg an den Regierungspräsidenten in Kassel mit der Bitte um Genehmigung der Schließung des jüdischen Totenhofes in Kirchhain, 10. Oktober 1940
Mit Hinweis auf die Einrichtung des jüdischen Totenhofes in Marburg als Sammeltotenhof für den Landkreis Marburg beantragt der Landrat beim Regierungspräsidenten die Schließung des Totenhofes in der Stadtgemeinde Kirchhain.
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Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an den Landrat in Marburg betreffend die endgültige Schließung und Säkularisation der Totenhöfe in Kirchhain, Rauschenberg, Halsdorf, Fronhausen und Roth, 12. Dezember 1940
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an den Landrat in Marburg betreffend die endgültige Schließung und Säkularisation der Totenhöfe in Kirchhain, Rauschenberg, Halsdorf, Fronhausen und Roth, 12. Dezember 1940
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an den Landrat in Marburg betreffend die endgültige Schließung und Säkularisation der Totenhöfe in Kirchhain, Rauschenberg, Halsdorf, Fronhausen und Roth, 12. Dezember 1940

Der Regierungspräsident veranlasst die Schließung der Totenhöfe in Kirchhain, Rauschenberg, Halsdorf, Fronhausen und Roth unter ausdrücklicher Betonung, dass die Verwendung der Totenhöfe für wirtschaftliche Zwecke erst nach einer positiven schriftlichen Stellungnahme des Staatlichen Gesundheitsamtes in dieser Angelegenheit erfolgen kann.

Weiterleitung der Veranlassung an die Bürgermeister über den Landrat in Marburg (s. Blatt 43). 

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Schreiben des Landrates des Kreises Marburg an den Regierungspräsidenten in Kassel mit der Stellungnahme des Staatlichen Gesundheitsamtes zur wirtschaftlichen Verwendung des Totenhofes in Roth, 16. Januar 1941
Schreiben des Landrates des Kreises Marburg an den Regierungspräsidenten in Kassel mit der Stellungnahme des Staatlichen Gesundheitsamtes zur wirtschaftlichen Verwendung des Totenhofes in Roth, 16. Januar 1941
Schreiben des Landrates des Kreises Marburg an den Regierungspräsidenten in Kassel mit der Stellungnahme des Staatlichen Gesundheitsamtes zur wirtschaftlichen Verwendung des Totenhofes in Roth, 16. Januar 1941
Antrag des Landrates an den Regierungspräsidenten zur Freigabe des Totenhofes in Roth für die Verwendung als Ackerland unter Verweis auf die positive Stellungnahme des Staatlichen Gesundheitsamtes.
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Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an den Landrat in Marburg betr. die Freigabe des Totenhofes in Roth für wirtschaftliche Zwecke, 17. Januar 1941
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an den Landrat in Marburg betr. die Freigabe des Totenhofes in Roth für wirtschaftliche Zwecke, 17. Januar 1941
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an den Landrat in Marburg betr. die Freigabe des Totenhofes in Roth für wirtschaftliche Zwecke, 17. Januar 1941

Der Regierungspräsident ordnet die Freigabe des nicht belegten Teils des Totenhofes in Roth für wirtschaftliche Zwecke an. Die Juden in Roth sind davon in Kenntnis zu setzen.

Weitergabe der Verodnung über den Landrat an den Bürgermeister in der Gemeinde Roth (s. Blatt 46 v).

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Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an den Landrat in Marburg betr. die Säkularisation und Erlaubnis zur Umbettung jüdischer Toten auf dem Totenhof in Kirchhain, 25. Januar 1941
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an den Landrat in Marburg betr. die Säkularisation und Erlaubnis zur Umbettung jüdischer Toten auf dem Totenhof in Kirchhain, 25. Januar 1941
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an den Landrat in Marburg betr. die Säkularisation und Erlaubnis zur Umbettung jüdischer Toten auf dem Totenhof in Kirchhain, 25. Januar 1941
Der Regierungspräsident in Kassel genehmigt die Säkularisation des Kirchhainer Totenhofes. Aufgrund des Platzbedarfs durch die Reichsbahn wird eine nötige Umbettung der jüdischen Toten genehmigt. Die jüdischen Angehörigen sind zu benachrichtigen, soweit bekannt.
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Schreiben des Landrates des Kreises Marburg an den Regierungspräsidenten in Kassel mit der Bitte um Genehmigung der Umbettung jüdischer Toten auf dem Totenhofe in Kirchhain, 16. Januar 1941
Schreiben des Landrates des Kreises Marburg an den Regierungspräsidenten in Kassel mit der Bitte um Genehmigung der Umbettung jüdischer Toten auf dem Totenhofe in Kirchhain, 16. Januar 1941
Schreiben des Landrates des Kreises Marburg an den Regierungspräsidenten in Kassel mit der Bitte um Genehmigung der Umbettung jüdischer Toten auf dem Totenhofe in Kirchhain, 16. Januar 1941
Der Landrat in Marburg erbittet mit Verweis auf das Einverständnis des Staatlichen Gesundheitsamtes (s. Blatt 49) die Genehmigung vom Regierungspräsidenten in Kassel für die Umbettung bestatteter Juden auf dem Friedhof in Kirchhain, weil die betroffene Fläche des Totenhofes von der Reichsbahn benötigt wird.
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Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks Marburg betreffend der Verwahrung jüdischer Grabsteine, 13. Juli 1942
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks Marburg betreffend der Verwahrung jüdischer Grabsteine, 13. Juli 1942
Der Regierungspräsident in Kassel ordnet die vorläufige Sicherstellung charakteristischer Grabsteine von jüdischen Friedhöfen an, die ein geschichtliches oder wissenschaftliches Interesse begründen könnten. Diese Anordnung steht im Einvernhemen mit der Gauleitung Kurhessen.
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180 Marburg 4837:  Unterhaltung jüdischer Kultstätten im Kreis 1922-1946
180 Marburg 4837: Unterhaltung jüdischer Kultstätten im Kreis 1922-1946

Die Dokumente in diesem Ausstellungsraum sind der Landratsamtsakte 180 Marburg 4837 entnommen. Es handelt sich bei den ausgewählten Dokumenten um Schriftwechsel des Landrats aus den Jahren 1938-1946, die sich v. a. auf den Umgang mit Synagogen, jüdischen Betsälen und Friedhöfen sowie Häusern in jüdischem Besitz nach der Reichspogromnacht beziehen. Der Landrat in Marburg trat in diesem Zusammenhang als mittlere Instanz zwischen dem Regierungspräsidenten in Kassel und den Bürgermeistern des Landkreises auf. Beispielsweise verfügte der Regierungspräsident in Kassel in einem Schreiben vom 17. Oktober 1939, dass ihm über den Zustand von Synagogen, jüdischen Betsälen und Friedhöfen Bericht erstattet werde (Dokument 3). Dieses Schreiben leitete der Landrat in Marburg an die Bürgermeister weiter, deren Antwortschreiben (Dokumente 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5) er in seinem Schreiben vom 25. November 1939 im Ergebnis zusammengefasst dem Regierungspräsidenten sendete (Dokument 3.6). Dieser Schriftwechsel findet sich in seinem ganzen Umfang in diesem Ausstellungsraum wieder, da er ungefähr ein Jahr nach der Reichspogromnacht einen Einblick in das Ausmaß der Zerstörung jüdischen gemeinschaftlichen Lebens und Besitzes im Landkreis Marburg gewährt sowie ggf. die weitere Nutzung durch die Nationalsozialisten dokumentiert. Zudem gibt eine Aufstellung vom 28. Mai 1946 einen Überblick über die im Landkreis Marburg vorhanden gewesenen und noch vorhandenen Synagogen, Betsäle und jüdischen Friedhöfe nach dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft (Dokument 7.1).

Des Weiteren umfasst dieser Ausstellungsraum mehrere Schreiben aus den Jahren 1941 und 1942 zum Verkauf des Hauses von David Strauss in Kirchhain, um anhand eines Beispiels zu zeigen wie die „Arisierung“ jüdischen Besitzes verlaufen konnte (Dokumente 6, 6.1, 6.2, 6.3, 6.4).

Wenngleich im Rahmen dieser Einführung nicht alle Dokumente vorgestellt werden konnten, decken die bisher genannten Dokumente zwei zentrale Bereiche dieses Ausstellungsraums ab.

Bearbeitet von Katrin Rack 

Verfügung des Regierungspräsidenten in Kassel betreffend Frage der Genehmigung zur Veräußerung des Grundbesitzes der israelitischen Gemeinde Holzhausen-Wittelsberg, 25. August 1938.
Verfügung des Regierungspräsidenten in Kassel betreffend Frage der Genehmigung zur Veräußerung des Grundbesitzes der israelitischen Gemeinde Holzhausen-Wittelsberg, 25. August 1938.
Verfügung des Regierungspräsidenten in Kassel betreffend Frage der Genehmigung zur Veräußerung des Grundbesitzes der israelitischen Gemeinde Holzhausen-Wittelsberg, 25. August 1938.

Bezugnahme auf ein Schreiben vom 20. Juli 1938.

Schreiben an den Rechtsanwalt und Notar Georg Pfeiffer in Kirchhain und an den Landrat in Marburg.

Weiterleitung durch den Landrat in Marburg an die Bürgermeister in Wittelsberg und Rauischholzhausen.

Eine Genehmigung zur Veräußerung des Grundbesitzes der israelitischen Gemeinde Holzhausen-Wittelsberg sei nicht erforderlich. Die grundlegenden Bestimmungen seien das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der jüdischen Kultusvereinigungen vom 28. März 1938 und die Anordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan aufgrund der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden vom 26. April 1938.

 

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Funkspruch der Staatspolizeistelle Kassel betreffend eigene Einrichtung von Luftschutzräumen durch jüdische Gemeinden und Verbot des Ausgangs für Juden nach 20 Uhr, 10. September 1939.
Funkspruch der Staatspolizeistelle Kassel betreffend eigene Einrichtung von Luftschutzräumen durch jüdische Gemeinden und Verbot des Ausgangs für Juden nach 20 Uhr, 10. September 1939.
Funkspruch der Staatspolizeistelle Kassel betreffend eigene Einrichtung von Luftschutzräumen durch jüdische Gemeinden und Verbot des Ausgangs für Juden nach 20 Uhr, 10. September 1939.
Funkspruch der Staatspolizeistelle Kassel betreffend eigene Einrichtung von Luftschutzräumen durch jüdische Gemeinden und Verbot des Ausgangs für Juden nach 20 Uhr, 10. September 1939.

Die Staatspolizeistelle Kassel ordnet an, den jüdischen Gemeinden mitzuteilen, dass sie Luftschutzräume selbst einzurichten hätten und der Ausgang nach 20 Uhr für Juden verboten sei. Diese Anordnungen dürften laut Befehl des Reichsführers SS nicht in Zeitungen und öffentlichen Erlassen bekanntgegeben werden.

Weiterleitung des Funkspruchs mit jeweiliger Angabe der Uhrzeit an den Oberbürgermeister Pol. Hauptwachtmeister Wild, die Landratsämter in Ziegenhain und Frankenberg und die Gendarmeriemeister, wobei die Gendarmeriemeister den Auftrag erhalten, das Erforderliche zu veranlassen.

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Schreiben des Bürgermeisters von Kirchhain an den Landrat in Marburg betreffend Zustand und Nutzung der Kirchhainer Synagoge, 6. November 1939.
Schreiben des Bürgermeisters von Kirchhain an den Landrat in Marburg betreffend Zustand und Nutzung der Kirchhainer Synagoge, 6. November 1939.

Bezugnahme auf die Verfügung vom 30. Oktober 1939. 

Der Kirchhainer Bürgermeister berichtet über den Zustand und die Nutzung der dortigen Synagoge. Diese sei äusserlich völlig unversehrt und die Inneneinrichtung teilweise demoliert. Das Gebäude sei abgeschlossen und die Schlüssel verwahrt worden. Seit dem 12. Dezember 1938 sei die Synagoge städtisches Eigentum und werde seit dem 14. Oktober 1939 von der Reichsstelle für Getreide für die Getreidelagerung genutzt. Wenn das Gebäude nicht mehr benötigt werde, soll der Abbruch erfolgen.

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Schreiben des Landrats in Marburg an den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend Beseitigung und Nutzung von Synagogen, 25. November 1939.
Schreiben des Landrats in Marburg an den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend Beseitigung und Nutzung von Synagogen, 25. November 1939.

Bezugnahme auf die Verfügung vom 17. Oktober 1939 über die Ruinen der Synagogen jüdischer Kultusvereinigungen.

Der Landrat in Marburg teilt dem Regierungspräsidenten in Kassel mit, dass die Ruinen der Synagogen in Neustadt und Schweinsberg inzwischen beseitigt seien. Die übrigen Synagogen würden meist zur Getreidelagerung verwandt.

 

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Schreiben des Bürgermeisteramts in Roth an den Landrat in Marburg betreffend Nutzung der Synagoge in Roth, 9. November 1939.
Schreiben des Bürgermeisteramts in Roth an den Landrat in Marburg betreffend Nutzung der Synagoge in Roth, 9. November 1939.
Bezugnahme auf die Verfügung vom 30. Oktober 1939.
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Schreiben des Bürgermeisters von Momberg an den Landrat in Marburg betreffend Nutzung der Momberger Synagoge, 8. November 1939.
Schreiben des Bürgermeisters von Momberg an den Landrat in Marburg betreffend Nutzung der Momberger Synagoge, 8. November 1939.
Bezugnahme auf die Verfügung vom 30. Oktober 1939.
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Schreiben des Bürgermeisters von Schweinsberg an den Landrat in Marburg betreffend Beseitigung der Ruine der Schweinsberger Synagoge, 9. November 1939.
Schreiben des Bürgermeisters von Schweinsberg an den Landrat in Marburg betreffend Beseitigung der Ruine der Schweinsberger Synagoge, 9. November 1939.
Bezugnahme auf die Verfügung vom 30. Oktober 1939.
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Verfügung des Regierungspräsidenten in Kassel betreffend Mitteilung über die Beseitigung der Ruinen jüdischer Kultusvereinigungen, 17. Oktober 1939.
Verfügung des Regierungspräsidenten in Kassel betreffend Mitteilung über die Beseitigung der Ruinen jüdischer Kultusvereinigungen, 17. Oktober 1939.
Verfügung des Regierungspräsidenten in Kassel betreffend Mitteilung über die Beseitigung der Ruinen jüdischer Kultusvereinigungen, 17. Oktober 1939.

Schreiben an die Landräte des Bezirks, die Oberbürgermeister des Bezirks und die Bürgermeister in Eschwege und Hersfeld.

Weiterleitung durch den Landrat in Marburg an die Bürgermeister in Kirchhain, Neustadt, Wetter, Schweinsberg, Roth und Momberg.

Bezugnahme auf die Verfügung vom 4. April 1939.

 

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Schreiben des Bürgermeisters von Neustadt im Kreis Marburg an den Landrat in Marburg betreffend Erwerb und Abbruch der Neustädter Synagoge durch die Stadt Neustadt, 7. November 1939.
Schreiben des Bürgermeisters von Neustadt im Kreis Marburg an den Landrat in Marburg betreffend Erwerb und Abbruch der Neustädter Synagoge durch die Stadt Neustadt, 7. November 1939.
Bezugnahme auf die Verfügung vom 30. Oktober 1939.
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Abschätzung des Preußischen Staatshochbauamts II in Marburg für das Landratsamt in Marburg betreffend Wert des Hauses des Juden Moritz Strauß in Kirchhain, 3. Juni 1941.
Abschätzung des Preußischen Staatshochbauamts II in Marburg für das Landratsamt in Marburg betreffend Wert des Hauses des Juden Moritz Strauß in Kirchhain, 3. Juni 1941.
Abschätzung des Preußischen Staatshochbauamts II in Marburg für das Landratsamt in Marburg betreffend Wert des Hauses des Juden Moritz Strauß in Kirchhain, 3. Juni 1941.

Angaben zu Material und baulichem Zustand, Berechnung des Grundstückwertes

Die Lage des Hauses stelle eine Verkehrsbehinderung und eine Gefährdung dar, weshalb empfohlen wird das Haus auf Abbruch zu veräußern. 

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Schreiben von Bendel vom Finanzamt Marburg betreffend Unterbringung von jüdischen Familien in "Reichsgebäuden", 24. Februar 1942.
Schreiben von Bendel vom Finanzamt Marburg betreffend Unterbringung von jüdischen Familien in "Reichsgebäuden", 24. Februar 1942.
Bendel führt eine Anweisung des Oberfinanzpräsidenten in Kassel aus, indem er darauf hinweist, dass dieser der Unterbringung von jüdischen Familien in "Reichsgebäuden" nicht zustimmen könne.
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Schreiben des Landrats in Marburg an Telegr. Bauführer Gonther betreffend Verkauf des Hauses des Juden David Strauss in Kirchhain, 14. September 1941.
Schreiben des Landrats in Marburg an Telegr. Bauführer Gonther betreffend Verkauf des Hauses des Juden David Strauss in Kirchhain, 14. September 1941.

Bezugnahme auf Anfrage von Gonther.

Der Landrat teilt Gonther mit, dass das Haus zur Zeit nicht verkauft werden könne, da David Strauss "ausgewandert" sei und niemandem eine Vollmacht überlassen habe. Daher müsse erst das Ausbürgerungsverfahren abgeschlossen sein. Gonther wird zugesichert, dass er als Erwerber in Frage käme, da sein Antrag vom Präsidenten der Reichspostdirektion in Kassel unterstützt werde und der Ortsgruppenleiter der NSDAP Kirchhain, der Bürgermeister Metzler in Kirchhain und die zuständige Kreisleitung der Veräußerung zugestimmt hätten. 

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Schreiben des Bürgermeisters von Kirchhain Metzler an den Landrat in Marburg betreffend Interessenten für den Kauf des Hauses von David Strauss, 18. Juli 1942.
Schreiben des Bürgermeisters von Kirchhain Metzler an den Landrat in Marburg betreffend Interessenten für den Kauf des Hauses von David Strauss, 18. Juli 1942.
Schreiben des Bürgermeisters von Kirchhain Metzler an den Landrat in Marburg betreffend Interessenten für den Kauf des Hauses von David Strauss, 18. Juli 1942.
Da durch den Sperrerlass Grundstücke "evakuierter" Juden Reichseigentum würden, könne das Haus nicht mehr an den Blockleiter der NSDAP Gonther verkauft werden. Nach Ansicht von Metzler kämen die beiden weiteren Interessenten nicht in Frage, da sie keine finanziellen Schwierigkeiten hätten selbst Eigenheime nach dem Krieg zu errichten. Daher solle der Verkauf bis nach Kriegsende zurückgestellt werden.
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Schreiben des Landrats in Marburg an den Bürgermeister und Ortsgruppenleiter der NSDAP in Kirchhain Metzler betreffend Stellungnahme zur Wahl des Interessenten für den Kauf des Hauses von David Strauss, 15. Juli 1942.
Schreiben des Landrats in Marburg an den Bürgermeister und Ortsgruppenleiter der NSDAP in Kirchhain Metzler betreffend Stellungnahme zur Wahl des Interessenten für den Kauf des Hauses von David Strauss, 15. Juli 1942.
Neben Prediger, zu dem eine Stellungnahme erbeten wird, und Gonther als Interessenten habe sich der Schornsteinfegermeister Brückner beworben, der allerdings kinderlos verheiratet sei und eine ausreichende Wohnung besäße. Der Landrat schlägt vor, mit dem Verkauf bis nach Kriegsende zu warten, da die Reichsfinanzverwaltung Gonther das Haus nicht veräußern wolle.
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Schreiben des Vorstehers des Finanzamts in Marburg an den Landrat  in Marburg betreffend Verkauf des Hauses von David Strauss an Gonther und weiterer Interessent, 9. Juli 1942.
Schreiben des Vorstehers des Finanzamts in Marburg an den Landrat in Marburg betreffend Verkauf des Hauses von David Strauss an Gonther und weiterer Interessent, 9. Juli 1942.
Der Vorsteher des Finanzamts in Marburg teilt dem Landrat in Marburg mit, dass der Antrag der ausnahmsweisen Genehmigung für den Verkauf des Grundstücks an Gonther vom Oberfinanzpräsidenten nicht weitergegeben wurde, weil die Einziehungsverfügung für das Vermögen des Juden David Strauss noch nicht vorliege und als weiterer Interessent der Erbhofbauer Prediger in Frage käme. Er bittet, zu der Person Prediger Stellung zu nehmen.
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Abschätzung des Preußischen Staatshochbauamts II in Marburg für das Landratsamt in Marburg betreffend Wert des Hauses des Juden David Strauss in Kirchhain, 3. Juni 1941.
Abschätzung des Preußischen Staatshochbauamts II in Marburg für das Landratsamt in Marburg betreffend Wert des Hauses des Juden David Strauss in Kirchhain, 3. Juni 1941.
Angaben zu Material und baulichem Zustand, Berechnung des Grundstückwerts
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Verfügung des Regierungspräsidenten in Kassel betreffend Aufstellung über die vorhanden gewesenen und noch vorhandenen Synagogen, Betsäle und jüdischen Friedhöfe, 30. April 1946.
Verfügung des Regierungspräsidenten in Kassel betreffend Aufstellung über die vorhanden gewesenen und noch vorhandenen Synagogen, Betsäle und jüdischen Friedhöfe, 30. April 1946.
Verfügung des Regierungspräsidenten in Kassel betreffend Aufstellung über die vorhanden gewesenen und noch vorhandenen Synagogen, Betsäle und jüdischen Friedhöfe, 30. April 1946.

Schreiben an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks.

Weiterleitung durch den Landrat an die Bürgermeister.

Bezugnahme auf einen Erlaß des Ministers des Innern vom 23. April 1946 betreffend jüdische Kultstätten.

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Aufstellung über die im Landkreis Marburg/Lahn vorhanden gewesenen und noch vorhandenen Synagogen, Betsäle und jüdischen Friedhöfe, 28. Mai 1946.
Aufstellung über die im Landkreis Marburg/Lahn vorhanden gewesenen und noch vorhandenen Synagogen, Betsäle und jüdischen Friedhöfe, 28. Mai 1946.
Aufstellung über die im Landkreis Marburg/Lahn vorhanden gewesenen und noch vorhandenen Synagogen, Betsäle und jüdischen Friedhöfe, 28. Mai 1946.
Aufstellung über die im Landkreis Marburg/Lahn vorhanden gewesenen und noch vorhandenen Synagogen, Betsäle und jüdischen Friedhöfe, 28. Mai 1946.

Angaben über Kirchhain, Neustadt, Rauschenberg, Schweinsberg, Wetter, Allendorf, Fronhausen, Halsdorf, R.-Holzhausen, Josbach, Lohra, Mardorf, Momberg, Niederklein, Nordeck, Roth und Wohra.

In folgenden Gemeinden befanden sich weder Synagoge noch Betsaal noch ein jüdischer Friedhof: Amöneburg, Betziesdorf, Bürgeln, Cölbe, Ebsdorf, Elnhausen, Gossfelden, Himmelsberg, Oberwalgern, Rossdorf, Sterzhausen, Wehrda und Wittelsberg.

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180 Biedenkopf 5645
180 Biedenkopf 5645
180 Biedenkopf 5645

Titel: siehe Blatt 54  

Die Akte "180 Biedenkopf, Nr. 5645" befasst sich ausgiebig mit der Straftat „Isenberg“ vom 05. September 1939 in Buchenau. Sie umfasst 56 Dokumente. Ein großer Teil liegt in diesem Ausstellungsraum in digitalisierter Form vor.

Am Spätabend des 05. September 1939 gegen 23.00 wurde das Geschwisterpaar Bert(h)a Sara und Jakob Israel Isenberg in Buchenau von einigen Männern und Burschen aus dem Haus getrieben, zusammengeschlagen, verhöhnt und verfolgt. Jakob Isenberg konnte sich schließlich in seinem Haus verstecken. Nachdem man seine Schwester aus ihrem Versteck getrieben hatte, wurde sie erneut verprügelt, bis man sie für tot hielt. Der Bürgermeister nahm sich schließlich ihrer an. Weiter kam es im Zuge des Übergriffs zu Diebstahl. Im weiteren Verlauf wurden beide Geschwister ins Krankenhaus gebracht. Die Geschwister versuchen als Folge des Übergriffs von Buchenau nach Marburg zu ziehen und schließlich auszuwandern.

Jakob und Berta Isenberg konnten einige Täter identifizieren, gegen diese wurde Strafantrag gestellt. Die Aussagen liegen vor. Etwa die Hälfte gesteht die Tat, der andere Teil leugnet.

Der Oberstaatsanwalt Lautz in Marburg kritisiert Anfang Dezember 1939 die oberflächliche Bearbeitung der Straftat und verlangt nach einer gründlichen Ermittlung. Diese Kritik ist beachtlich und eindeutig im Zusammenhang mit dem Beginn des 2. Weltkrieges zu sehen. In den Vorkriegsjahren kam es kaum zu nennenswerten Verurteilungen nach Verbrechen an jüdischen Bürgern und jüdischem Eigentum. Vorangehende Interventionen, wie die im Dezember 1939, sind in dieser Form nicht bekannt. Dieser Kritik scheint also ein Wandel der NS-Führung im Umgang mit Verbrechen an Juden im Deutschen Reich voraus gegangen zu sein. Durch den Kriegsbeginn hatte die NS-Führung die Absicht, dass es an der Heimatfront möglichst ruhig blieb. Eine Tolerierung und Forcierung der Übergriffe, wie in den Vorkriegsjahren, war nicht mehr vorgesehen. Nach der Reichspogromnacht vom 09. auf den 10. November hatte die Judenverfolgung in Deutschland eine neue "Qualität" erreicht und die deutschen Juden waren de facto entrechtet und enteignet. Nachfolgende Übergriffe seitens der SA und/oder anderen Organisationen waren - vor allem im Kontext der außenpolitischen Zuspitzung und dem Kriegsbeginn am 01. September 1939 - dysfunktional. Mit dem Überfall auf Polen und besonders mit dem Beginn des Russlandfeldzuges am 22. Juni 1941 begann die systematische Judenvernichtung.

Bereits im Vorfeld hatte sich die Staatsanwaltschaft Marburg sehr negativ über die Vorfälle in Buchenau geäußert (Bl. 1 oben). Diese Ansicht steht in deutlichem Gegensatz zu der Bewertung von Dr. Burghof. Dieser befasst sich in einem Schreiben des Landrates in Biedenkopf an den Oberstaatsanwalt in Marburg ausführlich mit den Hintergründen und Motiven der Tat. Außerdem nennt er einen zweiten, ähnlichen Fall des Julius Isreal Katz. In diesem Schreiben bezieht sich der Autor explizit (Bl. 46) auf das Attentat an dem Legationssekretär vom Rath in Paris vom 07. November 1938. und nennt dieses als Grund für die wachsende Empörung der nationalsozialistischen Gemeinde Buchenau gegen ihre jüdischen Einwohner. Weiter hätte sich Jakob Isenberg geweigert (im Gegensatz zu den übrigen Buchenauer Juden) auszuwandern. Dr. Burghof stellt fest, dass das Scheitern der Friedensbemühungen im Jahre 1938 dem Weltjudentum zuzuschreiben sei. Dieses hätte sich wiederum auf die Stimmung in Buchenau ausgewirkt. Dementsprechend habe es keinen direkten Auslöser für die Tat am 05. September gegeben, sondern diese war vielmehr das Ergebnis vorangehender Taten, Gesten, marxistischer Weltanschauung und Angriffen gegen die NS-Ideologie. Die nationalsozialistische Gemeinde Buchenau wäre in einen Zustand der Volksnotwehr geraten - gegen den Terror Isenbergs. Die Angreifer wären Vollstrecker eines allgemeinem Volkswillens gewesen und hätten keinerlei persönlichen Vorteil gesucht. Ferner hätten die Juden geäußert, dass ein möglicher Krieg ihnen Erlösung bringe.

Der Autor zieht die Schlussfolgerung, dass die Verfahren einzustellen seien. Die Gesetze müssten so angewendet werden, dass sie dem nationalsozialistischen Rechtsempfinden entsprächen.

Das Schreiben endet mit der expliziten Aufforderung an die Kreisleitung der NSDAP in Dillenburg, die Fortführung des Verfahrens zu unterbinden. Ferner eine Aufforderung an die Polizeidienststelle in Frankfurt, das Verfahren einzustellen. Diese teilt die Ansicht Burghofs.

Am Bericht Burghofs (Bl. 43) wird die von der NS-Führung proklamierte "Arisierung" der Wirtschaft deutlich. Der jüdische Besitz soll in "arische" Hände übergehen. Die jüdische Bevölkerung soll nur so viel behalten, wie sie für eine baldige Auswanderung benötigt. Die Aktionen gegen die Juden Katz und Isenberg dienen dem Interesse der NS-Führung, die (Zwangs-)Auswanderung der Juden zu forcieren. Die Dokumente 29 und 29v verstärken diesen Eindruck.

 

Bearbeitet von Christian Siekmann

Gendarmerie-Gruppenposten Eckelshausen an den Oberstaaatsanwalt in Marburg betreffend gewaltsame Übergriffe, sowie Diebstahl an den jüdischen Geschwistern Berta und Jakob Isenberg in Buchenau am 05. September 1939. Eckelshausen, 16. November 1939
Gendarmerie-Gruppenposten Eckelshausen an den Oberstaaatsanwalt in Marburg betreffend gewaltsame Übergriffe, sowie Diebstahl an den jüdischen Geschwistern Berta und Jakob Isenberg in Buchenau am 05. September 1939. Eckelshausen, 16. November 1939
Gendarmerie-Gruppenposten Eckelshausen an den Oberstaaatsanwalt in Marburg betreffend gewaltsame Übergriffe, sowie Diebstahl an den jüdischen Geschwistern Berta und Jakob Isenberg in Buchenau am 05. September 1939. Eckelshausen, 16. November 1939

Vorangehend die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Marburg betreffend den schweren Körperverletzungen gegen Berta Sara und Jakob Israel Isenberg in Buchenau am 05. September 1939 gegen 23.00. Seitens der Staatsanwaltschaft heißt es, dass dieser Übergriff eine Schande sei und nicht gutgeheißen werde.

Nachfolgend der Bericht des Gendarmeriemeisters Ebling an den Oberstaatsanwalt in Marburg. Der Verfasser schildert den gewaltsamen Übergriff zahlreicher Buchenauer Burschen und Männer gegen das jüdische Geschwisterpaar. Diese seien  aus ihrem Haus herausgeholt und dann wiederholt schwer geschlagen worden. Ein Fluchtversuch in die nahe gelegene Wirtschaft "Nassauer" endet erfolglos und sie müssen sich erneut auf die Straße begeben, wo sie immer noch verfolgt werden. Jakob Isenberg versteckt sich schließlich in seinem Haus. Derweil wurde Berta Isenberg auf offener Straße erneut schwer zusammen geschlagen, bis man sie für tot hielt. Ferner habe es nachfolgend einen Diebstahl im Hause Isenberg gegeben.

vgl. hierzu besonders: http://www.digam.net/dokument.php?ID=7950

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Ortspolizeibehörde Marburg - Kriminalabteilung  an den Herrn Oberstaatsanwalt in Kassel betreffend die Straftat gegen die jüdischen Geschwister Isenberg in Buchenau. Zeugenaussage des Jakob Isenberg. Marburg, 30. November 1939
Ortspolizeibehörde Marburg - Kriminalabteilung  an den Herrn Oberstaatsanwalt in Kassel betreffend die Straftat gegen die jüdischen Geschwister Isenberg in Buchenau. Zeugenaussage des Jakob Isenberg. Marburg, 30. November 1939
Ortspolizeibehörde Marburg - Kriminalabteilung  an den Herrn Oberstaatsanwalt in Kassel betreffend die Straftat gegen die jüdischen Geschwister Isenberg in Buchenau. Zeugenaussage des Jakob Isenberg. Marburg, 30. November 1939
Ortspolizeibehörde Marburg - Kriminalabteilung an den Herrn Oberstaatsanwalt in Kassel betreffend die Straftat gegen die jüdischen Geschwister Isenberg in Buchenau. Zeugenaussage des Jakob Isenberg. Marburg, 30. November 1939

Aussage Jakob Isenbergs zum Tathergang des Übergriffs am Spätabend des 05. Septembers 1939 in Buchenau. Isenberg identifiziert zahlreiche Täter, deren Aussagen im Folgenden dokumentiert werden.

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Ortspolizeibehörde Marburg - Kriminalabteilung  an den Herrn Oberstaatsanwalt in Kassel betreffend die Straftat gegen die jüdischen Geschwister Isenberg in Buchenau. Zeugenaussage der Berta Isenberg. Marburg, 30. November 1939
Ortspolizeibehörde Marburg - Kriminalabteilung  an den Herrn Oberstaatsanwalt in Kassel betreffend die Straftat gegen die jüdischen Geschwister Isenberg in Buchenau. Zeugenaussage der Berta Isenberg. Marburg, 30. November 1939
Ortspolizeibehörde Marburg - Kriminalabteilung  an den Herrn Oberstaatsanwalt in Kassel betreffend die Straftat gegen die jüdischen Geschwister Isenberg in Buchenau. Zeugenaussage der Berta Isenberg. Marburg, 30. November 1939
Ortspolizeibehörde Marburg - Kriminalabteilung an den Herrn Oberstaatsanwalt in Kassel betreffend die Straftat gegen die jüdischen Geschwister Isenberg in Buchenau. Zeugenaussage der Berta Isenberg. Marburg, 30. November 1939
Aussage Berta Isenbergs zum Tathergang des Übergriffs am Spätabend des 05. Septembers 1939 in Buchenau. Isenberg identifiziert zahlreiche Täter, deren Aussagen im Folgenden dokumentiert werden.
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Gendarmerie-Gruppenposten Eckelshausen an den Oberstaaatsanwalt in Marburg betreffend die Straftat gegen die jüdischen Geschwister Isenberg in Buchenau am 05. September 1939 - Aussage Willi Schlimmes. Eckelshausen, 16. November 1939
Gendarmerie-Gruppenposten Eckelshausen an den Oberstaaatsanwalt in Marburg betreffend die Straftat gegen die jüdischen Geschwister Isenberg in Buchenau am 05. September 1939 - Aussage Willi Schlimmes. Eckelshausen, 16. November 1939
Am späten Abend des 05. September 1939 wurden in Buchenau die Geschwister Berta und Jakob Isenberg von einigen Männern und Burschen aus dem Haus gezerrt, verfolgt und auf der Straße zusammengeschlagen. In diesem Zusammenhang werden im Folgendem einige Aussagen der (vermeintlichen) Täter dokumentiert: Willi Schlimme
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Gendarmerie-Gruppenposten Eckelshausen an den Oberstaaatsanwalt in Marburg betreffend die Straftat gegen die jüdischen Geschwister Isenberg in Buchenau am 05. September 1939 - Aussage August Lehbergers Eckelshausen, 16. November 1939
Gendarmerie-Gruppenposten Eckelshausen an den Oberstaaatsanwalt in Marburg betreffend die Straftat gegen die jüdischen Geschwister Isenberg in Buchenau am 05. September 1939 - Aussage August Lehbergers Eckelshausen, 16. November 1939
Am späten Abend des 05. September 1939 wurden in Buchenau die Geschwister Berta und Jakob Isenberg von einigen Männern und Burschen aus dem Haus gezerrt, verfolgt und auf der Straße zusammengeschlagen. In diesem Zusammenhang werden im Folgendem einige Aussagen der (vermeintlichen) Täter dokumentiert: August Lehberger
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Gendarmerie-Gruppenposten Eckelshausen an den Oberstaaatsanwalt in Marburg betreffend die Straftat gegen die jüdischen Geschwister Isenberg in Buchenau am 05. September 1939 - Aussage Waldemar Damms. Eckelshausen, 16. November 1939
Gendarmerie-Gruppenposten Eckelshausen an den Oberstaaatsanwalt in Marburg betreffend die Straftat gegen die jüdischen Geschwister Isenberg in Buchenau am 05. September 1939 - Aussage Waldemar Damms. Eckelshausen, 16. November 1939
Gendarmerie-Gruppenposten Eckelshausen an den Oberstaaatsanwalt in Marburg betreffend die Straftat gegen die jüdischen Geschwister Isenberg in Buchenau am 05. September 1939 - Aussage Waldemar Damms. Eckelshausen, 16. November 1939
Am späten Abend des 05. September 1939 wurden in Buchenau die Geschwister Berta und Jakob Isenberg von einigen Männern und Burschen aus dem Haus gezerrt, verfolgt und auf der Straße zusammengeschlagen. In diesem Zusammenhang werden im Folgendem einige Aussagen der (vermeintlichen) Täter dokumentiert: Waldemar Damm
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Gendarmerie-Gruppenposten Eckelshausen an den Oberstaaatsanwalt in Marburg betreffend die Straftat gegen die jüdischen Geschwister Isenberg in Buchenau am 05. September 1939 - Aussage Peter Ackers. Eckelshausen, 16. November 1939
Gendarmerie-Gruppenposten Eckelshausen an den Oberstaaatsanwalt in Marburg betreffend die Straftat gegen die jüdischen Geschwister Isenberg in Buchenau am 05. September 1939 - Aussage Peter Ackers. Eckelshausen, 16. November 1939
Am späten Abend des 05. September 1939 wurden in Buchenau die Geschwister Berta und Jakob Isenberg von einigen Männern und Burschen aus dem Haus gezerrt, verfolgt und auf der Straße zusammengeschlagen. In diesem Zusammenhang werden im Folgendem einige Aussagen der (vermeintlichen) Täter dokumentiert: Peter Acker
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Gendarmerie-Gruppenposten Eckelshausen an den Oberstaaatsanwalt in Marburg betreffend die Straftat gegen die jüdischen Geschwister Isenberg in Buchenau am 05. September 1939 - Aussage Karl Derschs. Eckelshausen, 16. November 1939
Gendarmerie-Gruppenposten Eckelshausen an den Oberstaaatsanwalt in Marburg betreffend die Straftat gegen die jüdischen Geschwister Isenberg in Buchenau am 05. September 1939 - Aussage Karl Derschs. Eckelshausen, 16. November 1939
Am späten Abend des 05. September 1939 wurden in Buchenau die Geschwister Berta und Jakob Isenberg von einigen Männern und Burschen aus dem Haus gezerrt, verfolgt und auf der Straße zusammengeschlagen. In diesem Zusammenhang werden im Folgendem einige Aussagen der (vermeintlichen) Täter dokumentiert: Karl Dersch
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Gendarmerie-Gruppenposten Eckelshausen an den Oberstaaatsanwalt in Marburg betreffend die Straftat gegen die jüdischen Geschwister Isenberg in Buchenau am 05. September 1939 - Aussage Johannes Engels. Eckelshausen, 16. November 1939
Gendarmerie-Gruppenposten Eckelshausen an den Oberstaaatsanwalt in Marburg betreffend die Straftat gegen die jüdischen Geschwister Isenberg in Buchenau am 05. September 1939 - Aussage Johannes Engels. Eckelshausen, 16. November 1939
Am späten Abend des 05. September 1939 wurden in Buchenau die Geschwister Berta und Jakob Isenberg von einigen Männern und Burschen aus dem Haus gezerrt, verfolgt und auf der Straße zusammengeschlagen. In diesem Zusammenhang werden im Folgendem einige Aussagen der (vermeintlichen) Täter dokumentiert: Johannes Engel
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Gendarmerie-Gruppenposten Eckelshausen an den Oberstaaatsanwalt in Marburg betreffend die Straftat gegen die jüdischen Geschwister Isenberg in Buchenau am 05. September 1939 - Aussage Hermann Messerschmidts. Eckelshausen, 16. November 1939
Gendarmerie-Gruppenposten Eckelshausen an den Oberstaaatsanwalt in Marburg betreffend die Straftat gegen die jüdischen Geschwister Isenberg in Buchenau am 05. September 1939 - Aussage Hermann Messerschmidts. Eckelshausen, 16. November 1939
Gendarmerie-Gruppenposten Eckelshausen an den Oberstaaatsanwalt in Marburg betreffend die Straftat gegen die jüdischen Geschwister Isenberg in Buchenau am 05. September 1939 - Aussage Hermann Messerschmidts. Eckelshausen, 16. November 1939
Am späten Abend des 05. September 1939 wurden in Buchenau die Geschwister Berta und Jakob Isenberg von einigen Männern und Burschen aus dem Haus gezerrt, verfolgt und auf der Straße zusammengeschlagen. In diesem Zusammenhang werden im Folgendem einige Aussagen der (vermeintlichen) Täter dokumentiert: Hermann Messerschmidt
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Gendarmerie-Gruppenposten Eckelshausen an den Oberstaaatsanwalt in Marburg betreffend gewaltsame Übergriffe, sowie Diebstahl an den jüdischen Geschwistern Isenberg in Buchenau am 05. September 1939 - offizielle Aussagen. Eckelshausen, 16. November 1939

Am späten Abend des 05. September 1939 wurden in Buchenau die Geschwister Berta und Jakob Isenberg von einigen Männern und Burschen aus dem Haus gezerrt, verfolgt und auf der Straße zusammengeschlagen. In diesem Zusammenhang werden im Folgendem einige Aussagen der (vermeintlichen) Täter dokumentiert: Johannes Engel (Bl. 2), Willi Schlimme (Bl. 2v), August Lehberger (Bl. 3), Waldemar Damm (Bl. 4, 4v), Peter Acker (Bl. 5), Hermann Messerschmidt (Bl. 6, 6v) und Karl Dersch (B. 7).

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Oberbürgermeister von Marburg an den Landrat in Biedenkopf betreffend den Wegzug der Geschwister Isenbergs in die Stadt Marburg, im Zuge des gewaltsamens Übergriffs vom 05. September 1939. Marburg, 03. Oktober 1939
Oberbürgermeister von Marburg an den Landrat in Biedenkopf betreffend den Wegzug der Geschwister Isenbergs in die Stadt Marburg, im Zuge des gewaltsamens Übergriffs vom 05. September 1939. Marburg, 03. Oktober 1939
Oberbürgermeister von Marburg an den Landrat in Biedenkopf betreffend den Wegzug der Geschwister Isenbergs in die Stadt Marburg, im Zuge des gewaltsamens Übergriffs vom 05. September 1939. Marburg, 03. Oktober 1939

Punkt 1: Bert(h)a Isenberg erscheint beim Oberbürgermeister in Marburg. Sie bittet, dass sie und ihre beiden Geschwister nach Marburg ziehen dürfen. Ausschlaggebend hierfür ist augenscheinlich die Gewalttat vom 05. September 1939. Außerdem hätten sie zwangsweise ihre Wohnung aufgeben müssen. Sie vermerkt, dass sie hinreichende Mittel hätten, nicht der öffentlichen Fürsorge zur Last zu fallen. Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass "nichts dem entgegenstände, in Buchenau weiter zu wohnen, bis die von ihr vorgesehene Auswanderung stattfinden könne."

Der Bürgermeister stellt unter Punkt 2 fest, dass Marburg nicht das Sammelbecken für Juden werden solle, "die die Landstädte nicht mehr haben wollen". Ferner würde eine gewisse Wohnungsnot herrschen. Die Juden sollen nach Möglichkeit - bis zu ihrer Auwanderung - in anderen Orten des Landkreises Biedenkopf eine Wohnung finden.

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Landrat Biedenkopf an den Oberbürgermeister in Marburg betreffend den Umzug der Isenbergs von Buchenau nach Marburg, Bidenkopf, 20. Oktober 1939
Landrat Biedenkopf an den Oberbürgermeister in Marburg betreffend den Umzug der Isenbergs von Buchenau nach Marburg, Bidenkopf, 20. Oktober 1939
Der Landrat Biedenkopf insistiert, dass man die Geschwister Isenberg nicht zur Abwanderung gezwungen hätte. Die Gründe hierfür sieht er vielmehr im Verkauf des Hauses und darin, dass sich die Isenbergs in der "nationalsozialistischen Gemeinde" nicht mehr wohl fühlen würden.
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Oberstaatsanwalt Lautz, Marburg, an den Landrat in Biedenkopf betreffend die "Strafsache gegen Engel u.a. wegen schweren Landfriedensbruch" im Zuge des gewaltsamen Übergriffs auf die Juden Isenberg in Buchenau. Marburg, 02. Dezember 1939
Oberstaatsanwalt Lautz, Marburg, an den Landrat in Biedenkopf betreffend die "Strafsache gegen Engel u.a. wegen schweren Landfriedensbruch" im Zuge des gewaltsamen Übergriffs auf die Juden Isenberg in Buchenau. Marburg, 02. Dezember 1939
Der Oberstaatsanwalt Lautz, Marburg,  missbilligt das oberflächliche Vorgehen des mit der Strafsache Isenberg betrauten Gendarmeriebeamten. Der Oberstaatsanwalt fordert die schleunige Durchführung der weiteren Ermittlungen.
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Gendarmerie-Gruppenposten Eckelshausen stellt Strafanzeige in der Straftat "Isenberg" in Buchenau gegen 11 Personen. Eckelshausen, 10. Dezember 1939
Gendarmerie-Gruppenposten Eckelshausen stellt Strafanzeige in der Straftat "Isenberg" in Buchenau gegen 11 Personen. Eckelshausen, 10. Dezember 1939
Gendarmerie-Gruppenposten Eckelshausen stellt Strafanzeige in der Straftat "Isenberg" in Buchenau gegen 11 Personen. Eckelshausen, 10. Dezember 1939
Gendarmerie-Gruppenposten Eckelshausen stellt Strafanzeige in der Straftat "Isenberg" in Buchenau gegen 11 Personen. Eckelshausen, 10. Dezember 1939
Gendarmerie-Gruppenposten Eckelshausen stellt Strafanzeige in der Straftat "Isenberg" in Buchenau gegen 11 Personen. Eckelshausen, 10. Dezember 1939

Gegen folgende Personen wird in der Strafttat Isenberg (http://www.digam.net/dokument.php?ID=7924&lput=1128&all) Strafanzeige gestellt:
Johannes Engel, Willi Schlimme. August Lehberger, Waldemar Damm, Peter Acker, Fritz Schwarz, Hermann Messerschmidt, Reinhard Kehlinger, Otto Dönges, Hermann Brössel, Karl Dersch.

Diese hätten gegen die Geschwister Isenberg und deren Eigentum Gewalttätigkeiten begangen. Die ersten 5 gestehen die Tat. Der Beschuldigte Peter Acker reduziert seine Tat auf einen Fußtritt gegen den Hintern. Letztere streiten die Tat ab.

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Bürgermeister von Niederweidbach an den Landrat in Biedenkopf betreffend die "Ausschreitungen gegen den Juden Katz". Niederweidbach, 02. Januar 1940
Bürgermeister von Niederweidbach an den Landrat in Biedenkopf betreffend die "Ausschreitungen gegen den Juden Katz". Niederweidbach, 02. Januar 1940
Bürgermeister von Niederweidbach an den Landrat in Biedenkopf betreffend die "Ausschreitungen gegen den Juden Katz". Niederweidbach, 02. Januar 1940
Bürgermeister von Niederweidbach an den Landrat in Biedenkopf betreffend die "Ausschreitungen gegen den Juden Katz". Niederweidbach, 02. Januar 1940

Der Bürgermeister teilt mit, dass es beim Hause des Juden Katz in Niederweidbach zu mehrmaligen Zerstörungen gekommen ist. Verhandlungen hätten bisher keine Täter ermittelt. Der Oberstaatsanwalt legt fest, dass derartige Ausschreitungen für die Zukunft unterbleiben sollen. Besonders die Jugend solle durch Belehrung von weiteren Übergriffen abgehalten werden.

Bl. 37 und 37 v dokumentieren die Aussage von Julius Israel Katz. 

Vgl. hierzu: http://www.digam.net/dokument.php?ID=7950  

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Bürgermeister von Niederweidbach an den Landrat in Biedenkopf betreffend die "Ausschreitungen gegen den Juden Katz". Zeugenaussage von Elsa Keßler, sowie ergänzende Bemerkung des Bürgermeisters. Niederweidbach, 02. Januar 1940
Bürgermeister von Niederweidbach an den Landrat in Biedenkopf betreffend die "Ausschreitungen gegen den Juden Katz". Zeugenaussage von Elsa Keßler, sowie ergänzende Bemerkung des Bürgermeisters. Niederweidbach, 02. Januar 1940
Bürgermeister von Niederweidbach an den Landrat in Biedenkopf betreffend die "Ausschreitungen gegen den Juden Katz". Zeugenaussage von Elsa Keßler, sowie ergänzende Bemerkung des Bürgermeisters. Niederweidbach, 02. Januar 1940
Bürgermeister von Niederweidbach an den Landrat in Biedenkopf betreffend die "Ausschreitungen gegen den Juden Katz". Zeugenaussage von Elsa Keßler, sowie ergänzende Bemerkung des Bürgermeisters. Niederweidbach, 02. Januar 1940

Die Blätter 40 und 40 v dokumentieren die Zeugenaussage von Elsa Keßler.

Blatt 41 beinhaltet eine ergänzende Mitteilung des Bürgermeisters an den Landrat in Biedenkopf. Der Verfasser stellt Spekulationen an, woran die mehrmaligen Übergriffe gegen Julius Israel Katz liegen könnten. Er bezieht sich auf den Ortsgrupenleiter Kessler, der festgestellt habe, dass es "einzig und allein an dem frechen Benehmen der Familie Katz" läge. 

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Landrat von Biedenkopf an den Oberstaatsanwalt von Marburg betreffend die "Strafsache gegen Engel u.a. wegen schweren Landfriedensbruch". Biedenkopf, 14. Februar 1940
Landrat von Biedenkopf an den Oberstaatsanwalt von Marburg betreffend die "Strafsache gegen Engel u.a. wegen schweren Landfriedensbruch". Biedenkopf, 14. Februar 1940
Landrat von Biedenkopf an den Oberstaatsanwalt von Marburg betreffend die "Strafsache gegen Engel u.a. wegen schweren Landfriedensbruch". Biedenkopf, 14. Februar 1940
Landrat von Biedenkopf an den Oberstaatsanwalt von Marburg betreffend die "Strafsache gegen Engel u.a. wegen schweren Landfriedensbruch". Biedenkopf, 14. Februar 1940
Landrat von Biedenkopf an den Oberstaatsanwalt von Marburg betreffend die "Strafsache gegen Engel u.a. wegen schweren Landfriedensbruch". Biedenkopf, 14. Februar 1940
Landrat von Biedenkopf an den Oberstaatsanwalt von Marburg betreffend die "Strafsache gegen Engel u.a. wegen schweren Landfriedensbruch". Biedenkopf, 14. Februar 1940
Landrat von Biedenkopf an den Oberstaatsanwalt von Marburg betreffend die "Strafsache gegen Engel u.a. wegen schweren Landfriedensbruch". Biedenkopf, 14. Februar 1940
Landrat von Biedenkopf an den Oberstaatsanwalt von Marburg betreffend die "Strafsache gegen Engel u.a. wegen schweren Landfriedensbruch". Biedenkopf, 14. Februar 1940

Der Verfasser Dr. Burghof bezieht sich mit seinem Schreiben auf die Fälle Isenberg und Katz. (das 6-seitige Schreiben liegt in 2-facher Form vor. Blatt 53 enthält jedoch wichtige Zusätze, die auf Blatt 46 fehlen. Daher ist dieses Dokument doppelt aufgenommen).

Dr. Karl Burghof (Landrat des Kreises Biedenkopf von 1937-1945) geht detailliert auf die o.g. Fälle und dessen Hintergründe ein. Er stellt fest, dass sich aufgrund der vergangenen Ereignisse in Buchenau (Isenberg habe die Gemeinde jahrelang wirtschaftlich und geistig beherrscht) eine schärfste Gegnerschaft gegen Isenberg entwickelt habe. Das fortwährende "freche Benehmen" im Umgang mit seinen Mitbewohnern wird angefügt ("als ob der Jude in Deutschland dem Staatsbürger völlig gleichberechtig sei"). Auch stünde das Attentat an dem Legationssekretär vom Rath in Paris vom 07. November 1938 in engem Zusammenhang mit den beiden Fällen und habe die Empörung in den Gemeinden vergrößert. Weiter habe sich Jakob Isenberg geweigert (im Gegensatz zu den übrigen Buchenauer Juden) auszuwandern. Dr. Burghof stellt fest, dass das Scheitern der Friedensbemühungen im Jahre 1938 dem Weltjudentum zuzuschreiben sei. Dieses hätte sich wiederum auf die Stimmung in Buchenau ausgewirkt. Dementsprechend habe es keinen direkten Auslöser für die Tat am 05. September gegeben, sondern war diese viel mehr das Ergebnis vorangehender Taten, Gesten, marxistischer Weltanschauung und Angriffen gegen die NS-Ideologie. Die nationalsozialistische Gemeinde Buchenau wäre in einen Zustand der Volksnotwehr geraten - gegen den Teror Isenbergs. Die Angreifer wären Vollstrecker eines allgemeinem Volkswillens gewesen und hätten keinerlei persönlichen Vorteil gesucht.

Weiter bezieht sich Dr. Burghof auf Blatt 46 auf den Fall Katz und argumentiert ähnlich. In Niederweidbach hätten die Juden geäußert, dass ein möglicher Krieg ihnen Erlösung bringe.

Der Autor zieht die Schlussfolgerung, dass die Verfahren einzustellen seien. Die Gesetze müssten so angewendet werden, dass sie dem nationalsozialistischen Rechtsempfinden entsprächen.

Das Schreiben endet mit der expliziten Aufforderung an die Kreislietung der NSDAP in Dillenburg, die Fortführung des Verfahrens zu unterbinden. Ferner eine Aufforderung an die Polizeidienststelle in Frankfurt, das Verfahren einzustellen.

 

 

 

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Geheime Staatspolizeistelle in Frankfurt a. M. an den Herrn Landrat in Biedenkopf betreffend "Strafsache gegen Engel und Andere wegen schweren Landfriedensbruch pp." Frankfurt a. M., 04. März 1940
Geheime Staatspolizeistelle in Frankfurt a. M. an den Herrn Landrat in Biedenkopf betreffend "Strafsache gegen Engel und Andere wegen schweren Landfriedensbruch pp." Frankfurt a. M., 04. März 1940
Geheime Staatspolizeistelle in Frankfurt a. M. an den Herrn Landrat in Biedenkopf betreffend "Strafsache gegen Engel und Andere wegen schweren Landfriedensbruch pp." Frankfurt a. M., 04. März 1940
Herr Schmidt-Till der Geheimen Staatspolizei teilt mit, dass eine Bestrafung der Täter nach den Beschreibungen Dr. Burghofs nicht erfolgen dürfe. Er habe dementsprechend seinen Einfluss beim Oberstaatsanwalt in Marbug geltend gemacht.
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Geheime Staatspolizeistelle in Frankfurt a. M. an den Herrn Landrat in Biedenkopf betreffend "Leumunds- und Führungsbericht über Jakob Israel Isenberg." Frankfurt a. M., 15. April 1940
Geheime Staatspolizeistelle in Frankfurt a. M. an den Herrn Landrat in Biedenkopf betreffend "Leumunds- und Führungsbericht über Jakob Israel Isenberg." Frankfurt a. M., 15. April 1940
Geheime Staatspolizeistelle in Frankfurt a. M. an den Herrn Landrat in Biedenkopf betreffend "Leumunds- und Führungsbericht über Jakob Israel Isenberg." Frankfurt a. M., 15. April 1940
Geheime Staatspolizeistelle in Frankfurt a. M. an den Herrn Landrat in Biedenkopf betreffend "Leumunds- und Führungsbericht über Jakob Israel Isenberg." Frankfurt a. M., 15. April 1940

Die Geheime Staatspolizeistelle in Frankfurt a. M. fordert einen Leumunds- und Führungsbericht über Julius Israel Isenberg an. Es soll ferner geklärt werden, ob er trotz eines Leides haftfähig wäre.

Das Antwortschreiben des Gendarmerie Einzelpostens Friedensdorfm, Kreis Biedenkopf vom 08. Mai 1940, dokumentiert den entsprechenden Bericht.

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180 Frankenberg
180 Frankenberg 2043:  Judenangelegenheiten 1938-1939
180 Frankenberg 2043: Judenangelegenheiten 1938-1939

Die Akte 180 Frankenberg 2043 beinhaltet Dokumente aus der Korrespondenz des Landrats in Frankenberg von 1938 bis 1939. Inhalt dieser Akte ist die Verfolgung jüdischer Bürger sowohl durch bürokratische Erfassung als auch Überwachung und Repression vor und nach den Novemberpogromen von 1938.
Die "Ausschreitungen" lassen sich durch die in dieser Akte enthaltenen Dokumente teilweise nachvollziehen. Bereits am 8. November gab es eine Anfrage des Regierungspräsidenten in Kassel zu möglichen Ausschreitungen [Dokument 7] . Obwohl in Kassel am Abend des 7. November Pogrome stattfanden, ereigneten sich in Frankenberg erst am 9. und 10. November [Dokument 8] [1].
Nach dem 8. November 1938 ist eine andere Qualität der antisemitischen Verfolgung erkennbar. So genannte "Maßnahmen" während der "Ausschreitungen" gegen Juden werden von der Obrigkeit kanalisiert und zeitweilig angeordnet [Dokument 11] [Dokument 12] . Einen detaillierten Einblick in die Vorgänge der Pogrome ermöglichen Zeugenaussagen und Polizeiberichte, welche trotz ihrer teilweise erkennbaren perspektivischen Verzerrung Rückschlüsse zulassen [Dokument 13] [Dokument 18] .
Nach den Nürnberger Gesetzen definierte Straftaten wurden statistisch erfasst [Dokument 1], verschiedene Wirtschaftszweige wie Pfandleihen für Juden verboten [Dokument 23]. Eine Auswanderung jüdischer Bürger aus eigener Initiative wurde von der lokalen Obrigkeit meistens unterstützt, wie die Dokumente eines Falls zeigen [Dokument 5].

 

Bearbeitet von Jan Hendrik Höltje

[1] siehe auch Kropat, Wolf-Arno, Reichskristallnacht, Wiesbaden 1997, S. 56 folgende

Abschrift eines Schreibens des Reichskriminalpolizeiamts in Berlin an die Staatliche Kriminalpolizei in Kassel. "Rassische" Straftaten sollen statistisch erfasst werden, 22. September 1938.
Abschrift eines Schreibens des Reichskriminalpolizeiamts in Berlin an die Staatliche Kriminalpolizei in Kassel. "Rassische" Straftaten sollen statistisch erfasst werden, 22. September 1938.
Abschrift eines Schreibens des Reichskriminalpolizeiamts in Berlin an die Staatliche Kriminalpolizei in Kassel. "Rassische" Straftaten sollen statistisch erfasst werden, 22. September 1938.
Abschrift eines Schreibens des Reichskriminalpolizeiamts in Berlin an die Staatliche Kriminalpolizei in Kassel. "Rassische" Straftaten sollen statistisch erfasst werden, 22. September 1938. Weiterleitung durch die Staatliche Kriminalpolizei in Kassel an den Landrat in Frankenberg, Weiterleitung mit Anfrage an einzelne Bürgermeister.
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Schreiben von Hermann Fleischhacker in Leipzig an den Landrat in Frankenberg. Bitte um Zusendung eines polizeilichen Führungszeugnisses, 17. Oktober 1938
Schreiben von Hermann Fleischhacker in Leipzig an den Landrat in Frankenberg. Bitte um Zusendung eines polizeilichen Führungszeugnisses, 17. Oktober 1938
Schreiben von Hermann Fleischhacker in Leipzig an den Landrat in Frankenberg. Bitte um Zusendung eines polizeilichen Führungszeugnisses, 17. Oktober 1938
Schreiben von Hermann Fleischhacker in Leipzig an den Landrat in Frankenberg. Bitte um Zusendung eines polizeilichen Führungszeugnisses, 17. Oktober 1938
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Schreiben des Landrats in Frankenberg an den Gendarmeriehauptwachtmeister Haan in Gemünden. Bitte um sofortige Zusendung des polizeilichen Führungszeugnisses für Hermann Fleischhacker, 8. November 1938.
Schreiben des Landrats in Frankenberg an den Gendarmeriehauptwachtmeister Haan in Gemünden. Bitte um sofortige Zusendung des polizeilichen Führungszeugnisses für Hermann Fleischhacker, 8. November 1938.
Schreiben des Landrats in Frankenberg an den Gendarmeriehauptwachtmeister Haan in Gemünden. Bitte um sofortige Zusendung des polizeilichen Führungszeugnisses für Hermann Fleischhacker, 8. November 1938.
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Schreiben von Hermann Fleischhacker in Hamburg an den Landrat in Frankenberg. Bitte um Zusendung eines polizeilichen Führungszeugnisses, 24. Oktober 1938
Schreiben von Hermann Fleischhacker in Hamburg an den Landrat in Frankenberg. Bitte um Zusendung eines polizeilichen Führungszeugnisses, 24. Oktober 1938
Schreiben von Hermann Fleischhacker in Hamburg an den Landrat in Frankenberg. Bitte um Zusendung eines polizeilichen Führungszeugnisses, 24. Oktober 1938
Schreiben von Hermann Fleischhacker in Hamburg an den Landrat in Frankenberg. Bitte um Zusendung eines polizeilichen Führungszeugnisses, 24. Oktober 1938
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Vertrauliches Schreiben des Reichswirtschaftsministers in Berlin an die Regierungspräsidenten. Jüdische Pfandleiher sollen ihre Betriebe aufgeben, 20. Oktober 1938
Vertrauliches Schreiben des Reichswirtschaftsministers in Berlin an die Regierungspräsidenten. Jüdische Pfandleiher sollen ihre Betriebe aufgeben, 20. Oktober 1938
Vertrauliches Schreiben des Reichswirtschaftsministers in Berlin an die Regierungspräsidenten. Jüdische Pfandleiher sollen ihre Betriebe aufgeben, 20. Oktober 1938. Weiterleitung durch den Regierungspräsidenten in Kassel an die Landräte, Bürgermeister undf Polizei.
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Schreiben des Landrats in Frankenberg an die Kriminalpolizeidienststelle in Kassel. Meldung über "rassische" Straftaten, 24. Oktober 1938
Schreiben des Landrats in Frankenberg an die Kriminalpolizeidienststelle in Kassel. Meldung über "rassische" Straftaten, 24. Oktober 1938
Schreiben des Landrats in Frankenberg an die Kriminalpolizeidienststelle in Kassel. Meldung über "rassische" Straftaten, 24. Oktober 1938
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Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an die Landräte. Juden sollen keine Steuervergünstigungen mehr bekommen, 26. Oktober 1938
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an die Landräte. Juden sollen keine Steuervergünstigungen mehr bekommen, 26. Oktober 1938
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an die Landräte. Juden sollen keine Steuervergünstigungen mehr bekommen, 26. Oktober 1938
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an die Landräte. Juden sollen keine Steuervergünstigungen mehr bekommen, 26. Oktober 1938
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Schreiben des Landrats in Marburg an den Landrat in Frankenberg. Isidor Strauss aus Gemünden soll bei Erscheinen überwacht werden, 1. November 1938.
Schreiben des Landrats in Marburg an den Landrat in Frankenberg. Isidor Strauss aus Gemünden soll bei Erscheinen überwacht werden, 1. November 1938.
Schreiben des Landrats in Marburg an den Landrat in Frankenberg. Isidor Strauss aus Gemünden soll bei Erscheinen überwacht werden, 1. November 1938.
Schreiben des Landrats in Marburg an den Landrat in Frankenberg. Isidor Strauss aus Gemünden soll bei Erscheinen überwacht werden, 1. November 1938.
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Protokoll des Landrats in Frankenberg. Der Regierungspräsident in Kassel möchte über mögliche Ausschreitungen nach dem Attentat in Paris informiert werden, 8. November 1938
Protokoll des Landrats in Frankenberg. Der Regierungspräsident in Kassel möchte über mögliche Ausschreitungen nach dem Attentat in Paris informiert werden, 8. November 1938
Protokoll des Landrats in Frankenberg. Der Regierungspräsident in Kassel möchte über mögliche Ausschreitungen nach dem Attentat in Paris informiert werden, 8. November 1938
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Abschrift eines Schreibens der Gestapo Kassel an die Regierungspräsidenten. Maßnahmenkatalog bezüglich der Ausschreitungen, 10.November 1938
Abschrift eines Schreibens der Gestapo Kassel an die Regierungspräsidenten. Maßnahmenkatalog bezüglich der Ausschreitungen, 10.November 1938
Abschrift eines Schreibens der Gestapo Kassel an die Regierungspräsidenten. Maßnahmenkatalog bezüglich der Ausschreitungen, 10.November 1938
Abschrift eines Schreibens der Gestapo Kassel an die Regierungspräsidenten. Maßnahmenkatalog bezüglich der Ausschreitungen, 10.November 1938
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Schreiben des Landrats in Frankenberg an die Staatspolizeistelle in Kassel. Anwesenheitslisten des "jüdischen Umschulungslager" Kibbuz  Hagschamah vom 16.10 bis 31.10.1938, 11. November 1938.
Schreiben des Landrats in Frankenberg an die Staatspolizeistelle in Kassel. Anwesenheitslisten des "jüdischen Umschulungslager" Kibbuz  Hagschamah vom 16.10 bis 31.10.1938, 11. November 1938.
Schreiben des Landrats in Frankenberg an die Staatspolizeistelle in Kassel. Anwesenheitslisten des "jüdischen Umschulungslager" Kibbuz Hagschamah vom 16.10 bis 31.10.1938, 11. November 1938.
Schreiben des Landrats in Frankenberg an die Staatspolizeistelle in Kassel. Anwesenheitslisten des "jüdischen Umschulungslager" Kibbuz  Hagschamah vom 16.10 bis 31.10.1938, 11. November 1938.
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Bericht der Gendarmerie-Inspektion in Frankenberg an den Landrat in Frankenberg. Bericht über Auschreitungen, 11. November 1938
Bericht der Gendarmerie-Inspektion in Frankenberg an den Landrat in Frankenberg. Bericht über Auschreitungen, 11. November 1938
Bericht der Gendarmerie-Inspektion in Frankenberg an den Landrat in Frankenberg. Bericht über Auschreitungen, 11. November 1938
Bericht der Gendarmerie-Inspektion in Frankenberg an den Landrat in Frankenberg. Bericht über Auschreitungen, 11. November 1938
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Vernehmung des Amtsgehilfen Heinrich Kräuter vom Gendarmerie-Amt in Battenberg. Kräuter wird zu den Ausschreitungen befragt, 11. November 1938
Vernehmung des Amtsgehilfen Heinrich Kräuter vom Gendarmerie-Amt in Battenberg. Kräuter wird zu den Ausschreitungen befragt, 11. November 1938
Vernehmung des Amtsgehilfen Heinrich Kräuter vom Gendarmerie-Amt in Battenberg. Kräuter wird zu den Ausschreitungen befragt, 11. November 1938
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Schreiben der Gestapo, Staatspolizeistelle Kassel an alle Leiter der Kripo-Stellen. Rückführung bei den Ausschreitungen entwendeter Wertsachen, 14. November 1938.
Schreiben der Gestapo, Staatspolizeistelle Kassel an alle Leiter der Kripo-Stellen. Rückführung bei den Ausschreitungen entwendeter Wertsachen, 14. November 1938.
Schreiben der Gestapo, Staatspolizeistelle Kassel an alle Leiter der Kripo-Stellen. Rückführung bei den Ausschreitungen entwendeter Wertsachen, 14. November 1938.
Schreiben der Gestapo, Staatspolizeistelle Kassel an alle Leiter der Kripo-Stellen. Rückführung bei den Ausschreitungen entwendeter Wertsachen, 14. November 1938. Weiterleitung durch die Polizeidienststelle an den Landrat in Frankenberg
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Abschrift einer Nachricht des Gendarmerieamts in Gemünden an die Gestapo Kassel. Isaak Strauss wurde am 10.11. festgenommen und soll in ein KZ überwiesen werden, 1. Dezember 1938
Abschrift einer Nachricht des Gendarmerieamts in Gemünden an die Gestapo Kassel. Isaak Strauss wurde am 10.11. festgenommen und soll in ein KZ überwiesen werden, 1. Dezember 1938
Abschrift einer Nachricht des Gendarmerieamts in Gemünden an die Gestapo Kassel. Isaak Strauss wurde am 10.11. festgenommen und soll in ein KZ überwiesen werden, 1. Dezember 1938. Strauss wurde nach seiner Festnahme "wegen eines Sturzes" Krankenhaus behandelt und wird als "berüchtigt" angesehen.
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Schreiben der Gestapo Kassel an den Landrat in Frankenberg. Isidor Strauss aus Gemünden ist verstorben, 22. November 1938
Schreiben der Gestapo Kassel an den Landrat in Frankenberg. Isidor Strauss aus Gemünden ist verstorben, 22. November 1938
Schreiben der Gestapo Kassel an den Landrat in Frankenberg. Isidor Strauss aus Gemünden ist verstorben, 22. November 1938
Schreiben der Gestapo Kassel an den Landrat in Frankenberg. Isidor Strauss aus Gemünden ist verstorben, 22. November 1938. Strauss ist "vor etwa 14 tagen" nach einem Treppensturz verstorben.
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Schnellbrief der Gestapo Kassel an die Staatspolizeistelle in Kassel. "Jüdische Umschulungslager" wie in Grüsen oder Gehringshof sollen nicht behindert werden, 22. November 1938
Schnellbrief der Gestapo Kassel an die Staatspolizeistelle in Kassel. "Jüdische Umschulungslager" wie in Grüsen oder Gehringshof sollen nicht behindert werden, 22. November 1938
Schnellbrief der Gestapo Kassel an die Staatspolizeistelle in Kassel. "Jüdische Umschulungslager" wie in Grüsen oder Gehringshof sollen nicht behindert werden, 22. November 1938
Schnellbrief der Gestapo Kassel an die Staatspolizeistelle in Kassel. "Jüdische Umschulungslager" sollen nicht behindert werden, 22. November 1938. Abschrift und Weiterleitung an den Landrat in Frankenberg
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Schreiben des Landrats in Frankenberg an das staatliche Gesundheitsamt in Frankenberg. Lieselotte Stern soll zur Pflege nach England geschickt werden, 2. Dezember 1938
Schreiben des Landrats in Frankenberg an das staatliche Gesundheitsamt in Frankenberg. Lieselotte Stern soll zur Pflege nach England geschickt werden, 2. Dezember 1938
Schreiben des Landrats in Frankenberg an das staatliche Gesundheitsamt in Frankenberg. Lieselotte Stern soll zur Pflege nach England geschickt werden, 2. Dezember 1938
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Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Maßnahmen gegen Juden sollen eingestellt werden, 5. Dezember 1938
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Maßnahmen gegen Juden sollen eingestellt werden, 5. Dezember 1938
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Maßnahmen gegen Juden sollen eingestellt werden, 5. Dezember 1938
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Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. "jüdische Kultusvereine" sind nicht mehr Körperschaften des öffentlichen Rechts, 15. Dezember 1938
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. "jüdische Kultusvereine" sind nicht mehr Körperschaften des öffentlichen Rechts, 15. Dezember 1938
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. "jüdische Kultusvereine" sind nicht mehr Körperschaften des öffentlichen Rechts, 15. Dezember 1938
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. "jüdische Kultusvereine" sind nicht mehr Körperschaften des öffentlichen Rechts, 15. Dezember 1938
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180 Frankenberg 2855: Grundbesitz der Juden gen. Begonnen im Februar 1939
180 Frankenberg 2855: Grundbesitz der Juden gen. Begonnen im Februar 1939
Die Akte 180 Frankenberg 2855 beinhaltet Dokumente aus der Korrespondenz des Landrats in Frankenberg von Februar 1939 bis April 1940. Ein thematischer Schwerpunkt ist der Verkauf jüdischer Immobilien und Grundstücke nach den Novemberpogromen 1938, welche in der Entwicklung der rassistischen und antisemitischen Verfolgung jüdischer Bürger eine Zäsur für die zunehmende Radikalisierung darstellt. 1939 ist das Jahr mit der höchsten Rate an Auswanderungen von ehemals deutschen Juden in verschiedene Länder. Voraussetzung für eine "legale" Auswanderung war der Verkauf unbeweglicher Werte, auch andere Wertgegenstände wie Schmuck wurden verkauft. Daher wurden diese Verkäufe Anfang 1939 in einen staatlich kontrolloierten institutionellen Rahmen gestellt [Dokument 9]. Die Vorgänge wurden von verschiedenen gleichgeschalteten Instanzen überwacht und repressiv reguliert [Dokument 10] , Alternativen zum regulären Weg verboten [Dokument 4]. Bei der Genehmigung von Verkaufsverträgen wurden nachweislich ab Dezember 1938 bestimmte Personen, offentlichlich Parteigänger der NSDAP, bevorzugt behandelt, generell wurden Gebäude zuerst den jeweiligen Gemeinden angeboten [Dokument 7].
 
Bearbeitet von Jan Hendrik Höltje
Vertrauliches Schreiben des Reichsministers des Innern an die Regierungspräsidenten. Annahme von Spenden jüdischer Bürger durch öffentliche Körperschaften, 11. Oktober 1938
Vertrauliches Schreiben des Reichsministers des Innern an die Regierungspräsidenten. Annahme von Spenden jüdischer Bürger durch öffentliche Körperschaften, 11. Oktober 1938
Vertrauliches Schreiben des Reichsministers des Innern an die Regierungspräsidenten. Annahme von Spenden jüdischer Bürger durch öffentliche Körperschaften, 11. Oktober 1938. Weiterleitung durch den Regierungspräsident in Kassel an die Landräte und Oberbürgermeister.
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Abschrift eines eilenden Schreibens des Reichswirtschaftsministers für Ernährung und Landwirtschaft in Berlin an die Regierungspräsidenten. Übersicht über land- und fortswirtschaftliche Flächen soll zur Enteignung erstellt werden, 15. November 1938
Abschrift eines eilenden Schreibens des Reichswirtschaftsministers für Ernährung und Landwirtschaft in Berlin an die Regierungspräsidenten. Übersicht über land- und fortswirtschaftliche Flächen soll zur Enteignung erstellt werden, 15. November 1938
Abschrift eines eilenden Schreibens des Reichswirtschaftsministers für Ernährung und Landwirtschaft in Berlin an die Regierungspräsidenten. Übersicht über land- und fortswirtschaftliche Flächen soll zur Enteignung erstellt werden, 15. November 1938. Weiterleitung des Regierungspräsidenten in Kassel an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks.
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Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens, verfasst von Reichswirtschaftsminister Walther Funk und Reichsminister des Innern Frick, 3. Dezember 1938
Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens, verfasst von Reichswirtschaftsminister Walther Funk und Reichsminister des Innern Frick, 3. Dezember 1938
Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens, verfasst von Reichswirtschaftsminister Walther Funk und Reichsminister des Innern Frick, 3. Dezember 1938
Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens, verfasst von Reichswirtschaftsminister Walther Funk und Reichsminister des Innern Frick, 3. Dezember 1938
Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens, verfasst von Reichswirtschaftsminister Walther Funk und Reichsminister des Innern Frick, 3. Dezember 1938
Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens, verfasst von Reichswirtschaftsminister Walther Funk und Reichsminister des Innern Frick, 3. Dezember 1938
Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens, verfasst von Reichswirtschaftsminister Walther Funk und Reichsminister des Innern Frick, 3. Dezember 1938
Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens, verfasst von Reichswirtschaftsminister Walther Funk und Reichsminister des Innern Frick, 3. Dezember 1938
Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens, verfasst von Reichswirtschaftsminister Walther Funk und Reichsminister des Innern Frick, 3. Dezember 1938
Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens, verfasst von Reichswirtschaftsminister Walther Funk und Reichsminister des Innern Frick, 3. Dezember 1938. Erschienen im Reichsgesetzblatt  Nr. 206 vom 5. Dezember 1938 in Berlin, S. 1709-1712.
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Vertrauliches Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Enteignung jüdischer Immobilien und Firmen, 3. Dezember 1938
Vertrauliches Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Enteignung jüdischer Immobilien und Firmen, 3. Dezember 1938
Vertrauliches Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Enteignung jüdischer Immobilien und Firmen, 3. Dezember 1938
Vertrauliches Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Enteignung jüdischer Immobilien und Firmen, 3. Dezember 1938. Der Regierungspräsident beruft sich auf eine Besprechung Görings mit den Gauleitern. Die "Arisierung" von Firmen soll durchgeführt werden, der Verkauf wird über Landräte, Bürgermeistetr und Parteistellen (Kreisleiter) reguliert. Die Gemeinden sollen als Käufer priorisiert werden, sowie auch "Parteigenossen, insbesondere alte Kämpfer" bevorzugt werden sollen.
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Schreiben des Landrats in Frankenberg an alle Bürgermeister. Jüdische Kinder erhalten separaten Unterricht, es sollen Vorschläge für potentielle Käufer jüdischer Grundstücke gemacht werden, 5. Dezember 1938
Schreiben des Landrats in Frankenberg an alle Bürgermeister. Jüdische Kinder erhalten separaten Unterricht, es sollen Vorschläge für potentielle Käufer jüdischer Grundstücke gemacht werden, 5. Dezember 1938
Schreiben des Landrats in Frankenberg an alle Bürgermeister. Jüdische Kinder erhalten separaten Unterricht, es sollen Vorschläge für potentielle Käufer jüdischer Grundstücke gemacht werden, 5. Dezember 1938. Der Landrat teilt den Bürgermeistern mit, dass er die Verkäufe von Grundstücken und Firmen selbst leiten wird.
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Vertrauliches Schreiben des Landrats in Frankenberg an alle Bürgermeister. Verkaufsverhandlungen sollen beschleunigt werden, 9. Dezember 1938
Vertrauliches Schreiben des Landrats in Frankenberg an alle Bürgermeister. Verkaufsverhandlungen sollen beschleunigt werden, 9. Dezember 1938
Vertrauliches Schreiben des Landrats in Frankenberg an alle Bürgermeister. Verkaufsverhandlungen sollen beschleunigt werden, 9. Dezember 1938
Vertrauliches Schreiben des Landrats in Frankenberg an alle Bürgermeister. Verkaufsverhandlungen sollen beschleunigt werden, 9. Dezember 1938. Da trotz Verbot "notarielle", also reguläre Kaufverträge abgeschlossen werden, welche nicht durch gleichgeschaltete Instanzen kontrolliert und reguliert werden können, drängt der Landrat auf eine beschleunigung der offenen Verkäufe.
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Streng vertraulicher Schnellbrief des Ministerpräsidents Generalfeldmarschall als Reichskommissar für die Preisbildung an sämtliche Preisbildungs- und Überwachungsstellen. Richtlinien zu Verkaufspreisen von Immobilien, 13. Dezember 1938
Streng vertraulicher Schnellbrief des Ministerpräsidents Generalfeldmarschall als Reichskommissar für die Preisbildung an sämtliche Preisbildungs- und Überwachungsstellen. Richtlinien zu Verkaufspreisen von Immobilien, 13. Dezember 1938
Streng vertraulicher Schnellbrief des Ministerpräsidents Generalfeldmarschall als Reichskommissar für die Preisbildung an sämtliche Preisbildungs- und Überwachungsstellen. Richtlinien zu Verkaufspreisen von Immobilien, 13. Dezember 1938
Streng vertraulicher Schnellbrief des Ministerpräsidents Generalfeldmarschall als Reichskommissar für die Preisbildung an sämtliche Preisbildungs- und Überwachungsstellen. Richtlinien zu Verkaufspreisen von Immobilien, 13. Dezember 1938. Neue Verträge müssen von lokalen Verwaltungsstellen wie Landrat oder Oberbürgermeister beaufsichtigt und genehmigt werden. Die Preise für die Grundstücksverkäufe sollen mögliche Hypotheken decken und dürfen daher nicht unter ein bestimmtes Niveau gesenkt werden.
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Ergänzung zum Schreiben vom 7.12.1938 vom Reichswirtschaftsminister an die Regierungspräsidenten. Versteigerungen von jüdischem besitz sind verboten, 16. Dezember 1938
Ergänzung zum Schreiben vom 7.12.1938 vom Reichswirtschaftsminister an die Regierungspräsidenten. Versteigerungen von jüdischem besitz sind verboten, 16. Dezember 1938
Ergänzung zum Schreiben vom 7.12.1938 vom Reichswirtschaftsminister an die Regierungspräsidenten. Versteigerungen von jüdischem Besitz sind verboten, 16. Dezember 1938. Weiterleitung durch den Regierungspräsidenten in Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei.
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Schnellbrief des Reichswirtschaftsministers an die Regierungspräsidenten. Errichtung öffentlicher Ankaufsstellen, Umgang mit "jüdischem Vermögen", 25. Januar 1939
Schnellbrief des Reichswirtschaftsministers an die Regierungspräsidenten. Errichtung öffentlicher Ankaufsstellen, Umgang mit "jüdischem Vermögen", 25. Januar 1939
Schnellbrief des Reichswirtschaftsministers an die Regierungspräsidenten. Errichtung öffentlicher Ankaufsstellen, Umgang mit "jüdischem Vermögen", 25. Januar 1939
Schnellbrief des Reichswirtschaftsministers an die Regierungspräsidenten. Errichtung öffentlicher Ankaufsstellen, Umgang mit "jüdischem Vermögen", 25. Januar 1939. Richtlinienkatalog zum Umgang mit einzelnen Wertgegenständen wie Edelsteinen, Schmuck, Kunstwerke, Auflistung der Zuständigkeiten einzelner Institutionen und Ankaufstellen.
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Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an Landräte und Bürgermeister. Verkauf von jüdischem Immobilien und Grundstücken, 20.Februar 1939
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an Landräte und Bürgermeister. Verkauf von jüdischem Immobilien und Grundstücken, 20.Februar 1939
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an Landräte und Bürgermeister. Verkauf von jüdischem Immobilien und Grundstücken, 20.Februar 1939
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an Landräte und Bürgermeister. Verkauf von jüdischem Immobilien und Grundstücken, 20.Februar 1939. Fragenkatalog zum Verkaufsprozess, Frage nach Verkehrwert und möglicher Ausgleichszahlung, Beteiligung des Kreiswirtschaftsberaters.
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Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an die Landräte, Bürgermeister und Polizei. Maßnahmen zum Verkauf jüdischer Immobilien, 21. Februar 1939
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an die Landräte, Bürgermeister und Polizei. Maßnahmen zum Verkauf jüdischer Immobilien, 21. Februar 1939
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an die Landräte, Bürgermeister und Polizei. Maßnahmen zum Verkauf jüdischer Immobilien, 21. Februar 1939
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an die Landräte, Bürgermeister und Polizei. Maßnahmen zum Verkauf jüdischer Immobilien, 21. Februar 1939. Mögliche Differenzen des Verkaufspreises zwischen Einheitswert und Verkehrswert bei Verträgen, welche nach dem 10. November 1938 genehmigt wurden sollen durch eine Ausgleichszahlung auf Kosten des Reichs an den Käufer rückerstattet werden.
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Schnellbrief des Reichswirtschaftsministers an die Regierungspräsidenten. Ablieferungspflicht für jüdische Juwelen und Schmuckgegenstände, 24. Februar 1939
Schnellbrief des Reichswirtschaftsministers an die Regierungspräsidenten. Ablieferungspflicht für jüdische Juwelen und Schmuckgegenstände, 24. Februar 1939
Schnellbrief des Reichswirtschaftsministers an die Regierungspräsidenten. Ablieferungspflicht für jüdische Juwelen und Schmuckgegenstände, 24. Februar 1939
Schnellbrief des Reichswirtschaftsministers an die Regierungspräsidenten. Ablieferungspflicht für jüdische Juwelen und Schmuckgegenstände, 24. Februar 1939. Weiterleitung durch den Regierungspräsidenten in Kassel an die Landräte, Oberbürgermeister und Polizei.
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Abschriften von Schreiben des Reichswirtschaftsminister an die Regierungspräsidenten. Verkauf von Immobilien polnischer Staatsbürger, Maßnahmen gegen ausländische Einzelhändler, 12. April und 23. März 1939
Abschriften von Schreiben des Reichswirtschaftsminister an die Regierungspräsidenten. Verkauf von Immobilien polnischer Staatsbürger, Maßnahmen gegen ausländische Einzelhändler, 12. April und 23. März 1939
Abschriften von Schreiben des Reichswirtschaftsminister an die Regierungspräsidenten. Verkauf von Immobilien polnischer Staatsbürger, Maßnahmen gegen ausländische Einzelhändler, 12. April und 23. März 1939
Abschriften von Schreiben des Reichswirtschaftsminister an die Regierungspräsidenten. Verkauf von Immobilien polnischer Staatsbürger, Maßnahmen gegen ausländische Einzelhändler, 12. April und 23. März 1939. Weiterleitung durch den Regierungspräsidenten in Kassel an den Landrat in Frankenberg am 21. April 1939.
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Schreiben des Reichswirtschaftsministers an die Regierungspräsidenten. Anfragen zum Stand einer Enteignung sind nur bei "Gefahr im Verzug" zu stellen, 1. März 1940
Schreiben des Reichswirtschaftsministers an die Regierungspräsidenten. Anfragen zum Stand einer Enteignung sind nur bei "Gefahr im Verzug" zu stellen, 1. März 1940
Schreiben des Reichswirtschaftsministers an die Regierungspräsidenten. Anfragen zum Stand einer Enteignung sind nur bei "Gefahr im Verzug" zu stellen, 1. März 1940
Schreiben des Reichswirtschaftsministers an die Regierungspräsidenten. Anfragen zum Stand einer Enteignung sind nur bei "Gefahr im Verzug" zu stellen, 1. März 1940. Weiterleitung durch den Regierungspräsident in Kassel an die Landräte und Oberbürgermeister.
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Schreiben des Reichsministers des Innern an die Regierungspräsidenten. Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden, 11. April 1940
Schreiben des Reichsministers des Innern an die Regierungspräsidenten. Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden, 11. April 1940
Schreiben des Reichsministers des Innern an die Regierungspräsidenten. Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden, 11. April 1940
Schreiben des Reichsministers des Innern an die Regierungspräsidenten. Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden, 11. April 1940. Weiterleitung durch den Regierungspräsidenten in Kassel an die Landräte und Oberbürgermeister.
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180 Frankenberg 1947, 3559, 3954, 4007, 4062

Dieser Austellungraum beinhaltet Akten aus den Beständen 180 Frankenberg 3954, 1947, 4062, 4007 und 3559. Die Dokumente werden nach Beständen und Seitenzahl geordnet aufgeführt.

 Die Akte 180 Frankenberg 3954 beinhaltet Dokumente aus der Korrespondenz des Landratamts in Frankenberg. Das ausgewählte Dokument bezieht sich auf die Einschränkung der Archivbenutzung durch Juden [Dokument 1]. Die Nutzung zu "familiengeschichtlichen Zwecken" wird weiter gestattet, wenn auch stark eingeschränkt durch das Verbot, andere als unbedingt notwendige Akten an jüdische Archivbenutzer auszuhändigen. Interessant ist diese Erlaubnis vor dem Hintergrund der 1935 erlassenen Nürnberger Gesetze, welche "Ariernachweise" für jüdischstämmige Personen vorsah.

 Die Akte 180 Frankenberg 1947 beinhaltet Dokumente aus der Korrespondenz des Landratamts in Frankenberg von 1942 bis 1944. Inhalt dieser Akte ist die Enteignung von Pelzen aus jüdischem Besitz. Im Vorfeld der im August durchgeführten Deportationen der jüdischen Bürger aus dem Raum des Regierungsbezirks Kassel sollten "jüdische Sachwerte" wie Pelze enteignet werden. Für diese gab es zu diesem Zeitpunkt einen akuten Verwendungszweck: die mangelhaft mit Winterkleidung ausgerüsteten Soldaten an der Ostfront. Die Enteignung wurde systematisch durch bürokratische Instanzen vorangetrieben [Dokument 1]. Nach einer statistischen Erfassung wurden die Pelze gesammelt und weiter verwendet [Dokument 2] . Bei diesen  Aktionen halfen auch jüdische Vertrauenspersonen bei der Erfassung und Sammlung auf einer lokalen Ebene. [Dokument 3] . Diese Repression ist in den Gesamtkontext der bürokratischen Verfolgung einzuordnen, deren Ziel die "Verwertung" jeder jüdischen Existenz und des gesamten Eigentums war.

 Die Akte 180 Frankenberg 4062 beinhaltet Dokumente aus der Korrespondenz des Landratamts in Frankenberg. Inhalt dieser Akte ist das Verbot für Juden, öffentliche Hotels und Bäder zu benutzen. Dieser sogenannte "Judenbann" galt nicht für jede Gaststätte, sondern nur für repräsentative, von den "Parteigenossen" frequentierte Einrichtungen. Es wurde in einem Rundschreiben des Landesfremdenverkehrverbands Kurhessen in Kassel an den Kreisausschuß in Frankenberg vom 22. März 1939 festgelegt [Dokument 1] .

 Die Akte 180 Frankenberg 4007 beinhaltet Dokumente aus der Korrespondenz des Landratamts. Inhalt dieser Akt ist der repressive Umgang mit jüdischen Schülern nach den Novemberpogromen. Obwohl die jüdischen Kinder schon vor 1938 gerade in der Schule öffentlicher Anfeindung und Diskriminierung ausgesetzt waren, setzt hier eine neue Qualität der Verfolgung ein. Nach den Erlassen vom 1. Dezember 1938 sollte nicht nur getrennt unterrichtet werden, sondern durch aus den Schulen entfernt werden [Dokument 1] . Der Erziehungsminister handelt ambivalent - auf der einen Seite plant er neue jüdische Schulen und möchte "die schulpflichtigen Juden [...] nicht ganz ohne Unterricht lassen", auf der anderen streicht er am 17 Dezember 1938 die staatliche Unterstützung für jüdische Privatschulen und Lehrer [Dokument 2] . Auf einer lokalen Ebene zeigen sich die Auswirkungen dieser repressiven Entschlüsse - durch die Deportation ihres Privatlehrers Amsterdam können jüdische Schüler nicht mehr unterrichtet werden, der Unterricht fällt ersatzlos aus [Dokument 3] .

 Die Akte 180 Frankenberg 3559 beinhaltet Dokumente aus der Korrespondenz der Landrats in Frankenberg von 1935 bis 1937. Der thematische Schwerpunkt dieser Akte ist die Beschäftigung weiblicher Hausangestellen in jüdischen Haushalten. Nach den Nürnberger Gesetzen von 1935 wurden solche Arbeitsverhältnisse aus ideologischen Gründen reguliert und sanktioniert. Wie aus den Dokumenten sichtbar wirkten gleichgeschaltete Instanzen der Obrigkeit mit Instanzen der NSDAP zusammen, um Verbote durchzusetzen. Am 5. Dezember 1935 erfolgte ein Verbot durch den Reichs- und Preußischen Minister des Innern, weitergeleitet durch den Regierungspräsidenten in Kassel, zur Durchsetzung der neuen Gesetze [Dokument 1] . Dieses Verbot beschränkte sich aufgrund des rassischen Charakters der ihm zugrundeliegenden Nürnberger Rassegesetze nicht nur auf deutsche Staatsangehörige, sondern auf alle sogenannten "Deutschblütigen". Weitere Ausnahmen waren Sondernfälle, "Mischlinge", deren Behandlung und Status für lokale Instanzen wie Gendarmerie noch im Januar 1937 teilweise unklar war [Dokument 4].

 

 Bearbeitet von Jan Hendrik Höltje

 

Schreiben des Reichs- und Preußische Minister des Innern an die Regierungspräsidenten. Archivbenutzung durch Juden wird verboten, 24. März 1938
Schreiben des Reichs- und Preußische Minister des Innern an die Regierungspräsidenten. Archivbenutzung durch Juden wird verboten, 24. März 1938
Schreiben des Reichs- und Preußische Minister des Innern an die Regierungspräsidenten. Archivbenutzung durch Juden wird verboten, 24. März 1938. Weiterleitung durch den Regierungspräsidenten an Landräte und Bürgermeister des Bezirks. Verboten wird die Nutzung staatlicher Archive zu nicht "familiengeschichtlichen Zwecken", weiterhin erlaubt ist die "Erforschung jüdischen Volkstums". Es sollen nur solche Akten zur Benutzung freigegeben werden, welche "über innerjüdische Vorgänge" aufklären. Es ist fraglich, inwiefern eine Umgehung/Relativierung der Nürnberger Gesetze durch genealogische Forschung möglich war bzw. akkzeptiert wurde.
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Schreiben von Frau Hedwig Waitzenkorn an den Bürgermeister von Frankenberg. Erfassung von Pelzen, Auflistung, 8. August 1942
Schreiben von Frau Hedwig Waitzenkorn an den Bürgermeister von Frankenberg. Erfassung von Pelzen, Auflistung, 8. August 1942
Schreiben von Frau Hedwig Waitzenkorn an den Bürgermeister von Frankenberg. Erfassung von Pelzen, Auflistung, 8. August 1942. Auf der Liste sind aufgeführt: Plaut, Kaiser, Katzenstein, Waitzenkorn. Sie wurde von Frau Hedwig Waitzenkorn geschrieben, einer jüdischen Vertrauensperson. Sie vermerkt jeden jüdischen Namen auf der Liste mit der Kennkartennummer.
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Schreiben des Bürgermeister in Gemünden an den Landrat in Frankenberg. Erfassung von Pelzen, welche sich in Besitz von Juden befinden und enteignet werden sollen, 6. August 1942
Schreiben des Bürgermeister in Gemünden an den Landrat in Frankenberg. Erfassung von Pelzen, welche sich in Besitz von Juden befinden und enteignet werden sollen, 6. August 1942
Schreiben des Bürgermeister in Gemünden an den Landrat in Frankenberg. Erfassung von Pelzen, welche sich in Besitz von Juden befinden und enteignet werden sollen, 6. August 1942. Auf dieser Liste wird sogar die Fellart angegeben, die Pelze wurden an die Obleute der jüdischen Gemeinde in Kassel versendet.
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Schreiben der GeStaPo Kassel an den Landrat in Frankenberg. Pelze aus jüdischem Besitz sollen konfisziert und erfasst werden, 31. Juli 1942
Schreiben der GeStaPo Kassel an den Landrat in Frankenberg. Pelze aus jüdischem Besitz sollen konfisziert und erfasst werden, 31. Juli 1942
Schreiben der GeStaPo Kassel an den Landrat in Frankenberg. Pelze aus jüdischem Besitz sollen konfisziert und erfasst werden, 31. Juli 1942
Schreiben der GeStaPo Kassel an den Landrat in Frankenberg. Auf Anordnung des Reichssicherheitshauptamtes sollen Pelze aus jüdischem Besitz sollen enteignet und erfasst werden, 31. Juli 1942. Bei Nichtbefolgung der Anordnung soll mit "staatspolizeilichen Massnahmen" gedroht werden. Gefundene und erfasste Pelze sollen an "jüdische Obleute" in Kassel, Grosse Rosenstrasse 22, versendet werden.
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Schreiben der Gendarmerie in Frankenberg an den Landrat in Frankenberg. Erfassung von Pelzen, Auflistung, 6. August 1942
Schreiben der Gendarmerie in Frankenberg an den Landrat in Frankenberg. Erfassung von Pelzen, Auflistung, 6. August 1942
Schreiben der Gendarmerie in Frankenberg an den Landrat in Frankenberg. Erfassung von Pelzen, Auflistung, 6. August 1942. Auf der Liste sind aufgeführt: Kaiser, Plaut, Katzenstein, Waitzenkorn.
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Rundschreiben des Landesfremdenverkehrverbands Kurhessen in Kassel an den Kreisausschuß in Frankenberg. Juden werden von der Benutzung öffentlicher Einrichtungen ausgeschlossen, 22. März 1939
Rundschreiben des Landesfremdenverkehrverbands Kurhessen in Kassel an den Kreisausschuß in Frankenberg. Juden werden von der Benutzung öffentlicher Einrichtungen ausgeschlossen, 22. März 1939
Rundschreiben des Landesfremdenverkehrverbands Kurhessen in Kassel an den Kreisausschuß in Frankenberg. Juden werden von der Benutzung öffentlicher Einrichtungen ausgeschlossen, 22. März 1939
Rundschreiben des Landesfremdenverkehrverbands Kurhessen in Kassel an den Kreisausschuß in Frankenberg. Juden werden von der Benutzung öffentlicher Einrichtungen ausgeschlossen, 22. März 1939
Rundschreiben des Landesfremdenverkehrverbands Kurhessen in Kassel an den Kreisausschuß in Frankenberg. Juden werden von der Benutzung öffentlicher Einrichtungen ausgeschlossen, 22. März 1939. Dieser Erlass beschränkt sich zunächst auf Einrichtungen, "in denen vor allem die Parteigenossen " verkehren und Bäder. Ebensowenig wird die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel verboten, lediglich Schlaf- und Speisewagen dürfen nicht mehr benutzt werden.
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Schreiben des Reichs- und Preußischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung an die Regierungspräsidenten. Schulunterricht für Juden soll fortgesetzt werden, 17. Dezember 1938
Schreiben des Reichs- und Preußischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung an die Regierungspräsidenten. Schulunterricht für Juden soll fortgesetzt werden, 17. Dezember 1938
Schreiben des Reichs- und Preußischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung an die Regierungspräsidenten. Schulunterricht für Juden soll fortgesetzt werden, 17. Dezember 1938. Weiterleitung durch den Regierungspräsidenten an die Landräte, Bürgermeister und Schulräte des Bezirks. Jüdische Privatschulen erhalten keine staatlichen Zuschüsse mehr, jüdische Lehrer werden nicht mehr bezahlt.
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Schreiben des Landrats in Frankenberg an den Regierungspräsidenten in Kassel. Beschulung der jüdischen Kinder ist nicht möglich, 26. Mai 1939
Schreiben des Landrats in Frankenberg an den Regierungspräsidenten in Kassel. Beschulung der jüdischen Kinder ist nicht möglich, 26. Mai 1939
Schreiben des Landrats in Frankenberg an den Regierungspräsidenten in Kassel. Beschulung der jüdischen Kinder ist nicht möglich, 26. Mai 1939. Die Beschulung von 9 jüdischen Kindern muss eingestellt werden, da der Privatlehrer Amsterdam als polnischer Jude deportiert wird.
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Ausschnitt aus dem Nachrichtendienst des Deutschen Gemeindetages, protokolliert vom Landrat in Frankenberg. "Entfernung" jüdischer Schüler aus öffentlichen Schulen, 1. Dezember 1938
Ausschnitt aus dem Nachrichtendienst des Deutschen Gemeindetages, protokolliert vom Landrat in Frankenberg. "Entfernung" jüdischer Schüler aus öffentlichen Schulen, 1. Dezember 1938
Ausschnitt aus dem Nachrichtendienst des Deutschen Gemeindetages, protokolliert vom Landrat in Frankenberg. "Entfernung" jüdischer Schüler aus öffentlichen Schulen, 1. Dezember 1938. Der erlass vom 15. November beinhaltet, dass es nach dem Attentat in Paris keinem deutschen Lehrer  mehr zugemutet werden könne, jüdische Schüler zu unterrichten. Jüdische Schüler werden durch diese "Rassentrennung" nicht nur vom UNterricht ausgeschlossen, sondern auch au den Schulen entlassen.
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Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polzei. Beschäftigungsverhältnisse in jüdischen  Haushalten werden eingeschränkt, 20. Februar 1936
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polzei. Beschäftigungsverhältnisse in jüdischen  Haushalten werden eingeschränkt, 20. Februar 1936
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polzei. Beschäftigungsverhältnisse in jüdischen Haushalten werden eingeschränkt, 20. Februar 1936
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polzei. Beschäftigungsverhältnisse in jüdischen  Haushalten werden eingeschränkt, 20. Februar 1936. Weiterleitung zur Kenntnisnahme anörtliche NSDAP durch den Landrat. "Deutschblütigen" Personen ist es verboten, als Hausangestellte in jüdischen Haushalten zu arbeiten. Genauere Ausführungen für sogenannte "Mischlinge". Bezug im Schreiben des Landrats auf Frau Lattolf, welche nur eine jüdische Großmutter hat und daher nicht als "jüdisch" im Sinne des Reichsbürgergesetz gilt.
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Schreiben des Reichs- und Preußischen Minister des Innern an die Regierungspräsidenten. Nach dem Rassengesetz definierte Deutsche dürfen von "Juden" nicht als Hausangestellte beschäftigt werden, 16. April 1936
Schreiben des Reichs- und Preußischen Minister des Innern an die Regierungspräsidenten. Nach dem Rassengesetz definierte Deutsche dürfen von "Juden" nicht als Hausangestellte beschäftigt werden, 16. April 1936
Schreiben des Reichs- und Preußischen Minister des Innern an die Regierungspräsidenten. Nach dem Rassengesetz definierte Deutsche dürfen von "Juden" nicht als Hausangestellte beschäftigt werden, 16. April 1936
Schreiben des Reichs- und Preußischen Minister des Innern an die Regierungspräsidenten. Nach den Nürnberger Rassegesetzen definierte "Deutschblütige" dürfen von "Juden" nicht als Hausangestellte beschäftigt werden, 16. April 1936. Diese Regelung bezieht sich auch auf Personen, welche nicht die deutsche Staatszugehörigkeit haben. Ausnahmen sollen nur bewilligt werden, falls durch körperliche Beeinträchtigung des Arbeitgebers keine "Gefährdung des deutschen Blutes" vorliegt. Diese wäre, nach der Logik des Rassegesetzes, bereits durch die Möglichkeit einer sexuellen Beziehung zwischen Arbeitgeber und Hausangestellter existent. Der Minister bittet um sofortige Benachrichtigung aller Polizeibehörden.
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Schreiben des Vertreters des Reichsführers SS als Chef der deutschen Polizei Heydrich an die Regierungspräsidenten. Hinweis auf genaue Auslegung der Verfügung zur Beschäftigung von weibl. Hausangestellten, 13. Januar 1937
Schreiben des Vertreters des Reichsführers SS als Chef der deutschen Polizei Heydrich an die Regierungspräsidenten. Hinweis auf genaue Auslegung der Verfügung zur Beschäftigung von weibl. Hausangestellten, 13. Januar 1937
Schreiben des Vertreters des Reichsführers SS als Chef der deutschen Polizei Heydrich an die Regierungspräsidenten. Hinweis auf genaue Auslegung der Verfügung zur Beschäftigung von weibl. Hausangestellten, 13. Januar 1937
Schreiben des Vertreters des Reichsführers SS als Chef der deutschen Polizei Heydrich an die Regierungspräsidenten. Hinweis auf genaue Auslegung der Verfügung zur Beschäftigung von weibl. Hausangestellten ohne deutsche Staatsbürgerschaft, 13. Januar 1937. Heydrich weist auf mögliche zwischenstaatliche Beziehungen zwischen den Herkunfsländern hin, welche vor geplanten Festnahmen zu beachten seien.
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Erlass des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern Dr. Stuckart an die Regierungspräsidenten. Beschäftigung "deutschblütiger" in jüdischen Haushalten wird verboten, 5. Dezember 1935
Erlass des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern Dr. Stuckart an die Regierungspräsidenten. Beschäftigung "deutschblütiger" in jüdischen Haushalten wird verboten, 5. Dezember 1935
Erlass des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern Dr. Stuckart an die Regierungspräsidenten. Beschäftigung "deutschblütiger" in jüdischen Haushalten wird verboten, 5. Dezember 1935
Erlass des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern Dr. Stuckart an die Regierungspräsidenten. Beschäftigung "deutschblütiger" in jüdischen Haushalten wird verboten, 5. Dezember 1935. Weiterleitung durch den Regierungspräsidenten in Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei
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330 Frankenberg 2994, 3707, 3817

Dieser Austellungraum beinhaltet Akten aus den Beständen 330 Frankenberg 2994, 3707 und 3817. Die Dokumente werden nach Beständen und Seitenzahl geordnet aufgeführt.

 Die Akte 330 Frankenberg B 2994 enthält Dokumente aus der Korrespondenz des Bürgermeisters in Frankenberg von 1932 bis 1937. Thematische Schwerpunkte der mit "Sicherheitspolizei. Allgemein." beschrifteten Akte sind Probleme der öffentlichen Sicherheit im weitesten Sinne. 1934 findet in am Amtsgericht in Frankenberg ein Prozess statt, welcher durch die Tatsache, dass der Angeklagte jüdischen Glaubens ist, politisiert wird und daher nur noch unter schwerem Begleitschutz stattfinden kann [Dokument 3] . 1937 wird am Bahnhof in Frankenberg ein "Sowjetabzeichen" gefunden, welches als Schlüsselanhänger benutzt wurde. Obwohl die Person keine Kommunistin ist, muss sie sich einem Verhör stellen [Dokument 8]. Alle Schriftstücke unterstreichen den Eindruck einer politisch aufgeladenen und paranoiden Atmosphäre in Frankenberg, welches als Beispiel für den nordhessischen Raum als repräsentativ gelten kann.

 Die Akte StAM 330 Frankenberg B 3707 beinhaltet Dokumente aus der Korrespondenz des Bürgermeisters in Frankenberg von 1921 bis 1935. Inhalt der Akte sind politische Veranstaltungen jeglicher Art. Aus den hier gezeigten Schriftstücken lassen sich Entwicklungen der Behörden, aber auch der lokalen politischen Stimmungen ablesen. Bereits 1930 gibt es auf politischen Veranstaltungen der NSDAP antisemitische und rassistische Vorfälle, bei denen die Polizei partizipiert war [Dokument 1] . Es folgt eine Ermahnung des Regierungspräsidenten, antisemitische Tendenzen seien seitens der Polizei einzudämmen. Bereits 1935 werden bestimmte Veranstaltungen jüdischer Organisationen verboten [Dokument 3] , speziell "deutsch-jüdische Organisationen", also Organisationen dessen jüdische Mitglieder deutsch-nationale Standpunkte vertreten, sind bei diesem Erlass berücksichtigt.

 Die Akte StAM 330 Frankenberg B 3817 beinhaltet Dokumente aus der Korrespondenz des Bürgermeisters in Frankenberg von 1939 bis 1942. Inhalt dieser Akte ist Weiterbenutzung der Synagoge als Mietwohnung. Nachdem diese die Novemberpogrome 1938 überstanden hatte, wurde sie von ihren ursprünglichen Besitzern enteignet. Das in dieser Akte befindliche Dokument vom 16. Februar 1942 trifft Aussagen über eine Festsetzung der Mietpreise in den in der alten Synagoge neu eingerichteten Wohnungen [Dokument 1] .

 

Bearbeitet von Jan Hendrik Höltje

Schreiben des Landrats in Frankenberg an den Bürgermeister in Frankenberg. Mietzinsfestsetzung für Wohnungen in der ehemaligen Synagoge, 16. Februar 1942
Schreiben des Landrats in Frankenberg an den Bürgermeister in Frankenberg. Mietzinsfestsetzung für Wohnungen in der ehemaligen Synagoge, 16. Februar 1942
Schreiben des Landrats in Frankenberg an den Bürgermeister in Frankenberg. Mietzinsfestsetzung für Wohnungen in der ehemaligen Synagoge, 16. Februar 1942.
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Abschrift eines Schreibens des Regierungspräsidenten in Kassel an die Landräte und Bürgermeister. Antisemitismus und Ausgrenzung in Politischen Veranstaltungen, 1. September 1930.
Abschrift eines Schreibens des Regierungspräsidenten in Kassel an die Landräte und Bürgermeister. Antisemitismus und Ausgrenzung in Politischen Veranstaltungen, 1. September 1930.
Abschrift eines Schreibens des Regierungspräsidenten in Kassel an die Landräte und Bürgermeister. Antisemitismus und Ausgrenzung in Politischen Veranstaltungen, 1. September 1930.
Abschrift eines Schreibens des Regierungspräsidenten in Kassel an die Landräte und Bürgermeister, 1. September 1930. Enthält Forderung, politische Veranstaltungen mit antisemitischem Charakter aufzulösen. Jüdische Bürger dürfen nicht von politischen Veranstaltungen ausgeschlossen werden.
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Abschrift eines Schreibens der Staatspolizei in Kassel an die Landräte. Verbot bestimmter Versammlungen jüdischer Organisationen, 20. Februar 1935
Abschrift eines Schreibens der Staatspolizei in Kassel an die Landräte. Verbot bestimmter Versammlungen jüdischer Organisationen, 20. Februar 1935
Abschrift eines Schreibens der Staatspolizei in Kassel an die Landräte. Verbot bestimmter Versammlungen jüdischer Organisationen, 20. Februar 1935. Öffentliche Veranstaltungen sogenannter "Assimilanten" sind verboten, Ausnahmen für geschlossene Veranstaltungen. Weiterleitung durch den Landrat in Frankenberg an lokale Polizeidienststellen.
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Abschrift eines vertraulichen Schreibens der Staatspolizeistelle Kassel  an die Landräte und Bürgermeister. Verbot von Versammlungen "deutsch-jüdischer Organisationen", 2. April 1935
Abschrift eines vertraulichen Schreibens der Staatspolizeistelle Kassel an die Landräte und Bürgermeister. Verbot von Versammlungen "deutsch-jüdischer Organisationen", 2. April 1935
Abschrift eines vertraulichen Schreibens der Staatspolizeistelle Kassel  an die Landräte und Bürgermeister. Verbot von Versammlungen "deutsch-jüdischer Organisationen", 2. April 1935. Die Staatspolizei beruft sich auf ihr Schreiben von 20. Februar 1935. Polizei bekommt Anweisungen, Veranstaltungen nach eigenem Ermessen zu verbieten und sich dabei auf "örtliche Verhältnisse" als Begründung zu beschränken.
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Vertrauliches Schreiben der Staatspolizeistelle in Kassel an die Landräte. Verbot von Veranstaltungen jüdischer Organisationen mit Ausnahmen, 7. Juni 1935
Vertrauliches Schreiben der Staatspolizeistelle in Kassel an die Landräte. Verbot von Veranstaltungen jüdischer Organisationen mit Ausnahmen, 7. Juni 1935
Vertrauliches Schreiben der Staatspolizeistelle in Kassel an die Landräte. Verbot von Veranstaltungen jüdischer Organisationen mit Ausnahmen, 7. Juni 1935. Ausnahmen sind im jüdischen Kulturbund organisierte Veranstaltungen, Veranstaltungen von Sportorganisation sowie von zionistischen Vereinigungen. Weiterleitung durch den Landrat an Oberbürgermeister und Gendarmerie am 8. Juni 1935.
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Schreiben des stellvertretenden Landrats in Frankenberg an die Bürgermeister in Frankenberg und Gemünden und an Polizei. Erhebung über jüdische Bürger, 20. April 1934
Schreiben des stellvertretenden Landrats in Frankenberg an die Bürgermeister in Frankenberg und Gemünden und an Polizei. Erhebung über jüdische Bürger, 20. April 1934
Schreiben des stellvertretenden Landrats in Frankenberg an die Bürgermeister in Frankenberg und Gemünden und an Polizei. Erhebung über jüdische Bürger, 20. April 1934
Schreiben des stellvertretenden Landrats in Frankenberg an die Bürgermeister in Frankenberg und Gemünden und an Polizei. Erhebung über jüdische Bürger, 20. April 1934
Schreiben des stellvertretenden Landrats in Frankenberg an die Bürgermeister in Frankenberg und Gemünden und an Polizei. Erhebung über jüdische Bürger, 20. April 1934. Angaben über Wohnort, Kinder, "Mischehen", Großeltern.
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Schreiben des Polizeipräsidenten der Staatspolizei in Kassel an alle Landräte. Erhebungen über jüdische Bevölkerung, 25. Oktober 1933
Schreiben des Polizeipräsidenten der Staatspolizei in Kassel an alle Landräte. Erhebungen über jüdische Bevölkerung, 25. Oktober 1933
Schreiben des Polizeipräsidenten der Staatspolizei in Kassel an alle Landräte. Erhebungen über jüdische Bevölkerung, 25. Oktober 1933
Schreiben des Polizeipräsidenten der Staatspolizei in Kassel an alle Landräte. Erhebungen über jüdische Bevölkerung, 25. Oktober 1933
Schreiben des Polizeipräsidenten der Staatspolizei in Kassel an alle Landräte. Erhebungen über jüdische Bevölkerung, 25. Oktober 1933
Schreiben des Polizeipräsidenten der Staatspolizei in Kassel an alle Landräte. Erhebungen über jüdische Bevölkerung, 25. Oktober 1933
Schreiben des Polizeipräsidenten der Staatspolizei in Kassel an alle Landräte. Erhebungen über jüdische Bevölkerung, 25. Oktober 1933
Schreiben des Polizeipräsidenten der Staatspolizei in Kassel an alle Landräte. Erhebungen über jüdische Bevölkerung, 25. Oktober 1933
Schreiben des Polizeipräsidenten der Staatspolizei in Kassel an alle Landräte. Erhebungen über jüdische Bevölkerung, 25. Oktober 1933
Schreiben des Polizeipräsidenten der Staatspolizei in Kassel an alle Landräte. Erhebungen über jüdische Bevölkerung, 25. Oktober 1933
Schreiben des Polizeipräsidenten der Staatspolizei in Kassel an alle Landräte. Erhebungen über jüdische Bevölkerung, 25. Oktober 1933
Schreiben des Polizeipräsidenten der Staatspolizei in Kassel an alle Landräte. Erhebungen über jüdische Bevölkerung, 25. Oktober 1933
Schreiben des Polizeipräsidenten der Staatspolizei in Kassel an alle Landräte. Erhebungen über jüdische Bevölkerung, 25. Oktober 1933
Schreiben des Polizeipräsidenten der Staatspolizei in Kassel an alle Landräte. Erhebungen über jüdische Bevölkerung, 25. Oktober 1933
Schreiben des Polizeipräsidenten der Staatspolizei in Kassel an alle Landräte. Erhebungen über jüdische Bevölkerung, 25. Oktober 1933
Schreiben des Polizeipräsidenten der Staatspolizei in Kassel an alle Landräte. Erhebungen über jüdische Bevölkerung, 25. Oktober 1933
Schreiben des Polizeipräsidenten der Staatspolizei in Kassel an alle Landräte. Erhebungen über jüdische Bevölkerung, 25. Oktober 1933
Schreiben des Polizeipräsidenten der Staatspolizei in Kassel an alle Landräte. Erhebungen über jüdische Bevölkerung, 25. Oktober 1933
Schreiben des Polizeipräsidenten der Staatspolizei in Kassel an alle Landräte. Erhebungen über jüdische Bevölkerung, 25. Oktober 1933
Schreiben des Polizeipräsidenten der Staatspolizei in Kassel an alle Landräte. Erhebungen über jüdische Bevölkerung, 25. Oktober 1933
Schreiben des Polizeipräsidenten der Staatspolizei in Kassel an alle Landräte. Erhebungen über jüdische Bevölkerung, 25. Oktober 1933. Antwort des Landrats in Frankenberg vom 16. November 1933, Listen über jüdische Bevölkerung.
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Schreiben des Amtsgerichts in Frankenberg an den Landrat in Frankenberg. "Sicherungsmaßnahmen" für den Gerichtsbesuch von Katzenstein, 22. Oktober 1934
Schreiben des Amtsgerichts in Frankenberg an den Landrat in Frankenberg. "Sicherungsmaßnahmen" für den Gerichtsbesuch von Katzenstein, 22. Oktober 1934
Schreiben des Amtsgerichts in Frankenberg an den Landrat in Frankenberg. "Sicherungsmaßnahmen" für den Gerichtsbesuch von Katzenstein, 22. Oktober 1934. Bei Zivilprozessen gegen die Firma I.M. Katzenstein aus Frankfurt am Main, früher Frankenau, ist stärkerer Polizeischutz zur Sicherheit des Kläger/Beklagten Katzenstein notwendig.
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Schreiben des Landrats in Frankenberg an die Polizeibehörden und sämtliche Polizisten. Erstellung eines neuen Verzeichnisses über jüdische Bürger, 25. Juni 1935
Schreiben des Landrats in Frankenberg an die Polizeibehörden und sämtliche Polizisten. Erstellung eines neuen Verzeichnisses über jüdische Bürger, 25. Juni 1935
Schreiben des Landrats in Frankenberg an die Polizeibehörden und sämtliche Polizisten. Erstellung eines neuen Verzeichnisses über jüdische Bürger, 25. Juni 1935
Schreiben des Landrats in Frankenberg an die Polizeibehörden und sämtliche Polizisten. Erstellung eines neuen Verzeichnisses über jüdische Bürger, 25. Juni 1935
Schreiben des Landrats in Frankenberg an die Polizeibehörden und sämtliche Polizisten. Erstellung eines neuen Verzeichnisses über jüdische Bürger, 25. Juni 1935
Schreiben des Landrats in Frankenberg an die Polizeibehörden und sämtliche Polizisten. Erstellung eines neuen Verzeichnisses über jüdische Bürger, 25. Juni 1935
Schreiben des Landrats in Frankenberg an die Polizeibehörden und sämtliche Polizisten. Erstellung eines neuen Verzeichnisses über jüdische Bürger, 25. Juni 1935.
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Abschrift eines vertraulichen Schreibens des Regierungspräsidenten in Kassel an die Landräte. Erhebung über jüdische Bürger, 13. Februar 1937
Abschrift eines vertraulichen Schreibens des Regierungspräsidenten in Kassel an die Landräte. Erhebung über jüdische Bürger, 13. Februar 1937
Abschrift eines vertraulichen Schreibens des Regierungspräsidenten in Kassel an die Landräte. Erhebung über jüdische Bürger, 13. Februar 1937.
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Bericht des Polizei-Hauptwachmeisters Weber in Frankenberg an den Landrat in Frankenberg. Fund eines Sowjetabzeichens am Bahnhof in Frankenberg, 12. November 1937
Bericht des Polizei-Hauptwachmeisters Weber in Frankenberg an den Landrat in Frankenberg. Fund eines Sowjetabzeichens am Bahnhof in Frankenberg, 12. November 1937
Bericht des Polizei-Hauptwachmeisters Weber in Frankenberg an den Landrat in Frankenberg. Fund eines Sowjetabzeichens am Bahnhof in Frankenberg/Bestwig, 12. November 1937.
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Schreiben des Bürgermeisters in Frankenberg an den Landrat in Frankenberg. Fund eines Sowjetabzeichens, Immigration einer amerikanischen Familie nach Deutschland, 17. November 1937
Schreiben des Bürgermeisters in Frankenberg an den Landrat in Frankenberg. Fund eines Sowjetabzeichens, Immigration einer amerikanischen Familie nach Deutschland, 17. November 1937
Schreiben des Bürgermeisters in Frankenberg an den Landrat in Frankenberg. Fund eines Sowjetabzeichens, Immigration einer amerikanischen Familie nach Deutschland, 17. November 1937.
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Protokoll der Vernehmung von Marie Muth aus Röddenau. Aussage bezügl. "Sowjetabzeichen" und Immigration der Familie Muth nach Deutschland, 25. November 1937
Protokoll der Vernehmung von Marie Muth aus Röddenau. Aussage bezügl. "Sowjetabzeichen" und Immigration der Familie Muth nach Deutschland, 25. November 1937
Protokoll der Vernehmung von Marie Muth aus Röddenau. Aussage bezügl. "Sowjetabzeichen" und Immigration der Familie Muth nach Deutschland, 25. November 1937
Protokoll der Vernehmung von Marie Muth aus Röddenau. Aussage bezügl. "Sowjetabzeichen" und Immigration der Familie Muth nach Deutschland, 25. November 1937
Protokoll der Vernehmung von Marie Muth aus Röddenau. Aussage bezügl. "Sowjetabzeichen" und Immigration der Familie Muth nach Deutschland, 25. November 1937
Protokoll der Vernehmung von Marie Muth aus Röddenau. Aussage bezügl. "Sowjetabzeichen" und Immigration der Familie Muth nach Deutschland, 25. November 1937.
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180 Fritzlar
180 Fritzlar 2737:  Evakuierung von Juden
180 Fritzlar 2737: Evakuierung von Juden
Die Akte 180 Fritzlar 2737 beinhaltet Dokumente aus der Korrespondenz des Landrats in Fritzlar von März 1942 bis Juni 1942. Inhalt dieser Akte ist die sogenannte "Evakuierung" von jüdischen Bürgern. 1942 wurde "Evakuierung" als Euphemismus für Deportation benutzt. Diese wird, wie in den Dokumenten ersichtlich, von gleichgeschalteten Instanzen der Obrigkeit wie dem Regierungspräsidenten bis zu ausführenden Kräften wie den örtlichen Polizeibehörden durchgeführt.
Eine Schlüsselrolle bei der Organisation scheint die Gestapo in Kassel zu spielen, welche Pläne erstellt und das Verfahren koordiniert und initiiert [Dokument 1][1]. Interessant ist die Effizienz und Bemühung aller Beteiligten, wenn Probleme wie Transportfähige oder kranke Personen deportiert werden sollen [Dokument 6].
Nach Vorbereitungen Ende 1941 begannen die Deportationen im nordhessischen Raum. Am 8. Dezember 1941 erfolgte der Transport von einem Sammellager in Kassel in das lettische Riga [Dokument zu Vorbereitung der Deportationen von 1941] [1]. Bei den Deportation 1942 handelte es sich um eine zweite "Welle" von Deportationen; sie erfolgten am 31. Mai 1942 nach Lublin in Polen und am 6. September 1942 nach Theresienstadt.
 
