





Antwort des Oberpräsidenten in Kassel mit Ablehnung eines Verbot der Zeitung, da keine Verstöße gegen das Republikschutzgesetz oder die Verordnung des Reichspräsidenten vom 14.Juni 1932 festzustellen sind. Veranlassung einer weitergehenden Beobachtung der "Volksstimme", um zukünftige Verstöße gegen die genannten Gesetze ahnden zu können.

Antwort des Oberpräsidenten in Kassel mit Ablehnung eines Verbot der Zeitung, da keine Verstöße gegen das Republikschutzgesetz oder die Verordnung des Reichspräsidenten vom 14.Juni 1932 festzustellen sind. Veranlassung einer weitergehenden Beobachtung der "Volksstimme", um zukünftige Verstöße gegen die genannten Gesetze ahnden zu können.



„Kaviar - gebratene Enten – Seezungen – Sekt! Ist das wahr, Herr Brüning?“. Der Artikel bezieht sich auf einen früheren Artikel der "Sturmwelle" aus Wesermünde-Lehe. Darin wird der Reichskanzler Brüning des Schlemmens beschuldigt, während sein Volk hungert.
Kurzer Vermerk, dass der Vizepräsident in Kassel die Zeitung "Hessische Volkswacht" aufgrund dieses Artikels für weitere sechs Wochen verbieten lässt.

In dem Artikel sei vor allem durch verschiedene Formulierungen der Reichskanzler und der Reichsaußenminister herabgesetzt worden.

In dem Artikel sei vor allem durch verschiedene Formulierungen der Reichskanzler und der Reichsaußenminister herabgesetzt worden.



































Stenographischer Bericht der Stadtverordnetenversammlung vom 21. Juni 1926.

Stenographischer Bericht der Stadtverordnetenversammlung vom 21. Juni 1926.

Stenographischer Bericht der Stadtverordnetenversammlung vom 21. Juni 1926.

Stenographischer Bericht der Stadtverordnetenversammlung vom 21. Juni 1926.

Fritz Hoch
Fritz Hoch wird am 21. Oktober 1896 als Sohn des Journalisten und SPD-Reichstagsabgeordneten Gustav Hoch in Zürich geboren, vebringt seine Kindheit und Jugend aber in Hanau. Er studiert in Marburg, Würzburg und Frankfurt Rechstwissenschaften, tritt 1919 in die SPD ein und promoviert 1923. 1926 wird er Regierungsrat im Preußischen Innenministerium, muss aus politischen Gründen aber 1932 nach Kassel wechseln. Er ist dort von 1933-45 erst Dezernent für Kommunales und dann für Sparkassen- und Wasserrechtsangelegenheiten.
Wenige Tage nach Kriegsende beruft ihn die amerikanische Militärregierung zum Oberpräsidenten von Kurhessen, 1948 wird er Regierungspräsident (RP) von Kassel. Dieses Amt versieht er bis zu seiner Pensionierung 1961. Hochs Einfluss auf die Entwicklung Hessens geht weit über seine Tätigkeit als RP Kassel hinaus. Er gehört 1946 der Kommission zur Vorbereitung der Hessischen Verfassung an und wird 1948 Mitglied der hessischen Kabinettskommission zur Vorbereitung der Verwaltungsreform. Als SPD-Abgeordneter für Nordhessen legt Hoch im Parlamentarischen Rat 1948/49 seine Schwerpunkte auf die Themen Völkerrecht, Bundesrecht, Gesetzgebung des Bundes und Berufsbeamtentum.
Ab 1952 ist er Mitglied im Verwaltungsrat des Hessischen Rundfunks und übernimmt nach seiner Pensionierung 1962 dessen Vorsitz. Mit einem ausgeprägten Interesse an Fragen der Bildungspolitik ist Hoch zudem Ehrensenator der Universität Marburg, Vorsitzender des Hessischen Landesverbandes für Erwachsenenbildung und Vorstandsmitglied des Deutschen Volkshochschulverbandes. Für seine Verdienste um den Wiederaufbau und das Wohl seiner Mitbürger wird er mit dem Großen Bundesverdienstkreuz, der Goethe- und der Freiher-vom-Stein-Plakette, der Wilhelm-Leuschner-Medaille und der Ehrenplakette der Stadt Kassel ausgezeichnet. Fritz Hoch stirbt am 19.10.1984 in Kassel.









Prozessakte: "Akten der Staatsanwaltschaft in Kassel über die bei dem Schöffengericht in Kassel anhängige Strafsache gegen Dr. Roland Freisler wegen Beleidigung der republikanischen Staatsform."
Anzeige der Stadtverordneten an den Staatsanwaltschaftsrat Dr. Schmitz in Kassel gegen den Stadtverordneten Freisler wegen Beschimpfung der republikanischen Staatsform, unter anderem mit den Worten "schamlose Pleite der Schieberrepublik", in der Sitzung vom 21. Juni 1926.

Prozessakte: "Akten der Staatsanwaltschaft in Kassel über die bei dem Schöffengericht in Kassel anhängige Strafsache gegen Dr. Roland Freisler wegen Beleidigung der republikanischen Staatsform."
Anzeige der Stadtverordneten an den Staatsanwaltschaftsrat Dr. Schmitz in Kassel gegen den Stadtverordneten Freisler wegen Beschimpfung der republikanischen Staatsform, unter anderem mit den Worten "schamlose Pleite der Schieberrepublik", in der Sitzung vom 21. Juni 1926.

Prozessakte: "Akten der Staatsanwaltschaft in Kassel über die bei dem Schöffengericht in Kassel anhängige Strafsache gegen Dr. Roland Freisler wegen Beleidigung der republikanischen Staatsform."
Anzeige der Stadtverordneten an den Staatsanwaltschaftsrat Dr. Schmitz in Kassel gegen den Stadtverordneten Freisler wegen Beschimpfung der republikanischen Staatsform, unter anderem mit den Worten "schamlose Pleite der Schieberrepublik", in der Sitzung vom 21. Juni 1926.



Anklageschrift des Oberstaatsanwalts in Kassel gegen den Stadtverordneten Freisler.

Kassel gehört zu den am stärksten zerstörten Städten Deutschlands. Um den Wiederaufbau zu beschleunigen, ordnet Oberbürgermeister Seidel den Einsatz nicht nur der Bürger, sondern vorne weg die Beteiligung der städtischen Beamten an der Trümmerbeseitigung an.

Kassel gehört zu den am stärksten zerstörten Städten Deutschlands. Um den Wiederaufbau zu beschleunigen, ordnet Oberbürgermeister Seidel den Einsatz nicht nur der Bürger, sondern vorne weg die Beteiligung der städtischen Beamten an der Trümmerbeseitigung an.



Anordnung des Innenministers, dass die Polizeikräfte in Zukunft schärfer gegen unerlaubten Waffenbeseitz vorgehen sollen, da sich die politischen Übergriffe mit Einsatz von Waffengewalt häufen.
Zur Verhinderungen solcher Zusammenstöße sollen Hausdurchsuchungen in Parteiräumlichkeiten, sowie Durchsuchungen von Personen bei politischen Versammlungen und Lastwagenfahrten durchgeführt werden.

Anordnung des Innenministers, dass die Polizeikräfte in Zukunft schärfer gegen unerlaubten Waffenbeseitz vorgehen sollen, da sich die politischen Übergriffe mit Einsatz von Waffengewalt häufen.
Zur Verhinderungen solcher Zusammenstöße sollen Hausdurchsuchungen in Parteiräumlichkeiten, sowie Durchsuchungen von Personen bei politischen Versammlungen und Lastwagenfahrten durchgeführt werden.

Antrag der Anwälte Freisler an die kleine Strafkammer des Landgerichts Kassel, weitere Zeugen aus der Stadtverordnetenversammlung im Prozess zu zulassen.

Mitglieder des Staatstheaters beteiligen sich im Juni 1946 an der Trümmerbeseitigung am Ständeplatz in Kassel.

Anlagen zu der Anordnung des Geheimen Staatspolizeiamtes, welche politischen Ereignisse wie zu melden sind, sowie über die weiterführende Berichterstattung.
Mit einem Vordruck für eine Ereignismeldung und einer genauen Erläuterung, wie dieser auszufüllen ist, sowie einem Vorduck über die Nachweisung der Festnahmen im Berichtszeitraum.

Anlagen zu der Anordnung des Geheimen Staatspolizeiamtes, welche politischen Ereignisse wie zu melden sind, sowie über die weiterführende Berichterstattung.
Mit einem Vordruck für eine Ereignismeldung und einer genauen Erläuterung, wie dieser auszufüllen ist, sowie einem Vorduck über die Nachweisung der Festnahmen im Berichtszeitraum.

Anlagen zu der Anordnung des Geheimen Staatspolizeiamtes, welche politischen Ereignisse wie zu melden sind, sowie über die weiterführende Berichterstattung.
Mit einem Vordruck für eine Ereignismeldung und einer genauen Erläuterung, wie dieser auszufüllen ist, sowie einem Vorduck über die Nachweisung der Festnahmen im Berichtszeitraum.

Anordnung des Geheimen Staatspolizeiamtes, welche politischen Ereignisse wie zu melden sind, sowie über die weiterführende Berichterstattung.
Gemeldet werden sollen alle politischen Ereignisse bei denen es Verletzte oder Tote gab, Mitglieder nationalsozialistischer Organisationen oder staatlicher Institutionen von Linksradikalen angegriffen wurden oder Anschläge mit Sprengstoffen oder auf Gebäude erfolgten.
Auffällig ist hier, dass grundsätzlich Linke als Angreifer und Rechte als Angegriffene gesehen werden.

Anordnung des Geheimen Staatspolizeiamtes, welche politischen Ereignisse wie zu melden sind, sowie über die weiterführende Berichterstattung.
Gemeldet werden sollen alle politischen Ereignisse bei denen es Verletzte oder Tote gab, Mitglieder nationalsozialistischer Organisationen oder staatlicher Institutionen von Linksradikalen angegriffen wurden oder Anschläge mit Sprengstoffen oder auf Gebäude erfolgten.
Auffällig ist hier, dass grundsätzlich Linke als Angreifer und Rechte als Angegriffene gesehen werden.

Anordnung des Geheimen Staatspolizeiamtes, welche politischen Ereignisse wie zu melden sind, sowie über die weiterführende Berichterstattung.
Gemeldet werden sollen alle politischen Ereignisse bei denen es Verletzte oder Tote gab, Mitglieder nationalsozialistischer Organisationen oder staatlicher Institutionen von Linksradikalen angegriffen wurden oder Anschläge mit Sprengstoffen oder auf Gebäude erfolgten.
Auffällig ist hier, dass grundsätzlich Linke als Angreifer und Rechte als Angegriffene gesehen werden.

Anordnung des Geheimen Staatspolizeiamtes, welche politischen Ereignisse wie zu melden sind, sowie über die weiterführende Berichterstattung.
Gemeldet werden sollen alle politischen Ereignisse bei denen es Verletzte oder Tote gab, Mitglieder nationalsozialistischer Organisationen oder staatlicher Institutionen von Linksradikalen angegriffen wurden oder Anschläge mit Sprengstoffen oder auf Gebäude erfolgten.
Auffällig ist hier, dass grundsätzlich Linke als Angreifer und Rechte als Angegriffene gesehen werden.

Die Anwälte Freisler legen Berufung gegen das Urteil des Schöffengerichts gegen Roland Freisler vom 23. Juni 1927 ein.


Die Versorgung der hessischen Bevölkerung mit Lebensmitteln ist eins der größten Probleme der Nachkriegsjahre - vor allem in den Städten. Aufgrund der schlechten Ernährungslage blüht der Schwarzmarkt in allen Formen. So bringen gewiefte Fälscherbanden nachgedruckte Lebensmittelmarken in den Umlauf. Die "glücklichen" Besitzer falscher Marken können zwar für sich - wenn es dem Lebensmittelhändler nicht gleich auffällt - größere Rationen beziehen. Insgesamt verbraucht sich die Gesamtmenge der verfügbaren Lebensmittel so aber schneller und verschärft die Unterversorgung. Das Landesernährungsamt versucht durch eine strenge Kontrolle der Markenrückführung, die Fälschungen einzudämmen, ist damit aber nur mäßig erfolgreich.

Die Versorgung der hessischen Bevölkerung mit Lebensmitteln ist eins der größten Probleme der Nachkriegsjahre - vor allem in den Städten. Aufgrund der schlechten Ernährungslage blüht der Schwarzmarkt in allen Formen. So bringen gewiefte Fälscherbanden nachgedruckte Lebensmittelmarken in den Umlauf. Die "glücklichen" Besitzer falscher Marken können zwar für sich - wenn es dem Lebensmittelhändler nicht gleich auffällt - größere Rationen beziehen. Insgesamt verbraucht sich die Gesamtmenge der verfügbaren Lebensmittel so aber schneller und verschärft die Unterversorgung. Das Landesernährungsamt versucht durch eine strenge Kontrolle der Markenrückführung, die Fälschungen einzudämmen, ist damit aber nur mäßig erfolgreich.



Meldung, dass die Bildung einer Hilfsmordkommission zur Bekämpfung des politischen Terrors in Marburg erfolgt und in der Presse bekannt gegeben worden ist, mit Auflistung der der Kommission angehörenden Polizisten mit Name, Adresse und Telefonnummer.

Bericht über die Bildung von Hilfsmordkommissionen zur Bekämpfung des politischen Terrors in Marburg, Fulda, Hanau, Kassel, Erfurt, Rinteln und Hannover, mit der Bitte um deren Bekanntgabe in der örtlichen Presse.

Bericht über die Bildung von Hilfsmordkommissionen zur Bekämpfung des politischen Terrors in Marburg, Fulda, Hanau, Kassel, Erfurt, Rinteln und Hannover, mit der Bitte um deren Bekanntgabe in der örtlichen Presse.

Bericht über die Bildung von Hilfsmordkommissionen zur Bekämpfung des politischen Terrors in Marburg, Fulda, Hanau, Kassel, Erfurt, Rinteln und Hannover, mit der Bitte um deren Bekanntgabe in der örtlichen Presse.

Bericht über die Bildung von Hilfsmordkommissionen zur Bekämpfung des politischen Terrors in Marburg, Fulda, Hanau, Kassel, Erfurt, Rinteln und Hannover, mit der Bitte um deren Bekanntgabe in der örtlichen Presse.




Die Ferienstrafkammer des Landgerichts Kassel verhängt ein erneutes Urteil über Freisler: Die Berufungs wird abgelehnt. Die von Freisler zu zahlende Geldstrafe beläuft sich deshalb nach wie vor auf 1000 Reichsmark, Kassel, den 23. August 1927.
Die Anwälte Freisler legen auch gegen das Urteil vom 23. August die Revision ein, Kassel, den 30. August 1927.

Die Ferienstrafkammer des Landgerichts Kassel verhängt ein erneutes Urteil über Freisler: Die Berufungs wird abgelehnt. Die von Freisler zu zahlende Geldstrafe beläuft sich deshalb nach wie vor auf 1000 Reichsmark, Kassel, den 23. August 1927.
Die Anwälte Freisler legen auch gegen das Urteil vom 23. August die Revision ein, Kassel, den 30. August 1927.

Die Ferienstrafkammer des Landgerichts Kassel verhängt ein erneutes Urteil über Freisler: Die Berufungs wird abgelehnt. Die von Freisler zu zahlende Geldstrafe beläuft sich deshalb nach wie vor auf 1000 Reichsmark, Kassel, den 23. August 1927.
Die Anwälte Freisler legen auch gegen das Urteil vom 23. August die Revision ein, Kassel, den 30. August 1927.

Die Ferienstrafkammer des Landgerichts Kassel verhängt ein erneutes Urteil über Freisler: Die Berufungs wird abgelehnt. Die von Freisler zu zahlende Geldstrafe beläuft sich deshalb nach wie vor auf 1000 Reichsmark, Kassel, den 23. August 1927.
Die Anwälte Freisler legen auch gegen das Urteil vom 23. August die Revision ein, Kassel, den 30. August 1927.






Mitteilung des Oberstaatsanwaltes, dass das Verfahren gegen den Nationalsozialisten Ludwig Füllgraf, der auf den Kommunisten Erich Scharf geschossen und diesen schwer verletzt hatte, eingestellt wird.
Als Ermittlungsergebnis und Begründung wird angegeben, dass dem Schuss ein rechtswidriger Anrgiff Erich Scharfs mit einem Stock voraus gegangen war, weshalb das Abfeuern der Waffe durch Füllgraf als Notwehr angesehen werden könne. Diese sei angemessen gewesen, da sich außer Scharf noch weitere politische Gegener Füllgrafs auf der Straße befunden hätten.

Mitteilung des Oberstaatsanwaltes, dass das Verfahren gegen den Nationalsozialisten Ludwig Füllgraf, der auf den Kommunisten Erich Scharf geschossen und diesen schwer verletzt hatte, eingestellt wird.
Als Ermittlungsergebnis und Begründung wird angegeben, dass dem Schuss ein rechtswidriger Anrgiff Erich Scharfs mit einem Stock voraus gegangen war, weshalb das Abfeuern der Waffe durch Füllgraf als Notwehr angesehen werden könne. Diese sei angemessen gewesen, da sich außer Scharf noch weitere politische Gegener Füllgrafs auf der Straße befunden hätten.

Mitteilung des Oberstaatsanwaltes, dass das Verfahren gegen den Nationalsozialisten Ludwig Füllgraf, der auf den Kommunisten Erich Scharf geschossen und diesen schwer verletzt hatte, eingestellt wird.
Als Ermittlungsergebnis und Begründung wird angegeben, dass dem Schuss ein rechtswidriger Anrgiff Erich Scharfs mit einem Stock voraus gegangen war, weshalb das Abfeuern der Waffe durch Füllgraf als Notwehr angesehen werden könne. Diese sei angemessen gewesen, da sich außer Scharf noch weitere politische Gegener Füllgrafs auf der Straße befunden hätten.

Mitteilung des Oberstaatsanwaltes, dass das Verfahren gegen den Nationalsozialisten Ludwig Füllgraf, der auf den Kommunisten Erich Scharf geschossen und diesen schwer verletzt hatte, eingestellt wird.
Als Ermittlungsergebnis und Begründung wird angegeben, dass dem Schuss ein rechtswidriger Anrgiff Erich Scharfs mit einem Stock voraus gegangen war, weshalb das Abfeuern der Waffe durch Füllgraf als Notwehr angesehen werden könne. Diese sei angemessen gewesen, da sich außer Scharf noch weitere politische Gegener Füllgrafs auf der Straße befunden hätten.

Zeitungsartikel über die Vorkommnisse in der Nacht zum 24. April 1932 als der Nationalsozialist Ludwig Füllgraf auf vor seinem Haus versammelte Kommunisten schoss und dabei Erich Scharf schwer verletzte, sowie die darauf folgenden Zusammenstöße zwischen Kommunisten und Nationalsozialisten.

Zeitungsartikel über die Vorkommnisse in der Nacht zum 24. April 1932 als der Nationalsozialist Ludwig Füllgraf auf vor seinem Haus versammelte Kommunisten schoss und dabei Erich Scharf schwer verletzte, sowie die darauf folgenden Zusammenstöße zwischen Kommunisten und Nationalsozialisten.

Zeitungsartikel über die Vorkommnisse in der Nacht zum 24. April 1932 als der Nationalsozialist Ludwig Füllgraf auf vor seinem Haus versammelte Kommunisten schoss und dabei Erich Scharf schwer verletzte.

Zeitungsartikel über die Vorkommnisse in der Nacht zum 24. April 1932 als der Nationalsozialist Ludwig Füllgraf auf vor seinem Haus versammelte Kommunisten schoss und dabei Erich Scharf schwer verletzte.

In der Nacht zum 24. April 1932 versammelten sich mehrere Kommunisten vor dem Haus des Nationalsozialisten Ludwig Füllgraf. Dieser will gehört haben, wie einige von ihnen in das Haus und den Hof gegangen sind. Als sich zwei Kommunisten dem Fenster an dem er stand näherten, schoss er einmal auf diese und verletzte Erich Scharf schwer. Füllgraf wurde daraufhin von der Polizei festgenommen.
Kurze Zeit später wurde der Nationalsozialist Ernst Hünlein in der selben Straße von mehreren Kommunisten, wahrscheinlich aus Rache, angegriffen und geschlagen.
Auf dem Marktplatz des Ortes kam es in Folge der Ereignisse ebenfalls zu Zusammenstößen zwischen Nationalsozialisten und Kommunisten.





Freisler lässt die eingelegte Revision in Vertretung durch den Rechtsanwalt Huber zurückziehen.

Um die Verteilung der knappen Verbrauchsgüter nach Kriegsende gerechter zu gestalten, bilden sich in manchen hessischen Städten Verbraucherausschüsse. Die Mitglieder sind von den Städteparlamenten gewählt und beraten das jeweilige Wirtschaftsamt der Stadt bei den Entscheidungen, wem welche Anträge zu bewilligen sind und wem nicht. Kriterien sind Bedürftigkeit, aber auch das politische Verhalten der Antragsteller während der NS-Zeit. Das Landeswirtschaftsamt fördert die Einrichtung solcher Ausschüsse und macht sie im November 1947 landesweit obligatorisch.


Anforderung von zusätzlich Schutzpolizisten nach Roth, da sich die Bevölkerung nach mehrern schweren Zusammenstößen zwischen Nationalsozialisten und Kommunisten nicht mehr sicher fühlt.
Roth liegt genau wie zwei andere Orte an der Verbindungsstraße zwischen dem überwiegend kommunistischen Langenselbold und der überwiegend nationalsozialistischen Kreisstadt, weshalb es dort häufig zu Ausschreitungen kommt.

Anforderung von zusätzlich Schutzpolizisten nach Roth, da sich die Bevölkerung nach mehrern schweren Zusammenstößen zwischen Nationalsozialisten und Kommunisten nicht mehr sicher fühlt.
Roth liegt genau wie zwei andere Orte an der Verbindungsstraße zwischen dem überwiegend kommunistischen Langenselbold und der überwiegend nationalsozialistischen Kreisstadt, weshalb es dort häufig zu Ausschreitungen kommt.

Anforderung von zusätzlich Schutzpolizisten nach Roth, da sich die Bevölkerung nach mehrern schweren Zusammenstößen zwischen Nationalsozialisten und Kommunisten nicht mehr sicher fühlt.
Roth liegt genau wie zwei andere Orte an der Verbindungsstraße zwischen dem überwiegend kommunistischen Langenselbold und der überwiegend nationalsozialistischen Kreisstadt, weshalb es dort häufig zu Ausschreitungen kommt.

Endgültiges Urteil des Schöffengerichts Kassel gegen den Angeklagten Freisler: Es bleibt bei einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Reichsmark.


Zeitungsartikel über einen gewaltsamen Zusammenstoß zwischen 13 Nationalsozialisten und 14 Mitgliedern der Eisernen Front, bei dem zwei Nationalsozialisten und vier Eiserne Frontleute verletzt wurden.
Dieser Zeitungsartikel verhält sich relativ neutral mit leichter Tendenz zur Eisernen Front.

Zeitungsartikel über einen gewaltsamen Zusammenstoß zwischen 13 Nationalsozialisten und 14 Mitgliedern der Eisernen Front, bei dem zwei Nationalsozialisten und vier Eiserne Frontleute verletzt wurden.
Dieser Zeitungsartikel verhält sich relativ neutral mit leichter Tendenz zur Eisernen Front.

Zeitungsartikel über einen gewaltsamen Zusammenstoß zwischen 13 Nationalsozialisten und 14 Mitgliedern des Reichsbanner, bei dem zwei Nationalsozialisten und vier Reichsbannerleute verletzt wurden.
Dieser Zeitungsartikel steht, wie die Überschrift schon andeutet, eindeutig auf Seiten der Nationalsozialisten, da der Vorfall allein aus ihrer Sicht geschildert wird.

Zeitungsartikel über einen gewaltsamen Zusammenstoß zwischen 13 Nationalsozialisten und 14 Mitgliedern des Reichsbanner, bei dem zwei Nationalsozialisten und vier Reichsbannerleute verletzt wurden.
Dieser Zeitungsartikel steht, wie die Überschrift schon andeutet, eindeutig auf Seiten der Nationalsozialisten, da der Vorfall allein aus ihrer Sicht geschildert wird.

Zeitungsartikel über einen gewaltsamen Zusammenstoß zwischen 13 Nationalsozialisten und 14 Mitgliedern des Reichsbanner, bei dem zwei Nationalsozialisten und vier Reichsbannerleute verletzt wurden.
Dieser Zeitungsartikel verhält sich relativ neutral gegenüber beiden Parteien. So wirft die Zeitung beiden Seiten vor, an den sich häufenden Vorfällen, die sie besonders anprangert, beteiligt zu sein.

Zeitungsartikel über einen gewaltsamen Zusammenstoß zwischen 13 Nationalsozialisten und 14 Mitgliedern des Reichsbanner, bei dem zwei Nationalsozialisten und vier Reichsbannerleute verletzt wurden.
Dieser Zeitungsartikel verhält sich relativ neutral gegenüber beiden Parteien. So wirft die Zeitung beiden Seiten vor, an den sich häufenden Vorfällen, die sie besonders anprangert, beteiligt zu sein.

"Gnadenerweis" gegenüber dem Verurteilten Freisler: Anlässlich des 80. Geburtstags des Reichspräsidenten Paul Hindenburg wird nach einem Erlass des Preußischen Staatsministeriums vom 21. November 1927 die Geldstrafe auf eine Summe von 500 Reichsmark reduziert.

Die schlechte Ernährungslage in Hessen führt auch zu Kuriositäten. So weist die Fachabteilung Getreide- und Futtermittel der Firma Döppner & Maus in Fulda Bezugsscheine über pflanzliche Futtermittel für Hunde zu, wie das Schreiben vom 14. Juni 1948 zeigt.

Die schlechte Ernährungslage in Hessen führt auch zu Kuriositäten. So weist die Fachabteilung Getreide- und Futtermittel der Firma Döppner & Maus in Fulda Bezugsscheine über pflanzliche Futtermittel für Hunde zu, wie das Schreiben vom 14. Juni 1948 zeigt.




Aktenvermerk der Oberstaatsanwaltschaft Kassel: Freislers Eintrag wird aus dem Strafregister getilgt.

Der Wiederaufbau der Wirtschaft in Hessen gestaltet sich schwierig. Der Mangel an verfügbaren Gebäuden, Rohstoffen und die Zerstörung der Verkehrswege erschweren die Ankurbelung der Produktion ebenso wie bürokratische Hürden, die kreative und spontane Entscheidungen nicht selten verhindern.

Die Überprüfung der in dem Zeitungsartikel "Wann wird Schluß gemacht? Rote Strolche terrorisieren die Einwohnerschaft von Rothenditmold" aus der Hessischen Volkswacht vom 22. August 1932 geschilderten Vorfälle hat ergeben, dass es sich bei diesen um harmlose Reibereien zwischen Jugendlichen handelt. Ein Großteil der geschilderten Auseinandersetzungen liegt zudem schon längere Zeit zurück oder fand gar nicht in Rothenditmold statt. Die Vorwürfe gegen die Polizei sind unbegründet. In dem Artikel wurde also übertrieben und falsche Tatsachen dargestellt, was vom Verfasser schließlich auch eingeräumt wurde.

Zeitungsartikel aus der Hessischen Volkswacht, der sich über mehrere Übergriffe von Kommunisten auf Nationalsozialisten beschwert. Dabei wird der Polizei vorgeworfen nicht streng genug gegen die Übeltäter vorzugehen. Als Beispiel wird ein Überfall von Kommunisten auf Hitlerjungen beschrieben und sogar die Namen der vermeintlichen Täter benannt.
Insgesamt zeigt der Artikel deutlich die Parteinahme der Zeitung für die NSDAP.

Zeitungsartikel aus der Hessischen Volkswacht, der sich über mehrere Übergriffe von Kommunisten auf Nationalsozialisten beschwert. Dabei wird der Polizei vorgeworfen nicht streng genug gegen die Übeltäter vorzugehen. Als Beispiel wird ein Überfall von Kommunisten auf Hitlerjungen beschrieben und sogar die Namen der vermeintlichen Täter benannt.
Insgesamt zeigt der Artikel deutlich die Parteinahme der Zeitung für die NSDAP.




Zeitungsartikel aus dem Kasseler Volksblatt, in dem die zunehmenden Übergriffe von Nationalsozialisten auf politisch Andersdenkende angeprangert werden. Dabei wird den "Nazis" Feigheit vorgeworfen, weil sie nur in Überzahl und in dunklen Gassen in unmittelbarer Nähe zu ihren Parteilokalen ihre politischen Gegner überfallen. Als Beispiel wird ein Überfall auf vier jüdische Reisende genannt.
Außerdem wird das zu passive Verhalten der örtlichen Polizei kritisiert, da zum Beispiel nationalsozialistische Täter erstaunlich schnell wieder frei gelassen würden. Dies wird mit der Mitgliedschaft von einigen Polizisten in der NSDAP begründet.
Wie deutlich zu erkennen ist, ist das Kasseler Volksblatt sehr deutlich gegen die NSDAP eingestellt.

Zeitungsartikel aus dem Kasseler Volksblatt, in dem die zunehmenden Übergriffe von Nationalsozialisten auf politisch Andersdenkende angeprangert werden. Dabei wird den "Nazis" Feigheit vorgeworfen, weil sie nur in Überzahl und in dunklen Gassen in unmittelbarer Nähe zu ihren Parteilokalen ihre politischen Gegner überfallen. Als Beispiel wird ein Überfall auf vier jüdische Reisende genannt.
Außerdem wird das zu passive Verhalten der örtlichen Polizei kritisiert, da zum Beispiel nationalsozialistische Täter erstaunlich schnell wieder frei gelassen würden. Dies wird mit der Mitgliedschaft von einigen Polizisten in der NSDAP begründet.
Wie deutlich zu erkennen ist, ist das Kasseler Volksblatt sehr deutlich gegen die NSDAP eingestellt.

Mitteilung des Landrates, dass es tatsächlich in letzter Zeit in Hersfeld zu vermehrten Übegriffen von Nationalsozialisten auf politisch Andersdenkende und vor allem auf jüdische Einwohner gekommen ist. Weiterhin wird eingestanden, dass die örtliche Polizei hätte härter durchgreifen müssen, was in Zukunft auch geschehen soll.

Zeitungsartikel aus dem Hersfelder Tageblatt über einen Überfall von zwei Männern auf auswärtige Reisende, bei dem einer der Reisenden misshandelt wurde. Der Grund für die Auseinandersetzung sollen politische Meinungsverschiedenheiten gewesen sein.

Zeitungsartikel aus dem Hersfelder Tageblatt über einen Überfall von zwei Männern auf auswärtige Reisende, bei dem einer der Reisenden misshandelt wurde. Der Grund für die Auseinandersetzung sollen politische Meinungsverschiedenheiten gewesen sein.



Elisabeth Selbert
Elisabeth Selbert wird am 22. September 1896 als eine von vier Töchtern eines Justizangestellten in Kassel geboren. Da die höhere Schulbildung im ausgehenden Kaiserreich für Mädchen noch nicht auf der Tagesordnung steht und sich ihre Familie kein Schulgeld leisten kann, verlässt sie ohne Mittlere Reife mit 16 Jahren die Schule und arbeitet als Auslandskorrespondentin und Postgehilfin. Erst in den zwanziger Jahren holt sie über den zweiten Bildungsweg das Abitur nach, studiert als einzige Frau in Marburg, dann als eine von immerhin fünf Frauen Jura in Göttingen und promoviert 1930. Sie arbeitet fortan als Anwältin und widmet sich vor allem dem Familien- und Scheidungsrecht.
Von 1918 an engagiert sie sich in der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands für die Emanzipation der Frau. Ihre Kandidatur für den Reichstag 1933 scheitert an der Machtergreifung der Nationalsozialisten. Nach 1945 gehört Selbert dem Hessischen Landesvorstand der Partei an und konzentriert sich vor allem auf Frauen-, Rechts- und verfassungspolitische Fragen. Als eine von vier Frauen im Parlamentarischen Rat wirkt sie mit an der Erarbeitung des Grundgesetzes und setzt in harten Kämpfen die Aufnahme des Artikel 3, Abs. 2 "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" in das Grundgesetz durch. Von 1946 bis 1958 gehört sie für den Wahlkreis Kassel dem Hessischen Landtag an. Dann zieht sie sich aus der aktiven Politik zurück und betreibt wieder ihre Anwaltspraxis in Kassel. Elisabeth Selbert stirbt am 9. Juni 1986 im Alter von 89 Jahren.


Prozessakte: "Strafantrag gegen Rechtsanwalt Dr. Roland Freisler wegen Beleidigung des Polizeipräsidenten Dr. Hohenstein und des Pol.-Oberstleutnants Schulz in der Stadtverordnetenversammlung vom 23.6.30 [in Kassel] 1930-31".
Amtliche Korrespondenz zwischen dem Regierungspräsident und dem Stadtverordnetenvorsteher betreffend die stenographische Niederschrift der beleidigenden Äußerungen Freislers über den Polizeipräsidenten Hohenstein und den Polizeioberstleutnant Schulz in der Stadtverordnetenversammlung vom 23. Juni 1930.

Prozessakte: "Strafantrag gegen Rechtsanwalt Dr. Roland Freisler wegen Beleidigung des Polizeipräsidenten Dr. Hohenstein und des Pol.-Oberstleutnants Schulz in der Stadtverordnetenversammlung vom 23.6.30 [in Kassel] 1930-31".
Amtliche Korrespondenz zwischen dem Regierungspräsident und dem Stadtverordnetenvorsteher betreffend die stenographische Niederschrift der beleidigenden Äußerungen Freislers über den Polizeipräsidenten Hohenstein und den Polizeioberstleutnant Schulz in der Stadtverordnetenversammlung vom 23. Juni 1930.

Prozessakte: "Strafantrag gegen Rechtsanwalt Dr. Roland Freisler wegen Beleidigung des Polizeipräsidenten Dr. Hohenstein und des Pol.-Oberstleutnants Schulz in der Stadtverordnetenversammlung vom 23.6.30 [in Kassel] 1930-31".
Amtliche Korrespondenz zwischen dem Regierungspräsident und dem Stadtverordnetenvorsteher betreffend die stenographische Niederschrift der beleidigenden Äußerungen Freislers über den Polizeipräsidenten Hohenstein und den Polizeioberstleutnant Schulz in der Stadtverordnetenversammlung vom 23. Juni 1930.

Prozessakte: "Strafantrag gegen Rechtsanwalt Dr. Roland Freisler wegen Beleidigung des Polizeipräsidenten Dr. Hohenstein und des Pol.-Oberstleutnants Schulz in der Stadtverordnetenversammlung vom 23.6.30 [in Kassel] 1930-31".
Amtliche Korrespondenz zwischen dem Regierungspräsident und dem Stadtverordnetenvorsteher betreffend die stenographische Niederschrift der beleidigenden Äußerungen Freislers über den Polizeipräsidenten Hohenstein und den Polizeioberstleutnant Schulz in der Stadtverordnetenversammlung vom 23. Juni 1930.

Georg August Zinn
Georg August Zinn ist einer der "Gründerväter" Hessens und der Bundesrepublik Deutschland. Er wird am 27.5.1901 in Frankfurt/Main geboren. Schon früh interessiert er sich für Politik und tritt mit 19 Jahren in die SPD ein. Nach Abschluss der Schule und drei Jahren Verwaltungsdienst studiert er in Göttingen und Berlin Jura und legt 1927 und 1931 beide Staatsexamen ab. Er zieht 1928 nach Kassel, läßt sich dort als Rechtsanwalt nieder und wird 1929 Stadtverordneter. Aufgrund seiner politischen Tätigkeit für die SPD wird Zinn zu Beginn des NS-Regimes inhaftiert. 1941 zieht ihn die Wehrmacht ein, und er gerät 1945 kurzzeitig in Kriegsgefangenschaft.
Nach seiner Heimkehr wird er Landgerichtsdirektor in Kassel, jedoch beruft ihn bereits wenige Tage später die amerikanische Militärregierung im Oktober 1945 zum Justizminister in das Kabinett von Ministerpräsident Karl Geiler - eine Funktion, die er auch nach der ersten Landtagswahl im Kabinett von Ministerpräsident Christian Stock beibehält. Er wirkt 1946 an der Erarbeitung der Hessischen Landesverfassung mit und ist 1948 Mitglied des Parlamentarischen Rates, in dem er u.a. den Vorsitz des einflussreichen Redaktionsausschusses innehat. Ab August 1949 vertritt er als SPD-Abgeordneter den Wahlkreis Kassel im Deutschen Bundestag.
Nach den hessischen Landtagswahlen 1950 wird Zinn Ministerpräsident des Landes und bleibt dies bis zu seinem Zurücktreten aus gesundheitlichen Gründen im Jahr 1969. In der Zeit von 1950 bis 1963 nimmt er als Ministerpräsident in Personalunion auch die Geschäfte des Justizministers wahr. Dem Hessischen Landtag gehört er von 1954 bis 1970 an. Er trägt die Ehrenbürgerwürde der Städte Kassel, Frankfurt am Main und Wiesbaden, das Großkreuz des Bundesverdienstkreuzes und wird mit der Wilhelm-Leuschner-Medaille ausgezeichnet. Er stirbt am 27. März 1973 im Alter von 71 Jahren.








Max Becker
Max Becker, geboren 25. Mai 1888 in Kassel und Sohn eines Eisenbahnbeamten, studiert in den Jahren 1906 bis 1909 Rechtswissenschaften und Nationalökonomie an den Universitäten Grenoble, Marburg, Halle und Berlin und promovierte 1910 zum Dr. jur. 1913 lässt er sich als Rechtsanwalt in Bad Hersfeld nieder.
Becker entstammt einer Familie mit liberaler Tradition bis in das 19. Jahrhundert hinein. Er gehört 1919 zu den Gündern der nationalliberalen Deutschen Volkspartei (DVP) in Kassel und betreibt in den kommenden Jahren Kommunalpolitik, 1919-1921 im Kreis Hersfeld, ab 1922 als Mitglied des Kurhessischen Kommunallandtags. Während der Zeit der NS-Herrschaft enthält sich Becker jeden politischen Engagements.
Neben August Martin Euler zählt er zu den Gründern der Liberaldemokratischen Partei (LDP) in Hersfeld und wird erneut in der Kommunalpolitik aktiv. Im Dezember 1946 erfolgt die Wahl in den Hessischen Landtag. Von dort aus wird er 1948 als LDP/FDP-Vertreter in den Parlamentarischen Rat entsandt. Becker wird Vorsitzender des Wahlrechtsausschusses und prägt das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag entscheidend mit.
Es folgt eine langjährige Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag (1949-1960), dem er 1956-1960 als Vizepräsident vorsitzt. Seit 1955 ist Becker zudem Mitglied der Versammlung der Westeuropäischen Union. Er verstirbt am 29. Junli 1960.





















Abschrift des Urteils vom 24. November 1930 [vgl. Dokument 18].













Prozessakte: "Akten des Amtsgerichts zu Kassel in der Strafsache gegen Dr. Roland Freisler wegen Landfriedensbruch", Kassel im Juli und Oktober 1930.
Einlieferungsformular des Polizeipräsidiums Kassel: Freisler ist wegen des Verdachts auf Landfriedensbruch auf Anordnung des Polizeipräsidenten Hohenstein vorläufig festgenommen und ins Polizeigefängnis eingeliefert worden.

Prozessakte: "Akten des Amtsgerichts zu Kassel in der Strafsache gegen Dr. Roland Freisler wegen Landfriedensbruch", Kassel im Juli und Oktober 1930.
Einlieferungsformular des Polizeipräsidiums Kassel: Freisler ist wegen des Verdachts auf Landfriedensbruch auf Anordnung des Polizeipräsidenten Hohenstein vorläufig festgenommen und ins Polizeigefängnis eingeliefert worden.

Bericht des Kommandos der Schutzpolizei über den Tathergang im Fall Freisler.

Vernehmungsprotokoll der Schutzpolizei: Freisler macht Angaben zu seiner Person und eine Aussage.

Vernehmungsprotokoll der Schutzpolizei: Freisler macht Angaben zu seiner Person und eine Aussage.

Vernehmungsprotokoll der Schutzpolizei: Freisler macht Angaben zu seiner Person und eine Aussage.

Urteil des Amtsgerichts Kassel vom 2. Juli 1930: Freisler wird vom Tatvorwurf des Landfriedensbruchs freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legt gegen dieses Urteil daraufhin Berufung ein.

Urteil des Amtsgerichts Kassel vom 2. Juli 1930: Freisler wird vom Tatvorwurf des Landfriedensbruchs freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legt gegen dieses Urteil daraufhin Berufung ein.

Die Anwälte Freisler stellen beim Amtsgericht einen Antrag auf Zurückweisung der Berufung der Staatsanwaltschaft.

Die Anwälte Freisler stellen beim Amtsgericht einen Antrag auf Zurückweisung der Berufung der Staatsanwaltschaft.

