Nationalsozialistische Machtergreifung in Marburg (im Aufbau)
Chronik der Stadt Marburg

bearbeitet von Theresa Müller und Philipp Laucht

 

In der Chronik der Stadt Marburg des Jahres 1933 kann verfolgt werden, welchen Einfluss die damaligen Ereignisse und das politische Geschehen um die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) auf das Leben in Marburg nahmen. Denn zweifelsohne ist es so, dass auch hier, in Marburg, nennenswerte Vorkommnisse stattfanden, wovon wir wesentliche und auffällige Daten ausgewählt und aufgelistet haben.

Chronik der Stadt Marburg - Auszüge
Chronik der Stadt Marburg - Auszüge

3. Februar 1933:

Die Ernennung des nationalsozialistischen Führers Adolf Hitler zum Reichskanzler hat, wie überall im deutschen Vaterland, so auch in Marburg unbeschreiblichen Jubel ausgelöst. Um ihrer Freude besonderen Ausdruck zu verleihen, hatte die hiesige Ortsgruppe der NSDAP für heute Abend eine öffentliche Kundgebung in den Stadtsälen mit vorausgehendem Fackelzug durch die Straßen der Stadt Marburg anberaumt. Lang vor Beginn des Fackelzuges hatte sich auf den Straßen und Plätzen der Stadt eine ungeheure Menschenmenge eingefunden, die den vorbeimarschierenden  Parteinmitgliedern, denen sich auch der Stahlhelm und die Marburger Korporationsstundenten angeschlossen hatten, in größter Begeisterung zujubelte. Die sich an den Umzug anschließende Kundgebung in den Stadtsälen war überfüllt. In beiden Sälen standen die Massen dicht gedrängt.

23. Februar 1933:

Wahlversammlung der NSDAP – in den überfüllten Stadtsälen sprach der bekannte Rechtssprecher Adolf Hitlers, Rechtsanwalt Frank II aus München.

28. Februar 1933:

Wie in anderen Städten wurden heute auch in Marburg zur Aufrechterhaltung der öffentlich Ordnung und Sicherheit seitens der Polizei umfangreiche Haussuchungen sowohl bei den Geschäftsständen, als auch bei einzelnen Führern der kommunistischen und  sozialdemokratischen Partei vorgenommen und vorgefundenes Material beschlagnahmt. Die Aktion verlief ohne Zwischenfall.

04. März 1933:

Der als Abschluss des Wahlkampfes seitens der Nationalsozialistischen Deutschen  Arbeiterpartei im ganzen Reich veranstaltete „Tag der erwachenden Nation“ (5. 3. 33) wurde heute durch eine mächtige abendliche Kundgebung auf dem Marktplatz begangen, wo die Rundfunkübertragung der bei der Königsberger Feier gehaltenen Rede Adolf Hitlers erfolgte. Die Kundgebung, an der die gesamten Stürme der SA, die SS, die Hitler-Jugend und ein großer Teil der Einwohnerschaft teilnahmen, schloss mit einem Fackelzug nach dem Kämpfrasen und mit dem großen Zapfenstreich dort selbst.

13. März 1933:

Die SA besetzte heute die Redaktion und Druckerei des Hessischen Tagesblattes, das in seinem lokalen Teil den Herrn Reichskanzler, die NSDAP und die Angehörige der Marburger Hauspolizei wiederholt verächtlich gemacht hatte. Nachdem der Verleger die Verächtlichmachungen zugegeben, die Berechtigung zum Einschreiten der SA anerkannt und sich schriftlich verpflichtet hatte, weitere Versuche der Schmähung und Verächtlichmachung zum unterlassen, wurde die Besetzung wieder aufgehoben. Das Blatt wurde vom Herrn Oberpräsidenten bis 17. März verboten und ist dann später eingegangen.