Bearbeitet von Jan Hendrik Höltje
 
[1] Händler-Lachmann, Barbara; Händler, Harald; Schütt, Ulrich, Purim, Purim, ihr liebe Leut, wißt ihr was Purim bedeut? Jüdisches Leben im Landkreis Marburg im 20. Jahrhundert, Marburg 1995, S. 228
[2] ebd., S. 227
Geheimes Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Vorbereitung der Deportation, 20. März 1942
Geheimes Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Vorbereitung der Deportation, 20. März 1942
Geheimes Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Vorbereitung der Deportation, 20. März 1942
Geheimes Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Vorbereitung der Deportation, 20. März 1942
Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei des Bezirks vom 20. März 1942. Die "Evakuierung von Juden"  wird hier minutiös und in Details vorbereitet. Diese Planungen beziehen sich auf eine Deportation nach Lublin (Polen), welche am 31. Mai 1942 durchgeführt wurde.
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Schreiben der GeStaPo Kassel an den Landrat in Fritzlar. Julius Heilbronn wird aus der Landesarbeitsanstalt entlassen soll deportiert werden, 16. April 1942
Schreiben der GeStaPo Kassel an den Landrat in Fritzlar. Julius Heilbronn wird aus der Landesarbeitsanstalt entlassen soll deportiert werden, 16. April 1942
Schreiben der GeStaPo Kassel an den Landrat in Fritzlar. Julius Heilbronn wird aus der Landesarbeitsanstalt entlassen und soll bei der nächsten Evakuierung abgeschoben werden, 16. April 1942
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Geheimes Schreiben des Gendarmerie-Einzelpostens Fritzlar an den Landrat in Fritzlar. Sarah Michels aus Ungedanken ist nur bedingt transport- und lagerfähig, 9. April 1942.
Geheimes Schreiben des Gendarmerie-Einzelpostens Fritzlar an den Landrat in Fritzlar. Sarah Michels aus Ungedanken ist nur bedingt transport- und lagerfähig, 9. April 1942.
Geheimes Schreiben des Gendarmerie-Einzelpostens Fritzlar an den Landrat in Fritzlar. Sarah Michels aus Ungedanken ist nur bedingt transport- und lagerfähig, 9. April 1942.
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Vertrauliches Schreiben des Landrats in Fritzlar an den Vorsteher des Finanzamtes.  Zeitpunkt der Deportation steht noch nicht fest, Liste mit abzuschiebenden Personen, 27. April 1942
Vertrauliches Schreiben des Landrats in Fritzlar an den Vorsteher des Finanzamtes.  Zeitpunkt der Deportation steht noch nicht fest, Liste mit abzuschiebenden Personen, 27. April 1942
Vertrauliches Schreiben des Landrats in Fritzlar an den Vorsteher des Finanzamtes. Zeitpunkt der Deportation steht noch nicht fest, Liste mit abzuschiebenden Personen, 27. April 1942
Vertrauliches Schreiben des Landrats in Fritzlar an den Vorsteher des Finanzamtes. Der Zeitpunkt der "Abtransportes der Juden" steht noch nicht fest, einzelne Personen sind nicht transportfähig und werden nicht deportiert, 27. April 1942. Liste miz abzuschiebenden Personen.
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Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte,  Bürgermeister und Polizei. "Evakuierung von Juden"  mit Zügen, Fahrpläne für die Deportationen  22. Mai 1942
Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte,  Bürgermeister und Polizei. "Evakuierung von Juden"  mit Zügen, Fahrpläne für die Deportationen  22. Mai 1942
Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. "Evakuierung von Juden" mit Zügen, Fahrpläne für die Deportationen 22. Mai 1942
Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte,  Bürgermeister und Polizei. Die "Evakuierung von Juden" wird mit "Personenzügen bzw. D-Zügen" ausgeführt, wozu minutengenaue Fahrpläne erstellt wurden, 22. Mai 1942
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Attest des Staatlichen Gesundheitsamts in Fritzlar-Homberg an den Bürgermeister der Stadt Homberg. Transport von Julius Heilbronn, 28. Mai 1942
Attest des Staatlichen Gesundheitsamts in Fritzlar-Homberg an den Bürgermeister der Stadt Homberg. Transport von Julius Heilbronn, 28. Mai 1942
Attest des Staatlichen Gesundheitsamts in Fritzlar-Homberg an den Bürgermeister der Stadt Homberg. Julius Heilbronn ist zwar krank, ein baldiger Transport vor einem Rückfall wird dennoch empfohlen, 28. Mai 1942
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Schreiben des Landrats in Fritzlar an das Finanzamt in Homberg. Die Schlüssel der Wohnungen der Deportierten sollen dem Finanzamt ausgehändigt werden, 2. Juni 1942
Schreiben des Landrats in Fritzlar an das Finanzamt in Homberg. Die Schlüssel der Wohnungen der Deportierten sollen dem Finanzamt ausgehändigt werden, 2. Juni 1942
Schreiben des Landrats in Fritzlar an das Finanzamt in Homberg. Die Schlüssel der Wohnungen der Deportierten sollen dem Finanzamt ausgehändigt werden, 2. Juni 1942
Schreiben des Landrats in Fritzlar an das Finanzamt in Homberg. Die Schlüssel der Wohnungen der Deportierten sollen dem Finanzamt ausgehändigt werden, 2. Juni 1942
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Schreiben des Landrats in Fritzlar an die Kreisleitung der NSDAP in Homberg. "Evakuierung" wird fortgesetzt, 2. Juni 1942
Schreiben des Landrats in Fritzlar an die Kreisleitung der NSDAP in Homberg. "Evakuierung" wird fortgesetzt, 2. Juni 1942
Schreiben des Landrats in Fritzlar an die Kreisleitung der NSDAP in Homberg. "Evakuierung" wird fortgesetzt, 2. Juni 1942
Schreiben des Landrats in Fritzlar an die Kreisleitung der NSDAP in Homberg. Der Landrat teilt mit, dass die "Evakuierung" fortgesetzt wurde, 2. Juni 1942.
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Liste des Landrats in Fritzlar, Personen und Adressdaten für die bevorstehende Deportation, 2. Juni 1942
Liste des Landrats in Fritzlar, Personen und Adressdaten für die bevorstehende Deportation, 2. Juni 1942
Liste des Landrats in Fritzlar, Personen und Adressdaten für die bevorstehende Deportation, 2. Juni 1942
Liste des Landrats in Fritzlar, Personen und Adressdaten für die bevorstehende Deportation, 2. Juni 1942
Liste des Landrats in Fritzlar, Personen und Adressdaten für die bevorstehende Deportation, 2. Juni 1942
Liste des Landrats in Fritzlar, Personen und Adressdaten für die bevorstehende Deportation, 2. Juni 1942
Liste des Landrats in Fritzlar, Personen und Adressdaten für die bevorstehende Deportation, 2. Juni 1942. Darin Angaben über Namen, Adresse, Beruf bzw. arisiertes Geschäft, Wohnort.
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180 Fritzlar 2738: Evakuierung von Juden
180 Fritzlar 2738: Evakuierung von Juden
Die Akte 180 Fritzlar 2738 beinhaltet Dokumente aus der Korrespondenz des Landrats in Fritzlar von 1937 bis 1942. Inhalt dieser Akte ist die Verfolgung jüdischer Bürger. Die Akten bis 1941 beinhalten meist Gesuche zur Auswanderung oder behördliches Schriftgut zu diesem Thema. Desweiteren zeigen die in dieser Akte enthaltenen Dokumente deutlich die von der Gestapo in Kassel initiierten Planungen der Deportation 1941 und 1942 mit Protokollen von Besprechungen zur Planung der Deportation.
So wurde durch den Regierungspräsidenten in Kassel der Begriff "Auswanderer" geklärt, um ein Auswanderungsverfahren zu beschleunigen [Dokument 8]. Polnische Staatsangehörige mit jüdischem Glauben wurden ausgewiesen [Dokument 1], anderen Personen die "Reichszugehörigkeit" entzogen, wodurch sie staatenlos wurden [Dokument 11] [Dokument 12] . Eine Verdrängung der jüdischen Bevölkerung aus dem öffentlichen Leben wurde durch verschiedenste Maßnahmen forciert, beispielsweise die Anordnung der Gestapo in Kassel zur Kennzeichnung von Wohnungen vom 21. April 1942 [Dokument 18] oder das Verbot für "deutschblütige" Friseure, Juden zu bedienen vom 8. Juni 1942 [Dokument 21] .
Die systematische Verfolgung und Erfassung von jüdischen Bürgern mündete ab November 1941 auch auf regionaler Ebene in die konkrete Planung von Deportationen und ihre anschließende Durchführung am 8. Dezember 1941. Weitere Deportation fanden am 31. Mai 1942 nach Lublin in Polen und am 6. September 1942 nach Theresienstadt statt [1].
Durch "Besprechungen" wurden Details der ersten Deportation vom 8. Dezember 1941 nach Riga wie Zugfahrpläne, logistische Probleme oder Erfassungslisten organisiert und koordiniert. Institutioneller Mittelpunkt war dabei die Gestapo [Dokument 16]. Diese Treffen hatten den Charakter von Versammlungen aller für die Deportation relevanten Instanzen, wie die Empfängerliste des nachträglich angefertigten Protokoll der Besprechung zeigt [Dokument 16.1] . Die im August 1942 durchgeführten Deportationen weisen daher ein hohes Maß an behördlicher Organisation auf. Die Landräte hatten dabei die Aufgabe, Erlässe der Gestapo und des Regierungspräsidenten möglichst effizient an Bürgermeister und Polizei weiter zu geben und ihre Ausführung anzuordnen. 
Ein Schwerpunkt war die Enteignung der Opfer; für die Kriegswirtschaft relevante Materialien wie Textilien oder wertvolle Materialien wie Edelmetalle sollten möglichst eingezogen werden [Dokument 22] [Dokument 13]. Auch Fahrräder, Schreibmaschinen und Ferngläser wurden im Auftrag der Gestapo Kassel konfisziert, nachdem die Deportationen staatgefunden haben [Dokument 25]
 
 Bearbeitet von Jan Hendrik Höltje
 
[1] Händler-Lach, Barbara; Händler, Harald; Schütt, Ulrich, Purim, Purim, ihr liebe Leut', wißt ihr was Purim bedeut? Jüdisches Leben im Landkreis Marburg im 20. Jahrhundert, S. 227
Abschrift eines Schreibens des Landrats in Wolfhagen an den Regierungspräsidenten in Kassel. Ausweisung des polnischen Staatsangehörigen Ewald Selzer, 4. Januar 1937
Abschrift eines Schreibens des Landrats in Wolfhagen an den Regierungspräsidenten in Kassel. Ausweisung des polnischen Staatsangehörigen Ewald Selzer, 4. Januar 1937
Abschrift eines Schreibens des Landrats in Wolfhagen an den Regierungspräsidenten in Kassel. Ausweisung des polnischen Staatsangehörigen Ewald Selzer, 4. Januar 1937
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Weiterleitung eines Schreibens der Auswanderer-Beratungsstelle in München an den Bürgermeister in Lohr an den Landrat in Fritzlar. Antwort auf eine Anfrage über Cäzilie Katz, 6. März 1937
Weiterleitung eines Schreibens der Auswanderer-Beratungsstelle in München an den Bürgermeister in Lohr an den Landrat in Fritzlar. Antwort auf eine Anfrage über Cäzilie Katz, 6. März 1937
Weiterleitung eines Schreibens der Auswanderer-Beratungsstelle in München an den Bürgermeister in Lohr an den Landrat in Fritzlar. Antwort auf eine Anfrage über Cäzilie Katz, 6. März 1937
Weiterleitung eines Schreibens der Auswanderer-Beratungsstelle in München an den Bürgermeister in Lohr an den Landrat in Fritzlar. Antwort auf eine Anfrage über Cäzilie Katz, 6. März 1937
Weiterleitung eines Schreibens der Auswanderer-Beratungsstelle in München an den Bürgermeister in Lohr an den Landrat in Fritzlar. Antwort auf eine Anfrage über Cäzilie Katz, 6. März 1937
Weiterleitung eines Schreibens der Auswanderer-Beratungsstelle in München an den Bürgermeister in Lohr an den Landrat in Fritzlar. Antwort auf eine Anfrage über Cäzilie Katz, 6. März 1937
Weiterleitung eines Schreibens der Auswanderer-Beratungsstelle in München an den Bürgermeister in Lohr an den Landrat in Fritzlar. Antwort auf eine Anfrage über Cäzilie Katz, 6. März 1937
Weiterleitung eines Schreibens der Auswanderer-Beratungsstelle in München an den Bürgermeister in Lohr an den Landrat in Fritzlar. Antwort auf eine Anfrage über Cäzilie Katz, 6. März 1937
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Schreiben des Regierungspräsidents in Kassel an die Landräte, Bürgermeister und Polizei. Klärung des Begriffs "Auswanderer", 14. Mai 1937
Schreiben des Regierungspräsidents in Kassel an die Landräte, Bürgermeister und Polizei. Klärung des Begriffs "Auswanderer", 14. Mai 1937
Schreiben des Regierungspräsidents in Kassel an die Landräte, Bürgermeister und Polizei. Klärung des Begriffs "Auswanderer", 14. Mai 1937
Schreiben des Regierungspräsidents in Kassel an die Landräte, Bürgermeister und Polizei. Klärung des Begriffs "Auswanderer", 14. Mai 1937
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Schreiben des Deutschen Konsulats in Kapstadt an die GeStaPo Kassel. Anfrage über Daten von Adolf Kleinberger, 18. August 1938
Schreiben des Deutschen Konsulats in Kapstadt an die GeStaPo Kassel. Anfrage über Daten von Adolf Kleinberger, 18. August 1938
Schreiben des Deutschen Konsulats in Kapstadt an die GeStaPo Kassel. Anfrage über Daten von Adolf Kleinberger, 18. August 1938
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Schreiben des Reichswirtschaftsministers an die Regierungspräsidenten. Wirtschaftliche Existenz von jüdischen "Reiseagenten", 30. August 1938
Schreiben des Reichswirtschaftsministers an die Regierungspräsidenten. Wirtschaftliche Existenz von jüdischen "Reiseagenten", 30. August 1938
Schreiben des Reichswirtschaftsministers an die Regierungspräsidenten. Wirtschaftliche Existenz von jüdischen "Reiseagenten", 30. August 1938
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Schreiben des Bürgermeisters in Gudensberg an den Landrat in Fritzlar. Auskünfte über Julius Plaut, 2. September 1938
Schreiben des Bürgermeisters in Gudensberg an den Landrat in Fritzlar. Auskünfte über Julius Plaut, 2. September 1938
Schreiben des Bürgermeisters in Gudensberg an den Landrat in Fritzlar. Auskünfte über Julius Plaut, 2. September 1938
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Schreiben der GeStaPo Kassel an den Landrat in Fritzlar. Anfrage über Daten von Adolf Kleinberger, 10. Oktober 1938
Schreiben der GeStaPo Kassel an den Landrat in Fritzlar. Anfrage über Daten von Adolf Kleinberger, 10. Oktober 1938
Schreiben der GeStaPo Kassel an den Landrat in Fritzlar. Anfrage über Daten von Adolf Kleinberger, 10. Oktober 1938
Schreiben der GeStaPo Kassel an den Landrat in Fritzlar. Anfrage über Daten von Adolf Kleinberger, 10. Oktober 1938
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Schreiben des Reichsführers SS an die Regierungspräsidenten. Aufenthaltsverbot für Juden mit polnischer Staatsangehörigkeit, 24. November 1938
Schreiben des Reichsführers SS an die Regierungspräsidenten. Aufenthaltsverbot für Juden mit polnischer Staatsangehörigkeit, 24. November 1938
Schreiben des Reichsführers SS an die Regierungspräsidenten. Aufenthaltsverbot für Juden mit polnischer Staatsangehörigkeit, 24. November 1938
Schreiben des Reichsführers SS an die Regierungspräsidenten. Aufenthaltsverbot für Juden mit polnischer Staatsangehörigkeit, 24. November 1938
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Schreiben des Deutschen Konsulats in Haifa an den Regierungspräsidenten in Kassel. Einbürgerung von Fritz Vogel in Palästina, 28. November 1938
Schreiben des Deutschen Konsulats in Haifa an den Regierungspräsidenten in Kassel. Einbürgerung von Fritz Vogel in Palästina, 28. November 1938
Schreiben des Deutschen Konsulats in Haifa an den Regierungspräsidenten in Kassel. Einbürgerung von Fritz Vogel in Palästina, 28. November 1938
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Antrag von Max Rothschild, ausgestellt durch den Bügermeister in Zimmersrode. Antrag auf Ausstellung einer Kennkarte, mit Personenbeschreibung und Geburtsurkunde, 28.12.1938
Antrag von Max Rothschild, ausgestellt durch den Bügermeister in Zimmersrode. Antrag auf Ausstellung einer Kennkarte, mit Personenbeschreibung und Geburtsurkunde, 28.12.1938
Antrag von Max Rothschild, ausgestellt durch den Bügermeister in Zimmersrode. Antrag auf Ausstellung einer Kennkarte, mit Personenbeschreibung und Geburtsurkunde, 28.12.1938
Antrag von Max Rothschild, ausgestellt durch den Bügermeister in Zimmersrode. Antrag auf Ausstellung einer Kennkarte, mit Personenbeschreibung und Geburtsurkunde, 28.12.1938
Antrag von Max Rothschild, ausgestellt durch den Bügermeister in Zimmersrode. Antrag auf Ausstellung einer Kennkarte, mit Personenbeschreibung und Geburtsurkunde, 28.12.1938
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Schreiben der GeStaPo Kassel an den Landrat in Fritzlar. Aberkennung der Reichszugehörigkeit von Max Goldschmidt aus Homberg, 24. Januar 1939
Schreiben der GeStaPo Kassel an den Landrat in Fritzlar. Aberkennung der Reichszugehörigkeit von Max Goldschmidt aus Homberg, 24. Januar 1939
Schreiben der GeStaPo Kassel an den Landrat in Fritzlar. Aberkennung der Reichszugehörigkeit von Max Goldschmidt aus Homberg, 24. Januar 1939
Schreiben der GeStaPo Kassel an den Landrat in Fritzlar. Aberkennung der Reichszugehörigkeit von Max Goldschmidt aus Homberg, 24. Januar 1939
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Schreiben der GeStaPo Kassel an den Landrat in Fritzlar. Aberkennung der Reichszugehörigkeit von Ernst Adler aus Gudenberg, 24. Januar 1939
Schreiben der GeStaPo Kassel an den Landrat in Fritzlar. Aberkennung der Reichszugehörigkeit von Ernst Adler aus Gudenberg, 24. Januar 1939
Schreiben der GeStaPo Kassel an den Landrat in Fritzlar. Aberkennung der Reichszugehörigkeit von Ernst Adler aus Gudenberg, 24. Januar 1939
Schreiben der GeStaPo Kassel an den Landrat in Fritzlar. Aberkennung der Reichszugehörigkeit von Ernst Adler aus Gudenberg, 24. Januar 1939
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Schreiben des Reichswirtschaftsministers an die Regierungspräsidenten. Einführung einer Ablieferungspflicht für Edelmetalle und Juwelen, 24. Feburar 1939
Schreiben des Reichswirtschaftsministers an die Regierungspräsidenten. Einführung einer Ablieferungspflicht für Edelmetalle und Juwelen, 24. Feburar 1939
Schreiben des Reichswirtschaftsministers an die Regierungspräsidenten. Einführung einer Ablieferungspflicht für Edelmetalle und Juwelen, 24. Feburar 1939
Schreiben des Reichswirtschaftsministers an die Regierungspräsidenten. Einführung einer Ablieferungspflicht für Edelmetalle und Juwelen, 24. Feburar 1939
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Nachtrag des Reichwirtschaftsministers zu seinem Rundschreiben vom 1. März 1939 an die Regierungspräsidenten. Ablieferung von Edelmetallen und Juwelen, 21. März 1939
Nachtrag des Reichwirtschaftsministers zu seinem Rundschreiben vom 1. März 1939 an die Regierungspräsidenten. Ablieferung von Edelmetallen und Juwelen, 21. März 1939
Nachtrag des Reichwirtschaftsministers zu seinem Rundschreiben vom 1. März 1939 an die Regierungspräsidenten. Ablieferung von Edelmetallen und Juwelen, 21. März 1939
Nachtrag des Reichwirtschaftsministers zu seinem Rundschreiben vom 1. März 1939 an die Regierungspräsidenten. Ablieferung von Edelmetallen und Juwelen, 21. März 1939
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Schreiben des Reichswirtschaftsminister an die Regierungspräsidenten. Ablieferung von Edelmetallen und Juwelen, 23. März 1939
Schreiben des Reichswirtschaftsminister an die Regierungspräsidenten. Ablieferung von Edelmetallen und Juwelen, 23. März 1939
Schreiben des Reichswirtschaftsminister an die Regierungspräsidenten. Ablieferung von Edelmetallen und Juwelen, 23. März 1939
Schreiben des Reichswirtschaftsminister an die Regierungspräsidenten. Ablieferung von Edelmetallen und Juwelen, 23. März 1939
Schreiben des Reichswirtschaftsminister an die Regierungspräsidenten. Ablieferung von Edelmetallen und Juwelen, 23. März 1939
Schreiben des Reichswirtschaftsminister an die Regierungspräsidenten. Ablieferung von Edelmetallen und Juwelen, 23. März 1939
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Schreiben der GeStaPo Kassel an den Landrat in Fritzlar. Aberkennung der Reichszugehörigkeit von Siegfried Lilienfeld aus Gudensberg, 27. Februar 1939
Schreiben der GeStaPo Kassel an den Landrat in Fritzlar. Aberkennung der Reichszugehörigkeit von Siegfried Lilienfeld aus Gudensberg, 27. Februar 1939
Schreiben der GeStaPo Kassel an den Landrat in Fritzlar. Aberkennung der Reichszugehörigkeit von Siegfried Lilienfeld aus Gudensberg, 27. Februar 1939
Schreiben der GeStaPo Kassel an den Landrat in Fritzlar. Aberkennung der Reichszugehörigkeit von Siegfried Lilienfeld aus Gudensberg, 27. Februar 1939
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Schreiben des Regierungspräsidenten an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Abwehr "feindlicher Propaganda" durch das OKW, 21. März 1941
Schreiben des Regierungspräsidenten an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Abwehr "feindlicher Propaganda" durch das OKW, 21. März 1941
Schreiben des Regierungspräsidenten an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Abwehr "feindlicher Propaganda" durch das OKW, 21. März 1941
Schreiben des Regierungspräsidenten an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Abwehr "feindlicher Propaganda" durch das OKW, 21. März 1941
Schreiben des Regierungspräsidenten an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Abwehr "feindlicher Propaganda" durch das OKW, 21. März 1941
Schreiben des Regierungspräsidenten an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Abwehr "feindlicher Propaganda" durch das OKW, 21. März 1941
Schreiben des Regierungspräsidenten an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Abwehr "feindlicher Propaganda" durch das OKW, 21. März 1941
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Geheimes Schreiben der GeStaPo Kassel an die Teilnehmer der Besprechung. Geplanter Ablauf der  Besprechung über die "Judenevakuierungen"  am 18.11.1941, 17. November 1941
Geheimes Schreiben der GeStaPo Kassel an die Teilnehmer der Besprechung. Geplanter Ablauf der  Besprechung über die "Judenevakuierungen"  am 18.11.1941, 17. November 1941
Geheimes Schreiben der GeStaPo Kassel an die Teilnehmer der Besprechung. Geplanter Ablauf der  Besprechung über die "Judenevakuierungen"  am 18.11.1941, 17. November 1941
Geheimes Schreiben der GeStaPo Kassel an die Teilnehmer der Besprechung. Geplanter Ablauf der  Besprechung über die "Judenevakuierungen"  am 18.11.1941, 17. November 1941
Geheimes Schreiben der GeStaPo Kassel an die Teilnehmer der Besprechung. Geplanter Ablauf der  Besprechung über die "Judenevakuierungen"  am 18.11.1941, 17. November 1941
Geheimes Schreiben der GeStaPo Kassel an die Teilnehmer der Besprechung. Geplanter Ablauf der Besprechung über die "Judenevakuierungen" am 18.11.1941, 17. November 1941
Geheimes Schreiben der GeStaPo Kassel an die Teilnehmer der Besprechung. Geplanter Ablauf der  Besprechung über die "Judenevakuierungen"  am 18.11.1941, 17. November 1941. Die am 8. Dezember 1941 durchgeführte Deportation nordhessicher Juden von einem Sammellgaer in Kassel in das Ghetto Riga wird hier auf regionaler Ebene vorbereitet. Ausgehend von der Gestapo Kassel sind alle für die Durchführung relevanten Personen anwesend beziehungsweise wurden informiert, wie an der im Dokument aufgeführten Liste ersichtlich ist.
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Geheimes Protokoll der GeStaPo Kassel an Teilnehmer der Besprechung vom 18.11.1941.  Agenda zur Durchführung der Deportation am 8. Dezember 1941, 27. November 1941
Geheimes Protokoll der GeStaPo Kassel an Teilnehmer der Besprechung vom 18.11.1941.  Agenda zur Durchführung der Deportation am 8. Dezember 1941, 27. November 1941
Geheimes Protokoll der GeStaPo Kassel an Teilnehmer der Besprechung vom 18.11.1941.  Agenda zur Durchführung der Deportation am 8. Dezember 1941, 27. November 1941
Geheimes Protokoll der GeStaPo Kassel an Teilnehmer der Besprechung vom 18.11.1941.  Agenda zur Durchführung der Deportation am 8. Dezember 1941, 27. November 1941
Geheimes Protokoll der GeStaPo Kassel an Teilnehmer der Besprechung vom 18.11.1941.  Agenda zur Durchführung der Deportation am 8. Dezember 1941, 27. November 1941
Geheimes Protokoll der GeStaPo Kassel an Teilnehmer der Besprechung vom 18.11.1941.  Agenda zur Durchführung der Deportation am 8. Dezember 1941, 27. November 1941
Geheimes Protokoll der GeStaPo Kassel an Teilnehmer der Besprechung vom 18.11.1941.  Agenda zur Durchführung der Deportation am 8. Dezember 1941, 27. November 1941
Geheimes Protokoll der GeStaPo Kassel an Teilnehmer der Besprechung vom 18.11.1941. Agenda zur Durchführung der Deportation am 8. Dezember 1941, 27. November 1941
Geheimes Protokoll der GeStaPo Kassel an Teilnehmer der Besprechung vom 18.11.1941. Agenda zur Durchführung der Deportation am 8. Dezember 1941, 27. November 1941
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Bericht des Gendarmerie-Postens in Jesberg an den Landrat in Fritzlar. Die Deportationen wurde durchgeführt, 9. Dezember 1941
Bericht des Gendarmerie-Postens in Jesberg an den Landrat in Fritzlar. Die Deportationen wurde durchgeführt, 9. Dezember 1941
Bericht des Gendarmerie-Postens in Jesberg an den Landrat in Fritzlar. Die Deportationen wurde durchgeführt, 9. Dezember 1941
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Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Handlungsanweisungen zur "Kennzeichnung" der Wohnungen von Juden, 21. April 1942
Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Handlungsanweisungen zur "Kennzeichnung" der Wohnungen von Juden, 21. April 1942
Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Handlungsanweisungen zur "Kennzeichnung" der Wohnungen von Juden, 21. April 1942
Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Handlungsanweisungen zur "Kennzeichnung" der Wohnungen von Juden, 21. April 1942
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Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Aussereheliche Beziehungen "jüdischer Mischlinge 1. Grades" sollen verboten werden, 27. April 1942
Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Aussereheliche Beziehungen "jüdischer Mischlinge 1. Grades" sollen verboten werden, 27. April 1942
Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Aussereheliche Beziehungen "jüdischer Mischlinge 1. Grades" sollen verboten werden, 27. April 1942
Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Aussereheliche Beziehungen "jüdischer Mischlinge 1. Grades" sollen verboten werden, 27. April 1942
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Schreiben des Reichsverkehrsministers an die Regierungspräsidenten. Juden dürfen keine Einrichtungen der Verkehrsbetriebe mehr benutzen, 6. Juni 1942
Schreiben des Reichsverkehrsministers an die Regierungspräsidenten. Juden dürfen keine Einrichtungen der Verkehrsbetriebe mehr benutzen, 6. Juni 1942
Schreiben des Reichsverkehrsministers an die Regierungspräsidenten. Juden dürfen keine Einrichtungen der Verkehrsbetriebe mehr benutzen, 6. Juni 1942
Schreiben des Reichsverkehrsministers an die Regierungspräsidenten. Juden dürfen keine Einrichtungen der Verkehrsbetriebe mehr benutzen, 6. Juni 1942
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Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Juden sollen bei "deutschblütigen" Friseuren nicht mehr bedient werden dürfen, 8. Juni 1942
Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Juden sollen bei "deutschblütigen" Friseuren nicht mehr bedient werden dürfen, 8. Juni 1942
Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Juden sollen bei "deutschblütigen" Friseuren nicht mehr bedient werden dürfen, 8. Juni 1942
Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Juden sollen bei "deutschblütigen" Friseuren nicht mehr bedient werden dürfen, 8. Juni 1942
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Schreiben des Bevollmächtigten der Juden in Kassel Hans Oppenheim an Vertrauensleute und Behörden. Weitere Handlungsanweisungen zur Organisation der Abgabe von Textilien, 13. Juni 1942
Schreiben des Bevollmächtigten der Juden in Kassel Hans Oppenheim an Vertrauensleute und Behörden. Weitere Handlungsanweisungen zur Organisation der Abgabe von Textilien, 13. Juni 1942
Schreiben des Bevollmächtigten der Juden in Kassel Hans Oppenheim an Vertrauensleute und Behörden. Weitere Handlungsanweisungen zur Organisation der Abgabe von Textilien, 13. Juni 1942
Schreiben des Bevollmächtigten der Juden in Kassel Hans Oppenheim an Vertrauensleute und Behörden. Weitere Handlungsanweisungen zur Organisation der Abgabe von Textilien, 13. Juni 1942
Schreiben des Bevollmächtigten der Juden in Kassel Hans Oppenheim an Vertrauensleute und Behörden. Weitere Handlungsanweisungen zur Organisation der Abgabe von Textilien, 13. Juni 1942
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Schreiben der GeStaPo Kassel an die Landräte, Bürgermeister und Polizei. Im Verlauf der Deportationen enteignete "Altkleider und Spinnstoffe" sollen zur Weiterverwertung abgeliefert werden, 13. Juni 1942
Schreiben der GeStaPo Kassel an die Landräte, Bürgermeister und Polizei. Im Verlauf der Deportationen enteignete "Altkleider und Spinnstoffe" sollen zur Weiterverwertung abgeliefert werden, 13. Juni 1942
Schreiben der GeStaPo Kassel an die Landräte, Bürgermeister und Polizei. Im Verlauf der Deportationen enteignete "Altkleider und Spinnstoffe" sollen zur Weiterverwertung abgeliefert werden, 13. Juni 1942
Schreiben der GeStaPo Kassel an die Landräte, Bürgermeister und Polizei. Im Verlauf der Deportationen enteignete "Altkleider und Spinnstoffe" sollen zur Weiterverwertung abgeliefert werden, 13. Juni 1942
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Schreiben des Bevollmächtigten der Juden in Kassel Hans Oppenheim an Vertrauensleute und Behörden. Handlungsanweisungen zur Abgabe der Textilien, 13. Juni 1942
Schreiben des Bevollmächtigten der Juden in Kassel Hans Oppenheim an Vertrauensleute und Behörden. Handlungsanweisungen zur Abgabe der Textilien, 13. Juni 1942
Schreiben des Bevollmächtigten der Juden in Kassel Hans Oppenheim an Vertrauensleute und Behörden. Handlungsanweisungen zur Abgabe der Textilien, 13. Juni 1942
Schreiben des Bevollmächtigten der Juden in Kassel Hans Oppenheim an Vertrauensleute und Behörden. Handlungsanweisungen zur Abgabe der Textilien, 13. Juni 1942
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Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Details zu Planung und Ausführung der Deportation vom 6. September 1942 nach Theresienstadt, 28. August 1942
Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Details zu Planung und Ausführung der Deportation vom 6. September 1942 nach Theresienstadt, 28. August 1942
Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Details zu Planung und Ausführung der Deportation vom 6. September 1942 nach Theresienstadt, 28. August 1942
Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Details zu Planung und Ausführung der Deportation vom 6. September 1942 nach Theresienstadt, 28. August 1942
Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Details zu Planung und Ausführung der Deportation vom 6.September 1942 nach Theresienstadt , 28. August 1942.
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Schreiben der GeStaPo in Kassel an Landräte, Bürgermeister und  Polizei. Detaillierte Informationen zu den Vorbereitungen und Personenlisten, 25. August 1942
Schreiben der GeStaPo in Kassel an Landräte, Bürgermeister und  Polizei. Detaillierte Informationen zu den Vorbereitungen und Personenlisten, 25. August 1942
Schreiben der GeStaPo in Kassel an Landräte, Bürgermeister und  Polizei. Detaillierte Informationen zu den Vorbereitungen und Personenlisten, 25. August 1942
Schreiben der GeStaPo in Kassel an Landräte, Bürgermeister und  Polizei. Detaillierte Informationen zu den Vorbereitungen und Personenlisten, 25. August 1942
Schreiben der GeStaPo in Kassel an Landräte, Bürgermeister und  Polizei. Detaillierte Informationen zu den Vorbereitungen und Personenlisten, 25. August 1942
Schreiben der GeStaPo in Kassel an Landräte, Bürgermeister und  Polizei. Detaillierte Informationen zu den Vorbereitungen und Personenlisten, 25. August 1942
Schreiben der GeStaPo in Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Detaillierte Informationen zu den Vorbereitungen und Personenlisten, 25. August 1942
Schreiben der GeStaPo in Kassel an Landräte, Bürgermeister und  Polizei. Detaillierte Informationen zu den Vorbereitungen und Personenlisten, 25. August 1942
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Schreiben des Landrats in Fritzlar an den Bürgermeister in Fritzlar, Homberg und diverse Polizeistellen. Informationen über den Ablauf der geplanten Deportationen, 28. August 1942
Schreiben des Landrats in Fritzlar an den Bürgermeister in Fritzlar, Homberg und diverse Polizeistellen. Informationen über den Ablauf der geplanten Deportationen, 28. August 1942
Schreiben des Landrats in Fritzlar an den Bürgermeister in Fritzlar, Homberg und diverse Polizeistellen. Informationen über den Ablauf der geplanten Deportationen, 28. August 1942
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Schreiben des Bürgermeisters in Homberg an den Landrat in Fritzlar. Er meldet die Stadt als "judenfrei", 1. Oktober 1942
Schreiben des Bürgermeisters in Homberg an den Landrat in Fritzlar. Er meldet die Stadt als "judenfrei", 1. Oktober 1942
Schreiben des Bürgermeisters in Homberg an den Landrat in Fritzlar. Er meldet die Stadt als "judenfrei", 1. Oktober 1942
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Schreiben der GeStaPo Kassel an die Landräte, Bürgermeister und Polizei. Schreibmaschinen, Fahrräder, Fotoapparate und Ferngläser sollen sichergestellt und erfasst werden, 9. Oktober 1942
Schreiben der GeStaPo Kassel an die Landräte, Bürgermeister und Polizei. Schreibmaschinen, Fahrräder, Fotoapparate und Ferngläser sollen sichergestellt und erfasst werden, 9. Oktober 1942
Schreiben der GeStaPo Kassel an die Landräte, Bürgermeister und Polizei. Schreibmaschinen, Fahrräder, Fotoapparate und Ferngläser sollen sichergestellt und erfasst werden, 9. Oktober 1942
Schreiben der GeStaPo Kassel an die Landräte, Bürgermeister und Polizei. Schreibmaschinen, Fahrräder, Fotoapparate und Ferngläser sollen sichergestellt und erfasst werden, 9. Oktober 1942
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180 Fritzlar 2747: Akte spec. Betr. Juden
180 Fritzlar 2747: Akte spec. Betr. Juden

Die Akte StAM 180 Fritzlar 2747 beinhaltet Dokumente aus der Korrespondenz der Landrats in Fritzlar von 1937 bis 1947. Die Zusammenstellung der Akten scheint willkürlich und lässt sich nicht zu thematischen Schwerpunkten zusammenfassen. Für die Novemberpogrome relevant ist die Anordnung Görings, "selbstständige Aktionen gegen Juden" zu unterlassen und sich mit höheren Dienststellen zu koordinieren [Dokument 4] . Diese am 14. dezember 1938 verfasste Anordnung hatte offenbar den Zweck, weitere lokal organisierte Ausschreitungen zu verhindern, um die allgemeine Verfolgung effizienter zu gestalten. Relevant ist auch eine vom Landrat in Fritzlar 1947 erstellte Liste über 1938 in Fritzlar ansässige jüdische Bürger, da sie weitere Aussagen zu den Pogromen ermöglicht [Dokument 5]

Bearbeitet von Jan Hendrik Höltje

Schreiben des Reichs- und Preußischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung an die Regierungspräsidenten. Erteilung von Privatunterricht an Juden, 12. März 1937
Schreiben des Reichs- und Preußischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung an die Regierungspräsidenten. Erteilung von Privatunterricht an Juden, 12. März 1937
Schreiben des Reichs- und Preußischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung an die Regierungspräsidenten. Erteilung von Privatunterricht an Juden, 12. März 1937
Schreiben des Reichs- und Preußischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung an die Regierungspräsidenten. Erteilung von Privatunterricht an Juden, 12. März 1937. Weiterleitung durch den Regierungspräsidenten an Landräte, Bürgermeister und Polizei des Bezirks.
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Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an den Landrat in Fritzlar. Zweitschriften der Synagogenbücher sollen zur Aufbewahrung an den Landrat gegeben werden, 22. Juni 1937
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an den Landrat in Fritzlar. Zweitschriften der Synagogenbücher sollen zur Aufbewahrung an den Landrat gegeben werden, 22. Juni 1937
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an den Landrat in Fritzlar. Zweitschriften der Synagogenbücher sollen zur Aufbewahrung an den Landrat gegeben werden, 22. Juni 1937
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an den Landrat in Fritzlar. Zweitschriften der Synagogenbücher sollen zur Aufbewahrung an den Landrat gegeben werden, 22. Juni 1937
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Schreiben des Bürgermeisters in Niederstein an den Landrat in Fritzlar. Nachricht über Emigration des Ehepaars Adler, 14. April 1939
Schreiben des Bürgermeisters in Niederstein an den Landrat in Fritzlar. Nachricht über Emigration des Ehepaars Adler, 14. April 1939
Schreiben des Bürgermeisters in Niederstein an den Landrat in Fritzlar. Nachricht über Emigration des Ehepaars Adler, 14. April 1939
Schreiben des Bürgermeisters in Niederstein an den Landrat in Fritzlar. Nachricht über Emigration des Ehepaars Adler, 14. April 1939
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Schreiben des Ministerpräsidents Generalfeldmarschall Göring an die obersten Reichsbehörden.Selbstständige Aktionen gegen Juden sollen unterlassen werden, 14. Dezember 1938
Schreiben des Ministerpräsidents Generalfeldmarschall Göring an die obersten Reichsbehörden.Selbstständige Aktionen gegen Juden sollen unterlassen werden, 14. Dezember 1938
Schreiben des Ministerpräsidents Generalfeldmarschall Göring an die obersten Reichsbehörden. Selbstständige Aktionen gegen Juden sollen unterlassen werden, Anordnungen sind mit höheren Dienststellen zu koordinieren, 14. Dezember 1938. Weiterleitung durch die Minister an die Regierungspräsidenten, Weiterleitung an Landräte, Bürgermeister und Polizei eines Bezirks.
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Vom Landrat in Fritzlar erstellte Liste aller im Dezember 1938 in Fritzlar "ansässig gewesenen deutschen Juden", 7. Juli 1947
Vom Landrat in Fritzlar erstellte Liste aller im Dezember 1938 in Fritzlar "ansässig gewesenen deutschen Juden", 7. Juli 1947
Vom Landrat in Fritzlar erstellte Liste aller im Dezember 1938 in Fritzlar "ansässig gewesenen deutschen Juden", 7. Juli 1947
Vom Landrat in Fritzlar erstellte Liste aller im Dezember 1938 in Fritzlar "ansässig gewesenen deutschen Juden", 7. Juli 1947
Vom Landrat in Fritzlar erstellte Liste aller im Dezember 1938 in Fritzlar "ansässig gewesenen deutschen Juden", 7. Juli 1947
Vom Landrat in Fritzlar erstellte Liste aller im Dezember 1938 in Fritzlar "ansässig gewesenen deutschen Juden", 7. Juli 1947
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180 Fritzlar 2748:  Landratsamt Fritzlar Akten gen. betr. Juden
180 Fritzlar 2748: Landratsamt Fritzlar Akten gen. betr. Juden
Die Akte 180 Fritzlar 2748 beinhaltet Dokumente aus der Korrespondenz des Landrats von 1933-1939. Inhalt dieser Akte ist die Verfolgung jüdischer Mitbürger.
Nach einem Boykottaufruf der NSDAP im März 1933 wurden Juden öffentlich diskriminiert und zunehmend vom öffentlichen  Leben ausgegrenzt [Dokument 1] . Weitere Repressionen wie Berufsverbote folgten, unter anderem wurden 1935 jüdische Beamten "beurlaubt" [Dokument 3] , um ab 1937 in den Ruhestand versetzt und später aus dem Staatsdienst entlassen zu werden [Dokument 7] [Dokument 8] .
Die bereits 1937 geäußerte "vertrauliche" Forderung des Regierungspräsidenten in Kassel zur statistischen Erfassung jüdischer Bürger ist als Initialisierung der Erfassung auf regionaler Ebene zu betrachten [Dokument 4] . Diese Verwaltungspraxis wird im Verlauf des Jahres 1937 vierteljährliche Routine [Dokument 6] .
Einen weiteren thematischen Schwerpunkt bilden die Verkäufe von Grundstücken an "arische" Käufer, welche oft mit antisemitischen Argumenten durch gleichgeschaltete Institutionen gelenkt wurden. An diesem Beispiel, der Stellungnahme des Landrats in Fritzlar gegen den Verkaufspreis des Totenhofs der jüdischen Gemeinde in Borken-Dillich vom 21. Juli 1938, wird die Einflußnahme lokaler Behörden in diesen Enteignungen deutlich [Dokument 10.2]. Die Verfahren zur Auswanderung jüdischer Bürger waren für die Opfer der Verfolgung oft mit erheblichem bürokratischen Aufwand verbunden. Von unterschiedlichsten Stellen mussten Statuserklärungen und Bewilligungen eingeholt werden, bevor dem Gesuch stattgegeben werden konnte [Dokument 12.1] .
 
Bearbeitet von Jan Hendrik Höltje
 

 
Schreiben des kommissarischen Regierungspräsidenten von Monbart in Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Informationen über den Boykottaufruf der NSDAP, 31. März 1933
Schreiben des kommissarischen Regierungspräsidenten von Monbart in Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Informationen über den Boykottaufruf der NSDAP, 31. März 1933
Schreiben des kommissarischen Regierungspräsidenten von Monbart in Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Informationen über den Boykottaufruf der NSDAP, 31. März 1933
Schreiben des kommissarischen Regierungspräsidenten von Monbert in Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Informationen über den Boykottaufruf der NSDAP, 31. März 1933.
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Weiterleitung des Schreibens des preußischen Ministers für Wirtschaft und Arbeit Franz Sedte vom 24. November 1933 an die Regierungpräsidenten. Verhalten gegenüber "nichtarischen Arbeitnehmern" wird kritisiert, 11. Januar 1934
Weiterleitung des Schreibens des preußischen Ministers für Wirtschaft und Arbeit Franz Sedte vom 24. November 1933 an die Regierungpräsidenten. Verhalten gegenüber "nichtarischen Arbeitnehmern" wird kritisiert, 11. Januar 1934
Weiterleitung des Schreibens des preußischen Ministers für Wirtschaft und Arbeit Franz Sedte vom 24. November 1933 an die Regierungpräsidenten. Verhalten gegenüber "nichtarischen Arbeitnehmern" wird kritisiert, 11. Januar 1934
Weiterleitung des Schreibens des preußischen Ministers für Wirtschaft und Arbeit Franz Sedte an die Regierungpräsidenten. Das Verhalten gegenüber "nichtarischen Arbeitnehmern" wird kritisiert, 11. Januar 1934. Weiterleitung durch den Regierungspräsidenten in Kassel an Landräte, Gewerberäte und Oberbürgermeister.
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Schnellbrief des Reichs- Preußischen Ministers des Innern an die Regierungspräsidenten. Jüdische Beamten sollen vom Dienst beurlaubt werden, 30. September 1935
Schnellbrief des Reichs- Preußischen Ministers des Innern an die Regierungspräsidenten. Jüdische Beamten sollen vom Dienst beurlaubt werden, 30. September 1935
Schnellbrief des Reichs- Preußischen Ministers des Innern an die Regierungspräsidenten. Jüdische Beamten sollen vom Dienst beurlaubt werden, 30. September 1935
Schnellbrief des Reichs- Preußischen Ministers des Innern an die Regierungspräsidenten. Jüdische Beamten sollen vom Dienst beurlaubt werden, 30. September 1935
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Vertrauliche Forderung des Regierungspräsidenten in Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Die Bewegung der jüdischen Bevölkerung soll "zu statistischen Zwecken" erfasst werden, 13. Februar 1937
Vertrauliche Forderung des Regierungspräsidenten in Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Die Bewegung der jüdischen Bevölkerung soll "zu statistischen Zwecken" erfasst werden, 13. Februar 1937
Vertrauliche Forderung des Regierungspräsidenten in Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Die Bewegung der jüdischen Bevölkerung soll "zu statistischen Zwecken" erfasst werden, 13. Februar 1937
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Meldung des Bürgermeisters in Fritzlar an den Landrat in Fritzlar. Die jüdische Bevölkerung wird in Statistiken erfasst, 6. März 1937
Meldung des Bürgermeisters in Fritzlar an den Landrat in Fritzlar. Die jüdische Bevölkerung wird in Statistiken erfasst, 6. März 1937
Meldung des Bürgermeisters in Fritzlar an den Landrat in Fritzlar. Die jüdische Bevölkerung wird in Statistiken erfasst, 6. März 1937
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Schreiben des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern an die Regierungspräsidenten. "Jüdisch versippte Beamte" sind in den Ruhestand zu versetzen, da sie nicht flaggen dürfen, 8. April 1937
Schreiben des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern an die Regierungspräsidenten. "Jüdisch versippte Beamte" sind in den Ruhestand zu versetzen, da sie nicht flaggen dürfen, 8. April 1937
Schreiben des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern an die Regierungspräsidenten. "Jüdisch versippte Beamte" sind in den Ruhestand zu versetzen, da sie nicht flaggen dürfen, 8. April 1937
Schreiben des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern an die Regierungspräsidenten. "Jüdisch versippte Beamte" sind in den Ruhestand zu versetzen, da sie nicht flaggen dürfen, 8. April 1937
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Schnellbrief des Reichsministers der Finanzen Graf Schwerin von Krosigk an die Regierungspräsidenten. In den Ruhestand versetzte jüdische Beamte sollen wie aktive aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden, 19. Juni 1937
Schnellbrief des Reichsministers der Finanzen Graf Schwerin von Krosigk an die Regierungspräsidenten. In den Ruhestand versetzte jüdische Beamte sollen wie aktive aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden, 19. Juni 1937
Schnellbrief des Reichsministers der Finanzen Graf Schwerin von Krosigk an die Regierungspräsidenten. In den Ruhestand versetzte jüdische Beamte sollen wie aktive aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden, 19. Juni 1937
Schnellbrief des Reichsministers Graf Schwerin von Krosogk der Finanzen an die Regierungspräsidenten. In den Ruhestand versetzte jüdische Beamte sollen wie aktive aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden, 19. Juni 1937
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Vertraulicher Schnellbrief des Preußischen Finanzministers an die Regierungspräsidenten. In den Ruhestand versetzte jüdische Beamte sollen wie aktive aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden, 25. Juni 1937
Vertraulicher Schnellbrief des Preußischen Finanzministers an die Regierungspräsidenten. In den Ruhestand versetzte jüdische Beamte sollen wie aktive aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden, 25. Juni 1937
Vertraulicher Schnellbrief des Preußischen Finanzministers an die Regierungspräsidenten. In den Ruhestand versetzte jüdische Beamte sollen wie aktive aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden, 25. Juni 1937
Vertraulicher Schnellbrief des Preußischen Finanzministers an die Regierungspräsidenten. In den Ruhestand versetzte jüdische Beamte sollen wie aktive aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden, 25. Juni 1937
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Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Jüdische Bevölkerung soll vierteljährlich erfasst werden, Verlagerung des Wohnsitzes im Inland ist gesondert zu beantragen, 7. September 1937
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Jüdische Bevölkerung soll vierteljährlich erfasst werden, Verlagerung des Wohnsitzes im Inland ist gesondert zu beantragen, 7. September 1937
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Jüdische Bevölkerung soll vierteljährlich erfasst werden, Verlagerung des Wohnsitzes im Inland ist gesondert zu beantragen, 7. September 1937
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Die jüdische Bevölkerung soll vierteljährlich erfasst werden, Verlagerung des Wohnsitzes im Inland ist gesondert zu beantragen, 7. September 1937
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Anwort des Regierungspräsidenten in Kassel auf das Schreiben vom 14.03.1938 an das Vorsteheramt der Israeliten in Kassel. Verkauf des Grundstücks der Synagogengemeinde Borken-Dillich, 17. Mai 1938
Anwort des Regierungspräsidenten in Kassel auf das Schreiben vom 14.03.1938 an das Vorsteheramt der Israeliten in Kassel. Verkauf des Grundstücks der Synagogengemeinde Borken-Dillich, 17. Mai 1938
Anwort des Regierungspräsidenten in Kassel auf das Schreiben vom 14.03.1938 an das Vorsteheramt der Israeliten in Kassel. Verkauf des Grundstücks der Synagogengemeinde Borken-Dillich. Vorschlag, das Grundstück für 140RM anstatt 1000RM zu verkaufen, 17. Mai 1938
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Mitteilung des Regierungspräsidenten in Kassel an den Landrat in Fritzlar. Erläuterungen des Vorsteheramts der israelitischen Gemeinde zum Preis des Grundstücks der Synagogengemeinde Borken-Dillich, 21. Juni 1938
Mitteilung des Regierungspräsidenten in Kassel an den Landrat in Fritzlar. Erläuterungen des Vorsteheramts der israelitischen Gemeinde zum Preis des Grundstücks der Synagogengemeinde Borken-Dillich, 21. Juni 1938
Mitteilung des Regierungspräsidenten in Kassel an den Landrat in Fritzlar. Erläuterungen des Vorsteheramts der israelitischen Gemeinde zum Preis des Grundstücks der Synagogengemeinde Borken-Dillich, 21. Juni 1938
Mitteilung des Regierungspräsidenten in Kassel an den Landrat in Fritzlar. Darin die Erläuterungen des Vorsteheramts der israelitischen Gemeinde zum Preis des Grundstücks der Synagogengemeinde Borken-Dillich, 21. Juni 1938
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Schreiben des Landrats in Fritzlar an den Regierungspräsidenten in Kassel. Verkauf des Totenhofs der jüdischen Gemeinde Borken-Dillich, Ablehnung des Verkaufs, 18. Juli 1938
Schreiben des Landrats in Fritzlar an den Regierungspräsidenten in Kassel. Verkauf des Totenhofs der jüdischen Gemeinde Borken-Dillich, Ablehnung des Verkaufs, 18. Juli 1938
Schreiben des Landrats in Fritzlar an den Regierungspräsidenten in Kassel. Verkauf des Totenhofs der jüdischen Gemeinde Borken-Dillich, Ablehnung des Verkaufs, 18. Juli 1938
Schreiben des Landrats in Fritzlar an den Regierungspräsidenten in Kassel. Verkauf des Totenhofs der jüdischen Gemeinde Borken-Dillich. Die Gründe für einen höheren Preis des Grundstücks werden mit antisemitischen Argumenten demontiert, 18. Juli 1938
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Schreiben der Kreisbauernschaft Homberg an den Landrat in Fritzlar. Votum gegen einen höheren Preis beim Verkauf des Totenhofs der jüdischen Gemeinde Borken-Dillich, 12. Juli 1938
Schreiben der Kreisbauernschaft Homberg an den Landrat in Fritzlar. Votum gegen einen höheren Preis beim Verkauf des Totenhofs der jüdischen Gemeinde Borken-Dillich, 12. Juli 1938
Schreiben der Kreisbauernschaft Homberg an den Landrat in Fritzlar. Votum gegen einen höheren Preis beim Verkauf des Totenhofs der jüdischen Gemeinde Borken-Dillich, 12. Juli 1938
Schreiben der Kreisbauernschaft Homberg an den Landrat in Fritzlar. Verkauf des Totenhofs der jüdischen Gemeinde Borken-Dillich, Votum gegen einen höheren Preis als bei anderen Ankäufen von Land.  12. Juli 1938
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Schreiben des Reichs- und Preußischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung an die Regierungspräsidenten. Handlungsanweisungen und Informationen über Schulbesuch von Juden, 2. Juli 1938
Schreiben des Reichs- und Preußischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung an die Regierungspräsidenten. Handlungsanweisungen und Informationen über Schulbesuch von Juden, 2. Juli 1938
Schreiben des Reichs- und Preußischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung an die Regierungspräsidenten. Handlungsanweisungen und Informationen über Schulbesuch von Juden, 2. Juli 1938
Schreiben des Reichs- und Preußischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung an die Regierungspräsidenten. Handlungsanweisungen und Informationen über Schulbesuch von Juden, 2. Juli 1938
Schreiben des Reichs- und Preußischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung an die Regierungspräsidenten. Handlungsanweisungen und Informationen über Schulbesuch von Juden, 2. Juli 1938
Schreiben des Reichs- und Preußischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung an die Regierungspräsidenten. Handlungsanweisungen und Informationen über Schulbesuch von Juden, Schulveranstaltungen, Lehrerausbildung und Prüfungen, 2. Juli 1938
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Bescheinigung des Jüdischen Kultusverbands Niederhessen an den Landrat in Fritzlar. Rosenstein hat kein Vermögen und muss keine weitere Ausgabe entrichten, 10. August 1939
Bescheinigung des Jüdischen Kultusverbands Niederhessen an den Landrat in Fritzlar. Rosenstein hat kein Vermögen und muss keine weitere Ausgabe entrichten, 10. August 1939
Bescheinigung des Jüdischen Kultusverbands Niederhessen an den Landrat in Fritzlar. Rosenstein hat kein Vermögen und muss keine weitere Ausgabe entrichten, 10. August 1939
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Bescheinigung der Stadtkasse Niedenstein an den Landrat in Fritzlar. Rosenstein hat alle Steuern gezahlt, eine Auswanderung ist "unbedenklich", 8. August 1939
Bescheinigung der Stadtkasse Niedenstein an den Landrat in Fritzlar. Rosenstein hat alle Steuern gezahlt, eine Auswanderung ist "unbedenklich", 8. August 1939
Bescheinigung der Stadtkasse Niedenstein an den Landrat in Fritzlar. Rosenstein hat alle Steuern gezahlt, eine Auswanderung ist "unbedenklich", 8. August 1939
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Bescheinigung des Wehrmeldeamts in Melsungen an den Landrat in Fritzlar. Rosenstein unterliegt nicht mehr der Wehrüberwachung und darf daher ausreisen, 1. August 1939
Bescheinigung des Wehrmeldeamts in Melsungen an den Landrat in Fritzlar. Rosenstein unterliegt nicht mehr der Wehrüberwachung und darf daher ausreisen, 1. August 1939
Bescheinigung des Wehrmeldeamts in Melsungen an den Landrat in Fritzlar. Rosenstein unterliegt nicht mehr der Wehrüberwachung und darf daher ausreisen, 1. August 1939
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Bescheinigung der gemeinnützigen öffentlichen Auswandererberatungsstelle an den Landrat in Fritzlar. Rosenstein wird nach Prüfung ein Reisevisum gewährt, 18. August 1939
Bescheinigung der gemeinnützigen öffentlichen Auswandererberatungsstelle an den Landrat in Fritzlar. Rosenstein wird nach Prüfung ein Reisevisum gewährt, 18. August 1939
Bescheinigung der gemeinnützigen öffentlichen Auswandererberatungsstelle an den Landrat in Fritzlar. Rosenstein wird nach Prüfung ein Reisevisum gewährt, 18. August 1939
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Bescheinigung der Polizei in Niedenstein an den Landrat in Fritzlar. Rosenstein war von Geburt angemeldet und hat keine Vorstrafen, 12. August 1939
Bescheinigung der Polizei in Niedenstein an den Landrat in Fritzlar. Rosenstein war von Geburt angemeldet und hat keine Vorstrafen, 12. August 1939
Bescheinigung der Polizei in Niedenstein an den Landrat in Fritzlar. Rosenstein war von Geburt angemeldet und hat keine Vorstrafen, 12. August 1939
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Bescheinigung des Finanzamts in Homberg an den Landrat in Fritzlar. Es bestehen keine übrigen fiskalischen Ansprüche an Rosenstein, 2. August 1939
Bescheinigung des Finanzamts in Homberg an den Landrat in Fritzlar. Es bestehen keine übrigen fiskalischen Ansprüche an Rosenstein, 2. August 1939
Bescheinigung des Finanzamts in Homberg an den Landrat in Fritzlar. Es bestehen keine übrigen fiskalischen Ansprüche an Rosenstein, 2. August 1939
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Antrag von Felix Rosenstein an das Finanzamt in Homberg. Rosenstein möchte nach England auswandern, 15. August 1939
Antrag von Felix Rosenstein an das Finanzamt in Homberg. Rosenstein möchte nach England auswandern, 15. August 1939
Antrag von Felix Rosenstein an das Finanzamt in Homberg. Rosenstein möchte nach England auswandern, 15. August 1939
Antrag von Felix Rosenstein an das Finanzamt in Homberg. Rosenstein möchte nach England auswandern, 15. August 1939
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Antrag auf von Felix Rosenstein auf Ausstellung eines Auslandreisepasses an den Bürgermeister in Niedenstein, 15. August 1939
Antrag auf von Felix Rosenstein auf Ausstellung eines Auslandreisepasses an den Bürgermeister in Niedenstein, 15. August 1939
Antrag auf von Felix Rosenstein auf Ausstellung eines Auslandreisepasses an den Bürgermeister in Niedenstein, 15. August 1939
Antrag auf von Felix Rosenstein auf Ausstellung eines Auslandreisepasses an den Bürgermeister in Niedenstein, 15. August 1939
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Schreiben der GeStaPo Kassel an den Landrat in Fritzlar. Rosenstein darf einen Reisepass bekommen, 22. August 1939
Schreiben der GeStaPo Kassel an den Landrat in Fritzlar. Rosenstein darf einen Reisepass bekommen, 22. August 1939
Schreiben der GeStaPo Kassel an den Landrat in Fritzlar. Rosenstein darf einen Reisepass bekommen, 22. August 1939
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Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an den Landrat in Fritzlar. Die Juden in Niederstein sollen sich "weniger herausfordernd verhalten", um weitere Eskalationen zu vermeiden, 28. Dezember 1939
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an den Landrat in Fritzlar. Die Juden in Niederstein sollen sich "weniger herausfordernd verhalten", um weitere Eskalationen zu vermeiden, 28. Dezember 1939
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an den Landrat in Fritzlar. Die Juden in Niederstein sollen sich "weniger herausfordernd verhalten", um weitere Eskalationen zu vermeiden, 28. Dezember 1939
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Bericht von Gendarmerie-Meister Rehahn an den Landrat in Fritzlar. Darin Beschwerden über "ausfallend herausfordernd[e]" Juden, welche Eskalationen provozieren würden, 12. Dezember 1939
Bericht von Gendarmerie-Meister Rehahn an den Landrat in Fritzlar. Darin Beschwerden über "ausfallend herausfordernd[e]" Juden, welche Eskalationen provozieren würden, 12. Dezember 1939
Bericht von Gendarmerie-Meister Rehahn an den Landrat in Fritzlar. Darin Beschwerden über "ausfallend herausfordernd[e]" Juden, welche Eskalationen provozieren würden, 12. Dezember 1939
Bericht von Gendarmerie-Meister Rehahn an den Landrat in Fritzlar. Darin Beschwerden über "ausfallend herausfordernd[e]" Juden, welche Eskalationen provozieren würden, 12. Dezember 1939
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180 Fritzlar 2749
180 Fritzlar 2749

Die Akte 180 Fritzlar 2749 enthält Dokumente aus der Korespondenz des Landrats in Fritzlar von Februar bis April 1947. Inhalt der Akte ist eine Anfrage des UNRRA Area Team 1024 in Fritzlar zu Synagogen, jüdischen Geschäften und "Gütern" [Dokument 1] . Diese statistische Erfassung von vor der NS-Zeit vorhandenen Immobilien und Geschäften diente der Aufarbeitung als auch juristischen Zwecken wie der Durchsetzung von Wiedergutmachungen. Die Antworten aus den Kommunen geben daher eine statistische Auflistung über den Zustand vor der nach der Machtergreifung einsetzenden systematischen Verfolgung der jüdischen Bevölkerung [Dokument 3] .

Bearbeitet von Jan Hendrik Höltje

 

 

Eilendes Schreiben des Landrats in Fritzlar an die Bürgermeister. Unrra Area Team 1024 in Fritzlar bittet um Informationen über jüd. Bevölkerung ab 1933, 27. Februar 1947
Eilendes Schreiben des Landrats in Fritzlar an die Bürgermeister. Unrra Area Team 1024 in Fritzlar bittet um Informationen über jüd. Bevölkerung ab 1933, 27. Februar 1947
Eilendes Schreiben des Landrats in Fritzlar an die Bürgermeister. Unrra Area Team 1024 in Fritzlar bittet um Informationen über jüd. Bevölkerung ab 1933, 27. Februar 1947
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Schreiben des Bürgermeisters in Borken an den Landrat in Fritzlar. Liste der jüdischen Geschäfte und Bewohner Borkens vor 1933, 9. April 1947
Schreiben des Bürgermeisters in Borken an den Landrat in Fritzlar. Liste der jüdischen Geschäfte und Bewohner Borkens vor 1933, 9. April 1947
Schreiben des Bürgermeisters in Borken an den Landrat in Fritzlar. Liste der jüdischen Geschäfte und Bewohner Borkens vor 1933, 9. April 1947
Schreiben des Bürgermeisters in Borken an den Landrat in Fritzlar. Liste der jüdischen Geschäfte und Bewohner Borkens vor 1933, 9. April 1947
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Schreiben des Bürgermeisters in Fritzlar an den Landrat in Fritzlar. Liste der jüdischen Geschäfte und Bewohner vor 1933, 6. März 1947
Schreiben des Bürgermeisters in Fritzlar an den Landrat in Fritzlar. Liste der jüdischen Geschäfte und Bewohner vor 1933, 6. März 1947
Schreiben des Bürgermeisters in Fritzlar an den Landrat in Fritzlar. Liste der jüdischen Geschäfte und Bewohner vor 1933, 6. März 1947
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Schreiben des Bürgermeisters in Gudensberg an den Landrat in Fritzlar. Liste der jüdischen Geschäfte und Bewohner vor 1933, 8. April 1947
Schreiben des Bürgermeisters in Gudensberg an den Landrat in Fritzlar. Liste der jüdischen Geschäfte und Bewohner vor 1933, 8. April 1947
Schreiben des Bürgermeisters in Gudensberg an den Landrat in Fritzlar. Liste der jüdischen Geschäfte und Bewohner vor 1933, 8. April 1947
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Schreiben des Bürgermeisters in Bischhausen an den Landrat in Fritzlar. Auskünfte über Meier Schön, Theodor Schön und Sally Schön, 5. April 1947
Schreiben des Bürgermeisters in Bischhausen an den Landrat in Fritzlar. Auskünfte über Meier Schön, Theodor Schön und Sally Schön, 5. April 1947
Schreiben des Bürgermeisters in Bischhausen an den Landrat in Fritzlar. Auskünfte über Meier Schön, Theodor Schön und Sally Schön, 5. April 1947
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Schreiben des Bürgermeisters in Zwesten an den Landrat in Fritzlar. Liste der jüdischen Geschäfte und Bewohner vor 1933, 9. April 1947
Schreiben des Bürgermeisters in Zwesten an den Landrat in Fritzlar. Liste der jüdischen Geschäfte und Bewohner vor 1933, 9. April 1947
Schreiben des Bürgermeisters in Zwesten an den Landrat in Fritzlar. Liste der jüdischen Geschäfte und Bewohner vor 1933, 9. April 1947
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Schreiben des Bürgermeisters in Zwesten an den Landrat in Fritzlar. Liste der jüdischen Geschäfte und Bewohner vor 1933, 3. März 1947
Schreiben des Bürgermeisters in Zwesten an den Landrat in Fritzlar. Liste der jüdischen Geschäfte und Bewohner vor 1933, 3. März 1947
Schreiben des Bürgermeisters in Zwesten an den Landrat in Fritzlar. Liste der jüdischen Geschäfte und Bewohner vor 1933, 3. März 1947
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Schreiben des Bürgermeisters in Niedenstein an den Landrat in Fritzlar. Liste der jüdischen Geschäfte und Bewohner vor 1933, 13. April 1947
Schreiben des Bürgermeisters in Niedenstein an den Landrat in Fritzlar. Liste der jüdischen Geschäfte und Bewohner vor 1933, 13. April 1947
Schreiben des Bürgermeisters in Niedenstein an den Landrat in Fritzlar. Liste der jüdischen Geschäfte und Bewohner vor 1933, 13. April 1947
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180 Fritzlar 2750
180 Fritzlar 2750
Die Akte 180 Fritzlar 2750 beinhaltet Dokumente aus der Korrespondenz des Landrats in Fritzlar von 1946 bis 1950. Inhalt dieser Akte ist die Aufarbeitung der Verfolgung jüdischer Bürger während der NS-Zeit sowie Antisemitismus und antisemitische Auschreitungen in der unmittelbaren Nachkriegszeit.
Ab 1946 wurden noch in "Großhessen" lebende Juden erfasst [Dokument 1], "jüdische Kultstätten" sollten ebenfalls erfasst und auf ihren Zustand überprüft werden [Dokument 2]. Der in der unmittelbaren Nachkriegszeit bei diesen Themen auffällige natzionalsozialisitsch geprägte Sprachgebrauch wurde ab 1947 von offizieller Seite kritisiert [Dokument 22] und als "rassische Bezeichnung in herabsetzender Form" erkannt. Öffentlichkeitswirksame Kampagnen gegen eine antisemitische Mentalität fanden ab 1948 statt [Dokument 24]. Diese Tatsache verhinderte nicht die in unterschiedlicher Heftigkeit einsetzende Schändung jüdischer Friedhöfe [Dokument 28] [Dokument 26].
 
Bearbeitet von Jan Hendrik Höltje
Abschrift eines Schreibens des hessischen Innenministers als Staatsbeauftragter für die Betreuung der Juden in Großhessen an die Regierungspräsidenten. Erfassung der in Hessen lebenden Juden, 23. April 1946
Abschrift eines Schreibens des hessischen Innenministers als Staatsbeauftragter für die Betreuung der Juden in Großhessen an die Regierungspräsidenten. Erfassung der in Hessen lebenden Juden, 23. April 1946
Abschrift eines Schreibens des hessischen Innenministers als Staatsbeauftragter für die Betreuung der Juden in Großhessen an die Regierungspräsidenten. Erfassung der in Hessen lebenden Juden, 23. April 1946
Abschrift eines Schreibens des hessischen Innenministers als Staatsbeauftragter für die Betreuung der Juden in Großhessen an die Regierungspräsidenten. Erfassung der in Hessen lebenden Juden, 23. April 1946
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Kurierschreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an die Landräte. Jüdische Kultstätten sollen mit Listen erfasst und auf ihren Zustand überprüft werden, 30. April 1946
Kurierschreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an die Landräte. Jüdische Kultstätten sollen mit Listen erfasst und auf ihren Zustand überprüft werden, 30. April 1946
Kurierschreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an die Landräte. Jüdische Kultstätten sollen mit Listen erfasst und auf ihren Zustand überprüft werden, 30. April 1946
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Schreiben des Bürgermeisters in Grifte an den Landrat in Fritzlar. Namentliche Erfassung aller "Volljuden", 13. Mai 1946
Schreiben des Bürgermeisters in Grifte an den Landrat in Fritzlar. Namentliche Erfassung aller "Volljuden", 13. Mai 1946
Schreiben des Bürgermeisters in Grifte an den Landrat in Fritzlar. Namentliche Erfassung aller "Volljuden", 13. Mai 1946
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Schreiben des Landrats in Fritzlar an den Regierungspräsidenten in Kassel. Zusammenfassung aller jüdischen Kultstätten mit Beschreibung des Zustands, 17. Mai 1946
Schreiben des Landrats in Fritzlar an den Regierungspräsidenten in Kassel. Zusammenfassung aller jüdischen Kultstätten mit Beschreibung des Zustands, 17. Mai 1946
Schreiben des Landrats in Fritzlar an den Regierungspräsidenten in Kassel. Zusammenfassung aller jüdischen Kultstätten mit Beschreibung des Zustands, 17. Mai 1946
Schreiben des Landrats in Fritzlar an den Regierungspräsidenten in Kassel. Zusammenfassung aller jüdischen Kultstätten mit Beschreibung des Zustands, 17. Mai 1946
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Schreiben des Bürgermeisters in Borken an den Landrat in Fritzlar. Informationen über die Synagoge in Borken, 21. Mai 1946.
Schreiben des Bürgermeisters in Borken an den Landrat in Fritzlar. Informationen über die Synagoge in Borken, 21. Mai 1946.
Schreiben des Bürgermeisters in Borken an den Landrat in Fritzlar. Informationen über die Synagoge in Borken, 21. Mai 1946.
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Schreiben des Bürgermeisters in Jesberg an den Landrat in Fritzlar. Kostenanschlag zur Wiederherstellung der Synagoge in Jesberg, 9. Mai 1946
Schreiben des Bürgermeisters in Jesberg an den Landrat in Fritzlar. Kostenanschlag zur Wiederherstellung der Synagoge in Jesberg, 9. Mai 1946
Schreiben des Bürgermeisters in Jesberg an den Landrat in Fritzlar. Kostenanschlag zur Wiederherstellung der Synagoge in Jesberg, 9. Mai 1946
Schreiben des Bürgermeisters in Jesberg an den Landrat in Fritzlar. Kostenanschlag zur Wiederherstellung der Synagoge in Jesberg, 9. Mai 1946
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Schreiben des Landrats in Fritzlar an den Bürgermeister in Gudensberg. Problematische Nutzung der Synagoge als Lagerraum, 5. März 1946
Schreiben des Landrats in Fritzlar an den Bürgermeister in Gudensberg. Problematische Nutzung der Synagoge als Lagerraum, 5. März 1946
Schreiben des Landrats in Fritzlar an den Bürgermeister in Gudensberg. Problematische Nutzung der Synagoge als Lagerraum, 5. März 1946
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Schreiben des Bürgermeisters in Gudensberg an den Landrat in Fritzlar. Rückgabe der Synagoge in Gudensberg, 6. März 1946
Schreiben des Bürgermeisters in Gudensberg an den Landrat in Fritzlar. Rückgabe der Synagoge in Gudensberg, 6. März 1946
Schreiben des Bürgermeisters in Gudensberg an den Landrat in Fritzlar. Rückgabe der Synagoge in Gudensberg, 6. März 1946
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Schreiben des Landrats in Fritzlar an die Abteilung Vermögensaufsicht in Fritzlar. Die Synagoge in Gudensberg soll nicht mehr als Lager eingesetzt werden, 15. März 1946
Schreiben des Landrats in Fritzlar an die Abteilung Vermögensaufsicht in Fritzlar. Die Synagoge in Gudensberg soll nicht mehr als Lager eingesetzt werden, 15. März 1946
Schreiben des Landrats in Fritzlar an die Abteilung Vermögensaufsicht in Fritzlar. Die Synagoge in Gudensberg soll nicht mehr als Lager eingesetzt werden, 15. März 1946
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Schreiben der Vermögensaufsicht des Kreises Fritzlar-Homberg an den Landrat in Fritzlar. Die Synagoge in Gudensberg wird geräumt, 25. März 1946
Schreiben der Vermögensaufsicht des Kreises Fritzlar-Homberg an den Landrat in Fritzlar. Die Synagoge in Gudensberg wird geräumt, 25. März 1946
Schreiben der Vermögensaufsicht des Kreises Fritzlar-Homberg an den Landrat in Fritzlar. Die Synagoge in Gudensberg wird geräumt, 25. März 1946
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Schreiben der Historischen Kommission des Zentral-Komitees der befreiten Juden in der amerikanischen Zone an die Landräte Hessens. Bitte um Kooperation bei der Aufarbeitung, April 1946
Schreiben der Historischen Kommission des Zentral-Komitees der befreiten Juden in der amerikanischen Zone an die Landräte Hessens. Bitte um Kooperation bei der Aufarbeitung, April 1946
Schreiben der Historischen Kommission des Zentral-Komitees der befreiten Juden in der amerikanischen Zone an die Landräte Hessens. Bitte um Kooperation bei der Aufarbeitung, April 1946
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Schreiben des Regierungspräsidents in Kassel an die Landräte und Bürgermeister. Erhebungen über Konzentrations- und Arbeitslager in Hessen, 21. Juni 1946
Schreiben des Regierungspräsidents in Kassel an die Landräte und Bürgermeister. Erhebungen über Konzentrations- und Arbeitslager in Hessen, 21. Juni 1946
Schreiben des Regierungspräsidents in Kassel an die Landräte und Bürgermeister. Erhebungen über Konzentrations- und Arbeitslager in Hessen, 21. Juni 1946
Schreiben des Regierungspräsidents in Kassel an die Landräte und Bürgermeister. Erhebungen über Konzentrations- und Arbeitslager in Hessen, 21. Juni 1946
Schreiben des Regierungspräsidents in Kassel an die Landräte und Bürgermeister. Erhebungen über Konzentrations- und Arbeitslager in Hessen, 21. Juni 1946
Schreiben des Regierungspräsidents in Kassel an die Landräte und Bürgermeister. Erhebungen über Konzentrations- und Arbeitslager in Hessen, 21. Juni 1946
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Schreiben des Regierungspräsidents in Kassel an die Landräte, Bürgermeister und Städte. Erhebung über zerstörte Synagogen im Regierungsbezirk Kassel, 8. August 1946
Schreiben des Regierungspräsidents in Kassel an die Landräte, Bürgermeister und Städte. Erhebung über zerstörte Synagogen im Regierungsbezirk Kassel, 8. August 1946
Schreiben des Regierungspräsidents in Kassel an die Landräte, Bürgermeister und Städte. Erhebung über zerstörte Synagogen im Regierungsbezirk Kassel, 8. August 1946
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Schreiben des Landrats in Fritzlar an die Israelitische Kultusgemeinde in Kassel. Auflistung der Synagogen im Landkreis, 23. August 1946
Schreiben des Landrats in Fritzlar an die Israelitische Kultusgemeinde in Kassel. Auflistung der Synagogen im Landkreis, 23. August 1946
Schreiben des Landrats in Fritzlar an die Israelitische Kultusgemeinde in Kassel. Auflistung der Synagogen im Landkreis, 23. August 1946
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Schreiben des Regierungspräsidents in Kassel an die Landräte und Oberbürgermeister. Erhebung über Synagogen für die Militärregierung, 25. März 1947
Schreiben des Regierungspräsidents in Kassel an die Landräte und Oberbürgermeister. Erhebung über Synagogen für die Militärregierung, 25. März 1947
Schreiben des Regierungspräsidents in Kassel an die Landräte und Oberbürgermeister. Erhebung über Synagogen für die Militärregierung, 25. März 1947
Schreiben des Regierungspräsidents in Kassel an die Landräte und Oberbürgermeister. Erhebung über Synagogen für die Militärregierung, 25. März 1947
Schreiben des Regierungspräsidents in Kassel an die Landräte und Oberbürgermeister. Erhebung über Synagogen für die Militärregierung, 25. März 1947
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Schreiben des Regierungspräsidents in Kassel an die Oberbürgermeister und Landräte. Erhebung über ehemals jüdischen Grundbesitz, 2. Dezember 1947
Schreiben des Regierungspräsidents in Kassel an die Oberbürgermeister und Landräte. Erhebung über ehemals jüdischen Grundbesitz, 2. Dezember 1947
Schreiben des Regierungspräsidents in Kassel an die Oberbürgermeister und Landräte. Erhebung über ehemals jüdischen Grundbesitz, 2. Dezember 1947
Schreiben des Regierungspräsidents in Kassel an die Oberbürgermeister und Landräte. Erhebung über ehemals jüdischen Grundbesitz, 2. Dezember 1947
Schreiben des Regierungspräsidents in Kassel an die Oberbürgermeister und Landräte. Erhebung über ehemals jüdischen Grundbesitz, 2. Dezember 1947
Schreiben des Regierungspräsidents in Kassel an die Oberbürgermeister und Landräte. Erhebung über ehemals jüdischen Grundbesitz, 2. Dezember 1947
Schreiben des Regierungspräsidents in Kassel an die Oberbürgermeister und Landräte. Erhebung über ehemals jüdischen Grundbesitz, 2. Dezember 1947
Schreiben des Regierungspräsidents in Kassel an die Oberbürgermeister und Landräte. Erhebung über ehemals jüdischen Grundbesitz, 2. Dezember 1947
Schreiben des Regierungspräsidents in Kassel an die Oberbürgermeister und Landräte. Erhebung über ehemals jüdischen Grundbesitz, 2. Dezember 1947
Schreiben des Regierungspräsidents in Kassel an die Oberbürgermeister und Landräte. Erhebung über ehemals jüdischen Grundbesitz, 2. Dezember 1947
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Schreiben der jüdischen Gemeinde in Darmstadt an den Landrat in Fritzlar. Erhebung über ehemals jüdische Grundstücke, 29.12. 1947
Schreiben der jüdischen Gemeinde in Darmstadt an den Landrat in Fritzlar. Erhebung über ehemals jüdische Grundstücke, 29.12. 1947
Schreiben der jüdischen Gemeinde in Darmstadt an den Landrat in Fritzlar. Erhebung über ehemals jüdische Grundstücke, 29.12. 1947
Schreiben der jüdischen Gemeinde in Darmstadt an den Landrat in Fritzlar. Erhebung über ehemals jüdische Grundstücke, 29.12. 1947
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Schreiben des Regierungspräsident in Kassel an die jüdische Gemeinde in Darmstadt. Hinweis auf bereits durchgeführte Erhebungen, 9. Januar 1948
Schreiben des Regierungspräsident in Kassel an die jüdische Gemeinde in Darmstadt. Hinweis auf bereits durchgeführte Erhebungen, 9. Januar 1948
Schreiben des Regierungspräsident in Kassel an die jüdische Gemeinde in Darmstadt. Hinweis auf bereits durchgeführte Erhebungen, 9. Januar 1948
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Schreiben des Regierungspräsidents in Kassel an die Landräte und Oberbürgermeister. Erhebung über jüdische Gemeinden und deren Mitglieder 1948 und 1949, 4. Feburar 1950
Schreiben des Regierungspräsidents in Kassel an die Landräte und Oberbürgermeister. Erhebung über jüdische Gemeinden und deren Mitglieder 1948 und 1949, 4. Feburar 1950
Schreiben des Regierungspräsidents in Kassel an die Landräte und Oberbürgermeister. Erhebung über jüdische Gemeinden und deren Mitglieder 1948 und 1949, 4. Feburar 1950
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Schreiben des Landrats in Fritzlar an den Regierungspräsidenten in Kassel. Erhebung über jüdische Gemeinden und deren Mitglieder 1948 und 1949, 11. Februar 1950
Schreiben des Landrats in Fritzlar an den Regierungspräsidenten in Kassel. Erhebung über jüdische Gemeinden und deren Mitglieder 1948 und 1949, 11. Februar 1950
Schreiben des Landrats in Fritzlar an den Regierungspräsidenten in Kassel. Erhebung über jüdische Gemeinden und deren Mitglieder 1948 und 1949, 11. Februar 1950
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Schreiben des Großhessischen Staatsministerium/Ministerium des Innern an den Regierungspräsidenten in Kassel. Behandlung der in Großhessen lebenden Juden, 23. April 1946
Schreiben des Großhessischen Staatsministerium/Ministerium des Innern an den Regierungspräsidenten in Kassel. Behandlung der in Großhessen lebenden Juden, 23. April 1946
Schreiben des Großhessischen Staatsministerium/Ministerium des Innern an den Regierungspräsidenten in Kassel. Behandlung der in Großhessen lebenden Juden, 23. April 1946
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Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an Landräte und Oberbürgermeister. Nationalsozialistischer Duktus soll eingestellt werden, 17. Mai 1947
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an Landräte und Oberbürgermeister. Nationalsozialistischer Duktus soll eingestellt werden, 17. Mai 1947
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an Landräte und Oberbürgermeister. Nationalsozialistischer Duktus soll eingestellt werden, 17. Mai 1947
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an Landräte und Oberbürgermeister. Nationalsozialistischer Duktus soll eingestellt werden, 17. Mai 1947
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Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an Landräte und Oberbürgermeister. Instandsetzung zerstörter jüdischer Kultstätten, 6. Februar 1948
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an Landräte und Oberbürgermeister. Instandsetzung zerstörter jüdischer Kultstätten, 6. Februar 1948
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an Landräte und Oberbürgermeister. Instandsetzung zerstörter jüdischer Kultstätten, 6. Februar 1948
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an Landräte und Oberbürgermeister. Instandsetzung zerstörter jüdischer Kultstätten, 6. Februar 1948
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Schreiben des Regierungspräsendenten in Kassel an die Landräte. Plakat gegen Antisemitismus, 7. Mai 1948
Schreiben des Regierungspräsendenten in Kassel an die Landräte. Plakat gegen Antisemitismus, 7. Mai 1948
Schreiben des Regierungspräsendenten in Kassel an die Landräte. Plakat gegen Antisemitismus, 7. Mai 1948
Schreiben des Regierungspräsendenten in Kassel an die Landräte. Plakat gegen Antisemitismus, 7. Mai 1948
Schreiben des Regierungspräsendenten in Kassel an die Landräte. Plakat gegen Antisemitismus, 7. Mai 1948
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Vertrauliches Schreiben des Hessischen Staatsministeriums/Minister des Innern an die Regierungspräsidenten. Schändung von jüdischen Friedhöfen, 25. Mai 1948
Vertrauliches Schreiben des Hessischen Staatsministeriums/Minister des Innern an die Regierungspräsidenten. Schändung von jüdischen Friedhöfen, 25. Mai 1948
Vertrauliches Schreiben des Hessischen Staatsministeriums/Minister des Innern an die Regierungspräsidenten. Schändung von jüdischen Friedhöfen, 25. Mai 1948
Vertrauliches Schreiben des Hessischen Staatsministeriums/Minister des Innern an die Regierungspräsidenten. Schändung von jüdischen Friedhöfen, 25. Mai 1948
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Schreiben des Regierungspräsidents in Kassel an Landräte und Oberbürgermeister. Schändung von jüdischen Friedhöfen, 11.Juni 1948
Schreiben des Regierungspräsidents in Kassel an Landräte und Oberbürgermeister. Schändung von jüdischen Friedhöfen, 11.Juni 1948
Schreiben des Regierungspräsidents in Kassel an Landräte und Oberbürgermeister. Schändung von jüdischen Friedhöfen, 11.Juni 1948
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Abschrift eines Schreibens des Hessischen Ministers des Innern an die Regierungspräsidenten. Schändung jüdischer Friedhöfe. Erhebung über Friedhöfe, 15. Juni 1948
Abschrift eines Schreibens des Hessischen Ministers des Innern an die Regierungspräsidenten. Schändung jüdischer Friedhöfe. Erhebung über Friedhöfe, 15. Juni 1948
Abschrift eines Schreibens des Hessischen Ministers des Innern an die Regierungspräsidenten. Schändung jüdischer Friedhöfe. Erhebung über Friedhöfe, 15. Juni 1948
Abschrift eines Schreibens des Hessischen Ministers des Innern an die Regierungspräsidenten. Schändung jüdischer Friedhöfe. Erhebung über Friedhöfe, 15. Juni 1948
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Schreiben des Bürgermeisters in Jesberg an den Landrat in Fritzlar. Schändung von jüdischen Friedhöfen, 10. August 1948
Schreiben des Bürgermeisters in Jesberg an den Landrat in Fritzlar. Schändung von jüdischen Friedhöfen, 10. August 1948
Schreiben des Bürgermeisters in Jesberg an den Landrat in Fritzlar. Schändung von jüdischen Friedhöfen, 10. August 1948
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Schreiben des Hessischen Ministers des Innern an die Landräte und Oberbürgermeister. Wiederherstellung der jüdischen Friedhöfe, 21. März 1949
Schreiben des Hessischen Ministers des Innern an die Landräte und Oberbürgermeister. Wiederherstellung der jüdischen Friedhöfe, 21. März 1949
Schreiben des Hessischen Ministers des Innern an die Landräte und Oberbürgermeister. Wiederherstellung der jüdischen Friedhöfe, 21. März 1949
Schreiben des Hessischen Ministers des Innern an die Landräte und Oberbürgermeister. Wiederherstellung der jüdischen Friedhöfe, 21. März 1949
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Schreiben des Bürgermeisters in Fritzlar an den Landrat in Fritzlar. Bericht über jüdische Friedhöfe, 16. April 1949
Schreiben des Bürgermeisters in Fritzlar an den Landrat in Fritzlar. Bericht über jüdische Friedhöfe, 16. April 1949
Schreiben des Bürgermeisters in Fritzlar an den Landrat in Fritzlar. Bericht über jüdische Friedhöfe, 16. April 1949
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Schreiben des Bürgermeisters in Homberg an den Landrat in Fritzlar. Bericht über jüdische Friedhöfe, 19. April 1949
Schreiben des Bürgermeisters in Homberg an den Landrat in Fritzlar. Bericht über jüdische Friedhöfe, 19. April 1949
Schreiben des Bürgermeisters in Homberg an den Landrat in Fritzlar. Bericht über jüdische Friedhöfe, 19. April 1949
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Aus den Akten des Landrats in Fritzlar. Entwurf einer Zusammenstellung der Erhebung über jüdische Friedhöfe, Datum unbekannt
Aus den Akten des Landrats in Fritzlar. Entwurf einer Zusammenstellung der Erhebung über jüdische Friedhöfe, Datum unbekannt
Aus den Akten des Landrats in Fritzlar. Entwurf einer Zusammenstellung der Erhebung über jüdische Friedhöfe, Datum unbekannt
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Schreiben des Hessischen Staatsministeriums/Minister des Innern an die Regierungspräsidenten. Schändung von jüdischen Friedhöfen, 16. November 1949
Schreiben des Hessischen Staatsministeriums/Minister des Innern an die Regierungspräsidenten. Schändung von jüdischen Friedhöfen, 16. November 1949
Schreiben des Hessischen Staatsministeriums/Minister des Innern an die Regierungspräsidenten. Schändung von jüdischen Friedhöfen, 16. November 1949
Schreiben des Hessischen Staatsministeriums/Minister des Innern an die Regierungspräsidenten. Schändung von jüdischen Friedhöfen, 16. November 1949
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Schreiben des Hessischen Ministers des Innern an die Regierungspräsidenten. Erlass zu antisemitischen Ausschreitungen, 13. Mai 1950
Schreiben des Hessischen Ministers des Innern an die Regierungspräsidenten. Erlass zu antisemitischen Ausschreitungen, 13. Mai 1950
Schreiben des Hessischen Ministers des Innern an die Regierungspräsidenten. Erlass zu antisemitischen Ausschreitungen, 13. Mai 1950
Schreiben des Hessischen Ministers des Innern an die Regierungspräsidenten. Erlass zu antisemitischen Ausschreitungen, 13. Mai 1950
Schreiben des Hessischen Ministers des Innern an die Regierungspräsidenten. Erlass zu antisemitischen Ausschreitungen, 13. Mai 1950
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Schreiben des Hessischen Ministers des Innern an den Regierungspräsidenten in Kassel. Maßnahmen gegen antisemitische Ausschreitungen, jüdische Friedhöfe, 12. Juni 1950
Schreiben des Hessischen Ministers des Innern an den Regierungspräsidenten in Kassel. Maßnahmen gegen antisemitische Ausschreitungen, jüdische Friedhöfe, 12. Juni 1950
Schreiben des Hessischen Ministers des Innern an den Regierungspräsidenten in Kassel. Maßnahmen gegen antisemitische Ausschreitungen, jüdische Friedhöfe, 12. Juni 1950
Schreiben des Hessischen Ministers des Innern an den Regierungspräsidenten in Kassel. Maßnahmen gegen antisemitische Ausschreitungen, jüdische Friedhöfe, 12. Juni 1950
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Schreiben  des Hessischen Ministers des Innern an den Landesverband der jüdischen Kultusgemeinden in Hessen. Wiederherstellung zerstörter Einzelgräber auf jüdischen Friedhöfen, 12. Mai 1950
Schreiben des Hessischen Ministers des Innern an den Landesverband der jüdischen Kultusgemeinden in Hessen. Wiederherstellung zerstörter Einzelgräber auf jüdischen Friedhöfen, 12. Mai 1950
Schreiben  des Hessischen Ministers des Innern an den Landesverband der jüdischen Kultusgemeinden in Hessen. Wiederherstellung zerstörter Einzelgräber auf jüdischen Friedhöfen, 12. Mai 1950
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180 Fritzlar 2751: Juden April 38
180 Fritzlar 2751: Juden April 38
Die Akte 180 Fritzlar 2751 beinhaltet Dokumente aus der Korrespondenz des Landrats in Fritzlar von Oktober 1937 bis Oktober 1938. Inhalt dieser Akte ist die Verfolgung jüdischer Bürger.
Diese äußert sich beispielsweise durch die "Bestallung" von Gemeindeältesten und die penible Kassenprüfung der Gemeinderechnungen durch die Behörden [Dokument 3] [Dokument 7] . Die von gleichgeschalteten oder parteizugehörigen Institutionen maßgeblich gelenkten Verkäufe von Immobilien und Grundstücken verdeutlichen das Ausmaß der systematischen Verfolgung, welche letztendlich nicht nur jüdische Personen sondern auch politisch unangepasste betraf [Dokument 9] .
 
Bearbeitet von Jan Hendrik Höltje
Schreiben des Bürgermeisters in Fritzlar an den Landrat in Fritzlar. Verzeichnis der jüdischen Gewerbebetriebe in Fritzlar, 16. September 1938
Schreiben des Bürgermeisters in Fritzlar an den Landrat in Fritzlar. Verzeichnis der jüdischen Gewerbebetriebe in Fritzlar, 16. September 1938
Schreiben des Bürgermeisters in Fritzlar an den Landrat in Fritzlar. Verzeichnis der jüdischen Gewerbebetriebe in Fritzlar, 16. September 1938
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Schreiben des Bürgermeisters in Jesberg an den Landrat in Fritzlar. Verzeichnis der jüdischen Gewerbebetriebe in Jesberg, 25. August 1938
Schreiben des Bürgermeisters in Jesberg an den Landrat in Fritzlar. Verzeichnis der jüdischen Gewerbebetriebe in Jesberg, 25. August 1938
Schreiben des Bürgermeisters in Jesberg an den Landrat in Fritzlar. Verzeichnis der jüdischen Gewerbebetriebe in Jesberg, 25. August 1938
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Schreiben des Vorsteheramts der Israeliten in Kassel an den Landrat in Fritzlar. Bestallungsurkunde für den Geimeindeältesten H. Stern, 22. November 1937
Schreiben des Vorsteheramts der Israeliten in Kassel an den Landrat in Fritzlar. Bestallungsurkunde für den Geimeindeältesten H. Stern, 22. November 1937
Schreiben des Vorsteheramts der Israeliten in Kassel an den Landrat in Fritzlar. Bestallungsurkunde für den Geimeindeältesten H. Stern, 22. November 1937
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Schreiben des Landrats in Fritzlar an den jüdischen Gemeindeältesten H. Stern in Zwesten. Stern soll für sein Amt als Gemeindeältester verpflichtet werden, 21. November 1937
Schreiben des Landrats in Fritzlar an den jüdischen Gemeindeältesten H. Stern in Zwesten. Stern soll für sein Amt als Gemeindeältester verpflichtet werden, 21. November 1937
Schreiben des Landrats in Fritzlar an den jüdischen Gemeindeältesten H. Stern in Zwesten. Stern soll für sein Amt als Gemeindeältester verpflichtet werden, 21. November 1937
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Schreiben des Landrats in Fritzlar an den Regierungspräsidenten in Kassel. Erhebungen über "Wanderbewegungen" der jüdischen Bevölkerung, 3. Dezember 1937
Schreiben des Landrats in Fritzlar an den Regierungspräsidenten in Kassel. Erhebungen über "Wanderbewegungen" der jüdischen Bevölkerung, 3. Dezember 1937
Schreiben des Landrats in Fritzlar an den Regierungspräsidenten in Kassel. Erhebungen über "Wanderbewegungen" der jüdischen Bevölkerung, 3. Dezember 1937
Schreiben des Landrats in Fritzlar an den Regierungspräsidenten in Kassel. Erhebungen über "Wanderbewegungen" der jüdischen Bevölkerung, 3. Dezember 1937
Schreiben des Landrats in Fritzlar an den Regierungspräsidenten in Kassel. Erhebungen über "Wanderbewegungen" der jüdischen Bevölkerung, 3. Dezember 1937
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Schreiben des Bürgermeisters in Borken an den Landrat in Fritzlar. Erhebungen über "Wanderbewegungen" der jüdischen Bevölkerung, 2. Oktober 1937
Schreiben des Bürgermeisters in Borken an den Landrat in Fritzlar. Erhebungen über "Wanderbewegungen" der jüdischen Bevölkerung, 2. Oktober 1937
Schreiben des Bürgermeisters in Borken an den Landrat in Fritzlar. Erhebungen über "Wanderbewegungen" der jüdischen Bevölkerung, 2. Oktober 1937
Schreiben des Bürgermeisters in Borken an den Landrat in Fritzlar. Erhebungen über "Wanderbewegungen" der jüdischen Bevölkerung, 2. Oktober 1937
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Schreiben des Landrats in Fritzlar an den Gemeindeältesten und Rechungsführer der Synagogengemeinde Herrn Gutheim in Ungedanken. Nachprüfung der Gemeinderechnung, 12. Oktober 1937
Schreiben des Landrats in Fritzlar an den Gemeindeältesten und Rechungsführer der Synagogengemeinde Herrn Gutheim in Ungedanken. Nachprüfung der Gemeinderechnung, 12. Oktober 1937
Schreiben des Landrats in Fritzlar an den Gemeindeältesten und Rechungsführer der Synagogengemeinde Herrn Gutheim in Ungedanken. Nachprüfung der Gemeinderechnung, 12. Oktober 1937
Schreiben des Landrats in Fritzlar an den Gemeindeältesten und Rechungsführer der Synagogengemeinde Herrn Gutheim in Ungedanken. Nachprüfung der Gemeinderechnung, 12. Oktober 1937
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Schreiben des Landrats in Fritzlar an den Kreisvorsteher der Israeliten Lissauer in Fritzlar. Nachprüfung der Gemeinderechnung, 16. Oktober 1937
Schreiben des Landrats in Fritzlar an den Kreisvorsteher der Israeliten Lissauer in Fritzlar. Nachprüfung der Gemeinderechnung, 16. Oktober 1937
Schreiben des Landrats in Fritzlar an den Kreisvorsteher der Israeliten Lissauer in Fritzlar. Nachprüfung der Gemeinderechnung, 16. Oktober 1937
Schreiben des Landrats in Fritzlar an den Kreisvorsteher der Israeliten Lissauer in Fritzlar. Nachprüfung der Gemeinderechnung, 16. Oktober 1937
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Schreiben des Landrats in Fritzlar an den Regierungspräsidenten in Kassel. Stuhlmann wird als Käufer abgelehnt, 19. März 1938
Schreiben des Landrats in Fritzlar an den Regierungspräsidenten in Kassel. Stuhlmann wird als Käufer abgelehnt, 19. März 1938
Schreiben des Landrats in Fritzlar an den Regierungspräsidenten in Kassel. Stuhlmann wird als Käufer abgelehnt, 19. März 1938
Schreiben des Landrats in Fritzlar an den Regierungspräsidenten in Kassel. Stuhlmann wird als Käufer abgelehnt, 19. März 1938
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Schreiben der Kreisbauernschaft Fritzlar an den Landrat in Fritzlar. Stellungnahme zum Käufer Stuhlmann, 17. März 1938
Schreiben der Kreisbauernschaft Fritzlar an den Landrat in Fritzlar. Stellungnahme zum Käufer Stuhlmann, 17. März 1938
Schreiben der Kreisbauernschaft Fritzlar an den Landrat in Fritzlar. Stellungnahme zum Käufer Stuhlmann, 17. März 1938
Schreiben der Kreisbauernschaft Fritzlar an den Landrat in Fritzlar. Stellungnahme zum Käufer Stuhlmann, 17. März 1938
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Schreiben des Bürgermeisters in Fritzlar an den Landrat in Fritzlar. Vermögensverzeichnisse jüdischer Bürger, 1. Juli 1938
Schreiben des Bürgermeisters in Fritzlar an den Landrat in Fritzlar. Vermögensverzeichnisse jüdischer Bürger, 1. Juli 1938
Schreiben des Bürgermeisters in Fritzlar an den Landrat in Fritzlar. Vermögensverzeichnisse jüdischer Bürger, 1. Juli 1938
Schreiben des Bürgermeisters in Fritzlar an den Landrat in Fritzlar. Vermögensverzeichnisse jüdischer Bürger, 1. Juli 1938
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Schreiben des Landrats in Fritzlar an den Regierungspräsidenten in Kassel. "Wanderungsbewegungen" der jüdischen Bevölkerung, 6. Oktober 1938
Schreiben des Landrats in Fritzlar an den Regierungspräsidenten in Kassel. "Wanderungsbewegungen" der jüdischen Bevölkerung, 6. Oktober 1938
Schreiben des Landrats in Fritzlar an den Regierungspräsidenten in Kassel. "Wanderungsbewegungen" der jüdischen Bevölkerung, 6. Oktober 1938
Schreiben des Landrats in Fritzlar an den Regierungspräsidenten in Kassel. "Wanderungsbewegungen" der jüdischen Bevölkerung, 6. Oktober 1938
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180 Wildungen
180 Wildungen 1231:  Landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzter Grundbesitz von Juden 1938-1941
180 Wildungen 1231: Landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzter Grundbesitz von Juden 1938-1941

In diesem Ausstellungsraum ist eine Auswahl an Dokumenten aus der Landratsamtsakte 180 Wildungen 1231 zu sehen. Es handelt sich um Schriftwechsel des Landrats des Kreises der Eder in Bad Wildungen, der einen Einblick in den Enteignungs- und Aneignungsprozess jüdischen Grundbesitzes in den Jahren 1938-1940 gewährt.

Der überwiegende Teil der Dokumente sind Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel und des Reichswirtschaftsministers, die u. a. an den Landrat in Bad Wildungen weitergeleitet wurden. Darin werden beispielsweise Preise und „Ausgleichszahlungen“ für jüdischen Grundbesitz thematisiert (Dokumente 4, 5). Des Weiteren ist der Durchführungserlass des Reichswirtschaftsministers zur Verordnung über den "Einsatz des jüdischen Vermögens" vom 6. Februar 1939 zu nennen (Dokument 3).

Um darüber hinaus die Kreisebene zu berücksichtigen, wurde ein Schreiben des Landrats an die Bürgermeister des Kreises vom 21. November 1938 aufgenommen, in dem dieser um eine Aufstellung der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke im Eigentum von Juden deutscher Staatsangehörigkeit bittet (Dokument 1). Zudem wurde exemplarisch das Antwortschreiben des Bürgermeisters von Freienhagen vom 23. November 1938 ausgewählt (Dokument 1.1).

Insgesamt wurde mehrheitlich die Reichs- und Bezirksebene berücksichtigt, wobei einzelne Dokumente das Geschehen auf der Kreisebene wiedergeben.

Bearbeitet von Katrin Rack 

Antwortschreiben des Bürgermeisters von Freienhagen an den Landrat in Bad Wildungen betreffend land- und forstwirtschaftliche Grundstücke im Besitz von Juden deutscher Staatsangehörigkeit, 23. November 1938.
Antwortschreiben des Bürgermeisters von Freienhagen an den Landrat in Bad Wildungen betreffend land- und forstwirtschaftliche Grundstücke im Besitz von Juden deutscher Staatsangehörigkeit, 23. November 1938.
Der Bürgermeister von Freienhagen antwortet dem Landrat in Bad Wildungen, dass in der dortigen Gemeinde keine land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke im Besitz von Juden deutscher Staatsangehörigkeit seien.
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Schreiben des Landrats des Kreises der Eder in Bad Wildungen an die Bürgermeister im Kreis betreffend Aufstellung der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Grundstücke im Eigentum von Juden deutscher Staatsangehörigkeit, 21. November 1938.
Schreiben des Landrats des Kreises der Eder in Bad Wildungen an die Bürgermeister im Kreis betreffend Aufstellung der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Grundstücke im Eigentum von Juden deutscher Staatsangehörigkeit, 21. November 1938.
Der Landrat bittet bis 25. November 1938 auf Veranlassung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft sofort über die landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Grundstücke im Eigentum von Juden deutscher Staatsangehörigkeit zu berichten.
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Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel betreffend Angabe der Staatsangehörigkeit bei Juden ausländischer Staatsangehörigkeit bei zwangsweisen Grundstücksverkäufen, 17. Januar 1939.
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel betreffend Angabe der Staatsangehörigkeit bei Juden ausländischer Staatsangehörigkeit bei zwangsweisen Grundstücksverkäufen, 17. Januar 1939.

Schreiben an die Landräte des Bezirks und die Oberbürgermeister in Fulda, Hanau, Kassel und Marburg.

Bezugnahme auf die Verordnung über den "Einsatz jüdischen Vermögens" vom 3. Dezember 1938. Bei Juden ausländischer Staatsangehörigkeit sei die Staatsangehörigkeit besonders anzugeben.

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Durchführungserlass des Reichswirtschaftsministers zur Verordnung über den "Einsatz des jüdischen Vermögens", 6. Februar 1939.
Durchführungserlass des Reichswirtschaftsministers zur Verordnung über den "Einsatz des jüdischen Vermögens", 6. Februar 1939.
Durchführungserlass des Reichswirtschaftsministers zur Verordnung über den "Einsatz des jüdischen Vermögens", 6. Februar 1939.
Durchführungserlass des Reichswirtschaftsministers zur Verordnung über den "Einsatz des jüdischen Vermögens", 6. Februar 1939.
Durchführungserlass des Reichswirtschaftsministers zur Verordnung über den "Einsatz des jüdischen Vermögens", 6. Februar 1939.
Durchführungserlass des Reichswirtschaftsministers zur Verordnung über den "Einsatz des jüdischen Vermögens", 6. Februar 1939.
Durchführungserlass des Reichswirtschaftsministers zur Verordnung über den "Einsatz des jüdischen Vermögens", 6. Februar 1939.
Eine zwangsweise "Entjudung" solle sich vorläufig auf gewerbliche Betriebe und dazugehörige Grundstücke beschränken, sodass landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Grundbesitz davon vorerst noch nicht betroffen sei.
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Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel von Monbart betreffend Preise für jüdische Grundstücke, 21. Februar 1939.
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel von Monbart betreffend Preise für jüdische Grundstücke, 21. Februar 1939.
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel von Monbart betreffend Preise für jüdische Grundstücke, 21. Februar 1939.

Schreiben an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks.

Abschriften zur Kenntnisnahme an die Gauwirtschaftsberater der NSDAP in Kassel, Frankfurt/Main und Weimar, den Polizeipräsidenten in Kassel, den Polizeidirektor in Hanau, den Oberpräsidenten der Landeskulturabteilung in Kassel, die Landforstmeister in den Regierungsforstämtern Kassel-West und Kassel-Ost, die Industrie- und Handelskammer Kassel-Mühlhausen, die Bezirksstellen Fulda und Hanau der Industrie- und Handelskammer für das Rhein-Mainische Wirtschaftsgebiet und das Dezernat A VII Preisüberwachung im Regierungspräsidium Kassel.

Der Regierungspräsident hebt seine Verfügung vom 9. August 1938 auf.

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Schreiben des Reichswirtschaftsministers betreffend "Ausgleichszahlungen" bei jüdischem Grundbesitz, 23. Oktober 1939.
Schreiben des Reichswirtschaftsministers betreffend "Ausgleichszahlungen" bei jüdischem Grundbesitz, 23. Oktober 1939.
Schreiben des Reichswirtschaftsministers betreffend "Ausgleichszahlungen" bei jüdischem Grundbesitz, 23. Oktober 1939.
Schreiben des Reichswirtschaftsministers betreffend "Ausgleichszahlungen" bei jüdischem Grundbesitz, 23. Oktober 1939.
Schreiben des Reichswirtschaftsministers betreffend "Ausgleichszahlungen" bei jüdischem Grundbesitz, 23. Oktober 1939.
Schreiben des Reichswirtschaftsministers betreffend "Ausgleichszahlungen" bei jüdischem Grundbesitz, 23. Oktober 1939.
Schreiben des Reichswirtschaftsministers betreffend "Ausgleichszahlungen" bei jüdischem Grundbesitz, 23. Oktober 1939.
Schreiben des Reichswirtschaftsministers betreffend "Ausgleichszahlungen" bei jüdischem Grundbesitz, 23. Oktober 1939.

Schreiben an die Preußischen Regierungspräsidenten.

Um die Vorschriften zur Erhebung von "Ausgleichszahlungen" einheitlich zu handhaben, werden Grundsätze festgelegt. Dem Schreiben ist eine Formular für die Preisberechnung angelegt.

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Runderlass des Reichswirtschaftsministers betreffend "Einsatz des jüdischen Vermögens", 23. Januar 1940.
Runderlass des Reichswirtschaftsministers betreffend "Einsatz des jüdischen Vermögens", 23. Januar 1940.
Runderlass des Reichswirtschaftsministers betreffend "Einsatz des jüdischen Vermögens", 23. Januar 1940.

Bezugnahme auf die Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung über den "Einsatz des jüdischen Vermögens" vom 18. Januar 1940.

Der Reichswirtschaftsminister bestimmt in dem Runderlass, wie die Vorschriften der Zweiten Durchführungsverordnung anzuwenden seien.

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Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel betreffend Entscheidung in einer Beschwerdesache zur Frage des "Käufers" jüdischer Grundstücke, 4. Juni 1940.
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel betreffend Entscheidung in einer Beschwerdesache zur Frage des "Käufers" jüdischer Grundstücke, 4. Juni 1940.

Schreiben an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks mit Ausnahme des Landrats in Frankenberg.

Bei der Beschwerdesache wurde die Frage behandelt, in welchen Fällen ein "Kaufvertrag" nicht genehmigt werde. Laut der Entscheidung seien die Nichtmitgliedschaft in der NSDAP oder die kirchliche Einstellung des "Käufers" kein Hinderungsgrund, einen "Kaufvertrag" abzuschließen.

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Runderlass des Reichswirtschaftsministers betreffend "Zwangsentjudung des nicht land- oder forstwirtschaflich genutzten Grundbesitzes", 6. Juli 1940.
Runderlass des Reichswirtschaftsministers betreffend "Zwangsentjudung des nicht land- oder forstwirtschaflich genutzten Grundbesitzes", 6. Juli 1940.

Eine Abschrift des Runderlasses wird vom Regierungspräsidenten in Kassel an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks gesendet.

Da während des Krieges eine erhöhte Anzahl an Anträgen privater Interessenten für jüdischen Grundbesitz gestellt würden, sei darauf zu achten, inwieweit tatsächlich öffentliche Interessen vorlägen. Es soll verhindert werden, dass während des Krieges versucht werde, günstig an jüdischen Grundbesitz zu kommen.

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180 Wildungen 1234: Zwangsmaßnahmen gegen die jüdische Bevölkerung 1938-1941
180 Wildungen 1234: Zwangsmaßnahmen gegen die jüdische Bevölkerung 1938-1941

Dieser Ausstellungsraum enthält eine Auswahl an Dokumenten aus der Landratsamtsakte 180 Wildungen 1234, welche den Schriftwechsel des Landrats des Kreises der Eder in Bad Wildungen aus den Jahren 1938-1941 zu Zwangsmaßnahmen gegen die jüdische Bevölkerung enthält. Einige ausgewählte Dokumente sollen im Folgenden exemplarisch vorgestellt werden.

Schreiben von Reichsministern, die u. a. an den Landrat in Bad Wildungen weitergeleitet wurden, zeigen wie wenige Monate vor der Reichspogromnacht und danach die Juden umfassend gesellschaftlich isoliert und entrechtet wurden. Der Reichsminister des Innern verbot beispielsweise in einem vertraulichen Schreiben vom 11. Oktober 1938 die Annahme jüdischer Schenkungen durch öffentliche Einrichtungen (Dokument 2). In einem vertraulichen Schreiben des Reichsverkehrsministers vom 22. Februar 1939 wird die Einziehung der Führerscheine, Kraftfahrzeugscheine und Anhängerscheine von Juden bestimmt (Dokument 4). Des Weiteren sind in diesem Ausstellungsraum mehrere Schreiben des Reichswirtschaftsministers zu sehen, in denen u. a. die weitere Betätigung von jüdischen Friseuren und Bestattungsunternehmern verfügt wird, um nichtjüdischen Gewerbetreibenden in diesen Branchen den Kontakt mit Juden nicht zuzumuten (Dokument 9).

Neben diesen Schreiben, die die Reichsebene betrafen, ist unter den ausgewählten Dokumenten auch ein Schreiben der Staatspolizeistelle in Kassel vom 17. September 1939, in dem für Juden die Zuweisung besonderer Lebensmittelgeschäfte angeordnet wurde (Dokument 10). Darüber hinaus lässt sich die Kreisebene dadurch erfassen, dass der Landrat des Kreises der Eder in Bad Wildungen auf das Schreiben der Staatspolizeistelle am 6. Oktober 1939 antwortet, zu welchen Lebensmittelgeschäften und Uhrzeiten Juden einkaufen gehen dürfen (Dokument 10.1).

Insgesamt lässt sich die gesellschaftliche Isolierung und Entrechtung ausschnittsweise anhand der ausgewählten Dokumente auf Reichs-, Bezirks-, und Kreisebene nachvollziehen.

Bearbeitet von Katrin Rack 

Schreiben des Reichswirtschaftsministers betreffend Anmeldung des Vermögens von im Ausland wohnenden oder sich dort ständig aufhaltenden Juden, 23. Juni 1938.
Schreiben des Reichswirtschaftsministers betreffend Anmeldung des Vermögens von im Ausland wohnenden oder sich dort ständig aufhaltenden Juden, 23. Juni 1938.
Schreiben des Reichswirtschaftsministers betreffend Anmeldung des Vermögens von im Ausland wohnenden oder sich dort ständig aufhaltenden Juden, 23. Juni 1938.

Schreiben an die Regierungspräsidenten.

Weiterleitung durch den Regierungspräsidenten in Kassel an den Polizeipräsidenten in Kassel, den Pol. Direktor in Hanau, die Landräte des Bezirks und die Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörde in Fulda und Marburg.

Weiterleitung durch den Landrat in Bad Wildungen an die Ortspolizeibehörden des Kreises.

Bezugnahme auf die Verordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan über die Anmeldung des Vermögens von Juden vom 26. April 1938. Da in dieser Verordnung nicht vorgeschrieben wurde, wo Anmeldepflichtige, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Ausland haben, ihr Vermögen anmelden müssen, setzt der Reichswirtschaftsminister fest, dass diese ihr Vermögen beim Polizeipräsidenten in Berlin anzumelden haben. Er bezieht sich dabei auf eine von ihm erlassene Durchführungsverordnung vom 18. Juni 1938. Diese galt im Gegensatz zur Verordnung vom 26. April 1938 nur für deutsche Staatsangehörige.

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Durchführungsverordnung des Reichswirtschaftsministers Walther Funk betreffend Anmeldung des Vermögens von Juden, 5. Juli 1938.
Durchführungsverordnung des Reichswirtschaftsministers Walther Funk betreffend Anmeldung des Vermögens von Juden, 5. Juli 1938.
Durchführungsverordnung des Reichswirtschaftsministers Walther Funk betreffend Anmeldung des Vermögens von Juden, 5. Juli 1938.
Durchführungsverordnung des Reichswirtschaftsministers Walther Funk betreffend Anmeldung des Vermögens von Juden, 5. Juli 1938.

Schreiben an die Regierungspräsidenten pp.

Bezugnahme auf die aufgrund der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden erlassene Anordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan vom 26. April 1938.

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Vertrauliches Schreiben des Reichsministers des Innern betreffend Verbot der Annahme jüdischer Schenkungen durch öffentliche Einrichtungen, 11. Oktober 1938.
Vertrauliches Schreiben des Reichsministers des Innern betreffend Verbot der Annahme jüdischer Schenkungen durch öffentliche Einrichtungen, 11. Oktober 1938.
Vertrauliches Schreiben des Reichsministers des Innern betreffend Verbot der Annahme jüdischer Schenkungen durch öffentliche Einrichtungen, 11. Oktober 1938.

Schreiben an die preußischen Regierungspräsidenten pp.

Weiterleitung durch den Regierungspräsidenten in Kassel an die Landräte des Bezirks und die Oberbürgermeister in Kassel, Hanau, Fulda und Marburg.

Weiterleitung durch den Landrat in Bad Wildungen an den Kreisausschuß Abteilung IV, der das Schreiben nach Kenntnisnahme wieder zurücksendet.

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Vertrauliches Schreiben des Reichswirtschaftsministers betreffend Ausschluß von Juden aus dem Pfandleihgewerbe, 20. Oktober 1938.
Vertrauliches Schreiben des Reichswirtschaftsministers betreffend Ausschluß von Juden aus dem Pfandleihgewerbe, 20. Oktober 1938.

Schreiben an die Regierungspräsidenten pp.

Weiterleitung durch den Regierungspräsidenten in Kassel an die Polizeipräsidenten in Kassel, den Polizeidirektor in Hanau, die Landräte des Bezirks und die Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörde in Fulda und Marburg.

Bitte um schriftliche Mitteilung an die Fachgruppe Private Leihhausbetriebe, wenn jüdische Gewerbetreibende im Pfandleihgewerbe tätig sind.  

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Antwortschreiben des Landrats in Bad Wildungen an den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend jüdische Gewerbetreibende im Pfandleihgewerbe, 12. November 1938.
Antwortschreiben des Landrats in Bad Wildungen an den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend jüdische Gewerbetreibende im Pfandleihgewerbe, 12. November 1938.
Bezugnahme auf das vom Regierungspräsidenten in Kassel weitergeleitete Schreiben des Reichswirtschaftsministers vom 20. Oktober 1938. Der Landrat in Bad Wildungen meldet Fehlanzeige.
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Aktenvermerk des Landrats in Bad Wildungen betreffend bereits geschehene Einziehung der Führerscheine im dortigen Kreis im November und Dezember 1938 durch die Geheime Staatspolizei in Kassel, 14. September 1939.
Aktenvermerk des Landrats in Bad Wildungen betreffend bereits geschehene Einziehung der Führerscheine im dortigen Kreis im November und Dezember 1938 durch die Geheime Staatspolizei in Kassel, 14. September 1939.
Bezugnahme auf das Schreiben des Reichsverkehrsministers Dorpmüller vom 22. Februar 1939.
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Vertrauliches Schreiben des Reichsverkehrsministers Dorpmüller betreffend Einziehung der Führerscheine, Kraftfahrzeugscheine und Anhängerscheine von Juden, 22. Februar 1939.
Vertrauliches Schreiben des Reichsverkehrsministers Dorpmüller betreffend Einziehung der Führerscheine, Kraftfahrzeugscheine und Anhängerscheine von Juden, 22. Februar 1939.

Schreiben an die preußischen Regierungspräsidenten pp.

Weiterleitung durch den Regierungspräsidenten in Kassel an die Polizeipräsidenten in Kassel, den Polizeidirektor in Hanau, die Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörde in Fulda und Marburg und die Landräte des Bezirks.

Es handele sich laut des Reichsverkehrsministers nicht um eine Entziehung der Fahrerlaubnis, sondern um eine Einziehung der Führerscheine.

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Schreiben des Reichswirtschaftsministers betreffend Mitnahme von Juwelen und Gegenständen aus Edelmetallen durch auswandernde Juden gegen Devisenablieferung, 20. März 1939.
Schreiben des Reichswirtschaftsministers betreffend Mitnahme von Juwelen und Gegenständen aus Edelmetallen durch auswandernde Juden gegen Devisenablieferung, 20. März 1939.
Schreiben des Reichswirtschaftsministers betreffend Mitnahme von Juwelen und Gegenständen aus Edelmetallen durch auswandernde Juden gegen Devisenablieferung, 20. März 1939.
Schreiben des Reichswirtschaftsministers betreffend Mitnahme von Juwelen und Gegenständen aus Edelmetallen durch auswandernde Juden gegen Devisenablieferung, 20. März 1939.

Schreiben an die Oberfinanzpräsidenten und die Devisenstelle in Kassel.

Bestimmungen zur Schätzung von Gegenständen an die Reichswirtschaftskammer.

Abschriften an die Kommunale Pfandleihanstalt, das Landesleihhaus Kassel, die Landesleihbank Hanau, die Überwachungsstelle für Edelmetalle  und die Regierungspräsidenten.

Weiterleitung durch den Regierungspräsidenten an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks.

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Schreiben des Beauftragten für den Vierjahresplan und Reichskommissar für die Preisbildung Ministerpräsident Generalfeldmarschall Göring betreffend Verwertung von Silber aus jüdischem Besitz, 5. Juni 1939.
Schreiben des Beauftragten für den Vierjahresplan und Reichskommissar für die Preisbildung Ministerpräsident Generalfeldmarschall Göring betreffend Verwertung von Silber aus jüdischem Besitz, 5. Juni 1939.

Schreiben an die Preisüberwachungsstellen und Weiterleitung an den Polizeipräsidenten in Kassel, den Polizeidirektor in Hanau, die Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörde in Fulda und Marburg und die Landräte des Bezirks.

Bezugnahme auf den Erlaß vom 23. März 1939. Das Silber aus jüdischem Besitz soll in Schmelz- und Gebrauchssilber getrennt werden, wobei das Schmelzsilber von der Industrie und dem Handwerk und das Gebrauchssilber vom Handel weiterverwendet werden soll. Göring ermahnt, die Silberpreisvorschriften einzuhalten und die Arbeit der öffentlichen Pfandleihanstalten zu überwachen.

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Vertrauliches Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel betreffend von Bürgermeistern ausgestellte Bescheinigungen über z. B. im Rahmen der Reichspogromnacht zerstörtes Mobiliar, 26. Juni 1939.
Vertrauliches Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel betreffend von Bürgermeistern ausgestellte Bescheinigungen über z. B. im Rahmen der Reichspogromnacht zerstörtes Mobiliar, 26. Juni 1939.
Vertrauliches Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel betreffend von Bürgermeistern ausgestellte Bescheinigungen über z. B. im Rahmen der Reichspogromnacht zerstörtes Mobiliar, 26. Juni 1939.

Schreiben an den Polizeipräsidenten in Kassel, den Polizeidirektor in Hanau, die Landräte des Bezirks und die Oberbürgermeister in Fulda, Marburg, Kassel und Hanau.

Weiterleitung durch den Landrat in Bad Wildungen an die Ortspolizeibehörden des Kreises.

Der Regierungspräsident in Kassel verfügt, dass Bescheinigungen über z. B. im Rahmen der Reichspogromnacht zerstörtes Mobiliar nicht an Juden ausgehändigt werden, sondern an die Behörden direkt übersandt werden.

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Aktenvermerk des Landrats in Bad Wildungen betreffend polnische Juden im dortigen Kreis, 3. Juli 1939.
Aktenvermerk des Landrats in Bad Wildungen betreffend polnische Juden im dortigen Kreis, 3. Juli 1939.

Bezugnahme auf das Schreiben des Reichsführers SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern vom 8. Juli 1939.

Laut des Landrats in Bad Wildungen gäbe es im dortigen Kreis keine polnischen Juden.

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Schnellbrief des Reichsführers SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern betreffend Einschränkung der Abschiebung von Juden polnischer Staatsangehörigkeit, 8. Juli 1939.
Schnellbrief des Reichsführers SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern betreffend Einschränkung der Abschiebung von Juden polnischer Staatsangehörigkeit, 8. Juli 1939.

Schreiben an die Regierungspräsidenten pp.

Weiterleitung durch den Regierungspräsidenten in Kassel an den Polizeipräsidenten in Kassel, den Polizeidirektor in Hanau, die Landräte des Bezirks und die Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörden in Fulda und Marburg.

Laut des Reichsführers SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern sei die polnische Grenzüberwachung verschärft worden, weshalb die Abschiebung von Juden polnischer Staatsangehörigkeit eingeschränkt werden müsse. Der Runderlass vom 8. Mai 1939 wurde dahingehend abgeändert, dass die Abschiebung einiger Personengruppen zurückgestellt wurde.

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Aktenvermerk des Landrats des Kreises der Eder in Bad Wildungen betreffend Betätigung jüdischer Friseure und Bestattungsunternehmer, 14. September 1939.
Aktenvermerk des Landrats des Kreises der Eder in Bad Wildungen betreffend Betätigung jüdischer Friseure und Bestattungsunternehmer, 14. September 1939.
Da es laut dem Landrat im Kreis der Eder weder jüdische Friseure noch Bestattungsunternehmer gäbe, sei nichts zu veranlassen.
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Verfügung des Reichswirtschaftsministers betreffend Genehmigung der weiteren Betätigung jüdischer Friseure und Bestattungsunternehmer, 24. August 1939.
Verfügung des Reichswirtschaftsministers betreffend Genehmigung der weiteren Betätigung jüdischer Friseure und Bestattungsunternehmer, 24. August 1939.

Schreiben an die preußischen Regierungspräsidenten und Weiterleitung durch den Regierungspräsidenten in Kassel an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks, den Polizeipräsidenten in Kassel, den Polizeidirektor in Hanau, die Industrie- und Handelskammern in Kassel, Hanau und Fulda, die Handwerkskammer in Kassel, das Dezernat A. II Jud (Feld) im Regierungspräsidium Kassel und die Gauleitung der NSDAP in Kassel.

Bezugnahme auf die Verordnung zur "Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben" vom 12. November 1938. Da sich Unzuträglichkeiten sonst nicht vermeiden ließen, sei die Betätigung jüdischer Friseure und Bestattungsunternehmer weiterhin erlaubt.

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Anordnung der Staatspolizeistelle in Kassel betreffend Zuweisung besonderer Lebensmittelgeschäfte für Juden, 17. September 1939.
Anordnung der Staatspolizeistelle in Kassel betreffend Zuweisung besonderer Lebensmittelgeschäfte für Juden, 17. September 1939.
Anordnung der Staatspolizeistelle in Kassel betreffend Zuweisung besonderer Lebensmittelgeschäfte für Juden, 17. September 1939.

Schreiben an die Landräte des Bezirks, die Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörden in Fulda und Marburg und die Stapo-Aussendienststelle in Hanau sowie nachrichtlich an den Oberpräsidenten in Kassel, den Regierungspräsidenten in Kassel und den SD.-Unterabschnitt in Kassel.

Weiterleitung durch den Landrat in Bad Wildungen an die Bürgermeister in Bad Wildungen, Sachsenhausen, Mehlen und Züschen.

Da eine Wiedereinführung jüdischer Geschäfte nicht in Betracht käme, sollen Juden zu bestimmten Stunden die Möglichkeit haben ausgewählte Lebensmittelgeschäfte zu betreten. Darüber hinaus sollten ggf. Durchsuchungen auf Hamsterwaren bei Juden durchgeführt werden.

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Antwortschreiben des Landrats des Kreises der Eder in Bad Wildungen an die Staatspolizeistelle Kassel betreffend Auflistung der Lebensmittelgeschäfte und Uhrzeiten, zu denen Juden einkaufen gehen dürfen, 6. Oktober 1939.
Antwortschreiben des Landrats des Kreises der Eder in Bad Wildungen an die Staatspolizeistelle Kassel betreffend Auflistung der Lebensmittelgeschäfte und Uhrzeiten, zu denen Juden einkaufen gehen dürfen, 6. Oktober 1939.
Antwortschreiben des Landrats des Kreises der Eder in Bad Wildungen an die Staatspolizeistelle Kassel betreffend Auflistung der Lebensmittelgeschäfte und Uhrzeiten, zu denen Juden einkaufen gehen dürfen, 6. Oktober 1939.
Zunächst teilt der Landrat mit, dass im Kreis der Eder nur in Bad Wildungen, Mehlen, Sachsenhausen und Züschen Juden wohnen würden. Des Weiteren listet der Landrat in seinem Schreiben auf, in welchen Lebensmittelgeschäften und zu welchen Uhrzeiten Juden in Bad Wildungen, Mehlen, Sachsenhausen und Züschen Juden einkaufen dürfen.
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Verfügung des Reichswirtschaftsministers betreffend Genehmigung der weiteren Betätigung u. a. jüdischer Schneiderinnen und Näherinnen von Damenunterwäsche, 10. Februar 1940.
Verfügung des Reichswirtschaftsministers betreffend Genehmigung der weiteren Betätigung u. a. jüdischer Schneiderinnen und Näherinnen von Damenunterwäsche, 10. Februar 1940.

Schreiben an die Regierungspräsidenen und Weiterleitung durch den Regierungspräsidenten in Kassel an die Landräte des Bezirks, den Polizeipräsidenten in Kassel, den Polizeidirektor in Hanau, den Oberbürgermeistern des Bezirks, die Industrie- und Handelskammer Kassel-Mühlhausen, die Industrie- und Handelskammer für das Rhein-Mainische Wirtschaftsgebiet Bezirksstelle in Hanau und Fulda, die Handwerkskammer in Kassel, das Dezernat A II Jud im Regierungspräsidium Kassel und die Gauleitung der NSDAP in Kassel.

Bezugnahme auf die Verordnung zur "Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben" vom 12. November 1938.

Neben jüdischen Friseuren und Bestattungsunternehmern soll der Kreis der jüdischen Gewerbetreibenden auf Schneiderinnen und Näherinnen von Damenunterwäsche und weitere Berufe, die in direkten körperlichen Kontakt mit ihren Kunden kommen, erweitert werden.

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Schreiben der Staatspolizeistelle in Kassel betreffend Ausgeh-Verbot für Juden, 16. Mai 1940.
Schreiben der Staatspolizeistelle in Kassel betreffend Ausgeh-Verbot für Juden, 16. Mai 1940.
Schreiben der Staatspolizeistelle in Kassel betreffend Ausgeh-Verbot für Juden, 16. Mai 1940.

Schreiben an die Landräte des Bezirks, die Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörden in Fulda und Marburg und die Stapo-Aussendienststelle in Hanau, Bad Wildungen und Bad Orb sowie nachrichtlich an den Oberpräsidenten in Kassel, die Regierungspräsidenten in Kassel, den höheren SS- und Polizeiführer SS-Obergruppenführer Erbprinz zu Waldeck in Kassel und den SD.-Abschnitt in Kassel.

Weiterleitung durch den Landrat des Kreises der Eder in Bad Wildungen an die Bürgermeister in Bad Wildungen und Sachsenhausen sowie die Gendarmerie-Dienststelle in Waldeck.

Bezugnahme auf ein Rundgespräch vom 10. September 1939.

Es wird ein Ausgeh-Verbot für Juden, das vom 1. April bis 30. September von 21 Uhr bis 5 Uhr und vom 1. Oktober bis 31. März von 20 Uhr bis 6 Uhr gilt, festgesetzt.

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Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel betreffend "Säkularisation" jüdischer Friedhöfe, 15. Juni 1940.
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel betreffend "Säkularisation" jüdischer Friedhöfe, 15. Juni 1940.
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel betreffend "Säkularisation" jüdischer Friedhöfe, 15. Juni 1940.

Schreiben an den Polizeipräsidenten in Kassel, den Polizeidirektor in Hanau, die Landräte des Bezirks und die Oberbürgermeister in Kassel, Hanau, Fulda und Marburg.

In diesem Schreiben regelt der Regierungspräsident den Umgang mit jüdischen Friedhöfen. Er bestimmt die "Arisierung jüdischer Totenhöfe" und die Beschränkung auf einen jüdischen Friedhof pro Kreis.

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Entwurfsverfügung des Landrats in Bad Wildungen betreffend Umgang mit jüdischen Friedhöfen im Kreis, 21. Juni 1940.
Entwurfsverfügung des Landrats in Bad Wildungen betreffend Umgang mit jüdischen Friedhöfen im Kreis, 21. Juni 1940.
Entwurfsverfügung des Landrats in Bad Wildungen betreffend Umgang mit jüdischen Friedhöfen im Kreis, 21. Juni 1940.
Da die jüdischen Friedhöfe in Bad Wildungen, Bergheim, Sachsenhausen, Waldeck und Züschen nicht groß und die Grundstücke  von geringer Qualität seien sowie nur noch zwei Juden im Kreis leben würden, werde von einer "Säkularisation" jüdischer Friedhöfe im Kreis abgesehen.

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Runderlass des Reichswirtschaftsministers betreffend "Abschluss der Entjudung der Wirtschaft", 23. Juli 1940.
Runderlass des Reichswirtschaftsministers betreffend "Abschluss der Entjudung der Wirtschaft", 23. Juli 1940.
Der Regierungspräsident in Kassel sendet eine Abschrift des Runderlasses des Reichswirtschaftsministers an die Landräte des Bezirks und Oberbürgermeister in Kassel, Hanau, Fulda und Marburg. Der Landrat des Kreises Eder in Bad Wildungen vermerkt, dass im Kreis der Eder jüdische Gewerbebetriebe nicht mehr vorhanden seien.
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Schreiben des Oberpräsidenten der Provinz Hessen-Nassau Landeskulturabteilung an den Landrat in Korbach betreffend "Arisierung" von jüdischem landwirtschaftlichem Grundbesitz, 20. März 1941.
Schreiben des Oberpräsidenten der Provinz Hessen-Nassau Landeskulturabteilung an den Landrat in Korbach betreffend "Arisierung" von jüdischem landwirtschaftlichem Grundbesitz, 20. März 1941.
Um jüdische landwirtschaftliche Grundstücke "arisieren" zu können, bittet der Oberpräsident um Angaben über die jüdischen Eigentümer.
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Antwortschreiben des Landrats des Kreises der Eder in Bad Wildungen an den Oberpräsidenten der Landeskulturabteilung in Kassel betreffend "Arisierung" von jüdischem landwirtschaftlichen Grundbesitz, 8. Mai 1941.
Antwortschreiben des Landrats des Kreises der Eder in Bad Wildungen an den Oberpräsidenten der Landeskulturabteilung in Kassel betreffend "Arisierung" von jüdischem landwirtschaftlichen Grundbesitz, 8. Mai 1941.
Da der Landrat in Korbach dem Landrat in Bad Wildungen das Schreiben des Oberpräsidenten der Provinz Hessen-Nassau Landeskulturabteilung vom 20. März 1941 zur Erledigung gesandt hat, antwortet der Landrat in Bad Wildungen dem Oberpräsidenten, indem er ihm die Eigentümer der in Frage kommenden Gründstücke nennt und Vorschläge zum "Erwerb" macht.

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180 Wolfhagen
180 Wolfhagen 2258:  Ein- und Auswanderungswesen 1926-1939
180 Wolfhagen 2258: Ein- und Auswanderungswesen 1926-1939

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dieser Ausstellungsraum enthält Dokumente aus der Landratsamtsakte 180 Wolfhagen 2258 mit dem Titel "Ein- und Auswanderungswesen (v. a. allgemeine Verfügungen, Flüchtlinge, Auswanderungsberatung und -werbung, Rückwanderung aus abgetrennten Ostgebieten, Emigration aus dem Kreise) 1926-1939". Darin befinden sich Dokumente zum Thema "Auswanderungswesen" im Allgemeinen sowie Rückwanderungen und Emigration in der Zeit von 1933 bis 1939. Dabei geht es nicht nur um die jüdische Bevölkerung, sondern auch um deutsche Staatsangehörige, die den Versuch unternahmen, wieder im deutschen Reich Fuß zu fassen.
Als "Emigranten" galten nach nationalsozialistischer Auffassung „alle Personen […], die das Reich nach der nationalsozialistischen Erhebung aus politischen Gründen verlassen haben, und zwar sowohl Arier wie Nichtarier. Bei Nichtariern kann grundsätzlich unterstellt werden, dass sie aus politischen Gründen ausgewandert sind, auch wenn sie angeben, sie hätten sich im Ausland eine neue Existenz gründen wollen. Männliche Emigranten werden in das Konzentrationslager Dachau eingewiesen; zurückkehrende Frauen kommen in das Konzentrationslager Moringen.“ [1]
Die aus dieser Akte exemplarisch ausgewählten Dokumente veranschaulichen unter anderem den harten Umgang der Nationalsozialisten mit zurückkehrenden "Emigranten". Besonders in der Anfangszeit des nationalsozialistischen Regimes kehrten viele aus dem Ausland zurück, die es nicht schafften, sich dort eine Existenz aufzubauen. So verloren etwa auch deutsche Reichsangehörige ihren Anspruch auf Rentenzahlungen, wenn sie das Reichsgebiet verließen. Davon zeugt eine Anordnung der Staatspolizeistelle Kassel vom 12. Dezember 1934 (Dokument 3). Während es allerdings für deutsche Staatsangehörige noch die Möglichkeit gab, legal zurückzuwandern, war dies für die Juden und andere „Staatsfeinde“ schon bald nicht mehr möglich. Davon berichtet zum Beispiel eine Verordnung des Preußischen Ministerpräsidenten vom 15. Januar 1934 (Dokument 6). Um eine rigorose Überwachung dieser Migrationsbewegungen möglich zu machen, wurden unter anderem Listen erstellt, die nicht nur die ausgewanderten Personen erfassen (Dokument 7), sondern auch solche, die nach einem Aufenthalt im Ausland wieder zurückgekehrt sind (Dokument 8). Dies kann in dieser Akte am regionalen Beispiel Wolfhagen nachgelesen werden.