Der Oberstaatsanwalt nimmt die Berufung im Fall Freisler zurück.







































Weitergabe der Anordnung an die Polizeidienstellen, Bürgermeister und Landräte:
Da sich Vorfälle mit Angehörigen der SA und SS in der letzten Zeit häuften, wird auf Bitten der bisher zuständigen Behörde angeordnet die meist geringfügigen Fälle direkt mit den SA- bzw. SS-Führern des jeweiligen Dienstbereiches zu klären.
Zudem enthält das Schreiben eine Auflistung der Personen, die bei schwerwiegenderen Vorfällen verständigt werden können, mit der Bitte um Auflistung solcher Fälle.

Weitergabe der Anordnung an die Polizeidienstellen, Bürgermeister und Landräte:
Da sich Vorfälle mit Angehörigen der SA und SS in der letzten Zeit häuften, wird auf Bitten der bisher zuständigen Behörde angeordnet die meist geringfügigen Fälle direkt mit den SA- bzw. SS-Führern des jeweiligen Dienstbereiches zu klären.
Zudem enthält das Schreiben eine Auflistung der Personen, die bei schwerwiegenderen Vorfällen verständigt werden können, mit der Bitte um Auflistung solcher Fälle.

Da sich Vorfälle mit Angehörigen der SA und SS in der letzten Zeit häuften, wird auf Bitten der bisher zuständigen Behörde angeordnet die meist geringfügigen Fälle direkt mit den SA- bzw. SS-Führern des jeweiligen Dienstbereiches zu klären.
Weiterhin enthält das Schreiben eine Auflistung der Personen, die bei verschwiegenderen Vorfällen verständigt werden können mit der Bitte um Auflistung solcher Fälle.

Da sich Vorfälle mit Angehörigen der SA und SS in der letzten Zeit häuften, wird auf Bitten der bisher zuständigen Behörde angeordnet die meist geringfügigen Fälle direkt mit den SA- bzw. SS-Führern des jeweiligen Dienstbereiches zu klären.
Weiterhin enthält das Schreiben eine Auflistung der Personen, die bei verschwiegenderen Vorfällen verständigt werden können mit der Bitte um Auflistung solcher Fälle.

Das Propaganda-Blatt "Der Nationale Sozialist" berichtet über die polizeiliche Beobachtung von Freislers Anwaltstätigkeit und hetzt zugleich gegen den Kasseler Polizeipräsidenten Hohenstein, Kassel, den 19. Oktober 1929.
Bericht des Polizeipräsidenten and den Regierungspräsidenten über den Einsatz des Kriminalbeamten Leber als Prozessbeobachter, Kassel, den 2. November 1929.
Vermerk des Regierungspräsidenten: Die Teilnahme von Kriminalbeamten an Gerichtsverhandlungen sei ebenso legal wie notwendig und dieser Rechtsanspruch müsse mit Nachdruck vertreten werden, Kassel, den 6. November 1929.

Das Propaganda-Blatt "Der Nationale Sozialist" berichtet über die polizeiliche Beobachtung von Freislers Anwaltstätigkeit und hetzt zugleich gegen den Kasseler Polizeipräsidenten Hohenstein, Kassel, den 19. Oktober 1929.
Bericht des Polizeipräsidenten and den Regierungspräsidenten über den Einsatz des Kriminalbeamten Leber als Prozessbeobachter, Kassel, den 2. November 1929.
Vermerk des Regierungspräsidenten: Die Teilnahme von Kriminalbeamten an Gerichtsverhandlungen sei ebenso legal wie notwendig und dieser Rechtsanspruch müsse mit Nachdruck vertreten werden, Kassel, den 6. November 1929.

Das Propaganda-Blatt "Der Nationale Sozialist" berichtet über die polizeiliche Beobachtung von Freislers Anwaltstätigkeit und hetzt zugleich gegen den Kasseler Polizeipräsidenten Hohenstein, Kassel, den 19. Oktober 1929.
Bericht des Polizeipräsidenten and den Regierungspräsidenten über den Einsatz des Kriminalbeamten Leber als Prozessbeobachter, Kassel, den 2. November 1929.
Vermerk des Regierungspräsidenten: Die Teilnahme von Kriminalbeamten an Gerichtsverhandlungen sei ebenso legal wie notwendig und dieser Rechtsanspruch müsse mit Nachdruck vertreten werden, Kassel, den 6. November 1929.

August Martin Euler wird am 9. August 1908 in Kassel geboren. Nach dem Studium der Rechts- und Staatswissenschaften in Marburg, Wien und Göttingen arbeitet er ab 1936 als Jurist. Unter anderem ist er mehrere Jahre bei der IG Farben und beim Generalbevollmächtigten Chemie in Berlin tätig. Von Ende Oktober 1945 bis Juli 1946 amtiert er als kommissarischer Landrat des Kreises Hersfeld.
Euler gehört zu den Gründern der Liberal-Demokratischen Partei, Vorläuferin der FDP in Hessen, deren Landesvorsitzender er im Juni 1947 wird. Unter seiner Führung betreiben die Liberalen eine nationalkonservative Politik und vertreten politisch einen Kurs "rechts" von der CDU.
Euler ist 1946 Mitglied der Verfassungberatenden Landesversammlung in Hessen und 1946/47, 1950/51 sowie noch einmal 1954/55 Mitglied des Hessischen Landtags. Von 1947 bis 1949 ist er Abgeordneter des bizonalen Wirtschaftsrats und von 1949 bis 1958 des Deutschen Bundestags. Hier übernimmt er von 1951 bis 1952 den Fraktionsvorsitz der FDP. Im Februar 1956 verlässt Euler mit 16 anderen Bundestagsabgeordneten die FDP und gründet die Freie Volkspartei (FVP), die sich ein Jahr später mit der Deutschen Partei zusammenschließt. Im September 1958 verabschiedet sich Euler von der politischen Bühne und wechselt als Generaldirektor zur Versorgungsabteilung der EURATOM nach Brüssel, wo er am 4. Februar 1966 stirbt.



Prozessakte: "Beschwerde der Rechtsanwälte Freisler namens des Schlossers Gerland gegen den Pol.-Präs. Hohenstein wegen Freiheitsberaubung, 1930".
Beschwerde der Anwälte Freisler an den Regierungspräsidenten über die polizeiliche Festnahme des SA-Mitglieds Konrad Gerland auf Anweisung des Polizeipräsidenten Hohenstein.
Prozessvollmacht für die Anwälte Freisler im Fall Gerland.

Prozessakte: "Beschwerde der Rechtsanwälte Freisler namens des Schlossers Gerland gegen den Pol.-Präs. Hohenstein wegen Freiheitsberaubung, 1930".
Beschwerde der Anwälte Freisler an den Regierungspräsidenten über die polizeiliche Festnahme des SA-Mitglieds Konrad Gerland auf Anweisung des Polizeipräsidenten Hohenstein.
Prozessvollmacht für die Anwälte Freisler im Fall Gerland.

Prozessakte: "Beschwerde der Rechtsanwälte Freisler namens des Schlossers Gerland gegen den Pol.-Präs. Hohenstein wegen Freiheitsberaubung, 1930".
Beschwerde der Anwälte Freisler an den Regierungspräsidenten über die polizeiliche Festnahme des SA-Mitglieds Konrad Gerland auf Anweisung des Polizeipräsidenten Hohenstein.
Prozessvollmacht für die Anwälte Freisler im Fall Gerland.

Prozessakte: "Beschwerde der Rechtsanwälte Freisler namens des Schlossers Gerland gegen den Pol.-Präs. Hohenstein wegen Freiheitsberaubung, 1930".
Beschwerde der Anwälte Freisler an den Regierungspräsidenten über die polizeiliche Festnahme des SA-Mitglieds Konrad Gerland auf Anweisung des Polizeipräsidenten Hohenstein.
Prozessvollmacht für die Anwälte Freisler im Fall Gerland.

Am 20. Januar 1946 finden in Groß-Hessen die ersten Wahlen statt. Da der Aufbau der Verwaltung von unten nach oben voranschreitet, setzt die amerikanische Militärregierung zuerst die Gemeindewahlen an. Die LDP Ortsgruppe Kirchhain lädt hier zu einer öffenlichen Versammlung am 16. Januar 1946 ein und kündigt Schulrat Ludwig Mütze aus Marburg als Redner an. Da ehemalige NSDAP-Mitglieder vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, erwähnt das Flugblatt ausdrücklich, dass die ehemaligen Parteigenossen an der Veranstaltung teilnehmen dürfen.

Am 20. Januar 1946 finden in Groß-Hessen die ersten Wahlen statt. Da der Aufbau der Verwaltung von unten nach oben voranschreitet, setzt die amerikanische Militärregierung zuerst die Gemeindewahlen an. Die LDP Ortsgruppe Kirchhain lädt hier zu einer öffenlichen Versammlung am 16. Januar 1946 ein und kündigt Schulrat Ludwig Mütze aus Marburg als Redner an. Da ehemalige NSDAP-Mitglieder vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, erwähnt das Flugblatt ausdrücklich, dass die ehemaligen Parteigenossen an der Veranstaltung teilnehmen dürfen.


Anfügung des Regierungspräsidenten Kassel mit der Notiz die Anweisungen in die Bezirke weiter geleitet zu haben.









Mitteilung, dass das Verhältnis zwischen Behörden und SA bzw. SS gut sei, so dass kleinere Vorkommnisse schnell untereinander geklärt werden könnten.
Schilderung eines größeren Vorfalls zwischen einer SA-Abteilung aus dem Kreis Hochgeismar und dem Lehrer Schuchhardt, der von den SA-Angehörigen festgenommen, misshandelt und verletzt wurde.

Mitteilung, dass das Verhältnis zwischen Behörden und SA bzw. SS gut sei, so dass kleinere Vorkommnisse schnell untereinander geklärt werden könnten.
Schilderung eines größeren Vorfalls zwischen einer SA-Abteilung aus dem Kreis Hochgeismar und dem Lehrer Schuchhardt, der von den SA-Angehörigen festgenommen, misshandelt und verletzt wurde.

Bericht des Kriminalassistenten Leber und des Kriminalsekretärs Schmidt über die Ergreifung, Festhaltung und Vernehmung Gerlands und weiterer SA-Mitglieder in der Nacht vom 5. auf den 6. August 1930.

Bericht des Kriminalassistenten Leber und des Kriminalsekretärs Schmidt über die Ergreifung, Festhaltung und Vernehmung Gerlands und weiterer SA-Mitglieder in der Nacht vom 5. auf den 6. August 1930.


Der Landrat berichtet über Auseinandersetzungen zwischen Nationalsozialisten und politisch Andersdenkenden auf dem Marktplatz von Bad Wildungen im Rahmen eines Fackelzuges von NSDAP und Stahlhelm anlässlich der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler.
In Folge politischer Beleidigungen kam es zu Schlägereien, bei denen mehrere Peronen verletzt wurden. Zudem drangen Nationalsozialisten in ein von Kommunisten und Sozialdemokraten besuchtes Lokal ein und verprügelten den Wirt und einige Gäste.
Gegen die Täter wurde Strafanzeige wegen Landfriedensbruch gestellt.

Der Landrat berichtet über Auseinandersetzungen zwischen Nationalsozialisten und politisch Andersdenkenden auf dem Marktplatz von Bad Wildungen im Rahmen eines Fackelzuges von NSDAP und Stahlhelm anlässlich der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler.
In Folge politischer Beleidigungen kam es zu Schlägereien, bei denen mehrere Peronen verletzt wurden. Zudem drangen Nationalsozialisten in ein von Kommunisten und Sozialdemokraten besuchtes Lokal ein und verprügelten den Wirt und einige Gäste.
Gegen die Täter wurde Strafanzeige wegen Landfriedensbruch gestellt.

Der Landrat weist eine Beschwerde zurück, die der Polizei vorwarf, sich bei Auseinandersetzungen zwischen Nationalsozialisten und Kommunisten zu passiv verhalten zu haben. Es wurde besonders bemängelt, dass die Urheber beleidigender Aussagen nicht festgenommen wurden.
Der Landrat macht nun darauf aufmerksam, dass es den anwesenden Polizisten in der Menschenmenge nicht möglich war, die Urheber dieser Beleidigungen zuerkennen, weshalb auch niemand deshalb festgenommen werden konnte. Dem Polizeibeamten könne daher kein pflichtwidriges Verhalten vorgeworfen werden.

Der Landrat weist eine Beschwerde zurück, die der Polizei vorwarf, sich bei Auseinandersetzungen zwischen Nationalsozialisten und Kommunisten zu passiv verhalten zu haben. Es wurde besonders bemängelt, dass die Urheber beleidigender Aussagen nicht festgenommen wurden.
Der Landrat macht nun darauf aufmerksam, dass es den anwesenden Polizisten in der Menschenmenge nicht möglich war, die Urheber dieser Beleidigungen zuerkennen, weshalb auch niemand deshalb festgenommen werden konnte. Dem Polizeibeamten könne daher kein pflichtwidriges Verhalten vorgeworfen werden.


In der ersten Ausgabe des LDP-Kuriers vom 25. September 1946 kündigt die Partei in ihrem Leitartikel an, dass sie den Verfassungsentwurf der Verfassungberatenden Landesversammlung Hessens ablehnen werde. Der Abschnitt über die sozialen und wirtschaftlichen Rechte und Pflichten, auf den sich CDU und SPD geeinigt hatten, geht den Liberalen zu weit. Konkret handelt es sich um die Artikel über die Sozialisierung und die Mitbestimmungsrechte der Arbeiter.




















Für die Kommunalwahlen im April 1948 stellt die LDP in einem Flugblatt kurz ihre politischen Leitsätze vor. Bei den Wahlen können die Liberalen einen enormen Zuwachs verbuchen. Mit 21,9% der Stimmen werden sie nach SPD und CDU die drittgrößte politische Kraft. In einigen nordhessischen Städten wie Hersfeld und Eschwege geht die LDP aus den Wahlen sogar als stärkste Partei hervor.

Für die Kommunalwahlen im April 1948 stellt die LDP in einem Flugblatt kurz ihre politischen Leitsätze vor. Bei den Wahlen können die Liberalen einen enormen Zuwachs verbuchen. Mit 21,9% der Stimmen werden sie nach SPD und CDU die drittgrößte politische Kraft. In einigen nordhessischen Städten wie Hersfeld und Eschwege geht die LDP aus den Wahlen sogar als stärkste Partei hervor.







Aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen in Nordhessen sind alle Parteien darauf bedacht, Flüchtlinge explizit in ihren Wahlprogrammen zu berücksichtigen und als Wähler zu gewinnen. Nicht zuletzt, weil auch die Befürchtung im Raum steht, dass die Flüchtlinge sich radikalisieren und der neuen demokratischen Ordnung den Rücken zuwenden könnten. Eine eigene Flüchtlingspartei gründet sich erst 1950 als Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten (BHE) .














Bericht über die Inschutzhaftnahme des Arbeiters und Sozialdemokraten Karl Thiel, weil sich vor seinem Haus eine große Menschenmenge versammelt hatte und diesen bedrohte. Karl Thiel ist im Ort als Schläger auf Seiten der SPD bekannt und daher nicht gerade beliebt.
Bei seinem Abtransport nach Witzenhausen kam es in Folge dessen zu Tumulten, bei denen sowohl Karl Thiel als auch die ihn begleitenden Polizeibeamten von der aufgebrachten Bevölkerung geschlagen wurden.

Der Polizeioberwachtmeister Zink bestreitet die Vorwürfe des Sozialdemokraten Karl Thiel. Die genannten Sozialdemokraten seien nicht willkürlich festgenommen worden. Außerdem habe die Polizei am Wahltag ihr Revier in ein Lokal verlegen müssen, da der übliche Raum durch die Wahl belegt war. Weiterhin sei es in seinem Beisein zu keinerlei Misshandlungen gekommen, so dass die Anschuldigungen des Karl Thiel erlogen seien.

Der Polizeioberwachtmeister Zink bestreitet die Vorwürfe des Sozialdemokraten Karl Thiel. Die genannten Sozialdemokraten seien nicht willkürlich festgenommen worden. Außerdem habe die Polizei am Wahltag ihr Revier in ein Lokal verlegen müssen, da der übliche Raum durch die Wahl belegt war. Weiterhin sei es in seinem Beisein zu keinerlei Misshandlungen gekommen, so dass die Anschuldigungen des Karl Thiel erlogen seien.

Der Polizeioberwachtmeister Zink bestreitet die Vorwürfe des Sozialdemokraten Karl Thiel. Die genannten Sozialdemokraten seien nicht willkürlich festgenommen worden. Außerdem habe die Polizei am Wahltag ihr Revier in ein Lokal verlegen müssen, da der übliche Raum durch die Wahl belegt war. Weiterhin sei es in seinem Beisein zu keinerlei Misshandlungen gekommen, so dass die Anschuldigungen des Karl Thiel erlogen seien.

Bericht des Sozialdemokraten und Arbeiters Karl Thiel über mehrere Übergriffe von SA-Mitgliedern auf politisch Andersdenkende in Großalmerode.
Dabei wurden die politisch Anderdenkenden, laut Thiel, meist von der Polizei verhaftet und statt zum Polizeirevier in ein Lokal gebracht, in dem schon SA-Angehörige warteten. Hier wurden die Opfer nun mit Gummiknüppeln verprügelt und danach wieder freigelassen.
Der Regierungspräsident wird daher gebeten, solche Übergriffe zu unterbinden.

Bericht des Sozialdemokraten und Arbeiters Karl Thiel über mehrere Übergriffe von SA-Mitgliedern auf politisch Andersdenkende in Großalmerode.
Dabei wurden die politisch Anderdenkenden, laut Thiel, meist von der Polizei verhaftet und statt zum Polizeirevier in ein Lokal gebracht, in dem schon SA-Angehörige warteten. Hier wurden die Opfer nun mit Gummiknüppeln verprügelt und danach wieder freigelassen.
Der Regierungspräsident wird daher gebeten, solche Übergriffe zu unterbinden.

Bericht des Sozialdemokraten und Arbeiters Karl Thiel über mehrere Übergriffe von SA-Mitgliedern auf politisch Andersdenkende in Großalmerode.
Dabei wurden die politisch Anderdenkenden, laut Thiel, meist von der Polizei verhaftet und statt zum Polizeirevier in ein Lokal gebracht, in dem schon SA-Angehörige warteten. Hier wurden die Opfer nun mit Gummiknüppeln verprügelt und danach wieder freigelassen.
Der Regierungspräsident wird daher gebeten, solche Übergriffe zu unterbinden.














In den Flüchtlingslagern leben viele Menschen auf engem Raum. Die hygienischen Bedingungen der schnell als Notbehelf errichteten Barracken lassen zu wünschen übrig und führen bald zu Problemen. Landrat Euler versucht der Verbreitung von Krankheiten vorzubeugen, indem er Desinfektionsmittel für die Wohnräume ordert.



Hermann Bauer, der Herausgeber des Hessischen Tageblatts, berichtet über die erste Sitzung des neuen Stadtparlaments. Seine Informationen hat er allerdings nicht aus erster Hand erhalten, da man ihm den Zutritt zur Veranstaltung verwehrt hat. In dieser Tat sieht er den Versuch, das "Hessische Tageblatt [zu] ruinieren" Ebenso markiert sie einen weiteren Einschnitt der Pressefreiheit, indem kritische Tageszeitungen von ihrer Berichterstattung abgehalten werden, so dass nur gleichgeschaltete Nachrichten erscheinen können.
Quelle abgedruckt in: Erhart Dettmering: Was alle lesen konnten. Das Jahr 1933 im Spiegel der Marburger Lokalpresse. Marburger Stadtschriften zur Geschichte und Kultur 72. S. 158.

Bericht des SPD-Mitgliedes und Bauarbeiters Wilhelm Schultheis, dass bei ihm durch unbekannte Personen, die sich als Kriminalpolizisten ausgaben, aber nicht auswiesen, eine Haudurchsuchung stattgefunden habe. Später sei er durch Hilfspolizisten zu mehreren Verhören abgeholt worden, in denen er zu Waffen des Reichsbanner befragt worden sei.

Bericht des SPD-Mitgliedes Joseph Biesenkamp, dass bei ihm eine Haudurchsuchung stattgefunden habe. Später sei er durch Hilfspolizisten abgeholt worden. In einem Verhör sei er nach der Fahne des Reichsbanners gefragt worden und als er nicht sagen konnte, wo sich diese befindet von SA-Männern mit Gummiknüppeln geschlagen worden.
Außer ihm seien zudem noch mindestens drei weitere Sozialdemokraten misshandelt worden, der eine, Schreiter, sogar so sehr, dass ein Arzt geholt werden musste und dieser immer noch bettlägerig sei.

Bericht des SPD-Funktionärs Karl Herrmann an den Regierungspräsidenten über Misshandlungen von Sozialdemokraten durch Nationalsozialisten mit der Bitte um Unterbindung solcher rechtwidrigen Übergriffe.



Auf der Potsdamer Konferenz im Sommer 1945 stimmen die Siegermächte USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich der Ausweisung von Deutschen aus Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn zu. Hessen soll insgesamt etwa 608.000 Vertriebene aufnehmen. Dem Landkreis Hersfeld werden 10.500 Flüchtlinge zugeteilt, die in den Lagern Herfa und Nippe untergebracht und mit dem Notwendigsten versorgt werden sollen.




Begründete Verfügung des Oberpräsidenten in Kassel an Verlag und Schriftleitung der "Hessischen Volkswacht": Sechswöchiges Veröffentlichungsverbot der nationalsozialistischen Zeitung "Hessische Volkswacht". Bekanntmachung des Verbots im Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger.

Begründete Verfügung des Oberpräsidenten in Kassel an Verlag und Schriftleitung der "Hessischen Volkswacht": Sechswöchiges Veröffentlichungsverbot der nationalsozialistischen Zeitung "Hessische Volkswacht". Bekanntmachung des Verbots im Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger.

Begründete Verfügung des Oberpräsidenten in Kassel an Verlag und Schriftleitung der "Hessischen Volkswacht": Sechswöchiges Veröffentlichungsverbot der nationalsozialistischen Zeitung "Hessische Volkswacht". Bekanntmachung des Verbots im Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger.

Begründete Verfügung des Oberpräsidenten in Kassel an Verlag und Schriftleitung der "Hessischen Volkswacht": Sechswöchiges Veröffentlichungsverbot der nationalsozialistischen Zeitung "Hessische Volkswacht". Bekanntmachung des Verbots im Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger.

Begründete Verfügung des Oberpräsidenten in Kassel an Verlag und Schriftleitung der "Hessischen Volkswacht": Sechswöchiges Veröffentlichungsverbot der nationalsozialistischen Zeitung "Hessische Volkswacht". Bekanntmachung des Verbots im Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger.

Begründete Verfügung des Oberpräsidenten in Kassel an Verlag und Schriftleitung der "Hessischen Volkswacht": Sechswöchiges Veröffentlichungsverbot der nationalsozialistischen Zeitung "Hessische Volkswacht". Bekanntmachung des Verbots im Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger.

Begründete Verfügung des Oberpräsidenten in Kassel an Verlag und Schriftleitung der "Hessischen Volkswacht": Sechswöchiges Veröffentlichungsverbot der nationalsozialistischen Zeitung "Hessische Volkswacht". Bekanntmachung des Verbots im Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger.

Qualitätsmuster der Firma Hassia Wäschefabrik in Niederkaufungen für Strohsäcke, die an nordhessische Flüchtlingslager geliefert werden.






Bericht des Kasseler Polizeipräsidenten über ein Rundschreiben der NSDAP-Ortsgruppe Kassel, das die Reduzierung der Dauer des Veröffentlichungsverbots der "Hessischen Volkswacht" auf drei Wochen ankündigt.

Der Bauunternehmer Heinrich Wiegand aus Philippsthal-Werra muss bei der amerikanischen Militärregierung Interzonenpässe für 35 seiner Mitarbeiter beantragen, die in der russischen Zone leben, aber in der US-Zone arbeiten.

Der Bauunternehmer Heinrich Wiegand aus Philippsthal-Werra muss bei der amerikanischen Militärregierung Interzonenpässe für 35 seiner Mitarbeiter beantragen, die in der russischen Zone leben, aber in der US-Zone arbeiten.




Beschwerde des Bürgermeisters von Ihringhausen über SA-Angehörige, die in seinem Ort willkürlich einen gewissen Pfeffermann festgenommen und das Haus der Familie Ullrich, wo dieser aufgefunden wurde, durchsucht haben.
Die SA-Männer hätten sich weder ausgewiesen noch eine Legitimation für ihr Vorgehen vorlegen können. Zudem hätten sie jegliche Zusammenarbeit mit den örtlichen Polizeibehörden verweigert.
Diese Vorgehensweise sorge im Ort für eine gewisse Unruhe und Rechtsunsicherheit bei der Bevölkerung, da die SA deutlich den Anweisungen der Regierung zuwider handele.

Beschwerde des Bürgermeisters von Ihringhausen über SA-Angehörige, die in seinem Ort willkürlich einen gewissen Pfeffermann festgenommen und das Haus der Familie Ullrich, wo dieser aufgefunden wurde, durchsucht haben.
Die SA-Männer hätten sich weder ausgewiesen noch eine Legitimation für ihr Vorgehen vorlegen können. Zudem hätten sie jegliche Zusammenarbeit mit den örtlichen Polizeibehörden verweigert.
Diese Vorgehensweise sorge im Ort für eine gewisse Unruhe und Rechtsunsicherheit bei der Bevölkerung, da die SA deutlich den Anweisungen der Regierung zuwider handele.

Schriftliche Erklärung der Rechtsvertreter der "Hessischen Volkswacht" (Freisler tritt dabei als ihr "persönlich haftender Gesellschafter" in Erscheinung), dass der Brühning-Artikel "durch einen nicht mehr beschäftigten Hilfsschriftleiter geschehen ist", woraufhin der Oberpräsident das Veröffentlichungsverbot auf eine Dauer von drei Wochen herabsetzt, Kassel, den 31. Juli 1931.

Schriftliche Erklärung der Rechtsvertreter der "Hessischen Volkswacht" (Freisler tritt dabei als ihr "persönlich haftender Gesellschafter" in Erscheinung), dass der Brühning-Artikel "durch einen nicht mehr beschäftigten Hilfsschriftleiter geschehen ist", woraufhin der Oberpräsident das Veröffentlichungsverbot auf eine Dauer von drei Wochen herabsetzt, Kassel, den 31. Juli 1931.

Schriftliche Erklärung der Rechtsvertreter der "Hessischen Volkswacht" (Freisler tritt dabei als ihr "persönlich haftender Gesellschafter" in Erscheinung), dass der Brühning-Artikel "durch einen nicht mehr beschäftigten Hilfsschriftleiter geschehen ist", woraufhin der Oberpräsident das Veröffentlichungsverbot auf eine Dauer von drei Wochen herabsetzt, Kassel, den 31. Juli 1931.





Der Regierungspräsident unterrichtet die Gauleitung der NSDAP Hessen-Nassau-Nord über die Durchführung und den Verlauf der Durchsuchung nach Waffen in der Rhön.
Da es in letzter Zeit keine Meldungen und Anzeigen mehr gegeben hat, schlägt er vor, den Sondereinsatz zu beenden und mögliche weiteren Fälle der örtlichen Polizeibehörde zu überlassen.

Bericht des Oberlandjägermeister Schmidt über die Durchsuchung nach Waffen in der Rhön. Schmidt berichtet, dass nur eine größere Suchaktion durchgeführt werden konnte, da SS-Sturmbannführer Gunst die meiste Zeit verhindert gewesen sei.
Bei den meisten Durchsuchungen sei nichts gefunden worden. Schmidt vermutet, dass den angezeigten Leuten wohl nur Unannehmlichkeiten bereitet werden sollten.
Weiterhin berichtet er, dass die Waffen häufig freiwillig herausgegeben wurden und eine Durchsuchung nur in einem Fall notwendig war. Die sichergestellten Waffen seien alle dem SS-Sturmbannführer Gunst übergeben worden.
Bei einem späteren Einsatz wurden nochmals einige Waffen gefunden. Weitere Durchsuchungen wurden unterlassen, da SS-Sturmbannführer Gunst sich nicht mehr gemeldet habe und der Aufwand in keinem Verhältnis zum Ergebnis gestanden hätte (12. Juli 1933).

Bericht des Oberlandjägermeister Schmidt über die Durchsuchung nach Waffen in der Rhön. Schmidt berichtet, dass nur eine größere Suchaktion durchgeführt werden konnte, da SS-Sturmbannführer Gunst die meiste Zeit verhindert gewesen sei.
Bei den meisten Durchsuchungen sei nichts gefunden worden. Schmidt vermutet, dass den angezeigten Leuten wohl nur Unannehmlichkeiten bereitet werden sollten.
Weiterhin berichtet er, dass die Waffen häufig freiwillig herausgegeben wurden und eine Durchsuchung nur in einem Fall notwendig war. Die sichergestellten Waffen seien alle dem SS-Sturmbannführer Gunst übergeben worden.
Bei einem späteren Einsatz wurden nochmals einige Waffen gefunden. Weitere Durchsuchungen wurden unterlassen, da SS-Sturmbannführer Gunst sich nicht mehr gemeldet habe und der Aufwand in keinem Verhältnis zum Ergebnis gestanden hätte (12. Juli 1933).

Bericht des Oberlandjägermeister Schmidt über die Durchsuchung nach Waffen in der Rhön. Schmidt berichtet, dass nur eine größere Suchaktion durchgeführt werden konnte, da SS-Sturmbannführer Gunst die meiste Zeit verhindert gewesen sei.
Bei den meisten Durchsuchungen sei nichts gefunden worden. Schmidt vermutet, dass den angezeigten Leuten wohl nur Unannehmlichkeiten bereitet werden sollten.
Weiterhin berichtet er, dass die Waffen häufig freiwillig herausgegeben wurden und eine Durchsuchung nur in einem Fall notwendig war. Die sichergestellten Waffen seien alle dem SS-Sturmbannführer Gunst übergeben worden.
Bei einem späteren Einsatz wurden nochmals einige Waffen gefunden. Weitere Durchsuchungen wurden unterlassen, da SS-Sturmbannführer Gunst sich nicht mehr gemeldet habe und der Aufwand in keinem Verhältnis zum Ergebnis gestanden hätte (12. Juli 1933).

Auf die Beschwerde und auf Vorschlag der NSDAP hin, ordnet der Regierungspräsident die Durchsuchung der Rhön nach Waffen an.
Hiermit beauftragt er den Oberlandjägermeister Schmidt in Gersfeld, der sich Unterstützung von SS-Sturmbannführer Gunst aus Buchenau, Kreis Hünfeld, holen soll.

Auf die Beschwerde und auf Vorschlag der NSDAP hin, ordnet der Regierungspräsident die Durchsuchung der Rhön nach Waffen an.
Hiermit beauftragt er den Oberlandjägermeister Schmidt in Gersfeld, der sich Unterstützung von SS-Sturmbannführer Gunst aus Buchenau, Kreis Hünfeld, holen soll.

Beschwerde über die Landräte von Hünfeld und Fulda, die dem Zentrum angehören, weil sie die nationalsozialistische Regierung nicht genügend unterstützen würden. Ihnen wird vorgeworfen Waffen zu verstecken und diese möglicherweise den Marxisten zur Verfügung zu stellen. Die dortige Bevölkerung sei empört und fühle sich bedroht.

Beschwerde über die Landräte von Hünfeld und Fulda, die dem Zentrum angehören, weil sie die nationalsozialistische Regierung nicht genügend unterstützen würden. Ihnen wird vorgeworfen Waffen zu verstecken und diese möglicherweise den Marxisten zur Verfügung zu stellen. Die dortige Bevölkerung sei empört und fühle sich bedroht.



Die am Boden liegende Wirtschaft stellt ein immenses Problem dar. Jeder Kommunal- und Landespolitiker kämpft daher um jeden einzelnen Betrieb. So protestiert Euler beim Ministerpräsidenten Geiler gegen die Schließung der Benno Schilde Maschinenbau AG in Hersfeld. Die Firma steht angeblich auf der Reparationsliste der Militärregierung. Euler warnt vor der Schließung der Schilde AG, die nicht nur die Wirtschaft im Kreis Hersfeld, sondern in ganz Hessen schädigen würde.

Die am Boden liegende Wirtschaft stellt ein immenses Problem dar. Jeder Kommunal- und Landespolitiker kämpft daher um jeden einzelnen Betrieb. So protestiert Euler beim Ministerpräsidenten Geiler gegen die Schließung der Benno Schilde Maschinenbau AG in Hersfeld. Die Firma steht angeblich auf der Reparationsliste der Militärregierung. Euler warnt vor der Schließung der Schilde AG, die nicht nur die Wirtschaft im Kreis Hersfeld, sondern in ganz Hessen schädigen würde.

Die am Boden liegende Wirtschaft stellt ein immenses Problem dar. Jeder Kommunal- und Landespolitiker kämpft daher um jeden einzelnen Betrieb. So protestiert Euler beim Ministerpräsidenten Geiler gegen die Schließung der Benno Schilde Maschinenbau AG in Hersfeld. Die Firma steht angeblich auf der Reparationsliste der Militärregierung. Euler warnt vor der Schließung der Schilde AG, die nicht nur die Wirtschaft im Kreis Hersfeld, sondern in ganz Hessen schädigen würde.



Der Landrat schreibt, dass Dr. Gante Mitglied des Tannenbergbundes ist und damit auch seinen Kirchenaustritt begründet. Der Major a.D. Ruth sei ebenfalls Mitglied des Tannenbergbundes, was seine Stellungnahme für Gante erkläre. Gante sei am 18. August 1933 zu seiner eigenen Sicherheit in Schutzhaft genommen und am 21. August 1933 wieder freigelassen worden.

Der Regierungspräsident teilt dem Major a.D. Ruth mit, dass Dr. Gante am 21. August 1933 mit der Auflage sich vorläufig nicht nach Willingen zurückzubegeben entlassen worden sei. Am 24. August 1933 sei ihm auch die Rückkehr nach Willingen gestattet worden.






Die Bevölkerung habe die Änderung der Lebensmittelzuweisung seit dem 15.4.1917 klaglos bzw. mit Verständnis aufgenommen, selbst in politisch radikalen Gruppierungen. Es wird dem Befremden Ausdruck verliehen, von offizieller Regierungsseite oder über die Presse angemessene Informationen an die Bevölkerung zu geben. Die Regierung sei verpflichtet, über die Zwänge aufzuklären, um ein entsprechendes Bewußtsein in der Bevölkerung zu erzeugen. Statt dessen würden Zeitungen durch Zensur verwarnt. Vergleiche mit der ausländischen Presse beispielhaft aufgeführt. Eine Bevorzugung sogenannter Rüstungsarbeiter wird kritisiert, zumal andere Teile der Bevölkerung erheblich härtere Arbeiten zu leisten hätten.

Die Bevölkerung habe die Änderung der Lebensmittelzuweisung seit dem 15.4.1917 klaglos bzw. mit Verständnis aufgenommen, selbst in politisch radikalen Gruppierungen. Es wird dem Befremden Ausdruck verliehen, von offizieller Regierungsseite oder über die Presse angemessene Informationen an die Bevölkerung zu geben. Die Regierung sei verpflichtet, über die Zwänge aufzuklären, um ein entsprechendes Bewußtsein in der Bevölkerung zu erzeugen. Statt dessen würden Zeitungen durch Zensur verwarnt. Vergleiche mit der ausländischen Presse beispielhaft aufgeführt. Eine Bevorzugung sogenannter Rüstungsarbeiter wird kritisiert, zumal andere Teile der Bevölkerung erheblich härtere Arbeiten zu leisten hätten.

Die Bevölkerung habe die Änderung der Lebensmittelzuweisung seit dem 15.4.1917 klaglos bzw. mit Verständnis aufgenommen, selbst in politisch radikalen Gruppierungen. Es wird dem Befremden Ausdruck verliehen, von offizieller Regierungsseite oder über die Presse angemessene Informationen an die Bevölkerung zu geben. Die Regierung sei verpflichtet, über die Zwänge aufzuklären, um ein entsprechendes Bewußtsein in der Bevölkerung zu erzeugen. Statt dessen würden Zeitungen durch Zensur verwarnt. Vergleiche mit der ausländischen Presse beispielhaft aufgeführt. Eine Bevorzugung sogenannter Rüstungsarbeiter wird kritisiert, zumal andere Teile der Bevölkerung erheblich härtere Arbeiten zu leisten hätten.

Die Bevölkerung habe die Änderung der Lebensmittelzuweisung seit dem 15.4.1917 klaglos bzw. mit Verständnis aufgenommen, selbst in politisch radikalen Gruppierungen. Es wird dem Befremden Ausdruck verliehen, von offizieller Regierungsseite oder über die Presse angemessene Informationen an die Bevölkerung zu geben. Die Regierung sei verpflichtet, über die Zwänge aufzuklären, um ein entsprechendes Bewußtsein in der Bevölkerung zu erzeugen. Statt dessen würden Zeitungen durch Zensur verwarnt. Vergleiche mit der ausländischen Presse beispielhaft aufgeführt. Eine Bevorzugung sogenannter Rüstungsarbeiter wird kritisiert, zumal andere Teile der Bevölkerung erheblich härtere Arbeiten zu leisten hätten.




Bericht des Landrates über Ausschreitungen vor dem Haus des Katatsredirketors i.R. Hahn in Witzenhausen. Schon seit längerer Zeit würde besonders bei den Nationalsozialisten Unmut über den Doppelverdienst des Hahn sowie seine weiterhin enge familiäre und räumliche Verbindung zum Katasteramt bestehen.
Dieser Unmut äußere sich darin, dass Hahn wegen angeblicher beleidigender Äußerungen über die Regierung angezeigt wurde. Hahn selbst bestreitet dies.
Weiterhin wird Hahn vorgeworfen nie den "Hitler-Gruß" zu erwiedern und seine Faru soll bei den Wahlen mit "nein" gestimmt haben.
Der Landrat rät dazu, dass Hahn seine privaten Vermessungstätigkeiten einstellen und das Katatseramt aus seinem Haus ausziehen sollte.

Bericht des Landrates über Ausschreitungen vor dem Haus des Katatsredirketors i.R. Hahn in Witzenhausen. Schon seit längerer Zeit würde besonders bei den Nationalsozialisten Unmut über den Doppelverdienst des Hahn sowie seine weiterhin enge familiäre und räumliche Verbindung zum Katasteramt bestehen.
Dieser Unmut äußere sich darin, dass Hahn wegen angeblicher beleidigender Äußerungen über die Regierung angezeigt wurde. Hahn selbst bestreitet dies.
Weiterhin wird Hahn vorgeworfen nie den "Hitler-Gruß" zu erwiedern und seine Faru soll bei den Wahlen mit "nein" gestimmt haben.
Der Landrat rät dazu, dass Hahn seine privaten Vermessungstätigkeiten einstellen und das Katatseramt aus seinem Haus ausziehen sollte.

Berichte der Polizei über Ausschreitungen vor dem Haus des Katatsredirketors i.R. Hahn in Witzenhausen. Hierbei äußerten die anwesenden Personen ihren Unmut über den Doppelverdienst des Hahn, der auch im Ruhestand noch weiter Messungen vornimmt. Zudem grüße Hahn nie mit dem "deutschen Gruß". Im Verlauf der Unruhen wurde eine Fensterscheibe eingeworfen. Hahn musste schließlich von der Polizei in Schutzhaft genommen werden. Weiterhin wurde bei Hahn eine Hausdruchsuchung vorgenommen.

Berichte der Polizei über Ausschreitungen vor dem Haus des Katatsredirketors i.R. Hahn in Witzenhausen. Hierbei äußerten die anwesenden Personen ihren Unmut über den Doppelverdienst des Hahn, der auch im Ruhestand noch weiter Messungen vornimmt. Zudem grüße Hahn nie mit dem "deutschen Gruß". Im Verlauf der Unruhen wurde eine Fensterscheibe eingeworfen. Hahn musste schließlich von der Polizei in Schutzhaft genommen werden. Weiterhin wurde bei Hahn eine Hausdruchsuchung vorgenommen.

Der Regierungspräsident berichtet über die Tätigkeiten des Katasterdirektors im Ruhestand Hahn aus Witzenhausen. Dieser nimmt auch nach seinem Ruhestand noch Messungen vor. Zudem ist das Katasteramt in seinem Privathaus unterggebracht, da bisher keine anderen geeigneten Räumlichkeiten gefunden werden konnten.

Der Regierungspräsident berichtet über die Tätigkeiten des Katasterdirektors im Ruhestand Hahn aus Witzenhausen. Dieser nimmt auch nach seinem Ruhestand noch Messungen vor. Zudem ist das Katasteramt in seinem Privathaus unterggebracht, da bisher keine anderen geeigneten Räumlichkeiten gefunden werden konnten.







Mitteilung des Landrates an den Regierungspräsidenten, dass die Zentrumspartei und die katholische Kirche, besonders Pfarrer Dunkel und die Marienpfandfinder, in Gross-Auheim der nationalsozialistischen Bewegung in letzter Zeit vermehrt Ärger bereiten.
So hätten die Pfadfinder versucht HJ-Mitglieder aus dieser herauszuziehen, was aber mittlerweile geklärt worden wäre.
Der Landrat schätzt weiterhin, dass das Zentrum in Gross Auheim dem Nationalsozialismus gegenüber feindlicher eingestellt sei als SPD und KPD.

