Zwischen Unterdrückung und Widerstand. Der Vormärz in Kurhessen und die Revolution von 1848 (Geschichte im Archiv 4)
Zwischen Unterdrückung und Widerstand. Der Vormärz in Kurhessen und die Revolution von 1848 (Geschichte im Archiv 4)

Einführung

Nach dem Sieg über Napoleon bei Leipzig 1813 und dem Ende des Königreichs Westphalen kehrte der Kurfürst Wilhelm I. aus seinem Exil in Prag nach Kassel zurück [Dokument 1]. Er wurde von seinen Untertanen mit Begeisterung empfangen, die zwar die Aufhebung der Leibeigenschaft, die Gewerbefreiheit und andere Rechte des "Côde Napoléon" durchaus begrüßt hatten, aber die Zeit unter Jérôme Napoléon doch als Fremdherrschaft empfunden hatten. Umso größer war ihre Hoffnung auf eine weise Regierung ihres angestammten Herrschers [Dokument 2, 3].

Zwar ließ der Kurfürst 1816 im Sinne der Wiener Bundesakte eine Landständische Verfassung ausarbeiten; als jedoch die Vertreter, besonders die der hessischen Adeligen, die Paragraphen diskutieren wollten, zog der Kurfürst die schon gedruckte Verfassung zurück und unterband von da an jede Mitsprache der Untertanen. Mit den Aktivitäten der Burschenschaften und dem Mord an dem Dichter August von Kotzebue nahm seine Angst vor einem Umsturz zu, und er befahl eine unauffällige Beobachtung seiner Universität in Marburg [Dokument 4].

Die Karlsbader Beschlüsse [Dokument 5] paßten in sein Regierungskonzept, und die Censur-Commission griff von nun an bis Anfang 1848 energisch durch: Nicht nur die Universität wurde überwacht, auch alle Druckereien, Leihbibliotheken, Buchhandlungen und die Poststellen mit den Listen der Bezieher ausländischer Schriften und Zeitungen [Dokument 6, 7].

Da sich mit den Ereignissen aufgrund der Französischen Revolution von 1830 viele Männer und Frauen öffentlich für eine Änderung der spätabsolutistischen Verhältnisse im Kurstaat einsetzten und sogar eine Landständische Verfassung [Dokument 8] gewährt wurde, verfügte die Regierung über eine Fülle von Namen, so daß von 1833 an die Beschattung dieser Personen fast flächendeckend gelang. Besonders nach dem Sturm auf die Frankfurter Hauptwache (1833) setzte eine Verfolgung der Beteiligten und der unter dem Verdacht der Mitwisserschaft stehenden Personen ein [Dokument 9, 10, 11]. Die Steckbriefe [Dokument 12] und Prozeßunterlagen zeugen von dieser Herrschaft der politischen Polizei. Trotzdem gelang es einigen Mutigen, im Keller der Buchhandlung Elwert in Marburg die zweite Auflage des Hessischen Landboten zu drucken [Dokument 13, 14].

Parallel zu der politischen Unzufriedenheit [Dokument 15] gab es im nördlichen Hessen eine Unzufriedenheit aus sozialer Not, die in den vierziger Jahren durch die Kartoffelkrankheit dramatische Formen annahm [Dokument 16, 17, 18, 19]. Zwar erhofften sich die Regierungsbeamten wie die "arbeitende Classe" eine Besserung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch den Eisenbahnbau [Dokument 20, 21], doch die im Akkord zu vergebenden Erdarbeiten erhielten meist ausländische Firmen, die erfahrene Arbeiter mitbrachten [Dokument 22]. Die Saisonarbeit der sogenannten Westfalengänger und die Auswanderung besonders nach den USA lösten die Probleme kaum [Dokument 23].

Durch die Gründung des Vereine für hessische Geschichte und Landeskunde im Jahre 1834, zahlreicher Turn-, Gesangs- und Lesevereine und durch Sängerfeste [Dokument 24], die die engen kleinstaatlichen Grenzen sprengen sollten, wurde das Gefühl für die nationale Vergangenheit und der Gedanke an die deutsche Einheit gestärkt.

Die revolutionären Ereignisse im Zusammenhang mit der Nachricht von der Februarrevolution von 1848 in Frankreich bewirkten im Kurfürstentum einen wahren Freiheitstaumel. Für zwei Jahre gab es eine Presse- und Versammlungsfreiheit, die zu einer Fülle von Plakaten [Dokument 25, 26, 2728], Resolutionen [Dokument 29], Parteiprogrammen [Dokument 30, 31] und Zeitschriften [Dokument 32] und zur Gründung von Zeitungen führten. Das reaktionäre Regime des Kurfürsten brach vorübergehend zusammen, und der Regent sah sich gezwungen, "Märzminister" zu akzeptieren und den Märzforderungen der Revolutionäre nachzugeben. Die kurhessische Verfassung von 1831 wurde mit Leben erfüllt und in parlamentarischem Sinne ergänzt. Die Auseinandersetzungen zwischen den Abgeordneten der Paulskirche über die Zentralgewalt (Monarchie oder Republik) und über "kleindeutsch" (Preußen) oder "großdeutsch" (Österreich) spiegeln sich in den Aufsätzen und Pamphleten wider.

Nach der Niederschlagung der Revolution [Dokument 33, 34], der Auflösung der Nationalversammlung und dem Zusammentritt der "unbotmäßigen" Abgeordneten im Rumpfparlament in Stuttgart ließ der wiederberufene Minister Hassenpflug die alten Zustände der Vormärzzeit wieder aufleben [Dokument 35] und ordnete eine Festnahme der in Stuttgart beteiligten kurhessischen Abgeordneten an.