                                                                                                                               Bearbeitet von Anne Lammers

 

[1] Benz, Die Juden in Deutschland 1933-1945, Leben unter nationalsozialistischer Herrschaft, München 1988, S.498

 

Vorgang die Abwanderung deutscher "Volksgenossen" aus Polen und Litauen betreffend, 1934
Vorgang die Abwanderung deutscher "Volksgenossen" aus Polen und Litauen betreffend, 1934
Vorgang die Abwanderung deutscher "Volksgenossen" aus Polen und Litauen betreffend, 1934
Vorgang die Abwanderung deutscher "Volksgenossen" aus Polen und Litauen betreffend, 1934
Vorgang die Abwanderung deutscher "Volksgenossen" aus Polen und Litauen betreffend, 1934
Vorgang die Abwanderung deutscher "Volksgenossen" aus Polen und Litauen betreffend, 1934

Schreiben des Ministers des Innern Frick aus Berlin, das den Briefwechsel zwischen deutschen, polnischen und litauischen Behörden enthält. Darin befindet sich eine Anordnung des Ministers des Innern aus Berlin vom 19.09.1933 bezüglich derjenigen Rückwanderer aus Polen und Litauen, die die nötigen Passpapiere nicht besitzen. Auch enthalten ist das Schreiben des Deutschen Generalkonsulats aus Posen vom 23.11.1933, in dem die Abwanderungsbereitschaft jugendlicher Deutsche aus Polen beklagt wird. Darüber hinaus ist ein Schreiben des Deutschen Konsulats in Thorn vom 7.12.1933 enthalten, welches ebenfalls die Leichtigkeit beklagt, mit der Abwanderer über die Grenze gelangen können.

Diese Schreiben gehen jeweils an die Vertreter der in den östlichen Gebieten ansässigen Oberpräsidenten und Regierungspräsidenten. 

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Schreiben des Geheimen Staatspolizeiamtes aus Berlin, die Behandlung der Anträge deutscher Emigranten auf Rückkehr in die Heimat und Erfassung der nach Deutschland zurückwandernden jüdischen Emigranten betreffend, 21. März 1934
Schreiben des Geheimen Staatspolizeiamtes aus Berlin, die Behandlung der Anträge deutscher Emigranten auf Rückkehr in die Heimat und Erfassung der nach Deutschland zurückwandernden jüdischen Emigranten betreffend, 21. März 1934

Das Geheime Staatspolizeiamt weist darauf hin, dass immer mehr jüdische Flüchtlinge, die sich im Ausland aufhalten, wieder in das Reichsgebiet zurückwandern, um ihre alten Berufe wieder aufzunehmen. Um diese Einwanderung überwachen zu können, müssen diese Personen erfasst und polizeilich untersucht werden.

Das Schreiben geht aus Berlin an alle Staatspolizeistellen und alle Ober- und Regierungspräsidenten.

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Anordnung der Staatspolizeistelle Kassel bezüglich der Zahlung von Renten, Versorgungsbezüge, etc. an Emigranten, 12. Dezember 1934
Anordnung der Staatspolizeistelle Kassel bezüglich der Zahlung von Renten, Versorgungsbezüge, etc. an Emigranten, 12. Dezember 1934
Anordnung der Staatspolizeistelle Kassel bezüglich der Zahlung von Renten, Versorgungsbezüge, etc. an Emigranten, 12. Dezember 1934
Feststellung der Staatspolizeistelle Kassel, dass seit der nationalsozialistischen Machtergreifung viele Menschen ausgewandert seien und im Ausland weiterhin Renten, Ruhegehälter, Versorgungsbezüge und ähnliches empfangen. Allerdings sei bewiesen, dass sich einige dieser Personen im Ausland "deutschfeindlich" verhalten und ihnen daher die Gelder nicht weiter zustünden. Bis zum 31.12.1934 sollen daher Listen nach fest vorgeschriebenem Muster mit Namen der Emigranten angefertigt werden, die noch Gelder empfangen. Diese Berichte sind vierteljährlich zu erstellen und politische Betätigungen der Emigranten in Erfahrung zu bringen.
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Schreiben des Präsidenten des Preußischen Statistischen Landesamtes aus Berlin an sämtliche Regierungspräsidenten die Wanderungsstatistik betreffend, 26. Juli 1934
Schreiben des Präsidenten des Preußischen Statistischen Landesamtes aus Berlin an sämtliche Regierungspräsidenten die Wanderungsstatistik betreffend, 26. Juli 1934
Schreiben des Präsidenten des Preußischen Statistischen Landesamtes aus Berlin an sämtliche Regierungspräsidenten die Wanderungsstatistik betreffend, 26. Juli 1934
In dem Schreiben des Präsidenten des Preußischen Statistischen Landesamtes wird bemängelt, dass teilweise noch nicht die neu eingeführten Zählkarten mit Hinweis auf Religionszugehörigkeit und Dauer des Aufenthaltes genutzt werden. Zur Beschleunigung der Arbeit an Wanderungsstatistiken sei auf Vollständigkeit der Angaben zu achten und die neuen Zählkarten zu nutzen.
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Anordnung des Preußischen Ministerpräsidenten die Rückwanderung deutscher Emigranten aus dem Ausland betreffend, 5. Februar 1934
Anordnung des Preußischen Ministerpräsidenten die Rückwanderung deutscher Emigranten aus dem Ausland betreffend, 5. Februar 1934
Anordnung des Preußischen Ministerpräsidenten die Rückwanderung deutscher Emigranten aus dem Ausland betreffend, 5. Februar 1934

Anordnung des Preußischen Ministerpräsidenten aus Berlin in der er sich auf seinen Runderlass vom 15.1.1934 beruft und bestimmt, dass in den bis zum 15.2.1934 einzureichenden Berichten die Emigranten betreffend, die Staatsangehörigkeit, Abstammung, frühere politische Betätigung und jetzigen Verhältnisse im Ausland mit anzugeben sind.

Aus Kassel wird das Schreiben an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks weitergeleitet.

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Verordnung des Preußischen Ministerpräsidenten die Rückwanderung deutscher Emigranten aus dem Ausland betreffend, 15. Januar 1934
Verordnung des Preußischen Ministerpräsidenten die Rückwanderung deutscher Emigranten aus dem Ausland betreffend, 15. Januar 1934
Verordnung des Preußischen Ministerpräsidenten die Rückwanderung deutscher Emigranten aus dem Ausland betreffend, 15. Januar 1934

Die Verordnung des Preußischen Ministerpräsidenten behandelt das "Problem" der nach dem Sieg der "nationalsozialistischen Revolution" ins Ausland geflüchteten Personen, die durch ihr "vaterlandsloses" und gegen den nationalsozialistischen Staat gerichtetes Verhalten eine "der wesentlichsten Quellen der unausgesetzten Vergiftung der internationalen Politik und der teilweise noch immer festzustellenden feindseligen Haltung des Auslandes gegenüber dem neuen Deutschland" seien. Allerdings sei es mitlerweile so, dass die von den Emigranten ins Ausland getragenen "Greuelmärchen" über das nationalsozialistische Deutschland immer weniger Gehör fänden und auch das Ausland die Unwahrheit dieser Lügen erkannt hätte.

Durch eigenes Verschulden verschlechtere sich nun zunehmend die wirtschaftliche Lage dieser Emigranten und eine immer größere Rückwanderung mache sich bemerkbar. Bei der Rückwanderung sei zu beachten, dass politische Flüchtlinge, die eigentlich in Wahrheit Kriminelle seien, nicht in Deutschland erwünscht seien und bei Einreiseversuch zu verhaften sind. Auch Emigranten, die die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, seien im Land nicht erwünscht. Ebensowenig "dürfen die marxistischen Zersetzer und Verbrecher in führenden Stellungen" jemals wieder in Deutschland einreisen. Zuletzt gäbe es noch die kleinen Leute, die durch antinationalsozialistischer Propaganda abgeschreckt wurden und sich ins Ausland flüchteten. Sofern diese sich bereit zeigen, gegen diese "Greuelpropaganda" anzugehen, sei ihnen sie Einreise erlaubt.

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Entwurf einer Auflistung der Emigranten aus dem Kreis Wolfhagen, 28. März 1935
Entwurf einer Auflistung der Emigranten aus dem Kreis Wolfhagen, 28. März 1935
Entwurf einer Auflistung der Emigranten aus dem Kreis Wolfhagen, 28. März 1935
Entwurf einer Auflistung der Emigranten aus dem Kreis Wolfhagen, 28. März 1935
Auflistung der aus dem Kreis Wolfhagen ausgewanderten jüdischen Personen mit Angabe von Name, Geburtsdatum, Konfession, Beruf, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Aufenthaltsort, Emigrantenstatus, Abstammung, früherer politischer Tätigkeit und jetzigen Verhältnissen im Ausland.
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Entwurf einer Auflistung der Emigranten aus dem Kreis Wolfhagen, die wieder zurückgekehrt sind, 26. September 1935
Entwurf einer Auflistung der Emigranten aus dem Kreis Wolfhagen, die wieder zurückgekehrt sind, 26. September 1935
Entwurf einer Auflistung der Emigranten aus dem Kreis Wolfhagen, die wieder zurückgekehrt sind, 26. September 1935
Entwurf einer Auflistung der Emigranten aus dem Kreis Wolfhagen, die wieder zurückgekehrt sind, 26. September 1935
Auflistung der aus dem Kreis Wolfhagen ausgewanderten jüdischen Personen, die wieder in den Kreis zurückgekehrt sind. Mit Angabe von  Name, Geburtsdatum, Konfession, Beruf, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Aufenthaltsort, Emigrantenstatus, Abstammung, früherer politischer Tätigkeit und jetzigen Verhältnissen im Ausland.
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Vertrauliches Schreiben des Reichs- und Preußischen Ministers Wilhelm Frick die Übersiedlung von in Danzig lebenden Personen nach Deutschland betreffend, 2. September 1935
Vertrauliches Schreiben des Reichs- und Preußischen Ministers Wilhelm Frick die Übersiedlung von in Danzig lebenden Personen nach Deutschland betreffend, 2. September 1935
Vertrauliches Schreiben des Reichs- und Preußischen Ministers Wilhelm Frick die Übersiedlung von in Danzig lebenden Personen nach Deutschland betreffend, 2. September 1935

Vertrauliches Schreiben des Reichs- und Preußischen Ministers Wilhelm Frick, in dem die Übersiedlung vieler Pensionärer und Rentenempfägern sowie ihrer Familien aus Danzig zwecks finanzieller Hilfestellung für die Freie Stadt Danzig angeordnet wird. Diese Personen sollen die Danziger Staatsangehörigkeit beibehalten, aber gleichzeitig alle Rechte genießen dürfen, die deutschen Staatsangehörigen zuteil werden.

Aus Kassel wird das Schreiben an die Polizeipräsidenten und Polizeidirektoren des Kreises weitergeleitet.

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Schreiben der Preußischen Geheimen Staatspolizei die Änderungen im Personenstand von Juden betreffend, 5. Mai 1936
Schreiben der Preußischen Geheimen Staatspolizei die Änderungen im Personenstand von Juden betreffend, 5. Mai 1936
Schreiben der Preußischen Geheimen Staatspolizei die Änderungen im Personenstand von Juden betreffend, 5. Mai 1936
Schreiben der Preußischen Geheimen Staatspolizei, wonach jede Änderung im Personenstand unter Angabe von Namen, Geburtstag, Geburtsort, Beruf, Staatsangehörigkeit, Glaubensbekenntnis, bisheriger Wohnsitz, neuer Wohnsitz und Zeitpunkt der polizeilichen Abmeldung unverzüglich ebendieser mitzuteilen sei.
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Schreiben des Auswärtigen Amtes Tauschgeschäfte zwischen Auswanderern und Rückwanderern betreffend, 4. November 1936
Schreiben des Auswärtigen Amtes Tauschgeschäfte zwischen Auswanderern und Rückwanderern betreffend, 4. November 1936
Schreiben des Auswärtigen Amtes Tauschgeschäfte zwischen Auswanderern und Rückwanderern betreffend, 4. November 1936

Schreiben des Auswärtigen Amtes an sämtliche Missionen und Berufskonsulate, welches sich auf einen Runderlaß vom 19.2.1936 bezieht, nach dem die Missionen und Berufskonsulate angeordnet wurden, die Tauschgeschäfte mit Grundstücken und Geschäften zwischen Aus- und Einwanderern nicht zu fördern. Es sei jedoch beobachtet worden, dass "Auslandsdeutsche" vermehrt nach Deutschland zurückkehren, um sich an den Geschäften zu bereichern, die auswandernde Juden zurücklassen. Da die im Ausland lebenden Deutschen jedoch ein wichtiger Wirtschaftszweig für Deutschland darstellten, sei ein solches Verhalten nicht erwünscht. Der Reichs- und Preußische Minister des Innern schickt das Schreiben an die preußischen Regierungspräsidenten.

Aus Kassel geht der Brief an die Polizeipräsidenten und Landräte im Bezirk.

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Rundschreiben des Reichs- und Preußischen Wirtschaftsministers Schacht aus Berlin das Gesetz über die Ausübung der "Reisevermittlung" betreffend, 22. März 1937
Rundschreiben des Reichs- und Preußischen Wirtschaftsministers Schacht aus Berlin das Gesetz über die Ausübung der "Reisevermittlung" betreffend, 22. März 1937
Rundschreiben des Reichs- und Preußischen Wirtschaftsministers Schacht aus Berlin das Gesetz über die Ausübung der "Reisevermittlung" betreffend, 22. März 1937

Der Wirtschaftsminister Schacht bezieht Stellung zum geplanten Gesetz über die Ausübung der "Reisevermittlung" und erläutert, dass die "Reisevermittlungsbehörden" ständig zu überwachen sind. Darüber hinaus werden Paragraphen aufgestellt, die die Überwachung und Bewertung der einzelnen Vermittlungbehörden näher bestimmen.

Aus Kassel geht das Schreiben an die Landräte, Polizeipräsidenten und Oberbürgermeister des Bezirks.

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Der Oberfinanzpräsident aus Kassel die Sondereinkünfte amerikanischer Staatsangehöriger betreffend, 19. Januar 1939
Der Oberfinanzpräsident aus Kassel die Sondereinkünfte amerikanischer Staatsangehöriger betreffend, 19. Januar 1939
Der Oberfinanzpräsident aus Kassel die Sondereinkünfte amerikanischer Staatsangehöriger betreffend, 19. Januar 1939

Mitteilung des Oberfinanzpräsidenten aus Kassel an die Finanzämter des Bezirks, in Limburg und Wiesbaden, in der es heißt, dass in Deutschland wohnende amerikanische Staatsangehörige sich bereit erklären, für Juden die Bürgschaft zu übernehmen, welche nach den USA auswandern wollen. Dafür verlangen sie zum Teil hohe Geldbeträge. Um diese Beträge steuerlich erfassen zu können, soll bei Anforderung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Auswanderung nach Amerika immer festgestellt werden, ob die Bürgschaft von einem in Deutschland lebenden Amerikaner geleistet wird. Falls ja, sind von diesem Name und Adresse an die zuständige Steuerfahndungsstelle zu vermitteln.

Aus Kassel geht das Schreiben an die Devisenstelle, Zollfahnungszweigstelle und Geheime Staatspolizeistelle in Kassel.

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Ein Schnellbrief des Reichsführers SS, Heinrich Himmler, die Paß- und ausländerpolizeiliche Behandlung "volksdeutscher" Flüchtlinge in den Flüchtlingslagern an der deutsch-polnischen Grenze betreffend, 19. April 1939
Ein Schnellbrief des Reichsführers SS, Heinrich Himmler, die Paß- und ausländerpolizeiliche Behandlung "volksdeutscher" Flüchtlinge in den Flüchtlingslagern an der deutsch-polnischen Grenze betreffend, 19. April 1939
Ein Schnellbrief des Reichsführers SS, Heinrich Himmler, die Paß- und ausländerpolizeiliche Behandlung "volksdeutscher" Flüchtlinge in den Flüchtlingslagern an der deutsch-polnischen Grenze betreffend, 19. April 1939
Ein Schnellbrief des Reichsführers SS, Heinrich Himmler, die Paß- und ausländerpolizeiliche Behandlung "volksdeutscher" Flüchtlinge in den Flüchtlingslagern an der deutsch-polnischen Grenze betreffend, 19. April 1939

Der nicht zur Veröffentlichung gedachter Schnellbrief Heinrich Himmlers aus Berlin geht an die Regierungspräsidenten in Köslin, Schneidemühl, Frankfurt/O., Liegnitz, Breslau, Oppeln und Troppau. Darin geht es um die paß- und ausländerpolizeiliche Behandlung von "volksdeutschen" Flüchtlingen in Flüchtlingslagern in Rummelsburg, Gogolin und St. Annaberg sowie in Auffangsstellen in Schneidemühl und Rosenberg. Es heißt, dass die ausländerpolizeiliche Überprüfung der Flüchtlinge von der zuständigen Kreispolizeibehörde durchgeführt werden soll. Sobald dem Flüchtling eine Arbeitsstelle zugewiesen wird, muss ihm ein "Geleitschein" ausgestellt werden. Erst nach diesen Untersuchungen kann dem Flüchtling eine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden. In dem Schreiben befinden sich Vordrucke der nötigen Formulare.

Aus Kassel geht das Schreiben an die Polizeipräsidenten und Landräte des Bezirks.

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Schreiben des Reichswirtschaftsministers Walter Funk jüdische "Reisebüros" und Auswanderungsagenten betreffend, 8. Mai 1939
Schreiben des Reichswirtschaftsministers Walter Funk jüdische "Reisebüros" und Auswanderungsagenten betreffend, 8. Mai 1939

Hinweis des Reichswirtschaftsministers Funk, dass im nächsten Reichsgesetzblatt die "Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Ausübung der "Reisevermittlung"" veröffentlicht wird. Damit wird allen Juden die gewerbsmäßige Ausübung der "Reisevermittlung" vom 1.Juni 1939 ab untersagt. Um die "Auswanderungstätigkeit" auch weiterhin zu fördern, gilt dies nicht für diejenigen "Reisevermittler", die gleichzeitig die Auswanderungsagentenerlaubnis nach dem Gesetz vom 9.Juni 1897 besitzen.

Aus Kassel geht das Schreiben an die Polizeipräsidenten und Landräte des Bezirks.

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180 Wolfhagen 2312:  Jüdische Gewerbebetriebe sowie Beschlagnahmung jüdischen Eigentums, Plünderungen im Zuge der Judenpogrome des Jahres 1938, 1934-1938
180 Wolfhagen 2312: Jüdische Gewerbebetriebe sowie Beschlagnahmung jüdischen Eigentums, Plünderungen im Zuge der Judenpogrome des Jahres 1938, 1934-1938

Die in diesem Ausstellungsraum enthaltenen Dokumente stammen aus der Landratsamtsakte 180 Wolfhagen 2312: Überwachung der Juden und ihrer Gewerbebetriebe sowie Beschlagnahmung jüdischen Eigentums, Untersuchungen über die Plünderungen im Zuge der Judenpogrome des Jahres 1938,  1934-1938.  Die Akte enthält Schriften aus der Zeit von 1934 bis 1938 (1939), welche Dokumente zur Judenverfolgung im Allgemeinen und den Plünderungen im Rahmen der Reichspogromnacht enthält. Anhand einiger ausgewählter Dokumente sollen diese Themenbereiche exemplarisch dargestellt werden.
So berichtet ein Schreiben des Reichswirtschaftsministers von Dezember 1934 von geplanten Boykott-Aktionen gegen jüdische Geschäfte zu Weihnachten (Dokument 2). Darin heißt es, diese Aktionen gingen nicht überein mit dem „Gesetz zur Wiederherstellung des Beamtentums“ und seien aufgrund ihres Wirtschaftschädigenden Charakters nicht zulässig. Die Angst vor einer ausländischen Kritik der deutschen antijüdischen Politik spiegelt sich in den Bestimmungen zur Aufstellung antisemitischer Schilder und Tafeln wider. Die Staatspolizeistelle Kassel warnt so im Jahr 1936 vor einer Aufstellung von provokativen Tafeln besonders mit Hinblick auf der in dem Jahr stattfindenden Olympiade (Dokument 9).
Mit dem Erlass der Nürnberger Gesetze vom 15. September 1935 und den Reichsbürgergesetzen vom 14.November 1935 erreichte die Diskriminierung der Juden einen neuen Höhepunkt, was sich anhand dieser Akte auch auf Bezirksebene dokumentieren lässt. So berichtet die Staatspolizeistelle Kassel am 27.09.1935 von dem Verbot des außerehelichen Verkehrs zwischen Juden und deutschen Staatsangehörigen (Dokument 4). Ebenfalls von der Staatspolizeistelle Kassel stammt ein Schreiben vom Juni 1937, wonach die Mitgliedschaft im Paulus-Bund fortan nur noch „Mischlingen ersten und zweiten Grades“ erlaubt sei (Dokument 13).
Die Hetzkampagne gegen die Juden gipfelte im Jahre 1938 mit der Reichspogromnacht. Die in dieser Akte enthaltenen Dokumente lassen unter anderem erkennen, welche Schritte nach diesem Gewaltakt gegen die jüdische Bevölkerung unternommen wurde. So verfügt zum Beispiel die Gestapo Kassel am 19.11.1938, dass Plünderer festzunehmen und dem Haftrichter vorzuführen sind (Dokument 17). Das Beispiel der Jüdin Rosa Hiersteiner aus Wolfhagen veranschaulicht die dramatischen Auswirkungen dieser Plünderungen auf einzelne Personen (Dokument 21.3).
Aus dem Jahr 1939 stammt eine Verfügung des Beauftragten für den Vierjahresplan Hermann Göring, wonach die jüdischen Bürger gezwungen wurden, Gold, Juwelen, Platin und Perlen dem Staat zum "Ankauf anzubieten", weshalb eine Zentralstelle für den Ankauf und die Verwertung von Juwelen und Edelmetallen gegründet wurde. Deren Ziel war es, "die aus Judenbesitz stammenden Juwelen und Gegenstände aus Gold, Platin und Silber zu erfassen und durch deren Verwertung zur Beschaffung der für staatspolitische und kriegswichtige Aufgaben notwendigen Devisen und Goldreserven beizutragen" [1]. Auf die Verordnung Görings wird auch in dieser Akte eingegangen und die jeweiligen Bestimmungen festgehalten (Dokument 25).
Weiterhin gewährt diese Akte teilweise Einblick in die Zwangsausweisung der Juden aus dem deutschen Reich. Das Dokument zum Transport jüdischer Kinder ins europäische Ausland von 1938 beweist, dass die „Auswanderung“ keineswegs immer freiwillig gewesen ist und von oberster Stelle gelenkt wurden (Dokument 19). Darüber hinaus ist dieses Dokument ein Hinweis darauf, dass nach der Reichspogromnacht und nach dem Anschluss Österreichs an Deutschland die Gestapo immer brutaler bei dem Versuch vorging, Juden zum Auswandern zu bewegen. Aus "mittelbarem Zwang" wurde somit "Anwendung unmittelbarer Gewalt" [2]. Aus diesem Dokument geht auch hervor, dass England gerade nach der Reichspogromnacht viele Juden, darunter ganz besonders die Kinder, im Land aufnahm und dadurch tausenden das Leben retten konnte [3].

                                                                                                                                Bearbeitet von Anne Lammers

 

[1] Benz, Wolfgang (Hg.), Die Juden in Deutschland 1933-1945. Leben unter nationalsozialistischer Herrschaft, München 1988, S. 277.

[2] Kropart, Wolf-Arno, Kristallnacht in Hessen. Der Judenpogrom vom November 1938, Wiesbaden 1988, S.18.

[3] Benz, Wolfgang, Der Holocaust, München 1995, S. 32.

Die Staatspolizeistelle Kassel an den Chef des Ausbildungswesens bezüglich einer Anfrage, welche antisemitischen Lieder nicht gesungen werden dürfen, 23. November 1934
Die Staatspolizeistelle Kassel an den Chef des Ausbildungswesens bezüglich einer Anfrage, welche antisemitischen Lieder nicht gesungen werden dürfen, 23. November 1934

Die Staatspolizeistelle Kassel durch Pfeffer an den Chef des Ausbildungswesens Landesführer IX Kassel.

Von Pfeffer betont in diesem Schreiben, dass die Lieder "Haut den Juden" und "Wenns Judenblut vom Messer spritzt" nur in solch einer Art und Weise gesungen werden dürfen, dass sie nicht als öffentliche Drohung verstanden werden können. Außerdem dürfen sie nicht zu Gewalttaten verleiten.

Es wird angemerkt, dass diese Anordnung in der zu dem Zeitpunkt stattfindenden Gendarmerie Dienstversammlung Bekannt gegeben wurde.  

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Schreiben des Reichswirtschaftsminister Schmitt an den Oberpräsidenten in Kassel bezüglich Boykottmaßnahmen gegen "nicht-arische" Geschäfte in Hessen-Nassau, 10. Dezember 1934
Schreiben des Reichswirtschaftsminister Schmitt an den Oberpräsidenten in Kassel bezüglich Boykottmaßnahmen gegen "nicht-arische" Geschäfte in Hessen-Nassau, 10. Dezember 1934
Schreiben des Reichswirtschaftsminister Schmitt an den Oberpräsidenten in Kassel bezüglich Boykottmaßnahmen gegen "nicht-arische" Geschäfte in Hessen-Nassau, 10. Dezember 1934

Der Reichswirtschaftsminister und Preußische Minister für Wirtschaft und Arbeit Kurt Schmitt an den Oberpräsidenten in Kassel.

Anordnung des Ministers Schmitt, wonach der "Arierparagraph" der Beamtengesetzgebung in der gewerblichen Wirtschaft keine Anwendung fände und arische wie "nicht-arische" Gewerbe gleich behandelt werden müssen, um die Vermehrung der Arbeitsplätze nicht zu gefährden. Um das Vertrauen in die Wirtschaft nicht zu gefährden, setzt sich Schmitt für den reibungslosen Ablauf des Weihnachtsgeschäftes ein. Er erwähnt Maßnahmen gegen "nicht-arische" Geschäfte, die in Hessen-Nassau durchgeführt worden seien und seinen Anordnungen widersprächen. Eine Auflistung der vorgefallenen Ereignisse liegt allerdings nicht bei. Des weiteren odnet er an, Behinderungen des kaufenden Publikums, Beschmieren der Straßen und Schaufenster sowie das Anbringen von Boykottschildern zu unterlassen.

Der Reichswirtschaftsminister bezieht sich auf Erlasse des Reichsministers des Innern vom 17.1.1933 und auf sein eigenes Schreiben an den Deutschen Industrie- und Handelstag vom 8.9.1933 sowie auf ein Rundschreiben an die Landesregierungen vom 13.11.1934.

Aus Kassel wird dieses Schreiben an die Landräte und Polizeipräsidenten des Bezirks weitergeleitet.  

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Ausschnitt aus der kurhessischen Landeszeitung Nr. 196 zum Thema "Juden in der Provinz", 23.08.1935
Ausschnitt aus der kurhessischen Landeszeitung Nr. 196 zum Thema "Juden in der Provinz", 23.08.1935
Ausschnitt aus der kurhessischen Landeszeitung Nr. 196 zum Thema "Juden in der Provinz", 23.08.1935
Zeitungsausschnitt aus der kurhessischen Landeszeitung vom 23.08.1935 bezüglich der Frage, welche Gemeinden den höchsten "Judenanteil" haben. Dabei wird Bezug auf die letzte Volkszählung genommen. In die Zählung mit einbezogen sind die  Landkreise Hanau, Marburg, Eschwege, Fritzlar-Homberg, Belnhausen, Ziegenhain, Schlüchtern, Melsungen, Hersfeld, Hünfeld, Rotenburg, Fulda, Frankenberg, Wolfhagen, Hofgeismar, Kreis der Eder, Kreis des Eisenberges, Witgenhausen, Schmalfalden, Kassel, Dreis der Twiste. Errechnet wurde auch der jeweilige "jüdische Prozentanteil" der Gesamtbevölkerung.
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Anordnung der Staatspolizeistelle Kassel den außerehelichen Verkehr zwischen Juden und deutschen Staatsangehören betreffend, 27.09.1935
Anordnung der Staatspolizeistelle Kassel den außerehelichen Verkehr zwischen Juden und deutschen Staatsangehören betreffend, 27.09.1935
Anordnung der Staatspolizeistelle Kassel den außerehelichen Verkehr zwischen Juden und deutschen Staatsangehören betreffend, 27.09.1935

Die Staatspolizeistelle beruft sich auf die Nürnberger Gesetze vom 15.09.1935, wonach der außereheliche Verkehr zwischen Juden und Staatsangehörigen "deutschen oder artverwandten Blutes" verboten sei. Bei jenen Vorfällen der "Rassenschande", die sich vor diesem Datum ereignet hätten, sei von einer Strafverfolgung abzusehen, solange kein Grund zu erheblicher Erregung der Öffentlichkeit oder Gefährdung der eigenen Person besteht. Jede verdächtige Person sei dem Richter unverzüglich vorzuführen und die Staatspolizeistelle umgehend zu benachrichtigen.

Das Schreiben wird aus Kassel an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks gesandt.  

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Anordnung des Reichs- und Preußischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung, Bernhard Rust, zur Namensgebung von Heimen der jüdischen Jugendverbänden, 8. Oktober 1935
Anordnung des Reichs- und Preußischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung, Bernhard Rust, zur Namensgebung von Heimen der jüdischen Jugendverbänden, 8. Oktober 1935

Der Reichsminister Bernhard Rust an die Regierungspräsidenten.

In Abänderung seines Erlasses vom 10.07.1935 müssen die noch zu errichtenden Heime der jüdischen Jugendverbände fortan "Jüdisches Übernachtungsheim" anstatt wie bisher "Jüdische Jugendherberge" genannt werden. Auf Einhaltung dieser Verordnung auch im schriftlichen Verkehr der Jugendverbände sei strengstens zu achten.

Aus Kassel wird das Schreiben an die Polizeipräsidenten des Bezirks geleitet.  

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Bestimmung der Staatspolizeistelle Kassel das Tragen des Reichssport- und Reichssportjugendabzeichens durch Juden betreffend, 6. Januar 1935
Bestimmung der Staatspolizeistelle Kassel das Tragen des Reichssport- und Reichssportjugendabzeichens durch Juden betreffend, 6. Januar 1935
Bestimmung der Staatspolizeistelle Kassel das Tragen des Reichssport- und Reichssportjugendabzeichens durch Juden betreffend, 6. Januar 1935
Die Staatspolizeistelle Kassel weist die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks an, darauf zu achten, dass das deutsche Reichssportabzeichen und das Reichssportjugendabzeichen nur an Deutsche "arischer Abstammung" verliehen werden darf. Gegen Juden, die das mit dem Hakenkreuz versehene Abzeichen tragen, sei mit Berufung auf das Gesetz über Titel, Orden- und Ehrenzeichen sofort ein Strafverfahren einzuleiten.
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Verordnung der Preußischen Geheimen Staatspolizei Kassel die Vertretung von Juden durch "deutschblütige" Rechtsanwälte betreffend, 8. Mai 1936
Verordnung der Preußischen Geheimen Staatspolizei Kassel die Vertretung von Juden durch "deutschblütige" Rechtsanwälte betreffend, 8. Mai 1936
Verordnung der Preußischen Geheimen Staatspolizei Kassel die Vertretung von Juden durch "deutschblütige" Rechtsanwälte betreffend, 8. Mai 1936

Bestimmung der Geheimen Staatspolizei, wonach es Mitgliedern des "Bunds Nationalsozialistischer Deutscher Juristen", BNSDJ, und der Deutschen Rechtsfront auch dann verboten ist "jüdische Interessen" zu vertreten, wenn sie nicht der NSDAP angehören. Dabei wird auf die "Juden-Verordnung der Deutschen Rechtsfront" Bezug genommen.

Das Schreiben wird aus Kassel an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks weitergeleitet.  

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Anordnung der Preußischen Geheimen Staatspolizei Kassel den Gebrauch der hebräischen Sprache in öffentlichen jüdischen Versammlungen, 23. April 1936
Anordnung der Preußischen Geheimen Staatspolizei Kassel den Gebrauch der hebräischen Sprache in öffentlichen jüdischen Versammlungen, 23. April 1936
Anordnung der Preußischen Geheimen Staatspolizei Kassel den Gebrauch der hebräischen Sprache in öffentlichen jüdischen Versammlungen, 23. April 1936

Bestimmung der Preußischen Geheimen Staatspolizei, wonach bei öffentlichen jüdisch-politischen Veranstaltungen eingegriffen werden soll, sobald Vorträge in hebräischer Sprache gehalten werden, um staatsfeindliche Propaganda zu verhindern. Ausgenommen von dieser Anordnung sind geschlossene Veranstaltungen, bei denen es um die Auswanderung nach Palästina geht.

Aus Kassel wird das Schreiben an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks weitergeleitet.

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Anordnung der Preußischen Geheimen Staatspolizei Kassel bezüglich Schilder mit antisemitischer Aufschrift, 13. November 1936
Anordnung der Preußischen Geheimen Staatspolizei Kassel bezüglich Schilder mit antisemitischer Aufschrift, 13. November 1936
Anordnung der Preußischen Geheimen Staatspolizei Kassel bezüglich Schilder mit antisemitischer Aufschrift, 13. November 1936

Schreiben von von Pfeffer, der sich auf seine Verfügungen vom 15.04.1935 und 27.11.1934 bezieht und anmerkt, dass auf Tafeln Ausdrücke wie "In dieser Gemeinde" oder "Juden ist der Zutritt in diesem Orte verboten" zu vermeiden seien, da diese ihnen einen amtlichen Charakter verleihen. Besonders im Hinblick auf die in dem Jahr stattfindende Olympiade sei auf diese Verordnung zu achten.

Aus Kassel wird das Schreiben an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks gesandt. 

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Schreiben des Landrates Wolfhagen an die Polizeistelle in Kassel mit Auflistung der im Ort befindlichen Schilder mit antisemitischer Aufschrift, 4. April 1936
Schreiben des Landrates Wolfhagen an die Polizeistelle in Kassel mit Auflistung der im Ort befindlichen Schilder mit antisemitischer Aufschrift, 4. April 1936
Schreiben des Landrates Wolfhagen an die Polizeistelle in Kassel mit Auflistung der im Ort befindlichen Schilder mit antisemitischer Aufschrift, 4. April 1936
Schreiben des Landrates Wolfhagen an die Polizeistelle in Kassel mit Auflistung der im Ort befindlichen Schilder mit antisemitischer Aufschrift, 4. April 1936

Auflistung der im Kreis Wolfhagen beanstandeten Schilder mit Bezugnahme auf das Rundschreiben der Preußischen Geheimen Staatspolizei Kassel vom 13. Februar 1936.

 

Aufstellung der von den Gendarmen des Kreises beanstandeten "Judenschilder" aus den Gendamerie Postbereichen Naumburg, Ehlen, Istha und Niderelsungen mit Angabe der auf den Schildern enthaltenen antisemitischen Sprüche.

 

 

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Weiterleitung einer Verordnung des Stellvertreters des Führers, Rudolf Heß, durch den Reichs-und Preussischen Minister des Innern (im Auftrag gezeichnet Dr. Stuckart) bezüglich der Aufstellung judenfeindlicher Schilder, 18. April 1936
Weiterleitung einer Verordnung des Stellvertreters des Führers, Rudolf Heß, durch den Reichs-und Preussischen Minister des Innern (im Auftrag gezeichnet Dr. Stuckart) bezüglich der Aufstellung judenfeindlicher Schilder, 18. April 1936
Weiterleitung einer Verordnung des Stellvertreters des Führers, Rudolf Heß, durch den Reichs-und Preussischen Minister des Innern (im Auftrag gezeichnet Dr. Stuckart) bezüglich der Aufstellung judenfeindlicher Schilder, 18. April 1936

Der Reichs- und Preussische Minister des Innern aus Berlin schickt ein Rundschreiben des Stellvertreters des Führers, Rudolf Heß, an die Reichsstatthalter und die Regierungspräsidenten. Das Schreiben von Heß aus München wurde an die Gauleiter am 29. Januar 1936 verschickt.

Im Schreiben von Heß geht es um Schilder und Tafeln von Kreis, Gemeinden oder Gasthäusern, auf denen sich zum Teil "wenig geschmackvolle Darstellungen" die Juden betreffend befänden. Heß weist darauf hin, dass in Deutschland reisende Ausländer großes Interesse an der Verfolgung der deutschen Politik bezüglich der Juden zeigen und diese generell begrüßen. Eine "geschmacklose" Darstellung oder Ankündigung auf den Schildern könnte das deutsche Ansehen im Ausland jedoch gefährden. Im Besonderen sei es notwendig, auf Schilder mit Aufdrucken wie "Juden betreten diesen Ort auf eigene Gefahr" und ähnliches zu verzichten.

Aus Kassel wird das Schreiben an die Polizeipräsidenten des Bezirks weitergeleitet. 

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Verordnung des Reichs- und Preußischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbidlung den Privatunterricht an Juden betreffend, 12. März 1937
Verordnung des Reichs- und Preußischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbidlung den Privatunterricht an Juden betreffend, 12. März 1937

Rundschreiben des Reichs-und Preußischen Ministers aus Berlin an die Regierungspräsidenten mit Richtlinien zum Thema Privatunterricht an Juden.

Es heißt darin, es sei Juden grundsätzlich erlaubt, jüdischen SchülerInnen Privatunterricht zu geben. Beschränkungen ergeben sich allerdings für "Mischlinge", die jüdische SchülerInnen unterrichten wollen.

Aus Kassel wird das Schreiben an die Oberbürgermeister des Bezirks weitergeleitet.

 

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Schreiben der Geheimen Staatspolizei Kassel bezüglich des Verbots der Mitgliedschaft von Juden im Paulus-Bund in Einvernehmen mit den Nürnburger-Gesetzen, 1. Juni 1937
Schreiben der Geheimen Staatspolizei Kassel bezüglich des Verbots der Mitgliedschaft von Juden im Paulus-Bund in Einvernehmen mit den Nürnburger-Gesetzen, 1. Juni 1937
Schreiben der Geheimen Staatspolizei Kassel bezüglich des Verbots der Mitgliedschaft von Juden im Paulus-Bund in Einvernehmen mit den Nürnburger-Gesetzen, 1. Juni 1937
Die Geheime Staatspolizei schreibt an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks. Sie beruft sich auf die Nürnberger Gesetze. Demnach sei es nicht weiter tragbar, dass der Paulus-Bund wie bisher aus christlich getauften Juden und "Mischlingen" bestehe. In Übereinstimmung mit dem Reichs- und Preußischen Ministers des Innern und dem Sonderbeauftragten für die geistige und kulturelle Überwachung des Judentums im Reichspropagandaministerium, SS-Oberführer Hinkel, müssen sämtliche jüdische Mitglieder aus dem Paulus-Bund ausgeschlossen werden und können sich dem jüdischen Kulturbund anschließen. Im Verein seien nur noch "Mischlinge" ersten und zweiten Grades erlaubt und er muss sich ab sofort "Vereinigung 1937 vorläufiger Reichsbürger nicht reindeutschblütiger Abstammung" nennen.


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Schnellbrief des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern aus Berlin bezüglich der Behandlung von jüdischen Kurgästen in Bädern und Kurorten, 24. Juli 1937
Schnellbrief des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern aus Berlin bezüglich der Behandlung von jüdischen Kurgästen in Bädern und Kurorten, 24. Juli 1937
Schnellbrief des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern aus Berlin bezüglich der Behandlung von jüdischen Kurgästen in Bädern und Kurorten, 24. Juli 1937
Schnellbrief des Ministers des Innern, welches vestsetzt, wo und in welcher Form jüdische Kurgäste sich in Kurorten udn Bädern aufhalten dürfen. So können Juden zum Beispiel von Gemeinschaftseinrichtungen, die nicht dem Heilzweck dienen, ausgeschlossen werden. Bezüglich der Frage, wer als "Jude" gelte, bezieht sich das Schreiben auf § 5 der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935; dabei sei bei "aus- und inländischen Juden" gleich zu verfahren.
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Anordnung der Geheimen Staatspolizei Kassel bezüglich des Verbots jüdischer Versammlungen und Veranstaltungen, 24. Dezember 1936
Anordnung der Geheimen Staatspolizei Kassel bezüglich des Verbots jüdischer Versammlungen und Veranstaltungen, 24. Dezember 1936
Anordnung der Geheimen Staatspolizei Kassel bezüglich des Verbots jüdischer Versammlungen und Veranstaltungen, 24. Dezember 1936
Mitteilung der GESTAPO, wonach der Verdacht besteht, jüdische Tendenzmeldungen seien von Vertretern der jüdischen Organisationen an die Auslandspresse weitergegeben worden. Aus diesem Anlass wird ein Verbot sämtlicher jüdisch-politischer Veranstaltungen und Versammlungen bis zum 01.02.1937 aufgesetzt.
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Schreiben der Reichsführer SS aus Berlin die Herstellung, den Vertrieb und die Wiederinstandsetzung von politischen Gemeinschaftsgeräten durch jüdische Firmen betreffend, 15. August 1938
Schreiben der Reichsführer SS aus Berlin die Herstellung, den Vertrieb und die Wiederinstandsetzung von politischen Gemeinschaftsgeräten durch jüdische Firmen betreffend, 15. August 1938
Schreiben der Reichsführer SS aus Berlin die Herstellung, den Vertrieb und die Wiederinstandsetzung von politischen Gemeinschaftsgeräten durch jüdische Firmen betreffend, 15. August 1938

Rundschrift des Reichsführers-SS und Chefs der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern, Heinrich Himmler, der im Einklang mit dem Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda, Joseph Göbbels, handelt. Es handelt sich um ein Verbot für jüdische Firmen, politische Gemeinschaftsgeräte (alle Volksempfängertypen, Deutscher Kleinempfänger 1938, DAF-Gerät 1011, Deutscher Olympiakoffer 38) oder deren Einzelteile herzustellen, einzubauen oder zu reparieren.

Das Schreiben wird an verschiedene Wirtschaftsgruppen in Berlin und an die Regierungspräsidenten verschickt. Von Kassel geht die Rundschrift an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks.  

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Vertrauliches Schreiben der Geheimen Staatspolzeistelle Kassel den Umgang mit Plünderern im Rahmen der Reichspogromnacht betreffend, 19. November 1938
Vertrauliches Schreiben der Geheimen Staatspolzeistelle Kassel den Umgang mit Plünderern im Rahmen der Reichspogromnacht betreffend, 19. November 1938

Die Geheime Staatspolizei weist in diesem Rundschreiben darauf hin,  dass Plünderer dem zuständigen Richter vorzuführen sind, damit ein Haftbefehl erstellt werden kann. Geplünderte Gegenstände sind sicherzustellen und in Verwahrung zu nehmen.

Aus Kassel geht das Schreiben an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks. 

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Schreiben des Ministerpräsidenten Generalfeldmarschalls und Beauftragten für den Vierjahresplans Hermann Göring aus Berlin, die einheitliche Behandlung der "Judenfrage" betreffend, 14. Dezember 1938
Schreiben des Ministerpräsidenten Generalfeldmarschalls und Beauftragten für den Vierjahresplans Hermann Göring aus Berlin, die einheitliche Behandlung der "Judenfrage" betreffend, 14. Dezember 1938
Schreiben des Ministerpräsidenten Generalfeldmarschalls und Beauftragten für den Vierjahresplans Hermann Göring aus Berlin, die einheitliche Behandlung der "Judenfrage" betreffend, 14. Dezember 1938

Schreiben Görings an die obersten Reichsbehörden, wonach er über alle Verordnungen, die die "Judenfrage" betreffen, benachrichtig werden möchte, um eine Einheitlichkeit in der Behandlung der "Judenfrage" zu erreichen. Außerdem sind selbstständige Aktionen in der "Judenfrage" nicht erlaubt.

Diese Verordnung wird durch den Reichsminister des Innern an die Regierungspräsidenten weitergeleitet mit dem Hinweis, dass von einer Veröffentlichung des Erlasses abzusehen ist.

Aus Kassel wird das Schreiben an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks weitergeleitet.

 

 

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Schnellbrief des Reichsführers SS und Schef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern Heinrich Himmler aus Berlin, den Transport jüdischer Kinder nach dem europäischen Ausland betreffend, 31. Dezember 1938
Schnellbrief des Reichsführers SS und Schef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern Heinrich Himmler aus Berlin, den Transport jüdischer Kinder nach dem europäischen Ausland betreffend, 31. Dezember 1938
Schnellbrief des Reichsführers SS und Schef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern Heinrich Himmler aus Berlin, den Transport jüdischer Kinder nach dem europäischen Ausland betreffend, 31. Dezember 1938

Schnellbrief an die preußischen Regierungspräsidenten, in dem von den Transporten jüdischer Kinder und Jugendlicher zur Durchführung ihrer "Auswanderung" ins Ausland. Um Schwierigkeiten entgegenzukommen, sollen die Paßbehörden die Ausweise schnellstmöglich ausstellen. Besondere Schwierigkeiten ergäben sich bei Kindern zwischen 15 und 18 Jahren. Die schnelle Ausgabe von Kinderausweisen und Reisepässen läge im Interesse der Förderung der "Auswanderung" von jüdischen Kindern und Jugendlichen.

Aus Kassel wird das Schreiben an die Polizeipräsidenten des Bezirks gesandt.

 

 

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Vertrauliches Schreiben des Reichsministers des Innern, Wilhelm Frick, die "Judenfrage" und das "Denunziantentum" betreffend, 10. Januar 1939
Vertrauliches Schreiben des Reichsministers des Innern, Wilhelm Frick, die "Judenfrage" und das "Denunziantentum" betreffend, 10. Januar 1939

Vertrauliches Schreiben des Reichsinnenministers Fricks an die Herrn Regierungspräsidenten, wonach Göring darauf hingewiesen habe, dass im Rahmen der "Ausschaltung der Juden aus der Wirtschaft und der Verwendung ihrers Vermögens für die Zwecke des Vierjahresplanes, deutsche Bürger des Denunziantentums beschuldigt werden, weil sie früher einmal in Geschäftsbeziehungen zu Juden standen. Der Verfasser des Schreibens weist darauf hin, dieses Verhalten zu unterbinden, da dadurch ein reibungsloser Ablauf der Ausschaltung der Juden aus dem Wirtschaftsleben nicht mehr gewährleistet sei.

Aus Kassel wird das Schreiben an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks, die Polizeipräsidenten, die Staatshochbauämter, die Kulturbeamten, die Verterinärräte des Bezirks, die Gewerbeaufsichtsämter der Staatlichen Kreiskassen, die Katasterämter, die Kreisschulräte und die Domänenrentämter weitergeleitet.

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Zusammenstellung der anläßlich der "Aktion" gegen die Juden in Wolfhagen sichergestellten Sachwerte, die den Eigentümern zurückgegeben worden sind
Zusammenstellung der anläßlich der "Aktion" gegen die Juden in Wolfhagen sichergestellten Sachwerte, die den Eigentümern zurückgegeben worden sind
Zusammenstellung der anläßlich der "Aktion" gegen die Juden in Wolfhagen sichergestellten Sachwerte, die den Eigentümern zurückgegeben worden sind. Darunter die 380 RM, die Hermann Hiersteiner gehören.
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Rundverfügung der Geheimen Staatspolizei Kassel  die bei der "Protestaktion" gegen die Juden sichergestellten Sachwerte betreffend, 30. November 1938
Rundverfügung der Geheimen Staatspolizei Kassel  die bei der "Protestaktion" gegen die Juden sichergestellten Sachwerte betreffend, 30. November 1938
Rundverfügung der Geheimen Staatspolizei Kassel die bei der "Protestaktion" gegen die Juden sichergestellten Sachwerte betreffend, 30. November 1938

Rundschreiben der Staatspolizei gemäss der Anordnung des Ministerpräsidenten, welches die sichergestellten Wertgegenstände betrifft. Darin wird der Umgang mit Sachwerten, deren Besitzer noch feststellbar sind und mit Sachwerten, deren Besitzer nicht mehr feststellbar sind, festgehalten. Demnach dürfen etwa die Besitzer ihre Wertgegenstände zurückbekommen, wenn diese unter einem Wert von 1000 RM liegen, oder aber die Besitzer nachweisen können, dass sie demnächst auswandern werden. Sachgegenstände, deren Besitzer nicht bekannt sind, sind bei den örtlich zuständigen Dienststellen des Oberfinanzpräsidenten abzuliefern.

 

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Auflistung der während der Reichspogromnacht in Wolfhagen sichergestellten Gegenstände, bei denen der Eigentümer bekannt ist, 1938
Auflistung der während der Reichspogromnacht in Wolfhagen sichergestellten Gegenstände, bei denen der Eigentümer bekannt ist, 1938
Auflistung der während der Reichspogromnacht in Wolfhagen sichergestellten Gegenstände, bei denen der Eigentümer bekannt ist, 1938
Auflistung der während der Reichspogromnacht in Wolfhagen sichergestellten Gegenstände, bei denen der Eigentümer bekannt ist, 1938
Auflistung der in Wolfhagen im Rahmen der Reichspogromnacht sichergestellten Gegenstände mit Angabe der Eigentümer soweit sie bekannt sind.
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Auflistung der bei der Reichspogromnacht in Wolfhagen sichergestellten Gegenstände, bei denen der Eigentümer unbekannt ist, 1938
Auflistung der bei der Reichspogromnacht in Wolfhagen sichergestellten Gegenstände, bei denen der Eigentümer unbekannt ist, 1938
Auflistung der bei der Reichspogromnacht in Wolfhagen sichergestellten Gegenstände, bei denen der Eigentümer unbekannt ist, 1938
Auflistung aller im Rahmen der Plünderungen der Reichspogromnacht sichergestellten Wertgegenstände von Juden, deren Eigentümer unbekannt ist und die in der Kreisleitung Wolfhagen lagern.
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Schreiben der Kreisleitung der NSDAP Wolfhagen die bei der im Zuge der Plünderungen im Rahmen der Reichspogromnacht "gefundenen" Wertgegenstände betreffend, 23. November 1938
Schreiben der Kreisleitung der NSDAP Wolfhagen die bei der im Zuge der Plünderungen im Rahmen der Reichspogromnacht "gefundenen" Wertgegenstände betreffend, 23. November 1938
Schreiben der Kreisleitung der NSDAP Wolfhagen die bei der im Zuge der Plünderungen im Rahmen der Reichspogromnacht "gefundenen" Wertgegenstände betreffend, 23. November 1938
Parteiamtliches Schreiben der NSDAP Kreisleitung Wolfhagen an den Herrn Landrat in Wolfhagen, in dem um eine Aufstellung aller abgelieferten Gegenstände, die während der "Judenaktion" "gefunden" wurden, gebeten wird. Die Polizeistelle in Kassel habe beschlossen, dass diese Wertgegenstände vorerst nicht an die Juden zurückgegeben werden dürfen.
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Schreiben der Geheimen Staatspolizei Kassel zwecks näherer Bestimmung der Rundverfügung vom 30.11.1938 die sichergestellten Sachwerte betreffend, 7. Dezember 1938
Schreiben der Geheimen Staatspolizei Kassel zwecks näherer Bestimmung der Rundverfügung vom 30.11.1938 die sichergestellten Sachwerte betreffend, 7. Dezember 1938
Schreiben der Geheimen Staatspolizei Kassel zwecks näherer Bestimmung der Rundverfügung vom 30.11.1938 die sichergestellten Sachwerte betreffend, 7. Dezember 1938
Rundschreiben mit Bezug auf ebensolches vom 30.11.1938, welches die Behandlung der sichergestellten Wertgegenstände während der Plünderungen weiter spezifiziert. So wird unter anderem verfügt, dass solche Gegenstände, die im Rahmen des Vierjahresplanes nützlich sein könnten (Pokale, Leuchter, Schalen aus Metall etc.), nicht an die früheren Besitzer herausgegeben werden dürfen, sondern listenmäßig zu erfassen und bei den örtlichen Polizeidienststellen aufzubewahren sind.
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Bittschreiben der Jüdin Rosa Hiersteiner aus Wolfhagen die Rückgabe der bei der Plünderungen im Zuge der Reichspgromnacht entwendeten persönlichen Gegenstände betreffend, 23. November 1938
Bittschreiben der Jüdin Rosa Hiersteiner aus Wolfhagen die Rückgabe der bei der Plünderungen im Zuge der Reichspgromnacht entwendeten persönlichen Gegenstände betreffend, 23. November 1938
Bittschreiben der Jüdin Rosa Hiersteiner aus Wolfhagen die Rückgabe der bei der Plünderungen im Zuge der Reichspgromnacht entwendeten persönlichen Gegenstände betreffend, 23. November 1938

Bittschreiben der Jüdin Rosa Hiersteiner aus Wolfhagen an die Geheime Staatspolizeistelle Kassel um Genehmigung der Freigabe ihres Privateigentums. Sie bittet um die Freigabe ihrer Wertsachen, Geld und Geschäftsbücher, da sie eine mittellose Fau sei.

Der Landrat in Wolfhagen überreicht das Bittschreiben und verweist auf den Bericht vom 26.11.1938, wonach von dem Ehemann des Antragstellers ein Bargeldbetrag von 380 RM sichergestellt wurde.

Rückschreiben der Geheimen Staatspolzei Kassel am 1.12.1938 mit dem Verweis auf die Rundverfügung vom 30.11.1938. 

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Schreiben des Reichsführers SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern aus Berlin, Heinrich Himmler, das Aufenthaltsverbot für Juden polnischer Staatsangehörigkeit betreffend, 6. Januar 1939
Schreiben des Reichsführers SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern aus Berlin, Heinrich Himmler, das Aufenthaltsverbot für Juden polnischer Staatsangehörigkeit betreffend, 6. Januar 1939

Schreiben Heinrich Himmlers an die preußischen Regierungspräsidenten, in dem festgehalten wird, auf welche Weise die durch die Abschiebung der Juden polnischer Herkunft entstandenen Transportkosten zu verbuchen seien.

Er beruft sich auf seinen Erlaß vom 26.10.1938.

Aus Kassel wird das Schreiben an die Polizeipräsidenten des Bezirks weitergeleitet.  

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Rundschreiben des Chefs der Sicherheitspolizei, Reinhard Heydrich, mit einer Verordnung Herman Görings, die Reichszentrale für die jüdische Auswanderung betreffend, 11.02.1939
Rundschreiben des Chefs der Sicherheitspolizei, Reinhard Heydrich, mit einer Verordnung Herman Görings, die Reichszentrale für die jüdische Auswanderung betreffend, 11.02.1939
Rundschreiben des Chefs der Sicherheitspolizei, Reinhard Heydrich, mit einer Verordnung Herman Görings, die Reichszentrale für die jüdische Auswanderung betreffend, 11.02.1939
Mitteilung Heydrichs, welches die Abschrift eines Schreibens Görings vom 24.01.1939 enthält. Das Schreiben Görings bestimmt die Bildung einer Reichszentrale für die jüdische Auswanderung. Heydrich weist darauf hin, dass diese Zentrale mitlerweile gegründet worden sei und ihm die Leitung übertragen worden ist. Ferner führt er die neu eingesetzten Mitarbeiter der Zentrale auf und bittet darum, ihn und die Zentrale in alle Schritte, die die Auswanderung der Juden betreffen, mit einzubeziehen.
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Vertrauliches Schreiben des Reichsministers des Innern die Förderung der "Auswanderung" der Juden betreffend, 25. Februar 1939
Vertrauliches Schreiben des Reichsministers des Innern die Förderung der "Auswanderung" der Juden betreffend, 25. Februar 1939
Vertrauliches Schreiben des Reichsministers des Innern die Förderung der "Auswanderung" der Juden betreffend, 25. Februar 1939

Vertraulicher Schnellbrief des Reichsministers des Innern Frick, in dem er sich auf seinen Runderlass vom 16.11.1937 bezieht. Damit auch diejenigen Juden auswandern können, die nur über geringes Kapital verfügen, sollen wohlhabende Juden Teile ihres Vermögens abgenommen werden. Diese "Auswanderer-Abgabe" soll später der sich noch im Aufbau befindlichen "Reichsvereinigung der Juden in Deutschland" zukommen. Eine Auflistung der für die Festsetzung der Abgaben verantwortlichen Stellen ist beigefügt. Fortan bekommen wohlhabende Juden nur noch dann einen Paß zur Ausreise, wenn von der jüdischen Kultusvereinigung bestätigt worden ist, dass sie die Abgabe geleistet haben.

Am Ende steht eine Bemerkung den Runderlaß vom 2.07.1937 betreffend, wonach von jugendlichen Juden nicht mehr eine Bescheinigung gefordert werden muss, dass sie der Hitlerjugend nicht angehören.

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Schnellbrief des Reichswirtschaftsministers des Innern aus Berlin die Ablieferungspflicht für Juwelen und Schmuckgegenstände betreffend, 24. Februar 1939
Schnellbrief des Reichswirtschaftsministers des Innern aus Berlin die Ablieferungspflicht für Juwelen und Schmuckgegenstände betreffend, 24. Februar 1939
Schnellbrief des Reichswirtschaftsministers des Innern aus Berlin die Ablieferungspflicht für Juwelen und Schmuckgegenstände betreffend, 24. Februar 1939

Schnellbrief an die Ober- und Regierungspräsidenten in Preußen, worin aufgelistet wird, welche Wertgegenstände laut einer Verordnung des Beauftragten des Vierjahresplanes, Göring, abzuliefern sind.

Angehängt is ein Schreiben des Reichswirtschaftsministers vom 1.3.1939, in dem es um die Ablieferung von Juwelen und Edelmetallen aus jüdischem Besitz geht. Darin werden unter anderem Ausnahmen von der Zwangsablieferung festgehalten. Auch die Behandlung solcher Juden, die in "Mischehen" mit nichtjüdischen Personen leben, wird eingegangen. 

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Schnellbrief des Reichswirtschaftsministers die Ablieferung von Juwelen und Edelmetallen durch Juden betreffend, 23. März 1939
Schnellbrief des Reichswirtschaftsministers die Ablieferung von Juwelen und Edelmetallen durch Juden betreffend, 23. März 1939
Schnellbrief des Reichswirtschaftsministers die Ablieferung von Juwelen und Edelmetallen durch Juden betreffend, 23. März 1939
Schnellbrief des Reichswirtschaftsministers die Ablieferung von Juwelen und Edelmetallen durch Juden betreffend, 23. März 1939
Schnellbrief des Reichswirtschaftsministers die Ablieferung von Juwelen und Edelmetallen durch Juden betreffend, 23. März 1939
Der Reichswirtschaftsminister spezifiziert in diesem Rundschreiben die Verwertung der abgelieferten Gegenstände aus Silber. Dabei geht es um die Trennung des Silbers nach Sorten (Bruchsilber, Altsilber, Gebrauchssilber). Ausserdem werden bestimmte Preisvorschriften aufgestellt, die die verschiedenen Sorten betreffen. Darüber hinaus ist eine Liste mit Verwertungsvorschriften zugefügt. Schließlich müssen die Mengen an Silber bis zum 5. eines jeden Monats der Überwachungsstelle für Edelmetalle in Berlin mitgeteilt werden.
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Schreiben des Reichswirtschaftsministers aus Berling bezüglich der nach Polen abgeschobenen Juden polnischer Staatsangehörigket, 12. April 1939
Schreiben des Reichswirtschaftsministers aus Berling bezüglich der nach Polen abgeschobenen Juden polnischer Staatsangehörigket, 12. April 1939
Schreiben des Reichswirtschaftsministers aus Berling bezüglich der nach Polen abgeschobenen Juden polnischer Staatsangehörigket, 12. April 1939

In diesem Schreiben bezieht sich der Reichswirtschaftsminister auf die am 26. bis 29. Oktober 1938 abgeschobenen Juden polnischer Staatsangehörigkeit nach Polen. Er bemerkt, es sei zwischen der deutschen und polnischen Regierung vereinbart worden, dass diese Juden zwecks Liquidation ihres Vermögens nach Deutschland zurückkehren dürfen.

Angehängt ist ein Schreiben des Reichswirtschaftsministers vom 23.3.1939 an das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft in München. Darin geht es um den Funkspruch des Reichswirtschaftsministers vom 31.12.1938, wonach die Schließung von Einzelhandelsgeschäften und Handwerksbetrieben unterbleiben soll, wenn der jüdische Inhaber eine fremde Staatsangehörigkeit besitzt.  

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180 Wolfhagen 2313:  Anmeldung jüdischen Vermögens und Ausschaltung der Juden aus dem Wirtschaftsleben, Veräußerung jüdischen Grundbesitzes 1938-1939
180 Wolfhagen 2313: Anmeldung jüdischen Vermögens und Ausschaltung der Juden aus dem Wirtschaftsleben, Veräußerung jüdischen Grundbesitzes 1938-1939

Die Dokumente, die in diesem Ausstellungsraum zu sehen sind, sind der Landratsamtsakte 180 Wolfhagen 2313 entnommen. Diese beschäftigen sich mit der Durchführung von Verordnungen, die den Ausschluss der Juden im Bereich der Wirtschaft und die Aneignung jüdischen Besitzes in den Jahren 1938 und 1939 zum Ziel hatten.

Zum einen werden durch die ausgewählten Dokumente die gesetzlichen Bestimmungen erfasst. Es handelt sich um die Verordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan Göring und des Reichsminister des Innern Frick zur „Anmeldung und Bewertung jüdischen Vermögens“ vom 26. April 1938 (Dokument 1), die Verordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan Göring zur „Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben“ vom 12. November 1938 (Dokument 2) sowie die Verordnung des Reichswirtschaftsministers Walther Funk und des Reichsministers des Innern Frick über den „Einsatz jüdischen Vermögens“ vom 3. Dezember 1938 (Dokument 5).

Darüber hinaus stellen Schreiben, die die Bezirks- und Kreisebene abdecken, dar, wie die zwangsweise Veräußerung jüdischen Grundbesitzes im Einzelnen durchgeführt wurde. Exemplarisch kann eine Mitteilung des Finanzamts Wolfhagen an den Landrat in Wolfhagen vom 6. Januar 1939 genannt werden, in der der Vollzug einer Grundstücksveräußerung deutlich wird (Dokument 8).

Insofern gibt dieser Ausstellungsraum einen Einblick, wie gesetzliche Bestimmungen umgesetzt wurden.

 Bearbeitet von Katrin Rack

Verordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan Göring und des Reichsminister des Innern Frick betreffend Anmeldung und Bewertung jüdischen Vermögens und Anordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan Göring zur Verordnung, 26. April 1938.
Verordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan Göring und des Reichsminister des Innern Frick betreffend Anmeldung und Bewertung jüdischen Vermögens und Anordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan Göring zur Verordnung, 26. April 1938.
Verordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan Göring und des Reichsminister des Innern Frick betreffend Anmeldung und Bewertung jüdischen Vermögens und Anordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan Göring zur Verordnung, 26. April 1938.
Verordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan Göring und des Reichsminister des Innern Frick betreffend Anmeldung und Bewertung jüdischen Vermögens und Anordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan Göring zur Verordnung, 26. April 1938.

Die Verordnung und die Anordnung zur Verordnung sind im Reichsgesetzblatt Teil 1 Nr. 63, das am 26.4.1938 ausgegeben wurde, erschienen.

Die Anordnung zur Verordnung betrifft die Veräußerung und Verpachtung von Betrieben. 

 

 

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Verordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan Göring betreffend "Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben", 12. November 1938.
Verordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan Göring betreffend "Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben", 12. November 1938.

Die Verordnung ist im Reichsgesetzblatt Teil 1 Nr. 189, das am 14. November 1938 ausgegeben wurde, erschienen.

Juden wird u. a. untersagt einen Betrieb zu führen. Außerdem können sie nicht Mitglieder von Genossenschaften sein.

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Aufstellung der Stadtverwaltung Wolfhagen über die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke in Eigentum von Juden in der Gemarkung Wolfhagen für den Landrat, 25. November 1938.
Aufstellung der Stadtverwaltung Wolfhagen über die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke in Eigentum von Juden in der Gemarkung Wolfhagen für den Landrat, 25. November 1938.

Die Auflistung umfasst Namen der Besitzer und Informationen über die Grundstücke u. a. die Größe. Zudem ist vermerkt, dass sämtliche Juden fortgezogen seien.

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Vertrauliches Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel betreffend Richtlinien für die weitere "Entjudung" des Grundbesitzes, 3. Dezember 1938.
Vertrauliches Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel betreffend Richtlinien für die weitere "Entjudung" des Grundbesitzes, 3. Dezember 1938.
Vertrauliches Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel betreffend Richtlinien für die weitere "Entjudung" des Grundbesitzes, 3. Dezember 1938.

Schreiben an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks sowie die Polizeipräsidenten in Kassel.

Die Richtlinien beruhen auf einer Besprechung der Gauleiter bei Generalfeldmarschall Ministerpräsident Göring.

Die Richtlinien umfassen u. a. die Überführung jüdischen Besitzes in "arischen" Besitz, das Richten von Angeboten zunächst an Gemeinden und die Zahlung angemessener Preise. 

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Verordnung des Reichswirtschaftsministers Walther Funk und des Reichsministers des Innern Frick über den "Einsatz jüdischen Vermögens", 3. Dezember 1938.
Verordnung des Reichswirtschaftsministers Walther Funk und des Reichsministers des Innern Frick über den "Einsatz jüdischen Vermögens", 3. Dezember 1938.
Verordnung des Reichswirtschaftsministers Walther Funk und des Reichsministers des Innern Frick über den "Einsatz jüdischen Vermögens", 3. Dezember 1938.
Verordnung des Reichswirtschaftsministers Walther Funk und des Reichsministers des Innern Frick über den "Einsatz jüdischen Vermögens", 3. Dezember 1938.
Verordnung des Reichswirtschaftsministers Walther Funk und des Reichsministers des Innern Frick über den "Einsatz jüdischen Vermögens", 3. Dezember 1938.

Die Verordnung ist im Reichsgesetzblatt Teil 1 Nr. 206, das am 5. Dezember 1938 ausgegeben wurde, erschienen.

Juden kann aufgegeben werden ihren Betrieb, ihr Vermögen und ihr Grundeigentum zu veräußern.

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Schreiben der Industrie- und Handelskammer Kassel/Mühlhausen Sitz Kassel an den Landrat in Wolfhagen betreffend zwangsweise Enteignung jüdischer Betriebe, 13. Dezember 1938.
Schreiben der Industrie- und Handelskammer Kassel/Mühlhausen Sitz Kassel an den Landrat in Wolfhagen betreffend zwangsweise Enteignung jüdischer Betriebe, 13. Dezember 1938.

Unter Berufung auf die Durchführungsverordnung zur Verordnung zur "Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben" vom 23. November 1938 sind jüdische Betriebe nur dann zu "arisieren", wenn sie zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung notwendig sind.

Laut Erhebung der Industrie- und Handelskammer gibt es keine jüdischen Betriebe, die zu "arisieren" sind.

Bitte um Mitteilung, ob dieser Ansicht zugestimmt wird oder Nennung der Betriebe, die zu "arisieren" sind.

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Schreiben von Otto Dux aus Naumburg an den Landrat in Wolfhagen betreffend Bitte um Berücksichtigung beim Verkauf eines jüdischen Grundstücks, 29. Dezember 1938.
Schreiben von Otto Dux aus Naumburg an den Landrat in Wolfhagen betreffend Bitte um Berücksichtigung beim Verkauf eines jüdischen Grundstücks, 29. Dezember 1938.
Otto Dux bittet bei dem Verkauf des Grundstücks, das dem nach Hünfeld verzogenen Juden Isaak Wertheim gehört, bevorzugt berücksichtigt zu werden. Als Gründe dafür gibt er u. a. an, keinen Grundbesitz zu haben.
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Mitteilung des Finanzamts Wolfhagen an den Landrat in Wolfhagen betreffend Grundstücksveräußerung, 6. Januar 1939.
Mitteilung des Finanzamts Wolfhagen an den Landrat in Wolfhagen betreffend Grundstücksveräußerung, 6. Januar 1939.
Es handelt sich bei dem Grundstück um einen Acker und einen Garten, welche von Salomon Kron veräußert wurden und von Karl Kunkel sowie Karl Heidenreich erworben wurden.
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Schreiben des Bürgermeisters von Volkmarsen als Ortspolizeibehörde an den Landrat in Wolfhagen betreffend Abwicklung eines Einzelhandelsgeschäfts und eines Handwerksbetriebs, 20. Januar 1939.
Schreiben des Bürgermeisters von Volkmarsen als Ortspolizeibehörde an den Landrat in Wolfhagen betreffend Abwicklung eines Einzelhandelsgeschäfts und eines Handwerksbetriebs, 20. Januar 1939.

Betrifft die Verordnung zur "Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben".

Es wird konstatiert, dass die Abwicklung des Einzelhandelsgeschäftes der Jüdin Adler und des Handwerksbetriebes des Juden Lichtenstein noch nicht vollständig durchgeführt worden sei. Das Warenlager der Jüdin Adler sei gepfändet und der Jude Lichtenstein besäße noch Stoffe. Sie werden aufgefordert Warenbestände zur Abwicklung anzubieten, wobei ein Verkauf an Verbraucher nicht mehr möglich sei.

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Schreiben des Kreisgeschäftsführers der Kreisleitung Wolfhagen der N.S.D.A.P. an das Landratsamt in Wolfhagen betreffend in Frage kommende Käufer für Grundstück in jüdischem Besitz, 3. Februar 1939.
Schreiben des Kreisgeschäftsführers der Kreisleitung Wolfhagen der N.S.D.A.P. an das Landratsamt in Wolfhagen betreffend in Frage kommende Käufer für Grundstück in jüdischem Besitz, 3. Februar 1939.
Bewerber hat auf Grundstückkauf verzichtet, Nennung eines in Frage kommenden Käufers
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Genehmigung des Regierungspräsidenten in Kassel betreffend Veräußerung von Grundbesitz, 12. Mai 1939.
Genehmigung des Regierungspräsidenten in Kassel betreffend Veräußerung von Grundbesitz, 12. Mai 1939.

Schreiben an Karl Kunkel und an den Landrat in Wolfhagen.

Der Regierungspräsident in Kassel genehmigt, dass Salomon Kron einen Acker und einen Garten an Karl Kunkel und an Karl Heidenreich veräußert.

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330 Gladenbach
330 Gladenbach B 429: Jüdische Gemeinde Gladenbach (1859) 1867-1939
330 Gladenbach B 429: Jüdische Gemeinde Gladenbach (1859) 1867-1939

Die in diesem Ausstellungsraum aufgeführten Dokumente entstammen der Komunalakte 330 Gladenbach B 429. Darin enthalten sind Dokumente, die die jüdische Gemeinde in Gladenbach betreffen. Dabei wird insbesondere der extreme Eingriff des nationalsozialistischen Regimes in das private und öffentliche Leben deutlich. So handelt ein Schreiben der Wiesbadener Polizeistelle aus dem Jahr 1933 von der Anordnung, dass jüdische und „arische“ Personen auf jüdischen Tanzveranstaltungen nicht zusammenkommen sollen (Dokument 1). Der Landrat aus Biedenkopf ordnet 1939 an, dass die noch in Gladenbach ansässigen Juden nach 20 Uhr das Haus nicht mehr verlassen dürfen (Dokument 5). Selbst die Armenfürsorge wird streng nach rassenideologischen Gesichtspunkten getrennt. So ordnet die Staatspolizeistelle Wiesbaden im Dezember 1935 an, dass das jüdische Winterhilfswerk keine öffentliche Werbung für eigene Zwecke machen dürfe (Dokument 3).

                                                                                                                                   Bearbeitet von Anne Lammers 

Schreiben der Wiesbadener Polizeistelle jüdische Tanzfestlichkeiten betreffend, 10. Dezember 1935
Schreiben der Wiesbadener Polizeistelle jüdische Tanzfestlichkeiten betreffend, 10. Dezember 1935

Die Staatspolizeistelle Wiesbaden hält in diesem Schreiben fest, dass es den jeweiligen Polizeibehörden aufgrund der Häufigkeit jüdischer Tanzveranstaltungen kaum möglich sei, diese "angemessen" zu überwachen. Um sicherzustellen, dass es auf diesen Veranstaltungen keine "Arier" gibt, dürfen nur diejenigen erlaubt werden, auf denen sich ausschließlich Juden befinden.

Aus Biedenkopf geht das Schreiben an den Bürgermeister in Gladenbach.

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Schreiben des Regierungspräsidenten aus Wiesbaden mit Anordnung des Reichswirtschaftsministers die Behinderung jüdischer Geschäfte betreffend, 12. August 1933
Schreiben des Regierungspräsidenten aus Wiesbaden mit Anordnung des Reichswirtschaftsministers die Behinderung jüdischer Geschäfte betreffend, 12. August 1933
Das Schreiben des Regierungspräsidenten aus Wiesbaden beinhaltet eine Auskunft des Reichswirtschaftsministers, wonach vermehrt jüdische Gewerbebetreibenden und Firmen an der Ausübung ihrer Geschäfte behindert werden. Er weist darauf hin, dass wenigstens den jüdischen Frontkämpfern im Rahmen des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums die Ausübung ihres Gewerbes ungehindert ermöglicht werden soll.
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Mitteilung der Staatspolizeistelle Wiesbaden die jüdische Winterhilfe betreffend, 9. Dezember 1935
Mitteilung der Staatspolizeistelle Wiesbaden die jüdische Winterhilfe betreffend, 9. Dezember 1935

Die Staatspolizeistelle Wiesbaden beruft sich in diesem Schreiben auf eine Anordnung des Geheimen Staatspolizeiamtes Berlin, wonach es der Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden unter gar keinen Umständen gestattet sei, Werbeplakate für die jüdische Winterhilfe öffentlich anzuhängen. Das jüdische Winterhilfswerk bleibe weiterhin genehmigt, die Werbung solle sich aber nach wie vor auf die jüdische Gemeinde beschränken.

Aus Frankfurt geht das Schreiben an die Polizeipräsidenten und Landräte des Bezirks.

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Rundschrift der Staatspolizeistelle Wiesbaden mit Abschrift einer Verordnung der Preußischen Geheimen Staatspolizei die jüdischen Jugendverbände betreffend, 1935
Rundschrift der Staatspolizeistelle Wiesbaden mit Abschrift einer Verordnung der Preußischen Geheimen Staatspolizei die jüdischen Jugendverbände betreffend, 1935
Rundschrift der Staatspolizeistelle Wiesbaden mit Abschrift einer Verordnung der Preußischen Geheimen Staatspolizei die jüdischen Jugendverbände betreffend, 1935
Vertrauliches Rundschreiben der Staatspolizeistelle Wiesbaden mit Anordnung der Preußischen Geheimen Staatspolzei aus Berlin, worin festgehalten wird, dass die Tätigkeit der zionistisch eingestellten jüdischen Jugendorganisationen mit der Umschichtung zu Landwirten und Handwerkern mit dem Ziel der Auswanderung nach Palästina ganz im Sinne des nationalsozialistischen Staates seien. Daher seien die nach dem Erlaß vom 2.8.1934 übersandten Arbeitsrichtlinien auf diesen Verband nicht so streng anzuwenden, wie zum Beispiel auf deutsch-jüdische Organisationen, den "Assimilanten". Das Schreiben aus Berlin wurde in Vertretung durch Heydrich aufgestellt.
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Mitteilung des Landrates Biedenkopf an den Bürgermeister in Gladenbach die dort noch lebenden Juden betreffend, 3. Oktober 1939
Mitteilung des Landrates Biedenkopf an den Bürgermeister in Gladenbach die dort noch lebenden Juden betreffend, 3. Oktober 1939
Anordnung des Landrates in Biedenkopf an den Bürgermeister in Gladenbach, wonach es den dort noch lebenden Juden verboten sei, nach 20 Uhr das Haus zu verlassen.
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Die Staatspolizeistelle in Wiesbaden leitet einen Erlass vom 19.12.1935 von dem Geheimen Staatspolizeiamt Einzelaktionen gegen Juden betreffend weiter, 14. Januar 1936
Die Staatspolizeistelle in Wiesbaden leitet einen Erlass vom 19.12.1935 von dem Geheimen Staatspolizeiamt Einzelaktionen gegen Juden betreffend weiter, 14. Januar 1936

Das Schreiben der Staatspolizeistelle Wiesbaden enthält eine Bekanntmachung des Geheimen Staatspolizeiamtes vom 19.12.1935. Darin geht es um Einzelaktionen gegen Juden und die Frage, was eine Einzelaktion sei. Eine Einzelaktion wird definiert als eine Maßnahme, die nicht auf einer ausdrücklichen Anordnung der Reichsregierung oder Reichsleitung der NSDAP beruhen.

Aus Biedenkopf geht das Schreiben an die Gendarmeriebeamten des Kreises.

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330 Gladenbach B 431: Jüdische Zwangsnamen 1938-1939
330 Gladenbach B 431: Jüdische Zwangsnamen 1938-1939

Die Dokumente, die in diesem Ausstellungsraum zu sehen sind, entstammen der Kommunalakte 330 Gladenbach B 431. Diese Akte enthält Schreiben von Juden an das Standesamt und das Bürgermeisteramt der Stadt Gladenbach aus den Jahren 1938 und 1939, in denen sie der Vorschrift, das Tragen von zusätzlichen Vornamen zu melden, nachkamen. Als Juden waren sie mit Beschluss vom 17. August 1938 verpflichtet, ab dem 1. Januar 1939 zusätzlich den Vornamen „Sara“ bzw. „Israel“ tragen. Diese „Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen“ vom 17. August 1938, die im Reichsgesetzblatt erschienen ist, findet sich neben den Dokumenten aus der obengenannten Akte in diesem Ausstellungsraum (Dokument 1).

An das Standesamt Gladenbach mussten sich diejenigen Juden richten, die dort ihre Geburts- und Heiratsurkunde verwahrten. Darüber hinaus war dem Bürgermeisteramt Meldung zu erstatten, wenn sie in der Stadt Gladenbach ansässig waren. Über diese und weitere gesetzlichen Regelungen gibt auch das Schreiben des Direktors der Landesheilanstalt Eichberg im Rheingau vom 29. Dezember 1938 Auskunft, der diese wiedergibt und seiner Pflicht nachkommt, einen in seiner Anstalt lebenden Juden zu melden (Dokument 5).

Weitere ausgewählte Dokumente zeigen exemplarisch, wie Juden gezwungenermaßen diese Maßnahme erfüllten. Darunter ist ein Formular vom 15. Dezember 1938, das von Paula Hecht aus Würzburg ausgefüllt wurde, in dem sie der "Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familien- und Vornamen" Folge leistet (Dokument 3). Zudem umfasste die Zwangsmaßnahme, dass Namen in personenbezogenen Dokumenten wie Heiratsurkunden geändert werden mussten (Dokument 2). Insgesamt lässt sich anhand der Dokumente in diesem Ausstellungsraum ein Einblick gewinnen, wie Juden dazu gezwungen wurden, sich als Juden durch den Namenszusatz erkennen zu geben.

Bearbeitet von Katrin Rack 

"Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen" des Vertreters des Reichsministers des Innern Stuckart und des Reichsministers der Justiz Gürtner, 17. August 1938.
"Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen" des Vertreters des Reichsministers des Innern Stuckart und des Reichsministers der Justiz Gürtner, 17. August 1938.
Es wird verordnet, dass Juden ab dem 1. Januar 1939 zusätzlich den Vornamen Sara bzw. Israel tragen müssen, wenn sie einen anderen als in den Richtlinien des Reichsministers des Innern aufgeführten Vornamen tragen.
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Schreiben von Adolf und Billa Plaut aus Kirchhain an das Standesamt in Gladenbach betreffend zwangsweises Tragen von Zusatznamen, 5. Dezember 1938.
Schreiben von Adolf und Billa Plaut aus Kirchhain an das Standesamt in Gladenbach betreffend zwangsweises Tragen von Zusatznamen, 5. Dezember 1938.
Adolf und Billa Plaut teilen dem Standesamt mit, dass sie ab dem 1. Januar 1939 die zusätzlichen Vornamen Israel bzw. Sara tragen werden und bitten um die Sendung einer geänderten Heiratsurkunde.
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Von Paula Hecht aus Würzburg ausgefülltes Formular für das Standesamt in Gladenbach betreffend zwangsweises Tragen des Zusatznamens Sara, 15. Dezember 1938.
Von Paula Hecht aus Würzburg ausgefülltes Formular für das Standesamt in Gladenbach betreffend zwangsweises Tragen des Zusatznamens Sara, 15. Dezember 1938.
Von Paula Hecht ausgefülltes Formular zu ihrer Person betreffend Tragen des Zusatznamens Sara. Diese Anzeige basiert auf der zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die "Änderung von Familien- und Vornamen" vom 17. August 1938. Sie verpflichtet sich den Zusatznamen Sara ab dem 1. Januar 1939 zu tragen. Ansonsten drohe eine Gefängnisstrafe von bis zu 6 Monaten.
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Schreiben von Florentine Rosenstock aus Wuppertal an das Standesamt in Gladenbach betreffend zwangsweises Tragen des zusätzlichen Vornamens Sara, 28. Dezember 1938.
Schreiben von Florentine Rosenstock aus Wuppertal an das Standesamt in Gladenbach betreffend zwangsweises Tragen des zusätzlichen Vornamens Sara, 28. Dezember 1938.
Florentine Rosenstock teilt mit, dass sie ab dem 1. Januar 1939 vorschriftsgemäß den zusätzlichen Vornamen Sara tragen werde.
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Schreiben des Direktors der Landesheilanstalt Eichberg im Rheingau an den Standesbeamten in Gladenbach betreffend zwangsweises Tragen des Zusatznamens Israel durch den in der Landesheilanstalt lebenden Juden Julius Jonas, 29. Dezember 1938.
Schreiben des Direktors der Landesheilanstalt Eichberg im Rheingau an den Standesbeamten in Gladenbach betreffend zwangsweises Tragen des Zusatznamens Israel durch den in der Landesheilanstalt lebenden Juden Julius Jonas, 29. Dezember 1938.
Bezugnahme auf die zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die "Änderung von Familiennamen und Vornamen" vom 17. August 1938. Nach dieser Verordnung dürften Juden nur Vornamen tragen, die sich in der vom Reichsminister des Innern herausgegebenen Namensliste befinden. Wenn Juden einen Vornamen tragen, der nicht in dieser Liste aufgeführt ist, müssten sie den Zusatznamen Sara bzw. Israel tragen. Dafür sei beim Standesbeamten und der Ortspolizeibehörde Anzeige zu erstatten. Julius Jonas verpflichte sich ab dem 1. Januar 1939 den Vornamen Israel zu tragen.
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330 Kirchhain
330 Kirchhain 2268:  "Überwachung des Judentums" 1933 - 1942
330 Kirchhain 2268: "Überwachung des Judentums" 1933 - 1942

Die Akte 330 Kirchhain 2268 "Überwachung des Judentums 1933 - 1942" enthält verschiedene Dokumente, die den Prozess der Verfolgung der Juden von Anfang des Terrors und der Ausgrenzung bis hin zur Deportation in die Vernichtungslager dokumentiert. Es finden sich offizielle Schreiben des Regierungspräsidenten und des Landrats, sowie anderer Staatlicher Stellen, aber auch geheime Schreiben der Gestapo zur Überwachung und Terrorisierung der jüdischen Bevölkerung.
In einer Kleinstadt wie Kirchhain mit weniger als 5000 Einwohnern ist davon auszugehen, das zumindest Familien wie die Plauts bekannt waren, ("erstes Trachtengeschäft am Platz") lässt sich die Nationalsozialistische Herrschaft vor allem in seiner Wirkung für einzelne Individuen und Familien nachvollziehen.

1933 beginnt die NSDAP, mit Hilfe offizieller Stellen, die Erfassung des gesamten jüdischen Lebens. [Dokument 1]
Verzeichnisse der jüdischen Einwohner mit Adressenlisten werden schon 1933 aufgestellt, wobei besonderes Augenmerk auf die Erfassung von "Mischehen" gelegt wird. [Dokument 2] Durch die Erlässe vom 09.07. u. 05.09. des Jahres 1934 wird außerdem die Erfassung von allen Formen des öffentlichen Lebens, in denen Juden oder Nichtarier zusammenarbeten und die sich positiv mit der "Judenfrage" beschäftigen. [Dokument 3] Neben der Ausgrenzung in der Öffentlichkeit wird auch der Auschluss aus dem Wirtschaftsleben wird zu dieser Zeit zunehmend forciert, wie sich anhand der Listen von jüdischen Geschäften belegen lässt. [Dokument 4] Wie sich zeigt kommt es 1935 /36 zu Ausschreitungen gegen die jüdische Bevölkerung, die zu diesen Zeitpunkt jedoch noch strafrechtlich verfolgt werden. [Dokument 5]  Ab 1937 finden sich in der Akte auch ständig aktualisierte Listen der jüdischen Bevölkerung, sowie Listen zur Auswanderung der jüdischen Bevölkerung. [Dokument 5],[Dokument 6]  1940 wohnen nach der Liste vom 11. November noch 16 jüdische Einwohner in Kirchhain, am 31.7. 1942 wird die aktualisierung der Listen eingestellt, da bis auf 2 Juden in Kirchhain alle anderen entweder ausgewandert waren oder deportiert wurden. [Dokument 7]

 

Bearbeitet von Johannes Vogelgesang 

 

Der komm. Landrat an die Bürgermeister der Städte (ohne Rauschenberg u. Schweinsberg) und die Gend. Obermeister in Marburg u. Kirchhain, betreffend der Tätigkeit von deutsch-jüdischen Organisationen "Assimilanten", 11 Juni 1935
Der komm. Landrat an die Bürgermeister der Städte (ohne Rauschenberg u. Schweinsberg) und die Gend. Obermeister in Marburg u. Kirchhain, betreffend der Tätigkeit von deutsch-jüdischen Organisationen "Assimilanten", 11 Juni 1935
Der komm. Landrat schreibt an die Bürgermeister der Städte (ohne Rauschenberg u. Schweinsberg) und die Gend. Obermeister in Marburg u. Kirchhain, betreffend der Tätigkeit von deutsch-jüdischen Organisationen, diese habe erheblich zugenommen und müssten stärker Überwacht werden, speziell falls diese "zur Tarnung benutzt, und in ihnen offen oder versteckt Propaganda für das verbleiben der Juden in Deutschland gemacht werde."
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Die Staatspolizeistelle für den Bezirk Kassel schreibt an den Landrat in Ziegenhain, sowie die Landräte des Bezirks, betreffend den Reichsbund jüdischer Frontsoldaten, 17 Oktober 1934
Die Staatspolizeistelle für den Bezirk Kassel schreibt an den Landrat in Ziegenhain, sowie die Landräte des Bezirks, betreffend den Reichsbund jüdischer Frontsoldaten, 17 Oktober 1934
Die Staatspolizeistelle für den Bezirk Kassel schreibt an den Landrat in Ziegenhain, sowie die Landräte des Bezirks, betreffend den Reichsbund jüdischer Frontsoldaten, 17 Oktober 1934
Die Staatspolizeistelle für den Bezirk Kassel schreibt an den Landrat in Ziegenhain, betreffend den Reichsbund jüdischer Frontsoldaten, dieser sowie der "Makkabi Kreis e.V." seien die einzigen legalen jüdischen Sportverbände Deutschlands. Alle anderen jüdischen Turnvereine haben sich diesen anzugliedern.  Auf der zweiten Seite werden die Bedingungen zum Betrieb der jüdischen Sportvereine geregelt.
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Die Staatspolizeistelle für den Bezirk Kassel an die Bürgermeister sowie Gend. Beamten des Kreises, betreffend die Arbeitsvermittlung durch jüdische Verbände u. Organisationen, 21. September 1934
Die Staatspolizeistelle für den Bezirk Kassel an die Bürgermeister sowie Gend. Beamten des Kreises, betreffend die Arbeitsvermittlung durch jüdische Verbände u. Organisationen, 21. September 1934
Die Staatspolizeistelle für den Bezirk Kassel schreibt an die Bürgermeister sowie Gend. Beamten des Kreises, betreffend die Arbeitsvermittlung durch jüdische Verbände u. Organisationen, speziell den Jugendverband "Hechaluz", der jugendlichen Stellen bei Landwirten vermittelt habe. Dieses Verhalten sei "unstatthaft" und werde zukünftig durch den Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung strafrechtlich verfolgt. In der Zukunft sollen Juden nur noch bei jüdischen Landwirten beschäftigt werden.
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Die Staatspolizeistelle für den Bezirk Kassel an die Landräte des Bezirks u. die Bürgermeister sowie Gend. Beamten, btr. Jüdische Jugendverbände, 15. September 1934
Die Staatspolizeistelle für den Bezirk Kassel an die Landräte des Bezirks u. die Bürgermeister sowie Gend. Beamten, btr. Jüdische Jugendverbände, 15. September 1934
Die Staatspolizeistelle für den Bezirk Kassel an die Landräte des Bezirks u. die Bürgermeister sowie Gend. Beamten, btr. Jüdische Jugendverbände. Diesen wird die weitere sportliche betätigung ausnahmsweise gestattet, "besonders mit Hinblick auf die olympischen  Spiele muss die Möglichkeit zum selbstständigen Sporttreiben erhalten bleiben".
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Das Geheime Staatspolizeiamt Berlin an den Centralverein deutscher Juden, die jüdische Gemeinde Berlin, Verband national-deutscher Juden, R-B. Deutscher Juden, Zionistische Vereinigungen u.a., btr. Versammlungen derselben, 26. Juni 1934
Das Geheime Staatspolizeiamt Berlin an den Centralverein deutscher Juden, die jüdische Gemeinde Berlin, Verband national-deutscher Juden, R-B. Deutscher Juden, Zionistische Vereinigungen u.a., btr. Versammlungen derselben, 26. Juni 1934
Das Geheime Staatspolizeiamt Berlin an den Centralverein deutscher Juden, die jüdische Gemeinde Berlin, Verband national-deutscher Juden, R-B. Deutscher Juden, Zionistische Vereinigungen u.a., btr. Versammlungen derselben, 26. Juni 1934
Das Geheime Staatspolizeiamt Berlin schreibt an den Centralverein deutscher Juden, die jüdische Gemeinde Berlin, Verband national-deutscher Juden, R-B. Deutscher Juden, Zionistische Vereinigungen u.a., btr. Versammlungen derselben, diese würden häufig gegen die Anmeldepflicht für jüdische Veranstaltungen verstossen, weshalb weitere Maßnahmen angedroht werden. Dies sei den Mitgliedern der Vereine durch die Vorstände mitzuteilen.
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Das Geheime Staatspolizeiamt Berlin an den Centralverein deutscher Juden, abschriftlich an alle Polizeistellen, betreffend Hausversammlungen des Centralvereins, 1. Juni 1934
Das Geheime Staatspolizeiamt Berlin an den Centralverein deutscher Juden, abschriftlich an alle Polizeistellen, betreffend Hausversammlungen des Centralvereins, 1. Juni 1934
Das Geheime Staatspolizeiamt Berlin schreibt an den Centralverein deutscher Juden, betreffend Hausversammlungen des Centralvereins. Diese werden mit Hisweis auf die Anmeldepflicht  und mit Androhung von weiteren Maßnahmen verboten. An alle Staatspolizeistellen ergeht die Anweisung, Hausversammlungen des Centralvereine im Auge zu behalten und gegenbenenfalls an die Gestapo zu melden.
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Das Geheime Staatspolizeiamt Berlin an die städt. Polizeiverwaltungen des Kreises, betreffend den Reichsausschuss der jüdischen Jugendverbände, 21. April 1934
Das Geheime Staatspolizeiamt Berlin an die städt. Polizeiverwaltungen des Kreises, betreffend den Reichsausschuss der jüdischen Jugendverbände, 21. April 1934
Das Geheime Staatspolizeiamt Berlin schreibt an die städt. Polizeiverwaltungen des Kreises, betreffend den Reichsausschuss der jüdischen Jugendverbände, dieser sei von Jugendführer des Deutschen Reichs genehmigt.
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Der Polizeipräsident in Kassel an den Landrat in Marburg, bezüglich des Reichsbunds jüdischer Frontkämpfer, 16. Februar 1934
Der Polizeipräsident in Kassel an den Landrat in Marburg, bezüglich des Reichsbunds jüdischer Frontkämpfer, 16. Februar 1934
Der Polizeipräsident in Kassel an den Landrat in Marburg, bezüglich des Reichsbunds jüdischer Frontkämpfer, 16. Februar 1934
Der Polizeipräsident in Kassel lässt beim Landrat in Marburg bezüglich des Reichsbunds jüdischer Frontkämpfer, anfragen, in welcher Form sich dieser betätigt, die Zahl der Mitglieder und die Namen der Vorstandsmitglieder. Er stellt fest, das der Reichsbund an sich nicht verboten ist.  In seinem handschriftl. Antwortschreiben gibt der Bürgermeister in Marburg die Namen Steinhauer und Rothschild an, die beide in Kirchhain wohnhaft seien.
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Das Geheime Staatspolizeiamt Berlin schreibt an alle Staatspolizeistellen und Polizeipräsidenten bezüglich der Erfassung jüdischer Vereine, 11. Juli 1933
Das Geheime Staatspolizeiamt Berlin schreibt an alle Staatspolizeistellen und Polizeipräsidenten bezüglich der Erfassung jüdischer Vereine, 11. Juli 1933
Das Geheime Staatspolizeiamt Berlin schreibt an alle Staatspolizeistellen und Polizeipräsidenten bezüglich der Erfassung jüdischer Vereine, 11. Juli 1933
Das Geheime Staatspolizeiamt Berlin schreibt an alle Staatspolizeistellen und Polizeipräsidenten bezüglich der Erfassung jüdischer Vereine, 11. Juli 1933
Das Geheime Staatspolizeiamt Berlin schreibt an alle Staatspolizeistellen und Polizeipräsidenten bezüglich der Erfassung jüdischer Vereine. Nachweisungen über alle jüdischen Vereine, Gruppen, Verbände, sowie alle Daten der Vorsitzenden Mitglieder und die Mitgliederzahl sind zu melden.
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Der Polizeipräsident der Staatspolizeistelle 10°°a an die Polizeiverwaltungen u. die Landjägerbeamten des Kreises, bezüglich der Erfassung von Juden und Emigranten, 25 Oktober 1933.
Der Polizeipräsident der Staatspolizeistelle 10°°a an die Polizeiverwaltungen u. die Landjägerbeamten des Kreises, bezüglich der Erfassung von Juden und Emigranten, 25 Oktober 1933.
In dem Dokument wendet sich der Der Polizeipräsident der Staatspolizeistelle 10°°a an alle Polizeiverwaltungen, um Angehörige der jüdischen Konfession zu erfassen. Dazu sollen alle persönlichen Daten und die Anschrift, sowie die Politische Einstellung enthalten sein.
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Das Landratsamt in Marburg an die städt. Polizeiverwaltungen, I.V. Seufer, bezüglich eines Verzeichnisses über die jüdische Bevölkerung des Kreises, 28 Februar 1934
Das Landratsamt in Marburg an die städt. Polizeiverwaltungen, I.V. Seufer, bezüglich eines Verzeichnisses über die jüdische Bevölkerung des Kreises, 28 Februar 1934
Das Landratsamt in Marburg schreibt an die städt. Polizeiverwaltungen, bezüglich eines Verzeichnisses über die jüdische Bevölkerung des Kreises. Dieses soll die Zahl der Einwohner, jedoch vor allem Mischehen und Kinder die aus solchen hervorgegangen sind erfassen.
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Das Geheime Staatspolizeiamt Berlin an alle Staatspolizeistellen sowie Gend. Abteilungs Kommandanten u. Ortspolizeibehörden, betreffend die Erlässe vom 09.07. u. 05.09. des Jahres 1934, 19 November 1934
Das Geheime Staatspolizeiamt Berlin an alle Staatspolizeistellen sowie Gend. Abteilungs Kommandanten u. Ortspolizeibehörden, betreffend die Erlässe vom 09.07. u. 05.09. des Jahres 1934, 19 November 1934
Das Geheime Staatspolizeiamt Berlin an alle Staatspolizeistellen sowie Gend. Abteilungs Kommandanten u. Ortspolizeibehörden, betreffend die Erlässe vom 09.07. u. 05.09. des Jahres 1934, diese dienten der Erfassung aller Formen des öffentlichen Lebens, in denen Juden oder Nichtarier zusammenarbeten und die sich positiv mit der "Judenfrage" beschäftigen.
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Die Staatspolizeistelle für den Bezirk Kassel an die Bürgermeister als Ortspolizeibehörden, betreffend den Verkauf von Symbolen des Deutschen Reiches, 17. Juni 1935
Die Staatspolizeistelle für den Bezirk Kassel an die Bürgermeister als Ortspolizeibehörden, betreffend den Verkauf von Symbolen des Deutschen Reiches, 17. Juni 1935
Die Staatspolizeistelle für den Bezirk Kassel schreibt an die Bürgermeister als Ortspolizeibehörden, betreffend den Verkauf von Symbolen des Deutschen Reiches in jüdischen Geschäften. Diese sei nach §1 des der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28.2.1933 zunächst mündlich zu untersagen.
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Der komm. Landrat an die Bürgermeister der Städte und die Gend. Obermeister in Marburg u. Kirchhain, betreffend der Verhängung des Redeverbots gegen Juden, 9. Juli 1935
Der komm. Landrat an die Bürgermeister der Städte und die Gend. Obermeister in Marburg u. Kirchhain, betreffend der Verhängung des Redeverbots gegen Juden, 9. Juli 1935
Der Komm. Landrat schreibt an die Bürgermeister der Städte und die Gend. Obermeister in Marburg u. Kirchhain, betreffend der Erteilung des Redeverbots nach §1 der Verordnung zum Schutz von Volk und Staat für Gerhard Orgler (Leiter des Bundes deutschjüdischer Jugend), den Pianisten Ernst Ludwig Grünbaum u. den Lehrer Julius Kaufmann.
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Der komm. Landrat an die Bürgermeister des Kreises, betreffend die Forderung nach Nichtbehandlung von Juden durch Ärzte, 14. September 1935
Der komm. Landrat an die Bürgermeister des Kreises, betreffend die Forderung nach Nichtbehandlung von Juden durch Ärzte, 14. September 1935
Der komm. Landrat schreibt an die Bürgermeister des Kreises, betreffend die Forderung nach Nichtbehandlung von Juden durch Ärzte, die von einem Gemeinderat gestellt wurde,  diese Forderung sei unzulässig.
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Der komm. Landrat an die Bürgermeister der Städte, Gend. Obermeister und Gend. Meister des Kreises, betreffend der "finanziellen Schädigung des Reiches durch Steuerhinterziehung von Ausreisenden Juden", 04.Oktober .1935
Der komm. Landrat an die Bürgermeister der Städte, Gend. Obermeister und Gend. Meister des Kreises, betreffend der "finanziellen Schädigung des Reiches durch Steuerhinterziehung von Ausreisenden Juden", 04.Oktober .1935
Der komm. Landrat an die Bürgermeister der Städte, Gend. Obermeister und Gend. Meister des Kreises, betreffend der "finanziellen Schädigung des Reiches durch Steuerhinterziehung von Ausreisenden Juden". Um diese zu verhindern, bittet der Präsident des Landesfinanzamts Berlin, sämtliche Fälle der zentralen Nachrichtenstelle zu melden.
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NSDAP Ortsgruppe Kirchhain an alle Bürgermeister der Ortsgruppe Kirchhain, betreffend jüdische Firmen im Bezirk, 14. Oktober 1935
NSDAP Ortsgruppe Kirchhain an alle Bürgermeister der Ortsgruppe Kirchhain, betreffend jüdische Firmen im Bezirk, 14. Oktober 1935
Der Leiter der Ortsgruppe Kirchhain, Breitstadt, gibt an die Bürgermeister der Ortsgruppe Kirchhain die Weisung aus, Daten über jüdische Firmen und Händler im Berzirk zu sammeln und den Geschäftsgang zu beurteilen.
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Nachweisung über die in Kirchhain ansässigen jüdischen Geschäfte, Stand 1. Oktober 1935
Nachweisung über die in Kirchhain ansässigen jüdischen Geschäfte, Stand 1. Oktober 1935
Nachweisung über die in Kirchhain ansässigen jüdischen Geschäfte, Stand 1. Oktober 1935
Nachweisung über die in Kirchhain ansässigen jüdischen Geschäfte, Stand 1. Oktober 1935
Nachweisung über die in Kirchhain ansässigen jüdischen Geschäfte, Stand 1. Oktober 1935
Nachweisung über die in Kirchhain ansässigen jüdischen Geschäfte, Stand 1. Oktober 1935
Nachweisung über die in Kirchhain ansässigen jüdischen Geschäfte, Stand 1. Oktober 1935
Die Nachweisung enthält die Namen der jüdischen Geschäfte, die Inhaber, die Zahl der Beschäftigten, den Geschäftsgang und die Information, nach der "Machtergreifung" seien keine neuen jüdischen Geschäfte mehr entstanden.
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Der Kreiswirtschaftsberater schreibt an den Bürgermeister in Kirchhain, betreffend eine Erhebung in der "Judenfrage", 17. Oktober 1935
Der Kreiswirtschaftsberater schreibt an den Bürgermeister in Kirchhain, betreffend eine Erhebung in der "Judenfrage", 17. Oktober 1935
Der Kreiswirtschaftsberater Dönges schreibt an den Bürgermeister in Kirchhain, betreffend eine Erhebung in der "Judenfrage", und erbittet Angaben zu Auslandspässen, Verzug, sowie Ausreiseanträgen. Das Amt antwortet handschriftl.  auf der Unterseite des Blattes.
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Der komm. Landrat an die Bürgermeister der Städte, Gend. Obermeister und Gend. Meister des Kreises, betreffend "Juden im Viehhandel", 27. Oktober 1935
Der komm. Landrat an die Bürgermeister der Städte, Gend. Obermeister und Gend. Meister des Kreises, betreffend "Juden im Viehhandel", 27. Oktober 1935
Der komm. Landrat an die Bürgermeister der Städte, Gend. Obermeister und Gend. Meister des Kreises, betreffend "Juden im Viehhandel", 27. Oktober 1935
Der komm. Landrat schreibt an die Bürgermeister der Städte, Gend. Obermeister und Gend. Meister des Kreises, betreffend "Juden im Viehhandel", und beklagt dass der Viehhandel noch immer ausschliesslich in jüdischer Hand sei. Weiterhin vermutet er in der angeblichen Steigerung der Viehpreise einen gezielten "Angriff des Judentums" mit dem Ziel, "Unruhe und Unzufriedenheit in die Bevölkerung zu tragen." Er bittet in diese Richtung ermittlungen anzustellen.
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Der Landrat Hans Krawielitzki an die Bürgermeister u. Gend. Beamten des Kreises, betreffend "Einzelaktionen gegen Juden", 3. Januar 1936
Der Landrat Hans Krawielitzki an die Bürgermeister u. Gend. Beamten des Kreises, betreffend "Einzelaktionen gegen Juden", 3. Januar 1936
Der Landrat Hans Krawielitzki schreibt an die Bürgermeister u. Gend. Beamten des Kreises, betreffend "Einzelaktionen gegen Juden". Falls diese nicht ausdrücklich von der Reichsregierung oder der Reichsleitung der NSDAP angeordnet werden, seien sie nach wie vor streng verboten.
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Der Landrat Hans Krawielitzki an die Bürgermeister der Städte, betreffend das tragen des Reichssport- und Reichssportjugendabzeichens durch Juden, 12. Januar 1936
Der Landrat Hans Krawielitzki an die Bürgermeister der Städte, betreffend das tragen des Reichssport- und Reichssportjugendabzeichens durch Juden, 12. Januar 1936
Der Landrat Hans Krawielitzki an die Bürgermeister der Städte, betreffend das tragen des Reichssport- und Reichssportjugendabzeichens durch Juden. Der Landrat stellt klar, "das mit dem Hakenkreuz gezierte" Reichssportabzeichen werde nur an arische Deutsche verliehen, gegen alle Juden die das Abzeichen tragen sei sofort Strafanzeige zu erstatten und an ihn zu berichten.
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Der Regierungspräsident in Kassel, von Mombart, an die Landräte des Bezirks Marburg, betreffend die verbotenen "Einzelaktionen" gegen jüdische Bürger, 6. März 1936
Der Regierungspräsident in Kassel, von Mombart, an die Landräte des Bezirks Marburg, betreffend die verbotenen "Einzelaktionen" gegen jüdische Bürger, 6. März 1936
Der Regierungspräsident in Kassel an die Landräte des Bezirks Marburg, betreffend die verbotenen "Einzelaktionen" gegen jüdische Bürger. Der Regierungspräsident erklärt, diese "Einzelaktionen" seien mit dem Willen des Führers und der Reichsregierung nicht vereinbar, sämtliche Behörden hätten rücksichtslos gegen derartige Aktionen vorzugehen. Er verweist dazu auf die Verfügung vom 20. August u. 24 August 1935. Falls die Ausschreitungen gegen Juden anders nicht in den Griff zu bekommen seien, solle die örtliche Polizei verstärkt werden. Von Monbart möchte ausserdem über die "tatkräftige Verfolgung" der Täter informiert werden.
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Der Landrat an die Bürgermeister der Städte und die Gend.-Abteilungskommandaten in Marburg und Kirchhain, betreffend "Juden -Verbotsschilder", 17. April 1936
Der Landrat an die Bürgermeister der Städte und die Gend.-Abteilungskommandaten in Marburg und Kirchhain, betreffend "Juden -Verbotsschilder", 17. April 1936
Der Landrat an die Bürgermeister der Städte und die Gend.-Abteilungskommandaten in Marburg und Kirchhain, betreffend "Juden -Verbotsschilder". Schilder mit der Aufschrift "Juden ist der Zutritt zu diesem Orte verboten oder ähnlichem Inhalt, bei denen häufig ein amtlicher charakter vorgetäuscht werden, seien umgehen zu entfernen, vor allem im Hinblick auf die Olympiade.
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Der komm. Landrat an die Bürgermeister der Städte, Gend. Obermeister und Gend. Meister des Kreises, betreffend den Gebrauch der hebräischen Sprache in öffentlichen jüdischen Versammlungen, 28. April 1936
Der komm. Landrat an die Bürgermeister der Städte, Gend. Obermeister und Gend. Meister des Kreises, betreffend den Gebrauch der hebräischen Sprache in öffentlichen jüdischen Versammlungen, 28. April 1936
Der komm. Landrat an die Bürgermeister der Städte, Gend. Obermeister und Gend. Meister des Kreises, betreffend den Gebrauch der hebräischen Sprache in öffentlichen jüdischen Versammlungen. Der Landrat ordnet an, der gebrauch der hebräischen Sprache sei nur in geschlossenen Veranstaltungen zu dem Zweck gestattet, "um sich zur Erleichterung der Auswanderung nach Palästina in dem Gebrauch der jüdischen Sprache zu üben", April 1936
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Der Landrat an die Bürgermeister der Städte und die Gend.-Abteilungskommandaten in Marburg und Kirchhain, betreffend den Wohnsitzwechsel von Juden, 15. Mai 1936
Der Landrat an die Bürgermeister der Städte und die Gend.-Abteilungskommandaten in Marburg und Kirchhain, betreffend den Wohnsitzwechsel von Juden, 15. Mai 1936
Der Landrat an die Bürgermeister der Städte und die Gend.-Abteilungskommandaten in Marburg und Kirchhain, betreffend den Wohnsitzwechsel von Juden. Jeder Wohnsitzwechsel sowie sonstige Änderung im Personenstande soll unverzüglich gemeldet werden.
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Die Geheime Staatspolizei für den Bezirk Kassel an die Landräte / Der Landrat in Marburg an die Bürgermeister in Gend. Ämter des Kreises, btr. "Tarnung jüdischer Geschäfte", 20. November 1938
Die Geheime Staatspolizei für den Bezirk Kassel an die Landräte / Der Landrat in Marburg an die Bürgermeister in Gend. Ämter des Kreises, btr. "Tarnung jüdischer Geschäfte", 20. November 1938
Die Geheime Staatspolizei für den Bezirk Kassel an die Landräte / Der Landrat in Marburg an die Bürgermeister in Gend. Ämter des Kreises, btr. "Tarnung jüdischer Geschäfte". So sei zunehmend zu beobachten, das Juden sendungen mit dem Namen von arischen Angestellten tarnten, Spediteure jüdische Waren unter eigenem Namen verschickten u.ä.  Schuld daran trage nicht nur der jüdische Handel, sondern auch die arische Kundschaft, die dieses verhalten verlange um die Ware anstandslos erwerben zu können. Von grösseren Aktionen sei abzusehen, bei kleineren Zwischenfällen jedoch Bericht zu erstatten. Der Landrat in Marburg leitete dieses Schreiben am 24. November weiter.
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Der Landrat an die Bürgermeister der Städte und die Gend.-Abteilungskommandaten in Marburg und Kirchhain, betreffend "Hetzpropaganda der Internationalen Bibelforscher Vereinigung", 23. Januar 1937
Der Landrat an die Bürgermeister der Städte und die Gend.-Abteilungskommandaten in Marburg und Kirchhain, betreffend "Hetzpropaganda der Internationalen Bibelforscher Vereinigung", 23. Januar 1937
Der Landrat an die Bürgermeister der Städte und die Gend.-Abteilungskommandaten in Marburg und Kirchhain, betreffend "Hetzpropaganda der Internationalen Bibelforscher Vereinigung". Der Landrat warnt außerdem vor dem "berüchtigeten" Vorsitzenden der Bibelforscher Vereinigung, der versuche mit Schallplatten das Deutsche Reich anzugreifen.
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Der Landrat  in Marburg an die Bürgermeister, die Gend. Obermeister und Meister des Kreises, betr. Die Anwendung des Deutschen Grußes durch Juden, 11 März 1937
Der Landrat in Marburg an die Bürgermeister, die Gend. Obermeister und Meister des Kreises, betr. Die Anwendung des Deutschen Grußes durch Juden, 11 März 1937
Der Landrat  in Marburg an die Bürgermeister, die Gend. Obermeister und Meister des Kreises, betr. Die Anwendung des Deutschen Grußes durch Juden. Dieser sei nur arischen Deutschen erlaubt. Auch bei "Mischlingen", die nicht den Reichsbürgerbrief erlangen könnten, sei der Gruß auf Befehl von Hess verboten.
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Der Bürgermeister an den Landrat in Marburg, über den Stand der Jüdischen Bevölkerung in Kainhain am 15. März 1937, 9. August 1937
Der Bürgermeister an den Landrat in Marburg, über den Stand der Jüdischen Bevölkerung in Kainhain am 15. März 1937, 9. August 1937
Der Bürgermeister an den Landrat in Marburg, über den Stand der Jüdischen Bevölkerung in Kirchnhain am 15. März 1937. In der Liste wird die Kopfzahl der jüdischen Bevölkerung im Januar 1933 angegeben, sowie die zahl der ausgewandertern über die Jahre 1933 - 1937 aufgeschlüsselt. Von den 171 jüdischen Einwohnern im Jahre 1933 sind bis zum Jahr 1937 noch 142 jüdische Bewohner in Kirchhain ansässig.
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Die Geheime Staatspolizei für den Bezirk Kassel an die Landräte / Bürgermeister und Gend. Ämter des Kreises, sowie die Stapo Außenstelle in Hanau, btr. Erfassung von Juden und Halbjuden, 27. August 1937
Die Geheime Staatspolizei für den Bezirk Kassel an die Landräte / Bürgermeister und Gend. Ämter des Kreises, sowie die Stapo Außenstelle in Hanau, btr. Erfassung von Juden und Halbjuden, 27. August 1937
Die Geheime Staatspolizei für den Bezirk Kassel an die Landräte / Bürgermeister und Gend. Ämter des Kreises, sowie die Stapo Außenstelle in Hanau, btr. Erfassung von Juden und Halbjuden, 27. August 1937
Die Geheime Staatspolizei für den Bezirk Kassel an die Landräte / Bürgermeister und Gend. Ämter des Kreises, sowie die Stapo Außenstelle in Hanau, btr. Erfassung von Juden und Halbjuden. Es wird gebeten Listen anzulegen, die in fünffacher Ausfertigung sämtliche Daten der dort lebenden Juden bis zum 1. Oktober anzulegen.
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Zollfahndungsstelle Frankfurt an die Polizeiverwaltung in Kirchhain, Bez. Kassel, btr. Die Auswanderung jüdischer Rohprodukthändler, 4. Oktober 1937
Zollfahndungsstelle Frankfurt an die Polizeiverwaltung in Kirchhain, Bez. Kassel, btr. Die Auswanderung jüdischer Rohprodukthändler, 4. Oktober 1937
Zollfahndungsstelle Frankfurt an die Polizeiverwaltung in Kirchhain, Bez. Kassel, btr. Die Auswanderung jüdischer Rohprodukthändler, 4. Oktober 1937
Zollfahndungsstelle Frankfurt an die Polizeiverwaltung in Kirchhain, Bez. Kassel, btr. Die Auswanderung jüdischer Rohprodukthändler. Die Zollfahndungsstelle gibt an, in den letzten Jahren seien im Rohproduktgewerbe grosse Gewinne erziehlt worden, die nun durch den zwangsweise angeordneten Verkauf der Lager von jüdischen Händlern zu einer Auswanderungswelle geführt hätten.  Die Zollfahndungsstelle ordnet an, die Rohprodukthändler in Kirchhain scharf zu überwachen und fordert Listen dieser Händler an.
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Der Landrat in Marburg an die Bürgermeister der Städte und die Gend.-Beamten des Kreises, btr. Firmenschilder von jüdischen Geschäften, 21. Oktober 1937
Der Landrat in Marburg an die Bürgermeister der Städte und die Gend.-Beamten des Kreises, btr. Firmenschilder von jüdischen Geschäften, 21. Oktober 1937
Der Landrat in Marburg an die Bürgermeister der Städte und die Gend.-Beamten des Kreises, btr. Firmenschilder von jüdischen Geschäften. Der Landrat gibt an, jüdische Firmen hätten z.T. ihre Firmenschilder entfernt oder in sehr kleiner Schrift angebracht, was "fremde Volksgenossen" verführe, dort einzukaufen. Er erbittet die Adressen dieser Firmen um Schritte einleiten zu können.
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Die Geheime Staatspolizeistelle Kassel an die Landräte, Bürgermeister u. die Stapo Aussendienststellen, btr. Jüdische Buchhandlungen, 29. Dezember 1937
Die Geheime Staatspolizeistelle Kassel an die Landräte, Bürgermeister u. die Stapo Aussendienststellen, btr. Jüdische Buchhandlungen, 29. Dezember 1937
Die Geheime Staatspolizeistelle Kassel an die Landräte, Bürgermeister u. die Stapo Aussendienststellen, btr. Jüdische Buchhandlungen.  Die Gestapo bittet um Daten dieser Buchhandlungen.
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Die Fachgruppe Holzhandel an das Bürgermeisteramt Kirchhain, betreffend einer Aufstellung der nichtarischen Firmen ihres Bereichs, 25. Januar 1938
Die Fachgruppe Holzhandel an das Bürgermeisteramt Kirchhain, betreffend einer Aufstellung der nichtarischen Firmen ihres Bereichs, 25. Januar 1938
Die Fachgruppe Holzhandel an das Bürgermeisteramt Kirchhain, betreffend einer Aufstellung der nichtarischen Firmen ihres Bereichs, 25. Januar 1938
Die Fachgruppe Holzhandel an das Bürgermeisteramt Kirchhain, betreffend einer Aufstellung der nichtarischen Firmen ihres Bereichs, die beigelegt wurde. Die in Kirchhain befindliche Firma Stern u. Sohn ist auf der Auflistung markiert.
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Die Gestapo Kassel an die Bürgermeister und Gend. Beamten des Kreises, btr. Der Ausstellung von Bescheinigungen an Juden, 11. Januar 1938
Die Gestapo Kassel an die Bürgermeister und Gend. Beamten des Kreises, btr. Der Ausstellung von Bescheinigungen an Juden, 11. Januar 1938
Die Gestapo Kassel schreibt an die Bürgermeister und Gend. Beamten des Kreises, btr. Der Ausstellung von Bescheinigungen an Juden, diese seien nur noch unter Beteiligung der Stapostellen auszustellen. Grund hierfür sei, dass "jede Rückkehr jüdischer Emigranten in das Reichsgebiet grundsätzlich unerwüscht" sei, diese jedoch bei deutschen Vertretungen im Ausland Bescheinigungen von Ortspolizeibehören vorgelegt hätten.
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Die NSDAP an die Bürgermeister u. Gend. Beamten des Kreises und das Landratsamt in Marburg, btr. Überblick über die jüdischen Geschäfte des Bezirks, 5. Juli 1938
Die NSDAP an die Bürgermeister u. Gend. Beamten des Kreises und das Landratsamt in Marburg, btr. Überblick über die jüdischen Geschäfte des Bezirks, 5. Juli 1938
Die NSDAP an die Bürgermeister u. Gend. Beamten des Kreises und das Landratsamt in Marburg, btr. Überblick über die jüdischen Geschäfte des Bezirks, 5. Juli 1938
Die NSDAP an die Bürgermeister u. Gend. Beamten des Kreises und das Landratsamt in Marburg, btr. Überblick über die jüdischen Geschäfte des Bezirks, 5. Juli 1938
Die NSDAP an die Bürgermeister u. Gend. Beamten des Kreises und das Landratsamt in Marburg, btr. Überblick über die jüdischen Geschäfte des Bezirks, 5. Juli 1938
Die NSDAP an die Bürgermeister u. Gend. Beamten des Kreises und das Landratsamt in Marburg, btr. Überblick über die jüdischen Geschäfte des Bezirks, 5. Juli 1938
Die NSDAP an die Bürgermeister u. Gend. Beamten des Kreises und das Landratsamt in Marburg, btr. Überblick über die jüdischen Geschäfte des Bezirks, 5. Juli 1938
Die NSDAP an die Bürgermeister u. Gend. Beamten des Kreises und das Landratsamt in Marburg, btr. Überblick über die jüdischen Geschäfte des Bezirks. In der Anliegenden handschriftl. Liste sind die Geschäfte Blumenfeld, Katten, Staufs, Wertheim, Heilbrunn, Kanter, Stern, und Plaut aufgeführt.
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Emil Katten an das Bürgermeisteramt in Kirchhain, zu Händen von Bürgermeister Metzler, betreffend den Verkauf seines Hauses, 10 August 1938
Emil Katten an das Bürgermeisteramt in Kirchhain, zu Händen von Bürgermeister Metzler, betreffend den Verkauf seines Hauses, 10 August 1938
Emil Katten schreibt an das Bürgermeisteramt in Kirchhain, zu Händen von Bürgermeister Metzler, betreffend den Verkauf seines Hauses. Sprenglermeister Seibert hätte ihn beiläufig nach dem Verkauf seines Hauses gefragt, und sei einige Tage später mit einem potentiellen Käufer erschienen. Katten habe jedoch nicht vor, das Haus zu veräussern, da die Ausreise als Kriegsbeschädigter mit grossen Umständen verbunden sei. Görge und Seibert wüssten jedoch sehr genau, das bei Verkäufen nur notarielle Abmachungen gültigkeit hätten.
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Der Bürgermeister in Kirchhain an den Landrat in Marburg, betreffend der Verfügung vom 8.8. 1938 (Zahl der Juden), 16. August 1938
Der Bürgermeister in Kirchhain an den Landrat in Marburg, betreffend der Verfügung vom 8.8. 1938 (Zahl der Juden), 16. August 1938
Der Bürgermeister in Kirchhain an den Landrat in Marburg, betreffend der Verfügung vom 8.8. 1938 (Zahl der Juden), 16. August 1938
Der Bürgermeister in Kirchhain an den Landrat in Marburg, betreffend der Verfügung vom 8.8. 1938 (Zahl der Juden).  Auf der Rückseite wird die zahl der Juden in Kirchhain für Januar 1936 mit 153, für den 1. Juli 1938 noch mit 77 angegeben.
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Die Gestapo Kassel an die Landräte, Bürgermeister und Gend. Beamten des Kreises, sowie die Stapo Hanau, btr. Bezeichnung "Ortsgruppe" bei jüdischen Organisationen, 27. August 1938
Die Gestapo Kassel an die Landräte, Bürgermeister und Gend. Beamten des Kreises, sowie die Stapo Hanau, btr. Bezeichnung "Ortsgruppe" bei jüdischen Organisationen, 27. August 1938
Die Gestapo Kassel an die Landräte, Bürgermeister und Gend. Beamten des Kreises, sowie die Stapo Hanau, btr. Bezeichnung "Ortsgruppe" bei jüdischen Organisationen, 27. August 1938
Die Gestapo Kassel an die Landräte, Bürgermeister und Gend. Beamten des Kreises, sowie die Stapo Hanau, btr. Bezeichnung "Ortsgruppe" bei jüdischen Organisationen. Diese Bezeichnung sei unzulässig, stattdessen haben die jüd. Organisationen die Bezeichnung "Ortsverband" zu führen.
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Der Landrat in Marburg an die Bürgermeister des Kreises, btr. Jüdische Gewerbeberiebe, 23. September 1938
Der Landrat in Marburg an die Bürgermeister des Kreises, btr. Jüdische Gewerbeberiebe, 23. September 1938
Der Landrat in Marburg schreibt an die Bürgermeister des Kreises, btr. Jüdische Gewerbeberiebe, und fordert eine Nachweisung über die seit 1933 "arisierten" Gewerbebetriebe. 
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Stadt Kirchhain and den Landrat in Marburg, btr. Verzeichnis der jüdischen Gewebebetriebe in Kirchhain, 22. September 1938
Stadt Kirchhain and den Landrat in Marburg, btr. Verzeichnis der jüdischen Gewebebetriebe in Kirchhain, 22. September 1938
Stadt Kirchhain and den Landrat in Marburg, btr. Verzeichnis der jüdischen Gewebebetriebe in Kirchhain, 22. September 1938
Stadt Kirchhain and den Landrat in Marburg, btr. Verzeichnis der jüdischen Gewebebetriebe in Kirchhain. Das Verzeichnis enthält die Namen, Anschrift und Produktionstätigkeit der Betriebe in jüdischem Besitz.
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Geheime Staatspolizei Kassel an die Landräte, Oberbürgermeister sowie die Stapo-Aussenstelle Hanau u. Kassel, btr. Vorträge bei Veranstaltungen jüdischer Organisationen, 13. Oktober 1938
Geheime Staatspolizei Kassel an die Landräte, Oberbürgermeister sowie die Stapo-Aussenstelle Hanau u. Kassel, btr. Vorträge bei Veranstaltungen jüdischer Organisationen, 13. Oktober 1938
Geheime Staatspolizei Kassel an die Landräte, Oberbürgermeister sowie die Stapo-Aussenstelle Hanau u. Kassel, btr. Vorträge bei Veranstaltungen jüdischer Organisationen, 13. Oktober 1938
Die Geheime Staatspolizei Kassel schreibt an die Landräte, Oberbürgermeister sowie die Stapo-Aussenstelle Hanau u. Kassel, btr. Vorträge bei Veranstaltungen jüdischer Organisationen. Diese seien verpflichtet, Vortagsmanuskripte beim Reichspropagandaministerium vorzulegen, um sich den Vortrag vorträglich genehmigen zu lassen.
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Der Regierungspräsident in Kassel, an die Landräte des Bezirks Marburg u. die Bürgermeister des Kreises, btr. Ausstellung von Bedürftigkeitsbescheinigungen, 26. Oktober 1938.
Der Regierungspräsident in Kassel, an die Landräte des Bezirks Marburg u. die Bürgermeister des Kreises, btr. Ausstellung von Bedürftigkeitsbescheinigungen, 26. Oktober 1938.
Der Regierungspräsident in Kassel, an die Landräte des Bezirks Marburg u. die Bürgermeister des Kreises, btr. Ausstellung von Bedürftigkeitsbescheinigungen. Diese Bescheinigungen sind bei Anträgen von Juden grundsätzlich abzulehnen.
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Der Regierungsprädsident in Kassel and die Landräte des Bezirks u. die Bürgermeister des Kreises, btr. Maßnahmen gegen jüdische Unternehmen, 15. November 1938
Der Regierungsprädsident in Kassel and die Landräte des Bezirks u. die Bürgermeister des Kreises, btr. Maßnahmen gegen jüdische Unternehmen, 15. November 1938
Der Regierungsprädsident in Kassel and die Landräte des Bezirks u. die Bürgermeister des Kreises, btr. Maßnahmen gegen jüdische Unternehmen.  Es wird auf einen Runderlass des Reichsministers des Inneren verwiesen, und alle wirtschaftlichen Maßnahmen gegen jüdische Unternehmen, die keine gesetzliche Grundlage haben, verboten.  In der weiterleitung des Landrats an die Bürgermeister ist vermerkt, der "Fall Plaut" werde hiervon nicht betroffen.
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Der Landrat in Marburg and den Bürgermeister in Kirchhain, btr. Wanderbewegung von Juden, 24. November 1938
Der Landrat in Marburg and den Bürgermeister in Kirchhain, btr. Wanderbewegung von Juden, 24. November 1938
Der Landrat in Marburg and den Bürgermeister in Kirchhain, btr. Wanderbewegung von Juden. Der Landrat ordenet eine weitere Überprüfung und Ergänzung des Verzeichnisses über die Juden in Kirchhain an.
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Die Gestapo Kassel an die Regierungspräsidenten, Landräte, Bürgermeister und Gend. Beamten des Kreises, sowie die Stapo Hanau, btr, Auswanderung der aus der Haft entlassenen Juden, 26. Januar 1939
Die Gestapo Kassel an die Regierungspräsidenten, Landräte, Bürgermeister und Gend. Beamten des Kreises, sowie die Stapo Hanau, btr, Auswanderung der aus der Haft entlassenen Juden, 26. Januar 1939
Die Gestapo Kassel an die Regierungspräsidenten, Landräte, Bürgermeister und Gend. Beamten des Kreises, sowie die Stapo Hanau, btr, Auswanderung der aus der Haft entlassenen Juden, über die ständig zu berichten sei.
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Der Reichswirtschaftsminister in Berlin an die Kommunalen Pfandleihhausanstalten, das Landesleihhaus Kassel, und das Regierunspräsidium, btr. Ablieferung von Juwelen u. Edelsteinen durch Juden, 21. März 1939
Der Reichswirtschaftsminister in Berlin an die Kommunalen Pfandleihhausanstalten, das Landesleihhaus Kassel, und das Regierunspräsidium, btr. Ablieferung von Juwelen u. Edelsteinen durch Juden, 21. März 1939
Der Reichswirtschaftsminister in Berlin an die Kommunalen Pfandleihhausanstalten, das Landesleihhaus Kassel, und das Regierunspräsidium, btr. Ablieferung von Juwelen u. Edelsteinen durch Juden, 21. März 1939
Der Reichswirtschaftsminister in Berlin an die Kommunalen Pfandleihhausanstalten, das Landesleihhaus Kassel, und das Regierunspräsidium, btr. Ablieferung von Juwelen u. Edelsteinen durch Juden, 21. März 1939
Der Reichswirtschaftsminister in Berlin an die Kommunalen Pfandleihhausanstalten, das Landesleihhaus Kassel, und das Regierunspräsidium, btr. Ablieferung von Juwelen u. Edelsteinen durch Juden, 21. März 1939
Der Reichswirtschaftsminister in Berlin an die Kommunalen Pfandleihhausanstalten, das Landesleihhaus Kassel, und das Regierunspräsidium, btr. Ablieferung von Juwelen u. Edelsteinen durch Juden. Betrifft und regelt die Ablieferung des gesamten Eigentums an Gold, Edelmetallen und Edelsteinen mit Wert über 150 RM. Bei nach numismatisch geordneten Münzsammlungen sind diese nicht zu trennen um ihren Wert nicht zu schmälern.
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Der Landrat an den Bürgermeister in Kirchhain, betreffend den Kauf von Lagergebäuden "aus jüdischer Hand", 22. April 1939
Der Landrat an den Bürgermeister in Kirchhain, betreffend den Kauf von Lagergebäuden "aus jüdischer Hand", 22. April 1939
Der Landrat an den Bürgermeister in Kirchhain, betreffend den Kauf von Lagergebäuden "aus jüdischer Hand". Hierzu schreibt der Landrat an einen Interessenten an einem jüdischen Lagerhaus, er habe auf den Verkauf keinen Einfluss und verweist auf die gesetzlichen Bestimmungen zum Verkauf, nachdem auf den Verkäufer "von hier aus" keinen Zwang ausgeübt werden kann.
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Der Reichsminister des Inneren an die Regierungspräsidenten, Landräte und Bürgermeister, btr. Jüdisches Archivgut, 15. April 1939
Der Reichsminister des Inneren an die Regierungspräsidenten, Landräte und Bürgermeister, btr. Jüdisches Archivgut, 15. April 1939
Der Reichsminister des Inneren an die Regierungspräsidenten, Landräte und Bürgermeister, btr. Jüdisches Archivgut, 15. April 1939
Der Reichsminister des Inneren schreibt an die Regierungspräsidenten, Landräte und Bürgermeister, btr. Jüdisches Archivgut. Dieses sei zunächst zur Sichtung bei der Gestapo zu sammeln, weswegen jeglichen sichergestelltes jüdisches Archivgut sofort dorthin zu senden sei.
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Der Reichsminister des Inneren an die Regierungspräsidenten, Landräte und Bürgermeister, sowie die Polizeipräsidenten, btr. Die Auswanderer Abgabe bei Juden, 15. Juni 1939
Der Reichsminister des Inneren an die Regierungspräsidenten, Landräte und Bürgermeister, sowie die Polizeipräsidenten, btr. Die Auswanderer Abgabe bei Juden, 15. Juni 1939
Der Reichsminister des Inneren an die Regierungspräsidenten, Landräte und Bürgermeister, sowie die Polizeipräsidenten, btr. Die Auswanderer Abgabe bei Juden, welche neu gegliedert wurde. Die neuen Bezirksstellen sind im beiliegenden Verzeichnis aufgeführt.
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Der Landrat and den Bürgermeister in Kirchhain und die Gendarmeriebeamten des Kreises, btr. Rundfunkapparate von Juden, 22. September 1939
Der Landrat and den Bürgermeister in Kirchhain und die Gendarmeriebeamten des Kreises, btr. Rundfunkapparate von Juden, 22. September 1939
Der Landrat and den Bürgermeister in Kirchhain und die Gendarmeriebeamten des Kreises, btr. Rundfunkapparate von Juden, 22. September 1939
Der Landrat and den Bürgermeister in Kirchhain und die Gendarmeriebeamten des Kreises, btr. Rundfunkapparate von Juden, 22. September 1939
Der Landrat and den Bürgermeister in Kirchhain und die Gendarmeriebeamten des Kreises, btr. Rundfunkapparate von Juden, 22. September 1939
Der Landrat and den Bürgermeister in Kirchhain und die Gendarmeriebeamten des Kreises, btr. Rundfunkapparate von Juden. Der Landrat verschickt einen Abdruck zu den Bestimmungen zum Einzug von Rundfunkgeräten von Juden, mit Anweisungen was mit diesen zu geschehen habe.
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Die Geheime Staatspolizei Kassel an die Landräte, Bürgermeister u. die Stapo in Hanau, btr. Die Zuweisung von besonderen Lebensmittelgeschäften für Juden, 17. September 1939
Die Geheime Staatspolizei Kassel an die Landräte, Bürgermeister u. die Stapo in Hanau, btr. Die Zuweisung von besonderen Lebensmittelgeschäften für Juden, 17. September 1939
Die Geheime Staatspolizei Kassel an die Landräte, Bürgermeister u. die Stapo in Hanau, btr. Die Zuweisung von besonderen Lebensmittelgeschäften für Juden, 17. September 1939
Die Geheime Staatspolizei Kassel an die Landräte, Bürgermeister u. die Stapo in Hanau, btr. Die Zuweisung von besonderen Lebensmittelgeschäften für Juden. "Keinem Deutschen kann zugemutet werden, sich mit Juden zusammen vor einem Geschäft anzustellen." Der Kauf von Lebensmitteln wird Juden nur noch in bestimmten Geschäften zu bestimmten Zeiten erlaubt.  Weiterhin werden Razzien auf der Suche nach Hamsterwaren durchgeführt.
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Der Landrat in Marburg an Herrn Kurt Becker in Kirchhain, btr. "behördliche Verteilung von jüdischen Grundbesitz", 27. März 1940.
Der Landrat in Marburg an Herrn Kurt Becker in Kirchhain, btr. "behördliche Verteilung von jüdischen Grundbesitz", 27. März 1940.
Der Landrat in Marburg an Herrn Kurt Becker in Kirchhain, btr. "behördliche Verteilung von jüdischen Grundbesitz", 27. März 1940.
Der Landrat in Marburg an Herrn Kurt Becker in Kirchhain, btr. "behördliche Verteilung von jüdischen Grundbesitz".  Dem Empfänger das Schreibens wird mitgeteilt, eine behördliche Verteilung von jüdischen Grundbesitz finde nicht statt, er habe sich mit der jüdischen Eigentümerin auf einen Kaufvertrag zu einigen.
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Die Gestapo Kassel an die Landräte und Bürgermeister des Bezirks u. die Stapo in Hanau, btr. Ausgeh Verbot für Juden, 16. Mai 1940
Die Gestapo Kassel an die Landräte und Bürgermeister des Bezirks u. die Stapo in Hanau, btr. Ausgeh Verbot für Juden, 16. Mai 1940
Die Gestapo Kassel an die Landräte und Bürgermeister des Bezirks u. die Stapo in Hanau, btr. Ausgeh Verbot für Juden, 16. Mai 1940
Die Gestapo Kassel an die Landräte und Bürgermeister des Bezirks u. die Stapo in Hanau, btr. Ausgeh Verbot für Juden. Das Ausgeh Verbot wird für Juden auf die Zeit von 21 - 5 Uhr, im Winter von 20 Bis 6 Uhr festgelegt. Eine veröffentlichung des Verbots in Zeitungen oder öffentlichen Erlassen hat zu unterbleiben.
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Verzeichnis der im Landkreis Marburg wohnhaften Juden, 19. November 1940
Verzeichnis der im Landkreis Marburg wohnhaften Juden, 19. November 1940
Verzeichnis der im Landkreis Marburg wohnhaften Juden, aufgestellt am 30. September 1939. Nach dieser Liste sind am 30. September noch 194 Juden im Landkreis Marburg verblieben.
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Der Landrat in Marburg an den Bürgermeister in Kirchhain, btr. Einer Nachweisung über die in Kirchhain wohnhaften Juden, 19. November 1940
Der Landrat in Marburg an den Bürgermeister in Kirchhain, btr. Einer Nachweisung über die in Kirchhain wohnhaften Juden, 19. November 1940
Der Landrat in Marburg an den Bürgermeister in Kirchhain, btr. Einer Nachweisung über die in Kirchhain wohnhaften Juden, 19. November 1940
Der Landrat in Marburg an den Bürgermeister in Kirchhain, btr. Einer Nachweisung über die in Kirchhain wohnhaften Juden, 19. November 1940
Der Landrat in Marburg an den Bürgermeister in Kirchhain, btr. Einer Nachweisung über die in Kirchhain wohnhaften Juden. Im Anhang findet sich die Liste, in der 16 Namen aufgeführt sind.
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Verzeichnis der im Landkreis Marburg wohnhaften Juden, 13. Mai 1941
Verzeichnis der im Landkreis Marburg wohnhaften Juden, 13. Mai 1941
In dem am 13. Mai 1941 aufgestellten Dokument sind die 15 verbliebenen jüdischen Einwohner von Kirchhain mit Namen und Adresse aufgeführt.
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Der Landrat in Marburg an den Bürgermeister in Kirchhain, btr. Das religiöse Bekenntnis der Juden, 23. Juni 1941
Der Landrat in Marburg an den Bürgermeister in Kirchhain, btr. Das religiöse Bekenntnis der Juden, 23. Juni 1941
Der Landrat in Marburg schreibt an den Bürgermeister in Kirchhain, btr. des religiösen Bekenntnisses der Juden, das Juden die aus den jüdischen Kultusvereinigungen ausgetreten sind, sich als "glaubenslos" zu bezeichnen haben. Die Bezeichnung "gottgläubig" wird Juden untersagt.
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Der Landrat in Marburg an den Bürgermeister in Kirchhain, btr. den "Judenstern", 9. September 1941
Der Landrat in Marburg an den Bürgermeister in Kirchhain, btr. den "Judenstern", 9. September 1941
Der Landrat in Marburg schreibt an den Bürgermeister in Kirchhain, btr. den Judenstern. Dieser sei für alle Juden, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, sichtbar zu tragen. Das Verlassen des Bereichs ihrer Wohngemeinde sowie das tragen von Orden oder Ehrenzeichen wird gleichfalls verboten.
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Der Landrat in Marburg an den Bürgermeister in Kirchhain, btr. der "Kennzeichnung der Juden", 17. Oktober 1941
Der Landrat in Marburg an den Bürgermeister in Kirchhain, btr. der "Kennzeichnung der Juden", 17. Oktober 1941
Der Landrat in Marburg an den Bürgermeister in Kirchhain, btr. der "Kennzeichnung der Juden", 17. Oktober 1941
Der Landrat in Marburg an den Bürgermeister in Kirchhain, btr. der "Kennzeichnung der Juden", 17. Oktober 1941
Der Landrat in Marburg an den Bürgermeister in Kirchhain, btr. der "Kennzeichnung der Juden". Diesen kann "in besonders gelagerten Fällen" eine Genehmigung für das Verlassen der Wohngemeinde ausgestellt werden.  An Wochenenden oder Festtagen, an denen stärkerer Reiseverkehr herrscht, sind Bescheinigungen jedoch nicht zu erteilen.
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Erlass des Reichsverkehrsministeriums betreffend die Benutzung der Verkehrtsmittel durch Juden, vom 18. September 1941
Erlass des Reichsverkehrsministeriums betreffend die Benutzung der Verkehrtsmittel durch Juden, vom 18. September 1941
Erlass des Reichsverkehrsministeriums betreffend die Benutzung der Verkehrtsmittel durch Juden, vom 18. September 1941. Der Erlass regelt die benutzung der Verkehrtsmittel durch Juden, und enthält zahlreiche Beschränkungen und Verbote, z.B. den außschluss aus Speisewagen oder das Verbot der nutzung von Ausflugsschiffen, Einschränkungen bei Straßenbahnen etc.
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Der Landrat in Marburg an den Bürgermeister in Kirchhain, btr. Neues Verzeichnis der Juden in Kirchhain. 18. November 1941
Der Landrat in Marburg an den Bürgermeister in Kirchhain, btr. Neues Verzeichnis der Juden in Kirchhain. 18. November 1941
Der Landrat in Marburg an den Bürgermeister in Kirchhain, btr. Neues Verzeichnis der Juden in Kirchhain. 18. November 1941
Der Landrat in Marburg an den Bürgermeister in Kirchhain, btr. Neues Verzeichnis der Juden in Kirchhain. Der Polizeipräsident Seufer beschwert sich über Abweichungen der Kirchhainer Liste mit seiner eigenen und weist auf die "staatspolitische Bedeutung" der Kontrolle hin.
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Hauptzollamt Kassel, Zollinhaltserklärung der Familie Haas, 17. November 1941
Hauptzollamt Kassel, Zollinhaltserklärung der Familie Haas, 17. November 1941
Hauptzollamt Kassel, Zollinhaltserklärung der Familie Haas, 17. November 1941
Die Zollinhaltserklärung der Familie Haas listet auf, das Koffer geöffnet wurden, sowie ihren Inhalt. Auf der Rückseite ist notiert, nach Angaben des Ernährungsamtes hätten sich keine anmeldepflichtigen Waren darunter befunden.
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Die Gestapo Kassel an die Landräte des Bezirks, btr. der Erfassung von Schreibmaschinen, Fahrrädern, Fotoapparaten und Ferngläsen der "nach Osten abgeschobenen Juden", 22. Januar 1942
Die Gestapo Kassel an die Landräte des Bezirks, btr. der Erfassung von Schreibmaschinen, Fahrrädern, Fotoapparaten und Ferngläsen der "nach Osten abgeschobenen Juden", 22. Januar 1942
Die Gestapo Kassel an die Landräte des Bezirks, btr. der Erfassung von Schreibmaschinen, Fahrrädern, Fotoapparaten und Ferngläsen der "nach Osten abgeschobenen Juden". Über die Gegenstände die die deportierten Juden bei den Ortspolizeibehörden abgeben mussten, wird Meldung erbeten.
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Gestapo Kassel an den Landrat in Marburg, btr. Der Verwaltung und Verwertung von Vermögenswerten der deportierten Juden, 10. März 1942
Gestapo Kassel an den Landrat in Marburg, btr. Der Verwaltung und Verwertung von Vermögenswerten der deportierten Juden, 10. März 1942
Gestapo Kassel an den Landrat in Marburg, btr. Der Verwaltung und Verwertung von Vermögenswerten der deportierten Juden. Die Gestapo fragt nach dem Verbleib der Familien aus Kirchhain, die noch eingetragene Grundstücke besitzen, um die "Verwertung der Grundstücke zugunsten des Deutschen Reichs" zu überprüfen. Eine Namensliste der Grundstücke sowie der Eigentümer ist angehängt.
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Der Landrat in Marburg Abt. Ausländeramt an den Bürgermeister in Kirchhain, betr. Kennzeichnung der Wohnungen von Juden, 30. April 1942
Der Landrat in Marburg Abt. Ausländeramt an den Bürgermeister in Kirchhain, betr. Kennzeichnung der Wohnungen von Juden, 30. April 1942
Der Landrat in Marburg Abt. Ausländeramt an den Bürgermeister in Kirchhain, betr. Kennzeichnung der Wohnungen von Juden, 30. April 1942
Der Landrat in Marburg Abt. Ausländeramt schreibt an den Bürgermeister in Kirchhain, betr.  Kennzeichnung der Wohnungen von Juden, diese habe durch die Anbringung eines Judensterns zu erfolgen.
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Der Landrat in Marburg an die Bürgermeister der Städte und die Gend. Beamten des Kreises, btr. die "vierteljährlichen Termine zur Wanderbewegung der Juden", 31. Juli 1942
Der Landrat in Marburg an die Bürgermeister der Städte und die Gend. Beamten des Kreises, btr. die "vierteljährlichen Termine zur Wanderbewegung der Juden", 31. Juli 1942
Der Landrat in Marburg an die Bürgermeister der Städte und die Gend. Beamten des Kreises, btr. die "vierteljährlichen Termine zur Wanderbewegung der Juden", 31. Juli 1942
Der Landrat in Marburg an die Bürgermeister der Städte und die Gend. Beamten des Kreises, btr. die "vierteljährlichen Termine zur Wanderbewegung der Juden", 31. Juli 1942
Der Landrat in Marburg schreibt an die Bürgermeister der Städte und die Gend. Beamten des Kreises, btr. der "vierteljährlichen Termine zur Wanderbewegung der Juden", diese seien nach höherer Weisung gestrichen.  Dem Dokument liegt eine Liste der jüd. Bevölkerungszahl von Kirchhain vor, die in der letzten Eintragung vom 31. 7. 1942 noch 2 verbliebene Juden aufführt.
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330 Kirchhain 2269:  Spezialakten Auswanderungsanträge 1936 - 1942
330 Kirchhain 2269: Spezialakten Auswanderungsanträge 1936 - 1942