Anweisung des Landrates an den Pfarrer von Gross-Auheim jegliche staatsfeinldiche Aktivitäten der katholischen Jugendorganisation, wie die Versuche Mitglieder der HJ aus dieser herauszuziehen, zu unterbinden.
Er weist darauf hin, dass die Arbeit der HJ schon schwer genug wäre und der Pfarrer es unterlassen solle, sie daran zu hindern, da dies sonst schwerwiegendere Folgen für ihn haben könnte. Die Religion habe mit der Politik nichts zu tun und das Ziel beider solle es sein dem Vaterland zu dienen, so der Landrat.

Anweisung des Landrates an den Pfarrer von Gross-Auheim jegliche staatsfeinldiche Aktivitäten der katholischen Jugendorganisation, wie die Versuche Mitglieder der HJ aus dieser herauszuziehen, zu unterbinden.
Er weist darauf hin, dass die Arbeit der HJ schon schwer genug wäre und der Pfarrer es unterlassen solle, sie daran zu hindern, da dies sonst schwerwiegendere Folgen für ihn haben könnte. Die Religion habe mit der Politik nichts zu tun und das Ziel beider solle es sein dem Vaterland zu dienen, so der Landrat.

Einspruch des Pfarrers gegen das Verbot sämtlicher Aufmärsche und Demonstrationen der katholischen Jugendorganisation in Gross-Auheim. Er wirft dem Landrat vor, die Angelegenheit zu einseitig zu betrachten und bittet auch die Seite der katholischen Kirche zu hören.
Weiterhin verweist er ebenfalls auf zahlreiche Beschwerden von Gross-Auheimer Bürger über das Vorgehen der NSDAP und des Landrates gegen die katholische Jugendorganisation. Zudem sei nie bestimmt worden, dass der "Hitler-Gruß" von katholischen Verbänden zu benutzen sei und die Marienpfadfinder hätten auch noch nie Demonstrationen veranstaltet.

Einspruch des Pfarrers gegen das Verbot sämtlicher Aufmärsche und Demonstrationen der katholischen Jugendorganisation in Gross-Auheim. Er wirft dem Landrat vor, die Angelegenheit zu einseitig zu betrachten und bittet auch die Seite der katholischen Kirche zu hören.
Weiterhin verweist er ebenfalls auf zahlreiche Beschwerden von Gross-Auheimer Bürger über das Vorgehen der NSDAP und des Landrates gegen die katholische Jugendorganisation. Zudem sei nie bestimmt worden, dass der "Hitler-Gruß" von katholischen Verbänden zu benutzen sei und die Marienpfadfinder hätten auch noch nie Demonstrationen veranstaltet.

Einspruch des Pfarrers gegen das Verbot sämtlicher Aufmärsche und Demonstrationen der katholischen Jugendorganisation in Gross-Auheim. Er wirft dem Landrat vor, die Angelegenheit zu einseitig zu betrachten und bittet auch die Seite der katholischen Kirche zu hören.
Weiterhin verweist er ebenfalls auf zahlreiche Beschwerden von Gross-Auheimer Bürger über das Vorgehen der NSDAP und des Landrates gegen die katholische Jugendorganisation. Zudem sei nie bestimmt worden, dass der "Hitler-Gruß" von katholischen Verbänden zu benutzen sei und die Marienpfadfinder hätten auch noch nie Demonstrationen veranstaltet.

Der Landrat teilt Pfarrer Dunkel mit, dass er zahlreiche Beschwerden von Bürgern aus Gross-Auheim über die katholische Jugendorganisation erhalten habe. So würden die Marienpfadfinder zum Beispiel bei ihren Aufmärschen nicht mit dem "Hitler-Gruß" grüßen.
Er kündigt eine Untersuchung des Falles an und verbietet der katholischen Jugendorganisation sämtlich Formen von Aufmärschen und Demontsrationen, um Ausschreitungen zu verhindern.









Artikel aus der "Hessischen Volkswacht" über eine angeblich erfolglose polizeiliche Haussuchung bei NSDAP-Mitgliedern in Hofgeismar.

Artikel aus der "Hessischen Volkswacht" über eine angeblich erfolglose polizeiliche Haussuchung bei NSDAP-Mitgliedern in Hofgeismar.

Artikel aus der "Hessischen Volkswacht" über eine angeblich erfolglose polizeiliche Haussuchung bei NSDAP-Mitgliedern in Hofgeismar.

Maßnahmenkatalog des Nachrichtendienstes zur Erfassung und Überwachung radikaler nationalsozialistischer Gruppierungen, um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten.

Maßnahmenkatalog des Nachrichtendienstes zur Erfassung und Überwachung radikaler nationalsozialistischer Gruppierungen, um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten.

Maßnahmenkatalog des Nachrichtendienstes zur Erfassung und Überwachung radikaler nationalsozialistischer Gruppierungen, um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten.

Maßnahmenkatalog des Nachrichtendienstes zur Erfassung und Überwachung radikaler nationalsozialistischer Gruppierungen, um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten.

Maßnahmenkatalog des Nachrichtendienstes zur Erfassung und Überwachung radikaler nationalsozialistischer Gruppierungen, um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten.

Maßnahmenkatalog des Nachrichtendienstes zur Erfassung und Überwachung radikaler nationalsozialistischer Gruppierungen, um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten.

Maßnahmenkatalog des Nachrichtendienstes zur Erfassung und Überwachung radikaler nationalsozialistischer Gruppierungen, um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten.

Prozessakte: "Durchsuchungen bei der NSDAP am 17.3.1932".
Anordnungen des Regierungspräsidenten in Kassel im Namen des preußischen Minsters des Inneren, wie mit den beschlagnahmten Gegenständen aus groß angelegten Haussuchungen bei NSDAP-Mitgliedern zu verfahren sei.

Prozessakte: "Durchsuchungen bei der NSDAP am 17.3.1932".
Anordnungen des Regierungspräsidenten in Kassel im Namen des preußischen Minsters des Inneren, wie mit den beschlagnahmten Gegenständen aus groß angelegten Haussuchungen bei NSDAP-Mitgliedern zu verfahren sei.

Prozessakte: "Durchsuchungen bei der NSDAP am 17.3.1932".
Anordnungen des Regierungspräsidenten in Kassel im Namen des preußischen Minsters des Inneren, wie mit den beschlagnahmten Gegenständen aus groß angelegten Haussuchungen bei NSDAP-Mitgliedern zu verfahren sei.

Höhnische Pressekommentare aus der nationalsozialistischen Zeitung "Hessische Volkswacht" über die "völlig ergebnislosen Haussuchungen" bei Mitgliedern der Kasseler SA und SS nebst einen Aufruf Freislers an die NSDAP-Parteimitglieder.

Höhnische Pressekommentare aus der nationalsozialistischen Zeitung "Hessische Volkswacht" über die "völlig ergebnislosen Haussuchungen" bei Mitgliedern der Kasseler SA und SS nebst einen Aufruf Freislers an die NSDAP-Parteimitglieder.

Höhnische Pressekommentare aus der nationalsozialistischen Zeitung "Hessische Volkswacht" über die "völlig ergebnislosen Haussuchungen" bei Mitgliedern der Kasseler SA und SS nebst einen Aufruf Freislers an die NSDAP-Parteimitglieder.

Artikel aus der nationalsozialistischen Zeitung "Hessische Volkswacht" vom 1. August 1932 über den von Freisler vorzubringenden Urantrag im Preußischen Landtag, die Reichswehr solle bei Paraden künftig ohne Polizeischutz marschieren.
Anfragen Freislers im Preußischen Landtag vom 7., 13. und 21. Januar des Jahres 1933: Freisler beklagt sich polemisch über die vom "Untermenschentum der Kommunisten" betriebene "Hetze", "Verleumdungen" und "Angriffe" gegen die Anhänger der nationalsozialistischen Bewegung.

Artikel aus der nationalsozialistischen Zeitung "Hessische Volkswacht" vom 1. August 1932 über den von Freisler vorzubringenden Urantrag im Preußischen Landtag, die Reichswehr solle bei Paraden künftig ohne Polizeischutz marschieren.
Anfragen Freislers im Preußischen Landtag vom 7., 13. und 21. Januar des Jahres 1933: Freisler beklagt sich polemisch über die vom "Untermenschentum der Kommunisten" betriebene "Hetze", "Verleumdungen" und "Angriffe" gegen die Anhänger der nationalsozialistischen Bewegung.

Artikel aus der nationalsozialistischen Zeitung "Hessische Volkswacht" vom 1. August 1932 über den von Freisler vorzubringenden Urantrag im Preußischen Landtag, die Reichswehr solle bei Paraden künftig ohne Polizeischutz marschieren.
Anfragen Freislers im Preußischen Landtag vom 7., 13. und 21. Januar des Jahres 1933: Freisler beklagt sich polemisch über die vom "Untermenschentum der Kommunisten" betriebene "Hetze", "Verleumdungen" und "Angriffe" gegen die Anhänger der nationalsozialistischen Bewegung.

Artikel aus der nationalsozialistischen Zeitung "Hessische Volkswacht" vom 1. August 1932 über den von Freisler vorzubringenden Urantrag im Preußischen Landtag, die Reichswehr solle bei Paraden künftig ohne Polizeischutz marschieren.
Anfragen Freislers im Preußischen Landtag vom 7., 13. und 21. Januar des Jahres 1933: Freisler beklagt sich polemisch über die vom "Untermenschentum der Kommunisten" betriebene "Hetze", "Verleumdungen" und "Angriffe" gegen die Anhänger der nationalsozialistischen Bewegung.

Artikel aus der nationalsozialistischen Zeitung "Hessische Volkswacht" vom 1. August 1932 über den von Freisler vorzubringenden Urantrag im Preußischen Landtag, die Reichswehr solle bei Paraden künftig ohne Polizeischutz marschieren.
Anfragen Freislers im Preußischen Landtag vom 7., 13. und 21. Januar des Jahres 1933: Freisler beklagt sich polemisch über die vom "Untermenschentum der Kommunisten" betriebene "Hetze", "Verleumdungen" und "Angriffe" gegen die Anhänger der nationalsozialistischen Bewegung.

Artikel aus der nationalsozialistischen Zeitung "Hessische Volkswacht" vom 1. August 1932 über den von Freisler vorzubringenden Urantrag im Preußischen Landtag, die Reichswehr solle bei Paraden künftig ohne Polizeischutz marschieren.
Anfragen Freislers im Preußischen Landtag vom 7., 13. und 21. Januar des Jahres 1933: Freisler beklagt sich polemisch über die vom "Untermenschentum der Kommunisten" betriebene "Hetze", "Verleumdungen" und "Angriffe" gegen die Anhänger der nationalsozialistischen Bewegung.


Das Hessische Tageblatt berichtet unter der Überschrift "Politische Verhaftungen" über die Festnahme von Kommunisten im Landkreis Marburg. Es verwendet dabei schon den Begriff des Konzentrationslagers: "Die Verhafteten werden voraussichtlich einem Konzentrationslagers zugeführt."
Quelle abedruckt in: Erhart Dettmering: Was alle lesen konnten. Das Jahr 1933 im Spiegel der Marburger Lokalpresse. Marburger Stadtschriften zur Geschichte und Kultur 72. Marburg 2001. S. 136.







Der Polizeipräsident Pfeffer macht Vorschläge zur Durchführung und Dauer der Schutzhaft: so möchte er die Mindestdauer der Haftzeit von vier Wochen auf etwa zwei bis drei Monate ausdehnen. Außerdem informiert er über die Einrichtung eines "Gross-Konzentrationslagers", in das entlassene Häftlinge, die sich wieder "staatsfeindlich" betätigten, eingeliefert werden sollten. Aus "volkserzieherischen Gründen" sieht er schlicßelich für solche Schutzhäftlinge die Verlegung in ein "Arbeitsdienstlager" vor, die ihre "Besserungsfähigkeit" unter Beweis gestellt hätten.
















Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über Diskrimierungen von jüdischen Mitbrürgern in Neuengronau.
Bauern wurden hier daran gehindert bei einem jüdischen Viehändler einzukaufen.














Nach vermehrten Übergriffen auf jüdische Mitbürger in Oberaula in Folge derer es zu Unruhen in der Bevölkerung gekomen war, wurde der Oberlandjägermeister Krämer dorhin geschickt, um einen Nachtdienst einzurichten.
Krämer berichtet nun von einer Erpressung mit Waffengewalt des jüdischen Kaufmanns Julius Goldschmidt über 25 Reichsmark durch den SA-Mann Hans Riegelmann.

Nach vermehrten Übergriffen auf jüdische Mitbürger in Oberaula in Folge derer es zu Unruhen in der Bevölkerung gekomen war, wurde der Oberlandjägermeister Krämer dorhin geschickt, um einen Nachtdienst einzurichten.
Krämer berichtet nun von einer Erpressung mit Waffengewalt des jüdischen Kaufmanns Julius Goldschmidt über 25 Reichsmark durch den SA-Mann Hans Riegelmann.

Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über Diskrimierungen von jüdischen Mitbrürgern in Vollmerz.
Ein nationalsozialistischer Redner hatte am 5. März 1934 damit gedroht, die Namen aller christlichen Mitbürger zu veröffentlichen, die weiterhin bei jüdischen Mitbürgern einkaufen.

Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über Diskrimierungen von jüdischen Mitbrürgern in Sterbfritz.
Seit dem Spätsommer des vergangenen Jahres 1933 finden wiederholt Übergriffe auf die jüdische Bevölkerung von Sterbfritz statt, die in den vergangenen Tagen wieder zugenommen haben. Bei insgesamt 13 Familien kam es zu Sachbeschädigungen, in einzelnen Fällen sogar zu Misshandlungen. Der Verein bittet daher um ein schnelles Einschreiten der staatlichen Behörden, weil die jüdische Bevölkerung von Sterbfritz sehr verängstigt ist.

Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über Diskrimierungen von jüdischen Mitbrürgern in Sterbfritz.
Seit dem Spätsommer des vergangenen Jahres 1933 finden wiederholt Übergriffe auf die jüdische Bevölkerung von Sterbfritz statt, die in den vergangenen Tagen wieder zugenommen haben. Bei insgesamt 13 Familien kam es zu Sachbeschädigungen, in einzelnen Fällen sogar zu Misshandlungen. Der Verein bittet daher um ein schnelles Einschreiten der staatlichen Behörden, weil die jüdische Bevölkerung von Sterbfritz sehr verängstigt ist.

Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über Diskrimierungen von jüdischen Mitbrürgern in Sterbfritz.
Seit dem Spätsommer des vergangenen Jahres 1933 finden wiederholt Übergriffe auf die jüdische Bevölkerung von Sterbfritz statt, die in den vergangenen Tagen wieder zugenommen haben. Bei insgesamt 13 Familien kam es zu Sachbeschädigungen, in einzelnen Fällen sogar zu Misshandlungen. Der Verein bittet daher um ein schnelles Einschreiten der staatlichen Behörden, weil die jüdische Bevölkerung von Sterbfritz sehr verängstigt ist.











Das Gesetz bzgl. Groß-Berlin und Brandenburg sieht die vorläufige Außerkraftsetzung von Teilen der Verfassung vor (§ 1). Weiterhin überträgt es die Exekutive auf den Reichswehrminister v. Schleicher (§ 2). Zuwiderhandlungen gegen die neue Verordnung bzw. Anstiftung zu Aufruhr, Mord, u. ä. werden unter massive Strafandrohung gesetellt.

Das Gesetz bzgl. Groß-Berlin und Brandenburg sieht die vorläufige Außerkraftsetzung von Teilen der Verfassung vor (§ 1). Weiterhin überträgt es die Exekutive auf den Reichswehrminister v. Schleicher (§ 2). Zuwiderhandlungen gegen die neue Verordnung bzw. Anstiftung zu Aufruhr, Mord, u. ä. werden unter massive Strafandrohung gesetellt.




In diesem Schreiben des preußischen Innenministers werden Anweisungen zur Vollstreckung und Dauer der Polizeihaft, sowie zur Unterbringung der Häftlinge gegeben.
Ist eine längere Polizeihaft vorgesehen, sollen die Häftlinge aus den Polizeigefängnissen in Konzentrationslager überführt werden. Mit der Durchführung der Polizeihaft sind die Kreispolizeibehörden betraut.
Weiterhin sollen jeweils Anfang und Mitte des Monats Berichte an das Ministerium über die Zahl der festgenommenen Personen, sowie die Anzahl der sich in Polizeigewahrsam und in Konzentrationslagern befindlichen Häftlinge, gesendet werden.

In diesem Schreiben des preußischen Innenministers werden Anweisungen zur Vollstreckung und Dauer der Polizeihaft, sowie zur Unterbringung der Häftlinge gegeben.
Ist eine längere Polizeihaft vorgesehen, sollen die Häftlinge aus den Polizeigefängnissen in Konzentrationslager überführt werden. Mit der Durchführung der Polizeihaft sind die Kreispolizeibehörden betraut.
Weiterhin sollen jeweils Anfang und Mitte des Monats Berichte an das Ministerium über die Zahl der festgenommenen Personen, sowie die Anzahl der sich in Polizeigewahrsam und in Konzentrationslagern befindlichen Häftlinge, gesendet werden.

Prozessakte: "Prozess der Witwe Messerschmidt gegen den preuss. Staat 1932-36".
Anwälte Freisler: Klageschrift der Witwe Elfriede Messerschmidt gegen den Preußischen Staat betreffend die Entschädigungsforderungen für den nach Ansicht der Klägerin durch die Polizei verschuldeten Tod ihres Ehemanns, dem SA-Mitglied Heinrich Messerschmidt, der nach einer NSDAP-Parteikundgebung am 18. Juni 1930 in der Kasseler Innenstadt getötet worden war.

Prozessakte: "Prozess der Witwe Messerschmidt gegen den preuss. Staat 1932-36".
Anwälte Freisler: Klageschrift der Witwe Elfriede Messerschmidt gegen den Preußischen Staat betreffend die Entschädigungsforderungen für den nach Ansicht der Klägerin durch die Polizei verschuldeten Tod ihres Ehemanns, dem SA-Mitglied Heinrich Messerschmidt, der nach einer NSDAP-Parteikundgebung am 18. Juni 1930 in der Kasseler Innenstadt getötet worden war.

Prozessakte: "Prozess der Witwe Messerschmidt gegen den preuss. Staat 1932-36".
Anwälte Freisler: Klageschrift der Witwe Elfriede Messerschmidt gegen den Preußischen Staat betreffend die Entschädigungsforderungen für den nach Ansicht der Klägerin durch die Polizei verschuldeten Tod ihres Ehemanns, dem SA-Mitglied Heinrich Messerschmidt, der nach einer NSDAP-Parteikundgebung am 18. Juni 1930 in der Kasseler Innenstadt getötet worden war.

Prozessakte: "Prozess der Witwe Messerschmidt gegen den preuss. Staat 1932-36".
Anwälte Freisler: Klageschrift der Witwe Elfriede Messerschmidt gegen den Preußischen Staat betreffend die Entschädigungsforderungen für den nach Ansicht der Klägerin durch die Polizei verschuldeten Tod ihres Ehemanns, dem SA-Mitglied Heinrich Messerschmidt, der nach einer NSDAP-Parteikundgebung am 18. Juni 1930 in der Kasseler Innenstadt getötet worden war.

Prozessakte: "Prozess der Witwe Messerschmidt gegen den preuss. Staat 1932-36".
Anwälte Freisler: Klageschrift der Witwe Elfriede Messerschmidt gegen den Preußischen Staat betreffend die Entschädigungsforderungen für den nach Ansicht der Klägerin durch die Polizei verschuldeten Tod ihres Ehemanns, dem SA-Mitglied Heinrich Messerschmidt, der nach einer NSDAP-Parteikundgebung am 18. Juni 1930 in der Kasseler Innenstadt getötet worden war.

Prozessakte: "Prozess der Witwe Messerschmidt gegen den preuss. Staat 1932-36".
Anwälte Freisler: Klageschrift der Witwe Elfriede Messerschmidt gegen den Preußischen Staat betreffend die Entschädigungsforderungen für den nach Ansicht der Klägerin durch die Polizei verschuldeten Tod ihres Ehemanns, dem SA-Mitglied Heinrich Messerschmidt, der nach einer NSDAP-Parteikundgebung am 18. Juni 1930 in der Kasseler Innenstadt getötet worden war.

Prozessakte: "Prozess der Witwe Messerschmidt gegen den preuss. Staat 1932-36".
Anwälte Freisler: Klageschrift der Witwe Elfriede Messerschmidt gegen den Preußischen Staat betreffend die Entschädigungsforderungen für den nach Ansicht der Klägerin durch die Polizei verschuldeten Tod ihres Ehemanns, dem SA-Mitglied Heinrich Messerschmidt, der nach einer NSDAP-Parteikundgebung am 18. Juni 1930 in der Kasseler Innenstadt getötet worden war.

Cuno Raabe
Cuno Raabe wird am 5. Mai 1888 als Sohn eines Arztes in Fulda geboren. Er studiert Rechts- und Staatswissenschaften in Freiburg, München und Marburg. Seit 1920 arbeitet der Jurist als Stadtrat für Kultur und Soziales in Königsberg und gehört als Mitglied der Zentrumspartei dem ostpreußischen Kommunallandtag an. Ab 1926 ist Raabe Bürgermeister, ab 1929 Oberbürgermeister von Hagen.
1933 entlässt ihn die NSDAP aufgrund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums aus den Beamtenverhältnis. Ein Jahr später schließt sich Raabe dem Widerstand gegen das NS-Regime um Carl Friedrich Goerdeler an. Nach dem Attentat vom 20. Juli 1944 wird er verhaftet und vor dem Volksgerichtshof angeklagt. Zu einer Verhandlung kommt es nicht mehr, da Raabe beim Einmarsch der russischen Armee in Berlin befreit wird. Raabe beteiligt sich mit Andreas Hermes an der CDU-Gründung in Berlin. Im September 1945 erhält er von Hermes den Auftrag, in Hessen CDU-Organisationen zu bilden.
Bereits 1946 wird er Vorsitzender der CDU in seiner Geburtsstadt Fulda. Von April bis Juli 1946 ist er hier Vorsitzender der Spruchkammer, und vom 1.August 1946 bis 1956 amtiert er als Oberbürgermeister. Wie andere Politiker dieser Zeit macht sich auch Raabe um den Wiederaufbau verdient, lässt Wohnungen, neue Schulen und Krankenhäuser bauen. Darüber hinaus gelingt es Raabe, Wirtschaft und Kultur wieder zu beleben.
Außerdem ist Raabe 1946 Mitglied der Verfassungberatenden Landesversammlung sowie Abgeordneter und erster Vizepräsident des Hessischen Landtags, dem er bis 1962 angehört. Er wird mit dem Großen Bundesverdienstkreuz mit Stern und 1967 mit der Wilhelm-Leuschner-Medaille ausgezeichnet. Raabe stirbt am 3. Mai 1971 in Gersfeld/ Rhön.



Nicht nur in den Industriebetrieben, auch in der Landwirtschaft wurden während des zweiten Weltkriegs Zwangsarbeiter eingesetzt. Das Foto zeigt polnische Arbeiter in Brandoberndorf, die in das Wetzlaer Lager für Displaced Persons gebracht werden.
















Zweite Anlage zu den Bestimmungen zur Vollstreckung der Schutzhaft des Preußischen Innenministeriums:
Antrag auf Entlassung eines Schutzhäftlings aus einem staatlichen Konzentrationslager, mit Angaben zur Person des Schutzhäftlings. Der Antrag wurde von der Leitung des Konzentrationslagers und dem Innenministerium zur Kenntnis genommen.

Zweite Anlage zu den Bestimmungen zur Vollstreckung der Schutzhaft des Preußischen Innenministeriums:
Antrag auf Entlassung eines Schutzhäftlings aus einem staatlichen Konzentrationslager, mit Angaben zur Person des Schutzhäftlings. Der Antrag wurde von der Leitung des Konzentrationslagers und dem Innenministerium zur Kenntnis genommen.

Die Bestimmungen zur Vollstreckung der Schutzhaft des Preußischen Innenministeriums enthalten Anweisungen zur Unterbringung von Häftlingen in Konzentrationslagern, eine Auflistung der anerkannten Konzentrationslager, Informationen über die Zuständigkeit der Behörden und die Kosten.
Schutzhäftlinge sind grundsätzlich in Konzentrationslagern unterzubringen, außer sie müssen den Polizeibehörden noch für Ermittlungen vor Ort zur Verfügung stehen. Die Zuständigkeit liegt beim Innenministerium, welches auch die Kosten für die Häftlinge in den Konzentrationslagern trägt.

Die Bestimmungen zur Vollstreckung der Schutzhaft des Preußischen Innenministeriums enthalten Anweisungen zur Unterbringung von Häftlingen in Konzentrationslagern, eine Auflistung der anerkannten Konzentrationslager, Informationen über die Zuständigkeit der Behörden und die Kosten.
Schutzhäftlinge sind grundsätzlich in Konzentrationslagern unterzubringen, außer sie müssen den Polizeibehörden noch für Ermittlungen vor Ort zur Verfügung stehen. Die Zuständigkeit liegt beim Innenministerium, welches auch die Kosten für die Häftlinge in den Konzentrationslagern trägt.

Die Bestimmungen zur Vollstreckung der Schutzhaft des Preußischen Innenministeriums enthalten Anweisungen zur Unterbringung von Häftlingen in Konzentrationslagern, eine Auflistung der anerkannten Konzentrationslager, Informationen über die Zuständigkeit der Behörden und die Kosten.
Schutzhäftlinge sind grundsätzlich in Konzentrationslagern unterzubringen, außer sie müssen den Polizeibehörden noch für Ermittlungen vor Ort zur Verfügung stehen. Die Zuständigkeit liegt beim Innenministerium, welches auch die Kosten für die Häftlinge in den Konzentrationslagern trägt.

Durch den Kommandanten der Schutzpolizei Oberstleutnant Schulz abgezeichneter Bericht über den Einsatz der Polizei am 17. und 18. Juni 1930 in der Kasseler Altstadt.

Durch den Kommandanten der Schutzpolizei Oberstleutnant Schulz abgezeichneter Bericht über den Einsatz der Polizei am 17. und 18. Juni 1930 in der Kasseler Altstadt.

Durch den Kommandanten der Schutzpolizei Oberstleutnant Schulz abgezeichneter Bericht über den Einsatz der Polizei am 17. und 18. Juni 1930 in der Kasseler Altstadt.

Durch den Kommandanten der Schutzpolizei Oberstleutnant Schulz abgezeichneter Bericht über den Einsatz der Polizei am 17. und 18. Juni 1930 in der Kasseler Altstadt.

Durch den Kommandanten der Schutzpolizei Oberstleutnant Schulz abgezeichneter Bericht über den Einsatz der Polizei am 17. und 18. Juni 1930 in der Kasseler Altstadt.

Durch den Kommandanten der Schutzpolizei Oberstleutnant Schulz abgezeichneter Bericht über den Einsatz der Polizei am 17. und 18. Juni 1930 in der Kasseler Altstadt.

Durch den Kommandanten der Schutzpolizei Oberstleutnant Schulz abgezeichneter Bericht über den Einsatz der Polizei am 17. und 18. Juni 1930 in der Kasseler Altstadt.

Durch den Kommandanten der Schutzpolizei Oberstleutnant Schulz abgezeichneter Bericht über den Einsatz der Polizei am 17. und 18. Juni 1930 in der Kasseler Altstadt.

Durch den Kommandanten der Schutzpolizei Oberstleutnant Schulz abgezeichneter Bericht über den Einsatz der Polizei am 17. und 18. Juni 1930 in der Kasseler Altstadt.

Durch den Kommandanten der Schutzpolizei Oberstleutnant Schulz abgezeichneter Bericht über den Einsatz der Polizei am 17. und 18. Juni 1930 in der Kasseler Altstadt.

Erste Anlage zu den Bestimmungen zur Vollstreckung der Schutzhaft des Preußischen Innenministeriums:
Antrag auf Überführung eines Häftlings in ein staatliches Konzentrationslager, mit Angaben zur Person des Schutzhäftlings und seiner Arbeitsfähigkeit. Auf der Rückseite bestätigte das jeweilige staatliche Konzentrationslager die Übernahme des Gefangenen.

Erste Anlage zu den Bestimmungen zur Vollstreckung der Schutzhaft des Preußischen Innenministeriums:
Antrag auf Überführung eines Häftlings in ein staatliches Konzentrationslager, mit Angaben zur Person des Schutzhäftlings und seiner Arbeitsfähigkeit. Auf der Rückseite bestätigte das jeweilige staatliche Konzentrationslager die Übernahme des Gefangenen.

Die Christlich Demokratische Union gründet sich als interkonfessionelle Sammlungspartei und verfolgt in Hessen einen sehr sozialen Kurs. Das erleichtert ihr Ende 1946, mit der SPD eine große Koalition auf Landesebene einzugehen. Die CDU hat allerdings damit zu kämpfen, dass sie bei evangelischen Wählern nicht so viel Anklang findet wie bei katholischen. Bezeichnenderweise hat der katholisch geprägte Kreisverband Fulda die meisten Mitglieder.

Die Christlich Demokratische Union gründet sich als interkonfessionelle Sammlungspartei und verfolgt in Hessen einen sehr sozialen Kurs. Das erleichtert ihr Ende 1946, mit der SPD eine große Koalition auf Landesebene einzugehen. Die CDU hat allerdings damit zu kämpfen, dass sie bei evangelischen Wählern nicht so viel Anklang findet wie bei katholischen. Bezeichnenderweise hat der katholisch geprägte Kreisverband Fulda die meisten Mitglieder.

Die Christlich Demokratische Union gründet sich als interkonfessionelle Sammlungspartei und verfolgt in Hessen einen sehr sozialen Kurs. Das erleichtert ihr Ende 1946, mit der SPD eine große Koalition auf Landesebene einzugehen. Die CDU hat allerdings damit zu kämpfen, dass sie bei evangelischen Wählern nicht so viel Anklang findet wie bei katholischen. Bezeichnenderweise hat der katholisch geprägte Kreisverband Fulda die meisten Mitglieder.

Die Christlich Demokratische Union gründet sich als interkonfessionelle Sammlungspartei und verfolgt in Hessen einen sehr sozialen Kurs. Das erleichtert ihr Ende 1946, mit der SPD eine große Koalition auf Landesebene einzugehen. Die CDU hat allerdings damit zu kämpfen, dass sie bei evangelischen Wählern nicht so viel Anklang findet wie bei katholischen. Bezeichnenderweise hat der katholisch geprägte Kreisverband Fulda die meisten Mitglieder.

(Anlage zum Schreiben des SPD Bezirksverband Hessen-Kassel an den Regierungspräsidenten in Kassel v. Monbart)













Raabe (Mitte) während einer Rede des hessischen Finanzministers und ersten Vorsitzenden der CDU, Werner Hilpert, in Fulda. Links neben ihm sitzt Anton Sabel (CDU), Leiter des Arbeitsamts Fulda.

(Anlage zum Schreiben des SPD Bezirksverband Hessen-Kassel an den Regierungspräsidenten in Kassel v. Monbart)








Funkspruch das Innenministers, dass auf Beschwerde des Arbeitsministers hin eigenmächtige Besetzungen von Stahlhelmarbeitsdienstlagern in Zukunft zu unterbleiben haben.


Für die Arbeit der Spruchkammern steht wenig qualifiziertes Personal zur Verfügung. Als Jurist und Gegner des Nationalsozialismus bringt Cuno Raabe die besten Voraussetzungen mit, um von April bis Juli 1946 Vorsitzender der Spruchkammer Fulda zu sein .










Ärztl. Bescheinigung für Jakob Ickler vom 24.03.1933 (Anlage zum Schreiben MdL Paul Röhle vom 10.04.1933), in der seine Verletzungen aufgelistet sind.





Anordnung zur Überprüfung der Schutzhaftordnung, da die Lager mit unnötigerweise in Haft befindlichen Personen überfüllt seien und so die eigentlichen Schutzhäftlinge nicht mehr untergebracht werden können.
Besonders von Schutzhaftmaßnahmen auf Antrag von einzelnen Personen wegen Beleidigung der Regierung, der Partei oder ihr zugehörigen Organisationen solle abgesehen werden. Weiterhin sollen die Gemeinden aufhören, Personen, die der Wohlfahrt zur Last fallen, in die Konzentrationslager abzuschieben.
Die Schutzhaft ist gedacht für Funktionäre, Rückfällige und Personen, die sich noch nach dem 21. März 1933 aktiv im staatsfeindlichen Sinne betätigt haben.

Anordnung zur Überprüfung der Schutzhaftordnung, da die Lager mit unnötigerweise in Haft befindlichen Personen überfüllt seien und so die eigentlichen Schutzhäftlinge nicht mehr untergebracht werden können.
Besonders von Schutzhaftmaßnahmen auf Antrag von einzelnen Personen wegen Beleidigung der Regierung, der Partei oder ihr zugehörigen Organisationen solle abgesehen werden. Weiterhin sollen die Gemeinden aufhören, Personen, die der Wohlfahrt zur Last fallen, in die Konzentrationslager abzuschieben.
Die Schutzhaft ist gedacht für Funktionäre, Rückfällige und Personen, die sich noch nach dem 21. März 1933 aktiv im staatsfeindlichen Sinne betätigt haben.

Anordnung zur Überprüfung der Schutzhaftordnung, da die Lager mit unnötigerweise in Haft befindlichen Personen überfüllt seien und so die eigentlichen Schutzhäftlinge nicht mehr untergebracht werden können.
Besonders von Schutzhaftmaßnahmen auf Antrag von einzelnen Personen wegen Beleidigung der Regierung, der Partei oder ihr zugehörigen Organisationen solle abgesehen werden. Weiterhin sollen die Gemeinden aufhören, Personen, die der Wohlfahrt zur Last fallen, in die Konzentrationslager abzuschieben.
Die Schutzhaft ist gedacht für Funktionäre, Rückfällige und Personen, die sich noch nach dem 21. März 1933 aktiv im staatsfeindlichen Sinne betätigt haben.

Anordnung zur Überprüfung der Schutzhaftordnung, da die Lager mit unnötigerweise in Haft befindlichen Personen überfüllt seien und so die eigentlichen Schutzhäftlinge nicht mehr untergebracht werden können.
Besonders von Schutzhaftmaßnahmen auf Antrag von einzelnen Personen wegen Beleidigung der Regierung, der Partei oder ihr zugehörigen Organisationen solle abgesehen werden. Weiterhin sollen die Gemeinden aufhören, Personen, die der Wohlfahrt zur Last fallen, in die Konzentrationslager abzuschieben.
Die Schutzhaft ist gedacht für Funktionäre, Rückfällige und Personen, die sich noch nach dem 21. März 1933 aktiv im staatsfeindlichen Sinne betätigt haben.





(Anlage zum Schreiben MdL Paul Röhle vom 10.04.1933)

Reaktion des Regierungspräsidenten auf den Gesuch der Elisabeth Wettig, ihren Mann Oskar Wettig aus der Schutzhaft zu entlassen.
Da Oskar Wettig schon am 13. Juni 1933 aus der Schutzhaft entlassen wurde, sieht er den Fall als erledigt an.

Gesuch der Elisabeth Wettig ihren Ehemann Oskar Wettig, der sich seit dem 4. April 1933 in Schutzhaft befindet, aus dieser zu entlassen.
In ihrem Schreiben führt sie die Gründe auf, die zur Schutzhaft geführt haben sollen und bestreitet diese. Sie vermutet, dass ihr Mann einer Denunziation zum Opfer gefallen ist. Weiterhin weist sie darufhin, dass ihr Ehemann Kriegsinvalide ist.

Gesuch der Elisabeth Wettig ihren Ehemann Oskar Wettig, der sich seit dem 4. April 1933 in Schutzhaft befindet, aus dieser zu entlassen.
In ihrem Schreiben führt sie die Gründe auf, die zur Schutzhaft geführt haben sollen und bestreitet diese. Sie vermutet, dass ihr Mann einer Denunziation zum Opfer gefallen ist. Weiterhin weist sie darufhin, dass ihr Ehemann Kriegsinvalide ist.

Gesuch der Elisabeth Wettig ihren Ehemann Oskar Wettig, der sich seit dem 4. April 1933 in Schutzhaft befindet, aus dieser zu entlassen.
In ihrem Schreiben führt sie die Gründe auf, die zur Schutzhaft geführt haben sollen und bestreitet diese. Sie vermutet, dass ihr Mann einer Denunziation zum Opfer gefallen ist. Weiterhin weist sie darufhin, dass ihr Ehemann Kriegsinvalide ist.

Brief der Maria Wettig an den Landgrafen Friedrich Karl von Hessen über die Situation ihres Sohnes Oskar Wettig, der sich in Schutzhaft befindet. In ihrem Schreiben stellt sie besonders das Verhalten ihres Sohnes im Kaiserreich und im Ersten Weltkrieg heraus. Weitehin betont sie, dass er Kriegsinvalide ist.

Brief der Maria Wettig an den Landgrafen Friedrich Karl von Hessen über die Situation ihres Sohnes Oskar Wettig, der sich in Schutzhaft befindet. In ihrem Schreiben stellt sie besonders das Verhalten ihres Sohnes im Kaiserreich und im Ersten Weltkrieg heraus. Weitehin betont sie, dass er Kriegsinvalide ist.

Brief der Maria Wettig an den Landgrafen Friedrich Karl von Hessen über die Situation ihres Sohnes Oskar Wettig, der sich in Schutzhaft befindet. In ihrem Schreiben stellt sie besonders das Verhalten ihres Sohnes im Kaiserreich und im Ersten Weltkrieg heraus. Weitehin betont sie, dass er Kriegsinvalide ist.






(Anlage zum Schreiben MdL Paul Röhle vom 10.04.1933)




In einem Arbeitslager im Kreis Marburg mussten vier Männer in Schutzhaft genommen werden, nachdem sie zugegeben hatten am 12. November 1933 beim Volksentscheid und den Reichstagswahlen mit "nein" gestimmt zu haben und dadurch im Lager eine aufgeheizte Stimmung entstand.
Zwei der vier Männer waren schon einmal in Schutzhaft gewesen, wegen guter Führung aber zum Arbeitsdienst entlassen worden. Diese beiden sind Anhänger des Marxismus und sollen die anderen beiden angestiftet haben.





(Anlage zum Schreiben MdL Paul Röhle vom 10.04.1933)

Nachweisung der insgesamt 80 für die zweite Entlassungsaktion zu Weihnachten vorgeschlagenen Schutzhäftlinge aus den staatlichen Konzentrationslagern und Polizeigefängnissen des Regierungsbezirks Kassel.
Die tabellarische Liste enthält Angaben zur Person des Häftlings und seinem Familienstand, die Haftdauer und den Haftgrund und Informationen, ob er Jude ist.

Nachweisung der insgesamt 80 für die zweite Entlassungsaktion zu Weihnachten vorgeschlagenen Schutzhäftlinge aus den staatlichen Konzentrationslagern und Polizeigefängnissen des Regierungsbezirks Kassel.
Die tabellarische Liste enthält Angaben zur Person des Häftlings und seinem Familienstand, die Haftdauer und den Haftgrund und Informationen, ob er Jude ist.

Nachweisung der insgesamt 80 für die zweite Entlassungsaktion zu Weihnachten vorgeschlagenen Schutzhäftlinge aus den staatlichen Konzentrationslagern und Polizeigefängnissen des Regierungsbezirks Kassel.
Die tabellarische Liste enthält Angaben zur Person des Häftlings und seinem Familienstand, die Haftdauer und den Haftgrund und Informationen, ob er Jude ist.

Nachweisung der insgesamt 80 für die zweite Entlassungsaktion zu Weihnachten vorgeschlagenen Schutzhäftlinge aus den staatlichen Konzentrationslagern und Polizeigefängnissen des Regierungsbezirks Kassel.
Die tabellarische Liste enthält Angaben zur Person des Häftlings und seinem Familienstand, die Haftdauer und den Haftgrund und Informationen, ob er Jude ist.

Nachweisung der insgesamt 80 für die zweite Entlassungsaktion zu Weihnachten vorgeschlagenen Schutzhäftlinge aus den staatlichen Konzentrationslagern und Polizeigefängnissen des Regierungsbezirks Kassel.
Die tabellarische Liste enthält Angaben zur Person des Häftlings und seinem Familienstand, die Haftdauer und den Haftgrund und Informationen, ob er Jude ist.

Weitergabe der Mitteilung zur Durchführung der geplanten Entlassung von Schutzhäftlingen zu Weihnachten durch den Polizeipräsidenten. Anforderung von Listen mit Kadidaten, sowie Angaben, welche Häftlinge für die Entlassung in Betracht kommen.

Weitergabe der Mitteilung zur Durchführung der geplanten Entlassung von Schutzhäftlingen zu Weihnachten durch den Polizeipräsidenten. Anforderung von Listen mit Kadidaten, sowie Angaben, welche Häftlinge für die Entlassung in Betracht kommen.

Funksprüche des Geheimen Staatspolizeiamtes: Mitteilung, dass der Innenminister anlässlich der Reichstagswahlen und des Weihnachtsfestes Schutzhäftlinge in großer Zahl entlassen will, sowie die Aufforderung, die entsprechenden Vorbereitungen zu treffen.

