In der Nacht vom 27. auf den 28. Februar brannte der Reichstag in Berlin. Im brennenden Gebäude wurde der niederländische Kommunist Marinus van der Lubbe verhaftet; obwohl die Täterschaft bis heute nicht eindeutig geklärt werden konnte, nutzten die Nationalsozialisten den Brand, um gegen Kommunisten und mit ihnen verbündete Sozialdemokraten vorgehen zu können. Schon am Morgen des 28.02. trat die Verodnung des Reichspräsidenten in Kraft: Ihr euphemistischer Titel gab vor, zum Schutz der deutschen Bevölkerung zu handeln. Tatsächlich aber setzte die Verordnung alle Grundrechte außer Kraft: Den Nationalsozialisten war es nun möglich, ihre politischen Gegener ohne richterlichen Beschluss zu verhaften oder Hausdurchsuchungen vorzunehmen.
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Reichsgesetzblatt betr. Verordnung des Reichspräsindenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933
Datum bis: Jahr
1933
Legacy-ID
9990
Datum bis: Monat
02
Datum bis: Tag
28
Datum von: Jahr
1933
Datum von: Monat
02
Datum von: Tag
28
Einmaldatum
Ja
Institution-Autor
Reichsministerium des Inneren
Nur Jahresangabe
Nein
Periode
Reihenfolge
12
Ungefähres Datum
Nein