Die Akte 330 Kirchhain 2269 ist mit dem Originaltitel "Spezialakten Auswanderungsanträge" versehen und behandelt den Zeitraum von 1936 - 1942. Aus der Akte lassen sich die strengen Ausreisebestimmungen sehr gut Nachvollziehen, so mussten selbst für kurze Besuchsreisen bei den eigenen Kindern Ausreiseanträge gestellt werden, wenn diese z.B. in der Schweiz wohnten. [Dokument 1]   Weiterhin wird die Überwachung der jüdischen Bevölkerung deutlich, vor allem geht diese aus den ständigen Anfragen nach genauen und aktualisierten Nachweislisten der jüdischen Bevölkerung hervor, die vom Landrat regelmäßig beanstandet werden. [Dokument 2]

Weitere Dokumente belegen die vorbereitung und Durchführung von Deportationen, so wird z.B. in einem Dokument erklärt, was mit den Wohnungen von deportierten Juden aus Kirchhain zu geschehen hat. [Dokument 3]

Vor allem aus einem Vergleich dieser Listen lassen sich sehr gut die Auswirkungen der Antisemitischen Nationalsozialistischen Politik erkennen, die jeweils rot durchstrichenen Namen sind bis zu diesem Zeitpunkt entweder ausgewandert, oder nach Osten deportiert worden. [Dokument 4]

 

Bearbeitet von Johannes Vogelgesang 

Brief des Landrats an den Bürgermeister in Kirchhain, betreffend die Ausreise des jüdischen Bürgers Moritz Wertheim, vom 17. September 1936
Brief des Landrats an den Bürgermeister in Kirchhain, betreffend die Ausreise des jüdischen Bürgers Moritz Wertheim, vom 17. September 1936
Brief des Landrats an den Bürgermeister in Kirchhain, betreffend die Ausreise des jüdischen Bürgers Moritz Wertheim, vom 17. September 1936
Der Landrat in Marburg schreibt an den Bürgermeister in Kirchhain, dass einer Ausreise von Moritz Wertheim nichts entgegensteht. Er bezieht sich dabei offensichtlich auf eine Anfrage des Bürgermeisters, da in dem Schreiben außerdem eine ablehnung des Konsulats erwähnt wird, die mit der Schwerhöringkeit des Betreffenden begründet wurde.

 

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Brief des Landrats an den Bürgermeister in Kirchhain, betreffend eine Besuchsreise der Paula Steinhauer in die Schweiz, 19.Oktober 1936
Brief des Landrats an den Bürgermeister in Kirchhain, betreffend eine Besuchsreise der Paula Steinhauer in die Schweiz, 19.Oktober 1936
Brief des Landrats an den Bürgermeister in Kirchhain, betreffend eine Besuchsreise der Paula Steinhauer in die Schweiz, 19.Oktober 1936
Brief des Landrats an den Bürgermeister in Kirchhain, betreffend eine Besuchsreise der Paula Steinhauer in die Schweiz, 19.Oktober 1936
Der Landrat in Marburg schreibt an den Bürgermeister in Kirchhain, dass bei einer Besuchsreise von Frau Paula Steinhauer keine Bedenken bestehen und diese damit genehmigt ist. Der Bürgermeister wird außerdem angewiesen die Personalien der in der Schweiz lebenden Tocher und weiterer Angehöriger festzustellen und die Daten ans Landratsamt zu schicken, weiterhin ist die Rückkehr der Frau zu melden. 
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Brief des Hauptzollamtes Marburg an die Polizeiverwaltung in Kassel, zur Ausreise der jüdischen Bürgerin Jeannette Lomnitz aus Kirchhain, 27. Mai 1939
Brief des Hauptzollamtes Marburg an die Polizeiverwaltung in Kassel, zur Ausreise der jüdischen Bürgerin Jeannette Lomnitz aus Kirchhain, 27. Mai 1939
Das Hauptzollamt Marburg informiert die Polizeiverwaltung Kirchhain über die geplante  Auswanderung der Jeanette Lomnitz nach England am 3. Juni 1939. Die Verpackung und Verladung soll am 2. Juni in Kirchhain stattfinden.
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Brief von Frau Jeanette Lomnitz an die geheime Staatspolizei Kassel, und erbittet Genehmigung für eine 2 monatige Reise, 5. Juli 1938
Brief von Frau Jeanette Lomnitz an die geheime Staatspolizei Kassel, und erbittet Genehmigung für eine 2 monatige Reise, 5. Juli 1938
Frau Jeanette Lomnitz schreibt an die geheime Staatspolizei Kassel, und erbittet die Genehmigung für 2 Monate mit ihrem Schwiegersohn, Hugo Staufs, reisen zu dürfen. Sie gibt außerdem an, schon 78 Jahre alt zu sein und kein Vermögen zu besitzen.
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Brief von Frau Jeanette Lomnitz an den Bürgermeister von Kirchhain, 25. Mai 1937
Brief von Frau Jeanette Lomnitz an den Bürgermeister von Kirchhain, 25. Mai 1937
Brief von Frau Jeanette Lomnitz an den Bürgermeister von Kirchhain, 25. Mai 1937
Frau Jeanette Lomnitz schreibt an den Bürgermeister in Kirchhain und bittet um die Erlaubnis, ihren Sohn in England für 2 Monate besuchen zu dürfen. Auf der Rückseite wird vom Bürgermeister als Ortspolizeibehörde mitgeteilt, das gegen die Reise keine Bedenken bestehen.
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Das Hauptzollamt in Marburg schreibt an die Polizeiverwaltung der Stadt Kirchhain, bezüglich der Ausreise des Viehhändlers Meier Wertheim, 25. August 1937
Das Hauptzollamt in Marburg schreibt an die Polizeiverwaltung der Stadt Kirchhain, bezüglich der Ausreise des Viehhändlers Meier Wertheim, 25. August 1937
Das Hauptzollamt in Marburg schreibt an die Polizeiverwaltung der Stadt Kirchhain, bezüglich der Ausreise des Viehhändlers Meier Wertheim nach Palästina, dass das Umzugsgut am 8. u. 9. September verpackt sein wird.
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Der Landrat in Marburg an den Bürgermeister in Kirchhain, betreffend die Ausreise von Max Heilbrunn, 4. Oktober 1937
Der Landrat in Marburg an den Bürgermeister in Kirchhain, betreffend die Ausreise von Max Heilbrunn, 4. Oktober 1937
Der Landrat in Marburg an den Bürgermeister in Kirchhain, betreffend die Ausreise von Max Heilbrunn, 4. Oktober 1937
Der Landrat schreibt an den Bürgermeister, wegen der Auswanderung des Juden Max Heilbrunn nach New York. Er verlangt vom Tag der Ausreise informiert zu werden und fordert außerdem daten zur Gültigkeit und Dauer des Passes, die neue Anschrift in New York, und etwaige Verwandte zu erfahren. Auf der Rückseite antwortet die Behörde auf die Anfrage, und schreibt u.a. das Familienangehörige nicht mit angemeldet sind.
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Handschrift. Notiz des Landratsamts zur Abmeldung der Familie Plaut, 21. Juni 1939
Handschrift. Notiz des Landratsamts zur Abmeldung der Familie Plaut, 21. Juni 1939
Auf dem handschriftl. Angefertigten Zettel sind die Daten der Familie Plaut (Julius und Selma) vermerkt, mit Geburtsdatum und letzter Adresse.
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Brief des Hauptzollamtes Marburg an die Polizeiverwaltung in Kassel, zur Auswanderung des Juden Julius Plaut aus Kirchhain in die USA, 08. Juni 1939
Brief des Hauptzollamtes Marburg an die Polizeiverwaltung in Kassel, zur Auswanderung des Juden Julius Plaut aus Kirchhain in die USA, 08. Juni 1939
Brief des Hauptzollamtes Marburg an die Polizeiverwaltung in Kassel, zur Auswanderung des Juden Julius Plaut aus Kirchhain in die USA, 08. Juni 1939
Das Hauptzollamt Marburg informiert die Polizeiverwaltung Kirchhain über die geplante  Auswanderung von Julius Plaut und seiner Familie in die Vereinigten Staaten, "zum Ende Juni 1939". Die Verpackung und Verladung in Kirchhain sind noch nicht festgelegt. Lt. Vermerk der Polizeiverwaltung Kirchhain vom 21.6.1939  sind Julius Plaut und seine Ehefrau am 20.6.1939 nach England ausgewandert.
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Zu den Vorbereitenden Massnahmen zur Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland, von Julius und Adolf Plaut aus Kirchhain, 20. September 1938
Zu den Vorbereitenden Massnahmen zur Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland, von Julius und Adolf Plaut aus Kirchhain, 20. September 1938
Der Bürgermeister teilt dem Finanzamt mit, dass die Gebrüder Plaut ihr Geschäft Anfang des Monats verkauft haben, und im Besitz von gültigen Reisepässen sind. Von Auswanderung sei bei der Ortspolizeibehörde jedoch nichts bekannt. Das Hausgrundstück der Brüder sei noch unverkauft.
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Brief und Fragebogen des Finanzamts Marburg zum Fall Julius Plaut an die Staatspolizeistelle Kassel, zur Nachfrage von Angehörigen und Vermögensbeständen, 2. September 1938
Brief und Fragebogen des Finanzamts Marburg zum Fall Julius Plaut an die Staatspolizeistelle Kassel, zur Nachfrage von Angehörigen und Vermögensbeständen, 2. September 1938
Brief und Fragebogen des Finanzamts Marburg zum Fall Julius Plaut an die Staatspolizeistelle Kassel, zur Nachfrage von Angehörigen und Vermögensbeständen, 2. September 1938
Zum Fall Julius Plaut schickt das Finanzamt einen Fragebogen an die Staatspolizeistelle Kassel, zur Nachfrage von Angehörigen und Vermögensbeständen. Unter "Verdachtsgründe" werden der Verkauf des Geschäftes und des Geschäftsgrundstückes angegeben. Eine Abschrift ging in die Steuerverwaltung in Kirchhain.
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Brief und Fragebogen des Finanzamts Marburg zum Fall Adolf Plaut, an die Staatspolizeistelle Kassel, zur Nachfrage von Angehörigen und Vermögensbeständen, 2. September 1938
Brief und Fragebogen des Finanzamts Marburg zum Fall Adolf Plaut, an die Staatspolizeistelle Kassel, zur Nachfrage von Angehörigen und Vermögensbeständen, 2. September 1938
Brief und Fragebogen des Finanzamts Marburg zum Fall Adolf Plaut, an die Staatspolizeistelle Kassel, zur Nachfrage von Angehörigen und Vermögensbeständen, 2. September 1938
Zum Fall Adolf Plaut schickt das Finanzamt einen Fragebogen an die Staatspolizeistelle Kassel, zur Nachfrage von Angehörigen und Vermögensbeständen. Unter "Verdachtsgründe" werden der Verkauf des Geschäftes und des Geschäftsgrundstückes angegeben. Eine Abschrift ging an die Steuerverwaltung in Kirchhain.
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Brief an den Landrat in Marburg, betreffend eine Reise des Kaufmanns Adolf Plaut, 5. November. 1937
Brief an den Landrat in Marburg, betreffend eine Reise des Kaufmanns Adolf Plaut, 5. November. 1937
Die Handschriftliche Notiz führt als Ziel von Adolf Plaut London an, als Rückkehrdatum ist ist 5. 11 angegeben.
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Brief des Landrats an den Bürgermeister in Kirchhain, Betreff: Wanderbewegung der jüdischen Bevölkerung, vom 7. März 1938
Brief des Landrats an den Bürgermeister in Kirchhain, Betreff: Wanderbewegung der jüdischen Bevölkerung, vom 7. März 1938
Der Landrat in Marburg schreibt an den Bürgermeister in Kirchhain, solange Juden in seinem Bezirk ansässig seien, habe er stets sämtliche Nachweisungen auszufüllen. Der Landrat mahnt weiterhin die eilige Bearbeitung an und bemerkt, das diese schon Tage zuvor (4. April)  erfolgt sein sollte.
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Der Bürger Hugo Staufs schreibt an die Staatspolizei Kassel, um genehmigung für eine Auslandsreise nach England zu erbitten, 4. Juli 1938
Der Bürger Hugo Staufs schreibt an die Staatspolizei Kassel, um genehmigung für eine Auslandsreise nach England zu erbitten, 4. Juli 1938
Der jüdische Bürger Hugo Staufs schreibt an die Staatspolizei in Kassel, um eine Genehmigung für eine Reise nach England zu bitten, wo sich sein Sohn seit etwa 4 1/2 Jahren zu Forschungsarbeiten aufhält. Er gibt an, schon 69 Jahre alt zu sein und seinen Sohn noch einmal sehen zu wollen, und bittet für 5 Wochen ausreisen zu dürfen.
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Aussage des Autovermieters Emil Noll zum Fall der Fluchthilfe für Julius Stern, 12. November 1938
Aussage des Autovermieters Emil Noll zum Fall der Fluchthilfe für Julius Stern, 12. November 1938
Aussage des Autovermieters Emil Noll zum Fall der Fluchthilfe für Julius Stern, 12. November 1938
Der Autovermieter Emil Noll erklärt bei der Polizei Kirchhain, am 10. November 1938 habe seine Frau ihm mitgeteilt, Julius Stern habe für eine Fahrt nach Marburg bei ihm ein Auto bestellt. Er sei wie gewöhnlich schon etwas vorgegangen, was bei Stern ein normales Verhalten sei. Für Noll ist dieses verhalten nichts ungewöhnliches und Stern ein regelmäßiger Kunde. Noll gibt weiterhin zum Protokoll, er habe sich völlig korrekt verhalten und von ein Razzia gegen Juden nichts gewusst. Er sei ein zuverlässiger Mann, der im Weltkrieg gekämpft, und während der "Verbotszeit" 1932 sogar Schusswaffen und das gesamte Aktenmaterial der SS bei sich versteckt. Er habe zudem nur "Judenfahrten" unternommen, um sein mit noch 20.000 RM belastetes Haus abzuzahlen. Auf der Rückseite hat die Polizei Kirchhain notiert, ein strafbares Verhalten habe nicht vorgelegen.
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Anzeige / Protokoll des Gendarmerieobermeisters Mai zum Fall Fluchthilfe für den jüdischen Bürger Julius Stern durch den Inhaber der Autovermietung Noll, 12. November 1938.
Anzeige / Protokoll des Gendarmerieobermeisters Mai zum Fall Fluchthilfe für den jüdischen Bürger Julius Stern durch den Inhaber der Autovermietung Noll, 12. November 1938.
Der Gendarmerieobermeister Mai gibt zum Protokoll, dem Juden Julius Stern sei am "Tage der Razzia gegen die Juden durch die Polizei" durch den Inhaber der Autovermietung Noll zur Flucht verholfen worden. Wegen der Vorfalls schwebten Gerüchte und Empörung in der Stadt, weshalb um Nachprüfung gebeten wurde.
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Notiz des Landsratsamts Marburg, vom 31.01.1939
Notiz des Landsratsamts Marburg, vom 31.01.1939
Das Landratsamt Marburg notiert zu den "Wanderbewegungen der Juden,  am 28. Januar seien der Kaufmann Adolf Plaut und seine Familie nach London Hempstead gezogen.
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Das Hauptzollamt in Marburg schreibt an die Polizeiverwaltung der Stadt Kirchhain, 28. Februar 1939
Das Hauptzollamt in Marburg schreibt an die Polizeiverwaltung der Stadt Kirchhain, 28. Februar 1939
Das Hauptzollamt in Marburg schreibt an die Polizeiverwaltung der Stadt Kirchhain bezüglich der Ausreise des jüdischen Bügers Semi Plaut aus Kirchhain, dieser habe seine Ausreise nach England für Anfang März angezeigt hat.  Das Umzugsgut solle am 6. oder 13. März nocheinmal nachgeschaut werden.
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Brief an den Landrat in Marburg, betreffend "Auswanderung der Juden", vom 12. April 1939
Brief an den Landrat in Marburg, betreffend "Auswanderung der Juden", vom 12. April 1939
Die Behörde legt gemäß bestehender Verfügung vom 13. März 1939 (-I. 288-) die Ausreisebescheinigung der Eheleute Haas, denen bereits Reisepässe ausgehändigt worden, beim Landratsamt vor.
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Brief des Reichsstatthalter- Amtes (Personalamt) in Hessen an das Polizeipräsidium Kassel, bezüglich des jüdischen Lehrers a.D. Ludwig Steinhauer und dessen Ausreise in die Schweiz, 11. April 1939
Brief des Reichsstatthalter- Amtes (Personalamt) in Hessen an das Polizeipräsidium Kassel, bezüglich des jüdischen Lehrers a.D. Ludwig Steinhauer und dessen Ausreise in die Schweiz, 11. April 1939
Brief des Reichsstatthalter- Amtes (Personalamt) in Hessen an das Polizeipräsidium Kassel, bezüglich des jüdischen Lehrers a.D. Ludwig Steinhauer und dessen Ausreise in die Schweiz, 11. April 1939
Brief des Reichsstatthalter- Amtes (Personalamt) in Hessen an das Polizeipräsidium Kassel, bezüglich des jüdischen Lehrers a.D. Ludwig Steinhauer und dessen Ausreise in die Schweiz, 11. April 1939
Der Kanzleiassistent Kaiser schreibt an das Polizeipräsidium in Kassel und bittet um Mitteilung, ob zum Fall des jüdischen Lehrers Ludwig Steinhauers bekannt ist, ob dieser einen Reisepass erhalten habe, und ob eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzministeriums vorliege. Steinhauer habe Deutschland indes verlassen, "ohne die Erteilung der beantragten Zustimmung seiner obersten Dienstbehörde abzuwarten" Das Personalamt erbittet weiterhin, falls bekannt, die Gründe für dieses Verhalten mitzuteilen.
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Brief des Hauptzollamtes Marburg an die Polizeiverwaltung in Kassel, zur Ausreise des Juden Jakob Haas aus Kirchhain, 08. Juni 1939
Brief des Hauptzollamtes Marburg an die Polizeiverwaltung in Kassel, zur Ausreise des Juden Jakob Haas aus Kirchhain, 08. Juni 1939
Das Hauptzollamt Marburg informiert die Polizeiverwaltung Kirchhain über die geplante  Auswanderung des jüdischen Bürgers Jakob Haas in die Vereinigten Staaten, die Anfang Oktober 1939 stattfinden soll. Die Verpackung und Verladung soll am 2. Juni in Kirchhain stattfinden.
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Der Landrat in Marburg an den Bürgermeister in Kirchhain, betreffend die "Evakuierung" von Juden und deren zurückgelassene Vermögenswerte, 02. Juni 1942
Der Landrat in Marburg an den Bürgermeister in Kirchhain, betreffend die "Evakuierung" von Juden und deren zurückgelassene Vermögenswerte, 02. Juni 1942
Der Landrat in Marburg an den Bürgermeister in Kirchhain, betreffend die "Evakuierung" von Juden und deren zurückgelassene Vermögenswerte, 02. Juni 1942
Der Landrat in Marburg schreibt an den Bürgermeister in Kirchhain, wie nach der Deportation der Juden mit deren zurückgelassenem Vermögen und Wohnungen umzugehen ist. Er bittet zunächst um Bestätigung, daß die Wohnungsschlüssel in Verwahrung genommen wurden und weist darauf hin, das der Bürgermeister dafür zu sorgen hat, dass die Wohnung von außern nicht beschädigt wird, da "hierdurch nicht der Jude, sondern das Reich geschädigt werde". Weiterhin gibt er die Anweisung, in den polizeilichen Melderegistern beim Zielort nicht Vermerke wie "evakuiert nach dem Osten", sondern "unbekannt verzogen" anzugeben, "damit sich keinerlei Schwierigkeiten ergeben". Der Bürgermeister notiert dazu handschriftl.: "Wir haben die von den evakuierten Juden zurückgelassenen Vermögensgegenstände sichergestellt ... die Wohnungsschlüssel befinden sich in meinem Besitz ... den Pol.(lizei) beamten werden angewiesen den Wohnungen besonderes Augenmerk zu widmen".
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Anweisungen des Landrats in Marburg an den Bürgermeister in Kirchhain, betreffend die Deportation der Juden aus Kirchhain, 28. August 1942
Anweisungen des Landrats in Marburg an den Bürgermeister in Kirchhain, betreffend die Deportation der Juden aus Kirchhain, 28. August 1942
Anweisungen des Landrats in Marburg an den Bürgermeister in Kirchhain, betreffend die Deportation der Juden aus Kirchhain, 28. August 1942
Der Landrat des Kreises Marburg schreibt an den Bürgermeisten in Kirchhain, und gibt genaue Instruktionen zu der Deportation der Juden aus Kirchhain, die am 7. September vom Hauptbahnhof Marburg aus stattfinden soll. "So müssen sich die Juden wahrscheinlich schon am 6. 9. am Haupthof in Marburg einfinden." Der Landrat gibt die Anweisung, in den polizeilichen Abmelderegistern "ausgewandert" einzutragen. Auf die Reise dürfen die Juden nur einen Rucksack oder Koffer mitnehmen, der Bekleidung, Bettzeug und Essgeschirr enthalten soll, sowie Nahrung für 3 Tage.  Weiteres Gepäck darf nicht in die Züge mitgenommen werden, sondern soll seperat nach Kassel geschickt werden. An Wertsachen sollen sämtliches Bargeld, Gold, Silber etc. auf dem Transport mitgenommen werden. Alles zurückbleibende Vermögen wird beschlagnahmt, die Schlüssel zu den Wohnungen sind dem Bürgermeister zu übergeben, lebendes Vieh dem Ortsbauernführer. Bettlägerige Juden sollen auf eigene Kosten an den Bahnhof gefahren werden.
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Anweisungen des Landrats in Marburg an den Bürgermeister in Kirchhain, betreffend die Deportation der Juden aus Kirchhain, 30. August 1942
Anweisungen des Landrats in Marburg an den Bürgermeister in Kirchhain, betreffend die Deportation der Juden aus Kirchhain, 30. August 1942
Anweisungen des Landrats in Marburg an den Bürgermeister in Kirchhain, betreffend die Deportation der Juden aus Kirchhain, 30. August 1942
Der Landrat ergänzt seine Verfügung vom 28. August 1942 und weist nocheinmal auf die Bestimmungen zum Transport der Güter der Deportierten hin, weiterhin haben sich die Juden am 6.9. um 9 Uhr auf dem Hauptbahnhof Marburg einzufinden. Das Gepäck, dass seperat transportiert werden soll, muss bereits am 3.9.1942 aufgegeben werden.  Auf der Rückseite geht es um das Schicksal des Juden Ludwig Abt, der gelähmt ist und per Fuhrwerk nach Marburg gebracht werden soll. Er besitzt kein Bargeld oder brauchbare Ausrüstungsgegenstände, seine 400 RM an Wertpapieren werden vom Vormundschaftsgericht verwaltet.  Die letzte Eintragung vom 5. September lautet, dass Ludwig Abt "abgemeldet, und auf den Ausweispapieren "ausgewandert" eingetragen ist."
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Vorladung der Ehefrau von Ludwig Abt, Maria Abt, 1. September 1942
Vorladung der Ehefrau von Ludwig Abt, Maria Abt, 1. September 1942
Die Ehefrau Maria Abt wurde vorgeladen und erklärt, sich um den Transport ihres Mannes nach Marburg zu kümmern. Sie gibt nocheinmal an, dass ihr Mann kein Vermögen besitzt und ein Transport von Ausrüstungsgegenständen ebenfalls entfällt.
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Brief des Landrats, indem er eine Anlage mit dem Verzeichnis aller in Kirchhain lebendem Juden übersendet.
Brief des Landrats, indem er eine Anlage mit dem Verzeichnis aller in Kirchhain lebendem Juden übersendet.
Der Landrat schreibt an den Bürgermeister, und schickt ihm ein Verzeichnis aller in seinem Dienstbezirk lebenden Juden, die der Bürgermeister zu ergänzen und auf den neuesten Stand zu bringen hat. Er hat dabei von dem Zahlen vom 19.11.1940 auszugehen und alle 3 Monate einen Bericht vorzulegen.
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Liste aller in Kirchhain lebenden Juden, 19. Dezember 1942
Liste aller in Kirchhain lebenden Juden, 19. Dezember 1942
Liste aller in Kirchhain lebenden Juden, 19. Dezember 1942
Liste aller in Kirchhain lebenden Juden, 19. Dezember 1942
Liste aller in Kirchhain lebenden Juden, 19. Dezember 1942
Die Liste der in Kirchhain lebenden Juden enthält die wichtigsten Daten, wie Name, Anschrift, Geburtsdatum. In der letzten Spalte, Bemerkungen, ist der weitere "verbleib" angegeben, in vielen Spalten steht "ausgewandert", jedoch ohne Angabe des Zielorts.  Bei diesen Personen ist davon auszugehen das sie deportiert wurden.
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330 Kirchhain 2272:  Jüdische Anträge auf Kennkarten
330 Kirchhain 2272: Jüdische Anträge auf Kennkarten

Die Akte 330 Kirchhain 2272 mit dem Originaltitel "jüdische Anträge auf Kennkarten" enthält eben diese Kennkarten von jüdischen Bürgern aus Kirchhain, sowie Briefe mit Auswanderungsgesuchen. [Dokument 1] Die Akte fällt in die Phase der verstärkten jüdischen Auswanderung von 1938-1939, als diesen Anträgen noch mehrheitlich stattgegeben wurde.  So schreibt z.B. Johanna Calm am 8. August 1939, sie plane nach England auszuwandern und bittet daher um berichtigung der Angaben ihres Geburtsorts, um bei der Einreise Schwierigkeiten zu vermeiden. [Dokument 2] Das letzte Dokument in der Akte, die Kennkarte von Joni Rudolph, wurde 1943 aus Auschwitz zurückgeschickt. Es wird lediglich mitgeteilt, Frau Rudolph sei im Lager gestorben, zu den näheren Todesumständen werden keine Angaben gemacht. [Dokument 3]

Bearbeitet von Johannes Vogelgesang 

Brief der Johanna Calm an das Bürgermeisteramt, wegen der Berichtigung einer Kennkarte zwecks Auswanderung nach England, 8 August 1939
Brief der Johanna Calm an das Bürgermeisteramt, wegen der Berichtigung einer Kennkarte zwecks Auswanderung nach England, 8 August 1939
Brief der Johanna Calm an das Bürgermeisteramt, wegen der Berichtigung einer Kennkarte zwecks Auswanderung nach England, 8 August 1939
Johanna Calm schreibt an das Bürgermeisteramt, beim Landratsamt in Wetzlar sei ein Fehler bei der Angabe des Geburtsorts aufgefallen, sie bittet um Richtigstellung. (von Unterkleen in Oberkleen) Weiterhin gibt sie ihre Absicht bekannt, am 20. August nach England auswandern zu wollen.  Eine Abschrift des Schreibens ging außerdem nach bearbeitung an den Landrat in Wetzlar und an die Reichsstelle für Sippenforschung in Berlin.
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Antrag auf Ausstellung einer Kennkarte in Kirchhain von Johanna Calm, 15 Dezember 1938
Antrag auf Ausstellung einer Kennkarte in Kirchhain von Johanna Calm, 15 Dezember 1938
Antrag auf Ausstellung einer Kennkarte in Kirchhain von Johanna Calm, 15 Dezember 1938
Frau Johanna Calm stellt am 15.Dezember 1938 bei der Ortspolizeibehörde Kirchhain den Antrag auf Austellung einer Kennkarte.
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Antrag auf Ausstellung einer Kennkarte in Kirchhain von Jakob Haas, 15 Dezember 1938
Antrag auf Ausstellung einer Kennkarte in Kirchhain von Jakob Haas, 15 Dezember 1938
Antrag auf Ausstellung einer Kennkarte in Kirchhain von Jakob Haas, 15 Dezember 1938
Herr Jakob Haas stellt am 11. Januar 1938 bei der Ortspolizeibehörde Kirchhain den Antrag auf Austellung einer Kennkarte.
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Antrag auf Ausstellung einer Kennkarte in Kirchhain von Moses Heilbrunn, 20 Dezember 1938
Antrag auf Ausstellung einer Kennkarte in Kirchhain von Moses Heilbrunn, 20 Dezember 1938
Antrag auf Ausstellung einer Kennkarte in Kirchhain von Moses Heilbrunn, 20 Dezember 1938
Herr Moses Heilbrunn stellt bei der Ortspolizeibehörde Kirchhain am 20 Dezember 1938den Antrag auf Ausstellung einer Kennkarte.
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Brief der Hielene Kaufmann an den Bürgermeister der Stadt Kirchhain, wegen der Bitte um Erlassung einer Verwaltungsgebühr, 21 Dezember 1938
Brief der Hielene Kaufmann an den Bürgermeister der Stadt Kirchhain, wegen der Bitte um Erlassung einer Verwaltungsgebühr, 21 Dezember 1938
Brief der Hielene Kaufmann an den Bürgermeister der Stadt Kirchhain, wegen der Bitte um Erlassung einer Verwaltungsgebühr, 21 Dezember 1938

Frau Hielene Kaufmann schreibt an den Bürgermeister der Stadt Kirchhain und bittet ihn, ihr die Gebühren für die Ausstellung der Kennkarte zu erlassen, da sie die Mittel nicht aufbringen kann. 

 

Auf der Rückseite ist vom bearbeitenden Beamten die Anmerkung notiert, dass von einer Verwaltungsgebühr wegen dürftigen Verhältnissen der Antragsstellerin abgesehen wird.

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Antrag auf Ausstellung einer Kennkarte in Kirchhain von Helene Kaufmann, 27 Dezember 1938
Antrag auf Ausstellung einer Kennkarte in Kirchhain von Helene Kaufmann, 27 Dezember 1938
Antrag auf Ausstellung einer Kennkarte in Kirchhain von Helene Kaufmann, 27 Dezember 1938
Frau Hielene Kaufmaann stellt am 27. Dezember 1938 bei der Ortspolizeibehörde Kirchhain den Antrag auf Austellung einer Kennkarte.
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Antrag auf Ausstellung einer Kennkarte in Kirchhain  von Hella Levi, 16 Dezember 1938
Antrag auf Ausstellung einer Kennkarte in Kirchhain  von Hella Levi, 16 Dezember 1938
Antrag auf Ausstellung einer Kennkarte in Kirchhain von Hella Levi, 16 Dezember 1938
Frau Hella Levi stellt am 16 Dezember 1938 bei der Ortspolizeibehörde Kirchhain den Antrag auf Ausstellung einer Kennkarte.
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Antrag auf Ausstellung einer Kennkarte von Jeanette Lomnitz, geb. Plaut, in Kirchhain vom 21. Dezember 1938
Antrag auf Ausstellung einer Kennkarte von Jeanette Lomnitz, geb. Plaut, in Kirchhain vom 21. Dezember 1938
Antrag auf Ausstellung einer Kennkarte von Jeanette Lomnitz, geb. Plaut, in Kirchhain vom 21. Dezember 1938
Frau Jeanette Lomnitz stellt am 21. Dezember 1938 bei der Ortspolizeibehörde Kirchhain den Antrag auf Ausstellung einer Kennkarte.
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Kennkarte von Jeanette Lomnitz, mit Bild und Fingerabdruck, in Kirchhain ausgestellt am 20. Januar 1939
Kennkarte von Jeanette Lomnitz, mit Bild und Fingerabdruck, in Kirchhain ausgestellt am 20. Januar 1939
Kennkarte von Jeanette Lomnitz, mit Bild und Fingerabdruck, in Kirchhain ausgestellt am 20. Januar 1939
Die Kennkarte von Jeanette Lomitz enthält Angaben zur Person, Fingerabdrücke und ein Foto, und war "gültig" bis zum 19. Januar 1944.
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Antrag auf Ausstellung einer Kennkarte von Julius Plaut in Kirchhain, 6 Dezember 1938
Antrag auf Ausstellung einer Kennkarte von Julius Plaut in Kirchhain, 6 Dezember 1938
Antrag auf Ausstellung einer Kennkarte von Julius Plaut in Kirchhain, 6 Dezember 1938
Der Kaufmann Julius Plaut stellt bei der Ortspolizeibehörde Kirchhain am 6. Dezember 1938 den Antrag auf Ausstellung einer Kennkarte.
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Antrag auf Ausstellung einer Kennkarte von Selma Plaut geb. Moses in Kirchhain, 20 Dezember 1938
Antrag auf Ausstellung einer Kennkarte von Selma Plaut geb. Moses in Kirchhain, 20 Dezember 1938
Antrag auf Ausstellung einer Kennkarte von Selma Plaut geb. Moses in Kirchhain, 20 Dezember 1938
Frau Selma Plaut stellt bei der Ortspolizeibehörde Kirchhain am 20 Dezember 1938 den Antrag auf Ausstellung einer Kennkarte.
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Antrag auf Ausstellung einer Kennkarte von Lemi Plaut in Kirchhain, 10 Dezember 1938
Antrag auf Ausstellung einer Kennkarte von Lemi Plaut in Kirchhain, 10 Dezember 1938
Antrag auf Ausstellung einer Kennkarte von Lemi Plaut in Kirchhain, 10 Dezember 1938
Der Lehrer Lemi Plaut stellt bei der Ortspolizeibehörde Kirchhain am 10 Dezember 1938 den Antrag auf Austellung einer Kennkarte.
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Kennkarte der in Auschwitz ermordeten Joni Rudolph, mit Bild und Fingerabdruck, ausgestellt am 3. März 1939
Als Todesdatum wird der 18. August 1943 angegeben.
Kennkarte der in Auschwitz ermordeten Joni Rudolph, mit Bild und Fingerabdruck, ausgestellt am 3. März 1939
Als Todesdatum wird der 18. August 1943 angegeben.
Kennkarte der in Auschwitz ermordeten Joni Rudolph, mit Bild und Fingerabdruck, ausgestellt am 3. März 1939 Als Todesdatum wird der 18. August 1943 angegeben.
Die Kennkarte von Joni Rudolph , Nr. 45962, ist "ungültig" gestempelt und als Anlage zum Blatt 85 versandt worden. Auf der Vorderseite der Karte ist das Todesdatum 18. August 1943 notiert. Zu den genauen umständen des Todes werden keine Angaben gemacht.
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Rücksendung der Kennkarte von Joni Rudolph, die am 18. August 1943 in Auschwitz ermordet wurde.
Rücksendung der Kennkarte von Joni Rudolph, die am 18. August 1943 in Auschwitz ermordet wurde.
Rücksendung der Kennkarte von Joni Rudolph, die am 18. August 1943 in Auschwitz ermordet wurde.

Der Leiter des Verwaltung des Konzentrationslagers Auschwitz schickt die Kennkarte der dort ermordeten Joni Rudolph an die Polizeidirektion Giessen, "Zuständigkeitshalber" zurück.

Zu den näheren Todesumständen werden keine Angaben gemacht.

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330 Kirchhain 2613:  Verkauf jüdischer Grundstücke 1942 -1946
330 Kirchhain 2613: Verkauf jüdischer Grundstücke 1942 -1946

Die Akte 330 Kirchhain 2613 enthält Dokumente zum Verkauf jüdischer Grundstücke, die größtenteils von ausgewanderten Juden enteignet wurden. Die Dokumente stammen aus dem Jahr 1942, es finden sich jedoch auch Dokumente aus der Zeit nach dem Krieg 1946, als der Verkauf der Grundstücke überprüft wird und Ansprüche an die neuen Bewohner gestellt werden. [Dokument 1] Die enteigneten Grundstücke werden 1942 nach "nationalsozialistischen Gesichtspunkten" verteilt, wie sich aus dem Brief des Finanzamts in Kirchhain an den Landrat in Marburg vom 16. Februar 1942 ersehen lässt.[Dokument 2] Es werden unter anderem auch deutsche Familien, die in "primitiven" Verhältnissen leben, in Häusern geflohener oder deportierter Juden untergebracht. [Dokument 3]

In einem weiteren Schritt werden 1942 alle rechtlichen Ansprüche oder noch bestehenden jüdischen Vermögensverhältnisse staatlich erfasst, um sie zu "bereinigen".  So wird z.B. im Fall des jüdischen Emigranten Meier Wertheim aus Kirchhain auf Anfrage des Finanzamtes der "Verfall des Vermögens" beantragt, da Meier Wertheim noch bei einigen Einwohnern in Kirchhain als Gläubiger aufgetreten war.  [Dokument 4]

 

Bearbeitet von Johannes Vogelgesang 

Der Landrat in Marburg schreibt an das Finanzamt Kirchhain, bezüglich des Verkaufs von Häusern von deportierten Juden, 3. Februar 1942
Der Landrat in Marburg schreibt an das Finanzamt Kirchhain, bezüglich des Verkaufs von Häusern von deportierten Juden, 3. Februar 1942
Der Landrat in Marburg schreibt an das Finanzamt Kirchhain, bezüglich des Verkaufs von Häusern von deportierten Juden. Eine Abschrift ging ausserdem an den Bürgermeister in Kirchhain.
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Das Finanzamt in Marburg an den Bürgermeister in Kirchain, bzgl. des Verfalls jüdischen Vermögens, 19. November 1942
Das Finanzamt in Marburg an den Bürgermeister in Kirchain, bzgl. des Verfalls jüdischen Vermögens, 19. November 1942
Das Finanzamt in Marburg an den Bürgermeister in Kirchain, bzgl. des Verfalls jüdischen Vermögens, 19. November 1942
Das Finanzamt in Marburg schreibt an den Bürgermeister in Kirchhain, der jüdische Kaufmann David Wertheim sei noch als Hypothekengläubiger bei verschiedenen Einwohnern eingetragen, er sei jedoch 1932 ausgewandert. Um den Vermögensverfall festzustellen, benötige das Finanzamt seine Personalien. Auf der Rückseite ist handschriftl. notiert, Wertheim sei am 5. September 1938 nach New York in die USA ausgewandert.
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Der Bürgermeister u. Ortsgruppenleiter in Kirchhain an den Oberfinanzpräsidenten in Kassel, bezüglich dem Verkauf jüdischer Grundstücke.
Der Bürgermeister u. Ortsgruppenleiter in Kirchhain an den Oberfinanzpräsidenten in Kassel, bezüglich dem Verkauf jüdischer Grundstücke.
Der Bürgermeister u. Ortsgruppenleiter in Kirchhain an den Oberfinanzpräsidenten in Kassel, bezüglich dem Verkauf jüdischer Grundstücke.
In den Dokument wird der Verkauf verschiedener jüdischer Grundstücke geregelt, sowie die Bewerber politisch beurteilt. Für eine im Überschwemmungsgebiet liegende, unnutzbare Wiese wird als Ziel des Verkaufs wird angegeben, die Stadt Kirchhain werde als Käufer auftreten, um  "das Grundbuch nun endlich von diesem Judengrundstück zu bereinigen".
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Das Finanzamt in Kirchhain schreibt an den Landrat in Marburg bezüglich des Hauses von Hugo Strauss, 12 Februar 1942.
Das Finanzamt in Kirchhain schreibt an den Landrat in Marburg bezüglich des Hauses von Hugo Strauss, 12 Februar 1942.
Das Finanzamt in Kirchhain schreibt an den Landrat in Marburg, das Haus von Hugo Strauss sei von Oberstrassenmeister Weber bezogen worden, das Hausgrundstück sei innerhalb von 2 Wochen an den Gärtner Orthwein zu verkaufen.
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Das Finanzamt in Kirchhain schreibt an den Landrat in Marburg bezüglich Bewerbern für den Verkauf von jüdischen Häusern, deren Vorbesitzer ins Ausland geflohen waren oder deportiert wurden, 16 Februar 1942
Das Finanzamt in Kirchhain schreibt an den Landrat in Marburg bezüglich Bewerbern für den Verkauf von jüdischen Häusern, deren Vorbesitzer ins Ausland geflohen waren oder deportiert wurden, 16 Februar 1942
Das Finanzamt in Kirchhain schreibt an den Landrat in Marburg bezüglich Bewerbern für den Verkauf von jüdischen Häusern, deren Vorbesitzer ins Ausland geflohen waren oder deportiert wurden, 16 Februar 1942
Das Finanzamt in Kirchhain schreibt an den Landrat in Marburg bezüglich Bewerbern für den Verkauf von jüdischen Häusern, deren Vorbesitzer ins Ausland geflohen waren oder deportiert wurden. Für das Haus von Hugo Strauss bewarben sich der Kaufmann Wilhelm Ritter und der Gärtnereibesitzer Adam Orthwein aus Kirchhain. Der Bürgermeister und Ortsgruppenleiter hält es aus "nationalsozialistischen Gesichtspunkten" für angebracht , Ortwein den Zuschlag zu geben, da dieser "Schwerbeschädigter" des Weltkriegs sei und einer seiner Söhne schwer verwundet wurde, und der andere an der Ostfront steht.
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Bericht des Bürgermeisteramtes in Kirchhain zur Unterbringung der Familie Born in der Wohnung der deportierten Familie Wertheim, 13. April 1942
Bericht des Bürgermeisteramtes in Kirchhain zur Unterbringung der Familie Born in der Wohnung der deportierten Familie Wertheim, 13. April 1942
Bericht des Bürgermeisteramtes in Kirchhain zur Unterbringung der Familie Born in der Wohnung der deportierten Familie Wertheim, 13. April 1942
Das Bürgermeisteramt in Kirchhain schlägt vor, die in "primitiven Verhältnissen" lebende Familie Born, die bald ein drittes Kind erwartet, im Haus des verstorbenen Juden Hugo Strauss unterzubringen, in der Wohnung der deportierten Familie Wertheim.
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Anfrage der Geheimen Staatspolizeistelle in Berlin an den Bürgermeister in Kirchhain, bezüglich der Immobilienwerte und Grundstücke des Juden Isaak Rülf, der in Kirchhain geboren wurde. 19. August 1942
Anfrage der Geheimen Staatspolizeistelle in Berlin an den Bürgermeister in Kirchhain, bezüglich der Immobilienwerte und Grundstücke des Juden Isaak Rülf, der in Kirchhain geboren wurde. 19. August 1942
Anfrage der Geheimen Staatspolizeistelle in Berlin an den Bürgermeister in Kirchhain, bezüglich der Immobilienwerte und Grundstücke des Juden Isaak Rülf, der in Kirchhain geboren wurde. 19. August 1942
Anfrage der Geheimen Staatspolizeistelle in Berlin an den Bürgermeister in Kirchhain, bezüglich der Immobilienwerte und Grundstücke des Juden Isaak Rülf, der in Kirchhain geboren wurde. 19. August 1942
Anfrage der Geheimen Staatspolizeistelle in Berlin bezüglich der Immobilienwerte und Grundstücke des Juden Isaak Rülf, der in Kirchhain geboren wurde. Die Gestapo wünsch über finanzielle Belastungen und die Anschrift des Grundstücksverwalters informiert zu werden. Im Antwortschreiben aus Kirchhain wird mitgeteilt, die Grundstücke des Isaak seien mit 5000 RM für die Reichsbundkriegersiedlung mitverpfändet, der jüdische Grundstücksverwalter Moritz Strass sei selbst schon deportiert worden, weshalb momentan auch keine Pacht gezahlt würde.
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Frau Maria Schamann schreibt an den Bürgermeister in Kirchhain, bezüglich der Entschädigung für die Rückgabe des jüdischen Gemeindehauses
Frau Maria Schamann schreibt an den Bürgermeister in Kirchhain, bezüglich der Entschädigung für die Rückgabe des jüdischen Gemeindehauses
Frau Maria Schamann schreibt an den Bürgermeister in Kirchhain, bezüglich der Entschädigung für die Rückgabe des jüdischen Gemeindehauses
Frau Maria Schamann schreibt an den Bürgermeister in Kirchhain bezüglich der Entschädigung für das jüdische Gemeindehaus, sie habe es 1939 im guten Glauben an den rechtmäßigen Besitz der Stadt Kirchhain erworben, und fordert ein Grundstück in etwa gleicher Grösse und Preis, um sich und ihrem Kind ein Heim zu bieten.  Der Familienvater befinde sich noch in Kriegsgefangenschaft. Sie weist darauf hin, als nicht Parteimitglieder nicht unter die Gesetze zur "Befreiung von Militarismus und Nationalsozialismus" zu fallen.
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330 Kirchhain 2616: Verkauf jüdischer Immobilien 1942 - 1945
330 Kirchhain 2616: Verkauf jüdischer Immobilien 1942 - 1945

Die Akte 330 Kirchhain 2616 "Verkauf jüdischer Immobilien 1942 - 1945" enthält Dokumente zum Ankauf von enteignetem jüdischem Besitz oder von deportierten jüdischen Bürgern. Die in der Akte enthaltenen Dokumente belegen, das die Stadt Kirchhain die gesamten zurückgelassenen Wohnungseinrichtungen bis zur letzten Senfdose verkauft haben.[Dokument 1] Als Käufer treten unter anderem direkte Nachbarn der deportierten auf, die Versteigerungen fanden öffentlich statt und es beteiligten sich dutzende Personen daran.

Weiterhin beteiligten sich öffentliche Stellen an der durchforstung der zurückgelassenen Besitzstände nach brauchbaren oder besonders Wertvollen Gegenständen, wie Briefe des Landrats in Marburg belegen. [Dokument 2]

Auch für die ehemaligen Synagogen, so sie denn noch standen, oder zumindest ihren Grundstücke wurde eine neue Verwendung zugewiesen. So stellt z.B. eine Fabrik aus Allendorf den Antrag, ihr Rohmateriallager in die ehemalige Synagoge in Kirchhain zu verlegen, die zu dieser Zeit in ein Rauhfutterlager umgewandelt worden war. [Dokument 3]

Nach 1945 lassen sich Versuche erkennen, zumindest die Käufer von jüdischem Hausrat zu ermitteln, ob eine justizielle Aufarbeitung oder entschädigung stattgefunden hat lässt sich im Fall von Kirchhain an dieser Stelle nicht klären. [Dokument 4]

 

Bearbeitet von Johannes Vogelgesang 

Brief des Finanzamtes Marburg an den Bürgermeister in Kirchhain, betreffend der Feststellung der Käufer von jüdischem Eigentum. 24 Juli 1945
Brief des Finanzamtes Marburg an den Bürgermeister in Kirchhain, betreffend der Feststellung der Käufer von jüdischem Eigentum. 24 Juli 1945
Brief des Finanzamtes Marburg an den Bürgermeister in Kirchhain, betreffend der Feststellung der Käufer von jüdischem Eigentum. 24 Juli 1945
Brief des Finanzamtes Marburg an den Bürgermeister in Kirchhain, betreffend der Feststellung der Käufer von jüdischem Eigentum. 24 Juli 1945
Das Dokument besteht aus 3 geklebten Seiten, auf der ersten ist die Anfrage des Finanzamtes nach den Namen der Käufer von jüdischem Eigentum festgehalten, auf der Rückseite antwortet der Bürgermeister in Kirchhain und gibt die Namen von jüdischen Familien heraus, deren Eigentum vom Bürgermeister in Kirchhain oder dem Finanzamt Marburg verkauft wurde. Dies waren unter anderem die Familien Wertheim, Haas, Adler, Strauß, und Ziegelstein.
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Brief des Finanzamtes Marburg an den Bürgermeister in Kirchhain, Anweisung zur der Feststellung der Käufer ehem. Jüdischen Hausraus, 11. August 1945
Brief des Finanzamtes Marburg an den Bürgermeister in Kirchhain, Anweisung zur der Feststellung der Käufer ehem. Jüdischen Hausraus, 11. August 1945
Brief des Finanzamtes Marburg an den Bürgermeister in Kirchhain, Anweisung zur der Feststellung der Käufer ehem. Jüdischen Hausraus, 11. August 1945
Brief des Finanzamtes Marburg an den Bürgermeister in Kirchhain, der die Anweisung zur der Feststellung der Käufer ehem. Jüdischen Hausraus enthält. Es wird gebeten sich an den damals beauftragten Auktionator Karl Schott zu wenden, der die Unterlagen besitzt.
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Brief und Liste von Gegenständen aus dem Besitz von jüd. Einwohnern aus Kirchhain, die von Karl Schott verkauft worden sind, 19.10.1945
Brief und Liste von Gegenständen aus dem Besitz von jüd. Einwohnern aus Kirchhain, die von Karl Schott verkauft worden sind, 19.10.1945
Brief und Liste von Gegenständen aus dem Besitz von jüd. Einwohnern aus Kirchhain, die von Karl Schott verkauft worden sind, 19.10.1945
Brief und Liste von Gegenständen aus dem Besitz von jüd. Einwohnern aus Kirchhain, die von Karl Schott verkauft worden sind, 19.10.1945
Brief und Liste von Gegenständen aus dem Besitz von jüd. Einwohnern aus Kirchhain, die von Karl Schott verkauft worden sind, 19.10.1945
Brief und Liste von Gegenständen aus dem Besitz von jüd. Einwohnern aus Kirchhain, die von Karl Schott verkauft worden sind, 19.10.1945
Brief und Liste von Gegenständen aus dem Besitz von jüd. Einwohnern aus Kirchhain, die von Karl Schott verkauft worden sind, 19.10.1945
Brief und Liste von Gegenständen aus dem Besitz von jüd. Einwohnern aus Kirchhain, die von Karl Schott verkauft worden sind, 19.10.1945
Brief und Liste von Gegenständen aus dem Besitz von jüd. Einwohnern aus Kirchhain, die von Karl Schott verkauft worden sind, 19.10.1945
Brief und Liste von Gegenständen aus dem Besitz von jüd. Einwohnern aus Kirchhain, die von Karl Schott verkauft worden sind, 19.10.1945
Brief und Liste von Gegenständen aus dem Besitz von jüd. Einwohnern aus Kirchhain, die von Karl Schott verkauft worden sind, 19.10.1945
Brief und Liste von Gegenständen aus dem Besitz von jüd. Einwohnern aus Kirchhain, die von Karl Schott verkauft worden sind, 19.10.1945
Brief und Liste von Gegenständen aus dem Besitz von jüd. Einwohnern aus Kirchhain, die von Karl Schott verkauft worden sind, 19.10.1945
Brief und Liste von Gegenständen aus dem Besitz von jüd. Einwohnern aus Kirchhain, die von Karl Schott verkauft worden sind, 19.10.1945
Brief und Liste von Gegenständen aus dem Besitz von jüd. Einwohnern aus Kirchhain, die von Karl Schott verkauft worden sind, 19.10.1945
Brief und Liste von Gegenständen aus dem Besitz von jüd. Einwohnern aus Kirchhain, die von Karl Schott verkauft worden sind, 19.10.1945
Brief und Liste von Gegenständen aus dem Besitz von jüd. Einwohnern aus Kirchhain, die von Karl Schott verkauft worden sind, 19.10.1945
Brief und Liste von Gegenständen aus dem Besitz von jüd. Einwohnern aus Kirchhain, die von Karl Schott verkauft worden sind, 19.10.1945
Karl Schott schreibt in dem ersten Briefwechsel vom 19. und 29. Oktober, von welchen Jüdischen Familien er Eigentum versteigert habe, und bei welchen das Finanzamt Marburg den Verkauf vollzogen hat. Anbei schickt er die Liste mit verkauften Gegenständen von Karola, Adolf, Betty und Martin Wertheim, sowie Giesel und Hanna Strauß aus Kirchhain.
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Kaufvertrag zwischen dem Finanzamt Marburg und der Gemeindeverwaltung Kirchhain, über früheres jüdisches Eigentum, 9. Januar 1941
Kaufvertrag zwischen dem Finanzamt Marburg und der Gemeindeverwaltung Kirchhain, über früheres jüdisches Eigentum, 9. Januar 1941
Kaufvertrag zwischen dem Finanzamt Marburg und der Gemeindeverwaltung Kirchhain, über früheres jüdisches Eigentum, 9. Januar 1941
Kaufvertrag zwischen dem Finanzamt Marburg und der Gemeindeverwaltung Kirchhain, über früheres jüdisches Eigentum, 9. Januar 1941
Kaufvertrag zwischen dem Finanzamt Marburg und der Gemeindeverwaltung Kirchhain, über früheres jüdisches Eigentum, 9. Januar 1941
Kaufvertrag zwischen dem Finanzamt Marburg und der Gemeindeverwaltung Kirchhain, über früheres jüdisches Eigentum, 9. Januar 1941
Kaufvertrag zwischen dem Finanzamt Marburg und der Gemeindeverwaltung Kirchhain, über früheres jüdisches Eigentum, 9. Januar 1941
In dem Kaufvertrag zwischen dem Deutschen Reich (vertreten durch das Finanzamt Marburg) und der Gemeindeverwaltung Kirchhain wird die Hauseinrichtung der jüdischen Familien Strauß, Haas und Ziegelstein verkauft.  Im Anhang findet sich eine handschriftl. Aufstellung der Gegenstände und ihres erzielten Verkaufspreises.
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Brief ans Finanzamt Marburg und bitte über Eingangsbestätigung von Erlösen aus dem Verkauf des Eigentums von deportierten Juden, 16. Februar 1942
Brief ans Finanzamt Marburg und bitte über Eingangsbestätigung von Erlösen aus dem Verkauf des Eigentums von deportierten Juden, 16. Februar 1942
Brief ans Finanzamt Marburg und bitte über Eingangsbestätigung von Erlösen aus dem Verkauf des Eigentums von deportierten Juden, 16. Februar 1942
Der Brief ist an das Finanzamt Marburg gerichtet und gibt an, das der aus dem Verkauf von Gegenständen aus dem Besitz der deportierten jüdischen Frau Adler aus Kirchhain an minderbemittelte Familien zusammengekommene Betrag an das Finanzamt Marburg überwiesen wurde. Auf der Rückseite ist der Einlieferungsschein aufgeklebt.
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Verkaufsliste von Gegenständen der jüdischen Einwohnerin Frau Stumpf aus Kirchhain. 1942
Verkaufsliste von Gegenständen der jüdischen Einwohnerin Frau Stumpf aus Kirchhain. 1942
Verkaufsliste von Gegenständen der jüdischen Einwohnerin Frau Stumpf aus Kirchhain. 1942
Die handschrift. Verkaufsliste von Inventar aus dem Besitz der jüdischen Einwohnerin Frau Stumpf aus Kirchhain.
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Brief des Landrats an den Bürgermeister in Kirchhain, betreffend das Eigentum von nach Osten deportierten Juden aus Kirchhain, 15. Oktober 1942
Brief des Landrats an den Bürgermeister in Kirchhain, betreffend das Eigentum von nach Osten deportierten Juden aus Kirchhain, 15. Oktober 1942
Brief des Landrats an den Bürgermeister in Kirchhain, betreffend das Eigentum von nach Osten deportierten Juden aus Kirchhain, 15. Oktober 1942
Der Landrat schreibt an den Bürgermeister in Kirchhain, bezüglich der Erfassung von zurückgelassenem Eigentum von nach Osten deportierten Jüdischen Einwohnern aus Kirchhain. Es sei besonders nach Schreibmaschinen, Fahrrädern, Fotoapparaten und Ferngläsern zu suchen.
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Brief ans Finanzamt Marburg zum Schreiben vom 9.12.1942 betreffend der Verwertung von 2 Fahrrädern, die aus dem Besitz von deportierten Juden beschlagnahmt wurden. 13. Januar 1943
Brief ans Finanzamt Marburg zum Schreiben vom 9.12.1942 betreffend der Verwertung von 2 Fahrrädern, die aus dem Besitz von deportierten Juden beschlagnahmt wurden. 13. Januar 1943
Die Ortspolizeibehörde Kirchhain schreibt an das Finanzamt in Marburg wegen der Sicherstellung von 2 Fahrrädern aus dem Besitz von nach Osten deportierten jüdischen Einwohnern aus Kirchhain.
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Die Fabrik Allendorf schreibt an den Bürgermeister in Kirchhain bezüglich der ehemaligen  Synagoge, 6. September 1944
Die Fabrik Allendorf schreibt an den Bürgermeister in Kirchhain bezüglich der ehemaligen  Synagoge, 6. September 1944
Die Fabrik Allendorf schreibt an den Bürgermeister in Kirchhain bezüglich der ehemaligen  Synagoge, 6. September 1944
Die Fabrik Allendorf schreibt an den Bürgermeister in Kirchhain bezüglich der ehemaligen Synagoge, 6. September 1944
Bezüglich der weiteren Verwendung der ehemaligen Synagoge in Kirchhain meldet die Fabrik Allendorf ihren Bedarf an, da sie ein Rohmateriallager von ca. 300 qm Fläche benötigt. Die Fabrik bittet darum den Raum zur Verfügung zu stellen, der seinerzeit vom Besitzer, Herrn Unger aus Kirchhain, an eine Rauhfuttersammelstelle vermietet war. Die Fabrik weist speziell auf ihre Kriegswichtige Aufgabe hin und argumentiert, Unger habe im Gegensatz dazu den Antrag auf Umbau in ein Kino gestellt.
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330 Kirchhain 3096:  "Vorbeugende Verbrechensbekämpfung" 1938-1942
330 Kirchhain 3096: "Vorbeugende Verbrechensbekämpfung" 1938-1942

Die Akte 330 Kirchhain 3096 enthält Dokumente zur Strafverfolgung und "vorbeugender Verbrechensbekämpfung" aus den Jahren 1938 - 1942. Die Bezeichnung "Vorbeugende Verbrechensbekämpfung" ist jedoch recht irreführend, bezeichnet sie doch eher die erfassung von völlig Unschuldigen, die als "asozial" charakterisiert werden, sowie jeglichen nicht ins Bild der NSDAP passenden Individuen.  Dies wird vor allem durch die Vorgabe deutlich, "200 männliche arbeitsfähige Personen" festzunehmen, die angeblich asoziales Verhalten gezeigt haben, oder schlicht der jüdischen Glaubensrichtung angehörten. Dabei wird nicht einmal versucht den Anschein der rechtsstaatlichkeit zu wahren, wird doch sogar der eigentliche Grund für die Maßnahmen in der Anordnung erwähnt: "Die straffe Durchführung des Vierjahresplans erfordert den Einsatz aller arbeitsfähigen Kräfte (...)" Auch werden die "in Schutzhaft" genommenen Personen nicht gerichtlich verurteilt, sondern direkt ins Konzentrationslager Buchenwald eingewiesen.
Die Akte offenbart so die Willkür des Strafverfolgungssystems der Nazis, und zeigt wie dieses selbst in kleinen Orten wie Kirchhain funktionierte oder teilweise auch scheiterte. So konnte die Polizei im Ort Kirchhain, der immerhin 1938 mehr als 3000 Einwohner hatte,  keinen Einzigen "asozialen" festnehmen. [Dokument 1]
 
Besonders interessant sind in diesem Zusammenhang die von Heydrich im Juni 1938 herausgegebenen Dokumente, in denen "asoziale" Personen definiert werden. [Dokument 2]


Weitere in der Akte enthaltene Dokumente regeln den Umgang mit Angehörigen von Schutzhäftlingen 1942, [Dokument 3] sowie von "Wehrunwürdigen" Personen, die "im Lager zu nützlicher Arbeit angehalten" werden sollen.

 

Bearbeitet von Johannes Vogelgesang 

Antwortschreiben der Polizei Kirchhain betreffend die Vorbeugende Verbrechensbekämpfung durch die Polizei, 16. Juni 1938
Antwortschreiben der Polizei Kirchhain betreffend die Vorbeugende Verbrechensbekämpfung durch die Polizei, 16. Juni 1938
Die Polizei Kirchhain meldet nach Frankfurt, dass sich in Kirchhain keine Personen aufhalten, gegen die Polizeiliche Vorbeugehaft angeordnet werden könnte.
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Anordnung der Staatlichen Kriminalpolizeistelle Frankfurt, zum Rundschreiben von Heydrich vom 1.Juni, 4 Juni 1938.
Anordnung der Staatlichen Kriminalpolizeistelle Frankfurt, zum Rundschreiben von Heydrich vom 1.Juni, 4 Juni 1938.
Anordnung der Staatlichen Kriminalpolizeistelle Frankfurt, zum Rundschreiben von Heydrich vom 1.Juni, 4 Juni 1938.
Anordnung der Staatlichen Kriminalpolizeistelle Frankfurt, zum Rundschreiben von Heydrich vom 1.Juni, 4 Juni 1938.
Die Staatliche Kriminalpolizeistelle Frankfurt ordnet eine sofortige Prüfung im Bezirk an, die alle asozialen, arbeitsfähigen Personen erfassen soll. Auch soll eine umfassende Begründung  beigefügt werden. Eine Unterscheidung zwischen Asozialen und Juden wird auf Seite 2 vorgenommen, denn "Bei Juden genügt Angabe von Höhe und Datum der erlittenen Bestrafung."
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Abschrift einer Verfügung des Reichskriminalamts an die Staatliche Kriminalpolizeistelle in Kassel, bzgl. Vorbeugender Verbrechensbekämpfung, 1. Juni 1938
Abschrift einer Verfügung des Reichskriminalamts an die Staatliche Kriminalpolizeistelle in Kassel, bzgl. Vorbeugender Verbrechensbekämpfung, 1. Juni 1938
Abschrift einer Verfügung des Reichskriminalamts an die Staatliche Kriminalpolizeistelle in Kassel, bzgl. Vorbeugender Verbrechensbekämpfung, 1. Juni 1938
Abschrift einer Verfügung des Reichskriminalamts an die Staatliche Kriminalpolizeistelle in Kassel, bzgl. Vorbeugender Verbrechensbekämpfung, 1. Juni 1938
In der Anordnung von Heydrich wird asoziales Verhalten definiert, und festgestellt, daß "Verbrechertum in diesem nicht nur seine Wurzeln hat, sondern sich fortlaufend aus ihm ergänzt."  Damit einher geht die Anordnung, im dortigen Polizeibezirk "200 arbeitsfähige Asoziale" in Vorbeugehaft zu nehmen. Hierunter fallen "Landstreicher, Bettler, Zigeuner, Zuhälter, Arbeitsunwillige sowie männliche Juden, falls sie jemals zu einer über 1 Monatigen Haftstrafe verurteilt worden sind.
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Abschrift einer Verfügung des Reichs und Preußischem Minister des Inneren, bezüglich der Vorbeugenden Verbrechensbekämpfung durch die Polizei, 14. Dezember 1937
Abschrift einer Verfügung des Reichs und Preußischem Minister des Inneren, bezüglich der Vorbeugenden Verbrechensbekämpfung durch die Polizei, 14. Dezember 1937
Abschrift einer Verfügung des Reichs und Preußischem Minister des Inneren, bezüglich der Vorbeugenden Verbrechensbekämpfung durch die Polizei, 14. Dezember 1937
Abschrift einer Verfügung des Reichs und Preußischem Minister des Inneren, bezüglich der Vorbeugenden Verbrechensbekämpfung durch die Polizei, 14. Dezember 1937
Abschrift einer Verfügung des Reichs und Preußischem Minister des Inneren, bezüglich der Vorbeugenden Verbrechensbekämpfung durch die Polizei, 14. Dezember 1937
Abschrift einer Verfügung des Reichs und Preußischem Minister des Inneren, bezüglich der Vorbeugenden Verbrechensbekämpfung durch die Polizei, 14. Dezember 1937
Abschrift einer Verfügung des Reichs und Preußischem Minister des Inneren, bezüglich der Vorbeugenden Verbrechensbekämpfung durch die Polizei, 14. Dezember 1937
Das Dokument ist in verschiedene Abschnitte unterteilt, die Definitionen und genaue Angaben zur rechtlichen und polizeilichen Durchführung der Überwachung enthalten. Außerdem wird die Anwendung der Polizeilichen Vorbeugehaft geregelt.
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Abschrift eines Briefes an die Staatliche Kriminalpolizei Kassel, betreffend die "Betreuung von Angehörigen von Vorbeugungshäftlingen", 4. August 1938
Abschrift eines Briefes an die Staatliche Kriminalpolizei Kassel, betreffend die "Betreuung von Angehörigen von Vorbeugungshäftlingen", 4. August 1938
Abschrift eines Briefes an die Staatliche Kriminalpolizei Kassel, betreffend die "Betreuung von Angehörigen von Vorbeugungshäftlingen", 4. August 1938
Abschrift eines Briefes an die Staatliche Kriminalpolizei Kassel, betreffend die "Betreuung von Angehörigen von Vorbeugungshäftlingen", 4. August 1938
Abschrift eines Briefes an die Staatliche Kriminalpolizei Kassel, betreffend die "Betreuung von Angehörigen von Vorbeugungshäftlingen", 4. August 1938
Abschrift eines Briefes an die Staatliche Kriminalpolizei Kassel, betreffend die "Betreuung von Angehörigen von Vorbeugungshäftlingen", 4. August 1938
Das Dokument wurde unter anderem an das Geheime Staatspolizeiamt, alle Staatspolizeistellen, die Länderregierungen, Regierungspräsidenten und die Führer der SS Totenkopfverbände und Konzentrationslager verschickt.  Es regelt per Erlass die Behandlung von Angehörigen der sich in Schutzhaft befindlichen Häftlinge. Weiterhin liegt ein Fragebogen und eine Adressenliste der Gaufrauenschaftsleitungen bei. 
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Abschrift eines Briefes an die Staatliche Kriminalpolizei Kassel, betreffend die "Vorbeugende Verbrechensbekämpfung", 1. September 1938
Abschrift eines Briefes an die Staatliche Kriminalpolizei Kassel, betreffend die "Vorbeugende Verbrechensbekämpfung", 1. September 1938
In der Anordnung des Kriminalpolizeiamtes wird eine weitere Kontrolle der Herbergen auf "Arbeitsscheue" angeordnet, außerdem sind Bettler und Landstreicher nach Aufhebung des Haftbefehls "wieder zur Verfügung zu stellen".
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Abschrift einer Allgemeinen Bekanntmachung des Reichssicherheitshauptamtes in Berlin, betreffend Vorbeugende Verbrechensbekämpfung, 16 März 1940
Abschrift einer Allgemeinen Bekanntmachung des Reichssicherheitshauptamtes in Berlin, betreffend Vorbeugende Verbrechensbekämpfung, 16 März 1940
Abschrift einer Allgemeinen Bekanntmachung des Reichssicherheitshauptamtes in Berlin, betreffend Vorbeugende Verbrechensbekämpfung, 16 März 1940
Das Dokument behandelt einen Erlass zu den Verdunkelungsbestimmungen und berichtet über kürzlich begangene "Wichtige Straftaten" im Bezirk.
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Meldeblatt der Kriminalpolizeistelle Kassel, betreffend Vorbeugende Verbrechensbekämpfung / Gepäck von Vorbeugungshäftligen, 7. Juni 1940.
Meldeblatt der Kriminalpolizeistelle Kassel, betreffend Vorbeugende Verbrechensbekämpfung / Gepäck von Vorbeugungshäftligen, 7. Juni 1940.
Meldeblatt der Kriminalpolizeistelle Kassel, betreffend Vorbeugende Verbrechensbekämpfung / Gepäck von Vorbeugungshäftligen, 7. Juni 1940.
In dem Meldeblatt wird unter anderem auf das zu umfangreiche Gepäck der Lagerinsassen aufmerksam gemacht, weiterhin werden "wichtige Straftaten" in der Umgebung aufgelistet. (Unterschlagung, Fahrraddiebstähle)
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Abschrift der Anordnung des Reichssicherheitshauptamtes zur vorbeugenden Bekämpfung von "Kokubinaten", 25. Oktober 1941
Abschrift der Anordnung des Reichssicherheitshauptamtes zur vorbeugenden Bekämpfung von "Kokubinaten", 25. Oktober 1941
In der Abschrift der Anordnung wird auf den fortgesetzten Verstoss gegen das Verbot des nichtehelichen Geschlechtsverkehrs hingewiesen. Diese Personen werden für asozial erklärt und die Polizei angewiesen, Personen, die diesen Tatbestand erfüllen,nach A II 1e des RdErl. vom 14.12.1937 in Haft zu nehmen.
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Abschrift eines Briefes des Chefs der Sicherheitspolizei an den Leiter der Kriminalpolizeistelle Kassel, betreffend der Berücksichtigung der Wehrunfähigkeit bei der Anordnung vorbeugender Massnahmen.
Abschrift eines Briefes des Chefs der Sicherheitspolizei an den Leiter der Kriminalpolizeistelle Kassel, betreffend der Berücksichtigung der Wehrunfähigkeit bei der Anordnung vorbeugender Massnahmen.
Abschrift eines Briefes des Chefs der Sicherheitspolizei an den Leiter der Kriminalpolizeistelle Kassel, betreffend der Berücksichtigung der Wehrunfähigkeit bei der Anordnung vorbeugender Massnahmen.
Abschrift eines Briefes des Chefs der Sicherheitspolizei an den Leiter der Kriminalpolizeistelle Kassel, betreffend der Berücksichtigung der Wehrunfähigkeit bei der Anordnung vorbeugender Massnahmen.
Abschrift eines Briefes des Chefs der Sicherheitspolizei an den Leiter der Kriminalpolizeistelle Kassel, betreffend der Berücksichtigung der Wehrunfähigkeit bei der Anordnung vorbeugender Massnahmen.
In der Abschrift der Anordnung wird auf die Notwendigkeit verwiesen, "Wehrunwürdige", jedoch arbeitsfähige Personen einer Verwendung in der Deutschen Wehrmacht zuzuführen, oder aber sie "in einem Lager zu nützlicher Arbeit" anzuhalten.
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330 Kirchhain 3492:  Ausschreitungen gegen Juden 1938 - 1950
330 Kirchhain 3492: Ausschreitungen gegen Juden 1938 - 1950

Die Akte 330 Kirchhain 3492 "Ausschreitungen gegen Juden 1938 - 1950" enthält zahlreiche Dokumente zur Progromnacht am 8. und 9. November 1938, als in Kirchhain eine Menschenmenge die Synagoge zerstörte, und dann durch die Stadt zum Haus des Ortsbekannten  Jüdischen Bürgers Plaut zog, um dieses ebenfalls zu plündern und zu verwüsten. Der Bürgermeister in Kirchhain unterschreibt persönlich das einen Bericht des Gendarmerieobermeisters aus Kirchhain, der die Ereignisse zusammenfasst. [Dokument 1]  Die Akte kann als Beispiel für die Durchführung der Progrome gesehen werden, die zu dieser Zeit überall in Deutschland stattfanden.[1]  Die Polizei führte zu diesen Vorgängen wie auch schon in der Akte ["180 Marburg 4174"] beschrieben umfangreiche Ermittlungen zu den Plünderungen durch, und nahm zahlreiche Verdächtige für Wochen in Haft, vollstreckte oder zumindest ausgesprochene Urteile zu den Plünderungen lassen sich jedoch nicht belegen.[Dokument 2] Zudem wurden die Eindeutig identifizierten Haupttäter, der SS Obersturmführer Ernst Teichmann und sein Bruder, Otto Teichmann, sowie der SS Mann Fridolin Gruß zwar angeklagt, jedoch vom Gaugericht freigesprochen. Sie hatten eindeutig die jüdischen Bürger Adolf Plaut und Moritz Wertheim schwer verletzt. Begründung des Urteils: "im gebilligten Rahmen dieser Aktion gegen die Juden gehandelt hätten bei keinem Angeschuldigten eine gemeine oder rohe Gesinnung festgestellt werden konnte" [²]

 

Die Akte enthält weitere Dokumente der Gestapo, die sich mit den Novemberprogromen befassen, und die Einblick in die Behandlung der nach den Progromen "in Schutzhaft genommenen" jüdischen Bürgern geben. Weiterhin führt die Gestapo umfangreiche Untersuchungen zu dem grad der Plünderungen durch und verlangt die erfassung aller noch verbliebenen Jüdischen Einrichtungen und Bürger, ausgeschlossen jene "die sich bereits im Auswanderungsprozess befinden.   [Dokument 3] ; [Dokument 4]

 

Bearbeitet von Johannes Vogelgesang

 

[1] Kropat, Wolf-Arno: "Reichkristallnacht": der Judenprogrom vom 7.-10. November 1938; Urheber, Täter, Hintergründe,  Speyer 1997, S. 57 ff

[2]Ebd, S. 65 

Der Bürgermeister in Kirchhain an den Landrat in Marburg, wegen der Ausschreitungen gegen Juden, 9. November 1938
Der Bürgermeister in Kirchhain an den Landrat in Marburg, wegen der Ausschreitungen gegen Juden, 9. November 1938
Der Bürgermeister in Kirchhain an den Landrat in Marburg, wegen der Ausschreitungen gegen Juden, 9. November 1938
Der Bürgermeister in Kirchhain an den Landrat in Marburg, wegen der Ausschreitungen gegen Juden, 9. November 1938
Der Bürgermeister in Kirchhain an den Landrat in Marburg, wegen der Ausschreitungen gegen Juden, 9. November 1938
Der Bürgermeister in Kirchhain schreibt an den Landrat in Marburg, betreffend die Ausschreitungen gegen Juden von der Nacht des 8. November,  in seiner Stadt aufgrund eines Berichtes in der Kurhessischen Landeszeitung und der Oberhessischen Zeitung zu Unruhe und Empörung gekommen sei, wegen des "feigen Mordanschlags in Paris". [gemeint ist der Fall des Diplomaten Ernst Eduard vom Rath, der am 7.November von Herschel Grynszpan angeschossen wurde und am 9. November verstarb]  Der Bürgermeister schreibt, man habe ihm um 19.00 Uhr auf dem Nachhauseweg mitgeteilt, dass sich ein Verkehrsunfall ereignet habe und er sich deshalb zum Rathaus begab, dort jedoch feststellte dass die Polizei schon vor Ort sei um diesen aufzunehmen. Dort hörte er nach eigenen Angaben bereits das klirren von Fensterscheiben, was er mit dem Anschlag vom 7. November in Verbindung brachte. Um 21.30 wurde ihm mitgeteilt, dass neben der Synagoge auch das jüdische Gemeindehaus, sowie die Häuser der jüdischen Bürger Plaut, Steinhauer, Stern sowie die Villa des Leopold Jakob verwüstet wurden.  Es folgt eine genaue Beschreibung der einzelnen Schauplätze, sowie der Handlungen des beteiligten Gendarmerieobermeisters Mai, dem vom Kreisoberinspektor Seufzer um 21.45 Uhr die Anweisung gegeben wurde, die Polizei und Gendarmerie in Zivil einzusetzen, um die betroffenen Grundstücke zu sichern. Dies habe er zusammen mit dem Bürgermeister direkt und vor Ort veranlasst. Der letzte Satz des Briefes lautet: "abgefasst um 4 Uhr morgens."
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Handschriftl. Brief betreffend die "besonderen Vorkommnisse" in Kirchhain, 10. November 1938
Handschriftl. Brief betreffend die "besonderen Vorkommnisse" in Kirchhain, 10. November 1938
Handschriftl. Brief betreffend die "besonderen Vorkommnisse" in Kirchhain, 10. November 1938
Handschriftl. Brief betreffend die "besonderen Vorkommnisse" in Kirchhain, 10. November 1938
In dem Brief geht es vor allem um die Verwüstungen in den Häusern der jüdischen Einwohner Plaut und Steinhauer.
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Aufstellung der beim Einbruch am 8. November entwendeten Gegenstände von Julius Plaut, 9. November 1938
Aufstellung der beim Einbruch am 8. November entwendeten Gegenstände von Julius Plaut, 9. November 1938
Julius Plaut listet Gegenstände auf, die ihm beim Einbruch / Verwüstungen am 8. November 1938 entwendet wurden. Er schreibt ausserdem, es könnten auch noch mehr Dinge gestohlen worden sein, welche er noch nicht feststellen konnte.
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Brief an die Ortspolizeibehörde, zu den Plünderungen in Privathäusern bei den Progromen am 8. November, 17. November 1938
Brief an die Ortspolizeibehörde, zu den Plünderungen in Privathäusern bei den Progromen am 8. November, 17. November 1938
Der Beamte Metzler schreibt an den Landrat, er werde anliegend die Vernehmungsprotokolle zu den Beschuldigten vom 8. November beilegen, die bereits im Gerichtsgefängnis befindlichen Personen sollen dem Amtsgericht überführt werden. 
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Verzeichnis der an den Plünderungen vom 9. November in Privathäusern von Juden beteiligten Personen, 17. November 1938
Verzeichnis der an den Plünderungen vom 9. November in Privathäusern von Juden beteiligten Personen, 17. November 1938
Verzeichnis der an den Plünderungen vom 9. November in Privathäusern von Juden beteiligten Personen, 17. November 1938
Verzeichnis der an den Plünderungen vom 9. November in Privathäusern von Juden beteiligten Personen, 17. November 1938
Das Verzeichnis enthält 7 Personen aus Kirchhain, denen vorgeworfen wird an den Plünderungen am 8/9 November teilgenommen zu haben. Die Personen befanden sich am 17. November  im Gerichtsgefängnis, Schutzhaft wurde beantragt. Auf den folgenden Seiten vom 18. November folgen die Listen der beteiligten weiblichen Täterinnen und weiterer Beschuldigter.
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Der Brief des Landrats, Anfrage über die Anzahl der "Lager - und arbeitsfähigen Juden" im Gewahrsam der Stadt, 15. November 1938
Der Brief des Landrats, Anfrage über die Anzahl der "Lager - und arbeitsfähigen Juden" im Gewahrsam der Stadt, 15. November 1938
Der Brief des Landrats, Anfrage über die Anzahl der "Lager - und arbeitsfähigen Juden" im Gewahrsam der Stadt, 15. November 1938
Im Brief des Landrats wird eine telefonische Mitteilung über die Anzahl der im Gewahrsam befindlichen "Lager und - arbeitsfähigen Juden" verlangt, nach einer Verfügung der Stapo vom 14. November. Die Berichte haben spätestens am 21. vorzuliegen. _ die handschriftl. Notiz / Antwort des Bürgermeisters ist noch zu klären _
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Brief der Gestapo, betreffend Wiederaufbau von zerstörten Synagogen, Plünderer vom 8 /9. November, Bericht über das Ausmaß der Progrome, 14. November 1938
Brief der Gestapo, betreffend Wiederaufbau von zerstörten Synagogen, Plünderer vom 8 /9. November, Bericht über das Ausmaß der Progrome, 14. November 1938
Die geheime Staatspolizei Kassel schreibt an die Örtlichen Sicherheitsbehörden und Landrate, und führt verschiedne Punkte an, die diese zu bearbeiten / erfüllen haben. 1. Wiederaufbau zerstörter Synagogen, egal von welcher Seite, ist abgelehnt. 2. Personen, die diese zerstört oder geplündert haben sind festzunehmen, jedoch vorerst keinem Richter vorzuführen. 3. Bericht über die Anzahl der sich in Haft befindlichen jüdischen Personen, da diese zukünftig in ein KZ deporiert werden sollen. 4. Juden, die sich bereits im Auswanderungsprozess befinden und bereits Papiere erhalten haben, sind nicht mehr festzustellen oder festzunehmen. 5. Bericht über die Zerstörungen / Plünderungen wird angefordert, bzgl. jüdischer Schulen, Betsäle, Geschäfte, sowie Höhe der angerichteten Schäden.
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"Verzeichnis der Personen, die im Verlauf der Aktionen der Bevölkerung gegen die Juden geplündert bzw. geholfen haben"
"Verzeichnis der Personen, die im Verlauf der Aktionen der Bevölkerung gegen die Juden geplündert bzw. geholfen haben"
Das Verzeichnis enthält 15 Personen aus Kirchhain, denen vorgeworfen wird an den Plünderungen am 8/9 November teilgenommen zu haben. Es enthält die Namen Geburtsdatum und Wohnort.
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Bericht über die Ermittlungen im Fall der Plünderungen gegen die jüdische Bevölkerung in Kirchhain,  22. November 1938
Bericht über die Ermittlungen im Fall der Plünderungen gegen die jüdische Bevölkerung in Kirchhain,  22. November 1938
Bericht über die Ermittlungen im Fall der Plünderungen gegen die jüdische Bevölkerung in Kirchhain,  22. November 1938
Bericht über die Ermittlungen im Fall der Plünderungen gegen die jüdische Bevölkerung in Kirchhain,  22. November 1938
Bericht über die Ermittlungen im Fall der Plünderungen gegen die jüdische Bevölkerung in Kirchhain,  22. November 1938
Bericht über die Ermittlungen im Fall der Plünderungen gegen die jüdische Bevölkerung in Kirchhain, 22. November 1938
Der Bericht listet auf Seite 1 die Liste der Gegendstände auf, die Julius Plaut am Abend des 8. November 1938 entwendet wurden. Bei Ludwig Steinhauer wurde eine goldene Damenuhr, und in der Synagoge mehrere Läufer und Teppiche gestohlen. Auf Seite 2 werden die an den Diebstählen und Verwüstungen beteiligten Personen aufgeführt, jeweils mit den entwendeten Gegenständen, die der Polizei z.T. bereits vorlagen. Auf der dritten Seite werden die Personen behandelt, die "besondert hartnäckig" leugneten. Es wird weiterhin bemerkt, das sich deswegen die Ermittlungen besonderns schwierig gestalteten. Auf den letzten beiden Seiten werden weitere Schmuckstücke behandelt, und weiterhin festegestellt, das sich bei den Tätern grösstenteils um jegendliche Hj Mitglieder gehandelt habe.  Die ganze Aktion sei in 2 Phasen verlaufen, erst eine Verwüstungsaktion in der Villa Plaut, danach seien von den "Neugierigen", die sich in das Haus begaben,  die Diebstähle ausgeführt worden. Auf der letzten Seite schreibt Gendarmerie Obermeister Mai, "über die vorgenommenen Zerstörungen sind keine Ermittlungen unternommen worden", weiter: "Die Ermittlungen nach dem Stehlgut ... sind heute eingestellt worden". Weitere Ermittlungen würden jedoch laufend durchgeführt und alle Ergebnisse weitergeleitet.
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Brief des Bürgermeisters in Kirchhain an den Landrat in Marburg, betreffend die Beschlagnahmten Sachen aus den Plünderungen bei Juden in Kirchhain, 24 November 1938.
Brief des Bürgermeisters in Kirchhain an den Landrat in Marburg, betreffend die Beschlagnahmten Sachen aus den Plünderungen bei Juden in Kirchhain, 24 November 1938.
Brief des Bürgermeisters in Kirchhain an den Landrat in Marburg, betreffend die Beschlagnahmten Sachen aus den Plünderungen bei Juden in Kirchhain, 24 November 1938.
Der Brief enthält eine Liste mit 4 Gegenständen: eine Leica, eine goldene Armbanduhr, eine Alpina Uhr, eine goldene Damenuhr. Diese Gegenstände wurden dem Stadtdiener Stiehl in Kirchhain übergeben.
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Der Oberstaatsanwalt schreibt an den Bürgermeister in Kirchhain, betreffend die Strafsache Anna Kurz geb. Trümmer aus Kirchhain. 24. November 1938.
Der Oberstaatsanwalt schreibt an den Bürgermeister in Kirchhain, betreffend die Strafsache Anna Kurz geb. Trümmer aus Kirchhain. 24. November 1938.
Der Oberstaatsanwalt schreibt, dass eine Haftentlassung für Frau Anna Kurz nicht in Frage komme, da diese hartnäckig alle Vorwürfe leugne und Verdunklungsgefahrt bestehe. Weitehin müsse damit gerechnet werden, das die Beschuldigte die Sachen beseite schafft, wenn sie auf freien Fuss kommt.
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Der Landrat schreibt an den Oberstaatsanwalt in Marburg und den Bürgermeister in Kirchhain, betreffend der Rückgabe von Wertsachen aus den Plünderungen vom 8. - 11. November 1938, 5. Dezember 1938.
Der Landrat schreibt an den Oberstaatsanwalt in Marburg und den Bürgermeister in Kirchhain, betreffend der Rückgabe von Wertsachen aus den Plünderungen vom 8. - 11. November 1938, 5. Dezember 1938.
Der Landrat bezieht sich in seinem Brief auf eine Verfügung der Gestapo vom 30.11.1938, nach der Gegenstände im Werte von bis zu 1000 RM den Besitzern zurückzugeben sind. Dies betrifft eine Uhr mit Kette aus dem Haus von Ludwig Steinhauer und verschiedene Gegenstände aus dem Hause Plaut.  Falls diese noch für die Ermittlungen benötigt werden, sollen sie noch einbehalten werden.
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Die Geheime Staatspolizei Kassel schreibt an die Landräte, Bürgermeister, und Polizeistellen bezüglich "der Behandlung der anlässlich der Protestaktion gegen die Juden sichergestellten Sachwerte", wie diese zu behandeln seien, 30. November 1938
Die Geheime Staatspolizei Kassel schreibt an die Landräte, Bürgermeister, und Polizeistellen bezüglich "der Behandlung der anlässlich der Protestaktion gegen die Juden sichergestellten Sachwerte", wie diese zu behandeln seien, 30. November 1938
Die Geheime Staatspolizei Kassel schreibt an die Landräte, Bürgermeister, und Polizeistellen bezüglich "der Behandlung der anlässlich der Protestaktion gegen die Juden sichergestellten Sachwerte", wie diese zu behandeln seien, 30. November 1938
Die Geheime Staatspolizei Kassel schreibt an die Landräte, Bürgermeister, und Polizeistellen bezüglich "der Behandlung der anlässlich der Protestaktion gegen die Juden sichergestellten Sachwerte", wie mit diesen zu verfahren sei. Die Anweisung lautet zusammengefasst, das Sachwerte unter 1000 RM direkt an ihre Besitzer zurückgegeben werden, solche über 1000 RM nur dann wenn der oder die Betreffende sich bereits im Auswanderungsprozess befindet. Bei  Werten über 1000 RM ist ausserdem die genehmigung des Oberfinanzpräsidenten einzuholen, genauso wie bei strittigen Fragen.
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Verzeichnis der bei der Ortspolizeibehörde Kirchhain vorhandenen Gegenstände, herrührend aus den Diebstählen bei Juden, 13. Dezember 1938
Verzeichnis der bei der Ortspolizeibehörde Kirchhain vorhandenen Gegenstände, herrührend aus den Diebstählen bei Juden, 13. Dezember 1938
Das Verzeichnis enthält eine Liste mit den Gegenständen, und ist von 2 Sachverständigen auf seinen Wert geschätzt worden.  Eine Originalaufstellung wurde ausserdem dem ermittelnden Beamten Mai übersandt.
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Die Geheime Staatspolizei Kassel schreibt in ihrer Ergänzung der Verfügung vom 30.11.1938, dass bei den Vermögenswerten, die noch feststellbar sind, die Rückgabe nach bestimmten Kriterien zu prüfen ist, 7. Dezember 1938
Die Geheime Staatspolizei Kassel schreibt in ihrer Ergänzung der Verfügung vom 30.11.1938, dass bei den Vermögenswerten, die noch feststellbar sind, die Rückgabe nach bestimmten Kriterien zu prüfen ist, 7. Dezember 1938
Die Geheime Staatspolizei Kassel schreibt in ihrer Ergänzung der Verfügung vom 30.11.1938, dass bei den Vermögenswerten, die noch feststellbar sind, die Rückgabe nach bestimmten Kriterien zu prüfen ist, 7. Dezember 1938
Die Geheime Staatspolizei Kassel schreibt in ihrer Ergänzung der Verfügung vom 30.11.1938, dass zu prüfen ist, ob Gegenstände die bei den Diebstählen vom 8. - 11. November entwendet wurden, vom Devisengesetz betroffen sind. In diesem Fall sind sie nicht ihren vorherigen Besitzern, sondern an die lokale Devisenstelle zu überführen.  Die in Synagogen sichergestellten Gegestände sind in jedem Fall nicht wieder an ihrere früheren Besitzer zurückzugeben sondern in der Polizeistelle zu verwahren. Sie werden später dem Vierjahresplan zugeführt wenn sie aus Metall bestehen. 
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Der Leiter der Zollfahndungsstelle Kassel schreibt an den Landrat in Marburg, bzgl. der sichergestellten Gegenständen aus den Plünderungen vom 8. - 11. November , 20. Februar 1939
Der Leiter der Zollfahndungsstelle Kassel schreibt an den Landrat in Marburg, bzgl. der sichergestellten Gegenständen aus den Plünderungen vom 8. - 11. November , 20. Februar 1939
Der Leiter der Zollfahndungsstelle Kassel schreibt an den Landrat in Marburg, bzgl. der sichergestellten Gegenständen aus den Plünderungen vom 8. - 11. November , 20. Februar 1939
Der Leiter der Zollfahndungsstelle Kassel schreibt an den Landrat in Marburg, bzgl. der sichergestellten Gegenständen aus den Plünderungen vom 8. - 11. November. Einige dieser Gegenstände seien nicht wieder ihren Besitzern auszuhändigen. Dazu zählen 2 sichergestellte Damen-armbanduhren und ein Fotoapparat, die unter das Devisengesetz fielen. (das die Kapitalflucht ins Ausland bremsen sollte, und das seit 1935 speziell jüdischen Bürgern das verbringen von Vermögen ins Ausland erschweren sollte) Auf der Rückseite ist handschriftlich notiert, Mäntel und Kleidung seien an Plaut gegen einen Bezugsschein zurückgegeben worden.
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Bezugsschein für Julius Plaut, von der Ortspolizeibehöre Kirchhain, 25. Februar 1939
Bezugsschein für Julius Plaut, von der Ortspolizeibehöre Kirchhain, 25. Februar 1939
Julius Plaut bestätigt auf diesem Bezugsschein der Polizei den erhalt von 2 Anzügen, 2 Mänteln und einer Jacke mit Mütze, die ihm bei den Plünderungen am 8. November 1938 gestohlen worden waren.
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Liste des Julius Plaut über zurückerhaltene Gegenstände, 14. April 1939
Liste des Julius Plaut über zurückerhaltene Gegenstände, 14. April 1939
Julius Plaut führt in einer Liste 12 verschiedene Gegenstände auf, die er von der Polizei in Kirchhain zuerhalten hat.
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Die Zollfahndungszweigstelle Kassel schreibt an den Landrat in Marburg, bezüglich der Rückgabe von sichergestellten Gegenständen, 30 März 1939
Die Zollfahndungszweigstelle Kassel schreibt an den Landrat in Marburg, bezüglich der Rückgabe von sichergestellten Gegenständen, 30 März 1939
Die Zollfahndungszweigstelle Kassel schreibt an den Landrat in Marburg, bezüglich der Rückgabe von sichergestellten Gegenständen, 30 März 1939
Die Zollfahndungszweigstelle Kassel schreibt an den Landrat in Marburg, bezüglich der Rückgabe von sichergestellten Gegenständen, dass ausser 2 Damenarmbanduhren und 1 Leica alle beschlagnahmten Gegenstände an Julius Plaut zurückgegeben werden sollen. Die beiden Uhren und die Leica sind dem jüdischen Devisenberater für jüdische Auswanderer Dr. jur. Herrmann Reis in Marburg zu übergeben, der diese der Verwertung zuführen wird.
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Brief des Regierungspräsidenten in Kassel an die Landräte im Bezirk Kassel, bezüglich der Ausstellung von Bescheinigungen an Juden
Brief des Regierungspräsidenten in Kassel an die Landräte im Bezirk Kassel, bezüglich der Ausstellung von Bescheinigungen an Juden
In seinem Brief an die Landräte in seinem Bezirk erlässt der Regierungspräsident  in Kassel eine Verfügung, die die Ausstellung von Bescheinigungen, "wonach den Juden bei der November-Aktion z.B. das gesamte Mobilar zerschlagen worden sei. Derartige Bescheinigungen in der Hand von Juden sind ausserordentlich unerwüscht".  Als Begründung wird angegeben, die jüdischen Bürger könnten diese ins Ausland mitnehmen. Desweiteren ist die Verfügung nicht zur Veröffentlichung freigegeben.
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Brief des Hauptmann der Gendarmerie Mai an den Bürgermeister Reith in Kirchhain, betreffen die "Judenexesse in Kirchhain", 23. Juli 1945
Brief des Hauptmann der Gendarmerie Mai an den Bürgermeister Reith in Kirchhain, betreffen die "Judenexesse in Kirchhain", 23. Juli 1945
Der Hauptmann der Gendarmerie in Kirchhain, Mai, schreibt "zur Orientierung" des Bürgermeisters in Kirchhain einen Bericht. Er bittet ausserdem, diesen als Verschlusssache zu behandeln und keinen weiteren Personen einsicht in die Akte zu gewähren.  
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Bericht des Bez. Hauptmanns der Gendarmerie Mai in Kirchhain über die Exzesse gegen die Juden in Kirchhain 1938.
Bericht des Bez. Hauptmanns der Gendarmerie Mai in Kirchhain über die Exzesse gegen die Juden in Kirchhain 1938.
Bericht des Bez. Hauptmanns der Gendarmerie Mai in Kirchhain über die Exzesse gegen die Juden in Kirchhain 1938.
Bericht des Bez. Hauptmanns der Gendarmerie Mai in Kirchhain über die Exzesse gegen die Juden in Kirchhain 1938.
Bericht des Bez. Hauptmanns der Gendarmerie Mai in Kirchhain über die Exzesse gegen die Juden in Kirchhain 1938.
Bericht des Bez. Hauptmanns der Gendarmerie Mai in Kirchhain über die Exzesse gegen die Juden in Kirchhain 1938.
Bericht des Bez. Hauptmanns der Gendarmerie Mai in Kirchhain über die Exzesse gegen die Juden in Kirchhain 1938.
Bericht des Bez. Hauptmanns der Gendarmerie Mai in Kirchhain über die Exzesse gegen die Juden in Kirchhain 1938.
Bericht des Bez. Hauptmanns der Gendarmerie Mai in Kirchhain über die Exzesse gegen die Juden in Kirchhain 1938.
Bericht des Bez. Hauptmanns der Gendarmerie Mai in Kirchhain über die Exzesse gegen die Juden in Kirchhain 1938.
Bericht des Bez. Hauptmanns der Gendarmerie Mai in Kirchhain über die Exzesse gegen die Juden in Kirchhain 1938.
Der Bericht erstreckt sich über 10 Seiten, und wurde auf ersuchen des Bürgermeisters von Kirchhain verfasst, der nach Aussage von Hauptmann Mai am 4. Juni 1945 an ihn herantrat, da er mit den Ermittlungen 1938 beauftragt war. Der Bericht listet Misshandlungen jüdischer Einwohner, Plünderung ihrer Geschäfte und Zerstörungen von Wohnungseinrichtungen auf. Mai gibt an, den Bericht aus dem Gedächnis, sowie aus vorgefundenen Akten der Stadt Kirchhain und des Landratsamts angefertigt zu haben. Mai erklärt zudem, die Staatsanwaltschaft habe den Dienst noch nicht wieder aufgenommen, (siehe Datum: Juni ´45) weshalb noch nicht alle Akten zur Wiederaufnahme des Verfahrens zur Verfügung ständen. Besonders Interessant sind neben dem grundsätzlichen Bericht des Hauptmanns Mai seine Aussagen zu den Haupttätern, dem SS Obersturmführer Ernst Teichmann aus Kirchhain und dem SS Obertruppführer Fridolin Gruss aus Niederklein,  die Mai als Haupttäter charakterisiert. Er gibt weiterhin an, wegen eines Fernschreibens des Landrats vom 10. November sei ihm die SS und damit auch Teichmann unterstellt worden, und danach seien die Aktionen jeden Juden in Kirchhain unterlassen worden. Teichmann habe mit seiner SS sogar persönlich die Sicherung des Geschäftes Plaut übernommen. Mai gibt ausserdem an, die Ermittlungen hätten sich als sehr schwer herausgestellt, die die misshandelten jüdischen Bürger aus Angst vor weiteren Repressalien entweder die Aussage verweigerten, oder angaben, die Täter nicht erkannt zu haben. Dies sei z.B. im Fall des verprügelten Meier Wertheim geschehen. Zum Fall Ernst Teichmann finden sich auf der vorletzen u. letzten Seite weitere belastende Aussagen, so wurde dessen Verwicklung in den Fall "besonders behandelt". Jedenfalls befindet er sich nicht unter den 32 festgenommenen und dem Amtsrichter vorgeführten Personen. Auf der letzten Seite wird nocheinmal die Aussage des Bäckergesellen Georg Bäcker zitiert, der angibt, mit einigen SS Männern auf Befehl des Bruders von Ernst Teichmann, Hauptscharführer Otto Teichmann, den jüdischen Bürger Wertheim mit Besenstielen und Schrubbern angegriffen, geschlagen und anschliessend schreiend liegengelassen zu haben, um die Synagoge zu zerstören. Danach wurde zu Abend gegessen und dann das Haus des Juden Plaut angegriffen. 
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Der Oberstaatsanwalt schreibt an den Bürgermeister in Kirchhain, betreffend den Aufenthaltsorten von Personen, die an den Plünderungen im Jahre 1938 beteiligt waren, 25. September 1946
Der Oberstaatsanwalt schreibt an den Bürgermeister in Kirchhain, betreffend den Aufenthaltsorten von Personen, die an den Plünderungen im Jahre 1938 beteiligt waren, 25. September 1946
Der Brief enthält eine Liste mit Personen, über deren Aufenthaltsort der Oberstaatsanwalt Erkundigungen einziehen möchte. Zudem wird ein Leumundszeugnis einfordert, das "besonders in politischer Hinsicht" über die Genannten Aufschluss gibt.
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Nachweisung über die Ermittlungssache Js 488/46 (Ausschreitungen gegen die Juden in Kirchhain) , 11 Oktober 1946
Nachweisung über die Ermittlungssache Js 488/46 (Ausschreitungen gegen die Juden in Kirchhain) , 11 Oktober 1946
Nachweisung über die Ermittlungssache Js 488/46 (Ausschreitungen gegen die Juden in Kirchhain) , 11 Oktober 1946
Die Nachweisung der Namen der Beschuldigten im Fall der Plünderungen im Kirchhain 1938 enthält die Daten der beschuldigten, sowie eine kurze politische Beurteilung.
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Bericht über die Zerstörung von zwei Synagogenfenstern im Frühjahr des Jahres 1949, 9. November 1949.
Bericht über die Zerstörung von zwei Synagogenfenstern im Frühjahr des Jahres 1949, 9. November 1949.
Bericht über die Zerstörung von zwei Synagogenfenstern im Frühjahr des Jahres 1949, 9. November 1949.
Der Bericht gibt Aufschluss über die Zerstörung von zwei Synagogenfenstern durch Kinder im Frühjahr 1949. Die Instandsetzung der Fenster wird in Auftrag gegeben, die Kosten sind von den Beschuldigten zu tragen. Auf der Rückseite werden die Kosten auf 25,60 DM berechnet.
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Brief des District Director M. Eisenstaedt von der Jewish Restitution Successor Organisation an den Bürgermeister in Kirchhain, betreffend der Entschädigungssache der Synagoge Kirchhain, 16. März 1950.
Brief des District Director M. Eisenstaedt von der Jewish Restitution Successor Organisation an den Bürgermeister in Kirchhain, betreffend der Entschädigungssache der Synagoge Kirchhain, 16. März 1950.
Der District Director M. Eisenstaedt schreibt an den Bürgermeister in Kirchhain, bezüglich den Zerstörungen an der Synagoge aus dem Jahre 1938. Der District Director bittet um eine möglichst genaue Liste der Schäden aus dieser Zeit. Er weist ausserdem drauf hin, das der Fall baldiger Bearbeitung bedürfe, da sonst eine Frist für Schadenersatzansprüche auslaufe.
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330 Kirchhain 3788: Verkauf der jüdischen Holzhandlung Z. Stern & Sohn
330 Kirchhain 3788: Verkauf der jüdischen Holzhandlung Z. Stern & Sohn

Die Akte 330 Kirchhain 3788 "Verkauf der jüdischen Holzhandlung Z.Stern & Sohn" enthält Dokumente zum 1939 erzwungenen Verkauf der Holzhandlung Stern in Kirchhain. Die Akte enthält vor allem Dokumente von Firmen oder Privatpersonen, die Interesse am Kauf der Holzhandlung zeigen.
Sie kann als Dokument aufschluss über den Ablauf eines erzwungenen Firmenverkaufs gesehen werden.  Vor allem die Beteiligung und der Druck der NSDAP Kreisleitung lässt sich einwandfrei belegen. [Dokument 1] 

Der Bürgermeister in Kirchhain gibt schließlich auch persönlich die Anzeige über den Verkauf im "Deutschen Holzanzeiger" auf, und beteiligt sich an der Suche nach Käufern. Dabei betont er immer wieder, wie wichtig es sei die Holzhandlung endlich "in Arische Hände" zu überführen. [Dokument 2] Auch der Kreiswirtschaftsberater der NSDAP schaltet sich in den Verkauf ein und bietet seine Hilfe an. [Dokument 3]  Während die Verkaufsverhandlungen der Firma Stern zunächst nicht erfolgreich verlaufen, wird der Zuschlag nach monatelanger Käufersuche Heinrich Engel in Ernsthausen erteilt. [Dokument 4]

Der Kauf hat jedoch für Engel 1946 ein juristisches Nachspiel, als die Spruchkammer Marburg Ermittlungen zur Rechtmäßigkeit des Kaufs anstellt und beim Bürgermeisteramt Kirchhain anfragen lässt, ob der Verkauf an Engel durch dessen NSDAP Zugehörigkeit erleichtert wurde.[Dokument 5]

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Ausstellungsraum bearbeitet von Johannes Vogelgesang

Karl Leineweber Grundstücks und Hypotheken Büro an Z. Stern Sohn, betreffend den Verkauf der Firma und Lagerräume, 2. Dezember 1937
Karl Leineweber Grundstücks und Hypotheken Büro an Z. Stern Sohn, betreffend den Verkauf der Firma und Lagerräume, 2. Dezember 1937
Karl Leineweber schreibt an Z. Stern, betreffend den Verkauf von dessen Firma, Haus und Lagerräumer, er habe immer passende Käufer und würde den Verkauf gerne übernehmen.
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Heinrich Sommer an Z. Stern, betreffend dessen Anzeige im Deutschen Holzanzeiger, 4. Dezember 1937
Heinrich Sommer an Z. Stern, betreffend dessen Anzeige im Deutschen Holzanzeiger, 4. Dezember 1937
Heinrich Sommer schreibt an Z. Stern, betreffend dessen Anzeige im Deutschen Holzanzeiger, er habe Kaufinteresse und bitte um weitere Informationen zum Objekt.
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Ernst Sättler an Z. Stern, betreffend dessen Anzeige im Deutschen Holzanzeiger, 4. Dezember 1937
Ernst Sättler an Z. Stern, betreffend dessen Anzeige im Deutschen Holzanzeiger, 4. Dezember 1937
Ernst Sättler schreibt an Z. Stern, betreffend dessen Anzeige im Deutschen Holzanzeiger, er habe großes Interesse an dem Geschäft und sei selbst ein Mann vom Fach.
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Heinrich Hille in Brackenhausen an Z. Stern, Kirchhain, btr. dessen Anzeige im Holzanzeiger, 6. Dezember 1937
Heinrich Hille in Brackenhausen an Z. Stern, Kirchhain, btr. dessen Anzeige im Holzanzeiger, 6. Dezember 1937
Heinrich Hille in Brackenhausen an Z. Stern, Kirchhain, btr. dessen Anzeige im Holzanzeiger, 6. Dezember 1937
Heinrich Hille in Brackenhausen schreibt an Z. Stern, Kirchhain, btr. dessen Anzeige im Holzanzeiger, und bittet um ein möglichst ausführliches Angebot.
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Ernst Sättler in Leipzig an Z. Stern, Kirchhain, betreffend dessen Zuschrift zum Verkauf seiner Firma vom 6. d. Mts, 14. Dezember 1937
Ernst Sättler in Leipzig an Z. Stern, Kirchhain, betreffend dessen Zuschrift zum Verkauf seiner Firma vom 6. d. Mts, 14. Dezember 1937
Ernst Sättler in Leipzig an Z. Stern, Kirchhain, betreffend dessen Zuschrift vom 6. d. Mts; erbittet Lichtbilder, weitere Informationen und einen Besichtigungstermin, 14. Dezember 1937
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Der Bürgermeister in Kirchhain an die Hessische Heimstätte in Kassel, betreffend einer Besichtigung des Holzlagers der Firma Z. Stern, 22. Dezember 1937
Der Bürgermeister in Kirchhain an die Hessische Heimstätte in Kassel, betreffend einer Besichtigung des Holzlagers der Firma Z. Stern, 22. Dezember 1937
Der Bürgermeister in Kirchhain an die Hessische Heimstätte in Kassel, betreffend einer Besichtigung des Holzlagers der Firma Z. Stern, 22. Dezember 1937
Der Bürgermeister in Kirchhain an die Hessische Heimstätte in Kassel, betreffend einer Besichtigung des Holzlagers der Firma Z. Stern. Auf der Rückseite ist notiert, die Besichtigung hätte am 3. Januar unter beisein des Kreisleiters der NSDAP stattgefunden. Die Verkaufsverhandlungen seien jedoch negativ verlaufen.
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Georg Schleinitz in Ilmenau an Z.Stern in Kirchhain,betreffend den anstehenden  Verkauf der Firma, 25. Dezember 1937
Georg Schleinitz in Ilmenau an Z.Stern in Kirchhain,betreffend den anstehenden  Verkauf der Firma, 25. Dezember 1937
Georg Schleinitz in Ilmenau an Z.Stern in Kirchhain,betreffend den anstehenden Verkauf der Firma, 25. Dezember 1937
Georg Schleinitz in Ilmenau an Z.Stern in Kirchhain,betreffend den anstehenden  Verkauf der Firma. Schleinitz gibt an über einen Lieferanten von Stern dessen Verkaufsabsichten erfahren zu haben. Er bittet um Informationen zum Objekt.
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Der Bürgermeister in Kirchhain an die Firma Georg Schleinitz in Ilmenau, betreffend des Verkaufs der Firma. , 4. Januar 1938
Der Bürgermeister in Kirchhain an die Firma Georg Schleinitz in Ilmenau, betreffend des Verkaufs der Firma. , 4. Januar 1938
Der Bürgermeister in Kirchhain an die Firma Georg Schleinitz in Ilmenau, betreffend des Verkaufs der Firma. Der Bürgermeister betont wie wichtig es der Stadt sei" das dieses Geschäft alsbald in arische Hände gelangt".
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Aktennotiz des Bürgermeisteramtes Kirchhain, betreffend die "Liquidierung der Firma Z. Stern & Sohn" sowie die Beschaffung von Bauholz, 4. Januar 1938
Aktennotiz des Bürgermeisteramtes Kirchhain, betreffend die "Liquidierung der Firma Z. Stern & Sohn" sowie die Beschaffung von Bauholz, 4. Januar 1938
Aktennotiz des Bürgermeisteramtes Kirchhain, betreffend die "Liquidierung der Firma Z. Stern & Sohn" sowie die Beschaffung von Bauholz, 4. Januar 1938
Aktennotiz des Bürgermeisteramtes Kirchhain, betreffend die "Liquidierung der Firma Z. Stern & Sohn" sowie die Beschaffung von Bauholz. Die Notiz erwähnt ein Treffen der örtlichen Verantwortlichen (Bürgermeister Metzler, Propagandawart Noll, sowie vertretern der Hessischen Heimstätte. Die forderung der Firma Stern für Warenlager und Wohnhaus von insg. 45.000 RM erscheinen der H.H. "reichlich hoch".
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Der NSDAP Kreiswirtschaftsberater an den Bürgermeister in Kirchhain, btr. Käufer für die Holzhandlung Z. Stern, 24. Februar 1938
Der NSDAP Kreiswirtschaftsberater an den Bürgermeister in Kirchhain, btr. Käufer für die Holzhandlung Z. Stern, 24. Februar 1938
Der NSDAP Kreiswirtschaftsberater an den Bürgermeister in Kirchhain, btr. Käufer für die Holzhandlung Z. Stern, 24. Februar 1938
Der NSDAP Kreiswirtschaftsberater an den Bürgermeister in Kirchhain, btr. Käufer für die Holzhandlung Z. Stern, Der Kreiswirtschaftsberater gibt die Adressen von Wirtschaftsverbänden weiter die in der Lage sein sollen Käufer für die jüdische Holzhandlung Stern in Kirchhain zu finden.
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Der Bürgermeister in Kirchhain an den Deutschen Holzanzeiger, btr. Einer Anzeige zum Verkauf 18. März 1938
Der Bürgermeister in Kirchhain an den Deutschen Holzanzeiger, btr. Einer Anzeige zum Verkauf 18. März 1938
Der Bürgermeister in Kirchhain an den Deutschen Holzanzeiger, btr. Einer Anzeige zum Verkauf.
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Der Bürgermeister in Kirchhain an den Kreiswirtschaftsberater der NSDAP in Marburg, btr. Verkauf der jüd. Holzhandlung Stern in Kirchhain, 18. März 1938
Der Bürgermeister in Kirchhain an den Kreiswirtschaftsberater der NSDAP in Marburg, btr. Verkauf der jüd. Holzhandlung Stern in Kirchhain, 18. März 1938
Der Bürgermeister in Kirchhain an den Kreiswirtschaftsberater der NSDAP in Marburg, btr. Verkauf der jüd. Holzhandlung Stern in Kirchhain. Der Bürgermeister teilt mit er habe eine Anzeige wegen des Verkaufs an einen Arier aufgegeben.
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Lagerliste der Holzhandlung Z. Stern & Sohn
Lagerliste der Holzhandlung Z. Stern & Sohn
Die Lagerliste der Holzhandlung Z. Stern & Sohn
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Der Bürgermeister in Kirchhain an die Reflektanten,btr. Übernahme der "nichtarischen" Holzhandlung Z.Stern,  24.03.1938
Der Bürgermeister in Kirchhain an die Reflektanten,btr. Übernahme der "nichtarischen" Holzhandlung Z.Stern, 24.03.1938
Der Bürgermeister in Kirchhain an die Reflektanten,btr. Übernahme der "nichtarischen" Holzhandlung Z.Stern. Der Bürgermeister in Kirchhain gibt einige Informationen zu der Holzhandlung und nennt 40.000 RM als nötige Summe für den Ankauf.
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Fr. Kemnitzer in München an die Stadtverwaltung Kirchhain, btr. "Nichtarische Holzhandlung",  23. März 1938
Fr. Kemnitzer in München an die Stadtverwaltung Kirchhain, btr. "Nichtarische Holzhandlung", 23. März 1938
Fr. Kemnitzer in München an die Stadtverwaltung Kirchhain, btr. "Nichtarische Holzhandlung". Die Firma Kemnitzer bekundet Interesse an dem Angebot die Holzhandlung Z. Stern in Kirchhain zu übernehmen und bittet um weitere Informationen zum Kauf.
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Otto Peter Holzverkauf in Aschaffenburg an die Stadtverwaltung Kirchhain, btr. Holzhandlung, 22. März
Otto Peter Holzverkauf in Aschaffenburg an die Stadtverwaltung Kirchhain, btr. Holzhandlung, 22. März
Otto Peter Holzverkauf in Aschaffenburg schreibt an die Stadtverwaltung Kirchhain, btr. Holzhandlung, er "interessiere sich ernstlich für die infrage stehende Holzhandlung". Weiterhin sei er aktives und dekoriertes SS Mitglied. 
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Heinrich Schmidt in Krefeld an die Stadtverwaltung Kirchhain, btr. Holzhandlung Stern, 22. März 1938
Heinrich Schmidt in Krefeld an die Stadtverwaltung Kirchhain, btr. Holzhandlung Stern, 22. März 1938
Heinrich Schmidt in Krefeld an die Stadtverwaltung Kirchhain, btr. Holzhandlung Stern, er habe Interesse am Kauf der Holzhandlung und bittet um Mitteilung über den Geschäftsgang sowie Lagerbestand u.s.w.
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Walter Seifert in Leipzig an die Stadtverwaltung Kirchhain, btr. Verkauf einer Holzhandlung, 22. März 1938
Walter Seifert in Leipzig an die Stadtverwaltung Kirchhain, btr. Verkauf einer Holzhandlung, 22. März 1938
Walter Seifert in Leipzig an die Stadtverwaltung Kirchhain, btr. Verkauf einer Holzhandlung. Es wird um Informationen zu den Verkaufsbedingungen gebeten, weiterhin teilt der Autor mit er sei seit 15 Jahren im Holzgeschäft und betreibe in Leipzig eine der grössten Platzholzhandlungen.
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Jung & Co Holzgroßhandlung an die Stadtverwaltung in Kirchhain, btr. Inserat im Deutschen Holzanzeiger, 23. März 1938.
Jung & Co Holzgroßhandlung an die Stadtverwaltung in Kirchhain, btr. Inserat im Deutschen Holzanzeiger, 23. März 1938.
Jung & Co Holzgroßhandlung an die Stadtverwaltung in Kirchhain, btr. Inserat im Deutschen Holzanzeiger. Die Firma Jung & Co bekundet Interesse am Kauf der jüdischen Holzhandlung Z.Stern in Kirchhain.
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Agnus Cassens Holz und Baumaterialien-Handlung an den Bürgermeister in Kirchhain , btr. Verkauf der Holzhandlung Z. Stern, 2. April 1938
Agnus Cassens Holz und Baumaterialien-Handlung an den Bürgermeister in Kirchhain , btr. Verkauf der Holzhandlung Z. Stern, 2. April 1938
Agnus Cassens Holz und Baumaterialien-Handlung an den Bürgermeister in Kirchhain , btr. Verkauf der Holzhandlung Z. Stern. Es wird sowohl nach den Verkaufsmodalitäten als auch nem dem Verbleib des Vorbesitzers gefragt. "Wohnt der Nichtarier dort noch ?".
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Der Bürgermeister in Kirchhain an die Firma Agnus Cassens in Grossefehn Ostfriesland, btr. "Verkauf einer nichtarischen Holzhandlung" 6. April 1938
Der Bürgermeister in Kirchhain an die Firma Agnus Cassens in Grossefehn Ostfriesland, btr. "Verkauf einer nichtarischen Holzhandlung" 6. April 1938
Der Bürgermeister in Kirchhain an die Firma Agnus Cassens in Grossefehn Ostfriesland, btr. "Verkauf einer nichtarischen Holzhandlung" 6. April 1938
Der Bürgermeister in Kirchhain an die Firma Agnus Cassens in Grossefehn Ostfriesland, btr."Verkauf einer nichtarischen Holzhandlung". Der Firma Agnus Cassens wird auf ihre Anfrage vom 02. April hin mitgeteilt, man könne keine Lichtbilder anfertigen sondern würde eine Besichtigung durch den Käufer vorziehen, weiter wird auf die Lage der Holzhandlung im Raum Kirchhain eingegangen.  Der Rückgang des Umsatzes wird mit der Tatsache begründet, das die Holzhandlung "von einem Nichtarier geführt werde".
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Der Deutsche Holz-Anzeiger an den Bürgermeister in Kirchhain, btr. Rechnung für eine Anzeige, 23. März 1938
Der Deutsche Holz-Anzeiger an den Bürgermeister in Kirchhain, btr. Rechnung für eine Anzeige, 23. März 1938
Der Deutsche Holz-Anzeiger an den Bürgermeister in Kirchhain, btr. Rechnung für eine Anzeige.
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Die Firma J. Becker in Bühne /Westf.) an die Stadtverwaltung Kirchhain, btr. Besichtigung der Holzhandlung Z. Stern, 15. April 1938
Die Firma J. Becker in Bühne /Westf.) an die Stadtverwaltung Kirchhain, btr. Besichtigung der Holzhandlung Z. Stern, 15. April 1938
Die Firma J. Becker in Bühne /Westf.) an die Stadtverwaltung Kirchhain, btr. Besichtigung der Holzhandlung Z. Stern, 15. April 1938
Die Firma J. Becker in Bühne westf.an die Stadtverwaltung Kirchhain, btr. Besichtigung der Holzhandlung Z. Stern.
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Fr. Otto Peter in Grossostheim an den Bürgermeister in Kirchhain, btr. Übernahme einer nichtarischen Holzhandlung, 9. April 1938
Fr. Otto Peter in Grossostheim an den Bürgermeister in Kirchhain, btr. Übernahme einer nichtarischen Holzhandlung, 9. April 1938
Fr. Otto Peter in Grossostheim an den Bürgermeister in Kirchhain, btr. Übernahme einer nichtarischen Holzhandlung.  Die Fr. Otto Peter gibt an, mit einem Barbetrag von ca. 10.000 RM das Geschäf abwickeln zu wollen, und fragt an ob der seitherige Besitzer oder der Bürgermeister die Verhandlungen führen.
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Der Bürgermeister in Kirchhain an die Fr. Otto Peter in Grossostheim, btr. Übernahme der Holzhandlung Z. Stern, 16. April 1938
Der Bürgermeister in Kirchhain an die Fr. Otto Peter in Grossostheim, btr. Übernahme der Holzhandlung Z. Stern, 16. April 1938
Der Bürgermeister in Kirchhain an die Fr. Otto Peter in Grossostheim, btr. Übernahme der Holzhandlung Z. Stern. Der Firma wird mitgeteilt, zum Kauf sei ein Vermögen von mind. 50.000 RM erforderlich, eine ernstehafte Kaufabsicht bestehe auch schon von einer Firma aus Westf.
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Der Bürgermeister in Kirchhain an den Kreiswirtschaftsberater der NSDAP in Marburg, btr. Verkauf der jüd. Holzhandlung Stern in Kirchhain, 26. April 1938
Der Bürgermeister in Kirchhain an den Kreiswirtschaftsberater der NSDAP in Marburg, btr. Verkauf der jüd. Holzhandlung Stern in Kirchhain, 26. April 1938
Der Bürgermeister in Kirchhain an den Kreiswirtschaftsberater der NSDAP in Marburg, btr. Verkauf der jüd. Holzhandlung Stern in Kirchhain. Die Verkaufsverhandlungen mit verschiedenen Firmen seien bisher ergebnislos verlaufen und der vorgang bis auf weiteres zu den Akten genommen.
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Fr. Otto Peter in Grossostheim an den Bürgermeister in Kirchhain, btr. Übernahme einer nichtarischen Holzhandlung, 30. April 1938
Fr. Otto Peter in Grossostheim an den Bürgermeister in Kirchhain, btr. Übernahme einer nichtarischen Holzhandlung, 30. April 1938
Fr. Otto Peter in Grossostheim an den Bürgermeister in Kirchhain, btr. Übernahme einer nichtarischen Holzhandlung. Der Eigentümer kündigt eine Besichtigung des Anwesens an.
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Die Fachgruppe Holzhandel an das Bürgermeisteramt in Kirchhain, btr. "Nichtarische Firmen", 2. Februar 1938
Die Fachgruppe Holzhandel an das Bürgermeisteramt in Kirchhain, btr. "Nichtarische Firmen", 2. Februar 1938
Die Fachgruppe Holzhandel an das Bürgermeisteramt in Kirchhain, btr. "Nichtarische Firmen", 2. Februar 1938
Die Fachgruppe Holzhandel an das Bürgermeisteramt in Kirchhain, btr. "Nichtarische Firmen". Die Fachgruppe Holzhandel bittet um Unterstützung "bei dem Bestreben, das die Firma den Holzhandel möglichst bald aufgibt resp. Ihre Firma in arische Hände übergeleitet wird.  Der Bürgermeister teilt in einem Antwortschreiben mit, die Firma sei am 2. Sept. in die Hände von Hugo Schied in Ernsthausen übergegangen.
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Der Bürgermeister in Kirchhain an den Leiter des Marktordnungsbezirkes 9, Kassel, der detschen Forst - und Holzwirtschaft, btr. Arisierung der Firma Z.Stern, 13. September 1938
Der Bürgermeister in Kirchhain an den Leiter des Marktordnungsbezirkes 9, Kassel, der detschen Forst - und Holzwirtschaft, btr. Arisierung der Firma Z.Stern, 13. September 1938
Der Bürgermeister in Kirchhain an den Leiter des Marktordnungsbezirkes 9, Kassel, der detschen Forst - und Holzwirtschaft, btr. Arisierung der Firma Z.Stern.  Dem Leiter des Marktordnungsbezirkes wird mitgeteilt, es sei endlich gelungen die Firma zu arisieren.
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Fr. Hugo Schied in Ernsthausen an den Bürgermeister in Kirchhain, btr. Den Antrag auf Übernahme der jüdischen Holzhandlung Z.Stern in Kirchhain, 21. September 1938
Fr. Hugo Schied in Ernsthausen an den Bürgermeister in Kirchhain, btr. Den Antrag auf Übernahme der jüdischen Holzhandlung Z.Stern in Kirchhain, 21. September 1938
Fr. Hugo Schied in Ernsthausen an den Bürgermeister in Kirchhain, btr. Den Antrag auf Übernahme der jüdischen Holzhandlung Z.Stern in Kirchhain, 21. September 1938
Fr. Hugo Schied in Ernsthausen an den Bürgermeister in Kirchhain, btr. Den Antrag auf Übernahme der jüdischen Holzhandlung Z.Stern in Kirchhain. Es wird gebeten den Antrag nach Kassel weiterzusenden.
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Der Reichsforstmeister in Berlin an Herrn Heinrich Engel in Ernsthausen, btr. Genehmigung zur Übernahme der jüd. Holzhandlung Z. Stern, 10. August 1938
Der Reichsforstmeister in Berlin an Herrn Heinrich Engel in Ernsthausen, btr. Genehmigung zur Übernahme der jüd. Holzhandlung Z. Stern, 10. August 1938
Der Reichsforstmeister in Berlin an Herrn Heinrich Engel in Ernsthausen, btr. Genehmigung zur Übernahme der jüd. Holzhandlung Z. Stern, 10. August 1938
Der Reichsforstmeister in Berlin an Herrn Heinrich Engel in Ernsthausen, btr. Genehmigung zur Übernahme der jüd. Holzhandlung Z. Stern. Die Genehmigung der Übernahme wird erteilt.
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Das Großhessische Staatsministerium (Spruchkammer Marburg-Land) an den Bürgermeister in Kirchhain, btr. Heinrich Engel, Kauf der Holzhandlung Z.Stern, Kirchhain, 31. August 1946
Das Großhessische Staatsministerium (Spruchkammer Marburg-Land) an den Bürgermeister in Kirchhain, btr. Heinrich Engel, Kauf der Holzhandlung Z.Stern, Kirchhain, 31. August 1946
Das Großhessische Staatsministerium (Spruchkammer Marburg-Land) an den Bürgermeister in Kirchhain, btr. Heinrich Engel, Kauf der Holzhandlung Z.Stern, Kirchhain, 31. August 1946
Das Großhessische Staatsministerium (Spruchkammer Marburg-Land) an den Bürgermeister in Kirchhain, btr. Heinrich Engel, Kauf der Holzhandlung Z.Stern, Kirchhain. Die Spruchkammer bittet um Informationen zum Verkauf der Firma Z.Stern in Kirchhain, und lässt fragen ob Heinrich Engeln NSDAP Mitglied gewesen sei, und der bezahlte Betrag unter dem tatsächlichen Wert des Unternehmens lag. Auf der Rückseite antwortet der Bürgermeister, die Firma sei vom Schwiegervater des Heinrich Engeln erworben worden.
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Quittung über den Erhalt einer Akte, btr. Verkauf der jüdischen Holzhandlung Z.Stern & Sohn,  Kirchhain, 13. Juni 1946
Quittung über den Erhalt einer Akte, btr. Verkauf der jüdischen Holzhandlung Z.Stern & Sohn,  Kirchhain, 13. Juni 1946
Quittung über den Erhalt einer Akte, btr. Verkauf der jüdischen Holzhandlung Z.Stern & Sohn, Kirchhain, 13. Juni 1946
Quittung über den Erhalt einer Akte, btr. Verkauf der jüdischen Holzhandlung Z.Stern & Sohn.
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Das Großhessische Staatsministerium (Spruchkammer Marburg-Land) an den Bürgermeister in Kirchhain, btr. Spruchverfahren Erich Engel, Kirchhain, 31. August 1946
Das Großhessische Staatsministerium (Spruchkammer Marburg-Land) an den Bürgermeister in Kirchhain, btr. Spruchverfahren Erich Engel, Kirchhain, 31. August 1946
Das Großhessische Staatsministerium (Spruchkammer Marburg-Land) an den Bürgermeister in Kirchhain, btr. Spruchverfahren Erich Engel, Kirchhain. Der Rechtsbeistand des Betroffenen verlangt einsicht in die Akte des Grundstücksverkaufs der Firma Z.Stern
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Das Großhessische Staatsministerium (Spruchkammer Marburg-Land) an den Bürgermeister in Kirchhain, btr. Spruchverfahren Holzkaufmann Heinrich Engel, 5. Februar 1947
Das Großhessische Staatsministerium (Spruchkammer Marburg-Land) an den Bürgermeister in Kirchhain, btr. Spruchverfahren Holzkaufmann Heinrich Engel, 5. Februar 1947
Das Großhessische Staatsministerium (Spruchkammer Marburg-Land) an den Bürgermeister in Kirchhain, btr. Spruchverfahren Holzkaufmann Heinrich Engel. Die Akte wird mit Dank zurückgesandt.
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330 Kirchhain 3789:  Arisierung der Firma Plaut 1938
330 Kirchhain 3789: Arisierung der Firma Plaut 1938

Die Akte 330 Kirchhain 3789 enthält Dokumente aus dem Jahr 1938 und trägt die Originalbezeichnung "Arisierung der Firma Plaut". Die enthaltenen Dokumente belegen den Wirtschaftlichen Druck, der auf jüdische Bürger ausgeübt wurde, im Fall des Trachtengeschäftes Plaut z.B. handelt es sich um das ehemals größte und Umsatzstärkste Trachtengeschäft in Kirchhain. [Dokument 1]  Das sich das Geschäft in Kirchhain überhaupt so lange gehalten habe, wird mit der "Uneinsichtigkeit" bestimmter Käuferschichten begründet. [Dokument 2] 

 

Bearbeitet von Johannes Vogelgesang 

Geschäftsübernahme des jüdischen Trachtenhauses J. Plaut durch Richard Krämer, Brief des Notars Georg Pfeiffer an den Landrat in Marburg vom 1. September 1938.
Geschäftsübernahme des jüdischen Trachtenhauses J. Plaut durch Richard Krämer, Brief des Notars Georg Pfeiffer an den Landrat in Marburg vom 1. September 1938.
Geschäftsübernahme des jüdischen Trachtenhauses J. Plaut durch Richard Krämer, Brief des Notars Georg Pfeiffer an den Landrat in Marburg vom 1. September 1938.