Funksprüche des Geheimen Staatspolizeiamtes: Mitteilung, dass der Innenminister anlässlich der Reichstagswahlen und des Weihnachtsfestes Schutzhäftlinge in großer Zahl entlassen will, sowie die Aufforderung, die entsprechenden Vorbereitungen zu treffen.

Mitteilung, dass auf Grund der guten Reichstagswahlergebnisse in den Konzentrationslagern und des bevorstehenden Weihnachtsfestes bis zu diesem in zwei Etappen rund 5000 Schutzhäftlinge entlassen werden sollen.
Dafür sollen die notwendigen Vorkehrungen getroffen werden. Den Schutzhäftlingen sei mitzuteilen, dass mit dieser Aktion angestrebt werde, sie wieder in die nationalsozialistische Volksgemeinschaft einzugliedern, Wiederholungstaten allerdings hart bestraft würden. Die Maßnahme soll in der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden.
Weiterhin sollen die Schutzhaftmaßnahmen nachlassen und vergleichbare Fälle der normalen Gerichtsbarkeit überlassen werden.

Mitteilung, dass auf Grund der guten Reichstagswahlergebnisse in den Konzentrationslagern und des bevorstehenden Weihnachtsfestes bis zu diesem in zwei Etappen rund 5000 Schutzhäftlinge entlassen werden sollen.
Dafür sollen die notwendigen Vorkehrungen getroffen werden. Den Schutzhäftlingen sei mitzuteilen, dass mit dieser Aktion angestrebt werde, sie wieder in die nationalsozialistische Volksgemeinschaft einzugliedern, Wiederholungstaten allerdings hart bestraft würden. Die Maßnahme soll in der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden.
Weiterhin sollen die Schutzhaftmaßnahmen nachlassen und vergleichbare Fälle der normalen Gerichtsbarkeit überlassen werden.



Mitteilung des Geheimen Staatspolizeiamtes zur Durchführung der geplanten Entlassung von Schutzhäftlingen zu Weihnachten. Anforderung von Listen mit Kadidaten für die erste und zweite Entlassungsetappe, sowie Angaben, welche Häftlinge für die Entlassung in Betracht kommen. Außerdem wird auf die Wichtigkeit der Aktion für das Ansehen der Regierung hingewiesen.

Mitteilung des Geheimen Staatspolizeiamtes zur Durchführung der geplanten Entlassung von Schutzhäftlingen zu Weihnachten. Anforderung von Listen mit Kadidaten für die erste und zweite Entlassungsetappe, sowie Angaben, welche Häftlinge für die Entlassung in Betracht kommen. Außerdem wird auf die Wichtigkeit der Aktion für das Ansehen der Regierung hingewiesen.

Rund 100 000 Displaced Persons gibt es nach dem Krieg in Hessen. Betreut werden sie erst vom Flüchtlingswerk der Vereinten Nationen UNRRA, ab Mitte 1947 dann durch die Internationale Flüchtlingsorganisation IRO. Bereits 1945 wird damit begonnen, die ehemaligen Zwangsarbeiter in ihre Heimatländer zurückzubringen.


Gesuch der Anna Hofmann ihren Sohn August Schreiber zu Weihnachten aus der Schutzhaft zu entlassen.
In ihrem Brief an den Regierungspräsidenten schildert sie, dass ihr Sohn mit zwei Kollegen verhaftet wurde, nachdem sie um eine Lohnerhöhung gebeten hatten und dass die zwei Kollegen schon entlassen worden sind. Sie verweist, darauf, dass ihr Sohn im Krieg gewesen sei und sie sich über nichts mehr freuen würde, als ihren Sohn zu Weihnachten wieder bei sich zu haben.

Gesuch der Anna Hofmann ihren Sohn August Schreiber zu Weihnachten aus der Schutzhaft zu entlassen.
In ihrem Brief an den Regierungspräsidenten schildert sie, dass ihr Sohn mit zwei Kollegen verhaftet wurde, nachdem sie um eine Lohnerhöhung gebeten hatten und dass die zwei Kollegen schon entlassen worden sind. Sie verweist, darauf, dass ihr Sohn im Krieg gewesen sei und sie sich über nichts mehr freuen würde, als ihren Sohn zu Weihnachten wieder bei sich zu haben.


(Anlage zum Schreiben MdL Paul Röhle vom 10.04.1933)

Gesuch der Grete Pehlke, in dem sie um die Entlassung ihres Mannes Ernst Pehlke zu Weihnachten aus der Schutzhaft bittet. Sie verweist auf die von Innenminister Göring angeordnete Entlassungsaktion zu Weihnachten und bittet hier auch ihren Ehemann zu berücksichtigen. Als Grund führt sie den gemeinsamen dreijährigen Sohn an, der seinen Vater vermisst.

Schreiben des Regierungspräsidenten an Grete Pehlke, in dem er Ernst Pehlkes Kontakte zum Internationalen sozialistischen Kampfbund (ISK) und das Auffinden kommunistischer und marxistischer Literatur als Grund für die Inschutzhaftnahme aufführt. Weiterhin lehnt er den Entlassungsgesuch aus den genannten Gründen ab.

Der Grund für die Hausdruchsuchung und Inschutzhaftnahme Ernst Pehlkes am 13. Oktober 1933 liegt laut Polizeipräsident und Landrat in seiner Verbindung zum Internationalen sozialistischen Kampfbund (ISK), sowie dem wiederholten Auffinden von kommunistischer und marxistischer Literatur in seiner Wohnung.

Der Grund für die Hausdruchsuchung und Inschutzhaftnahme Ernst Pehlkes am 13. Oktober 1933 liegt laut Polizeipräsident und Landrat in seiner Verbindung zum Internationalen sozialistischen Kampfbund (ISK), sowie dem wiederholten Auffinden von kommunistischer und marxistischer Literatur in seiner Wohnung.






(Anlage zum Schreiben MdL Paul Röhle vom 10.04.1933)

Der Landrat antwortet auf die Beschwerde des Willi Breidenbach wegen dessen Inschutzhaftnahme am 16. Dezember 1933, dass Breidenbach als Intrigant bekannt sei und mehrere Verfahren gegen ihn laufen würde.
Außerdem sei am 16. Dezember alles mit rechter Ordnung zugegangen und die Schutzhaft sei zur Vermeidung von Unruhe in der Bevölkerung und wegen Verdunkelungsgefahr notwendig gewesen, weshalb er dazu raten würde, die Beschwerde abzuweisen.

Der Landrat antwortet auf die Beschwerde des Willi Breidenbach wegen dessen Inschutzhaftnahme am 16. Dezember 1933, dass Breidenbach als Intrigant bekannt sei und mehrere Verfahren gegen ihn laufen würde.
Außerdem sei am 16. Dezember alles mit rechter Ordnung zugegangen und die Schutzhaft sei zur Vermeidung von Unruhe in der Bevölkerung und wegen Verdunkelungsgefahr notwendig gewesen, weshalb er dazu raten würde, die Beschwerde abzuweisen.

Der Landrat antwortet auf die Beschwerde des Willi Breidenbach wegen dessen Inschutzhaftnahme am 16. Dezember 1933, dass Breidenbach als Intrigant bekannt sei und mehrere Verfahren gegen ihn laufen würde.
Außerdem sei am 16. Dezember alles mit rechter Ordnung zugegangen und die Schutzhaft sei zur Vermeidung von Unruhe in der Bevölkerung und wegen Verdunkelungsgefahr notwendig gewesen, weshalb er dazu raten würde, die Beschwerde abzuweisen.

Beschwerde des SA-Sturmmannes Willi Breidenbach über seine willkürliche Inschutzhaftnahme am 16. Dezember 1933.
In seinem Schreiben rekonstruiert Breidenbach die Vorfälle des Abends von seiner Abholung zum Verhör um 17 Uhr bis zu seiner Entlassung aus der Haft um 20 Uhr, sowie seine Beschwerde beim Amtsrichter über das Vorgehen des Ortsgruppenleiters Kreuter am 18. Dezember 1933.

Beschwerde des SA-Sturmmannes Willi Breidenbach über seine willkürliche Inschutzhaftnahme am 16. Dezember 1933.
In seinem Schreiben rekonstruiert Breidenbach die Vorfälle des Abends von seiner Abholung zum Verhör um 17 Uhr bis zu seiner Entlassung aus der Haft um 20 Uhr, sowie seine Beschwerde beim Amtsrichter über das Vorgehen des Ortsgruppenleiters Kreuter am 18. Dezember 1933.























Anlage zum Schreiben MdL Paul Röhle vom 10.04.1933)

Anlage zum Schreiben MdL Paul Röhle vom 10.04.1933)








Die Evangelische Kirche in Deutschland, Vertrauensstelle für Nassau Wiesbaden hat auf Grund der Mütternot eine Einladung des Ordenshauses der Evangelischen Michaelsbruderschaft angenommen und eine Erholungsfreizeit für 50 Mütter in Assenheim (bei Friedberg) durchgeführt.




















































Nach vermehrten Übergriffen auf jüdische Mitbürger in Oberaula in Folge derer es zu Unruhen in der Bevölkerung gekomen war, wurde der Oberlandjägermeister Krämer dorhin geschickt, um einen Nachtdienst einzurichten.
Krämer berichtet nun von einer Erpressung mit Waffengewalt des jüdischen Kaufmanns Julius Goldschmidt über 25 Reichsmark durch den SA-Mann Hans Riegelmann.

Nach vermehrten Übergriffen auf jüdische Mitbürger in Oberaula in Folge derer es zu Unruhen in der Bevölkerung gekomen war, wurde der Oberlandjägermeister Krämer dorhin geschickt, um einen Nachtdienst einzurichten.
Krämer berichtet nun von einer Erpressung mit Waffengewalt des jüdischen Kaufmanns Julius Goldschmidt über 25 Reichsmark durch den SA-Mann Hans Riegelmann.

Akte: "Sonder-Akten betreffend Störung der öffentilchen Ruhe und Ordnung ..."
Brief der Ehefrau des ehemaligen Polizeipräsidenten, Olga Hohenstein, an den Regierungspräsidenten in Kassel: Bitte um Rückgabe der mitgenommenen Gegenstände aus einer Haussuchung der Kasseler SS 35 in Hohensteins Haus.

Akte: "Sonder-Akten betreffend Störung der öffentilchen Ruhe und Ordnung ..."
Brief der Ehefrau des ehemaligen Polizeipräsidenten, Olga Hohenstein, an den Regierungspräsidenten in Kassel: Bitte um Rückgabe der mitgenommenen Gegenstände aus einer Haussuchung der Kasseler SS 35 in Hohensteins Haus.

Akte: "Sonder-Akten betreffend Störung der öffentilchen Ruhe und Ordnung ..."
Brief der Ehefrau des ehemaligen Polizeipräsidenten, Olga Hohenstein, an den Regierungspräsidenten in Kassel: Bitte um Rückgabe der mitgenommenen Gegenstände aus einer Haussuchung der Kasseler SS 35 in Hohensteins Haus.

Hermann Bauer
Hermann Bauer wird am 27. Juni 1897 in Marburg geboren. 1922 legt er die Buchdrucker-Meisterprüfung ab und übernimmt ein Jahr später die Druckerei seines Vaters.
Ab 1925 gibt er das liberale Hessische Tageblatt heraus. Auf Druck der NSDAP muss Bauer im April 1933 seine Zeitung schließen. Er arbeitet daraufhin als Drucker und als Journalist. Kurzzeitig wird er verhaftet, da er die Rede des Vizekanzlers Franz von Papen vor dem Marburger Universitätsbund vom 17. Juni 1934 vervielfältigt hat. Papen hatte in der Rede den Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda Joseph Goebbels angegriffen und der NSDAP Terror vorgeworfen.
Die amerikanische Militärregierung gibt Bauer am 4. September 1945 die Lizenz zur Herausgabe der Marburger Presse. Die Zeitung fusioniert 1951 mit der Oberhessischen Zeitung zur Oberhessischen Presse GmbH. Hier arbeitet Bauer bis 1953 als Geschäftsführer. Bauer engagiert sich auch politisch. Kurz nach dem Zweiten Weltkrieg gründet er gemeinsam mit anderen Bürgern den Staatspolitischen Ausschuss in Marburg. Einst Mitglied der Demokratischen Partei schließt er sich ab 1946 der LDP an. Für die Liberalen sitzt er auch bis 1948 in der Stadtverordnetenversammlung.
In Marburg ist Bauer besonders durch seine Aktivitäten als Lokalhistoriker und Stadtführer bekannt, weshalb er den Spitznahmen „Marburger Auskunftei“ trägt. Er stirbt am 16. Juli 1986.








Bevor Hermann Bauer seine Zeitungslizenz erhält, überprüft die amerikanische Militärregierung seine politische Vorgeschichte und seine fachliche Eignung.

Bevor Hermann Bauer seine Zeitungslizenz erhält, überprüft die amerikanische Militärregierung seine politische Vorgeschichte und seine fachliche Eignung.














Der Landrat stellt fest, dass die Anschuldigungen des Adolf Metzger bezüglich regierungsfeindlicher Aussagen des Gustav Sauer unberechtigt sind. Adolf Metzger wird vom Landrat als Denunziant und Schnüffler bezeichnet, sowie dafür kritisiert, dass er mit seiner Anzeige zum SS-Sturmbannführer und nicht zur Polizei ging.
Weiterhin wird das Verhalten der einzelnen Behörden in diesem Fall bemängelt, da es in der Stadt zu erheblicher Unruhe gekommen ist, nachdem SS, Polizei und sonstige Behörden nicht gut zusammengearbeitet haben und so zahlreiche Gerüchte nach außen gedrungen sind.

Der Landrat stellt fest, dass die Anschuldigungen des Adolf Metzger bezüglich regierungsfeindlicher Aussagen des Gustav Sauer unberechtigt sind. Adolf Metzger wird vom Landrat als Denunziant und Schnüffler bezeichnet, sowie dafür kritisiert, dass er mit seiner Anzeige zum SS-Sturmbannführer und nicht zur Polizei ging.
Weiterhin wird das Verhalten der einzelnen Behörden in diesem Fall bemängelt, da es in der Stadt zu erheblicher Unruhe gekommen ist, nachdem SS, Polizei und sonstige Behörden nicht gut zusammengearbeitet haben und so zahlreiche Gerüchte nach außen gedrungen sind.

Abschrift eines Zeitungsartikels über das Gespräch zwischen Gustav Sauer und dem jüdischen Professor Großmann vom 8. September 1933, das Adolf Metzger mitgehört hatte. Es wird geschrieben, dass Großmann abfällige Äußerungen gegen den Staat gemacht hätte und deshalb angezeigt worden wäre.

In seiner Stellungnahme zu der Anzeige Adolf Metzgers stellt Gustav Sauer den jüdischen Professor Großmann näher vor.
Danach beschreibt er den Verlauf des Gesprächs: Zunächst habe man über die aktuelle Situation Großmanns als Professor jüdischer Konfessionen in Deutschland gesprochen. Dann habe man kurz das Thema Reichsparteitag in Nürnberg gestreift, um sich weiter über eine Tagung des Vereins deutscher Chemiker in Würzburg zu unterhalten.
Die abfälligen Bemerkungen seien über die Tagung der Chemiker in Würzburg gefallen. Adolf Metzger müsse diese mit dem Reichsparteitag verwechselt haben.
Frau Odrich, die ebenfalls bei dem Gespräch anwesend war, bestätigt die Aussage Gustav Sauers.

In seiner Stellungnahme zu der Anzeige Adolf Metzgers stellt Gustav Sauer den jüdischen Professor Großmann näher vor.
Danach beschreibt er den Verlauf des Gesprächs: Zunächst habe man über die aktuelle Situation Großmanns als Professor jüdischer Konfessionen in Deutschland gesprochen. Dann habe man kurz das Thema Reichsparteitag in Nürnberg gestreift, um sich weiter über eine Tagung des Vereins deutscher Chemiker in Würzburg zu unterhalten.
Die abfälligen Bemerkungen seien über die Tagung der Chemiker in Würzburg gefallen. Adolf Metzger müsse diese mit dem Reichsparteitag verwechselt haben.
Frau Odrich, die ebenfalls bei dem Gespräch anwesend war, bestätigt die Aussage Gustav Sauers.

Aussage Adolf Metzgers bei der Polizei über ein Gespräch zwischen Gustav Sauer, dem jüdischen Professor Großmann und Frau Odrich, das er am 8. September 1933 im Kurhotel mitangehört hatte.
In diesem Gespräch sollen abfällige Bermerkungen über die Regierung und den Reichsparteitag in Nürnberg gefallen sein. Außerdem habe sich Großmann nach der Situation der jüdischen Mitbürger in Hersfeld erkundigt.

Aussage Adolf Metzgers bei der Polizei über ein Gespräch zwischen Gustav Sauer, dem jüdischen Professor Großmann und Frau Odrich, das er am 8. September 1933 im Kurhotel mitangehört hatte.
In diesem Gespräch sollen abfällige Bermerkungen über die Regierung und den Reichsparteitag in Nürnberg gefallen sein. Außerdem habe sich Großmann nach der Situation der jüdischen Mitbürger in Hersfeld erkundigt.



Direkt nach Kriegsende herrschen Reisebeschränkungen für alle Deutschen. Um Papier für den Druck der geplanten Marburger Presse aus Kassel besorgen zu können, erhält Hermann Bauer eine zweckgebundene und terminlich eingegrenzte Ausnahmegenehmigung.

Direkt nach Kriegsende herrschen Reisebeschränkungen für alle Deutschen. Um Papier für den Druck der geplanten Marburger Presse aus Kassel besorgen zu können, erhält Hermann Bauer eine zweckgebundene und terminlich eingegrenzte Ausnahmegenehmigung.

Der Polizeipräsident begründet die Vorkommnisse vom 26. August 1933 gegen den jüdischen Mitbürger Walter Lieberg damit, dass dieser, obwohl er verheiratet ist, eine intime Beziehung zu einem deutschen Mädchen gehabt habe, was für Unruhe in der Bevölkerung gesorgt habe. Walter Lieberg habe deshalb in Schutzhaft genommen werden müssen, sei aber am 28. August 1933 wieder entlassen worden.
Gegen Kurt Kaufmann lägen keine Beschwerden oder Anzeigen vor, weshalb dieser gefahrlos zurückkehren könne.

Der Polizeipräsident begründet die Vorkommnisse vom 26. August 1933 gegen den jüdischen Mitbürger Walter Lieberg damit, dass dieser, obwohl er verheiratet ist, eine intime Beziehung zu einem deutschen Mädchen gehabt habe, was für Unruhe in der Bevölkerung gesorgt habe. Walter Lieberg habe deshalb in Schutzhaft genommen werden müssen, sei aber am 28. August 1933 wieder entlassen worden.
Gegen Kurt Kaufmann lägen keine Beschwerden oder Anzeigen vor, weshalb dieser gefahrlos zurückkehren könne.








Die erste „Marburger Pressekonferenz“ findet im Oktober 1945 statt. Amerikanische Presseoffiziere laden Verleger und Redakteure aller in der amerikanischen Zone zugelassenen Zeitungen nach Marburg ein, um über mehrere Tage die Zukunft des deutschen Pressewesens und Probleme beim Wiederaufbau einer demokratischen Presse zu diskutieren.

Die erste „Marburger Pressekonferenz“ findet im Oktober 1945 statt. Amerikanische Presseoffiziere laden Verleger und Redakteure aller in der amerikanischen Zone zugelassenen Zeitungen nach Marburg ein, um über mehrere Tage die Zukunft des deutschen Pressewesens und Probleme beim Wiederaufbau einer demokratischen Presse zu diskutieren.





Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über Diskrimierungen von jüdischen Mitbrürgern in Neuengronau.
Bauern wurden hier daran gehindert bei einem jüdischen Viehändler einzukaufen.

Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über Diskrimierungen von jüdischen Mitbrürgern in Sterbfritz.
Seit dem Spätsommer des vergangenen Jahres 1933 finden wiederholt Übergriffe auf die jüdische Bevölkerung von Sterbfritz statt, die in den vergangenen Tagen wieder zugenommen haben. Bei insgesamt 13 Familien kam es zu Sachbeschädigungen, in einzelnen Fällen sogar zu Misshandlungen. Der Verein bittet daher um ein schnelles Einschreiten der staatlichen Behörden, weil die jüdische Bevölkerung von Sterbfritz sehr verängstigt ist.

Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über Diskrimierungen von jüdischen Mitbrürgern in Sterbfritz.
Seit dem Spätsommer des vergangenen Jahres 1933 finden wiederholt Übergriffe auf die jüdische Bevölkerung von Sterbfritz statt, die in den vergangenen Tagen wieder zugenommen haben. Bei insgesamt 13 Familien kam es zu Sachbeschädigungen, in einzelnen Fällen sogar zu Misshandlungen. Der Verein bittet daher um ein schnelles Einschreiten der staatlichen Behörden, weil die jüdische Bevölkerung von Sterbfritz sehr verängstigt ist.

Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über Diskrimierungen von jüdischen Mitbrürgern in Sterbfritz.
Seit dem Spätsommer des vergangenen Jahres 1933 finden wiederholt Übergriffe auf die jüdische Bevölkerung von Sterbfritz statt, die in den vergangenen Tagen wieder zugenommen haben. Bei insgesamt 13 Familien kam es zu Sachbeschädigungen, in einzelnen Fällen sogar zu Misshandlungen. Der Verein bittet daher um ein schnelles Einschreiten der staatlichen Behörden, weil die jüdische Bevölkerung von Sterbfritz sehr verängstigt ist.

Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über Diskrimierungen von jüdischen Mitbrürgern in Vollmerz.
Ein nationalsozialistischer Redner hatte am 5. März 1934 damit gedroht, die Namen aller christlichen Mitbürger zu veröffentlichen, die weiterhin bei jüdischen Mitbürgern einkaufen.

Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über Diskrimierungen von jüdischen Mitbrürgern in Weipertz.
Am Ortseingang von Weipertz steht ein Schild, welches jüdischen Mitbürgern den Zutritt verbietet.


Prozessakte: "Dienststrafverfahren gegen den Polizeipräsidenten a. D. Dr. Hohenstein".
Urteil der Dienststrafkammer Koblenz im Dienststrafverfahren gegen den Polizeipräsidenten a. D. Dr. Adolf Hohenstein: Verlust des Ruhegehalts, Verlust der Hinterbliebenenversorgung, Verlust der Amtsbezeichnung.

Prozessakte: "Dienststrafverfahren gegen den Polizeipräsidenten a. D. Dr. Hohenstein".
Urteil der Dienststrafkammer Koblenz im Dienststrafverfahren gegen den Polizeipräsidenten a. D. Dr. Adolf Hohenstein: Verlust des Ruhegehalts, Verlust der Hinterbliebenenversorgung, Verlust der Amtsbezeichnung.

Prozessakte: "Dienststrafverfahren gegen den Polizeipräsidenten a. D. Dr. Hohenstein".
Urteil der Dienststrafkammer Koblenz im Dienststrafverfahren gegen den Polizeipräsidenten a. D. Dr. Adolf Hohenstein: Verlust des Ruhegehalts, Verlust der Hinterbliebenenversorgung, Verlust der Amtsbezeichnung.

Prozessakte: "Dienststrafverfahren gegen den Polizeipräsidenten a. D. Dr. Hohenstein".
Urteil der Dienststrafkammer Koblenz im Dienststrafverfahren gegen den Polizeipräsidenten a. D. Dr. Adolf Hohenstein: Verlust des Ruhegehalts, Verlust der Hinterbliebenenversorgung, Verlust der Amtsbezeichnung.

Prozessakte: "Dienststrafverfahren gegen den Polizeipräsidenten a. D. Dr. Hohenstein".
Urteil der Dienststrafkammer Koblenz im Dienststrafverfahren gegen den Polizeipräsidenten a. D. Dr. Adolf Hohenstein: Verlust des Ruhegehalts, Verlust der Hinterbliebenenversorgung, Verlust der Amtsbezeichnung.

Prozessakte: "Dienststrafverfahren gegen den Polizeipräsidenten a. D. Dr. Hohenstein".
Urteil der Dienststrafkammer Koblenz im Dienststrafverfahren gegen den Polizeipräsidenten a. D. Dr. Adolf Hohenstein: Verlust des Ruhegehalts, Verlust der Hinterbliebenenversorgung, Verlust der Amtsbezeichnung.

Prozessakte: "Dienststrafverfahren gegen den Polizeipräsidenten a. D. Dr. Hohenstein".
Urteil der Dienststrafkammer Koblenz im Dienststrafverfahren gegen den Polizeipräsidenten a. D. Dr. Adolf Hohenstein: Verlust des Ruhegehalts, Verlust der Hinterbliebenenversorgung, Verlust der Amtsbezeichnung.

Prozessakte: "Dienststrafverfahren gegen den Polizeipräsidenten a. D. Dr. Hohenstein".
Urteil der Dienststrafkammer Koblenz im Dienststrafverfahren gegen den Polizeipräsidenten a. D. Dr. Adolf Hohenstein: Verlust des Ruhegehalts, Verlust der Hinterbliebenenversorgung, Verlust der Amtsbezeichnung.

Prozessakte: "Dienststrafverfahren gegen den Polizeipräsidenten a. D. Dr. Hohenstein".
Urteil der Dienststrafkammer Koblenz im Dienststrafverfahren gegen den Polizeipräsidenten a. D. Dr. Adolf Hohenstein: Verlust des Ruhegehalts, Verlust der Hinterbliebenenversorgung, Verlust der Amtsbezeichnung.

Prozessakte: "Dienststrafverfahren gegen den Polizeipräsidenten a. D. Dr. Hohenstein".
Urteil der Dienststrafkammer Koblenz im Dienststrafverfahren gegen den Polizeipräsidenten a. D. Dr. Adolf Hohenstein: Verlust des Ruhegehalts, Verlust der Hinterbliebenenversorgung, Verlust der Amtsbezeichnung.

Prozessakte: "Dienststrafverfahren gegen den Polizeipräsidenten a. D. Dr. Hohenstein".
Urteil der Dienststrafkammer Koblenz im Dienststrafverfahren gegen den Polizeipräsidenten a. D. Dr. Adolf Hohenstein: Verlust des Ruhegehalts, Verlust der Hinterbliebenenversorgung, Verlust der Amtsbezeichnung.

Prozessakte: "Dienststrafverfahren gegen den Polizeipräsidenten a. D. Dr. Hohenstein".
Urteil der Dienststrafkammer Koblenz im Dienststrafverfahren gegen den Polizeipräsidenten a. D. Dr. Adolf Hohenstein: Verlust des Ruhegehalts, Verlust der Hinterbliebenenversorgung, Verlust der Amtsbezeichnung.

Prozessakte: "Dienststrafverfahren gegen den Polizeipräsidenten a. D. Dr. Hohenstein".
Urteil der Dienststrafkammer Koblenz im Dienststrafverfahren gegen den Polizeipräsidenten a. D. Dr. Adolf Hohenstein: Verlust des Ruhegehalts, Verlust der Hinterbliebenenversorgung, Verlust der Amtsbezeichnung.

Prozessakte: "Dienststrafverfahren gegen den Polizeipräsidenten a. D. Dr. Hohenstein".
Urteil der Dienststrafkammer Koblenz im Dienststrafverfahren gegen den Polizeipräsidenten a. D. Dr. Adolf Hohenstein: Verlust des Ruhegehalts, Verlust der Hinterbliebenenversorgung, Verlust der Amtsbezeichnung.

Prozessakte: "Dienststrafverfahren gegen den Polizeipräsidenten a. D. Dr. Hohenstein".
Urteil der Dienststrafkammer Koblenz im Dienststrafverfahren gegen den Polizeipräsidenten a. D. Dr. Adolf Hohenstein: Verlust des Ruhegehalts, Verlust der Hinterbliebenenversorgung, Verlust der Amtsbezeichnung.

Prozessakte: "Dienststrafverfahren gegen den Polizeipräsidenten a. D. Dr. Hohenstein".
Urteil der Dienststrafkammer Koblenz im Dienststrafverfahren gegen den Polizeipräsidenten a. D. Dr. Adolf Hohenstein: Verlust des Ruhegehalts, Verlust der Hinterbliebenenversorgung, Verlust der Amtsbezeichnung.

Prozessakte: "Dienststrafverfahren gegen den Polizeipräsidenten a. D. Dr. Hohenstein".
Urteil der Dienststrafkammer Koblenz im Dienststrafverfahren gegen den Polizeipräsidenten a. D. Dr. Adolf Hohenstein: Verlust des Ruhegehalts, Verlust der Hinterbliebenenversorgung, Verlust der Amtsbezeichnung.

Prozessakte: "Dienststrafverfahren gegen den Polizeipräsidenten a. D. Dr. Hohenstein".
Urteil der Dienststrafkammer Koblenz im Dienststrafverfahren gegen den Polizeipräsidenten a. D. Dr. Adolf Hohenstein: Verlust des Ruhegehalts, Verlust der Hinterbliebenenversorgung, Verlust der Amtsbezeichnung.

Prozessakte: "Dienststrafverfahren gegen den Polizeipräsidenten a. D. Dr. Hohenstein".
Urteil der Dienststrafkammer Koblenz im Dienststrafverfahren gegen den Polizeipräsidenten a. D. Dr. Adolf Hohenstein: Verlust des Ruhegehalts, Verlust der Hinterbliebenenversorgung, Verlust der Amtsbezeichnung.



Prozessakte: "Dienststrafverfahren gegen den Polizeioberst a. D. Schulz [zu Kassel], 1934-35".
Preußischer Minister des Innern: Einleitung des Dienststrafverfahrens gegen den ehemaligen Polizei-Oberstleutnant Otto Schulz wegen Pflichtverletzung im Amt aufgrund "marxistischer Einstellung".

Prozessakte: "Dienststrafverfahren gegen den Polizeioberst a. D. Schulz [zu Kassel], 1934-35".
Preußischer Minister des Innern: Einleitung des Dienststrafverfahrens gegen den ehemaligen Polizei-Oberstleutnant Otto Schulz wegen Pflichtverletzung im Amt aufgrund "marxistischer Einstellung".

Prozessakte: "Dienststrafverfahren gegen den Polizeioberst a. D. Schulz [zu Kassel], 1934-35".
Preußischer Minister des Innern: Einleitung des Dienststrafverfahrens gegen den ehemaligen Polizei-Oberstleutnant Otto Schulz wegen Pflichtverletzung im Amt aufgrund "marxistischer Einstellung".

Prozessakte: "Dienststrafverfahren gegen den Polizeioberst a. D. Schulz [zu Kassel], 1934-35".
Preußischer Minister des Innern: Einleitung des Dienststrafverfahrens gegen den ehemaligen Polizei-Oberstleutnant Otto Schulz wegen Pflichtverletzung im Amt aufgrund "marxistischer Einstellung".






Bericht, dass die Täter, die die Fensterscheiben in Felsberg zertrümmert haben, nicht ermittelt werden konnten.
Felsberg habe sehr viele jüdische Einwohner mit hohem wirtschaftlichen Einfluss, weshalb selbst Nationalsozialisten hier "judenfreundlich" seien. Daher sei die Erregung in der Bevölkerung gegen das Wiedererstarken der jüdischen Mitbürger sehr groß. Es sei eine strenge Ermahnung ausgesprochen worden, weshalb mit weiteren Übergriffen nicht mehr zu rechnen sei.

Meldung, dass in der Nacht vom 22. auf den 23. März 1934 bei sechs jüdischen Familien Fensterscheiben und Schaufensterscheiben zertrümmert worden wären. Auch in der Synagoge seien sechs Scheiben zerstört worden. Verdächtigt werden zwei Angehörige der NSDAP. Die Bevölkerung unterstütze ein solches Vorgehen nicht.

Der Landrat verweist darauf, dass die Schilder der allgemeinen Einstellung der NSDAP entsprächen und es keinen Anlass für eine polizeiliche Verfügung zur zwangsweisen Entfernung der Schilder gäbe, da sie zu keiner Unruhe in der Bevölkerung führen. Die NSDAP sei jedoch aufgefordert worden, die Schilder freiwillig zu entfernen.
Weiterhin berichtet der Landrat, dass wenige Tage zuvor Fensterscheiben in jüdischen Geschäften und Wohnhäusern, sowie der Synagoge zertrümmert worden seien.











Der Landrat teilt mit, dass laut dem Oberstaatsanwalt das Verfahren wegen des Einbruchs in die Synagoge in Hüttengesäss wohl wegen Mangels an Beweisen eingestellt werden wird.

Der Landrat teilt mit, dass laut dem Oberstaatsanwalt das Verfahren wegen des Einbruchs in die Synagoge in Hüttengesäss wohl wegen Mangels an Beweisen eingestellt werden wird.

Der Polizeidirektor teilt mit, dass ihm bisher von dem Einbruch in die Synagoge in Hüttengesäss noch nichts bekannt war.
Er beschreibt die bisherigen Ermittlungsergebnisse und erwähnt, dass auf Grund dieser in der Bevölkerung der Verdacht aufgekommen sei, der Einbruch sei von den jüdischen Mitbürgern fingiert worden, da ein Fenster offen gestanden habe und die gestohlenen Sachen wohl offen herumlagen.

Der Landrat teilt mit, dass er bisher von dem Vorfall noch nichts wusste und beauftragt den zuständigen Gendarmeriebeamten mit Ermittlungen.

Schreiben und Stellungnahme des Vorsteheramtes der Israeliten zu Haunau zu dem Einbruch mit Diebstahl und Sachbeschädigung in die Synagoge in Hüttengesäss, sowie zu den bisherigen Ermittlungen und dem Verhalten der zuständigen Behörden.

Schreiben und Stellungnahme des Vorsteheramtes der Israeliten zu Haunau zu dem Einbruch mit Diebstahl und Sachbeschädigung in die Synagoge in Hüttengesäss, sowie zu den bisherigen Ermittlungen und dem Verhalten der zuständigen Behörden.

Bericht über den bisherigen Ermittlungsstand betreffen den Einbruch mit Diebstahl und Sachbeschädigung in die Synagoge in Hüttengesäss.
Es handelt sich vermutlich um zwei Täter, die alles gestohlen haben, was nicht befestigt oder weggeschlossen war. Außerdem haben sie verschiedene Gegestände in der Synagoge beschädigt oder zerstört.






























Meldung, dass der SA-Scharführer Weigand in der Nacht vom 2. auf den 3. März in Sterbfritz von einer unbekannten Person niedergeschlagen wurde. Verdächtigt wird der jüdische Mitbürger Rolf Schuster, gegen den aus Mangel an Beweisen jedoch noch kein Haftbefehl erlassen werden konnte.
Die Bevölkerung sei auf Grund dieses Vorfalls sehr erregt, woraufhin bei verschiedenen jüdischen Mitbürgern Fensterscheiben zertrümmert wurden und Rolf Schuster in Schutzhaft genommen werden musste.

Der Lagebericht des amerikanischen Besatzungsoffiziers Samuel B. Knoll über die Verwaltungssituation in Marburg zählt die typischen Probleme des Neubeginns im Juni 1945 auf:
Entnazifizierungfragen: wer ist das Personal, mit dem man zusammenarbeiten will? Welche Rolle haben die Leute während der NS-Zeit gespielt? Wessen Urteil kann man bei ihrer Überprüfung trauen?
Fortgesetzter Widerstand gegen die Besatzungsmacht: Wer steckt hinter Sabotageakten und Anschlägen auf amerikanische Hilfslieferungen?
Neue demokratische Strukturen: Die Bildung des Staatspolitischen Ausschuss in Marburg führt zu Spannungen zwischen diesem Ausschuss und Bürgermeister Eugen Siebecke, weil der Staatspolitische Ausschuss sich mehr Einfluss anmaßt, als der Bürgermeister ihm zugestehen möchte. Die amerikanische Militärregierung genehmigt zwar den Ausschuss, stellt sich aber hinter Siebecke.

Der Lagebericht des amerikanischen Besatzungsoffiziers Samuel B. Knoll über die Verwaltungssituation in Marburg zählt die typischen Probleme des Neubeginns im Juni 1945 auf:
Entnazifizierungfragen: wer ist das Personal, mit dem man zusammenarbeiten will? Welche Rolle haben die Leute während der NS-Zeit gespielt? Wessen Urteil kann man bei ihrer Überprüfung trauen?
Fortgesetzter Widerstand gegen die Besatzungsmacht: Wer steckt hinter Sabotageakten und Anschlägen auf amerikanische Hilfslieferungen?
Neue demokratische Strukturen: Die Bildung des Staatspolitischen Ausschuss in Marburg führt zu Spannungen zwischen diesem Ausschuss und Bürgermeister Eugen Siebecke, weil der Staatspolitische Ausschuss sich mehr Einfluss anmaßt, als der Bürgermeister ihm zugestehen möchte. Die amerikanische Militärregierung genehmigt zwar den Ausschuss, stellt sich aber hinter Siebecke.

Der Lagebericht des amerikanischen Besatzungsoffiziers Samuel B. Knoll über die Verwaltungssituation in Marburg zählt die typischen Probleme des Neubeginns im Juni 1945 auf:
Entnazifizierungfragen: wer ist das Personal, mit dem man zusammenarbeiten will? Welche Rolle haben die Leute während der NS-Zeit gespielt? Wessen Urteil kann man bei ihrer Überprüfung trauen?
Fortgesetzter Widerstand gegen die Besatzungsmacht: Wer steckt hinter Sabotageakten und Anschlägen auf amerikanische Hilfslieferungen?
Neue demokratische Strukturen: Die Bildung des Staatspolitischen Ausschuss in Marburg führt zu Spannungen zwischen diesem Ausschuss und Bürgermeister Eugen Siebecke, weil der Staatspolitische Ausschuss sich mehr Einfluss anmaßt, als der Bürgermeister ihm zugestehen möchte. Die amerikanische Militärregierung genehmigt zwar den Ausschuss, stellt sich aber hinter Siebecke.

Der Lagebericht des amerikanischen Besatzungsoffiziers Samuel B. Knoll über die Verwaltungssituation in Marburg zählt die typischen Probleme des Neubeginns im Juni 1945 auf:
Entnazifizierungfragen: wer ist das Personal, mit dem man zusammenarbeiten will? Welche Rolle haben die Leute während der NS-Zeit gespielt? Wessen Urteil kann man bei ihrer Überprüfung trauen?
Fortgesetzter Widerstand gegen die Besatzungsmacht: Wer steckt hinter Sabotageakten und Anschlägen auf amerikanische Hilfslieferungen?
Neue demokratische Strukturen: Die Bildung des Staatspolitischen Ausschuss in Marburg führt zu Spannungen zwischen diesem Ausschuss und Bürgermeister Eugen Siebecke, weil der Staatspolitische Ausschuss sich mehr Einfluss anmaßt, als der Bürgermeister ihm zugestehen möchte. Die amerikanische Militärregierung genehmigt zwar den Ausschuss, stellt sich aber hinter Siebecke.





Bürgermeister und Staatspolitischer Ausschuss in Marburg arbeiten eng zusammen. Ob bei Wohnraumzuweisungen, Lebensmittelzuteilung oder hier bei der Frage, wer am bedürftigsten ist und einer Anstellung in den amerikanischen Militärküchen bedarf: der Staatspolitische Ausschuss gibt stets sein Votum ab.

Abschrift eines Zeitungsartikels über das Gespräch zwischen Gustav Sauer und dem jüdischen Professor Großmann vom 8. September 1933, das Adolf Metzger mitgehört hatte. Es wird geschrieben, dass Großmann abfällige Äußerungen gegen den Staat gemacht hätte und deshalb angezeigt worden wäre.







Nachdem Marburgs Oberbürgermeister sich vom Staatspolitischen Ausschuss zeitweise in seiner Kompetenz angegriffen fühlt, sichert ihm der zuständige Besatzungsoffizier zu, dass die Funktion des Gremiums rein beratend sei.



Polizeipräsident Pfeffer schreibt zu den Vorfällen in der jüdischen Pension Löhnberg in Styrck, dass die Täter wahrscheinlich in Brilon zu suchen seien, da der von ihnen gesuchte jüdische Steesmann aus Medeberg bei Brilon käme und dort durch zahlreiche Beziehungen zu deutschen Mädchen unangenehm aufgefallen wäre. Die Ermittlungen seien den Behörden in Arnsberg übertragen worden.
Pfeffer zweifelt an dem Bericht über die zertrümmerten Fensterscheiben, da die Besitzerin der Pension, die jüdische Witwe Löhnberg, diese nicht gehört habe und außerdem kein Gegenstand mit dem sie hätte eingeworfen werden können in dem dazgehörigen Zimmer gefunden wurde. Zudem seien alle Zeugen jüdische Mitbürger, was Pfeffers Meinung nach den Wahrheitsgehalt ihrer Aussagen nicht gerade zu erhöhen scheint.

Polizeipräsident Pfeffer schreibt zu den Vorfällen in der jüdischen Pension Löhnberg in Styrck, dass die Täter wahrscheinlich in Brilon zu suchen seien, da der von ihnen gesuchte jüdische Steesmann aus Medeberg bei Brilon käme und dort durch zahlreiche Beziehungen zu deutschen Mädchen unangenehm aufgefallen wäre. Die Ermittlungen seien den Behörden in Arnsberg übertragen worden.
Pfeffer zweifelt an dem Bericht über die zertrümmerten Fensterscheiben, da die Besitzerin der Pension, die jüdische Witwe Löhnberg, diese nicht gehört habe und außerdem kein Gegenstand mit dem sie hätte eingeworfen werden können in dem dazgehörigen Zimmer gefunden wurde. Zudem seien alle Zeugen jüdische Mitbürger, was Pfeffers Meinung nach den Wahrheitsgehalt ihrer Aussagen nicht gerade zu erhöhen scheint.