Vormärz und Revolution 1848
Proklamation des Kurfürsten Wilhelm I. (1743-1821) anlässlich seiner Rückkehr aus dem Exil, 12. Dezember 1813
Proklamation des Kurfürsten Wilhelm I. (1743-1821) anlässlich seiner Rückkehr aus dem Exil, 12. Dezember 1813
Der aus dem Exil zurückgekehrte Kurfürst begrüßt seine Untertanen, 12. Dezember 1813.
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Verordnung des Kurfürsten Wilhelm I. (1743-1821) über Maßnahmen gegenüber Sympathisanten Napoleons anlässlich dessen Rückkehr aus Elba, 11. April 1815
Verordnung des Kurfürsten Wilhelm I. (1743-1821) über Maßnahmen gegenüber Sympathisanten Napoleons anlässlich dessen Rückkehr aus Elba, 11. April 1815
Verordnung des Kurfürsten Wilhelm I. (1743-1821) über Maßnahmen gegenüber Sympathisanten Napoleons anlässlich dessen Rückkehr aus Elba, 11. April 1815
Nachdem Napoleon aus Elba zurückgekehrt ist, ruft der Kurfürst am 11. April 1815 seine Untertanen zu noch größerer Einsatzbereitschaft auf.
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Auszug aus der Autobiografie von Malwida von Meysenbug (1816-1904) über die Übergangszeit zwischen dem Ende des Königreichs von Westfalen und der Restauration in Kur-Hessen, 1876
Auszug aus der Autobiografie von Malwida von Meysenbug (1816-1904) über die Übergangszeit zwischen dem Ende des Königreichs von Westfalen und der Restauration in Kur-Hessen, 1876
Die bedeutende Schriftstellerin Malwida von Meysenbug beschreibt in ihren "Memoiren einer Idealistin" (Berlin o.J., 1. Bd. S. 5-8) den Übergang von der Franzosenzeit zum spätabsolutistischen Kurstaat.
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Schreiben des Kurfürsten Wilhelm I. (1743-1821) an den Polizei-Direktor von Hanstein in Marburg mit der Aufforderung, Studenten und Professoren der Universitäten Marburg und Gießen beobachten zu lassen, 29. März 1819
Schreiben des Kurfürsten Wilhelm I. (1743-1821) an den Polizei-Direktor von Hanstein in Marburg mit der Aufforderung, Studenten und Professoren der Universitäten Marburg und Gießen beobachten zu lassen, 29. März 1819

Kurfürst Wilhelm beauftragt nach dem Mord an August von Kotzebue am 29. März und am 21. April 1819 den Polizeidirektor von Hanstein, die Professoren und die Studenten der Marburger Universität zu beobachten.

An den Polizey-Director, Regierungs-Rath v. Hanstein in Marburg

Cassel den 29. März 1819.

Die Vorfälle bei der sogenannten Wartburgs-Feyer im Octbr. 1817.

Die Auftritte zu Göttingen im vorigen Jahre, und mehrere bekannt gewordenen Ereignisse auf Universitäten in Deutschland, haben schon lange und in deutlichen Fortschritten den Geist der Schwärmerey und Empörung gezeigt, welcher unter den Studenten überall verbreitet zu seyn scheint. Auf eine wahrhaft schendliche Art aber, hat sich solcher noch mehr durch die am 23ten d.M. in Mannheim von einem Studenten verübte Ermordung des p v. Kotzebue offenbaret und so zu Tage gelegt, daß man daraus nicht nur weitumfassende Verbindungen, sondern auch geheime und gefährliche Verschwörungen folgern muß.

Sehr einläuchtend wird es bey solchen Vorgängen und zur höchsten Notwendigkeit für die öffentl. Sicherheit im Allgemeinen sowohl, als für jeden Einzelnen, daß auf den Universitäten die allergenaueste Beobachtung der Studenten statt finden müsse.

Der Polizey-Direktor v. Hanstein erhält dafür hierdurch den ernstlichsten // und gemessensten Befehl, diesen Gegenstand jezt vorzüglich in das Auge zu fassen und zu behalten. Es muß daher Derselbe für sich und durch seine Agenten, jedoch, wie sich von selbst versteht, auf die geheimste und immer bestmögl. zu verdeckende Weise, alle Studenten, auch nach seiner Kenntniß und den Umständen, selbst die Professoren dort, auf das sorgfältigste in ihren Handlungen und Reden beobachten, ihre Gesellschaften, Besuche und Reisen alle Aufmerksamkeit wenden, bei stattfindenden besondern Zusammenkünften der Studenten etc. unter sich, oder mit Fremden, besonders wachsam seyn und sich davon Kenntniß zu schaffen suchen - überhaupt aber, mit aller Umsicht und thätigster Bemühung hierbey so zu Werke gehen, daß, wenn dort Studiernde oder Andere in geheime Verbindungen und Pläne mit verwickelt wären, oder noch würden, Derselbe davon bei Zeiten Wissenschaft haben könne.

Nach diesem Auftrag werde Ich Mich daher, bei irgendeinem Ereigniß, das hierin mit Marburg in Beziehung kommen könnte, lediglich an Denselben halten u. nunmehr bestimmt und ohnfehlbar erwarten, // daß Derselbe von jedem bedeutenden Vorfall, oder einer erhaltenen bedenklichen Nachricht sofort die erforderl. berichtliche Anzeige an Uns Selbst unmittelbar machen, auch wenn es die Umstände erheischen, deshalb eine besondere Estafette, oder einen sicheren Polizey-Agenten damit abschicken werde.

Übrigens muß von diesem Auftrag in dem 14tägigen Polizey-Rapport keine Erwähnung geschehen, und ist außerdem jezt noch eine besondere Schilderung von dem Geist und den herrschenden Gesinnungen und Äusserungen der dortigen Professoren und Studenten überhaupt, an Uns zu allerhöchsten Händen einzusenden.

Wilhelm K

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Regierungsausschreiben der Kurfürstlich Hessischen Regierung in Kassel und Auszug aus den Karlsbader Beschlüssen über die Einführung der Pressezensur, 22. November 1819
Die Karlsbader Beschlüsse von 1819 erhalten in Kurhessen am 22. November 1819 Gesetzeskraft.

Regierungs Ausschreiben vom 22ten November 1819, die Misbräuche der Presse betreffend.

Nachdem, in der 55sten Sitzung der deutschen Bundesversammlung, unter anderen gemeinsamen Verfügungen, auch ein Beschluß gegen den Misbrauch der Presse gefasst worden ist, so wird, auf allerhöchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit des Kurfürsten, dieser Beschluß hiermit bekannt gemacht, und dabei sämmtlichen Behörden aufgegeben, über dessen strenge Befolgung nach Maasgabe der Censur Ordnung vom 14ten Juni 1816 sorgfältig zu wachen. Auch soll derselbe an denjenigen Orten, wo Buchdruckereien und Buchhandlungen sich befinden, auf die gewöhnliche Weise noch besonders verkündigt werden.

Cassel, am 22sten November 1819.
Kurfürst. Hessische Regierung

Beschluß.

§ 1. So lange, als der gegenwärtige Beschluß in Kraft bleiben wird, dürfen Schriften, die in der Form täglicher Blätter oder heftweise erscheinen, desgleichen solche, die nicht über zwanzig Bogen im Druck stark sind, in keinem deutschen Bundesstaate ohne Vorwissen und vorgängige Genehmigung der Landesbehörden zum Drucke befördert werden. Schriften, die nicht in eine der hier namhaft gemachten Klassen gehören, werden fernerhin nach den, in den einzelnen Bundestaaten erlassenen oder noch zu erlassenden, Gesetzen behandelt. Wenn dergleichen Schriften aber irgend einem Bundesstaate Anlaß zur Klage geben; so soll diese Klage im Namen der Regierung, an welche sie gerichtet ist, nach den in den einzelnen Bundesstaaten bestehenden Formen, gegen die Verfasser oder Verleger der dadurch betroffenen Schrift erledigt werden. [...]