24. März 1933:

Marktbesucher des heutigen Krammarktes stellten das Verlangen, die jüdischen Verkaufsstände zu entfernen. Nachdem sich ein jüdischer Händler auch noch ablehnend über die deutschen Gesetze geäußert hatte, wurden 8 Verkaufsstände jüdischer Händler auf Veranlassung der SA geschlossen.

28. März 1933:

Vier Kommunisten wurden von der Polizei in Schutzhaft genommen.

Anlässlich der deutschfeindlichen Auslandspropaganda ist man, wie überall, auch in Marburg zu Gegenmaßnahmen geschritten. Heute Nachmittag wurden von Angehörigen der SS Plakate an die jüdischen Geschäfte angeklebt, die darauf hinwiesen, dass es sich um jüdische Unternehmen handele, bei denen ein Deutscher nicht mehr kaufen solle. Vor den Häusern hatten SA-Posten Aufstellung genommen, die dafür Sorge trugen, dass die Plakate nicht entfernt wurden. Zu Zwischenfällen ist es nicht gekommen.

30. März 1933:

Die Marburger Juden geben durch ihren Vorstand in der Oberhessischen Zeitung eine Erklärung ab, wonach sie von der deutschfeindlichen Auslandspropaganda und den im Ausland verbreiteten Greuelnachrichten über Misshandlung von Juden in Deutschland abrücken. Sie erklären ausdrücklich, dass keinem Juden in Marburg auch nur ein Haar gekrümmt worden sei.

01.April 1933:

Infolge der deutschfeindlichen Auslandspropaganda fand heute Abend durch die SA und SS unter starker Beteiligung der Bürgerschaft eine gegen die Juden gerichtete Boykottkundgebung auf dem Marktplatz statt, die den Zweck hatte, dem Kampf gegen die Greuelpropaganda des Weltjudentums wirksam zu unterstützen.

03.April 1933:

In der heutigen Sitzung der Staatsverordneten-Versammlung wurde unter dem Jubel des Hauses ein Dringlichkeitsantrag der NSDAP einstimmig angenommen, nachdem

Reichspräsident von Hindenburg und

Reichskanzler Hitler

zu Ehrenbürgern der Stadt Marburg ernannt werden.

Ein zweiter, in der heutigen Sitzung der Staatsverordneteten eingebrachter Dringlichkeitsantrag der NSDAP forderte folgende Umbenennung von Straßen und folgende Namen für die städt. Schulen:

Friedrichsplatz – Adolf-Hitler-Platz

Kasernenstraße – Hermann-Göring-Straße

Uferstraße – Bernhard-Rust-Straße

Oberrealschule – Adolf-Hitler-Schule

Südschule – Horst-Wessel-Schule

Nordschule – Schlageter-Schule

Die vorstehenden Anträge wurden in einer an die Sitzung der Stadtverordneten sich anschließenden Magistratssitzung einstimmig angenommen.

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Die Machtergreifung im Spiegel der Lokalpresse: Die Oberhessische Zeitung
Die Machtergreifung im Spiegel der Lokalpresse: Die Oberhessische Zeitung

bearbeitet von Philipp Falk und Jan Krüger, Klasse 10b

Wir haben uns mit dem Thema der Machtergreifung der Nationalsozialisten in Marburg und Umgebung beschäftigt. Uns standen mehrere Arten von Quellen zur Verfügung. Wir entschieden uns dafür, einige Artikel aus der damaligen Zeitung „Oberhessische Zeitung“ (OZ) näher zu betrachten:

Wir stellten fest, dass diese Zeitung eine eher den Nationalsozialismus befürwortende Haltung hatte, auch schon am Ende der Weimarer Republik im Jahre 1932. Nach der Machtergreifung 1933 hätte eine kritische Haltung der Zeitung zur Folge haben können, dass sie verboten oder boykottiert oder ihre Redaktion plötzlich von der NS Sturm Abteilung (SA) besetzt wurde. So ergingt es auch der von Herrmann Bauer herausgegebenen Konkurrenzzeitung „Hessisches Tageblatt“, weil diese die Demokratie gegen die aufkommende rechte Bewegung verteidigte. Doch das ist nur ein Beispiel. Zudem wollen wir einen Einblick gewähren, wie damals schon Meinung und Wahlwerbung gemacht wurden.

