Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Die Verordnung definiert die Aufgaben der "Reichsvereinigung der Juden in Deutschland" bezügl. des jüdischen Schulwesens: U. a. soll die Reichsvereinigung in erster Linie Volksschulen einrichten; erst dann, wenn sie noch über Mittel verfüge, könne sie weiterführende Schulen unterhalten. Die Lehrpläne müssten sich an dem Ziel orientieren, die jüdischen Bürger Deutschlands zum Auswandern zu bewegen; daher sollten vor allem solche Fremdsprachen gelernt werden, die einer Auswandernung "dienlich" seien.

§ 9 regelt die Pensionierung jüdischer Lehrer, bei der es sich um aber eigentlich um eine Zwangspensionierung handelt.

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Kurztitel
Ausführungen und Anwendungen zu Art. II der 10. VO zum Reichsbürgergesetz vom 4.7.1939 betr. schulische Angelegenheiten
Datum bis: Jahr
1939
Legacy-ID
10158
Datum bis: Monat
07
Datum bis: Tag
04
Datum von: Jahr
1939
Datum von: Monat
07
Datum von: Tag
04
Einmaldatum
Ja
Nur Jahresangabe
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Reihenfolge
8
Ungefähres Datum
Ja