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Aktenvermerk der Kurfürstlichen Polizei-Direktion Frankenberg mit Abdruck des "preußischen Vaterunsers“, 15. Mai 1819
Aktenvermerk der Kurfürstlichen Polizei-Direktion Frankenberg mit Abdruck des "preußischen Vaterunsers“, 15. Mai 1819
Alle politisch oder moralisch anfechtbaren Schriften werden eingezogen.

N. 330 / 16. May 1819

Kurfürstliche Polizei-Direction

Das anliegende sogenannte Preußische Vater Unser circulirte in hiesiger Stadt, und so viel ich habe, durch eine nur höchst summarisch angestellte Untersuchung in Erfahrung bringen können, soll solches aus dem Waldeckischen hierher gekommen seyn. Ich erachte es für unschicklich, daß dergleichen Schriften verbreitet werden, und dieses ist der Grund, das ich die Anlage eingezogen habe, und ich solche Euer Hochwohlgebohren zur Einsicht mitteile. Es sollen noch mehrere Schriften ähnlicher Art circuliren, doch habe ich, allem mit größter Vorsicht angewandten Bemühungen ohngeachtet, bis jetzt nicht [an] dergleichen kommen können.

Frankenberg am 15. May 1819 (Unterschrift)


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Flugblatt „Die zehn Wirtshaus-Gebote“, um 1819
Flugblatt „Die zehn Wirtshaus-Gebote“, um 1819
Die beschlagnahmten "zehn Wirtshausgebote" gibt es allein in diesem Aktenbestand in drei Versionen.
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Auszug aus der Kurhessischen Landesverfassung über die Landstände, 1831
Auszug aus der Kurhessischen Landesverfassung über die Landstände, 1831
Auszug aus der Kurhessischen Landesverfassung über die Landstände, 1831
Auszüge aus der Einleitung der Kurhessischen Landesverfassung von 1831 zur Erläuterung der „Landstände“ und die Paragraphen über die Landstände.
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Bildnis des Marburger Professors Sylvester Jordan (1792-1861), Mitverfasser der kurhessischen Verfassung von 1831. Kupferstich
Bildnis des Marburger Professors Sylvester Jordan (1792-1861), Mitverfasser der kurhessischen Verfassung von 1831. Kupferstich
Einer der Mitverfasser der kurhessischen Verfassung von 1831 ist der Marburger Professor Sylvester Jordan.
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Plakat zur Feier der Kurhessischen Verfassung mit Feuerwerk in Marburg als Begrüßung für den Mitverfasser Sylvester Jordan, 1832
Plakat zur Feier der Kurhessischen Verfassung mit Feuerwerk in Marburg als Begrüßung für den Mitverfasser Sylvester Jordan, 1832
Zu Jordans Begrüßung veranstalten die Marburger Bürger im Jahre 1832 ein großes Feuerwerk.
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Aktenvermerk des Innenministers Hassenpflug in Kassel vom 14. Mai 1833 und Bericht der Polizeidirektion Marburg über die polizeiliche Beobachtung von Sylvester Jordan, 9./10. Juni 1833
Das Ministerium des Innern versucht schon im Mai 1833, einen Anlaß zu Jordans Verhaftung zu finden, und läßt ihn beschatten.

[eingelangt] Cassel, am 18. 5. 1833, Morgens 11 Uhr

Dem unterzeichneten Ministerium ist auf offiziellem Wege die Nachricht zugegangen, daß die Pariser Propaganda am 7. d. M. einen Emissär, Namens Scherd oder Schrede, einen Hannoveraner von Geburt, an mehrere deutsche Universitäten, namentlich aber zu einer Rücksprache mit dem "berühmten" Professor Jeridan - ohne Zweifel Jordan - abgeschickt habe.

Die Polizei-Dikrektion in Marburg wird davon in Kenntnis gesetzt mit der Aufforderung, dieser Sache ihre ungetheilte Aufmerksamkeit zu widmen, im Falle, daß gedachter Scherd wirklich in Marburg eintreffen sollte, ihn sorgfältigst, aber möglichst geheim zu beobachten, seinen etwaigen Verkehr mit p. Jordan nicht alsbald zu hindern, ihn jedoch nicht aus dem Auge zu verlieren und alles aufzubieten, um möglichst vollständigen Stoff zum ernstlichen Einschreiten gegen den oder die Verdächtigen zu sammeln.

Der Ueberbringer dieses, Ober-Polizei-Commissäre Bücking von hier, wird der Polizei-Direktion zu ihren Operationen, die sie nach den Umständen und der Wichtigkeit des Gegenstandes zu bemessen wissen wird, zur Verfügung gestellt.
Kassel am 14. Mai 1833

Hassenpflug




Rapport vom 9. auf den 10. Juny 1833, den Professor Jordan betreffend

Gestern Vormittag war derselbe auswärts nicht bemerkt, Nachmittags ging derselbe nach Okershausen zu spazieren, unterhielt sich auf diesem Spaziergang mit dem Professor Rehm, späther einige Augenblicke mit dem Professor Lips, welcher letzterer in Gesellschaft des Dr. med. Eychelberg, welcher in polnischen Diensten war, zusammen waren. Jordan verlies diese beyden, und passirten diese allein in die Stadt ein.
Der Polizei Commissar

[Eichelberg wurde wenige Zeit später verhaftet und verurteilt, weil er in Verdacht stand, den Druck des "Hessischen Landboten" von Georg Büchner in Marburg organisiert zu haben. Eichelberg saß bis zur Revolution 1848 im Marburger Schloß im Gefängnis.]



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Auszug aus der Fahndungsliste des Deutschen Bundes über deutsche politische Flüchtlinge, 21. Juli 1838
Auszug aus der Fahndungsliste des Deutschen Bundes über deutsche politische Flüchtlinge, 21. Juli 1838
Auszug aus der Fahndungsliste des Deutschen Bundes über deutsche politische Flüchtlinge, 21. Juli 1838
Auszug aus der Fahndungsliste des Deutschen Bundes über deutsche politische Flüchtlinge, 21. Juli 1838
Nach dem Sturm auf die Frankfurter Hauptwache setzt eine Verfolgung der eventuell Beteiligten ein. Als Nr. 18 in einer der Listen, die allen Regierungen des Deutschen Bundes übersandt wurden, wird Georg Büchner erfaßt.
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Auszug aus dem Protokoll des Innenministeriums in Kassel an die Regierung in Marburg über Maßnahmen im Falle des Hessischen Landbotens, 15. Oktober 1834
Auszug aus dem Protokoll des Innenministeriums in Kassel an die Regierung in Marburg über Maßnahmen im Falle des Hessischen Landbotens, 15. Oktober 1834

Nach dem "Hessischen Landboten", seinen Verfassern, Druckern und Verbreitern wird im Namen der Bundes-Centralbehörde in allen Ländern des Deutschen Bundes gesucht.