Hauptwachtmeister Jentsch berichtet dem Landrat über die Vorfälle in der jüdischen Pension Löhnberg in Styrck. Er schreibt, dass Schüsse gefallen und zwei Fenster zertrümmert worden seien. Außerdem gibt er die Aussage des jüdischen Kurgastes Dr. Hermann Ferse über zwei unbekannte Eindringlinge wieder, die Einlass in die Pension verlangt und die Bewohner nach Waffen durchsucht haben. Diese Aussage wurde von fünf weiteren, aufgezählten Personen bestätigt .

Hauptwachtmeister Jentsch berichtet dem Landrat über die Vorfälle in der jüdischen Pension Löhnberg in Styrck. Er schreibt, dass Schüsse gefallen und zwei Fenster zertrümmert worden seien. Außerdem gibt er die Aussage des jüdischen Kurgastes Dr. Hermann Ferse über zwei unbekannte Eindringlinge wieder, die Einlass in die Pension verlangt und die Bewohner nach Waffen durchsucht haben. Diese Aussage wurde von fünf weiteren, aufgezählten Personen bestätigt .

Dr. Hermann Ferse sagt über die Ereignisse in der Nacht vom 17. auf den 18. August 1935 in der jüdischen Pension Löhnberg in Styrck aus, in der er selbst als Kurgast weilte.
Gegen halb vier Uhr früh verlangten zwei Personen, davon eine in Uniform, Einlass in die Pension. Sie seien auf der Suche nach einem gewissen Stenzmann aus Medebach. Dabei wollten die beiden unbekannten Personen nicht erkannt werden, weshalb sie verboten Licht zu machen. Als sie merkten, dass der Gesuchte nicht anwesend war, verschwanden sie wieder.
Ein Teil der jüdischen Kurgäste war nach diesem Vorgang, dem mehrere Schüsse vorausgegangen waren, so verängstlicht, dass sie sofort abreisten.

Dr. Hermann Ferse sagt über die Ereignisse in der Nacht vom 17. auf den 18. August 1935 in der jüdischen Pension Löhnberg in Styrck aus, in der er selbst als Kurgast weilte.
Gegen halb vier Uhr früh verlangten zwei Personen, davon eine in Uniform, Einlass in die Pension. Sie seien auf der Suche nach einem gewissen Stenzmann aus Medebach. Dabei wollten die beiden unbekannten Personen nicht erkannt werden, weshalb sie verboten Licht zu machen. Als sie merkten, dass der Gesuchte nicht anwesend war, verschwanden sie wieder.
Ein Teil der jüdischen Kurgäste war nach diesem Vorgang, dem mehrere Schüsse vorausgegangen waren, so verängstlicht, dass sie sofort abreisten.

Der Polizeipräsident begründet die Vorkommnisse vom 26. August 1933 gegen den jüdischen Mitbürger Walter Lieberg damit, dass dieser, obwohl er verheiratet ist, eine intime Beziehung zu einem deutschen Mädchen gehabt habe, was für Unruhe in der Bevölkerung gesorgt habe. Walter Lieberg habe deshalb in Schutzhaft genommen werden müssen, sei aber am 28. August 1933 wieder entlassen worden.
Gegen Kurt Kaufmann lägen keine Beschwerden oder Anzeigen vor, weshalb dieser gefahrlos zurückkehren könne.

Der Polizeipräsident begründet die Vorkommnisse vom 26. August 1933 gegen den jüdischen Mitbürger Walter Lieberg damit, dass dieser, obwohl er verheiratet ist, eine intime Beziehung zu einem deutschen Mädchen gehabt habe, was für Unruhe in der Bevölkerung gesorgt habe. Walter Lieberg habe deshalb in Schutzhaft genommen werden müssen, sei aber am 28. August 1933 wieder entlassen worden.
Gegen Kurt Kaufmann lägen keine Beschwerden oder Anzeigen vor, weshalb dieser gefahrlos zurückkehren könne.

Das sofortige Verbot der NSDAP und ihrer Gliederungen war nur der erste Schritt zur Entnazifizierung Deutschlands.














Erneute Ablehnung der Beschwerde durch den Regierungspräsidenten, "da Schutzhaft aus Gründen der öffentlichen Sicherheit zur Zeit nicht aufgehoben werden kann".

Erneute Ablehnung der Beschwerde durch den Regierungspräsidenten, "da Schutzhaft aus Gründen der öffentlichen Sicherheit zur Zeit nicht aufgehoben werden kann".







Der Bund der Heimatvertriebenene und Entrechteten, 1950 in Schleswig-Holstein gegründet, ist die erste überregionale Flüchtlingspartei, die landesweit Wähler findet. Ihr Dilemma ist, dass sie mit wachsendem Wohlstand und sozialpolitischen Erfolgen ihre Wählerschaft verliert.










Prozessakte: "Rechtsstreit des preuss. Staates gegen den Pol.-Präs. a. D. Dr. Hohenstein und Pol.-Oberst a. D. Schulz".
Mitteilung der Dienststrafkammer Koblenz an den Regierungspäsidenten in Kassel über das Urteil im Dienststrafverfahren gegen den Poliezipräsident a. D. Hohenstein: Aberkennung des Ruhegehalts, der Hinterbliebenenversorgung und der Amtsbezeichung. Der Aufenthaltsort Hohensteins ist den Behörden zu dieser Zeit unbekannt.

Prozessakte: "Rechtsstreit des preuss. Staates gegen den Pol.-Präs. a. D. Dr. Hohenstein und Pol.-Oberst a. D. Schulz".
Mitteilung der Dienststrafkammer Koblenz an den Regierungspäsidenten in Kassel über das Urteil im Dienststrafverfahren gegen den Poliezipräsident a. D. Hohenstein: Aberkennung des Ruhegehalts, der Hinterbliebenenversorgung und der Amtsbezeichung. Der Aufenthaltsort Hohensteins ist den Behörden zu dieser Zeit unbekannt.

Friedrich Happich wird als Sohn eines Superintendenten am 14. August 1883 in Speckswinkel, Kreis Kirchhain, geboren. Er studiert Theologie an den Universitäten in Marburg, Leipzig und Erlangen.
Das Hessische Brüderhaus, Ausbildungsstätte für Diakone, stellt ihn im April 1913 als zweiten Pfarrer der Anstalten Hephata in Treysa ein. Hephata gehört zur Innere Mission der Landeskirche und kümmert sich um Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung. Zu Happichs Aufgaben gehört die Leitung der Anstalt für geistig Behinderte. 1923 steigt er zum Vorsteher des Hessischen Brüderhauses und Direktor der Anstalten Hephata auf.
1935 lässt er sich zum Vorsitzenden des Landeskirchenausschusses der Evangelischen Kirche Kurhessen-Waldeck (EKKW), einer Einrichtung der Nationalsozialisten, wählen. Der Ausschuss übt faktisch die Kirchenleitung aus. Happich kann sich mit einigen Aspekten der NS-Ideologie anfreunden. So tritt er für die Sterilisierung geistig Behinderter ein. 1939 unterzeichnet er die Godesberger Erklärung von Reichskirchenminister Hanns Kerrl. Der Minister hat fünf Grundsätze zum Verhältnis zwischen christlichem Glauben und NS-Ideologie entwickelt. Darin wird der „politische Universalismus römischer und weltprotestantischer Prägung“ abgelehnt und der Kampf der nationalsozialistischen Weltanschauung gegen „den politischen und geistigen Einfluss der jüdischen Rasse auf unser völkisches Leben“ betont.
Bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges bleibt Happich Vorsitzender des NS-Landeskirchenausschusses, beteiligt sich dann jedoch tatkräftig an der Neuorganisation der EKKW wie auch der Evangelischen Kirche in Deutschland. Im September 1945 wird er auf einer Notsynode zum Ersten Präses der Landessynode der EKKW gewählt und organisiert maßgeblich die erste Nachkriegskonferenz der evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), die Ende August 1945 in Treysa stattfindet. Im Mai 1946 ernennt ihn Landesbischof Theophil Wurm zum Kirchenrat. Am 4. April 1951 stirbt Happich in Treysa.

Lebenslauf des Friedemann Philipp Boschwitz, Diss. S. 87
Literatur: Zum Fall Dr, Boschwitz siehe: Margret Lemberg, "... eines deutschen akademischen Grades unwürdig". Die Entziehung des Doktortitels an der Philipps-Universität Marburfg 1933-1945, Marburg 2002, S. 56-59

Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über Diskrimierungen von jüdischen Mitbrürgern in Vollmerz.
Ein nationalsozialistischer Redner hatte am 5. März 1934 damit gedroht, die Namen aller christlichen Mitbürger zu veröffentlichen, die weiterhin bei jüdischen Mitbürgern einkaufen.

Der Landrat teilt mit, dass die "Judenordnung" der Stadt Felsberg als Ortssatzung keine Rechtswirksamkeit hat und der Entwurf zurückgezogen worden ist.


Evangelische Kirche und Nationalsozialismus: Wenige Tage vor der deutschen Kapitulation sieht sich die evangelische Kirche in Marburg in „Gewissensnot“, ob sie dem Regime als Obrigkeit noch zu Gehorsam verpflichtet sei. Superintendent Gottfried Schmidmann, ein Mann der Bekennenden Kirche, die zumindest passiven Widerstand in der Diktatur geleistet hatte, bittet die Theologische Fakultät der Universität Marburg daher um eine Stellungnahme.


Titelblatt der Dissertation "Julius Wellhausen, Motive und Maßstäbe seiner Geschichtsschreibung" von Friedemann Boschwitz, vorgelegt im Jahr 1938 in Marburg
Literatur: Zum Fall Dr, Boschwitz siehe: Margret Lemberg, "... eines deutschen akademischen Grades unwürdig". Die Entziehung des Doktortitels an der Philipps-Universität Marburfg 1933-1945, Marburg 2002, S. 56-59

Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über Diskrimierungen von jüdischen Mitbrürgern in Weipertz.
Am Ortseingang von Weipertz steht ein Schild, welches jüdischen Mitbürgern den Zutritt verbietet.

"Judenordnung" der Stadt Jesberg, die den weiteren Zuzug von jüdischen Mitbürgern verbietet und die jüdischen Einwohner, sowie andere Einwohner, die Kontakt mit ihnen haben, diskriminiert.
Die "Judenordnung" von Jesberg weist eine starke Ähnlichkeit zu der "Judenordnung" von Felsberg auf (Dokument 2).







In seinem Brief bittet Friedemann Boschwitz um die Austellung des ihm nach dem Druck seiner Dissertation im Jahre 1938 zweifellos zustehenden Doktordiploms. Am elften September 1946 wird von der Dekanatssekretärin eine positive Antwort aufgesetzt.
Literatur: Zum Fall Dr, Boschwitz siehe: Margret Lemberg, "... eines deutschen akademischen Grades unwürdig". Die Entziehung des Doktortitels an der Philipps-Universität Marburfg 1933-1945, Marburg 2002, S. 56-59

In seinem Brief bittet Friedemann Boschwitz um die Austellung des ihm nach dem Druck seiner Dissertation im Jahre 1938 zweifellos zustehenden Doktordiploms. Am elften September 1946 wird von der Dekanatssekretärin eine positive Antwort aufgesetzt.
Literatur: Zum Fall Dr, Boschwitz siehe: Margret Lemberg, "... eines deutschen akademischen Grades unwürdig". Die Entziehung des Doktortitels an der Philipps-Universität Marburfg 1933-1945, Marburg 2002, S. 56-59

Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über Diskrimierungen von jüdischen Mitbrürgern in Sterbfritz.
Seit dem Spätsommer des vergangenen Jahres 1933 finden wiederholt Übergriffe auf die jüdische Bevölkerung von Sterbfritz statt, die in den vergangenen Tagen wieder zugenommen haben. Bei insgesamt 13 Familien kam es zu Sachbeschädigungen, in einzelnen Fällen sogar zu Misshandlungen. Der Verein bittet daher um ein schnelles Einschreiten der staatlichen Behörden, weil die jüdische Bevölkerung von Sterbfritz sehr verängstigt ist.

Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über Diskrimierungen von jüdischen Mitbrürgern in Sterbfritz.
Seit dem Spätsommer des vergangenen Jahres 1933 finden wiederholt Übergriffe auf die jüdische Bevölkerung von Sterbfritz statt, die in den vergangenen Tagen wieder zugenommen haben. Bei insgesamt 13 Familien kam es zu Sachbeschädigungen, in einzelnen Fällen sogar zu Misshandlungen. Der Verein bittet daher um ein schnelles Einschreiten der staatlichen Behörden, weil die jüdische Bevölkerung von Sterbfritz sehr verängstigt ist.

Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über Diskrimierungen von jüdischen Mitbrürgern in Sterbfritz.
Seit dem Spätsommer des vergangenen Jahres 1933 finden wiederholt Übergriffe auf die jüdische Bevölkerung von Sterbfritz statt, die in den vergangenen Tagen wieder zugenommen haben. Bei insgesamt 13 Familien kam es zu Sachbeschädigungen, in einzelnen Fällen sogar zu Misshandlungen. Der Verein bittet daher um ein schnelles Einschreiten der staatlichen Behörden, weil die jüdische Bevölkerung von Sterbfritz sehr verängstigt ist.

Der Ortsgruppenleiter und Bürgermeister Fenner berichtet über die Ausschreitungen gegen jüdische Einwohner in Spangenberg in der Nacht vom 15. zum 16. September 1935 im Rahmen eines Fackelzuges und einer Kundgebung zu dem Reichsparteitag in Nürnberg, sowie den dort erlassenen "Rassegesetzen".
Er habe den Fackelzug und die Kundgebung, sowie die Unterrichtung der Dienstmädchen veranlasst, da er von den neuen Gesetzen so begeistert gewesen sei. Dabei habe er aber nicht mit gewaltsamen Übergriffen gerechnet und solche auch nicht angeordnet.
Um bei jüdischen Familien angestellte christliche Dienstmädchen über die neuen Gesetze zu unterrichten, verschafften sich einige Angehörige nationalsozialistischer Organisationen gewaltsam Zutritt zu einzelnen Häusern der jüdischen Einwohner. Hierbei kam es in mehreren Fällen zu Sachbeschädigungen.
Weiterhin wurde ein jüdischer Angestellter leicht misshandelt und musste für kurze Zeit in Schutzhaft genommen werden.

Der Ortsgruppenleiter und Bürgermeister Fenner berichtet über die Ausschreitungen gegen jüdische Einwohner in Spangenberg in der Nacht vom 15. zum 16. September 1935 im Rahmen eines Fackelzuges und einer Kundgebung zu dem Reichsparteitag in Nürnberg, sowie den dort erlassenen "Rassegesetzen".
Er habe den Fackelzug und die Kundgebung, sowie die Unterrichtung der Dienstmädchen veranlasst, da er von den neuen Gesetzen so begeistert gewesen sei. Dabei habe er aber nicht mit gewaltsamen Übergriffen gerechnet und solche auch nicht angeordnet.
Um bei jüdischen Familien angestellte christliche Dienstmädchen über die neuen Gesetze zu unterrichten, verschafften sich einige Angehörige nationalsozialistischer Organisationen gewaltsam Zutritt zu einzelnen Häusern der jüdischen Einwohner. Hierbei kam es in mehreren Fällen zu Sachbeschädigungen.
Weiterhin wurde ein jüdischer Angestellter leicht misshandelt und musste für kurze Zeit in Schutzhaft genommen werden.

Der Regierungsrat Schütz berichtet kurz über die Ausschreitungen gegen jüdische Einwohner in Spangenberg in der Nacht vom 15. zum 16. September 1935 im Rahmen eines Fackelzuges und einer Kundgebung zu dem Reichsparteitag in Nürnberg und den dort erlassenen "Rassegesetzen", sowie den bisherigen Stand der Ermittlungen.
Um bei jüdischen Familien angestellte christliche Dienstmädchen über die neuen Gesetze zu unterrichten, verschafften sich einige Angehörige nationalsozialistischer Organisationen gewaltsam Zutritt zu einzelnen Häusern der jüdischen Einwohner. Hierbei kam es in mehreren Fällen zu Sachbeschädigungen.

Der Regierungsrat Schütz berichtet kurz über die Ausschreitungen gegen jüdische Einwohner in Spangenberg in der Nacht vom 15. zum 16. September 1935 im Rahmen eines Fackelzuges und einer Kundgebung zu dem Reichsparteitag in Nürnberg und den dort erlassenen "Rassegesetzen", sowie den bisherigen Stand der Ermittlungen.
Um bei jüdischen Familien angestellte christliche Dienstmädchen über die neuen Gesetze zu unterrichten, verschafften sich einige Angehörige nationalsozialistischer Organisationen gewaltsam Zutritt zu einzelnen Häusern der jüdischen Einwohner. Hierbei kam es in mehreren Fällen zu Sachbeschädigungen.

Der Regierungsrat Schütz berichtet kurz über die Ausschreitungen gegen jüdische Einwohner in Spangenberg in der Nacht vom 15. zum 16. September 1935 im Rahmen eines Fackelzuges und einer Kundgebung zu dem Reichsparteitag in Nürnberg und den dort erlassenen "Rassegesetzen", sowie den bisherigen Stand der Ermittlungen.
Um bei jüdischen Familien angestellte christliche Dienstmädchen über die neuen Gesetze zu unterrichten, verschafften sich einige Angehörige nationalsozialistischer Organisationen gewaltsam Zutritt zu einzelnen Häusern der jüdischen Einwohner. Hierbei kam es in mehreren Fällen zu Sachbeschädigungen.

Ausführlicher Bericht der Staatspolizeistelle Kassel über die Ausschreitungen gegen jüdische Einwohner in Spangenberg in der Nacht vom 15. zum 16. September 1935 im Rahmen eines Fackelzuges und einer Kundgebung zu dem Reichsparteitag in Nürnberg und den dort erlassenen "Rassegesetzen", sowie den bisherigen Stand der Ermittlungen.
Um bei jüdischen Familien angestellte christliche Dienstmädchen über die neuen Gesetze zu unterrichten, verschafften sich einige Angehörige nationalsozialistischer Organisationen gewaltsam Zutritt zu einzelnen Häusern der jüdischen Einwohner. Hierbei kam es in mehreren Fällen zu Sachbeschädigungen.
Weiterhin wurde ein jüdischer Angestellter leicht misshandelt und musste zu seiner eigenen Sicherheit für wenige Stunden in Schutzhaft genommen werden.
Die Ermittlungen ergaben, dass die Täter nicht immer eindeutig zu benennen sind. Dem Ortsgruppenleiter und Bürgermeister Fenner, sowie dem Gendarmerie Polizeihauptwachtmeister Huber wird eine beträchliche Mitverantung zugeschrieben, da sie die Übergriffe billigend in Kauf genommen und nichts unternommen haben, um sie zu unterbinden.

Ausführlicher Bericht der Staatspolizeistelle Kassel über die Ausschreitungen gegen jüdische Einwohner in Spangenberg in der Nacht vom 15. zum 16. September 1935 im Rahmen eines Fackelzuges und einer Kundgebung zu dem Reichsparteitag in Nürnberg und den dort erlassenen "Rassegesetzen", sowie den bisherigen Stand der Ermittlungen.
Um bei jüdischen Familien angestellte christliche Dienstmädchen über die neuen Gesetze zu unterrichten, verschafften sich einige Angehörige nationalsozialistischer Organisationen gewaltsam Zutritt zu einzelnen Häusern der jüdischen Einwohner. Hierbei kam es in mehreren Fällen zu Sachbeschädigungen.
Weiterhin wurde ein jüdischer Angestellter leicht misshandelt und musste zu seiner eigenen Sicherheit für wenige Stunden in Schutzhaft genommen werden.
Die Ermittlungen ergaben, dass die Täter nicht immer eindeutig zu benennen sind. Dem Ortsgruppenleiter und Bürgermeister Fenner, sowie dem Gendarmerie Polizeihauptwachtmeister Huber wird eine beträchliche Mitverantung zugeschrieben, da sie die Übergriffe billigend in Kauf genommen und nichts unternommen haben, um sie zu unterbinden.

Ausführlicher Bericht der Staatspolizeistelle Kassel über die Ausschreitungen gegen jüdische Einwohner in Spangenberg in der Nacht vom 15. zum 16. September 1935 im Rahmen eines Fackelzuges und einer Kundgebung zu dem Reichsparteitag in Nürnberg und den dort erlassenen "Rassegesetzen", sowie den bisherigen Stand der Ermittlungen.
Um bei jüdischen Familien angestellte christliche Dienstmädchen über die neuen Gesetze zu unterrichten, verschafften sich einige Angehörige nationalsozialistischer Organisationen gewaltsam Zutritt zu einzelnen Häusern der jüdischen Einwohner. Hierbei kam es in mehreren Fällen zu Sachbeschädigungen.
Weiterhin wurde ein jüdischer Angestellter leicht misshandelt und musste zu seiner eigenen Sicherheit für wenige Stunden in Schutzhaft genommen werden.
Die Ermittlungen ergaben, dass die Täter nicht immer eindeutig zu benennen sind. Dem Ortsgruppenleiter und Bürgermeister Fenner, sowie dem Gendarmerie Polizeihauptwachtmeister Huber wird eine beträchliche Mitverantung zugeschrieben, da sie die Übergriffe billigend in Kauf genommen und nichts unternommen haben, um sie zu unterbinden.

Ausführlicher Bericht der Staatspolizeistelle Kassel über die Ausschreitungen gegen jüdische Einwohner in Spangenberg in der Nacht vom 15. zum 16. September 1935 im Rahmen eines Fackelzuges und einer Kundgebung zu dem Reichsparteitag in Nürnberg und den dort erlassenen "Rassegesetzen", sowie den bisherigen Stand der Ermittlungen.
Um bei jüdischen Familien angestellte christliche Dienstmädchen über die neuen Gesetze zu unterrichten, verschafften sich einige Angehörige nationalsozialistischer Organisationen gewaltsam Zutritt zu einzelnen Häusern der jüdischen Einwohner. Hierbei kam es in mehreren Fällen zu Sachbeschädigungen.
Weiterhin wurde ein jüdischer Angestellter leicht misshandelt und musste zu seiner eigenen Sicherheit für wenige Stunden in Schutzhaft genommen werden.
Die Ermittlungen ergaben, dass die Täter nicht immer eindeutig zu benennen sind. Dem Ortsgruppenleiter und Bürgermeister Fenner, sowie dem Gendarmerie Polizeihauptwachtmeister Huber wird eine beträchliche Mitverantung zugeschrieben, da sie die Übergriffe billigend in Kauf genommen und nichts unternommen haben, um sie zu unterbinden.

Ausführlicher Bericht der Staatspolizeistelle Kassel über die Ausschreitungen gegen jüdische Einwohner in Spangenberg in der Nacht vom 15. zum 16. September 1935 im Rahmen eines Fackelzuges und einer Kundgebung zu dem Reichsparteitag in Nürnberg und den dort erlassenen "Rassegesetzen", sowie den bisherigen Stand der Ermittlungen.
Um bei jüdischen Familien angestellte christliche Dienstmädchen über die neuen Gesetze zu unterrichten, verschafften sich einige Angehörige nationalsozialistischer Organisationen gewaltsam Zutritt zu einzelnen Häusern der jüdischen Einwohner. Hierbei kam es in mehreren Fällen zu Sachbeschädigungen.
Weiterhin wurde ein jüdischer Angestellter leicht misshandelt und musste zu seiner eigenen Sicherheit für wenige Stunden in Schutzhaft genommen werden.
Die Ermittlungen ergaben, dass die Täter nicht immer eindeutig zu benennen sind. Dem Ortsgruppenleiter und Bürgermeister Fenner, sowie dem Gendarmerie Polizeihauptwachtmeister Huber wird eine beträchliche Mitverantung zugeschrieben, da sie die Übergriffe billigend in Kauf genommen und nichts unternommen haben, um sie zu unterbinden.

Ausführlicher Bericht der Staatspolizeistelle Kassel über die Ausschreitungen gegen jüdische Einwohner in Spangenberg in der Nacht vom 15. zum 16. September 1935 im Rahmen eines Fackelzuges und einer Kundgebung zu dem Reichsparteitag in Nürnberg und den dort erlassenen "Rassegesetzen", sowie den bisherigen Stand der Ermittlungen.
Um bei jüdischen Familien angestellte christliche Dienstmädchen über die neuen Gesetze zu unterrichten, verschafften sich einige Angehörige nationalsozialistischer Organisationen gewaltsam Zutritt zu einzelnen Häusern der jüdischen Einwohner. Hierbei kam es in mehreren Fällen zu Sachbeschädigungen.
Weiterhin wurde ein jüdischer Angestellter leicht misshandelt und musste zu seiner eigenen Sicherheit für wenige Stunden in Schutzhaft genommen werden.
Die Ermittlungen ergaben, dass die Täter nicht immer eindeutig zu benennen sind. Dem Ortsgruppenleiter und Bürgermeister Fenner, sowie dem Gendarmerie Polizeihauptwachtmeister Huber wird eine beträchliche Mitverantung zugeschrieben, da sie die Übergriffe billigend in Kauf genommen und nichts unternommen haben, um sie zu unterbinden.



Der Gendarmerie Polizeihauptwachtmeister Schade berichtet über die Ausschreitungen gegen jüdische Einwohner in Spangenberg in der Nacht vom 15. zum 16. September 1935 im Rahmen eines Fackelzuges und einer Kundgebung zu dem Reichsparteitag in Nürnberg, sowie den dort erlassenen "Rassegesetzen".
Um bei jüdischen Familien angestellte christliche Dienstmädchen über die neuen Gesetze zu unterrichten, verschafften sich einige Angehörige nationalsozialistischer Organisationen gewaltsam Zutritt zu einzelnen Häusern der jüdischen Einwohner. Hierbei kam es in mehreren Fällen zu Sachbeschädigungen.
Weiterhin wurde ein jüdischer Angestellter leicht misshandelt und musste für kurze Zeit in Schutzhaft genommen werden.

Der Gendarmerie Polizeihauptwachtmeister Schade berichtet über die Ausschreitungen gegen jüdische Einwohner in Spangenberg in der Nacht vom 15. zum 16. September 1935 im Rahmen eines Fackelzuges und einer Kundgebung zu dem Reichsparteitag in Nürnberg, sowie den dort erlassenen "Rassegesetzen".
Um bei jüdischen Familien angestellte christliche Dienstmädchen über die neuen Gesetze zu unterrichten, verschafften sich einige Angehörige nationalsozialistischer Organisationen gewaltsam Zutritt zu einzelnen Häusern der jüdischen Einwohner. Hierbei kam es in mehreren Fällen zu Sachbeschädigungen.
Weiterhin wurde ein jüdischer Angestellter leicht misshandelt und musste für kurze Zeit in Schutzhaft genommen werden.












Die erste evangelische Kirchenkonferenz nach dem Krieg findet in Treysa vom 27. bis 31. August 1945 in den Anstalten Hephata statt. Hier schließen sich die verschiedenen evangelischen Landeskirchen zur Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zusammen. Erster Vorsitzender des 12köpfigen Rats der EKD wird der Württemberger Landesbischof Theophil Wurm.


Da bisher noch keine Räumlichkeiten in der Schwanallee 15 freigemacht werden konnten, schlägt Lehrer Pfifferling zur Einrichtung einer provisorischen Schule folgende Möglichkeit vor:
"Hiermit gebe ich davon Kenntnis, daß der isralitischen Volksschule in dem Wohnhaus von Fr. Katz ein Zimmer (Größe 6:4,30) für Schulzwecke zur Verfügung steht, das wir einstweilen bis zur Freistellung eines größeren Zimmers [in der] Schwanallee 15 benutzen möchten und bitte ich um Genehmigung mit dem Unterricht zu beginnen.
Salomon Pfifferling "

Doktordiplom Dr. Friedemann Boschwitz, 6. September 1946. Ausgestellt vom Dekan der Philosophischen Fakultät Marburg, Prof. Heiler, und dem Rektor der Universität Marburg, Prof. Ebbinghaus
Literatur: Zum Fall Dr, Boschwitz siehe: Margret Lemberg, "... eines deutschen akademischen Grades unwürdig". Die Entziehung des Doktortitels an der Philipps-Universität Marburfg 1933-1945, Marburg 2002, S. 56-59

Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über Diskrimierungen von jüdischen Mitbrürgern in Neuengronau.
Bauern wurden hier daran gehindert bei einem jüdischen Viehändler einzukaufen.

Beschwerde der Staatspolizeistelle Kassel über sich mehrende Fälle von Misshandlungen jüdischer Mitbürger in Gudensberg durch den dortigen Ortsgruppenleiter Herbener, wobei verschiedene Fälle geschildert werden.
Dieses Verhalten schade dem Ansehen der Regierung und der Partei, da sich die Gundenberger Bürger schon auf Grund der Vorkommnisse vom Nationalsozialismus abwenden würden. Daher wird geraten, Herbener als Ortsgruppenleiter abzusetzen.

Beschwerde der Staatspolizeistelle Kassel über sich mehrende Fälle von Misshandlungen jüdischer Mitbürger in Gudensberg durch den dortigen Ortsgruppenleiter Herbener, wobei verschiedene Fälle geschildert werden.
Dieses Verhalten schade dem Ansehen der Regierung und der Partei, da sich die Gundenberger Bürger schon auf Grund der Vorkommnisse vom Nationalsozialismus abwenden würden. Daher wird geraten, Herbener als Ortsgruppenleiter abzusetzen.

Beschwerde der Staatspolizeistelle Kassel über sich mehrende Fälle von Misshandlungen jüdischer Mitbürger in Gudensberg durch den dortigen Ortsgruppenleiter Herbener, wobei verschiedene Fälle geschildert werden.
Dieses Verhalten schade dem Ansehen der Regierung und der Partei, da sich die Gundenberger Bürger schon auf Grund der Vorkommnisse vom Nationalsozialismus abwenden würden. Daher wird geraten, Herbener als Ortsgruppenleiter abzusetzen.























Rechtfertigung des Vorwurfs des Amtsmissbrauchs gegen den Bürgermeister von Gudensberg, Adam Brede, da dieser jüdische Mitbürger nach Aufforderung durch den Ortsgruppenleiter Herbener mehrfach strenger bestraft haben soll, als eigentlich üblich ist.
Brede sei zwar unter der von Ortsgruppenleiter Herbener geforderten Strafe geblieben, habe die Strafe aber dennoch erhöht nachdem Herbener bei ihm gewesen sei, weshalb er sich nach wie vor verdächtig mache, da nicht nachgewiesen werden könne, dass er wirklich nur aus "eigenem Antrieb" so gehandelt habe.

Stellungnahme Adam Bredes auf den Vorwurf des Amtsmissbrauchs gegen ihn, da er jüdische Mitbürger nach Aufforderung durch den Ortsgruppenleiter Herbener mehrfach strenger bestraft haben soll, als eigentlich üblich ist.
Brede weist die Beschwerde zurück. Er habe zwar höhere Strafen als eigentlich vorgesehen verhängt, sei aber weit unter dem von Ortsgruppenleiter Herbener geforderten Strafmaß geblieben. Außerdem hätte das Gericht die Straferhöhung in gewisser Weise bestätigt.

Reaktion des Landrates auf den Vorwurf des Amtsmissbrauchs gegen den Bürgermeister von Gudensberg, Adam Brede, da dieser jüdische Mitbürger nach Aufforderung durch den Ortsgruppenleiter Herbener mehrfach strenger bestraft haben soll, als eigentlich üblich ist.
Der Landrat weist die Beschwerde scharf zurück, da die Vorkommnisse entweder schon ein Jahr zurücklägen oder niemals stattgefunden hätten. Außerdem habe Adam Brede zwar härtere Strafen gegen jüdische Mitbürger verhängt, sei aber nie den Forderungen des Ortsgruppenleiters gefolgt. Die härtere Bestrafung sei auf Grund der Situation in der Gemeinde notwendig gewesen.
Weiterhin betont der Landrat, dass Brede ein treuer Mitarbeiter der Stadt sei und sich schon mehrfach um sie verdient gemacht habe.

Reaktion des Landrates auf den Vorwurf des Amtsmissbrauchs gegen den Bürgermeister von Gudensberg, Adam Brede, da dieser jüdische Mitbürger nach Aufforderung durch den Ortsgruppenleiter Herbener mehrfach strenger bestraft haben soll, als eigentlich üblich ist.
Der Landrat weist die Beschwerde scharf zurück, da die Vorkommnisse entweder schon ein Jahr zurücklägen oder niemals stattgefunden hätten. Außerdem habe Adam Brede zwar härtere Strafen gegen jüdische Mitbürger verhängt, sei aber nie den Forderungen des Ortsgruppenleiters gefolgt. Die härtere Bestrafung sei auf Grund der Situation in der Gemeinde notwendig gewesen.
Weiterhin betont der Landrat, dass Brede ein treuer Mitarbeiter der Stadt sei und sich schon mehrfach um sie verdient gemacht habe.









Die sieben Sprecher des Rats der EKD auf der Treysaer Kirchenkonferenz im August 1945: Martin Niemöller, Wilhelm Niesel, Theophil Wurm, Hans Meiser, Heinrich Held, Hanns Lilje und Otto Dibelius (v.l.n.r.).



Die 10. Verordnung zum Reichsbürgergesetz zwang alle jüdischen Verbände und jüdischen Gemeinden dazu, sich in der "Reichsvereinigung der Juden in Deutschland" zusammenzuschließen. Ihre Aufgaben: Organisation und Finanzierung der jüdischen Wohlfahrtspflege, des jüdischen Schulwesens, Vorbereitung der jüdischen Auswanderung und der Berufsausbildung.Hintergedanke der Verordnung: die "weitere Absonderung vom deutschen Volk" und Kontrolle der jüdischen Bevölkerung.
Die jüdische Schule erhält zudem ab nun keinerlei finanzielle Unterstzützung der Stadt Marburg mehr und muss sich aus eigenen Mitteln finanzieren.



Antwort des Regierungspräsidenten an den Freiherrn von Köckritz, dass ihm die Ausschreitungen gegen jüdische Mitbürger in Mansbach bekannt seien und gegen die Täter Strafantrag gestellt worden sei.
Außerdem erfolgt der Hinweis, dass die Familie Tannenbaum nur einen Sohn hatte, den sie im Weltkrieg verlor.

Bericht der Staatspolizeistelle Kassel über den Einwurf von Fensterscheiben bei der jüdischen Familie Tannenbaum in Mansbach in der Nacht vom 19. zum 20. Oktober 1935.
Mitteilung, dass in jener Nacht in Mansbach mehrere Fensterscheiben eingeworfen wurden, es einen Verdächtigen gebe und das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Hanau liege.
Außerdem erfolgt der Hinweis, dass die Familie Tannenbaum nur einen Sohn hatte, den sie im Weltkrieg verlor.

Bericht der Staatspolizeistelle Kassel über den Einwurf von Fensterscheiben bei der jüdischen Familie Tannenbaum in Mansbach in der Nacht vom 19. zum 20. Oktober 1935.
Mitteilung, dass in jener Nacht in Mansbach mehrere Fensterscheiben eingeworfen wurden, es einen Verdächtigen gebe und das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Hanau liege.
Außerdem erfolgt der Hinweis, dass die Familie Tannenbaum nur einen Sohn hatte, den sie im Weltkrieg verlor.

Beschwerde des alten Soldaten und Nationalsozialisten Freiherr von Köckritz, dass die jüdische Familie Tannenbaum in Mansbach mehrfach Übergriffen ausgesetzt wurde, obwohl sie drei Söhne im Weltkrieg verloren und damit ihre Pflicht für das deutsche Vaterland mehr als erfüllt habe.
Zum Anlass für sein Schreiben nimmt er, dass in der Nacht vom 19. zum 20. Oktober 1935 zum wiederholten Male Fensterscheiben bei der Familie eingeworfen worden waren.

Beschwerde des alten Soldaten und Nationalsozialisten Freiherr von Köckritz, dass die jüdische Familie Tannenbaum in Mansbach mehrfach Übergriffen ausgesetzt wurde, obwohl sie drei Söhne im Weltkrieg verloren und damit ihre Pflicht für das deutsche Vaterland mehr als erfüllt habe.
Zum Anlass für sein Schreiben nimmt er, dass in der Nacht vom 19. zum 20. Oktober 1935 zum wiederholten Male Fensterscheiben bei der Familie eingeworfen worden waren.

Beschwerde des alten Soldaten und Nationalsozialisten Freiherr von Köckritz, dass die jüdische Familie Tannenbaum in Mansbach mehrfach Übergriffen ausgesetzt wurde, obwohl sie drei Söhne im Weltkrieg verloren und damit ihre Pflicht für das deutsche Vaterland mehr als erfüllt habe.
Zum Anlass für sein Schreiben nimmt er, dass in der Nacht vom 19. zum 20. Oktober 1935 zum wiederholten Male Fensterscheiben bei der Familie eingeworfen worden waren.















Die Verordnung definiert die Aufgaben der "Reichsvereinigung der Juden in Deutschland" bezügl. des jüdischen Schulwesens: U. a. soll die Reichsvereinigung in erster Linie Volksschulen einrichten; erst dann, wenn sie noch über Mittel verfüge, könne sie weiterführende Schulen unterhalten. Die Lehrpläne müssten sich an dem Ziel orientieren, die jüdischen Bürger Deutschlands zum Auswandern zu bewegen; daher sollten vor allem solche Fremdsprachen gelernt werden, die einer Auswandernung "dienlich" seien.
§ 9 regelt die Pensionierung jüdischer Lehrer, bei der es sich um aber eigentlich um eine Zwangspensionierung handelt.

Die Verordnung definiert die Aufgaben der "Reichsvereinigung der Juden in Deutschland" bezügl. des jüdischen Schulwesens: U. a. soll die Reichsvereinigung in erster Linie Volksschulen einrichten; erst dann, wenn sie noch über Mittel verfüge, könne sie weiterführende Schulen unterhalten. Die Lehrpläne müssten sich an dem Ziel orientieren, die jüdischen Bürger Deutschlands zum Auswandern zu bewegen; daher sollten vor allem solche Fremdsprachen gelernt werden, die einer Auswandernung "dienlich" seien.
§ 9 regelt die Pensionierung jüdischer Lehrer, bei der es sich um aber eigentlich um eine Zwangspensionierung handelt.

Meldung, dass in der Nacht vom 22. auf den 23. März 1934 bei sechs jüdischen Familien Fensterscheiben und Schaufensterscheiben zertrümmert worden wären. Auch in der Synagoge seien sechs Scheiben zerstört worden. Verdächtigt werden zwei Angehörige der NSDAP. Die Bevölkerung unterstütze ein solches Vorgehen nicht.

Der Förster teilt zu der Beschwerde, dass jüdischen Einwohnern bei einer Holzversteigerung in Heubach der Zutritt verwehrt und kein Holz verkauft wurde, mit, dass er erst am Ende der Versteigerung von dem Verbotsschild Kenntnis genommen habe und auch nicht wüsste, wer es aufgehängt habe.
Richtig sei, dass sich Frau Jettchen Kahn an ihn gewandt habe mit der Bitte ihr und noch einigen anderen Holz außerhalb der Versteigerung zu verkaufen. Da für ihn nicht ersichtlich gewesen sei, dass es sich hierbei um jüdische Einwohner handelte, habe er die Bitte abgelehnt.
Zudem weist er daraufhin, dass die Bevölkerung in Heubach sehr antisemitsich eingestellt sei und es bei einer früheren Holzversteigerung, nachdem ein jüdischer Einwohner den Zuschlag erhalten hatte, zu Ausschreitungen gekommen sei.
Der Landesforstmeister teilt dazu noch mit, dass er in Folge der Beschwerde dem Förster geraten habe, das Holz freihändig an die jüdischen Mitbürger zu Verkaufen (Kassel, den 9. April 1936).

Der Förster teilt zu der Beschwerde, dass jüdischen Einwohnern bei einer Holzversteigerung in Heubach der Zutritt verwehrt und kein Holz verkauft wurde, mit, dass er erst am Ende der Versteigerung von dem Verbotsschild Kenntnis genommen habe und auch nicht wüsste, wer es aufgehängt habe.
Richtig sei, dass sich Frau Jettchen Kahn an ihn gewandt habe mit der Bitte ihr und noch einigen anderen Holz außerhalb der Versteigerung zu verkaufen. Da für ihn nicht ersichtlich gewesen sei, dass es sich hierbei um jüdische Einwohner handelte, habe er die Bitte abgelehnt.
Zudem weist er daraufhin, dass die Bevölkerung in Heubach sehr antisemitsich eingestellt sei und es bei einer früheren Holzversteigerung, nachdem ein jüdischer Einwohner den Zuschlag erhalten hatte, zu Ausschreitungen gekommen sei.
Der Landesforstmeister teilt dazu noch mit, dass er in Folge der Beschwerde dem Förster geraten habe, das Holz freihändig an die jüdischen Mitbürger zu Verkaufen (Kassel, den 9. April 1936).