Wir wollen zunächst zwei Artikel aus dem Jahre 1932 dokumentieren, in denen zum Einen die Haltung zu Adolf Hitler und zum Anderen die Staatsidee des Nationalsozialismus dargestellt wird. Darauf folgen Beispiele zur Propaganda in Form von Filmwerbung und Slogans, die dazu dienen sollten, die Leute von Hitler und der NSDAP zu überzeugen; schließlich ist es außerordentlich interessant, wie über Wahlergebnisse berichtet wurde.

Aus historischem Interesse haben wir auch einen Stimmzettel in der Bericht aufgenommen.

 

Zeitungsartikel vom 10. Juni 1932: Hitler zu 1000 Mk. Ordnungsstrafe verurteilt
Zeitungsartikel vom 10. Juni 1932: Hitler zu 1000 Mk. Ordnungsstrafe verurteilt
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Zeitungsartikel vom 15. Juni 1932: Die Staatsidee des Nationalsozialismus. Die Rundfunkrede Gregor Strassers
Zeitungsartikel vom 15. Juni 1932: Die Staatsidee des Nationalsozialismus. Die Rundfunkrede Gregor Strassers
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Zeitungsartikel vom 1. März 1933: Gegen den bolschewistischen Terror. Verordnung zum Schutze des deutschen Volkes -die Wahlen finden bestimmt statt
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Zeitungsartikel vom 4. März 1933: Morgen Sonntag zur Wahlurne (mit Stimmzettel)
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Zeitungsartikel vom 4. März 1933: Morgen Sonntag zur Wahlurne!
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Das "Hessische Tageblatt": Eine kritische Zeitung aus Marburg wird geschlossen
Das "Hessische Tageblatt": Eine kritische Zeitung aus Marburg wird geschlossen

bearbeitet von Hanna Becker, Victoria Kaster und Jakob Möller

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Allerdings gab es auch wenige kritische Zeitungen, die jedoch schnell unterdrückt und verboten wurden. Ein Beispiel dafür ist das „Hessische Tageblatt“ herausgegeben von Hermann Bauer, das dem Nationalsozialismus kritisch gegenüberstand  und die Geschehnisse hinterfragte.

So schrieb er am 1.03.1933 (Artikel: "Das Recht der freien Meinungsäußerung ist der Presse genommen") als Reaktion auf die Reichstagsbrandverordnung, dass die einzige Möglichkeit zur freien Meinungsäußerung nun die Wahl am  5.03.1933 wäre. Zwischen den Zeilen ist zu lesen, dass von diesem Verbot der freien Meinung wohl vor allem die Regierung profitieren dürfte.

Das wurde auch in einem Artikel der Zeitung, erschienen am 6.03.1933 (Artikel: "52 Prozent") deutlich. Der Autor begründet das gute Abschneiden der Nazis vor allem mit der hohen Wahlbeteiligung. Die NSDAP habe im Wahlkampf einfach mehr Mittel zu Propagandazwecken gehabt, die anderen Parteien vorenthalten worden waren. 

Wohl auch durch diesen Bericht motiviert besetzte eine SA-Truppe am 13.03 für einige Stunden das Büro Hermann Bauers, der sich darauf hin verpflichten musste, in Zukunft nichts mehr gegen die NSDAP zu veröffentlichen. Am 16.03 und 17.03 erschien kein "Hessisches Tageblatt".

Der Druck auf Bauer nahm trotzdem weiterhin zu. Da er keine Möglichkeit einer neutralen Berichterstattung mehr sah, stellte er das Erscheinen zum 29.04.1933 ein.