Auszug aus [ ] dem Protokolle
des Ministeriums des Innern.

Kassel, am 15ten October 1834


Nr. 9616, Das Ministerium des Aeußeren communizirt zur geeigneten Verfügung Auszug des Berichts des Kurfürstlichen Bundestags-Gesandten, den in der 36ten diesjährigen Bundestag-Sitzung verlesenen Berichts der Bundes-Centralbehörde über den Studenten von Minigerode und die bei demselben gefundene Flugschrift, betitelt: "Hessischer Landbote, 1. Botschaft, Darmstadt im Juli 1834" betreffend.

Beschluß: Sämmtlichen Polizei-Directionen wird Abschrift dieser Mittheilung mit der Auflage zugefertigt, selbst und durch die Kreisräthe auf die darin angeführte Flugschrift die strengste Aufmerksamkeit zu verwenden, sie, wo sie sich findet, in Beschlag zu nehmen, dem Verfasser und Drucker sowie etwaigen Verbreitern nachzuforschen und über die erfolgten Ermittelungen alsbald anher zu berichten.
2, Nachricht hiervon den Regierungen. Hassenpflug

An
die Regierung in Marburg



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Flugschrift „Der Hessische Landbote“ (Erste Botschaft) von Georg Büchner und Friedrich Ludwig Weidig, Juli 1834
Flugschrift „Der Hessische Landbote“ (Erste Botschaft) von Georg Büchner und Friedrich Ludwig Weidig, Juli 1834
Flugschrift „Der Hessische Landbote“ (Erste Botschaft) von Georg Büchner und Friedrich Ludwig Weidig, Juli 1834
Flugschrift „Der Hessische Landbote“ (Erste Botschaft) von Georg Büchner und Friedrich Ludwig Weidig, Juli 1834
Flugschrift „Der Hessische Landbote“ (Erste Botschaft) von Georg Büchner und Friedrich Ludwig Weidig, Juli 1834
Flugschrift „Der Hessische Landbote“ (Erste Botschaft) von Georg Büchner und Friedrich Ludwig Weidig, Juli 1834
Flugschrift „Der Hessische Landbote“ (Erste Botschaft) von Georg Büchner und Friedrich Ludwig Weidig, Juli 1834
Flugschrift „Der Hessische Landbote“ (Erste Botschaft) von Georg Büchner und Friedrich Ludwig Weidig, Juli 1834
Flugschrift „Der Hessische Landbote“ (Erste Botschaft) von Georg Büchner und Friedrich Ludwig Weidig, Juli 1834
Besonders brisant ist der „Hessische Landbote", den Georg Büchner zusammen mit Friedrich Ludwig Weidig verfaßt hat.
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Auszüge aus zwei Protokollen des Innerministeriums in Kassel über das Verbot von Schriften von Heinrich Heine, 1844
Auszüge aus zwei Protokollen des Innerministeriums in Kassel über das Verbot von Schriften von Heinrich Heine, 1844
Heinrich Heines "Neue Gedichte" und "Deutschland ein Wintermärchen" gehören auch zu den verbotenen Büchern und werden beschlagnahmt.

Auszug aus [ ] dem Protokolle
des Ministeriums des Innern.

Cassel, am 30ten October 1844

Nr. 9660., Die Censur-Commission hierselbst berichtet wiederholt über die Beschlagnahme der im Verlage von Hoffmann und Campe in Hamburg erschienenen "Neuen Gedichte von H. Heine".

Beschluß:, Dieselbe hat wegen des Verbotes und der Beschlagnahme der genannten Schrift, nach Maaßgabe ihrer Zuständigleit und des Beschlusses vom 9ten September l. J. Nr. 8253, das Erforderliche zu verfügen und zu veranlassen, und wird zugleich auf die Auflage im Beschlusse vom 23. October l.J., Nr. 9032, aufmerksam gemacht. Das eingesendete Buch geht zurück.

Kraft höchsten Auftrags,
der Ministerialrath
vidit Rommel Volmar

Das Rubrum enthält eine Unrichtigkeit, indem über dieses Werk nicht wiederholt, sondern nur einmal am 24. Oct. berichtet ist. Piderit
Auch hatten wir wohl vorerst noch nicht zu verbieten, da nur eine gutachtliche Äußerung verlangt war. Sch.

An
die Censur-Commission hierselbst

Auszug aus [ ] dem Protokolle
des Ministeriums des Innern.
Cassel, am 9ten November 1844

Nr. 5948. Communicat Kurfürstlicher Censur-Commission vom 7ten d. M. Nr. 99 betreffend die im Verlage von Hoffmann und Campe in Hamburg erschienene Druckschrift unter dem Titel: Deutschland, ein Wintermährchen von H. Heine.

Beschluß: Kurfürstliche Censur-Commission ist ergebenst zu erwidern, daß man den Absatz der bezeichneten Schrift auf Veranlassung Kurfürstlichen Ministeriums des Innern am 26ten v. M. in den hiesigen Buchhandlungen und Leihbibliotheken untersagt habe und hierbei von den Inhabern derselben die Erklärung abgegeben worden sey, daß sie Exemplare davon nicht besäßen, die Polizei-Behörde also auch nicht in den Besitz derselben gelangt sey.

(Unterschrift)
An Kurfürstliche Censur-Commission dahier


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Bericht des Justizbeamten Mertz in Gudensberg an das Innenministerium in Kassel über die Verhütung von Diebstählen von Setzkartoffeln, 13. April 1847
Die Mißernten und die Kartoffelkrankheit verstärken in den Jahren 1846 u. 1847 die soziale Not. Ein Justizbeamter bittet um Hilfe, damit die Setzkartoffeln im Acker geschützt werden.

Kurfürstliches Ministerium des Innern!

Der Justizbeamte Mertz, zu Gudensberg, berichtet unterthänig:

Die Verhütung von Diebstählen an den Setzkartoffeln betreffend.

Von allen Seiten höre ich die Befürchtung äußern, daß bei der gegenwärtigen Noth die Setzkartoffeln, welche in der Kürze ausgepflanzt werden, von der ärmeren Klasse aus dem Felde ausgegraben und gestohlen werden würden.

Es ist auch schon vorgekommen, daß Kartoffelland, welches zurechtgemacht worden war, über Nacht gänzlich umgewühlt worden ist, offenbar in der Meinung, daß die Kartoffeln bereits ausgepflanzt seyen.

Sollten diese Diebereien wirklich um sich greifen, so würde durch Zernichtung der künftigen Ernte ein bedeutender Nachteil herbeigeführt werden.