Der Förster teilt zu der Beschwerde, dass jüdischen Einwohnern bei einer Holzversteigerung in Heubach der Zutritt verwehrt und kein Holz verkauft wurde, mit, dass er erst am Ende der Versteigerung von dem Verbotsschild Kenntnis genommen habe und auch nicht wüsste, wer es aufgehängt habe.
Richtig sei, dass sich Frau Jettchen Kahn an ihn gewandt habe mit der Bitte ihr und noch einigen anderen Holz außerhalb der Versteigerung zu verkaufen. Da für ihn nicht ersichtlich gewesen sei, dass es sich hierbei um jüdische Einwohner handelte, habe er die Bitte abgelehnt.
Zudem weist er daraufhin, dass die Bevölkerung in Heubach sehr antisemitsich eingestellt sei und es bei einer früheren Holzversteigerung, nachdem ein jüdischer Einwohner den Zuschlag erhalten hatte, zu Ausschreitungen gekommen sei.
Der Landesforstmeister teilt dazu noch mit, dass er in Folge der Beschwerde dem Förster geraten habe, das Holz freihändig an die jüdischen Mitbürger zu Verkaufen (Kassel, den 9. April 1936).

Der Landrat teilt auf die Beschwerde des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens hin mit, dass der Förster das Schild, welches den jüdischen Einwohnern den Zutritt zu der Holzversteigerung verbot, angebracht hat.
Er begründet dies mit der sehr antisemitisch eingestellten Bevölkerung von Heubach, die schon im März 1932 mit 85 % für die NSDAP gestimmt hat, weshalb der Förster nur im Sinne der Gemeinde gehandelt habe.

Der Bürgermeister teilt auf die Beschwerde des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens hin mit, dass sich bei ihm die jüdische Einwohnerin Jettchen Kahn persönlich beklagt habe, dass ihr kein Holz verkauft und der Zutritt zur Holzversteigerung untersagt wurde.
Er habe ihre Beschwerde mit der Begründung abgewiesen, dass er nichts für sie tun könne, da das Forstamt das Hausrecht habe und es diesem überlassen sei, an wen es das Holz verkaufe.
Weiterhin weist der Landrat daraufhin, dass der Förster nicht anders handeln konnte, da Heubach sehr antisemitisch eingestellt sei und es zu Ausschreitungen hätte kommen können.

Der Bürgermeister teilt auf die Beschwerde des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens hin mit, dass sich bei ihm die jüdische Einwohnerin Jettchen Kahn persönlich beklagt habe, dass ihr kein Holz verkauft und der Zutritt zur Holzversteigerung untersagt wurde.
Er habe ihre Beschwerde mit der Begründung abgewiesen, dass er nichts für sie tun könne, da das Forstamt das Hausrecht habe und es diesem überlassen sei, an wen es das Holz verkaufe.
Weiterhin weist der Landrat daraufhin, dass der Förster nicht anders handeln konnte, da Heubach sehr antisemitisch eingestellt sei und es zu Ausschreitungen hätte kommen können.






In einer Notsynode am 25. September 1945 in den Anstalten Hephata in Treysa beschließt die Evangelische Landeskirche von Kurhessen-Waldeck ihre Neuorganisation. Sie verabschiedet ein neues Leitungsgesetz, das als oberste Instanz der Landeskirche die Landessynode ins Leben ruft. In Treysa wird Adolf Wüstemann zum Bischof gewählt.

In einer Notsynode am 25. September 1945 in den Anstalten Hephata in Treysa beschließt die Evangelische Landeskirche von Kurhessen-Waldeck ihre Neuorganisation. Sie verabschiedet ein neues Leitungsgesetz, das als oberste Instanz der Landeskirche die Landessynode ins Leben ruft. In Treysa wird Adolf Wüstemann zum Bischof gewählt.




Bericht, dass die Täter, die die Fensterscheiben in Felsberg zertrümmert haben, nicht ermittelt werden konnten.
Felsberg habe sehr viele jüdische Einwohner mit hohem wirtschaftlichen Einfluss, weshalb selbst Nationalsozialisten hier "judenfreundlich" seien. Daher sei die Erregung in der Bevölkerung gegen das Wiedererstarken der jüdischen Mitbürger sehr groß. Es sei eine strenge Ermahnung ausgesprochen worden, weshalb mit weiteren Übergriffen nicht mehr zu rechnen sei.

Mitteilung des Oberstaatsanwaltes, dass das Verfahren wegen Nötigung des Heinrich Staaf eingestellt wird. Als Begründung werden das zu geringe Strafmaß bei den jugendlichen Beschuldigten, sowie der verständliche Ärger des erwachsenen Beschuldigten über Staafs Einkauf bei einem jüdischen Händler, obwohl er schon finanzielle Unterstützung erhielt, angeführt.

Mitteilung des Regierungspräsidenten, dass die Beschwerde Heinrich Staafs wegen Demütigung und Misshandlungen, nachdem er bei einem jüdischen Händler Stoff gekauft hatte, der Wahrheit entspricht und zur strafrechtlichen Verfolgung an die Staatsanwaltschaft Hanau weitergegeben wurde.

Beschwerde Heinrich Staafs, da er nachdem er bei einem jüdischen Händler Stoff gekauft hatte, von Nationalsozialisten festgenommen und mit einem Schild mit der Aufschrift "Ich bin ein Judenknecht" um den Hals durch die Straßen getrieben und verhöhnt worden war. Außerdem sei er noch für wenige Stunden inhaftiert worden.
Staaf beteuert zudem den Stoff nur bei einem jüdischen Händler gekauft zu haben, weil dieser wesentlich günstiger sei.

Beschwerde Heinrich Staafs, da er nachdem er bei einem jüdischen Händler Stoff gekauft hatte, von Nationalsozialisten festgenommen und mit einem Schild mit der Aufschrift "Ich bin ein Judenknecht" um den Hals durch die Straßen getrieben und verhöhnt worden war. Außerdem sei er noch für wenige Stunden inhaftiert worden.
Staaf beteuert zudem den Stoff nur bei einem jüdischen Händler gekauft zu haben, weil dieser wesentlich günstiger sei.



Ein halbes Jahr nach seiner Zwangspensionierung erhält Lehrer Pfifferling wieder die Genehmigung, zu unterrichten.





Die Israelitische Gemeinde berichtet über die erfolgte Verlegung der jüdischen Volksschule von der Untergasse 15 in die Schwanallee 15.

Schreiben und Stellungnahme des Vorsteheramtes der Israeliten zu Haunau zu dem Einbruch mit Diebstahl und Sachbeschädigung in die Synagoge in Hüttengesäss, sowie zu den bisherigen Ermittlungen und dem Verhalten der zuständigen Behörden.

Schreiben und Stellungnahme des Vorsteheramtes der Israeliten zu Haunau zu dem Einbruch mit Diebstahl und Sachbeschädigung in die Synagoge in Hüttengesäss, sowie zu den bisherigen Ermittlungen und dem Verhalten der zuständigen Behörden.

Im Hinblick auf den schlechten gesundheitlichen Zustand des Mandanten Schulz weist dessen Rechtsanwalt Walter Isele die Verteidigung der klagenden Partei darauf hin, dass im Falle einer von Schulz ausgehenden Enschädigungsklage sein zu erwartendes Schmerzensgeld sicher höher ausfallen würde als die finanziellen Ansprüche der gegnerischen Partei in der Angelegnheit Messerschmidt!
Schulz war im Zuge des gegen ihn eingeleiteten Dienststtrafverfahrens als "Landesverräter" öffentlich an den Pranger gestellt worden. Am 21. Februar 1935 war er einem politisch motivierten, gewaltsamen Übergriff - wahrscheinlich verübt durch Mitglieder der SA - zum Opfer gefallen und hatte schwere psychische und physische Verletzungen davongetragen. Über die Folgen der Beschimpfung und der körperlichen Misshandlung für den Gesundheitszustand von Schulz geben die dem Anwaltssschreiben beiliegenden Gutachten der Ärzte Dr. med. J. Zander und Dr. med. N. Hermann medizinische Auskunft, Berlin-Lankwitz, den 3. März 1935, und Berlin-Lichterfelde, den 2. März 1935.

Im Hinblick auf den schlechten gesundheitlichen Zustand des Mandanten Schulz weist dessen Rechtsanwalt Walter Isele die Verteidigung der klagenden Partei darauf hin, dass im Falle einer von Schulz ausgehenden Enschädigungsklage sein zu erwartendes Schmerzensgeld sicher höher ausfallen würde als die finanziellen Ansprüche der gegnerischen Partei in der Angelegnheit Messerschmidt!
Schulz war im Zuge des gegen ihn eingeleiteten Dienststtrafverfahrens als "Landesverräter" öffentlich an den Pranger gestellt worden. Am 21. Februar 1935 war er einem politisch motivierten, gewaltsamen Übergriff - wahrscheinlich verübt durch Mitglieder der SA - zum Opfer gefallen und hatte schwere psychische und physische Verletzungen davongetragen. Über die Folgen der Beschimpfung und der körperlichen Misshandlung für den Gesundheitszustand von Schulz geben die dem Anwaltssschreiben beiliegenden Gutachten der Ärzte Dr. med. J. Zander und Dr. med. N. Hermann medizinische Auskunft, Berlin-Lankwitz, den 3. März 1935, und Berlin-Lichterfelde, den 2. März 1935.

Im Hinblick auf den schlechten gesundheitlichen Zustand des Mandanten Schulz weist dessen Rechtsanwalt Walter Isele die Verteidigung der klagenden Partei darauf hin, dass im Falle einer von Schulz ausgehenden Enschädigungsklage sein zu erwartendes Schmerzensgeld sicher höher ausfallen würde als die finanziellen Ansprüche der gegnerischen Partei in der Angelegnheit Messerschmidt!
Schulz war im Zuge des gegen ihn eingeleiteten Dienststtrafverfahrens als "Landesverräter" öffentlich an den Pranger gestellt worden. Am 21. Februar 1935 war er einem politisch motivierten, gewaltsamen Übergriff - wahrscheinlich verübt durch Mitglieder der SA - zum Opfer gefallen und hatte schwere psychische und physische Verletzungen davongetragen. Über die Folgen der Beschimpfung und der körperlichen Misshandlung für den Gesundheitszustand von Schulz geben die dem Anwaltssschreiben beiliegenden Gutachten der Ärzte Dr. med. J. Zander und Dr. med. N. Hermann medizinische Auskunft, Berlin-Lankwitz, den 3. März 1935, und Berlin-Lichterfelde, den 2. März 1935.


Bericht über den bisherigen Ermittlungsstand betreffen den Einbruch mit Diebstahl und Sachbeschädigung in die Synagoge in Hüttengesäss.
Es handelt sich vermutlich um zwei Täter, die alles gestohlen haben, was nicht befestigt oder weggeschlossen war. Außerdem haben sie verschiedene Gegestände in der Synagoge beschädigt oder zerstört.



Neben der Schule in Marburg wurden auch jüdische Privatschulen in anderen hessischen Städten dazu gezwungen, den Lehrbetrieb einzustellen [u.a. Fulda, Langenselbold oder Korbach].

Der Landrat teilt mit, dass er bisher von dem Vorfall noch nichts wusste und beauftragt den zuständigen Gendarmeriebeamten mit Ermittlungen.






Der Polizeidirektor teilt mit, dass ihm bisher von dem Einbruch in die Synagoge in Hüttengesäss noch nichts bekannt war.
Er beschreibt die bisherigen Ermittlungsergebnisse und erwähnt, dass auf Grund dieser in der Bevölkerung der Verdacht aufgekommen sei, der Einbruch sei von den jüdischen Mitbürgern fingiert worden, da ein Fenster offen gestanden habe und die gestohlenen Sachen wohl offen herumlagen.


Meldung, dass der SA-Scharführer Weigand in der Nacht vom 2. auf den 3. März in Sterbfritz von einer unbekannten Person niedergeschlagen wurde. Verdächtigt wird der jüdische Mitbürger Rolf Schuster, gegen den aus Mangel an Beweisen jedoch noch kein Haftbefehl erlassen werden konnte.
Die Bevölkerung sei auf Grund dieses Vorfalls sehr erregt, woraufhin bei verschiedenen jüdischen Mitbürgern Fensterscheiben zertrümmert wurden und Rolf Schuster in Schutzhaft genommen werden musste.


Mut zum Neuanfang spiegelt dieses Leitmotiv "Wir wollen die Vergangenheit gur machen, die Gegenwart bezwingen, die Zukunft gestalten!" einer Plakatserie, die in Süd- und Mittelhessen nach dem Kriegsende Verbreitung gefunden hat, wieder.












Leugnung jeder Bekanntschaft oder persönlcihen Beziehung zu Phlipp Scheidemann.














Die hessische Landesregierung setzt sich dafür ein, dass sudetendeutsche Spezialindustrien wie der Musikinstrumentenbau und die Glasindustrie in Hessen angesiedelt und gefördert werden.



Zusammenstellung der im Landeskriminalpolizeibezirk Kassel in der Zeit vom 1. Juli 1931 bis zum 30. September 1931 vorgekommenen Fälle, in denen Nationalsozialisten aus politischen Gründen Andersdenkende verletzt haben, mit kurzer Schilderung des Tathergangs, sowie Angaben zur Persönlichkeit des Täters und dem Strafverfahren.
Die Vorfälle richteten sich gegen einen Invaliden, der Mitglied der KPD war, jüdische Mitbürger und Reichsbannerleute.

Zusammenstellung der im Landeskriminalpolizeibezirk Kassel in der Zeit vom 1. Juli 1931 bis zum 30. September 1931 vorgekommenen Fälle, in denen Nationalsozialisten aus politischen Gründen Andersdenkende verletzt haben, mit kurzer Schilderung des Tathergangs, sowie Angaben zur Persönlichkeit des Täters und dem Strafverfahren.
Die Vorfälle richteten sich gegen einen Invaliden, der Mitglied der KPD war, jüdische Mitbürger und Reichsbannerleute.

Zusammenstellung der im Landeskriminalpolizeibezirk Kassel in der Zeit vom 1. Juli 1931 bis zum 30. September 1931 vorgekommenen Fälle, in denen Nationalsozialisten aus politischen Gründen Andersdenkende verletzt haben, mit kurzer Schilderung des Tathergangs, sowie Angaben zur Persönlichkeit des Täters und dem Strafverfahren.
Die Vorfälle richteten sich gegen einen Invaliden, der Mitglied der KPD war, jüdische Mitbürger und Reichsbannerleute.

Hans Carl Müller wird am 5. November 1889 in Göttingen geboren. In München, Berlin und Göttingen studiert er Germanistik und Kunstgeschichte. Müller beginnt seine Karriere als Schauspieler in Berlin, Breslau, Frankfurt, Prag, Wien und München. In den zwanziger Jahren ist er aber nicht nur auf der Theaterbühne, sondern auch auf der Leinwand zu bewundern. So mimt er unter der Regie Fritz Langs den Gernerot in „Die Nibelungen“.
1928 wird Müller Oberspielleiter in Königsberg, 1933 in Mannheim am Nationaltheater, und ab 1936 Oberspielleiter des Schauspiels in Kassel. Nachdem das Staatstheater am Friedrichsplatz bei einem Bombenangriff im Oktober 1943 völlig zerstört wird, teilt sich das Ensemble. Opernstücke sind künftig in der Stadthalle Kassel und das Schauspiel in Hersfeld zu sehen. Nach dem Krieg verhängt die Militärregierung zunächst ein Spielverbot für alle Künstler.
Müller erhält am 4. September 1945 von der Militärregierung die Lizenz, die ihn zur Leitung des Staatstheaters Kassel und zur Aufführung von Opern- und Theaterstücken berechtigt. Er macht sich zwar um den Wiederaufbau des Theaters verdient. Dennoch wächst der Widerstand gegen seine Intendanz im Theater und in der Öffentlichkeit. Ursachen sind sein künstlerischer Kurs, seine Personalpolitik und die schwere Wirtschaftskrise des Hauses.
Da das hessische Kultusministerium Müllers Vertrag nicht verlängern will, lässt sich der Intendant Anfang Januar 1950 vorläufig beurlauben. Als Regisseur geht er zum Theater der Jugend und zum Volkstheater in München. Dort stirbt er am 29. Mai 1960.

Dr. Hermann Ferse sagt über die Ereignisse in der Nacht vom 17. auf den 18. August 1935 in der jüdischen Pension Löhnberg in Styrck aus, in der er selbst als Kurgast weilte.
Gegen halb vier Uhr früh verlangten zwei Personen, davon eine in Uniform, Einlass in die Pension. Sie seien auf der Suche nach einem gewissen Stenzmann aus Medebach. Dabei wollten die beiden unbekannten Personen nicht erkannt werden, weshalb sie verboten Licht zu machen. Als sie merkten, dass der Gesuchte nicht anwesend war, verschwanden sie wieder.
Ein Teil der jüdischen Kurgäste war nach diesem Vorgang, dem mehrere Schüsse vorausgegangen waren, so verängstlicht, dass sie sofort abreisten.

Dr. Hermann Ferse sagt über die Ereignisse in der Nacht vom 17. auf den 18. August 1935 in der jüdischen Pension Löhnberg in Styrck aus, in der er selbst als Kurgast weilte.
Gegen halb vier Uhr früh verlangten zwei Personen, davon eine in Uniform, Einlass in die Pension. Sie seien auf der Suche nach einem gewissen Stenzmann aus Medebach. Dabei wollten die beiden unbekannten Personen nicht erkannt werden, weshalb sie verboten Licht zu machen. Als sie merkten, dass der Gesuchte nicht anwesend war, verschwanden sie wieder.
Ein Teil der jüdischen Kurgäste war nach diesem Vorgang, dem mehrere Schüsse vorausgegangen waren, so verängstlicht, dass sie sofort abreisten.

Tabellarische Übersicht über Zusammenstöße zwischen Nationalsozialisten und Andersdenkenden in Witzenhausen, mit Angaben zur Persönlichkeit des Täters, dem Tatbestand, der Strafe und der Anzahl der Verletzten.
Am 4. August 1931 ereignete sich in Wendershausen ein Überfall von Nationalsozialisten auf eine jüdische Wandervogelgruppe, bei dem zehn Mitglieder der Wandervogelgruppe schwer verletzt wurden.

Tabellarische Übersicht über Zusammenstöße zwischen Nationalsozialisten und Andersdenkenden in Witzenhausen, mit Angaben zur Persönlichkeit des Täters, dem Tatbestand, der Strafe und der Anzahl der Verletzten.
Am 4. August 1931 ereignete sich in Wendershausen ein Überfall von Nationalsozialisten auf eine jüdische Wandervogelgruppe, bei dem zehn Mitglieder der Wandervogelgruppe schwer verletzt wurden.

Hans Carl Müller bewirbt sich als ehemaliger Oberspielleiter des Kasseler Staatstheaters bereits im Mai 1945 um eine Theaterlizenz. Wie bei allen Bewerbern überprüft die amerikanische Militärregierung seinen Lebenslauf und seine Referenzen. Sie gewährt ihm im September 1945 die Lizenz Nr. 5015, die ihn zur Leitung von Theater- und Opernaufführungen in Kassel und Hersfeld befugt.

Hauptwachtmeister Jentsch berichtet dem Landrat über die Vorfälle in der jüdischen Pension Löhnberg in Styrck. Er schreibt, dass Schüsse gefallen und zwei Fenster zertrümmert worden seien. Außerdem gibt er die Aussage des jüdischen Kurgastes Dr. Hermann Ferse über zwei unbekannte Eindringlinge wieder, die Einlass in die Pension verlangt und die Bewohner nach Waffen durchsucht haben. Diese Aussage wurde von fünf weiteren, aufgezählten Personen bestätigt .

Hauptwachtmeister Jentsch berichtet dem Landrat über die Vorfälle in der jüdischen Pension Löhnberg in Styrck. Er schreibt, dass Schüsse gefallen und zwei Fenster zertrümmert worden seien. Außerdem gibt er die Aussage des jüdischen Kurgastes Dr. Hermann Ferse über zwei unbekannte Eindringlinge wieder, die Einlass in die Pension verlangt und die Bewohner nach Waffen durchsucht haben. Diese Aussage wurde von fünf weiteren, aufgezählten Personen bestätigt .

Polizeipräsident Pfeffer schreibt zu den Vorfällen in der jüdischen Pension Löhnberg in Styrck, dass die Täter wahrscheinlich in Brilon zu suchen seien, da der von ihnen gesuchte jüdische Steesmann aus Medeberg bei Brilon käme und dort durch zahlreiche Beziehungen zu deutschen Mädchen unangenehm aufgefallen wäre. Die Ermittlungen seien den Behörden in Arnsberg übertragen worden.
Pfeffer zweifelt an dem Bericht über die zertrümmerten Fensterscheiben, da die Besitzerin der Pension, die jüdische Witwe Löhnberg, diese nicht gehört habe und außerdem kein Gegenstand mit dem sie hätte eingeworfen werden können in dem dazgehörigen Zimmer gefunden wurde. Zudem seien alle Zeugen jüdische Mitbürger, was Pfeffers Meinung nach den Wahrheitsgehalt ihrer Aussagen nicht gerade zu erhöhen scheint.

Polizeipräsident Pfeffer schreibt zu den Vorfällen in der jüdischen Pension Löhnberg in Styrck, dass die Täter wahrscheinlich in Brilon zu suchen seien, da der von ihnen gesuchte jüdische Steesmann aus Medeberg bei Brilon käme und dort durch zahlreiche Beziehungen zu deutschen Mädchen unangenehm aufgefallen wäre. Die Ermittlungen seien den Behörden in Arnsberg übertragen worden.
Pfeffer zweifelt an dem Bericht über die zertrümmerten Fensterscheiben, da die Besitzerin der Pension, die jüdische Witwe Löhnberg, diese nicht gehört habe und außerdem kein Gegenstand mit dem sie hätte eingeworfen werden können in dem dazgehörigen Zimmer gefunden wurde. Zudem seien alle Zeugen jüdische Mitbürger, was Pfeffers Meinung nach den Wahrheitsgehalt ihrer Aussagen nicht gerade zu erhöhen scheint.

Übersicht über die im Monat November 1932 vorgekommenen politischen Ausschreitungen in Kassel, mit Angaben zu den Angreifern und Angegriffenen, sowieder Art des Eingreifens der Polizei und Verletzten.
Auffällig ist, dass es sich bei den Ausschreitungen vermehrt um Übergriffe von Erwerbslosen auf staatliche Einrichtungen, so genannte Erwerbslosenunruhen, handelt. Auch die NSDAP ist weiterhin an vielen Konflikten beteiligt, nun sowohl auf Seiten der Angreifer, als auch auf Seiten der Angegriffenen.

Übersicht über die im Monat November 1932 vorgekommenen politischen Ausschreitungen in Kassel, mit Angaben zu den Angreifern und Angegriffenen, sowieder Art des Eingreifens der Polizei und Verletzten.
Auffällig ist, dass es sich bei den Ausschreitungen vermehrt um Übergriffe von Erwerbslosen auf staatliche Einrichtungen, so genannte Erwerbslosenunruhen, handelt. Auch die NSDAP ist weiterhin an vielen Konflikten beteiligt, nun sowohl auf Seiten der Angreifer, als auch auf Seiten der Angegriffenen.

Übersicht über die im Monat November 1932 vorgekommenen politischen Ausschreitungen in Hofgeismar mit Angaben zu den Angreifern und Angegriffenen, sowie Verletzten.
Am 4. November 1932 haben Mitglieder der NSDAP Mitglieder der Eisernen Front angegriffen. Drei Eiserne Frontleute wurden dabei verletzt.

Übersicht über die im Monat November 1932 vorgekommenen politischen Ausschreitungen in Hofgeismar mit Angaben zu den Angreifern und Angegriffenen, sowie Verletzten.
Am 4. November 1932 haben Mitglieder der NSDAP Mitglieder der Eisernen Front angegriffen. Drei Eiserne Frontleute wurden dabei verletzt.

Übersicht über die im Monat September vorgekommenen politischen Ausschreitungen in Kassel, mit Angaben zu den Angreifern und Angegriffenen, die Art des Eingreifens der Polizei und Verletzten.
Die meisten Zusammenstöße fanden zwischen KPD und NSDAP statt. Auffällig ist, dass die KPD meist zu den Angreifern zählt, während die NSDAP immer nur zu den Angegriffenen gehört. Weitere Ausschreitungen fanden zwischen der KPD (Angreifer) und der Polizei (Angegriffene) statt.

Übersicht über die im Monat September vorgekommenen politischen Ausschreitungen in Kassel, mit Angaben zu den Angreifern und Angegriffenen, die Art des Eingreifens der Polizei und Verletzten.
Die meisten Zusammenstöße fanden zwischen KPD und NSDAP statt. Auffällig ist, dass die KPD meist zu den Angreifern zählt, während die NSDAP immer nur zu den Angegriffenen gehört. Weitere Ausschreitungen fanden zwischen der KPD (Angreifer) und der Polizei (Angegriffene) statt.

Wer bei der amerikanischen Militärregierung eine Berufszulassung beantragt, muss nicht nur den obligatorischen Fragebogen zur Entnazifizierung ausfüllen, sondern stets auch mehrere Personen aus seinem Bekanntenkreis angeben, die die Intelligence Section der Militärregierung dann ebenfalls überprüft und zu dem Antragsteller befragt.

Anforderung einer Übersicht über die seit dem 1. Januar 1928 durch Angehörige politischer Organisationen getöten oder verletzten, staatlichen und kommunalen Polizeibeamten, mit Angaben zum Tathergang, der Person des Geschädigten und der Organisation, der der Täter angehört, Berlin, den 10. Oktober 1932.
Übersicht des Polizeipräsidenten an den Regierungspräsidenten über die im Regierungsbezirk Kassel seit dem 1. Januar 1928 durch Angehörige politischer Organisationen getöteten oder verletzten Polizeibeamten, Kassel, den 26. Oktober 1932.
Übersicht des Regierungspräsidenten an den Preußischen Minister des Innern über die im Regierungsbezirk Kassel seit dem 1. Januar 1928 durch Angehörige politischer Organisationen getöteten oder verletzten Polizeibeamten, Kassel, den 27. Oktober 1932.
Auffällig ist, dass die meisten Polizisten durch KPD-Mitglieder verletzt wurden, aber auch Mitglieder der NSDAP, des Reichsbanner und der Eisernen Front werden als Täter genannt.

Anforderung einer Übersicht über die seit dem 1. Januar 1928 durch Angehörige politischer Organisationen getöten oder verletzten, staatlichen und kommunalen Polizeibeamten, mit Angaben zum Tathergang, der Person des Geschädigten und der Organisation, der der Täter angehört, Berlin, den 10. Oktober 1932.
Übersicht des Polizeipräsidenten an den Regierungspräsidenten über die im Regierungsbezirk Kassel seit dem 1. Januar 1928 durch Angehörige politischer Organisationen getöteten oder verletzten Polizeibeamten, Kassel, den 26. Oktober 1932.
Übersicht des Regierungspräsidenten an den Preußischen Minister des Innern über die im Regierungsbezirk Kassel seit dem 1. Januar 1928 durch Angehörige politischer Organisationen getöteten oder verletzten Polizeibeamten, Kassel, den 27. Oktober 1932.
Auffällig ist, dass die meisten Polizisten durch KPD-Mitglieder verletzt wurden, aber auch Mitglieder der NSDAP, des Reichsbanner und der Eisernen Front werden als Täter genannt.

Anforderung einer Übersicht über die seit dem 1. Januar 1928 durch Angehörige politischer Organisationen getöten oder verletzten, staatlichen und kommunalen Polizeibeamten, mit Angaben zum Tathergang, der Person des Geschädigten und der Organisation, der der Täter angehört, Berlin, den 10. Oktober 1932.
Übersicht des Polizeipräsidenten an den Regierungspräsidenten über die im Regierungsbezirk Kassel seit dem 1. Januar 1928 durch Angehörige politischer Organisationen getöteten oder verletzten Polizeibeamten, Kassel, den 26. Oktober 1932.
Übersicht des Regierungspräsidenten an den Preußischen Minister des Innern über die im Regierungsbezirk Kassel seit dem 1. Januar 1928 durch Angehörige politischer Organisationen getöteten oder verletzten Polizeibeamten, Kassel, den 27. Oktober 1932.
Auffällig ist, dass die meisten Polizisten durch KPD-Mitglieder verletzt wurden, aber auch Mitglieder der NSDAP, des Reichsbanner und der Eisernen Front werden als Täter genannt.

Anforderung einer Übersicht über die seit dem 1. Januar 1928 durch Angehörige politischer Organisationen getöten oder verletzten, staatlichen und kommunalen Polizeibeamten, mit Angaben zum Tathergang, der Person des Geschädigten und der Organisation, der der Täter angehört, Berlin, den 10. Oktober 1932.
Übersicht des Polizeipräsidenten an den Regierungspräsidenten über die im Regierungsbezirk Kassel seit dem 1. Januar 1928 durch Angehörige politischer Organisationen getöteten oder verletzten Polizeibeamten, Kassel, den 26. Oktober 1932.
Übersicht des Regierungspräsidenten an den Preußischen Minister des Innern über die im Regierungsbezirk Kassel seit dem 1. Januar 1928 durch Angehörige politischer Organisationen getöteten oder verletzten Polizeibeamten, Kassel, den 27. Oktober 1932.
Auffällig ist, dass die meisten Polizisten durch KPD-Mitglieder verletzt wurden, aber auch Mitglieder der NSDAP, des Reichsbanner und der Eisernen Front werden als Täter genannt.

Anforderung einer Übersicht über die seit dem 1. Januar 1928 durch Angehörige politischer Organisationen getöten oder verletzten, staatlichen und kommunalen Polizeibeamten, mit Angaben zum Tathergang, der Person des Geschädigten und der Organisation, der der Täter angehört, Berlin, den 10. Oktober 1932.
Übersicht des Polizeipräsidenten an den Regierungspräsidenten über die im Regierungsbezirk Kassel seit dem 1. Januar 1928 durch Angehörige politischer Organisationen getöteten oder verletzten Polizeibeamten, Kassel, den 26. Oktober 1932.
Übersicht des Regierungspräsidenten an den Preußischen Minister des Innern über die im Regierungsbezirk Kassel seit dem 1. Januar 1928 durch Angehörige politischer Organisationen getöteten oder verletzten Polizeibeamten, Kassel, den 27. Oktober 1932.
Auffällig ist, dass die meisten Polizisten durch KPD-Mitglieder verletzt wurden, aber auch Mitglieder der NSDAP, des Reichsbanner und der Eisernen Front werden als Täter genannt.






Verzeichnis der wichtigsten Waffenfunde bei Kommunisten in der Zeit vom 1. Juli 1932 bis zum 30. September 1932, mit Angaben zum Zeitpunkt, dem Beschlagnahmeanlass, sowie der Anzahl und Art der beschlagnahmten Gegenstände.
In diesem Zeitraum wurde bei Kommunisten drei Mal jeweils eine Waffe sichergestellt. Sowohl die Häufigkeit von Beschlagnahmungen, als auch die Anzahl der beschlagnahmten Waffen ist also deutlich geringer als bei den Nationalsozialisten im gleichen Zeitraum (vergleiche Dokument 5.0).

Zwei Verzeichnisse der wichtigsten Waffenfunde bei Nationalsozialisten und Kommunisten in der Zeit vom 1. Oktober 1932 bis zum 31. Dezember 1932, mit Angaben zum Zeitpunkt, dem Beschlagnahmeanlass, sowie der Anzahl und Art der beschlagnahmten Gegenstände.
Bei Nationalsozialisten wurden bei fünf Beschlagnahmungen insgesamt fünf Waffen mit Munition sichergestellt. Sowohl die Häufigkeit der Beschlagnahmung als auch vor allem die Anzahl der beschlagnahmten Gegenstände hat sich also im Vergleich zu den vorherigen drei Monaten verringert (vergleiche Dokument 5.0).
Bei Kommunisten wurden bei zwei Beschlagnahmungen insgesamt zehn Waffen sichergestellt. Die Häufigkeit der Beschlagnahmungen im Vergleich zu den vorherigen drei Monaten ist also gesunken, während die Zahl der beschlagnahmten Gegenstände gestiegen ist (vergleiche Dokument 5.1).
Im Vergleich zu den Nationalsozialisten haben bei den Kommunisten zwar weiterhin weniger Beschlagnahmungen stattgefunden, bei den Kommunisten wurden jedoch mehr Waffen gefunden.

Zwei Verzeichnisse der wichtigsten Waffenfunde bei Nationalsozialisten und Kommunisten in der Zeit vom 1. Oktober 1932 bis zum 31. Dezember 1932, mit Angaben zum Zeitpunkt, dem Beschlagnahmeanlass, sowie der Anzahl und Art der beschlagnahmten Gegenstände.
Bei Nationalsozialisten wurden bei fünf Beschlagnahmungen insgesamt fünf Waffen mit Munition sichergestellt. Sowohl die Häufigkeit der Beschlagnahmung als auch vor allem die Anzahl der beschlagnahmten Gegenstände hat sich also im Vergleich zu den vorherigen drei Monaten verringert (vergleiche Dokument 5.0).
Bei Kommunisten wurden bei zwei Beschlagnahmungen insgesamt zehn Waffen sichergestellt. Die Häufigkeit der Beschlagnahmungen im Vergleich zu den vorherigen drei Monaten ist also gesunken, während die Zahl der beschlagnahmten Gegenstände gestiegen ist (vergleiche Dokument 5.1).
Im Vergleich zu den Nationalsozialisten haben bei den Kommunisten zwar weiterhin weniger Beschlagnahmungen stattgefunden, bei den Kommunisten wurden jedoch mehr Waffen gefunden.

Zwei Verzeichnisse der wichtigsten Waffenfunde bei Nationalsozialisten und Kommunisten in der Zeit vom 1. Oktober 1932 bis zum 31. Dezember 1932, mit Angaben zum Zeitpunkt, dem Beschlagnahmeanlass, sowie der Anzahl und Art der beschlagnahmten Gegenstände.
Bei Nationalsozialisten wurden bei fünf Beschlagnahmungen insgesamt fünf Waffen mit Munition sichergestellt. Sowohl die Häufigkeit der Beschlagnahmung als auch vor allem die Anzahl der beschlagnahmten Gegenstände hat sich also im Vergleich zu den vorherigen drei Monaten verringert (vergleiche Dokument 5.0).
Bei Kommunisten wurden bei zwei Beschlagnahmungen insgesamt zehn Waffen sichergestellt. Die Häufigkeit der Beschlagnahmungen im Vergleich zu den vorherigen drei Monaten ist also gesunken, während die Zahl der beschlagnahmten Gegenstände gestiegen ist (vergleiche Dokument 5.1).
Im Vergleich zu den Nationalsozialisten haben bei den Kommunisten zwar weiterhin weniger Beschlagnahmungen stattgefunden, bei den Kommunisten wurden jedoch mehr Waffen gefunden.

Verzeichnis der wichtigsten Waffenfunde bei Nationalsozialisten in der Zeit vom 1. Juli 1932 bis zum 30. September 1932, mit Angaben zum Zeitpunkt, dem Beschlagnahmeanlass, sowie der Anzahl und Art der beschlagnahmten Gegenstände.
In diesem Zeitraum wurden bei Nationalsozialisten sieben Mal Beschlagnahmungen vorgenommen, bei denen insgesamt 44 Waffen mit Munition sichergestellt wurden.

Verzeichnis der wichtigsten Waffenfunde bei Nationalsozialisten in der Zeit vom 1. Juli 1932 bis zum 30. September 1932, mit Angaben zum Zeitpunkt, dem Beschlagnahmeanlass, sowie der Anzahl und Art der beschlagnahmten Gegenstände.
In diesem Zeitraum wurden bei Nationalsozialisten sieben Mal Beschlagnahmungen vorgenommen, bei denen insgesamt 44 Waffen mit Munition sichergestellt wurden.



























Übersicht über die Festnahmen wegen politischer Straftaten im Dezember 1933 sortiert nach den Gründen für die Festnahme und Angaben über die Zahl der Schutzhäftlinge in der Provinz Hessen-Nassau, Staatspolizeistelle Kassel.
Insgesamt wurden 91 Personen festgenommen. 157 Personen befanden sich Ende des Monats in Schutzhaft.

Übersicht über die Festnahmen wegen politischer Straftaten im Januar 1934 sortiert nach den Gründen für die Festnahme und Angaben über die Zahl der Schutzhäftlinge in der Provinz Hessen-Nassau, Staatspolizeistelle Kassel.
Insgesamt wurden 25 Personen festgenommen. 146 Personen befanden sich Ende des Monats in Schutzhaft.

Übersicht über die Festnahmen wegen politischer Straftaten im Oktober 1933 sortiert nach den Gründen für die Festnahme und Angaben über die Zahl der Schutzhäftlinge in der Provinz Hessen-Nassau, Staatspolizeistelle Kassel.
Insgesamt wurden 89 Personen festgenommen. 198 Personen befanden sich Ende des Monats in Schutzhaft.

Musizieren kann man immer. Wer Beschwingtes außerhalb des privaten Rahmens zu Gehör bringen will, benötigt nach Kriegsende aber eine Lizenz von der Militärregierung und am besten noch den einen oder anderen Fürsprecher (Dok. 8), der für die Qualität der Darbietung bürgt.

Der Landrat teilt mit, dass die "Judenordnung" der Stadt Felsberg als Ortssatzung keine Rechtswirksamkeit hat und der Entwurf zurückgezogen worden ist.

Liste aller in Schutzhaft befindlicher Personen des Kreises Hanau Land, mit Angaben zur Person des Häftlings, dem Grund und der Dauer der Haft, dem Konzentrationslager, sowie der weiteren Verfahrensweise.
Die Liste umfasst insgesamt 15 Personen, die sich überwiegend wegen "kommunistischer Umtriebe" in Haft befinden.

Liste aller in Schutzhaft befindlicher Personen des Kreises Hanau Land, mit Angaben zur Person des Häftlings, dem Grund und der Dauer der Haft, dem Konzentrationslager, sowie der weiteren Verfahrensweise.
Die Liste umfasst insgesamt 15 Personen, die sich überwiegend wegen "kommunistischer Umtriebe" in Haft befinden.

Liste aller in Schutzhaft befindlicher Personen des Kreises Hanau Land, mit Angaben zur Person des Häftlings, dem Grund und der Dauer der Haft, dem Konzentrationslager, sowie der weiteren Verfahrensweise.
Die Liste umfasst insgesamt 15 Personen, die sich überwiegend wegen "kommunistischer Umtriebe" in Haft befinden.

"Judenordnung" der Stadt Jesberg, die den weiteren Zuzug von jüdischen Mitbürgern verbietet und die jüdischen Einwohner, sowie andere Einwohner, die Kontakt mit ihnen haben, diskriminiert.
Die "Judenordnung" von Jesberg weist eine starke Ähnlichkeit zu der "Judenordnung" von Felsberg auf (Dokument 2).

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Herrschaft Corbach.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Herrschaft Corbach.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Herrschaft Eder.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Herrschaft Eder.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Herrschaft Eder.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Melsungen.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Melsungen.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Melsungen.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Herrschaft Schmalkalden.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Herrschaft Schmalkalden.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Hofgeismar.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Hofgeismar.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Marburg.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Fulda.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Fulda.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Fulda.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Fulda.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Gelnhausen.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Gelnhausen.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Fritzlar-Homberg.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Fritzlar-Homberg.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Hanau.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Hanau.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Hanau.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Kassel.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Kassel.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Eschwege.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Eschwege.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Regierungsbezirk Kassel.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen, sowie den einzelnen Kreisen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Regierungsbezirk Kassel.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen, sowie den einzelnen Kreisen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Regierungsbezirk Kassel.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen, sowie den einzelnen Kreisen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Regierungsbezirk Kassel.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen, sowie den einzelnen Kreisen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Regierungsbezirk Kassel.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen, sowie den einzelnen Kreisen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Anforderung von kreisweise geordneten Listen über alle zur Zeit in Haft befindlichen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Befehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht.
Die Listen sollen nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert sein und Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, sowie den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, enthalten.


Nachweisung über die im Staatspolizeistellen-Bezirk Kassel rückfällig gewordenen Schutzhäftlinge, inklusive der Schutzhäftlingen, die im Polizeigefängnis bzw. dem dem Polizeigefängnis angeschlossenen Lager Breitenau untergebracht sind. Die Nachweisung enthält Angaben zur Person des Häftlings, der früheren (politischen) Funktion, der bisherigen Zeit in Haft und dem vorgeworfenen Vergehen.
Dem Großteil der Häftlinge wird Engagement für die KPD bzw. sonstige kommunistische Vereinigungen oder Hochverrat vorgeworfen.

Nachweisung über die im Staatspolizeistellen-Bezirk Kassel rückfällig gewordenen Schutzhäftlinge, inklusive der Schutzhäftlingen, die im Polizeigefängnis bzw. dem dem Polizeigefängnis angeschlossenen Lager Breitenau untergebracht sind. Die Nachweisung enthält Angaben zur Person des Häftlings, der früheren (politischen) Funktion, der bisherigen Zeit in Haft und dem vorgeworfenen Vergehen.
Dem Großteil der Häftlinge wird Engagement für die KPD bzw. sonstige kommunistische Vereinigungen oder Hochverrat vorgeworfen.