Er schrieb, dass es für ihn bereits seit Wochen keine Möglichkeit einer offenen Berichterstattung mehr gegeben habe. Er forderte von den Lesern, weiterhin den Optimismus zu behalten und dem Volk die von vielen erhofften Lebensumstände zu verschaffen oder es wenigstens zu versuchen.

Hessisches Tageblatt vom 1. März 1933: "Radikale Maßnahmen als Folge der Reichstagsbrandstiftung"
Hessisches Tageblatt vom 1. März 1933: "Radikale Maßnahmen als Folge der Reichstagsbrandstiftung"
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Hessisches Tageblatt: Ergebnisse der Wahl vom 5. März 1933
Hessisches Tageblatt: Ergebnisse der Wahl vom 5. März 1933
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Hessisches Tageblatt: Kommentar zur Wahl vom 5. März 1933
Hessisches Tageblatt: Kommentar zur Wahl vom 5. März 1933
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Das Ende des Hessischen Tageblatts am 29. April 1933
Das Ende des Hessischen Tageblatts am 29. April 1933
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Die Reichstagsbrandverordnung: Verfolgung von Kommunisten und Sozialdemokraten in Marburg
Die Reichstagsbrandverordnung: Verfolgung von Kommunisten und Sozialdemokraten in Marburg

bearbeitet von Joy Umbeck und Martin Kampmann

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In der Anfangszeit des NS- Regimes wurden häufig Hausdurchsuchungen bei Regimegegnern (v. a. bei SPD- und KPD-Mitgliedern) durchgeführt (Dok. 1). Hierbei wurde vorwiegend nach Waffen und politischen Schriften gesucht. Oftmals wurden unter einem Vorwand Dinge beschlagnahmt und der Besitzer illegaler Aktivitäten beschuldigt (Dok. 5). Außerdem terrorisierte die SA politische Gegner außerhalb der Durchsuchungen ohne handfesten Grund (Dok. 6).

Aus unseren Akten geht hervor, dass wiederholt dieselben Menschen durchsucht und ggf. in Schutzhaft genommen wurden.

Bei unseren Recherchearbeiten fiel uns wiederholt der Name Deubel auf.

Es gibt ein handschriftliches Protokoll vom 03.02.1933 über seine Hausdurchsuchung, in dem u.a. auf einen regimefeindlichen Kommentar von ihm hingewiesen wird (Dok. 2).

Außerdem fanden wir ein maschinengeschriebenes Durchsuchungsprotokoll vom 28.02.1933 (Dok. 3); ein weiteres Dokument belegt, dass Deubel am selben Tag an (28.02.-02.05.1933) in Schutzhaft genommen wurde (Dok. 4). Dieses Dokument zeigt auch noch eine weitere Haftzeit auf (15.11.1933-13.01.1914), die mit dieser Hausdurchsuchung allerdings nichts zu tun hat.

Aus dem Durchsuchungsprotokoll ist zu entnehmen, dass bei Deubel lediglich ein Flugblatt gefunden wurde. Dennoch wurde er in Schutzhaft genommen. Es liegt nahe, dass dies auf seine Mitgliedschaft in der KPD zurückzuführen ist, die er auf Grund dieser stetigen Terrorisierungen später kündigte.

Am Beispiel von Deubel kann man sehr gut sehen, wie die NSDAP ihre politischen Gegner ausschaltete.

Liste der am 1. März 1933 im Landkreis Marburg durchgeführten Hausdurchsuchungen (Auszug)
Liste der am 1. März 1933 im Landkreis Marburg durchgeführten Hausdurchsuchungen (Auszug)
Aus den Listen, die die Hausdurchsuchungen dokumentieren, ist zu schließen, dass am Tag teilweise bis zu 18 Durchsuchungen durchgeführt wurden (wobei auch fragwürdige Gegenstände wie ein Fernglas oder eine Fischgabel beschlagnahmt wurden).