Was die etwa zu ergreifenden Verhinderungens-Maaßregeln anbelangt, so ist anzunehmen. daß das für gewöhnliche Verhältnisse bestellte Personal um so weniger ausreicht, als die Feldhüter in der Regel selbst Leute der schlechtesten Sorte sind, von welchen sich nicht erwarten läßt, daß sie bei solchen Veranlassungen ihre Pflicht erfüllen werden.

Ohnehin ist ihre Anzahl schon unzureichend. Es wäre deshalb sehr zweckmäßig, wenn von jetzt an bis zu der Zeit, wo die Kartoffeln zu Tage gewachsen sind, nach Maaßgabe der Größe der Gemarkung eines Ortes eine Anzahl von bezahlten Feldhütern angenommen, und daneben, oder doch jedenfalls statt derselben mehrere Feldgeschworenen beeidigt würden.

Die Verordnung vom Dezember 1826 enthält schon die gesetzliche Basis dazu.

Eine durchgreifende, auf alle Gemarkungen sich erstreckende derartige Anwendung wird deshalb erforderlich seyn, damit nicht der eine Ort von den Nachbarorten zu leiden hat.

Mit Rücksicht auf den gegenwärtigen Nothstand würde sich diese Anordnung auch auf längere Zeit, etwa auf die in obiger Verordnung angegebene Zeit von 3 Jahren als zweckmäßig erweisen, zumal bei der nächsten Ernte gewiß eine ungewöhnliche Menge von Felddiebstählen erwartet werden dürfen.

Respektvoll verharrt
Kurfürstlichem Ministerium des Innern

unterthänig
Mertz
Gudensberg
am 13. April 1847.


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Zwei Gesuche von 20 Bürgern aus Bracht an die Kurfürstliche Regierung in Kassel um Brot und Kartoffeln, 20.und 27. April 1847
Ganze Dörfer sind ohne ausreichende Nahrung. Die Bewohner von Bracht wenden sich mit der Bitte um Brot an die Kurfürstliche Regierung.

Gesuch von 20 Bürgern aus Bracht am 20.4.1847

Wir haben nichts mehr zu leben, es fehlt uns an Brod und Kartoffeln, vorerst aber an Brod, unsere Familien müssen, wenn nicht schleunige Hülfe verschafft wird, verhungern. In keiner unserer benachbarten Städte können wir, wenn wir auch baare Geld auf der Hand haben, Brod bekommen. Unser Ortsvorstand hätte schon längst Fürsorge gegen unsere große Noth haben müssen, hat es aber unterlassen, für uns zu sorgen, und so sind wir heute in das Bureau des Kurfürstlichen Kreisamts dahier zu Marburg gekommen und haben um Abhülfe unserer wahren Hungersnoth gebeten. Der Herr Kreis-Secretär jagte uns fort, indem er sagte, das sei Sache des Ortsvorstandes. Wir wollen aber jetzt nicht streiten, wer die kompetente Behörde sei, uns Brod zu verschaffen, wir wollen nur Bord, Brod, Brod. An die allbekannte Gerechtigkeitsliebe Kurfürstlicher Regierung und an Hochdero Weisheit zur Abhülfe in der Zeit der Noth erlauben wir uns daher an Hochdieselbe zu wenden, mit der unterthänigen Bitte: um schleunige Abhülfe unserer sehr großen Noth.

[Unterschriften von 20 Einwohnern]


2. Gesuch aus Bracht am 27.4.1847

Es sind heute 8 Tage verflossen, und es ist uns auf das rubicirte Gesuch noch nicht geholfen. In einer solchen Nothsache, wo wir uns des Hungers nicht mehr erwehren können, ist es Zeit, daß uns geholfen wird. Wir flehen noch einmal um Hülfe, und fügen die unterthänige Bemerkung hinzu, es ist alles, was wir vorgestellt haben, in der That so, wie wir es vortrugen. Wir bitten dies ernstlich gnädig zu berücksichtigen. Die Sache leidet keinen Tag Aufschub mehr.
[Unterschriften von 20 Einwohnern]


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Gesuch der Bürger von Reddehausen an die Kurfürstliche Regierung in Kassel um Lebensmittel, 28. April 1847
Die Bewohner von Reddehausen drohen damit, daß die Verzweiflung "viele andere böse Dinge" mit sich bringen könne. 

[Randbemerkung: Das Kreisamt hieselbst hat die Bittsteller nach Inhalt des Regierungsbeschlusses vom 28. d. M. z. No. 583 PP sofort zu bescheiden
pr. r. Mbg. am 30. April 1847 Eilt]


Kurfürstliche Regierung

Johannes Faul und 36 Consorten, in der Anlage verzeichnet, zu Reddehausen, bitten zur Verhütung einer Hungersnoth (bei ihnen) um gnädige Hülfe um Korn oder Brod.

Wir, die in der Ahnlage verzeichneten Einwohner zu Reddehausen haben nur noch einige wenige Tage die nöthigen Lebensmittel für uns und unsere Familien. Werden wir nicht binnen 8 Tagen mit Korn, Mehl oder Brod versehen, (nichts von alle dem ist jetzt hier zu haben) so müssen unsere Familien verhungern. Der Hunger bringt Verzweiflung, und die Verzweiflung bringt viele andere böse Dinge - !

Ahn Kurfürstliche Regierung wenden wir uns daher um gnädige Hülfe.
Worüber pp
Kurf. Regierung
unterthänig
Bittende
in rubro

[Unterschriften von 37 Einwohnern]

Aufgestellt Reddehausen dem 28. April 1847
der Bürgermeister Henkel




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Gesuch des Amtsarztes Tünnermann aus Rosenthal an die Kurfürstliche Regierung in Kassel um Roggen, 29. Dezember 1846
Selbst der Amtsarzt aus Rosenthal weiß nicht mehr, wie er seine Familie ernähren kann.

Kurfürstliche Regierung!

Der Amtswundarzt Tünnermann zu Rosenthal
bittet unterthänigst hochgeneigtest dahin zu wirken, daß ihm eine Quantität Roggen von dem dasigen Staatsfruchtboden verabreicht werde.

Nach Abzug des Wittwengehalts und der Klaßensteuer verbleiben mir zur Unterhaltung meiner aus neun Gliedern bestehenden Familie 190 Rthlr., hierzu kommt vielleicht eine ohngefähre jährliche Einnahme durch die Praxis von 50 Rthlr., welche Summe bei denen gewöhnlichen Preisen der nothwendigen Lebensmittel nicht einmal hinreicht, noch vielweniger zur Zeit der jetzigen Theuerung.