Der Brief vom 1.9.1938 ist sowohl an den Bürgermeister in Kirchhain als auch an den Landrat in Marburg gerichtet.

Der Rechtsanwalt u. Notar Georg Pfeiffer äussert sich zu der Arisierung des Trachtengeschäftes Plaut und führt verschiedene Punkte an, die die "arisierung" des Geschäftes Plaut betreffen. Unter anderem wird das abwandern der Kundschaft nach Auswärts angeführt, sollte das Geschäft in jüdischen Händen bleiben. 

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Abschrift der Verkaufsurkunde des Geschäftes Plaut in Kirchhain and Richard Krämer, vom Notar Georg Pfeiffer, vom 31. August 1938.
Abschrift der Verkaufsurkunde des Geschäftes Plaut in Kirchhain and Richard Krämer, vom Notar Georg Pfeiffer, vom 31. August 1938.
Abschrift der Verkaufsurkunde des Geschäftes Plaut in Kirchhain and Richard Krämer, vom Notar Georg Pfeiffer, vom 31. August 1938.
Abschrift der Verkaufsurkunde des Geschäftes Plaut in Kirchhain and Richard Krämer, vom Notar Georg Pfeiffer, vom 31. August 1938.
Abschrift der Verkaufsurkunde des Geschäftes Plaut in Kirchhain and Richard Krämer, vom Notar Georg Pfeiffer, vom 31. August 1938.
Abschrift der Verkaufsurkunde des Geschäftes Plaut in Kirchhain and Richard Krämer, vom Notar Georg Pfeiffer, vom 31. August 1938.
Abschrift der Verkaufsurkunde des Geschäftes Plaut in Kirchhain and Richard Krämer, vom Notar Georg Pfeiffer, vom 31. August 1938.
Abschrift der Verkaufsurkunde des Geschäftes Plaut in Kirchhain and Richard Krämer, vom Notar Georg Pfeiffer, vom 31. August 1938.

Formal gehaltene Verkaufsurkunde des Geschäftes Plaut, die vom Notar Georg Pfeifer aufgesetzt wurde und die Modalitäten des Verkaufs regelt. Das Geschäft wird auf 21.000 Reichsmark Grundkapital und etwa 50.000 RM an Restwarenbeständen geschätzt. Für den Fall einer Ablehnung durch die Behörden verzichten beide Seiten auf geltendmachung ihrer Ansprüche.

 

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Brief des Bürgermeisters aus Kirchhain an den Landrat in Marburg, betreffend die "Übernahme des Kaufhauses Plaut in arische Hände", vom 5. September 1938
Brief des Bürgermeisters aus Kirchhain an den Landrat in Marburg, betreffend die "Übernahme des Kaufhauses Plaut in arische Hände", vom 5. September 1938
Brief des Bürgermeisters aus Kirchhain an den Landrat in Marburg, betreffend die "Übernahme des Kaufhauses Plaut in arische Hände", vom 5. September 1938
Der Bürgermeister in Kirchhain schreibt an den Landrat und erkärt, der Umsatz des Geschäftes Plaut sei von 1932 - 1937 von etwa 230000 auf 120000 Reichsmark zurückgegangen. Der Bürgermeister drängt zudem auf eine Beschleunigung der Angelegenheit, "damit den Juden keine Gelegenheit gegeben ist, die gewaltigen Bestände in Höhe von 50.000 RM im Ramschverkauf zu veräussern".
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Brief der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel an den Bürgermeister in Kirchhain, betreffend die Arisierung der Firma L. Plaut vom  8 September 1938.
Brief der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel an den Bürgermeister in Kirchhain, betreffend die Arisierung der Firma L. Plaut vom  8 September 1938.
Brief der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel an den Bürgermeister in Kirchhain, betreffend die Arisierung der Firma L. Plaut vom 8 September 1938.
Der Geschäftsführer der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel schreibt an den Bürgermeister in Kirchhain betreffend der Arisierung des Geschäftes Plaut, die Branche in Kirchhain sei bereits übersetzt, und der hohe Umsatz von 120.000 RM des Geschäftes Plaut lediglich der "Einsichtslosigkeit gewisser Käuferschichten" geschuldet.
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Ablehnung des Kaufantrags von Richard Krämer, betreffend die Firma L. Plaut in Kirchhain durch den Landrat in Marburg, vom 13. Oktober 1938.
Ablehnung des Kaufantrags von Richard Krämer, betreffend die Firma L. Plaut in Kirchhain durch den Landrat in Marburg, vom 13. Oktober 1938.

Der Antrag des Kaufmanns Richard Krämer wird mit der Begründung abgelehnt, ein Kauf durch Krämer würde das Plaut´sche Geschäft einem Filialunternehmen angliedern, was den Bestimmungen des Einzelhandelschutzgesetzes zuwiderlaufe.

Eine Abschrift des Briefes ging ausserdem an den Bürgermeister der Stadt Kirchhain zur Kenntnis.  

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Brief des Bürgermeisters aus Kirchhain an den Landrat in Marburg, betreffend die "Arisierung des Kaufhauses L.Plaut- Kirchhain" zur weiteren Veranlassung. Vom 1. November 1938.
Brief des Bürgermeisters aus Kirchhain an den Landrat in Marburg, betreffend die "Arisierung des Kaufhauses L.Plaut- Kirchhain" zur weiteren Veranlassung. Vom 1. November 1938.
Der Bürgermeister in Kirchhain schreibt an den Landrat und weist nochmals auf die Notwendigkeit einer Enteignung hin. Weiterhin schlägt er als Käufer Willi Junker aus Giessen vor, da der erste Käufer Krämer abgelehnt wurde.
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330 Melsungen
330 Melsungen B 322:  Erteilung von Pässen an Juden (Vorbereitung für die Auswanderung) 1933-1942
330 Melsungen B 322: Erteilung von Pässen an Juden (Vorbereitung für die Auswanderung) 1933-1942

Die Dokumente, die in diesem Ausstellungsraum zu sehen sind, stellen eine Auswahl aus der Kommunalakte 330 Melsungen B 322 dar. Diese umfasst Schriftwechsel des Melsunger Bürgermeisters aus den Jahren 1933-1942 zu Fragen der Auswanderung von Juden v. a. in Hinblick auf die Ausstellung von Pässen.

Zum einen wurden Erlasse des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern berücksichtigt, die an den Melsunger Bürgermeister weitergeleitet wurden. In diesem Zusammenhang ist die Ausstellung von Pässen Gegenstand der Runderlasse vom 25. Februar und vom 16. November 1937 (Dokumente 6, 13). Des Weiteren erhielt der Melsunger Bürgermeister Rundverfügungen der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel wie diejenige vom 3. Dezember 1936, in der die Benachrichtigung bei Auswanderungsvorbereitungen geregelt wurde (Dokument 10). Vonseiten des Landrats in Melsungen wurde der Melsunger Bürgermeister in einem Schreiben vom 22. September 1936 aufgefordert, Änderungen bei Personenangaben wie den Wohnsitzwechsel zu melden (Dokument 8). Insgesamt können auf diese Weise die Vorgaben auf Reichs-, Regierungsbezirks- und Landkreisebene nachvollzogen werden.

Darüber hinaus wurden Dokumente aufgenommen, die Einzelschicksale auf kommunaler Ebene in Melsungen zeigen. Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang die Reisepässe von Arthur Katz und Paula Levy (Dokumente 5.2, 14.1). Daneben wurden exemplarisch Schreiben ausgewählt, die die Vorbereitung zur Auswanderung einzelner Personen erkennen lassen. Beispielsweise dokumentiert die „Dringlichkeitbescheinigung“ vom 29. September 1938, die dem jüdischen Ehepaar Speier erlaubte 100 Reichsmark aus Deutschland mitzunehmen, die beabsichtigte Auswanderung nach Nordamerika (Dokument 16). Schließlich finden sich in diesem Ausstellungsraum zwei Schreiben aus den Jahren 1941 und 1942, die die „Aberkennung“ der deutschen Staatsangehörigkeit von Meinhard Meyer bzw. Rebekka Levy behandeln (Dokumente 24, 25).

Insgesamt gibt dieser Ausstellungsraum einen Überblick über Vorschriften zur Auswanderung von Juden unter nationalsozialistischer Herrschaft und dokumentiert Einzelschicksale aus Melsungen.

Bearbeitet von Katrin Rack 

Schreiben vom komm. Regierungspräsidenten von Monbart betreffend Ausstellung von Pässen an Juden, 31. März 1933.
Schreiben vom komm. Regierungspräsidenten von Monbart betreffend Ausstellung von Pässen an Juden, 31. März 1933.

Pässe seien nur nach sorgfältiger Prüfung des Bedürfnisses und für das Inland auszustellen. Eine Ausstellung für das Ausland käme nur in Betracht, wenn ein im "Volksinteresse" liegendes Bedürfnis nachgewiesen werde.

Weiterleitung des Schreibens durch den Landrat in Melsungen an die Bürgermeister als Ortspolizeibehörden.

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Schreiben des Reichs- und Preuß. Ministers des Innern betreffend Ausstellung von Dringlichkeitsbescheinigungen für Auslandsreisen und Devisenlage, 28. September 1935.
Schreiben des Reichs- und Preuß. Ministers des Innern betreffend Ausstellung von Dringlichkeitsbescheinigungen für Auslandsreisen und Devisenlage, 28. September 1935.

Schreiben an die Länderregierungen mit Ausnahme von Preussen pp.

Weiterleitung durch den Regierungspräsidenten in Kassel und Weiterleitung durch den Landrat in Melsungen an die Bürgermeister als Ortspolizeibehörden des Kreises.

Nach Angaben der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung sei bei der Ausstellung von Dringlichkeitsbescheinigungen nicht immer Rücksicht auf die Devisenlage genommen worden. Deswegen sei die Erteilung von Dringlichkeitsbescheinigungen vom Leiter der Polizeibehörde oder dessen Stellvertreter zu entscheiden.

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Rundverfügung der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel betreffend sofortige Benachrichtung bei die Ausreise vorbereitenden Juden, 1. Oktober 1935.
Rundverfügung der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel betreffend sofortige Benachrichtung bei die Ausreise vorbereitenden Juden, 1. Oktober 1935.

Weiterleitung des Schreibens durch den Landrat in Melsungen an die Bürgermeister.

Da das Landesfinanzamt bisher zu spät über Ausreisen informiert wurde und dadurch ein finanzieller Schaden für das Deutsche Reich z. B. durch Steuerhinterziehung entstanden sei, seien die Ausreise vorbereitenden Juden sofort der Zentralen Nachrichtenstelle zu melden.

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Schreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel betreffend sofortige Benachrichtigung bei die Ausreise vorbereitenden Juden, 18. Oktober 1935.
Schreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel betreffend sofortige Benachrichtigung bei die Ausreise vorbereitenden Juden, 18. Oktober 1935.

Weiterleitung des Schreibens durch den Landrat in Melsungen an die Bürgermeister.

Bezugnahme auf die Rundverfügung vom 1. Oktober 1935.

Da die Benachrichtigungen bei der Zentralen Nachrichtenstelle beim Landesfinanzamt zuweilen zu spät einträfen, seien weitere Stellen sofort zu benachrichtigen.

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Reisepass von Arthur Katz, gültig vom 14. November 1935 bis 14. November 1936.
Reisepass von Arthur Katz, gültig vom 14. November 1935 bis 14. November 1936.
Reisepass von Arthur Katz, gültig vom 14. November 1935 bis 14. November 1936.
Reisepass von Arthur Katz, gültig vom 14. November 1935 bis 14. November 1936.
Reisepass von Arthur Katz, gültig vom 14. November 1935 bis 14. November 1936.
Der Reisepass wurde am 14. November 1935 vom Bürgermeister von Melsungen ausgestellt und einmal bis zum 14. November 1936 verlängert.
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Schreiben der Zollfahndungsstelle in Frankfurt/Main an den Bürgermeister in Melsungen betreffend Ausstellung eines Reisepasses für Arthur Katz, 24. März 1936.
Schreiben der Zollfahndungsstelle in Frankfurt/Main an den Bürgermeister in Melsungen betreffend Ausstellung eines Reisepasses für Arthur Katz, 24. März 1936.
Vonseiten der Zollfahndungsstelle bestünden keine Bedenken gegen die Ausstellung eines Reisepasses für Arthur Katz.
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Schreiben des Bürgermeisters von Melsungen betreffend Ausstellung eines Reisepasses für Metzgermeister Arthur Katz in Melsungen, 11. November 1935.
Schreiben des Bürgermeisters von Melsungen betreffend Ausstellung eines Reisepasses für Metzgermeister Arthur Katz in Melsungen, 11. November 1935.
Schreiben des Bürgermeisters von Melsungen betreffend Ausstellung eines Reisepasses für Metzgermeister Arthur Katz in Melsungen, 11. November 1935.

Bezugnahme auf die Rundverfügung der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel vom 1. Oktober 1935.

Schreiben an die Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel, das Finanzamt Melsungen, die Zollfahndungsstelle in Frankfurt/Main, die Zentrale Nachrichtenstelle beim Landesfinanzamt in Berlin und den Landrat in Melsungen.

Der Bürgermeister von Melsungen meldet, dass Katz um die Ausstellung eines Reisepasses gebeten habe, um seine Verwandten in Palästina zu besuchen.

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Runderlass des Reichs- und Preuß. Ministers des Innern betreffend Ausstellung von Reisepässen an Juden, 25. Februar 1936.
Runderlass des Reichs- und Preuß. Ministers des Innern betreffend Ausstellung von Reisepässen an Juden, 25. Februar 1936.
Runderlass des Reichs- und Preuß. Ministers des Innern betreffend Ausstellung von Reisepässen an Juden, 25. Februar 1936.

Schreiben an die Regierungspräsidenten pp.

Weiterleitung durch den Regierungspräsidenten in Kassel u. a. an den Bürgermeister in Melsungen.

Nach den Vorschriften der Paßbekanntmachung vom 7. Juni 1932 sei es unzulässig und unerwünscht Juden Reisepässe zu verweigern. Allerdings sollten Behörden davon Gebrauch machen, Reisepässe mit einer kurzen Geltungsdauer auszustellen.

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Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel betreffend Gründe für die Versagung der Ausstellung eines Reisepasses bei jüdischen Antragstellern, 6. April 1936.
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel betreffend Gründe für die Versagung der Ausstellung eines Reisepasses bei jüdischen Antragstellern, 6. April 1936.

Bezugnahme auf die Verfügung vom 11. März 1936.

Schreiben u. a. an den Bürgermeister in Melsungen.

Gründe, die Ausstellung eines Reisepasses zu versagen, seien "staatsfeindliches Verhalten", frühere Mitgliedschaft in einer "staatsfeindlichen Organisation" wie in der SPD oder KPD oder "wirtschaftliche Schädlichkeit". Darüber hinaus sei die Geltungsdauer des Reisepasses grundsätzlich auf 6 Monate zu beschränken.

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Schreiben des Landrats in Melsungen betreffend Meldung von u. a. Wohnsitzwechseln von Juden, 22. September 1936.
Schreiben des Landrats in Melsungen betreffend Meldung von u. a. Wohnsitzwechseln von Juden, 22. September 1936.

Der Landrat in Melsungen richtet sein Schreiben an die Bürgermeister als Ortspolizeibehörden, u. a. an den Bürgermeister von Melsungen, und die Gendarmeriebeamten.

Er legt darin, entsprechend der Verfügung der Staatspolizeistelle Kassel vom 5. Mai 1936, fest, dass jede Änderung der Personenangaben von Juden wie der Wohnsitzwechsel sofort zu melden sei.

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Schreiben des Bürgermeisters von Melsungen an den Landrat in Melsungen betreffend Ausstellung von Reisepässen an Juden, die nicht beabsichtigen zu verreisen, 13. November 1936.
Schreiben des Bürgermeisters von Melsungen an den Landrat in Melsungen betreffend Ausstellung von Reisepässen an Juden, die nicht beabsichtigen zu verreisen, 13. November 1936.

Bezugnahme auf den Erlass des Reichs- und Preuß. Ministers des Innern vom 25. Februar 1936.

Der Bürgermeister von Melsungen äußert in dem Schreiben Bedenken dahingehend, dass Juden auch Reisepässe erhielten, wenn sie nicht verreisen würden. Er regt deshalb an, Reisepässe nicht auszustellen bzw. die Gültigkeit auf das Inland und auf eine kurze Dauer zu beschränken.

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Rundverfügung der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel betreffend Benachrichtigung bei Auswanderungsvorbereitungen, 3. Dezember 1936.
Rundverfügung der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel betreffend Benachrichtigung bei Auswanderungsvorbereitungen, 3. Dezember 1936.

Schreiben an die Landräte des Bezirks und Weiterleitung durch den Landrat in Melsungen an die Bürgermeister des Kreises.

Die Rundverfügungen vom 1. Oktober 1935 und 18. Oktober 1935 würden aufgehoben. Es werden die Stellen genannt, die bei Auswanderungsvorbereitungen zu benachrichtigen seien. Darüber hinaus erfolgt die Anweisung, dafür einen Vordruck auszufüllen.

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Schreiben des Reichsministers der Finanzen an die Präsidenten der Landesfinanzämter betreffend Benachrichtigung bei Auswanderungsvorbereitungen und Vordrucke für die örtlichen Polizeibehörden, 29. Dezember 1936.
Schreiben des Reichsministers der Finanzen an die Präsidenten der Landesfinanzämter betreffend Benachrichtigung bei Auswanderungsvorbereitungen und Vordrucke für die örtlichen Polizeibehörden, 29. Dezember 1936.
Schreiben des Reichsministers der Finanzen an die Präsidenten der Landesfinanzämter betreffend Benachrichtigung bei Auswanderungsvorbereitungen und Vordrucke für die örtlichen Polizeibehörden, 29. Dezember 1936.
Schreiben des Reichsministers der Finanzen an die Präsidenten der Landesfinanzämter betreffend Benachrichtigung bei Auswanderungsvorbereitungen und Vordrucke für die örtlichen Polizeibehörden, 29. Dezember 1936.
Schreiben des Reichsministers der Finanzen an die Präsidenten der Landesfinanzämter betreffend Benachrichtigung bei Auswanderungsvorbereitungen und Vordrucke für die örtlichen Polizeibehörden, 29. Dezember 1936.
Schreiben des Reichsministers der Finanzen an die Präsidenten der Landesfinanzämter betreffend Benachrichtigung bei Auswanderungsvorbereitungen und Vordrucke für die örtlichen Polizeibehörden, 29. Dezember 1936.
Schreiben des Reichsministers der Finanzen an die Präsidenten der Landesfinanzämter betreffend Benachrichtigung bei Auswanderungsvorbereitungen und Vordrucke für die örtlichen Polizeibehörden, 29. Dezember 1936.
Schreiben des Reichsministers der Finanzen an die Präsidenten der Landesfinanzämter betreffend Benachrichtigung bei Auswanderungsvorbereitungen und Vordrucke für die örtlichen Polizeibehörden, 29. Dezember 1936.
In dem Schreiben des Reichsministers der Finanzen werden die Stellen aufgeführt, die bei Auswanderungsvorbereitungen zu benachrichtigen seien. Darüber hinaus sei von den Polizeibehörden ein bestimmter Vordruck zu verwenden. In der Anlage befinden sich ein Schreiben des Geheimen Staatspolizeiamts in Berlin vom 17. Dezember 1936 sowie Vordrucke für das Finanzamt und die Staatspolizeistelle.

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Vom Melsunger Bürgermeister ausgestelltes Formular für das Finanzamt Melsungen betreffend Auswanderung von Berta Katz, 12. Mai 1937.
Vom Melsunger Bürgermeister ausgestelltes Formular für das Finanzamt Melsungen betreffend Auswanderung von Berta Katz, 12. Mai 1937.
Vom Melsunger Bürgermeister ausgestelltes Formular für das Finanzamt Melsungen betreffend Auswanderung von Berta Katz, 12. Mai 1937.
Der Bürgermeister von Melsungen meldet dem dortigen Finanzamt, dass Katz beabsichtige nach Palästina auszuwandern, da sie einen Reisepass beantragt habe. In dem Formular werden Angaben zur Person erfasst.
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Schreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel betreffend Ausstellung eines Reisepasses für das Ausland für Berta Katz, 20. Mai 1937.
Schreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel betreffend Ausstellung eines Reisepasses für das Ausland für Berta Katz, 20. Mai 1937.

Schreiben an den Bürgermeister als Ortspolizeibehörde in Melsungen.

Der Ausstellung eines Reisepasses spräche nichts entgegen.

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Beschluss des Amtsgerichts Melsungen betreffend "vormundschaftsgerichtliche Genehmigung zur Auswanderung" für Bertha Katz, ausgefertigt am 13. Mai 1937.
Beschluss des Amtsgerichts Melsungen betreffend "vormundschaftsgerichtliche Genehmigung zur Auswanderung" für Bertha Katz, ausgefertigt am 13. Mai 1937.
Bertha Katz wird die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung zur Auswanderung am 12. Mai 1937 erteilt, wobei der Beschluss am 13. Mai 1937 ausgefertigt wurde. Der Adressat ist der Metzgermeister Arthur Katz, der Vater von Bertha Katz.
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Runderlass des Reichs- u. Preuß. Ministers des Innern betreffend Ausstellung von Pässen an Juden im Inland, 16. November 1937.
Runderlass des Reichs- u. Preuß. Ministers des Innern betreffend Ausstellung von Pässen an Juden im Inland, 16. November 1937.
Runderlass des Reichs- u. Preuß. Ministers des Innern betreffend Ausstellung von Pässen an Juden im Inland, 16. November 1937.
Runderlass des Reichs- u. Preuß. Ministers des Innern betreffend Ausstellung von Pässen an Juden im Inland, 16. November 1937.
Runderlass des Reichs- u. Preuß. Ministers des Innern betreffend Ausstellung von Pässen an Juden im Inland, 16. November 1937.

Schreiben an die Preuss. Regierungspräsidenten pp.

Weiterleitung durch den Regierungspräsidenten in Kassel sowie durch den Landrat in Melsungen an die Bürgermeister.

Der Runderlass des Reichs- und Preuß. Ministers des Innern vom 25. Februar wird aufgehoben. In den neuen Bestimmungen steht, dass Reisepässe nicht für das Ausland auszustellen seien. Allerdings gäbe es Ausnahmefälle wie die Auswanderung, die in dem Schreiben festgelegt sind.

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Schreiben des Bürgermeisters von Melsungen an die Staatspolizeileitstelle Karlsruhe betreffend Verwahrung des Reisepasses von Paula Levy, 27. Januar 1938.
Schreiben des Bürgermeisters von Melsungen an die Staatspolizeileitstelle Karlsruhe betreffend Verwahrung des Reisepasses von Paula Levy, 27. Januar 1938.
Bezugnahme auf das Schreiben der Staatspolizeistelle Karlsruhe vom 10. Januar 1938.
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Reisepass von Paula Levy, gültig vom 14. Mai 1934 bis 13. Mai 1939.
Reisepass von Paula Levy, gültig vom 14. Mai 1934 bis 13. Mai 1939.
Reisepass von Paula Levy, gültig vom 14. Mai 1934 bis 13. Mai 1939.
Reisepass von Paula Levy, gültig vom 14. Mai 1934 bis 13. Mai 1939.
Reisepass von Paula Levy, gültig vom 14. Mai 1934 bis 13. Mai 1939.
Reisepass von Paula Levy, gültig vom 14. Mai 1934 bis 13. Mai 1939.
Reisepass von Paula Levy, gültig vom 14. Mai 1934 bis 13. Mai 1939.
Reisepass von Paula Levy, gültig vom 14. Mai 1934 bis 13. Mai 1939.
Reisepass von Paula Levy, gültig vom 14. Mai 1934 bis 13. Mai 1939.
Der Reisepass wurde am 14. Mai 1934 vom Bürgermeister von Melsungen ausgestellt und war bis zum 13. Mai 1939 gültig.
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Einschreiben der Staatspolizeileitstelle Karlsruhe betreffend Überprüfung des Reisepasses von Paula Levy, 10. Januar 1938.
Einschreiben der Staatspolizeileitstelle Karlsruhe betreffend Überprüfung des Reisepasses von Paula Levy, 10. Januar 1938.
In dem Einschreiben wird mitgeteilt, dass bei einer Passkontrolle in Konstanz festgestellt wurde, dass der Reisepass von Paula Levy geb. Mosheim nicht den Anordnungen des Runderlasses des Reichs- und Preuß. Ministers des Innern vom 16. November 1937 entspräche. Der Reisepass werde deshalb zur Überprüfung an den Bürgermeister von Melsungen gesandt.
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Vom Polizeipräsidenten in Frankfurt/Main ausgestelltes Formular für die Polizeibehörde Melsungen betreffend Ausstellung eines Reisepasses für Berta Speier, 17. August 1938.
Vom Polizeipräsidenten in Frankfurt/Main ausgestelltes Formular für die Polizeibehörde Melsungen betreffend Ausstellung eines Reisepasses für Berta Speier, 17. August 1938.
Vonseiten des Polizeipräsidenten in Kassel wurden keine Bedenken gegen die Ausstellung eines Reisepasses für die Meldezeiten vom 5. Januar bis 13. Dezember 1937 geäußert.
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"Dringlichkeitsbescheinigung" betreffend Auswanderung von Bernhard und Bella Speier nach Nordamerika, 29. September 1938.
"Dringlichkeitsbescheinigung" betreffend Auswanderung von Bernhard und Bella Speier nach Nordamerika, 29. September 1938.
"Dringlichkeitsbescheinigung" betreffend Auswanderung von Bernhard und Bella Speier nach Nordamerika, 29. September 1938.
"Dringlichkeitsbescheinigung" betreffend Auswanderung von Bernhard und Bella Speier nach Nordamerika, 29. September 1938.
Aufgrund dieser Bescheinigung ist es Bernhard und Bella Speier erlaubt, 100 Reichsmark aus Deutschland mitzunehmen.
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Verordnung des Reichsministers des Innern betreffend Reisepässe von Juden, 5. Oktober 1938.
Verordnung des Reichsministers des Innern betreffend Reisepässe von Juden, 5. Oktober 1938.

Die Verordnung ist im Reichsgesetzblatt Teil I, S. 1342 erschienen.

Demnach würden deutsche Reisepässe von Juden, welche sich im Gebiet des Deutschen Reiches aufhielten, ungültig. Die Passinhaber hätten ihre Reisepässe abzugeben. Reisepässe für das Ausland würden mit einem Merkmal, das den Reisepassinhaber als Juden kennzeichnet, wieder gültig.

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Schnellbrief des Reichsministers des Innern betreffend Behandlung der eingereichten Reisepässe von Juden, 5. Oktober 1938.
Schnellbrief des Reichsministers des Innern betreffend Behandlung der eingereichten Reisepässe von Juden, 5. Oktober 1938.
Schnellbrief des Reichsministers des Innern betreffend Behandlung der eingereichten Reisepässe von Juden, 5. Oktober 1938.
Schnellbrief des Reichsministers des Innern betreffend Behandlung der eingereichten Reisepässe von Juden, 5. Oktober 1938.

Schreiben an die Preuß. Regierungspräsidenten pp.

Weiterleitung durch den Regierungspräsidenten in Kassel an den Polizeipräsidenten in Kassel, den Polizeidirektor in Hanau, die Landräte des Bezirks und die Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörden in Fulda und Marburg.

Abdruck der Verordnung über Reisepässe von Juden vom 5. Oktober 1938.

Ergänzend zur Verordnung wird angegeben, wie eingereichte Pässe von Juden zu behandeln seien. Beispielsweise wird beschrieben, wie Reisepässe mit Gültigkeit für das Ausland mithilfe eines Stempels zu kennzeichnen seien.

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Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel von Monbart betreffend beschleunigte Ausstellung von Pässen und Führungszeugnissen an Juden, 6. Januar 1939.
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel von Monbart betreffend beschleunigte Ausstellung von Pässen und Führungszeugnissen an Juden, 6. Januar 1939.
Schreiben an die Landräte des Bezirks und Weiterleitung durch den Landrat in Melsungen an die Bürgermeister als Ortspolizeibehörden des Kreises. Da eine beschleunigte "Auswanderung" der Juden erwünscht sei, soll die Ausstellung von Pässen und polizeilichen Führungszeugnissen an Juden als Eilsachen behandelt werden.
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Vertraulicher Schnellbrief des Reichsministers des Innern betreffend "Auswanderung" von Juden, 25. Februar 1939.
Vertraulicher Schnellbrief des Reichsministers des Innern betreffend "Auswanderung" von Juden, 25. Februar 1939.
Vertraulicher Schnellbrief des Reichsministers des Innern betreffend "Auswanderung" von Juden, 25. Februar 1939.

Schreiben an die Preuß. Regierungspräsidenten pp.

Weiterleitung durch den Regierungspräsidenten in Kassel von Monbart an den Polizeipräsidenten in Kassel, den Polizeidirektor in Hanau, die Landräte des Bezirks, die Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörden in Fulda und Marburg sowie die Staatspolizeistelle Kassel.

Der Reichsminister des Innern gibt Hinweise zu seinen Runderlassen vom 16. November 1937 und vom 2. Juli 1937, da die "Auswanderung" von Juden "gefördert" werden solle. Wohlhabende Juden hätten eine "Auswanderer-Abgabe" zu entrichten.

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Vertraulicher Schnellbrief des Reichsministers des Innern betreffend "Auswanderer-Abgabe", 15. Juni 1939.
Vertraulicher Schnellbrief des Reichsministers des Innern betreffend "Auswanderer-Abgabe", 15. Juni 1939.
Vertraulicher Schnellbrief des Reichsministers des Innern betreffend "Auswanderer-Abgabe", 15. Juni 1939.
Vertraulicher Schnellbrief des Reichsministers des Innern betreffend "Auswanderer-Abgabe", 15. Juni 1939.

Schreiben an die Regierungspräsidenten pp.

Weiterleitung durch den Regierungspräsidenten in Kassel an den Regierungspräsidenten (A II Jud) in Kassel, den Polizeipräsidenten in Kassel, den Polizeidirektor in Hanau, die Landräte des Bezirks, die Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörden in Fulda und Marburg und die Staatspolizeistelle in Kassel.

Bezugnahme auf den Erlass vom 25. Februar 1939.

Da eine Neuverteilung der Bezirke vorgenommen werden musste, erfolge die Festsetzung der "Auswanderer-Abgabe" bei den aufgeführten Stellen.

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Vom Melsunger Bürgermeister ausgestelltes Formular für das Finanzamt Melsungen betreffend Auswanderung des jüdischen Ehepaares Leopold und Paula Levy, 27. November 1940.
Vom Melsunger Bürgermeister ausgestelltes Formular für das Finanzamt Melsungen betreffend Auswanderung des jüdischen Ehepaares Leopold und Paula Levy, 27. November 1940.
Vom Melsunger Bürgermeister ausgestelltes Formular für das Finanzamt Melsungen betreffend Auswanderung des jüdischen Ehepaares Leopold und Paula Levy, 27. November 1940.
Das Ehepaar Leopold Israel und Paula Sara Levy beabsichtige nach Amerika auszuwandern, da die Ausstellung von Führungszeugnissen zur Auswanderung beantragt wurde.
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Schreiben der American Express Company an das Amerikanische Generalkonsulat betreffend durch das jüdische Ehepaar Levy bezahlte Fahrt mit American Export Lines, 31. März 1941.
Schreiben der American Express Company an das Amerikanische Generalkonsulat betreffend durch das jüdische Ehepaar Levy bezahlte Fahrt mit American Export Lines, 31. März 1941.
Die American Express Company bestätigt dem Amerikanischen Generalkonsulat, dass das jüdische Ehepaar Levy für die Fahrt am 20. Juni 1941 vorgemerkt sei und bezahlt habe.
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Vom Melsunger Bürgermeister ausgestellter Antrag für die Stadtkasse in Melsungen betreffend "steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Auswanderung vorbereitende Personen", 17. Januar 1941.
Vom Melsunger Bürgermeister ausgestellter Antrag für die Stadtkasse in Melsungen betreffend "steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Auswanderung vorbereitende Personen", 17. Januar 1941.
Vom Melsunger Bürgermeister ausgestellter Antrag für die Stadtkasse in Melsungen betreffend "steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Auswanderung vorbereitende Personen", 17. Januar 1941.
Es handelt sich um eine Durchschrift. In dem Formular sind Daten für das jüdische Ehepaar Leopold Israel und Paula Sara Levy eingetragen.
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Schreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel betreffend Aufhebung der Rundverfügungen vom 3. Dezember 1936 und 7. Januar 1937, 18. Januar 1941.
Schreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel betreffend Aufhebung der Rundverfügungen vom 3. Dezember 1936 und 7. Januar 1937, 18. Januar 1941.
Schreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel betreffend Aufhebung der Rundverfügungen vom 3. Dezember 1936 und 7. Januar 1937, 18. Januar 1941.

Schreiben an die Landräte des Bezirks, die Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörden in Fulda und Marburg und die Stapo-Aussendienststelle in Hanau.

Weiterleitung durch den Landrat in Melsungen an den Bürgermeister in Melsungen zur Kenntnisnahme.

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Schreiben der Staatspolizeistelle Kassel an den Landrat in Melsungen betreffend "Aberkennung" der deutschen Staatsangehörigkeit von Meinhard Meyer, 15. August 1941.
Schreiben der Staatspolizeistelle Kassel an den Landrat in Melsungen betreffend "Aberkennung" der deutschen Staatsangehörigkeit von Meinhard Meyer, 15. August 1941.
Schreiben der Staatspolizeistelle Kassel an den Landrat in Melsungen betreffend "Aberkennung" der deutschen Staatsangehörigkeit von Meinhard Meyer, 15. August 1941.

Dem Juden Meinhard Meyer sei am 9. Juni 1941 die deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund einer Bekanntmachung des Reichsministers des Innern "aberkannt" worden. Es wird gebeten festzustellen, inwieweit noch "inländische Vermögenswerte" vorhanden seien. 

Weiterleitung des Schreibens durch den Landrat in Melsungen an den Bürgermeister als Ortspolizeibehörde von Melsungen mit Bitte um Feststellung und Bericht. Der Melsunger Bürgermeister antwortet, dass sich keine "inländischen Vermögenswerte" feststellen liessen.

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Schreiben des Landrats in Buchen an die Ortspolizeibehörde Melsungen betreffend "Aberkennung" der deutschen Staatsangehörigkeit  von Rebekka Levy, 20. Februar 1942.
Schreiben des Landrats in Buchen an die Ortspolizeibehörde Melsungen betreffend "Aberkennung" der deutschen Staatsangehörigkeit von Rebekka Levy, 20. Februar 1942.
Der Landrat in Buchen bittet die Ortspolizeibehörde in Melsungen, den "Verlust" der deutschen Staatsangehörigkeit in dem polizeilichen Melderegister zu vermerken und die Wählerkartei zu "berichtigen".
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Gemeindearchiv Weimar, Ortsteil Roth, LK Marburg-Biedenkopf
Gemeindearchiv Weimar, Ortsteil Roth, LK Marburg-Biedenkopf
Juden in Roth 1938 - 1939
Gemeindearchiv Weimar, Ortsteil Roth, LK Marburg-Biedenkopf Juden in Roth 1938 - 1939
Rechnungen für die Überführung der Juden Höchster und Bergenstein mit dem PKW von Roth nach Kirchhain [Buchenwaldaktion] usw. am 11.11.1938, 15. November 1938
Rechnungen für die Überführung der Juden Höchster und Bergenstein mit dem PKW von Roth nach Kirchhain [Buchenwaldaktion] usw. am 11.11.1938, 15. November 1938
Rechnungen für die Überführung der Juden Höchster und Bergenstein mit dem PKW von Roth nach Kirchhain [Buchenwaldaktion] usw. am 11.11.1938, 15. November 1938
Rechnungen für die Überführung der Juden Höchster und Bergenstein mit dem PKW von Roth nach Kirchhain [Buchenwaldaktion] usw. am 11.11.1938, 15. November 1938
Rechnungen für die Überführung der Juden Höchster und Bergenstein mit dem PKW von Roth nach Kirchhain [Buchenwaldaktion] usw. am 11.11.1938, 15. November 1938

Rechnungen für die Überführung der Juden Höchster und Bergenstein mit dem PKW von Roth nach Kirchhain [Buchenwaldaktion] usw. am 11.11.1938, 15. November 1938

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GeStaPo Kassel an den Bürgermeister in Roth, betr. die Entlassung des Schutzhäftlings Heinz Birkenstein aus dem KZ Buchenwald, 13. Dezember 1938
GeStaPo Kassel an den Bürgermeister in Roth, betr. die Entlassung des Schutzhäftlings Heinz Birkenstein aus dem KZ Buchenwald, 13. Dezember 1938

GeStaPo Kassel an den Bürgermeister in Roth, betr. die Entlassung des Schutzhäftlings Heinz Birkenstein aus dem KZ Buchenwald, 13. Dezember 1938.

Birkenstein wird wg. Minderjährigkeit entlassen. Die Angehörigen sind beschleunigt zu veranlassen, das Rückreisegeld von Weimar/Th. nach dem Wohnsitz telegraphisch an die Kommandantur des Konzentrationslagers Buchenwald abzusenden.

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Rechnung für "Aufräumungskosten" der Synagoge Roth sowie Judenüberführungen nach Kirchhain vom 6. und 13. Januar 1939
Rechnung für "Aufräumungskosten" der Synagoge Roth sowie Judenüberführungen nach Kirchhain vom 6. und 13. Januar 1939
Rechnung für "Aufräumungskosten" der Synagoge Roth sowie Judenüberführungen nach Kirchhain vom 6. und 13. Januar 1939

Rechnung für "Aufräumungskosten" der Synagoge Roth sowie Judenüberführungen nach Kirchhain vom 6. und 13. Januar 1939

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Kaufvertrag zwischen Paul Hormel und Konrad Eidam betr. das jüdische Grundstück der Synagoge und Badehaus vom 6. Jan. sowie Kaufantrag an den Landrat  Marburg vom 10. Januar 1939
Kaufvertrag zwischen Paul Hormel und Konrad Eidam betr. das jüdische Grundstück der Synagoge und Badehaus vom 6. Jan. sowie Kaufantrag an den Landrat  Marburg vom 10. Januar 1939
Kaufvertrag zwischen Paul Hormel und Konrad Eidam betr. das jüdische Grundstück der Synagoge und Badehaus vom 6. Jan. sowie Kaufantrag an den Landrat Marburg vom 10. Januar 1939
Kaufvertrag zwischen Paul Hormel und Konrad Eidam betr. das jüdische Grundstück der Synagoge und Badehaus vom 6. Jan. sowie Kaufantrag an den Landrat  Marburg vom 10. Januar 1939
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Der Landrat in Marburg an den Bürgermeister in Roth zum Verfahren beim Verkauf jüdischer Grundstücke unter Bezug auf den Kaufvertrag Paul Hormel - Konrad Eidam, 2. Februar 1939
Der Landrat in Marburg an den Bürgermeister in Roth zum Verfahren beim Verkauf jüdischer Grundstücke unter Bezug auf den Kaufvertrag Paul Hormel - Konrad Eidam, 2. Februar 1939
Der Landrat in Marburg an den Bürgermeister in Roth zum Verfahren beim Verkauf jüdischer Grundstücke unter Bezug auf den Kaufvertrag Paul Hormel - Konrad Eidam, 2. Februar 1939
Der Landrat in Marburg an den Bürgermeister in Roth zum Verfahren beim Verkauf jüdischer Grundstücke unter Bezug auf den Kaufvertrag Paul Hormel - Konrad Eidam, 2. Februar 1939
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Vergleich zwischen Paul Hormel und Hermann Höchster betr. Kaufvertrag vom 8.2.1939 Grundstück der Synagoge Roth, Wiesbaden, 3. Oktober 1951
Vergleich zwischen Paul Hormel und Hermann Höchster betr. Kaufvertrag vom 8.2.1939 Grundstück der Synagoge Roth, Wiesbaden, 3. Oktober 1951
Vergleich zwischen Paul Hormel und Hermann Höchster betr. Kaufvertrag vom 8.2.1939 Grundstück der Synagoge Roth, Wiesbaden, 3. Oktober 1951

Vergleich zwischen Paul Hormel und Hermann Höchster betr. Kaufvertrag vom 8.2.1939 Grundstück der Synagoge Roth, Wiesbaden, 3. Oktober 1951

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165 Marburg: Regierungspräsident - 3982 Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung
165 Nr. 3982,  Bd.  09
165 Nr. 3982, Bd. 09

Die Akte "StAM 165 Marburg, Nr. 3982, Bd. 9" enthält einige Schriftstücke, die politische Auseinandersetzungen und zum Teil deren empirische Erfassung dokumentieren. Die hier ausgestellten Dokumente erfassen den Zeitraum von Oktober 1932 bis März 1933.

Es werden Übersichten über politische Ausschreitungen gegeben, hier beispielhaft an den Ortspolizeibezirken Kassel und Hofgeismar. Auch sind Waffenfunde bei Angehörigen politischer Organisationen vermerkt. In diesem Fall wurden bei den Mitgliedern der NSDAP mehr Waffen gefunden als bei KPDlern. In diesem Kontext steht auch eine Übersicht von Polizisten, die Opfer von Gewalttaten wurden, ausgeführt von Angehörigen politischer Organisationen.

 

Christian Siekmann

Übersicht des Polizeipräsidenten über die im Monat September 1932 im Ortspolizeibezirk Kassel vorgekommenen politischen Ausschreitungen, Kassel, 3. Oktober 1932
Übersicht des Polizeipräsidenten über die im Monat September 1932 im Ortspolizeibezirk Kassel vorgekommenen politischen Ausschreitungen, Kassel, 3. Oktober 1932
Übersicht des Polizeipräsidenten über die im Monat September 1932 im Ortspolizeibezirk Kassel vorgekommenen politischen Ausschreitungen, Kassel, 3. Oktober 1932

Übersicht über die im Monat September vorgekommenen politischen Ausschreitungen in Kassel, mit Angaben zu den Angreifern und Angegriffenen, Verletzen und die Art des Eingreifens der Polizei.

Laut Übersicht fanden die meisten Zusammenstöße zwischen KPD und NSDAP statt und hierbei scheint affällig, dass die KPD meist zu den Angreifern zählt, während die NSDAP primär zu den Angegriffenen gehört. Weitere Ausschreitungen fanden zwischen der KPD (Angreifer) und der Polizei (Angegriffene) statt.

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Verzeichnis des Polizeipräsidenten über die wichtigsten Waffenfunde bei Nationalsozialisten in der Zeit vom 1. Juli 1932 bis zum 30. September 1932, Kassel im Oktober 1932
Verzeichnis des Polizeipräsidenten über die wichtigsten Waffenfunde bei Nationalsozialisten in der Zeit vom 1. Juli 1932 bis zum 30. September 1932, Kassel im Oktober 1932
Verzeichnis des Polizeipräsidenten über die wichtigsten Waffenfunde bei Nationalsozialisten in der Zeit vom 1. Juli 1932 bis zum 30. September 1932, Kassel im Oktober 1932

Verzeichnis der wichtigsten Waffenfunde bei Nationalsozialisten in der Zeit vom 1. Juli 1932 bis zum 30. September 1932, mit Angaben zum Zeitpunkt, dem Beschlagnahmeanlass, sowie der Anzahl und Art der beschlagnahmten Gegenstände.

In diesem Zeitraum wurden bei Nationalsozialisten 7 Beschlagnahmungen vorgenommen, bei denen insgesamt 44 Waffen mit Munition sichergestellt wurden.

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Verzeichnis des Polizeipräsidenten über die wichtigsten Waffenfunde bei Kommunisten in der Zeit vom 1. Juli 1932 bis zum 30. September 1932, Kassel im Oktober 1932
Verzeichnis des Polizeipräsidenten über die wichtigsten Waffenfunde bei Kommunisten in der Zeit vom 1. Juli 1932 bis zum 30. September 1932, Kassel im Oktober 1932

Verzeichnis der wichtigsten Waffenfunde bei Kommunisten in der Zeit vom 1. Juli 1932 bis zum 30. September 1932, mit Angaben zum Zeitpunkt, dem Beschlagnahmeanlass, sowie der Anzahl und Art der beschlagnahmten Gegenstände.

In diesem Zeitraum wurde bei Kommunisten drei Mal jeweils eine Waffe sichergestellt. Sowohl die Häufigkeit von Beschlagnahmungen, als auch die Anzahl der beschlagnahmten Waffen ist also deutlich geringer als bei den Nationalsozialisten im gleichen Zeitraum (vergleiche Dokument 5.0).

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Übersicht der Sicherheitsbehörden über die im Regierungsbezirk Kassel seit dem 1. Januar 1928 durch Angehörige politischer Organisationen getöteten oder verletzten Polizeibeamten, Berlin und Kassel im Oktober 1932
Übersicht der Sicherheitsbehörden über die im Regierungsbezirk Kassel seit dem 1. Januar 1928 durch Angehörige politischer Organisationen getöteten oder verletzten Polizeibeamten, Berlin und Kassel im Oktober 1932
Übersicht der Sicherheitsbehörden über die im Regierungsbezirk Kassel seit dem 1. Januar 1928 durch Angehörige politischer Organisationen getöteten oder verletzten Polizeibeamten, Berlin und Kassel im Oktober 1932
Übersicht der Sicherheitsbehörden über die im Regierungsbezirk Kassel seit dem 1. Januar 1928 durch Angehörige politischer Organisationen getöteten oder verletzten Polizeibeamten, Berlin und Kassel im Oktober 1932
Übersicht der Sicherheitsbehörden über die im Regierungsbezirk Kassel seit dem 1. Januar 1928 durch Angehörige politischer Organisationen getöteten oder verletzten Polizeibeamten, Berlin und Kassel im Oktober 1932
Übersicht der Sicherheitsbehörden über die im Regierungsbezirk Kassel seit dem 1. Januar 1928 durch Angehörige politischer Organisationen getöteten oder verletzten Polizeibeamten, Berlin und Kassel im Oktober 1932

Anforderung einer Übersicht über die seit dem 1. Januar 1928 durch Angehörige politischer Organisationen getöten oder verletzten, staatlichen und kommunalen Polizeibeamten. Die Übesicht enthält Angaben zum Tathergang, der Person des Geschädigten und der Organisation, der der Täter angehörte. Berlin, 10. Oktober.

Übersicht des Polizeipräsidenten an den Regierungspräsidenten über die im Regierungsbezirk Kassel seit dem 1. Januar 1928 durch Angehörige politischer Organisationen getöteten oder verletzten Polizeibeamten, Kassel, 26. Oktober 1932.

Übersicht des Regierungspräsidenten an den Preußischen Minister des Innern über die im Regierungsbezirk Kassel seit dem 1. Januar 1928 durch Angehörige politischer Organisationen getöteten oder verletzten Polizeibeamten, Kassel, 27. Oktober 1932.

Auffällig ist, dass die meisten Polizisten durch KPD-Mitglieder verletzt wurden, aber auch Mitglieder der NSDAP, des Reichsbanner und der Eisernen Front werden als Täter genannt.

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Übersicht des Landrates über die im Monat November 1932 im Ortspolizeibezirk Hofgeismar vorgekommenen politischen Ausschreitungen, Hofgeismar, 1. Dezember 1932
Übersicht des Landrates über die im Monat November 1932 im Ortspolizeibezirk Hofgeismar vorgekommenen politischen Ausschreitungen, Hofgeismar, 1. Dezember 1932
Übersicht des Landrates über die im Monat November 1932 im Ortspolizeibezirk Hofgeismar vorgekommenen politischen Ausschreitungen, Hofgeismar, 1. Dezember 1932

Übersicht über die im Monat November 1932 vorgekommenen politischen Ausschreitungen in Hofgeismar mit Angaben zu den Angreifern und Angegriffenen, sowie Verletzten.

Am 4. November 1932 haben Angehörige der NSDAP Mitglieder der Eisernen Front angegriffen. Drei Personen der Eisernen Front wurden dabei verletzt.

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Übersicht des Polizeipräsidenten über die im Monat November 1932 im Ortspolizeibezirk Kassel vorgekommenen politischen Ausschreitungen, Kassel, den 3. Dezember 1932
Übersicht des Polizeipräsidenten über die im Monat November 1932 im Ortspolizeibezirk Kassel vorgekommenen politischen Ausschreitungen, Kassel, den 3. Dezember 1932
Übersicht des Polizeipräsidenten über die im Monat November 1932 im Ortspolizeibezirk Kassel vorgekommenen politischen Ausschreitungen, Kassel, den 3. Dezember 1932

Übersicht über die im Monat November 1932 vorgekommenen politischen Ausschreitungen in Kassel, mit Angaben zu den Angreifern und Angegriffenen, den Verletzten sowieder die Art des Eingreifens der Polizei.

Auffällig ist, dass es sich bei den Ausschreitungen vermehrt um Übergriffe von Erwerbslosen auf staatliche Einrichtungen handelt, die so genannten "Erwerbslosenunruhen". Auch die NSDAP ist weiterhin an vielen Konflikten beteiligt, nun sowohl auf Seiten der Angreifer, als auch auf Seiten der Angegriffenen.

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Zeitungsartikel der Hersfelder Zeitung: "Freiheitsfahnen werden aufgezogen. SA und SS marschiert mit Musik durch die Straßen der Stadt". Hersfeld, 7. März 1933
Zeitungsartikel der Hersfelder Zeitung: "Freiheitsfahnen werden aufgezogen. SA und SS marschiert mit Musik durch die Straßen der Stadt". Hersfeld, 7. März 1933
Zeitungsartikel der Hersfelder Zeitung: "Freiheitsfahnen werden aufgezogen. SA und SS marschiert mit Musik durch die Straßen der Stadt". Hersfeld, 7. März 1933
Artikel der Hersfelder Zeitung über die Feierlichkeiten anlässlich des Reichstagswahlergebnisses der Nationalsozialisten. Es fand ein Umzug mit Musik statt und in der ganzen Stadt wurden schwarz-weiß-rote und Hakenkreuzfahnen gehisst. Hierbei kam es am Landratsamt und dem städtischen Gymnasium zu Auseinandersetzungen, da der Landrat und ein Lehrer die Hakenkreuzfahne nicht hissen wollten.
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Bericht des Landrates des Kreises der Eder über Ermittlungen zu politischen Auseinandersetzungen im Rahmen einer Kundgebung am 1. Februar 1933. Bad Wildungen, 10. März 1933
Bericht des Landrates des Kreises der Eder über Ermittlungen zu politischen Auseinandersetzungen im Rahmen einer Kundgebung am 1. Februar 1933. Bad Wildungen, 10. März 1933
Bericht des Landrates des Kreises der Eder über Ermittlungen zu politischen Auseinandersetzungen im Rahmen einer Kundgebung am 1. Februar 1933. Bad Wildungen, 10. März 1933

Der Landrat weist eine Beschwerde zurück, die der Polizei vorwarf, sich bei Auseinandersetzungen zwischen Nationalsozialisten und Kommunisten zu passiv verhalten zu haben. Es wurde besonders bemängelt, dass die Urheber beleidigender Aussagen nicht festgenommen wurden.

Der Landrat macht nun darauf aufmerksam, dass es den anwesenden Polizisten in der Menschenmenge nicht möglich war, die Urheber dieser Beleidigungen zuerkennen, weshalb auch niemand festgenommen werden konnte. Dem Polizeibeamten könne daher kein pflichtwidriges Verhalten vorgeworfen werden.

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Bericht des Landrates über Auseinandersetzungen zwischen Nationalsozialisten und politisch Andersdenkenden im Rahmen eines Fackelzuges am 1. Februar 1933, Bad Wildungen, den 13. März 1933
Bericht des Landrates über Auseinandersetzungen zwischen Nationalsozialisten und politisch Andersdenkenden im Rahmen eines Fackelzuges am 1. Februar 1933, Bad Wildungen, den 13. März 1933
Bericht des Landrates über Auseinandersetzungen zwischen Nationalsozialisten und politisch Andersdenkenden im Rahmen eines Fackelzuges am 1. Februar 1933, Bad Wildungen, den 13. März 1933

Der Landrat berichtet über Auseinandersetzungen zwischen Nationalsozialisten und politisch Andersdenkenden auf dem Marktplatz von Bad Wildungen im Rahmen eines Fackelzuges von NSDAP und Stahlhelm anlässlich der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler.

In Folge politischer Beleidigungen kam es zu Schlägereien, bei denen mehrere Peronen verletzt wurden. Zudem drangen Nationalsozialisten in ein von Kommunisten und Sozialdemokraten besuchtes Lokal ein und verprügelten den Wirt und einige Gäste.

Gegen die Täter wurde Strafanzeige wegen Landfriedensbruch gestellt.

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165 Bd. 10, Dr. Freudenberg
Prof. Dr. Ernst Freudenberg an den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend eine anonyme Anzeige, Marburg, 06.Juni 1933
Prof. Dr. Ernst Freudenberg an den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend eine anonyme Anzeige, Marburg, 06.Juni 1933
Prof. Dr. Ernst Freudenberg an den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend eine anonyme Anzeige, Marburg, 06.Juni 1933
Prof. Dr. Ernst Freudenberg nimmt Stellung zu einer anonymen Anzeige vom 27.5.1933. Ihm und seiner Frau wird vorgeworfen, "mit dem Ausland in Verbindung" zu stehen und diesem interne Informationen gegeben zu haben. Zwei Kriminalbeamte haben sein Haus durchsucht. Freudenberg gibt zu, mit "ausländischen Gelehrten" aus Amerika in Briefkontakt zu stehen, aber nichts unerlaubtes getan zu haben. Seine Frau arbeitete in Paris in einer deutschen Firma, die Verbindungen waren aber schon vor dem Krieg eingestellt worden. Freudenberg gibt an, gekränkt zu sein durch den Vorfall und offenbart seine Dienste am Vaterland. Überdies gibt er an, arisch zu sein und möchte vor weiteren Einschreitungen durch anonyme Anzeigen geschützt werden.
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165 Nr. 3982,  Bd. 10
165 Nr. 3982, Bd. 10

Die Akte "StAM 165 Marburg, Nr. 3982, Bd. 10" umfasst zahlreiche Dokumente, welche Übergriffe, Erpessungen, Misshandlungen, Hausdurchsuchungen etc., überwiegend ausgeführt von der SA, schildern. Betroffene war in den allermeisten Fällen der politische und ideologische Gegner (in diesem Fall besonders die SPD und jüdische Mitbürger). Die aufgeführten Schriftstücke umfassen einen Zeitraum von Anfang März bis Juli 1933. Wir erhalten also einen Einblick in die ersten Monate seit der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933. Die "Reichstagsbrandverordnung" vom 28. Februar 1933 liegt erst wenige Tage zurück (Vgl. Zeittafel 1933 - 1945).

Die Schriftstücke dokumentieren u.a. Erpressung eines Juden, Terrorakte der Nationalsozialisten, Übergriffe auf Mitglieder der SPD und entsprechende Beschwerdeschreiben. Gleichfalls werden Misshandlungen jüdischer Mitbürgers geschildert. Die letzten Dokumente befassen sich mit der sog. "Inschutzhaftnahme". Regimegegner wurden hierbei oft willkürlich inhaftiert und verschwanden somit aus dem öffentlichen Leben und wurden mundtot gemacht. Der Regierungspräsident in Kassel versucht beschwichtigend auf die allgemeinen Zustände einzuwirken und bittet um eine Befriedung des öffentlichen Lebens.

Die Akte gibt somit einen Einblick in die Strukturen der NS-Regierung im Umgang mit der politischen Opposition in den ersten Monaten. 

 

Christian Siekmann

 

 

 

Bericht der Polizei über die Erpressung eines jüdischen Mitbürgers durch einen SA-Mann, Ziegenhain, den 9. März 1933.
Bericht der Polizei über die Erpressung eines jüdischen Mitbürgers durch einen SA-Mann, Ziegenhain, den 9. März 1933.
Bericht der Polizei über die Erpressung eines jüdischen Mitbürgers durch einen SA-Mann, Ziegenhain, den 9. März 1933.

Nach vermehrten Übergriffen auf jüdische Mitbürger in Oberaula in Folge derer es zu Unruhen in der Bevölkerung gekommen war, wurde der Oberlandjägermeister Krämer dorhin geschickt, um einen Nachtdienst einzurichten.

Krämer berichtet nun von einer Erpressung mit Waffengewalt des jüdischen Kaufmanns Julius Goldschmidt über 25 Reichsmark durch den SA-Mann Hans Riegelmann.

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Bericht des Oberlandjägers Richter über die Misshandlung von zwei Männern durch die SA und SS in Schrecksbach, Schrecksbach, den 9. März 1933.
Bericht des Oberlandjägers Richter über die Misshandlung von zwei Männern durch die SA und SS in Schrecksbach, Schrecksbach, den 9. März 1933.
Bericht des Oberlandjägers Richter über die Misshandlung von zwei Männern durch die SA und SS in Schrecksbach, Schrecksbach, den 9. März 1933.
Bericht über die Festnahme und Misshandlung von Max Spier und seinem Vater durch Mitglieder SA und SS, bei der beide schwer verletzt wurden. Oberlandjäger Richter vermutet, dass die Tat geplant war.
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Bericht des Polizeioberwachtmeisters Zink über die Inschutzhaftnahme des Arbeiters Karl Thiel, Großalmerode, den 24. März 1933.
Bericht des Polizeioberwachtmeisters Zink über die Inschutzhaftnahme des Arbeiters Karl Thiel, Großalmerode, den 24. März 1933.

Bericht über die Inschutzhaftnahme des Arbeiters und Sozialdemokraten Karl Thiel, weil sich vor seinem Haus eine große Menschenmenge versammelt hatte und diesen bedrohte. Karl Thiel ist im Ort als Schläger auf Seiten der SPD bekannt und daher nicht gerade beliebt.

Bei seinem Abtransport nach Witzenhausen kam es in Folge dessen zu Tumulten, bei denen sowohl Karl Thiel als auch die ihn begleitenden Polizeibeamten von der aufgebrachten Bevölkerung geschlagen wurden.

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Beschwerde Karl Thiels über Terrorakte der Nationalsozialisten in Großalmerode, Kassel, den 16. März 1933.
Beschwerde Karl Thiels über Terrorakte der Nationalsozialisten in Großalmerode, Kassel, den 16. März 1933.
Beschwerde Karl Thiels über Terrorakte der Nationalsozialisten in Großalmerode, Kassel, den 16. März 1933.
Beschwerde Karl Thiels über Terrorakte der Nationalsozialisten in Großalmerode, Kassel, den 16. März 1933.

Bericht des Sozialdemokraten und Arbeiters Karl Thiel über mehrere Übergriffe von SA-Mitgliedern auf politisch Andersdenkende in Großalmerode.

Dabei wurden die politisch Anderdenkenden, laut Thiel, meist von der Polizei verhaftet und statt zum Polizeirevier in ein Lokal gebracht, in dem schon SA-Angehörige warteten. Hier wurden die Opfer nun mit Gummiknüppeln verprügelt und danach wieder freigelassen.

Der Regierungspräsident wird daher gebeten, solche Übergriffe zu unterbinden.

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Mitteilung des Regierungspräsidenten zur Befriedung des öffentlichen Lebens nach Zunahme von Willkür- und Einzelhandlungen, Kassel, den 18. März 1933.
Mitteilung des Regierungspräsidenten zur Befriedung des öffentlichen Lebens nach Zunahme von Willkür- und Einzelhandlungen, Kassel, den 18. März 1933.
Mitteilung des Regierungspräsidenten, dass die in letzter Zeit vermehrt auftretenden Willkür- und Einzelhandlungen dem Ansehen der Regierung und der Partei schaden und daher zu unterbinden sind. Zu diesem Zweck sollen die einzelnen Organisationen auf Bezirks-, Kreis- und lokaler Ebene um ihre Mitarbeit gebeten werden.
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Schreiben der SPD über Misshandlungen von Parteimitgliedern durch Nationalsozialisten mit der Bitte um Unterbindung solcher Übergriffe, Kassel, den 23. März 1933.
Schreiben der SPD über Misshandlungen von Parteimitgliedern durch Nationalsozialisten mit der Bitte um Unterbindung solcher Übergriffe, Kassel, den 23. März 1933.

Bericht des SPD-Funktionärs Karl Herrmann an den Regierungspräsidenten über Misshandlungen von Sozialdemokraten durch Nationalsozialisten mit der Bitte um Unterbindung solch rechtwidriger Übergriffe.

 

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Aussage des Sozialdemokraten Wilhelm Schultheis über Hausdurchsuchungen und Verhöre durch Nationalsozialisten, Kassel, den 23. März 1933.
Aussage des Sozialdemokraten Wilhelm Schultheis über Hausdurchsuchungen und Verhöre durch Nationalsozialisten, Kassel, den 23. März 1933.

Bericht des SPD-Mitgliedes und Bauarbeiters Wilhelm Schultheis, dass bei ihm durch unbekannte Personen, die sich als Kriminalpolizisten ausgaben, aber nicht auswiesen, eine Haudurchsuchung stattgefunden habe. Später sei er durch Hilfspolizisten zu mehreren Verhören abgeholt worden, in denen er zu Waffen des Reichsbanner befragt worden sei.

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Aussage des Sozialdemokraten Joseph Biesenkamp über Hausdurchsuchungen, Verhöre und Misshandlungen durch Nationalsozialisten , Kassel, den 23. März 1933.
Aussage des Sozialdemokraten Joseph Biesenkamp über Hausdurchsuchungen, Verhöre und Misshandlungen durch Nationalsozialisten , Kassel, den 23. März 1933.

Bericht des SPD-Mitgliedes Joseph Biesenkamp, dass bei ihm eine Haudurchsuchung stattgefunden habe. Später sei er durch Hilfspolizisten abgeholt worden. In einem Verhör sei er nach der Fahne des Reichsbanners gefragt worden und als er nicht sagen konnte, wo sich diese befindet von SA-Männern mit Gummiknüppeln geschlagen worden. 

Außer ihm seien zudem noch mindestens drei weitere Sozialdemokraten misshandelt worden, der eine, Schreiter, sogar so sehr, dass ein Arzt geholt werden musste und dieser immer noch bettlägerig sei.

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Stellungnahme des Polizeioberwachtmeisters Zink zu der Beschwerde Karl Thiels über Terrorakte der Nationalsozialisten in Großalmerode, Großalmerode, den 24. März 1933.
Stellungnahme des Polizeioberwachtmeisters Zink zu der Beschwerde Karl Thiels über Terrorakte der Nationalsozialisten in Großalmerode, Großalmerode, den 24. März 1933.
Stellungnahme des Polizeioberwachtmeisters Zink zu der Beschwerde Karl Thiels über Terrorakte der Nationalsozialisten in Großalmerode, Großalmerode, den 24. März 1933.
Stellungnahme des Polizeioberwachtmeisters Zink zu der Beschwerde Karl Thiels über Terrorakte der Nationalsozialisten in Großalmerode, Großalmerode, den 24. März 1933.

Der Polizeioberwachtmeister Zink bestreitet die Vorwürfe des Sozialdemokraten Karl Thiel. Die genannten Sozialdemokraten seien nicht willkürlich festgenommen worden. Außerdem habe die Polizei am Wahltag ihr Revier in ein Lokal verlegen müssen, da der übliche Raum durch die Wahl belegt war. Weiterhin sei es in seinem Beisein zu keinerlei Misshandlungen gekommen, so dass die Anschuldigungen des Karl Thiel erlogen seien.

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Beschwerde der SPD über eigenmächtige Festnahmen und Misshandlungen durch SA-Angehörige, Kassel, den 25. März 1933.
Beschwerde der SPD über eigenmächtige Festnahmen und Misshandlungen durch SA-Angehörige, Kassel, den 25. März 1933.
Beschwerde der SPD des Bezirks Hessen-Kassel, dass nach einer Rede des Ministerialdirektors Dr. Roland Freisler rechtswidrige und eigenmächtige Festnahmen und Misshandlungen von SPD-Mitgliedern und anderen bürgerlichen Personen durch SA-Angehörige stark zugenommen hätten. Es wird um ein Eingreifen von Berlin aus gebeten, da die örtlichen Polizeibehörden machtlos seien.
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Zeitungartikel aus der Kasseler Post "Gegen Einzelaktionen", Kassel, den 27. März 1933.
Zeitungartikel aus der Kasseler Post "Gegen Einzelaktionen", Kassel, den 27. März 1933.
Zeitungartikel aus der Kasseler Post "Gegen Einzelaktionen", Kassel, den 27. März 1933.
Artikel aus der Kasseler Post, in dem mitgeteilt wird, dass die politische Zentralkommission der NSDAP angeordnet hat, Einzelaktionen gegen wirtschaftliche Einrichtungen und Personen, die bei solchen arbeiten, ebenso wie gegen Firmen und deren Leiter zu unterlassen. Die Anordnung wird mit der Notwendigkeit dieser Institutionen und Personen für den wirtschaftlichen Wiederaufbau begründet.
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Beschwerde des Bürgermeisters von Ihringhausen über eine eine willkürliche Festnahme und Hausdurchsuchung durch SA-Angehörige in seinem Ort, Ihringhausen, den 28. März 1933.
Beschwerde des Bürgermeisters von Ihringhausen über eine eine willkürliche Festnahme und Hausdurchsuchung durch SA-Angehörige in seinem Ort, Ihringhausen, den 28. März 1933.
Beschwerde des Bürgermeisters von Ihringhausen über eine eine willkürliche Festnahme und Hausdurchsuchung durch SA-Angehörige in seinem Ort, Ihringhausen, den 28. März 1933.

Beschwerde des Bürgermeisters von Ihringhausen über SA-Angehörige, die in seinem Ort willkürlich einen gewissen Pfeffermann festgenommen und das Haus der Familie Ullrich, wo dieser aufgefunden wurde, durchsucht haben.

Die SA-Männer hätten sich weder ausgewiesen noch eine Legitimation für ihr Vorgehen vorlegen können. Zudem hätten sie jegliche Zusammenarbeit mit den örtlichen Polizeibehörden verweigert.

Diese Vorgehensweise sorge im Ort für eine gewisse Unruhe und Rechtsunsicherheit bei der Bevölkerung, da die SA deutlich den Anweisungen der Regierung zuwider handele.

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Vermerk des Polizeipräsidenten über die Misshandlung jüdischer Mitbürger durch die SA am 24. und 25. März 1933, Kassel, den 28. März 1933.
Vermerk des Polizeipräsidenten über die Misshandlung jüdischer Mitbürger durch die SA am 24. und 25. März 1933, Kassel, den 28. März 1933.
Vermerk des Polizeipräsidenten über die Misshandlung jüdischer Mitbürger durch die SA am 24. und 25. März 1933, Kassel, den 28. März 1933.
Vermerk des Polizeipräsidenten über die Misshandlung jüdischer Mitbürger durch die SA am 24. und 25. März 1933, Kassel, den 28. März 1933.
Vermerk des Polizeipräsidenten über die Misshandlung jüdischer Mitbürger durch die SA am 24. und 25. März 1933, Kassel, den 28. März 1933.
Vermerk des Polizeipräsidenten über die Misshandlung jüdischer Mitbürger durch die SA am 24. und 25. März 1933, Kassel, den 28. März 1933.
Chronologischer Bericht über Verhöre und Misshandlungen an Mitbürgern jüdischer Konfession in den Bürgersälen in Kassel durch die SA, sowie Mitteilung der darauf folgenden Schritte der Behörden um solche Einzelaktionen der SA zu unterbinden, mit abschließender Zusammenfassung des Gesundheitszustandes der Misshandelten.
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Gesuch der Elisabeth Wettig ihren Ehemann Oskar Wettig aus der Schutzhaft zu entlassen, Gelnhausen, den 8. Mai 1933.
Gesuch der Elisabeth Wettig ihren Ehemann Oskar Wettig aus der Schutzhaft zu entlassen, Gelnhausen, den 8. Mai 1933.
Gesuch der Elisabeth Wettig ihren Ehemann Oskar Wettig aus der Schutzhaft zu entlassen, Gelnhausen, den 8. Mai 1933.
Gesuch der Elisabeth Wettig ihren Ehemann Oskar Wettig aus der Schutzhaft zu entlassen, Gelnhausen, den 8. Mai 1933.

Gesuch der Elisabeth Wettig ihren Ehemann Oskar Wettig, der sich seit dem 4. April 1933 in Schutzhaft befindet, aus dieser zu entlassen.

In ihrem Schreiben führt sie die Gründe auf, die zur Schutzhaft geführt haben sollen und bestreitet diese. Sie vermutet, dass ihr Mann einer Denunziation zum Opfer gefallen ist. Weiterhin weist sie darufhin, dass ihr Ehemann Kriegsinvalide ist.

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Brief der Maria Wettig über die Situation ihres Sohnes Oskar Wettig, der sich in Schutzhaft befindet, Gelnhausen, den 25. Mai 1933.
Brief der Maria Wettig über die Situation ihres Sohnes Oskar Wettig, der sich in Schutzhaft befindet, Gelnhausen, den 25. Mai 1933.
Brief der Maria Wettig über die Situation ihres Sohnes Oskar Wettig, der sich in Schutzhaft befindet, Gelnhausen, den 25. Mai 1933.
Brief der Maria Wettig über die Situation ihres Sohnes Oskar Wettig, der sich in Schutzhaft befindet, Gelnhausen, den 25. Mai 1933.

Brief der Maria Wettig an den Landgrafen Friedrich Karl von Hessen über die Situation ihres Sohnes Oskar Wettig, der sich in Schutzhaft befindet. In ihrem Schreiben stellt sie besonders das Verhalten ihres Sohnes im Kaiserreich und im Ersten Weltkrieg heraus. Weitehin betont sie, dass er Kriegsinvalide ist.

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Reaktion der Regierungspräsidenten auf die Eingabe der Elisabeth Wettig, Kassel, den 8. Juli 1933.
Reaktion der Regierungspräsidenten auf die Eingabe der Elisabeth Wettig, Kassel, den 8. Juli 1933.

Reaktion des Regierungspräsidenten auf den Gesuch der Elisabeth Wettig, ihren Mann Oskar Wettig aus der Schutzhaft zu entlassen.

Da Oskar Wettig schon am 13. Juni 1933 aus der Schutzhaft entlassen wurde, sieht er den Fall als erledigt an.

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165 Nr. 3982,  Bd. 11
165 Nr. 3982, Bd. 11

Die Auszüge aus der Akte "StAM 165 Marburg, Nr. 3982, Bd. 11" beleuchten einen Zeitraum von August 1933 bis Anfang Januar 1934. Zum Einen umfasst sie das Schreiben des Geheimen Staatspolizeiamtes zur Einrichtung einer Statistik, zum Zwecke der zahlenmäßigen Erfassung der gefundenen und beschlagnahmten Waffen und Sprengstoffe im preußischen Staatsgebiet und dementsprechend empirisches Material für die Monate Juli bis Dezember 1933.

Zum Anderen, gibt gibt die Akte ein exemplarisches Bild über die Bespitzelung und Denunziation ab, wie sie in der NS-Diktatur herrschten. Die angeblich abschätzigen Äußerungen eines jüdischen Professors über den Staat und dessen Einrichtungen wurde umgehend zur Anzeige gebracht, so dass sich die Geheime Staatspolizei mit dem Fall beschäftigte. Dieses Verfahren wurde propagandistisch ausstaffiert und öffentlich gemacht.  

2 digitalisierte Dokumente thematisieren Übergriffe auf die jüdische Bevölkerungsteile. Die schweizerische Gesandtschaft in Berlin fragt an, ob ein Schweizer Bürger ungefährdet in das Deutsche Reich zurückkehren könne, nachdem es Übergriffe auf andere Juden gegeben habe. Das Antwortschreiben macht deutlich, dass es eine besondere, nicht verallgemeinerbare Situation vorgelegen habe.

Das letzte Dokument befasst sich mit der "Inschutzhaftnahme" von Personen. Der Preußische Minister des Innern ordnet in einem Schnellbrief an, dass die Schutzhaftordnung einer Überprüfung unterzogen werde müsse, da die Lager mit unnötigerweise in Haft befindlichen Personen überfüllt seien und so die eigentlichen Schutzhäftlinge nicht mehr untergebracht werden könnten. Besonders von Schutzhaftmaßnahmen auf Antrag von einzelnen Personen wegen Beleidigung der Regierung, der Partei oder ihr zugehörigen Organisationen solle abgesehen werden. Weiterhin sollen die Gemeinden aufhören, Personen, die der Wohlfahrt zur Last fallen, in die Konzentrationslager abzuschieben.

 

Christian Siekmann

 

Schreiben des Geheimen Staatspolizeiamtes zur Einrichtung einer Statistik zum Zwecke der zahlenmäßigen Erfassung der im preußischen Staatsgebiet beschlagnahmten bzw. gefundenen Waffen und Sprengstoffe. Berlin, 19. Juli 1933
Schreiben des Geheimen Staatspolizeiamtes zur Einrichtung einer Statistik zum Zwecke der zahlenmäßigen Erfassung der im preußischen Staatsgebiet beschlagnahmten bzw. gefundenen Waffen und Sprengstoffe. Berlin, 19. Juli 1933
Schreiben des Geheimen Staatspolizeiamtes zur Einrichtung einer Statistik zum Zwecke der zahlenmäßigen Erfassung der im preußischen Staatsgebiet beschlagnahmten bzw. gefundenen Waffen und Sprengstoffe, da in letzter Zeit bei Hausdurchsuchungen größere Mengen solcher sichergestellt wurden.
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Übersicht des Polizeipräsidenten über die beschlagnahmten bzw. gefundenen Waffen und Sprengstoffe in der Provinz Hessen-Nassau, Staatspolizeistelle Kassel, für den Monat Dezember 1933. Kassel, 5. Januar 1934
Übersicht des Polizeipräsidenten über die beschlagnahmten bzw. gefundenen Waffen und Sprengstoffe in der Provinz Hessen-Nassau, Staatspolizeistelle Kassel, für den Monat Dezember 1933. Kassel, 5. Januar 1934
Übersicht des Polizeipräsidenten über die beschlagnahmten bzw. gefundenen Waffen und Sprengstoffe in der Provinz Hessen-Nassau, Staatspolizeistelle Kassel, für den Monat Dezember 1933. Kassel, 5. Januar 1934
Übersicht des Polizeipräsidenten über die beschlagnahmten bzw. gefundenen Waffen und Sprengstoffe in der Provinz Hessen-Nassau, Staatspolizeistelle Kassel, für den Monat Dezember 1933. Kassel, 5. Januar 1934
Übersicht der beschlagnahmten bzw. gefundenen Waffen und Sprengstoffe in der Provinz Hessen-Nassau, Staatspolizeistelle Kassel, für den Monat Dezember 1933.
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Übersicht des Polizeipräsidenten über die beschlagnahmten bzw. gefundenen Waffen und Sprengstoffe in der Provinz Hessen-Nassau, Staatspolizeistelle Kassel, für den Monat September 1933. Kassel, 5. Oktober 1933
Übersicht des Polizeipräsidenten über die beschlagnahmten bzw. gefundenen Waffen und Sprengstoffe in der Provinz Hessen-Nassau, Staatspolizeistelle Kassel, für den Monat September 1933. Kassel, 5. Oktober 1933
Übersicht des Polizeipräsidenten über die beschlagnahmten bzw. gefundenen Waffen und Sprengstoffe in der Provinz Hessen-Nassau, Staatspolizeistelle Kassel, für den Monat September 1933. Kassel, 5. Oktober 1933
Übersicht des Polizeipräsidenten über die beschlagnahmten bzw. gefundenen Waffen und Sprengstoffe in der Provinz Hessen-Nassau, Staatspolizeistelle Kassel, für den Monat September 1933. Kassel, 5. Oktober 1933
Übersicht der beschlagnahmten bzw. gefundenen Waffen und Sprengstoffe in der Provinz Hessen-Nassau, Staatspolizeistelle Kassel, für den Monat September 1933.
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Übersicht des Polizeipräsidenten über die beschlagnahmten bzw. gefundenen Waffen und Sprengstoffe in der Provinz Hessen-Nassau, Staatspolizeistelle Kassel, für den Monat Juli 1933. Kassel, 5. August 1933
Übersicht des Polizeipräsidenten über die beschlagnahmten bzw. gefundenen Waffen und Sprengstoffe in der Provinz Hessen-Nassau, Staatspolizeistelle Kassel, für den Monat Juli 1933. Kassel, 5. August 1933
Übersicht des Polizeipräsidenten über die beschlagnahmten bzw. gefundenen Waffen und Sprengstoffe in der Provinz Hessen-Nassau, Staatspolizeistelle Kassel, für den Monat Juli 1933. Kassel, 5. August 1933
Übersicht der beschlagnahmten bzw. gefundenen Waffen und Sprengstoffe in der Provinz Hessen-Nassau, Staatspolizeistelle Kassel, für den Monat Juli 1933.
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Übersicht des Polizeipräsidenten über die beschlagnahmten bzw. gefundenen Waffen und Sprengstoffe in der Provinz Hessen-Nassau, Staatspolizeistelle Kassel, für den Monat August 1933. Kassel, 5. September 1933
Übersicht des Polizeipräsidenten über die beschlagnahmten bzw. gefundenen Waffen und Sprengstoffe in der Provinz Hessen-Nassau, Staatspolizeistelle Kassel, für den Monat August 1933. Kassel, 5. September 1933
Übersicht des Polizeipräsidenten über die beschlagnahmten bzw. gefundenen Waffen und Sprengstoffe in der Provinz Hessen-Nassau, Staatspolizeistelle Kassel, für den Monat August 1933. Kassel, 5. September 1933
Übersicht der beschlagnahmten bzw. gefundenen Waffen und Sprengstoffe in der Provinz Hessen-Nassau, Staatspolizeistelle Kassel, für den Monat August 1933.
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Stellungnahme Gustav Sauers zu dem Gespräch zwischen ihm und dem jüdischen Professor Großmann, das Adolf  Metzger mitgehört hatte. Hersfeld, 9. September 1933
Stellungnahme Gustav Sauers zu dem Gespräch zwischen ihm und dem jüdischen Professor Großmann, das Adolf  Metzger mitgehört hatte. Hersfeld, 9. September 1933
Stellungnahme Gustav Sauers zu dem Gespräch zwischen ihm und dem jüdischen Professor Großmann, das Adolf Metzger mitgehört hatte. Hersfeld, 9. September 1933

In seiner Stellungnahme zu der Anzeige Adolf Metzgers stellt Gustav Sauer den jüdischen Professor Großmann näher vor.

Danach beschreibt er den Verlauf des Gesprächs: Zunächst habe man über die aktuelle Situation Großmanns als Professor jüdischer Konfessionen in Deutschland gesprochen. Dann habe man kurz das Thema Reichsparteitag in Nürnberg gestreift, um sich weiter über eine Tagung des Vereins deutscher Chemiker in Würzburg zu unterhalten.

Die abfälligen Bemerkungen seien über die Tagung der Chemiker in Würzburg gefallen. Adolf Metzger müsse diese mit dem Reichsparteitag verwechselt haben. 

Frau Odrich, die ebenfalls bei dem Gespräch anwesend war, bestätigt die Aussage Gustav Sauers.

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Stellungnahme des Landrates zu dem Gespräch zwischen Gustav Sauer und dem jüdischen Professor Großmann, das Adolf  Metzger mitgehört hatte. Hersfeld, 11. September 1933
Stellungnahme des Landrates zu dem Gespräch zwischen Gustav Sauer und dem jüdischen Professor Großmann, das Adolf  Metzger mitgehört hatte. Hersfeld, 11. September 1933
Stellungnahme des Landrates zu dem Gespräch zwischen Gustav Sauer und dem jüdischen Professor Großmann, das Adolf Metzger mitgehört hatte. Hersfeld, 11. September 1933

Der Landrat stellt fest, dass die Anschuldigungen des Adolf Metzger bezüglich regierungsfeindlicher Aussagen des Gustav Sauer unberechtigt sind. Adolf Metzger wird vom Landrat als Denunziant und Schnüffler bezeichnet, sowie dafür kritisiert, dass er mit seiner Anzeige zum SS-Sturmbannführer und nicht zur Polizei ging.

Weiterhin wird das Verhalten der einzelnen Behörden in diesem Fall bemängelt, da es in der Stadt zu erheblicher Unruhe gekommen ist, nachdem SS, Polizei und sonstige Behörden nicht gut zusammengearbeitet haben und so zahlreiche Gerüchte nach außen gedrungen sind.

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Aussage Adolf Metzgers über ein mitgehörtes Gespräch zwischen Gustav Sauer und dem jüdischen Professor Großmann über politische Themen. Hersfeld, 8. September 1933
Aussage Adolf Metzgers über ein mitgehörtes Gespräch zwischen Gustav Sauer und dem jüdischen Professor Großmann über politische Themen. Hersfeld, 8. September 1933
Aussage Adolf Metzgers über ein mitgehörtes Gespräch zwischen Gustav Sauer und dem jüdischen Professor Großmann über politische Themen. Hersfeld, 8. September 1933

Aussage Adolf Metzgers bei der Polizei über ein Gespräch zwischen Gustav Sauer, dem jüdischen Professor Großmann und Frau Odrich, das er am 8. September 1933 im Kurhotel mitangehört hatte.

In diesem Gespräch sollen abfällige Bermerkungen über die Regierung und den Reichsparteitag in Nürnberg gefallen sein. Außerdem habe sich Großmann nach der Situation der jüdischen Mitbürger in Hersfeld erkundigt.

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Zeitungsartikel in der Hersfelder Zeitung über das Gespräch zwischen Gustav Sauer und dem jüdischen Professor Großmann, das Adolf  Metzger mitgehört hatte. Hersfeld, 9. September 1933
Zeitungsartikel in der Hersfelder Zeitung über das Gespräch zwischen Gustav Sauer und dem jüdischen Professor Großmann, das Adolf Metzger mitgehört hatte. Hersfeld, 9. September 1933

Abschrift eines Zeitungsartikels über das Gespräch zwischen Gustav Sauer und dem jüdischen Professor Großmann vom 8. September 1933, das Adolf Metzger mitgehört hatte. Es wird geschrieben, dass Großmann abfällige Äußerungen gegen den Staat gemacht hätte und deshalb angezeigt worden wäre.

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Antwort des Polizeipräsidenten auf die Anfrage der Schweizerischen Gesandtschaft für den Schweizer jüdischer Konfession Kurt Kaufmann. Kassel, 1. Oktober 1933
Antwort des Polizeipräsidenten auf die Anfrage der Schweizerischen Gesandtschaft für den Schweizer jüdischer Konfession Kurt Kaufmann. Kassel, 1. Oktober 1933
Antwort des Polizeipräsidenten auf die Anfrage der Schweizerischen Gesandtschaft für den Schweizer jüdischer Konfession Kurt Kaufmann. Kassel, 1. Oktober 1933

Der Polizeipräsident begründet die Vorkommnisse vom 26. August 1933 gegen den jüdischen Mitbürger Walter Lieberg damit, dass dieser, obwohl er verheiratet ist, eine intime Beziehung zu einem deutschen Mädchen gehabt habe, was für Unruhe in der Bevölkerung gesorgt habe. Walter Lieberg habe deshalb in Schutzhaft genommen werden müssen, sei aber am 28. August 1933 wieder entlassen worden.

Gegen Kurt Kaufmann lägen keine Beschwerden oder Anzeigen vor, weshalb dieser gefahrlos zurückkehren könne.

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Anfrage der Schweizerischen Gesandtschaft an das Auswärtige Amt für den Schweizer jüdischer Konfession Kurt Kaufmann. Berlin, 16. September 1933
Anfrage der Schweizerischen Gesandtschaft an das Auswärtige Amt für den Schweizer jüdischer Konfession Kurt Kaufmann. Berlin, 16. September 1933
Anfrage der Schweizerischen Gesandtschaft an das Auswärtige Amt für den Schweizer jüdischer Konfession Kurt Kaufmann. Berlin, 16. September 1933
Während sich der jüdische Firmeninhaber Kurt Kaufmann in einem vierwöchigen Kuraufenthalt befand, ist es in Kassel gegen den Mitinhaber seiner Firma Lieberg & Co, Walter Lieberg, zu Ausschreitungen gekommen. Lieberg wurde verhaftet und durch die Straßen getrieben, weshalb Kaufmann nun anfragen lässt, ob er nach seiner Kur sicher nach Kassel zurückkehren könne.
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Anordnung des preußischen Innenministers zur Überprüfung der Schutzhaftordnung, da in letzter Zeit vermehrt unnötigerweise Schutzhaft angeordnet wurde. Berlin, 19. September 1933
Anordnung des preußischen Innenministers zur Überprüfung der Schutzhaftordnung, da in letzter Zeit vermehrt unnötigerweise Schutzhaft angeordnet wurde. Berlin, 19. September 1933
Anordnung des preußischen Innenministers zur Überprüfung der Schutzhaftordnung, da in letzter Zeit vermehrt unnötigerweise Schutzhaft angeordnet wurde. Berlin, 19. September 1933
Anordnung des preußischen Innenministers zur Überprüfung der Schutzhaftordnung, da in letzter Zeit vermehrt unnötigerweise Schutzhaft angeordnet wurde. Berlin, 19. September 1933
Anordnung des preußischen Innenministers zur Überprüfung der Schutzhaftordnung, da in letzter Zeit vermehrt unnötigerweise Schutzhaft angeordnet wurde. Berlin, 19. September 1933

Anordnung zur Überprüfung der Schutzhaftordnung, da die Lager mit unnötigerweise in Haft befindlichen Personen überfüllt seien und so die eigentlichen Schutzhäftlinge nicht mehr untergebracht werden können.

Besonders von Schutzhaftmaßnahmen auf Antrag von einzelnen Personen wegen Beleidigung der Regierung, der Partei oder ihr zugehörigen Organisationen solle abgesehen werden. Weiterhin sollen die Gemeinden aufhören, Personen, die der Wohlfahrt zur Last fallen, in die Konzentrationslager abzuschieben.

Die Schutzhaft ist gedacht für Funktionäre, Rückfällige und Personen, die sich noch nach dem 21. März 1933 aktiv im staatsfeindlichen Sinne betätigt haben.

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165 Nr. 3982, Bd. 12
Übersicht der Staatspolizeistelle über die Festnahmen und die Zahl der Schutzhäftlinge im Monat Dezember 1933, Kassel, den 5. Januar 1934.
Übersicht der Staatspolizeistelle über die Festnahmen und die Zahl der Schutzhäftlinge im Monat Dezember 1933, Kassel, den 5. Januar 1934.

Übersicht über die Festnahmen wegen politischer Straftaten im Dezember 1933 sortiert nach den Gründen für die Festnahme und Angaben über die Zahl der Schutzhäftlinge in der Provinz Hessen-Nassau, Staatspolizeistelle Kassel.

Insgesamt wurden 91 Personen festgenommen. 157 Personen befanden sich Ende des Monats in Schutzhaft.

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Anweisung des Polizeipräsidenten Schutzhaftanträge genauestens zu prüfen bevor sie weitergeleitet werden, um Missbrauch zu verhindern, Kassel, den 6. September 1933.
Anweisung des Polizeipräsidenten Schutzhaftanträge genauestens zu prüfen bevor sie weitergeleitet werden, um Missbrauch zu verhindern, Kassel, den 6. September 1933.
Anweisung Schutzhaftanträge von einzelnen Personen wegen Beleidgung der Regierung oder anderer Organisationen vor der Weiterleitung genauestens zu prüfen, da es sich häufig um böswillige Denunziation handelt und Schutzhaftmaßnahmen nicht unbedingt notwendig sind.
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Übersicht des Polizeipräsidenten über die beschlagnahmten bzw. gefundenen Waffen und Sprengstoffe in der Provinz Hessen-Nassau, Staatspolizeistelle Kassel, für den Monat Oktober 1933, Kassel, den 4. November 1933.
Übersicht des Polizeipräsidenten über die beschlagnahmten bzw. gefundenen Waffen und Sprengstoffe in der Provinz Hessen-Nassau, Staatspolizeistelle Kassel, für den Monat Oktober 1933, Kassel, den 4. November 1933.
Übersicht des Polizeipräsidenten über die beschlagnahmten bzw. gefundenen Waffen und Sprengstoffe in der Provinz Hessen-Nassau, Staatspolizeistelle Kassel, für den Monat Oktober 1933, Kassel, den 4. November 1933.
Übersicht des Polizeipräsidenten über die beschlagnahmten bzw. gefundenen Waffen und Sprengstoffe in der Provinz Hessen-Nassau, Staatspolizeistelle Kassel, für den Monat Oktober 1933, Kassel, den 4. November 1933.
Übersicht der beschlagnahmten bzw. gefundenen Waffen und Sprengstoffe in der Provinz Hessen-Nassau, Staatspolizeistelle Kassel, für den Monat Oktober 1933.
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Übersicht der Staatspolizeistelle über die Festnahmen und die Zahl der Schutzhäftlinge im Monat Oktober 1933, Kassel, den 4. November 1933.
Übersicht der Staatspolizeistelle über die Festnahmen und die Zahl der Schutzhäftlinge im Monat Oktober 1933, Kassel, den 4. November 1933.

Übersicht über die Festnahmen wegen politischer Straftaten im Oktober 1933 sortiert nach den Gründen für die Festnahme und Angaben über die Zahl der Schutzhäftlinge in der Provinz Hessen-Nassau, Staatspolizeistelle Kassel.

Insgesamt wurden 89 Personen festgenommen. 198 Personen befanden sich Ende des Monats in Schutzhaft.

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Gesuch der Grete Pehlke ihren Ehemann Ernst Pehlke aus der Schutzhaft zu entlassen, Steinau, den 5. November 1933.
Gesuch der Grete Pehlke ihren Ehemann Ernst Pehlke aus der Schutzhaft zu entlassen, Steinau, den 5. November 1933.
Gesuch der Grete Pehlke ihren Ehemann Ernst Pehlke aus der Schutzhaft zu entlassen, Steinau, den 5. November 1933.
Grete Pehlke beschwert sich in ihrem Gesuch an den Regierungspräsidenten über die Inschutzhaftnahme ihres Mannes Ernst Pehlke am 13. Oktober 1933, nachdem bei ihnen eine Hausdurchsuchung stattgefunden hatte. Sie kann sich nicht erklären, warum ihr Ehemann in Schutzhaft genommen wurde. Sie vermutet, dass ihr Mann Opfer einer Denunziation wurde und bittet daher um seine Entlassung.
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Ereignismeldung des Regierungsassessors über die Inschutzhaftnahme von vier Arbeitsdienstwilligen, die beim Volksentscheid und bei der Reichstagswahl mit "nein" gestimmt haben, Kassel, den 12. November 1933.
Ereignismeldung des Regierungsassessors über die Inschutzhaftnahme von vier Arbeitsdienstwilligen, die beim Volksentscheid und bei der Reichstagswahl mit "nein" gestimmt haben, Kassel, den 12. November 1933.

In einem Arbeitslager im Kreis Marburg mussten vier Männer in Schutzhaft genommen werden, nachdem sie zugegeben hatten am 12. November 1933 beim Volksentscheid und den Reichstagswahlen mit "nein" gestimmt zu haben und dadurch im Lager eine aufgeheizte Stimmung entstand.

Zwei der vier Männer waren schon einmal in Schutzhaft gewesen, wegen guter Führung aber zum Arbeitsdienst entlassen worden. Diese beiden sind Anhänger des Marxismus und sollen die anderen beiden angestiftet haben.

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Mitteilung des Grundes der Inschutzhaftnahme von Ernst Pehlke, Schlüchtern, den 23. November 1933.
Mitteilung des Grundes der Inschutzhaftnahme von Ernst Pehlke, Schlüchtern, den 23. November 1933.
Mitteilung des Grundes der Inschutzhaftnahme von Ernst Pehlke, Schlüchtern, den 23. November 1933.

Der Grund für die Hausdruchsuchung und Inschutzhaftnahme Ernst Pehlkes am 13. Oktober 1933 liegt laut Polizeipräsident und Landrat in seiner Verbindung zum Internationalen sozialistischen Kampfbund (ISK), sowie dem wiederholten Auffinden von kommunistischer und marxistischer Literatur in seiner Wohnung.

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Übersicht des Polizeipräsidenten über die beschlagnahmten bzw. gefundenen Waffen und Sprengstoffe in der Provinz Hessen-Nassau, Staatspolizeistelle Kassel, für den Monat November 1933, Kassel, den 5. Dezember 1933.
Übersicht des Polizeipräsidenten über die beschlagnahmten bzw. gefundenen Waffen und Sprengstoffe in der Provinz Hessen-Nassau, Staatspolizeistelle Kassel, für den Monat November 1933, Kassel, den 5. Dezember 1933.
Übersicht des Polizeipräsidenten über die beschlagnahmten bzw. gefundenen Waffen und Sprengstoffe in der Provinz Hessen-Nassau, Staatspolizeistelle Kassel, für den Monat November 1933, Kassel, den 5. Dezember 1933.
Übersicht des Polizeipräsidenten über die beschlagnahmten bzw. gefundenen Waffen und Sprengstoffe in der Provinz Hessen-Nassau, Staatspolizeistelle Kassel, für den Monat November 1933, Kassel, den 5. Dezember 1933.
Übersicht der beschlagnahmten bzw. gefundenen Waffen und Sprengstoffe in der Provinz Hessen-Nassau, Staatspolizeistelle Kassel, für den Monat November 1933.
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Mitteilung des Innenministers über das Vorhaben bis Weihnachten rund 5000 Schutzhäftlinge zu entlassen, Berlin, den 5. Dezember 1933.
Mitteilung des Innenministers über das Vorhaben bis Weihnachten rund 5000 Schutzhäftlinge zu entlassen, Berlin, den 5. Dezember 1933.
Mitteilung des Innenministers über das Vorhaben bis Weihnachten rund 5000 Schutzhäftlinge zu entlassen, Berlin, den 5. Dezember 1933.

Mitteilung, dass auf Grund der guten Reichstagswahlergebnisse in den Konzentrationslagern und des bevorstehenden Weihnachtsfestes bis zu diesem in zwei Etappen rund 5000 Schutzhäftlinge entlassen werden sollen.

Dafür sollen die notwendigen Vorkehrungen getroffen werden. Den Schutzhäftlingen sei mitzuteilen, dass mit dieser Aktion angestrebt werde, sie wieder in die nationalsozialistische Volksgemeinschaft einzugliedern, Wiederholungstaten allerdings hart bestraft würden. Die Maßnahme soll in der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden.

Weiterhin sollen die Schutzhaftmaßnahmen nachlassen und vergleichbare Fälle der normalen Gerichtsbarkeit überlassen werden.

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Mitteilung des Geheimen Staatspolizeiamtes zur Durchführung der geplanten Entlassung von Schutzhäftlingen, Berlin, den 7. Dezember 1933.
Mitteilung des Geheimen Staatspolizeiamtes zur Durchführung der geplanten Entlassung von Schutzhäftlingen, Berlin, den 7. Dezember 1933.
Mitteilung des Geheimen Staatspolizeiamtes zur Durchführung der geplanten Entlassung von Schutzhäftlingen, Berlin, den 7. Dezember 1933.

Mitteilung des Geheimen Staatspolizeiamtes zur Durchführung der geplanten Entlassung von Schutzhäftlingen zu Weihnachten. Anforderung von Listen mit Kadidaten für die erste und zweite Entlassungsetappe, sowie Angaben, welche Häftlinge für die Entlassung in Betracht kommen. Außerdem wird auf die Wichtigkeit der Aktion für das Ansehen der Regierung hingewiesen.

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Weiterleitung der Mitteilung zur Durchführung der geplanten Entlassung von Schutzhäftlingen durch den Polizeipräsidenten, Kassel, den 8. Dezember 1933.
Weiterleitung der Mitteilung zur Durchführung der geplanten Entlassung von Schutzhäftlingen durch den Polizeipräsidenten, Kassel, den 8. Dezember 1933.
Weiterleitung der Mitteilung zur Durchführung der geplanten Entlassung von Schutzhäftlingen durch den Polizeipräsidenten, Kassel, den 8. Dezember 1933.

Weitergabe der Mitteilung zur Durchführung der geplanten Entlassung von Schutzhäftlingen zu Weihnachten durch den Polizeipräsidenten. Anforderung von Listen mit Kadidaten, sowie Angaben, welche Häftlinge für die Entlassung in Betracht kommen.

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Mitteilung des Regierungspräsidenten über den Grund der Inschutzhaftnahme von Ernst Pehlke und Ablehnung des Entlassungsgesuchs, Kassel, den 8. Dezember 1933.
Mitteilung des Regierungspräsidenten über den Grund der Inschutzhaftnahme von Ernst Pehlke und Ablehnung des Entlassungsgesuchs, Kassel, den 8. Dezember 1933.

Schreiben des Regierungspräsidenten an Grete Pehlke, in dem er Ernst Pehlkes Kontakte zum Internationalen sozialistischen Kampfbund (ISK) und das Auffinden kommunistischer und marxistischer Literatur als Grund für die Inschutzhaftnahme aufführt. Weiterhin lehnt er den Entlassungsgesuch aus den genannten Gründen ab.

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Erneuter Gesuch der Grete Pehlke ihren Ehemann Ernst Pehlke aus der Schutzhaft zu entlassen, Steinau, den 15. Dezember 1933.
Erneuter Gesuch der Grete Pehlke ihren Ehemann Ernst Pehlke aus der Schutzhaft zu entlassen, Steinau, den 15. Dezember 1933.

Gesuch der Grete Pehlke, in dem sie um die Entlassung ihres Mannes Ernst Pehlke zu Weihnachten aus der Schutzhaft bittet. Sie verweist auf die von Innenminister Göring angeordnete Entlassungsaktion zu Weihnachten und bittet hier auch ihren Ehemann zu berücksichtigen. Als Grund führt sie den gemeinsamen dreijährigen Sohn an, der seinen Vater vermisst.

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Gesuch der Anna Hofmann ihren Sohn August Schreiber zu Weihnachten aus der Schutzhaft zu entlassen, Tann, den 19. Dezember 1933.
Gesuch der Anna Hofmann ihren Sohn August Schreiber zu Weihnachten aus der Schutzhaft zu entlassen, Tann, den 19. Dezember 1933.
Gesuch der Anna Hofmann ihren Sohn August Schreiber zu Weihnachten aus der Schutzhaft zu entlassen, Tann, den 19. Dezember 1933.

Gesuch der Anna Hofmann ihren Sohn August Schreiber zu Weihnachten aus der Schutzhaft zu entlassen.

In ihrem Brief an den Regierungspräsidenten schildert sie, dass ihr Sohn mit zwei Kollegen verhaftet wurde, nachdem sie um eine Lohnerhöhung gebeten hatten und dass die zwei Kollegen schon entlassen worden sind. Sie verweist, darauf, dass ihr Sohn im Krieg gewesen sei und sie sich über nichts mehr freuen würde, als ihren Sohn zu Weihnachten wieder bei sich zu haben.

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Beschwerde des SA-Sturmmannes Willi Breidenbach über seine am 16. Dezember 1933 erfolgte Inschutzhaftnahme, Gelnhausen, den 21. Dezember 1933.
Beschwerde des SA-Sturmmannes Willi Breidenbach über seine am 16. Dezember 1933 erfolgte Inschutzhaftnahme, Gelnhausen, den 21. Dezember 1933.
Beschwerde des SA-Sturmmannes Willi Breidenbach über seine am 16. Dezember 1933 erfolgte Inschutzhaftnahme, Gelnhausen, den 21. Dezember 1933.

Beschwerde des SA-Sturmmannes Willi Breidenbach über seine willkürliche Inschutzhaftnahme am 16. Dezember 1933.

In seinem Schreiben rekonstruiert Breidenbach die Vorfälle des Abends von seiner Abholung zum Verhör um 17 Uhr bis zu seiner Entlassung aus der Haft um 20 Uhr, sowie seine Beschwerde beim Amtsrichter über das Vorgehen des Ortsgruppenleiters Kreuter am 18. Dezember 1933.

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Reaktion des Landrates auf  die Beschwerde des SA-Sturmmannes Willi Breidenbach über seine am 16. Dezember 1933 erfolgte Inschutzhaftnahme, Gelnhausen, den 15. Januar  und 10. Februar 1934.
Reaktion des Landrates auf  die Beschwerde des SA-Sturmmannes Willi Breidenbach über seine am 16. Dezember 1933 erfolgte Inschutzhaftnahme, Gelnhausen, den 15. Januar  und 10. Februar 1934.
Reaktion des Landrates auf  die Beschwerde des SA-Sturmmannes Willi Breidenbach über seine am 16. Dezember 1933 erfolgte Inschutzhaftnahme, Gelnhausen, den 15. Januar  und 10. Februar 1934.
Reaktion des Landrates auf die Beschwerde des SA-Sturmmannes Willi Breidenbach über seine am 16. Dezember 1933 erfolgte Inschutzhaftnahme, Gelnhausen, den 15. Januar und 10. Februar 1934.

Der Landrat antwortet auf die Beschwerde des Willi Breidenbach wegen dessen Inschutzhaftnahme am 16. Dezember 1933, dass Breidenbach als Intrigant bekannt sei und mehrere Verfahren gegen ihn laufen würde.

Außerdem sei am 16. Dezember alles mit rechter Ordnung zugegangen und die Schutzhaft sei zur Vermeidung von Unruhe in der Bevölkerung und wegen Verdunkelungsgefahr notwendig gewesen, weshalb er dazu raten würde, die Beschwerde abzuweisen.

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Gesuch des Schutzhäftlings Wilhelm Zien um seine Entlassung aus dem Konzentrationslager, Konzentrationslager Sonnenburg im Januar 1934.
Gesuch des Schutzhäftlings Wilhelm Zien um seine Entlassung aus dem Konzentrationslager, Konzentrationslager Sonnenburg im Januar 1934.
Gesuch des Schutzhäftlings Wilhelm Zien um seine Entlassung aus dem Konzentrationslager Sonnenburg. Er begründet seinen Gesuch damit, dass ihm der Grund seiner Verhaftung am 16. August 1933 bis heute nicht bekannt sei, und dass er seine Frau heiraten und sich um seine am 17. Juni 1933 geborenen Zwillinge kümmern wolle.
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Übersicht der beschlagnahmten bzw. gefundenen Waffen und Sprengstoffe in der Provinz Hessen-Nassau, Staatspolizeistelle Kassel für den Monat Januar 1934, Kassel, den 2. Februar 1934.
Übersicht der beschlagnahmten bzw. gefundenen Waffen und Sprengstoffe in der Provinz Hessen-Nassau, Staatspolizeistelle Kassel für den Monat Januar 1934, Kassel, den 2. Februar 1934.
Übersicht der beschlagnahmten bzw. gefundenen Waffen und Sprengstoffe in der Provinz Hessen-Nassau, Staatspolizeistelle Kassel für den Monat Januar 1934, Kassel, den 2. Februar 1934.
Übersicht der beschlagnahmten bzw. gefundenen Waffen und Sprengstoffe in der Provinz Hessen-Nassau, Staatspolizeistelle Kassel für den Monat Januar 1934, Kassel, den 2. Februar 1934.
Übersicht der beschlagnahmten bzw. gefundenen Waffen und Sprengstoffe in der Provinz Hessen-Nassau, Staatspolizeistelle Kassel für den Monat Januar 1934.
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Übersicht der Staatspolizeistelle über die Festnahmen und die Zahl der Schutzhäftlinge im Monat Januar 1934, Kassel, den 3. Februar 1934.
Übersicht der Staatspolizeistelle über die Festnahmen und die Zahl der Schutzhäftlinge im Monat Januar 1934, Kassel, den 3. Februar 1934.

Übersicht über die Festnahmen wegen politischer Straftaten im Januar 1934 sortiert nach den Gründen für die Festnahme und Angaben über die Zahl der Schutzhäftlinge in der Provinz Hessen-Nassau, Staatspolizeistelle Kassel.

Insgesamt wurden 25 Personen festgenommen. 146 Personen befanden sich Ende des Monats in Schutzhaft.

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Reaktion des Polizeipräsidenten auf den Gesuch des Schutzhäftlings Wilhelm Zien um seine Entlassung aus dem Konzentrationslager Sonnenburg, Kassel, den 5. Februar 1934.
Reaktion des Polizeipräsidenten auf den Gesuch des Schutzhäftlings Wilhelm Zien um seine Entlassung aus dem Konzentrationslager Sonnenburg, Kassel, den 5. Februar 1934.
Reaktion des Polizeipräsidenten auf den Gesuch des Schutzhäftlings Wilhelm Zien um seine Entlassung aus dem Konzentrationslager Sonnenburg. Zien soll spätestens am 18. Februar 1934 entlassen werden. Wenn der zukünftige Wohnort feststeht ist auch eine frühere Entlassung möglich.
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Nachweisung des Polizeipräsidenten über die im Staatspolizeistellen-Bezirk Kassel rückfällig gewordenen Schutzhäftlinge, Kassel, den 22. Februar 1934.
Nachweisung des Polizeipräsidenten über die im Staatspolizeistellen-Bezirk Kassel rückfällig gewordenen Schutzhäftlinge, Kassel, den 22. Februar 1934.
Nachweisung des Polizeipräsidenten über die im Staatspolizeistellen-Bezirk Kassel rückfällig gewordenen Schutzhäftlinge, Kassel, den 22. Februar 1934.
Nachweisung des Polizeipräsidenten über die im Staatspolizeistellen-Bezirk Kassel rückfällig gewordenen Schutzhäftlinge, Kassel, den 22. Februar 1934.
Nachweisung des Polizeipräsidenten über die im Staatspolizeistellen-Bezirk Kassel rückfällig gewordenen Schutzhäftlinge, Kassel, den 22. Februar 1934.
Nachweisung des Polizeipräsidenten über die im Staatspolizeistellen-Bezirk Kassel rückfällig gewordenen Schutzhäftlinge, Kassel, den 22. Februar 1934.

Nachweisung über die im Staatspolizeistellen-Bezirk Kassel rückfällig gewordenen Schutzhäftlinge, inklusive der Schutzhäftlingen, die im Polizeigefängnis bzw. dem dem Polizeigefängnis angeschlossenen Lager Breitenau untergebracht sind. Die Nachweisung enthält Angaben zur Person des Häftlings, der früheren (politischen) Funktion, der bisherigen Zeit in Haft und dem vorgeworfenen Vergehen.

Dem Großteil der Häftlinge wird Engagement für die KPD bzw. sonstige kommunistische Vereinigungen oder Hochverrat vorgeworfen.

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Antwort des Landrates auf den Gesuch des Schutzhäftlings Wilhelm Zien um seine Entlassung aus dem Konzentrationslager Sonnenburg, Hersfeld, den 23. Februar 1934.
Antwort des Landrates auf den Gesuch des Schutzhäftlings Wilhelm Zien um seine Entlassung aus dem Konzentrationslager Sonnenburg, Hersfeld, den 23. Februar 1934.
Antwort des Landrates auf den Gesuch des Schutzhäftlings Wilhelm Zien um seine Entlassung aus dem Konzentrationslager Sonnenburg, Hersfeld, den 23. Februar 1934.
Mitteilung des Landrates, dass er die Entlassung Wilhelm Ziens schon zum 13. Februar 1934 beantragt habe und Zien in Remscheid-Lennep festen Wohnsitz nehmen werde.
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Beschwerde der NSDAP über die Landräte von Hünfeld und Fulda, die angeblich Waffen verstecken und diese womöglich an Marxisten weitergeben würden, Kassel den 26. April 1933.
Beschwerde der NSDAP über die Landräte von Hünfeld und Fulda, die angeblich Waffen verstecken und diese womöglich an Marxisten weitergeben würden, Kassel den 26. April 1933.
Beschwerde der NSDAP über die Landräte von Hünfeld und Fulda, die angeblich Waffen verstecken und diese womöglich an Marxisten weitergeben würden, Kassel den 26. April 1933.

Beschwerde über die Landräte von Hünfeld und Fulda, die dem Zentrum angehören, weil sie die nationalsozialistische Regierung nicht genügend unterstützen würden. Ihnen wird vorgeworfen Waffen zu verstecken und diese möglicherweise den Marxisten zur Verfügung zu stellen. Die dortige Bevölkerung sei empört und fühle sich bedroht.

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165 Nr. 3982, Bd. 13
Beschwerde des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über diskriminierende Schilder in Felsberg, Frankfurt a.M., den 28. Februar 1934
Beschwerde des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über diskriminierende Schilder in Felsberg, Frankfurt a.M., den 28. Februar 1934
Beschwerde des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über drei Schilder in Felsberg mit der Aufschrift: "Kauft nicht beim Juden, die Juden sind unser Unglück!"
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Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über die Diskriminierung jüdischer Mitbürger in Neuengronau, Frankfurt a.M., den 9. März 1934.
Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über die Diskriminierung jüdischer Mitbürger in Neuengronau, Frankfurt a.M., den 9. März 1934.

Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über Diskrimierungen von jüdischen Mitbrürgern in Neuengronau.

Bauern wurden hier daran gehindert bei einem jüdischen Viehändler einzukaufen.

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Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über die Diskriminierung jüdischer Mitbürger in Sterbfritz, Frankfurt a.M., den 9. März 1934.
Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über die Diskriminierung jüdischer Mitbürger in Sterbfritz, Frankfurt a.M., den 9. März 1934.
Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über die Diskriminierung jüdischer Mitbürger in Sterbfritz, Frankfurt a.M., den 9. März 1934.
Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über die Diskriminierung jüdischer Mitbürger in Sterbfritz, Frankfurt a.M., den 9. März 1934.

Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über Diskrimierungen von jüdischen Mitbrürgern in Sterbfritz.

Seit dem Spätsommer des vergangenen Jahres 1933 finden wiederholt Übergriffe auf die jüdische Bevölkerung von Sterbfritz statt, die in den vergangenen Tagen wieder zugenommen haben. Bei insgesamt 13 Familien kam es zu Sachbeschädigungen, in einzelnen Fällen sogar zu Misshandlungen. Der Verein bittet daher um ein schnelles Einschreiten der staatlichen Behörden, weil die jüdische Bevölkerung von Sterbfritz sehr verängstigt ist.

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Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über die Diskriminierung jüdischer Mitbürger in Vollmerz, Frankfurt a.M., den 9. März 1934.
Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über die Diskriminierung jüdischer Mitbürger in Vollmerz, Frankfurt a.M., den 9. März 1934.

Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über Diskrimierungen von jüdischen Mitbrürgern in Vollmerz.

Ein nationalsozialistischer Redner hatte am 5. März 1934 damit gedroht, die Namen aller christlichen Mitbürger zu veröffentlichen, die weiterhin bei jüdischen Mitbürgern einkaufen.

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Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über die Diskriminierung jüdischer Mitbürger in Weipertz, Frankfurt a.M., den 9. März 1934.
Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über die Diskriminierung jüdischer Mitbürger in Weipertz, Frankfurt a.M., den 9. März 1934.

Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über Diskrimierungen von jüdischen Mitbrürgern in Weipertz.

Am Ortseingang von Weipertz steht ein Schild, welches jüdischen Mitbürgern den Zutritt verbietet.