Die Listen sind unvollständig (Durchsuchungsprotokolle und Listen stimmen nicht überein) und größtenteils nicht chronologisch geordnet.

Einige Namen treten wiederholt auf. 

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Geheimes Schreiben des Landjägerpostens Großseelheim an die Landjägerei Kirchhain vom 3. Februar 1933 betreffend die Durchsuchungen nach Waffen bei kommunistischen Funktionären
Geheimes Schreiben des Landjägerpostens Großseelheim an die Landjägerei Kirchhain vom 3. Februar 1933 betreffend die Durchsuchungen nach Waffen bei kommunistischen Funktionären

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landjägerposten Großseelheim

Kreis Kirchhain (Bez. Kassel)

Kleinseelheim, den 3. Februar 1933

An die Landjägerei-Abteilung in Kirchhain

Betr. Durchsuchungen nach Waffen bei kommunistischen Funktionären

Auf Anordnung des Abteilungsleiters vom  02.02.d. J. (diesen Jahres) wurden am Vormittag des 03.02.d. J. Durchsuchungen nach Waffen bei den in meinem Dienstbezirk wohnhaften kommunistischen Funktionären vorgenommen.

Durchsuchungen wurden durchgeführt:

- bei dem Arbeiter Konrad Schaub, Großseelheim

- bei dem Weißbinder Johannes Debus, Großseelheim

- bei dem Arbeiter Christian Deubel, Kleinseelheim

Die umgehend durchgeführten Durchsuchungen verliefen reibungslos. Deubel äußerte nur: „Glauben sie ja nicht, dass die Kommunisten so dumm sind und haben Waffen in der Wohnung“.

H., Oberlandjäger

W., Oberlandjäger

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Schreiben des Landjägerpostens Großseelheim an den Landrat in Marburg vom 28. Februar 1933 betr. Durchsuchungen bei kommunistischen Funktionären
Schreiben des Landjägerpostens Großseelheim an den Landrat in Marburg vom 28. Februar 1933 betr. Durchsuchungen bei kommunistischen Funktionären
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Schreiben des Landrats Marburg an den Gendarmerieposten Großseelheim vom 2. November 1934
Schreiben des Landrats Marburg an den Gendarmerieposten Großseelheim vom 2. November 1934
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Schreiben des Landjägerpostens Cappel an den Herrn Landrat in Marburg/Lahn vom 19. April 1933
Schreiben des Landjägerpostens Cappel an den Herrn Landrat in Marburg/Lahn vom 19. April 1933

Bei Hausdurchsuchungen wurden teilweise sehr fragwürdige Gegenstände beschlagnahmt. Hier ein Beispiel, in dem ein SA-Mann bei einer Hausdurchsuchung sein Werkzeug wiedererkennt, das ihm angeblich zuvor gestohlen wurde.

Außerdem wurden zahlreiche Gegenstände beschlagnahmt, die normalerweise nicht Ziel der Durchsuchungen sein sollten (die Suche bezog sich eigentlich auf Waffen und politische Schriften), zum Beispiel ein Notenhalter, eine schwarz-rot-goldene Fahne etc.

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Einspruch eines Bürgers aus Neustadt gegen die bei der Hausdurchsuchung durchgeführte Beschlagnahme einer Waffe vom 11. März 1933
Einspruch eines Bürgers aus Neustadt gegen die bei der Hausdurchsuchung durchgeführte Beschlagnahme einer Waffe vom 11. März 1933
Oft wurden politische Gegner in inoffiziellen Aktionen von der SA terrorisiert. Dies ermöglichte dem NS-Regime, Gegner einzuschüchtern, ohne selbst illegale Aktivitäten ausführen zu müssen. In diesem Brief bittet ein der Mitgliedschaft in der KPD beschuldigter Mann nach einem Überfall der SA um die Rückgabe seiner beschlagnahmten Pistole und beteuert, weder er noch sein Sohn seien Kommunisten.
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Antwort des Landrats aus Marburg mit der Zurückweisung des Einspruchs vom 17. März 1933
Antwort des Landrats aus Marburg mit der Zurückweisung des Einspruchs vom 17. März 1933
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Geheimes Schreiben des Polizeipräsidenten Kassel an den Landrat in Marburg vom 15. März 1933 betr. Verhaftung von Kandidaten der KPD vor der Reichstagswahl
Geheimes Schreiben des Polizeipräsidenten Kassel an den Landrat in Marburg vom 15. März 1933 betr. Verhaftung von Kandidaten der KPD vor der Reichstagswahl