Nachweisung über die im Staatspolizeistellen-Bezirk Kassel rückfällig gewordenen Schutzhäftlinge, inklusive der Schutzhäftlingen, die im Polizeigefängnis bzw. dem dem Polizeigefängnis angeschlossenen Lager Breitenau untergebracht sind. Die Nachweisung enthält Angaben zur Person des Häftlings, der früheren (politischen) Funktion, der bisherigen Zeit in Haft und dem vorgeworfenen Vergehen.
Dem Großteil der Häftlinge wird Engagement für die KPD bzw. sonstige kommunistische Vereinigungen oder Hochverrat vorgeworfen.

Nachweisung über die im Staatspolizeistellen-Bezirk Kassel rückfällig gewordenen Schutzhäftlinge, inklusive der Schutzhäftlingen, die im Polizeigefängnis bzw. dem dem Polizeigefängnis angeschlossenen Lager Breitenau untergebracht sind. Die Nachweisung enthält Angaben zur Person des Häftlings, der früheren (politischen) Funktion, der bisherigen Zeit in Haft und dem vorgeworfenen Vergehen.
Dem Großteil der Häftlinge wird Engagement für die KPD bzw. sonstige kommunistische Vereinigungen oder Hochverrat vorgeworfen.

Nachweisung über die im Staatspolizeistellen-Bezirk Kassel rückfällig gewordenen Schutzhäftlinge, inklusive der Schutzhäftlingen, die im Polizeigefängnis bzw. dem dem Polizeigefängnis angeschlossenen Lager Breitenau untergebracht sind. Die Nachweisung enthält Angaben zur Person des Häftlings, der früheren (politischen) Funktion, der bisherigen Zeit in Haft und dem vorgeworfenen Vergehen.
Dem Großteil der Häftlinge wird Engagement für die KPD bzw. sonstige kommunistische Vereinigungen oder Hochverrat vorgeworfen.















Der Gendarmerie Polizeihauptwachtmeister Schade berichtet über die Ausschreitungen gegen jüdische Einwohner in Spangenberg in der Nacht vom 15. zum 16. September 1935 im Rahmen eines Fackelzuges und einer Kundgebung zu dem Reichsparteitag in Nürnberg, sowie den dort erlassenen "Rassegesetzen".
Um bei jüdischen Familien angestellte christliche Dienstmädchen über die neuen Gesetze zu unterrichten, verschafften sich einige Angehörige nationalsozialistischer Organisationen gewaltsam Zutritt zu einzelnen Häusern der jüdischen Einwohner. Hierbei kam es in mehreren Fällen zu Sachbeschädigungen.
Weiterhin wurde ein jüdischer Angestellter leicht misshandelt und musste für kurze Zeit in Schutzhaft genommen werden.

Der Gendarmerie Polizeihauptwachtmeister Schade berichtet über die Ausschreitungen gegen jüdische Einwohner in Spangenberg in der Nacht vom 15. zum 16. September 1935 im Rahmen eines Fackelzuges und einer Kundgebung zu dem Reichsparteitag in Nürnberg, sowie den dort erlassenen "Rassegesetzen".
Um bei jüdischen Familien angestellte christliche Dienstmädchen über die neuen Gesetze zu unterrichten, verschafften sich einige Angehörige nationalsozialistischer Organisationen gewaltsam Zutritt zu einzelnen Häusern der jüdischen Einwohner. Hierbei kam es in mehreren Fällen zu Sachbeschädigungen.
Weiterhin wurde ein jüdischer Angestellter leicht misshandelt und musste für kurze Zeit in Schutzhaft genommen werden.

Der Ortsgruppenleiter und Bürgermeister Fenner berichtet über die Ausschreitungen gegen jüdische Einwohner in Spangenberg in der Nacht vom 15. zum 16. September 1935 im Rahmen eines Fackelzuges und einer Kundgebung zu dem Reichsparteitag in Nürnberg, sowie den dort erlassenen "Rassegesetzen".
Er habe den Fackelzug und die Kundgebung, sowie die Unterrichtung der Dienstmädchen veranlasst, da er von den neuen Gesetzen so begeistert gewesen sei. Dabei habe er aber nicht mit gewaltsamen Übergriffen gerechnet und solche auch nicht angeordnet.
Um bei jüdischen Familien angestellte christliche Dienstmädchen über die neuen Gesetze zu unterrichten, verschafften sich einige Angehörige nationalsozialistischer Organisationen gewaltsam Zutritt zu einzelnen Häusern der jüdischen Einwohner. Hierbei kam es in mehreren Fällen zu Sachbeschädigungen.
Weiterhin wurde ein jüdischer Angestellter leicht misshandelt und musste für kurze Zeit in Schutzhaft genommen werden.

Der Ortsgruppenleiter und Bürgermeister Fenner berichtet über die Ausschreitungen gegen jüdische Einwohner in Spangenberg in der Nacht vom 15. zum 16. September 1935 im Rahmen eines Fackelzuges und einer Kundgebung zu dem Reichsparteitag in Nürnberg, sowie den dort erlassenen "Rassegesetzen".
Er habe den Fackelzug und die Kundgebung, sowie die Unterrichtung der Dienstmädchen veranlasst, da er von den neuen Gesetzen so begeistert gewesen sei. Dabei habe er aber nicht mit gewaltsamen Übergriffen gerechnet und solche auch nicht angeordnet.
Um bei jüdischen Familien angestellte christliche Dienstmädchen über die neuen Gesetze zu unterrichten, verschafften sich einige Angehörige nationalsozialistischer Organisationen gewaltsam Zutritt zu einzelnen Häusern der jüdischen Einwohner. Hierbei kam es in mehreren Fällen zu Sachbeschädigungen.
Weiterhin wurde ein jüdischer Angestellter leicht misshandelt und musste für kurze Zeit in Schutzhaft genommen werden.

Der Regierungsrat Schütz berichtet kurz über die Ausschreitungen gegen jüdische Einwohner in Spangenberg in der Nacht vom 15. zum 16. September 1935 im Rahmen eines Fackelzuges und einer Kundgebung zu dem Reichsparteitag in Nürnberg und den dort erlassenen "Rassegesetzen", sowie den bisherigen Stand der Ermittlungen.
Um bei jüdischen Familien angestellte christliche Dienstmädchen über die neuen Gesetze zu unterrichten, verschafften sich einige Angehörige nationalsozialistischer Organisationen gewaltsam Zutritt zu einzelnen Häusern der jüdischen Einwohner. Hierbei kam es in mehreren Fällen zu Sachbeschädigungen.

Der Regierungsrat Schütz berichtet kurz über die Ausschreitungen gegen jüdische Einwohner in Spangenberg in der Nacht vom 15. zum 16. September 1935 im Rahmen eines Fackelzuges und einer Kundgebung zu dem Reichsparteitag in Nürnberg und den dort erlassenen "Rassegesetzen", sowie den bisherigen Stand der Ermittlungen.
Um bei jüdischen Familien angestellte christliche Dienstmädchen über die neuen Gesetze zu unterrichten, verschafften sich einige Angehörige nationalsozialistischer Organisationen gewaltsam Zutritt zu einzelnen Häusern der jüdischen Einwohner. Hierbei kam es in mehreren Fällen zu Sachbeschädigungen.

Der Regierungsrat Schütz berichtet kurz über die Ausschreitungen gegen jüdische Einwohner in Spangenberg in der Nacht vom 15. zum 16. September 1935 im Rahmen eines Fackelzuges und einer Kundgebung zu dem Reichsparteitag in Nürnberg und den dort erlassenen "Rassegesetzen", sowie den bisherigen Stand der Ermittlungen.
Um bei jüdischen Familien angestellte christliche Dienstmädchen über die neuen Gesetze zu unterrichten, verschafften sich einige Angehörige nationalsozialistischer Organisationen gewaltsam Zutritt zu einzelnen Häusern der jüdischen Einwohner. Hierbei kam es in mehreren Fällen zu Sachbeschädigungen.

Ausführlicher Bericht der Staatspolizeistelle Kassel über die Ausschreitungen gegen jüdische Einwohner in Spangenberg in der Nacht vom 15. zum 16. September 1935 im Rahmen eines Fackelzuges und einer Kundgebung zu dem Reichsparteitag in Nürnberg und den dort erlassenen "Rassegesetzen", sowie den bisherigen Stand der Ermittlungen.
Um bei jüdischen Familien angestellte christliche Dienstmädchen über die neuen Gesetze zu unterrichten, verschafften sich einige Angehörige nationalsozialistischer Organisationen gewaltsam Zutritt zu einzelnen Häusern der jüdischen Einwohner. Hierbei kam es in mehreren Fällen zu Sachbeschädigungen.
Weiterhin wurde ein jüdischer Angestellter leicht misshandelt und musste zu seiner eigenen Sicherheit für wenige Stunden in Schutzhaft genommen werden.
Die Ermittlungen ergaben, dass die Täter nicht immer eindeutig zu benennen sind. Dem Ortsgruppenleiter und Bürgermeister Fenner, sowie dem Gendarmerie Polizeihauptwachtmeister Huber wird eine beträchliche Mitverantung zugeschrieben, da sie die Übergriffe billigend in Kauf genommen und nichts unternommen haben, um sie zu unterbinden.

Ausführlicher Bericht der Staatspolizeistelle Kassel über die Ausschreitungen gegen jüdische Einwohner in Spangenberg in der Nacht vom 15. zum 16. September 1935 im Rahmen eines Fackelzuges und einer Kundgebung zu dem Reichsparteitag in Nürnberg und den dort erlassenen "Rassegesetzen", sowie den bisherigen Stand der Ermittlungen.
Um bei jüdischen Familien angestellte christliche Dienstmädchen über die neuen Gesetze zu unterrichten, verschafften sich einige Angehörige nationalsozialistischer Organisationen gewaltsam Zutritt zu einzelnen Häusern der jüdischen Einwohner. Hierbei kam es in mehreren Fällen zu Sachbeschädigungen.
Weiterhin wurde ein jüdischer Angestellter leicht misshandelt und musste zu seiner eigenen Sicherheit für wenige Stunden in Schutzhaft genommen werden.
Die Ermittlungen ergaben, dass die Täter nicht immer eindeutig zu benennen sind. Dem Ortsgruppenleiter und Bürgermeister Fenner, sowie dem Gendarmerie Polizeihauptwachtmeister Huber wird eine beträchliche Mitverantung zugeschrieben, da sie die Übergriffe billigend in Kauf genommen und nichts unternommen haben, um sie zu unterbinden.

Ausführlicher Bericht der Staatspolizeistelle Kassel über die Ausschreitungen gegen jüdische Einwohner in Spangenberg in der Nacht vom 15. zum 16. September 1935 im Rahmen eines Fackelzuges und einer Kundgebung zu dem Reichsparteitag in Nürnberg und den dort erlassenen "Rassegesetzen", sowie den bisherigen Stand der Ermittlungen.
Um bei jüdischen Familien angestellte christliche Dienstmädchen über die neuen Gesetze zu unterrichten, verschafften sich einige Angehörige nationalsozialistischer Organisationen gewaltsam Zutritt zu einzelnen Häusern der jüdischen Einwohner. Hierbei kam es in mehreren Fällen zu Sachbeschädigungen.
Weiterhin wurde ein jüdischer Angestellter leicht misshandelt und musste zu seiner eigenen Sicherheit für wenige Stunden in Schutzhaft genommen werden.
Die Ermittlungen ergaben, dass die Täter nicht immer eindeutig zu benennen sind. Dem Ortsgruppenleiter und Bürgermeister Fenner, sowie dem Gendarmerie Polizeihauptwachtmeister Huber wird eine beträchliche Mitverantung zugeschrieben, da sie die Übergriffe billigend in Kauf genommen und nichts unternommen haben, um sie zu unterbinden.

Ausführlicher Bericht der Staatspolizeistelle Kassel über die Ausschreitungen gegen jüdische Einwohner in Spangenberg in der Nacht vom 15. zum 16. September 1935 im Rahmen eines Fackelzuges und einer Kundgebung zu dem Reichsparteitag in Nürnberg und den dort erlassenen "Rassegesetzen", sowie den bisherigen Stand der Ermittlungen.
Um bei jüdischen Familien angestellte christliche Dienstmädchen über die neuen Gesetze zu unterrichten, verschafften sich einige Angehörige nationalsozialistischer Organisationen gewaltsam Zutritt zu einzelnen Häusern der jüdischen Einwohner. Hierbei kam es in mehreren Fällen zu Sachbeschädigungen.
Weiterhin wurde ein jüdischer Angestellter leicht misshandelt und musste zu seiner eigenen Sicherheit für wenige Stunden in Schutzhaft genommen werden.
Die Ermittlungen ergaben, dass die Täter nicht immer eindeutig zu benennen sind. Dem Ortsgruppenleiter und Bürgermeister Fenner, sowie dem Gendarmerie Polizeihauptwachtmeister Huber wird eine beträchliche Mitverantung zugeschrieben, da sie die Übergriffe billigend in Kauf genommen und nichts unternommen haben, um sie zu unterbinden.

Ausführlicher Bericht der Staatspolizeistelle Kassel über die Ausschreitungen gegen jüdische Einwohner in Spangenberg in der Nacht vom 15. zum 16. September 1935 im Rahmen eines Fackelzuges und einer Kundgebung zu dem Reichsparteitag in Nürnberg und den dort erlassenen "Rassegesetzen", sowie den bisherigen Stand der Ermittlungen.
Um bei jüdischen Familien angestellte christliche Dienstmädchen über die neuen Gesetze zu unterrichten, verschafften sich einige Angehörige nationalsozialistischer Organisationen gewaltsam Zutritt zu einzelnen Häusern der jüdischen Einwohner. Hierbei kam es in mehreren Fällen zu Sachbeschädigungen.
Weiterhin wurde ein jüdischer Angestellter leicht misshandelt und musste zu seiner eigenen Sicherheit für wenige Stunden in Schutzhaft genommen werden.
Die Ermittlungen ergaben, dass die Täter nicht immer eindeutig zu benennen sind. Dem Ortsgruppenleiter und Bürgermeister Fenner, sowie dem Gendarmerie Polizeihauptwachtmeister Huber wird eine beträchliche Mitverantung zugeschrieben, da sie die Übergriffe billigend in Kauf genommen und nichts unternommen haben, um sie zu unterbinden.

Ausführlicher Bericht der Staatspolizeistelle Kassel über die Ausschreitungen gegen jüdische Einwohner in Spangenberg in der Nacht vom 15. zum 16. September 1935 im Rahmen eines Fackelzuges und einer Kundgebung zu dem Reichsparteitag in Nürnberg und den dort erlassenen "Rassegesetzen", sowie den bisherigen Stand der Ermittlungen.
Um bei jüdischen Familien angestellte christliche Dienstmädchen über die neuen Gesetze zu unterrichten, verschafften sich einige Angehörige nationalsozialistischer Organisationen gewaltsam Zutritt zu einzelnen Häusern der jüdischen Einwohner. Hierbei kam es in mehreren Fällen zu Sachbeschädigungen.
Weiterhin wurde ein jüdischer Angestellter leicht misshandelt und musste zu seiner eigenen Sicherheit für wenige Stunden in Schutzhaft genommen werden.
Die Ermittlungen ergaben, dass die Täter nicht immer eindeutig zu benennen sind. Dem Ortsgruppenleiter und Bürgermeister Fenner, sowie dem Gendarmerie Polizeihauptwachtmeister Huber wird eine beträchliche Mitverantung zugeschrieben, da sie die Übergriffe billigend in Kauf genommen und nichts unternommen haben, um sie zu unterbinden.

Beschwerde der Staatspolizeistelle Kassel über sich mehrende Fälle von Misshandlungen jüdischer Mitbürger in Gudensberg durch den dortigen Ortsgruppenleiter Herbener, wobei verschiedene Fälle geschildert werden.
Dieses Verhalten schade dem Ansehen der Regierung und der Partei, da sich die Gundenberger Bürger schon auf Grund der Vorkommnisse vom Nationalsozialismus abwenden würden. Daher wird geraten, Herbener als Ortsgruppenleiter abzusetzen.

Beschwerde der Staatspolizeistelle Kassel über sich mehrende Fälle von Misshandlungen jüdischer Mitbürger in Gudensberg durch den dortigen Ortsgruppenleiter Herbener, wobei verschiedene Fälle geschildert werden.
Dieses Verhalten schade dem Ansehen der Regierung und der Partei, da sich die Gundenberger Bürger schon auf Grund der Vorkommnisse vom Nationalsozialismus abwenden würden. Daher wird geraten, Herbener als Ortsgruppenleiter abzusetzen.

Beschwerde der Staatspolizeistelle Kassel über sich mehrende Fälle von Misshandlungen jüdischer Mitbürger in Gudensberg durch den dortigen Ortsgruppenleiter Herbener, wobei verschiedene Fälle geschildert werden.
Dieses Verhalten schade dem Ansehen der Regierung und der Partei, da sich die Gundenberger Bürger schon auf Grund der Vorkommnisse vom Nationalsozialismus abwenden würden. Daher wird geraten, Herbener als Ortsgruppenleiter abzusetzen.



Stellungnahme Adam Bredes auf den Vorwurf des Amtsmissbrauchs gegen ihn, da er jüdische Mitbürger nach Aufforderung durch den Ortsgruppenleiter Herbener mehrfach strenger bestraft haben soll, als eigentlich üblich ist.
Brede weist die Beschwerde zurück. Er habe zwar höhere Strafen als eigentlich vorgesehen verhängt, sei aber weit unter dem von Ortsgruppenleiter Herbener geforderten Strafmaß geblieben. Außerdem hätte das Gericht die Straferhöhung in gewisser Weise bestätigt.

Rechtfertigung des Vorwurfs des Amtsmissbrauchs gegen den Bürgermeister von Gudensberg, Adam Brede, da dieser jüdische Mitbürger nach Aufforderung durch den Ortsgruppenleiter Herbener mehrfach strenger bestraft haben soll, als eigentlich üblich ist.
Brede sei zwar unter der von Ortsgruppenleiter Herbener geforderten Strafe geblieben, habe die Strafe aber dennoch erhöht nachdem Herbener bei ihm gewesen sei, weshalb er sich nach wie vor verdächtig mache, da nicht nachgewiesen werden könne, dass er wirklich nur aus "eigenem Antrieb" so gehandelt habe.

Beschwerde des alten Soldaten und Nationalsozialisten Freiherr von Köckritz, dass die jüdische Familie Tannenbaum in Mansbach mehrfach Übergriffen ausgesetzt wurde, obwohl sie drei Söhne im Weltkrieg verloren und damit ihre Pflicht für das deutsche Vaterland mehr als erfüllt habe.
Zum Anlass für sein Schreiben nimmt er, dass in der Nacht vom 19. zum 20. Oktober 1935 zum wiederholten Male Fensterscheiben bei der Familie eingeworfen worden waren.

Beschwerde des alten Soldaten und Nationalsozialisten Freiherr von Köckritz, dass die jüdische Familie Tannenbaum in Mansbach mehrfach Übergriffen ausgesetzt wurde, obwohl sie drei Söhne im Weltkrieg verloren und damit ihre Pflicht für das deutsche Vaterland mehr als erfüllt habe.
Zum Anlass für sein Schreiben nimmt er, dass in der Nacht vom 19. zum 20. Oktober 1935 zum wiederholten Male Fensterscheiben bei der Familie eingeworfen worden waren.

Beschwerde des alten Soldaten und Nationalsozialisten Freiherr von Köckritz, dass die jüdische Familie Tannenbaum in Mansbach mehrfach Übergriffen ausgesetzt wurde, obwohl sie drei Söhne im Weltkrieg verloren und damit ihre Pflicht für das deutsche Vaterland mehr als erfüllt habe.
Zum Anlass für sein Schreiben nimmt er, dass in der Nacht vom 19. zum 20. Oktober 1935 zum wiederholten Male Fensterscheiben bei der Familie eingeworfen worden waren.

Bericht der Staatspolizeistelle Kassel über den Einwurf von Fensterscheiben bei der jüdischen Familie Tannenbaum in Mansbach in der Nacht vom 19. zum 20. Oktober 1935.
Mitteilung, dass in jener Nacht in Mansbach mehrere Fensterscheiben eingeworfen wurden, es einen Verdächtigen gebe und das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Hanau liege.
Außerdem erfolgt der Hinweis, dass die Familie Tannenbaum nur einen Sohn hatte, den sie im Weltkrieg verlor.

Bericht der Staatspolizeistelle Kassel über den Einwurf von Fensterscheiben bei der jüdischen Familie Tannenbaum in Mansbach in der Nacht vom 19. zum 20. Oktober 1935.
Mitteilung, dass in jener Nacht in Mansbach mehrere Fensterscheiben eingeworfen wurden, es einen Verdächtigen gebe und das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Hanau liege.
Außerdem erfolgt der Hinweis, dass die Familie Tannenbaum nur einen Sohn hatte, den sie im Weltkrieg verlor.

Antwort des Regierungspräsidenten an den Freiherrn von Köckritz, dass ihm die Ausschreitungen gegen jüdische Mitbürger in Mansbach bekannt seien und gegen die Täter Strafantrag gestellt worden sei.
Außerdem erfolgt der Hinweis, dass die Familie Tannenbaum nur einen Sohn hatte, den sie im Weltkrieg verlor.

Wie hier in Darmstadt musste man in den Jahren 1945-1948 überall nach den mageren Lebensmittelrationen geduldig Schlange stehen. Im Durchschnitt erhielt der hessische "Normalverbraucher" bis zum Sommer 1948 weniger als die Hälfte des zum Leben Notwendigen an Nahrungsmitteln.





























Die These vom kulturellen Ost-West-Gefälle lehne er ab.



Edward Yarnell Hartshorne wird 1912 in den USA geboren. Mit 17 Jahren nimmt er an der Harvard University in Boston das Studium der Soziologie auf. Im Anschluß promoviert er an der Chicago University in Illinois zum Thema Deutsche Universitäten unter dem Nationationalsozialismus und verbringt dazu 1935/36 einige Zeit in Deutschland. 1937 kehrt er in die USA zurück und arbeitet als Soziologiedozent an der Harvard University. Nach Ausbruch des Zweiten Weltkrieges und dem Kriegsbeitritt der USA meldet sich Hartshorne beim Office of Strategic Services und wechselt kurz darauf zur Psychological Warfare Branch des Office of War Information. Er ist erst in Boston, dann in Tunesien und Italien mit der Befragung deutscher Emigranten beziehungsweise dann Kriegsgefangener befasst und ein guter Kenner der politischen Lage in Deutschland.
Nach Ende des Zweiten Weltkrieges kommt Hartshorne als Besatzungsoffizier der amerikanischen Armee nach Deutschland und arbeitet erst als Presseoffizier, widmet sich dann aber der Frage der Wiedereröffnung der deutschen Universitäten in der amerikanischen Besatzungszone. In Marburg, wo er auch stationiert ist, organisiert er die „Marburger Hochschulgespräche“ über die Rolle und Aufgaben der Universitäten in einer demokratischen Gesellschaft. Als er im Sommer 1946 nach München abbestellt wird, um dort Problemen bei der Entnazifizierung der bayerischen Universitäten nachzugehen, wird er unter bis heute nicht geklärten Umständen während einer Autofahrt hinterrücks erschossen.

Die Vorhut der 3. Panzerdivision der US-Armee rollt im März 1945 in Warzenbach bei Wetter ein. Zu Kampfhandlungen kommt es nicht.

Kriegsgefangene eines Internierungslagers in Ziegenhain freuen sich im Frühjahr 1945 über ihre Befreiung und die Verteilung von Lebensmitteln und Zigaretten durch einen Offizier der Dritten U.S.-Armee.

- Ausstellung im Collecting Point Marburg
Das Staatsarchiv Marburg dient vom 4. Juni 1945 bis zum 19. August 1946 als Art Collecting Point. Die Militärregierung sammelt hier von Deutschen geraubte Kunstgegenstände, um sie an ihre Besitzer im In- und Ausland zurückzugeben. In mehreren Ausstellungen werden die Kunstwerke verschiedener Epochen der Öffentlichkeit gezeigt.

- Ausstellung im Collecting Point Marburg
Das Staatsarchiv Marburg dient vom 4. Juni 1945 bis zum 19. August 1946 als Art Collecting Point. Die Militärregierung sammelt hier von Deutschen geraubte Kunstgegenstände, um sie an ihre Besitzer im In- und Ausland zurückzugeben. In mehreren Ausstellungen werden die Kunstwerke verschiedener Epochen der Öffentlichkeit gezeigt.




Die 1938 errichtete Tannenberg Kaserne im Süden Marburgs beherbergt ab dem Herbst 1945 das 3. Replacement Depot der U.S. Army. Sie ist für jeweils 2.500 amerikanische Soldaten eine einwöchige Durchgangs- und Sammelstation, bevor es weitergeht - nach Hause oder an andere Standorte in Deutschland.

In der Hindenburgkaserne in Eschwege richtet die amerikanische Militärregierung im Dezember 1946 das Ordnance Technical Training Center ein, um ihre Soldaten umzuschulen oder eigenes Personal aus- und fortzubilden. Später wird die Schule umbenannt in EUCOM Ordnance School, bis sie 1953 ins bayerische Füssen umsiedelt.

In der Hindenburgkaserne in Eschwege richtet die amerikanische Militärregierung im Dezember 1946 das Ordnance Technical Training Center ein, um ihre Soldaten umzuschulen oder eigenes Personal aus- und fortzubilden. Später wird die Schule umbenannt in EUCOM Ordnance School, bis sie 1953 ins bayerische Füssen umsiedelt.

In der Hindenburgkaserne in Eschwege richtet die amerikanische Militärregierung im Dezember 1946 das Ordnance Technical Training Center ein, um ihre Soldaten umzuschulen oder eigenes Personal aus- und fortzubilden. Später wird die Schule umbenannt in EUCOM Ordnance School, bis sie 1953 ins bayerische Füssen umsiedelt.

Die Entnazifizierung soll Verwaltung und Wirtschaft vom Einfluss ehemaliger Nationalsozialisten befreien. Jeder Stellenanwärter muss einen Fragebogen ausfüllen, in dem er seinen Lebenslauf und seine Mitgliedschaft in NS-Organisationen anzugeben hat.

Die Entnazifizierung soll Verwaltung und Wirtschaft vom Einfluss ehemaliger Nationalsozialisten befreien. Jeder Stellenanwärter muss einen Fragebogen ausfüllen, in dem er seinen Lebenslauf und seine Mitgliedschaft in NS-Organisationen anzugeben hat.

Die Entnazifizierung soll Verwaltung und Wirtschaft vom Einfluss ehemaliger Nationalsozialisten befreien. Jeder Stellenanwärter muss einen Fragebogen ausfüllen, in dem er seinen Lebenslauf und seine Mitgliedschaft in NS-Organisationen anzugeben hat.

Die Entnazifizierung soll Verwaltung und Wirtschaft vom Einfluss ehemaliger Nationalsozialisten befreien. Jeder Stellenanwärter muss einen Fragebogen ausfüllen, in dem er seinen Lebenslauf und seine Mitgliedschaft in NS-Organisationen anzugeben hat.

Die Entnazifizierung soll Verwaltung und Wirtschaft vom Einfluss ehemaliger Nationalsozialisten befreien. Jeder Stellenanwärter muss einen Fragebogen ausfüllen, in dem er seinen Lebenslauf und seine Mitgliedschaft in NS-Organisationen anzugeben hat.

Mitteilung des Regierungspräsidenten, dass die Beschwerde Heinrich Staafs wegen Demütigung und Misshandlungen, nachdem er bei einem jüdischen Händler Stoff gekauft hatte, der Wahrheit entspricht und zur strafrechtlichen Verfolgung an die Staatsanwaltschaft Hanau weitergegeben wurde.

Mitteilung des Oberstaatsanwaltes, dass das Verfahren wegen Nötigung des Heinrich Staaf eingestellt wird. Als Begründung werden das zu geringe Strafmaß bei den jugendlichen Beschuldigten, sowie der verständliche Ärger des erwachsenen Beschuldigten über Staafs Einkauf bei einem jüdischen Händler, obwohl er schon finanzielle Unterstützung erhielt, angeführt.









Im "Fall Marburg" sorgt Ministerpräsident Christian Stock Mitte Februar 1947 für Wirbel. Er beklagt die mangelnde Entnazifizierung des Lehrkörpers der Marburger Universität und droht Entlassungen von Professoren an. Im März wird über den Fall sogar zweimal im Landtag debattiert.


Von links nach rechts: Prof. Dr. Julius Ebbinghaus, Rektor der Universität Marburg, Prof. Dr. Heinrich Frick, Prof. Dr. Richard Hamann, Prof. Dr. Kurt Reidemeister und Prof. Dr. Rudolf Bultmann, alle Lehrkräfte an der Universität Marburg. Von der Universität Heidelberg nehmen teil: Prof. Dr. Alfred Weber und Dr. Alexander Mitscherlich, außerdem Prof. Dr. Heinz Sauermann, Universität Frankfurt, Prof. Dr. Olof Gigon, Universität Fribourg, Prof. Dr. Erich Reuleaux, Technische Hochschule Darmstadt, und Prof. Dr. Bruno Snell, Universität Hamburg.

Von links nach rechts: Prof. Dr. Julius Ebbinghaus, Rektor der Universität Marburg, Prof. Dr. Heinrich Frick, Prof. Dr. Richard Hamann, Prof. Dr. Kurt Reidemeister und Prof. Dr. Rudolf Bultmann, alle Lehrkräfte an der Universität Marburg. Von der Universität Heidelberg nehmen teil: Prof. Dr. Alfred Weber und Dr. Alexander Mitscherlich, außerdem Prof. Dr. Heinz Sauermann, Universität Frankfurt, Prof. Dr. Olof Gigon, Universität Fribourg, Prof. Dr. Erich Reuleaux, Technische Hochschule Darmstadt, und Prof. Dr. Bruno Snell, Universität Hamburg.

Von links nach rechts: Prof. Dr. Julius Ebbinghaus, Rektor der Universität Marburg, Prof. Dr. Heinrich Frick, Prof. Dr. Richard Hamann, Prof. Dr. Kurt Reidemeister und Prof. Dr. Rudolf Bultmann, alle Lehrkräfte an der Universität Marburg. Von der Universität Heidelberg nehmen teil: Prof. Dr. Alfred Weber und Dr. Alexander Mitscherlich, außerdem Prof. Dr. Heinz Sauermann, Universität Frankfurt, Prof. Dr. Olof Gigon, Universität Fribourg, Prof. Dr. Erich Reuleaux, Technische Hochschule Darmstadt, und Prof. Dr. Bruno Snell, Universität Hamburg.

Von links nach rechts: Prof. Dr. Julius Ebbinghaus, Rektor der Universität Marburg, Prof. Dr. Heinrich Frick, Prof. Dr. Richard Hamann, Prof. Dr. Kurt Reidemeister und Prof. Dr. Rudolf Bultmann, alle Lehrkräfte an der Universität Marburg. Von der Universität Heidelberg nehmen teil: Prof. Dr. Alfred Weber und Dr. Alexander Mitscherlich, außerdem Prof. Dr. Heinz Sauermann, Universität Frankfurt, Prof. Dr. Olof Gigon, Universität Fribourg, Prof. Dr. Erich Reuleaux, Technische Hochschule Darmstadt, und Prof. Dr. Bruno Snell, Universität Hamburg.

Von links nach rechts: Prof. Dr. Julius Ebbinghaus, Rektor der Universität Marburg, Prof. Dr. Heinrich Frick, Prof. Dr. Richard Hamann, Prof. Dr. Kurt Reidemeister und Prof. Dr. Rudolf Bultmann, alle Lehrkräfte an der Universität Marburg. Von der Universität Heidelberg nehmen teil: Prof. Dr. Alfred Weber und Dr. Alexander Mitscherlich, außerdem Prof. Dr. Heinz Sauermann, Universität Frankfurt, Prof. Dr. Olof Gigon, Universität Fribourg, Prof. Dr. Erich Reuleaux, Technische Hochschule Darmstadt, und Prof. Dr. Bruno Snell, Universität Hamburg.

Von links nach rechts: Prof. Dr. Julius Ebbinghaus, Rektor der Universität Marburg, Prof. Dr. Heinrich Frick, Prof. Dr. Richard Hamann, Prof. Dr. Kurt Reidemeister und Prof. Dr. Rudolf Bultmann, alle Lehrkräfte an der Universität Marburg. Von der Universität Heidelberg nehmen teil: Prof. Dr. Alfred Weber und Dr. Alexander Mitscherlich, außerdem Prof. Dr. Heinz Sauermann, Universität Frankfurt, Prof. Dr. Olof Gigon, Universität Fribourg, Prof. Dr. Erich Reuleaux, Technische Hochschule Darmstadt, und Prof. Dr. Bruno Snell, Universität Hamburg.

Von links nach rechts: Prof. Dr. Julius Ebbinghaus, Rektor der Universität Marburg, Prof. Dr. Heinrich Frick, Prof. Dr. Richard Hamann, Prof. Dr. Kurt Reidemeister und Prof. Dr. Rudolf Bultmann, alle Lehrkräfte an der Universität Marburg. Von der Universität Heidelberg nehmen teil: Prof. Dr. Alfred Weber und Dr. Alexander Mitscherlich, außerdem Prof. Dr. Heinz Sauermann, Universität Frankfurt, Prof. Dr. Olof Gigon, Universität Fribourg, Prof. Dr. Erich Reuleaux, Technische Hochschule Darmstadt, und Prof. Dr. Bruno Snell, Universität Hamburg.

Von links nach rechts: Prof. Dr. Julius Ebbinghaus, Rektor der Universität Marburg, Prof. Dr. Heinrich Frick, Prof. Dr. Richard Hamann, Prof. Dr. Kurt Reidemeister und Prof. Dr. Rudolf Bultmann, alle Lehrkräfte an der Universität Marburg. Von der Universität Heidelberg nehmen teil: Prof. Dr. Alfred Weber und Dr. Alexander Mitscherlich, außerdem Prof. Dr. Heinz Sauermann, Universität Frankfurt, Prof. Dr. Olof Gigon, Universität Fribourg, Prof. Dr. Erich Reuleaux, Technische Hochschule Darmstadt, und Prof. Dr. Bruno Snell, Universität Hamburg.

Von links nach rechts: Prof. Dr. Julius Ebbinghaus, Rektor der Universität Marburg, Prof. Dr. Heinrich Frick, Prof. Dr. Richard Hamann, Prof. Dr. Kurt Reidemeister und Prof. Dr. Rudolf Bultmann, alle Lehrkräfte an der Universität Marburg. Von der Universität Heidelberg nehmen teil: Prof. Dr. Alfred Weber und Dr. Alexander Mitscherlich, außerdem Prof. Dr. Heinz Sauermann, Universität Frankfurt, Prof. Dr. Olof Gigon, Universität Fribourg, Prof. Dr. Erich Reuleaux, Technische Hochschule Darmstadt, und Prof. Dr. Bruno Snell, Universität Hamburg.

Von links nach rechts: Prof. Dr. Julius Ebbinghaus, Rektor der Universität Marburg, Prof. Dr. Heinrich Frick, Prof. Dr. Richard Hamann, Prof. Dr. Kurt Reidemeister und Prof. Dr. Rudolf Bultmann, alle Lehrkräfte an der Universität Marburg. Von der Universität Heidelberg nehmen teil: Prof. Dr. Alfred Weber und Dr. Alexander Mitscherlich, außerdem Prof. Dr. Heinz Sauermann, Universität Frankfurt, Prof. Dr. Olof Gigon, Universität Fribourg, Prof. Dr. Erich Reuleaux, Technische Hochschule Darmstadt, und Prof. Dr. Bruno Snell, Universität Hamburg.

Von links nach rechts: Prof. Dr. Julius Ebbinghaus, Rektor der Universität Marburg, Prof. Dr. Heinrich Frick, Prof. Dr. Richard Hamann, Prof. Dr. Kurt Reidemeister und Prof. Dr. Rudolf Bultmann, alle Lehrkräfte an der Universität Marburg. Von der Universität Heidelberg nehmen teil: Prof. Dr. Alfred Weber und Dr. Alexander Mitscherlich, außerdem Prof. Dr. Heinz Sauermann, Universität Frankfurt, Prof. Dr. Olof Gigon, Universität Fribourg, Prof. Dr. Erich Reuleaux, Technische Hochschule Darmstadt, und Prof. Dr. Bruno Snell, Universität Hamburg.

Volkshochschulen mit ihren Schul- und Weiterbildungsangeboten erfüllen nach den Kriegsjahren eine wichtige Bildungsfunktion. Unzählige junge Menschen haben ihre Ausbildung oder Schule wegen des Einzugs zum Reichsarbeitsdienst, zur Wehrmacht oder aufgrund des Krieges nicht abschließen können und nutzen nach Kriegsende deshalb den zweiten Bildungsweg. Die Marburger Volkshochschule wird bereits am 2. Mai 1946 wieder eröffnet.


Unzerstörte Gebäude sind nach Kriegsende Mangelware. Bei der Vergabe von Räumen haben die Unterbringung der amerikanischen Besatzungstruppen und der Militärregierung sowie die Bereitstellung von genügend Raum für Krankenhäuser Priorität. Unter den dafür besetzten oder beschlagnahmten Gebäuden finden sich auch viele ehemalige Schulen, die erst allmählich wieder für ihren ursprünglichen Zweck freigegeben werden.

Unzerstörte Gebäude sind nach Kriegsende Mangelware. Bei der Vergabe von Räumen haben die Unterbringung der amerikanischen Besatzungstruppen und der Militärregierung sowie die Bereitstellung von genügend Raum für Krankenhäuser Priorität. Unter den dafür besetzten oder beschlagnahmten Gebäuden finden sich auch viele ehemalige Schulen, die erst allmählich wieder für ihren ursprünglichen Zweck freigegeben werden.



Noch 1947 ist die Ernährungslage in Hessen so schlecht, dass eine in der Schule ausgegebene warme Mahlzeit für viele Kinder die einzige Möglichkeit ist, überhaupt eine warmes Essen am Tag zu bekommen. Die Kriegsfolgen wirken aber selbst in den Schulen noch so sehr nach, dass wie hier in Neustadt nicht einmal ein Kessel vorhanden ist, um eine Schulspeisung überhaupt durchführen zu können.

Noch 1947 ist die Ernährungslage in Hessen so schlecht, dass eine in der Schule ausgegebene warme Mahlzeit für viele Kinder die einzige Möglichkeit ist, überhaupt eine warmes Essen am Tag zu bekommen. Die Kriegsfolgen wirken aber selbst in den Schulen noch so sehr nach, dass wie hier in Neustadt nicht einmal ein Kessel vorhanden ist, um eine Schulspeisung überhaupt durchführen zu können.



Die Luftaufnahme zeigt das in Trümmern liegende Frankfurt 1945. Hessenweit waren nach Kriegsende insgesamt 23 Millionen Kubikmeter Trümmerschutt in den Städten zu beseitigen, davon allein in der Mainmetropole 12 Millionen Kubikmeter. Das entspricht einem gedachten Schuttwall von 1 Meter Höhe und 1 Meter Breite in einer Länge von 12 000 Kilometern!







Schweres Gerät war vielerorts in Frankfurt erforderlich, um die riesigen Trümmermengen zu beseitigen.























Der eklatante Warenmangel bewirkte einen enormen Nachfragedruck, der durch den gewaltigen Geldüberhang noch verschärft wurde. Zur Abwendung einer Inflationsgefahr wurden Löhne und Preise amtlich festgesetzt. Mit der Öffnung der Grenzen innerhalb Deutschlands, dann auch zum Ausland, besserte sich die Lage allmählich. Die Währungsreform im Juni 1948 erbrachte endlich spürbare Erleicherungen für den Verbraucher.
Die Opelwerke in Rüsselsheim waren durch alliierte Bomber schwer getroffen worden. Fast 50% der Gebäude waren total zerstört. Es bedurfte großer Anstrengungen von Unternehmensleitung und Belegschaft, bis im Juli 1946 wieder der erste Opel-Blitz vom Band lief.










Der 1. Mai, ein Montag, sollte auch in Marburg feierlich begangen werden. Das abgedruckte Programm zeigt die Einbindung der Jugend - von Schülern und Studenten - sowie vor allem der in NS-Betriebsgruppen organisierten Mitglieder, u.a. der NS-Betriebszellen-Organisation oder der NS-Beamtenarbeitsgemeinschaft. Arbeiter und Angestellte, die nicht in einem NS-Bund organisiert sind, müssen sich, um teilnehmen zu können, einem solchen für die Zeit des Aufmarsches anschließen. An dieser Stelle wird deutlich, dass die Gewerkschaften an ihrem Tag nicht mehr im Mittelpunkt stehen.
Nur einen Tage später wurden diese dann auch durch Besetzung der Gewerkschaftshäuser von SA und NS-Betriebszellen-Organisation (NSBO) zerschlagen, ihre Funktionäre verhaftet, die Mitglieder in der "Deutschen Arbeitsfront (DAF) zwangsvereinigt.
Abgedruckt in: Erhart Dettmering: Was alle lesen konnten. Das Jahr 1933 im Spiegel der Marburger Lokalpresse. Marburger Stadtschriften zur Geschichte und Kultur 72. 2001. S. 177f.