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Die Rechtsanwälte Dellevie überreichen der Regierung in Kassel vier Eingaben des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, Kassel, den 10. März 1934.
Die Rechtsanwälte Dellevie überreichen der Regierung in Kassel vier Eingaben des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, Kassel, den 10. März 1934.
Weitergabe von vier Eingaben des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über Diskrimierungen von jüdischen Mitbrürgern in Vollmerz, Weipertz, Sterbfritz und Neuengronau (alle Kreis Schlüchtern) durch die Rechtsanwälte Dellevie an die Regierung in Kassel.
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Anforderung von Listen über alle zur Zeit in Haft befindlichen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, durch den Ministerpräsidenten, Berlin, den 12. März 1934.
Anforderung von Listen über alle zur Zeit in Haft befindlichen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, durch den Ministerpräsidenten, Berlin, den 12. März 1934.

Anforderung von kreisweise geordneten Listen über alle zur Zeit in Haft befindlichen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Befehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht.

Die Listen sollen nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert sein und Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, sowie den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, enthalten.

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Namentliche Liste des Landrates über alle in Schutzhaft befindlichen Personen im Kreis Hanau Land, Hanau, den 17. März 1934.
Namentliche Liste des Landrates über alle in Schutzhaft befindlichen Personen im Kreis Hanau Land, Hanau, den 17. März 1934.
Namentliche Liste des Landrates über alle in Schutzhaft befindlichen Personen im Kreis Hanau Land, Hanau, den 17. März 1934.
Namentliche Liste des Landrates über alle in Schutzhaft befindlichen Personen im Kreis Hanau Land, Hanau, den 17. März 1934.

Liste aller in Schutzhaft befindlicher Personen des Kreises Hanau Land, mit Angaben zur Person des Häftlings, dem Grund und der Dauer der Haft, dem Konzentrationslager, sowie der weiteren Verfahrensweise.

Die Liste umfasst insgesamt 15 Personen, die sich überwiegend wegen "kommunistischer Umtriebe" in Haft befinden.

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Landrat: Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Melsungen, Melsungen, den 21. März 1934.
Landrat: Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Melsungen, Melsungen, den 21. März 1934.
Landrat: Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Melsungen, Melsungen, den 21. März 1934.
Landrat: Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Melsungen, Melsungen, den 21. März 1934.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Melsungen.

Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

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Landrat: Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Fritzlar-Homberg, Fritzlar, den 22. März 1934.
Landrat: Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Fritzlar-Homberg, Fritzlar, den 22. März 1934.
Landrat: Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Fritzlar-Homberg, Fritzlar, den 22. März 1934.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Fritzlar-Homberg.

Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

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Landrat: Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Kassel, Kassel, den 22. März 1934.
Landrat: Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Kassel, Kassel, den 22. März 1934.
Landrat: Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Kassel, Kassel, den 22. März 1934.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Kassel.

Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

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Polizeipräsident: Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Regierungsbezirk Kassel, Kassel, den 23. März 1934.
Polizeipräsident: Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Regierungsbezirk Kassel, Kassel, den 23. März 1934.
Polizeipräsident: Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Regierungsbezirk Kassel, Kassel, den 23. März 1934.
Polizeipräsident: Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Regierungsbezirk Kassel, Kassel, den 23. März 1934.
Polizeipräsident: Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Regierungsbezirk Kassel, Kassel, den 23. März 1934.
Polizeipräsident: Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Regierungsbezirk Kassel, Kassel, den 23. März 1934.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Regierungsbezirk Kassel.

Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen, sowie den einzelnen Kreisen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

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Landrat: Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Herrschaft Schmalkalden, Schmalkalden, den 23. März 1934.
Landrat: Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Herrschaft Schmalkalden, Schmalkalden, den 23. März 1934.
Landrat: Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Herrschaft Schmalkalden, Schmalkalden, den 23. März 1934.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Herrschaft Schmalkalden.

Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

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Landrat: Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Corbach, Corbach, den 24. März 1934.
Landrat: Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Corbach, Corbach, den 24. März 1934.
Landrat: Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Corbach, Corbach, den 24. März 1934.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Herrschaft Corbach.

Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

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Landrat: Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Hofgeismar, Hofgeismar, den 24. März 1934.
Landrat: Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Hofgeismar, Hofgeismar, den 24. März 1934.
Landrat: Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Hofgeismar, Hofgeismar, den 24. März 1934.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Hofgeismar.

Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

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Oberbürgermeister: Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Marburg, Marburg, den 24. März 1934.
Oberbürgermeister: Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Marburg, Marburg, den 24. März 1934.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Marburg.

Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

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Landrat: Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Fulda, Fulda, den 25. März 1934.
Landrat: Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Fulda, Fulda, den 25. März 1934.
Landrat: Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Fulda, Fulda, den 25. März 1934.
Landrat: Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Fulda, Fulda, den 25. März 1934.
Landrat: Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Fulda, Fulda, den 25. März 1934.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Fulda.

Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

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Polizeidirektor: Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Hanau, Hanau, den 26. März 1934.
Polizeidirektor: Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Hanau, Hanau, den 26. März 1934.
Polizeidirektor: Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Hanau, Hanau, den 26. März 1934.
Polizeidirektor: Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Hanau, Hanau, den 26. März 1934.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Hanau.

Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

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Bericht der Gendarmerie über einen Einbruch mit Diebstahl und Sachbeschädigung in die Synagoge in Hüttengesäss am 23. März 1934, Langenselbold, den 26. März 1934.
Bericht der Gendarmerie über einen Einbruch mit Diebstahl und Sachbeschädigung in die Synagoge in Hüttengesäss am 23. März 1934, Langenselbold, den 26. März 1934.
Bericht der Gendarmerie über einen Einbruch mit Diebstahl und Sachbeschädigung in die Synagoge in Hüttengesäss am 23. März 1934, Langenselbold, den 26. März 1934.
Bericht der ortsansässigen Gendarmerie über einen Einbruch mit Sachbeschädigung in die Synagoge Hüttengesäss. Außerdem wurden mehrere Gegenstände aus der Synagoge gestohlen, so dass sich der Schaden auf insgesamt 600 Reichsmark beläuft. Die bisherigen Ermittlungen haben zu noch keinem Ergebnis geführt.
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Landrat: Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Eschwege, Eschwege, den 27. März 1934.
Landrat: Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Eschwege, Eschwege, den 27. März 1934.
Landrat: Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Eschwege, Eschwege, den 27. März 1934.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Eschwege.

Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

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Ereignismeldung des Regierungsassessors über die Zertrümmerung von Fensterscheiben bei jüdischen Einwohnern und der Synagoge in Felsberg, Kassel, den 27. März 1934.
Ereignismeldung des Regierungsassessors über die Zertrümmerung von Fensterscheiben bei jüdischen Einwohnern und der Synagoge in Felsberg, Kassel, den 27. März 1934.

Meldung, dass in der Nacht vom 22. auf den 23. März 1934 bei sechs jüdischen Familien Fensterscheiben und Schaufensterscheiben zertrümmert worden wären. Auch in der Synagoge seien sechs Scheiben zerstört worden. Verdächtigt werden zwei Angehörige der NSDAP. Die Bevölkerung unterstütze ein solches Vorgehen nicht.

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Reaktion des Landrates auf die Beschwerde des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über diskriminierende Schilder in Felsberg, Melsungen, den 28. März 1934
Reaktion des Landrates auf die Beschwerde des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über diskriminierende Schilder in Felsberg, Melsungen, den 28. März 1934

Der Landrat verweist darauf, dass die Schilder der allgemeinen Einstellung der NSDAP entsprächen und es keinen Anlass für eine polizeiliche Verfügung zur zwangsweisen Entfernung der Schilder gäbe, da sie zu keiner Unruhe in der Bevölkerung führen. Die NSDAP sei jedoch aufgefordert worden, die Schilder freiwillig zu entfernen.

Weiterhin berichtet der Landrat, dass wenige Tage zuvor Fensterscheiben in jüdischen Geschäften und Wohnhäusern, sowie der Synagoge zertrümmert worden seien.

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Schreiben des Vorsteheramtes der Israeliten zu Hanau zu dem Einbruch mit Diebstahl und Sachbeschädigung in die Synagoge in Hüttengesäss am 23. März 1934, Hanau, den 5. April 1934.
Schreiben des Vorsteheramtes der Israeliten zu Hanau zu dem Einbruch mit Diebstahl und Sachbeschädigung in die Synagoge in Hüttengesäss am 23. März 1934, Hanau, den 5. April 1934.
Schreiben des Vorsteheramtes der Israeliten zu Hanau zu dem Einbruch mit Diebstahl und Sachbeschädigung in die Synagoge in Hüttengesäss am 23. März 1934, Hanau, den 5. April 1934.

Schreiben und Stellungnahme des Vorsteheramtes der Israeliten zu Haunau zu dem Einbruch mit Diebstahl und Sachbeschädigung in die Synagoge in Hüttengesäss, sowie zu den bisherigen Ermittlungen und dem Verhalten der zuständigen Behörden.

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Bericht des Geheimen Staatspolizeiamtes über den bisherigen Ermittlungstand betreffend den Einbruch mit Diebstahl und Sachbeschädigung in die Synagoge in Hüttengesäss, Berlin, den 19. April 1934.
Bericht des Geheimen Staatspolizeiamtes über den bisherigen Ermittlungstand betreffend den Einbruch mit Diebstahl und Sachbeschädigung in die Synagoge in Hüttengesäss, Berlin, den 19. April 1934.

Bericht über den bisherigen Ermittlungsstand betreffen den Einbruch mit Diebstahl und Sachbeschädigung in die Synagoge in Hüttengesäss.

Es handelt sich vermutlich um zwei Täter, die alles gestohlen haben, was nicht befestigt oder weggeschlossen war. Außerdem haben sie verschiedene Gegestände in der Synagoge beschädigt oder zerstört.

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Übersicht des Polizeipräsidenten über Ausschreitungen gegen jüdische Mitbürger in Corbach von Ende März bis Mitte April 1934, Kassel, den 19. April 1934.
Übersicht des Polizeipräsidenten über Ausschreitungen gegen jüdische Mitbürger in Corbach von Ende März bis Mitte April 1934, Kassel, den 19. April 1934.
Übersicht über Ausschreitungen gegen jüdische Mitbürger in Corbach in der Zeit vom 29. März bis zum 16. April 1934. Hierbei kam es in vier Fällen zu Sachbeschädigungen bei jüdischen Kaufleuten.
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Stellungnahme des Landrates zum dem Einbruch mit Diebstahl und Sachbeschädigung in die Synagoge in Hüttengesäss, Hanau, den 25. April 1934.
Stellungnahme des Landrates zum dem Einbruch mit Diebstahl und Sachbeschädigung in die Synagoge in Hüttengesäss, Hanau, den 25. April 1934.

Der Landrat teilt mit, dass er bisher von dem Vorfall noch nichts wusste und beauftragt den zuständigen Gendarmeriebeamten mit Ermittlungen.

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Stellungnahme des Polizeidirektors zum dem Einbruch mit Diebstahl und Sachbeschädigung in die Synagoge in Hüttengesäss, Hanau, den 30. April 1934.
Stellungnahme des Polizeidirektors zum dem Einbruch mit Diebstahl und Sachbeschädigung in die Synagoge in Hüttengesäss, Hanau, den 30. April 1934.

Der Polizeidirektor teilt mit, dass ihm bisher von dem Einbruch in die Synagoge in Hüttengesäss noch nichts bekannt war.

Er beschreibt die bisherigen Ermittlungsergebnisse und erwähnt, dass auf Grund dieser in der Bevölkerung der Verdacht aufgekommen sei, der Einbruch sei von den jüdischen Mitbürgern fingiert worden, da ein Fenster offen gestanden habe und die gestohlenen Sachen wohl offen herumlagen.

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Ereignismeldung des Polizeipräsidenten zur Inschutzhaftnahme des Rechtsanwalts Scheele, Kassel, den 30. April 1934.
Ereignismeldung des Polizeipräsidenten zur Inschutzhaftnahme des Rechtsanwalts Scheele, Kassel, den 30. April 1934.
Meldung, dass sich der Rechtsanwalt Scheele aus Homburg, nachdem er den jüdischen Mitbürger Abt aus Melsungen in einem Prozess gegen SA-Angehörige vor dem Amtsgericht Neukirchen verteidigen wollte, freiwillig und zu seiner eigenen Sicherheit in Schutzhaft begab, da die Angelegenheit in der Bevölkerung zu große Erregung entfachte.
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Ereignismeldung des Regierungsrates zu einem Überfall auf einen SA-Mann in Sterbfritz und darauf folgende Unruhen gegen jüdische Mitbürger, Kassel, den 5. Mai 1934.
Ereignismeldung des Regierungsrates zu einem Überfall auf einen SA-Mann in Sterbfritz und darauf folgende Unruhen gegen jüdische Mitbürger, Kassel, den 5. Mai 1934.

Meldung, dass der SA-Scharführer Weigand in der Nacht vom 2. auf den 3. März in Sterbfritz von einer unbekannten Person niedergeschlagen wurde. Verdächtigt wird der jüdische Mitbürger Rolf Schuster, gegen den aus Mangel an Beweisen jedoch noch kein Haftbefehl erlassen werden konnte.

Die Bevölkerung sei auf Grund dieses Vorfalls sehr erregt, woraufhin bei verschiedenen jüdischen Mitbürgern Fensterscheiben zertrümmert wurden und Rolf Schuster in Schutzhaft genommen werden musste.

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Mitteilung des Landrates, dass das Verfahren wegen des Einbruchs mit Diebstahl und Sachbeschädigung in die Synagoge in Hüttengesäss eingestellt wird, Hanau, den 12. Mai 1934.
Mitteilung des Landrates, dass das Verfahren wegen des Einbruchs mit Diebstahl und Sachbeschädigung in die Synagoge in Hüttengesäss eingestellt wird, Hanau, den 12. Mai 1934.
Mitteilung des Landrates, dass das Verfahren wegen des Einbruchs mit Diebstahl und Sachbeschädigung in die Synagoge in Hüttengesäss eingestellt wird, Hanau, den 12. Mai 1934.

Der Landrat teilt mit, dass laut dem Oberstaatsanwalt das Verfahren wegen des Einbruchs in die Synagoge in Hüttengesäss wohl wegen Mangels an Beweisen eingestellt werden wird.

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Bericht der Gendarmerie zu Sachbeschädigungen am Grundstück der jüdischen Firma H. Katzenstein in der Nacht vom 15. auf den 16. Mai 1934, Frankenberg, den 18. Mai 1934.
Bericht der Gendarmerie zu Sachbeschädigungen am Grundstück der jüdischen Firma H. Katzenstein in der Nacht vom 15. auf den 16. Mai 1934, Frankenberg, den 18. Mai 1934.
Bericht der Gendarmerie zu Sachbeschädigungen am Grundstück der jüdischen Firma H. Katzenstein in der Nacht vom 15. auf den 16. Mai 1934, Frankenberg, den 18. Mai 1934.
Bericht zu Sachbeschädigungen am Grundstück der Firma H. Katzenstein in der Nacht vom 15. auf den 16. Mai 1934. Die Täter konnten bisher nicht ermittelt werden, da die Bevölkerung den jüdischen Mitbürgern feindlich gegenübersteht und deshalb keinerlei Informationen preisgibt. Infolge dessen wurden Patroullien eingesetzt, um weitere Ausschreitungen zu vermeiden.
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165 Nr. 3982,  Bd. 14
165 Nr. 3982, Bd. 14

Obwohl sich seit der Machtergreifung der Nationalsozialisten die wirtschaftliche und gesellschaftlicher Situation von Juden in Form von Diskriminierung und teilweiser Entrechtung durch entsprechende gesetzliche Maßnahmen bedrohlich
(s. z.B. Zeittafel zur Judenpolitik des NS - Regimes ) verschlechterte, konnten sich Juden in den Jahren 1934 und 1935 jenseits dieser gesetzlichen Bestimmungen noch auf gesetzliche Grundlagen zu ihrem Schutz verlassen
(s.z.B. Unrechtmäßigkeit der Judenordnung Felsberg). Die Dokumente belegen für antijüdische Maßnahmen jenseits einer gesetzlichen Legitimation vorwiegend die Täterschaft durch Angehörige der SA. Sie reichten von der Anbringung von Schildern auf dem eigenen Grundstück, die zum Boykott jüdischer Geschäfte aufriefen (s.http://www.digam.net/?dok=8040 Bl. 18) bis hin zum Mord an einer kompletten jüdischen Familie (s. Familie Oppenheim). Dabei konnte gerade in kleineren Dörfern mit einem übersichtlichen und eng geknüpften gesellschaftlichen Gefüge ein gruppendynamischer Druck entstehen, dem sich einzelne Individuen nur schwer entziehen konnten
(s. Versammlung in Rengershausen) und in dessen Folge die wirtschaftliche Situation für ansässige jüdische Familien untragbar wurde (s. http://www.digam.net/?dok=8040 Bl. 16). Jedoch wurden diese Vorfälle noch vom Cenralverein Deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens oder z.B. durch Rechtsanwalt Dellevie zur Anzeige gebracht (s. Schreiben des Rechtsanwalts Dellevie). Von den verantwortlichen Stellen wurde dann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die entsprechenen Maßnahmen getroffen (s. eingeleitete Ermittlungen von Regierungspräsident Mombart und Ergebnis der polizeilichen Ermittlung), wobei die Verantwortungsträger durch die Ausschreitungen der SA und deren Sondergerichtsbarkeit innerhalb einer Grauzone zwischen Aufrechterhaltung von Recht und Gesetz und der Loyalität zur Staatspartei ihre Entscheidungen trafen. In so einem Fall war die individuelle Einstellung des jeweiligen Entscheidungsträgers von ausschlaggebender Bedeutung, inwieweit jüdische Beschwerden weiter verfolgt wurden
(s. Schreiben des Polizeipräsidenten Pfeffer) oder abgewiesen wurden (s. Antwortschreiben des Regierungsrates Dernen).


 

Bearbeitet von Marcel Reck 

Bericht des Polizeipräsidenten von Übergriffen auf jüdische Mitbürger, die Entwicklung der Situation der jüdischen Bevölkerung, sowie mögliche Gründe für die zunehmenden Übergriffe mit dem Hinweis auf eine strengere Bestrafung, Kassel, den 16. April 1934.
Bericht des Polizeipräsidenten von Übergriffen auf jüdische Mitbürger, die Entwicklung der Situation der jüdischen Bevölkerung, sowie mögliche Gründe für die zunehmenden Übergriffe mit dem Hinweis auf eine strengere Bestrafung, Kassel, den 16. April 1934.
Bericht des Polizeipräsidenten von Übergriffen auf jüdische Mitbürger, die Entwicklung der Situation der jüdischen Bevölkerung, sowie mögliche Gründe für die zunehmenden Übergriffe mit dem Hinweis auf eine strengere Bestrafung, Kassel, den 16. April 1934.
Bericht des Polizeipräsidenten von Übergriffen auf jüdische Mitbürger, die Entwicklung der Situation der jüdischen Bevölkerung, sowie mögliche Gründe für die zunehmenden Übergriffe mit dem Hinweis auf eine strengere Bestrafung, Kassel, den 16. April 1934.
Bericht des Polizeipräsidenten von Übergriffen auf jüdische Mitbürger, die Entwicklung der Situation der jüdischen Bevölkerung, sowie mögliche Gründe für die zunehmenden Übergriffe mit dem Hinweis auf eine strengere Bestrafung, Kassel, den 16. April 1934.
Bericht des Polizeipräsidenten von Übergriffen auf jüdische Mitbürger, die Entwicklung der Situation der jüdischen Bevölkerung, sowie mögliche Gründe für die zunehmenden Übergriffe mit dem Hinweis auf eine strengere Bestrafung, Kassel, den 16. April 1934.
Bericht des Polizeipräsidenten von Übergriffen auf jüdische Mitbürger, die Entwicklung der Situation der jüdischen Bevölkerung, sowie mögliche Gründe für die zunehmenden Übergriffe mit dem Hinweis auf eine strengere Bestrafung, Kassel, den 16. April 1934.
Bericht mit Aufzählung von Übergriffen auf jüdische Mitbürger. Pfeffer führt aus, dass die Häufung der Übergriffe auf das Wiedererstarken der jüdischen Bevölkerung zurückgeführt werden könne. Gleichzeitig bekräftigt er solche eigenmächtigen Übergriffe gerade von Parteigenossen strenger bestrafen zu wollen.
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Schreiben der Ortsgruppe Frankfurt am Main des Cenralvereins  an den Regierungspräsidenten in Kassel betr. eine Versammlung in Rengershausen, Bezirk Kassel, in der ein Kaufverbot bei jüdischen Geschäften ausgesprochen wurde, 07. April 1934.
Schreiben der Ortsgruppe Frankfurt am Main des Cenralvereins an den Regierungspräsidenten in Kassel betr. eine Versammlung in Rengershausen, Bezirk Kassel, in der ein Kaufverbot bei jüdischen Geschäften ausgesprochen wurde, 07. April 1934.
Anlass für die Bitte um Abhilfe der Ortsgruppe Frankfurt am Main des Cenralvereins Deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens ist eine Versammlung in Rengershausen, Bezirk Kassel am 14. März 1934. In dieser Versammlung, zu der sämtliche Vereine und alle Gemeindemitglieder eingeladen gewesen seien sollen, soll der Lehrer Volkwein ein Kaufverbot bei jüdischen Geschäften ausgesprochen haben, verbunden mit der Drohung an die Anwesenden, bei Nichtbefolgung den Arbeitsplatz zu verlieren.
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Schreiben des Cenralverein Deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens an den Regierungspräsidenten in Kassel mit der Bitte Transparente in Kassel zu entfernen, 18. April 1934.
Schreiben des Cenralverein Deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens an den Regierungspräsidenten in Kassel mit der Bitte Transparente in Kassel zu entfernen, 18. April 1934.
Bitte an den Regierungspräsidenenten in Kassel um Anordnung, Transparente mit der Aufschrift "Sage mir, wo Du kaufst, und ich will Dir sagen, wer Du bist" in den Straßen von Kassel zu entfernen.
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Schreiben der Ortsgruppe Frankfurt am Main des Cenralvereins Deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens an den Regierungspräsidenten in Kassel wegen zum Boykott aufrufender Plakate in Liebenau, Bezirk Kassel, 06. Juni 1934.
Schreiben der Ortsgruppe Frankfurt am Main des Cenralvereins Deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens an den Regierungspräsidenten in Kassel wegen zum Boykott aufrufender Plakate in Liebenau, Bezirk Kassel, 06. Juni 1934.
Schreiben der Ortsgruppe Frankfurt am Main des Cenralvereins Deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens an den Regierungspräsidenten in Kassel betr. Plakate in Liebenau, Bezirk Kassel mit den Aufschriften "Kaufet nicht beim Juden, die SA wacht" sowie "Die beim Juden kaufen sind Vaterlandsverräter".
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Antwortschreiben des Regierungsrates Dernen an den Cenralverein Deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens in Berlin wegen von diesem eingereichten Beschwerden, 28. Juni 1934.
Antwortschreiben des Regierungsrates Dernen an den Cenralverein Deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens in Berlin wegen von diesem eingereichten Beschwerden, 28. Juni 1934.
Antwortschreiben des Regierungsrates Dernen an den Cenralverein Deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens in Berlin wegen von diesem eingereichten Beschwerden, 28. Juni 1934.
Antwortschreiben des Regierungsrates Dernen an den Cenralverein Deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens in Berlin wegen von diesem eingereichten Beschwerden, 28. Juni 1934.
Antwortschreiben des Regierungsrates Dernen an den Cenralverein Deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens in Berlin wegen von diesem eingereichten Beschwerden, 28. Juni 1934.
Regierungsrat Dernen weist nicht näher genannte Beschwerden des Centralvereins als belanglos zurück. Er sieht in den Anlässen zu den Beschwerden die verständliche Reaktion der deutschen Bevölkerung auf das Geschäfts- und Rechtsanspruchsgebahren der Mitglieder des Centralvereins. Belehrung zu einer selbsloseren und gemeinnützigen  Lebensauffassung.
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Antwortschreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel an den Regierungspräsidenten in Kassel betr. die Untersuchung antijüdischer Vorfälle, 15. August 1934.
Antwortschreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel an den Regierungspräsidenten in Kassel betr. die Untersuchung antijüdischer Vorfälle, 15. August 1934.
Die Staatspolizeistelle 6820 für den Regierungsbezirk Kassel verneint die Existenz eines öffentlichen Boykotts und der Bedrohung der jüdischen Bevölkerung in Grebenstein, bestätigt aber für Rhina im Kreis Hünfeld Ausschreitungen gegen Juden. 
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Schreiben des Rechtsanwalts Theodor Dellevie an den Regierungspräsidenten in Kassel; von Mombart, betr. antijüdische Vorfälle im Regierungsbezirk Kassel, 20. Juli 1934
Schreiben des Rechtsanwalts Theodor Dellevie an den Regierungspräsidenten in Kassel; von Mombart, betr. antijüdische Vorfälle im Regierungsbezirk Kassel, 20. Juli 1934
Schreiben des Rechtsanwalts Theodor Dellevie an den Regierungspräsidenten in Kassel; von Mombart, betr. antijüdische Vorfälle im Regierungsbezirk Kassel, 20. Juli 1934
Schreiben des Rechtsanwalts Theodor Dellevie an den Regierungspräsidenten in Kassel; von Mombart, betr. antijüdische Vorfälle im Regierungsbezirk Kassel, 20. Juli 1934
Schreiben des Rechtsanwalts Theodor Dellevie an den Regierungspräsidenten in Kassel; von Mombart, betr. antijüdische Vorfälle im Regierungsbezirk Kassel, 20. Juli 1934
Schreiben des Rechtsanwalts Theodor Dellevie an den Regierungspräsidenten in Kassel; von Mombart, betr. antijüdische Vorfälle im Regierungsbezirk Kassel, 20. Juli 1934
Rechtsanwalt Theodor Dellevie benennt weitere antijüdischer Vorfälle in Grebenstein, Solz bei Bebra, Immenhausen sowie Mansbach, Eiterfeld, Rhina und Burghaun (sämtlich Kreis Hünfeld), die sich ereigneten, nachdem er diesbezüglich bereits eine Unterredung mit dem Regierungspräsidenten hatte.
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Schreiben des Regierungspräsidenten von Kassel an die Staatspolizeistellen, 28. Juli 1934.
Schreiben des Regierungspräsidenten von Kassel an die Staatspolizeistellen, 28. Juli 1934.
Auftrag an die Staatspolizeistellen zur Ermittlung und Aüßerung betr. die von Rechtsanwalt Dellevie erwähnten Vorfälle (http://www.digam.net/?dok=8040).
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Schreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel an das Geheime Staatspolizeiamt in Berlin betr. Ausschreitungen gegen Juden in Elnrode, Landkreis Fritzlar, 31. August 1934.
Schreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel an das Geheime Staatspolizeiamt in Berlin betr. Ausschreitungen gegen Juden in Elnrode, Landkreis Fritzlar, 31. August 1934.
Schreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel an das Geheime Staatspolizeiamt in Berlin betr. Ausschreitungen gegen Juden in Elnrode, Landkreis Fritzlar, 31. August 1934.
Motivation und Hergang des Übergriffs des SA - Mannes Erich Dzwonek auf den Juden David Katzenstein in Elnrode, Landkreis Fritzlar. Die Verurteilung des SA - Mannes durch das Amtsgericht Frankenberg und die wahrscheinlichen Folgen der Verurteilung.
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Schreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel an das Geheime Staatspolizeiamt in Berlin betr. die Untersuchung eines wahrscheinlich von SA - Männern begangenen Mordes an einem jüdischen Viehhändler, 15. September 1934.
Schreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel an das Geheime Staatspolizeiamt in Berlin betr. die Untersuchung eines wahrscheinlich von SA - Männern begangenen Mordes an einem jüdischen Viehhändler, 15. September 1934.
Schreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel an das Geheime Staatspolizeiamt in Berlin betr. die Untersuchung eines wahrscheinlich von SA - Männern begangenen Mordes an einem jüdischen Viehhändler, 15. September 1934.
Der erlassene Haftbefehl gegen den Zeugen Lapkamp im Zusammenhang mit dem Mord an dem jüdischen Viehhändler Oppenheimer und seiner Familie, wurde aufgehoben, nachdem sich die Aussagen des Zeugen hinsichtlich der Täterschaft durch SA - oder SS - Männer erhärteten.
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Bericht der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel an den Regierunspräsidenten in Kassel betr. die Meldepflicht des jüdischen Kaufmannes Loebenberg in Wächtersbach und dessen Privatklage gegen die Kundin Cronhardt, 02. Oktober 1934.
Bericht der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel an den Regierunspräsidenten in Kassel betr. die Meldepflicht des jüdischen Kaufmannes Loebenberg in Wächtersbach und dessen Privatklage gegen die Kundin Cronhardt, 02. Oktober 1934.
Der jüdische Kaufmann Hermann Loebenberg wird von der Kundin Anni Luise Cronhardt wegen Verächtlichmachung des Hitlergrußes bei der NSDAP - Ortsgruppe in Wächtersbach angezeigt. Loebenberg reagiert mit einer Privatklage gegen die Kundin wegen Beleidigung. Von der NSDAP - Ortsgruppe erfährt die Staatspolizeistelle von dem Vorfall und weist den Landrat von Gelnhausen an, gegen Loebenberg Strafanzeige zu erstatten und gegebenenfalls Meldepflicht aufzuerlegen. Beides wird vom Landrat durchgeführt. Nach Einstellung des Strafverfahren durch die Amtsanwaltschaft Hanau wird die Meldepflicht aufgehoben.
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Beschwerdeschreiben des jüdischen Kaufmanns  Loebenberg in Wächtersbach an den Regierungspräsidenten in Kassel wegen Verleumdung durch die Kundin Cronhardt, 14. August 1934.
Beschwerdeschreiben des jüdischen Kaufmanns  Loebenberg in Wächtersbach an den Regierungspräsidenten in Kassel wegen Verleumdung durch die Kundin Cronhardt, 14. August 1934.
Beschwerdeschreiben des jüdischen Kaufmanns Loebenberg in Wächtersbach an den Regierungspräsidenten in Kassel wegen Verleumdung durch die Kundin Cronhardt, 14. August 1934.
Begründung der Privatklage Hermann Loebenbergs gegen die Kundin Anni Luise Cronhardt aufgrund der von dieser vorgenommenen üblen Nachrede. Weitere Beschwerde gegen die ihm auferlegte Meldepflicht vom Landratsamt, die aus seiner Sicht den Zweck verfolgt, ihn von der Privatklage gegen die genannte Kundin abzubringen. Loebenberg besteht weiter auf der Privatklage.
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Berichtschreiben des Landrates in Gelnhausen an den Regierunspräsidenten in Kassel betr. die Meldepflicht des jüdischen Kaufmannes Loebenberg in Wächtersbach wegen dessen Privatklage gegen die Kudin Cronhardt, 21. August 1934.
Berichtschreiben des Landrates in Gelnhausen an den Regierunspräsidenten in Kassel betr. die Meldepflicht des jüdischen Kaufmannes Loebenberg in Wächtersbach wegen dessen Privatklage gegen die Kudin Cronhardt, 21. August 1934.
Berichtschreiben des Landrates in Gelnhausen an den Regierunspräsidenten in Kassel betr. die Meldepflicht des jüdischen Kaufmannes Loebenberg in Wächtersbach wegen dessen Privatklage gegen die Kudin Cronhardt, 21. August 1934.
Die Reaktion Hermann Loebenbergs auf den Hitlergruß seiner Kundin Anni Luise Cronhardt mit den Worten "Guten Tag, das war einmal." führt zur Anzeige durch diese beim NSDAP - Ortsgruppenleiter in Wächtersbach, der die Angelegenheit an die Staatspolizeistelle in Kassel weiterleitet. Diese weist den Landrat an, Loebenberg die Meldepflicht aufzuerlegen. Dieser hat inzwischen Privatklage gegen seine Kundin eingereicht.
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Beschwerde des jüdischen Kaufmanns Loebenberg in Wächtersbach an den Regierungspräsidenten in Kassel wegen Verleumdung durch seine Kundin Cronhardt, eingegangen im Landratsamt Gelnhausen, 14. August 1934.
Beschwerde des jüdischen Kaufmanns Loebenberg in Wächtersbach an den Regierungspräsidenten in Kassel wegen Verleumdung durch seine Kundin Cronhardt, eingegangen im Landratsamt Gelnhausen, 14. August 1934.
Beschwerde des jüdischen Kaufmanns Loebenberg in Wächtersbach an den Regierungspräsidenten in Kassel wegen Verleumdung durch seine Kundin Cronhardt, eingegangen im Landratsamt Gelnhausen, 14. August 1934.
Begründung der Privatklage Hermann Loebenbergs gegen die Kundin Anni Luise Cronhardt aufgrund der von dieser vorgenommenen üblen Nachrede. Weitere Beschwerde gegen die ihm auferlegte Meldepflicht vom Landratsamt, die aus seiner Sicht den Zweck verfolgt, ihn von der Privatklage gegen die genannte Kundin abzubringen. Loebenberg besteht weiter auf der Privatklage.
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Bericht von der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel an das Geheime Staatspolizeiamt Berlin betr. die Zerstörungen auf dem jüdischen Friedhof in Flieden, LK Fulda, 16. Oktober 1934.
Bericht von der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel an das Geheime Staatspolizeiamt Berlin betr. die Zerstörungen auf dem jüdischen Friedhof in Flieden, LK Fulda, 16. Oktober 1934.
Die Ermittlung nach den Tätern für die umgeworfenen Grabsteine auf dem jüdischen Friedhof in Flieden Landkreis Fulda, verliefen ohne Erfolg. Schaden soll gering gewesen und wieder beseitigt worden sein.
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Ausschnitt aus dem Rothenburger Tageblatt betr. die Verhaftung des jüdischen Metztgers Katz wegen Übertretung des Schächtverbots, 27. September 1934.
Ausschnitt aus dem Rothenburger Tageblatt betr. die Verhaftung des jüdischen Metztgers Katz wegen Übertretung des Schächtverbots, 27. September 1934.
Der Artikel begrüßt die Verhaftung des jüdischen Metzgers Moses Katz aufgrund dessen Missachtung des Schächtverbots und prangert diese Tierquälerei an. Ankündigung, dass die Ortsgruppe Spangenberg der NSDAP diesem Treiben nicht mehr länger zusehen wird, verbunden mit einer letzten Mahnung nicht mehr bei Juden zu kaufen oder an diese zu verkaufen. Der Artikel wurde als Schriftstück bei der Regierung Kassel am 05.10.1934 angelegt.
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Schreiben des RA Dellevie an den Reg. Prä. in Kassel mit Auflistungen betreffend u.a.  Ausgrenzungen von Juden im LK Kassel,  in Corbach sowie Beschädigungen jüdischer Einrichtungen in Gensungen - Felsberg und Rhina, 02. November 1934.
Schreiben des RA Dellevie an den Reg. Prä. in Kassel mit Auflistungen betreffend u.a.  Ausgrenzungen von Juden im LK Kassel,  in Corbach sowie Beschädigungen jüdischer Einrichtungen in Gensungen - Felsberg und Rhina, 02. November 1934.
Schreiben des RA Dellevie an den Reg. Prä. in Kassel mit Auflistungen betreffend u.a.  Ausgrenzungen von Juden im LK Kassel,  in Corbach sowie Beschädigungen jüdischer Einrichtungen in Gensungen - Felsberg und Rhina, 02. November 1934.
Schreiben des RA Dellevie an den Reg. Prä. in Kassel mit Auflistungen betreffend u.a.  Ausgrenzungen von Juden im LK Kassel,  in Corbach sowie Beschädigungen jüdischer Einrichtungen in Gensungen - Felsberg und Rhina, 02. November 1934.
Schreiben des RA Dellevie an den Reg. Prä. in Kassel mit Auflistungen betreffend u.a.  Ausgrenzungen von Juden im LK Kassel,  in Corbach sowie Beschädigungen jüdischer Einrichtungen in Gensungen - Felsberg und Rhina, 02. November 1934.
Schreiben des RA Dellevie an den Reg. Prä. in Kassel mit Auflistungen betreffend u.a.  Ausgrenzungen von Juden im LK Kassel,  in Corbach sowie Beschädigungen jüdischer Einrichtungen in Gensungen - Felsberg und Rhina, 02. November 1934.
Schreiben des RA Dellevie an den Reg. Prä. in Kassel mit Auflistungen betreffend u.a.  Ausgrenzungen von Juden im LK Kassel,  in Corbach sowie Beschädigungen jüdischer Einrichtungen in Gensungen - Felsberg und Rhina, 02. November 1934.
Schreiben des RA Dellevie an den Reg. Prä. in Kassel mit Auflistungen betreffend u.a.  Ausgrenzungen von Juden im LK Kassel,  in Corbach sowie Beschädigungen jüdischer Einrichtungen in Gensungen - Felsberg und Rhina, 02. November 1934.
Schreiben des RA Dellevie an den Reg. Prä. in Kassel mit Auflistungen betreffend u.a.  Ausgrenzungen von Juden im LK Kassel,  in Corbach sowie Beschädigungen jüdischer Einrichtungen in Gensungen - Felsberg und Rhina, 02. November 1934.
Schreiben des RA Dellevie an den Reg. Prä. in Kassel mit Auflistungen betreffend u.a.  Ausgrenzungen von Juden im LK Kassel,  in Corbach sowie Beschädigungen jüdischer Einrichtungen in Gensungen - Felsberg und Rhina, 02. November 1934.
Schreiben des RA Dellevie an den Reg. Prä. in Kassel mit Auflistungen betreffend u.a. Ausgrenzungen von Juden im LK Kassel, in Corbach sowie Beschädigungen jüdischer Einrichtungen in Gensungen - Felsberg und Rhina, 02. November 1934.

Das Schreiben von Rechtsanwalt Theodor Dellevie berichtet 

- für die Gemeinde Corbach von antijüdischen Parolen auf den Bürgersteigen vor jüdischen Häusern und auf Tafeln, die auf Privatgrundstücken und vor dem Landratsamt aufgestellt sind.
- über die Vertreibung jüdischer Viehhändler vom Corbacher Viehmarkt am 03. Oktober 1934 von SS-Männern und die Behinderung arischer Kunden beim Einkauf in jüdischen Geschäften (Blatt 89 und 89 v)
- von Sachbeschädigungen an jüdischen Häusern in Gensungen-Felsberg (Blatt 93.1)
- sowie von Beschädigungen auf dem jüdischen Friedhof in Rhina (Blatt 94).

 

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Meldung der Gendarmerie an den Landrat zu der Ruhestörung und Sachbeschädigung in der jüdischen Pension Löhnberg in Stryck am 17./ 18. August 1935, Rhena, den 18. August 1935.
Meldung der Gendarmerie an den Landrat zu der Ruhestörung und Sachbeschädigung in der jüdischen Pension Löhnberg in Stryck am 17./ 18. August 1935, Rhena, den 18. August 1935.
Meldung der Gendarmerie an den Landrat zu der Ruhestörung und Sachbeschädigung in der jüdischen Pension Löhnberg in Stryck am 17./ 18. August 1935, Rhena, den 18. August 1935.

Hauptwachtmeister Jentsch berichtet dem Landrat über die Vorfälle in der jüdischen Pension Löhnberg in Styrck. Er schreibt, dass Schüsse gefallen und zwei Fenster zertrümmert worden seien. Außerdem gibt er die Aussage des jüdischen Kurgastes Dr. Hermann Ferse über zwei unbekannte Eindringlinge wieder, die Einlass in die Pension verlangt und die Bewohner nach Waffen durchsucht haben. Diese Aussage wurde von fünf weiteren, aufgezählten Personen bestätigt .

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Protokoll der Vernehmung des jüdischen Landgerichtsdirektors Dr. Hermann Ferse zu der Ruhestörung und Sachbeschädigung in der jüdischen Pension Löhnberg in Stryck am 17./ 18. August 1935, Willingen, den 18. August 1935.
Protokoll der Vernehmung des jüdischen Landgerichtsdirektors Dr. Hermann Ferse zu der Ruhestörung und Sachbeschädigung in der jüdischen Pension Löhnberg in Stryck am 17./ 18. August 1935, Willingen, den 18. August 1935.
Protokoll der Vernehmung des jüdischen Landgerichtsdirektors Dr. Hermann Ferse zu der Ruhestörung und Sachbeschädigung in der jüdischen Pension Löhnberg in Stryck am 17./ 18. August 1935, Willingen, den 18. August 1935.

Dr. Hermann Ferse sagt über die Ereignisse in der Nacht vom 17. auf den 18. August 1935 in der jüdischen Pension Löhnberg in Styrck aus, in der er selbst als Kurgast weilte.

Gegen halb vier Uhr früh verlangten zwei Personen, davon eine in Uniform, Einlass in die Pension. Sie seien auf der Suche nach einem gewissen Stenzmann aus Medebach. Dabei wollten die beiden unbekannten Personen nicht erkannt werden, weshalb sie verboten Licht zu machen. Als sie merkten, dass der Gesuchte nicht anwesend war, verschwanden sie wieder.

Ein Teil der jüdischen Kurgäste war nach diesem Vorgang, dem mehrere Schüsse vorausgegangen waren, so verängstlicht, dass sie sofort abreisten.

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Zeitungsartikel in der Kurhessischen Landeszeitung "Judenordnung in Felsberg. Mit sofortiger Wirkung in Kraft/ Schutz dem Ariertum", Kassel, den 5. September 1935.
Zeitungsartikel in der Kurhessischen Landeszeitung "Judenordnung in Felsberg. Mit sofortiger Wirkung in Kraft/ Schutz dem Ariertum", Kassel, den 5. September 1935.
Zeitungsartikel in der Kurhessischen Landeszeitung "Judenordnung in Felsberg. Mit sofortiger Wirkung in Kraft/ Schutz dem Ariertum", Kassel, den 5. September 1935.
Der Zeitungsartikel in der Kurhessischen Landeszeitung "Judenordnung in Felsberg. Mit sofortiger Wirkung in Kraft/ Schutz dem Ariertum" vom 5. September 1935 weist darauf hin, dass in der Stadt Felsberg 7 % jüdische Mitbürger leben. In seinem weiteren Verlauf sind die neun Punkte der "Judenordnung" von Felsberg abgedruckt, die den Zuzug von weiteren jüdischen Bürgern verbieten und die jüdischen Einwohner diskriminieren.
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"Judenordnung" der Stadt Jesberg, Jesberg, den 20. September 1935.
"Judenordnung" der Stadt Jesberg, Jesberg, den 20. September 1935.

"Judenordnung" der Stadt Jesberg, die den weiteren Zuzug von jüdischen Mitbürgern verbietet und die jüdischen Einwohner, sowie andere Einwohner, die Kontakt mit ihnen haben, diskriminiert.

Die "Judenordnung" von Jesberg weist eine starke Ähnlichkeit zu der "Judenordnung" von Felsberg auf (Dokument 2).

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Statuten des "Vereins zur Bekämpfung von Juden und Judenknechten Kreis Schlüchtern e.V.", Schlüchtern im September 1935.
Statuten des "Vereins zur Bekämpfung von Juden und Judenknechten Kreis Schlüchtern e.V.", Schlüchtern im September 1935.
Statuten des "Vereins zur Bekämpfung von Juden und Judenknechten Kreis Schlüchtern e.V.", Schlüchtern im September 1935.
Statuten des "Vereins zur Bekämpfung von Juden und Judenknechten Kreis Schlüchtern e.V.". Der Verein wendet sich vor allem gegen Menschen, die noch bei jüdischen Kaufleuten einkaufen. Diese sollen ebenso, wie die jüdischen Mitbürger diskriminiert werden.
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Schreiben des Polizeipräsidenten zu der Ruhestörung und Sachbeschädigung in der jüdischen Pension Löhnberg in Stryck am 17./ 18. August 1935 mit ersten Ermittlungsergebnissen, Kassel, den 7. Oktober 1935.
Schreiben des Polizeipräsidenten zu der Ruhestörung und Sachbeschädigung in der jüdischen Pension Löhnberg in Stryck am 17./ 18. August 1935 mit ersten Ermittlungsergebnissen, Kassel, den 7. Oktober 1935.
Schreiben des Polizeipräsidenten zu der Ruhestörung und Sachbeschädigung in der jüdischen Pension Löhnberg in Stryck am 17./ 18. August 1935 mit ersten Ermittlungsergebnissen, Kassel, den 7. Oktober 1935.

Polizeipräsident Pfeffer schreibt zu den Vorfällen in der jüdischen Pension Löhnberg in Styrck, dass die Täter wahrscheinlich in Brilon zu suchen seien, da der von ihnen gesuchte jüdische Steesmann aus Medeberg bei Brilon käme und dort durch zahlreiche Beziehungen zu deutschen Mädchen unangenehm aufgefallen wäre. Die Ermittlungen seien den Behörden in Arnsberg übertragen worden.

Pfeffer zweifelt an dem Bericht über die zertrümmerten Fensterscheiben, da die Besitzerin der Pension, die jüdische Witwe Löhnberg, diese nicht gehört habe und außerdem kein Gegenstand mit dem sie hätte eingeworfen werden können in dem dazgehörigen Zimmer gefunden wurde. Zudem seien alle Zeugen jüdische Mitbürger, was Pfeffers Meinung nach den Wahrheitsgehalt ihrer Aussagen nicht gerade zu erhöhen scheint.

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Stellungnahme des Landrates zu der "Judenordnung" von Felsberg, Melsungen, den 30. Oktober 1935.
Stellungnahme des Landrates zu der "Judenordnung" von Felsberg, Melsungen, den 30. Oktober 1935.

Der Landrat teilt mit, dass die "Judenordnung" der Stadt Felsberg als Ortssatzung keine Rechtswirksamkeit hat und der Entwurf zurückgezogen worden ist.

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Stellungnahme des Landrates zu dem "Verein zur Bekämpfung von Juden und Judenknechten Kreis Schlüchtern e.V.", Schlüchtern. 1. November 1935.
Stellungnahme des Landrates zu dem "Verein zur Bekämpfung von Juden und Judenknechten Kreis Schlüchtern e.V.", Schlüchtern. 1. November 1935.
Mitteilung des Landrates, dass der "Verein zur Bekämpfung von Juden und Judenknechten Kreis Schlüchtern e.V." schon vor zwei Monaten durch den Kreisleiter der NSDAP auf Anordnung der Gauleitung aufgelöst und seit dem nicht mehr in Erscheinung getreten sei. Insgesamt habe es sich bei dem Verein nur um einen losen Zusammenschluss gehandelt.
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Nachweisung der Staatspolizeistelle über die Schutzhäftlinge, die in der Zeit vom 1. März 1933 bis zum 31. Oktober 1934 mehr als einmal in Schutzhaft eingesessen haben, Kassel, den 2. November 1934.
Nachweisung der Staatspolizeistelle über die Schutzhäftlinge, die in der Zeit vom 1. März 1933 bis zum 31. Oktober 1934 mehr als einmal in Schutzhaft eingesessen haben, Kassel, den 2. November 1934.
Nachweisung der Staatspolizeistelle über die Schutzhäftlinge, die in der Zeit vom 1. März 1933 bis zum 31. Oktober 1934 mehr als einmal in Schutzhaft eingesessen haben, Kassel, den 2. November 1934.
Nachweisung der Staatspolizeistelle über die Schutzhäftlinge, die in der Zeit vom 1. März 1933 bis zum 31. Oktober 1934 mehr als einmal in Schutzhaft eingesessen haben, Kassel, den 2. November 1934.
Nachweisung der Staatspolizeistelle über die Schutzhäftlinge, die in der Zeit vom 1. März 1933 bis zum 31. Oktober 1934 mehr als einmal in Schutzhaft eingesessen haben, Kassel, den 2. November 1934.
Nachweisung der Staatspolizeistelle über die Schutzhäftlinge, die in der Zeit vom 1. März 1933 bis zum 31. Oktober 1934 mehr als einmal in Schutzhaft eingesessen haben, Kassel, den 2. November 1934.
Nachweisung der Staatspolizeistelle über die Schutzhäftlinge, die in der Zeit vom 1. März 1933 bis zum 31. Oktober 1934 mehr als einmal in Schutzhaft eingesessen haben, Kassel, den 2. November 1934.
Nachweisung der Staatspolizeistelle über die Schutzhäftlinge, die in der Zeit vom 1. März 1933 bis zum 31. Oktober 1934 mehr als einmal in Schutzhaft eingesessen haben, Kassel, den 2. November 1934.
Nachweisung der Staatspolizeistelle über die Schutzhäftlinge, die in der Zeit vom 1. März 1933 bis zum 31. Oktober 1934 mehr als einmal in Schutzhaft eingesessen haben, Kassel, den 2. November 1934.
Nachweisung der Staatspolizeistelle über die Schutzhäftlinge, die in der Zeit vom 1. März 1933 bis zum 31. Oktober 1934 mehr als einmal in Schutzhaft eingesessen haben, Kassel, den 2. November 1934.
Nachweisung der Staatspolizeistelle über die Schutzhäftlinge, die in der Zeit vom 1. März 1933 bis zum 31. Oktober 1934 mehr als einmal in Schutzhaft eingesessen haben, Kassel, den 2. November 1934.
Nachweisung der Staatspolizeistelle über die Schutzhäftlinge, die in der Zeit vom 1. März 1933 bis zum 31. Oktober 1934 mehr als einmal in Schutzhaft eingesessen haben, Kassel, den 2. November 1934.
Nachweisung der Staatspolizeistelle über die Schutzhäftlinge, die in der Zeit vom 1. März 1933 bis zum 31. Oktober 1934 mehr als einmal in Schutzhaft eingesessen haben, Kassel, den 2. November 1934.
Nachweisung der Staatspolizeistelle über die Schutzhäftlinge, die in der Zeit vom 1. März 1933 bis zum 31. Oktober 1934 mehr als einmal in Schutzhaft eingesessen haben, Kassel, den 2. November 1934.
Nachweisung der Schutzhäftlinge, die in der Zeit vom 1. März 1933 bis zum 31. Oktober 1934 mehr als einmal in Schutzhaft eingesessen haben, mit Angaben zur Person des Häftlings, zu den Zeiträumen der Schutzhaft und zu den Gründen der Schutzhaft.
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165 Nr. 3982,  Bd. 15
165 Nr. 3982, Bd. 15

Titelbild: Auszug aus Blatt 137

Dieser Ausstellungsraum enthält eine Auswahl an Dokumenten aus dem 15. Band des Bestandes 165, Nr. 3982. Die Akte enthält über 660 Dokumente und trägt den Titel: "Sonderakte betreffend Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung, sowie den öffentlichen Sicherheitsdienst". Sie umfasst den Zeitraum von Anfang September 1935 bis Ende Oktober 1936.

Die Akte enthält größtenteils Schilderungen von Übergriffen, Erpressungen, Zerstörungen, Boykott-Maßnahmen etc. gegen die jüdischen Bewohner in und um Marburg. Es liegen Korrespondenzen zwischen Gendarmerie, Oberstaatsanwaltschaft, NSDAP, Gestapo, Regierungspräsidenten, Landräten und dem Preußischen Minister des Innern vor. Auch sind Schreiben von Privatleuten aufgenommen, wie das des Freiherrn von Köckritz. Es handelt sich meist um (Einzel-)Aktionen durch Mitglieder der SA gegen ihre jüdischen Mitbürger. Ferner werden auch zahlreiche antisemitisch motivierte Aktionen durch Angehörige der Hitler Jugend erwähnt. Auch werden Übergriffe seitens Privatleuten dokumentiert, wie der Fall des Lehrers Deisenroth. Neben direkten Übergriffen gegenüber der jüdischen Bevölkerung liegt auch ein Fall gegen den "deutschen Volksgenossen" Heinrich Staaf vor, der nach einem Einkauf bei einem jüdischen Händler als "Judenknecht" durch die Straßen Schlüchterns getrieben wird. Zahlreiche Fälle stehen im Kontext zu den Nürnberger Gesetzen (Spangenberg, Gendarmeriehauptwachtmeister Höpf). 

Die Reaktionen der Bevölkerung auf Übergriffe der SA etc. sind unterschiedlich. Der Fall "Holzversteigerung in Heubach" spricht von einer antisemitischen Bevölkerung, während die Einwohner Meimbressens den Aktionen missbilligend gegenüberstehen.

Auch im Hinblick auf die Verfolgung und Ermittlungen ergeben sich Unterschiede. So fordert der Landrat Wolfhagens eine Bestrafung mit Symbolcharakter, damit Übergriffe gegen Juden aufhören sollen.

Der Überfall auf den jüdischen Schuhwarenhändler Josef Spinat zeigt, dass sich zuweilen auch das Ausland, in diesem Falle die polnische Regierung, auf den Prozess der Strafangelegenheiten Einfluss zu nehmen versucht.

 

Bearbeitet von Christian Siekmann

Zeugenaussage des SS-Mannes Karl Klapp betreffend die Übergriffe auf jüdische Bevölkerung in Meimbressen, seitens SA-Männern, als Anlage eines Berichtes des stellv. Landrats Hofgeismar an den Regierungspräsidenten in Kassel. Hofgeismar, 11. September 1935
Zeugenaussage des SS-Mannes Karl Klapp betreffend die Übergriffe auf jüdische Bevölkerung in Meimbressen, seitens SA-Männern, als Anlage eines Berichtes des stellv. Landrats Hofgeismar an den Regierungspräsidenten in Kassel. Hofgeismar, 11. September 1935
Zeugenaussage des SS-Mannes Karl Klapp betreffend die Übergriffe auf jüdische Bevölkerung in Meimbressen, seitens SA-Männern, als Anlage eines Berichtes des stellv. Landrats Hofgeismar an den Regierungspräsidenten in Kassel. Hofgeismar, 11. September 1935
Übergriffe auf jüdische Bewohner in Meimbressen durch zivile SA-Männer als Antwort auf vermeintlich abfällige Äußerungen der Juden über die SS.In diesem Zusammenhang steht die Zeugenaussage des SA-Mannes Karl Klapp, als exemplarische Schilderung der Täter und teilweise im Gegensatz zur Beschreibung des Gendarmeriehauptwachmeisters Pächer.
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Gendarmeriehauptwachtmeister Pächer, Postenbereich Calden, an den Regierungspräsidenten in Kassel.  Bericht über SA-Übergriffe auf jüdische Bevölkerung in Meimbressen, am 01. September 1935. Calden, 03. September 1935
Gendarmeriehauptwachtmeister Pächer, Postenbereich Calden, an den Regierungspräsidenten in Kassel.  Bericht über SA-Übergriffe auf jüdische Bevölkerung in Meimbressen, am 01. September 1935. Calden, 03. September 1935
Gendarmeriehauptwachtmeister Pächer, Postenbereich Calden, an den Regierungspräsidenten in Kassel. Bericht über SA-Übergriffe auf jüdische Bevölkerung in Meimbressen, am 01. September 1935. Calden, 03. September 1935
Abendliche Durchsuchung jüdischer Häuser in Meimbressen durch zivil gekleidete und evtl. angetrunkene SA-Männer. Diese Aktion - resultierend wegen angeblich abfälligen Äußerungen über die SA seitens der jüdischen Bewohner Meimbressens - stößt laut Gendarmeriehauptwachtmeister Pächer auf Missfallen der Einwohner, da die Durchsuchungen zuweilen gewaltsam und beleidigend abgelaufen wären.
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Gendarmeriehauptwachtmeister Bellemann an das Landratsamt Hünfeld,  betreffend die Sachbeschädigungen an jüdischen Häusern seitens Jugendlicher. Hünfeld, 15. September 1935.
Gendarmeriehauptwachtmeister Bellemann an das Landratsamt Hünfeld,  betreffend die Sachbeschädigungen an jüdischen Häusern seitens Jugendlicher. Hünfeld, 15. September 1935.
Gendarmeriehauptwachtmeister Bellemann an das Landratsamt Hünfeld, betreffend die Sachbeschädigungen an jüdischen Häusern seitens Jugendlicher. Hünfeld, 15. September 1935.
In mehreren Nächten kam es zu Beschädigungen an jüdischen Wohn- und Geschäftshäusern inform von Fenstereinwürfen und Aufmalen des "Judensterns". Zwei der 10-15 jährigen jugendlichen Täter konnten identifiziert werden, u.a. der Haupttäter, Schmiedegeselle Heinrich Oehling. Eine Anmerkung des Autors "Damit diese Ausschreitungen gegenüber Juden endlich aufhören, wäre es an der Zeit, dass über die Täter Schutzhaft verübt würde." wurde nachträglich überklebt.
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Bericht des Gendarmerie Polizeihauptwachtmeisters Schade über die Ausschreitungen gegen jüdische Mitbürger in Spangenberg in der Nacht vom 15. auf den 16. September 1935, Spangenberg, 17. September 1935
Bericht des Gendarmerie Polizeihauptwachtmeisters Schade über die Ausschreitungen gegen jüdische Mitbürger in Spangenberg in der Nacht vom 15. auf den 16. September 1935, Spangenberg, 17. September 1935
Bericht des Gendarmerie Polizeihauptwachtmeisters Schade über die Ausschreitungen gegen jüdische Mitbürger in Spangenberg in der Nacht vom 15. auf den 16. September 1935, Spangenberg, 17. September 1935

Der Gendarmerie Polizeihauptwachtmeister Schade berichtet über die Ausschreitungen gegen jüdische Einwohner in Spangenberg in der Nacht vom 15. zum 16. September 1935 im Rahmen eines Fackelzuges und einer Kundgebung zu dem Reichsparteitag in Nürnberg, sowie den dort erlassenen "Rassegesetzen". Angeführt wurde dieser von Bürgermeister und Ortsgruppenleiter Fenner.

Um bei jüdischen Familien angestellte christliche Dienstmädchen über die neuen Gesetze zu unterrichten und deren Entlassung zu fordern, verschafften sich einige Angehörige nationalsozialistischer Organisationen gewaltsam Zutritt zu einzelnen Häusern der jüdischen Einwohner. Hierbei kam es in mehreren Fällen zu Sachbeschädigungen. Geschädigte waren u.a.: die Kaufleute Theodor Blumenkrohn, Moses Neuhaus, Meier Müller bzw. Löwenstein,der Fabrikant Ruben Spangenthal, die Gebrüder Max und Simon Levisohn und der Uhrmacher Phillipp Friedmann.

Am nachfolgenden Tag verließen zahlreiche Dienstmädchen die jüdischen Familien. 

Weiterhin wurde ein jüdischer Angestellter leicht misshandelt und musste für kurze Zeit in Schutzhaft genommen werden.

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Aussage des Gendarmerie Polizeihauptwachtmeisters Huber betreffend die Ausschreitungen gegen jüdische Mitbürger in Spangenberg vom 15./16.09 1935, als Anlage eines Schreibens des Melsunger Landrates an den Reg. präs. Kassel, Melsungen 24. September 1935
Aussage des Gendarmerie Polizeihauptwachtmeisters Huber betreffend die Ausschreitungen gegen jüdische Mitbürger in Spangenberg vom 15./16.09 1935, als Anlage eines Schreibens des Melsunger Landrates an den Reg. präs. Kassel, Melsungen 24. September 1935
Aussage des Gendarmerie Polizeihauptwachtmeisters Huber betreffend die Ausschreitungen gegen jüdische Mitbürger in Spangenberg vom 15./16.09 1935, als Anlage eines Schreibens des Melsunger Landrates an den Reg. präs. Kassel, Melsungen 24. September 1935
Der Gendarmerie Polizeihauptwachtmeister Huber gibt an, von den Ausschreitungen gegen jüdische Einwohner in Spangenberg in der Nacht vom 15. zum 16. September 1935, im Rahmen eines Fackelzuges zwecks Kundgebung zu den neu erlassenen "Rassegesetzen" während des Reichsparteitages in Nürnberg, nichts bemerkt zu haben.
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Bericht der Staatspolizeistelle Kassel über die Ausschreitungen gegen jüdische Mitbürger in Spangenberg in der Nacht vom 15. auf den 16. September 1935 mit Ermittlungsergebnissen an den Regierungspräsidenten in Kassel. Spangenberg, 30. September 1935
Bericht der Staatspolizeistelle Kassel über die Ausschreitungen gegen jüdische Mitbürger in Spangenberg in der Nacht vom 15. auf den 16. September 1935 mit Ermittlungsergebnissen an den Regierungspräsidenten in Kassel. Spangenberg, 30. September 1935
Bericht der Staatspolizeistelle Kassel über die Ausschreitungen gegen jüdische Mitbürger in Spangenberg in der Nacht vom 15. auf den 16. September 1935 mit Ermittlungsergebnissen an den Regierungspräsidenten in Kassel. Spangenberg, 30. September 1935
Bericht der Staatspolizeistelle Kassel über die Ausschreitungen gegen jüdische Mitbürger in Spangenberg in der Nacht vom 15. auf den 16. September 1935 mit Ermittlungsergebnissen an den Regierungspräsidenten in Kassel. Spangenberg, 30. September 1935
Bericht der Staatspolizeistelle Kassel über die Ausschreitungen gegen jüdische Mitbürger in Spangenberg in der Nacht vom 15. auf den 16. September 1935 mit Ermittlungsergebnissen an den Regierungspräsidenten in Kassel. Spangenberg, 30. September 1935
Bericht der Staatspolizeistelle Kassel über die Ausschreitungen gegen jüdische Mitbürger in Spangenberg in der Nacht vom 15. auf den 16. September 1935 mit Ermittlungsergebnissen an den Regierungspräsidenten in Kassel. Spangenberg, 30. September 1935
Bericht der Staatspolizeistelle Kassel über die Ausschreitungen gegen jüdische Mitbürger in Spangenberg in der Nacht vom 15. auf den 16. September 1935 mit Ermittlungsergebnissen an den Regierungspräsidenten in Kassel. Spangenberg, 30. September 1935

Ausführlicher Bericht der Staatspolizeistelle Kassel über die Ausschreitungen gegen jüdische Einwohner in Spangenberg in der Nacht vom 15. zum 16. September 1935 im Rahmen eines Fackelzuges - initiiert durch den Ortsgruppenleiter und Bürgermeister von Spanenberg in Personalunion Fenner - und einer Kundgebung zu dem Reichsparteitag in Nürnberg und den dort erlassenen "Rassegesetzen", sowie den bisherigen Stand der Ermittlungen.

Um bei jüdischen Familien angestellte christliche Dienstmädchen über die neuen Gesetze zu unterrichten, verschafften sich einige Angehörige nationalsozialistischer Organisationen gewaltsam Zutritt zu einzelnen Häusern der jüdischen Einwohner. Hierbei kam es in mehreren Fällen zu Sachbeschädigungen.

Weiterhin wurde ein jüdischer Angestellter leicht misshandelt und musste zu seiner eigenen Sicherheit für wenige Stunden in Schutzhaft genommen werden.

Die Ermittlungen ergaben, dass die Täter nicht immer eindeutig zu benennen sind. Dem Ortsgruppenleiter und Bürgermeister Fenner, sowie dem Gendarmerie Polizeihauptwachtmeister Huber wird von den die Tat ausführenden SA-Männern (Lenitzki, Klein, Zimmer) eine beträchliche Mitverantwortung zugeschrieben, da sie die Übergriffe billigend in Kauf genommen und nichts unternommen hätten, sie zu unterbinden. Der Interpretationsspielraum des Befehls sei zu groß gewesen, vor allem im Rahmen des angespannten Verhältnisses der "arischen Bevölkerung" zu der jüdischen Bevölkerung.

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Bericht des Ortsgruppenleiters und Bürgermeisters Fenner über die Ausschreitungen gegen jüdische Mitbürger in Spangenberg vom 15. / 16. September 1935, im Schreiben des Landrates Melsungen an den Regierungspräsidenten in Kassel, 18. September 1935
Bericht des Ortsgruppenleiters und Bürgermeisters Fenner über die Ausschreitungen gegen jüdische Mitbürger in Spangenberg vom 15. / 16. September 1935, im Schreiben des Landrates Melsungen an den Regierungspräsidenten in Kassel, 18. September 1935
Bericht des Ortsgruppenleiters und Bürgermeisters Fenner über die Ausschreitungen gegen jüdische Mitbürger in Spangenberg vom 15. / 16. September 1935, im Schreiben des Landrates Melsungen an den Regierungspräsidenten in Kassel, 18. September 1935

Der Ortsgruppenleiter und Bürgermeister Spangenbergs in Personalunion Fenner berichtet über die Ausschreitungen gegen jüdische Einwohner in Spangenberg in der Nacht vom 15. zum 16. September 1935 im Rahmen eines Fackelzuges und einer Kundgebung zu dem Reichsparteitag in Nürnberg, sowie den dort erlassenen "Rassegesetzen".
Er habe den Fackelzug und die Kundgebung, sowie die Unterrichtung der Dienstmädchen veranlasst, da er von den neuen Gesetzen so begeistert gewesen sei. Dabei habe er aber nicht mit gewaltsamen Übergriffen gerechnet und solche auch nicht angeordnet. Es sei aber geplant gewesen, die zum Teil nicht antisemitische Bevölkerung "aufzurütteln".

Um bei jüdischen Familien angestellte christliche Dienstmädchen über die neuen Gesetze zu unterrichten, verschafften sich einige Angehörige nationalsozialistischer Organisationen gewaltsam Zutritt zu einzelnen Häusern der jüdischen Einwohner. Hierbei kam es in mehreren Fällen zu Sachbeschädigungen, die Fenner aber zu erklären versucht, in dem er die Schuld hier bei den jüdischen Anwohnern sieht.

Weiterhin wurde ein jüdischer Angestellter leicht misshandelt und musste für kurze Zeit in Schutzhaft genommen werden.

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Bericht des Regierungsrates Schütz über die Ausschreitungen gegen jüdische Mitbürger in Spangenberg in der Nacht vom 15. auf den 16. September 1935 in Spangenberg zu Händen des Reichs- und Preußischen Minister des Inneren, Kassel, 21. September 1935
Bericht des Regierungsrates Schütz über die Ausschreitungen gegen jüdische Mitbürger in Spangenberg in der Nacht vom 15. auf den 16. September 1935 in Spangenberg zu Händen des Reichs- und Preußischen Minister des Inneren, Kassel, 21. September 1935
Bericht des Regierungsrates Schütz über die Ausschreitungen gegen jüdische Mitbürger in Spangenberg in der Nacht vom 15. auf den 16. September 1935 in Spangenberg zu Händen des Reichs- und Preußischen Minister des Inneren, Kassel, 21. September 1935
Bericht des Regierungsrates Schütz über die Ausschreitungen gegen jüdische Mitbürger in Spangenberg in der Nacht vom 15. auf den 16. September 1935 in Spangenberg zu Händen des Reichs- und Preußischen Minister des Inneren, Kassel, 21. September 1935

Der Regierungsrat Schütz berichtet über die Ausschreitungen gegen jüdische Einwohner in Spangenberg, Kreis Melsungen,  in der Nacht vom 15. zum 16. September 1935. Diese stehen im Kontext zu einem Fackelzug und einer Kundgebung zu dem Reichsparteitag in Nürnberg und den dort erlassenen "Rassegesetzen", sowie den bisherigen Stand der Ermittlungen.

Um bei jüdischen Familien angestellte christliche Dienstmädchen über die neuen Gesetze zu unterrichten, verschafften sich einige Angehörige nationalsozialistischer Organisationen gewaltsam Zutritt zu einzelnen Häusern der jüdischen Einwohner. Hierbei kam es in mehreren Fällen zu Sachbeschädigungen. Es kommt zur Strafanzeige.

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Staatspolizeistelle Kassel an den Regierungspräsideten in Kassel betreffend den Vorwurf des Amtsmissbrauchs gegen den Gudensberger Bürgermeister Adam Brede. Kassel, 28. November 1935
Staatspolizeistelle Kassel an den Regierungspräsideten in Kassel betreffend den Vorwurf des Amtsmissbrauchs gegen den Gudensberger Bürgermeister Adam Brede. Kassel, 28. November 1935

Rechtfertigung gegen den Vorwurf des Amtsmissbrauchs gegen den Bürgermeister von Gudensberg, Adam Brede, da dieser jüdische Mitbürger nach Aufforderung durch den Ortsgruppenleiter Herbener mehrfach strenger bestraft haben soll, als eigentlich üblich ist.

Brede sei zwar unter der von Ortsgruppenleiter Herbener geforderten Strafe geblieben, habe die Strafe aber dennoch erhöht. Weitere Ermittlungen hätten keinen weiteren Ergebnisse geliefert, dass Brede sich strafbar gemacht hätte.

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Beschwerde der Staatspolizeistelle Kassel über zunehmende Misshandlungen von jüdischen Mitbürgern in Gudensberg durch den Ortsgruppenleiter Herbener. Kassel, 10. Oktober 1935
Beschwerde der Staatspolizeistelle Kassel über zunehmende Misshandlungen von jüdischen Mitbürgern in Gudensberg durch den Ortsgruppenleiter Herbener. Kassel, 10. Oktober 1935
Beschwerde der Staatspolizeistelle Kassel über zunehmende Misshandlungen von jüdischen Mitbürgern in Gudensberg durch den Ortsgruppenleiter Herbener. Kassel, 10. Oktober 1935
Beschwerde der Staatspolizeistelle Kassel über zunehmende Misshandlungen von jüdischen Mitbürgern in Gudensberg durch den Ortsgruppenleiter Herbener. Kassel, 10. Oktober 1935
Beschwerde der Staatspolizeistelle Kassel über zunehmende Misshandlungen von jüdischen Mitbürgern in Gudensberg durch den Ortsgruppenleiter Herbener. Kassel, 10. Oktober 1935
Beschwerde der Staatspolizeistelle Kassel über zunehmende Misshandlungen von jüdischen Mitbürgern in Gudensberg durch den Ortsgruppenleiter Herbener. Kassel, 10. Oktober 1935

Klagen gegen den Bürgermeister Adam Brede und insbesondere den Ortsgruppenleiter Herbener in Gudensberg. Brede handele auf Anweisung Herbeners und begehe Amtsmissbrauch, insbesondere in Bezug auf die jüdischen Einwohner. Auf Antrag des Autors an den Gauleiter, Staatsrat Weinrich (vgl. Bl. 70 r - 72 r), müsse gegen den Ortsgruppenleiter von Gudensberg  vorgegangen werden, sowie auch gegen den Bürgermeister (vgl. Bl. 69). Besonders Herbener fiele zusammen mit einigen Parteigenossen durch Gewalttaten und Repressalien gegen die jüdischen Einwohner negativ auf. Hinzu kämen Einzelfälle "von geringerer Bedeutung von Judenmisshandlungen, Einschlagen von Fensterschreiben und Beschmierungen von Judenhäusern". Dieses Verhalten sei parteischädigend und störe die Integrationskraft der öffentlichen Veranstaltungen, da die Bevölkerung diese Taten missbillige. Dieses Verhalten schade daher dem Ansehen der Regierung und der Partei. Herbener würde für die "weltanschaulichen Erziehungsaufgaben der Partei in Gudensberg [...] gänzlich ausscheiden."

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Stellungnahme des Bürgermeisters Adam Brede auf die Beschwerde gegen ihn wegen Amtsmissbrauch und Diskriminierung von jüdischen Einwohnern. Gudensberg, 18. Oktober 1935
Stellungnahme des Bürgermeisters Adam Brede auf die Beschwerde gegen ihn wegen Amtsmissbrauch und Diskriminierung von jüdischen Einwohnern. Gudensberg, 18. Oktober 1935

Stellungnahme Adam Bredes auf den Vorwurf des Amtsmissbrauchs gegen ihn, da er jüdische Mitbürger nach Aufforderung durch den Ortsgruppenleiter Herbener mehrfach strenger bestraft haben soll, als eigentlich üblich ist.

Brede weist die Beschwerde zurück. Er habe zwar höhere Strafen als eigentlich vorgesehen verhängt, sei aber weit unter dem von Ortsgruppenleiter Herbener geforderten Strafmaß geblieben. Außerdem hätte das Gericht die Straferhöhung in gewisser Weise bestätigt.

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Reaktion des Landrates auf die Beschwerde gegen den Bürgermeister von Gudensberg, Adam Brede, wegen Amtsmissbrauch und Diskriminierung von jüdischen Einwohnern. Fritzlar, 22. Oktober 1935
Reaktion des Landrates auf die Beschwerde gegen den Bürgermeister von Gudensberg, Adam Brede, wegen Amtsmissbrauch und Diskriminierung von jüdischen Einwohnern. Fritzlar, 22. Oktober 1935
Reaktion des Landrates auf die Beschwerde gegen den Bürgermeister von Gudensberg, Adam Brede, wegen Amtsmissbrauch und Diskriminierung von jüdischen Einwohnern. Fritzlar, 22. Oktober 1935

Reaktion des Landrates auf den Vorwurf des Amtsmissbrauchs gegen den Bürgermeister von Gudensberg, Adam Brede, da dieser jüdische Mitbürger nach Aufforderung durch den Ortsgruppenleiter Herbener mehrfach strenger bestraft haben soll, als eigentlich üblich ist.

Der Landrat weist die Beschwerde scharf zurück, da die Vorkommnisse entweder schon ein Jahr zurücklägen oder niemals stattgefunden hätten. Außerdem habe Adam Brede zwar härtere Strafen gegen jüdische Mitbürger verhängt, sei aber nicht den Forderungen des Ortsgruppenleiters gefolgt. Die härtere Bestrafung sei auf Grund der Situation in der Gemeinde notwendig gewesen. Andernfalls hätte sich Brede in den Verdacht der Judenfreundschaft begeben.

Weiterhin betont der Landrat, dass Brede ein treuer Diener der Stadt sei und sich schon mehrfach um sie verdient gemacht habe.

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Gendarmeriehauptwachtmeister Bellmann des Gendarmerie Postenbereichs Treischfeld, Kreis Hünfeld an den Landrat in Hünfeld betreffend Strafantrag wegen Körperverletzung und Zerstörungen an jüdischem Eigentum. Treischfeld, 21. Oktober 1935
Gendarmeriehauptwachtmeister Bellmann des Gendarmerie Postenbereichs Treischfeld, Kreis Hünfeld an den Landrat in Hünfeld betreffend Strafantrag wegen Körperverletzung und Zerstörungen an jüdischem Eigentum. Treischfeld, 21. Oktober 1935
Gendarmeriehauptwachtmeister Bellmann des Gendarmerie Postenbereichs Treischfeld, Kreis Hünfeld an den Landrat in Hünfeld betreffend Strafantrag wegen Körperverletzung und Zerstörungen an jüdischem Eigentum. Treischfeld, 21. Oktober 1935
Gendarmeriehauptwachtmeister Bellmann des Gendarmerie Postenbereichs Treischfeld, Kreis Hünfeld an den Landrat in Hünfeld betreffend Strafantrag wegen Körperverletzung und Zerstörungen an jüdischem Eigentum. Treischfeld, 21. Oktober 1935
Gendarmeriehauptwachtmeister Bellmann des Gendarmerie Postenbereichs Treischfeld, Kreis Hünfeld an den Landrat in Hünfeld betreffend Strafantrag wegen Körperverletzung und Zerstörungen an jüdischem Eigentum. Treischfeld, 21. Oktober 1935
Im Zuge einer Feier in Mansbach kam es zur Zerstörung zahlreicher Fensterscheiben an jüdischen Wohnungen (Moritz Bacharach, Isidor Grünebaum und Siegfried Weiß) und an der Synaoge. Ein Stein traf die Tochter des Siegfried Weiß und brach ihr 4 Zähne heraus. Der teschechoslowakische Staatsbürger Weiß stellt Strafantrag wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung gegen den identifizierten Schmiedegesellen Heinrich Oehling/Öhling. Ferner Beschwerde beim zuständigen Konsulat. In diesem Zusammenhang: die Abschrift der Aussage Öhlings unter Bl. 35, sowie unter Dokument Bl. 45, die Einstellung des Verfahrens aufgrund mangelnder Beweislage.
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Beschwerde des Freiherrn von Köckritz über die Diskriminierung der jüdischen Familie Tannenbaum in Mansbach an den Oberpräsidenten der Provinz Hessen-Nassau, Prinzen Philipp von Hessen München, 28. Oktober 1935
Beschwerde des Freiherrn von Köckritz über die Diskriminierung der jüdischen Familie Tannenbaum in Mansbach an den Oberpräsidenten der Provinz Hessen-Nassau, Prinzen Philipp von Hessen München, 28. Oktober 1935
Beschwerde des Freiherrn von Köckritz über die Diskriminierung der jüdischen Familie Tannenbaum in Mansbach an den Oberpräsidenten der Provinz Hessen-Nassau, Prinzen Philipp von Hessen München, 28. Oktober 1935
Beschwerde des Freiherrn von Köckritz über die Diskriminierung der jüdischen Familie Tannenbaum in Mansbach an den Oberpräsidenten der Provinz Hessen-Nassau, Prinzen Philipp von Hessen München, 28. Oktober 1935

Beschwerde des Veterans und Nationalsozialisten Freiherr von Köckritz, dass die jüdische Familie Tannenbaum in Mansbach, Kreis Hinfeld, mehrfach Übergriffen ausgesetzt gewesen wäre, obwohl sie drei Söhne im Weltkrieg verloren und damit ihre Pflicht für das deutsche Vaterland mehr als erfüllt hätte.

Zum Anlass für sein Schreiben nimmt er, dass in der Nacht vom 19. zum 20. Oktober 1935 zum wiederholten Male Fensterscheiben bei der Familie eingeworfen worden waren. Durch solche Taten werde nicht nur der Familie geschadet, sondern der Ruf des ganzen Reiches.

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Bericht der Staatspolizeistelle Kassel an den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend die Übergriffe gegen die  jüdische Familie Tannenbaum in Mansbach. Kassel, 20. Dezember 1935
Bericht der Staatspolizeistelle Kassel an den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend die Übergriffe gegen die  jüdische Familie Tannenbaum in Mansbach. Kassel, 20. Dezember 1935
Bericht der Staatspolizeistelle Kassel an den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend die Übergriffe gegen die jüdische Familie Tannenbaum in Mansbach. Kassel, 20. Dezember 1935

Bericht der Staatspolizeistelle Kassel über den Einwurf von Fensterscheiben bei der jüdischen Familie Tannenbaum in Mansbach in der Nacht vom 19. auf den 20. Oktober 1935.

Mitteilung, dass in jener Nacht in Mansbach mehrere Fensterscheiben eingeworfen wurden, es einen Verdächtigen gebe und das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Hanau liege.

Als Reaktion auf das Schreiben des Freiheern von Köckritz, erfolgt der Einwand, dass die Familie Tannenbaum nur einen Sohn hatte, der im 1. Weltkrieg gefallen ist.

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Antwort des Regierungspräsidenten in Kassel an den Freiherrn von Köckritz betreffend die Übergriffe gegen die jüdische Familie Tannenbaum in Mansbach. Kassel, 30. Dezember 1935
Antwort des Regierungspräsidenten in Kassel an den Freiherrn von Köckritz betreffend die Übergriffe gegen die jüdische Familie Tannenbaum in Mansbach. Kassel, 30. Dezember 1935

Antwort des Regierungspräsidenten in Kassel an den Freiherrn von Köckritz. Die Ausschreitungen wären bekannt und gegen die Täter sei Strafantrag gestellt worden. Es erfolgt der Hinweis, dass die Familie Tannenbaum nur einen gefallenen Sohn zu beklagen hätte, entgegen der Behauptung Köckritz´, es seien 3 gewesen.

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Landrat des Kreises Herrschaft Schmalkalden an den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend die Nachprüfung der von Dellevie geschilderten Vorkommnisse um die jüdischen Geschäfte in Schmalkalden. Schmalkalden 24. Januar 1936
Landrat des Kreises Herrschaft Schmalkalden an den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend die Nachprüfung der von Dellevie geschilderten Vorkommnisse um die jüdischen Geschäfte in Schmalkalden. Schmalkalden 24. Januar 1936
Landrat des Kreises Herrschaft Schmalkalden an den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend die Nachprüfung der von Dellevie geschilderten Vorkommnisse um die jüdischen Geschäfte in Schmalkalden. Schmalkalden 24. Januar 1936
Der Landrat Herrschaft Schmalkalden konstatiert, dass die Nachprüfung keine Beweislage für das Fotografieren von Kunden in jüdischen Geschäften erbracht habe. Weiter werde kein Bedarf gesehen, gegen potentielle Fotografen etc. vorzugehen. Die Sondierung von Kunden in jüdischen Geschäften trifft nicht auf das Missfallen des Autors, vielmehr habe es selbige schon parteiintern gegeben.
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Geschäftsführer Nationalsozialistische Volkswohlfahrt der Ortsgruppe Schmalkalden an den Landrat und Parteigenossen Recknagel, betreffend angemahnter polizeilicher Einschreitung und Boykottbeendigung für jüdische Geschäfte. Schmalkalden, 02. Januar 1936
Geschäftsführer Nationalsozialistische Volkswohlfahrt der Ortsgruppe Schmalkalden an den Landrat und Parteigenossen Recknagel, betreffend angemahnter polizeilicher Einschreitung und Boykottbeendigung für jüdische Geschäfte. Schmalkalden, 02. Januar 1936
Geschäftsführer Nationalsozialistische Volkswohlfahrt der Ortsgruppe Schmalkalden an den Landrat und Parteigenossen Recknagel, betreffend angemahnter polizeilicher Einschreitung und Boykottbeendigung für jüdische Geschäfte. Schmalkalden, 02. Januar 1936
Der Geschäftsführer der N.S.V. bezieht sich auf das Schreiben der Rechtsanwälte Dellevie. Kunden der jüdischen Geschäfte gehörten "an den Pranger". Der "Kampf um die Aufklärung des Volkes in der Judenfrage" sei "durchaus legal". Jedoch werde niemanden direkt verboten in jüdischen Geschäften zu kaufen. "Die Zeiten sind Gott sei Dank entgültig vorbei und die Juden sind selbst daran schuld, wenn das deutsche Volk nichts mehr mit ihnen zu tun haben will." Anbei ein Schreiben des Stürmers bezüglich "Aufklärung des Volkes in der Judenfrage".
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Rechtsanwälte Dr. Theodor und Dr. Alfred Dellevie an den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend den Boykott und die Geschäftsschädigung jüdischer Läden in Schmalkalden. Kassel, 17. Dezember 1935
Rechtsanwälte Dr. Theodor und Dr. Alfred Dellevie an den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend den Boykott und die Geschäftsschädigung jüdischer Läden in Schmalkalden. Kassel, 17. Dezember 1935
Die Anwälte Dellevie weisen auf das verbotene Fotografieren und die Publikation der Fotos von Käufern in jüdischen Geschäften hin, sowie auf die verbale Aufforderung zum Boykott und dem Verbot des Einkaufens in jüdischen Geschäften seitens der Winterhilfe-Beziehenden. Die örtliche Polizei solle sich der Sache annehmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Weihnachtsgeschäftes.
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Gendarmerie-Meister Geil des Gendarmerie-Amtsbereiches Melsungen an den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend die vermeintlich mutwilligen Beschädigungen an einem jüdischen Geschäftshaus in Röhrenfurth. Melsungen, 01. Januar 1936
Gendarmerie-Meister Geil des Gendarmerie-Amtsbereiches Melsungen an den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend die vermeintlich mutwilligen Beschädigungen an einem jüdischen Geschäftshaus in Röhrenfurth. Melsungen, 01. Januar 1936
Gendarmerie-Meister Geil des Gendarmerie-Amtsbereiches Melsungen an den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend die vermeintlich mutwilligen Beschädigungen an einem jüdischen Geschäftshaus in Röhrenfurth. Melsungen, 01. Januar 1936
In der Sylvester-Nacht zum 01.01.1936 hätten die beiden SA-Männer Hans Jacob und Martin Schmoll das Schaufenster des Geschäftshauses des jüdischen Kaufmannes Levi David zerstört. Beide geben jedoch an, im betrunkenen Zustand mit einem Stock auf einen Hund geworfen zu haben, wobei irrtümlicher Weise das Schaufenster getroffen worden wäre. Im Zuge des weiteren Verfahrens werden Strafbefehle gegen die beiden SA-Männer verhängt, in Form einer Geldstrafe in Höhe von 30 Reichsmark oder einer 6 tägigen Haftstrafe. Die Strafbefehle sind rechtskräfitg (siehe Bl. 252).
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Der Landrat Wolfhagens unterrichtet dem Regierungspräsidenten in Kassel von vermehrten Einbrüchen und Diebstählen in jüdischen Synagogen und bittet um Bestrafung der Täter als Abschreckungsmaßnahme. Wolfhagen, 28. Januar 1936
Der Landrat Wolfhagens unterrichtet dem Regierungspräsidenten in Kassel von vermehrten Einbrüchen und Diebstählen in jüdischen Synagogen und bittet um Bestrafung der Täter als Abschreckungsmaßnahme. Wolfhagen, 28. Januar 1936
Vermehrte Zerstörungen und Einbrüche in Synagogen in kurzer Zeit und mit hohem finanziellen Schaden. Bisherige Ermittlungen ohne Erfolg. Der Zierenberger Bürgermeister und der Kreisleister der NSDAP missbilligen die Tat aufs Schärfste und vermuten Auswärtige als Täter. Sollte es sich bei den Tätern um NSDAP Mitglieder handeln, stellt letzterer strenge Strafen in Aussicht. Eine Bestrafung der Täter wird als wünschenswert erachtet. Sie solle Symbolcharakter haben und vor weiteren "unbesonnen Taten" abschrecken. Im weiteren Verlauf wird das Verfahren eingestellt, da die Täter nicht zu ermitteln seien.
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Der Reichs- und Preußische Minister des Innern, im Auftrag Dr. Ermert an den Regierungspräsidenten in Kassel, betreffend den Überfall auf das Geschäft des polnischen Staatsangehörigen Josef Spinat in Marburg. Berlin, 03. Februar 1936.
Der Reichs- und Preußische Minister des Innern, im Auftrag Dr. Ermert an den Regierungspräsidenten in Kassel, betreffend den Überfall auf das Geschäft des polnischen Staatsangehörigen Josef Spinat in Marburg. Berlin, 03. Februar 1936.
Kontext: Überfall auf das Geschäft des jüdischen Schuhwarenhändlers Josef Spinat vom April 1935. Identifizierung der Täter, namentlich: Klingelhöfer und Genossen. Weitere Täter werden aus mangelnder Beweislast nicht bestraft. Die polnische Regierung insistiert auf Aufklärung der Frage, welche Täter noch beteiligt waren. Erneute Ermittlungen führen jedoch zu keinen weiteren Erkenntnissen oder gerichtlichen Folgen.
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Schreiben der Oberstaatsanwaltschaft Kassel,. gez. Ludwig an den Landrat in Hünfeld betreffend die Einstellung des Verfahrens gegen Lehrer Deisenroth. Kassel, 08. Februar 1936
Schreiben der Oberstaatsanwaltschaft Kassel,. gez. Ludwig an den Landrat in Hünfeld betreffend die Einstellung des Verfahrens gegen Lehrer Deisenroth. Kassel, 08. Februar 1936

Das Verfahren gegen den Lehrer Deisenroth wird eingestellt. Es wäre nicht ersichtlich, ob das Verhalten des Lehrers gegenüber dem jüdischen Kaufmann Nussbaum eine Bedrohung dargestellt habe.

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Schreiben des Gendarmeriehauptwachtmeisters Kreis Hünfeld an die Amtsanwaltschaft in Hanau betreffend die Anzeige des jüdischen Kaufmannes Sally Nussbaum gegen den Lehrer Otto Deisenroth, Neukirchen, 04. Oktober 1935
Schreiben des Gendarmeriehauptwachtmeisters Kreis Hünfeld an die Amtsanwaltschaft in Hanau betreffend die Anzeige des jüdischen Kaufmannes Sally Nussbaum gegen den Lehrer Otto Deisenroth, Neukirchen, 04. Oktober 1935
Der jüdische Kaufmann Sally Nussbaum erstattet Strafantrag gegen den Lehrer Otto Deisenroth. Dieser habe den Kaufmann bei dessen Arbeit in Eitra, Kreis Hersfeld, mit einem Brecheisen bedroht, auf dass dieser sich nicht mehr in Eitra blicken ließe. Deisenroth nimmt Bezug auf die Nürnberger Gesetze.
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Regierungspräsident Monbart in Kassel an den Schulamtsbewerber Otto Deisenroth und den Kreisschulrat Senner in Fulda betreffend den Strafantrag gegen Deisenroth. Kassel, 12. März 1936
Regierungspräsident Monbart in Kassel an den Schulamtsbewerber Otto Deisenroth und den Kreisschulrat Senner in Fulda betreffend den Strafantrag gegen Deisenroth. Kassel, 12. März 1936
Regierungspräsident Monbart weist Lehrer Deisenroth darauf hin, dass Zusammenstöße mit Juden "nach dem Willen des Führers" vermieden werden sollen. Im Falle einer Wiederholung werden härte Strafen angedroht.
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Beschwerde Heinrich Staafs an Reichskanzler in Berlin betreffend Denunziation und anschließender öffentlicher Demütigung. Wallroth, 21. Februar 1936
Beschwerde Heinrich Staafs an Reichskanzler in Berlin betreffend Denunziation und anschließender öffentlicher Demütigung. Wallroth, 21. Februar 1936
Beschwerde Heinrich Staafs an Reichskanzler in Berlin betreffend Denunziation und anschließender öffentlicher Demütigung. Wallroth, 21. Februar 1936

Beschwerde Heinrich Staafs, da er, nachdem er bei einem jüdischen Händler Isaak Goldschmidt Stoff gekauft hatte, von Nationalsozialisten festgenommen und mit einem Schild mit der Aufschrift "Ich bin ein Judenknecht" um den Hals durch die Straßen getrieben und verhöhnt worden wäre. Außerdem sei er noch für wenige Stunden inhaftiert worden. Sein Einkauf wurde der Kreisleitung gemeldet, die die beschriebenen Maßnahmen dann eingeleitet hätten.
Staaf beteuert den Stoff nur bei einem jüdischen Händler in Schlüchtern gekauft zu haben, weil dieser wesentlich günstiger sei. Er sei Judenfeind und kein Judenfreund.

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Mitteilung des Regierungspräsidenten in Kassel an den Reichs- und Preußischen Ministers des Inneren in Berlin betreffend der verbotenen Einzelaktion gegen den deutschen Heinrich Staaf. Kassel, 30. April 1936
Mitteilung des Regierungspräsidenten in Kassel an den Reichs- und Preußischen Ministers des Inneren in Berlin betreffend der verbotenen Einzelaktion gegen den deutschen Heinrich Staaf. Kassel, 30. April 1936

Mitteilung des Regierungspräsidenten, dass die Beschwerde Heinrich Staafs wegen Demütigung und Misshandlungen, nachdem er bei einem jüdischen Händler Stoff gekauft hatte, der Wahrheit entspricht und zur strafrechtlichen Verfolgung an die Staatsanwaltschaft Hanau weitergegeben wurde.

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Mitteilung der Staatsanwaltschaft Hanau betreffend das Verfahren wegen Nötigung im Fall Staaf. Hanau, 26. Mai 1936
Mitteilung der Staatsanwaltschaft Hanau betreffend das Verfahren wegen Nötigung im Fall Staaf. Hanau, 26. Mai 1936

Mitteilung des Oberstaatsanwaltes, dass das Verfahren wegen Nötigung des Heinrich Staaf eingestellt wird, obwohl sich der Beschuldigte Staaf strafbar gemacht habe. Als  Begründung werden das zu geringe Strafmaß bei den jugendlichen Mitbeschuldigten genannt. Hinzu käme der verständliche Ärger des erwachsenen Beschuldigten Teichmanns über Staafs Einkauf bei einem jüdischen Händler, obwohl er schon finanzielle Unterstützung seitens der NSDAP erhielt und den Parteizielen mit seinem Kauf bei jüdischen Händlern zuwider handele.

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Forstamt Mottgers-Nord an den Preußischen Landforstmeister, Regierungsforstamt Kassel-Ost, betreffend den Holzverkauf an "Bürger jüdischen Glaubens". Schwarzenfels, 28. März. 1936
Forstamt Mottgers-Nord an den Preußischen Landforstmeister, Regierungsforstamt Kassel-Ost, betreffend den Holzverkauf an "Bürger jüdischen Glaubens". Schwarzenfels, 28. März. 1936
Forstamt Mottgers-Nord an den Preußischen Landforstmeister, Regierungsforstamt Kassel-Ost, betreffend den Holzverkauf an "Bürger jüdischen Glaubens". Schwarzenfels, 28. März. 1936
Forstamt Mottgers-Nord an den Preußischen Landforstmeister, Regierungsforstamt Kassel-Ost, betreffend den Holzverkauf an "Bürger jüdischen Glaubens". Schwarzenfels, 28. März. 1936

Der Förster teilt anlässlich der Beschwerde des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubes, nachdem jüdischen Einwohnern bei einer Holzversteigerung in Heubach der Zutritt verwehrt und kein Holz verkauft wurde, mit, dass er erst am Ende der Versteigerung von dem Verbotsschild Kenntnis erhalten habe und auch nicht wüsste, wer es aufgehängt habe.

Richtig sei, dass sich Frau Jettchen Kahn an ihn gewandt habe, mit der Bitte ihr und noch einigen anderen Holz außerhalb der Versteigerung zu verkaufen. Da für ihn nicht ersichtlich gewesen sei, dass es sich hierbei um jüdische Einwohner handelte, habe er die Bitte abgelehnt.

Der Autor weist darauf hin, dass die Bevölkerung in den Gemeinden seines Forstamtes "streng gegen die jüdischen Bürger organisiert" sei.  Die Gemeinde Heubach wäre "rein nationalistisch". Es würde "mit aller Schärfe ein allgemeiner Boykott durchgeführt". Bei Verstoß gegen diesen Boykott, würde der Name der betreffenden Person öffentlich "gebrandmarkt". Im Zuge dieser Situation sei der Verkauf an die jüdischen Bürger sehr problematisch und von den "arischen Holzkäufer[n]" nicht geduldet. Daher teilt der Landesforstmeister noch mit, dass er in Folge der Beschwerde dem Förster geraten habe, das Holz freihändig an die jüdischen Mitbürger zu verkaufen, um potentielle öffentliche Proteste zu vermeiden.

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Mitteilung des Landrates an den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend die Holzversteigerung in Heubach. Schlüchtern, 8. April 1936
Mitteilung des Landrates an den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend die Holzversteigerung in Heubach. Schlüchtern, 8. April 1936

Der Landrat teilt auf die Beschwerde des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens hin mit, dass der Förster das Schild, welches den jüdischen Einwohnern den Zutritt zu der Holzversteigerung verbot, angebracht hat.

Er begründet dies mit der sehr antisemitisch eingestellten Bevölkerung von Heubach, die schon im März 1932 mit 85 % für die NSDAP gestimmt hat, weshalb der Förster nur im Sinne der nationalsozialistischen Gemeinde und der staatlichen Belange gehandelt habe. Ferner habe der Förster auch dem Terror der Juden vor der Machtergreifung Hitlers Rechnung getragen.

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Mitteilung des Bürgermeisters von Heubach an den Landrat betreffend die Beschwerde, dass jüdischen Einwohnern bei einer Holzversteigerung in Heubach der Zutritt verwehrt und kein Holz verkauft wurde. Heubach, 2. April 1936
Mitteilung des Bürgermeisters von Heubach an den Landrat betreffend die Beschwerde, dass jüdischen Einwohnern bei einer Holzversteigerung in Heubach der Zutritt verwehrt und kein Holz verkauft wurde. Heubach, 2. April 1936
Mitteilung des Bürgermeisters von Heubach an den Landrat betreffend die Beschwerde, dass jüdischen Einwohnern bei einer Holzversteigerung in Heubach der Zutritt verwehrt und kein Holz verkauft wurde. Heubach, 2. April 1936

Der Bürgermeister Heubachs teilt auf die Beschwerde des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens hin mit, dass sich bei ihm die jüdische Einwohnerin Jettchen Kahn persönlich beklagt habe, dass ihr kein Holz verkauft und der Zutritt zur Holzversteigerung untersagt worden wäre.

Er habe ihre Beschwerde mit der Begründung abgewiesen, dass er nichts für sie tun könne, da das Forstamt das Hausrecht habe und es diesem überlassen sei, an wen es das Holz verkaufe.

Weiterhin weist der Bürgermeister darauf hin, dass der Förster nicht anders handeln konnte, da Heubach sehr antisemitisch eingestellt sei und es zu Ausschreitungen hätte kommen können.

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Beschwerde des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens an den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend Holzversteigerung. Frankfurt a.M., 03. März 1936
Beschwerde des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens an den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend Holzversteigerung. Frankfurt a.M., 03. März 1936
Beschwerde des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens an den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend Holzversteigerung. Frankfurt a.M., 03. März 1936
Beschwerde des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, dass den jüdischen Einwohnern in Heubach bei einer Holversteigerung des Forstamtes durch ein Schild der Zutritt verboten worden sei. Hierfür gäbe es keine gesetzliche Grundelage. Auch sei ihnen nach schriftlicher Anfrage beim zuständigen Förster kein Holz außerhalb der Versteigerung verkauft worden.
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Regierungspräsident in Kassel an den Reichs- und Preußischen Minister des Inneren in Berlin, betreffend Aufklärungsverhalten der Bevölkerung in puncto "Juden-Boykott" durch Gendarmeriehauptwachtmeister Hopf. Kassel, 06. März 1936
Regierungspräsident in Kassel an den Reichs- und Preußischen Minister des Inneren in Berlin, betreffend Aufklärungsverhalten der Bevölkerung in puncto "Juden-Boykott" durch Gendarmeriehauptwachtmeister Hopf. Kassel, 06. März 1936
Regierungspräsident in Kassel an den Reichs- und Preußischen Minister des Inneren in Berlin, betreffend Aufklärungsverhalten der Bevölkerung in puncto "Juden-Boykott" durch Gendarmeriehauptwachtmeister Hopf. Kassel, 06. März 1936
Gendarmeriehauptwachtmeister Höpf habe die Beschlüsse des Reichsparteitages übereifrig ausgeführt und es kam zur Anzeige gegen ihn. Der Beschluss forderte, eine "freundschaftliche Aufklärung" gegenüber der deutschen Bevölkerung. Diese sollten über die "Tätigkeit des Judentums" aufgeklärt werden in Form von gelegentlichen informellen Gesprächen. Der Vorwurf, Hopf sein von Haus zu Haus gegangen, wird zurückgewiesen, wobei "keine Bedenken" gegen Hopfs angebliche "Art und Weise" bestehen würden". Die Anzeige solle abgewiesen werden, so Berichterstatter Regierungsrat Dr. Doerksen.
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Gendarmerie Hauptwachtmeister Wetzestein, Gendarmeriepostenbereich I Burghaun an das Landratsamt Hünfeld betreffend den Fenstereinwurf durch Jugendliche bei dem jüdischen Viehhändler Salomon Braunschweiger. Burghaun, 18. März 1936
Gendarmerie Hauptwachtmeister Wetzestein, Gendarmeriepostenbereich I Burghaun an das Landratsamt Hünfeld betreffend den Fenstereinwurf durch Jugendliche bei dem jüdischen Viehhändler Salomon Braunschweiger. Burghaun, 18. März 1936
Angehörige des örtlichen Jungvolks warfen die Küchenscheibe des jüdischen Viehhändlers Salomon Braunschweiger in Burghaun ein. Die Täter Karl Fennel und Valentin Blum wurden identifiziert und gaben als Motiv an, sich für eine vorangehende Bedrohung durch den Sohn des Braunschweigers revanchiert zu haben. Da die beiden Jugendlichen (14 Jahre) noch nicht strafmündig waren, erfolgte eine Belehrung seitens des Gendarmerie Hauptwachtmeisters Wetzestein.
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165 Nr. 3982, Bd. 16
274 Justizielle Aufarbeitung
274 Marburg 125 Bd 1  Synagogenbrandstiftung 1938, Hauptakte Teil 1
274 Marburg 125 Bd 1 Synagogenbrandstiftung 1938, Hauptakte Teil 1

Die Akte "StAM 274 Marburg, Bd. 1 - Synagogenbrandstiftung 1938, Hauptake Teil 1" beschäftigt sich hauptsächlich mit der Brandstiftung an der Marburger Synagoge in der Universtitätsstraße im Zuge der Reichspogromnacht vom 09./10 November 1938. Schon kurz nach dem Brand der Synagoge ermittelte die Polizei gegen die Täter. Die Ermittlungen endeteten jedoch mit dem Vermerk des Marburger Oberstaatsanwaltes Lautz am 11. Januar 1940: "Einstellung. Täter nicht ermittelt." Auf dem gleichen Dokument folgt dann der handschriftliche Vermerk des neuen Oberstaatsanwaltes Hadding vom 14. Dezember 1945, die Ermittlungen wieder aufzunehmen.

Der Hauptverdächtige ist hierbei Hans Steih. Steih war zum Zeitpunkt der Brandstiftung Sturmführer der SA und gilt dem Gericht als die zentrale Figur des Verbrechens. In zahlreichen Aussagen gibt er immer wieder zu Protokoll, dass er an der Brandlegung nicht beteiligt gewesen sei. Er räumt jedoch ein, dass er den Befehl zur Brandstiftung von Standartenführer Stollberg erhalten habe und sich dieser Anweisung nicht habe widersetzen können. So sei er an der Organisation beteiligt gewesen, nicht aber an der direkten Durchführung. Im Zuge des Verfahrens werden die Voruntersuchungen ausgeweitet: Neben dem Hauptverdächtigen Steih werden nun auch Paul Piskator, Friedrich Groos, Heinrich Völker und Otto Spengler angeklagt. Auch in der Öffentlichkeit besteht ein Interesse an der Aufklärung des Synagogenbrandes, wie ein Leserbrief Ende September 1946 und die entsprechende Reaktion der Oberstaatsanwaltschaft zeigen.

Die Oberstaatsanwaltschaft rekapituliert die Geschehnisse vom 08. bis zum 10. November 1938 bezüglich der Täterschaft Hans Steihs und anderer. Die Angeklagten Steih, Völker, Groos, Piskator und Spengler hätten sich des schweren Hausfriedensbruchs, des Landfriedensbruchs und der Brandstiftung, begangen in Idealkonkurrenz, schuldig gemacht. Die Akte dokumentiert die komplette Hauptverhandlung: von den Voruntersuchungen, den Zeugenaussagen, der Anklageschrift, dem Urteil, bis hin zu den Revisionsanträgen seitens der Rechtsanwäte der Angeklagten und auch seitens der Oberstaatsanwaltschaft. Hans Steih erhält als Strafe 3 Jahre Zuchthaus. Friedrich Gross wird zu einem Jahr und 6 Monaten und Paul Piskator zu 1 Jahr verurteilt. Heinrich Völker und Otto Spengler werden freigesprochen.

Im weiteren Verlauf finden Ermittlungen gegen Kurt Stollberg statt und 1950 wird ein Verfahren gegen ihn aufgenommen.

 

Bearbeitet von Jan Klingelhöfer, Marcel Reck und Christian Siekmann 

Strafanzeige des Marburger Kaufmanns Samuel Bacharach betreffend eine vorsätzliche Sachbeschädigung an der Marburger Synagoge, Marburg, 08. November 1938
Strafanzeige des Marburger Kaufmanns Samuel Bacharach betreffend eine vorsätzliche Sachbeschädigung an der Marburger Synagoge, Marburg, 08. November 1938
Strafanzeige des Marburger Kaufmanns Samuel Bacharach betreffend eine vorsätzliche Sachbeschädigung an der Marburger Synagoge, Marburg, 08. November 1938
Strafanzeige des Marburger Kaufmanns Samuel Bacharach betreffend eine vorsätzliche Sachbeschädigung an der Marburger Synagoge, Marburg, 08. November 1938

Der Marburger Kaufmann Samuel Bacharach macht eine Strafanzeige gegen einen Unbekannten. Er stellte fest, dass in der Synagoge sämtliche Fenster beschädigt waren und Steine lagen. Überdies vernahm er einen intensiven Benzingeruch.

Der Marburger Kriminal-Oberassistent schreibt in seinem Bericht vom 09.11, dass am 08. November 1938 durch Unbekannte Scheiben der Synagoge in der Universitätsstraße zertrümmert wurden und eine Explosion stattfand. Die Suche nach den Tätern sei erfolglos verlaufen. Die Geschädigten stellen keinen Strafantrag.

Am 10.11 schreibt selbiger, dass die Synagoge am 10. November restlos ausgebrannt sei. Die Suche nach den Tätern wäre negativ geblieben. Er stellt die These auf, dass die Brandlegung eine spontane Protestaktion gegen das Attentat auf den deutschen Diplomaten in Paris, vom Rath, gewesen sei.

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Strafanzeige gegen einen unbekannten Brandstifter anlässlich des Synagogenbrandes, Marburg, 10. November 1938
Strafanzeige gegen einen unbekannten Brandstifter anlässlich des Synagogenbrandes, Marburg, 10. November 1938
Strafanzeige gegen einen unbekannten Brandstifter anlässlich des Synagogenbrandes, Marburg, 10. November 1938
Strafanzeige gegen einen unbekannten Brandstifter anlässlich des Synagogenbrandes, Marburg, 10. November 1938
Der Marburger Synagogendiener Nikolaus Kleinhenn macht eine Anzeige und berichtet der Marburger Polizeibehörde, dass sich in der Synagoge in der Universitätsstraße ein Brand ereignet hat. Die Feuerwehr habe hauptsächlich bei den Nachbarhäusern gelöscht, da die Synagoge nicht mehr zu retten gewesen wäre. Über den Brandstifter sei nichts näheres bekannt.
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Kreisfeuerwehrführer Bamberger, Marburg, mit dem Bericht über den am 10. November 1938 in der Marburger Synagoge ausgebrochenen Brand. Marburg, 11. November 1938
Kreisfeuerwehrführer Bamberger, Marburg, mit dem Bericht über den am 10. November 1938 in der Marburger Synagoge ausgebrochenen Brand. Marburg, 11. November 1938
Kreisfeuerwehrführer Bamberger, Marburg, mit dem Bericht über den am 10. November 1938 in der Marburger Synagoge ausgebrochenen Brand. Marburg, 11. November 1938
Kreisfeuerwehrführer Bamberger, Marburg, mit dem Bericht über den am 10. November 1938 in der Marburger Synagoge ausgebrochenen Brand. Marburg, 11. November 1938
Bericht über die Schäden etc. infolge des Brandes der Marburger Synagoge.
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Marburger Oberstaatsanwalt Lautz mit dem Vermerk vom 11. Januar 1940:  "Einstellung, Täter nicht ermittelt". Auf der Rückseite die Notiz des neuen Oberstaatsanwaltes Hadding betreffend die erneute Aufnahme der Ermittlungen vom 14. Dezember 1945
Marburger Oberstaatsanwalt Lautz mit dem Vermerk vom 11. Januar 1940:  "Einstellung, Täter nicht ermittelt". Auf der Rückseite die Notiz des neuen Oberstaatsanwaltes Hadding betreffend die erneute Aufnahme der Ermittlungen vom 14. Dezember 1945
Marburger Oberstaatsanwalt Lautz mit dem Vermerk vom 11. Januar 1940: "Einstellung, Täter nicht ermittelt". Auf der Rückseite die Notiz des neuen Oberstaatsanwaltes Hadding betreffend die erneute Aufnahme der Ermittlungen vom 14. Dezember 1945
Oberstaatsanwalt Lautz, Marburg, mit dem Vermerk vom 11. Januar 1940, "Einstellung, Täter nicht ermittelt". Auf der Rückseite die Anweisung des neuen Oberstaatsanwaltes Hadding um erneute Aufnahme der Ermittlungen vom 14. Dezember 1945.
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Kriminalpolizei Marburg betreffend die Brandstiftung in der Synagoge in der Universitätsstraße in Marburg, Aussage von Friedrich Gross. Marburg, 19. Mai 1945
Kriminalpolizei Marburg betreffend die Brandstiftung in der Synagoge in der Universitätsstraße in Marburg, Aussage von Friedrich Gross. Marburg, 19. Mai 1945
Der Marburger Friedrich Groos war bei dem Brand in der Nähe der Synogoge, Universitätsstraße, und berichtet über die beteiligten Akteure. Er sagt aus, dass der Hausmeister der Synagoge von der Brandstiftung gewusst habe und die ganze Aktion seitens der SA geplant gewesen wäre.
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Ortspolizeibehörde Marburg betreffend die Brandstiftung an der Marburger Synagoge im Zuge des Novemberpogroms 1938. Aussage von Otto Domsky. Marburg, 05. Februar 1946
Ortspolizeibehörde Marburg betreffend die Brandstiftung an der Marburger Synagoge im Zuge des Novemberpogroms 1938. Aussage von Otto Domsky. Marburg, 05. Februar 1946
Ortspolizeibehörde Marburg betreffend die Brandstiftung an der Marburger Synagoge im Zuge des Novemberpogroms 1938. Aussage von Otto Domsky. Marburg, 05. Februar 1946
Domsky sagt aus, dass er nicht wüsste, wer die Synagoge in Brand gesetzt habe.
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Kriminalpolizei Marburg betreffend die Brandstiftung an der Marburger Synagoge im Zuge des Novemberpogroms 1938. Aussage von Paul Penzler. 15. Januar 1946
Kriminalpolizei Marburg betreffend die Brandstiftung an der Marburger Synagoge im Zuge des Novemberpogroms 1938. Aussage von Paul Penzler. 15. Januar 1946
Kriminalpolizei Marburg betreffend die Brandstiftung an der Marburger Synagoge im Zuge des Novemberpogroms 1938. Aussage von Paul Penzler. 15. Januar 1946
Kriminalpolizei Marburg betreffend die Brandstiftung an der Marburger Synagoge im Zuge des Novemberpogroms 1938. Aussage von Paul Penzler. 15. Januar 1946
Paul Penzler gibt an, dass sich Hans Steih im nachhinein damit gerühmt habe, die Streichhölzer, mit denen er die Synaoge angezündet habe, noch immer bei sich zu führen.
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Kriminalpolizei Marburg betreffend die Brandstiftung an der Marburger Synagoge im Zuge des Novemberpogroms 1938. Aussage des Angeklagten Friedrich Groos. Marburg, 21. Januar 1946
Kriminalpolizei Marburg betreffend die Brandstiftung an der Marburger Synagoge im Zuge des Novemberpogroms 1938. Aussage des Angeklagten Friedrich Groos. Marburg, 21. Januar 1946
Kriminalpolizei Marburg betreffend die Brandstiftung an der Marburger Synagoge im Zuge des Novemberpogroms 1938. Aussage des Angeklagten Friedrich Groos. Marburg, 21. Januar 1946
Kriminalpolizei Marburg betreffend die Brandstiftung an der Marburger Synagoge im Zuge des Novemberpogroms 1938. Aussage des Angeklagten Friedrich Groos. Marburg, 21. Januar 1946
Friedrich Groos sagt aus, dass Hans Steih ihm in der Nacht vom 09. auf den 10. November mitgeteilt habe, dass die Synagoge in der Marburger Universitätsstraße angezündet werden solle.
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Kriminalpolizei Marburg betreffend die Brandstiftung an der Marburger Synagoge im Zuge des Novemberpogroms 1938. Aussage von Strahlrohrführer Christoph Berdux. 16. Januar 1946
Kriminalpolizei Marburg betreffend die Brandstiftung an der Marburger Synagoge im Zuge des Novemberpogroms 1938. Aussage von Strahlrohrführer Christoph Berdux. 16. Januar 1946
Kriminalpolizei Marburg betreffend die Brandstiftung an der Marburger Synagoge im Zuge des Novemberpogroms 1938. Aussage von Strahlrohrführer Christoph Berdux. 16. Januar 1946
Berdux gibt an, dass er keinen direkten Befehl hatte, nur die an die Synagoge angrenzenden Gebäude zu schützen. Über die Brandursache und eine Beteiligung Steihs kann er keine Angaben machen.
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Kriminalpolizei Marburg betreffend die Brandstiftung an der Marburger Synagoge im Zuge des Novemberpogroms 1938. Aussage von Hans Schneider. Marburg, 15. April 1945
Kriminalpolizei Marburg betreffend die Brandstiftung an der Marburger Synagoge im Zuge des Novemberpogroms 1938. Aussage von Hans Schneider. Marburg, 15. April 1945
Hans Schneider gibt zu Protokoll, dass Hans Steih bei den Vorgängen in der Nacht vom 09. auf den 10. November 1938 in irgendeiner Funktion beteiligt war. Eine direkte Schuld wird jedoch nicht deutlich.
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Kriminalpolizei Marburg an den Landjägerkreiskommissar bei dem Herrn Landrat in Marburg betreffend die Brandstiftung an der Marburger Synagoge im Zuge des Novemberpogroms 1938. 17. Januar 1946
Kriminalpolizei Marburg an den Landjägerkreiskommissar bei dem Herrn Landrat in Marburg betreffend die Brandstiftung an der Marburger Synagoge im Zuge des Novemberpogroms 1938. 17. Januar 1946
Das Dokument macht deutlich, dass sich die Löscharbeiten im Zuge der Brandstiftung an der Marburger Synagoge, nur auf den Schutz der Nachbarhäuser beschränkten, "da die Synagoge offensichtlich nicht mehr zu retten war."
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Ermittlungsbericht der Kriminalpolizei Marburg betreffend die Brandstiftung an der Marburger Synagoge im Zuge des Novemberpogroms 1938. Marburg, 18. Juli 1946
Ermittlungsbericht der Kriminalpolizei Marburg betreffend die Brandstiftung an der Marburger Synagoge im Zuge des Novemberpogroms 1938. Marburg, 18. Juli 1946
Ermittlungsbericht der Kriminalpolizei Marburg betreffend die Brandstiftung an der Marburger Synagoge im Zuge des Novemberpogroms 1938. Marburg, 18. Juli 1946
Ermittlungsbericht der Kriminalpolizei Marburg betreffend die Brandstiftung an der Marburger Synagoge im Zuge des Novemberpogroms 1938. Marburg, 18. Juli 1946
Ermittlungsbericht der Kriminalpolizei Marburg betreffend die Brandstiftung an der Marburger Synagoge im Zuge des Novemberpogroms 1938. Marburg, 18. Juli 1946

Die Ermittlungen ergaben, dass sich folgende Personen in der Nähe des Tatortes befanden:

Friedrich Groos, Paul Penzler, Hans Schneider, Otto Domsky, Ludwig Dillschneider, Konrat Ortwein und Christoph Berdux. Weiter werden aufgeführt der Beschuldigte Hans Steih (Stey) und Paul Piskator.

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Kriminalpolizei an den Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörde betreffend den Ermittlungsbericht  über die Brandstiftung an der Marburger Synagoge 1938. Aussage des Synagogendieners Nikolaus Kleinhenn. Marburg, 20. August 1946
Kriminalpolizei an den Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörde betreffend den Ermittlungsbericht über die Brandstiftung an der Marburger Synagoge 1938. Aussage des Synagogendieners Nikolaus Kleinhenn. Marburg, 20. August 1946
Der Ermittlungsbericht enthält die Aussage des Synaogendieners Nikolaus Kleinhenn.
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Der Oberstaatsanwalt von Marburg an die Kriminalpolizei Marburg betreffend das Ermittlungsverfahren gegen einen unbekannten Brandstifter, Marburg, 11. Januar 1940 und 14. Dezember 1945
Der Oberstaatsanwalt von Marburg an die Kriminalpolizei Marburg betreffend das Ermittlungsverfahren gegen einen unbekannten Brandstifter, Marburg, 11. Januar 1940 und 14. Dezember 1945

1940 teilt der Oberstaatsanwalt Lautz der Kriminalpolizei Marburg mit, dass die Ermittlungen gegen den unbekannten Brandstifter, der die Synagoge in der Wettergasse anzündete, eingestellt sind und der Täter nicht ermittelt werden konnte.

1945 ersucht der neue Oberstaatsanwalt Hadding die Kriminalpolizei Marburg um die Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens bezüglich des unbekannten Brandstifters, der am 10.11.38 die Synagoge in der Universitätsstraße in Brand setzte.

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Aufnahme der Ermittlungen gegen Stollberg und Vielstich im Zuge der Brandstiftung an der Marburger Synagoge im November 1938. Oberstaatsanwalt Marburg an die Kriminalpolizei Marburg, 26. August 1946
Aufnahme der Ermittlungen gegen Stollberg und Vielstich im Zuge der Brandstiftung an der Marburger Synagoge im November 1938. Oberstaatsanwalt Marburg an die Kriminalpolizei Marburg, 26. August 1946
Die Oberstaatsanwalt Marburg ordnet die Aufnahme der Ermittlungen gegen Stollberg und Vielstich, im Zuge der Brandstiftung an der Marburger Synagoge vom 09./10. November, an.
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Antwortschreiben der Oberstaatsanwaltschaft an die Marburger Presse betreffend der Meldung: "Syanogogenbrandstifter vor Gericht?".  Marburg, 27. September 1946
Antwortschreiben der Oberstaatsanwaltschaft an die Marburger Presse betreffend der Meldung: "Syanogogenbrandstifter vor Gericht?". Marburg, 27. September 1946
Die Oberstaatsanwaltschaft teilt auf den Leserbrief hin mit, dass die Ermittlungen bereits seit Dezember 1945 laufen würden.
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Das Großhessische Staatsministerium an den Oberstaatsanwalt in Marburg betreffend den Synagogenbrand in Marburg, Wiesbaden, 01. Oktober 1946.
Der Oberstaatsanwalt von Marburg an den Landgerichtspräsidenten in Koblenz in derselben Angelegenheit, Mb.
Das Großhessische Staatsministerium an den Oberstaatsanwalt in Marburg betreffend den Synagogenbrand in Marburg, Wiesbaden, 01. Oktober 1946. Der Oberstaatsanwalt von Marburg an den Landgerichtspräsidenten in Koblenz in derselben Angelegenheit, Mb.

Der Minister der Justiz aus Wiesbaden schreibt dem Marburger Oberstaatsanwalt, dass mit den am Synagogenbrand in Marburg beteiligten Zeugen Stey und Piscator, die sich in französischer Kriegsgefangenschaft befinden, in derselben Weise verfahren werden soll, wie mit Internierten in amerikanischen Lagern.

Der Marburger Oberstaatsanwalt teilt dem Landgerichtspräsidenten in Koblenz mit, dass Hans Stey als Beschuldigter gerichtlich zu vernehmen ist.

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Amtsgericht Abteilung IV, Marburg an den Oberstaatsanwalt Marburg betreffend die Ermittlungssache gegen Hans Steih wegen Branstiftung. Marburg, 12., 14. und 17. Februar 1947
Amtsgericht Abteilung IV, Marburg an den Oberstaatsanwalt Marburg betreffend die Ermittlungssache gegen Hans Steih wegen Branstiftung. Marburg, 12., 14. und 17. Februar 1947
Amtsgericht Abteilung IV, Marburg an den Oberstaatsanwalt Marburg betreffend die Ermittlungssache gegen Hans Steih wegen Branstiftung. Marburg, 12., 14. und 17. Februar 1947
Amtsgericht Abteilung IV, Marburg an den Oberstaatsanwalt Marburg betreffend die Ermittlungssache gegen Hans Steih wegen Branstiftung. Marburg, 12., 14. und 17. Februar 1947
Amtsgericht Abteilung IV, Marburg an den Oberstaatsanwalt Marburg betreffend die Ermittlungssache gegen Hans Steih wegen Branstiftung. Marburg, 12., 14. und 17. Februar 1947
Amtsgericht Abteilung IV, Marburg an den Oberstaatsanwalt Marburg betreffend die Ermittlungssache gegen Hans Steih wegen Branstiftung. Marburg, 12., 14. und 17. Februar 1947
Amtsgericht Abteilung IV, Marburg an den Oberstaatsanwalt Marburg betreffend die Ermittlungssache gegen Hans Steih wegen Branstiftung. Marburg, 12., 14. und 17. Februar 1947
Amtsgericht Abteilung IV, Marburg an den Oberstaatsanwalt Marburg betreffend die Ermittlungssache gegen Hans Steih wegen Branstiftung. Marburg, 12., 14. und 17. Februar 1947
In der Strafsache gegen Hans Steih wegen Brandstiftung an der Marburger Synagoge vom 09./10. November 1938, gibt der Beschuldigte Hans Steih eine Erklärung ab. Er gibt kurz seinen Lebenslauf an und geht dann auf den expliziten Fall der Brandlegung ein und schildert seine Rolle hierbei als Sturmführer der SA. Er gibt zu Protokoll, dass der Befehl zum Anschlag auf die Synagoge von Standartenführer Stollberg erteilt worden wäre. Er sei in angetrunkem Zustand an der Planung der Tat beteiligt gewesen, nicht aber bei der Durchführung. Als Mittäter nennt er namentlich Friedrich Groos, Otto Domsky, Heinrich Völker und Hans Brock.
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Amtsgericht Marburg, Abteilung IV in der Ermittlungssache gegen Hans Steih u. a. wegen Brandstiftung an der Marburger Synagoge im Zuge der Reichspogromnacht 1938. Aussage des Mitbeschuldigten Heinrich Völker. Marburg, 25. April 1947
Amtsgericht Marburg, Abteilung IV in der Ermittlungssache gegen Hans Steih u. a. wegen Brandstiftung an der Marburger Synagoge im Zuge der Reichspogromnacht 1938. Aussage des Mitbeschuldigten Heinrich Völker. Marburg, 25. April 1947
Amtsgericht Marburg, Abteilung IV in der Ermittlungssache gegen Hans Steih u. a. wegen Brandstiftung an der Marburger Synagoge im Zuge der Reichspogromnacht 1938. Aussage des Mitbeschuldigten Heinrich Völker. Marburg, 25. April 1947
Amtsgericht Marburg, Abteilung IV in der Ermittlungssache gegen Hans Steih u. a. wegen Brandstiftung an der Marburger Synagoge im Zuge der Reichspogromnacht 1938. Aussage des Mitbeschuldigten Heinrich Völker. Marburg, 25. April 1947
Amtsgericht Marburg, Abteilung IV in der Ermittlungssache gegen Hans Steih u. a. wegen Brandstiftung an der Marburger Synagoge im Zuge der Reichspogromnacht 1938. Aussage des Mitbeschuldigten Heinrich Völker. Marburg, 25. April 1947
Amtsgericht Marburg, Abteilung IV in der Ermittlungssache gegen Hans Steih u. a. wegen Brandstiftung an der Marburger Synagoge im Zuge der Reichspogromnacht 1938. Aussage des Mitbeschuldigten Heinrich Völker. Marburg, 25. April 1947
Amtsgericht Marburg, Abteilung IV in der Ermittlungssache gegen Hans Steih u. a. wegen Brandstiftung an der Marburger Synagoge im Zuge der Reichspogromnacht 1938. Aussage des Mitbeschuldigten Heinrich Völker. Marburg, 25. April 1947

Heinrich Völker gibt zu Protokoll, dass Hans Steih direkt an der Planung und Durchführung der Inbrandsetzung beteiligt gewesen wäre. Steih wäre nicht angetrunken gewesen und hätte Brennmaterial (Fußbodenöl) organisiert, welches in die Synagoge gekippt worden wäre. Steih habe die ganze Angelegenheit geleitet und wäre damit beauftragt gewesen. Die direkte Beteiligung Steihs macht Völker dadurch deutlich, dass dieser darauf aus gewesen wäre, die Lorbeeren für sich zu ernten und mit der Tat prahlen würde. Völker gibt an, dass sich zahlreiche SA-Leute am Tatort eingefunden hätten.

Schriftstück 71 dokumentiert eine Gegenüberstellung Steihs mit Völker. Steih leugnet die Tat, während Völker auf seinen Angaben insistiert. Es ergeht kein Haftbefehl gegen Völker.

Im weiteren Verlauf des Prozesses werden die Aussagen Völkers als sehr glaubwürdig eingestuft und belasten Steih damit auf das Schärfste (wie dem Urteil zu entnehmen ist).