Verordnung zum Schutz von Volk und Staat (Beispiel Konrad S.)

Ein Beispiel für die Durchführung der Verordnung vom 28.2.1933 war der Fall von Landwirt des Konrad S. aus Großseelheim.

Er sollte sofort nach einem Funkspruch aus Berlin, der sich auf die Verordnung zum Schutz von Volk und Staat bezog, festgenommen werden.

Am 16.3.1933 wurde er festgenommen und im Marburger Amtsgerichtsgefängnis festgehalten.

Sein Vater sei bereits Mitglied der SPD gewesen und die Mitgliedschaft des Sohnes in der KPD sei auf ein schlechtes Verhältnis zwischen Vater und Sohn zurückzuführen.

Am 1.4.1933 meldete sich der Großseelheimer Pfarrer beim Landratsamt Marburg zu Wort und schilderte, dass über den Gefangenen Konrad S. nur Gutes bekannt sei.

Mitte April wurde Konrad S. wieder aus der Schutzhaft entlassen.

Daran zeigt sich,mit welcher Genauigkeit die politische Verfolgung durchgeführt wurde und welche Auswirkungen die Reichtstagsbrandverordnung auch auf kleine Kommunisten hatte.

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Schreiben des Pfarrers von Großseelheim an das Landratsamt Marburg vom 1. April 1933 mit der Bitte um Entlassung des Verhafteten Konrad S.
Schreiben des Pfarrers von Großseelheim an das Landratsamt Marburg vom 1. April 1933 mit der Bitte um Entlassung des Verhafteten Konrad S.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ev. Luth Pfarramt                                                                       

Großseelheim (Kirchhain)

An das Landratsamt Marburg

Großseelheim 1.4.33 

Konrad Schröder von hier ist wegen Mitarbeit in der Kommunistischen Partei in Haft gesetzt worden.

Da er als einziger Sohn im landwirtschaftl. Betrieb seiner Vaters unentbehrlich ist, bittet der Unterzeichnete um die Haftentlassung des Konrad Schröder, zumal über seine Lebensführung und persönliche Haltung in der  Gemeinde nichts Nachteiliges bekannt ist.

(Unterschrift)

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Die Polizei im Dienst der NS-Regierung

bearbeitet von Luca Happel und David Kraus

 

In den folgenden Dokumenten wird die Umstrukturierung der Polizeibehörden im gesamten Reichsgebiet und besonders in den Gebieten in und um Marburg deutlich. Sie enthalten Befehle und Anordnungen für Beamte, wie z.B. mit Kommunisten zu verfahren ist.

 

Rundschreiben betr. Zusammenarbeit der Polizeibehörden mit SS- und SA-Verbänden
Rundschreiben betr. Zusammenarbeit der Polizeibehörden mit SS- und SA-Verbänden
In diesem Dokument geht es um die Umstrukturierung der Verwaltungsgebiete im Raum 
Hessen. Die örtliche Polizei muss mit den Schlägertrupps der NSDAP zusammenarbeiten.
Außerdem werden die Namen der SS- und SA-Führer bekannt gegeben.
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Formular: Enteignungsbeschluss aufgrund der Verordnung zum Schutz von Volk und Staat
Formular: Enteignungsbeschluss aufgrund der Verordnung zum Schutz von Volk und Staat
Dies ist ein Enteignungsbeschluss der Polizei. Bei Verdacht auf Zusammenarbeit mit kommunistischen Bewegungen wurde die Einrichtung oder das gesamte Haus beschlagnahmt. Unten wurden die enteigneten Gegenstände aufgeführt.