Der 1. Mai, ein Montag, sollte auch in Marburg feierlich begangen werden. Das abgedruckte Programm zeigt die Einbindung der Jugend - von Schülern und Studenten - sowie vor allem der in NS-Betriebsgruppen organisierten Mitglieder, u.a. der NS-Betriebszellen-Organisation oder der NS-Beamtenarbeitsgemeinschaft. Arbeiter und Angestellte, die nicht in einem NS-Bund organisiert sind, müssen sich, um teilnehmen zu können, einem solchen für die Zeit des Aufmarsches anschließen. An dieser Stelle wird deutlich, dass die Gewerkschaften an ihrem Tag nicht mehr im Mittelpunkt stehen.
Nur einen Tage später wurden diese dann auch durch Besetzung der Gewerkschaftshäuser von SA und NS-Betriebszellen-Organisation (NSBO) zerschlagen, ihre Funktionäre verhaftet, die Mitglieder in der "Deutschen Arbeitsfront (DAF) zwangsvereinigt.
Abgedruckt in: Erhart Dettmering: Was alle lesen konnten. Das Jahr 1933 im Spiegel der Marburger Lokalpresse. Marburger Stadtschriften zur Geschichte und Kultur 72. 2001. S. 177f.

Das Hessische Tageblatt hat das Programm der Feierlichkeiten zum 1. Mai nur kurz zusammengefasst. Es veröffentlicht allerdings noch den Aufruf des Marburger Gewerkschaftsvorsitzenden Geilfuß`, der seine Mitglieder zwar einerseits auffordert, sich "restlos an den Feiern zu beteiligen", aber andererseits angesichts der nun vom Staat organisierten Abläufe daran erinnert, dass sie die eigentlichen Wegbereiter, "die Pioniere des Maigedankens", seien.
Abgedruckt in: Erhart Dettmering: Was alle lesen konnte. Das Jahr 1933 im Spiegel der Marburger Lokalpresse. Marburger Stadtschriften zur Geschichte und Kultur 72. 2001. S. 179.

Der Fackelzug durch die Stadt endete am 10. Mai auf dem Kämpfrasen, in dessen Mitte ein großer Scheiterhaufen brannte. Unter dem Motto "Wider den undeutschen Geist" wurden "undeutsche" Bücher und Schriften verbrannt. Die Bücherverbrennung wurde von der Deutschen Studentenschaft, dem Dachverband der allgemeinen Studentenausschüsse, organisiert und unter Führung des Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbundes (NSDStB) durchgeführt. Als Anlass nennt der Artikel den "Widerwillen der deutschen Jugend gegen alles Fremde", das ihr in den Jahren der Weimarer Republik aufogezwungen worden sei.
Die Bücherverbrennungen an den deutschen Hochschulen bildeten den Abschluss der vierwöchigen "Aktion wider den undeutschen Geist". In diese sind u.a. folgende Ereignisse einzuordnen: der "Judenboykott" vom 1. April sowie das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" vom 7. April , welches einen Professorenboykott an vielen Universitäten nach sich zog.
Abgedruckt in: Erhart Dettmering: Was alle lesen konnten. Das Jahr 1933 im Spiegel der Marburger Lokalpresse. Marburger Stadtschriften zur Geschichte und Kultur 72. 2001. S. 215.




Allein 1946 erreichten 400 000 Flüchtlinge mit Zügen zu durchschnittlich 1000 Personen hessischen Boden. Rotkreuz-Schwestern empfingen sie in Auffangstationen. Hier wurden die Flüchtlinge registriert, ärztlich untersucht und mit dem Nötigsten versorgt, bevor man sie in ihre Aufnahmeorte weiter leitete.



















"Groß-Hessen" hieß das neugebildete Land nur bis 1946. Die Verfassungsberatende Landesversammlung einigte sich auf die schlichtere Bezeichnung "Land Hessen". Aber nicht alle historisch zugehörigen Gebiete wurden in das neue Land einbezogen. Das ursprünglich hessen-darmstädtische Rhein-Hessen sowie die früheren nassauischen Kreise Oberwesterwald, Unterwesterwald, Unterlahn und St. Goarshausen verblieben in der fränzösischen Besatzungszone und kamen später zu Rheinland-Pfalz.









Mit dieser knappen Direktive vom 12. Okrober 1945 wurde die Regierungsbildung für das soeben geründete Land eingeleitet.

Mit dieser knappen Direktive vom 12. Okrober 1945 wurde die Regierungsbildung für das soeben geründete Land eingeleitet.






































Kurz und knapp war das Organisationsstatus des Länderrates vom 6. November 1946. Der Länderrat sollte ausdrücklich ein Koordinierungsorgan gleichberechtigter Partner sein. Der föderale Charakter hatte Vorbildfunktion für die späteren Ländervertretungen der Bizone und den Bundesrat. Bis zur Gründung der Bundesrepublik regelte der Länderrat die gemeinsamen Angelegenheiten der Länder der US-Zone.







Die Entlassungswelle im Rahmen der Entnazifizierung hatte im Sommer 1945 vor allem den öffentlichen Dienst erfasst. In den Unternehmen der privaten Wirtschaft war die Zahl der Entlassenen zunächst weit geringer. Um diese ungleiche Handlung zu beenden, erließ die Militärregierung im Oktober das Gesetz Nr. 8.










Nach den Massenentlassungen durch die Entnazifizierung gab es in fast allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung bedrohliche personelle Engpässe. Die entstandenen Lücken mussten möglichst schnell ausgefüllt werden.









Wegen der Zerstörung der Theatergebäude sorgte 1945 die Kasseler "Notgemeinschaft des Theaters" in Eigeninitiative für provisorische Spielstätten. Zunächst wurden vor allem Bunte Abende, Gesangs- oder konzertante Veranstaltungen geboten. Karten waren oft nur gegen Sachleistungen wie Briketts und Brennholz zum Beheizen der Behelfsunterkünfte zu bekommen.






Anfangs wurden auch drastische Mittel zur demokratischen Umerziehung eingesetzt. Die Vorführung des Films "Die Todesmühlen" über die Konzentrationslager sollte ehemaligen Nationalsozialisten vor Augen führen, welche unmenschlichen Verbrechen die Deutschen begangen hatten.





Nach der Vergabe der ersten Lizenzen an die Münchner Süddeutsche Zeitung sowie die Frankfurter Rundschau stellten die Amerikaner eine weitreichende Lockerung ihrer Medienpolitik in Aussicht.


















Vom 2. September 1945 an konnten Anträge auf die Genehmigung von demokratischen Parteien gestellt werden.


















Kritiker in den amerikanischen wie in den deutschen Reihen hielten Wahlen schon im Januar 1946 für verfrüht. Einerseits schien die drammatische wirtschaftliche Situation und die katastrophale Versorgungslage für demokratische Wahlen ungeeignet. Andererseits befanden sich die Parteien teilweise noch mitten in der Aufbauphase.





Die durch diesen Brief ausgelöste Kabinettskrise konnte wenige Tage später beigelegt werden. Der Chef der amerikanischen Militärregierung Newman forderte die Sozialdemokraten auf, die bisherige "gesunde Zusammenarbeit" fortzuführen. Ministerpräsident Geiler sollte allerdings verstärkt auf die Wünsche der Parteien eingehen.








Am 15. Juli 1946 trat die Verfassungsberatene Landesversammlung erstmals in Wiesbaden zusammen. Die Amerikaner drängten auf rasche Ergebnisse: Am 30. September sollten die Verhandlungen beendet sein. Die Beratungen gingen von dem Entwurf des "Vorbereitenden Verfassungsausschusses" aus, den der Ministerpräsident bereits im Februar eingesetzt hatte. Der schließlich von der Landesversammlung verabschiedete Text wich bemerkenswert hiervon ab. So wurden die Grundrechte - im Gegensatz zur Weimarer Verfassung - ausdrücklich als "unabänderlich" bezeichnet. Besonders weit ging die Hessische Verfassung im sozialpolitischen Bereich und legte damit den Grundstein für die sozialstaatliche Tradition der Bundesrepublik.
In Hochwaldhausen (Vogelsberg) berieten führende SPD-Politiker eigene Verfassungsentwürfe. Auf dem Foto zu erkennen (v.l.): Prof.L.Bergsträsser, G.A.Zinn, E.Selbert (beide von hinten), A.Arndt, G.Noske, W.Wittrock.












In einer ausfürlichen Broschüre versuchte die CDU, ihre Wähler über den Verfassungsentwurf zu unterrichten.

In einer ausfürlichen Broschüre versuchte die CDU, ihre Wähler über den Verfassungsentwurf zu unterrichten.

In einer ausfürlichen Broschüre versuchte die CDU, ihre Wähler über den Verfassungsentwurf zu unterrichten.










Durch den Verfassungskompromiss zwischen SPD und CDU sowie auf Grund der Zustimmung der KPD war eine breite Mehrheit für die Hessische Verfassung beim Volksentscheid zu erwarten.





Zeitungsmeldung der Frankfurter Rundschau über den Ausgang der Wahlen vom 3. 12. 1949










Der Artikel 41 gehört zu den umstrittensten Kapiteln der hessischen Nachkriegsgeschichte. Die Diskussion wurde ausgelöst durch die Erfahrungen mit den demokratie-feindlichen Konzernherren der Ruhrindustrie in der Weimarer Zeit sowei mit der Rüstungsindustrie in der NS-Zeit. Die Sozialisierung von Schlüsselindustrien erschien nicht nur den Arbeiterparteien, sondern auch katholischen Intellektuellen und Gewerkschaftlern in der CDU ein geeigneter Beitrag, um den Friedenswillen der Deutschen zu demonstrieren. So enthielten die meisten westdeutschen Länderverfassungen Bestimmungen, welche die Sozialisierung von Großunternehmen ermöglichten. Die hessische Verfassung ging aber weiter und bestimmte die sofortige Sozialisierung.
In den Kompromissverhandlungen mit der SPD hatte die CDU erreicht, dass die chemische Industrie nicht sozialisiert werden sollte. Daraufhin gingen viele Protestschreiben von Betreibsvertretungen bei der Verfassungsberatenden Landesversammlung ein.



Artikel 41: "Mit Inkrafttreten dieser Verfassung werden 1. in Gemeineigentum überführt: der Bergbau (Kohlen, Kail, Erze), die Betriebe der Eisen- und Stahlerzeugung, die Betriebe der Energierwirtschaft und das an Schienen und Oberleitungen gebundene Verkehrswesen, 2. vom Staate beaufsichtigt oder verwaltet: die Großbanken und Versicherungsunternehmen und diejenigen in Ziffer 1 genannten Betriebe, deren Sitz nicht in Hessen liegt. Das Nähere bestimmt das Gesetz.
Wer Eigentümer eines danach in Gemeineigentum zu überführenden Betriebes oder mit seiner Leitung betraut ist, hat ihn als Treuhänder des Landes bis zum Erlaß von Ausführungsgesetzen weiterzuführen."




Die amerikanische Militärregierung hatte bereits im August 1945 Arbeitnehmervertretungen zugelassen, um auch die Belegschaften in den Demokratisierungsprozess einzubeziehen. Auf deutscher Seite forderten nicht nur die Arbeiterparteien und Gewerkschaften weitgehende Mitbestimmungsrechte für die Arbeitnehmer. Auch die "Frankfurter Leitsätze" der CDU vom September 1945 bezeichneten das Mitbestimmungsrecht in den Betrieben als "selbstverständlichen Bestandteil einer modernen Wirtschaftsdemokratie". Im Sinne des Artikels 37 der Hessischen Verfassung verabschiedete der Landtag 1948 das erste deutsche Betriebsverfassungsgesetz, das als Vorbild für die spätere Gesetzgebung in der Bundesrepublik galt.
Die Zulassung von betrieblichen Arbeitnehmervertretungen sollte der Durchsetzung der Demokratie dienen. Die Amerikaner erhofften sich vor allem Unterstützung bei der Entlassung von Nationalsozialisten und der Wiedereinstellung von Verfolgten des NS-Regimes.




"Die Frau und der Jugendliche haben für gleiche Tätigkeit und gleiche Leistung Anspruch auf gleichen Lohn." (Art. 33 Hessische Verfassung)
Die Gleichberechtigung der Frau gehörte zu den besonderen Anliegen der hessischen Verfassungsgeber. Die Kasseler Abgeordnete Dr. Elisabeth Selbert trat zunächst erfolgreich in der Verfassungsberatenden Landesversammlung dafür ein, dass Artikel 33 - gleicher Lohn für gleiche Tätigkeit und Leistung - in die Verfassung aufgenommen wurde. Auf breiter Basis setzten sich die Abgeordneten darüber hinaus für die Gleichberechtigung der Frau auf allen Gebieten des Lebens ein. Artikel 1 verankerte die Gleichheit von Mann und Frau "vor dem Gesetz". Damit war die Hessische Verfassung Vorläuferin jener folgenreichen Bestimmungen in Artikel 3 des Grundgesetzes: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt."
Ohne die "Trümmerfrauen" wäre der Wiederaufbau undenkbar gewesen. Doch die Frauen haben nicht nur Steine "geklopft", oft genug haben sie das Unternehmen, das Geschäft oder den Bauernhof selbstständig weitergeführt, weil der Ehemann im Krieg gefallen oder vermisst war.




"In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich. Unentgeltlich sind auch die Lernmittel...Das Gesetz muss vorsehen, dass für begabte Kinder sozial Schwächergestellter Erziehungsbeihilfen zu leisten sind." (Art. 59 Hessische Verfassung)
Die Wiedereröffnung der Schulen im Herbst 1945 war nicht einfach: Nach Zerstörungen und Beschlagnahmungen vieler Schulgebäude herrschten enorme Raumprobleme; viele Lehrer waren aufgrund der radikalen Entnazifizierung entlassen worden, während die Schülerzahlen - nicht zuletzt wegen des Flüchtlingszustromes - stark anstiegen. 65-85 Schüler in einer Klasse waren keine Seltenheit. Trotz der widrigen Umstände bemühten sich Schulreformer, das Schulleben grundlegend neu zu gestalten. Wichtige Vorraussetzungen schuf die Hessische Verfassung. Sie legte die konfessionelle Gemeinschaftsschule fest (Art. 56). Diese war bereits seit 1817 in Nassau und seit 1874 in Hessen-Darmstadt die Regel gewesen. In Kurhessen gab es hingegen bis 1933 die Konfessionsschule. Artikel 1959 bestimmte, dass an allen staatlichen Schulen und Hochschulen Schulgeld- und Lernmittelfreiheit gelten sollten und dass für begabte Kinder aus schwächergestellten Familien Erziehungsbeihilfen zu gewähren seien.
Nach dem Einmarsch hatten die Amerikaner die Schulen zunächst geschlossen. Erst nach der Entlassung aller nationalsozialistischen Lehrer wurden sie wieder eröffnet.









Übersicht über die Festnahmen wegen politischer Straftaten im Dezember 1933 sortiert nach den Gründen für die Festnahme und Angaben über die Zahl der Schutzhäftlinge in der Provinz Hessen-Nassau, Staatspolizeistelle Kassel.
Insgesamt wurden 91 Personen festgenommen. 157 Personen befanden sich Ende des Monats in Schutzhaft.





Übersicht über die Festnahmen wegen politischer Straftaten im Oktober 1933 sortiert nach den Gründen für die Festnahme und Angaben über die Zahl der Schutzhäftlinge in der Provinz Hessen-Nassau, Staatspolizeistelle Kassel.
Insgesamt wurden 89 Personen festgenommen. 198 Personen befanden sich Ende des Monats in Schutzhaft.



In einem Arbeitslager im Kreis Marburg mussten vier Männer in Schutzhaft genommen werden, nachdem sie zugegeben hatten am 12. November 1933 beim Volksentscheid und den Reichstagswahlen mit "nein" gestimmt zu haben und dadurch im Lager eine aufgeheizte Stimmung entstand.
Zwei der vier Männer waren schon einmal in Schutzhaft gewesen, wegen guter Führung aber zum Arbeitsdienst entlassen worden. Diese beiden sind Anhänger des Marxismus und sollen die anderen beiden angestiftet haben.

Der Grund für die Hausdruchsuchung und Inschutzhaftnahme Ernst Pehlkes am 13. Oktober 1933 liegt laut Polizeipräsident und Landrat in seiner Verbindung zum Internationalen sozialistischen Kampfbund (ISK), sowie dem wiederholten Auffinden von kommunistischer und marxistischer Literatur in seiner Wohnung.

Der Grund für die Hausdruchsuchung und Inschutzhaftnahme Ernst Pehlkes am 13. Oktober 1933 liegt laut Polizeipräsident und Landrat in seiner Verbindung zum Internationalen sozialistischen Kampfbund (ISK), sowie dem wiederholten Auffinden von kommunistischer und marxistischer Literatur in seiner Wohnung.




Mitteilung, dass auf Grund der guten Reichstagswahlergebnisse in den Konzentrationslagern und des bevorstehenden Weihnachtsfestes bis zu diesem in zwei Etappen rund 5000 Schutzhäftlinge entlassen werden sollen.
Dafür sollen die notwendigen Vorkehrungen getroffen werden. Den Schutzhäftlingen sei mitzuteilen, dass mit dieser Aktion angestrebt werde, sie wieder in die nationalsozialistische Volksgemeinschaft einzugliedern, Wiederholungstaten allerdings hart bestraft würden. Die Maßnahme soll in der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden.
Weiterhin sollen die Schutzhaftmaßnahmen nachlassen und vergleichbare Fälle der normalen Gerichtsbarkeit überlassen werden.

Mitteilung, dass auf Grund der guten Reichstagswahlergebnisse in den Konzentrationslagern und des bevorstehenden Weihnachtsfestes bis zu diesem in zwei Etappen rund 5000 Schutzhäftlinge entlassen werden sollen.
Dafür sollen die notwendigen Vorkehrungen getroffen werden. Den Schutzhäftlingen sei mitzuteilen, dass mit dieser Aktion angestrebt werde, sie wieder in die nationalsozialistische Volksgemeinschaft einzugliedern, Wiederholungstaten allerdings hart bestraft würden. Die Maßnahme soll in der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden.
Weiterhin sollen die Schutzhaftmaßnahmen nachlassen und vergleichbare Fälle der normalen Gerichtsbarkeit überlassen werden.

Mitteilung des Geheimen Staatspolizeiamtes zur Durchführung der geplanten Entlassung von Schutzhäftlingen zu Weihnachten. Anforderung von Listen mit Kadidaten für die erste und zweite Entlassungsetappe, sowie Angaben, welche Häftlinge für die Entlassung in Betracht kommen. Außerdem wird auf die Wichtigkeit der Aktion für das Ansehen der Regierung hingewiesen.

Mitteilung des Geheimen Staatspolizeiamtes zur Durchführung der geplanten Entlassung von Schutzhäftlingen zu Weihnachten. Anforderung von Listen mit Kadidaten für die erste und zweite Entlassungsetappe, sowie Angaben, welche Häftlinge für die Entlassung in Betracht kommen. Außerdem wird auf die Wichtigkeit der Aktion für das Ansehen der Regierung hingewiesen.

Weitergabe der Mitteilung zur Durchführung der geplanten Entlassung von Schutzhäftlingen zu Weihnachten durch den Polizeipräsidenten. Anforderung von Listen mit Kadidaten, sowie Angaben, welche Häftlinge für die Entlassung in Betracht kommen.

Weitergabe der Mitteilung zur Durchführung der geplanten Entlassung von Schutzhäftlingen zu Weihnachten durch den Polizeipräsidenten. Anforderung von Listen mit Kadidaten, sowie Angaben, welche Häftlinge für die Entlassung in Betracht kommen.

Schreiben des Regierungspräsidenten an Grete Pehlke, in dem er Ernst Pehlkes Kontakte zum Internationalen sozialistischen Kampfbund (ISK) und das Auffinden kommunistischer und marxistischer Literatur als Grund für die Inschutzhaftnahme aufführt. Weiterhin lehnt er den Entlassungsgesuch aus den genannten Gründen ab.

Gesuch der Grete Pehlke, in dem sie um die Entlassung ihres Mannes Ernst Pehlke zu Weihnachten aus der Schutzhaft bittet. Sie verweist auf die von Innenminister Göring angeordnete Entlassungsaktion zu Weihnachten und bittet hier auch ihren Ehemann zu berücksichtigen. Als Grund führt sie den gemeinsamen dreijährigen Sohn an, der seinen Vater vermisst.

Gesuch der Anna Hofmann ihren Sohn August Schreiber zu Weihnachten aus der Schutzhaft zu entlassen.
In ihrem Brief an den Regierungspräsidenten schildert sie, dass ihr Sohn mit zwei Kollegen verhaftet wurde, nachdem sie um eine Lohnerhöhung gebeten hatten und dass die zwei Kollegen schon entlassen worden sind. Sie verweist, darauf, dass ihr Sohn im Krieg gewesen sei und sie sich über nichts mehr freuen würde, als ihren Sohn zu Weihnachten wieder bei sich zu haben.

Gesuch der Anna Hofmann ihren Sohn August Schreiber zu Weihnachten aus der Schutzhaft zu entlassen.
In ihrem Brief an den Regierungspräsidenten schildert sie, dass ihr Sohn mit zwei Kollegen verhaftet wurde, nachdem sie um eine Lohnerhöhung gebeten hatten und dass die zwei Kollegen schon entlassen worden sind. Sie verweist, darauf, dass ihr Sohn im Krieg gewesen sei und sie sich über nichts mehr freuen würde, als ihren Sohn zu Weihnachten wieder bei sich zu haben.

Beschwerde des SA-Sturmmannes Willi Breidenbach über seine willkürliche Inschutzhaftnahme am 16. Dezember 1933.
In seinem Schreiben rekonstruiert Breidenbach die Vorfälle des Abends von seiner Abholung zum Verhör um 17 Uhr bis zu seiner Entlassung aus der Haft um 20 Uhr, sowie seine Beschwerde beim Amtsrichter über das Vorgehen des Ortsgruppenleiters Kreuter am 18. Dezember 1933.

Beschwerde des SA-Sturmmannes Willi Breidenbach über seine willkürliche Inschutzhaftnahme am 16. Dezember 1933.
In seinem Schreiben rekonstruiert Breidenbach die Vorfälle des Abends von seiner Abholung zum Verhör um 17 Uhr bis zu seiner Entlassung aus der Haft um 20 Uhr, sowie seine Beschwerde beim Amtsrichter über das Vorgehen des Ortsgruppenleiters Kreuter am 18. Dezember 1933.

Der Landrat antwortet auf die Beschwerde des Willi Breidenbach wegen dessen Inschutzhaftnahme am 16. Dezember 1933, dass Breidenbach als Intrigant bekannt sei und mehrere Verfahren gegen ihn laufen würde.
Außerdem sei am 16. Dezember alles mit rechter Ordnung zugegangen und die Schutzhaft sei zur Vermeidung von Unruhe in der Bevölkerung und wegen Verdunkelungsgefahr notwendig gewesen, weshalb er dazu raten würde, die Beschwerde abzuweisen.

Der Landrat antwortet auf die Beschwerde des Willi Breidenbach wegen dessen Inschutzhaftnahme am 16. Dezember 1933, dass Breidenbach als Intrigant bekannt sei und mehrere Verfahren gegen ihn laufen würde.
Außerdem sei am 16. Dezember alles mit rechter Ordnung zugegangen und die Schutzhaft sei zur Vermeidung von Unruhe in der Bevölkerung und wegen Verdunkelungsgefahr notwendig gewesen, weshalb er dazu raten würde, die Beschwerde abzuweisen.

Der Landrat antwortet auf die Beschwerde des Willi Breidenbach wegen dessen Inschutzhaftnahme am 16. Dezember 1933, dass Breidenbach als Intrigant bekannt sei und mehrere Verfahren gegen ihn laufen würde.
Außerdem sei am 16. Dezember alles mit rechter Ordnung zugegangen und die Schutzhaft sei zur Vermeidung von Unruhe in der Bevölkerung und wegen Verdunkelungsgefahr notwendig gewesen, weshalb er dazu raten würde, die Beschwerde abzuweisen.





Übersicht über die Festnahmen wegen politischer Straftaten im Januar 1934 sortiert nach den Gründen für die Festnahme und Angaben über die Zahl der Schutzhäftlinge in der Provinz Hessen-Nassau, Staatspolizeistelle Kassel.
Insgesamt wurden 25 Personen festgenommen. 146 Personen befanden sich Ende des Monats in Schutzhaft.


Nachweisung über die im Staatspolizeistellen-Bezirk Kassel rückfällig gewordenen Schutzhäftlinge, inklusive der Schutzhäftlingen, die im Polizeigefängnis bzw. dem dem Polizeigefängnis angeschlossenen Lager Breitenau untergebracht sind. Die Nachweisung enthält Angaben zur Person des Häftlings, der früheren (politischen) Funktion, der bisherigen Zeit in Haft und dem vorgeworfenen Vergehen.
Dem Großteil der Häftlinge wird Engagement für die KPD bzw. sonstige kommunistische Vereinigungen oder Hochverrat vorgeworfen.

Nachweisung über die im Staatspolizeistellen-Bezirk Kassel rückfällig gewordenen Schutzhäftlinge, inklusive der Schutzhäftlingen, die im Polizeigefängnis bzw. dem dem Polizeigefängnis angeschlossenen Lager Breitenau untergebracht sind. Die Nachweisung enthält Angaben zur Person des Häftlings, der früheren (politischen) Funktion, der bisherigen Zeit in Haft und dem vorgeworfenen Vergehen.
Dem Großteil der Häftlinge wird Engagement für die KPD bzw. sonstige kommunistische Vereinigungen oder Hochverrat vorgeworfen.

Nachweisung über die im Staatspolizeistellen-Bezirk Kassel rückfällig gewordenen Schutzhäftlinge, inklusive der Schutzhäftlingen, die im Polizeigefängnis bzw. dem dem Polizeigefängnis angeschlossenen Lager Breitenau untergebracht sind. Die Nachweisung enthält Angaben zur Person des Häftlings, der früheren (politischen) Funktion, der bisherigen Zeit in Haft und dem vorgeworfenen Vergehen.
Dem Großteil der Häftlinge wird Engagement für die KPD bzw. sonstige kommunistische Vereinigungen oder Hochverrat vorgeworfen.

Nachweisung über die im Staatspolizeistellen-Bezirk Kassel rückfällig gewordenen Schutzhäftlinge, inklusive der Schutzhäftlingen, die im Polizeigefängnis bzw. dem dem Polizeigefängnis angeschlossenen Lager Breitenau untergebracht sind. Die Nachweisung enthält Angaben zur Person des Häftlings, der früheren (politischen) Funktion, der bisherigen Zeit in Haft und dem vorgeworfenen Vergehen.
Dem Großteil der Häftlinge wird Engagement für die KPD bzw. sonstige kommunistische Vereinigungen oder Hochverrat vorgeworfen.

Nachweisung über die im Staatspolizeistellen-Bezirk Kassel rückfällig gewordenen Schutzhäftlinge, inklusive der Schutzhäftlingen, die im Polizeigefängnis bzw. dem dem Polizeigefängnis angeschlossenen Lager Breitenau untergebracht sind. Die Nachweisung enthält Angaben zur Person des Häftlings, der früheren (politischen) Funktion, der bisherigen Zeit in Haft und dem vorgeworfenen Vergehen.
Dem Großteil der Häftlinge wird Engagement für die KPD bzw. sonstige kommunistische Vereinigungen oder Hochverrat vorgeworfen.



Beschwerde über die Landräte von Hünfeld und Fulda, die dem Zentrum angehören, weil sie die nationalsozialistische Regierung nicht genügend unterstützen würden. Ihnen wird vorgeworfen Waffen zu verstecken und diese möglicherweise den Marxisten zur Verfügung zu stellen. Die dortige Bevölkerung sei empört und fühle sich bedroht.

Beschwerde über die Landräte von Hünfeld und Fulda, die dem Zentrum angehören, weil sie die nationalsozialistische Regierung nicht genügend unterstützen würden. Ihnen wird vorgeworfen Waffen zu verstecken und diese möglicherweise den Marxisten zur Verfügung zu stellen. Die dortige Bevölkerung sei empört und fühle sich bedroht.


Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über Diskrimierungen von jüdischen Mitbrürgern in Neuengronau.
Bauern wurden hier daran gehindert bei einem jüdischen Viehändler einzukaufen.

Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über Diskrimierungen von jüdischen Mitbrürgern in Sterbfritz.
Seit dem Spätsommer des vergangenen Jahres 1933 finden wiederholt Übergriffe auf die jüdische Bevölkerung von Sterbfritz statt, die in den vergangenen Tagen wieder zugenommen haben. Bei insgesamt 13 Familien kam es zu Sachbeschädigungen, in einzelnen Fällen sogar zu Misshandlungen. Der Verein bittet daher um ein schnelles Einschreiten der staatlichen Behörden, weil die jüdische Bevölkerung von Sterbfritz sehr verängstigt ist.

Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über Diskrimierungen von jüdischen Mitbrürgern in Sterbfritz.
Seit dem Spätsommer des vergangenen Jahres 1933 finden wiederholt Übergriffe auf die jüdische Bevölkerung von Sterbfritz statt, die in den vergangenen Tagen wieder zugenommen haben. Bei insgesamt 13 Familien kam es zu Sachbeschädigungen, in einzelnen Fällen sogar zu Misshandlungen. Der Verein bittet daher um ein schnelles Einschreiten der staatlichen Behörden, weil die jüdische Bevölkerung von Sterbfritz sehr verängstigt ist.

Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über Diskrimierungen von jüdischen Mitbrürgern in Sterbfritz.
Seit dem Spätsommer des vergangenen Jahres 1933 finden wiederholt Übergriffe auf die jüdische Bevölkerung von Sterbfritz statt, die in den vergangenen Tagen wieder zugenommen haben. Bei insgesamt 13 Familien kam es zu Sachbeschädigungen, in einzelnen Fällen sogar zu Misshandlungen. Der Verein bittet daher um ein schnelles Einschreiten der staatlichen Behörden, weil die jüdische Bevölkerung von Sterbfritz sehr verängstigt ist.

Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über Diskrimierungen von jüdischen Mitbrürgern in Vollmerz.
Ein nationalsozialistischer Redner hatte am 5. März 1934 damit gedroht, die Namen aller christlichen Mitbürger zu veröffentlichen, die weiterhin bei jüdischen Mitbürgern einkaufen.

Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über Diskrimierungen von jüdischen Mitbrürgern in Weipertz.
Am Ortseingang von Weipertz steht ein Schild, welches jüdischen Mitbürgern den Zutritt verbietet.


Anforderung von kreisweise geordneten Listen über alle zur Zeit in Haft befindlichen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Befehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht.
Die Listen sollen nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert sein und Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, sowie den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, enthalten.

Liste aller in Schutzhaft befindlicher Personen des Kreises Hanau Land, mit Angaben zur Person des Häftlings, dem Grund und der Dauer der Haft, dem Konzentrationslager, sowie der weiteren Verfahrensweise.
Die Liste umfasst insgesamt 15 Personen, die sich überwiegend wegen "kommunistischer Umtriebe" in Haft befinden.

Liste aller in Schutzhaft befindlicher Personen des Kreises Hanau Land, mit Angaben zur Person des Häftlings, dem Grund und der Dauer der Haft, dem Konzentrationslager, sowie der weiteren Verfahrensweise.
Die Liste umfasst insgesamt 15 Personen, die sich überwiegend wegen "kommunistischer Umtriebe" in Haft befinden.

Liste aller in Schutzhaft befindlicher Personen des Kreises Hanau Land, mit Angaben zur Person des Häftlings, dem Grund und der Dauer der Haft, dem Konzentrationslager, sowie der weiteren Verfahrensweise.
Die Liste umfasst insgesamt 15 Personen, die sich überwiegend wegen "kommunistischer Umtriebe" in Haft befinden.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Melsungen.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Melsungen.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Melsungen.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Fritzlar-Homberg.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Fritzlar-Homberg.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Kassel.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Kassel.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Regierungsbezirk Kassel.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen, sowie den einzelnen Kreisen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Regierungsbezirk Kassel.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen, sowie den einzelnen Kreisen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Regierungsbezirk Kassel.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen, sowie den einzelnen Kreisen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Regierungsbezirk Kassel.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen, sowie den einzelnen Kreisen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Regierungsbezirk Kassel.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen, sowie den einzelnen Kreisen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Herrschaft Schmalkalden.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Herrschaft Schmalkalden.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Herrschaft Corbach.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Herrschaft Corbach.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Hofgeismar.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Hofgeismar.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Marburg.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Fulda.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Fulda.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Fulda.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Fulda.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Hanau.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Hanau.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Hanau.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.



Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Eschwege.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Eschwege.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.

Meldung, dass in der Nacht vom 22. auf den 23. März 1934 bei sechs jüdischen Familien Fensterscheiben und Schaufensterscheiben zertrümmert worden wären. Auch in der Synagoge seien sechs Scheiben zerstört worden. Verdächtigt werden zwei Angehörige der NSDAP. Die Bevölkerung unterstütze ein solches Vorgehen nicht.

Der Landrat verweist darauf, dass die Schilder der allgemeinen Einstellung der NSDAP entsprächen und es keinen Anlass für eine polizeiliche Verfügung zur zwangsweisen Entfernung der Schilder gäbe, da sie zu keiner Unruhe in der Bevölkerung führen. Die NSDAP sei jedoch aufgefordert worden, die Schilder freiwillig zu entfernen.
Weiterhin berichtet der Landrat, dass wenige Tage zuvor Fensterscheiben in jüdischen Geschäften und Wohnhäusern, sowie der Synagoge zertrümmert worden seien.

Schreiben und Stellungnahme des Vorsteheramtes der Israeliten zu Haunau zu dem Einbruch mit Diebstahl und Sachbeschädigung in die Synagoge in Hüttengesäss, sowie zu den bisherigen Ermittlungen und dem Verhalten der zuständigen Behörden.

Schreiben und Stellungnahme des Vorsteheramtes der Israeliten zu Haunau zu dem Einbruch mit Diebstahl und Sachbeschädigung in die Synagoge in Hüttengesäss, sowie zu den bisherigen Ermittlungen und dem Verhalten der zuständigen Behörden.

Bericht über den bisherigen Ermittlungsstand betreffen den Einbruch mit Diebstahl und Sachbeschädigung in die Synagoge in Hüttengesäss.
Es handelt sich vermutlich um zwei Täter, die alles gestohlen haben, was nicht befestigt oder weggeschlossen war. Außerdem haben sie verschiedene Gegestände in der Synagoge beschädigt oder zerstört.


Der Landrat teilt mit, dass er bisher von dem Vorfall noch nichts wusste und beauftragt den zuständigen Gendarmeriebeamten mit Ermittlungen.

Der Polizeidirektor teilt mit, dass ihm bisher von dem Einbruch in die Synagoge in Hüttengesäss noch nichts bekannt war.
Er beschreibt die bisherigen Ermittlungsergebnisse und erwähnt, dass auf Grund dieser in der Bevölkerung der Verdacht aufgekommen sei, der Einbruch sei von den jüdischen Mitbürgern fingiert worden, da ein Fenster offen gestanden habe und die gestohlenen Sachen wohl offen herumlagen.


Meldung, dass der SA-Scharführer Weigand in der Nacht vom 2. auf den 3. März in Sterbfritz von einer unbekannten Person niedergeschlagen wurde. Verdächtigt wird der jüdische Mitbürger Rolf Schuster, gegen den aus Mangel an Beweisen jedoch noch kein Haftbefehl erlassen werden konnte.
Die Bevölkerung sei auf Grund dieses Vorfalls sehr erregt, woraufhin bei verschiedenen jüdischen Mitbürgern Fensterscheiben zertrümmert wurden und Rolf Schuster in Schutzhaft genommen werden musste.

Der Landrat teilt mit, dass laut dem Oberstaatsanwalt das Verfahren wegen des Einbruchs in die Synagoge in Hüttengesäss wohl wegen Mangels an Beweisen eingestellt werden wird.

Der Landrat teilt mit, dass laut dem Oberstaatsanwalt das Verfahren wegen des Einbruchs in die Synagoge in Hüttengesäss wohl wegen Mangels an Beweisen eingestellt werden wird.



Hauptwachtmeister Jentsch berichtet dem Landrat über die Vorfälle in der jüdischen Pension Löhnberg in Styrck. Er schreibt, dass Schüsse gefallen und zwei Fenster zertrümmert worden seien. Außerdem gibt er die Aussage des jüdischen Kurgastes Dr. Hermann Ferse über zwei unbekannte Eindringlinge wieder, die Einlass in die Pension verlangt und die Bewohner nach Waffen durchsucht haben. Diese Aussage wurde von fünf weiteren, aufgezählten Personen bestätigt .

Hauptwachtmeister Jentsch berichtet dem Landrat über die Vorfälle in der jüdischen Pension Löhnberg in Styrck. Er schreibt, dass Schüsse gefallen und zwei Fenster zertrümmert worden seien. Außerdem gibt er die Aussage des jüdischen Kurgastes Dr. Hermann Ferse über zwei unbekannte Eindringlinge wieder, die Einlass in die Pension verlangt und die Bewohner nach Waffen durchsucht haben. Diese Aussage wurde von fünf weiteren, aufgezählten Personen bestätigt .

Dr. Hermann Ferse sagt über die Ereignisse in der Nacht vom 17. auf den 18. August 1935 in der jüdischen Pension Löhnberg in Styrck aus, in der er selbst als Kurgast weilte.
Gegen halb vier Uhr früh verlangten zwei Personen, davon eine in Uniform, Einlass in die Pension. Sie seien auf der Suche nach einem gewissen Stenzmann aus Medebach. Dabei wollten die beiden unbekannten Personen nicht erkannt werden, weshalb sie verboten Licht zu machen. Als sie merkten, dass der Gesuchte nicht anwesend war, verschwanden sie wieder.
Ein Teil der jüdischen Kurgäste war nach diesem Vorgang, dem mehrere Schüsse vorausgegangen waren, so verängstlicht, dass sie sofort abreisten.

Dr. Hermann Ferse sagt über die Ereignisse in der Nacht vom 17. auf den 18. August 1935 in der jüdischen Pension Löhnberg in Styrck aus, in der er selbst als Kurgast weilte.
Gegen halb vier Uhr früh verlangten zwei Personen, davon eine in Uniform, Einlass in die Pension. Sie seien auf der Suche nach einem gewissen Stenzmann aus Medebach. Dabei wollten die beiden unbekannten Personen nicht erkannt werden, weshalb sie verboten Licht zu machen. Als sie merkten, dass der Gesuchte nicht anwesend war, verschwanden sie wieder.
Ein Teil der jüdischen Kurgäste war nach diesem Vorgang, dem mehrere Schüsse vorausgegangen waren, so verängstlicht, dass sie sofort abreisten.



"Judenordnung" der Stadt Jesberg, die den weiteren Zuzug von jüdischen Mitbürgern verbietet und die jüdischen Einwohner, sowie andere Einwohner, die Kontakt mit ihnen haben, diskriminiert.
Die "Judenordnung" von Jesberg weist eine starke Ähnlichkeit zu der "Judenordnung" von Felsberg auf (Dokument 2).



Polizeipräsident Pfeffer schreibt zu den Vorfällen in der jüdischen Pension Löhnberg in Styrck, dass die Täter wahrscheinlich in Brilon zu suchen seien, da der von ihnen gesuchte jüdische Steesmann aus Medeberg bei Brilon käme und dort durch zahlreiche Beziehungen zu deutschen Mädchen unangenehm aufgefallen wäre. Die Ermittlungen seien den Behörden in Arnsberg übertragen worden.
Pfeffer zweifelt an dem Bericht über die zertrümmerten Fensterscheiben, da die Besitzerin der Pension, die jüdische Witwe Löhnberg, diese nicht gehört habe und außerdem kein Gegenstand mit dem sie hätte eingeworfen werden können in dem dazgehörigen Zimmer gefunden wurde. Zudem seien alle Zeugen jüdische Mitbürger, was Pfeffers Meinung nach den Wahrheitsgehalt ihrer Aussagen nicht gerade zu erhöhen scheint.

Polizeipräsident Pfeffer schreibt zu den Vorfällen in der jüdischen Pension Löhnberg in Styrck, dass die Täter wahrscheinlich in Brilon zu suchen seien, da der von ihnen gesuchte jüdische Steesmann aus Medeberg bei Brilon käme und dort durch zahlreiche Beziehungen zu deutschen Mädchen unangenehm aufgefallen wäre. Die Ermittlungen seien den Behörden in Arnsberg übertragen worden.
Pfeffer zweifelt an dem Bericht über die zertrümmerten Fensterscheiben, da die Besitzerin der Pension, die jüdische Witwe Löhnberg, diese nicht gehört habe und außerdem kein Gegenstand mit dem sie hätte eingeworfen werden können in dem dazgehörigen Zimmer gefunden wurde. Zudem seien alle Zeugen jüdische Mitbürger, was Pfeffers Meinung nach den Wahrheitsgehalt ihrer Aussagen nicht gerade zu erhöhen scheint.

Der Landrat teilt mit, dass die "Judenordnung" der Stadt Felsberg als Ortssatzung keine Rechtswirksamkeit hat und der Entwurf zurückgezogen worden ist.