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Kriminalpolizei Marburg betreffend die Brandstiftung an der Marburger Synagoge im Zuge des Novemberpogroms 1938. Aussage des Mitbeschuldigten Heinrich Völker. Marburg, 25. März 1947
Kriminalpolizei Marburg betreffend die Brandstiftung an der Marburger Synagoge im Zuge des Novemberpogroms 1938. Aussage des Mitbeschuldigten Heinrich Völker. Marburg, 25. März 1947
Kriminalpolizei Marburg betreffend die Brandstiftung an der Marburger Synagoge im Zuge des Novemberpogroms 1938. Aussage des Mitbeschuldigten Heinrich Völker. Marburg, 25. März 1947
Völker gibt indirekt zu Protokoll, dass Steih an der Planung und Urheberschaft der Inbrandsetzung der Synagoge beteiligt gewesen wäre. Völker selbst leugnet die direkte Mittäterschaft.
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Amtsgericht Abt. IV in der Ermittlungssache gegen Hans Steih wegen Brandstiftung. Die Verteidigung beantragt die Aufhebung des Haftbefehls. Marburg, 28. März 1947
Amtsgericht Abt. IV in der Ermittlungssache gegen Hans Steih wegen Brandstiftung. Die Verteidigung beantragt die Aufhebung des Haftbefehls. Marburg, 28. März 1947
Der Rechtsbeistand Hans Steihs beantragt die Aufhebung des Haftbefehls. Der Antrag wird abgelehnt und Hans Steih bleibt weiterhin in Untersuchungshaft.
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Beschluss des Untersuchungsrichters beim Landgericht Marburg zur Eröffnung der Voruntersuchung gegen Hans Steih, sowie Fortführung der Untersuchungshaft. Marburg, 24. Mai 1947
Beschluss des Untersuchungsrichters beim Landgericht Marburg zur Eröffnung der Voruntersuchung gegen Hans Steih, sowie Fortführung der Untersuchungshaft. Marburg, 24. Mai 1947
Steih wird vorgeworfen die Marburger Synagoge am 09./10. November 1938 zusammen mit anderen Personen vorsätzlich in Brand gesetzt zu haben.
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Oberstaatsanwalt Marburg an die Strafkammer bei dem Landgericht betreffend die Eröffnung der Voruntersuchung in der Anklage wegen Branstiftung an der Marburger Synagoge gegen Hans Steih. Marburg, 09. Mai 1947
Oberstaatsanwalt Marburg an die Strafkammer bei dem Landgericht betreffend die Eröffnung der Voruntersuchung in der Anklage wegen Branstiftung an der Marburger Synagoge gegen Hans Steih. Marburg, 09. Mai 1947
Der Oberstaatsanwalt Hadding beschuldigt Hans Steih und andere am 09. November 1938 die Marburger Synagoge gemeinschaftlich und vorsätzlich in Brand gesteckt zu haben. Sie hätten im Auftrag der SA-Führung gehandelt.
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Untersuchungsrichter des Landgerichts Marburg betreffend die Voruntersuchung gegen Hans Steih wegen Brandstiftung an der Marburger Synagoge. Zeugenaussage Paul Piskators. Marburg, 07. Juli 1947
Untersuchungsrichter des Landgerichts Marburg betreffend die Voruntersuchung gegen Hans Steih wegen Brandstiftung an der Marburger Synagoge. Zeugenaussage Paul Piskators. Marburg, 07. Juli 1947
Untersuchungsrichter des Landgerichts Marburg betreffend die Voruntersuchung gegen Hans Steih wegen Brandstiftung an der Marburger Synagoge. Zeugenaussage Paul Piskators. Marburg, 07. Juli 1947
Piskator gibt zu Protokoll, dass Steih eine führende Rolle bei der Inbrandsetzung der Synagoge gespielt habe. Da sich Piskator von der Tat distanzierte, habe Steih ihn beleidigt. In seiner Funktion als ehemaliger Sturmführer der SA gibt er an, dass man die SA Leute unter dem Vorwand zur Synagoge geholt habe, dort eine Versammlung zu stören.
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Untersuchungsrichter beim Landgericht Marburg betreffend die Voruntersuchung gegen Hans Steih wegen Brandstiftung an der Marburger Synagoge am 09./10. November 1938. Aussage Hans Steihs. Marburg, 16. Juli 1947
Untersuchungsrichter beim Landgericht Marburg betreffend die Voruntersuchung gegen Hans Steih wegen Brandstiftung an der Marburger Synagoge am 09./10. November 1938. Aussage Hans Steihs. Marburg, 16. Juli 1947
Untersuchungsrichter beim Landgericht Marburg betreffend die Voruntersuchung gegen Hans Steih wegen Brandstiftung an der Marburger Synagoge am 09./10. November 1938. Aussage Hans Steihs. Marburg, 16. Juli 1947
Hans Steih gibt zu Protokoll, dass die Zerstörung der Synagoge von der höheren Führung befohlen wurde. Standartenführer Stollberg habe ihm den Befehl erteilt, dem er sich nicht habe widersetzen können. Gleichwohl bestreitet Steih die Synagoge in Brand gesetzt zu haben. Er müsse jedoch zugeben, dass er auf Befehl Stollbergs hin Freiwillige für die Tat gesucht habe.
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Untersuchungsrichter beim Landgericht Marburg in der Voruntersuchungssache gegen Hans Steih wegen Brandstiftung pp. Aussagen. Marburg, 19. Juni 1947
Untersuchungsrichter beim Landgericht Marburg in der Voruntersuchungssache gegen Hans Steih wegen Brandstiftung pp. Aussagen. Marburg, 19. Juni 1947
Untersuchungsrichter beim Landgericht Marburg in der Voruntersuchungssache gegen Hans Steih wegen Brandstiftung pp. Aussagen. Marburg, 19. Juni 1947
Untersuchungsrichter beim Landgericht Marburg in der Voruntersuchungssache gegen Hans Steih wegen Brandstiftung pp. Aussagen. Marburg, 19. Juni 1947
Untersuchungsrichter beim Landgericht Marburg in der Voruntersuchungssache gegen Hans Steih wegen Brandstiftung pp. Aussagen. Marburg, 19. Juni 1947
Untersuchungsrichter beim Landgericht Marburg in der Voruntersuchungssache gegen Hans Steih wegen Brandstiftung pp. Aussagen. Marburg, 19. Juni 1947
Untersuchungsrichter beim Landgericht Marburg in der Voruntersuchungssache gegen Hans Steih wegen Brandstiftung pp. Aussagen. Marburg, 19. Juni 1947
Untersuchungsrichter beim Landgericht Marburg in der Voruntersuchungssache gegen Hans Steih wegen Brandstiftung pp. Aussagen. Marburg, 19. Juni 1947
Untersuchungsrichter beim Landgericht Marburg in der Voruntersuchungssache gegen Hans Steih wegen Brandstiftung pp. Aussagen. Marburg, 19. Juni 1947
Untersuchungsrichter beim Landgericht Marburg in der Voruntersuchungssache gegen Hans Steih wegen Brandstiftung pp. Aussagen. Marburg, 19. Juni 1947
Untersuchungsrichter beim Landgericht Marburg in der Voruntersuchungssache gegen Hans Steih wegen Brandstiftung pp. Aussagen. Marburg, 19. Juni 1947
Untersuchungsrichter beim Landgericht Marburg in der Voruntersuchungssache gegen Hans Steih wegen Brandstiftung pp. Aussagen. Marburg, 19. Juni 1947

Aussagen von:

Hans Brock, Christoph Berdux, Heinrich Völker, Otto Domsky, Friedrich Groos, Hans Schneider, Heinrich Riembach, Ludwig Dillschneider, Nikolaus Kleinhenn

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Untersuchungsrichter am Amtsgericht Frankenberg in der Strafsache gegen den früheren Sturmführer Hans Steih wegen Brandstiftung. Aussagen von Otto Spengler und Hans Steih. Frankenberg/Eder 21. Juni 1947
Untersuchungsrichter am Amtsgericht Frankenberg in der Strafsache gegen den früheren Sturmführer Hans Steih wegen Brandstiftung. Aussagen von Otto Spengler und Hans Steih. Frankenberg/Eder 21. Juni 1947
Untersuchungsrichter am Amtsgericht Frankenberg in der Strafsache gegen den früheren Sturmführer Hans Steih wegen Brandstiftung. Aussagen von Otto Spengler und Hans Steih. Frankenberg/Eder 21. Juni 1947
Untersuchungsrichter am Amtsgericht Frankenberg in der Strafsache gegen den früheren Sturmführer Hans Steih wegen Brandstiftung. Aussagen von Otto Spengler und Hans Steih. Frankenberg/Eder 21. Juni 1947
Untersuchungsrichter am Amtsgericht Frankenberg in der Strafsache gegen den früheren Sturmführer Hans Steih wegen Brandstiftung. Aussagen von Otto Spengler und Hans Steih. Frankenberg/Eder 21. Juni 1947

Spengler gibt zu Protokoll, dass die SA die Synagoge in Brand gesetzt habe. Zu diesem Zweck wäre Fußbodenöl herbeigeschafft worden. Steih soll eine erhebliche Rolle gespielt und den Befehl gegeben haben.

Steih erklät demgegenüber, dass der Befehl zur Inbrandsetzung von Standartenführer Stollberg erteilt worden wäre. Erneut erklärt er, dass an der direkten Tat nicht beteiligt gewesen wäre. Steih belastet Völker und Groos. 

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Untersuchungsrichter beim Landgericht Marburg betreffend die Voruntersuchung gegen Hans Steih wegen Brandstiftung an der Marburger Synagoge 1938. Zeugenaussagen des früheren Kriminalpolizisten Johannes Siebert und Ludwig Weibezahns. Marburg, 11. Juli 1947
Untersuchungsrichter beim Landgericht Marburg betreffend die Voruntersuchung gegen Hans Steih wegen Brandstiftung an der Marburger Synagoge 1938. Zeugenaussagen des früheren Kriminalpolizisten Johannes Siebert und Ludwig Weibezahns. Marburg, 11. Juli 1947
Untersuchungsrichter beim Landgericht Marburg betreffend die Voruntersuchung gegen Hans Steih wegen Brandstiftung an der Marburger Synagoge 1938. Zeugenaussagen des früheren Kriminalpolizisten Johannes Siebert und Ludwig Weibezahns. Marburg, 11. Juli 1947

Der frühere Marburger Kriminalpolizist Johannes Heinrich Siebert gibt an, dass es keine Ermittlungen gegen die Brandstifter der Marburger Synagoge gegeben habe. Eine Anzeige wurde nicht bearbeitet.

Der frühere Truppführer der SA, Ludwig Weibezahn sagt aus, dass er nicht wüsste, wer die Synagoge in Brand gesteckt habe. 

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Landgericht Marburg in der Strafsache gegen Hans Steih wegen Brandstiftung. Stellungnahme Hans Steihs. Marburg, 12. Juni 1947
Landgericht Marburg in der Strafsache gegen Hans Steih wegen Brandstiftung. Stellungnahme Hans Steihs. Marburg, 12. Juni 1947
Landgericht Marburg in der Strafsache gegen Hans Steih wegen Brandstiftung. Stellungnahme Hans Steihs. Marburg, 12. Juni 1947
Landgericht Marburg in der Strafsache gegen Hans Steih wegen Brandstiftung. Stellungnahme Hans Steihs. Marburg, 12. Juni 1947
Landgericht Marburg in der Strafsache gegen Hans Steih wegen Brandstiftung. Stellungnahme Hans Steihs. Marburg, 12. Juni 1947
Hans Steih schildert, dass er an der Inbrandsetzung der Synagoge nicht beteiligt gewesen wäre. Auch habe er sich mit dergleichen nicht gebrüstet.
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Bericht des Untersuchungsrichters beim Landgericht Marburg an den Oberstaatsanwalt betreffend die Strafsache gegen Hans Steih wegen Brandstiftung an der Marburger Synagoge. Marburg, 10. Juli 1947
Bericht des Untersuchungsrichters beim Landgericht Marburg an den Oberstaatsanwalt betreffend die Strafsache gegen Hans Steih wegen Brandstiftung an der Marburger Synagoge. Marburg, 10. Juli 1947
Bericht des Untersuchungsrichters beim Landgericht Marburg an den Oberstaatsanwalt betreffend die Strafsache gegen Hans Steih wegen Brandstiftung an der Marburger Synagoge. Marburg, 10. Juli 1947
Bericht des Untersuchungsrichters beim Landgericht Marburg an den Oberstaatsanwalt betreffend die Strafsache gegen Hans Steih wegen Brandstiftung an der Marburger Synagoge. Marburg, 10. Juli 1947
Aus dem Bericht geht hervor, dass SA-Standartenführer Stollberg dem früheren Sturmführer Steih den Befehl zur Inbrandsetzung erteilt habe. Zusammen mit ca. 10 Freiwilligen habe man die Tat geplant. In dem Bericht wird der Tathergang rekonstruiert.
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Beschluss zur Aufnahme von Voruntersuchungen gegen Groos u.a. durch den Untersuchungsrichter beim Landgericht Marburg betreffend die Strafsache gegen Hans Steih wegen Brandstiftung an der Marburger Synagoge. Marburg, 14. Juli 1947
Beschluss zur Aufnahme von Voruntersuchungen gegen Groos u.a. durch den Untersuchungsrichter beim Landgericht Marburg betreffend die Strafsache gegen Hans Steih wegen Brandstiftung an der Marburger Synagoge. Marburg, 14. Juli 1947
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft werden Voruntersuchungen gegen Friedrich Groos, Paul Piskator, Heinrich Völker und Otto Spengler angestellt. Ihnen wird vorgeworfen sich an der Brandlegung beteiligt zu haben.
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Untersuchungsrichter beim Landgericht Marburg in der Voruntersuchung gegen Hans Steih u.a. Zeugenaussagen. Marburg, 18. Juli 1947
Untersuchungsrichter beim Landgericht Marburg in der Voruntersuchung gegen Hans Steih u.a. Zeugenaussagen. Marburg, 18. Juli 1947
Untersuchungsrichter beim Landgericht Marburg in der Voruntersuchung gegen Hans Steih u.a. Zeugenaussagen. Marburg, 18. Juli 1947
Untersuchungsrichter beim Landgericht Marburg in der Voruntersuchung gegen Hans Steih u.a. Zeugenaussagen. Marburg, 18. Juli 1947
Untersuchungsrichter beim Landgericht Marburg in der Voruntersuchung gegen Hans Steih u.a. Zeugenaussagen. Marburg, 18. Juli 1947
Untersuchungsrichter beim Landgericht Marburg in der Voruntersuchung gegen Hans Steih u.a. Zeugenaussagen. Marburg, 18. Juli 1947
Untersuchungsrichter beim Landgericht Marburg in der Voruntersuchung gegen Hans Steih u.a. Zeugenaussagen. Marburg, 18. Juli 1947

Aussagen der Beschuldigten Friedrich Groos, Paul Piskator, Heinrich Völker und Otto Spengler. Standartenführer Stollberg wurde bisher noch nicht ermittelt.

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Oberstaatsanwaltschaft Marburg an die Strafkammer bei dem Landgericht. Anklageschrift gegen Hans Steih u.a. wegen Brandstiftung. Marburg, 05. September 1947
Oberstaatsanwaltschaft Marburg an die Strafkammer bei dem Landgericht. Anklageschrift gegen Hans Steih u.a. wegen Brandstiftung. Marburg, 05. September 1947
Oberstaatsanwaltschaft Marburg an die Strafkammer bei dem Landgericht. Anklageschrift gegen Hans Steih u.a. wegen Brandstiftung. Marburg, 05. September 1947
Oberstaatsanwaltschaft Marburg an die Strafkammer bei dem Landgericht. Anklageschrift gegen Hans Steih u.a. wegen Brandstiftung. Marburg, 05. September 1947
Die Oberstaatsanwaltschaft rekapituliert die Geschehnisse vom 08. bis zum 10. November 1938 bezüglich der Täterschaft Hans Steihs und anderer. Die Angeklagten Steih, Völker, Groos, Piskator und Spengler haben sich des schweren Hausfriedensbruchs, des Landfriedensbruchs und der Brandstiftung - begangen in Idealkonkurrenz - schuldig gemacht.
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Heinz Wagner, Rechtsbeistand Hans Steihs an das Landgericht Marburg betreffend das Schreiben zur Entlastung seines Mandanten in der Strafsache wegen Brandstiftung. Marburg, 25. Oktober 1947
Heinz Wagner, Rechtsbeistand Hans Steihs an das Landgericht Marburg betreffend das Schreiben zur Entlastung seines Mandanten in der Strafsache wegen Brandstiftung. Marburg, 25. Oktober 1947
Heinz Wagner, Rechtsbeistand Hans Steihs an das Landgericht Marburg betreffend das Schreiben zur Entlastung seines Mandanten in der Strafsache wegen Brandstiftung. Marburg, 25. Oktober 1947
Heinz Wagner führt Beweise an, die seinen Mandanten entlasten sollen.
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Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. , 1. Verhandlungstag, 14. November 1947 [Dokumentenabschnitt 1]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. , 1. Verhandlungstag, 14. November 1947 [Dokumentenabschnitt 1]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. , 1. Verhandlungstag, 14. November 1947 [Dokumentenabschnitt 1]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. , 1. Verhandlungstag, 14. November 1947 [Dokumentenabschnitt 1]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. , 1. Verhandlungstag, 14. November 1947 [Dokumentenabschnitt 1]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. , 1. Verhandlungstag, 14. November 1947 [Dokumentenabschnitt 1]

Die Öffentliche Sitzung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg verhandelt die Strafsache gegen Hans Steih, Friedrich Groos, Paul Piscator, Heinrich Völker und Otto Spengler.

Erklärung des Angklagten Völker zu den Vorkommnissen am 09. November 1938. 

Vergleiche hierzu:

Urteilsverkündung

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Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. 2. Verhandlungstag und Urteilsverkündung, 21. November 1947 [Dokumentenabschnitt 9]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. 2. Verhandlungstag und Urteilsverkündung, 21. November 1947 [Dokumentenabschnitt 9]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. 2. Verhandlungstag und Urteilsverkündung, 21. November 1947 [Dokumentenabschnitt 9]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. 2. Verhandlungstag und Urteilsverkündung, 21. November 1947 [Dokumentenabschnitt 9]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. 2. Verhandlungstag und Urteilsverkündung, 21. November 1947 [Dokumentenabschnitt 9]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. 2. Verhandlungstag und Urteilsverkündung, 21. November 1947 [Dokumentenabschnitt 9]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. 2. Verhandlungstag und Urteilsverkündung, 21. November 1947 [Dokumentenabschnitt 9]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. 2. Verhandlungstag und Urteilsverkündung, 21. November 1947 [Dokumentenabschnitt 9]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. 2. Verhandlungstag und Urteilsverkündung, 21. November 1947 [Dokumentenabschnitt 9]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. 2. Verhandlungstag und Urteilsverkündung, 21. November 1947 [Dokumentenabschnitt 9]

Die Öffentliche Sitzung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg verhandelt die Strafsache gegen Hans Steih, Friedrich Groos, Paul Piscator, Heinrich Völker und Otto Spengler betreffend die Beteiligung am Synagogenbrand vom 09./10.11.1938 in Marburg.

Aussagen der Zeugen Johann Peter Fritsch, Christian Wege, Karl Müller und Hans Albrecht.

Es ergehen folgende Urteile:
Hans Steih: 3 Jahre Zuchthaus
Friedrich Groos: 1 Jahr und 6 Monate Zuchthaus
Paul Piscator: 1 Jahr Zuchthaus
Freispruch für Heinrich Völker und Otto Spengler.

Vergleiche hierzu:

Hauptdokument und das vorangehende Dokument (Dokumentenabschnitt 8)

 

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Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. , 2. Verhandlungstag, 21. November 1947 [Dokumentenabschnitt 8]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. , 2. Verhandlungstag, 21. November 1947 [Dokumentenabschnitt 8]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. , 2. Verhandlungstag, 21. November 1947 [Dokumentenabschnitt 8]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. , 2. Verhandlungstag, 21. November 1947 [Dokumentenabschnitt 8]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. , 2. Verhandlungstag, 21. November 1947 [Dokumentenabschnitt 8]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. , 2. Verhandlungstag, 21. November 1947 [Dokumentenabschnitt 8]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. , 2. Verhandlungstag, 21. November 1947 [Dokumentenabschnitt 8]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. , 2. Verhandlungstag, 21. November 1947 [Dokumentenabschnitt 8]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. , 2. Verhandlungstag, 21. November 1947 [Dokumentenabschnitt 8]

Die Öffentliche Sitzung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg verhandelt die Strafsache gegen Hans Steih, Friedrich Groos, Paul Piscator, Heinrich Völker und Otto Spengler betreffend die Beteiligung am Synagogenbrand vom 09./10.11.1938 in Marburg.

Aussagen der Zeugen Heinrich Schweinsberger und Hans Hillgruber. 

Vergleiche hierzu:

Hauptdokument und das vorangehende Dokument (Dokumentenabschnitt 7)

 

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Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a., 2. Verhandlungstag, 21. November 1947 [Dokumentenabschnitt 7]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a., 2. Verhandlungstag, 21. November 1947 [Dokumentenabschnitt 7]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a., 2. Verhandlungstag, 21. November 1947 [Dokumentenabschnitt 7]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a., 2. Verhandlungstag, 21. November 1947 [Dokumentenabschnitt 7]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a., 2. Verhandlungstag, 21. November 1947 [Dokumentenabschnitt 7]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a., 2. Verhandlungstag, 21. November 1947 [Dokumentenabschnitt 7]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a., 2. Verhandlungstag, 21. November 1947 [Dokumentenabschnitt 7]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a., 2. Verhandlungstag, 21. November 1947 [Dokumentenabschnitt 7]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a., 2. Verhandlungstag, 21. November 1947 [Dokumentenabschnitt 7]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a., 2. Verhandlungstag, 21. November 1947 [Dokumentenabschnitt 7]

Die Öffentliche Sitzung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg verhandelt die Strafsache gegen Hans Steih, Friedrich Groos, Paul Piscator, Heinrich Völker und Otto Spengler betreffend die Beteiligung am Synagogenbrand vom 09./10.11.1938 in Marburg.

Aussagen der Zeugen Ernst Albonesy, Elisabeth Barth, Karoline Mengel, Waldemar Braun und Heinrich Bersch.

Vergleiche hierzu: 

Hauptdokument und das vorangehende Dokument (Dokumentenabschnitt 6)

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Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a., 1. Verhandlungstag. 14. November 1947  [Dokumentenabschnitt 6]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a., 1. Verhandlungstag. 14. November 1947  [Dokumentenabschnitt 6]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a., 1. Verhandlungstag. 14. November 1947  [Dokumentenabschnitt 6]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a., 1. Verhandlungstag. 14. November 1947  [Dokumentenabschnitt 6]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a., 1. Verhandlungstag. 14. November 1947  [Dokumentenabschnitt 6]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a., 1. Verhandlungstag. 14. November 1947  [Dokumentenabschnitt 6]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a., 1. Verhandlungstag. 14. November 1947  [Dokumentenabschnitt 6]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a., 1. Verhandlungstag. 14. November 1947  [Dokumentenabschnitt 6]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a., 1. Verhandlungstag. 14. November 1947 [Dokumentenabschnitt 6]

Die Öffentliche Sitzung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg verhandelt die Strafsache gegen Hans Steih, Friedrich Groos, Paul Piscator, Heinrich Völker und Otto Spengler betreffend die Beteiligung am Synagogenbrand vom 09./10.11.1938 in Marburg.

Aussagen der Zeugen Oskar Wanger, Fritz Scharenberg, Frieda Wicke, Hans Schütte, Helene Piskator, Christoph Berdux und Ernst Albonesy.

Vergleiche hierzu:

Hauptdokument und das vorangehende Dokument (Dokumentenabschnitt 5)

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Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. , 1. Verhandlungstag, 14. November 1947 [Dokumentenabschnitt 5]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. , 1. Verhandlungstag, 14. November 1947 [Dokumentenabschnitt 5]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. , 1. Verhandlungstag, 14. November 1947 [Dokumentenabschnitt 5]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. , 1. Verhandlungstag, 14. November 1947 [Dokumentenabschnitt 5]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. , 1. Verhandlungstag, 14. November 1947 [Dokumentenabschnitt 5]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. , 1. Verhandlungstag, 14. November 1947 [Dokumentenabschnitt 5]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. , 1. Verhandlungstag, 14. November 1947 [Dokumentenabschnitt 5]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. , 1. Verhandlungstag, 14. November 1947 [Dokumentenabschnitt 5]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. , 1. Verhandlungstag, 14. November 1947 [Dokumentenabschnitt 5]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. , 1. Verhandlungstag, 14. November 1947 [Dokumentenabschnitt 5]

Die Öffentliche Sitzung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg verhandelt die Strafsache gegen Hans Steih, Friedrich Groos, Paul Piscator, Heinrich Völker und Otto Spengler betreffend die Beteiligung am Synagogenbrand vom 09./10.11.1938 in Marburg.

Aussagen der Zeugen Hans Schneider, Nikolaus Kleinhenn, Ludwig Weber, Ludwig Weibezahn, Willi Domsky und Heinrich Rimbach zur Beteiligung der Angeklagten am Synagogenbrand am 09. November 1938.

Vergleich hierzu:

Hauptdokument und weiter die das vorangegange Dokument (Dokumentenabschnitt 4)

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Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a., 1. Verhandlungstag, 14. November 1947 [Dokumentenabschnitt 4]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a., 1. Verhandlungstag, 14. November 1947 [Dokumentenabschnitt 4]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a., 1. Verhandlungstag, 14. November 1947 [Dokumentenabschnitt 4]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a., 1. Verhandlungstag, 14. November 1947 [Dokumentenabschnitt 4]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a., 1. Verhandlungstag, 14. November 1947 [Dokumentenabschnitt 4]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a., 1. Verhandlungstag, 14. November 1947 [Dokumentenabschnitt 4]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a., 1. Verhandlungstag, 14. November 1947 [Dokumentenabschnitt 4]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a., 1. Verhandlungstag, 14. November 1947 [Dokumentenabschnitt 4]

Die Öffentliche Sitzung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg verhandelt die Strafsache gegen Hans Steih, Friedrich Groos, Paul Piscator, Heinrich Völker und Otto Spengler betreffend die Beteiligung am Synagogenbrand vom 09./10.11.1938 in Marburg.

Aussagen der Zeugen Paul Penzler und Otto Domsky zur Beteiligung der Angeklagten am Synagogenbrand am 09. November 1938.

Vergleiche hierzu:

Hauptdokument und das vorangehende Dokument (Dokumentenabschnitt 3)

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Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a., 1. Verhandlungstag, 14. November 1947 [Dokumentenabschnitt 3]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a., 1. Verhandlungstag, 14. November 1947 [Dokumentenabschnitt 3]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a., 1. Verhandlungstag, 14. November 1947 [Dokumentenabschnitt 3]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a., 1. Verhandlungstag, 14. November 1947 [Dokumentenabschnitt 3]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a., 1. Verhandlungstag, 14. November 1947 [Dokumentenabschnitt 3]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a., 1. Verhandlungstag, 14. November 1947 [Dokumentenabschnitt 3]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a., 1. Verhandlungstag, 14. November 1947 [Dokumentenabschnitt 3]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a., 1. Verhandlungstag, 14. November 1947 [Dokumentenabschnitt 3]

Die Öffentliche Sitzung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg verhandelt die Strafsache gegen Hans Steih, Friedrich Groos, Paul Piscator, Heinrich Völker und Otto Spengler betreffend die Beteiligung am Synagogenbrand vom 09./10.11.1938 in Marburg.

Aussagen von: Hans Steih und Otto Spengler

Vergleiche hierzu:

Hauptdokument und das vorangehende Dokument (Dokumentenabschnitt 2)

 

 

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Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. , 1. Verhandlungstag, 14. November 1947 [Dokumentenabschnitt 2]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. , 1. Verhandlungstag, 14. November 1947 [Dokumentenabschnitt 2]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. , 1. Verhandlungstag, 14. November 1947 [Dokumentenabschnitt 2]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. , 1. Verhandlungstag, 14. November 1947 [Dokumentenabschnitt 2]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. , 1. Verhandlungstag, 14. November 1947 [Dokumentenabschnitt 2]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. , 1. Verhandlungstag, 14. November 1947 [Dokumentenabschnitt 2]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. , 1. Verhandlungstag, 14. November 1947 [Dokumentenabschnitt 2]
Hauptverhandlung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. , 1. Verhandlungstag, 14. November 1947 [Dokumentenabschnitt 2]

Die Öffentliche Sitzung der Strafkammer l des Landgerichts Marburg verhandelt die Strafsache gegen Hans Steih, Friedrich Groos, Paul Piscator, Heinrich Völker und Otto Spengler betreffend die Beteiligung am Synagogenbrand vom 09./10.11.1938 in Marburg.

Erklärung der Angklagten Groos und Piscator zu den Vorkommnissen am 09. November 1938.

Vergleiche hierzu:

Hauptdokument

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Rechtsanwalt Wagner legt gegen das Urteil vom 21.11.1947 in der Strafsache Steih u.a. am Landgericht Marburg Revision ein, 25. November 1947.
Rechtsanwalt Wagner legt gegen das Urteil vom 21.11.1947 in der Strafsache Steih u.a. am Landgericht Marburg Revision ein, 25. November 1947.
Mit dem Schreiben legt Rechtsanwalt Wagner gegen das Urteil vom 21.11.1947 (vgl. auch die Hauptverhandlung) in der Strafsache Steih u.a. am Landgericht Marburg Revision ein.
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Revisionsbegründung von Rechtsanwalt Wagner in der Strafsache gegen Steih u.a. an das Landgericht Marburg, 19. Februar 1948.
Revisionsbegründung von Rechtsanwalt Wagner in der Strafsache gegen Steih u.a. an das Landgericht Marburg, 19. Februar 1948.
Revisionsbegründung von Rechtsanwalt Wagner in der Strafsache gegen Steih u.a. an das Landgericht Marburg, 19. Februar 1948.
Revisionsbegründung von Rechtsanwalt Wagner in der Strafsache gegen Steih u.a. an das Landgericht Marburg, 19. Februar 1948.
Revisionsbegründung von Rechtsanwalt Wagner in der Strafsache gegen Steih u.a. an das Landgericht Marburg, 19. Februar 1948.
Revisionsbegründung von Rechtsanwalt Wagner in der Strafsache gegen Steih u.a. an das Landgericht Marburg, 19. Februar 1948.
Begründung der Revision vom 25.11.1947 gegen das Urteil vom 21.11.1947 in der Strafsache gegen Steih u.a..
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Urteil der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. Marburg, 21. November 1947
Urteil der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. Marburg, 21. November 1947
Urteil der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. Marburg, 21. November 1947
Urteil der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. Marburg, 21. November 1947
Urteil der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. Marburg, 21. November 1947
Urteil der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. Marburg, 21. November 1947
Urteil der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. Marburg, 21. November 1947
Urteil der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. Marburg, 21. November 1947
Urteil der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. Marburg, 21. November 1947
Urteil der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. Marburg, 21. November 1947
Urteil der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. Marburg, 21. November 1947
Urteil der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. Marburg, 21. November 1947
Urteil der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. Marburg, 21. November 1947
Urteil der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. Marburg, 21. November 1947
Urteil der Strafkammer l des Landgerichts Marburg betr. die Strafsache wg. Inbrandsetzung der Synagoge in Marburg gegen Steih u.a. Marburg, 21. November 1947

Urteilsverkündung in der Strafsache wegen Brandstiftung an der Synagoge in Marburg gegen Hans Steih, Friedrich Groos, Paul Piskator, Heinrich Völker und Otto Spengler. Am 21. November 1947 verurteilt das Gericht den Angeklagten Hans Steih zu 3 Jahren Zuchthaus wegen vorsätzlicher Brandstiftung und schwerem Landfriedensbruch als Rädelsführer und schwerem Hausfriedensbruch. Als Mittäter wird Friedrich Groos zu einem Jahr und 6 Monaten verurteilt. Paul Piskator muss für ein Jahr ins Zuchthaus. Völker und Spengler werden freigesprochen.

Das Gericht sieht es als bewiesen an, dass Hans Steih direkt an der Planung und der Brandlegung beteiligt gewesen war, auch wenn eingeräumt wird, dass der Befehl zur Inbrandsetzung bereits am Mittag des 09. November vom Propagandaministerium erteilt wurde und hierfür "bereits zwei Herren da wären, die abend die Synagoge anstecken sollten." (Bl. 206 v) Gleichwohl habe Steih Fußbodenöl in die Synagoge gegossen und evtl. selbst angezündet. Groos und Piskator wären in die Planungen involviert gewesen und hätten an der Durchführung mitgewirkt.

Vergleiche hierzu:

Hauptverhandlung

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Revisionsbegründung von Rechtsanwalt Olischläger in der Strafsache gegen Gross an das Landgericht Marburg, 18. Februar 1948
Revisionsbegründung von Rechtsanwalt Olischläger in der Strafsache gegen Gross an das Landgericht Marburg, 18. Februar 1948
Revisionsbegründung von Rechtsanwalt Olischläger in der Strafsache gegen Gross an das Landgericht Marburg, 18. Februar 1948
Revisionsbegründung gegen das Urteil vom 21.11.1947 in der Strafsache gegen Friedrich Gro(o)s(s) u.a.
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Stellungnahme der Rechtsanwälte Reich und Stakemann zur Revisionsbegründung der Staatsanwaltschaft in der Strafsache gegen Steih u.a. an das Landgericht Marburg, 06. März 1948
Stellungnahme der Rechtsanwälte Reich und Stakemann zur Revisionsbegründung der Staatsanwaltschaft in der Strafsache gegen Steih u.a. an das Landgericht Marburg, 06. März 1948
Stellungnahme der Rechtsanwälte Reich und Stakemann zur Revisionsbegründung der Staatsanwaltschaft in der Strafsache gegen Steih u.a. an das Landgericht Marburg, 06. März 1948
Stellungnahme zur Revisionsbegründung der Staatsanwaltschaft in der Strafsache gegen Steih u.a..
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Schreiben des Rechtsanwaltes Wagner an das Landgericht Marburg mit der Bitte um baldige Anberaumung der Hauptverhandlung über die eingelegten Revisionen seines Mandanten Steih, 22. Mai 1948.
Schreiben des Rechtsanwaltes Wagner an das Landgericht Marburg mit der Bitte um baldige Anberaumung der Hauptverhandlung über die eingelegten Revisionen seines Mandanten Steih, 22. Mai 1948.
Unter Verweis auf die lange Haftdauer des Angeklagten Hans Steih, bittet Rechtsanwalt Heinz Wagner um eine möglichst baldige Anberaumung der Hauptverhandlung über die eingelegten Revisionen durch die Anwälte der Angeklagten, sowie die der Oberstaatsanwaltschaft.
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Antrag der Staatsanwaltschaft beim Vorsitzenden des Strafsenats des Oberlandesgerichtes in Kassel, den Hauptverhandlungstermin betr. die Revisionen in der Strafsache Steih festzulegen, 26. Juni 1948.
Antrag der Staatsanwaltschaft beim Vorsitzenden des Strafsenats des Oberlandesgerichtes in Kassel, den Hauptverhandlungstermin betr. die Revisionen in der Strafsache Steih festzulegen, 26. Juni 1948.
Antrag der Staatsanwaltschaft beim Vorsitzenden des Strafsenats des Oberlandesgerichtes in Kassel, den Hauptverhandlungstermin betr. die Revisionen in der Strafsache Steih festzulegen, 26. Juni 1948.
Antrag der Staatsanwaltschaft beim Vorsitzenden des Strafsenats des Oberlandesgerichtes in Kassel, den Hauptverhandlungstermin betr. die Revisionen in der Strafsache Steih festzulegen, 26. Juni 1948.
Antrag der Staatsanwaltschaft beim Vorsitzenden des Strafsenats des Oberlandesgerichtes in Kassel, den Hauptverhandlungstermin betr. die Revisionen in der Strafsache Steih festzulegen, 26. Juni 1948.
Antrag der Staatsanwaltschaft beim Vorsitzenden des Strafsenats des Oberlandesgerichtes in Kassel, den Hauptverhandlungstermin betr. die Revisionen in der Strafsache Steih festzulegen, 26. Juni 1948.
Die Staatsanwaltschaft beantragt die Revisionen der Angeklagten Hans Steih, Friedrich Groos und Paul Piscator als unbegründet zu verwerfen, ferner die Sache gegen die Angeklagten Völker und Spengler zur erneuten Verhandlung an die Strafkammer in Marburg zurückzuverweisen.
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Abschrift über das Urteil des Oberlandesgerichtes in Kassel betr. die Revision der Angeklagten Steih, Groos und Piscator, 09. Juli 1948.
Abschrift über das Urteil des Oberlandesgerichtes in Kassel betr. die Revision der Angeklagten Steih, Groos und Piscator, 09. Juli 1948.
Abschrift über das Urteil des Oberlandesgerichtes in Kassel betr. die Revision der Angeklagten Steih, Groos und Piscator, 09. Juli 1948.
Abschrift über das Urteil des Oberlandesgerichtes in Kassel betr. die Revision der Angeklagten Steih, Groos und Piscator, 09. Juli 1948.
Abschrift über das Urteil des Oberlandesgerichtes in Kassel betr. die Revision der Angeklagten Steih, Groos und Piscator, 09. Juli 1948.
Abschrift über das Urteil des Oberlandesgerichtes in Kassel betr. die Revision der Angeklagten Steih, Groos und Piscator, 09. Juli 1948.
Abschrift über das Urteil des Oberlandesgerichtes in Kassel betr. die Revision der Angeklagten Steih, Groos und Piscator, 09. Juli 1948.
Abschrift über das Urteil des Oberlandesgerichtes in Kassel betr. die Revision der Angeklagten Steih, Groos und Piscator, 09. Juli 1948.
Die Revisionen von Hans Steih und Friedrich Groos zum Urteil des Landgerichtes Marburg vom 21.11.1947 werden abgewiesen. Das Urteil gegen Paul Piscator wird aufgehoben und die Sache zur weiteren Verhandlung an das Landgericht  Marburg verwiesen.
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Das Oberlandesgericht für Hessen informiert die Militärregierung in Hessen über den Termin für die Hauptverhandlung betr. die Revision der Angeklagten Steih, Groos und Piscator, 09. Juli 1948.
Das Oberlandesgericht für Hessen informiert die Militärregierung in Hessen über den Termin für die Hauptverhandlung betr. die Revision der Angeklagten Steih, Groos und Piscator, 09. Juli 1948.
Die Hauptverhandlung in der Revisionssache Hans Steih, Friedrich Groos und Paul Piscator  wird auf den 05. August 1948  festgesetzt.
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Revisionsbegründung des Oberstaatsanwaltes in Marburg an das Landgericht in Marburg in der Strafsache gegen Steih u.a., 12. Februar 1948
Revisionsbegründung des Oberstaatsanwaltes in Marburg an das Landgericht in Marburg in der Strafsache gegen Steih u.a., 12. Februar 1948
Die Revisionsbegründung, gerichtet an die Strafkammer des Landgerichts Marburg, fechtet das zu geringe Strafmaß für die Verurteilten Hans Steih, Friedrich Groos, Paul Piscator sowie Völker und Spengler an.
Antrag, die Sache noch einmal zur Verhandlung aufzunehmen.
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Schreiben des Rechtsanwaltes Wagner an das Landgericht Marburg mit der Bitte um Haftverschonung für seinen Mandanten Steih, 11. Juni 1948
Schreiben des Rechtsanwaltes Wagner an das Landgericht Marburg mit der Bitte um Haftverschonung für seinen Mandanten Steih, 11. Juni 1948
Schreiben des Rechtsanwaltes Wagner an das Landgericht Marburg mit der Bitte um Haftverschonung für seinen Mandanten Steih, 11. Juni 1948

Aufgrund des schlechten psychischen und physichen Zustandes seines Mandanten Hans Steih, bittet Rechtsanwalt Heinz Wagner darum diesen von der Fortdauer der Untersuchungshaft zu verschonen.

Ein urschriftlich beigefügtes ärztliches Gutachten erklärt Hans Steih aufgrund des Gesundheitszustandes für nicht mehr haftfähig.

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274 Marburg 125 Bd 2  Synagogenbrandstiftung 1938,  Hauptakte Teil 2
274 Marburg 125 Bd 2 Synagogenbrandstiftung 1938, Hauptakte Teil 2

Pogromnacht 1938 in Hessen
274 Marburg 125 Bd 4.1 Synagogenbrandstiftung 1938, Nebenakte 2

Die Akte "StAM 274 Marburg, Nr. 125, Bd. 2" befasst sich unter anderem mit der Strafsache gegen den Schneidermeister Hans Steih als Hauptbeschuldigten wegen Brandstiftung an der Marburger Synagoge im November 1938. Die große Strafkammer des Landgerichts Marburg spricht am 16. September 1952 das Urteil
Das Urteil vom 21. November 1947 (StAM 274 Marburg, Nr. 125, Bd. 1) wird aufgehoben, soweit es den Angeklagten Hans Steih betrifft. Steih wird wegen Aufforderung zu schwerer Brandstiftung an der Marburger Synagoge, in Tateinheit mit der Aufforderung zu schwerem Landfriedensbruch in einem Fall und wegen einfachem Landfriedensbruch in Tateinheit mit schwerem Hausfriedensbruch, zu einer Gefängnisstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt. Auf dieses Strafmaß wird die schon vorher verbüßte Strafe angerechnet.

 

Bearbeitet von Marcel Reck und Christian Siekmann

Mitschrift zur Sitzung der Strafkammer des Landgerichts Marburg betreffend die Anklage gegen Paul Piscator wegen Brandstiftung an der Synagoge in Marburg. Marburg, 08. Dezember 1948
Mitschrift zur Sitzung der Strafkammer des Landgerichts Marburg betreffend die Anklage gegen Paul Piscator wegen Brandstiftung an der Synagoge in Marburg. Marburg, 08. Dezember 1948
Mitschrift zur Sitzung der Strafkammer des Landgerichts Marburg betreffend die Anklage gegen Paul Piscator wegen Brandstiftung an der Synagoge in Marburg. Marburg, 08. Dezember 1948
Mitschrift zur Sitzung der Strafkammer des Landgerichts Marburg betreffend die Anklage gegen Paul Piscator wegen Brandstiftung an der Synagoge in Marburg. Marburg, 08. Dezember 1948
Mitschrift zur Sitzung der Strafkammer des Landgerichts Marburg betreffend die Anklage gegen Paul Piscator wegen Brandstiftung an der Synagoge in Marburg. Marburg, 08. Dezember 1948
Mitschrift zur Sitzung der Strafkammer des Landgerichts Marburg betreffend die Anklage gegen Paul Piscator wegen Brandstiftung an der Synagoge in Marburg. Marburg, 08. Dezember 1948
Mitschrift zur Sitzung der Strafkammer des Landgerichts Marburg betreffend die Anklage gegen Paul Piscator wegen Brandstiftung an der Synagoge in Marburg. Marburg, 08. Dezember 1948
Mitschrift zur Sitzung der Strafkammer des Landgerichts Marburg betreffend die Anklage gegen Paul Piscator wegen Brandstiftung an der Synagoge in Marburg. Marburg, 08. Dezember 1948
Mitschrift zur Sitzung der Strafkammer des Landgerichts Marburg betreffend die Anklage gegen Paul Piscator wegen Brandstiftung an der Synagoge in Marburg. Marburg, 08. Dezember 1948
Mitschrift zur Sitzung der Strafkammer des Landgerichts Marburg betreffend die Anklage gegen Paul Piscator wegen Brandstiftung an der Synagoge in Marburg. Marburg, 08. Dezember 1948

Zeugenaussagen von Friedrich Gross, Heinrich Rimbach und Paul Penzler zu den Vorgängen in der Synagogenbrandnacht vom 09./10. November 1938 betreffend die Beteiligung des Angeklagten Paul Piscators.
Dieser wird von der Anklage der schweren Brandstiftung freigesprochen aber wegen Landfriedensbruch in Tateinheit zu 6 Monaten Gefängnis veruteilt.

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Staatsanwaltschaftliche Aufzeichnung betr. eine Unterredung zwischen Luise Steih und dem Oberstaatsanwalt Schulz über bis dahin in der Hauptverhandlung gegen Hans Steih nicht berücksichtigte Untersuchungstatbestände, 04. Dezember 1949.
Staatsanwaltschaftliche Aufzeichnung betr. eine Unterredung zwischen Luise Steih und dem Oberstaatsanwalt Schulz über bis dahin in der Hauptverhandlung gegen Hans Steih nicht berücksichtigte Untersuchungstatbestände, 04. Dezember 1949.
Staatsanwaltschaftliche Aufzeichnung betr. eine Unterredung zwischen Luise Steih und dem Oberstaatsanwalt Schulz über bis dahin in der Hauptverhandlung gegen Hans Steih nicht berücksichtigte Untersuchungstatbestände, 04. Dezember 1949.

Die bis dahin nicht berücksichtigten Untersuchungstatbestände betreffen die Aussagen und Tatbestände von Voelker, Hillberg, Stollberg, Penssler, Gross, Brohaska, Poeppler, Renk, Weber, Richter sowie Bürgermeister a.D. Voss und Polizeimeister Lange.
 

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Urteil der großen Strafkammer des Landgerichts Marburg gegen den Schneidermeister Hans Steih wegen Brandstiftung, Landfriedensbruch und einfachen Hausfriedensbruchs. Marburg, 16. September 1952
Urteil der großen Strafkammer des Landgerichts Marburg gegen den Schneidermeister Hans Steih wegen Brandstiftung, Landfriedensbruch und einfachen Hausfriedensbruchs. Marburg, 16. September 1952
Urteil der großen Strafkammer des Landgerichts Marburg gegen den Schneidermeister Hans Steih wegen Brandstiftung, Landfriedensbruch und einfachen Hausfriedensbruchs. Marburg, 16. September 1952
Urteil der großen Strafkammer des Landgerichts Marburg gegen den Schneidermeister Hans Steih wegen Brandstiftung, Landfriedensbruch und einfachen Hausfriedensbruchs. Marburg, 16. September 1952
Urteil der großen Strafkammer des Landgerichts Marburg gegen den Schneidermeister Hans Steih wegen Brandstiftung, Landfriedensbruch und einfachen Hausfriedensbruchs. Marburg, 16. September 1952
Urteil der großen Strafkammer des Landgerichts Marburg gegen den Schneidermeister Hans Steih wegen Brandstiftung, Landfriedensbruch und einfachen Hausfriedensbruchs. Marburg, 16. September 1952
Urteil der großen Strafkammer des Landgerichts Marburg gegen den Schneidermeister Hans Steih wegen Brandstiftung, Landfriedensbruch und einfachen Hausfriedensbruchs. Marburg, 16. September 1952
Urteil der großen Strafkammer des Landgerichts Marburg gegen den Schneidermeister Hans Steih wegen Brandstiftung, Landfriedensbruch und einfachen Hausfriedensbruchs. Marburg, 16. September 1952
Urteil der großen Strafkammer des Landgerichts Marburg gegen den Schneidermeister Hans Steih wegen Brandstiftung, Landfriedensbruch und einfachen Hausfriedensbruchs. Marburg, 16. September 1952
Urteil der großen Strafkammer des Landgerichts Marburg gegen den Schneidermeister Hans Steih wegen Brandstiftung, Landfriedensbruch und einfachen Hausfriedensbruchs. Marburg, 16. September 1952
Urteil der großen Strafkammer des Landgerichts Marburg gegen den Schneidermeister Hans Steih wegen Brandstiftung, Landfriedensbruch und einfachen Hausfriedensbruchs. Marburg, 16. September 1952
Urteil der großen Strafkammer des Landgerichts Marburg gegen den Schneidermeister Hans Steih wegen Brandstiftung, Landfriedensbruch und einfachen Hausfriedensbruchs. Marburg, 16. September 1952
Urteil der großen Strafkammer des Landgerichts Marburg gegen den Schneidermeister Hans Steih wegen Brandstiftung, Landfriedensbruch und einfachen Hausfriedensbruchs. Marburg, 16. September 1952
Urteil der großen Strafkammer des Landgerichts Marburg gegen den Schneidermeister Hans Steih wegen Brandstiftung, Landfriedensbruch und einfachen Hausfriedensbruchs. Marburg, 16. September 1952
Urteil der großen Strafkammer des Landgerichts Marburg gegen den Schneidermeister Hans Steih wegen Brandstiftung, Landfriedensbruch und einfachen Hausfriedensbruchs. Marburg, 16. September 1952
Urteil der großen Strafkammer des Landgerichts Marburg gegen den Schneidermeister Hans Steih wegen Brandstiftung, Landfriedensbruch und einfachen Hausfriedensbruchs. Marburg, 16. September 1952
Urteil der großen Strafkammer des Landgerichts Marburg gegen den Schneidermeister Hans Steih wegen Brandstiftung, Landfriedensbruch und einfachen Hausfriedensbruchs. Marburg, 16. September 1952

In der Strafsache gegen den Schneidermeister Hans Steih spricht die große Strafkammer des Landgerichts Marburg am 16. September das Urteil:

Das Urteil gegen Hans Steih vom 21. November 1947 wird aufgehoben, soweit es den Angeklagten Hans Steih betrifft. Steih wird wegen Aufforderung zu schwerer Brandstiftung an der jüdischen Synagoge in Marburg in der Universitätsstraße verurteilt. Ferner in Tateinheit mit Aufforderung zum schweren Landfriedensbruch in einem Fall und ferner wegen einfachen Landfriedensbruch in Tateinheit mit schwerem Hausfriedensbruch zu einer Gefängnisstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt. Auf dieses Strafmaß wird die vorher verbüßte Strafe angerechnet.
 

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274 Marburg 125 Bd 3  Synagogenbrandstiftung 1938,  Nebenakte 1
274 Marburg 125 Bd 3 Synagogenbrandstiftung 1938, Nebenakte 1

Die Akte "StAM 274 Marburg, Band 3 - Synagogenbrandstiftung 1938, Nebenakte 1" befasst sich, wie die vorangehenden Akten, mit der Brandstiftung an der Marburger Synagoge in der Nacht vom 09. auf den 10. November 1938. Die Akte dokumentiert die Strafsache gegen den Schneidermeister Hans Steih wegen Landfriedensbruchs bei dem Landgericht Marburg, größtenteils den Schriftverkehr zwischen der Oberstaatsanwaltschaft Marburg mit dem hessischen Minister der Justiz. Die Akte enthält die Anklageschrift gegen Hans Steih, Friedrich Groos, Paul Piskator, Heinrich Völker und Otto Spengler und diesbezüglich eingelegten Revisionen seitens der Rechtsanwälte. Ferner enthält sie, im Zuge der Verteidigung Steihs, den Bericht selbigen über seinen Aufenthalt im Internierungslager. Auch finden sich unter den Schriftstücken Schreiben des ehemaligen Marburger Oberstaatsanwaltes Lautz, welche sich zeitnah mit der Brandstiftung an der Synagoge beschäftigen und die polizeiliche "Aufarbeitung" (mit dem fast obligatorischem Vermerk "Täter nicht zu ermitteln gewesen") von 1938 ein wenig beleuchten,

In den Dokumenten erscheint die "Jewish Restitution Successor Organization", die Nachfolge-Organisation ehedem jüdischer Gemeinden, welche sich ebenfalls mit der Aufarbeitung der NS-Verbrechen beschäftigt.

 

Bearbeitet von Christian Siekmann 

Oberstaatsanwalt Lautz an den Reichsminister der Justiz in Berlin betreffend die Aktionen gegen Juden aus Anlass des Pariser Attentats auf den deutschen Diplomaten vom Rath. Marburg, 15. November 1938
Oberstaatsanwalt Lautz an den Reichsminister der Justiz in Berlin betreffend die Aktionen gegen Juden aus Anlass des Pariser Attentats auf den deutschen Diplomaten vom Rath. Marburg, 15. November 1938
Oberstaatsanwalt Lautz an den Reichsminister der Justiz in Berlin betreffend die Aktionen gegen Juden aus Anlass des Pariser Attentats auf den deutschen Diplomaten vom Rath. Marburg, 15. November 1938
Oberstaatsanwalt Lautz an den Reichsminister der Justiz in Berlin betreffend die Aktionen gegen Juden aus Anlass des Pariser Attentats auf den deutschen Diplomaten vom Rath. Marburg, 15. November 1938

Oberstaatsanwalt Lautz schildert einige Beschädigungen an und Übergriffe gegen die Marburger Synagoge als Folge des jüdischen Attentats auf den deutschen Diplomaten vom Rath vom 07. November 1938 in Paris. In der Nacht zum 08. November wurden die Beschädigungen durchgeführt.

Das Dokument 262 zeigt die handschriftliche Fassung. 

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Anklageschrift gegen Hans Steih u.a. wegen Brandstiftung an der Marburger Synagoge u.a. Marburger Oberstaatsanwalt Hadding an die Strafkammer bei dem Landgericht: Marburg, 05. September 1947
Anklageschrift gegen Hans Steih u.a. wegen Brandstiftung an der Marburger Synagoge u.a. Marburger Oberstaatsanwalt Hadding an die Strafkammer bei dem Landgericht: Marburg, 05. September 1947
Anklageschrift gegen Hans Steih u.a. wegen Brandstiftung an der Marburger Synagoge u.a. Marburger Oberstaatsanwalt Hadding an die Strafkammer bei dem Landgericht: Marburg, 05. September 1947
Anklageschrift gegen Hans Steih u.a. wegen Brandstiftung an der Marburger Synagoge u.a. Marburger Oberstaatsanwalt Hadding an die Strafkammer bei dem Landgericht: Marburg, 05. September 1947

Anklageschrift gegen Hans Steih, Friedrich Groos, Paul Piskator, Heinrich Völker und Otto Spengler wegen gemeinschaftlicher Zusammenrottung und vorsätzlicher Brandstiftung etc. Steih und Gross gelten als Rädelsführer. Die Oberstaatsanwalt rekonstruiert den Tathergang und beschuldigt die Angeklagten der Brandstiftung und des Land- und Hausfriedensbruchs.

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Oberstaatsanwalt Marburg an die Kriminalpolizei Marburg betreffend neue Erkenntnisse in der Strafsache gegen Steih u.a. Marburg, 17. November 1947
Oberstaatsanwalt Marburg an die Kriminalpolizei Marburg betreffend neue Erkenntnisse in der Strafsache gegen Steih u.a. Marburg, 17. November 1947
Oberstaatsanwalt Marburg an die Kriminalpolizei Marburg betreffend neue Erkenntnisse in der Strafsache gegen Steih u.a. Marburg, 17. November 1947
Oberstaatsanwalt Marburg an die Kriminalpolizei Marburg betreffend neue Erkenntnisse in der Strafsache gegen Steih u.a. Marburg, 17. November 1947
Oberstaatsanwalt Marburg an die Kriminalpolizei Marburg betreffend neue Erkenntnisse in der Strafsache gegen Steih u.a. Marburg, 17. November 1947

Die Oberstaatsanwaltschaft bittet die Kriminalpolizei um beschleunigte Ermittlungen bezüglich der Aufenthaltsorte von Heinz Bersch, Hans Hillerg, (Peter?) Fritsch, Sohn/Vater des Bäckermeisters Schweinsberger u.a. Diese Personen hätten an einer detaillierten Vorbesprechung zur Durchführung der Brandstiftung teilgenommen.

Die Ergebnisse der polizeilichen Ermittlungen sind der Rückseite zu entnehmen. 

Bl. 270 und 271: Handschriftliche Fassungen  

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Hans Steih: "Mein Erleben im Internierungslager!" Marburg, 12. Mai 1948
Hans Steih: "Mein Erleben im Internierungslager!" Marburg, 12. Mai 1948
Hans Steih: "Mein Erleben im Internierungslager!" Marburg, 12. Mai 1948
Hans Steih: "Mein Erleben im Internierungslager!" Marburg, 12. Mai 1948
Hans Steih schildert seine Internierung, resultierend aus einer Denunziation durch die Amerikaner, wie Steih schreibt. Anfang April 1945 wäre er verhört und am 08. April in ein Internierungslager abtransportiert worden. Nach einigen Aufenthalten und geschilderten Misshandlungen kam Steih am 09. Juli 1945 in ein Durchgang- und Entlassungslager in  Idar-Oberstein. Steih schildert Schikanen, Misshandlungen und Lynchjustiz seitens der Amerikaner und Franzosen. Am 13. November wurde Steih aus dem Zuchthaus entlassen und am 18. Dezember gelangte er nach Marburg. Hier wird Steih mit dem Vorwurf der Brandstiftung an der Marburger Synaoge konfrontiert und wird am 12. Februar 1947 verhaftet und gerät in Untersuchungshaft. Steih versichert, er habe die Brandstifung nicht begangen.
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Jewish Restitution Successor Organization, Kassel an die Oberstaatsanwälte in Marburg, Kassel und Bremen, betreffend die Ansprüche gegen die Urheber und Beteiligten an der Reichspogromnacht 1938 in den genannten Städten. Kassel, 31. Januar 1949
Jewish Restitution Successor Organization, Kassel an die Oberstaatsanwälte in Marburg, Kassel und Bremen, betreffend die Ansprüche gegen die Urheber und Beteiligten an der Reichspogromnacht 1938 in den genannten Städten. Kassel, 31. Januar 1949
Die Nachfolge-Organisation ehedem jüdischer Gemeinden, bittet die Oberstaatsanwälte um die Geschäftszeichen der in Frage kommenden Strafakten und die Namen der abgeurteilten "Übeltäter" der Reichspogromnacht.
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Hess. Staatsministerium an den Oberstaatsanwalt bei dem Landgericht in Marburg betreffend die Aktenanforderung in der Strafsache wegen Synagogenbrandstiftung seitens der  "JRSO", Kassel Regional Offive, APO 171, US-Army. Wiesbaden, 21. April 1949
Hess. Staatsministerium an den Oberstaatsanwalt bei dem Landgericht in Marburg betreffend die Aktenanforderung in der Strafsache wegen Synagogenbrandstiftung seitens der "JRSO", Kassel Regional Offive, APO 171, US-Army. Wiesbaden, 21. April 1949
Über das Ersuchen der "Jewish Restitution Successor Organization" um Akteneinsicht, ist nocht nicht enschieden worden.
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Jewish Restitution Successor Organization, Kassel Regional Office an den Oberstaatsanwalt bei dem Landgericht, betreffend die kurzzeitige Überlassung der Strafakten "Hans Steih" und "Heinrich Born". Kassel, 31. März 1949.
Jewish Restitution Successor Organization, Kassel Regional Office an den Oberstaatsanwalt bei dem Landgericht, betreffend die kurzzeitige Überlassung der Strafakten "Hans Steih" und "Heinrich Born". Kassel, 31. März 1949.

Anfrage der Jewish Restitution Successor Organization zum kurzfristigen Überlassen der Strafakten "Steih" und "Born". Die Akten seien jedoch momentan nicht verfügbar.

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Antwortschreiben der Oberstaatsanwalt Marburg an die Jewish Restitution Successor Organization, Kassel Regional Office, betreffend die Beteiligten an der Synagogenbrandstiftung in Marburg. Marburg, 04. Februar 1949
Antwortschreiben der Oberstaatsanwalt Marburg an die Jewish Restitution Successor Organization, Kassel Regional Office, betreffend die Beteiligten an der Synagogenbrandstiftung in Marburg. Marburg, 04. Februar 1949
Oberstaatsanwalt Hadding teilt die Namen der Personen mit, die, aufgrund ihrer Täterschaft bei der Brandlegung an der Marburger Synaoge 1938, verurteilt worden.
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Marburger Oberstaatsanwalt Lautz an den Reichsminister der Justiz in Berlin betreffend den Brand der Marburger Synagoge. Marburg, 10. November 1938
Marburger Oberstaatsanwalt Lautz an den Reichsminister der Justiz in Berlin betreffend den Brand der Marburger Synagoge. Marburg, 10. November 1938
Marburger Oberstaatsanwalt Lautz an den Reichsminister der Justiz in Berlin betreffend den Brand der Marburger Synagoge. Marburg, 10. November 1938

Die Mitteilung an den Reichsminister der Justiz beinhaltet die Schilderung des Brandes der Marburger Synagoge. Die Ermittlungen nach den Brandstiftern wären ergebnislos verlaufen. Auch die Ermittlungen der Ortspolizeibehörde wären fruchtlos geblieben.

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Hess. Staatsministerium, Minister d. Justiz, an den Oberstaatsanwalt bei dem Landgericht in Marburg betreffend den allgemeinen Kenntnisstand der Ermittlungen gegen Steih u.a. wegen Brandstiftung etc. Wiesbaden, 02. Februar 1950. Anbei das Antwortschreiben
Hess. Staatsministerium, Minister d. Justiz, an den Oberstaatsanwalt bei dem Landgericht in Marburg betreffend den allgemeinen Kenntnisstand der Ermittlungen gegen Steih u.a. wegen Brandstiftung etc. Wiesbaden, 02. Februar 1950. Anbei das Antwortschreiben
Hess. Staatsministerium, Minister d. Justiz, an den Oberstaatsanwalt bei dem Landgericht in Marburg betreffend den allgemeinen Kenntnisstand der Ermittlungen gegen Steih u.a. wegen Brandstiftung etc. Wiesbaden, 02. Februar 1950. Anbei das Antwortschreiben
Das Hessische Staatsministerium bittet um Berichterstattung in der Strafsache gegen Steih u.a. Das Antwortschreiben enthält u.a. das Strafmaß der Verurteilten Steih und Groos.
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274 Marburg 125 Bd 4.1  Synagogenbrandstiftung 1938,  Nebenakte 2
274 Marburg 125 Bd 4.1 Synagogenbrandstiftung 1938, Nebenakte 2

Pogromnacht 1938 in Hessen
274 Marburg 125 Bd 4.1 Synagogenbrandstiftung 1938, Nebenakte 2

Aus der Akte "StAM 274 Marburg, Nr. 125, Bd. 4.1" und der Unterakte "Gruppe IV, Archiv Nr. 5878" wurden unter anderem einige Zeugenaussagen (Friedrich Groos, Hans Schneider, Nikolaus Kleinhenn und Paul Penzler) zu der Brandstiftung an der Marburger Synagoge in der Nacht vom 09. auf den 10. November 1938 in digitalisierter Form aufgenommen, in denen Indizien für eine Beteiligung Hans Steihs erkennbar sind.
Des Weiteren wurde der Bericht Hans Steihs "Mein Leben im Internierungslager " vom 12. Mai 1948 aufgenommen, in dem er unter anderem schildert, dass er nichts mit der Synagogenbrandstiftung zu tun hätte.

Bearbeiten von Christian Siekmann 

Kriminalpolizei Marburg betreffend die Brandstiftung an der Marburger Synagoge im Zuge des Novemberpogroms 1938. Aussage des SA Scharführers Paul Penzlers. Marburg, 15. April 1945
Kriminalpolizei Marburg betreffend die Brandstiftung an der Marburger Synagoge im Zuge des Novemberpogroms 1938. Aussage des SA Scharführers Paul Penzlers. Marburg, 15. April 1945
Paul Penzler gibt an, dass er, als er Kenntnis von der geplanten Brandstiftung erhielt, sich mit Entrüstung von der Sache abgewandt habe und nach Hause gegangen wäre. Vorher habe er unter anderem Sturmführer Hans Steih identifiziert und unterstellt ihm indirekt eine aktive Beteilidung an der Brandlegung an der Synaoge.
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Kriminalpolizei Marburg betreffend die Brandstiftung an der Marburger Synagoge im Zuge des Novemberpogroms 1938. Aussage von Hans Schneider. Marburg, 15. April 1945
Kriminalpolizei Marburg betreffend die Brandstiftung an der Marburger Synagoge im Zuge des Novemberpogroms 1938. Aussage von Hans Schneider. Marburg, 15. April 1945
Der SA-Mann Schneider gibt an, am 10. November 1938 vom SA-Scharführer Paul Penzler um 04.00 nachts zu einer "Einsatzübung in Zivil" geweckt worden zu sein. Zu diesem Zweck gingen sie in das SA-Sturmlokal Fronhof, in dem auch Sturmführer Hans Steih anwesend war.
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Kriminalpolizei Marburg betreffend die Brandstiftung an der Marburger Synagoge im Zuge des Novemberpogroms 1938. Aussage von Friedrich Groos. Marburg, 19. Mai 1945
Kriminalpolizei Marburg betreffend die Brandstiftung an der Marburger Synagoge im Zuge des Novemberpogroms 1938. Aussage von Friedrich Groos. Marburg, 19. Mai 1945
Kriminalpolizei Marburg betreffend die Brandstiftung an der Marburger Synagoge im Zuge des Novemberpogroms 1938. Aussage von Friedrich Groos. Marburg, 19. Mai 1945

Die Aussage des SA Mannes Friedrich Groos´ bezieht sich auf die Brandstiftung an der Marburger Synaoge. Groos identifiziert Brigadeführer Vielstich, Standartenführer Stollberg und Sturmführer Steih. Er stellt fest, dass die Planungen und Vorkehrungen zu dem Brand schon einige Tage vorher stattgefunden haben müssten.

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Polizeiverwaltung Marburg betreffend die Brandstiftung an der Marburger Synagoge im Zuge des Novemberpogroms 1938. Aussage des Hausmeisters der Synagoge in Marburg, Nikolaus Kleinhenn. Marburg, 02. Oktober 1945
Polizeiverwaltung Marburg betreffend die Brandstiftung an der Marburger Synagoge im Zuge des Novemberpogroms 1938. Aussage des Hausmeisters der Synagoge in Marburg, Nikolaus Kleinhenn. Marburg, 02. Oktober 1945
Aussage des Hausmeisters der Synagoge in Marburg, Nikolaus Kleinhenn. Wenige Stunden nach der Branstiftung habe er vor der Synage ca. 15 SA-Leute angetroffen, von denen er keinen habe identifizieren können. Die SA-Leute behinderten laut Kleinhenn die Löscharbeiten.
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Hans Steih: "Mein Erleben im Internierungslager!" Marburg, 12. Mai 1948.
Hans Steih: "Mein Erleben im Internierungslager!" Marburg, 12. Mai 1948.
Hans Steih: "Mein Erleben im Internierungslager!" Marburg, 12. Mai 1948.
Hans Steih: "Mein Erleben im Internierungslager!" Marburg, 12. Mai 1948.
Hans Steih: "Mein Erleben im Internierungslager!" Marburg, 12. Mai 1948.

Entnommen aus dem staatsanwaltlichen Gnadenhaft 15/55 des Landgerichts Marburg.

Hans Steih schildert seine Internierung, resultierend aus einer Denunziation durch die Amerikaner, wie Steih schreibt. Anfang April 1945 wäre er verhört und am 08. April in ein Internierungslager abtransportiert worden. Nach einigen Aufenthalten und geschilderten Misshandlungen kam Steih am 09. Juli 1945 in ein Durchgang- und Entlassungslager in  Idar-Oberstein. Steih schildert Schikanen, Misshandlungen und Lynchjustiz seitens der Amerikaner und Franzosen. Am 13. November wurde Steih aus dem Zuchthaus entlassen und am 18. Dezember gelangte er nach Marburg. Hier wird Steih mit dem Vorwurf der Brandstiftung an der Marburger Synaoge konfrontiert und wird am 12. Februar 1947 verhaftet und er gerät in Untersuchungshaft. Steih versichert, er habe die Brandstifung nicht begangen.

 

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274 Marburg 125 Bd 4.2  Synagogenbrandstiftung 1938,  Nebenakte: SA-Führer-Personal-Vorgang Hans Steih
274 Marburg 125 Bd 4.2 Synagogenbrandstiftung 1938, Nebenakte: SA-Führer-Personal-Vorgang Hans Steih

Die Akte "StAM 274 Marburg 125, Bd. 4.2 - Synagogenbrandstiftung 1938, Nebenakte: SA-Führer-Personal-Vorgang Hans Steih" enthält zahlreiche Dokumente, welche die Karriere Hans Steihs innerhalb der SA dokumentieren.

Auszugsweise stellt diese Akte die Karriere Hans Steihs innerhalb der SA dar. Sie enthält Ausweise, Lebenslauf, Personalbeschreibungen und Beurteilungen über Hans Steih und dessen psychischen und physischen Eigenschaften und inwiefern er für eine führende Position innerhalb der SA geeignet ist.

Steih wurde am 07. Januar 1937 zum Führer des Sturmes 3/J 11 a, SA-Brigade 48 Hessen, Standarte J 11 ernannt und schließlich am 31. August 1944 zur Beförderung zum Hauptsturmführer vorgeschlagen.

SA-Sturmführer Hans Steih war 1947 Hauptbeschuldigter im Prozess der Synagogenbrandstiftung in Marburg.

 

Bearbeitet von Christian Siekmann 

SA-Verpflichtungsschein von Hans Steih. 20.11.1931
SA-Verpflichtungsschein von Hans Steih. 20.11.1931
Dem Ersuchen um Aufnahme in die SA wird am 26.11.1931 stattgegeben.
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Führungszeugnis von Hans Steih, ausgestellt vom Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörde. Marburg, 08. September 1933
Führungszeugnis von Hans Steih, ausgestellt vom Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörde. Marburg, 08. September 1933
Führungszeugnis von Hans Steih im Zusammenhang mit dem geplanten Eintritt in die SA.
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Beurteilung Hans Steihs durch den Führer der Standarte J11. Marburg, 12. September 1933
Beurteilung Hans Steihs durch den Führer der Standarte J11. Marburg, 12. September 1933
Beurteilung Hans Steihs vom 12. September 1933 durch den Führer der Standarte J11.
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Führungszeugnis von Hans Steih, ausgestellt vom Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörde. Marburg, 19. Dezember 1933
Führungszeugnis von Hans Steih, ausgestellt vom Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörde. Marburg, 19. Dezember 1933
Führungszeugnis von Hans Steih zwecks Eintritt in die SA.
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Lebenslauf von Obertruppführer Hans Steih. Marburg, 03. Januar 1934
Lebenslauf von Obertruppführer Hans Steih. Marburg, 03. Januar 1934
Lebenslauf von Obertruppführer Hans Steih. Marburg, 03. Januar 1934
Handschriftlicher Lebenslauf des Obertruppführers Hans Steih.
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Lebenslauf Hans Steihs, Marburg 08. Januar 1934
Lebenslauf Hans Steihs, Marburg 08. Januar 1934
Lebenslauf Hans Steihs, Marburg 08. Januar 1934
Handschriftlicher Lebenslauf des Obertruppführers Hans Steih von 1934.
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SA Ausweis, Nr. 3102 von Hans Steih, ausgestellt am 15. Januar 1934. SA der NSDAP, Sturmbann I/J11 Marburg.
SA Ausweis, Nr. 3102 von Hans Steih, ausgestellt am 15. Januar 1934. SA der NSDAP, Sturmbann I/J11 Marburg.
SA Ausweis, Nr. 3102 von Hans Steih, ausgestellt am 15. Januar 1934. SA der NSDAP, Sturmbann I/J11 Marburg.

SA Ausweis von Hans Steih, ausgestellt am 15. Januar 1934 durch die SA der NSDAP, Sturmbann I/J11 Marburg. Eintritt in die SA am 20.11.1931, Parteimitglied seit dem 03.08.1925.

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SA der NSDAP, Standarte Jäger 11 betreffend Standartenbefehl Nr. 18/34. Marburg, 16. März 1934
SA der NSDAP, Standarte Jäger 11 betreffend Standartenbefehl Nr. 18/34. Marburg, 16. März 1934
Vermerk über Urlaubsbewilligung Hans Steihs unter gleichzeitiger Enthebung von seiner Dienststellung als Sturmführer.
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SA-Ausweis Hans Steihs, Gruppe Hessen, Brigade 48, Standarte Jäger 11, ausgestellt am 17. April 1937
SA-Ausweis Hans Steihs, Gruppe Hessen, Brigade 48, Standarte Jäger 11, ausgestellt am 17. April 1937
SA-Ausweis Hans Steihs, Gruppe Hessen, Brigade 48, Standarte Jäger 11, ausgestellt am 17. April 1937
SA-Ausweis Hans Steihs, Gruppe Hessen, Brigade 48, Standarte Jäger 11, ausgestellt am 17. April 1937.
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SA-Führerbeurteilung Hans Steihs durch die SA der NSDAP Standarte J11 Marburg und die SA der NSDAP Brigade Dillenburg. Marburg/Dillenburg 26. April 1934
SA-Führerbeurteilung Hans Steihs durch die SA der NSDAP Standarte J11 Marburg und die SA der NSDAP Brigade Dillenburg. Marburg/Dillenburg 26. April 1934
SA-Führerbeurteilung Hans Steihs durch die SA der NSDAP Standarte J11 Marburg und die SA der NSDAP Brigade Dillenburg. Marburg/Dillenburg 26. April 1934
Beurteilung der Qualitäten Hans Steihs durch die SA der NSDAP Standarte J11 Marburg und die SA der NSDAP Brigade Dillenburg.
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Personalfragebogen betreffend die Anlegung der SA-Personalakte Hans Steihs. Marburg, 01. Juni 1937
Personalfragebogen betreffend die Anlegung der SA-Personalakte Hans Steihs. Marburg, 01. Juni 1937
Personalfragebogen betreffend die Anlegung der SA-Personalakte Hans Steihs. Marburg, 01. Juni 1937
Personalfragebogen betreffend die Anlegung der SA-Personalakte Hans Steihs. Marburg, 01. Juni 1937
Personalfragebogen betreffend die Anlegung der SA-Personalakte Hans Steihs. Marburg, 01. Juni 1937
Personalfragebogen betreffend die Anlegung der SA-Personalakte Hans Steihs. Marburg, 01. Juni 1937
Personalfragebogen betreffend die Anlegung der SA-Personalakte Hans Steihs. Marburg, 01. Juni 1937
Personalfragebogen für die Anlegung der SA-Personalakte für SA-Führer.
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Personalbeschreibung des Hans Steih. Marburg, 01. Juni 1937
Personalbeschreibung des Hans Steih. Marburg, 01. Juni 1937
Personalbeschreibung des Hans Steih. Marburg, 01. Juni 1937

Personalbeschreibung Hans Steihs + vergrößertes Foto.

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Führer der Standarte Jäger 11 betreffend den Personalantrag auf Beförderung Hans Steihs zum Sturmführer. Marburg, 29. September 1937
Führer der Standarte Jäger 11 betreffend den Personalantrag auf Beförderung Hans Steihs zum Sturmführer. Marburg, 29. September 1937
Personalantrag auf Beförderung des Obertruppführers Hans Steih zum Sturmführer.
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Führer der SA-Grupenschule Hessen betreffend die Beurteilung des SA-Führers Hans Steih. Frankfurt a.M., 10. Dezember 1937
Führer der SA-Grupenschule Hessen betreffend die Beurteilung des SA-Führers Hans Steih. Frankfurt a.M., 10. Dezember 1937
Führer der SA-Grupenschule Hessen betreffend die Beurteilung des SA-Führers Hans Steih. Frankfurt a.M., 10. Dezember 1937
Beurteilung für SA-Führer Hans Steih, mit dem Vermerk: "Als Führer eines Sturmes geeignet."
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Führer der Standarte Jäger 11 betreffend den Personalantrag auf Ernennung Hans Steihs zum Führer des Sturmes 3/J11. Marburg, 01. März 1938
Führer der Standarte Jäger 11 betreffend den Personalantrag auf Ernennung Hans Steihs zum Führer des Sturmes 3/J11. Marburg, 01. März 1938
Personalantrag auf Ernennung Hans Steihs zum Führer des Sturmes 3/J11.
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SA der NSDAP, Standarte Jäger 11 an die SA-Brigade 48 betreffend öffentliche Äußerung Hans Steihs. Marburg, 12. Juni 1939
SA der NSDAP, Standarte Jäger 11 an die SA-Brigade 48 betreffend öffentliche Äußerung Hans Steihs. Marburg, 12. Juni 1939
Die Standarte Jäger 11 spricht dem Sturmführer Hans Steih ihr Vertrauen aus. Gleichwohl wurde er belehrt.
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Der Führer der Brigade 48 an die SA-Gruppe Hessen betreffend Sturmführer Hans Steih. 13. Juni 1939
Der Führer der Brigade 48 an die SA-Gruppe Hessen betreffend Sturmführer Hans Steih. 13. Juni 1939
Sturmführer Steih weist Vorwürfe zurück, er habe sich in der Öffentlichkeit falsch geäußert. Der Führer der Brigade 48 weist darauf hin, dass Steih als einsatzbereiter und zuverlässiger SA-Führer bekannt sei.
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Personal-Antrag auf Beförderung zum Obersturmführer des Sturmführers Hans Steih. Marburg, 8. Januar 1941
Personal-Antrag auf Beförderung zum Obersturmführer des Sturmführers Hans Steih. Marburg, 8. Januar 1941
Antrag auf Beförderung Hans Steihs zum Obersturmführer, da er ein unermüdlicher Arbeiter sei.
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Beurteilung für SA-Führer: Obersturmführer Hans Steih. Marburg, 31. August 1944
Beurteilung für SA-Führer: Obersturmführer Hans Steih. Marburg, 31. August 1944
Beurteilung für SA-Führer: Obersturmführer Hans Steih. Marburg, 31. August 1944
Beurteilung des Obersturmführers Hans Steih. Gesamturteil: als Sturmführer geeignet.
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Personal-Antrag auf Beförderung des Obersturmführers Hans Steih zum Hauptsturmführer. Marburg, 31. August 1944
Personal-Antrag auf Beförderung des Obersturmführers Hans Steih zum Hauptsturmführer. Marburg, 31. August 1944
Personal-Antrag auf Beförderung des Obersturmführers Hans Steih zum Hauptsturmführer.
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274 Marburg 26 Bd. 1 Synagogenbrandstiftung 1938,  Verfahren Stollberg 1950
274 Marburg 26 Bd. 1 Synagogenbrandstiftung 1938, Verfahren Stollberg 1950

Dokumentation der Strafsache gegen Kurt Stollberg (LG Marburg, 1950) wegen "Anstiftung zum schweren Landfriedensbruch u.a." im Zusammenhang der Synagogenbrandstiftung in Marburg am 9./10. November 1938 ist in Vorbereitung.

Mit den Urteilen gegen Hans Steih, Friedrich Groos und Paul Piscator aus der Verhandlung  vom 21.11.1947 sowie der Revisionsverhandlung vom 8.12.1948 war die justizielle Aufarbeitung der Synagogenbrandstiftung zunächst abgeschlossen, obwohl in diesen Verhandlungen immer wieder auch andere maßgebliche Beteiligte genannt worden waren, deren Aufenthalt aber durch die Folgen des Krieges nicht bekannt war. Erst als die Ehefrau und die Tochter des Hauptverurteilten Steih die Justiz 1949 darauf aufmerksam machten, dass sowohl der frühere SA-Mann Heinrich Peilstöcker als auch vor allem der frühere Führer der SA-Standarte 11 Kurt Stollberg inzwischen aus der Kriegsgefangenschaft entlassen waren, begannen erneute Ermittlungen. Diese Ermittlungen führten zur Anklageerhebung gegen Peilstöcker und Stollberg und zu einer weiteren Verhandlung wegen der Brandstiftung vor dem Landgericht Marburg am 8. und 11. August 1950.

Am 11. August 1950 wird folgendes Urteil gesprochen:

Der Angeklagte Stollberg wird wegen Anstiftung zum schweren Landfriedensbruch in Tateinheit  mit Aufforderung zur schweren Brandstiftung zu einem Jahr sechs Monaten Gefängnis verurteilt.

Der Angeklagte Peilstöcker wird freigesprochen.

Sowohl Stollberg als auch die Staatsanwaltschaft legten Revision gegen das Urteil ein. Die Revisionen wurden am 6. Juni 1951 vom OLG Frankfurt verworfen, das Urteil wurde rechtskräftig. Stollberg trat am 21.7.1952 seine Haft an und verbüßte ein Jahr, der Rest wurde auf dem Gnadenweg zur Bewährung ausgesetzt.

Auf Grund der Beweisaufnahme und der Urteile im Stollberg-Verfahren wurde das Verfahren gegen Hans Steih, der bereits fast zwei Jahre seiner Strafe verbüßt hatte, neu aufgenommen. Das Landgericht Marburg hob am 16.9.1952 das Urteil gegen Steih auf und verurteilte ihn nur noch wegen Aufforderung zur Brandstiftung und zum Landfriedensbruch sowie wegen Land- und Hausfriedensbruch zu einer Zuchthausstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Eine Teilnahme an der Brandstiftung selbst konnte ihm nach Aussage des Gerichts nicht nachgewiesen werden.

Die Gerichte haben also in mehreren Verfahren zwischen 1947 und 1952 4 der angeklagten SA-Männer zu Freiheitsstrafen zwischen 6  und 21 Monaten verurteilt; 3 Angeklagte wurden freigesprochen.

Bei kritischer Würdigung dieser Urteile bleiben über die hier eher vordergründigen Kriterien des Strafgesetzes hinaus doch zahlreiche Fragen offen. Der genaue Ablauf der Brandstiftung ist weiterhin zweifelhaft; die Rolle, die zwei angebliche SD-Männer aus Kassel spielten, ist ungeklärt. Inwieweit die Spitzen von Partei und Kommune in Marburg in das Verbrechen eingeweiht waren und der SA freie Hand ließen, selbst aber im Hintergrund blieben, wurde von den Gerichten nicht weiter untersucht.

Bearbeitet von Günter Lehmann

 

SA Standartenführer Stollberg in die Brandstiftung verwickelt? 
Vernehmungsprotokoll Friedrich Groos vom 19.05.1945
SA Standartenführer Stollberg in die Brandstiftung verwickelt? 
Vernehmungsprotokoll Friedrich Groos vom 19.05.1945
SA Standartenführer Stollberg in die Brandstiftung verwickelt? Vernehmungsprotokoll Friedrich Groos vom 19.05.1945

Gemäß dem Protokoll vom 19.05.1945 ergibt die Vernehmung des späteren Angeklagten Groos , dass am Abend des Synagogenbrands folgende "führende Männer der SA... im Fronhof zugegen waren: 1.) Brigadeführer Vielstich, Brigade 48,   2.) Standartenführer Stollberg..."

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Anordnung zu ersten Ermittlungen gegen Stollberg 1946
Anordnung zu ersten Ermittlungen gegen Stollberg 1946
Anordnung des Marburger Oberstaatsanwalts Hadding vom 26.08.1946 an die Kriminalpolizei Marburg zu ermitteln, inwieweit Vielstich und Stollberg am Brand der Synagoge beteiligt sind und wo sie sich zur Zeit befinden
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Kriminalpolizei berichtet am 06.09.1946, dass der Aufenthalt von Stollberg nicht ermittelt werden kann
Kriminalpolizei berichtet am 06.09.1946, dass der Aufenthalt von Stollberg nicht ermittelt werden kann
Bericht der Kriminalpolizei Marburg vom 06.09.1946 an den Oberstaatsanwalt: Sowohl Vielstich als auch Stollberg können nicht ermittelt werden. Beide seien aber in die Suchkartei des (amerikanischen) CIC aufgenommen. 
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Bis 1947 keine Fortschritte bei der Feststellung des Aufenthaltsortes von Stollberg (Vermerk des Untersuchungsrichters vom 18.07.1947)
Bis 1947 keine Fortschritte bei der Feststellung des Aufenthaltsortes von Stollberg (Vermerk des Untersuchungsrichters vom 18.07.1947)
Vermerk vom 18.07.1947 des Untersuchungsrichters beim Landgericht Marburg, dass Vielstich und Stollberg bisher nicht ermittelt worden sind. Feststellungen  bei der CIC hätten außerdem ergeben, dass Stollberg nicht in der dortigen Suchkartei aufgenommen ist. Das hatte die Marburger Kriminalpolizei ein Jahr vorher dem Oberstaatsanwalt berichtet.
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Hinweis darauf, dass Kurt Stollberg aus russischer Gefangenschaft zurück ist
(Protokoll vom 04.12.1949)
Hinweis darauf, dass Kurt Stollberg aus russischer Gefangenschaft zurück ist
(Protokoll vom 04.12.1949)
Hinweis darauf, dass Kurt Stollberg aus russischer Gefangenschaft zurück ist
(Protokoll vom 04.12.1949)
Hinweis darauf, dass Kurt Stollberg aus russischer Gefangenschaft zurück ist (Protokoll vom 04.12.1949)
Schriftliche Zusammenfassung vom 04.12.1949 einer Unterredung zwischen Frau Steih und ihrer Tochter mit Oberstaatsanwalt Schulz. Dabei informiert Fau Steih, dass Kurt Stollberg seit dem 13.11.1949 aus russischer Kriegsgefangenschaft zurück sei und nennt seine Anschrift. 
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Erste Vernehmung des Beschuldigten Stollberg vom 03.01.1950
Erste Vernehmung des Beschuldigten Stollberg vom 03.01.1950
Erste Vernehmung des Beschuldigten Stollberg vom 03.01.1950
Erste Vernehmung des Beschuldigten Stollberg vom 03.01.1950
Erste Vernehmung des Beschuldigten Stollberg vom 03.01.1950
Erste Vernehmung des Beschuldigten Stollberg vom 03.01.1950

Erste Vernehmung des Beschuldigten Kurt Stollberg in der Strafsache wegen schwerer Brandstiftung, schwerem Landfriedensbruch, Hausfriedensbruch bzw. Anstiftung dazu. Die Vernehmung wird vom Amtsgericht Idstein am 03.01.1950 vorgenommen. 

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Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950
Teil 1:
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950
Teil 1:
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950
Teil 1:
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950
Teil 1:
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950
Teil 1:
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950
Teil 1:
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950
Teil 1:
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg. Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 Teil 1:

Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950

Zeugenaufruf

Vernehmung der Angeklagten über ihre persönlichen Verhältnisse

Vortrag der Anklage

Erklärung der Angeklagten Stollberg und Peilstöcker zu den Beschuldigungen

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Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 
Teil 2:  Zeugenaussage Steih
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 
Teil 2:  Zeugenaussage Steih
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 
Teil 2:  Zeugenaussage Steih
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 
Teil 2:  Zeugenaussage Steih
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg. Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 Teil 2: Zeugenaussage Steih

Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950

Zeugenaussage des bereits 1947 wegen der Synagogenbrandstiftung verurteilten Hans Steih (1938 SA-Sturmführer des Reserve-Sturms 3 in der von Stollberg befehligten Standarte Jäger 11), der sich zur Zeit der Verhandlung noch in Haft befindet 

 

 

 

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Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 
Teil 3:  Zeugenaussagen Völker und Groß
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 
Teil 3:  Zeugenaussagen Völker und Groß
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 
Teil 3:  Zeugenaussagen Völker und Groß
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 
Teil 3:  Zeugenaussagen Völker und Groß
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 
Teil 3:  Zeugenaussagen Völker und Groß
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 
Teil 3:  Zeugenaussagen Völker und Groß
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 
Teil 3:  Zeugenaussagen Völker und Groß
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg. Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 Teil 3: Zeugenaussagen Völker und Groß

Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950

Zeugenaussagen der bereits 1947 wegen der Synagogenbrandstiftung verurteilten Heinrich Völker (1938 SA-Truppführer) und Friedrich Groß (1938 SA-Truppführer)

 

 

 

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Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 
Teil 4:  Zeugenaussage des Brandsachverständigen Dipl.Chemiker Grundmeyer
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 
Teil 4:  Zeugenaussage des Brandsachverständigen Dipl.Chemiker Grundmeyer
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 
Teil 4:  Zeugenaussage des Brandsachverständigen Dipl.Chemiker Grundmeyer
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 
Teil 4:  Zeugenaussage des Brandsachverständigen Dipl.Chemiker Grundmeyer
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 
Teil 4:  Zeugenaussage des Brandsachverständigen Dipl.Chemiker Grundmeyer
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg. Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 Teil 4: Zeugenaussage des Brandsachverständigen Dipl.Chemiker Grundmeyer

Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950

Zeugenaussage des Brandsachverständigen Dipl.Chemiker Grundmeyer

 

 

 

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Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 
Teil 5:  Zeugenaussage von Walter Voß (1938 Marburger Bürgermeister)
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 
Teil 5:  Zeugenaussage von Walter Voß (1938 Marburger Bürgermeister)
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 
Teil 5:  Zeugenaussage von Walter Voß (1938 Marburger Bürgermeister)
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg. Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 Teil 5: Zeugenaussage von Walter Voß (1938 Marburger Bürgermeister)

Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950

Zeugenaussage des Bürgermeisters a.D. Walter Voß (1938 Bürgermeister von Marburg, der damalige Oberbürgermeister Scheller ist im Krieg gefallen)

 

 

 

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Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 
Teil 6:  Zeugenaussagen
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 
Teil 6:  Zeugenaussagen
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 
Teil 6:  Zeugenaussagen
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 
Teil 6:  Zeugenaussagen
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 
Teil 6:  Zeugenaussagen
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 
Teil 6:  Zeugenaussagen
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 
Teil 6:  Zeugenaussagen
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 
Teil 6:  Zeugenaussagen
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 
Teil 6:  Zeugenaussagen
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 
Teil 6:  Zeugenaussagen
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg. Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 Teil 6: Zeugenaussagen

Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950

Zeugenaussage von Sofie Müller (Bekannte von Peilstöcker und des Zeugen Völker), Hans Schneider (1938 SA-Mann), Heinrich Rimbach (1938 SA-Truppführer im Nachrichtensturm), Otto Spengler (1938 SA-Truppführer im Nachrichtensturm)

 

 

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Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 
Teil 7:  Zeugenaussagen
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 
Teil 7:  Zeugenaussagen
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 
Teil 7:  Zeugenaussagen
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 
Teil 7:  Zeugenaussagen
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 
Teil 7:  Zeugenaussagen
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 
Teil 7:  Zeugenaussagen
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 
Teil 7:  Zeugenaussagen
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 
Teil 7:  Zeugenaussagen
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg. Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 Teil 7: Zeugenaussagen

Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950

Zeugenaussage von Hans Hilberg (1938 Sturmbannführer der SA), Ludwig Weibezahn (1938 SA-Mann), Wilhelm Möller (1938 Arbeitskollege des Zeugen Albonesy), Ernst Albonesy (1938 SA-Mann), Heinrich Schweinsberger (1938 SA-Mann), Robert Feußner (1938 Hausmeister im Landgrafenhaus der Universität direkt neben der Synagoge)

 

 

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Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 
Teil 8:  Zeugenaussage des früheren SA Brigadeführers Fritz Richter
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 
Teil 8:  Zeugenaussage des früheren SA Brigadeführers Fritz Richter
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 
Teil 8:  Zeugenaussage des früheren SA Brigadeführers Fritz Richter
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 
Teil 8:  Zeugenaussage des früheren SA Brigadeführers Fritz Richter
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg. Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 Teil 8: Zeugenaussage des früheren SA Brigadeführers Fritz Richter

Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950

Zeugenaussage von Fritz Richter, 1938 SA Brigadeführer in Marburg und damit Vorgesetzter von Stollberg

 

 

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Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 
Teil 9:  Zeugenaussagen
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 
Teil 9:  Zeugenaussagen
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 
Teil 9:  Zeugenaussagen
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 
Teil 9:  Zeugenaussagen
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 
Teil 9:  Zeugenaussagen
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg. Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950 Teil 9: Zeugenaussagen

Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 1. Verhandlungstag vom 8. August 1950

Zeugenaussagen von Otto Klötz (1938 SA-Mann), Georg Kersten (1938 SA Sturmführer des Nachrichtensturms), Richard Hörle (1938 SA-Mann), Johann Burg (1938 Kreisfeuerwehrführer des Landkreises Marburg)

Die Hauptverhandlung wird unterbrochen und auf den 11.08.1950 vertagt.

Kurt Stollberg wird in Untersuchungshaft genommen.

 

 

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Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 2. Verhandlungstag vom 11. August 1950 
Teil 1:  Zeugenaussagen
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 2. Verhandlungstag vom 11. August 1950 
Teil 1:  Zeugenaussagen
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 2. Verhandlungstag vom 11. August 1950 
Teil 1:  Zeugenaussagen
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 2. Verhandlungstag vom 11. August 1950 
Teil 1:  Zeugenaussagen
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 2. Verhandlungstag vom 11. August 1950 
Teil 1:  Zeugenaussagen
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 2. Verhandlungstag vom 11. August 1950 
Teil 1:  Zeugenaussagen
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 2. Verhandlungstag vom 11. August 1950 
Teil 1:  Zeugenaussagen
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg. Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 2. Verhandlungstag vom 11. August 1950 Teil 1: Zeugenaussagen

Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 2. Verhandlungstag vom 11. August 1950

 Die Verhandlung wird fortgesetzt.

Zeugenaussagen von Paul Penzler (1938 SA Oberscharführer) und Frieda Wicke (1938 Gastwirtin im Fronhof, des Lokals des SA-Sturms 3 schräg gegenüber der Synagoge)

 

 

 

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Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 2. Verhandlungstag vom 11. August 1950 
Teil 2:  Abschluß der Beweisaufnahme
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 2. Verhandlungstag vom 11. August 1950 
Teil 2:  Abschluß der Beweisaufnahme
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 2. Verhandlungstag vom 11. August 1950 
Teil 2:  Abschluß der Beweisaufnahme
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 2. Verhandlungstag vom 11. August 1950 
Teil 2:  Abschluß der Beweisaufnahme
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 2. Verhandlungstag vom 11. August 1950 
Teil 2:  Abschluß der Beweisaufnahme
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 2. Verhandlungstag vom 11. August 1950 
Teil 2:  Abschluß der Beweisaufnahme
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 2. Verhandlungstag vom 11. August 1950 
Teil 2:  Abschluß der Beweisaufnahme
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 2. Verhandlungstag vom 11. August 1950 
Teil 2:  Abschluß der Beweisaufnahme
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg. Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 2. Verhandlungstag vom 11. August 1950 Teil 2: Abschluß der Beweisaufnahme

Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 2. Verhandlungstag vom 11. August 1950

Befragung der Zeugen und Angeklagten

Abschluß der Beweisaufnahme

 

 

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Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 2. Verhandlungstag vom 11. August 1950 
Teil 3:  Anträge und Urteilsverkündung
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 2. Verhandlungstag vom 11. August 1950 
Teil 3:  Anträge und Urteilsverkündung
Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg. Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 2. Verhandlungstag vom 11. August 1950 Teil 3: Anträge und Urteilsverkündung

Verfahren gegen Stollberg und Peilstöcker betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Öffentliche Sitzung der Strafkammer III des LG Marburg, 2. Verhandlungstag vom 11. August 1950

Anträge von Staatsanwalt und Verteidigern

Letzte Worte der Angeklagten

Verkündung des Urteils:

Der Angeklagte Stollberg wird wegen Anstiftung zum schweren Landfriedensbruch in Tateinheit  mit Aufforderung zur schweren Brandstiftung zu einem Jahr sechs Monaten Gefängnis verurteilt.

Der Angeklagte Peilstöcker wird freigesprochen.

 

 

 

 

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Verfahren betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Urteil der Strafkammer III des LG Marburg vom 11. August 1950 gegen Stollberg und Peilstöcker  
Teil 4
Verfahren betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Urteil der Strafkammer III des LG Marburg vom 11. August 1950 gegen Stollberg und Peilstöcker  
Teil 4
Verfahren betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Urteil der Strafkammer III des LG Marburg vom 11. August 1950 gegen Stollberg und Peilstöcker  
Teil 4
Verfahren betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Urteil der Strafkammer III des LG Marburg vom 11. August 1950 gegen Stollberg und Peilstöcker  
Teil 4
Verfahren betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Urteil der Strafkammer III des LG Marburg vom 11. August 1950 gegen Stollberg und Peilstöcker  
Teil 4
Verfahren betr. Synagogenbrandstiftung Marburg. Urteil der Strafkammer III des LG Marburg vom 11. August 1950 gegen Stollberg und Peilstöcker Teil 4

Urteil der Strafkammer III des LG Marburg vom 11. August 1950 in der Strafsache gegen Stollberg und Peilstöcker wegen der Synagogenbrandstiftung Marburg.
(- 2 KLs 13/49 -)

Der Angeklagte Stollberg wird wegen Anstiftung zum schweren Landfriedensbruch in Tateinheit  mit Aufforderung zur schweren Brandstiftung zu einem Jahr sechs Monaten Gefängnis verurteilt.

Der Angeklagte Peilstöcker wird freigesprochen.

Teil 4 der schriftlichen Ausfertigung des Urteils

Gegen das Urteil haben sowohl der verurteilte Kurt Stollberg als auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, die aber vom Oberlandesgericht Frankfurt am 6. Juni 1951 beide verworfen wurden, so dass das Urteil des Marburger Landgerichts rechtskräftig wurde.

 

 

 

 

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Verfahren betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Urteil der Strafkammer III des LG Marburg vom 11. August 1950 gegen Stollberg und Peilstöcker  
Teil 3
Verfahren betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Urteil der Strafkammer III des LG Marburg vom 11. August 1950 gegen Stollberg und Peilstöcker  
Teil 3
Verfahren betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Urteil der Strafkammer III des LG Marburg vom 11. August 1950 gegen Stollberg und Peilstöcker  
Teil 3
Verfahren betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Urteil der Strafkammer III des LG Marburg vom 11. August 1950 gegen Stollberg und Peilstöcker  
Teil 3
Verfahren betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Urteil der Strafkammer III des LG Marburg vom 11. August 1950 gegen Stollberg und Peilstöcker  
Teil 3
Verfahren betr. Synagogenbrandstiftung Marburg. Urteil der Strafkammer III des LG Marburg vom 11. August 1950 gegen Stollberg und Peilstöcker Teil 3

Urteil der Strafkammer III des LG Marburg vom 11. August 1950 in der Strafsache gegen Stollberg und Peilstöcker wegen der Synagogenbrandstiftung Marburg.
(- 2 KLs 13/49 -)

Der Angeklagte Stollberg wird wegen Anstiftung zum schweren Landfriedensbruch in Tateinheit  mit Aufforderung zur schweren Brandstiftung zu einem Jahr sechs Monaten Gefängnis verurteilt.

Der Angeklagte Peilstöcker wird freigesprochen.

Teil 3 der schriftlichen Ausfertigung des Urteils

Gegen das Urteil haben sowohl der verurteilte Kurt Stollberg als auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, die aber vom Oberlandesgericht Frankfurt am 6. Juni 1951 beide verworfen wurden, so dass das Urteil des Marburger Landgerichts rechtskräftig wurde.

 

 

 

 

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Verfahren betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Urteil der Strafkammer III des LG Marburg vom 11. August 1950 gegen Stollberg und Peilstöcker  
Teil 2
Verfahren betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Urteil der Strafkammer III des LG Marburg vom 11. August 1950 gegen Stollberg und Peilstöcker  
Teil 2
Verfahren betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Urteil der Strafkammer III des LG Marburg vom 11. August 1950 gegen Stollberg und Peilstöcker  
Teil 2
Verfahren betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Urteil der Strafkammer III des LG Marburg vom 11. August 1950 gegen Stollberg und Peilstöcker  
Teil 2
Verfahren betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Urteil der Strafkammer III des LG Marburg vom 11. August 1950 gegen Stollberg und Peilstöcker  
Teil 2
Verfahren betr. Synagogenbrandstiftung Marburg. Urteil der Strafkammer III des LG Marburg vom 11. August 1950 gegen Stollberg und Peilstöcker Teil 2

Urteil der Strafkammer III des LG Marburg vom 11. August 1950 in der Strafsache gegen Stollberg und Peilstöcker wegen der Synagogenbrandstiftung Marburg.
(- 2 KLs 13/49 -)

Der Angeklagte Stollberg wird wegen Anstiftung zum schweren Landfriedensbruch in Tateinheit  mit Aufforderung zur schweren Brandstiftung zu einem Jahr sechs Monaten Gefängnis verurteilt.

Der Angeklagte Peilstöcker wird freigesprochen.

Teil 2 der schriftlichen Ausfertigung des Urteils

Gegen das Urteil haben sowohl der verurteilte Kurt Stollberg als auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, die aber vom Oberlandesgericht Frankfurt am 6. Juni 1951 beide verworfen wurden, so dass das Urteil des Marburger Landgerichts rechtskräftig wurde.

 

 

 

 

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Verfahren betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Urteil der Strafkammer III des LG Marburg vom 11. August 1950 gegen Stollberg und Peilstöcker  
Teil 1
Verfahren betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Urteil der Strafkammer III des LG Marburg vom 11. August 1950 gegen Stollberg und Peilstöcker  
Teil 1
Verfahren betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Urteil der Strafkammer III des LG Marburg vom 11. August 1950 gegen Stollberg und Peilstöcker  
Teil 1
Verfahren betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Urteil der Strafkammer III des LG Marburg vom 11. August 1950 gegen Stollberg und Peilstöcker  
Teil 1
Verfahren betr. Synagogenbrandstiftung Marburg.
Urteil der Strafkammer III des LG Marburg vom 11. August 1950 gegen Stollberg und Peilstöcker  
Teil 1
Verfahren betr. Synagogenbrandstiftung Marburg. Urteil der Strafkammer III des LG Marburg vom 11. August 1950 gegen Stollberg und Peilstöcker Teil 1

Urteil der Strafkammer III des LG Marburg vom 11. August 1950 in der Strafsache gegen Stollberg und Peilstöcker wegen der Synagogenbrandstiftung Marburg.
(- 2 KLs 13/49 -)

Der Angeklagte Stollberg wird wegen Anstiftung zum schweren Landfriedensbruch in Tateinheit  mit Aufforderung zur schweren Brandstiftung zu einem Jahr sechs Monaten Gefängnis verurteilt.

Der Angeklagte Peilstöcker wird freigesprochen.

Teil 1 der schriftlichen Ausfertigung des Urteils

Gegen das Urteil haben sowohl der verurteilte Kurt Stollberg als auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, die aber vom Oberlandesgericht Frankfurt am 6. Juni 1951 beide verworfen wurden, so dass das Urteil des Marburger Landgerichts rechtskräftig wurde.

 

 

 

 

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Haftantritt von Kurt Stollberg am 21.07.1952
Haftantritt von Kurt Stollberg am 21.07.1952

Einlieferungsnachweis der Straf- und Untersuchungshaftanstalt Wiesbaden zum Haftantritt von Kurt Stollberg am 21.07.1952.

Nach wenigen Wochen wurde er von Wiesbaden in die Strafanstalt Butzbach verlegt.

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Begnadigung von Kurt Stollberg nach einem Jahr Haft durch den Hessischen Justizminister am 30.04.1953
Begnadigung von Kurt Stollberg nach einem Jahr Haft durch den Hessischen Justizminister am 30.04.1953

Bescheid des Hessischen Ministers der Justiz vom 30.04.1953, dass die Vollstreckung der Haft von Kurt Stollberg nach einem Jahr am 20.07.1953 unterbrochen wird und der Rest der Strafe mit einer zweijährigen Bewährungsfrist ausgesetzt wird.

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Entlassung von Kurt Stollberg nach einem Jahr Haft  am 20.07.1953
Entlassung von Kurt Stollberg nach einem Jahr Haft am 20.07.1953

Abgangsmeldung der Strafanstalt Butzbach zur Entlassung von Kurt Stollberg am 20.07.1953.

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274 Marburg 324 Bd. 1 Landfriedensbruch Kirchhain 1938
274 Marburg 324 Bd. 1 Landfriedensbruch Kirchhain 1938

Die Ausstellung "Landfriedensbruch Kirchhain 1938" befasst sich mit den Ereignissen in der Kleinstadt Kirchhain während des Novemberpogroms 1938. Bemerkenswerterweise kam es hier bereits am 8. November 1938 zu Ausschreitungen gegen örtliche Juden.
Anhand von Gerichtsakten lassen sich die Geschehnisse in Kirchhain recht gut rekonstruieren: Am 8.11. 1938 hat sich eine Gruppe um den späteren Hauptangeklagten Walter Biedermann und die beiden höchsten örtlichen SS-Funktionäre versammelt und den Beschluss gefasst, "einigen Juden das Fell zu reinigen" (siehe Dok 89.2.0). Diese Gruppe nahm dann mehrere tätige Übergriffe vor, im Rahmen derer die Kirchhainer Juden Wertheim. Stern und Haas zum Teil schwer misshandelt worden sind. Zur Villa von Julius Plaut hat sich die Gruppe ebenfalls Zutritt verschafft, ihn aber nicht angetroffen. Zudem sandte die Gruppe eine Abordnung in umliegende Ortschaften, wo weitere Gewalttätigkeiten verübt worden sind.
Durch die Geschehnisse beeindruckt schloss sich auch eine Menge Kirchhainer Bürger der Gruppe um Biedermann und Teichmann an, mit oder unabhängig von denen Privaträume und Geschäfte jüdischer Mitbürger geplündert und verwüstet worden sind sowie die örtliche Synagoge im Innern zerstört worden ist.

Die justizielle Aufarbeitung dieses Falles begann mit einem NSDAP-Gaugerichtsverfahren gegen Biedermann & Co. Dieses sollte ermitteln, ob sich die Beschuldigten als Angehörige nationalsozialistischer Organisationen einer "Pflichtveletzung" schuldig gemacht hätten. Das Gericht befand indes, die Beschuldigten hätten "im gebilligten Rahmen dieser Aktion" gehandelt (siehe Dok 87.1).
Nachdem auf Beschluss des Untersuchungsrichters hin eine Spruchkammer die Geschehnisse untersucht hatte und zu dem Urteil gekommen war, es habe sich nicht um eine "spontane Volskerregung", sondern um eine geplante "Aktion" gehandelt, für deren Zustandekommen Hermann Mandt, Otto Teichmann, Ernst Techmann und Walter Biedermann in besonderer Weise verantwortlich gewesen seien (siehe Dok 87.12.0), klagte Oberstaatsanwalt Hadding u.a. die Gruppe um Biedermann im Dezember 1949 an (siehe Dok 87.16.0).

Ausstellungsraum 2 dokumentiert das angeregte Gerichtsverfahren mitsamt seinen Revisionen und Neuverhandlungen. Erst der Prozess vor dem Landgericht in Kassel im Dezember 1954 brachte ein abschließendes Urteil. Dieses Urteil und die zugehörige Verhandlung sind in Ausstellungsraum 3 dokumentiert. Die Ausstellungsräume 4 und 5 enthalten ergänzende Dokumente aus den Handakten der Staatsanwaltschaft. Ausstellungsraum 6 dokumentiert schließlich das Schicksal des Hauptangeklagten Walter Biedermann, der nach einjähriger Haftstrafe letztlich begnadigt worden ist (siehe Dok 92.5).

 

MP

Urteil des NSDAP-Gaugerichts Kurhessen gegen Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 17. März 1939
Urteil des NSDAP-Gaugerichts Kurhessen gegen Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 17. März 1939
Urteil des NSDAP-Gaugerichts Kurhessen gegen Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 17. März 1939
Urteil des NSDAP-Gaugerichts Kurhessen gegen Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 17. März 1939

Urteil des NSDAP-Gaugerichts Kurhessen gegen Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 17. März 1939.

Die Angeklagten Ernst Teichmann, Otto Teichmann, Willi Schütz, Georg Vaupel, Hermann Mandt, Walter Biedermann, Konrad Neebe, Georg Kleindopf, Heinrich Wisker, Paul Bohl, Wendolin Gruss, Fridolin Gruss und Paul Hausen werden im Prozess wegen "schwerer Misshandlung von Juden" freigesprochen.
Es handelte sich um ein Parteigerichtsverfahren; "eine Pflichtverletzung in ihrer Eigenschaft als Angehörige der Partei, ihren Gliederungen und der D.A.F." konnte den Angeklagten nicht nachgewiesen werden.
Das Verhalten der Beschuldigten im Zuge der "Judenaktion" in Kirchhain am 8.11.1938 fand "im gebilligten Rahmen dieser Aktion" statt.
Vorsitzender: Christofzik
Beisitzer: Sandrock, Brühmann, Schmidt (SA-Brigadeführer), Müller (SS-Standartenführer), Reuther (D.A.F.)

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Beschluss des Untersuchungsrichters beim Landgericht Marburg betreffend Voruntersuchungen gegen Beteiligte der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 2. Februar 1948.
Beschluss des Untersuchungsrichters beim Landgericht Marburg betreffend Voruntersuchungen gegen Beteiligte der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 2. Februar 1948.

Beschluss des Untersuchungsrichters beim Landgericht Marburg betreffend Voruntersuchungen gegen Beteiligte der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 2. Februar 1948.

Voruntersuchungen wegen "Gewalttätigkeiten gegen politisch andersdenkende Personen" und Hausfriedensbruch im November 1938 gegen Friedolin Gruss, Ernst Teichmann, Otto Teichmann, Willi Schütz, Hermann Mandt, Konrad Neebe, Georg Kleindopf, Heinrich Wisker und Paul Bohl.
Untersuchungen gegen Heinrich Metzler, Walter Biedermann und Karl Noll noch offen.
Abschlussbericht siehe Dok 87.15.

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Zeugenaussage von Polizeihauptwachtmeister Kaspar Heilmann betreffend Anweisung zu Dienst in Zivil während der Kirchhainer "Judenaktion" am 8. November, 24. Juni 1946
Zeugenaussage von Polizeihauptwachtmeister Kaspar Heilmann betreffend Anweisung zu Dienst in Zivil während der Kirchhainer "Judenaktion" am 8. November, 24. Juni 1946
Zeugenaussage von Polizeihauptwachtmeister Kaspar Heilmann betreffend Anweisung zu Dienst in Zivil während der Kirchhainer "Judenaktion" am 8. November, 24. Juni 1946

Zeugenaussage von Polizeihauptwachtmeister Kaspar Heilmann betreffend Anweisung zu Dienst in Zivil während der Kirchhainer "Judenaktion" am 8. November, 24. Juni 1946.

Anweisung von Bürgermeister Heinrich Metzler an Heilmann, nicht auf die Straße zu gehen. Während der "Judenaktion" am Abend Wiederholung des Befehls. Später Anweisung, in Zivil auf der Straße Dienst zu leisten.

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Zeugenaussage Gendarmerie-Meister Karl Hofacker betreffend Verbot zu Dienst in Uniform während der Kirchhainer "Judenaktion" am 8. November, 22. Juni 1946
Zeugenaussage Gendarmerie-Meister Karl Hofacker betreffend Verbot zu Dienst in Uniform während der Kirchhainer "Judenaktion" am 8. November, 22. Juni 1946

Zeugenaussage Gendarmerie-Meister Karl Hofacker betreffend Verbot zu Dienst in Uniform während der Kirchhainer "Judenaktion" am 8. November, 22. Juni 1946.

Hofacker hat am Abend des 8. November von Abteilungsführer Mai den Bescheid erhalten, keinen Dienst in Uniform auszuführen.
Erst nach Anruf beim Landratsamt Marburg wegen der Plünderung im Hause Plaut wieder Dienst in Uniform.

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Zeugenaussage Regierungsoberinspektor i.R. Ludwig Seufer betreffend Besichtigung Kirchhains am Abend der "Judenaktion" am 8. November 1938, 18. Februar 1948
Zeugenaussage Regierungsoberinspektor i.R. Ludwig Seufer betreffend Besichtigung Kirchhains am Abend der "Judenaktion" am 8. November 1938, 18. Februar 1948
Zeugenaussage Regierungsoberinspektor i.R. Ludwig Seufer betreffend Besichtigung Kirchhains am Abend der "Judenaktion" am 8. November 1938, 18. Februar 1948
Zeugenaussage Regierungsoberinspektor i.R. Ludwig Seufer betreffend Besichtigung Kirchhains am Abend der "Judenaktion" am 8. November 1938, 18. Februar 1948

Zeugenaussage Regierungsoberinspektor i.R. Ludwig Seufer betreffend Besichtigung Kirchhains am Abend der "Judenaktion" am 8. November 1938, 18. Februar 1948.

Ludwig Seufer war Regierungsinspektor und Sachbearbeiter für polizieliche und politische Angelegenheiten beim Landratsamt Marburg/L.

Seufer wurde vom Landratsamt über Vorgänge in Kirchhain informiert. Nach Gespräch mit Gestapo Anweisung, gegen Misshandlungen von Juden und Plünderungen einzuschreiten.
Bericht über Zerstörung der Inneneinrichtung der Synagoge und Demolierung der Villa Stern in Krichhain, Zerstörung der Synagoge Neustadt, Ausschreitungen in Schweinsberg und Niederklein.

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Zeugenaussagen von Verschiedenen zur Ermittlung der Rädelsführer beim Ablauf der Kirchhainer "Judenaktion" 1938, zusammengestellt am 4. April 1948
Zeugenaussagen von Verschiedenen zur Ermittlung der Rädelsführer beim Ablauf der Kirchhainer "Judenaktion" 1938, zusammengestellt am 4. April 1948
Zeugenaussagen von Verschiedenen zur Ermittlung der Rädelsführer beim Ablauf der Kirchhainer "Judenaktion" 1938, zusammengestellt am 4. April 1948

Zeugenaussagen von Verschiedenen zur Ermittlung der Rädelsführer beim Ablauf der Kirchhainer "Judenaktion" 1938, zusammengestellt am 4. April 1948.

Verschiedene Auszüge aus Zeugenaussagen zum Ablauf der "Judenaktion". Aussagen von Heinrich Holz und Georg Becker vor dem Gaugericht, von Konrad Neebe und Anna Schmidt vor der Spruchkammer sowie Auszug aus der Hauptverhandlung des NSDAP-Gaugerichts Kurhessen.

Nach Holz habe sich die HJ verabredet, die Synagoge zu zerstören. Am 2. Juni 1948 hat Holz diese Aussage als unrichtig verworfen (Dokument "Zeugenaussage Holz").
Nach Becker Verprügelung des Juden Wertheim und Plünderung der Synagoge unter dem Kommando von Otto Teichmann. Weil Becker während des Krieges starb, liegen von ihm keine späteren Aussagen vor.
Nach Verhandlung Gaugericht hatten die Angeklagten "den Entschluss gefasst, Juden zu verprügeln".

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Zeugenaussage von Heinrich Alexejeff betreffend Hausfriedensbruch der Villa Plaut im Zuge der Kirchhainer "Judenaktion" am 8. November, 7. Mai 1948
Zeugenaussage von Heinrich Alexejeff betreffend Hausfriedensbruch der Villa Plaut im Zuge der Kirchhainer "Judenaktion" am 8. November, 7. Mai 1948
Zeugenaussage von Heinrich Alexejeff betreffend Hausfriedensbruch der Villa Plaut im Zuge der Kirchhainer "Judenaktion" am 8. November, 7. Mai 1948

Zeugenaussage von Heinrich Alexejeff betreffend Hausfriedensbruch der Villa Plaut im Zuge der Kirchhainer "Judenaktion" am 8. November, 7. Mai 1948.

Mit anderen Jugendlichen hat Alexejeff nach 20 Uhr die Haustür der Villa Plaut aufgebrochen. Mit mehreren Jugendlichen und Erwachsenen drang er in die Villa ein.

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Bericht des Bezirks-Hauptmann der Gendarmerie Adam Mai über die Kichhainer "Judenaktion" von 1938 an das Militär-Gouvernement Marburg/L., 18. Juli 1945
Bericht des Bezirks-Hauptmann der Gendarmerie Adam Mai über die Kichhainer "Judenaktion" von 1938 an das Militär-Gouvernement Marburg/L., 18. Juli 1945
Bericht des Bezirks-Hauptmann der Gendarmerie Adam Mai über die Kichhainer "Judenaktion" von 1938 an das Militär-Gouvernement Marburg/L., 18. Juli 1945
Bericht des Bezirks-Hauptmann der Gendarmerie Adam Mai über die Kichhainer "Judenaktion" von 1938 an das Militär-Gouvernement Marburg/L., 18. Juli 1945
Bericht des Bezirks-Hauptmann der Gendarmerie Adam Mai über die Kichhainer "Judenaktion" von 1938 an das Militär-Gouvernement Marburg/L., 18. Juli 1945
Bericht des Bezirks-Hauptmann der Gendarmerie Adam Mai über die Kichhainer "Judenaktion" von 1938 an das Militär-Gouvernement Marburg/L., 18. Juli 1945
Bericht des Bezirks-Hauptmann der Gendarmerie Adam Mai über die Kichhainer "Judenaktion" von 1938 an das Militär-Gouvernement Marburg/L., 18. Juli 1945
Bericht des Bezirks-Hauptmann der Gendarmerie Adam Mai über die Kichhainer "Judenaktion" von 1938 an das Militär-Gouvernement Marburg/L., 18. Juli 1945
Bericht des Bezirks-Hauptmann der Gendarmerie Adam Mai über die Kichhainer "Judenaktion" von 1938 an das Militär-Gouvernement Marburg/L., 18. Juli 1945
Bericht des Bezirks-Hauptmann der Gendarmerie Adam Mai über die Kichhainer "Judenaktion" von 1938 an das Militär-Gouvernement Marburg/L., 18. Juli 1945
Bericht des Bezirks-Hauptmann der Gendarmerie Adam Mai über die Kichhainer "Judenaktion" von 1938 an das Militär-Gouvernement Marburg/L., 18. Juli 1945

Bericht des Bezirks-Hauptmann der Gendarmerie Adam Mai über die Kichhainer "Judenaktion" von 1938 an das Militär-Gouvernement Marburg/L., 18. Juli 1945.

Am 8. November 1938 sollte "zum großen Schlag gegen die Juden ausgeholt werden". Die geplanten Aktionen seien Polizei und Gendarmerie unbekannt geblieben. Die Brandstiftung der Synagoge konnte nur knapp verhindert werden.
Bericht über das Ausmaß der Zerstörungen in Kirchhain.
Haupttäter Ernst Teichmann und Fridolin Gruss (beide SS).
In anschließenden Vernehmungen hätten die Opfer die Täter aus Angst nicht benannt.

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Zeugenaussage von Polizeimeister i.R. Christian Reith betreffend Verbot von Dienst in Uniform am Abend des Kirchhainer "Judenaktion" 1938, 2. Juni 1948
Zeugenaussage von Polizeimeister i.R. Christian Reith betreffend Verbot von Dienst in Uniform am Abend des Kirchhainer "Judenaktion" 1938, 2. Juni 1948
Zeugenaussage von Polizeimeister i.R. Christian Reith betreffend Verbot von Dienst in Uniform am Abend des Kirchhainer "Judenaktion" 1938, 2. Juni 1948

Zeugenaussage von Polizeimeister i.R. Christian Reith betreffend Verbot von Dienst in Uniform am Abend des Kirchhainer "Judenaktion" 1938, 2. Juni 1948.

Reith habe die Wesiung erhalten, keinen Dienst in Uniform zu verrichten. Er sei daher in Zivil auf die Straße gegangen und löste die Menschenmenge in der Villa Plaut auf.

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Zeugenaussage von Bürgermeister Heinrich Metzler betreffend Einschreiten gegen Gewalttätigkeiten und Plünderungen während der Kirchhainer "Judenaktion" 1938, 5. Juni 1948
Zeugenaussage von Bürgermeister Heinrich Metzler betreffend Einschreiten gegen Gewalttätigkeiten und Plünderungen während der Kirchhainer "Judenaktion" 1938, 5. Juni 1948
Zeugenaussage von Bürgermeister Heinrich Metzler betreffend Einschreiten gegen Gewalttätigkeiten und Plünderungen während der Kirchhainer "Judenaktion" 1938, 5. Juni 1948
Zeugenaussage von Bürgermeister Heinrich Metzler betreffend Einschreiten gegen Gewalttätigkeiten und Plünderungen während der Kirchhainer "Judenaktion" 1938, 5. Juni 1948

Zeugenaussage von Bürgermeister Heinrich Metzler betreffend Einschreiten gegen Gewalttätigkeiten und Plünderungen während der Kirchhainer "Judenaktion" 1938, 5. Juni 1948.

Am Abend des 8. November ist Heinrich Metzler als Bürgermeister nach eigener Aussage persönlich gegen Gewalttätigkeiten und Plünderungen eingeschritten und habe "alles getan, um den Juden in Kirchhain [...] Schutz zu gewähren."
Er berichtet von Kritik seitens eines SS-Führers daran, dass in Krichhain die Synagoge nicht zerstört worden sei.
Einen Anruf an die örtlichen Polizisten mit Befehl zu Dienst in Zivil will er nicht gegeben haben.

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Zeugenaussage von Ernst Teichmann betreffend Ablauf der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juli 1948
Zeugenaussage von Ernst Teichmann betreffend Ablauf der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juli 1948
Zeugenaussage von Ernst Teichmann betreffend Ablauf der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juli 1948
Zeugenaussage von Ernst Teichmann betreffend Ablauf der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juli 1948

Zeugenaussage von Ernst Teichmann betreffend Ablauf der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juli 1948.

Ernst Teichmann hat sich mit Otto Teichmann, Walter Biedermann, Wendolin Gruß und Hermann Mandt getroffen. Er sei an den Gewalttätigkeiten und Plünderungen nicht aktiv beteiligt gewesen und habe sogar geholfen, die Zerstörung der Synagoge zu verhindern.

Ernst Teichmann hat diese Aussage am 6. November ergänzt (siehe Dok 87.15).

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Urteil der Spruchkammer Marburg/L. gegen Walter Biedermann betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Juli 1948 [Dokumentabschnitt 1]
Urteil der Spruchkammer Marburg/L. gegen Walter Biedermann betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Juli 1948 [Dokumentabschnitt 1]
Urteil der Spruchkammer Marburg/L. gegen Walter Biedermann betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Juli 1948 [Dokumentabschnitt 1]
Urteil der Spruchkammer Marburg/L. gegen Walter Biedermann betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Juli 1948 [Dokumentabschnitt 1]
Urteil der Spruchkammer Marburg/L. gegen Walter Biedermann betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Juli 1948 [Dokumentabschnitt 1]
Urteil der Spruchkammer Marburg/L. gegen Walter Biedermann betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Juli 1948 [Dokumentabschnitt 1]
Urteil der Spruchkammer Marburg/L. gegen Walter Biedermann betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Juli 1948 [Dokumentabschnitt 1]
Urteil der Spruchkammer Marburg/L. gegen Walter Biedermann betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Juli 1948 [Dokumentabschnitt 1]
Urteil der Spruchkammer Marburg/L. gegen Walter Biedermann betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Juli 1948 [Dokumentabschnitt 1]

Urteil der Spruchkammer Marburg/L. gegen Walter Biedermann betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Juli 1948 [Dokumentabschnitt 1].

Walter Biedermann wird von der Spruchkammer in die Gruppe II der Verantwortlichen.
Sein Vermögen wird eingezogen, er unterliegt fortan Wohnungs-, Arbeits- und Aufenthaltsbeschränkungen und trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kirchhainer "Judenaktion" sei nicht "Ausdruck einer spontanen Volkserregung", sondern von höchsten Parteistellen geplant worden. Obwohl ohne offizielles Amt in NSDAP, sei Biedermann Urheber und Hauptverantwortlicher der Aktion gewesen.
Biedermanns Plan habe nur die Misshandlung einiger Kirchhainer Juden vorgesehen, nicht aber Verwüstung und Plünderung.
Neben Biedermann auch erhöhte Verantwortung für Ernst Teichmann, der als SS-Obersturmführer die Aktion hätte verhindern können. 

Zusammensetzung Spruchkammer: Hans Martzloff (Vorsitz), Konrad Wagner, Rudolf Gnau, Dietrich Birksenstock, Ernst Feldpausch. Öfftl. Kläger: Ernst Pelz

Aus technischen Gründen ist das Dokument in zwei Abschnitte geteilt:
Abschnitt 2 siehe Dok 87.12.1.

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Urteil der Spruchkammer Marburg/L. gegen Walter Biedermann betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Juli 1948 [Dokumentabschnitt 2]
Urteil der Spruchkammer Marburg/L. gegen Walter Biedermann betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Juli 1948 [Dokumentabschnitt 2]
Urteil der Spruchkammer Marburg/L. gegen Walter Biedermann betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Juli 1948 [Dokumentabschnitt 2]
Urteil der Spruchkammer Marburg/L. gegen Walter Biedermann betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Juli 1948 [Dokumentabschnitt 2]
Urteil der Spruchkammer Marburg/L. gegen Walter Biedermann betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Juli 1948 [Dokumentabschnitt 2]
Urteil der Spruchkammer Marburg/L. gegen Walter Biedermann betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Juli 1948 [Dokumentabschnitt 2]
Urteil der Spruchkammer Marburg/L. gegen Walter Biedermann betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Juli 1948 [Dokumentabschnitt 2]

Urteil der Spruchkammer Marburg/L. gegen Walter Biedermann betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Juli 1948 [Dokumentabschnitt 2].

Walter Biedermann wird von der Spruchkammer in die Gruppe II der Verantwortlichen eingestuft.
Sein Vermögen wird eingezogen, er unterliegt fortan Wohnungs-, Arbeits- und Aufenthaltsbeschränkungen und trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kirchhainer "Judenaktion" sei nicht "Ausdruck einer spontanen Volkserregung", sondern von höchsten Parteistellen geplant worden. Obwohl ohne offizielles Amt in NSDAP, sei Biedermann Urheber und Hauptverantwortlicher der Aktion gewesen.
Biedermanns Plan habe nur die Misshandlung einiger Kirchhainer Juden vorgesehen, nicht aber Verwüstung und Plünderung.
Neben Biedermann auch erhöhte Verantwortung für Ernst Teichmann, der als SS-Obersturmführer die Aktion hätte verhindern können. 

Zusammensetzung Spruchkammer: Hans Martzloff (Vorsitz), Konrad Wagner, Rudolf Gnau, Dietrich Birksenstock, Ernst Feldpausch. Öfftl. Kläger: Ernst Pelz.

Aus technischen Gründen ist das Dokument in zwei Abschnitte geteilt:
Abschnitt 1 siehe Dok 87.12.0

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Verhandlungsprotokoll zum Spruchkammerverfahren betreffend Verhalten der örtlichen Polizeibehörden und Einschreiten gegen die Kirchhainer "Judenaktion" 1938, 5. - 16. Juli 1948 [Dokumentabschnitt 1]
Verhandlungsprotokoll zum Spruchkammerverfahren betreffend Verhalten der örtlichen Polizeibehörden und Einschreiten gegen die Kirchhainer "Judenaktion" 1938, 5. - 16. Juli 1948 [Dokumentabschnitt 1]
Verhandlungsprotokoll zum Spruchkammerverfahren betreffend Verhalten der örtlichen Polizeibehörden und Einschreiten gegen die Kirchhainer "Judenaktion" 1938, 5. - 16. Juli 1948 [Dokumentabschnitt 1]
Verhandlungsprotokoll zum Spruchkammerverfahren betreffend Verhalten der örtlichen Polizeibehörden und Einschreiten gegen die Kirchhainer "Judenaktion" 1938, 5. - 16. Juli 1948 [Dokumentabschnitt 1]
Verhandlungsprotokoll zum Spruchkammerverfahren betreffend Verhalten der örtlichen Polizeibehörden und Einschreiten gegen die Kirchhainer "Judenaktion" 1938, 5. - 16. Juli 1948 [Dokumentabschnitt 1]
Verhandlungsprotokoll zum Spruchkammerverfahren betreffend Verhalten der örtlichen Polizeibehörden und Einschreiten gegen die Kirchhainer "Judenaktion" 1938, 5. - 16. Juli 1948 [Dokumentabschnitt 1]
Verhandlungsprotokoll zum Spruchkammerverfahren betreffend Verhalten der örtlichen Polizeibehörden und Einschreiten gegen die Kirchhainer "Judenaktion" 1938, 5. - 16. Juli 1948 [Dokumentabschnitt 1]
Verhandlungsprotokoll zum Spruchkammerverfahren betreffend Verhalten der örtlichen Polizeibehörden und Einschreiten gegen die Kirchhainer "Judenaktion" 1938, 5. - 16. Juli 1948 [Dokumentabschnitt 1]
Verhandlungsprotokoll zum Spruchkammerverfahren betreffend Verhalten der örtlichen Polizeibehörden und Einschreiten gegen die Kirchhainer "Judenaktion" 1938, 5. - 16. Juli 1948 [Dokumentabschnitt 1]

Verhandlungsprotokoll zum Spruchkammerverfahren betreffend Verhalten der örtlichen Polizeibehörden und Einschreiten gegen die Kirchhainer "Judenaktion" 1938, 5. - 16. Juli 1948 [Dokumentabschnitt 1].

Der Auszug aus dem Verhandlungsprotokoll befasst sich mit den Aussagen der Kirchhainer Polizeibeamten Heilmann, Hofacker, Mai, Reith und dem Bürgermeister Metzler (siehe Dok 87.3, Dok 87.4, Dok 87.8, Dok 87.9 und 87.10). 
Alle Polizeibeamten haben den Befehl erhalten, nicht oder nur in Zivil zum Dienst auf die Straße zu gehen. Wer den Befehl dazu gegeben hat, bleibt ungeklärt.
Erst nach Anweisungen aus dem Landratsamt Marburg seien die Polizeibeamten offiziell gegen die Aktion eingeschritten.

Aus technischen Gründen ist das Dokuemnt in zwei Abschnitte geteilt:
Abschnitt 2 siehe Dok 87.13.1.

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Verhandlungsprotokoll zum Spruchkammerverfahren betreffend Verhalten der örtlichen Polizeibehörden und Einschreiten gegen die Kirchhainer "Judenaktion" 1938, 5. - 16. Juli 1948 [KOPIE mit Ausstellungsraum-Zuordnung]

Verhandlungsprotokoll zum Spruchkammerverfahren betreffend Verhalten der örtlichen Polizeibehörden und Einschreiten gegen die Kirchhainer "Judenaktion" 1938, 5. - 16. Juli 1948.

Der Auszug aus dem Verhandlungsprotokoll befasst sich mit den Aussagen der Kirchhainer Polizeibeamten Heilmann, Hofacker, Mai, Reith und dem Bürgermeister Metzler (siehe Dok 87.3, Dok 87.4, Dok 87.8, Dok 87.9 und 87.10). 
Alle Polizeibeamten haben den Befehl erhalten, nicht oder nur in Zivil zum Dienst auf die Straße zu gehen. Wer den Befehl dazu gegeben hat, bleibt ungeklärt.
Erst nach Anweisungen aus dem Landratsamt Marburg seien die Polizeibeamten offiziell gegen die Aktion eingeschritten.

Aus technischen Gründen ist das Dokuemnt in zwei Abschnitte geteilt:
Abschnitt 21 siehe Dok 87.13.0.

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Ergänzende Zeugenaussage von Ernst Teichmann betreffend Plan und und Anweisung zur Kirchhainer "Judenaktion" 1938, 6. November 1948
Ergänzende Zeugenaussage von Ernst Teichmann betreffend Plan und und Anweisung zur Kirchhainer "Judenaktion" 1938, 6. November 1948
Ergänzende Zeugenaussage von Ernst Teichmann betreffend Plan und und Anweisung zur Kirchhainer "Judenaktion" 1938, 6. November 1948

Ergänzende Zeugenaussage von Ernst Teichmann betreffend Plan und und Anweisung zur Kirchhainer "Judenaktion" 1938, 6. November 1948.

In Ergänzung seiner Aussage am 5. Juli 1948 (siehe Dok 87.11) schildert Teichmann, dass Walter Biedermann und Wendolin Gruß angesichts der Ausschreitungen in anderen Orten den Plan zum Asudruck gebracht hätten, die Kirchhainer Synagoge in Brand zu setzen. Teichmann selbst habe nicht das Kommando über die Aktion gehabt.