Bis zum Augenblick habe ich mit Zusatz des Vermögens meiner Frau, das jedoch sein Ende erreicht hat, und bei möglichster Einschränkung, die meinem Stande zukommende Ehre behauptet, doch ist mir solches, wie ich auch in diesen Tagen höchsten Orts unterthänigst dargethan, für die Zukunft nicht mehr möglich, so daß ich mich in die traurige Nothwendigkeit versetzt sehe, hohe Regierung unterthänig zu bitten, auf geeignetem Wege hochgeneigt dahin zu wirken: daß mir gegen spätere Abzüge des demnächstigen Kammerpreises eine Quantität Roggen von dem hiesigen Staatsfruchtboden verabreicht werde.

Sollte zu dieser Eingabe ein Stempel erforderlich seyn, so bitte ich unterthänigst solchen von der Canzlei verwenden zu lassen.
Im festen Vertrauen eines hochgeneigten Entsprechens meines unterthänigsten Gesuches

Kurfürstlicher Regierung
unterthänigster Dr.
Tünnermann
Rosenthal am 29. December 1846


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Karte über die Entwicklung des Eisenbahnnetzes in Hessen bis 1866
Karte über die Entwicklung des Eisenbahnnetzes in Hessen bis 1866
Vom Bau der Main-Weser-Bahn und der Friedrich-Wilhelms-Nordbahn versprechen sich die vielen Arbeitslosen in Kurhessen und Hanau eine Beschäftigung.
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Karikatur auf die Abgeordneten Bähr und v. Ochs und deren ablehnende Haltung gegenüber dem Eisenbahnbau, 1844
Karikatur auf die Abgeordneten Bähr und v. Ochs und deren ablehnende Haltung gegenüber dem Eisenbahnbau, 1844
Die Abgeordneten Bähr und v. Ochs warnen 1844 in der kurhessischen Ständeversammlung vor den Kosten des Eisenbahnbaus.
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Auszug aus der Studie von Ludwig Brake über die Arbeitsverhältnisse beim Bau der Eisenbahn in Hessen 1845/46, 1991
Auszug aus der Studie von Ludwig Brake über die Arbeitsverhältnisse beim Bau der Eisenbahn in Hessen 1845/46, 1991
Ludwig Brake beschreibt in seinem Buch „Die ersten Eisenbahnen in Hessen“.
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Bittschrift der minderjährigen Katharina Nenstihl aus Motzfeld an die Kurfürstliche Regierung in Kassel um Auswanderung nach Amerika, 31. Mai 1840
Die Auswanderung, besonders nach den USA, ist nur für wenige eine Chance. Der Antrag der minderjährigen Katharina Nenstiehl aus Motzfeld vom 31. Mai 1840 auf Entlassung aus dem Untertanenverband wurde an die obervormundschaftlichen Behörde weitergeleitet, da Verdacht bestand, daß deren Schwester das Vermögen des Mädchens benutzen.

Unterthänigste Bitschrift
an
Kurfürstliche Regierung.


Bey Kurfürstlicher Regierung nahe ich mich
daher und bitte ganzgehorsamst um eine
gnädige erhörung.

Da sich meine einzige Schwester und dessen
Ehemann Henrich Reiber ganz fest beschlossen haben
daß sie willens sind nach Amerega zu ziehen, und da
ich ganz Älterlos bin, und da doch imer meine
Verpflegung und affendhalt bei meiner Schwester
gehabt habe. Allein daß ich weiter keine Geschwister
oder sonst einen verwanden hab; allein so ist
mein sehnlicher Wunsch nur der, daß ich auch
wünschte mit nach Amerega zuziehen.

Da ich aber noch Minterjährig bin; So bitte
ich daher Kurfürstliche Regierung aufs Aller
unterthänigste: mir doch die Huld vollegnade
zu schenken, und mir die Bewilligung zuerleitern
wie wolte ich der Vorsehung danken
Kurf. Regierung
= mögte ich doch eine Gnädig erhör
= ung finden, und mir auf daß baltigste
= Resolucion mit getheilt werden, oder an
meinen Vormund Henrich Nenstiehl zu Motzfeld.

Ich verharre in tiefster Ehrfurcht und Respect.
Allerunterthänigste und Ehrerbittigste
[gez.] Cathrina gebo. Nenstiehl.

Motzfeld
am 31. Mai
1840




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Programmheft des Sängerfestes in Marburg mit Liedtexten, 19.-21. Juli 1845
Programmheft des Sängerfestes in Marburg mit Liedtexten, 19.-21. Juli 1845
Programmheft des Sängerfestes in Marburg mit Liedtexten, 19.-21. Juli 1845
Programmheft des Sängerfestes in Marburg mit Liedtexten, 19.-21. Juli 1845
Das große Sängerfest in Marburg im Juli 1845 will das Gefühl für nationale Einheit stärken.
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Historisches Ereignisbild über den Kampf der Hanauer Revolutionäre für ihre Rechte. Druckgrafik, 18. März 1848
Historisches Ereignisbild über den Kampf der Hanauer Revolutionäre für ihre Rechte. Druckgrafik, 18. März 1848
Die Hanauer Revolutionäre erkämpfen sich am 18. März 1848 ihre Rechte.
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Aus der Fülle der durch die Pressefreiheit erlaubten Anschläge und Flugblätter sind drei aus den Märztagen (7. März, 9. März u. 11. März 1848) wiedergegeben, an denen man erkennen kann, wie der Kurfürst unter Druck gerät und Zugeständnisse machen muß.
Aus der Fülle der durch die Pressefreiheit erlaubten Anschläge und Flugblätter sind drei aus den Märztagen (7. März, 9. März u. 11. März 1848) wiedergegeben, an denen man erkennen kann, wie der Kurfürst unter Druck gerät und Zugeständnisse machen muß.
Aus der Fülle der durch die Pressefreiheit erlaubten Anschläge und Flugblätter sind drei aus den Märztagen (7. März, 9. März u. 11. März 1848) wiedergegeben, an denen man erkennen kann, wie der Kurfürst unter Druck gerät und Zugeständnisse machen muß.
Aus der Fülle der durch die Pressefreiheit erlaubten Anschläge und Flugblätter sind drei aus den Märztagen (7. März, 9. März u. 11. März 1848) wiedergegeben, an denen man erkennen kann, wie der Kurfürst unter Druck gerät und Zugeständnisse machen muß.

Proklamation des Kurfürsten Friedrich Wilhelm I. von Hessen mit Zugeständnissen zur Aufhebung der Pressezensur und religiöser und juristischer Einschränkungen, 7. März 1848.

Flugblatt der Volks-Kommission in Hanau mit ultimativen Forderungen als Antwort auf die Proklamation des Kurfürsten Friedrich Wilhelm I. von Hessen, 9. März 1848.