 

 

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Rundschreiben des Preußischen Innenministers betr. katholische Tageszeitungen
Rundschreiben des Preußischen Innenministers betr. katholische Tageszeitungen
Hier wird deutlich, dass auch Katholiken von der NSDAP verfolgt und notfalls ausgeschaltet wurden, um die Macht zu sichern. Diese katholische Zeitung, die in diesem Dokument erwähnt wird, äußerte sich kritisch gegen die Zwangssterilisation von Behinderten. Es wird befohlen, die Verleger und Chefredakteure bei einem erneuten Vorfall zu verwarnen und mit einer Schließung der Zeitung zu drohen.

 

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Polizeiverordnung zum Schutze des Friedens unter Jugendverbänden
Polizeiverordnung zum Schutze des Friedens unter Jugendverbänden
Dies ist eine Verordnung an alle Polizeidienststellen im Reich. Hierbei wird verordnet, jegliche Arten von Jugendgruppen zu verbieten und Jugendliche, die in einer geschlossenen Gruppe in der Öffentlichkeit auftreten, zu verhaften. Außerdem wird der Befehl erteilt, jegliches Tragen von Uniformen, Trachten oder sonstigen Merkmalen einer Organisation oder Gruppe zu unterbinden.

 

Jugendliche werden dazu gedrängt, in die HJ (Hitlerjugend) einzutreten, da die HJ die einzige noch bestehende Jugendorganisation ist. Dort wird ihnen die nationalsozialistische Propaganda vermittelt.

 

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Rundschreiben betr. Boykottaufruf der NSDAP
Rundschreiben betr. Boykottaufruf der NSDAP
In diesem Dokument geht es um den Aufruf der NSDAP zum Boykott jüdischer Geschäfte. Er ist an alle Organisationen der NSDAP gerichtet. Es wird befohlen, Posten vor den Geschäften zu beziehen, um die Bevölkerung am Betreten zu hindern.

Die Polizei wird angewiesen, für eine "ruhige und reibungslose Durchführung" der von der NSDAP geplanten Boykottaktion zu sorgen.

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Ausschluss politischer Gegner aus der Gemeindevertretung
Das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums"
Das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums"

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Am 7.April 1933 wurde das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ verabschiedet. Das Gesetz diente der politischen Kaltstellung von Gegnern des NS-Regimes und der Entlassung von „Nichtariern“. In dem Gesetz wurde auch verabschiedet, dass Beamte die keine für ihre Laufbahn vorgeschriebene Vorbildung hatten, aus dem Dienst zu entlassen sind. Von der Entlassung der Juden vorerst ausgeschlossen waren Juden, die im 1.Weltkrieg für das Reich gekämpft haben oder deren Vater oder Söhne im Weltkrieg gefallen sind. Um Beamte auf ihren „arischen“ Ursprung zu überprüfen, mussten Ahnentafeln erstellt werden, in denen nachgewiesen werden musste, dass man bis auf 3.Generationen „arischen Ursprungs“ war. Der im Zuge des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ verabschiedete „Arierparagraph“ gewährleistete der NSDAP außerdem, dass jüdische Bürger weitgehend aus beruflichen und gesellschaftlichen Bereichen ausgeschlossen wurden.

 

Lukas Schmidt

Auszüge aus einem Ahnenpass nach dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933
Auszüge aus einem Ahnenpass nach dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933
Auszüge aus einem Ahnenpass nach dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933
Auszüge aus einem Ahnenpass nach dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933
Auszüge aus einem Ahnenpass nach dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933
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Unterstützung der NSDAP durch die Marburger Stadtverwaltung