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Schlussbericht des Untersuchungsrichters beim Landgericht Marburg betreffend Kirchhainer "Judenaktion" vom 8. November 1938, 18. November 1948
Schlussbericht des Untersuchungsrichters beim Landgericht Marburg betreffend Kirchhainer "Judenaktion" vom 8. November 1938, 18. November 1948
Schlussbericht des Untersuchungsrichters beim Landgericht Marburg betreffend Kirchhainer "Judenaktion" vom 8. November 1938, 18. November 1948
Schlussbericht des Untersuchungsrichters beim Landgericht Marburg betreffend Kirchhainer "Judenaktion" vom 8. November 1938, 18. November 1948

Schlussbericht des Untersuchungsrichters beim Landgericht Marburg betreffend Kirchhainer "Judenaktion" vom 8. November 1938, 18. November 1948.

In seiner abschließenden Berichterstattung der Voruntersuchung (siehe Beschluss zur Voruntersuchung Dok 87.2) teilt der Untersuchungsrichter die Vorgänge am 8. November in Kirchhain in zwei Phasen ein: Führend für die Planung der "Judenaktion" sei Walter Biedermann gewesen, an der Durchführung hätten u.a. Ernst und Otto Teichmann, Hermann Mandt und Heinrich Wisker mitgewirkt.
Bei den Verantwortlichen für die Zerstörung der Inneneinrichtung der Synagoge und den Plünderungen handele es sich um "andere Personen aus Kirchhain und Umgebeung".

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Anklageschrift des Oberstaatsanwaltes Hadding in Marburg/L. betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" am 8. November 1938, 15. Dezember 1949 [Dokumentabschnitt 1]
Anklageschrift des Oberstaatsanwaltes Hadding in Marburg/L. betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" am 8. November 1938, 15. Dezember 1949 [Dokumentabschnitt 1]
Anklageschrift des Oberstaatsanwaltes Hadding in Marburg/L. betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" am 8. November 1938, 15. Dezember 1949 [Dokumentabschnitt 1]
Anklageschrift des Oberstaatsanwaltes Hadding in Marburg/L. betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" am 8. November 1938, 15. Dezember 1949 [Dokumentabschnitt 1]
Anklageschrift des Oberstaatsanwaltes Hadding in Marburg/L. betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" am 8. November 1938, 15. Dezember 1949 [Dokumentabschnitt 1]
Anklageschrift des Oberstaatsanwaltes Hadding in Marburg/L. betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" am 8. November 1938, 15. Dezember 1949 [Dokumentabschnitt 1]
Anklageschrift des Oberstaatsanwaltes Hadding in Marburg/L. betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" am 8. November 1938, 15. Dezember 1949 [Dokumentabschnitt 1]
Anklageschrift des Oberstaatsanwaltes Hadding in Marburg/L. betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" am 8. November 1938, 15. Dezember 1949 [Dokumentabschnitt 1]
Anklageschrift des Oberstaatsanwaltes Hadding in Marburg/L. betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" am 8. November 1938, 15. Dezember 1949 [Dokumentabschnitt 1]

Anklageschrift des Oberstaatsanwaltes Hadding in Marburg/L. betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" am 8. November 1938, 15. Dezember 1949 [Dokumentabschnitt 1].

Oberstaatsanwalt Hadding klagt bei der Strafkammer des Landgerichts Marburg/ L. u.a Walter Biedermann, Ernst Teichmann, Otto Teichmann und Hermann Mandt "des schweren Landfriedensbruchs in Tateinheit mit schweren Hausfriedensbruchs und gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung in mehreren Fällen" an.
Außerdem erhebt er Anklage gegen diverse Kirchhainer Bürger, die sich an den Plünderungen und der Zerstörung der Synagogeneinrichtung beteiligt hatten.
Hadding erklärt, dass die Aktion nicht Ausdruck einer Volksempörung gewesen sei, sondern "von den höheren und örtlichen Parteistellen planmäßig inszeniert" worden sei. Die Planung der Aktion durch Biedermann sei mit der SS-Standarte abgesprochen gewesen.
Die Misshandlung der örtlichen jüdischen Einwohner Plaut, Wertheim, Haas und Stern sei unter dem Kommando Otto Teichmanns gestanden.
Ein Teil der Angeklagten habe dann die Synagoge im Innern beschädigt.

Nach Beendigung der "offiziellen" Aktion seien durch "eine über hundertköpfige Menge" weitere Zerstörungen, Plünderungen und Verwüstungen der Synagoge und Wohnhäusern jüdischer Einwohner Kirchhains vorgenommen worden. Gegen diese gemeinschaftliche Aktion sei von den örtlichen Polizeibehörden auf Befehl zunächst kein Widerstand erfolgt.

"Der intellektuelle Urheber und Anstifter der gesamten Aktion" sei Walter Biedermann.
Aufgrund seines Ranges und dem damit verbundenen Einfluss sei auch Ernst Teichmann "in besonderer Weise verantwortlich," ebenfalls Otto Teichmann.
Bürgermeister Metzler wirft Hadding vor, wider besseres Wissen die ihm unterstandenen Polizeikräfte nicht eingesetzt zu haben.

Eine Strafverjährung schließ Hadding aus, weil gegen die vom NSDAP- Gaugericht Kurhessen (siehe Dokument) benannten Täter "aus politischen Gründen" kein Strafverfahren eingeleitet worden ist, "weil die damaligen Staatsorgane entweder das Geschehene billigten oder aber eine Blosstellung des Nationalsozialismus durch Aufdeckung der Beteiligung der nationalsozialistischen Täter, insbesondere der SS-Angehörigen, verhindern wollten".

Aus technischen Gründen ist das Dokument in vier Abschnitte geteilt:
Abschnitt 2 siehe Dok 16.1.
Abschnitt 3 siehe Dok 16.2.
Abschnitt 4 siehe Dok 16.3.

 

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Anklageschrift des Oberstaatsanwaltes Hadding in Marburg/L. betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" am 8. November 1938, 15. Dezember 1949 [Dokumentabschnitt 3]
Anklageschrift des Oberstaatsanwaltes Hadding in Marburg/L. betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" am 8. November 1938, 15. Dezember 1949 [Dokumentabschnitt 3]
Anklageschrift des Oberstaatsanwaltes Hadding in Marburg/L. betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" am 8. November 1938, 15. Dezember 1949 [Dokumentabschnitt 3]
Anklageschrift des Oberstaatsanwaltes Hadding in Marburg/L. betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" am 8. November 1938, 15. Dezember 1949 [Dokumentabschnitt 3]
Anklageschrift des Oberstaatsanwaltes Hadding in Marburg/L. betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" am 8. November 1938, 15. Dezember 1949 [Dokumentabschnitt 3]
Anklageschrift des Oberstaatsanwaltes Hadding in Marburg/L. betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" am 8. November 1938, 15. Dezember 1949 [Dokumentabschnitt 3]
Anklageschrift des Oberstaatsanwaltes Hadding in Marburg/L. betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" am 8. November 1938, 15. Dezember 1949 [Dokumentabschnitt 3]
Anklageschrift des Oberstaatsanwaltes Hadding in Marburg/L. betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" am 8. November 1938, 15. Dezember 1949 [Dokumentabschnitt 3]
Anklageschrift des Oberstaatsanwaltes Hadding in Marburg/L. betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" am 8. November 1938, 15. Dezember 1949 [Dokumentabschnitt 3]

Anklageschrift des Oberstaatsanwaltes Hadding in Marburg/L. betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" am 8. November 1938, 15. Dezember 1949 [Dokumentabschnitt 3].

Oberstaatsanwalt Hadding klagt bei der Strafkammer des Landgerichts Marburg/ L. u.a Walter Biedermann, Ernst Teichmann, Otto Teichmann und Hermann Mandt "des schweren Landfriedensbruchs in Tateinheit mit schweren Hausfriedensbruchs und gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung in mehreren Fällen" an.
Außerdem erhebt er Anklage gegen diverse Kirchhainer Bürger, die sich an den Plünderungen und der Zerstörung der Synagogeneinrichtung beteiligt hatten.
Hadding erklärt, dass die Aktion nicht Ausdruck einer Volksempörung gewesen sei, sondern "von den höheren und örtlichen Parteistellen planmäßig inszeniert" worden sei. Die Planung der Aktion durch Biedermann sei mit der SS-Standarte abgesprochen gewesen.
Die Misshandlung der örtlichen jüdischen Einwohner Plaut, Wertheim, Haas und Stern sei unter dem Kommando Otto Teichmanns gestanden.
Ein Teil der Angeklagten habe dann die Synagoge im Innern beschädigt.

Nach Beendigung der "offiziellen" Aktion seien durch "eine über hundertköpfige Menge" weitere Zerstörungen, Plünderungen und Verwüstungen der Synagoge und Wohnhäusern jüdischer Einwohner Kirchhains vorgenommen worden. Gegen diese gemeinschaftliche Aktion sei von den örtlichen Polizeibehörden auf Befehl zunächst kein Widerstand erfolgt.

"Der intellektuelle Urheber und Anstifter der gesamten Aktion" sei Walter Biedermann.
Aufgrund seines Ranges und dem damit verbundenen Einfluss sei auch Ernst Teichmann "in besonderer Weise verantwortlich," ebenfalls Otto Teichmann.
Bürgermeister Metzler wirft Hadding vor, wider besseres Wissen die ihm unterstandenen Polizeikräfte nicht eingesetzt zu haben.

Eine Strafverjährung schließ Hadding aus, weil gegen die vom NSDAP- Gaugericht Kurhessen (siehe Dokument) benannten Täter "aus politischen Gründen" kein Strafverfahren eingeleitet worden ist, "weil die damaligen Staatsorgane entweder das Geschehene billigten oder aber eine Blosstellung des Nationalsozialismus durch Aufdeckung der Beteiligung der nationalsozialistischen Täter, insbesondere der SS-Angehörigen, verhindern wollten".

Aus technischen Gründen ist das Dokument in vier Abschnitte geteilt:
Abschnitt 1 siehe Dok 16.0.
Abschnitt 2 siehe Dok 16.1.
Abschnitt 4 siehe Dok 16.3.

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Anklageschrift des Oberstaatsanwaltes Hadding in Marburg/L. betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" am 8. November 1938, 15. Dezember 1949 [Dokumentabschnitt 4]
Anklageschrift des Oberstaatsanwaltes Hadding in Marburg/L. betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" am 8. November 1938, 15. Dezember 1949 [Dokumentabschnitt 4]
Anklageschrift des Oberstaatsanwaltes Hadding in Marburg/L. betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" am 8. November 1938, 15. Dezember 1949 [Dokumentabschnitt 4]
Anklageschrift des Oberstaatsanwaltes Hadding in Marburg/L. betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" am 8. November 1938, 15. Dezember 1949 [Dokumentabschnitt 4]

Anklageschrift des Oberstaatsanwaltes Hadding in Marburg/L. betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" am 8. November 1938, 15. Dezember 1949 [Dokumentabschnitt 4].

Oberstaatsanwalt Hadding klagt bei der Strafkammer des Landgerichts Marburg/ L. u.a Walter Biedermann, Ernst Teichmann, Otto Teichmann und Hermann Mandt "des schweren Landfriedensbruchs in Tateinheit mit schweren Hausfriedensbruchs und gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung in mehreren Fällen" an.
Außerdem erhebt er Anklage gegen diverse Kirchhainer Bürger, die sich an den Plünderungen und der Zerstörung der Synagogeneinrichtung beteiligt hatten.
Hadding erklärt, dass die Aktion nicht Ausdruck einer Volksempörung gewesen sei, sondern "von den höheren und örtlichen Parteistellen planmäßig inszeniert" worden sei. Die Planung der Aktion durch Biedermann sei mit der SS-Standarte abgesprochen gewesen.
Die Misshandlung der örtlichen jüdischen Einwohner Plaut, Wertheim, Haas und Stern sei unter dem Kommando Otto Teichmanns gestanden.
Ein Teil der Angeklagten habe dann die Synagoge im Innern beschädigt.

Nach Beendigung der "offiziellen" Aktion seien durch "eine über hundertköpfige Menge" weitere Zerstörungen, Plünderungen und Verwüstungen der Synagoge und Wohnhäusern jüdischer Einwohner Kirchhains vorgenommen worden. Gegen diese gemeinschaftliche Aktion sei von den örtlichen Polizeibehörden auf Befehl zunächst kein Widerstand erfolgt.

"Der intellektuelle Urheber und Anstifter der gesamten Aktion" sei Walter Biedermann.
Aufgrund seines Ranges und dem damit verbundenen Einfluss sei auch Ernst Teichmann "in besonderer Weise verantwortlich," ebenfalls Otto Teichmann.
Bürgermeister Metzler wirft Hadding vor, wider besseres Wissen die ihm unterstandenen Polizeikräfte nicht eingesetzt zu haben.

Eine Strafverjährung schließ Hadding aus, weil gegen die vom NSDAP- Gaugericht Kurhessen (siehe Dokument) benannten Täter "aus politischen Gründen" kein Strafverfahren eingeleitet worden ist, "weil die damaligen Staatsorgane entweder das Geschehene billigten oder aber eine Blosstellung des Nationalsozialismus durch Aufdeckung der Beteiligung der nationalsozialistischen Täter, insbesondere der SS-Angehörigen, verhindern wollten".

Aus technischen Gründen ist das Dokument in vier Abschnitte geteilt:
Abschnitt 1 siehe Dok 16.0.
Abschnitt 2 siehe Dok 16.1.
Abschnitt 3 siehe Dok 16.2.

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Anklageschrift des Oberstaatsanwaltes Hadding in Marburg/L. betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" am 8. November 1938, 15. Dezember 1949 [Dokumentabschnitt 2]
Anklageschrift des Oberstaatsanwaltes Hadding in Marburg/L. betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" am 8. November 1938, 15. Dezember 1949 [Dokumentabschnitt 2]
Anklageschrift des Oberstaatsanwaltes Hadding in Marburg/L. betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" am 8. November 1938, 15. Dezember 1949 [Dokumentabschnitt 2]
Anklageschrift des Oberstaatsanwaltes Hadding in Marburg/L. betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" am 8. November 1938, 15. Dezember 1949 [Dokumentabschnitt 2]
Anklageschrift des Oberstaatsanwaltes Hadding in Marburg/L. betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" am 8. November 1938, 15. Dezember 1949 [Dokumentabschnitt 2]
Anklageschrift des Oberstaatsanwaltes Hadding in Marburg/L. betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" am 8. November 1938, 15. Dezember 1949 [Dokumentabschnitt 2]
Anklageschrift des Oberstaatsanwaltes Hadding in Marburg/L. betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" am 8. November 1938, 15. Dezember 1949 [Dokumentabschnitt 2]
Anklageschrift des Oberstaatsanwaltes Hadding in Marburg/L. betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" am 8. November 1938, 15. Dezember 1949 [Dokumentabschnitt 2]
Anklageschrift des Oberstaatsanwaltes Hadding in Marburg/L. betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" am 8. November 1938, 15. Dezember 1949 [Dokumentabschnitt 2]

Anklageschrift des Oberstaatsanwaltes Hadding in Marburg/L. betreffend Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion" am 8. November 1938, 15. Dezember 1949 [Dokumentabschnitt 2]

Oberstaatsanwalt Hadding klagt bei der Strafkammer des Landgerichts Marburg/ L. u.a Walter Biedermann, Ernst Teichmann, Otto Teichmann und Hermann Mandt "des schweren Landfriedensbruchs in Tateinheit mit schweren Hausfriedensbruchs und gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung in mehreren Fällen" an.
Außerdem erhebt er Anklage gegen diverse Kirchhainer Bürger, die sich an den Plünderungen und der Zerstörung der Synagogeneinrichtung beteiligt hatten.
Hadding erklärt, dass die Aktion nicht Ausdruck einer Volksempörung gewesen sei, sondern "von den höheren und örtlichen Parteistellen planmäßig inszeniert" worden sei. Die Planung der Aktion durch Biedermann sei mit der SS-Standarte abgesprochen gewesen.
Die Misshandlung der örtlichen jüdischen Einwohner Plaut, Wertheim, Haas und Stern sei unter dem Kommando Otto Teichmanns gestanden.
Ein Teil der Angeklagten habe dann die Synagoge im Innern beschädigt.

Nach Beendigung der "offiziellen" Aktion seien durch "eine über hundertköpfige Menge" weitere Zerstörungen, Plünderungen und Verwüstungen der Synagoge und Wohnhäusern jüdischer Einwohner Kirchhains vorgenommen worden. Gegen diese gemeinschaftliche Aktion sei von den örtlichen Polizeibehörden auf Befehl zunächst kein Widerstand erfolgt.

"Der intellektuelle Urheber und Anstifter der gesamten Aktion" sei Walter Biedermann.
Aufgrund seines Ranges und dem damit verbundenen Einfluss sei auch Ernst Teichmann "in besonderer Weise verantwortlich," ebenfalls Otto Teichmann.
Bürgermeister Metzler wirft Hadding vor, wider besseres Wissen die ihm unterstandenen Polizeikräfte nicht eingesetzt zu haben.

Eine Strafverjährung schließ Hadding aus, weil gegen die vom NSDAP- Gaugericht Kurhessen (siehe Dokument) benannten Täter "aus politischen Gründen" kein Strafverfahren eingeleitet worden ist, "weil die damaligen Staatsorgane entweder das Geschehene billigten oder aber eine Blosstellung des Nationalsozialismus durch Aufdeckung der Beteiligung der nationalsozialistischen Täter, insbesondere der SS-Angehörigen, verhindern wollten".

Aus technischen Gründen ist das Dokument in vier Abschnitte geteilt:
Abschnitt 1 siehe Dok 16.0.
Abschnitt 3 siehe Dok 16.2.
Abschnitt 4 siehe Dok 16.3.

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274 Marburg 324 Bd. 2  Landfriedensbruch Kirchhain 1938
274 Marburg 324 Bd. 2 Landfriedensbruch Kirchhain 1938

Der zweite Ausstellungsraum zum "Landfriedensbruch Kirchhain" dokumentiert die ersten Gerichtsverfahren in der Bundesrepublik gegen Urheber und Beteiligte an der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938.
Ausgangspunkt für diese Gerichtsverfahren bildeten die Voruntersuchungen der Spruchkammer (siehe Dok 87.12.0) und die Anklage durch den Marburger Oberstaatsanwalt Hadding (siehe Dok 87.16.0).

Die aufgrund von Plünderungen und Verwüstungen in Villa Plaut und Synagoge angeklagten Kirchhainer Bürger wurden zu Beginn des ersten Verfahrens entlastet, Ermittlungen gegen sie eingestellt (siehe Dok 88.1), sodass sich das weitere Verfahren auf die Beteiligten an der die "Aktion" vorbereitenden Sitzung örtlicher SS-Mitglieder sowie den Bürgermeister Metzler konzentrierte. Im ersten Urteilsspruch wurden die Angeklagten weitgehend entlastet, da ihre Urteilskraft durch jahrelange Indoktrinierung und die Erwartungshaltung der nationalsozialistischen Behörden an sie getrübt gewesen sei. Hauptverantwortliche oder Rädelsführer wurden nicht ermittelt (siehe Dok 88.3.0).
Auch in der zweiten Verhandlung, die sich nur noch auf die Angeklagten Walter Biedermann, Hermann Mandt sowie Ernst und Otto Teichmann bezog, wurde eine Rädelsführerschaft eines der Angeklagten entgegen der Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht nachgewiesen und das Verfahren eingestellt (siehe Dok 88.6.0).
Doch auch dieses zweite Urteil wurde wieder aufgehoben. Der Bundesgerichtshof sah es als erwiesen an, dass die vier angeklagten Rädelsführer gewesen seien und billigte somit die Revision (siehe Dok 88.8.0).

Ein endgültiges Urteil brachte schließlich erst die vierte Verhandlung im Dezember 1954, die in Ausstellungsraum 3 dokumentiert ist (siehe Ausstellungsraum 3).

 

MP

Beschluss der III. Strafkammer des Landgerichts Marburg betreffend Einstellung des Verfahrens gegen Beteiligte der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 17. März 1950.
Beschluss der III. Strafkammer des Landgerichts Marburg betreffend Einstellung des Verfahrens gegen Beteiligte der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 17. März 1950.
Beschluss der III. Strafkammer des Landgerichts Marburg betreffend Einstellung des Verfahrens gegen Beteiligte der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 17. März 1950.
Beschluss der III. Strafkammer des Landgerichts Marburg betreffend Einstellung des Verfahrens gegen Beteiligte der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 17. März 1950.

Beschluss der III. Strafkammer des Landgerichts Marburg betreffend Einstellung des Verfahrens gegen Beteiligte der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 17. März 1950.

Im Zuge des Verfahrens gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" (Anklageschrift siehe Dok 87.16.0) werden diverse Kirchhainer Bürger, die sich während der "Judenaktion" vom 8.11.1938 an Plünderungen beteiligt haben, vom Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs freigesprochen.

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Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juni 1950 [Dokumentabschnitt 4].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juni 1950 [Dokumentabschnitt 4].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juni 1950 [Dokumentabschnitt 4].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juni 1950 [Dokumentabschnitt 4].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juni 1950 [Dokumentabschnitt 4].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juni 1950 [Dokumentabschnitt 4].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juni 1950 [Dokumentabschnitt 4].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juni 1950 [Dokumentabschnitt 4].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juni 1950 [Dokumentabschnitt 4].

Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juni 1950 [Dokumentabschnitt 4].

Den  u.a. wegen schweren Landfriedensbruchs infolge der Kirchhainer "Judenaktion" Hauptangeklagten Friedolin Gruß, Walter Biedermann, Ernst Teichmann, Otto Teichmann, Hermann Mandt, Konrad Neebe und Heinrich Wisker wird Straffreiheit gewährt; die Angeklagten Heinrich Metzler und Paul Bohl werden aus Mangel an Beweisen frei gesprochen.

Das Urteil bezieht sich auf die Ausschreitungen am 8. November in Kirchhain, Schweinsberg, Niederklein und Neustadt. Bei einer Versammlung der örtlichen SS-Angehörigen am Abend des 8.11. sei der gemeinsame Entschluss gefasst worden, "mit vereinten Kräften Gewalttätigkeiten" an Kirchhainer Juden zu begehen. Die Versammlung sei von W. Biedermann einberufen worden. Die Entschließung zur Kirchhainer "Judenaktion" sei unter dem Eindruck der nationalsozialistischen Propaganda getroffen worden, Anstifter und Rädelsführer seien unter den Angeklagten nicht auszumachen gewesen. Die Erwartungshaltung höherer Parteibehörden habe die Aktion begünstigt und befördert. Der allgemeinen Erwartungshaltung seitens staatlicher Behörden und der Bevölkerung gegenüber seien die lokalen Ordnungskräfte machtlos gewesen. Die jahrelange Indoktrinierung habe zudem die Urteilskraft der Angeklagten getrübt und sie verhindert, das Ausmaß ihrer Aktion zu begreifen.
Daher sei nur ein Strafmaß in Höhe von sechs Monaten angemessen gewesen, dass aufgrund der aktuellen Gesetzgebung (siehe Gesetz zur Straffreiheit 31.12.1949) durch die Interierungsstrafe der Angeklagten unter alliierter Besatzungsherrschaft verbüßt sei.

Aus technischen Gründen ist das Dokument in fünf Abschnitte unterteilt worden.
Abschnitt 1 siehe Dok 88.3.0
Abschnitt 2 siehe Dok 88.3.1
Abschnitt 3 siehe Dok 88.3.2
Abschnitt 5 siehe Dok 88.3.4

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Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juni 1950 [Dokumentabschnitt 5].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juni 1950 [Dokumentabschnitt 5].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juni 1950 [Dokumentabschnitt 5].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juni 1950 [Dokumentabschnitt 5].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juni 1950 [Dokumentabschnitt 5].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juni 1950 [Dokumentabschnitt 5].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juni 1950 [Dokumentabschnitt 5].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juni 1950 [Dokumentabschnitt 5].

Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juni 1950 [Dokumentabschnitt 5].

Den  u.a. wegen schweren Landfriedensbruchs infolge der Kirchhainer "Judenaktion" Hauptangeklagten Friedolin Gruß, Walter Biedermann, Ernst Teichmann, Otto Teichmann, Hermann Mandt, Konrad Neebe und Heinrich Wisker wird Straffreiheit gewährt; die Angeklagten Heinrich Metzler und Paul Bohl werden aus Mangel an Beweisen frei gesprochen.

Das Urteil bezieht sich auf die Ausschreitungen am 8. November in Kirchhain, Schweinsberg, Niederklein und Neustadt. Bei einer Versammlung der örtlichen SS-Angehörigen am Abend des 8.11. sei der gemeinsame Entschluss gefasst worden, "mit vereinten Kräften Gewalttätigkeiten" an Kirchhainer Juden zu begehen. Die Versammlung sei von W. Biedermann einberufen worden. Die Entschließung zur Kirchhainer "Judenaktion" sei unter dem Eindruck der nationalsozialistischen Propaganda getroffen worden, Anstifter und Rädelsführer seien unter den Angeklagten nicht auszumachen gewesen. Die Erwartungshaltung höherer Parteibehörden habe die Aktion begünstigt und befördert. Der allgemeinen Erwartungshaltung seitens staatlicher Behörden und der Bevölkerung gegenüber seien die lokalen Ordnungskräfte machtlos gewesen. Die jahrelange Indoktrinierung habe zudem die Urteilskraft der Angeklagten getrübt und sie verhindert, das Ausmaß ihrer Aktion zu begreifen.
Daher sei nur ein Strafmaß in Höhe von sechs Monaten angemessen gewesen, dass aufgrund der aktuellen Gesetzgebung (siehe Gesetz zur Straffreiheit 31.12.1949) durch die Interierungsstrafe der Angeklagten unter alliierter Besatzungsherrschaft verbüßt sei.

Aus technischen Gründen ist das Dokument in fünf Abschnitte unterteilt worden.
Abschnitt 1 siehe Dok 88.3.0
Abschnitt 2 siehe Dok 88.3.1
Abschnitt 3 siehe Dok 88.3.2
Abschnitt 4 siehe Dok 88.3.3
Abschnitt 5 siehe Dok 88.3.4

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Urteil des Landgerichts Marburg  im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juni 1950 [Dokumentabschnitt 3].
Urteil des Landgerichts Marburg  im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juni 1950 [Dokumentabschnitt 3].
Urteil des Landgerichts Marburg  im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juni 1950 [Dokumentabschnitt 3].
Urteil des Landgerichts Marburg  im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juni 1950 [Dokumentabschnitt 3].
Urteil des Landgerichts Marburg  im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juni 1950 [Dokumentabschnitt 3].
Urteil des Landgerichts Marburg  im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juni 1950 [Dokumentabschnitt 3].
Urteil des Landgerichts Marburg  im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juni 1950 [Dokumentabschnitt 3].
Urteil des Landgerichts Marburg  im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juni 1950 [Dokumentabschnitt 3].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juni 1950 [Dokumentabschnitt 3].

Urteil des Landgerichts Marburg  im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juni 1950 [Dokumentabschnitt 3].

Den  u.a. wegen schweren Landfriedensbruchs infolge der Kirchhainer "Judenaktion" Hauptangeklagten Friedolin Gruß, Walter Biedermann, Ernst Teichmann, Otto Teichmann, Hermann Mandt, Konrad Neebe und Heinrich Wisker wird Straffreiheit gewährt; die Angeklagten Heinrich Metzler und Paul Bohl werden aus Mangel an Beweisen frei gesprochen.

Das Urteil bezieht sich auf die Ausschreitungen am 8. November in Kirchhain, Schweinsberg, Niederklein und Neustadt. Bei einer Versammlung der örtlichen SS-Angehörigen am Abend des 8.11. sei der gemeinsame Entschluss gefasst worden, "mit vereinten Kräften Gewalttätigkeiten" an Kirchhainer Juden zu begehen. Die Versammlung sei von W. Biedermann einberufen worden. Die Entschließung zur Kirchhainer "Judenaktion" sei unter dem Eindruck der nationalsozialistischen Propaganda getroffen worden, Anstifter und Rädelsführer seien unter den Angeklagten nicht auszumachen gewesen. Die Erwartungshaltung höherer Parteibehörden habe die Aktion begünstigt und befördert. Der allgemeinen Erwartungshaltung seitens staatlicher Behörden und der Bevölkerung gegenüber seien die lokalen Ordnungskräfte machtlos gewesen. Die jahrelange Indoktrinierung habe zudem die Urteilskraft der Angeklagten getrübt und sie verhindert, das Ausmaß ihrer Aktion zu begreifen.
Daher sei nur ein Strafmaß in Höhe von sechs Monaten angemessen gewesen, dass aufgrund der aktuellen Gesetzgebung (siehe Gesetz zur Straffreiheit 31.12.1949) durch die Interierungsstrafe der Angeklagten unter alliierter Besatzungsherrschaft verbüßt sei.

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Abschnitt 1 siehe Dok 88.3.0
Abschnitt 2 siehe Dok 88.3.1
Abschnitt 4 siehe Dok 88.3.3
Abschnitt 5 siehe Dok 88.3.4

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Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juni 1950 [Dokumentabschnitt 2].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juni 1950 [Dokumentabschnitt 2].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juni 1950 [Dokumentabschnitt 2].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juni 1950 [Dokumentabschnitt 2].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juni 1950 [Dokumentabschnitt 2].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juni 1950 [Dokumentabschnitt 2].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juni 1950 [Dokumentabschnitt 2].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juni 1950 [Dokumentabschnitt 2].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juni 1950 [Dokumentabschnitt 2].

Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juni 1950 [Dokumentabschnitt 2].

Den  u.a. wegen schweren Landfriedensbruchs infolge der Kirchhainer "Judenaktion" Hauptangeklagten Friedolin Gruß, Walter Biedermann, Ernst Teichmann, Otto Teichmann, Hermann Mandt, Konrad Neebe und Heinrich Wisker wird Straffreiheit gewährt; die Angeklagten Heinrich Metzler und Paul Bohl werden aus Mangel an Beweisen frei gesprochen.

Das Urteil bezieht sich auf die Ausschreitungen am 8. November in Kirchhain, Schweinsberg, Niederklein und Neustadt. Bei einer Versammlung der örtlichen SS-Angehörigen am Abend des 8.11. sei der gemeinsame Entschluss gefasst worden, "mit vereinten Kräften Gewalttätigkeiten" an Kirchhainer Juden zu begehen. Die Versammlung sei von W. Biedermann einberufen worden. Die Entschließung zur Kirchhainer "Judenaktion" sei unter dem Eindruck der nationalsozialistischen Propaganda getroffen worden, Anstifter und Rädelsführer seien unter den Angeklagten nicht auszumachen gewesen. Die Erwartungshaltung höherer Parteibehörden habe die Aktion begünstigt und befördert. Der allgemeinen Erwartungshaltung seitens staatlicher Behörden und der Bevölkerung gegenüber seien die lokalen Ordnungskräfte machtlos gewesen. Die jahrelange Indoktrinierung habe zudem die Urteilskraft der Angeklagten getrübt und sie verhindert, das Ausmaß ihrer Aktion zu begreifen.
Daher sei nur ein Strafmaß in Höhe von sechs Monaten angemessen gewesen, dass aufgrund der aktuellen Gesetzgebung (siehe Gesetz zur Straffreiheit 31.12.1949) durch die Interierungsstrafe der Angeklagten unter alliierter Besatzungsherrschaft verbüßt sei.

Aus technischen Gründen ist das Dokument in fünf Abschnitte unterteilt worden.
Abschnitt 1 siehe Dok 88.3.0
Abschnitt 3 siehe Dok 88.3.2
Abschnitt 4 siehe Dok 88.3.3
Abschnitt 5 siehe Dok 88.3.4

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Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juni 1950 [Dokumentabschnitt 1].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juni 1950 [Dokumentabschnitt 1].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juni 1950 [Dokumentabschnitt 1].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juni 1950 [Dokumentabschnitt 1].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juni 1950 [Dokumentabschnitt 1].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juni 1950 [Dokumentabschnitt 1].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juni 1950 [Dokumentabschnitt 1].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juni 1950 [Dokumentabschnitt 1].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juni 1950 [Dokumentabschnitt 1].

Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 5. Juni 1950 [Dokumentabschnitt 1].

Den  u.a. wegen schweren Landfriedensbruchs infolge der Kirchhainer "Judenaktion" Hauptangeklagten Friedolin Gruß, Walter Biedermann, Ernst Teichmann, Otto Teichmann, Hermann Mandt, Konrad Neebe und Heinrich Wisker wird Straffreiheit gewährt; die Angeklagten Heinrich Metzler und Paul Bohl werden aus Mangel an Beweisen frei gesprochen.

Das Urteil bezieht sich auf die Ausschreitungen am 8. November in Kirchhain, Schweinsberg, Niederklein und Neustadt. Bei einer Versammlung der örtlichen SS-Angehörigen am Abend des 8.11. sei der gemeinsame Entschluss gefasst worden, "mit vereinten Kräften Gewalttätigkeiten" an Kirchhainer Juden zu begehen. Die Versammlung sei von W. Biedermann einberufen worden. Die Entschließung zur Kirchhainer "Judenaktion" sei unter dem Eindruck der nationalsozialistischen Propaganda getroffen worden, Anstifter und Rädelsführer seien unter den Angeklagten nicht auszumachen gewesen. Die Erwartungshaltung höherer Parteibehörden habe die Aktion begünstigt und befördert. Der allgemeinen Erwartungshaltung seitens staatlicher Behörden und der Bevölkerung gegenüber seien die lokalen Ordnungskräfte machtlos gewesen. Die jahrelange Indoktrinierung habe zudem die Urteilskraft der Angeklagten getrübt und sie verhindert, das Ausmaß ihrer Aktion zu begreifen.
Daher sei nur ein Strafmaß in Höhe von sechs Monaten angemessen gewesen, dass aufgrund der aktuellen Gesetzgebung (siehe Gesetz zur Straffreiheit 31.12.1949) durch die Interierungsstrafe der Angeklagten unter alliierter Besatzungsherrschaft verbüßt sei.

Aus technischen Gründen ist das Dokument in fünf Abschnitte unterteilt worden.
Abschnitt 2 siehe Dok 88.3.1
Abschnitt 3 siehe Dok 88.3.2
Abschnitt 4 siehe Dok 88.3.3
Abschnitt 5 siehe Dok 88.3.4

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Revision des Oberstaatsanwaltes in Marburg betreffend Urteil vom 5.6.1950 im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 26. September 1950.
Revision des Oberstaatsanwaltes in Marburg betreffend Urteil vom 5.6.1950 im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 26. September 1950.
Revision des Oberstaatsanwaltes in Marburg betreffend Urteil vom 5.6.1950 im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 26. September 1950.
Revision des Oberstaatsanwaltes in Marburg betreffend Urteil vom 5.6.1950 im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 26. September 1950.

Revision des Oberstaatsanwaltes in Marburg betreffend Urteil vom 5.6.1950 im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 26. September 1950.

Oberstaatsanwalt Hadding legt Revision gegen das Urteil vom 5.6.1950 ein, in dem die als Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938 Angeklagten freigesprochen worden waren, bzw. ihnen Straffreiheit gewährt wurde (siehe Dok88.3.0).
Von der Revision ausgeschlossen sind die Urteile gegen Paul Bohl, Heinrich Wisker und Heinrich Metzler.
Die Angeklagten Walter Biedermann, Ernst Teichmann und Otto Teichmann hätten als Rädelsführer angesehen werden müssen, ebenso der Angeklagte Hermann Mandt. Die maßgeblich von den Angeklagten Friedolin Gruß und Konrad Neebe begangenen Auschreitungen in Schweinsberg, Niederklein und Neustadt seien als Landfriedensbruch zu werten.

Vgl. Urteil vom 14.8.1951 (siehe Dok 88.6.0) und Urteil vom 14.12.1954 (siehe Dok 89.3.0).

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Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. betreffend Aufhebung Urteil vom 5.6.1950 gegen Walter Biedermann, Ernst und Otto Teichmann, Hermann Mandt als Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 25. April 1951.
Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. betreffend Aufhebung Urteil vom 5.6.1950 gegen Walter Biedermann, Ernst und Otto Teichmann, Hermann Mandt als Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 25. April 1951.
Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. betreffend Aufhebung Urteil vom 5.6.1950 gegen Walter Biedermann, Ernst und Otto Teichmann, Hermann Mandt als Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 25. April 1951.
Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. betreffend Aufhebung Urteil vom 5.6.1950 gegen Walter Biedermann, Ernst und Otto Teichmann, Hermann Mandt als Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 25. April 1951.
Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. betreffend Aufhebung Urteil vom 5.6.1950 gegen Walter Biedermann, Ernst und Otto Teichmann, Hermann Mandt als Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 25. April 1951.
Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. betreffend Aufhebung Urteil vom 5.6.1950 gegen Walter Biedermann, Ernst und Otto Teichmann, Hermann Mandt als Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 25. April 1951.
Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. betreffend Aufhebung Urteil vom 5.6.1950 gegen Walter Biedermann, Ernst und Otto Teichmann, Hermann Mandt als Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 25. April 1951.

Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. betreffend Aufhebung Urteil vom 5.6.1950 gegen Walter Biedermann, Ernst und Otto Teichmann, Hermann Mandt als Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 25. April 1951.

Das Oberlandesgericht entspricht dem Antrag des Marburger Staatswanwalts Hadding auf Revision (siehe Dok 88.4) des Urteils vom 5.6.1950 gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938 (siehe Dok 88.3.0) und hebt die Urteile gegen Hermann Mandt, Walter Biedermann sowie Ernst und Otto Teichmann auf.  

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Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 14.August 1951 [Dokumentabschnitt 1].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 14.August 1951 [Dokumentabschnitt 1].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 14.August 1951 [Dokumentabschnitt 1].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 14.August 1951 [Dokumentabschnitt 1].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 14.August 1951 [Dokumentabschnitt 1].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 14.August 1951 [Dokumentabschnitt 1].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 14.August 1951 [Dokumentabschnitt 1].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 14.August 1951 [Dokumentabschnitt 1].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 14.August 1951 [Dokumentabschnitt 1].

Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 14.August 1951 [Dokumentabschnitt 1].

Die Angeklagten Otto und Ernst Teichmann sowie Walter Biedermann und Hermann Mandt hätten sich zusammen mit anderen SS-Mitgliedern versammelt und haben sich "in der Absicht, mit vereinten Kräften Gewalttätigkeiten gegen Personen zu begehen, öffentlich zusammengerottet und gegen die jüdischen Einwohner Wertheim und Stern auch Gewalttätigkeiten begangen." Obwohl Biedermann die Versammlung einberufen habe und Ernst und Otto Teichmann örtliche SS-Autoritäten gewesen seien, sei ihnen eine Rädelsführerschaft nicht nachzuweisen. Außerdem sei den Angeklagten keine eigenhändige Teilnahme an den Ausschreitungen nachzuweisen, sodass sie betreffend Körperverletzung nur Mittäter seien.

Biedermann habe sich des einfachen Landfriedensbruches in Tateinheit mit schwerem Hausfriedesnbruch schuldig gemacht, die übrigen Angeklagten seien zudem der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Die Angeklagten seien in "überaus gemeiner und niederträchtiger Weise vorgegangen" und hätten eine "gewisse moralische Verantwortung" für die weiteren, von der Kirchhainer Bevölkerung begangenen Ausschreitungen zu tragen, hätten aber unter dem Einfluss des Nationalsozialismus gestanden, der die "Judenaktion" "gebilligt und sogar gefördert" habe. Weil für keinen der Angeklagten die zu fällende Strafe über sechs Monate anzusetzen sei, hätten diese die Taten durch die anzurechnende Internierungshaft unter alliierter Besatzung bereits versühnt. Das Verfahren wird eingestellt.

Aus technischen Gründen ist das Dokument in drei Abschnitte unterteilt worden:
Abschnitt 2 siehe Dok 88.6.1
Abschnitt 3 siehe Dok 88.6.2

 

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Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 14.August 1951 [Dokumentabschnitt 3].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 14.August 1951 [Dokumentabschnitt 3].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 14.August 1951 [Dokumentabschnitt 3].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 14.August 1951 [Dokumentabschnitt 3].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 14.August 1951 [Dokumentabschnitt 3].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 14.August 1951 [Dokumentabschnitt 3].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 14.August 1951 [Dokumentabschnitt 3].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 14.August 1951 [Dokumentabschnitt 3].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 14.August 1951 [Dokumentabschnitt 3].

Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 14.August 1951 [Dokumentabschnitt 3].

Die Angeklagten Otto und Ernst Teichmann sowie Walter Biedermann und Hermann Mandt hätten sich zusammen mit anderen SS-Mitgliedern versammelt und haben sich "in der Absicht, mit vereinten Kräften Gewalttätigkeiten gegen Personen zu begehen, öffentlich zusammengerottet und gegen die jüdischen Einwohner Wertheim und Stern auch Gewalttätigkeiten begangen." Obwohl Biedermann die Versammlung einberufen habe und Ernst und Otto Teichmann örtliche SS-Autoritäten gewesen seien, sei ihnen eine Rädelsführerschaft nicht nachzuweisen. Außerdem sei den Angeklagten keine eigenhändige Teilnahme an den Ausschreitungen nachzuweisen, sodass sie betreffend Körperverletzung nur Mittäter seien.

Biedermann habe sich des einfachen Landfriedensbruches in Tateinheit mit schwerem Hausfriedesnbruch schuldig gemacht, die übrigen Angeklagten seien zudem der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Die Angeklagten seien in "überaus gemeiner und niederträchtiger Weise vorgegangen" und hätten eine "gewisse moralische Verantwortung" für die weiteren, von der Kirchhainer Bevölkerung begangenen Ausschreitungen zu tragen, hätten aber unter dem Einfluss des Nationalsozialismus gestanden, der die "Judenaktion" "gebilligt und sogar gefördert" habe. Weil für keinen der Angeklagten die zu fällende Strafe über sechs Monate anzusetzen sei, hätten diese die Taten durch die anzurechnende Internierungshaft unter alliierter Besatzung bereits versühnt. Das Verfahren wird eingestellt.

Aus technischen Gründen ist das Dokument in drei Abschnitte unterteilt worden:
Abschnitt 1 siehe Dok 88.6.0
Abschnitt 2 siehe Dok 88.6.1

 

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Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 14.August 1951 [Dokumentabschnitt 2].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 14.August 1951 [Dokumentabschnitt 2].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 14.August 1951 [Dokumentabschnitt 2].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 14.August 1951 [Dokumentabschnitt 2].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 14.August 1951 [Dokumentabschnitt 2].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 14.August 1951 [Dokumentabschnitt 2].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 14.August 1951 [Dokumentabschnitt 2].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 14.August 1951 [Dokumentabschnitt 2].
Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 14.August 1951 [Dokumentabschnitt 2].

 Urteil des Landgerichts Marburg im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 14.August 1951 [Dokumentabschnitt 2].

Die Angeklagten Otto und Ernst Teichmann sowie Walter Biedermann und Hermann Mandt hätten sich zusammen mit anderen SS-Mitgliedern versammelt und haben sich "in der Absicht, mit vereinten Kräften Gewalttätigkeiten gegen Personen zu begehen, öffentlich zusammengerottet und gegen die jüdischen Einwohner Wertheim und Stern auch Gewalttätigkeiten begangen." Obwohl Biedermann die Versammlung einberufen habe und Ernst und Otto Teichmann örtliche SS-Autoritäten gewesen seien, sei ihnen eine Rädelsführerschaft nicht nachzuweisen. Außerdem sei den Angeklagten keine eigenhändige Teilnahme an den Ausschreitungen nachzuweisen, sodass sie betreffend Körperverletzung nur Mittäter seien.

Biedermann habe sich des einfachen Landfriedensbruches in Tateinheit mit schwerem Hausfriedesnbruch schuldig gemacht, die übrigen Angeklagten seien zudem der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Die Angeklagten seien in "überaus gemeiner und niederträchtiger Weise vorgegangen" und hätten eine "gewisse moralische Verantwortung" für die weiteren, von der Kirchhainer Bevölkerung begangenen Ausschreitungen zu tragen, hätten aber unter dem Einfluss des Nationalsozialismus gestanden, der die "Judenaktion" "gebilligt und sogar gefördert" habe. Weil für keinen der Angeklagten die zu fällende Strafe über sechs Monate anzusetzen sei, hätten diese die Taten durch die anzurechnende Internierungshaft unter alliierter Besatzung bereits versühnt. Das Verfahren wird eingestellt.

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Abschnitt 1 siehe Dok 88.6.0
Abschnitt 3 siehe Dok 88.6.2

 

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Revision des Oberstaatsanwaltes in Marburg betreffend Urteil vom 14.8.1951 im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 12. Dezember 1951.
Revision des Oberstaatsanwaltes in Marburg betreffend Urteil vom 14.8.1951 im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 12. Dezember 1951.
Revision des Oberstaatsanwaltes in Marburg betreffend Urteil vom 14.8.1951 im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 12. Dezember 1951.
Revision des Oberstaatsanwaltes in Marburg betreffend Urteil vom 14.8.1951 im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 12. Dezember 1951.
Revision des Oberstaatsanwaltes in Marburg betreffend Urteil vom 14.8.1951 im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 12. Dezember 1951.
Revision des Oberstaatsanwaltes in Marburg betreffend Urteil vom 14.8.1951 im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 12. Dezember 1951.

Revision des Oberstaatsanwaltes in Marburg betreffend Urteil vom 14.8.1951 im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 12. Dezember 1951.

Oberstaatsanwalt Dr. Rahn legt gegen das Urteil vom 14.8.1951 (siehe Dok 88.6.0) gegen die als Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938 angeklagten Walter Biedermann sowie Ernst und Otto Teichmann Revision ein.
Die Rädelsführerschaft der drei Personen sei zu Unrecht verneint worden.

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Beschluss des Bundesgerichtshofes betreffend Aufhebung Urteil vom 14.8.1951 gegen Walter Biedermann, Ernst und Otto Teichmann, Hermann Mandt als Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 25. Februar 1954 [Dokumentabschnitt 1].
Beschluss des Bundesgerichtshofes betreffend Aufhebung Urteil vom 14.8.1951 gegen Walter Biedermann, Ernst und Otto Teichmann, Hermann Mandt als Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 25. Februar 1954 [Dokumentabschnitt 1].
Beschluss des Bundesgerichtshofes betreffend Aufhebung Urteil vom 14.8.1951 gegen Walter Biedermann, Ernst und Otto Teichmann, Hermann Mandt als Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 25. Februar 1954 [Dokumentabschnitt 1].
Beschluss des Bundesgerichtshofes betreffend Aufhebung Urteil vom 14.8.1951 gegen Walter Biedermann, Ernst und Otto Teichmann, Hermann Mandt als Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 25. Februar 1954 [Dokumentabschnitt 1].
Beschluss des Bundesgerichtshofes betreffend Aufhebung Urteil vom 14.8.1951 gegen Walter Biedermann, Ernst und Otto Teichmann, Hermann Mandt als Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 25. Februar 1954 [Dokumentabschnitt 1].
Beschluss des Bundesgerichtshofes betreffend Aufhebung Urteil vom 14.8.1951 gegen Walter Biedermann, Ernst und Otto Teichmann, Hermann Mandt als Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 25. Februar 1954 [Dokumentabschnitt 1].
Beschluss des Bundesgerichtshofes betreffend Aufhebung Urteil vom 14.8.1951 gegen Walter Biedermann, Ernst und Otto Teichmann, Hermann Mandt als Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 25. Februar 1954 [Dokumentabschnitt 1].
Beschluss des Bundesgerichtshofes betreffend Aufhebung Urteil vom 14.8.1951 gegen Walter Biedermann, Ernst und Otto Teichmann, Hermann Mandt als Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 25. Februar 1954 [Dokumentabschnitt 1].
Beschluss des Bundesgerichtshofes betreffend Aufhebung Urteil vom 14.8.1951 gegen Walter Biedermann, Ernst und Otto Teichmann, Hermann Mandt als Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 25. Februar 1954 [Dokumentabschnitt 1].

Beschluss des Bundesgerichtshofes betreffend Aufhebung Urteil vom 14.8.1951 gegen Walter Biedermann, Ernst und Otto Teichmann, Hermann Mandt als Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 25. Februar 1954 [Dokumentabschnitt 1].

Der Bundesgerichtshof entspricht dem Antrag des Marburger Staatswanwalts Dr. Rahn auf Revision (siehe Dok 88.7) des Urteils vom 14.8.1951 gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938 (siehe Dok 88.6.0) und hebt die Urteile gegen Hermann Mandt, Walter Biedermann sowie Ernst und Otto Teichmann auf, weil es die Angeklagten entgegen des bestehenden Urteils als Rädelsführer ansieht.

Aus technischen Gründen ist das Dokument in zwei Abschnitte geteilt:
Abschnitt 2 siehe Dok 88.8.1

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Beschluss des Bundesgerichtshofes betreffend Aufhebung Urteil vom 14.8.1951 gegen Walter Biedermann, Ernst und Otto Teichmann, Hermann Mandt als Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 25. Februar 1954 [Dokumentabschnitt 2].
Beschluss des Bundesgerichtshofes betreffend Aufhebung Urteil vom 14.8.1951 gegen Walter Biedermann, Ernst und Otto Teichmann, Hermann Mandt als Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 25. Februar 1954 [Dokumentabschnitt 2].
Beschluss des Bundesgerichtshofes betreffend Aufhebung Urteil vom 14.8.1951 gegen Walter Biedermann, Ernst und Otto Teichmann, Hermann Mandt als Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 25. Februar 1954 [Dokumentabschnitt 2].
Beschluss des Bundesgerichtshofes betreffend Aufhebung Urteil vom 14.8.1951 gegen Walter Biedermann, Ernst und Otto Teichmann, Hermann Mandt als Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 25. Februar 1954 [Dokumentabschnitt 2].
Beschluss des Bundesgerichtshofes betreffend Aufhebung Urteil vom 14.8.1951 gegen Walter Biedermann, Ernst und Otto Teichmann, Hermann Mandt als Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 25. Februar 1954 [Dokumentabschnitt 2].

Beschluss des Bundesgerichtshofes betreffend Aufhebung Urteil vom 14.8.1951 gegen Walter Biedermann, Ernst und Otto Teichmann, Hermann Mandt als Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 25. Februar 1954 [Dokumentabschnitt 2].

Der Bundesgerichtshof entspricht dem Antrag des Marburger Staatswanwalts Dr. Rahn auf Revision (siehe Dok) des Urteils vom 14.8.1951 gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938 (siehe Dok) und hebt die Urteile gegen Hermann Mandt, Walter Biedermann sowie Ernst und Otto Teichmann auf, weil es die Angeklagten entgegen des bestehenden Urteils als Rädelsführer ansieht.

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274 Marburg 324 Bd. 3 Landfriedensbruch Kirchhain 1938
274 Marburg 324 Bd. 3 Landfriedensbruch Kirchhain 1938

Der Ausstellungsraum 3 dokumentiert den abschließenden Prozess gegen Walter Biedermann, Hermann Mandt und Ernst sowie Otto Teichmann.

Im Urteil wird die Hauptverantwortlichkeit Walter Biedermanns für die Ausschreitungen ermittelt; die Täter erhalten Haftstrafen von einem bis zwei Jahre (siehe Dok 89.3.0).
Die Mitangeklagten hatten im Prozess die Rädelsführerschaft Biedermanns bestätigt, insgesamt die "Aktion" aber als von oberen Parteibehörden angeordnet dargestellt (siehe Dok 89.2.0). Das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof bestätigt.
Ein Schlüsseldokument für die Rekonstruierung des Tathergangs ist die Zeugenaussage von Selma Plaut, die eindringlich den Vorgang von Plünderung und Verwüstung ihres Hauses schildert (siehe Dok 89.1).

Durch das erfolgreiche Gnadengesuch Walter Biedermanns wurde das Urteil später abgemildert (siehe Dok 92.5).

 

MP

Zeugenaussage von Selma Plaut betreffend Tathergang der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 8. Oktober 1954.
Zeugenaussage von Selma Plaut betreffend Tathergang der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 8. Oktober 1954.
Zeugenaussage von Selma Plaut betreffend Tathergang der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 8. Oktober 1954.
Zeugenaussage von Selma Plaut betreffend Tathergang der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 8. Oktober 1954.
Zeugenaussage von Selma Plaut betreffend Tathergang der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 8. Oktober 1954.

Zeugenaussage von Selma Plaut betreffend Tathergang der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 8. Oktober 1954.

Das Haus von Julius und Selma Plaut wurde im Zuge der  Kirchhainer "Judenaktion" vom 8.11.1938 verwüstet und geplündert. Nach dem Novemberpogrom wanderte die Familie nach Detroit aus und trat daher zuvor nicht als Zeuge auf.

Zunächst sei ein Gruppe von 6-8 Personen gewaltsam in ihr Haus eingedrungen und habe die Inneneinrichtung verwüstet. Frau Plaut und ihr Hausmädchen seien brutal geschlagen worden. Sie bezeugt, dass Ernst Teichmann, Otto Teichmann, Hermann Mandt und ein gewisser Hesse an der Tat beteiligt gewesen seien.
Später am Abend habe sich eine zweite Menschenmenge Zutritt zum Haus verschafft und die Inneneinricjtung geplündert. Laut ihrem Mann, Julius Plaut, habe einer der Gebrüder Teichmann bei dieser Aktion das Kommando geführt.

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Prozessaufzeichnung des Vefahrens gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938 vor dem Landgericht Kassel, 14.-16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 1].
Prozessaufzeichnung des Vefahrens gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938 vor dem Landgericht Kassel, 14.-16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 1].
Prozessaufzeichnung des Vefahrens gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938 vor dem Landgericht Kassel, 14.-16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 1].
Prozessaufzeichnung des Vefahrens gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938 vor dem Landgericht Kassel, 14.-16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 1].
Prozessaufzeichnung des Vefahrens gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938 vor dem Landgericht Kassel, 14.-16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 1].
Prozessaufzeichnung des Vefahrens gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938 vor dem Landgericht Kassel, 14.-16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 1].
Prozessaufzeichnung des Vefahrens gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938 vor dem Landgericht Kassel, 14.-16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 1].
Prozessaufzeichnung des Vefahrens gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938 vor dem Landgericht Kassel, 14.-16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 1].
Prozessaufzeichnung des Vefahrens gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938 vor dem Landgericht Kassel, 14.-16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 1].

Prozessaufzeichnung des Vefahrens gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938 vor dem Landgericht Kassel, 14.-16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 1].

Unter Vorsitz von Landgerichtsdirektor Dr. Schiffler fand am 14.12.1954 der öffentliche Pozess wegen Landfriedensbruchs gegen Walter Biedermann, Ernst Teichmann, Otto Teichmann und Hermann Mandt statt.

Walter Biedermann gibt an, in Absprache mit der SS-Standarte in Kassel eine Dienstbesprechung in Zivil abgehalten und den Entschluss gefasst zu haben, "einige Juden vorzunehmen". Ausschreitungen und Plünderungen seien nicht geplant gewesen, lediglich eine "Abreibung". Die später am Abend durch breitere Massen vorgenommenen Auscchreitungen stünden nicht in Zusammenhang mit dem Vorgehen der SS, sondern seien von anderer Stelle, möglicherweise der HJ, initiiert worden.

Ernst Teichmann gibt an, die Kirchhainer "Judenaktion" sei von oberen Parteibehörden angeordnet worden. Er selbst sei nur als Mitläufer beteiligt gewesen und verweist auf ein NSDAP-Gerichtsverfahren, im Zuge dessen ihm mangelndes Engagement bei der Durchführung der Aktion vorgeworfen worden war (siehe Dok 87.1).

Otto Teichmann gibt an, über die nötige Befehlsgewalt verfügt zu haben, um die Aktion abzubrechen. Er sei an den Ausschreitungen aber nicht beteiligt gewesen. Die Aktion sei von Biedermann in Absprache mit der SS-Standarte initiiert worden.

Die örtlichen Polizeibeamten geben an, per Dienstbefehl am Abend der "Judenaktion" an einem Einschreiten gehindert worden zu sein. Der Urheber dieses Befehls bleibt unbekannt.

Die Angeklagten werden u.a. des schweren Landfriedens für schuldig befunden:
Biedermann: 2 Jahre Haft
E. Teichmann und O. Teichmann: je 1,5 Jahre Haft
Mandt: 1 Jahr Haft.

Aus technischen Gründen ist das Dokument in drei Abschnitte unterteilt worden:
Abschnitt 2 siehe Dok 89.2.1
Abschnitt 3 siehe Dok 89.2.2

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Prozessaufzeichnung des Vefahrens gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938 vor dem Landgericht Kassel, 14.-16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 3].
Prozessaufzeichnung des Vefahrens gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938 vor dem Landgericht Kassel, 14.-16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 3].
Prozessaufzeichnung des Vefahrens gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938 vor dem Landgericht Kassel, 14.-16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 3].
Prozessaufzeichnung des Vefahrens gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938 vor dem Landgericht Kassel, 14.-16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 3].
Prozessaufzeichnung des Vefahrens gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938 vor dem Landgericht Kassel, 14.-16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 3].
Prozessaufzeichnung des Vefahrens gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938 vor dem Landgericht Kassel, 14.-16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 3].
Prozessaufzeichnung des Vefahrens gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938 vor dem Landgericht Kassel, 14.-16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 3].
Prozessaufzeichnung des Vefahrens gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938 vor dem Landgericht Kassel, 14.-16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 3].
Prozessaufzeichnung des Vefahrens gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938 vor dem Landgericht Kassel, 14.-16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 3].

Prozessaufzeichnung des Vefahrens gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938 vor dem Landgericht Kassel, 14.-16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 3].

Unter Vorsitz von Landgerichtsdirektor Dr. Schiffler fand am 14.12.1954 der öffentliche Pozess wegen Landfriedensbruchs gegen Walter Biedermann, Ernst Teichmann, Otto Teichmann und Hermann Mandt statt.

Walter Biedermann gibt an, in Absprache mit der SS-Standarte in Kassel eine Dienstbesprechung in Zivil abgehalten und den Entschluss gefasst zu haben, "einige Juden vorzunehmen". Ausschreitungen und Plünderungen seien nicht geplant gewesen, lediglich eine "Abreibung". Die später am Abend durch breitere Massen vorgenommenen Auscchreitungen stünden nicht in Zusammenhang mit dem Vorgehen der SS, sondern seien von anderer Stelle, möglicherweise der HJ, initiiert worden.

Ernst Teichmann gibt an, die Kirchhainer "Judenaktion" sei von oberen Parteibehörden angeordnet worden. Er selbst sei nur als Mitläufer beteiligt gewesen und verweist auf ein NSDAP-Gerichtsverfahren, im Zuge dessen ihm mangelndes Engagement bei der Durchführung der Aktion vorgeworfen worden war (siehe Dok 87.1).

Otto Teichmann gibt an, über die nötige Befehlsgewalt verfügt zu haben, um die Aktion abzubrechen. Er sei an den Ausschreitungen aber nicht beteiligt gewesen. Die Aktion sei von Biedermann in Absprache mit der SS-Standarte initiiert worden.

Die örtlichen Polizeibeamten geben an, per Dienstbefehl am Abend der "Judenaktion" an einem Einschreiten gehindert worden zu sein. Der Urheber dieses Befehls bleibt unbekannt.

Die Angeklagten werden u.a. des schweren Landfriedens für schuldig befunden:
Biedermann: 2 Jahre Haft
E. Teichmann und O. Teichmann: je 1,5 Jahre Haft
Mandt: 1 Jahr Haft.

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Abschnitt 1 siehe Dok 89.2.0
Abschnitt 2 siehe Dok 89.2.1

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Prozessaufzeichnung des Vefahrens gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938 vor dem Landgericht Kassel, 14.-16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 2].
Prozessaufzeichnung des Vefahrens gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938 vor dem Landgericht Kassel, 14.-16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 2].
Prozessaufzeichnung des Vefahrens gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938 vor dem Landgericht Kassel, 14.-16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 2].
Prozessaufzeichnung des Vefahrens gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938 vor dem Landgericht Kassel, 14.-16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 2].
Prozessaufzeichnung des Vefahrens gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938 vor dem Landgericht Kassel, 14.-16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 2].
Prozessaufzeichnung des Vefahrens gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938 vor dem Landgericht Kassel, 14.-16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 2].
Prozessaufzeichnung des Vefahrens gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938 vor dem Landgericht Kassel, 14.-16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 2].
Prozessaufzeichnung des Vefahrens gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938 vor dem Landgericht Kassel, 14.-16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 2].
Prozessaufzeichnung des Vefahrens gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938 vor dem Landgericht Kassel, 14.-16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 2].

Prozessaufzeichnung des Vefahrens gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938 vor dem Landgericht Kassel, 14.-16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 2].

Unter Vorsitz von Landgerichtsdirektor Dr. Schiffler fand am 14.12.1954 der öffentliche Pozess wegen Landfriedensbruchs gegen Walter Biedermann, Ernst Teichmann, Otto Teichmann und Hermann Mandt statt.

Walter Biedermann gibt an, in Absprache mit der SS-Standarte in Kassel eine Dienstbesprechung in Zivil abgehalten und den Entschluss gefasst zu haben, "einige Juden vorzunehmen". Ausschreitungen und Plünderungen seien nicht geplant gewesen, lediglich eine "Abreibung". Die später am Abend durch breitere Massen vorgenommenen Auscchreitungen stünden nicht in Zusammenhang mit dem Vorgehen der SS, sondern seien von anderer Stelle, möglicherweise der HJ, initiiert worden.

Ernst Teichmann gibt an, die Kirchhainer "Judenaktion" sei von oberen Parteibehörden angeordnet worden. Er selbst sei nur als Mitläufer beteiligt gewesen und verweist auf ein NSDAP-Gerichtsverfahren, im Zuge dessen ihm mangelndes Engagement bei der Durchführung der Aktion vorgeworfen worden war (siehe Dok 87.1).

Otto Teichmann gibt an, über die nötige Befehlsgewalt verfügt zu haben, um die Aktion abzubrechen. Er sei an den Ausschreitungen aber nicht beteiligt gewesen. Die Aktion sei von Biedermann in Absprache mit der SS-Standarte initiiert worden.

Die örtlichen Polizeibeamten geben an, per Dienstbefehl am Abend der "Judenaktion" an einem Einschreiten gehindert worden zu sein. Der Urheber dieses Befehls bleibt unbekannt.

Die Angeklagten werden u.a. des schweren Landfriedens für schuldig befunden:
Biedermann: 2 Jahre Haft
E. Teichmann und O. Teichmann: je 1,5 Jahre Haft
Mandt: 1 Jahr Haft.

Aus technischen Gründen ist das Dokument in drei Abschnitte unterteilt worden:
Abschnitt 1 siehe Dok 89.2.0
Abschnitt 3 siehe Dok 89.2.2

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Urteil des Landgerichts Kassel im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 4].
Urteil des Landgerichts Kassel im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 4].
Urteil des Landgerichts Kassel im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 4].
Urteil des Landgerichts Kassel im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 4].
Urteil des Landgerichts Kassel im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 4].
Urteil des Landgerichts Kassel im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 4].
Urteil des Landgerichts Kassel im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 4].
Urteil des Landgerichts Kassel im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 4].
Urteil des Landgerichts Kassel im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 4].

Urteil des Landgerichts Kassel im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 4].

Die Angeklagten Walter Biedermann, Ernst Teichmann, Otto Teichmann und Hermann Mandt werden als Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938 verurteilt.
Haftstrafen: Biedermann 2 Jahre, E. Teichmann 1,5 Jahre, O. Teichmann 1,5 Jahre, Mandt 1 Jahr.

Ob die Aktion von der SS-Standarte angeordnet oder auf persönliches Betreiben der Angeklagten zurück ging, kann nicht geklärt werden. Dennoch sei Biedermann, auf dessen Geheiß sich die Angehörigen der Kirchhainer SS zusammen gefunden hätten, "geistiger Urheber" der Aktion gewesen. Seine Rede vor den Versammelten hat allen Beteiligten die innere Motivation zu Gewalttätigkeiten gestiftet.

Ernst und Otto Teichmann als oberste örtliche Repräsentanten der SS seien entgegen ihrer Äußerungen von der Aktion überzeugt gewesen und hätten die Ausschreitungen und Gewalttätigkeiten innerlich gebilligt. Trotz der zivilen Kleidung der an der Aktion Beteiligten hätten sie über die Möglichkeit verfügt, qua ihrer Stellung innerhalb der SS die Aktion zu verhindern. Als Rädelsführer hätten sie stattdessen den inneren Kern einer sich über die Angehörigen der SS hinaus allmählich vergrößernden zusammengerotteten Menschenmenge gebildet und den "niederen Instinkt der Masse" geweckt. So konnte Menschen aus der Kirchhainer Bevölkerung im Schutz der anonymen Masse Gewalttaten begehen, derer sie sonst wahrscheinlich nicht fähig gewesen wären.

Der "Täterwille" der Angeklagten könne nicht geleugnet werden, unbhängig davon, in welcher Weise sie an den Ausschreitungen, Plünderungen und Misshandlungen selbst beteiligt gewesen sind. Der Unrechtmäßigkeit ihres Vorgehens seien die Angeklagten bewusst gewesen.

Weil Biedermann "in geistiger Hinsicht" hauptverantwortlich ist, übersteigt seine Strafe die von Ernst und Otto Teichmann, die als oberste örtliche SS-Repräsentanten als Rädelsführer anzusehen seien. Mandts Strafe ist geringer ausgefallen, weil er kein Amt der SS bekleidet habe.

Die seitens alliierter Besatzung den Angeklagten verhängte Internierungsstrafe müsse in Zusammenhang mit der "Judenaktion" stehen, sodass die dadurch verbüßte Haftzeit auf das Urteil anzurechnen sei. So reduziert sich die Haftstrafe bei Mandt, Ernst und Otto Teichmann um 1 Jahr, bei Biedermann um 5 Monate.

Aus technischen Gründen ist das Dokument in fünf Abschnitte unterteilt worden:
Abschnitt 1 siehe Dok 89.3.0
Abschnitt 2 siehe Dok 89.3.1
Abschnitt 3 siehe Dok 89.3.2
Abschnitt 5 siehe Dok 89.3.4

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Urteil des Landgerichts Kassel im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 5].
Urteil des Landgerichts Kassel im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 5].
Urteil des Landgerichts Kassel im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 5].
Urteil des Landgerichts Kassel im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 5].
Urteil des Landgerichts Kassel im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 5].
Urteil des Landgerichts Kassel im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 5].
Urteil des Landgerichts Kassel im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 5].

Urteil des Landgerichts Kassel im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 5].

Die Angeklagten Walter Biedermann, Ernst Teichmann, Otto Teichmann und Hermann Mandt werden als Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938 verurteilt.
Haftstrafen: Biedermann 2 Jahre, E. Teichmann 1,5 Jahre, O. Teichmann 1,5 Jahre, Mandt 1 Jahr.

Ob die Aktion von der SS-Standarte angeordnet oder auf persönliches Betreiben der Angeklagten zurück ging, kann nicht geklärt werden. Dennoch sei Biedermann, auf dessen Geheiß sich die Angehörigen der Kirchhainer SS zusammen gefunden hätten, "geistiger Urheber" der Aktion gewesen. Seine Rede vor den Versammelten habe allen Beteiligten die innere Motivation zu Gewalttätigkeiten gestiftet.

Ernst und Otto Teichmann als oberste örtliche Repräsentanten der SS seien entgegen ihrer Äußerungen von der Aktion überzeugt gewesen und hätten die Ausschreitungen und Gewalttätigkeiten innerlich gebilligt. Trotz der zivilen Kleidung der an der Aktion Beteiligten hätten sie über die Möglichkeit verfügt, qua ihrer Stellung innerhalb der SS die Aktion zu verhindern. Als Rädelsführer hätten sie stattdessen den inneren Kern einer sich über die Angehörigen der SS hinaus allmählich vergrößernden zusammengerotteten Menschenmenge gebildet und den "niederen Instinkt der Masse" geweckt. So konnte Menschen aus der Kirchhainer Bevölkerung im Schutz der anonymen Masse Gewalttaten begehen, derer sie sonst wahrscheinlich nicht fähig gewesen wären.

Der "Täterwille" der Angeklagten könne nicht geleugnet werden, unbhängig davon, in welcher Weise sie an den Ausschreitungen, Plünderungen und Misshandlungen selbst beteiligt gewesen sind. Der Unrechtmäßigkeit ihres Vorgehens seien die Angeklagten bewusst gewesen.

Weil Biedermann "in geistiger Hinsicht" hauptverantwortlich ist, übersteigt seine Strafe die von Ernst und Otto Teichmann, die als oberste örtliche SS-Repräsentanten als Rädelsführer anzusehen seien. Mandts Strafe ist geringer ausgefallen, weil er kein Amt der SS bekleidet habe.

Die seitens alliierter Besatzung den Angeklagten verhängte Internierungsstrafe müsse in Zusammenhang mit der "Judenaktion" stehen, sodass die dadurch verbüßte Haftzeit auf das Urteil anzurechnen sei. So reduziert sich die Haftstrafe bei Mandt, Ernst und Otto Teichmann um 1 Jahr, bei Biedermann um 5 Monate.

Aus technischen Gründen ist das Dokument in fünf Abschnitte unterteilt worden:
Abschnitt 1 siehe Dok 89.3.0
Abschnitt 2 siehe Dok 89.3.1
Abschnitt 3 siehe Dok 89.3.2
Abschnitt 4 siehe Dok 89.3.3

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Urteil des Landgerichts Kassel im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 1].
Urteil des Landgerichts Kassel im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 1].
Urteil des Landgerichts Kassel im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 1].
Urteil des Landgerichts Kassel im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 1].
Urteil des Landgerichts Kassel im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 1].
Urteil des Landgerichts Kassel im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 1].
Urteil des Landgerichts Kassel im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 1].
Urteil des Landgerichts Kassel im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 1].
Urteil des Landgerichts Kassel im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 1].

Urteil des Landgerichts Kassel im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 1].

Die Angeklagten Walter Biedermann, Ernst Teichmann, Otto Teichmann und Hermann Mandt werden als Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938 verurteilt.
Haftstrafen: Biedermann 2 Jahre, E. Teichmann 1,5 Jahre, O. Teichmann 1,5 Jahre, Mandt 1 Jahr.

Ob die Aktion von der SS-Standarte angeordnet oder auf persönliches Betreiben der Angeklagten zurück ging, kann nicht geklärt werden. Dennoch sei Biedermann, auf dessen Geheiß sich die Angehörigen der Kirchhainer SS zusammen gefunden hätten, "geistiger Urheber" der Aktion gewesen. Seine Rede vor den Versammelten hat allen Beteiligten die innere Motivation zu Gewalttätigkeiten gestiftet.

Ernst und Otto Teichmann als oberste örtliche Repräsentanten der SS seien entgegen ihrer Äußerungen von der Aktion überzeugt gewesen und hätten die Ausschreitungen und Gewalttätigkeiten innerlich gebilligt. Trotz der zivilen Kleidung der an der Aktion Beteiligten hätten sie über die Möglichkeit verfügt, qua ihrer Stellung innerhalb der SS die Aktion zu verhindern. Als Rädelsführer hätten sie stattdessen den inneren Kern einer sich über die Angehörigen der SS hinaus allmählich vergrößernden zusammengerotteten Menschenmenge gebildet und den "niederen Instinkt der Masse" geweckt. So konnte Menschen aus der Kirchhainer Bevölkerung im Schutz der anonymen Masse Gewalttaten begehen, derer sie sonst wahrscheinlich nicht fähig gewesen wären.

Der "Täterwille" der Angeklagten könne nicht geleugnet werden, unbhängig davon, in welcher Weise sie an den Ausschreitungen, Plünderungen und Misshandlungen selbst beteiligt gewesen sind. Der Unrechtmäßigkeit ihres Vorgehens seien die Angeklagten bewusst gewesen.

Weil Biedermann "in geistiger Hinsicht" hauptverantwortlich ist, übersteigt seine Strafe die von Ernst und Otto Teichmann, die als oberste örtliche SS-Repräsentanten als Rädelsführer anzusehen seien. Mandts Strafe ist geringer ausgefallen, weil er kein Amt der SS bekleidet habe.

Die seitens alliierter Besatzung den Angeklagten verhängte Internierungsstrafe müsse in Zusammenhang mit der "Judenaktion" stehen, sodass die dadurch verbüßte Haftzeit auf das Urteil anzurechnen sei. So reduziert sich die Haftstrafe bei Mandt, Ernst und Otto Teichmann um 1 Jahr, bei Biedermann um 5 Monate.

Aus technischen Gründen ist das Dokument in fünf Abschnitte unterteilt worden:
Abschnitt 2 siehe Dok 89.3.1
Abschnitt 3 siehe Dok 89.3.2
Abschnitt 4 siehe Dok 89.3.3
Abschnitt 5 siehe Dok 89.3.4

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Urteil des Landgerichts Kassel im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 3].
Urteil des Landgerichts Kassel im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 3].
Urteil des Landgerichts Kassel im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 3].
Urteil des Landgerichts Kassel im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 3].
Urteil des Landgerichts Kassel im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 3].
Urteil des Landgerichts Kassel im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 3].
Urteil des Landgerichts Kassel im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 3].
Urteil des Landgerichts Kassel im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 3].
Urteil des Landgerichts Kassel im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 3].

Urteil des Landgerichts Kassel im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 3].

Die Angeklagten Walter Biedermann, Ernst Teichmann, Otto Teichmann und Hermann Mandt werden als Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938 verurteilt.
Haftstrafen: Biedermann 2 Jahre, E. Teichmann 1,5 Jahre, O. Teichmann 1,5 Jahre, Mandt 1 Jahr.

Ob die Aktion von der SS-Standarte angeordnet oder auf persönliches Betreiben der Angeklagten zurück ging, kann nicht geklärt werden. Dennoch sei Biedermann, auf dessen Geheiß sich die Angehörigen der Kirchhainer SS zusammen gefunden hätten, "geistiger Urheber" der Aktion gewesen. Seine Rede vor den Versammelten hat allen Beteiligten die innere Motivation zu Gewalttätigkeiten gestiftet.

Ernst und Otto Teichmann als oberste örtliche Repräsentanten der SS seien entgegen ihrer Äußerungen von der Aktion überzeugt gewesen und hätten die Ausschreitungen und Gewalttätigkeiten innerlich gebilligt. Trotz der zivilen Kleidung der an der Aktion Beteiligten hätten sie über die Möglichkeit verfügt, qua ihrer Stellung innerhalb der SS die Aktion zu verhindern. Als Rädelsführer hätten sie stattdessen den inneren Kern einer sich über die Angehörigen der SS hinaus allmählich vergrößernden zusammengerotteten Menschenmenge gebildet und den "niederen Instinkt der Masse" geweckt. So konnte Menschen aus der Kirchhainer Bevölkerung im Schutz der anonymen Masse Gewalttaten begehen, derer sie sonst wahrscheinlich nicht fähig gewesen wären.

Der "Täterwille" der Angeklagten könne nicht geleugnet werden, unbhängig davon, in welcher Weise sie an den Ausschreitungen, Plünderungen und Misshandlungen selbst beteiligt gewesen sind. Der Unrechtmäßigkeit ihres Vorgehens seien die Angeklagten bewusst gewesen.

Weil Biedermann "in geistiger Hinsicht" hauptverantwortlich ist, übersteigt seine Strafe die von Ernst und Otto Teichmann, die als oberste örtliche SS-Repräsentanten als Rädelsführer anzusehen seien. Mandts Strafe ist geringer ausgefallen, weil er kein Amt der SS bekleidet habe.

Die seitens alliierter Besatzung den Angeklagten verhängte Internierungsstrafe müsse in Zusammenhang mit der "Judenaktion" stehen, sodass die dadurch verbüßte Haftzeit auf das Urteil anzurechnen sei. So reduziert sich die Haftstrafe bei Mandt, Ernst und Otto Teichmann um 1 Jahr, bei Biedermann um 5 Monate.

Aus technischen Gründen ist das Dokument in fünf Abschnitte unterteilt worden:
Abschnitt 1 siehe Dok 89.3.0
Abschnitt 2 siehe Dok 89.3.1
Abschnitt 4 siehe Dok 89.3.3
Abschnitt 5 siehe Dok 89.3.4

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Urteil des Landgerichts Kassel im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 2].
Urteil des Landgerichts Kassel im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 2].
Urteil des Landgerichts Kassel im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 2].
Urteil des Landgerichts Kassel im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 2].
Urteil des Landgerichts Kassel im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 2].
Urteil des Landgerichts Kassel im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 2].
Urteil des Landgerichts Kassel im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 2].
Urteil des Landgerichts Kassel im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 2].
Urteil des Landgerichts Kassel im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 2].

Urteil des Landgerichts Kassel im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 2].

Die Angeklagten Walter Biedermann, Ernst Teichmann, Otto Teichmann und Hermann Mandt werden als Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938 verurteilt.
Haftstrafen: Biedermann 2 Jahre, E. Teichmann 1,5 Jahre, O. Teichmann 1,5 Jahre, Mandt 1 Jahr.

Ob die Aktion von der SS-Standarte angeordnet oder auf persönliches Betreiben der Angeklagten zurück ging, kann nicht geklärt werden. Dennoch sei Biedermann, auf dessen Geheiß sich die Angehörigen der Kirchhainer SS zusammen gefunden hätten, "geistiger Urheber" der Aktion gewesen. Seine Rede vor den Versammelten hat allen Beteiligten die innere Motivation zu Gewalttätigkeiten gestiftet.

Ernst und Otto Teichmann als oberste örtliche Repräsentanten der SS seien entgegen ihrer Äußerungen von der Aktion überzeugt gewesen und hätten die Ausschreitungen und Gewalttätigkeiten innerlich gebilligt. Trotz der zivilen Kleidung der an der Aktion Beteiligten hätten sie über die Möglichkeit verfügt, qua ihrer Stellung innerhalb der SS die Aktion zu verhindern. Als Rädelsführer hätten sie stattdessen den inneren Kern einer sich über die Angehörigen der SS hinaus allmählich vergrößernden zusammengerotteten Menschenmenge gebildet und den "niederen Instinkt der Masse" geweckt. So konnte Menschen aus der Kirchhainer Bevölkerung im Schutz der anonymen Masse Gewalttaten begehen, derer sie sonst wahrscheinlich nicht fähig gewesen wären.

Der "Täterwille" der Angeklagten könne nicht geleugnet werden, unbhängig davon, in welcher Weise sie an den Ausschreitungen, Plünderungen und Misshandlungen selbst beteiligt gewesen sind. Der Unrechtmäßigkeit ihres Vorgehens seien die Angeklagten bewusst gewesen.

Weil Biedermann "in geistiger Hinsicht" hauptverantwortlich ist, übersteigt seine Strafe die von Ernst und Otto Teichmann, die als oberste örtliche SS-Repräsentanten als Rädelsführer anzusehen seien. Mandts Strafe ist geringer ausgefallen, weil er kein Amt der SS bekleidet habe.

Die seitens alliierter Besatzung den Angeklagten verhängte Internierungsstrafe müsse in Zusammenhang mit der "Judenaktion" stehen, sodass die dadurch verbüßte Haftzeit auf das Urteil anzurechnen sei. So reduziert sich die Haftstrafe bei Mandt, Ernst und Otto Teichmann um 1 Jahr, bei Biedermann um 5 Monate.

Aus technischen Gründen ist das Dokument in fünf Abschnitte unterteilt worden:
Abschnitt 1 siehe Dok 89.3.0
Abschnitt 3 siehe Dok 89.3.2
Abschnitt 4 siehe Dok 89.3.3
Abschnitt 5 siehe Dok 89.3.4


Abschnitt 5 siehe Dok

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Schreiben des Rechtsanwaltes von Ernst Teichmann an das Landgericht Marburg betreffend Antrag auf Revision im Verfahren gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 10. Februar 1955.
Schreiben des Rechtsanwaltes von Ernst Teichmann an das Landgericht Marburg betreffend Antrag auf Revision im Verfahren gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 10. Februar 1955.
Schreiben des Rechtsanwaltes von Ernst Teichmann an das Landgericht Marburg betreffend Antrag auf Revision im Verfahren gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 10. Februar 1955.
Schreiben des Rechtsanwaltes von Ernst Teichmann an das Landgericht Marburg betreffend Antrag auf Revision im Verfahren gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 10. Februar 1955.
Schreiben des Rechtsanwaltes von Ernst Teichmann an das Landgericht Marburg betreffend Antrag auf Revision im Verfahren gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 10. Februar 1955.

Schreiben des Rechtsanwaltes von Ernst Teichmann an das Landgericht Marburg betreffend Antrag auf Revision im Verfahren gegen die Beteiligter der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 10. Februar 1955.

Arthur Schmidt legt im Auftrag seines Mandanten Ernst Teichmann Revision gegen das Urteil vom 16.12.1954 (siehe Dok 89.3.0) ein. Die Vergehen Teichmanns seien von der damaligen Staatsführung gebilligt worden und hätten sich nicht außerhalb der gesetzlichen Regelungen befunden. Außerdem sei der Vorgang durch drei Jahre Internierungshaft ausreichend verbüßt.

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Beschluss des Bundesgerichtshofes betreffend Zurückweisung der Revision von Walter Biedermann im Prozess um die Kirchhainer "Judenaktion" 1938, 15. Juni 1955
Beschluss des Bundesgerichtshofes betreffend Zurückweisung der Revision von Walter Biedermann im Prozess um die Kirchhainer "Judenaktion" 1938, 15. Juni 1955
Beschluss des Bundesgerichtshofes betreffend Zurückweisung der Revision von Walter Biedermann im Prozess um die Kirchhainer "Judenaktion" 1938, 15. Juni 1955

Beschluss des Bundesgerichtshofes betreffend Zurückweisung der Revision von Walter Biedermann im Prozess um die Kirchhainer "Judenaktion" 1938, 15. Juni 1955.

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshof weist die Revision Walter Biedermanns gegen das Urteil vom 16.12.1954 (siehe Dok 89.3.0) als "offensichtlich unbegründet" zurück.

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274 Marburg 324 Bd. 4 Handakten Landfriedensbruch Kirchhain 1938
274 Marburg 324 Bd. 4 Handakten Landfriedensbruch Kirchhain 1938

Aufgrund des in dieser Ausstellung angewandten Provenienz-Prinzips enthält der vierte Ausstellungsraum lediglich ein Dokument.

Es handelt sich dabei um den noch in der Nacht vom 8.11. auf den 9.11.1938 vom Kirchhainer Bürgermeister als Ortspolizeibehörde verfassten Bericht über die Ausschreitungen. Aufgezählt werden die angerichteten Schäden, Angaben zu Tätern werden nicht gemacht.

 

MP

Bericht des Kirchhainer Bürgermeisters an den Landrat in Marburg betreffend Ausschreitungen gegen Juden in Kirchain am 8. November 1938, 9. November 1938.
Bericht des Kirchhainer Bürgermeisters an den Landrat in Marburg betreffend Ausschreitungen gegen Juden in Kirchain am 8. November 1938, 9. November 1938.
Bericht des Kirchhainer Bürgermeisters an den Landrat in Marburg betreffend Ausschreitungen gegen Juden in Kirchain am 8. November 1938, 9. November 1938.

Bericht des Kirchhainer Bürgermeisters an den Landrat in Marburg betreffend Ausschreitungen gegen Juden in Kirchain am 8. November 1938, 9. November 1938.

In Kirchhain ist es am 8. November zu Ausschreitungen gekommen. Das jüdische Gemeindehaus und die Privathäuser von vier jüdischen Bürgern Kirchhains sind Ziel dieser Ausschreitungen geworden. Angaben über Verdächtige werden nicht gemacht.

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274 Marburg 324 Bd. 5 Ersatzhandakten Landfriedensbruch Kirchhain 1938
274 Marburg 324 Bd. 5 Ersatzhandakten Landfriedensbruch Kirchhain 1938

Ausstellungsraum 4 zeigt Dokumente aus den Ersatzhandakten der Staatsanwaltschaft zum Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" im August 1951.

An den Marburger Oberstaatsanwalt Rahn war die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft mit der Vermutung herangetreten, die Marburger Justiz könne in die Vorgänge des Novemberpogroms 1938 im Vorfeld informiert gewesen sein, die gesamte "Aktion" damit gebilligt und gedeckt haben. Derartige Vermutungen konnte Rahn mit seinen Materialien für den Kirchhainer Fall aber nicht bestätigen (siehe Dok 91.1).

Die weiteren Dokumente erörtern eine mögliche Revision gegen das Urteil vom 14. August 1951 (siehe Dok 88.6.0).

 

MP

Schreiben des Oberstaatsanwalts Marburg an den Generalstaatsanwalt Frankfurt/M. betreffend mögliche Einweihung der Staatsanwaltschaft in die Kirchhainer "Judenaktion" vom 8. November 1938, 26. August 1951
Schreiben des Oberstaatsanwalts Marburg an den Generalstaatsanwalt Frankfurt/M. betreffend mögliche Einweihung der Staatsanwaltschaft in die Kirchhainer "Judenaktion" vom 8. November 1938, 26. August 1951
Schreiben des Oberstaatsanwalts Marburg an den Generalstaatsanwalt Frankfurt/M. betreffend mögliche Einweihung der Staatsanwaltschaft in die Kirchhainer "Judenaktion" vom 8. November 1938, 26. August 1951
Schreiben des Oberstaatsanwalts Marburg an den Generalstaatsanwalt Frankfurt/M. betreffend mögliche Einweihung der Staatsanwaltschaft in die Kirchhainer "Judenaktion" vom 8. November 1938, 26. August 1951
Schreiben des Oberstaatsanwalts Marburg an den Generalstaatsanwalt Frankfurt/M. betreffend mögliche Einweihung der Staatsanwaltschaft in die Kirchhainer "Judenaktion" vom 8. November 1938, 26. August 1951

Schreiben des Oberstaatsanwalts Marburg/L. an den Generalstaatsanwalt Frankfurt/M. betreffend mögliche Einweihung der Staatsanwaltschaft in die Kirchhainer "Judenaktion" vom 8. November 1938, 26. August 1951.

Oberstaatsanwalt Dr. Rahn kann nicht durch Zeugenaussagen bestätigen, dass die damalige Marburger Staatsanwaltschaft  in die Vorgänge vom 8. November im Zuge der Kirchhainer "Judenaktion" eingeweiht gewesen sein könnte. Dieser Vorwurf war Bestandteil eines Ehrengerichtsverfahrens auf Anklage Josef Klibanskys.
Dr. Rahn verweist auf die Zeugenaussage von Adam Mai, der die Marburger Justiz für ihre fahrlässige Arbeit bei der Aufklärung der Kirchhainer "Judenaktion" rügt.

Josef Klibansky hatte bis 1923 in Marburg und Frankfurt Jura studiert und war seit 1928 Anwalt beim Oberlandesgericht Frankfurt/M. Mit dem "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" vom 7. 4. 1933 verlor er seine Anstellung. Nach 1945 vertrat er zahlreiche jüdische Kläger gegen den Nationalsozialismus, vgl. http://www.rechtsanwaltskammer-ffm.de/raka/rub_aboutus/archive/AnwaltOhneRecht/10_Klibansky.PDF.

Aufsehen erregte Klibansky im Zuge des sog. Auerbach-Prozesses. Im Oktober 1952 lief gegen ihn ein Ehrengerichtsverfahren. Er wurde als Vertreter der "Jüdischen Industrie- und Handelsank Frankfurt" u.a. der Untreue angeklagt und schließlich verurteilt, vgl. http://books.google.de/books?id=xJ8ounvAd5YC&pg=PA335&lpg=PA335&dq=josef+klibansky&source=bl&ots=M6Gwzp2kQ6&sig=4yuEqR5NUqyTKlM0ol2ShRSScDs&hl=de&ei=EJMKS4SUM4_K_ga34L3QBA&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=9&ved=0CCcQ6AEwCA#v=onepage&q=josef%20klibansky&f=false

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Schreiben des Oberstaatsanwaltes in Marburg an den hessischen Justizminister betreffend Revision im Gerichtsverfahren der Kirchhainer "Judenaktion" 1938, 17. September 1951.
Schreiben des Oberstaatsanwaltes in Marburg an den hessischen Justizminister betreffend Revision im Gerichtsverfahren der Kirchhainer "Judenaktion" 1938, 17. September 1951.
Schreiben des Oberstaatsanwaltes in Marburg an den hessischen Justizminister betreffend Revision im Gerichtsverfahren der Kirchhainer "Judenaktion" 1938, 17. September 1951.
Schreiben des Oberstaatsanwaltes in Marburg an den hessischen Justizminister betreffend Revision im Gerichtsverfahren der Kirchhainer "Judenaktion" 1938, 17. September 1951.

Schreiben des Oberstaatsanwaltes in Marburg an den hessischen Justizminister betreffend Revision im Gerichtsverfahren der Kirchhainer "Judenaktion" 1938, 17. September 1951.

Über den Generalstaatsanwalt in Frankfurt/M., Erich Rosenthal-Pelldram, sendet Dr. Rahn dem hessischen Justizminister seinen Bericht zur Revision zu. Die Angeklagten Mandt, Ernst Teichmann und Otto Teichmann seien von dem Vorwurf der Rädelsführerschaft zu Unrecht freigesprochen worden.
Der Frankfurter Generalstaatsanwalt unterstützt dieses Ansinnen.

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Schreiben des Rechtsanwaltes von Ernst Teichmann an das Landgericht Marburg betreffend Stellungnahme zum Antrag auf Revision im Verfahren gegen die Beteiligter der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 20. Dezember 1951.
Schreiben des Rechtsanwaltes von Ernst Teichmann an das Landgericht Marburg betreffend Stellungnahme zum Antrag auf Revision im Verfahren gegen die Beteiligter der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 20. Dezember 1951.
Schreiben des Rechtsanwaltes von Ernst Teichmann an das Landgericht Marburg betreffend Stellungnahme zum Antrag auf Revision im Verfahren gegen die Beteiligter der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 20. Dezember 1951.

Schreiben des Rechtsanwaltes von Ernst Teichmann an das Landgericht Marburg betreffend Stellungnahme zum Antrag auf Revision im Verfahren gegen die Beteiligter der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 20. Dezember 1951.

Arthur Schmidt erwidert als Rechtsanwalt von Ernst Teichmann auf den Revisionsantrag des Marburger Oberstaatsanwaltes (vgl. Dok 91.2), dass die bisherigen Verfahren eindeutig erwiesen hätten, dass Teichmann nicht als Rädelsführer in Frage komme, die Ausschreitungen sogar zu mildern versucht habe. Die Revision sei also unbegründet.

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274 Marburg 324 Bd. 6 Vollstreckunsgheft Landfriedensbruch Kirchhain 1938
274 Marburg 324 Bd. 6 Vollstreckunsgheft Landfriedensbruch Kirchhain 1938

Im Ausstellungsraum 6 befinden sich die Dokumente des Vollstreckungsheftes des Marburger Staatsanwaltschaft betreffend Walter Biedermann.

Die Dokumente zeigen die Vollstreckung des Urteils vom 16. Dezember 1954 (siehe Dok 89.3.0) und das Bemühen Walter Biedermanns, über ein Gnadengesuch die Abmilderung dieses Urteils zu erwirken (siehe Dok 92.3).
Ohne nähere Angabe von Gründen wurde das Gnadengesuch schließlich nach vormaliger Zurückweisung angenommen (siehe Dok 92.5).

 

MP

Vollstreckung des Urteils des Landgerichts Kassel vom 16.12.1954 gegen Walter Biedermann betreffend Beteiligung an der "Judenaktion" vom 8. November 1938 in Kirchhain, 8. November 1955
Vollstreckung des Urteils des Landgerichts Kassel vom 16.12.1954 gegen Walter Biedermann betreffend Beteiligung an der "Judenaktion" vom 8. November 1938 in Kirchhain, 8. November 1955
Vollstreckung des Urteils des Landgerichts Kassel vom 16.12.1954 gegen Walter Biedermann betreffend Beteiligung an der "Judenaktion" vom 8. November 1938 in Kirchhain, 8. November 1955

Vollstreckung des Urteils des Landgerichts Kassel vom 16.12.1954 gegen Walter Biedermann betreffend Beteiligung an der "Judenaktion" vom 8. November 1938 in Kirchhain, 8. November 1955.

Das Urteil über zwei Jahre Gefängnishaft gegen Walter Biedermann wird vollstreckt.

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Haftbefehl gegen Walter Biedermann nach Urteil des Landgerichts Kassel vom 16.12.1954 betreffend "Judenaktion" in Kirchhain am 8. November 1938, 17. Februar 1956
Haftbefehl gegen Walter Biedermann nach Urteil des Landgerichts Kassel vom 16.12.1954 betreffend "Judenaktion" in Kirchhain am 8. November 1938, 17. Februar 1956

Haftbefehl gegen Walter Biedermann nach Urteil des Landgerichts Kassel vom 16.12.1954 betreffend "Judenaktion" in Kirchhain am 8. November 1938, 17. Februar 1956.

Der Haftbefehl bezieht sich auf das Urteil des Landgerichts Kassel vom 16. 12. 1954 über zwei Jahre Gefängnisstrafe gegen Walter Biedermann. Er wird in die Strafanstalt Kassel-Wehlheiden verbracht.

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Gnadengesuch von Walter Biedermann nach Verurteilung wegen Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion vom 8. November 1938, 3. November 1955
Gnadengesuch von Walter Biedermann nach Verurteilung wegen Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion vom 8. November 1938, 3. November 1955
Gnadengesuch von Walter Biedermann nach Verurteilung wegen Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion vom 8. November 1938, 3. November 1955
Gnadengesuch von Walter Biedermann nach Verurteilung wegen Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion vom 8. November 1938, 3. November 1955
Gnadengesuch von Walter Biedermann nach Verurteilung wegen Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion vom 8. November 1938, 3. November 1955
Gnadengesuch von Walter Biedermann nach Verurteilung wegen Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion vom 8. November 1938, 3. November 1955
Gnadengesuch von Walter Biedermann nach Verurteilung wegen Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion vom 8. November 1938, 3. November 1955

Gnadengesuch von Walter Biedermann nach Verurteilung wegen Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion vom 8. November 1938, 3. November 1955.

Nach der rechtskräftigen Verurteilung Walter Biedermanns durch die Strafkammer Kassel vom 16. 12. 1954 bittet sein Rechtsanwalt den hessischen Ministerpräsidenten um den Erlass der zu verbüßenden 19-monatigen Gefängnisstrafe.
An den Hauptausschreitungen am 8. November in Kirchhain sei Biedermann nicht maßgeblich beteiligt gewesen, außerdem sei durch "die damals herrschenden politischen Verhältnisse" seine Urteilskraft "erheblich getrübt" gewesen.
Er habe sein Verbrechen gesühnt und habe sich seither "in jeder Weise einwandfrei geführt".

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Schreiben des hessischen Justizministers an den Oberstaatsanwalt in Marburg betreffend Ablehnung des Gnadengesuches von Walter Biedermann nach Verurteilung wegen Beteiligung an Kirchhainer "Judenaktion" 1938, Januar 1956.
Schreiben des hessischen Justizministers an den Oberstaatsanwalt in Marburg betreffend Ablehnung des Gnadengesuches von Walter Biedermann nach Verurteilung wegen Beteiligung an Kirchhainer "Judenaktion" 1938, Januar 1956.

Schreiben des hessischen Justizministers an den Oberstaatsanwalt in Marburg betreffend Ablehnung des Gnadengesuches von Walter Biedermann, Januar 1956.

Der hessische Justizminister lehnt das Gnadengesuch von Walter Biedermann (siehe Dok. 92.3) ab.

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Schreiben des hessischen Justizministers an den Oberstaatsanwalt in Marburg betreffend Annahme des Gnadengesuches von Walter Biedermann nach Verurteilung wegen Beteiligung an Kirchhainer "Judenaktion" 1938, 27. Mai 1956.
Schreiben des hessischen Justizministers an den Oberstaatsanwalt in Marburg betreffend Annahme des Gnadengesuches von Walter Biedermann nach Verurteilung wegen Beteiligung an Kirchhainer "Judenaktion" 1938, 27. Mai 1956.

Schreiben des hessischen Justizministers an den Oberstaatsanwalt in Marburg betreffend Ablehnung des Gnadengesuches von Walter Biedermann, Januar 1956.

Der hessische Justizminister nimmt das Gnadengesuch von Walter Biedermann (siehe Dok. 92.3) an. Ihm wird eine Geldbuße von 600,- DM auferlegt.

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274 Kassel Bd 73 [Bebra]
Vernehmungsniederschrift mit der Aussage von Käthe Schreiber im Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch am 7./8. November 1938 in Bebra, 29. Dezember 1945
Vernehmungsniederschrift mit der Aussage von Käthe Schreiber im Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch am 7./8. November 1938 in Bebra, 29. Dezember 1945
Vernehmungsniederschrift mit der Aussage von Käthe Schreiber im Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch am 7./8. November 1938 in Bebra, 29. Dezember 1945

Vernehmungsniederschrift mit der Aussage von Käthe Schreiber im Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch am 7./8. November 1938 in Bebra, 29. Dezember 1945

Die Zeugin beschreibt das Eindringen und Plündern in einer Wohnung in der Nacht vom 7. auf den 8. November 1938 wie auch die schweren Mißhandlungen von Siegfried Abraham in dessen Wohnung und das Eindringen in die Kellerräume in der Nacht vom 8. auf den 9. November 1938. "Die abziehende Menge war betrunken." Entwendete Möbel seien auf dem damaligen Adolf-Hitler-Platz zusammengebracht und anschließend abgebrannt worden.

Einige der Täter nennt die Zeugin namentlich.

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Vernehmungsniederschrift mit der Aussage von Otto Gast im Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch am 7./8. November 1938 in Bebra, 3. Januar 1946
Vernehmungsniederschrift mit der Aussage von Otto Gast im Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch am 7./8. November 1938 in Bebra, 3. Januar 1946
Vernehmungsprotokoll mit der Aussage von Otto Gast im Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch am 7./8. November 1938 in Bebra, 3. Januar 1946, mit der Aussage, dass in der Nacht vom 7. auf den 8. November 1938 bei Fam. Rothfels Fensterscheiben eingeworfen worden seien. (Bl.39)
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Haftbefehl gegen Georg Eisel wegen Verdachts des Vergehens nach § 125 Abs. 2 StGB am 7./8. November 1938 in Bebra, 11. März 1938
Haftbefehl gegen Georg Eisel wegen Verdachts des Vergehens nach § 125 Abs. 2 StGB am 7./8. November 1938 in Bebra, 11. März 1938
Haftbefehl für Georg Eisel wegen Verdachts des Vergehens nach § 125 Abs. 2 StGB am 7./8. November 1938 in Bebra, 11. März 1938. Es wurde Verdunklungsgefahr angenommen. E. wurde als Rädelsführer angesehen.
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Vernehmigungsprotokolle von fünf Beschuldigten im Fall der Ausschreitungen gegen Juden am 7./8. November 1938 in Bebra beim Amtsgericht in Rotenburg, 11. März 1938
Vernehmigungsprotokolle von fünf Beschuldigten im Fall der Ausschreitungen gegen Juden am 7./8. November 1938 in Bebra beim Amtsgericht in Rotenburg, 11. März 1938
Vernehmigungsprotokolle von fünf Beschuldigten im Fall der Ausschreitungen gegen Juden am 7./8. November 1938 in Bebra beim Amtsgericht in Rotenburg, 11. März 1938
Vernehmigungsprotokolle von fünf Beschuldigten im Fall der Ausschreitungen gegen Juden am 7./8. November 1938 in Bebra beim Amtsgericht in Rotenburg, 11. März 1938
Vernehmigungsprotokolle von fünf Beschuldigten im Fall der Ausschreitungen gegen Juden am 7./8. November 1938 in Bebra beim Amtsgericht in Rotenburg, 11. März 1938
Vernehmigungsprotokolle von fünf Beschuldigten im Fall der Ausschreitungen gegen Juden am 7./8. November 1938 in Bebra beim Amtsgericht in Rotenburg, 11. März 1938
Vernehmigungsprotokolle von fünf Beschuldigten im Fall der Ausschreitungen gegen Juden am 7./8. November 1938 in Bebra beim Amtsgericht in Rotenburg, 11. März 1938

Vernehmigungsprotokolle von fünf Beschuldigten im Fall der Ausschreitungen gegen Juden am 7./8. November 1938 in Bebra beim Amtsgericht in Rotenburg, 11. März 1938.

Zum Teil werden die Beschuldigungen zurückgewiesen, zum Teil zugegeben, wie die Zerstörung von Fensterscheiben und das Eindringen in Wohnungen. 

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Vernehmungsniederschrift des Zeugen Johannes Heerdt im Verfahren wegen Landfriedensbruchs am 7./8. November 1938 in Bebra, 13. März 1946
Vernehmungsniederschrift des Zeugen Johannes Heerdt im Verfahren wegen Landfriedensbruchs am 7./8. November 1938 in Bebra, 13. März 1946

Vernehmungsniederschrift des Zeugen Johannes Heerdt im Verfahren wegen Landfriedensbruchs am 7./8. November 1938 in Bebra, 13. März 1946

H. bestätigt die Anreise von SS-Männern aus Kassel und die Zerstörungen an der Wohnung eines jüdischen Bürgers. Ein Teil der Aussagen beruhen auf "Hörensagen".

Der Polizeimitarbeiter bewertet, dass die "Angaben der Wahrheit entsprechen" dürften.

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Vernehmungsniederschrift mit der Aussage von Peter Guenther im Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch am 7./8. November 1938 in Bebra, o. D. (März 1946)
Vernehmungsniederschrift mit der Aussage von Peter Guenther im Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch am 7./8. November 1938 in Bebra, o. D. (März 1946)

Vernehmungsprotokoll mit der Aussage von Peter Guenther im Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch am 7./8. November 1938 in Bebra, im März 1946.

Der Zeuge berichtet über das Eindringen von SA-Männern in die Wohnungen von Juden in der Nacht vom 7. auf den 8. November 1938 wie vom Verbrennen von geraubten Inventar auf dem damaligen Adolf-Hitler-Platz in der Nach vom 9. auf den 10. November 1938. G. hatte die Beteiligten erkannt und mit Namen benannt. 

Der Polizeimitarbeiter vermerkte, dass die Angaben "der Wahrheit entsprechen" dürften.

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Vernehmungsniederschrift mit der Aussage von Berthold Neubelt im Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch am 7./8. November 1938 in Bebra, o. D. (März 1946)
Vernehmungsniederschrift mit der Aussage von Berthold Neubelt im Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch am 7./8. November 1938 in Bebra, o. D. (März 1946)

Vernehmungsniederschrift mit der Aussage von Berthold Neubelt im Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch am 7./8. November 1938 in Bebra, o. D. (März 1946)

Der Zeuge beschreibt das Eindringen von Männern in die Privatwohnungen von Juden und die Demolierung von Wohnungseinrichtungen. Einzelne Beteiligte benannte er mit Namen, darunter den NSDAP-Kreisleiter Erich Braun.

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Vernehmungsniederschrift mit der Aussage von Merte Neubelt im Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch am 7./8. November 1938 in Bebra, o. D. (März 1946)
Vernehmungsniederschrift mit der Aussage von Merte Neubelt im Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch am 7./8. November 1938 in Bebra, o. D. (März 1946)
Vernehmungsniederschrift mit der Aussage von Merte Neubelt im Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch am 7./8. November 1938 in Bebra, o. D. (März 1946)

Vernehmungsniederschrift mit der Aussage von Merte Neubelt im Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch am 7./8. November 1938 in Bebra, o. D. (März 1946)

Die Zeugin beschreibt das Eindringen von Männern in der Wohnung der Familie Oppenheim und die anschließende Zerstörung der Wohnungseinrichtung wie auch das Abholen der restlichen Möbel am nächsten Morgen. Sie benannte einige der Eindringlinge mit Namen. 

Nach Einschätzung des Polizeimitarbeiters "scheinen" die Angaben "der Wahrheit zu entsprechen".

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Vernehmungsniederschrift mit der Aussage von Paul Zilch im Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch am 7./8. November 1938 in Bebra, o. D. (März 1946)
Vernehmungsniederschrift mit der Aussage von Paul Zilch im Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch am 7./8. November 1938 in Bebra, o. D. (März 1946)

Vernehmungsniederschrift mit der Aussage von Paul Zilch im Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch am 7./8. November 1938 in Bebra, o. D. (März 1946)

Der Zeuge, seinerzeit Nachtwächter, beschreibt die Zusammenrottung von etwa 15 Personen und das Zerschlagen von Fensterscheiben von Wohnungen, in denen Juden wohnten. Daneben berichtet er über den vergeblichen Versuch, die Polizei zu aktivieren.

"Die Angaben dürften der Wahrheit entsprechen" schreibt der Polizeimitarbeiter.

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Urteil im Prozess gegen Eisel u.a. wegen der Ausschreitungen am 7./8./9. November 1938 in Bebra, 17. Dezember 1946
Urteil im Prozess gegen Eisel u.a. wegen der Ausschreitungen am 7./8./9. November 1938 in Bebra, 17. Dezember 1946
Urteil im Prozess gegen Eisel u.a. wegen der Ausschreitungen am 7./8./9. November 1938 in Bebra, 17. Dezember 1946
Urteil im Prozess gegen Eisel u.a. wegen der Ausschreitungen am 7./8./9. November 1938 in Bebra, 17. Dezember 1946
Urteil im Prozess gegen Eisel u.a. wegen der Ausschreitungen am 7./8./9. November 1938 in Bebra, 17. Dezember 1946
Urteil im Prozess gegen Eisel u.a. wegen der Ausschreitungen am 7./8./9. November 1938 in Bebra, 17. Dezember 1946
Urteil im Prozess gegen Eisel u.a. wegen der Ausschreitungen am 7./8./9. November 1938 in Bebra, 17. Dezember 1946
Urteil im Prozess gegen Eisel u.a. wegen der Ausschreitungen am 7./8./9. November 1938 in Bebra, 17. Dezember 1946
Urteil im Prozess gegen Eisel u.a. wegen der Ausschreitungen am 7./8./9. November 1938 in Bebra, 17. Dezember 1946
Urteil im Prozess gegen Eisel u.a. wegen der Ausschreitungen am 7./8./9. November 1938 in Bebra, 17. Dezember 1946
Urteil im Prozess gegen Eisel u.a. wegen der Ausschreitungen am 7./8./9. November 1938 in Bebra, 17. Dezember 1946
Urteil im Prozess gegen Eisel u.a. wegen der Ausschreitungen am 7./8./9. November 1938 in Bebra, 17. Dezember 1946
Urteil im Prozess gegen Eisel u.a. wegen der Ausschreitungen am 7./8./9. November 1938 in Bebra, der von der I. Strafkammer beim Landgericht Kassel in Rotenburg (Fulda) am 17. Dezember 1946
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Einstellungsverfügung des Oberstaatsanwalts in Kassel an den Staatsanwalt in Hünfeld wegen Ermittlungen anlässlich der Zerstörung der Synagoge in Eiterfeld, 7. Mai 1947
Einstellungsverfügung des Oberstaatsanwalts in Kassel an den Staatsanwalt in Hünfeld wegen Ermittlungen anlässlich der Zerstörung der Synagoge in Eiterfeld, 7. Mai 1947

Einstellungsverfügung des Oberstaatsanwalts in Kassel an den Staatsanwalt in Hünfeld wegen Ermittlungen anlässlich der Zerstörung der Synagoge in Eiterfeld, 7. Mai 1947: die Zerstörung der Synagoge sei wegen der Baufälligkeit nicht strafverfolgungswürdig.

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274 Kassel Bd. Acc. 1983/86
Urteil des Landgerichts Kassel in der Strafsache wegen der Brandstiftung der Synagoge in Fulda im November 1938, Fulda, 15. Juni 1950
Urteil des Landgerichts Kassel in der Strafsache wegen der Brandstiftung der Synagoge in Fulda im November 1938, Fulda, 15. Juni 1950
Urteil des Landgerichts Kassel in der Strafsache wegen der Brandstiftung der Synagoge in Fulda im November 1938, Fulda, 15. Juni 1950
Urteil des Landgerichts Kassel in der Strafsache wegen der Brandstiftung der Synagoge in Fulda im November 1938, Fulda, 15. Juni 1950
Urteil des Landgerichts Kassel in der Strafsache wegen der Brandstiftung der Synagoge in Fulda im November 1938, Fulda, 15. Juni 1950
Urteil des Landgerichts Kassel in der Strafsache wegen der Brandstiftung der Synagoge in Fulda im November 1938, Fulda, 15. Juni 1950
Urteil des Landgerichts Kassel in der Strafsache wegen der Brandstiftung der Synagoge in Fulda im November 1938, Fulda, 15. Juni 1950
Urteil des Landgerichts Kassel in der Strafsache wegen der Brandstiftung der Synagoge in Fulda im November 1938, Fulda, 15. Juni 1950
Urteil des Landgerichts Kassel in der Strafsache wegen der Brandstiftung der Synagoge in Fulda im November 1938, Fulda, 15. Juni 1950
Urteil des Landgerichts Kassel in der Strafsache wegen der Brandstiftung der Synagoge in Fulda im November 1938, Fulda, 15. Juni 1950
Urteil des Landgerichts Kassel in der Strafsache wegen der Brandstiftung der Synagoge in Fulda im November 1938, Fulda, 15. Juni 1950
Urteil des Landgerichts Kassel in der Strafsache wegen der Brandstiftung der Synagoge in Fulda im November 1938, Fulda, 15. Juni 1950
Urteil des Landgerichts Kassel in der Strafsache wegen der Brandstiftung der Synagoge in Fulda im November 1938, Fulda, 15. Juni 1950
Urteil des Landgerichts Kassel in der Strafsache wegen der Brandstiftung der Synagoge in Fulda im November 1938, Fulda, 15. Juni 1950
Urteil des Landgerichts Kassel in der Strafsache wegen der Brandstiftung der Synagoge in Fulda im November 1938, Fulda, 15. Juni 1950
Urteil des Landgerichts Kassel in der Strafsache wegen der Brandstiftung der Synagoge in Fulda im November 1938, Fulda, 15. Juni 1950
Urteil des Landgerichts Kassel in der Strafsache wegen der Brandstiftung der Synagoge in Fulda im November 1938, Fulda, 15. Juni 1950
Urteil des Landgerichts Kassel in der Strafsache wegen der Brandstiftung der Synagoge in Fulda im November 1938, Fulda, 15. Juni 1950
Urteil des Landgerichts Kassel in der Strafsache wegen der Brandstiftung der Synagoge in Fulda im November 1938, Fulda, 15. Juni 1950
Urteil des Landgerichts Kassel in der Strafsache wegen der Brandstiftung der Synagoge in Fulda im November 1938, Fulda, 15. Juni 1950
Urteil des Landgerichts Kassel in der Strafsache wegen der Brandstiftung der Synagoge in Fulda im November 1938, Fulda, 15. Juni 1950
Urteil des Landgerichts Kassel in der Strafsache wegen der Brandstiftung der Synagoge in Fulda im November 1938, Fulda, 15. Juni 1950
Urteil des Landgerichts Kassel in der Strafsache wegen der Brandstiftung der Synagoge in Fulda im November 1938, Fulda, 15. Juni 1950

Urteil des Landgerichts Kassel in der Strafsache gegen Emil Kunkel, Otto Merten und Wilhelm te Lake wegen Brandstiftung der Synagoge in Fulda im November 1938.

Die Verhandlungen fanden unter Leitung von Landgerichtgsrat Uhse am  14. und 15. Juni 1950 statt. Gegenstand war die Brandstiftung an der Synagoge in Fulda in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938. Angeklagt waren ehemalige Stadtbaurat Emil Kunkel, der frühere Kriminalobersekretär Merten und der ehemalige Kriminalsekretär te Lake. Als Haupttäter waren der frühere Bürgermeister und NSDAP-Kreisleiter Karl Ehser und der frühere SS-Sturmbannführer Grüner durch die Strafkammer bereits rechtskräftig verurteilt worden.

Der Angeklagte Kunkel wurde zu einer Gefängnisstrafe von 10 Monaten wegen Volltrunkenheit verurteilt. Die beiden anderen Angeklagten wurden freigesprochen.

Im Detail wird der Verlauf der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 beschrieben, wie nach einem ersten Brand in der späten nach ein zweiter Brand gelegt, durch SS-Leute "in auffallend abgetragenen Zivilkleidern ("Räuber-Zivil")". (Bl. 142) Nach Ausbruch des Brands wurde die Feuerwehr zurückgehalten. "Das Übergreifen des Brandes auf die angrenzenden Häuser - ... - wurde verhindert." (Bl.145)

 

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Presseartikel
Presse 1933
Presse 1933
Artikel aus der Oberhessischen Zeitung zur Vorbereitung der Boykottaktionen, 29. März 1933
Artikel aus der Oberhessischen Zeitung zur Vorbereitung der Boykottaktionen, 29. März 1933

Artikel aus der Oberhessischen Zeitung zur Vorbereitung der Boykottaktionen, 29. März 1933

Im Artikel "Gegenmaßnahmen" wird auf die Vorbereitungen zur Durchführung eines Boykotts von Geschäften mit jüdischen Inhabern hingewiesen. Betont wird, dass dies keine verordnete Aktion sei, sondern eine der "Erregung" über so genannte "Greuelpropaganda" im Ausland.

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Titelblatt der Oberhessischen Zeitung mit der Schlagzeile "Der Boykott wird durchgeführt", 31. März 1933
Titelblatt der Oberhessischen Zeitung mit der Schlagzeile "Der Boykott wird durchgeführt", 31. März 1933

Titelblatt der Oberhessischen Zeitung mit der Schlagzeile "Der Boykott wird durchgeführt", 31. März 1933

Hier werden den Aufforderungen des "Zentralkomitees zur Abwehr der Boykotthetze" erläutert.

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Titelblatt der Oberhessischen Zeitung mit der Schlagzeile "Boykott zunächst nur heute", 1. April 1933
Titelblatt der Oberhessischen Zeitung mit der Schlagzeile "Boykott zunächst nur heute", 1. April 1933

Titelblatt der Oberhessischen Zeitung mit der Schlagzeile "Boykott zunächst nur heute", 1. April 1933

Im Artikel wird eine Erklärung von Propagandaminister Joseph Goebbels referiert. 

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Titelblatt der Oberhessischen Zeitung mit der Schlagzeile "Der Erfolg der Boykottbewegung", 3. April 1933
Titelblatt der Oberhessischen Zeitung mit der Schlagzeile "Der Erfolg der Boykottbewegung", 3. April 1933

Titelblatt der Oberhessischen Zeitung mit der Schlagzeile "Der Erfolg der Boykottbewegung", 3. April 1933

Es wird auf den ruhigen, disziplinierten Verlauf hingewiesen wie auf eine veränderte Einstellung in England und Frankreich zu den Aktionen gegen die Juden in Deutschland.

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Ausschnitt aus der Oberhessischen Zeitung zum Ausschluss jüdischer Händler vom Marburger Viehmarkt, 2. September 1933
Ausschnitt aus der Oberhessischen Zeitung zum Ausschluss jüdischer Händler vom Marburger Viehmarkt,  2. September 1933. Die Landwirt werden aufgefordert, nicht mehr bei Juden zu kaufen.
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Presse 1936
Ausschnitt aus den Hessischen Rundschau zur Ernennung von Heinrich Himmler zum Chef der deutschen Polizei, 16. Juni 1936
Ausschnitt aus den Hessischen Rundschau zur Ernennung von Heinrich Himmler zum Chef der deutschen Polizei, 16. Juni 1936
Am 17. Juni 1936 wurde durch den Führererlass der Reichsführer SS zum Chef der deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern ernannt. Damit wurde die Polizei im Deutschen Reich zentralisiert.
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Presse 1938
Titelseite der Hessischen Rundschau zum Thema "Jüdischer Imperialismus", 18. Juli 1938
Titelseite der Hessischen Rundschau zum Thema "Jüdischer Imperialismus", 18. Juli 1938
Titelseite der Hessischen Rundschau zum Thema "Jüdischer Imperialismus", 18. Juli 1938. Ein Szenario mit einem vermeintlichen Aufruf jüdischer Politiker zur "Vernichtung Deutschlands".
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Titelseite der Hessischen Rundschau mit dem Leitartikel "Jüdische Lügenhetze am Pranger", 9. September 1938
Titelseite der Hessischen Rundschau mit dem Leitartikel "Jüdische Lügenhetze am Pranger", 9. September 1938
Titelseite der Hessischen Rundschau mit dem Leitartikel "Jüdische Lügenhetze am Pranger", 9. September 1938. Dort wird eine Rede Dr. Dietrichs auf dem Nürnberger Parteikongress über angebliche jüdische Propaganda paraphrasiert
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Ausschnitt aus der Fuldaer Zeitung zu den antijüdischen Ausschreitungen in Nordhessen, 9. November 1938
Ausschnitt aus der Fuldaer Zeitung zu den antijüdischen Ausschreitungen in Nordhessen, 9. November 1938
Ausschnitt aus der Fuldaer Zeitung vom 9. November 1938 mit dem Artikel "Die Empörung macht sich Luft" zu den antijüdischen Ausschreitungen in Nordhessen am 8. November 1938, wie in Bebra, Kassel oder Rotenburg.
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Ausschnitt aus der Kurhessischen Landeszeitung zur Zerstörung der Synagoge in Hersfeld, 9. November 1938
Ausschnitt aus der Kurhessischen Landeszeitung zur Zerstörung der Synagoge in Hersfeld, 9. November 1938
Ausschnitt aus der Kurhessischen Landeszeitung vom 9. November 1938 "Hersfelder Synagoge in Flammen", anlässlich der Zerstörung der Synagoge.
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Artikel aus der Kurhessischen Landeszeitung zu den Pogromen in Deutschland, 11. November 1938
Artikel aus der Kurhessischen Landeszeitung zu den Pogromen in Deutschland, 11. November 1938
Artikel aus der Kurhessischen Landeszeitung vom 11. November 1938:
"Spontane Aktionen im ganzen Land/Zahlreiche judenfeindliche Kundgebungen/Empörung über den feigen Meuchelmord" mit dem Verweis auf die Ermordung von Wilhelm Gustlhoff und der Ankündigung von administrativen Maßnahmen gegen die jüdische Bevölkerung in Deutschland.
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Artikel in der Fuldaer Zeitung zum Brand der Synagoge, 10. November 1938
Artikel in der Fuldaer Zeitung zum Brand der Synagoge, 10. November 1938

Artikel in der Fuldaer Zeitung zum Brand der Synagoge, 10. November 1938 mit den Überschirften: "Fuldaer Synagogen in Flammen/Antijüdische Demonstrationen als Antwort auf den Pariser Meuchelmord".  Auch die Zerstörungen der jüdische Friedhöfe wird erwähnt.

Es wird eine Warnung an die jüdische Bevölkerung ausgesprochen.

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Artikel in der Kurhessischen Landeszeitung zum Abriss der Synagoge in Kassel, 11. November 1938
Artikel in der Kurhessischen Landeszeitung zum Abriss der Synagoge in Kassel, 11. November 1938

Artikel in der Kurhessischen Landeszeitung zum Abriss der Synagoge in Kassel, 11. November 1938: "Die Synagoge wird abgerissen/Schandfleck in der Königstraße verschwindet sofort"

Am Ende heißt es: "Damit hat ein wesentliches Stück Hebräergeschichte in Kassel seinen Abschluss gefunden."

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Ausschnitt aus der Kurhessischen Landeszeitung mit dem Aufruf von Joseph Goebbels zur Beendigung der Pogrome, 11. November 1938
Ausschnitt aus der Kurhessischen Landeszeitung mit dem Aufruf von Joseph Goebbels zur Beendigung der Pogrome, 11. November 1938
Reichsminister Goebbels ruft zur Beendigung der Pogrome auf und kündigt gesetzgerische Maßnahmen gegen die Juden in Deutschland an.
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Artikel aus der Kurhessischen Landeszeitung mit der Ankündigung weiterer Maßnahmen gegen die Juden in Deutschland "Volkswille entscheidet Judenfrage",  14. November 1938
Artikel aus der Kurhessischen Landeszeitung mit der Ankündigung weiterer Maßnahmen gegen die Juden in Deutschland "Volkswille entscheidet Judenfrage",  14. November 1938
Artikel aus der Kurhessischen Landeszeitung mit der Ankündigung weiterer Maßnahmen gegen die Juden in Deutschland "Volkswille entscheidet Judenfrage", 14. November 1938

Artikel aus der Kurhessischen Landeszeitung mit der Ankündigung weitere Maßnahmen gegen die Juden in Deutschland, 14. November 1938

Der "Volkswille entscheidet Judenfrage" referiert eine Rede von Joseph Goebbels.

s. auch in derselben Ausgabe "Die Antwort an Juda" mit der Verkündigung, dass die Juden 1 Mrd. Mark Sühne zu zahlen hätten

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Artikel aus der Kurhessischen Landeszeitung mit der Ankündigung der Einforderung von 1 Milliarde Reichsmark von den deutschen Juden, 14. November 1938
Artikel aus der Kurhessischen Landeszeitung mit der Ankündigung der Einforderung von 1 Milliarde Reichsmark von den deutschen Juden, 14. November 1938

Artikel "Die Antwort an Juda" aus der Kurhessischen Landeszeitung mit der Ankündigung der Einforderung von 1 Milliarde Reichsmark von den deutschen Juden, 14. November 1938

Einfügt: "Juden zahlen 1 Milliarde RM"

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Artikel aus dem Rotenburger Tageblatt zur geplanten Ausschließung der Juden aus der deutschen Gesellschaft, 14. November 1938
Artikel aus dem Rotenburger Tageblatt zur geplanten Ausschließung der Juden aus der deutschen Gesellschaft, 14. November 1938

Artikel aus dem Rotenburger Tageblatt zur geplanten Ausschließung der Juden aus der deutschen Gesellschaft, 14. November 1938

u.a.
"Slowakei schiebt Juden ab"
"Scheidung zwischen Deutschen und Juden. Dr. Goebbels über die Judenfrage in Deutschland"
"Deutsche Juden völlig judenfrei. Anordnung des Reichserziehungsministers"'
"8 Milliarden Judenvermögen"

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Titelseite des Rotenburger Tageblatts zur Geldbuße für die deutschen Juden, 14. November 1938
Titelseite des Rotenburger Tageblatts zur Geldbuße für die deutschen Juden, 14. November 1938

Titelseite des Rotenburger Tageblatts zur Geldbuße für die deutschen Juden, 14. November 1938

"Eine Milliarde RM als Buße"
"Wortlaut der Verordnung"
"Reichsminister Goebbels: 'Die Judenfrage wird gelöst'. Abrechnung mit der internationalen Judenhetze"

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Ausschnitt aus der Kurhessischen Landeszeitung zum Ausschluss jüdischer Kinder vom Schulunterricht, 15./16. November 1938
Ausschnitt aus der Kurhessischen Landeszeitung zum Ausschluss jüdischer Kinder vom Schulunterricht, 15./16. November 1938
Ausschnitt aus der Kurhessischen Landeszeitung zum Ausschluss jüdischer Kinder vom Schulunterricht, 15./16. November 1938: "Deutsche Schulen von Juden restlos befreit". Bezug die Anordnung des Reichserziehungsministers Rust.
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Titelseite und Ausschnitte aus der Hessischen Rundschau mit Vorschlägen zur Deportation von Juden vom 22. November 1938
Titelseite und Ausschnitte aus der Hessischen Rundschau mit Vorschlägen zur Deportation von Juden vom 22. November 1938
Titelseite und Ausschnitte aus der Hessischen Rundschau mit Vorschlägen zur Deportation von Juden vom 22. November 1938
Titelseite und Ausschnitte aus der Hessischen Rundschau mit Vorschlägen zur Deportation von Juden vom 22. November 1938

Titelseite und Ausschnitte aus der Hessischen Rundschau vom 22. November 1938: Titelschlagzeile: "Juden für Deutsch-Ostafrika".

Auf der ersten Seite ebenfalls Auszüge aus Luthers Schrift von 1543 "Von den Juden und ihren Lügen" unter der Überschrift: "Martin Luthers Rezept - Vorschläge zur Lösung der Judenfrage".

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Ausschnitt aus der Hessischen Rundschau zur Arisierung der Handwerksbetriebe und Einzelhandelsgeschäfte, 22. November 1938
Ausschnitt aus der Hessischen Rundschau zur Arisierung der Handwerksbetriebe und Einzelhandelsgeschäfte, 22. November 1938
Ausschnitt aus der Hessischen Rundschau zur Arisierung der Handwerksbetriebe und Einzelhandelsgeschäfte, 22. November 1938: "Die Ausschaltung der Juden - Kredite für die schnelle Arisierung im Einzelhandel und Handwerk". Bezug die Verordnungen von Hermann Göring.
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Ausschnitt aus der Kurhessischen Landeszeitung mit der Anordnung zur Untersagung des "wilden Ankaufs von jüdischem Vermögens" durch Gauleiter Weinrich, vom 23. November 1938
Ausschnitt aus der Kurhessischen Landeszeitung mit der Anordnung zur Untersagung des "wilden Ankaufs von jüdischem Vermögens" durch Gauleiter Weinrich, vom 23. November 1938
Anordnung zur Untersagung des "wilden Ankaufs von jüdischem Vermögens" durch Gauleiter Weinrich, vom 23. November 1938. Es müsse vor weiteren Käufen die Genehmigung des Beauftragten des Vierjahresplans eingeholt werden. Bisherige Käufe seien nicht rechtsgültig und müssten rückgängig gemacht werden.
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Karikaturen zum Jahresverlauf in der Fuldaer Zeitung vom 30. u. 31. Dezember 1938
Karikaturen zum Jahresverlauf in der Fuldaer Zeitung vom 30. u. 31. Dezember 1938
Karikaturen zum Jahresverlauf in der Fuldaer Zeitung vom 30. u. 31. Dezember 1938
Karikaturen zum Jahresverlauf der Fuldaer Zeitung vom 30./31. Dezember 1938, u.a. auch zur Zerstörung der Synagoge in Fulda
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Titelseite der Kurhessischen Landeszeitung mit dem Artikel "Juda mobilisiert neue Greuelhetze", 12./13. November 1938
Titelseite der Kurhessischen Landeszeitung mit dem Artikel "Juda mobilisiert neue Greuelhetze", 12./13. November 1938
Titelseite der Kurhessischen Landeszeitung mit dem Artikel "Juda mobilisiert neue Greuelhetze", 12./13. November 1938. Ein Korrespondent berichtet über die Reaktionen in Europa auf die antijüdischen Ausschreitungen im Deutschen Reich.
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Presse nach 1945
Artikel der Fuldaer Volks-Zeitung zum Prozess wegen Brandstiftung der Synagoge in Fulda 1938, 6. Juni 1950
Artikel der Fuldaer Volks-Zeitung zum Prozess wegen Brandstiftung der Synagoge in Fulda 1938, 6. Juni 1950
"Der Alkohol war schuld". Artikel der Fuldaer Volks-Zeitung zum Prozess wegen Brandstiftung der Synagoge in Fulda 1938, 6. Juni 1950. In diesem zweiten Prozess zur Zerstörung der Synagoge wurde der Angeklagte zu 10 Monaten Haft verurteilt.
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