Proklamation des Kurfürsten Friedrich Wilhelm I. von Hessen mit Zugeständnissen bei Rechten und Freiheiten, 11. März 1848 (Slg. 16a Nr. 334)

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Flugblatt zur Aufhebung der Zensur und Einführung der Pressefreiheit, 10. März 1848
Flugblatt zur Aufhebung der Zensur und Einführung der Pressefreiheit, 10. März 1848
Flugblatt zur Aufhebung der Zensur und Einführung der Pressefreiheit, 10. März 1848
Die "Todes- und Geburts-Anzeige" vom 10. März 1848 feiert die Pressefreiheit.
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Bericht einer unbekannten Augenzeugin über die Erstürmung des Zeughauses von Kasseler Bürgern am  9./10. April 1848
Bericht einer unbekannten Augenzeugin über die Erstürmung des Zeughauses von Kasseler Bürgern am 9./10. April 1848

Die Bürger spüren genau, daß der Kurfürst nur widerwillig dem äußeren Druck nachgegeben hat.

Erstürmung des Zeughauses von Kasseler Bürgern, Bewaffnung der Bürgerwehr mit dem Ziel der Auflösung der Fürstlichen Leibwache "Garde-du-Corps".

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Flugblatt eines Mitglieds des christlichen Demokraten-Vereins Fulda als Reaktion auf die revolutionären Ereignisse, Dezember 1848
Flugblatt eines Mitglieds des christlichen Demokraten-Vereins Fulda als Reaktion auf die revolutionären Ereignisse, Dezember 1848
Das Flugblatt aus Fulda zeigt, daß die Reaktion nicht nur aus monarchistischen Kreisen kommt.
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Entwurf des Parteiprogramms des Vaterlandsvereins mit Statuten von Heinrich Sybel, 28. April 1848
Entwurf des Parteiprogramms des Vaterlandsvereins mit Statuten von Heinrich Sybel, 28. April 1848
Entwurf des Parteiprogramms des Vaterlandsvereins mit Statuten von Heinrich Sybel, 28. April 1848
Entwurf des Parteiprogramms des Vaterlandsvereins mit Statuten von Heinrich Sybel, 28. April 1848
Entwurf des Parteiprogramms des Vaterlandsvereins mit Statuten von Heinrich Sybel, 28. April 1848
Die neuen Parteien versuchen durch Eingaben an die Behörden und durch Partei-Programme Einfluss zu gewinnen.
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Auszug aus der Eingabe des Arbeitervereins zu Marburg an das Kurfürstliche Staatsministerium zum Schutz der heimischen Arbeiter und Handwerker vor der freien Konkurrenz, 5. Juni 1848
Der „Arbeiterverein zu Marburg“ versucht durch fundierte Eingaben an das Kurfürstliche Staatsministerium eine Änderung der Wirtschaftspolitik zu erreichen.

Der Arbeiterverein zu Marburg bittet gehorsamst:

daß die Versteigerung der Staats- und Gemeinde-Arbeiten an den Mindestfordernden und des Arbeitsmaterials an den Meistbietenden, das unnöthige Beziehen von Arbeiten aus dem Ausland sowie das Institut der Militärstätten aufhöre, und daß statt dessen eine gleiche Vertheilung der Staats- und Gemeindearbeiten an die Gemeinden und die einzelnen Gewerbetreibenden verfügt, und ein verhältnißmäßige Taxe des Arbeitsmaterials festgesetzt werde.
Fast durch ganz Europa hören wir einen Nothschrei, einen Ruf erschallen, der Alles selbst die Stürme der politischen Bewegung übertönt. Es ist der Ruf "Garantie der Arbeit, Abschaffung der unbeschränkten Concurrenz: Harmonie zwischen Unternehmer und Arbeiter!"

Auch in unserem Vaterland, in unserer Stadt haben sich die unvermeidlichen und verderblichen Wirkungen der unbegrenzten oder sogen. freien Concurrenz herausgestellt. Auch für dieselbe Noth, dieselbe Klage, dasselbe Verlangen einer baldigen Abhülfe.

Wohl ist es nicht die Aufgabe eines einzelnen deutschen Staates, ein ganz Deutschland erschütterndes Problem für sich allein zu lösen. Vielmehr erwarten wir von der deutschen Nationalversammlung, daß sie jenes unheilbringende Prinzip der ungezügelten Concurrenz, welches die große Mehrheit arm, und nur eine kleine Zahl von Menschen reich macht, aufhebe und jedem Mitgliede der bürgerlichen Gesellschaft die Möglichkeit sichere, seine Arbeitskräfte anzuwenden, den ihn gebührenden Lohn und Ertrag seiner Arbeit ungeschränkt zu erlangen und frei über denselben zu verfügen. [...]

Um diesen die Unternehmer, wie die Arbeiter drückenden Folgen der freien Concurrenz resp. der Versteigerung der Staats- und Gemeindearbeiten an den Mindestfordernden vorzubeugen, erlauben wir uns die Bitte:

"kurfürstliches Staatsministerium wolle diese Versteigerung allgemein abstellen und für jede Staats- und Gemeindearbeit von Sachverständigen einen angemessenen festen Preis bestimmen lassen, unter welchem die Arbeit nicht weggegeben werden darf."

Wird auf diese Weise die Versteigerung vermieden, so dürfen wir hoffen, daß nun auch nach jedesmaliger Feststellung eines entsprechenden Preises die danach statthabende Vertheilung auf eine billige und gleiche Weise [...] eingerichtet wird. [...]

Wir bitten daher weiter:
"Kurfürstliches Staatsministerium wolle verfügen, daß bei Staatsarbeiten namentlich bei Schuhmacher-, Schneider-, Sattler-, Gürtler- und dergleichen Handwerksarbeiten nach jedesmaliger Feststellung ihres Preises alle Unternehmer des Landes und deren Arbeiter abwechselnd, überhaupt also gleichmäßig berücksichtigt werden, und daß bei Gemeindearbeiten dieselbe Vertheilung unter den Gewerbetreibenden der betreffenden Gemeinde stattfinde. [...]

Der Staat hat bisher nicht selten Staatsarbeiten vom Ausland, namentlich aber von preußischen Fabriken bezogen. Eine consequente Durchführung dieser Maaßregel wird einen teilweisen Stillstand der Geschäfte herbeiführen, die inländische Industrie untergraben und damit auch die inländischen Arbeiter brodlos machen. [...]

Unsere Bitte geht auch dahin:
"Kurfürstliches Staatsministerium wolle die Staats- und Gemeindearbeiten nur von inländischen Gewerbetreibenden anfertigen lassen, wenigstens in allen Fällen, wo die Arbeiten der Art sind, daß sie auch im Inland producirt werden."

Ferner erlauben wir uns zu bitten:
"Kurfürstliches Staatsministerium wolle die Concurrenz, welche der Staat durch die Werkstätten der Eisengefangenen und durch die Militärwerkstätten mit den Gewerbetreibenden eröffnet hat, aufgeben und beziehungsweise die Arbeiten, welche in den Militärwerkstätten angefertigt werden, gegen angemessene Preise unter die Gewerbetreibenden des Inlands gleichmäßig vertheilen."

Indem die Werkstätten der Eisengefangenen die Arbeiten weit unter dem Preise verkaufen, machen sie es den Privatunternehmern unmöglich, mit ihnen zu concurrieren und wirken so vernichtend auf die inländischen Gewerbe. [...]

Alle unsere Bitten entspringen aus der Noth, in welche die freie Concurrenz die Industrie unseres Landes versetzt, sie entspringen aus gerechter Besorgniß vor der vollen Consequenz dieses Prinzips, welcher wir, wie ganz Deutschland, mit schnellen Schritten entgegengehen. Diese Consequenz besteht aber darin, daß der Arbeiter durch den Unternehmer, und ein Unternehmer durch den anderen ausgebeutet und vernichtet wird, bis endlich einige wenige, ja zuletzt einer übrig bleibt, der alle verschlingt und ganz von sich abhängig macht. Daher der Nothschrei, der ganz Deutschland erschüttert, daher der Ruf "weg mit der freien Concurrenz!" daher die Arbeitervereine, daher die gewisse Erwartung der Mehrzahl aller Deutschen, daß die Nationalversammlung an die Stelle des Prinzips der freien Concurrenz ein anderes setze, eine Erwartung, die sich erfüllen muß, weil die Mehrzahl der Deutschen nicht gesonnen ist, einer der freien Concurrenz huldigenden Bourgeoisie zu Gefallen noch länger zu hungern.

Einer Gewährung der vorgestellten Bitten entgegenharrend zeichnet im Namen des Arbeitervereins dahier dessen Vorstand.

Marburg der 5. Juni 1848


[Es folgen 151 Unterschriften.]


aus: StAM 19 i Nr. 42
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Auszug aus einem Zeitungsartikel der satirischen Zeitschrift "Die Hornisse" über die Frage des Kaisertums des preußischen Königs Friedrich Wilhelm IV., 29. November 1848
Auszug aus einem Zeitungsartikel der satirischen Zeitschrift "Die Hornisse" über die Frage des Kaisertums des preußischen Königs Friedrich Wilhelm IV., 29. November 1848
 „Die Hornisse“ aus Kassel war eine der bekanntesten satirischen Zeitschriften.
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Plakat mit Aufruf an die Demokraten Kurhessens zur Rettung der deutschen Freiheit, 8. Mai 1849
Plakat mit Aufruf an die Demokraten Kurhessens zur Rettung der deutschen Freiheit, 8. Mai 1849
Der „Aufruf an die Demokraten Kurhessens“ vom 8. Mai 1849 ist einer der letzten Versuche, die „deutsche Freiheit“ zu retten.
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Karikatur zum Ende der Revolutionsbewegungen in Europa, August 1849
Karikatur zum Ende der Revolutionsbewegungen in Europa, August 1849
Die Karikatur „Kehraus der alten Mächte“ nach dem Scheitern der europäischen Revolutionen aus dem Jahre 1849 zeigt, wie der preußische Kronprinz „aufräumt“ und die Revolutionäre aus dem Land kehrt.
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Auszug aus dem Protokoll des Innenministeriums in Kassel über gerichtliches Vorgehen gegen Abgeordnete der aufgelösten Nationalversammlung, 15. Oktober 1851
Der Innenminister Hassenpflug beauftragt am 15. Oktober 1851 sich selbst als Justizminister, die Abgeordneten der aufgelösten Nationalversammlung in Frankfurt, Hildebrand, Förster und Schwarzenberg, gerichtlich zu belangen, da sie angeblich an den Versammlungen des "Rumpfparlaments" in Stuttgart teilgenommen haben.

Auszug aus [ ] dem Protokolle
des Ministeriums des Innern
Cassel, am 15ten Oktobers 1851

Nr. 10,819 Die verbrecherische Theilnahme des Professors Hildebrand zu Marburg, Bürgermeister's Förster zu Hünfeld und Fabrikanten Philipp Schwarzenberg zu Cassel an den Verhandlungen der s.g. National=Versammlung zu Stuttgart betreffend.

Beschluß: Dem Justizministerium wird ergebenst mitgetheilt, daß nachdem zufolge der landesherrlichen Verkündigung vom 11. März 1848, bei dem Bundestag auf eine Nationalvertretung hingewirkt werden sollte und zur Erfüllung dieser Zusicherung - vergl. § 3 des Landtagsabschiedes vom Oktober 1848 - durch das Gesetz vom 10. April 1848, Wahlen zu Nationalvertretern angeordnet waren, welche am Sitz der Bundesversammlung zusammenkommen sollten, und zwischen den Regierungen und dem Volke das deutsche Verfassungswerk zu Stande zu bringen, in Gemäßheit dieses Gesetzes namentlich auch der Professor Hildebrand zu Marburg, Bürgermeister Förster zu Hünfeld und Fabrikant Philipp Schwarzenberg dahier zu Nationalvertretern gewählt wurden und an den Verhandlungen und Beschlüssen der Nationalversammlung theilnahmen. Dieselben [mißbrauchten] jedoch ihren auf Vereinbarung zwischen Regierungen und Volk zu richtenden Beruf dergestalt, daß sie mit Ueberschreitung des gesetzlich festgestellten Auftrags und Verletzung der ihrem Landesherren geschworenen Treue, für die Souverainität jener Versammlung, deren Mitglieder sie waren, stimmten [...]. [Sie] verblieben - unbeirrt durch den zahlreichen Austritt gewissenhafter Nationalvertreter - noch nach der Zeit in jener Versammlung, als diese den gesetzlichen Ort ihrer Thätigleit verließ und in Stuttgart der Versuch zur gewaltsamen Durchführung ihrer Tendenzen machte. Insbesondere [sollen] aber jene namhaften Vertreter [...] sogar dem [...] Antrag des Dreißigerausschußes, wonach mit Gewalt die s.g. Reichsverfassung durchgeführt werden sollte, ihre Zustimmung ertheilt [...] [und] an den Verhandlungen im s.g. Rumpfparlament Antheil genommen haben.

Da dies mit unbegrenzter Selbstüberhebung verübte, höchst beklagenswerthe, verbrecherische Gebaren jener zu Vertretern der deutschen Nation erkorenen Unterthanen und bezw. öffentlichen Diener während ihrer Wirksamkeit zu Stuttgart nicht ohne Bestrafung bleiben darf, so wird das Justizministerium ergebenst ersucht, die hierzu erforderliche Einleitung zu treffen und vom Erfolg des gerichtlichen Verfahrens gefällige Nachricht ertheilen zu wollen.
Hassenpflug

An Kurf. Justizministerium


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